Zweiklassenjustiz in DeutschlandDer eine bringt einen Menschen fast um und bekommt dafür 13 Jahre, der andere bringt tatsächlich einen Menschen um und erhält dafür nur achteinhalb Jahre. Beide gehen vorsätzlich, vorbereitet und mit dem Tatwerkzeug bewaffnet zum Ort des Verbrechens. Der eine handelt aus Habgier – versuchter Mord -, der andere handelt aus verletztem Stolz – Totschlag. So urteilen Richter im Namen des Volkes in Deutschland innerhalb weniger Tage. Soll das wirklich daran liegen, dass in dem einen Fall der Täter Deutscher, das Opfer Zuwanderer und im anderen die Täter/Opfer-Konstellation genau umgekehrt ist?

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet zum ersten Fall:

Armbrustschütze Jörg J. ist wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte im Februar einen Mann mit seiner Armbrust beschossen und lebensgefährlich verletzt. Das Gericht zeichnete ein düsteres Bild des Angeklagten.

„Rücksichtslosigkeit“, „Erbarmungslosigkeit“ und „Gefühlskälte“: Mit solchen Worten beschrieb Staatsanwältin Margarete Heymann am Montag die Art, wie der Angeklagte Jörg J. gegen sein Opfer Hakan K. vorgegangen sei. Das Geschehen habe geradezu „Hinrichtungscharakter“ gehabt. Auf ihre Worte kam Dirk Eßer, Vorsitzender der 9. Großen Hilfsstrafkammer des Landgerichts, in der Begründung des Urteils zurück: Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags schickte die Kammer den 33-Jährigen für 13 Jahre hinter Gitter. Er hatte sich umfassend geständig gezeigt.

Nach den Plädoyers hatte sein Anwalt Markus Loskamp den Wunsch der abwesenden Eltern vorgetragen, bei der Urteilsverkündung dabei zu sein. Doch die Kammer wollte zum Ende kommen; etwa eine Dreiviertelstunde reichten ihr zur Beratung. Zuvor hatte Jörg J. in seinem letzten Wort gesagt, in den zurückliegenden zehn bis zwölf Jahren habe er versucht, „die Dinge zu erzwingen“. Spätestens seit der Tat wisse er: „Das funktioniert nicht.“ Und er ergänzte: „Es tut mir Leid.“

„Er weiß, was er dem Mann angetan hat“, sagte Verteidiger Loskamp. Er folgte dem Wunsch seines Mandanten, „keine großen Worte zu machen“. Der Anwalt der Nebenklage hob noch einmal hervor, wie stark Hakan K., der um ein Haar gestorben wäre, an den psychischen Folgen der Tat leide. Er sei unfähig, die Tür der Wohnung zu öffnen, die inzwischen mit lauter Sicherheitsvorkehrungen ausgerüstet sei.

Um allen bösartigen Kommentaren vorzubeugen: Wir halten dieses Urteil für einen kaltblütigen Mordversuch nicht etwa für zu hoch, sondern die andere Strafe für einen vollendeten Mord für viel zu niedrig. „Narzisstische Akzentuierung der Persönlichkeit“ und „hohe Kränkbarkeit“ wirken sich plötzlich strafverschärfend aus, ebenso wie das anhaltende Leiden des Opfers. Die demonstrierte Reue ist vermutlich nur geheuchelt. Andere heucheln noch nicht einmal und ihre Opfer leiden auch, und es interessiert die Richter in ihrer Urteilsfindung gar nicht. Da fängt man schon an, sich Fragen nach der Gerechtigkeit der Justiz zu stellen…

(Spürnase: Bundesfinanzminister)

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81 KOMMENTARE

  1. Da gibt es doch noch Dutzende Beispiele. Was ist mit dem Typen, den Sie gestern auf RTL gezeigt hatten… Der wurde von einer Gruppe angepöbelt und angespuckt und bekam 1800 Euro Strafe, weil er sein Pfefferspray zu spät eingesetzt hatte (es war keine Notwehr mehr).

    Oder was ist mit Sven G. der sich gegen eine Arabergang/Türkengang zur Wehr setzte und dafür in den Knast musste?

    Als Deutscher bist du in deinem eigenen Land der gearschte. Jeder Türke kann dich als Scheiss Deutscher beleidigen und wenn du vorsichtig sagst, dass du mit türkischen Menschen Probleme hast, dann bist du der Stadt-Nazi.

    Und die Richter tun alles, damit es so bleibt. Jeder Türke, der einen Opa totfährt, wird weniger bestraft als ein Deutscher, der sich mal gegen 4 Türken wehrt, die ihm sein Handy rauben wollen.

  2. Artikel 3 GG

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. …
    (3) 1 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

    …anscheinend nicht mehr gültig.

  3. Wenn wir gerade beim Thema Urteile sind:

    http://www.zeit.de/newsticker/2009/11/24/iptc-hfk-20091124-69-23088546xml

    Wenn ich mir so ansehe, welche vergleichsweise geringen Strafen manche Jugendliche für vollendete Tötungsdelikte von deutschen Gerichten erhalten, sind fünf Jahre Jugendhaft bei versuchtem Mord und Körperverletzung für eine 16jährige noch dazu mit offensichtlich psychischen Problemen schon recht happig.

    Dem Foto nach zu urteilen dürfte es sich bei jetzt verurteilten Täterin eher nicht um eine Mitbürgerin mit Migrationshintergrund handeln:

    http://www.die-newsblogger.de/amoklauf-sankt-augustin-urteil-im-prozess-erwartet-38379

  4. Wir sollten nicht von Zweiklassenjustiz sprechen, denn hier wurde nicht ein Millionär anders abgeurteilt als ein Hartz IVler.

    Hier geht es um Zweikulturenjustiz, die den MohammedanerInnen aus politisch-korrektem Kulturrelativismus grundsätzlich strafmildernde Urteile zugesteht!

  5. Ich kenne alle Advokaten – Streiche und lasse mich nicht verblenden. Hier ist ein Exempel nötig, weiln die Canaillen enorm von meinem Namen Mißbrauch haben, um gewaltige und unerhörte Ungerechtigkeiten auszuüben. Ein Justitiarius, der chicanieren tut, muß härter als ein Sraßen Räuber bestrafft werden. Denn man vertraut sich erstern, und vor letztern kann man sich hüten.

    ,

    Friedrich der Große

  6. #5 Verwertungsindustrie (24. Nov 2009 14:29)

    Welche Ausgabe haben Sie denn, die von 1967?

    Hier die Neufassung:

    Artikel 5 Grundgesetz

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Islamkritik findet nicht statt.

  7. Plondfair, Gott scheint uns inzwischen fallen gelassen zu haben. Ob er dem Allah die Zügel überlassen hat?

  8. Köln ist sowieso der größte Türkenpuff der Republik und die gehirngewaschenen 68er Richter sprechen mittlerweile ganz unverholen ihre Zweiklassenurteile – wie immer in der Repubik ist man als Deutscher der Gearschte und der Türk kriegt weiterhin seinen Bonus – allerdings in Köln fallen die Urteile immer einer bisschen mehr Pro Islam aus.
    Offenbar können die Kölner Hohlbirnen gar nicht abwarten bis sie islamisiert sind und endlich der Dom einer Moschee weichen muss.

  9. Ich hätte an sich nichts dagegen, dass Deutsche Gerichte Muslimen wegen moralischer Minderwertigkeit mit Krankheitscharakter geringer bestrafen, aber sie sollen gefälligst den Islam auch offen als Grund für die die Strafmidnerung bennenen, damit man entsprechende Maßnahmen treffen kann.

  10. wen so ein richter von einem familienclan beiseite genommen wird und ihm erklärt wird, das seine famile bereichert werden könnte,
    wie soll er schon gross entscheiden um sein arsch zu retten

  11. Wenn das Pendel umschlägt, werden die Kulturbereicherer ganz rechtstaatlich heimgeführt.
    Die Schandrichter des vergangenen Gutmenschenstaates müssen sich aber vor ihren Nachfolgern in Nürnberg II zusammen mit den anderen Hochverrätern verantworten.

  12. „Rücksichtslosigkeit“, „Erbarmungslosigkeit“ und „Gefühlskälte“: Mit solchen Worten beschrieb Staatsanwältin Margarete Heymann am Montag die Art, wie der Angeklagte Jörg J. gegen sein Opfer Hakan K. vorgegangen sei. Das Geschehen habe geradezu „Hinrichtungscharakter“ gehabt.

    Das ist wieder so eine Täterbeschreibung, wie sie auch für den Dresdner Gerichtssaalmörder verwendet wurde. Es fehlt nur noch das I-Wort (I = islamophob) in der Anklage, denn das Opfer Hakan war ja offensichtlich ein Türke. Der Täter kann froh sein, das nicht Erdogan leibhaftig angereist ist. Der hätte sicher die Höchststrafe gefordert.

  13. @#6 Chris

    wollte ich gerade schreiben
    wäre die 16-jährige ein 16-jähriger Türke, Araber oder sonstiger Kulturbereicherer gewesen und hätte dieser einen Ehrenmord begangen so hätte nur paar Sozialstunden, höchstens Bewährungsstrafe gegeben.

    drecksland elendiges.

  14. #14 obiwahn

    wenn so ein richter von einem familienclan beiseite genommen wird und ihm erklärt wird, das seine famile bereichert werden könnte,
    wie soll er schon gross entscheiden um sein arsch zu retten

    Mag schon sein, aber mir ist kein Outing dieser Art eines Richters bekannt.

    Es ist vermutlich nichts anders als Rechtsbeugung, eine Verbeugung vor einer anderen Kultur.

    Wir alle müssen den Feind, den Feind in unseren Reihen, bekämpfen und dazu gehören auch die gutmenschlichem Mafiosis der Justizpflege.

  15. Es wird immer unerträglicher hier in diesem Land. Überfremdung und Gewalt durch Migranten, tägliche Erniedrigungen die wir ertragen müssen, einen Staat der sein Volk im Stich läßt und seine Soldaten in Afghansistan verheizt.

  16. @ #14 obiwahn (24. Nov 2009 14:37)

    Berufsrisiko!

    Entweder er hält seinen persönlichen Kopf hin für die Entscheidungen, die er trifft;

    oder er hat gefälligst keine Entscheidungen mehr zu treffen.

  17. Unter den Talaren der Muff von 40 Jahren.

    Das Problem ist, dass solche Richter häufig sagen, sie würden sich beim Fälle der Urteile, anders als der gemeine Pöbel da draußen, nicht von Emotionen leiten lassen, was ja prinzipiell auch richtig ist.

    Auffällig ist aber bei vielen der 68er Richter, dass sie dabei weit über das Ziel hinausschießen, wohl um sich und der Welt zu beweisen, dass sie auf keinen Fall Ausländerfeinde sind, sodass am Ende nicht nur völlig bizarre Urteile herauskommen, sondern auch die richterliche Unabhängigkeit beim Teufel ist. Denn wenn man immer exakt das Gegenteil von dem tut, was angeblich der Pöbel erwartet, ist natürlich nicht mehr im geringsten unabhängig, sondern im Gegenteil: im höchsten Maße abhängig von seinem Gegenüber.

  18. Also, ich muß mal die Justiz in Schutz nehmen. Es gibt schließlich nicht nur A- sondern auch B-Noten!
    Hätte der „kränkbare“ Handwerker etwas mehr Temperament an den Tag gelegt, wäre er mit mehr „Herz“ bei der Sache gewesen, so hätte man ihm bestimmt acht Jahre geschenkt. Aber so?

    Neeneeneee….

  19. Zafer hat seine Frau erwürgt und bekommt 4 Jahre, Tanja wollte Amok laufen bekommt 5 Jahre, beides aus dem heutigen KölnerInnen Stadtanzünder:

    Vier Jahre Haft für Erwürger

    Von Hariett Drack, 24.11.09, 14:41h, aktualisiert 24.11.09, 14:48h
    Für vier Jahre muss der Mann ins Gefängnis, der seine Frau mit deren künstlichen Zopf erdrosselt hat. Der Richter hielt dem Angeklagten zu Gute, dass die Probleme mit seiner Frau ihn zermürbt hätte

    Innenstadt – Der Mann, der seine Ehefrau mit ihren eigenen Haaren erdrosselte, muss für vier Jahre hinter Gitter. Das Gericht erkannte auf „Totschlag in einem minderschweren Fall“ und blieb mit dem Strafmaß noch anderthalb Jahre unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe. So außergewöhnlich milde das Urteil, so ungewöhnlich waren die Anmerkungen, die der Vorsitzende Richter Helmut Möller seiner Urteilsbegründung voranstellte.

    Über Tote solle man nur Gutes sagen: Dieser Satz sei hier „falsch, insbesondere weil er die Wahrheit leugnet“, unterstrich Möller und fügte an: „zumal eine Strafkammer allzu leicht geneigt ist, dem Opfer einen Heiligenschein zuzuerkennen“. Der Richter spielte damit auf die jahrelangen „provozierenden, demütigenden und gewalttätigen Attacken“ des Opfers gegenüber dem eher zurückhaltenden, introvertierten Angeklagten an.

    Das Paar war schon seit Jahren zerstritten, das hatten Bekannte, Freunde und Verwandte von Zafer K. (34) und Baha (25) einstimmig im Prozess ausgesagt und dabei immer wieder hervorgehoben, dass die Auseinandersetzungen stets von Baha ausgingen. Sie war es – immer ihre Gesangskarriere im Blick – die ihrem Mann aus der Türkei nach Köln folgte und ihn heiratete, nicht etwa aus Liebe, sondern „weil sie hoffte, ihren Traum von einem Star, der im Rampenlicht steht, in Deutschland eher verwirklichen zu können“, erinnerte Möller an die Anfänge der Beziehung. Offensichtlich mangels Talents wurde aus der Karriere nichts, zuma

    Und:

    Fünf Jahre Haft für Tanja O.

    Erstellt 24.11.09, 12:40h, aktualisiert 24.11.09, 14:49h
    Im Prozess um den vereitelten Amoklauf einer Schülerin aus Sankt Augustin ist heute das Urteil gesprochen worden. Die 16-jährige Angeklagte wurde zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sie hatte ihre Schule mit Molotowcocktails in Brand setzen wolle

    Hätte Hans seine Frau erwürgt und Murat Amoklauf begangen…

  20. Wir halten fest:

    Der eine schießt mit einer Armbrust auf sein Opfer und verletzt es dabei schwer: 13 Jahre.

    Der andere tötet sein Opfer mit 36 (!) Messerstichen: 8,5 Jahre.

    Da kann sich jeder den Migrantenbonus selbst ausrechnen.

  21. Ein aktuelles Beispiel aus anderer Ecke:

    Versuchter Amoklauf in Bonn
    Schülerin muss fünf Jahre hinter Gitter

    Das Mädchen war am 11. Mai mit mehreren selbstgebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Schreckschusspistole in die Schule in St. Augustin gekommen. Die 16-Jährige wollte einen Lehrer niederstechen, um an die Schulschlüssel zu gelangen. Danach wollte sie die Klassenzimmer mit Molotowcocktails in Brand setzen und die Türen der brennenden Räume abschließen.

    Bei den letzten Vorbereitungen für ihre Tat wurde sie jedoch auf der Schultoilette von einer Mitschülerin überrascht. Diese verletzte die Täterin mit dem Schwert schwer an Händen und Armen. Kurz danach flüchtete sie und stellte sich am Abend der Polizei in Köln.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,663126,00.html

    5 Jahre Knast: Strafe muss sein!
    Aber hier ist niemand getötet worden, die Täterin hat sich gestellt, alles zugegeben und hat große Persönlichkeitsprobleme.

    Viele jugendliche Kulturbereicherer bekommen nicht mal 1 Jahr Knast, wenn sie ein paar Menschen wirklich getötet haben!

  22. Für die unterschiedlichen Urteile gibt es mehrere Gründe:

    – die eigenartige, aus der NS-Zeit stammende Formulierung der §§ 211, 212 BGB. Vorher war es besser geregelt: geplant = Mord, spontan = Totschlag. Seit 1936 gibt es die sog. „Mordmerkmale“ wie z.B. Heimtücke, Habgier oder die „niederen Beweggründe“. Jedes Tötungsdelikt ohne eines dieser Merkmale ist Totschlag und wird wesentlich milder bestraft (5 bis 15 Jahre).

    – Dem entscheidenden Landgericht sitzt der Bundesgerichtshof im Nacken, der teilweise sehr penibel ist. Grundsätzlich sind Verteidiger und Angeklagte eher rechtsmittelfreudig als die Staatsanwaltschaft.

    – Schließlich gibt es eben harte und milde Richter. Ist einfach so, Menschen sind unterschiedlich.

    Jeder der hier gross Töne spuckt die Justiz sei zu milde (sehe ich auch so…) kann etwas tun: bewerbt euch als Schöffen.

  23. Es wird hoffentlich nicht mehr so lange dauern, dann wird es eben diese Juristen treffen – und zwar ohne Bonus.

  24. @#30

    mir waere es fremd das man sich als „schoeffe“ bewerben kann. dazu wird man im normalfall berufen. falls ich mich irre klaere mich bitte auf.

  25. In der großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Der Schöffe soll mindestens 25 Jahre alt sein und einigen bestimmten Berufsgruppen (wie z.?B. Polizeivollzugsbeamte, Pfarrer, politische Beamte) nicht angehören. Das Amt kann nur von einem Deutschen versehen werden. Der Schöffe oder die Schöffin wird für fünf Jahre gewählt. In der Regel sind Schöffen nur zwei Wahlperioden, also maximal zehn Jahre, tätig. Die letzte Schöffenwahl fand im Jahr 2008 statt, die Amtsperiode begann bundeseinheitlich am 1. Januar 2009. Bewerbungen für das Schöffenamt sind in vielen Gemeinden möglich.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe

  26. Die deutsche Justiz urteilt auch in anderen Fällen parteiisch, wobei Maßgabe die Links-Liberale Weltanschauung ist.
    So kommen Menschen vor Gericht immer dann schlecht weg, wenn sie vom Richter als Angehörige der Klasse der Kapitalisten ausgemacdht werden und der Gegner als armer, unterdrückter Angehöriger der Arbeiterklasse (meist kriminell und arbeitslos) ausgemacht wird. Dann betreiben die Gerichte Umverteilung ungeachtet von Recht und Gerechtigkeit Gesetz. Weiter wird zwischen Männern und Frauen unterschiedlich geurteilt, zu ungunsten der Männer.

  27. nach 8 Jahren als Schöffe kann ich nur
    sagen, das in diesem Lande die Stellung
    der Augen bzw. die Haarfarbe unmittelbar
    bei der Urteilsfindung berücksichtigt wird.

  28. 2009 ~ 1939: ANSTÄNDIGE VERFOLGT; VERBRECHER GESCHONT

    ==========================================
    Diskussion auf PI zur deutschen Justiz 2009

    #56 Ogmios (19. Okt 2009 19:51)
    Die deutsche Justiz ist im Moment damit beschäfigt jene couragierten Zivilisten die sich bei Angriffen muslimischer Jugendlicher tatsächlich wehren wegen Selbstjustiz anzuzeigen und hinter Gitter zu bringen um Deutschland vor solchen Leuten zu schützen, man kann also von der Deutschen Justiz doch nicht verlangen sich obendrauf auch noch für islamische Massenmörder und Schwerverbrechertum zu interessieren, wo kommen wir denn da hin.

    #57 Eisenbieger (19. Okt 2009 19:52)
    stellt euch mal vor, was mir ein unbekannter passant zu diesem thema heute sagte:
    „was unterscheidet deutschland 2009 eigentlich von deutschland 1939?“
    „und“, meine frage?
    er antwortete „…nichts!“
    „die anständigen werden in diesem land verfolgt, und die verbrecher geschont!“

    #58 Rechtspopulist (19. Okt 2009 19:55)
    Da tun sich Abgründe auf…

    #59 Ogmios (19. Okt 2009 20:15)
    @Eisenbieger
    Wenn es tatächlich ein unbekannter Passant war, dann können sie sich diesen Tag in ihren Kalender verbuchen, denn das ist Werk des heiligen Geistes, der genau auf diese Art und Weise über geeignete Seelen hindurch agiert, wohlwissend dass seine Aussage heute auf PI landet und seine Wirkung entfaltet.
    Davon könnt ich Ihnen ein Liedchen singen. Das kommt noch.

  29. 1. Denkfehler:

    Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags schickte die Kammer den 33-Jährigen für 13 Jahre hinter Gitter.

    Es handelt sich also nicht „einfach“ um einen versuchten Mord, sondern um diesen in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und versuchten Totschlags. Da sind also allein zwei gegen das Leben gerichtete Straftaten drin, sowie eine gegen die freie Willensentscheidung und das Vermögen.

    2. Denkfehler:

    …sondern die andere Strafe für einen vollendeten Mord für viel zu niedrig.

    Ob es nun paßt oder nicht, das Gericht hat auf Totschlag erkannt und dementsprechend geurteilt. Bei Mord wäre es an lebenslänglich nämlich nicht vorbeigekommen.

    Ich finde es immer wieder interessant, wie hier Rechtsunkündige Rechtsfälle per Ferndiagnose lösen. Wenn auch viele in Richtung Mord weist, heißt das noch nicht zwingend, daß es Mord ist. Savon überzeugen sich die Organe der Rechtspflege im laufenden Verfahren nach den Grundsätzen der Mündlichkeit, Gegenwärtigkeit und Öffentlichkeit.

  30. Götter in schwarz.
    Richter haben einen großen Ermessensspielraum wie sie die Dinge würdigen. Ich finde der Gesetzgeber kann mit Mindest- und Penaltystrafen (bei Wiederholungstäter) auch eine gewisse Gerechtigkeit erzeugen. Weiter finde ich Strafobergrenzen für anstandslos. Man bekommt ohne weiteres Strafrabatt wenn man vieles zur gleichen Zeit begeht. Fließt alles in eine Summe, deren Einzelstrafen deutlich höher wären.

    Ich halte auch chemische Zwangskastrationen für gut. Ebenso eine Absenkugn der Strafmündigkeit. Erwachsenenstrafrecht ab 18 (unbedingt!) …

    Strafe muss sein.

  31. Die Schimpf- und Schandurteile gegen deutsche Bürger, die Straftäten gegen gerade muslemische Personen begangen haben, sprechen eine beredte Sprache.
    Muslems kommen bei identischer Sachlage grundsätzlich wesentlich milder davon.
    Man hält ihnen ihren schweren sozialen Stand im ach so feindlichen Deutscheland zugute, während sich der deutsche Täter unversehnds einer multimedialen Hetzjagd ausgeliefert sieht bzw. zu unverhältnismässig hohen Strafen abgeurteilt wird.
    Da spielt es dann keine Rolle, ob der Täter irgendwie schuldvermindert oder gar schuldunfähig ist, wie unter anderem der scheussliche Schauprozess von Dresden oder auch das hier vorgestellte Urteil belegen.
    Schlimm, wohin der „deutsche Rechtsstaat“ driftet !

  32. #16 obiwahn (24. Nov 2009 14:37)

    wen so ein richter von einem familienclan beiseite genommen wird und ihm erklärt wird, das seine famile bereichert werden könnte,
    wie soll er schon gross entscheiden um sein arsch zu retten

    ————————-

    Wie wärs damit?
    Genauso, wie der „unabhängige“ Richter bei Dir und mir handeln würde.
    Den ganzen Clan unter Anklage stellen, verurteilen und damit dem Recht und dem Volk dienen.
    Wie es seine Aufgabe ist.

  33. #32 Zaza (24. Nov 2009 15:20)

    Für die unterschiedlichen Urteile gibt es mehrere Gründe:

    – die eigenartige, aus der NS-Zeit stammende Formulierung der §§ 211, 212 BGB. Vorher war es besser geregelt: geplant = Mord, spontan = Totschlag. Seit 1936 gibt es die sog. “Mordmerkmale” wie z.B. Heimtücke, Habgier oder die “niederen Beweggründe”. Jedes Tötungsdelikt ohne eines dieser Merkmale ist Totschlag und wird wesentlich milder bestraft (5 bis 15 Jahre).

    – Dem entscheidenden Landgericht sitzt der Bundesgerichtshof im Nacken, der teilweise sehr penibel ist. Grundsätzlich sind Verteidiger und Angeklagte eher rechtsmittelfreudig als die Staatsanwaltschaft.

    – Schließlich gibt es eben harte und milde Richter. Ist einfach so, Menschen sind unterschiedlich.

    Jeder der hier gross Töne spuckt die Justiz sei zu milde (sehe ich auch so…) kann etwas tun: bewerbt euch als Schöffen.

    Der einzige sachliche Kommentar. Diese beiden Vorschriften, die übrigens als Täterstrafrecht („Mörder ist…“) im Kontrast zur Systematik (Tatstrafrecht: „Wer einen anderen… wird bestraft“) des Strafrechts steht, sollten auf Veranlassung der Alliierten wieder geändert werden. Das hat die deutsche Seite (die damaligen „Eliten“ also), vom heraufziehenden Kalten Krieg begünstigt, hinterlistig unterlassen. So san´s, „unsere Eliten“.

  34. #35 xyrol; Sicher wirst du berufen, aber dazu müssen die Behörden erstmal wissen, dass du das gern machen würdest. Theoretisch kann einem so eine Berufung als Schöffe zwar auch aus heiterem Himmel auf den Tisch flattern, in der Regel ists aber so, dass es nur Leute trifft, die sich freiwilig melden.

    #43 Um_lei_Tung; Dass das Gericht in dem Fall auf den du anspielst, auf Totschlag verurteilt hat, ist ein Skandal. Da sind mindestens 2 wahrscheinlich noch mehr Mordmerkmale erkennbar. Heimtückisch und Vertuschung einer Straftat auf jeden Fall. Mit gemeingefährlichem Werkzeug könnte man, mit etwas gutem Willen auch hinbekommen.

  35. #43 Um_lei_Tung

    Das hier eingebrachte Beispiel ist nur eines von inzwischen UNZAEHLIGEN der Justiz mit zwei Massstaeben!
    Ja manche Urteile die sich sogar gegen deutsche Opfer richten sind regelrecht als pervers zu bezeichnen.

    Sinistre Juristen begehen Heuchlerjustiz gegenueber den Skrupellosen die sich in Europa als die neuen Herren breitmachen.

    In arabischen Laendern ist es umgekehrt, als auslaender und nicht-moslem sind einem die jeweiligen Hoechststrafen gesichert wenn einer auch nur annaehernt fuer etwas belangt werden kann.

    Da gibt es nix daran zu ruetteln:
    Der ganze Karren steht schief, und weiss nicht mehr wo oben und unten ist.

    Es ist wie es ist!

  36. #44 MozartKugel (24. Nov 2009 16:23)

    Götter in schwarz.
    Richter haben einen großen Ermessensspielraum wie sie die Dinge würdigen. Ich finde der Gesetzgeber kann mit Mindest- und Penaltystrafen (bei Wiederholungstäter) auch eine gewisse Gerechtigkeit erzeugen. Weiter finde ich Strafobergrenzen für anstandslos. Man bekommt ohne weiteres Strafrabatt wenn man vieles zur gleichen Zeit begeht. Fließt alles in eine Summe, deren Einzelstrafen deutlich höher wären.

    Ja, aber jetzt mal ehrlich: Daruf haben die hier gescholtenen Richter 1996 doch hingewirkt, als sie den Fortsetzungszusammenhang kassierten!

    Für alle die das nicht wissen: Einen Fortsetzungszusammenhang sah die Rechtsprchung immer dann, wenn jemand z. B. eine Serie von Einbrüchen oder Betrügereien begangen hatte und behauptete, das sei zur Zahlung einer Summe – etwa der rückständigen Miete – notwendig gewesen. Dann wurde eine Tat gesehen und abgeurteilt, nicht viele Taten, was sie ja konkret waren.

    1996 vom 3. Strafsenat des BGH kassiert.

  37. #50 Ogmios (24. Nov 2009 16:40) #43 Um_lei_Tung

    Das hier eingebrachte Beispiel ist nur eines von inzwischen UNZAEHLIGEN der Justiz mit zwei Massstaeben!

    Ich habe nur die beiden obigen Fälle auseinander genommen, weil es falsche Beispiele sind. Warum ist oben begründet worden. Da wird mit dem linken Taschenspielertrick der sprachlichen Saloppheit gearbeitet.

    Ja manche Urteile die sich sogar gegen deutsche Opfer richten sind regelrecht als pervers zu bezeichnen.

    Da gibt es nix daran zu ruetteln:
    Der ganze Karren steht schief, und weiss nicht mehr wo oben und unten ist.

    In dem Punkt stehen wir trotzdem ganz dicht beieinander. Aber das kann man sicherlich mit entsprechenden Beispielen belegen. Oben: Müll!

  38. Die deutsche Geschichte ist voll von Gesinnungsjustiz —– dazu siehe etwa dass „Richter“ die in Nazideutschland unter „Nazigerichtsbarkeit“ „verurteilten“ und nur wenig später als „Richter“ unter der BRD-Verfassung „urteilten“ und urteilten ——-

    Was in Demokratien irgendwie völlig fehlt ist eine ausserparlamentarische Instanz welche mit so viel Macht ausgestattet ist, dass alles was als historische Irrung feststellbar ist und gegenwärtig zur Dogmatik gemacht zu werden gesucht wird strikt verfolgt werden kann —–

  39. Heutzutage muss schon „Duisburg“ und „Komplize im C-Klasse Mercedes“ reichen, um einen Verdacht zu hegen:

    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/2009/11/24/news-141757055/detail.html

    Bewaffnet mit einer Pistole und einem Baseballschläger drang am Montagabend gegen 20.50 Uhr ein etwa 25 bis 35 Jahre alter Mann in eine Wohnung im Stadtteil Aldenrade ein. Er trat die Wohnungstür ein und bedrohte den Mieter mit der Pistole. Der 13-Jährige Sohn der Familie konnte aus der Wohnung fliehen.

    Der Täter zielte auf den Kopf des 52-Jährigen. Der hatte jedoch Glück, dass die Pistole Ladehemmung hatte. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem sich doch noch ein Schuss aus der Waffe löste. Der Mieter wurde am Bein getroffen und schwer verletzt. Anschließend flüchtete der Täter. Ein Komplize erwartete ihn vor dem Haus in einer Mercedes C-Klasse mit laufendem Motor.

  40. Da kann ich noch einen draufsetzen, am 12.05.2009 wurde in Wiesbaden Aleksander Ruzicka
    wegen schwerer Untreue in 68 Fällen zu 11 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ich frage mich immer, was ist schlimmer, etwas Stehlen oder Menschen körperlichen Schaden zufügen. Unsere Justiz gibt darauf eine eindeutige Antwort.

  41. Hakan ist wohl zur Zeit der Huggy!

    Die Amokläuferin eine deutsche Kartoffel – kriegt fünf Jahre.

    Hakan (Namen geändert!!! Hahahahahahahahaha, war wohl Erkan) sticht auf einen Unbeteiligten ein und läuft frei herum, die Schülerin bangt um ihr Leben!

    Das nenne ich einfach Klassenjustiz!

  42. Haben die Nazi-Initiatoren der „Netz-gegen-Nazi.de“ Seite schon auf die Gesinnungsjustiz aufmerksam gemacht?
    Selbstverständlich nicht, sind eben selbst die größten NAZIS!

  43. Die deutsche Justiz ist ein Witz!

    Die Urteile die die edle Kaste der Richter angeblich im „Namen des Volkes“ ausspricht, widerstreben jeglichem gesundem Menschenverstand. Opfer werden zu Tätern gemacht und gnadenlos abgeurteilt. Die ganzen Skandalurteile haben nicht im Geringsten mit dem Gerechtigkeitsempfinden des Volkes zu tun.

  44. Freislers Erben bei der Arbeit.

    Auch noch so viele „Begründungen“ warum das eine „nur“ Totschlag im „Affekt“ (läuft ja schließlich jeder mit einer Klinge herum oder ist das nur bei mohammedanischen Affen immer der Fall?) und das andere ein Mordversuch war können nicht über das Endergebnis hinweg täuschen: In dem einem Fall ist ein Mensch tot und in dem anderen Fall einer schwer verletzt aber noch am Leben.

    Ein Justizsystem ist krank zu benennen, wenn die absichtliche Tötung eines Menschen geringer bestraft wird als die versehentlich „nur“ Verletzung ….

  45. Ich verstehe die Justiz nicht.

    Wenn ein Mensch ums Leben kommt, dann ist es in meinen Augen immer Mord und sollte mit lebenslänglich bestraft werden. Was soll dieser Totschlag-Mist ? Meistens ist es doch sogar so, dass Totschlag weitaus grausamer ist. Demütigender, brutaler ( In Gruppen etc. ).

    Das Resultat ist das Selbe. Man sollte nach Resultaten richten, nicht nach Annahmen oder unwichtigen Einzelheiten.

    FALLS HIER POLITIKER MTLESEN…ICH WÜNSCHE MIR ZU WEHNACHTEN FOLGENDES :

    -Strafen bei Menschen welche das 12. Lebensjahr vollendet haben :

    1. Toschlag = Mord = 35 Jahre Knast.

    2. Vergewaltigung = 20 Jahre Knast.

    3. Missbrauch ( Pädophilie ) = 25 Jahre Knast.

    4. Räuberische Erpressung = 20 Jahre Knast.

    5. Schwere Körperverletzung = 15 Jahre Knast.

    Alles ohne Bewährung. Ohne mildernde Umstände und ab dem 12. Lebensjahr anwendbar und durchzuführen !

  46. Ich vergaß…

    6. Versuchter Mord = Versuchter Totschlag = 35 Jahre Knast.

    Der „Misserfolg“ einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, sollte sich nicht positiv auf das Urteil auswirken !!!

  47. @ #5 Verwertungsindustrie

    Ich kürze dein Zitat Artikel 3 GG noch etwas ab:

    „Niemand darf wegen seiner religiösen Anschauungen bevorzugt werden.“

    Also: bewusste Rechtsbeugung! Im Namen des 68er Bekuschelungs-Dogmas, vermutlich primär zur eigenen Wohlfühl-Erhöhung!

    Der edle Wilde kann nicht böse sein: schuld ist die Gesellschaft, die ihn böse gemacht hat! (Und ich, der Richter, musste doch diesen armen edlen Wilden beschützen…)

    So und nicht anders begründen sich diese Skandal-Urteile unserer 68er Gutmenschen-Richter. Oder für die Genauigkeitsfanatiker hier: dafür, dass die Nutzung des richterlichen Ermessensspielraums wie ein Kompass immer in die selbe Richtung zeigt: nach Mekka!

    Wer gerne mal eine erstklassige wissenschaftliche Widerlegung dieses Jahrtausend-Irrtums des angeblich ‚edlen Wilden‘ lesen will, dem kann ich hier eine extrem dringende Leseempfehlung geben:

    „Steven Pinker: Das unbeschriebene Blatt. Die moderne Leugnung der menschlichen Natur.“

    Es erklärt zudem auch ein anderes großes Rätsel der Menschheit: warum Linke links sind, trotz der Offensichtlichkeit, wie falsch das sein muss.

    (Das beste, erhellenste Sachbuch, das ich jemals gelesen habe. Und ich lese viel.)

    Noch mal zu unseren Richtertätern:
    Welche Organisation nimmt sich endlich mal des Themas an, so einen Rechtsbeuger einmal anzuzeigen? Und sei es nur der Symbolik wegen. Wäre das nicht einmal was für Pax Europa? Würde ich mir eine hohe Extra-Spende kosten lassen!

  48. Zumindest passt die 2-Klassen-Justiz bestens
    zur 2-Klassen-Medizin.

    Es passieren schon wunderliche Dinge in
    unserer demokratisch angestrichenen
    Plutokratie:

    -Richter richten im Namen des Volkes

    -Volksvertreter vertreten das Volk

    – Massenmedien berichten über demografisch
    wichtige Themen

    Gott sei Dank träume ich das nur. Denn, wie
    schon Christian Morgenstern in seinem Gedicht
    „Die unmögliche Tatsache“, schrieb:

    „Und er kommt zu dem Ergebnis:
    Nur ein Traum war das Erlebnis.
    Weil, so schließt er messerscharf,
    nicht sein kann, was nicht sein darf.“

  49. @ALL

    Ich habe gute Kontakte nach Uruguay und Argentinien.

    Aus Argentinien z.b. weiss ich, das sich dort neuerdings auch islamkritische Gruppierungen zusammenschliesse, da es offensichtlich auch in Argentinien zunehmend mehr Problem mit Muslims gibt.

    Obwohl viele bereits im 19. Jhdt aus dem Libanon und Syrien eingewandert sind,und etliche im Laufe der Zeit „christianisiert“ wurden, gibt es dennoch ca. 700.000 Muslims in Argentinien, Verbände, eine Riesenmoschee in Buenoes Aires und Cordoba.

    Es scheint auch eine Einflussnahme auf den Islam in Argentinien zu geben, und scheinbar gibt es auch neurdings angeheurte Imame aus dem Ausland, die dort jetzt leben etc.

    Ich weiss das ist zwar OT, aber ich denke das war hier notwendig.

    nur gemeinsam sind wir stark. es wird meiner meinung nach zeit das sich islamkritische bewegungen weltweit vernetzen.

    Auf jeden Fall habe ich die PI Seite an diverse Freunde in Südamerika weitergeleitet.

  50. #35 xyrol (24. Nov 2009 15:24)

    Exakt, dass was hier von #32 Zaza (24. Nov 2009 15:20)abgelassen wurde ist angelesenes 1/16-tel-Wissen.

    Darüber hinaus ist das Strafmaß des § 212 (Totschlag) in der Alternative des besonders schweren Falls des Asatz 2 identisch mit dem Strafmaß des Morddeliktes.

    Die „einfache Variante“ geht demnach von fünf bis 15 Jahre.

    Also im Prinzip ist es egal, ob Mord oder Totschlag. Alleine das Strafmaß zählt. Genau dies prüft der BGH nicht. Er prüft nur die Begründung und die Einhaltung formalen Rechts.

    Somit muss ich leider allen Kommentatoren hier zustimmen, wenn sie von Unrechts- und Klassenjustiz sprechen. Genau das liegt hier vor.

    Hier wird täglich hundertfach das Recht aus politischer Correctness oder einfach Opportunität gebrochen.

    P.S.:
    Schöffen werden berufen!

  51. Sogar das Hamburger Abendblatt hat darüber
    berichtet, dass es einen Migrantenbonus gibt.
    Das ging ungefähr so:“ Wo ein Deutscher keinerlei Gnade zu erwarten hat, lässt der Richter bei einem Zuwanderer erstaunliche Milde walten.“

  52. “ … sondern die andere Strafe für einen vollendeten Mord für viel zu niedrig. “

    Diese Schlußfolgerung leuchtet zwar ein, aber sie läßt einen sehr wichtigen Aspekt außer acht. Es geht heute nicht und es ging noch nie darum, wer was getan hat und was er seinem Opfer angetan hat, sondern darum, was seine Tat für die Gesellschaft bedeutet. Da wurden im Mittelalter sogar Hexen verbrannt, wenn das für die Gesellschaftsstruktur für erforderlich gehalten wurde.

    Heute nun, ist es nicht mehr so schlimm. Es wird niemand mehr verbrannt. Aber jeder biologische Deutsche ist nun mal durch die Geschichte gebrandmarkt. Dem trägt die Justiz Rechnung. Deutsche sind deshalb bei Straftaten allemal schwerer zu bestrafen als unsere Bereicherer.

  53. #7 Eurabier
    Ich sehe das genauso. Mit Klassen-Justiz hat das nichts zu tun. Die „Gutmenschen-Justiz“ hat eindeutig rassistische Züge. Einige Linke bilden sich offenbar ein, dass sie die Araber und Afrikaner noch von den weißen Kolonialherren befreien müssen. Außerdem werden die heutzutage zahlreichen weißen Opfer gern mit Untaten aus der Kolonialzeit und den Kreuzzügen der Christen gerechtfertigt.

  54. Ich weiß nicht, ob hier jemand den „Report München“ gesehen hat. Da wurde brutale Totschlag vom Bahnhof „München-Solln“ ausgewertet worden. Jaja, die Deutschen…
    Wann gehen endlich diese „mutigen Reporter“ an die wirklichen Problemzonen ran.

  55. Es hilft nichts: Nur die massive Ausschaffung des Mohammedaners in seine Herkunftsländer wird uns retten.

  56. Leider fällt es schwer, die Justiz so richtig flächendeckend zu vergleichen, da es an vergleichbaren Fällen fehlt. Meist ist die Herkunft der Beteiligten wie folgt: Täter Moslem; Opfer Deutscher oder Deutsche bzw. auch mal komplett muslimisch besetzte Rollen. All diese Fälle verdienen unsere Nachsicht, bis zum Erreichen des Rentenalters des Täters kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, Morde entstehen meist durch sog. Heißblütigkeit oder weil das Opfer es so gewollt hat oder den Täter durch den bösen Blick oder ähnlichen Unfug provoziert hat.

    Täter Deutscher, Christ, Jude und Opfer Moslem kommt so gut wie gar nicht vor und wenn man die Fälle abzieht, bei denen es sich eindeutig um Notwehr handelt fällt mir eigentlich fast nur Marwa S. ein. Kein Wunder, daß die Ägypter so wütend sind. Als einziges muslimisches Opfer ein Gewalttat in Deutschland würde ich mich an deren Stelle auch fragen, warum gerade ich?

  57. P.S.: nanü, was lese ich aus den Berichten heraus?

    Hakan ist schwul; das ist ja wirklich ein mehr als ungewöhnlicher Fall. Deutscher schießt mit Armbrust auf schwulen Moslem, der zudem einen Lebensgefährten hat. Vielleicht normalisiert sich der Islam ja doch noch. In diesem Sinne eine gute Nacht.

  58. Es ist keine Zweiklassen Justiz, es ist eine Klienteljustiz, die wenigstens über Klassen verfügt und über allem steht der Wille der Parteien, welche die Justiz lenken.
    1. Ausländer,
    2. Deutsche,
    3. Deutsche die als Nazis hingestellt werden,
    4. Deutsche die als gute Linke vorm Kadi
    stehen,
    5. Verfahren in denen es um Parteiinteressen
    geht, unabhänig von dem, der anklagt /
    angeklagt wird.
    6. Je nachdem welche Nummern
    gegeneinanderstehen, wird unterschiedlich
    gewichtet und unterschiedliches Recht
    gesprochen. So ist 2 gegen 3 im
    Vorteil, aber 2 gegen 1 im Nachteil, … .

  59. #10 Eurabier (24. Nov 2009 14:33)

    Sie vergessen was wesentliches, das GG ist pures Gewäsch, da nicht im Wortlaut verbindlich. Fast jeder Artikel hat die meist nicht angeführte Einschränkung „Näheres regelt: Bundesgesetz, Landesgesetz, Verordnungen, Erlasse, … . Im Zweifelsfall sind halt 50% der Stimmen im Bundestag ausreichend und die Meinungsfreiheit ist völlig negiert, ach ich vergesse es immer so leicht, das ist sie ja schon.

  60. #31 doenerschisss (24. Nov 2009 15:18)

    Kann jemand hier die beteiligten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger namhaft machen?

    @#31 doenerschisss
    Nicht an dieser Geschichte wohl aber Namen einetr anderen ebenfalls migrantenbeteiligung bezogenen Angelegenheit.

  61. sehr richtig erkannt. urteile in deutschland haengen durchweg von der ethnologischen taeter-opfer-konstellation ab. z.b. gibt es migrantenrabatt in form von bewaehrung oder anerkennung von verbotsirrtum u.v.a.m..
    inverser rassismus der deutschen justiz gegen das eigene volk. und zynischerweise auch noch im namen des volkes.
    wundern darf man sich darueber aber nicht.
    man muss sich halt die deutsche rechtsgeschichte nur mal der letzten 100 jahre, ihre figuren, ihre urteile, ihre „rechtsnormen“ quer durch alle 5 regime des 20. jhdrts. zumuten. dann hat man ueber das „rechtssystem“ in deutschland nicht mehr die allergeringsten illusionen. und ueber ihre macher auch nicht.

  62. Jeder Fall vor Gericht ist ein Einzelfall. Wobei die Einzelfälle der Zuwanderer mehr Verständnis bekommen. Oder nicht?

  63. Nun nehmen wir einmal an, dass ein „Codex“ der Camorra besagte, dass nach Ablauf der oder der Zeit ein Vertragspartner zu düpieren und schliesslich zu ermorden wäre ——— wenn ein Vertragspartner nun merkte, dass er düpiert wird, so stünde er zweifellos unter Stress einen Mordanschlag als das nächste zu erwarten –

    Auf den einen der eingangs erwähnten Casi umgelegt bedeutet dies, dass der Armbrustschütze in einem seelischen Notstand gewesen sein könnte, ….denn Teil eins der „Koranverfügung“ Verträge nur bis Ende des Ramadans zu halten dürfte wurde „befolgt“, da die Rechnung nicht beglichen wurde —— im Folgenden könnte der Armbrustschütze auch mit Teil zwei der Koranverfügung gerechnet haben, da er in koranischer Sicht als „Ungläubiger“ auch mit der Realisation der nächsten Koranverfügung rechnen konnte ……….und die ist lt. Koran die „Tötung“, also Mord.

    Wie das angehen kann, dass wenn wir eine Camorra-story hätten zweifellos die seelische Verfassung des Bedrohten strafmildernd wäre und nur weil die „Knigge“ des „Mohamed“ unter „Religion“ geführt wird, dem Mann das volle Strafmass zugemessen wurde macht ebenso betroffen, wie der Umstand, dass das „Opfer“ der lt. Koran Teil 1 seines „Weisbuches“ erfüllte und Teil 2 ……….??????

    Wäre der Typ also Koranist müsste er als solcher auch hinter Gitter, weil er Teil eins in Erfüllungsabsicht seines „Glaubens“ bereits erledigt hatte …….

    Und übrigens: Der Ramadan ist so ziemlich eins der größten koranischen „Feste“ —— Behaupten zu wollen die Aufforderung zum Vertragsbruch nach Ablauf des Ramadan (wobei dies keinerlei zeitlichen Rahmen hat …… und demzufolge einzig daraus geschlossen werden darf, dass NUR IM RAMADAN Verträge zu halten sind und sonst allgegenwärtig gebrochen und gemordet werden solle ——- dieser Schluss ist sehr nahe, da Muhamed sicherlich vermeiden wollte, dass seine durch tägliche Nahrungs- und Trinkversagung geschwächten Koranisten Morde nicht in geschwächtem Zustand versuchen sollten…………).-also behaupten zu wollen die koranischen ramadanischen bzw folgeramadanischen „Regelungen“ seien nur wenigen bekannt ist sicherlich falsch.

    Übrigens empfehle ich den Richtern mal ernstlich darüber nachzusinnen wie das mit dem Religionsstatus sein könne, wenn eine „Religion“ zu Vertragsbruch mit anderen und in Folge zum Mord an diesen auffordert ……..

    Wäre dies „Codex“ der Camorra —— ich meine Justizia würde nicht einknicken ——-

  64. Aber deswegen kann man doch nicht von einer „Zweiklassenjustiz“ reden, denn obwohl es auf den ersten Blick nicht so aussehen mag, gibt es hinter den Urteilen sehr wohl ein System.
    Es handelt sich dabei lediglich um ein schlechtes System, die Strafen verhalten sich nämlich nicht direkt proportional zur Tat, sondern indirekt proportional.
    Daher darf es nicht verwundern, wenn ein „Raubkopierer“ zehn Jahre in den Knast darf, während ein Mörder nur drei Jahre bekommt.
    Und wie wir am Beispiel von Robert Mugabe sehen können, kann das im Extremfall so weit gehen, dass man für ein Verbrechen, wenn es nur schlimm genug ist, nicht nur straffrei bleibt, sondern sogar mit einem Sitz im UNO Menschenrechtsrat belohnt wird.

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