Über den Fall des Sven G. (Foto) haben wir schon mehrfach berichtet. Jetzt fällt auch dem Spiegel auf, dass etwas gewaltig schief läuft in Absurdistan, wenn das Opfer zum hart bestraften Täter wird, weil es sich nicht „angemessen“ wehrte. Das ist ein Verbrechen, das in Deutschland unmöglich auf Bewährung bestraft werden kann. Abschreckung muss sein, das wusste schon Mao: Bestrafe einen, erziehe hundert.
Zur Erinnerung: Der Informatikstudent Sven G., angetrunken, hatte sich gegen fünf Kosovo-Albaner (bei SpOn fälschlich als „Serben“ bezeichnet) mit einem kleinen Messer zur Wehr gesetzt und dabei einen von ihnen lebensgefährlich verletzt.
SpOn berichtet:
Sven G. wurde an einer U-Bahn-Haltestelle von Jugendlichen attackiert, in Notwehr stach er einen Angreifer nieder. Richter schickten ihn deshalb fast vier Jahre ins Gefängnis – doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.
(…)
Das Schwurgericht hatte Sven G. am 9. Januar dieses Jahres wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der gebürtige Münchner war von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden – und hatte sich heftig gewehrt. Zu heftig, wie das Oberlandesgericht entschied.Es geht um das Recht auf Notwehr – und darum, wo Notwehr endet und das Blatt sich wendet, dass das Opfer einer Gewaltattacke damit rechnen muss, selbst auf der Anklagebank zu landen. Fast einen Monat lang verhandelte das Schwurgericht genau dieses Problem und erklärte mit seinem Urteilsspruch, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.
Der Informatikstudent Sven G. hatte am 14. März 2008 mit Freunden den Geburtstag seines jüngeren Bruders gefeiert. Auf dem Heimweg trifft die Clique gegen Mitternacht in der Nähe des Münchner U-Bahnhofes Garching auf eine Gruppe junger Serben, die kurz zuvor aus einem Freizeitheim geworfen wurde, weil die jungen Männer dort randaliert hatten. Unter ihnen der sturzbetrunkene Mergim S. Der 17-Jährige war zudem in eine Prügelei mit einem anderen Teenager verwickelt. Ganz offensichtlich ist er auf Krawall aus.
Es kommt zu einem Wortwechsel, in dessen Verlauf Mergim S. einen Freund von Sven G. mit einem Fausthieb zu Boden schlägt. Dann wendet er sich Sven G. zu und schnauzt ihn an: „Was schaust du?“ Auch Sven G. – 1,85 Meter groß und 95 Kilo schwer – ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt.
Mergim S. – 1,75 Meter groß und 20 Kilo leichter als Sven G. – schubst den Älteren und holt aus. „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt“, beteuerte Sven G. später vor Gericht.
Er habe die Bilder der Münchner U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt, die einen wehrlosen Rentner im Dezember 2007 fast zu Tode geprügelt hatten: „Ich habe den Eindruck gehabt, der S. und seine Freunde treten mich zusammen.“
Sven G., der noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, trägt ein kleines Messer an einem Band um den Hals, ein sogenanntes Neck-Knife. Ohne Vorwarnung rammt er Mergim S. das vier Zentimeter lange Messer in den Hals.
Der Stich geht knapp an der Halsschlagader vorbei, S. überlebt nur dank sofortiger Notoperation. Zwei Zentimeter weiter und der Teenager wäre tot gewesen.
Lediglich mit dem Messer zu drohen habe er nicht in Betracht gezogen, sagte Sven G. später vor Gericht. „Ich glaube nicht, dass das kleine Messerchen abschreckend wirkt. Die hätten mich dann erst recht zusammengeschlagen.“ Mergim S., ein Amateurfußballer, gab an, er habe seine Profi-Träume wegen der Verletzung begraben müssen und forderte als Nebenkläger 25.000 Euro Schmerzensgeld.
Täter und Opfer seien hier vertauscht worden, erklärte Sven G.s Verteidiger zu Beginn des Prozesses. Und auch Sven G. sagte vor Gericht, er fühle sich „nicht als Täter, sondern als Opfer“ – eine Aussage, die den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sichtlich empörte. Sven G. revidierte diese Äußerung zwar im Laufe der Verhandlung, doch sie lag wie ein Schatten über dem Verfahren.
Sven G. hat den Vorfall bereut, dem Täter/Opfer sogar außergerichtlich 12.500 Euro Schmerzensgeld bezahlt – all das reichte nicht. Der Staatsanwalt geiferte sogar nach viereinhalb Jahren und man kommt nicht umhin, solchen abgehobenen Leuten die Chance zu wünschen, sich in vergleichbarer Situation angemessen wehren zu können…
Wiedenroth-Karikaturvom 10. Januar 2009:
(Spürnasen: Jo, Ben K., Holger, oswald, Jan A., Ken O., und Ali A.)
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Nach Deutscher Gutmenschenlogik ist die Landung in der Normandie ein Kriegsverbrechen und die Befreiung von Ausschwitz Rassismus und müsste erst mit der UN geregelt werden (siehe Afganistan, Irak, Saddam Hussein)
Ich hoffe, dass ich nie in eine solche Situation komme.
Denn ich bin – genau wie die Suedlaender – schon etwas „heissbluetig“ und wuerde dem Richter vermutlich noch was ganz anderes sagen als „Taeter und Opfer wurden vertauscht“…
Politik und Justiz haben uns Deutsche zum Abschuß freigegeben.
Rest gelöscht
Wichtig scheint eines: Wenn man in eine solche Situation gekommen ist – schnell weg. Nicht warten bis die Polizei oder sonstwer kommt, um das Geschehen aufzunehmen.
Ein Türke oder Araber wären mit Sicherheit freigesprochen worden..
Die elende 68er Brut hat wirklich den vielbeschworenen Weg durch die Instanzen geschafft:
Wer hätte gedacht,daß dies wirklich zum Untergang des gutgedachten demokratischen System
führen würde…
Was kann man bloß dagegen tun?
…auch wenn man sich im Recht fühlt!
gelöscht
Mir wird kotzeübel wenn ich an unserer aller Zukunft denke!
Hilflosigkeit…. die absolute ohnmächtige Hilflosigkeit…
Was sollte er tun ? Mit einem kleinem Messerchen bzw seinem Taschenmesser drohen ? Mit so einem kleinem Ding (mit dem man natürlich auch jemandem schwer verletzen kann) kann man sich nur wehren, wenn es unerwartet kommt.
Und dann bezahlt der dem auch noch 12500 euro… der typ ist ein akademiker, ein Informatiker ein Leistungsträger – und der ist RAUS aus unserem Leben, stattdessen ein gelöscht Gesindel mehr. Super Tausch.
Ich wünschte , die Klinge WÄRE 2cm Tiefer gegangen….
Wirklich unglaublich. Was sollen wir tun ? Was können wir gegen solche Richter machen ?
Sorrv
BDR=BRD
Als angegriffener werde ich mich ÜBERALL und JEDERZEIT genau so zur Wehr setzen wie es meiner persönlichen Sicherheit am zuträglichsten ist. Wenn dabei Angreifer umkommen habe ich kein Mitleid. Angreifer hatten immer die Wahl, angegriffene nicht.
http://info.kopp-verlag.de/news/gerichtsurteile-ohne-rueckendeckung-des-volkes.html
Und dazu mal unter „Anordnungsbefugnis der Exekutive“ googeln!
Das Argument der Verhältnismäßigkeit mag einleuchten. Und ja, es mag auch eine Strafe rechtfertigen.
Setzt man diesen Fall aber ebenso ins Verhältnis – nämlich die Höhe des Strafmasses zu der höhe von Strafmassen anderer (von Migranten begangenen Gewalttaten ohne Notwehr) – dann ist gar nichts mehr gerechtfertigt. Dann ist es ein Skandal!
#8: Sorry fuer die Scheiss Einstellung, aber: AUSWANDERN!
…Richter Manfred Götzl…
Diese Richter sind die wahren Verbrecher.
Auch auf ihn wartet der Zweite Nürnberger Prozess.
Wenn ich so eine SCHEISSE lesen muss. „Angemessene Wahl der Mittel“. Wer sich so einen Quatsch ausdenkt ist noch NIE in die Situation geraten sich seiner Haut wehren zu müssen. Da ist der Körper VOLL von Adrenalin. Noch Stunden später. Ich kenne das leider. Da ist nichts mehr mit überlegen und abwiegen. Da läuft nur noch der Selbsterhaltungstrieb ab und dein Gegenüber hat mit dem eröffnen des Tanz zu erkennen gegeben das er seinen Lebensberechtigungsschein nicht mehr länger benötigt.
@8 d.k.
Völliger Quatsch. Wäre er wie Roland Freisler, dann hätte Sven nen Orden bekommen und die Täter hatten Bekannschaft mit Frau Fallbeil gemacht!
PI wird immer besser.
In diesem Land gibt es keine Gerechtigkeit, jedenfalls nicht für die Ureinwohner..
Und nun stelle ich mir mal vor, ich wäre in der Situation wie Brunner.
Ich leiste also Nothilfe – somit noch nicht einmal eigene Notwehr, womit das Argument entfällt, ich hätte vielleicht aus Angst überreagiert. Dieser überarrogante, weltfremde „Richter“ (besser: furchtbare Jurist) würde dann vielleicht argumentieren: hätte ich Angst gehabt, wäre ich weggelaufen oder handlungsunfähig gewesen – und würde auch mir versuchten Totschlag unterstellen, wenn meine Hilfe effektiv sein sollte.
Ich gehe also in den Knast.
Wehre ich mich zu vorsichtig, wird mein Gegenüber nicht die leiseste, aber auch nicht die allergeringste Skrupel haben, das Maximum an Reaktion zu zeigen.
Ich werde also tot sein. Wie Brunner.
(In dem Fall, bitte nicht ausbuddeln und das Blechkreuz hinterherwerfen. Lieber auf ebay verramschen!) .
Also: Tot oder im Knast, falls ich wirklich der beliebten Politiker-Aufforderung nachkomme, Zivilcourage zu zeigen.
Mal ehrlich: sehe ich tatsächlich so blöd aus?
In solch einem Fall bin ich wieder ganz Pro-Amerikanisch. Wenn hier jemand in deine Wohnung eindringt und du ihn erschießt, ist das sein Pech.
Ich würd mir da drüben nen Flak-Vierling in den Vorgarten stellen.
Dieses Urteil widerspricht im Übrigen diametral der Auslegung des StGB durch die überwiegende Mehrheit der Strafrechtsprofessoren in Deutschland. Notwehrüberschreitung wäre nämlich nur dann gegeben, wenn das zu schützende Rechtsgut das „angegriffene“ erheblich überwiegt. Als Beispiel wird hier regelmäßig der (tatsächlich vorgekommene) Fall herangezogen, bei dem ein Rentner mit einem Gewehr auf Jugendliche schoss, die ihm die Kirschen von seinem Baum klauten.
Im vorliegenden Fall steht aber das Leben und die Gesundheit des Angegriffenen (er musste damit rechnen, von der Horde Albaner getötet, zumindest aber massiv verletzt zu werden) gegen das Leben/die Gesundheit des durch das kleine Messer Verletzten. Hier ist ganz objektiv ein Gleichstand zwischen dem angegriffenen und dem verteidigten Rechtsgut, nämlich auf beiden Seiten Gesundheit bzw. Leben eines Menschen. Ein „krasses Mißverhältnis“ ist hier also keineswegs gegeben.
Meines Wissens wurde doch genau deshalb dieses Urteil bereits durch höhere Instanzen kassiert, oder irre ich mich da?
Manfred Götzl schein ja schon fast prominent zu sein. Wenn man Google fragt, gibt es tausende Treffer. Er hat u.a. den Moshammer Prozess http://www.focus.de/panorama/boulevard/mord-an-moshammer_aid_101607.html und den gegen Günther Kaufmann geführt. Auch einen Ehrenmord Prozess habe ich gefunden. Da gab es keinen Musel-Bonus! http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/2007/10/11/news-506374/detail.html
hier stimme ich ausnahmweise mal den meistem Kommentaren zu. Das Recht auf Selbstverteidugung must stets gewährleistet bleiben.
Einfach nur abartig , dieses Urteil!
Wenn man sich mal die Rechtslage anschaut kommt man zu folgendem Schluss: Mündige Bürger haben kaum noch Chancen, sich gegen so ein Pack zu wehren, da sie meisten in der Überzahl auftreten. Ergo muss man sich durch Waffen einen Vorteil verschaffen, es bleibt aber bei Gaswaffen und 12 cm langen Messern. Und wenn man diese Mittel anwendet wird man zu 95% verknackt (die Verbrecher scheren sich natürlich einen Dreck um die Waffengesetze, mal ganz davon ab). Da bleiben nur 2 Möglichkeiten: Entweder sich illegal bewaffnen und danach stiften gehen oder zustechen und ebenfalls verschwinden. Dann kann man nur hoffen dass man nicht gefunden wird….
Oh Gott, wie weit ist es in diesem Irrenhaus gekommen?!
Ich war eben auf SPONForum. Der Zensor ist wohl schon im Wochenende.Es sind fast nur normale Kommentare dort(bis auf ein paar Gutmenschenspinner).Eine Frage fand ich ,die noch nicht so gestellt wurde.Was ist der Verteidugung von Sven.G vorausgegangen?
Es war der Faustschlag von Mergim auf seinen Begleiter.
Wo ist das Verfahren gegen Mergim wegen Körperverletzung?(dazu finde ich nichts)
Ich möchte mich jetzt gerne auf Martin Luther King beziehen:I had a dream………………
Die Muselbrut bereichert diese ganzen 68er(in nennenswerter Menge)mit allen Ihren Möglichkeiten vielleicht hilft es ja…….
Aber Sie wissen ja:Das sind nur Einzelfälle,die scheiß(deutsche)Gesellschafft ist Schuld…..
Liebe Liebenden:
http://www.richterdatenbank.net, sehr zu empfehlen und hochinteressant.
In Kollegenkreisen wir er „der Einfältige“ genannt.
Wenn man den Kommentar liest, könnte laut lachen, wenn’s nicht im Hinblick auf Sven G. so traurig wäre.
Unfassbar, was für kleingeistige Pappnasen als Schwarzkittel rechtsverdrehend in Deutschland „Recht“ sprechen…
Da fällt mir wieder die Geschichte ein, die mir ein Vater erzählte und die ich hier schon einmal erwähnte.
Geschehen in Berlin:
Jugendlicher wird „bereichert“, möchte aber dabei nicht sein Mobiltelefon hergeben. Der bereicherte Jugendliche erhält einen Stich mit dem Messer in den Rücken und muß ins Krankenhaus. Der Vater des Jugendlichen will daraufhin Starfanzeige bei der Polizei stellen.
Antwort eines Polizisten:
Anzeige? Ist doch nichts schlimmes passiert. (Unglaublich aber wirklich geschehen)!
Nun möge man hier mal beide Geschichten miteinander vergleichen. Man kann nur zu einem Entschluß kommen:
Unsere Jutiz ist höchst kriminell und unsere Exekutive liegt bewegungsunfähig in den Fesseln der „Linken Machthaber“.
Deutschland ist schon tot! Es zuckt lediglich noch vereinzelt…!
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html
Aber auch das erneute Aufrollen ändert nichts daran, dass mit diesem Urteil (auch falls es nun milder ausfallen sollte) der „normale“ Bürger hiermit ein weiteres Mal zum Freiwild ausgerufen wurde.
Sven G. tut mir Leid.
Der Richter gehört entlassen.
viele Richter taugen nichts. die sind noch schlimmer als Politiker. Und das schlimmest: RICHTER WERDEN FÜR IHRE URTEILE NIEMALS BESTRAFT – SEIEN SIE AUCH NOCH SO FALSCH !!!!!
#26 keinervoneuch (06. Nov 2009 20:51)
hier stimme ich ausnahmweise mal den meistem Kommentaren zu. Das Recht auf Selbstverteidugung must stets gewährleistet bleiben.
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Und „ausnamsweise“ meine ich, dass man auf Kommentare, wie Deinen, voll und ganz verzichten kann! 🙂
Was man gegen solche Skandalurteile tun kann?
Leute, werdet Schöffe! Leichter kann man nicht Einfluss auf Urteile nehmen und es beeindruckt die Jungs im schwarzen Kittel mehr als Jammern im Internet.
Diese 68er-Vollpfosten-Richter sprechen ihre Urteile doch …. im Namen des Volkes!
Worauf warten wir dann noch?
IHR FINDET ES SCHLIMMMMM ?
wartet! die nechst stufe sind angriffe der muselnazis auf die fammilien derer die sich gewehrt haben, auf ihre eltern ihre kinder.
DANN WERDE DIE MEDIEN VON EHRENMORDEN SPRECHEN
UND DIE DHIMMIS WERDEN LERNEN SICH ZU BEUGEN.
Wer nicht kämpft hat schon verloren. Aufstehen und selbstbewusst sein. Der erste Schritt ist getan, wenn sogar der Spiegel sich aus der linken Gutmensch ich hab die Welt lieb und verbesser dich Ecke raus wagt, dann geht was
Der Feind sind auch diese Richter. Soll keiner mehr erzählen, die deutsche Justiz sei unabhängig, dieses Märchen glaubt ja doch keiner mehr. Diese alten Säcke setzen Weisungen aus der Politik um, ganz nebenbei leben sie noch ihren persönlichen Machtrausch aus, diese richter gehören dann auch meistens zu der Gruppe von Leuten, die denken, niemand hätte das Recht sie zu kritisieren. selbstgerechte alte Säcke, meistens mit eher durchschnittlichem gerchtigkeitsempfinden. Gehört mit zum Feind sowas. Jedenfalls keine Justiz die man als Deutscher anerkennen sollte, nicht legitim, abgehoben und im Elfenbeiturm sitzend.
dir geht es gut, du bist nett zu den leuten, sie sind nett zu dir, du findest das leben toll?
DA MUSS DOCH EIN MOSLEM BELEIDIGT EINSCHREITEN!
OK ist vielleicht etwas abstrakt,aber u.A. ist die elende Scheiße von Pippi Langstrumpf dafür verantwortlich:
Ich mache mir die Welt,wie sie mir gafällt!
Das ist das 68er Prinzip ohne wenn und aber
Vielleicht hätte der gute Richter die Güte uns Normalbürgern zu erklären welche Massnahme seiner Meinung nach angemessen gewesen wäre?
Vielleicht sollte man ihn aber vor der Antwort einmal spät nachts in einem etwas „ruppigeren“ Viertel aussetzen …
Übrigens im Moment auf Phönix:
„Spanien unter dem Halbmond“
Ein ungebriefter Bericht über „Al Andalus“ der die Wahrheit nicht verschweigt.
#34 danton (06. Nov 2009 21:09)
Und “ausnamsweise” meine ich, dass man auf Kommentare, wie Deinen, voll und ganz verzichten kann!
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ausnahmweise stammt von Ausnahme ab, und nicht von Name als solcher, daher mit H geschrieben.
Schlechte Schulbildung oder einfach deutsche Sprache schwere Sprache?
Solche „Staatsanwälte“ gehören genauso suspendiert, wie gleichgestrickte Richter, die solches Unrecht „im Namen des Volkes“ auch noch absegnen.
Ich möchte als Bürger dieses Staates wieder Vertrauen in meinen Rechtsstaat haben können.
Ich möchte als Bürger dieses Staates wieder Respekt vor Menschen haben können, die Entscheidungen „im Namen des Volkes“ treffen.
Bitte sorgt dafür, künftige Juristen!
#brumfondel5:
ich verstehe nicht….kannste mal erklären, worum es geht in deinem Kommentar? Was wollte die „Kanakin“ von dir?
#40 caprisonne (06. Nov 2009 21:13)
Schau mal hier nach:
http://www.derrechtsstaat.de/?p=840
Genau wie bei mir: http://www.helmutkarsten.de
Ein mannigfaltig vorbestrafter Frustschläger hat mich viermal angefallen (innerhalb von 20 Std.) und ich habe ihn beim letzten Angriff verletzt. Der Täter wurde fortan zum OPFER ernannt und schon im Strafprozess wurden mir der Beweis meiner derzeitigen Wehrlosigkeit verweigert und versteckt. Ich WAR schon wehrlos geschlagen gewesen, als die Verletzung des Frustschlägers erfolgte. Das LG-Bamberg hat mit allen fiesen Mitteln gearbeitet.
Im Zivilprozess wurde (gerade eben) der Tatortaugenschein verweigert – und ich werde zu wahrscheinlich 25.000.- EUR verurteilt. Die kann ich aber nicht zahlen, weil mich der Frustschläger (nachgewiesen) völlig erwerbsunfähig geschlagen hat.
Nochmal: http://www.helmutkarsten.de oder
http://www.satanic-sauerkraut.de
Übrigens: der Tatortaugenschein wurde vom Richter BRUNNER verweigert, worauf der PKH-Antrag für die Berufung abgelehnt wurde, weil ich die Notwehrlage nicht bewiesen habe….!!!!
http://gesamtrechts.wordpress.com/2009/08/12/richter-manfred-gotzl-korrupt-oder-einfach-nur-antideutsch/
45 keinervoneuch (06. Nov 2009 21:22)
#34 danton (06. Nov 2009 21:09)
ausnahmweise stammt von Ausnahme ab, und nicht von Name als solcher, daher mit H geschrieben.
Schlechte Schulbildung oder einfach deutsche Sprache schwere Sprache?
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Ihr linken Nallen denkt doch immer gleich an das Schlimmste – nein es ist keine schlechte Schulbildung. Es könnte durchaus ein Tippfehler gewesen sein!
@#24 Bolanz73
Was Sie meinen, fällt allenfalls unter die so genannte sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts. Der Student wurde aber aus einem anderen Grund verurteilt:
§ 32 Abs. 2 StGB lautet:
„Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf den Studenten lag zwar offensichtlich vor. Das Gericht nahm jedoch an, dass Sven G, weil er erheblich schwerer und größer war als sein Angreifer, Mergim S, dessen Angriff auch ohne den Einsatz des mitgeführten Messers sicher hätte beenden können. Dass G das Messer ohne vorherige Warnung gegen den Angreifer einsetzte, wertete das Gericht daher als nicht erforderlich und somit als eine selbst rechtswidrige Handlung.
Dieser Wertung des Gerichtes muss freilich entgegengehalten werden, dass eine solche Abwägung schwierig bis unmöglich ist, wenn man gerade angegriffen wird und sich, ob nun berechtigt oder nicht, in Lebensgefahr wähnt. Das ist das eine.
An dem Urteil ist aber vor allem zu kritisieren, dass das Gericht Sven G offenbar gerade zum Vorwurf macht, dass er sich, alkoholisiert von einer Feier kommend, nicht auf einen Faustkampf mit Mergim S einlassen wollte. Von einem ehedem unbescholtenen, zudem alkoholisierten Studenten kann aber schlechterdings nicht erwartet werden, dass er sich ohne weiteres auf eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Angreifer einlässt, der durch sein gesamtes Auftreten deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er es auf Gewalt anlegt. Wer hierbei alleine auf Größe und Gewicht abstellt, um zu beurteilen, ob der Einsatz von Waffen erforderlich ist oder nicht, der verkennt, dass die Gefährlichkeit eines Angreifers mehr noch als von Größe, Gewicht und Statur von dessen (möglicher) Vorbildung und seinem Aggressionspotential abhängt: wer z.B. Kampfsport treibt, ist zweifellos im Vorteil und kann einem anderen oft mit Leichtigkeit schwere bis tödliche Verletzungen beibringen. Wer überdies keinerlei oder lediglich geringe Hemmungen hat, seinem Gegenüber auch schwerste Verletzungen zuzufügen, der ist weit gefährlicher als ein Mensch, der, weil er noch nie zuvor in eine ernsthafte körperliche Auseinandersetzung verwickelt war, kaum anders kann, als zu zögern. Darüber hinaus ist heutzutage durchaus damit zu rechnen, dass ein solcher Täter selbst bewaffnet sein könnte und womöglich weder Skrupel hat, diese Waffe einzusetzen, noch vor dem Einsatz warnen wird. Deshalb kann selbst die Drohung mit dem selber mitgeführten Messer gefährlich sein und u.U. dazu führen, dass man sich selbst des effektivsten Mittels beraubt, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden. Das Notwehrrecht sieht aber i.d.R. nicht vor, dass man als Angegriffener irgendwelche Gefahren auf sich zu nehmen muss: nicht umsonst gilt das Recht brauch dem Unrecht nicht zu weichen, eine schimpfliche Flucht muss man regelmäßig ebenso wenig auf sich nehmen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, hat das Recht, diesen Angriff zu beenden, ohne dabei selbst unnötige Gefahren auf sich zu nehmen. Nicht mehr und nicht weniger.
Von einer sozialethischen Gebotenheit der Einschränkung dieses Notwehrrechts kann, auch wenn Mergim S ebenfalls alkoholisiert gewesen sein mag, kaum ausgegangen werden: S ist schließlich kein kleines Kind, von dem keinerlei Gefährdung ausging, sondern ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter, der an jenem Abend mit einer ganzen Gruppe von Männern umherzog, die offenkundig auf Streit aus war.
Der BHG hob das Urteil übrigens nicht deshalb auf, weil er etwa der Feststellung des LG widersprochen hätte, der Student habe durch den Messerstich sein Notwehrrecht überschritten. Vielmehr hatte das LG München I den Umstand nicht ausreichend gewürdigt, dass Sven G Mergim S bereits eine Entschädigung gezahlt und somit zu einem Täter-Opfer-Ausgleich beigetragen hatte. Überdies missfiel es dem BHG, dass das LG Sven G umso härter anging, weil er darauf bestand, dass ursprünglich er selbst das Opfer gewesen sei. Das, so hieß es im Urteil des BGH, könne jedenfalls aus „Kausalitätsgesichtspunkten nicht gänzlich von der Hand“ gewiesen werden.
Sowohl der BHG als auch das LG weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass man dem Angeklagten sein Handeln gerade deshalb habe vorwerfen müssen, weil er es unterließ, nach dem Einsatz des Messers Hilfe zu verständigen.
Sven G. hat alles richtig gemacht und sollte als Held gefeiert werden!
Denn nur diese Sprache verstehen diese Bereicherer. Ich habe mir auch geschworen, sollte mir sowas jemals passieren, greife ich mir einen raus und….denn in dem Moment habe ich nichts mehr zu verlieren!!!
Das Urteil ist ein Skandal erster Güte! Der Richter müsste ein Dienstenthebungsverfahren angehängt werden wegen Unterstützung und Förderung von Migrantengewalt gegen autochone Deutsche!
Man sagt ja immer, dass man Feuer mit Wasser bekämpfen soll. Allerdings finde ich, dass wir momentan an einem Punkt angelangt sind wo man Feuer mit Feuer bekämpfen muss. Damit meine ich, dass wir (die Guten) uns anpassen müssen an die Musels (die Bösen). Beispiel: Der brave Deutsche ruft ja nach einem Angriff immer die Polizei, also den Staat. Auch wenn er sich selbst verteidigt hat und die Angreifer flüchten ruft der gutgläubige Michel die Polizei. Neue Strategie:
1. Verteidigen
2. Angreifen (mit CS-Spray, E-Schocker etc.)
und der wichtigste Punkt
3. NICHT die Polizei rufen, sondern einfach WEGLAUFEN.
Zitat:
…ven G. sagte vor Gericht, er fühle sich “nicht als Täter, sondern als Opfer” – eine Aussage, die den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sichtlich empörte. Sven G. revidierte diese Äußerung zwar im Laufe der Verhandlung…“
Bestimmt tat er das nicht, weil er plötzlich anderer Auffassung war, sondern weil er im Laufe des Prozesses gemerkt hat wie der Hase läuft und so hoffte vielleicht etwas glimpflicher davonzukommen.
Was nun folgen muss ist:
1.) Aufhebung des Urteils
2.) Entschädigung für Sven G. in angemessener Höhe (nicht nur der lächerliche Satz von ein paar Euro fuffzig pro Tag in Haft, sondern dafür dass diesem Jungen die Zukunft zerstört wurde. Also mindestens ein hoher sechsstelliger Betrag.
3.) Entfernung des Richters Götzl aus dem Dienst
4.) Verfahren gegen Richter Götzl wegen Rechtsbeugung
5.) von Sven G. geleistete „Opfer-“ Entschädigung muss in voller Höhe zurückgezahlt werden.
6.) Die Gruppe Kosovo Albaner muss als Täter verurteilt werden – mit dem Ziel der Ausweisung
In einigen Staaten Südamerikas gab es Anfang/ Mitte der 90-er Jahre Kommandos von Polizisten, die in ihrer Freizeit juristische Fehler wieder glattgebügelt haben und Kriminelle einer verdienten Strafe zugeführt haben. Mergim S. sollte auch mal Bekanntschaft mit solchen Kollegen machen.
Interessant, daß sich SpOn plötzlich mit solchen scheißdeutschen Lapalien befasst. Vielleicht ist doch ein kleiner Riss im Damm enstanden. Wobei „Mergin“ wohl nicht gerade ein Name ist, der im serbischen Kulturkreis häufig Verwendung findet, aber damit schließt sich ja wieder der Kreis der Qualitätsberichterstattung.
schorle09
Die kanakin wollte mir erklären,wie die Geschäfte in einem deutschen Geschäft abzulaufe
n haben……
bedauerlicherweise war einer meiner Indianer verantwortlich
aber ich habe die Erniedrigung durch die kanakin ertragen,weil ich dachte,das ich meinen Indianer schützen müßte…….
Ich war ein Gutmensch……………
Ich bitte um Vergebung…….
@#51 danton (06. Nov 2009 21:35)
dann bin ich beruhigt. Hätte Ihr evtl. vorhandenes Halbwissen, blinde Hetze, Gehässigkeit und beschränkten Intelekt sowieso als Einzelfall unter der Pi-Gemeinde erwägt.
In diesem Staat gibt es keine Gerechtigkeit mehr für uns Deutsche. Wir können uns nur noch selber helfen. Wenn fünf von diesen Schweinen über Dich herfallen, sollst Du Deutscher dich abstechen lassen, so wollen es diese Richter. Deshalb versuchen, mit allen Mitteln sich zu verteidigen, ich lasse mich nicht abstechen von dehnen, ohne zu versuchen mindestens einen von dehnen mitzunehmen.In den Augen unserer Justiz sind wir deutsche zweiter Klasse. Fragt sich mal einer von diesen Migrantenfreunden (deutsche Richter)warum diese feigen Schweine in der Mehrzahl immer ein Messer in der Tasche hat und das auch täglich in Deutschland einsetzt, ohne auch nur im geringsten zur Verantwortung gezogen zu werden. Ich habe den Glauben an dieses Rechtssystem verloren. Und wenn eines Tages die Unruhen beginnen,sind diese Richter mit die Hauptschuldigen dafür.
@#35 brumfondel5
Wenn Sie sich schon wünschen, wieder zum Massenmord überzugehen, dann sollten Sie wenigstens den Mut besitzen, das offen und ohne euphemistische Abkürzungen so zu benennen. Jeder, der ein bißchen was von Geschichte versteht, weiß doch, daß Sie mit dem, wie Sie es nennen, „Insektizid namen Zy…“ einzig Zyklon B meinen können! Solche Wünsche von Möchtegern-Massenmördern brauchen wir hier aber nicht.
Ich hoffe sehr, daß Ihr Kommentar gelöscht wird.
@Zerrissener (06. Nov 2009 21:21)
Ähm… naja… er war schon volkspädagogisch gefärbt, dieser Bericht – darauf verzichtet man in dieser Zeit nicht.
Sven G vorzuwerfen er ist nach Hause gegangen ist ja wohl völlig irreal.Der wird nach Hause gerannt sein.In dieser Situation ist eine normale Verhaltensweise nicht mehr gegeben.
Von 5 Personen angegriffen/Begleiter schon am Boden!!!
Da hast du Puls 220/Blutdruck sonstwo/Rest des Körpers ist pures Adrenalin.
In diesem Zustand kannst du kein Handy mehr bedienen.Da zittern nicht nur deine Hände.
Eine logische und nachvollziehbare Handlungsweise ist in diesem Zustand nicht mehr möglich. Ich habe diesen Zustand einmal erlebt und bete zu Gott nie wieder.
2 Stunden später hat man mir das Ergebniss meiner Handlung gezeigt.
Nachtrag
Die erste Frage die ich mir gestellt habe:
„Wer war das?“
@ keinervoneuch
Wer sich über Rechtschreibfehler echauffiert, weiss es ist kein Argument und tut nichts zur Sache. Es ist der bloße Versuch sich selbst überlegen darzustellen und damit automatisch auch die selbst vertretene Meinung. Solche Menschen stehen für mich weit unter denen mit schlechter Rechtschreibung. Auch solche die Tippfehler machen sind mir da lieber.
….ich glaub das einfach nicht, sind wir wirklich schon so weit?? Müssen wir nicht dem Richter mal zeigen, was es bedeutet Angst zu haben???
Nochmal an alle:
Selbstverteidigungstraining (WT, Kali, KravMarga)
Körperliche Fitness (Joggen, Gymnastik, Fitnessstudio (McFit gut und günstig))
Waffen (Klingen, feststehen bis 12 cm, legal!!! Werkzeuge von Obi (für das Auto) sind auch brauchbar) 😉
Umsicht und Paranoia! Kameras bedeuten Verzicht auf Gerechtigkeit. Zeugen, dito.. Sonst geht es einem ans Leder (s. O.).
Polizei und Rettungskräfte? Negativ!
Hart zuschlagen und dann verschwinden!
Niemals vergessen, Dominik Brunner darf nicht umsonst gestorben sein!
Habt keine Gewissensbisse, wir sind die Guten, wir verteidigen unsere Heimat und unsere Werte.
Ihr könnt mich verhauen, aber bei näherem Betrachten ist Sven G. an dem Urteil nicht ganz unschuldig.
Ich lese diesen Satz hier. „Sven G. hat den Vorfall bereut, dem Täter/Opfer sogar außergerichtlich 12.500 Euro Schmerzensgeld bezahlt“
Da kann ich nur sagen, Sven G. war saublöd, das zu tun, denn damit hat er sich selbst zum „Täter“ gemacht bzw. als Täter hingestellt! Über das Notwehrrecht des Sven G. hat sich bereits #53 Zitronenkuchen ausgelassen, es gibt fast nichts hinzuzufügen, außer: Sven G. stand das volle Notwehrrecht zu, er hätte den Angreifer sogar niederschießen dürfen, wäre er im Besitz einer Schusswaffe gewesen. Aber er brauchte dem Angreifer nichts zu zahlen, keinen Cent.
Und wenn ich unter 53 lese: „Der BHG hob das Urteil übrigens nicht deshalb auf, weil er etwa der Feststellung des LG widersprochen hätte, der Student habe durch den Messerstich sein Notwehrrecht überschritten. Vielmehr hatte das LG München I den Umstand nicht ausreichend gewürdigt, dass Sven G Mergim S bereits eine Entschädigung gezahlt und somit zu einem Täter-Opfer-Ausgleich beigetragen hatte.“, dann packt mich gleich nochmal der kalte Hass, denn dann rügt der BGH das unsägliche Urteil des Manfred Götzl aus dem FALSCHEN GRUND!
@#69 guts_god_guns
Nein!
Selbstverteidigung ja – soweit nötig, darauf kann man sich auch vorbereiten, dann aber unbedingt die Polizei und die Rettungskräfte verständigen. Wer das nicht tut, macht sich strafbar! Wer die Polizei und die Rettungskräfte ruft, handelt dagegen richtig. Sven G. wäre wahrscheinlich auch nicht bestraft worden, wenn er nur die Behörden verständigt hätte!
Vor Kameras sollte man in solchen Situationen i.ü. nur dann Angst haben, wenn man einen Grund hat, Angst zu haben. Gewöhnlich helfen Sie nämlich zu beweisen, wer angefangen und wer was getan hat.
Wer einen anderen Menschen verletzt liegen läßt, obwohl er in der Lage wäre, Hilfe zu verständigen, ist kein Guter! Das gilt auch dann, wenn man sich in Notwehr verteidigt hat. Ratschläge wie der Ihre sind unbrauchbar und falsch!
Es muss klar sein, dass es Kosovo-Albaner waren, die Täter waren, also Moslems.
Es ist eigentlich Verbrechen der Justiz einen Deutschen zu verhaften und zu verurteilen.
Er hat nichts getan, außer sich zu wehren.
In jedem anderen Land wäre der Gegner in den Knast gewandert und zwar ohne Prozess.
Und wir jammern über Bananenrepubliken…
das Urteil gegen Sven G. erinnert mich an die Schandurteile des dritten Reiches!!
Die Heuchelei geht aber weiter, da wir uns moralisch überlegen fühlen.
Und das alles nur der Quote wegen. Sollte wohl der interkulturellen Verständigung dienen, der Museldoc! Der gute amerikanische Arzt der wegen der Moslemquote auf den tollen Job im Fort verzichten mußte, konnte sich wohl gestern trotz des Dramas ein leichtes Grinsen nicht verkneifen. Wenn einer meiner Familienangehörigen jemals von einem Quotenhassan aus Berlin-Moabit behandelt oder gar operiert wird, weiß ich wer Amok laufen wird…
lobotomium! Endlich mal ein zielführender Komentar! Obwohl ich der Meinung bin das hier durchaus ein Fall von „intensiven Notwehrexzess“
vorgelegen haben kann. Allerdings ist hier in Betracht zu ziehen das Sven G. das Messer zum Hals des Angreifers geführt hat. Ohne Kenntnis der näheren Umstände halte ich das Urteil für angemessen. Eine Bewährungsstrafe ist hier angemessen.
Jetzt wäre ja mal das Fernsehen, privat oder auch das öffentlich-rechtliche, gefragt, um mit versteckter Kamera den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl zu filmen, wie er in der gleichen Lage wie Sven G reagieren würde..
Auf dieses Ergebnis wären ja wohl wir alle gespannt.
#27 Fasto46 (06. Nov 2009 20:55)
Zu dem Körperverletzungsprozess gegen Mergim wirst du auch nichts finden.
Es gab meines wissens keinen, in keiner der münchner Zeitungen stand etwas drüber.
Nur der Prozess gegen das Opfer Sven G. wurde etwas thematisiert.
Richter Ahnungslos-Götzel ist schon bekannt, hat in einem Prozess gegen die asiatische Mafia grausam abgesunken.
http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Reportagen/184.html
Auch der Staatsanwalt Laurent LaFleur hat im Prozess gegen Sven G. gnadenlos ermittelt. Gegen das Opfer Sven G, nicht gegen Täter Mergim S und dessen Kumpane.
Derselbe Laurent Lafleur übrigens, der im Fall Brunner mit gnadenloser Härte gegen die Totschläger vorgehen will.
Herr LaFleur scheint immer dann gnadenlos zu ermitteln, wenn Deutsche auf der Anklagebank sitzen.
Bei banksitzenden „Benachteiligten“ ist er ziemlich verständnisvoll.
Ich wümsche mir für Sven G. diesmal ein faires Verfahren und ein echtes Urteil „im Namen des Volkes“.
Freispruch für Sven G. und Knast für Schläger Mergim S.
Merken muss man sich allerdings, wie der Staat und die Justiz mit den Bürgern umspringen:
Die Zeit, die Sven ungerechtfertigt im Knast sass kann ihm keiner ersetzen, auch die gezahlten 12500 Öcken Schwerzensgeld kann Sven abschreiben.
Und! Ich finde hier wird Politically Incorrect mißbraucht um dumpfes, braunes und unerträgliches Gedankengut unter die Leute zu bringen.
#69 guts_god_guns (06. Nov 2009 22:36)
So viel zum WT:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/taugt-wing-tsun-berhaupt-k-mpfen-23582/
Gibt dort noch so einige andere Threads zum WT…;-)
@ jhunyadi
Ich sehe das genauso. Das ist etwas dumm gelaufen. Das kann man aber dem Mann nicht vorhalten. Der ist in der Situation und vor Gericht einfach nervös geworden.
Ich glaube zudem, er hatte keinen guten Anwalt.
Ich würde im Übrigen nach einem Einsatz von Notwehr immer die Polizei rufen und wenn ich beschuldigt würde, würde ich warten bis mein Anwalt kommt.
Bei der Notwehr kann es auch auf das Wollen des Angegriffenen ankommen. Hätte er, nach Absprache mit dem Anwalt gesagt, er wollte den Angreifer nur in den Arm stechen, hat aber versehentlich den Hals getroffen, sähe es eventuell besser für unseren Landsmann aus.
Meine wichtigste Botschaft ist jedoch: Jeder anständige Deutsche sollte für das Schöffenamt zur Verfügung stehen!
http://schoeffen.de/index.php?option=displaypage&Itemid=117&op=page&SubMenu=
#71 lobotomium (06. Nov 2009 22:43)
Dass sich Sven G. entfernt hat, ohne Hilfe zu leisten wurde im Prozess nicht sonderlich erwähnt.
Was ebenfalls nicht sonderlich erwähnt wurde, war, dass der Schläger Mergim nicht alleine war.
Der hatte vier Kumpane bei sich.
Die Fünf flogen kurz vor der Tat aus einem Jugendtreff. Dort hatten sie nach Angaben der Presse betrunken „geschlägert“. (Wie dieses verniedlichende „geschlägert“ in der Realität aussieht brauch ich Dir wohl nicht erklären).
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Sven:
a; unter Schock stand
b; angetrunken und mit der ungewohnten Situation völlig überfordert war
c; davon ausging, dass die Begleiter von Mergim sich um diesen kümmerten
Alles Gründe, die bei einem fairen Verfahren berücksichtigt werden.
Informier Dich bitte mal über die Herren Götzel und LaFleur.
😉
#75 falsches Thema:-) Mein Mitleid gilt Sven G und seiner Familie. Ich selbst bin unzählige male kulturell bereichert worden. Aufgrund meines Selbstwertgefühls und meiner frühen Abneigung gegebüber dieser teuren Friedensverweigerer, habe ich viel erleben und erleiden müßen. Inländerfeindliches, multikulturelles West-Berlin eben. mind.2x hätte es mich um ein Haar das Leben gekostet. Habe auch Bekanntschaft mit kaltem Stahl machen müßen. Es hat sich jedoch auch des öfteren ausgezahlt, sich nicht ekelig und ohnmächtig wie ein Vergewaltigungsopfer fühlen zu wollen. Sich im richtigen Moment gnadenlos zu wehren wie Sven G. ist ein unbeschreibliches Gefühl. Hatte eine ähnliche Geschichte, als ich alleine von drei Kurden angesprochen wurde und patzig reagierte. Der Dank meiner Reaktion war ein Schuß mit der Schreckschußwaffe in mein Gesicht(zum Glück sahen nur die Augenbrauen für längere Zeit komisch aus). Doch als dann meine eigentliche Reaktion kam, indem ich den überheblichen Sportwaffenschützen blitzschnell die Beine wegzog, blickte ich in zwei panische Gesichter. Das dritte Gesicht, welches unter mir lag und mich kurz zuvor noch überlegen angrinste nahm ich mir dann mit den Füßen vor. Habe ihn damals regelrecht zertreten. Aufs Eintreffen der Polizei oder dem Notarzt habe ich jedoch nicht gewartet. Ich nahm die Beine in die Hand. Was ich nie vergessen werde ist, daß auch seine beiden treuen Glaubensbrüder die Beine in die Hand nahmen. Allerdings in meine entgegengesetzte Richtung:-) Für Sven G. empfinde ich wie gesagt hohes Mitgefühl und Mitleid. Was ich für die Täter/(Opfer) und dem Richter empfinde, kann ich gar nicht genau ausdrücken.
Im Namen des VOLKES…
#71 lobotomium (06. Nov 2009 22:43)
Träumen Sie weiter.
Sehe ich bei solchen Typen anders. Und so ein Bosporus Derivat ist doch wirklich kein Verlust.
@#81 Houseist
Haben Sie die Urteile gelesen? Das Gericht hat gerade deshalb so entschieden, weil Sven G. keine Hilfe gerufen hat! Hätte er Hilfe gerufen, wäre das Gericht vielleicht von einem Rücktritt von der Tat mit strafbefreiender Wirkung ausgegangen. Das läßt sich auch dem BGH-Urteil entnehmen.
Es ist prinzipiell keine gute Idee, jemanden erst zu verletzten und sich dann zu entfernen. Im Einzelfall mag dem Täter das, was ihm widerfährt, vielleicht irgendwie recht geschehen. Aber ein tätlicher Angriff rechtfertigt wohl kaum, jemand sich selbst zu überlassen, so dass er stirbt. Wäre niemand anderes da, würde ein solcher Täter vielleicht verbluten. Das halte ich in aller Regel nicht für angemessen — und auch nicht für richtig. Ohne Not braucht man sich selbst nicht auf das Niveau von Barbaren herabzubegeben. Es sei denn natürlich, man will so sein.
Da Sie jedoch von „Bosporus Derivat[en]“ sprechen: was für ein Landsmann Mergim S. ist, das haben Sie aber schon zur Kenntnis genommen, oder?
#82 lobotomium
5 Kosovo-Albaner! Die vier Gefährten des Balkanteufels hatten nicht genügend Kleingeld um Hilfe zu rufen???
http://www.ksta.de/html/artikel/1212172855690.shtml
#82 lobotomium
Außerdem Emotionen, Adrenalin, Todeskampf, Wut, Scham, Schock!? Und das alles mit nicht unerheblich viel Alkohol im Blut…
Kosovo Albaner. Ein Landstrich, der mal zum Osmanischen Reich gehörte und immer noch mehrheitlich von Musels bevölkert ist.
Ansonsten: Halte mich nicht für babarsich, eher alttestamentarisch gerecht. Kodex Hamurabi geht auch noch. Manche verstehen leider keine andere Sprache.
Jura ist ein Fach mit einer unheimlich hohen Arschlochdichte. Da allein die Note entscheidet, ob einer Richter werden kann, konzentriert sich das Problem da noch mal. Diese angepassten Kriecher werden dann direkt nach dem Examen mit null Ahnung und null Erfahrung über reale Lebensvorgänge als Richter auf die Bevölkerung losgelassen.
In Ländern, die noch einigermaßen normal ticken – zB den USA – wäre so ein Schwachsinn undenkbar, da rekrutieren sich die Richter aus der Anwaltschaft, dh Richter wird man nur mit Berufserfahrung als Anwalt.
@#83 Muselmuff
Kommentare richtig lesen! Die unten erwähnte Notwendigkeit, Hilfe zu rufen, bezieht sich abstrakt auf alle Notwehrsituationen (also auch darauf, wenn der Täter nicht in Begleitung unterwegs ist). Daß das Gericht Sven G. diesen Vorwurf machte, ist einfach so: hätte er selbst die Polizei gerufen, wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit als ein strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden, und G. wäre nicht ins Gefängnis gegangen. Das Urteil mißfällt mir übrigens auch. Damit da keine Mißverständnisse entstehen.
Allerdings ist es gerade deshalb völliger Blödsinn, wenn Leute hier empfehlen, es sei das Beste, sich in solchen Situationen einfach davonzumachen.
@#86 Houseist
Das ist aber nicht Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Österreich „gehörte“ auch mal in weiten Teilen zum osmanischen Reich, spricht man dann auch von „Bosporus Derivat[en]“? Solche Bezeichnunen sind völlig überflüssig.
Die Polizisten die ich kenne, vertreten privat (!) die Meinung, daß man in so einer Situation selbstverständlich alles tut, um möglichst unverletzt aus der Geschichte herauszukommen und dann zusieht, daß man möglichst unauffällig den Abgang macht.
#89 lobotomium
Theoretischer Wahnsinn! Wenn Du jemals selbst in einer ähnlichen Situation gewesen sein solltest, würdest Du wissen daß Dir der Hilferuf in der Nacht völlig absurd vorgekommen wäre. Sven G. hat wohl nur gedacht: Ab ins Bett und wie erklär ich das morgen meinen Eltern. Dies alles in der Tatnacht mit der Polizei zu klären und sich womöglich nochmal den Opfer und seinen Freunden gegenüber zu stehen, lag ihm völlig fern. 1,8 Promille + Stress und Schock = ab ins Bett!
@ #89 lobotomium
Das ‚Opfer‘ Mergim war ja nur einer aus der Schlägertruppe. Da ist es doch völlig verständlich, wenn Sven sich aus dem Staub macht. Soll er sich noch mit den anderen Vier auseinandersetzen?
Übrigens selbst erlebt: Anwohner rufen die Polizei wegen einer heftigen Auseinandersetzung auf der Straße. Die Polizei hat dann zwei aus einer Partei mit gezogenen Pistolen trotz heftiger Gegenwehr festgenommen. Zwei Stunden später kommt ein ‚Verhafteter‘ wieder zurück,und will wissen, welches ‚Arschloch‘ die Polizei gerufen hat. In unserem Land wird faktisch nichts getan, um die Zivilcourage zu unterstützen.
Dieses Gesindel gehört zu billigsten Kosten wie Kühe auf einem eingezäumten Feld verwahrt. So wie es 1945 mit den Kriegsgefangenen gemacht wurde.
@#92 Muselmuff
Das Argument ist verfehlt: es geht nicht um meine Erfahrungen (über die Sie, mit Verlaub, nichts aussagen können), es geht leider auch nicht um die Erfahrungen der Richter (die erfahrungsgemäß etwas Derartiges nie erlebt haben, es sollte auch nicht alltäglich sein). Es geht darum, was das Gericht sagt.
Abgesehen davon ist es nun einmal meine Meinung, daß man verletzte Menschen nicht ohne Hilfe liegen läßt, sofern man in der Lage ist, Hilfe zu rufen. Wenn Sie das „Wahnsinn“ nennen wollen, muß ich damit leben.
@#93 Elektromeister
Das mag durchaus sein, aber den Standpunkt des Gerichtes habe ich wohl deutlich genug herausgearbeitet. Das ist auch der Standpunkt des BGH. Außerdem habe ich schon darauf hingewiesen, daß dies als abstrakte Wertung aufzufassen ist. Daß man der Zivilcourage damit einen Bärendienst erweist, sicher. Würde mich interessieren, ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn es in zeitlicher Nähe nach dem Mord an Dominik Brunner gesprochen worden wäre. So kann man Leute nämlich kaum dazu veranlassen, Zivilcourage zu zeigen.
So lange Richter wie dieser Götzl in Deutschland noch frei und ungestraft herumlaufen, und dafür, dass sie systematisch das Leben eines jungen Opfers zerstört haben, auch noch ihre Pension erhalten, kann man nicht mehr vom Rechtsstaat Deutschland sprechen.
Wenn Sie meinen daß das Argument verfehlt ist, dann ist das ok für mich. Wollte Ihnen nicht zu nahe treten, empfand aber Ihre Art als zu belehrend und unangenhem. Ich wollte die Sache praktisch sehen und nicht aus der theoretischen Sichtweise. Ihre Argumentationen erinnern mich an Diskussionen mit linksdenkenden Menschen. Total Situations-und Realitätsfern. Was das Gericht gesagt hat wissen wir, doch es geht doch darum, die Situation mit gesundem Menschenverstand zu erkennen und zu erklären. Sie versetzen sich in die Lage des Gerichts und unserer beschissenen Gesetze. Das gefällt mir ganz einfach nicht, weil ich das eben nicht nachvollziehen kann daß man von Herrn G. erwartet sich in dieser Extremsituation auch noch als Helfer aufzuspielen. Natürlich wäre ihm das vor Gericht zu Gute gekommen, das weiß jeder – auch Sven G. Aber wie kann man so tun als wär dies unabdinglich gewesen.
1952 geboren — also ein echter 68er ..
Unsere heutigen Richter ….. nie bei der Polizei , bei der Fahndung/Staatsanwaltschaft gewesen ( wie in anderen Ländern VORRAUSSETZUNG ) … Sohn vom Bankdirektor und Frau Dr.Islam-Wissenschaftlerin … bis 32 Studiert , nie was zu Schulden kommen lassen , außer einmal im Puff gewesen und einmal schwarz gefahren … im linken Faulenzer-Milieu groß geworden
Lebenserfahrung 0,000000
Ironie on
Ich hab die Schnauze so gestrichen voll davon, dass jeder meint er kann auf der Straße rumlaufen und mal kurz wen verprügeln um sich selbst dann besser zu fühlen. Welche Nationalität der Angreifer oder das Opfer haben ist völlig unerheblich. Die Frage ist vielmehr warum passiert das im Vergleich zu früher immer öfter? Weil sie es können! Weil jeder daneben steht und gafft oder sich vom Acker macht. Selbst hier auf dieser Seite lese ich ständig Kommentare wie „Bei solchen Urteilen ist selber schuld wer da eingreift“ und „Ich lass mich doch nicht tottreten“. Genau das ist der Grund für die zunehmende Gewalt. Frust gab es immer. Neu ist nur das Gefühl ihn ungestraft in Gewalt umsetzen zu dürfen.
Jedes Mal wenn jemand nichts unternimmt gegen Gewalttäter tut er damit seiner eigenen Sicherheit keine Gefallen. Im Gegenteil. Jedes Mal macht er die Straße für sich selbst ein wenig gefährlicher. So lange bis es ihn selber trifft. Dann ist auch nix mehr mit „bloß nicht einmischen.“ Dann isser fällig weil keiner hilft.
Schaut euch doch mal die Entwicklung von Geiselnahmen westlicher Touristen an. Die Bundesregierung zahlt artig Lösegeld und will später keine Details nennen. Und jeder überwiesene Dollar gefährdet jeden einzelnen Touristen im Ausland. Weil er weitere Entführungen nach sich zieht. Nicht möglicherweise oder sowas, das ist keine abstrakte Gefährdung, sondern eine garantierte.
Schaut euch die Entwicklung an es gibt in einigen Staaten eine regelrechte Industrie für solche Entführungen. Warum wohl? Weil es Geld bringt. Glaubt ernsthaft jemand eine Rebellengruppe entführt wen weil grad sonst nix zu tun ist? Sie brauchen Geld um ihren Widerstand gegen die Regierung oder sonstwen zu finanzieren. Jede dieser Überweisungen ist ein Verbrechen gegen das Wohl der Wähler.
Die Bundesregierung sollte das Geld lieber an die entsprechende Regierung überweisen für die Erlaubnis das KSK reinzuschicken und die Bande auszuräuchern. Oder wenn die keine Zeit haben wenigstens eine Kompanie Fallschirmjäger. Die sollen da reingehen und das Rebellenlager platt machen, jede Hütte anzünden und jeden Hund abstechen.
In zwei Jahren gäbe es solche Entführungen nicht mehr. Welcher Rebell ist so bescheuert einen westlichen Touristen zu kidnappen, wenn er weiss, es gibt keinen Cent dafür, aber eine sehr gute Chance dabei die Löffel abzugeben?
Das Selbe gilt für Deutschland. Wenn die Jungs merken, dass sie jedes Mal auch selbst Backenfutter kriegen macht das ganz schnell keinen Spass mehr. Natürlich kann ich als einzelner nicht immer nen ganzen Trupp vermöbeln. Aber es steigert die Chance dass andere auch mit draufhauen. Wenn wirkich jeder in Sichtweite eingreift, wenn selbst jede Oma noch mit dem Schirm draufhaut löst sich das Problem von selbst.
Ich bin kein Freund von Gewalt. Ich würde niemals jemanden angreifen der nicht zuerst gewalttätig wird. Aber ich weiss gegen Gewalt hilft nur NULL TOLERANZ. Alles andere ist blabla. Seid selber gewaltlos, aber wenn andere Gewalt ausüben, klatscht sie wo ihr sie trefft!
Einzelne Richter haben nicht an einer Juristischen Fakultät, sondern im Scheißhaus studiert.
Wenn sie in Pension gehen, sieht man wieder klarer…
Das , was man als falschverstandenen Liberalismus bezeichnet, wenn man die Lascheit unserer Politik und Justiz im Umgang mit Kriminellen kritisiert, ist in Wahrheit kein falsch verstandener Liberalismus oder ein zu viel an Liberalismus, nein, es ist in Wahrheit die Anarchie der 68er-Kommunisten, die mit dieser Anarchie den Staat BRD und Deutschland zerstören wollten und fast schon zerstört haben.
Anarchie kombiniert mit Deutschenhass und schon werden solche Schandurteile, wie gegen den Burschen, der sich gegen eine Übezahl von mordlustigen Angreifern mit „Migrationshintergrund“ zur Wehr gesetzt hat, verständlich.
Ich habe es schon hunderte Mal gepostet und ich schreibe es nochmal: der eigentliche Gegener der Islamisierungsgegner ist die kommunistische und deutschfeindliche 68er-Ideologie.
Ihre Nazieltern führten einen Vernichtungskrieg gegen die Juden und die 68er, die Blaren der Nazis, führen einen Vernichtungskrieg gegen Deutschland.
Alles schwer zu erkennen, weil sich dieser Deutschenhass, hinter dem Kampf gegen Rechts und demonstrativ zur Schau gestelltes Gutmenschentum verbirgt.
Aber an solchen Schandurteilen kann man die Herrschaft der anarchistischen, deutschfeindlichen und sozialistischen 68er-Ideologie über Deutschland erkennen.
@#99 Muselmuff
Das nennen Sie „gesunden Menschenverstand“? Es wird ja immer alberner. Wenn es für Sie von „gesundem Menschenverstand“ zeugt, jemanden, zwar in Notwehr, zuerst schwer zu verletzen und sich dann einfach davon zu machen, ohne Hilfe zu verständigen, obwohl Sie Hilfe verständigen könnten und obwohl dies bedeuten würde, mit größer Wahrscheinlichkeit ohne jede Strafe davon zu kommen, nun ja, dann muß man sich schon fragen, was Sie weiters als durch den gesunden Menschenverstand geboten ansehen würden?
Es ist i.ü. müßig, aus allem eine ideologische Kontoverse machen zu wollen. Das heißt in aller Regel: das Gegenüber weiß nicht mehr weiter und flüchtet sich in wohlfeile Anschuldigungen. Es ist für mich aber nicht erheblich, ob Sie mich für links halten oder meine Kommentare goutieren.
Worauf ich hingewiesen habe, ist, daß man sich selbst mit einiger Wahrscheinlichkeit keinen Gefallen tut, sich in einer Notwehrsituation einfach zu entfernen — und daß ich das auch sonst nicht für richtig halte: wenn man ohne Probleme Hilfe rufen kann, sollte man dies auch tun. Wenn Sie es für unfraglich moralisch gerechtfertigt hielten, sich einfach davon zu machen, so würde Ihnen dieser harmlose Hinweis, der sich nicht einmal an Sie persönlich richtete, wohl kaum derart „belehrend“ empfinden.
Der letzte Satz sollte eigentlich lauten: „so würde Ihnen dieser harmlose Hinweis, der sich nicht einmal an Sie persönlich richtete, wohl kaum als derart „belehrend“ vorkommen.“
die deutsche justiz ist eine verbrecherorganisation.
werde ich jetzt wieder gelöscht?
@Zerrissener (06. Nov 2009 21:21)
“ Übrigens im Moment auf Phönix:
“Spanien unter dem Halbmond”
Ein ungebriefter Bericht über “Al Andalus” der die Wahrheit nicht verschweigt.!“
Ich hab mal reingeschaltet und der Kommentator meinte gerade, der Islam habe Europa befruchtet. Ich musste lachen und hab dann zu einem noch lustigeren Programm umgeschaltet.
Wenn so ein Lumpenpack derart auf mich zukommt gibt es aus meiner Sicht nur eines.
So viele wie möglich von denen zur Hölle befördern bevor die mich kaltmachen, denn genau das und nichts anderes ist deren Absicht! mich Kaltzumachen!
Der Staat tut hier nix für mich und kann sich daher sein Geschwalle sonst wo hinschieben.
Wäre ja noch schöner wenn dann auf meinem Grabstein steht: Er hörte vorbildlich auf den Staat
und darunter in Kleinschrift: Die Täter wurden verhaftet und unter Berücksichtigung des Verbotsirrtums abgeurteilt
Die erleiden dann wohl schwerste Strafe zur Resozialisierung auf einem halbjährigen 5 Sterne Segeltörn durch die Karibik?
Die DDR war zwar ein Unrechtstaat, aber die BRD ist noch lange kein Rechtstaat.
Den 68ern sei Dank
#104 lobotomium
Völlig situationsfern Herr oberlehrer!
Liebe Münchner PI-Sektion:
Bitte richtet ein UNTERSTÜTZUNGSKONTO für Sven G. ein.
1.) die Identität von Sven G. in Erfahrung bringen. D.h. am Montag zu dem Prozess hingehen. Dort wird der vollständige Name genannt und Anschrift. UND vielleicht trifft man dort Angehörige.
2.) ein Konto einrichten, vielleicht macht das ein Rentner aus eurer Gruppe. WER KANN DA RECHTLICH BERATEN – damit das Konto AUSSCHLIEßLICH ZUGUNSTEN VON SVEN G. arbeitet.
3.) hier zu Spenden aufrufen – da kommt was zusammen.
4.) Konto und Spendenaufruf erst NACH dem Prozess.
Wer berichtet!?
#85 lobotomium
Nur weil der Richter sagt das es sogar Strafmildernde/aufhebende Wirkung gehabt hätte für Sven die Hilfe zu hohlen, heißt das noch lange nicht das es stimmt. DIeses Urteil hat volkserzieherischen Charakter, in sofern muss natürlich auch verurteilt werden das S. keine Polizei verständigt hatte.
Bei dem Richter hätte es jedoch keinen Unterschied über den Ausgang des Verfahrens gemacht.
http://www.pi-news.net/2009/10/geldstrafe-fuer-notwehr-mit-pfefferspray/
Hier hat jemand in Notwehr nur Pfefferspray eingestzt und hat sogar die Polizei gerufen, hat aber dennoch als Täter dagestanden!
______
Sven G. hätte sich nicht einsichtig zeigen dürfen und hätte auf die Opfer-Täterverdrehung bestehen sollen. Viel schlimmer hätte es für ihn auch nicht kommen können. Jetzt in Berufung wieder als Opfer , der dem Täter bereits 12.500 Euro außergerichtlich gezahlt darstehen zu wollen, ist wohl unmöglich.
Übrigens frage ich mich auch was mit Mergims direkt vorangegangener Körperverletzung an Svens Freund ist. Darüber wird in keinem Artikel was erwähnt.
Schoenen guten Morgen
#lobotomium
Ich wuensche Ihnen ausdruecklich NICHT das Sie einmal in eine solche oder eine vergleichbare Situation kommen. Glauben Sie mir bitte das in diesem Fall nur noch das eigene Ueberleben zaehlt und jeder Ansatz der Gutmenschlichkeit verschwindet. Wenn Sie eine Person in einem solchen Pulk verletzen stehen Ihnen noch andere gewaltbereite Taeter gegenueber. Dies ist der einzige Gedanke den man dann hat. Wer mein Leben, das meiner Familie oder Freunde mit Gewalt bedroht sollte nicht damit rechnen das ihm im nachhinein geholfen wird.
In diesem Punkt habe ich mich den in Berlin lebenden Musels angepasst.
Was, da hat der verbrecherische Deutsche es tatsächlich gewagt gegen seine rechtmäßige Züchtigung Widerstand zu leisten? Bestimmt hat es rassistisches Gedankengut verinnerlicht, Verbindungen zur Nazi-Szene und ist außerdem grundsätzlich ausländerfeindlich. Wir sollten für das arme Opfer dieser perfiden Messerattacke eine Lichterkette organisieren, und mit „Wut und Trauer“ den Kampf gegen Rechts intensivieren. Ironie off
Vielleicht haben es die dummen deutschen Michel nach diesem Urteil endlich kapiert, dass man sich seiner Zwangsbereicherung nicht zu widersetzen hat. Also, schön verprügeln lassen, dann ist man auch kein Nazi!
Unerstützt die Bundeswehr!
Wo bleibt die Mailadresse vom verurteilenden Gericht, damit ich mich mitteilen kann??
@ #116
Richtig diesen Flachpfeifen gehört zumindest die Meinung gesagt!
Gott sei Dank ist mein Messerlein keine 4cm sondern 11,5 lang…
@#114 Avatar
Ich bin zwar noch nie an Mergim S. geraten, bin aber schon mehrmals in die Situation geraten, wo ich von anderen ernsthaft bedroht und/oder angegriffen wurde.
Einmal habe ich mir scharf verbeten, dass zwei junge Männer (übrigens ohne Migrationshintergrund) eine junge Frau in der U-Bahn weiter bedrängten. Das endete damit, daß einer der beiden versuchte, eine Bierflasche auf meinem Schädel zu zerschmettern. Zum Glück konnte ich rechtzeitig ausweichen und den Schlag ablenken. Der Täter schlitzte sich daraufhin an der zerspringenden Bierflasche den Unterarm auf und blutete in Strömen. Der Angriff war damit sofort beendet.
Glück gehabt, kann man das wohl nur sagen, denn ich war unbewaffnet und hätte es mit den beiden körperlich niemals aufnehmen können. Sie können sich sicherlich vorstellen, daß ich, obwohl Arzt, nicht eben große Lust hatte, den jungen Mann zu versorgen, der mir eben noch den Schädel einschlagen wollte. Jetzt aber hatte er Angst zu verbluten und wimmerte, sein Freund war wie gelähmt. Ich habe mich also schließlich durchgerungen, Erste Hilfe zu leisten. Andere Fahrgäste haben die Polizei verständigt. Das Ende von dem Lied war, daß der junge Mann mit der Bierflasche wegen Nötigung und Beleidigung sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Weil er ohnehin schon ein paar Delikte auf Bewährung angesammelt hatte, ging es für ihn ab ins Gefängnis. Für die Erste Hilfe hat er sich übrigens nie bedankt.
Auch wenn dies hier mitunter auf Unverständnis stößt: ich würde beim nächsten Mal wieder ganz genauso handeln. Notwehr ist richtig und notwendig, aber wenn man danach Hilfe leisten kann, weil sie erforderlich ist, ist man auch dann dazu verpflichtet — selbst dann, wenn man es mit einem Lump zu tun hat.
Ein anderes Mal war ich auf einem Kongreß in Sao Paulo und wurde, weil ich töricht genug war, am helllichten Tag in einem Park unweit des Hotels spazieren zu gehen, überfallen. Der Angreifer hielt mir das Messer direkt vors Gesicht. Ich dachte, gleich ist es vorbei mit mir. Ich habe dem Angreifer mein Bargeld gegeben. Er fuchtelte noch ein bisschen mit der Klinge vor meinem rechten Auge herum und verschwand dann.
Da ich lange in der Psychiatrie gearbeitet habe, können Sie mir glauben, daß ich auch sonst schon ein paar gewalttätige Übergriffe erlebt habe. Ein Kollege von mir wurde am Weihnachtstag einmal so von einem Patient verprügelt, daß er daraufhin zwei Monate im Krankenhaus verbringen mußte, er konnte danach nicht mehr auf der Station arbeiten. Er hatte die Situation an jenem Nachmittag einfach falsch eingeschätzt. Das lag übrigens nicht daran, daß er gezögert hätte, sich zu verteidigen; er sah das alles nur nicht kommen.
Ich sage es deshalb immer wieder gern: es ist müßig, hier persönliche Wertungen vorzunehmen und sie für Argumente zu halten. Sie kennen mich nicht und ich kenne Sie nicht. Solange ich nichts von mir erzähle, können Sie auch keine Aussagen über meine Person treffen oder mir diese Aussagen gar vorhalten. Mir geht es nicht um unsachliche Polemik oder darum, meinen Frust auszuleben, sondern um eine vernunftorientierte Auseinandersetzung mit dieser leider sehr ernsten Angelegenheit, denn in einem sind wir uns einig: in eine solche Situation kann heutzutage, zumal in Berlin, jeder geraten…
Im übrigen steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich in einer Notwehrsituation anders zu verhalten und keine Hilfe zu verständigen, dann müssen Sie aber damit leben, wenn Sie plötzlich zum Täter gemacht werden. Ein kluger Ratschlag ist dieses Vorgehen daher nach meiner Erfahrung gewiß nicht. Warum man diesen in erster Linie vernunftorientierten Einwand allenthalben mit einem endgültigen moralischen Urteil meinerseits gleichsetzt, erschließt sich mir nicht. Mir tut es um den Studenten auch leid, das heißt aber nicht, daß man seine Fehler wiederholen müßte, oder?
@#111 Muselmuff
Ich bin von Ihrem Kommentar, einmal mehr, alles andere als beeindruckt. Außerdem beschleicht mich der Verdacht, daß Sie hier nur einen auf Rambo machen wollen, sich in Wirklichkeit aber nichts davon so zugetragen hat. Wie dem auch sei: ob Sie mich für einen oberlehrerhaft halten, ist mir gleich. Situationsfern bin ich jedenfalls nicht.
Staatanwalt und Richter müssen gezwungen werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und ihre Wege ungesichert, wie jeder andere Bürger auch, zurückzulegen. Dann haben sie die reelle Chance, sich wie Normalbürger zu fühlen und dem Mob zu begegnen!
Dann werden Urteile sicher einen neuen Weg auftun!
Solange aber nicht hart eingeschritten wird gegen diese Banditen, die umherziehen, um die Menschen anzugreifen, zu bedrohen; solange wird das nichts!
Manche Urteile scheinen geradezu angetan, daß diese Irren ihr Unwesen treiben können!
Wäre wirklich schön wenn dieser Richter mal in die selbe Sizuation kommt.
#lobotomium
Drei „Stempel“ werde ich fuer den Rest meiner Tage weiterhin am Koerper tragen. In allen Faellen hat mir niemand, obwohl heftig blutend, geholfen. Die grinsenden Taeter schon garnicht. Aus diesen Erfahrungen heraus habe ich kein Interesse an einer Erstversorgung der Taeter sondern werde mich schnellstmoeglichst aus dem Staub machem. Hinzu kommt dasich keinerlei Vertauen mehr in unsere Justiz habe.
Ich wuensche Ihnen,ohne Ironie oder Haehme, ein gewaltfreies Leben.
Man muss sich heute echt entscheiden was schlimmer ist: Den Angriff nicht abwehren und auf´s Maul bekommen oder der Stress mit der Polizei wenn ich mich wehre. Da ist man ja fast gewillt dem Angreifer sein Hab und Gut zu überreichen.Meine Devise: Immer schön verteidigen und sich dabei nicht erwischen lassen.
Wären wir in den USA hätte er den Angreifer erschossen. Ganz klar Notwehr. Aber genau diese Urteile sind es die die Leute dazu bewegt nicht zu helfen wenn andere in Not sind. Das sollten die medienmal aufgreifen. Vor Gericht werden plötzlich aus den Tätern Opfer und umgekehrt. Wäre sein Freund zu tode geprügelt worden hätte der Staatsawalt Sven G ebenfalls angeklagt. Unterlassene Hilfeleistung. Es wird Zeit das die alt 68erendlich ihre Posten räumen und in der Realität ankommen.
Wie wäre es mit einem Bundesverdienstorden für Sven. Wehre Dich gegen einen Kosovo Albaner erfolgreich und erziehe ein halbes Dutzend zu künftiger Achtsamkeit.
Der Hals war die einzige erfolgversprechende Stelle, um mit so einem kleinen Messer etwas auszurichten.
Es bleibt dabei. Lieber auf der Anklagebank als totgeschwiegen von der Mainstreampresse im Leichenschauhaus. Diese Richter und Staatsanwälte werden sich eines Tages für ihre Rechtsbeugung verantworten müssen.
#78 amineurin (06. Nov 2009 23:07)
Ich nehme an du bist Ideologin von Beruf um solchen rotbraunen Unsinn zu verbreiten.
Wo siehst du weiße Mäuse bzw. braunes Gedankengut? Und was ist das?
Aufzeigen, bitte, statt dumpfe Parolen abzuliefern. Dann können wir erötern, was an deinen plumpen Worten wahr ist und was einfach nur ideologisch verleumdend von dir eingestellt wurde.
@Zallaqa
Sehr richtig.
@Alle
Liebe Münchner PI-LESER!!!!
Bitte richtet ein UNTERSTÜTZUNGSKONTO für Sven G. ein.
1.) die Identität von Sven G. in Erfahrung bringen. D.h. am Montag zu dem Prozess hingehen. Dort wird der vollständige Name genannt und Anschrift. UND vielleicht trifft man dort Angehörige.
2.) ein Konto einrichten, vielleicht macht das ein Rentner aus eurer Gruppe. WER KANN DA RECHTLICH BERATEN – damit das Konto AUSSCHLIEßLICH ZUGUNSTEN VON SVEN G. arbeitet.
3.) hier zu Spenden aufrufen – da kommt was zusammen.
4.) Konto und Spendenaufruf erst NACH dem Prozess.
Wer berichtet!?
@lobotomium
Bitte hoer auf, so einen Duennsinn zu verzapfen. Du bringst nur zukuenftige Opfer, die von ihrem Recht auf Notwehr Gebrauch machen, in Gefahr. Wer nicht bloed ist und sich nicht von den Horden des Familienclans und Freundeskreis lynchen oder von deutschen Richtern einsperren lassen will, fuer den gibt es nur einen guten Ratschlag: sich sofort aus dem Staub machen und – wenn ueberhaupt und erst viel spaeter – evtl. anonym oder uber eine dritte Person Hilfe rufen.
@#127 Hans Maulwurf
Gehen Sie doch einfach wieder ins Altersheim.
Ich finde beide Seiten haben in der Sache nicht ganz unrecht. Tatsächlich ist es häufig einfach unrealistisch eine Erstversorgung vom Opfer eines Angriffs zu erwarten. Im Fall von Sven G. waren vier Freunde des Angreifers vor Ort die ebenso zur Hilfeleistung verpflichtet waren. Da mehr als vier Personen wohl kaum benötigt werden für eine Erstversorgung und das alarmieren der Rettungskräfte und es Sven G. von diesen am wenigsten zuzumuten war finde ich nicht dass er sich damit schuldig gemacht hätte. Für ihn ging von den anderen vier ja durchaus noch eine Gefahr aus. Ich kenne genug solcher Situationen wo es fast Selbstmord wäre zu bleiben, und abzuwarten bis ein Freund des Angreifers „Rache“ übt. Auch unbeteiligte Passanten wären daher für eine Hilfeleistung die bessere Wahl. Ich persönlich würde im Zweifel mein eigenes Wohl immer vor das des Angreifers stellen.
Ich kann mir aber auch Situationen vorstellen, wo ich helfen würde. So z.B. wenn der Angreifer allein ist und sichtbar kampfunfähig. Wenn dann noch die Gefahr bestünde dass er z.B. verblutet bevor ihm jemand helfen kann würde ich Ersthilfe leisten. Auch wenn er Freunde dabei hat von denen sichtlich keine Gefahr mehr für mich ausgeht würde ich eventuell helfen. Da müsste ich mir aber schon sehr sicher sein. Das ist schon immer stark Situationsabhängig. Was in der einen Situation einfach Pflicht ist, wäre in einer anderen wieder einfach nur dumm.
Es wird gesagt, dass man sich auf den Staat berufen sollte.
Wenn aber bekannt ist, dass man vom Opfer zum Täter gemacht wird, obwohl man Opfer ist, dann ist der Weg zur Selbstjustiz wohl geebnet.
Es werden reihenweise Leute abgestochen, aber die Polizei, gar RTWs, mangels Unterstützung, trauen sich gar nicht mehr zu Verletzten hin.
Sogar verletzte Migranten können nicht mehr behandelt werden, da die Bereicherer alles irgendwie angreifen und die Schuld immer ihren Finanzierern geben.
Ein unglaublich bösartiges und freches Pack.
‚Im Namen des deutschen Volkes‘
Zynischer kann man wohl nicht sein.
Als Deutscher kommst Du für einen Ladendiebstahl in den Knast, als Bereicherer gibt’s etwas, was sich der Deutsche so gar nicht leisten kann.
Seltsamerweise wird immer der Antisemitismus als Begründung erhoben, aber Moslems, die hier und auch überall nur Scheiße bauen, werden verhätschelt.
Moslems, die extrem judenfeindlich sind, denken irgendwie, dass sie fies behahndelt werden.
Die Deutschen haben gesehen, dass etwas komplett schief gelaufen ist und sie dürfen immer noch zahlen.
Die Moslems haben anscheinend eine Flatrate.
Deutsche dürfen sich und andere nicht mal mehr verteidigen.
Ich geh mal kurz oder auch lange kotzen.
Es macht einfach keinen Sinn, dass eigene Volk in einen Status des Hasses zu bringen, wie es die Judikative, Exekutive und Legeslative (auch die Medien) schaffen, bevor ich wegen diesen Leuten untergehe, werde ich massive Gegenmaßnahmen einleiten.
Leute wie Trittin, Ströbele oder Claudia Roth werde ich nicht ungestraft lassen, bevor ich in die Hölle komme.
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