In Köln hat der Haftrichter keinen Haftbefehl für einen Mann erlassen, der einen Zwanzigjährigen mit einem Messer schwer am Auge und im Gesicht verletzte. Obwohl der Täter wegen schwerer Körperverletzung bekannt ist und er sich nur durch den Blick seines späteren Opfers provoziert fühlte, lag kein Haftgrund vor. Aber wenn der junge Mann auf dem geschädigten Auge etwa sein Augenlicht verlieren sollte, dann erwarten ihn eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung und mit dem erhobenen Zeigefinger des Richters die volle Milde des Gesetzes. Mehr…
(Spürnase: Demokrat)
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Ekelhaft sowas!
Im Namen des Volkes.
Was ist das für eine pervertierte „Recht“sprechung !?!?!
Das Wettbüro ist eröffnet:
Wette 1 – wer könnte wohl der Richter sein ?
Wette 2 – aus welchem Teil des Südlandskontinent kommt den dieses Juwel der Assigration ?
gelöscht
Den Richter müsste man entlassen und nach Köln Kalk zwangsumsiedeln.
Wie sagt Ulfkotte?
Wutstau!
Und je milder und umsichtiger unsere sogenannte justiz (kommt aus dem lateinischen ius: Recht, man soll es kaum glauben) mit den totschlägern und messerstechern umgeht, umso dreister und brutaler werden sie vorgehen, anarchie wir kommen…
Mit gesengtem Blick wär das nicht passiert.
Irgendwann wird so einem Richter etwas passieren. Da bin ich ganz sicher!
Wäre ja ne Aktion für PI Köln wert.
Leserbriefe in Lokalblättern, Demonstrationen, Veranstaltungen, etc
Leute …
Das hat nichts mit dem Delikt an sich zu tun. Da steht doch ganz klar, daß er sich wegen womöglich schwerer Körperverletzung verantworten muß.
Ob jemand gleich eingebuchtet wird oder seine Verhandlung noch in Freiheit abwarten kann hat viel mehr mit der sogenannten Verdunklungsgefahr oder auf Deutsch Fluchtgefahr zu tun. Wenn der Richter die aus hoffentlich guten Gründen für nicht gegeben ansieht, dann ist die Entscheidung korrekt und kein Grund sich zu echauffieren.
Anders würde es liegen, wenn sich nun der Täter z. B. in die Türkei absetzen würde.
PI: Wiederholungsgefahr ist auch ein Haftgrund!
,
Aber nur, wenn er dann noch in Deutschland ist. Wenn er will, bleibt er, wenn er es sich aber anders überlegt, geht er nach Frankreich oder Großbritannien. Großbritannien wird ihn sicher nicht mehr ausliefern, denn die Briten lieben solche Muselschätze!
Leute, dass is ganz normal, dass man bei falschem Blick von den Messer-Mehmets bedroht wird.
Sieht doch auch die Pozzilei so. Und Claudi sowieso.
Bürgerwehren bilden!
@terminator
Ähm, der Typ ist ganz offenbar eine „Gefahr für die Allgemeinheit“, win man so schön sagt. Wie man also NICHT zu dem Schluss kommen kann, dass so jemand sofort weggesperrt gehört, ist mir zumindest schleierhaft
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Täter keinen arabisch-islamischen Hintergrund hat? 🙂
Die Rechtsprechung sollte in Zukunft nur noch von Computerprogrammen ausgeführt werden. Machbar ist so was. Bei der Steuererklärung geht es doch auch.
Software ist neutral, außerdem müssten sich dann diese muselfreundlichen Staatsanwälte und Richter eine andere Arbeit suchen.
Hallo Piratenpartei, könnte man nicht ein entsprechendes Projekt aufsetzen?
Wiederholungsgefahr ist aber auch ein Haftgrund und die ist bei diesem Täter zweifellos gegeben. Das kann man auch aus der Distanz sagen, denn der Täter war schon einmal wegen eines Gewaltdelikts auffällig. Bei zwei Gewaltdelikten ist Wiederholungsgefahr gegeben, es muss dann zwingend U-Haft verhängt werden. Dass keine U-Haft verhängt wird, obwohl sie nach der Strafprozessordnung zwingend geboten wäre, scheitert in Deutschland meist daran, dass es nicht genügend Haftplätze gibt. Es gäbe aber die Möglichkeit, U-Haft zu verhängen, den Haftbefehl aber unter strengen Auflagen außer Vollzug zu setzen und den Kulturbereicherer mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten, dass er sich nur noch in einer Straße aufhalten darf und bei Dunkelheit zu Hause sein muss.
…es ist einfach nur noch widerlich, und es wird in nicht allzulanger Zeit eine Art Gegenbewegung entstehen, die wieder einmal das nach vorne bringt, was Hass und Gewalt den Menschen anzutun in der Lage ist!
„bereits wegen gefährlicher Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten ist“
Der Richter der ihn bereits vorher wegen „gefährlicher Körperverletzung“ hat laufen lassen (unglaublich) kann sich gerne bei dem neuen Opfer mit entschuldigen.
Es steht noch offen ob die Sehfähigkeit wieder hergestellt werden kann!
Was muss eigentlich noch passieren damit sie diesen Irren wegsperren?
Wer sich wegen eines Blickes so angegriffen fühlt, dass er denjenigen mit einem Messer ins Gesicht stechen muss, ist reif für die Geschlossene!
Und hier wieder einmal als symolisches Beispiel Sven G., der ohne Vorstrafen in Notwehr sofort für über 3 Jahre wegspert werden sollte und über dessen Aussetzen der Reststrafe auf Bewährung jetzt noch sinniert wird, ob noch Gefahr von ihm ausgeht.
Das von dem jetzigen Psychopaten weiter permanent Gefahr ausgeht steht außer Frage und der darf weiter frei Rumlaufen.
Wurde wenigstens ein Haftantrag für den unverschämten in-die-Augen-Seher gestellt?
Lag dieser dreisten Verhaltensweise eventuell ein rassistisches Motiv zugrunde?
Ist Karlsruhe informiert?
Wie würde die Irmgard sagen?
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/monaco-franze-DID1207481291651/monaco-franze-helmut-fischer-tv-serie-ID1207479215068.xml
Ist es möglich den Namen des Richters zu
veröffentlichen.
evtl. noch die Tel.Nr. und ggfs. die Anschrift.?
#14 talkingkraut
„Wiederholungsgefahr“ ???
Das war doch schon seine Wiederholung!!!
IM NAMEN DES VOLKES !
Eine donnernde Bastonnade dem „Haftverzichter“ auf den nackten Arsch.
Und — ich will ihn winseln hören.
#19 Logiker
Genau, bei der ersten Tat kann man noch Wiederholungsgefahr verneinen, bei der zweiten aber nicht mehr.
Ist das Mitführen einer Waffe nicht inzwischen auch strafbar? Oder gilt das wieder nur für Deutsche, die sich damit verteitigen?
Man müsste den jungen Mann also auch wegen Mitführens einer Waffe belangen können, was wiederum gegen versuchten Totschlag spräche. Eine Anklage wegen versuchten Mordes und sofortige Einknastung wäre also mehr als gerechtfertigt. Wäre er Deutscher gewesen, wäre es auch so gekommen.
Nun ist die Moscheestadt Köln nicht untätig:
http://www.polizei-nrw.de/koeln/start/article/forum-zivilcourage.html
Ganz klar: fester Job als Dönerschnitzler –> keine Fluchtgefahr.
Aber bei der drohenden Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht – wer sollte da auch abhauen ?
OT:
Ausgerechnet der Schwede raunzt neuerdings gegen den EU-Beitritt der Türkei. Bisher gehörten die zu der Fraktion, die uns die Türkei in den Pelz setzen wollten. Vielleicht haben wir doch noch Glück:
“EU-Beitritt der Türkei rückt in weite Ferne”:
http://www.20min.ch/news/ausland/story/EU-Betritt-der-Tuerkei-rueckt-in-weite-Ferne-22725047
Fast vier Jahre Haft für Schrubber-Attacke
Rockenberg/Gießen (ti). Weil er einem Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt mit einem Schrubber fast den Schäden eingeschlagen hatte, wurde ein 19-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung gestern am Gießener Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Einen Tötungsvorsatz verneinte die Erste Große Strafkammer, wenn es auch nur glücklichen Umständen zu verdanken gewesen sei, dass das Opfer die Attacke überlebt habe.
Der geschlagene 18-Jährige hatte einen Schädeltrümmerbruch und ein Schädelhirntrauma erlitten, was laut Rechtsmediziner Professor Manfred Riße hätte zum Tod führen können, wäre der junge Mann nicht rechtzeitig operiert worden. Dem Angriff vorausgegangenen waren ständige Streitigkeiten, die schon in der JVA Wiesbaden – dort saßen Täter und Opfer vorher zusammen ein – begonnen hatten. Staatsanwalt Klaus Bender sprach in seinem Plädoyer sogar von einer Feindschaft zwischen den beiden jungen Männern.
Ende Oktober 2008 kam es dann in der Lehrküche erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung, die nur vorläufig geschlichtet werden konnte. Denn kurz darauf – das spätere Opfer wollte an dem Angeklagten in einem schmalen Gang vorbei gehen – passierte es. Der 19-Jährige fühlte sich geschubst und wehrte sich, in dem er zum Schrubber griff und zuschlug. »Er hat sich Luft gemacht«, sagte Verteidiger Alexander Velten. Ein Dampfablassen mit schwerwiegenden Folgen.
Zugunsten des Angeklagten wertete die Erste Große Strafkammer den erheblichen Druck, unter dem er am Tattag gestanden hatte – gemobbt von den Mitgefangenen, im Zeitverzug mit der Essensvorbereitung – sowie sein Geständnis und die Reue, die er gezeigt hatte. Gegen ihn aber sprach in den Augen der Richter, dass er aus seiner Vergangenheit nichts gelernt hatte: Schon als Achtjähriger landete er im Heim, wechselte von Einrichtung zu Einrichtung.
Schließlich lebte er auf der Straße. Wegen Diebstahls wanderte er für 14 Monate ins Gefängnis, Beugearreste hatten ebenso wenig gefruchtet wie Jugendarrest. Die Vorsitzende Richterin Gertraud Brühl sprach von »ganz erheblichen Entwicklungsdefiziten« deren Aufarbeitung viel Zeit bräuchten. Es sei eine erhebliche Jugendstrafe notwendig, um längerfristig auf den 19-Jährigen einwirken zu können.
»Es ist Ihre letzte Chance«, appellierte sie an den Angeklagten, der einen Realschulabschluss anstrebt, diese zu nutzen und hart an sich zu arbeiten. Brühl: »Die gebratenen Tauben fliegen einem nicht in den Mund.«
Quelle:www.wetterauer-zeitung.de
—–
Mutmaßlich handelt es sich beim täter um einen Rußlanddeutschen, beim Oper um einen Angehörigen der Friedensreligion
Mal wieder erfrischender Klartext von Dr. Thilo Sarrazin:
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Thilo-Sarrazin;art122,2960806
@ Eurabier
Zivilcourage in Köln ? Am besten gefällt mir immer noch der Tipp der Berliner Polizei:
http://www.berlin.de/polizei/praevention/gewalt/index.html
@#10 terminator
Das stimmt so nicht: auch die Gefahr, daß der Täter bald darauf abermals eine schwerwiegende Straftat begehen könnte, ist zu berücksichtigen und kann dazu führen, daß Haft angeordnet wird.
Keine Ahnung, warum der Richter in diesem Fall so entschieden hat. In jedem Fall ist es verständlich, daß Leute hier fassungslos reagieren, daß ein einschlägig vorbestrafter Gewalttäter, der, dem Bericht zufolge, mal eben einfach so einem anderen aus nichtigem Anlaß ein Messer durchs Gesicht zieht, prompt wieder auf freien Fuß gesetzt wird.
Das erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, und ich glaube, daß es auch dazu führt, daß sich viele Täter heimlich (oder gar nicht so heimlich) ins Fäustchen lacht und darüber spotten, daß die deutsche Justiz ihren Biß verloren hat.
Nach meiner persönlichen Erfahrung haben solche Entscheidungen eher damit zu tun, daß die Kapazitäten der Haftanstalten erschöpft sind und man deshalb nur zögerlich Haft anordnet. Das kann nun aber gewiß kein Grund sein, daß man gefährliche Gewalttäter ohne weiteres wieder auf die Gesellschaft losläßt. Gefährliche Körperverletzung ist schließlich kein Kavaliersdelikt! Und wer trotz vorheriger Verurteilung prompt wieder mit dem Messer loszieht, der ist sicher kein unbescholtener Bürger, der einmal falsch reagiert hat…
Wie gesagt: ich kenne die Gründe für diese Entscheidung nicht, aber nach allem, was ich gehört habe, kann ich nur sagen, daß ich es nicht verstehe – und daß ich es für furchtbar halte, daß solche Dinge inzwischen zum Alltag in größeren deutschen Städten gehören. Junge Menschen müssen schon befürchten, wegen einem falschen Blick abgestochen oder geblendet zu werden. Das kann nicht angehen; und daß man die Opfer dann auch noch in gewisser Weise verspottet, indem man die Täter (augenscheinlich) so behandelt, als hätten sie nur einen kleinen Diebstahl im Supermarkt begangen, das, so finde ich, darf man mit gutem Recht einen Skandal nennen.
Dieses Justizsystem ist ein Witz.
LOL wäre es andersrum gewesen, hätte der Deutsche lebenslang bekommen!
#28 apollinaris (26. Nov 2009 21:55)
Das ist EU-Neusprech für „Schweden möchte gerne noch ein paar Milliarden von Deutschland bekommen“.
@ #10 terminator (26. Nov 2009 21:20)
Für mich als Nicht-Jurist sind das 2 versch. Paar Stiefel, oder????
Wir sind nur der letzte Dreck in unserem eigenen Land, seht es endlich ein.
Mir fehlen dazu komplett die Worte. Welche Schande. Das kann doch nicht mehr wahr sein. Das kann man so nicht durchgehen lassen. Können wir hier nicht irgendwas machen? Wir dürfen diese Urteile nicht weiter akzeptieren. Der Richter ist befangen. Wir müssen den, wenn möglich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Sorry, wenn die Justiz Straftaten an Deutschen nicht mehr ahndet, dann kann man sich nur noch selbst helfen. Wenn der mit nem Messer straffrei zustechen darf, dann lasse ich es mir nicht verbieten, selbst ein Messer mit vor die Tür zu nehmen. Und wenn der Musel sticht…
Nachtrag: So fördert der Staat die Anarchie. Die Antifa hat doch gewonnen. Es ist absolut klar, dass hier ein Deutscher bestraft worden wäre.
Wenn man einen pöbelnden Muselmann ignoriert, verschafft man dem aber nur mildernde Umstände vor dem Richter. Das Ignorieren könnte nämlich als diskriminierende Ausgrenzung gewertet werden.
kann man nicht die namen der richter
öffentlich public machen?
ich denke wenn sie sich vor der öffentlichkeit
schämen müssen werden die vielleicht
anderst urteilen.
„fangen Sie laut an zu singen, um dadurch die Täter aus dem Konzept zu bringen“
Die Berliner Polizei outet sich auch immer mehr als Realsatire-Gruppe
#34 Plondfair (26. Nov 2009 22:01)
Das ist aber eine erfrischend schwarze Sichtweise. Ich sehe sonst auch immer so schwarz, aber darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber es macht Sinn, wo doch gerade SAAB abkackt.
„Durch den Blick provoziert“
Das sagen sie immer, wenn sie einen zusammenschlagen wollen.immer. man geht normal über die straße und schaut den muslimischen herrenmenschen genauso ins gesicht wie allen anderen menschen auch. Dieser Blick war mit Sicherheit so etwas von unprovokativ.
Traurig, diese ganze Entwicklung, habe solche Herrenmenschen auch ertragen müssen, wenn ich „geguckt“ habe. Sie haben mich nicht mit dem Messer abgestochen, aber mit einer Riesenmeute haben sie mich gejagt und ich bin nur heil rausgekommen, weil der Türsteher die erst rausgelassen hat als ich im Taxi saß. Sonst wäre ich brei gewesen. Bin gar nicht zur Polizei gegangen. Hätte sowieso keinen Sinn gehabt. Es hilft nur laufen – schnell laufen, denn sie jagen gerne in der Meute.
Muss uns das wundern? Die Kölner Justiz hat einen furchtbaren Juristen wie den legendären Amtsrichter Riehe hervorgebracht.
Leben und Gesundheit der Scheiß-Deutschen, der neuen Untermenschen, sind in der rheinischen Metropole nichts wert.
Überdies hat sich dort noch nicht herumgesprochen, dass die Strafprozessordnung den Haftgrund der Wiederholungsgefahr kennt.
Sollte der Geschädigte durch die Messerschnitte sein Sehvermögen auf Dauer verloren haben, wird sich der Tatverdächtige wegen schwerer Körperverletzung zu verantworten haben.
Wenn ich da lese, wird mir ganz übel. Jemandem DAS GESICHT ZU ZERCHNEIDEN ist also keine schwere Körperverlezung? Man kann wohl davon ausgehen, dass das Opfer für immer entstellt bleibt. Da man von der Staatsanwaltschaft nichts zu erwarten hat, bleiben nur 2 Wege: 1. Zivilprozess 2. Selbstjustiz.
Ich finde PI sollte eine Klage einreichen, wenn das juristisch möglich ist!?! Können wir den Richter verklagen?
man sollte gemeinsam mit der familie des opfers eine demo veranstalten und vor das haus des richters ziehen.
und das jedesmal wenn so ein lächerliches urteil gesprochen wird….nur so werden wir was erreichen !
@#45 blumentopferde
„Schwere Körperverletzung“ umfaßt nach dem StGB nun einmal das:
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
Auf den eigentlichen Wortsinn dürfen Sie dabei nicht abstellen. Allerdings sollte niemand in Abrede stellen, daß das brutale Zerschneiden eines menschlichen Gesichtes mit einem Messer eine schwere Straftat ist. Ich kann mit wenig Dinge vorstellen, die so sehr von Verachtung für andere Menschen zeugen, als ihnen ins Gesicht zu stechen, so daß sie in Gefahr sind, ihr Augenlicht zu verlieren.
Im Gesicht sind viele Stellen die auch bei kurzer Klinge zum Sterben führen …….
#13 langharriger Rocker:
Bürgerwehren bilden!
____________________________
halte ich mittlerweile auch für angebracht.
Meine Antwort als überzeugter Vegetarier:
Hier klicken und die Folgen des Fleischkonsums sehen!!!!
😆 😯 😈
Noch vor kurzem wurde von den Vertretern des Multikulturalismus in der ARENA auf SF der Sport hochgelobt, weil er angeblich die Integration der Einwanderer so wunderbar fördert.
Nun bekommt dieses naiv-gutmenschliche Bild Risse:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/U17-Star-schwaermt-fuer-radikalen-Muslim-26878733
Zitat:
Tja, so ist das halt, wenn man so blöd ist und sich vom Musel an der Nase herumziehen läßt! Dann kommt früher oder später das böse Erwachen!
Um eine verbrecherische Gesinnung aus den Köpfen zu vertreiben, braucht es mehr als Fußballspielen!!!
Der Täter ist Kurde.
09.11.2009 | 16:00 Uhr
20-Jähriger von Angreifer mit Messer verletzt
Köln (ots) – Mit einem Messer hat ein bisher unbekannter Täter einem jungen Mann (20) am Sonntagmorgen (08.11.09) vor einer Diskothek auf den Kölner Ringen erhebliche Verletzungen im Gesicht zugefügt.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen befand sich der 20-Jährige gegen 05.50 Uhr mit Freunden auf dem Hohenzollernring vor dem Eingang einer Diskothek. Dort gerieten er und der Täter, der sich ebenfalls in Gesellschaft mehrerer Personen befand, in Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde der junge Mann plötzlich von dem Unbekannten mit einem Messer attackiert. Mit schweren Schnittverletzungen wurde der Geschädigte in ein Krankenhaus gebracht und umgehend operiert. Trotz aller ärztlichen Bemühungen wird er möglicherweise die Sehfähigkeit auf einem Auge verlieren.
Zeugen berichteten, dass der Täter nach seiner Tat in ein Taxi flüchtet sei und den Fahrer eindringlich zum Losfahren angewiesen habe, nachdem es Verfolgern bereits gelungen war, die Türen des Taxis aufzureißen.
Der Angreifer wird wie folgt beschrieben:
– cirka 25 Jahre alt – ungefähr 180 cm groß – breite Statur – kurze, schwarze Haare (oben länger als an den Seiten) – Bart (ähnlich dem von Kevin Kuranyi) – bekleidet mit einer dunklen Lederjacke – trug auffällige Ohrringe
Ferner soll der Täter nach Zeugenaussagen lautstark geäußert haben, dass er Kurde sei.
Die Polizei sucht dringend Zeugen. Hinweise an das Kriminalkommissariat 11 unter der Rufnummer 0221/229-0 erbeten. (ms)
„den richter verklagen“?, „wutstau“?
ist der name gespeichert? damit der terrorjurist nicht so gut davon kommt wie wie seine kumpane von der sed.
Ich muss es noch einmal sagen:
HAFT wird nur angeordnet, wenn ein HAFTGRUND vorliegt!
…und Haftgründe sind insbesondere Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr.
Wenn das nicht vorliegt, KANN KEINE VERHAFTUNG stattfinden!
….das wirkt auch nur auf den ersten Blick ungerecht – denn in einem Rechtsstaat ist jeder so lange unschuldig, bis er in einem Prozess schuldig gesprochen wird. Und erst DANN bekommt er seine Strafe.
– der hat doch nicht zielgerecht zugestochen…
Wenn ich singe, bringt der mich gleich um und dann hat er die beste Ausrede: „den habe ich abgestochen, weil der so schlecht gesungen hat..“ Dann bekommt der NazIslamist gleich einen Freispruch..
der fragt dann nicht mehr „wasguckstdu“ sondern „wassingstdu“…
Wiederholungsgefahr bei einem NazIslamisten besteht immer. Guckt einer schräg „wasguckstdu“ oder singt einer schräg „wassingstdu“ kommt das Messer zum Zug…
#25 Occident (26. Nov 2009 21:52)
Ist das Mitführen einer Waffe nicht inzwischen auch strafbar? Oder gilt das wieder nur für Deutsche, die sich damit verteitigen?
Man müsste den jungen Mann also auch wegen Mitführens einer Waffe belangen können, was wiederum gegen versuchten Totschlag spräche.
—————————–
Das gilt nur für Deutsche.
Mohammedanern gesteht man ihre Messer“kultur“ zu.
Unsere rassistische..ähm..kulturrelativierende Unrechtsprechung ist offensichtlich der Ansicht, dass Türken und andere „Südländer“ entweder zu dumm oder „kulturell“ zu zurückgeblieben sind, um Verbote, Gesetze und Strafen zu verstehen.
#37 Dean (26. Nov 2009 22:04)
Sorry, wenn die Justiz Straftaten an Deutschen nicht mehr ahndet, dann kann man sich nur noch selbst helfen. Wenn der mit nem Messer straffrei zustechen darf, dann lasse ich es mir nicht verbieten, selbst ein Messer mit vor die Tür zu nehmen. Und wenn der Musel sticht…
————————-
Nimm bitte kein Messer.
Bei einem Messerkampf kommt KEINER ohne ekelhafte Schnitte oder Stiche aus der Sache raus, das ist eine sehr blutige Angelegenheit und nichts für normale Leute mit normalen Nerven.
Wenn du in einem entsprechenden Viertel wohnst, nimm dir lieber Pfefferspray (gegen Hunde 😉 ) oder einen extra Schlüsselbund zum werfen oder als Gewichtverstärker für die Faust mit.
Eine oder mehrere simple Maschinenschrauben (M16 oder so) ist auch gut und vor allem unverfänglich (dein Hobby geht keinen was an).
Wenn du keine Angst vor Ärger mit der Polizei hast, (den Du mit einem Messer auch bekommst) nimm einen Teleschlagstock.
Aber nimm kein Messer.
Man ist quasi Vogelfrei wie in der Tschechei und den von der Eu bewilligten Benesch Dekreten
es sei denn man hat ein ,zwei Bodyguards und fährt nie Ubahn , oder ist schwul und kennt einen schwulen kölschen Richter was nicht gerade selten ist -in Köln ….
Einfach mal über den Untergang Roms lesen ….
#60 nicht die mama (27. Nov 2009 02:54)
Noch hintendran:
Und merk dir bitte auch, WENN Du eine Waffe oder so benutzt, nicht zögern. Drauf. Sonst passiert es Dir, dass Dir das Teil abgenommen wird und Du es selbst abbekommst.
Wenn Du keine Erfahrung in Prügeleien hast, ist ein Kurs in waffenloser Selbstverteidigung sehr zu empfehlen, dort lernst Du auch Deine Hemmungen zuzuschlagen zu überwinden.
#62 nicht die mama
sehe du hast schon Praxis , voll drauf und abhauen oder man ist erledigt -eigentlich die feige südländische Art -möglichst 5 zu 1 und dann noch provozieren …wer zuerst mit maximaler Gewalt handelt wird belohnt-Schnelligkeit und Skrupelosigkeit -der erste Schlag muss der Art heftig sein das der Gegner völlig verwundert ist …
Tips wie andere um Hilfe bitten ,um Bedrängten
Alten oder Kindern zu helfen sind lebensgefährlich weil sie einen direkt zur Zielperson machen und keinerlei Überraschungsmoment mehr beinhalten-so gehen Südländer in der Gruppe schon mit Vorsatz los sogar gegen Beamte -ob man das als erstes Zeichen eines Bürgerkrieges sieht bleibt jedem selbst überlassen
#63 Akkon (27. Nov 2009 03:36)
Das ist schon lange her 😉 aber 42 Jahre Glasscherbenviertel prägen, man kriegt einiges mit.
Im Normalfall reicht selbstsicheres Auftreten aus um Jungdjihadisten den Schneid abzukaufen.
Aber Du hast recht, die „Hilfe, Hilfe- Taktik“ funktioniert nur an belebten Stellen und das auch nur, wenn die richtigen Passanten anwesend sind.
Aber da gibts ja in den seltensten Fällen Stress.
Nachts bringt das Hilfeschreien höchstens noch eine Anzeige wegen Ruhestörung. 🙁
Am Besten ist immernoch, den Lautesten zuerst und nachhaltig zu bedienen und sich danach flott vom Acker zu machen, gegen mehrere gibts nicht viel zu gewinnen.
Und wenns geht, nicht auf die Polizei warten.
Auch traurig, aber sonst gibts eigentlich immer eine Anzeige wegen Körperverletzung.
pressestelle.koeln@polizei.nrw.de
Kölner Justiz schützt seine Bürger nicht mehr
Ich glaube eher an die Unschuld einer Strassen-Hure, als an die Gerechtigkeit der Kölner Richter , Staatsanwälte !
Sie schreiben :
POL-K: 091125-3-K 20-Jähriger von Angreifer mit Messer verletzt – Täter ermittelt
Ein Haftbefehl gegen den jungen Mann, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde nicht erlassen
Das heisst , ein möglicher gemeingefährlicher Krimineller , wird weiterhin auf die Allgemeinheit losgelassen
Aber wehe ich zahle mein Knöllchen nicht … da läuft eine erbarmungslose Eintritt-Maschine bis zur Pfändung an
Wer glaubt noch an den Weihnachtsmann ??
Wer glaubt noch an die Gerechtigkeit in Köln ??
Ist das nicht demoralisierend für die Polizei , wenn die Staatsanwaltschaft potentielle Gemeingefährliche wieder laufen lässt ??
Wozu überhaupt noch Polizei ?
Mfg
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
das strafmaß alleine ist schon ein witz. man kann jemanden entstellen und zum krüppel machen und dafür unter umständen nur ein jahr ins gefängnis gehen (und milde urteile sind die regel, nicht die ausnahme)! und das im „erwachsenen“-strafrecht, möchte gar nicht wissen, wie das im jugendstrafrecht aussieht. Es bleibt wohl überhaupt nichts anderes übrig, als den weg des zivilprozesses zu gehen, und schadensersatz einzufordern denn vom strafgericht kann man sich nichts erwarten. nicht dass etwas bei den tätern zu holen wäre, aber sie sollten wissen, dass alle rechtlichen möglichkeiten gegen sie ausgeschöpft werden!
ich kenne das deutsche strafgesetzbuch nicht, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es keine handhabe für noch nicht verurteilte täter gibt, von denen erhebliche gefahr für die allgemeinheit ausgeht – auch wenn noch in der schwebe steht, ob es sich um eine schwere oder eine versuchte schwere körperverletzung handelt. immerhin geht er willkürlich auf menschen los, um ihr gesicht zuentstellen, wenn das keine gefahr für die allgemeinheit ist, was dann?
Unglaublich. Furchtbare Juristen.
Wenn der Staat sein Volk zum Abschuß frei gibt hilft nur Selbstjustiz!
die msm verschweigen die ethnologische und „kulturelle“ zugehoerigkeit von taetern.
macht nichts.
man kann sie direkt aus den skandalurteilen selbst ableiten.
denn die deutsche justiz ist rassistisch.
invers rassistisch, gegen das eigene volk.
über 70 jahre nach roland freisler und den nuernberger rassegesetzen sind nicht mehr „die anderen“ ziel von staatsterror und gewalt, sondern es sind die eigenen staatsabuerger.
so kompensieren die 68er, selbsredend wie immer auf kosten von anderen, die graeueltaten ihrer eltern und grosseltern.
indem sie neue begehen.
Schon 1996 U-Bahnschläger aus Südland, jetzt ist Prozess.
Täter: Rexhep K. (links) und Enver K.
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/u-bahnattacke-1996-zwei-brueder-heute-gericht-tz-540835.html
http://www.abendzeitung.de/muenchen/148663
#56 Hausrecht (27. Nov 2009 00:58) Ich muss es noch einmal sagen:
HAFT wird nur angeordnet, wenn ein HAFTGRUND vorliegt!
…und Haftgründe sind insbesondere Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr.
Wenn das nicht vorliegt, KANN KEINE VERHAFTUNG stattfinden!
….das wirkt auch nur auf den ersten Blick ungerecht – denn in einem Rechtsstaat ist jeder so lange unschuldig, bis er in einem Prozess schuldig gesprochen wird. Und erst DANN bekommt er seine Strafe.
Blödsinn. Verlogene Sachzwangrhetorik.
Werden Gesetze nicht mehr von Menschen gemacht? Oder ist das Strafrecht ein physikalische Grundgesetz wie die Lichtgeschwindigkeit?
Bis zur Strafrechtsreform in den 70ern wurden solche Täter grundsätzlich in Untersuchungshaft genommen.
Warum wird diese StGB-Änderung nicht zurückgenommen und das alte Recht wieder hergestellt?
Weil die Linken die Macht haben!!!
Langsam habe ich Verständnis für jeden Altvorderen, der solche Ereignisse mit dem Satz: „Das hätte es bei Adolf nicht gegeben; da wäre sofort die Rübe ab gewesen.“ kommentiert
Zitate:
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
(Dieter Hildebrandt)
„Ich glaube, wir können Juristen in die Kategorie der Monster einreihen. „(John Keats)
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertolt Brecht)
Soso … Aha …
Und wer schützt den Normal-Bürger vor solchen ewigen für Leib und Leben GEMEINGEFÄHRLICHEN Wiederholungstätern ??
Ich meine eher ,die Zellen sind RANDVOLL mit „Kulturbereicheren aus dem Südland“
#10 terminator (26. Nov 2009 21:20)
… was bei Türken bekanntlich nie vorkommt.
#72 Chester (27. Nov 2009 09:37)
Deutsche Steuerkartoffeln haben auch nicht Sonntag morgen von der Diskothek herumzuhängen.
Wird Zeit, dass sich jemand um solche Leute „kümmert“!
Jeder Bürger sollte seine Straße sauber halten und den Abfall entfernen.
So ein Subjekt hat seine Menschenrechte verwirkt und gehört einfach beseitigt. Wenn ihn kein Richter wegsperrt muss man halt selbst für Sicherheit sorgen.
Dieser Staat ist in Auflösung. Es wird ein Rechts- und Sicherheitsvakuum entstehen bis dann eine sozialistische Diktatur den laden übernimmt. Ist doch alles ein abgekartetes Spiel.
Servus, ich ghe dann mal in den Widerstand.
Mangels Editierfunktion:
Laden
gehe
Sorry, schnell ist nicht immer gut. In der Ruhe liegt ja bekanntlich die Kraft.
Deshalb ruhig den Feind zur Strecke bringen.
Was regt Ihr Euch alle auf. Das war doch nur eine kuturell angemessene Reaktion auf einen stechenden Blick …
Doch nun im Ernst: Den Glauben an unsere Strafjustiz habe ich schon lange verloren. Geht in solchen Fällen wenigstens z.B. die Krankenkasse zivilrechtlich gegen das Gesindel vor und klagt auf Schadenersatz? Die „Reparatur“ der Opfer dürfte ja nicht gerade billig sein. Wäre doch eine hübsche Möglichkeit, so jemanden auf Zeit und Ewigkeit zu ruinieren.
Wie schützt man sich als normaler(?) Bürger vor solchen Angriffen. Die Lösung – SPIEGELBRILLE:
http://www.amazon.de/gp/product/images/B000Y4HTUG/ref=dp_image_0?ie=UTF8&n=16435051&s=sports
Das Argument des Täters, er fühlte sich durch Blickkontakt des späteren Opfers provoziert, würde somit nicht gelten.
#79 Starenberg
Wie würde ein deutsches Gericht urteilen? Ich glaube ungefähr so! Urteilsbegründung:
Kommt es bei einem Schadenereignis zu einem Personenschaden, werden Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Kur) grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Die Krankenkasse kann den Schädiger für die ausgelegten Kosten in Regress nehmen.
Gem. § 116 SGB X ist die Eröffnung des Regresses gegenüber Drittschädigern bei Kongruenz von Versicherungsleistung und Schadensersatzanspruch gegeben, d.h. die Versicherung des Opfers könnte einen Anspruch gegen den Täter haben, wenn DEM OPFER ein Schadenersatzanspruch gegen DEN TÄTER zustünde.
Da die Verletzung des OPFERS nach Einschätzung der Sachlage jedoch SELBST verschuldet wurde, besteht ein solcher Schadenersatzanspruch nicht.
Richter Gnadenlos
#79 Starenberg (27. Nov 2009 10:25)
Du glaubst doch wohl nicht, daß bei diesem Schätzchen jemals etwas zu holen ist?
Tja, die Kölner Justiz wieder einmal. Was will man von denen schon erwarten.
Kein Wunder, dass die beiden Schwerverbrecher von Aachen in Köln untergetaucht sind. Die wissen wohl genau, wenn sie geschnappt werden, sind sie in Kölle juut draan.
#61 nicht die mama (27. Nov 2009 02:54)
wo gibts sowas ?
Lachnummer „deutsche“ Justiz“
Übrigens, im Großraum Köln, Aachen Holland läuft gerade eine Großfahndung nach zwei deutschen(!) Gefängnis-Ausbrechern. Ich frage mich, warum gibt die dämliche Justiz soviel Geld aus um diese zwei Ausbrecher zu finden und gleichzeitig läßt sie brandgefährliche brutale Messerstecher laufen deren sie habhaft ist? Hat es vielleicht etwas mit den Genen der jeweiligen Täter zutun?
Sharia für den Richter.
Jeder Richter, der nicht für türkische/arabische Verbrecher die Höchststrafe verhängt, gehört in der nächsten Moschee gesteinigt/aufgehängt wegen Verrat an unserer Demokratie und unserem Land.
Mailadresse vom zuständigen Gericht?
Liebes PI, wo ist die Mailadresse vom verantwortlichen Gericht, um öffentlichen Druck auf- und persönlichen Druck abzubauen??
Nur öffentlicher Druck bewirkt in solchen Fällen was!!!
… und jetzt erinnern wir uns nochmal an die „Münchner Urteile“ des hervorragenden Richters Götzl… :-b
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31167/1.html
Das ist der Anfang von dem Zerfall unserer Gesellschaft, es geht steil bergab!
Ein Schimpanse, der Pfeile auf eine Tafel mit verschiedenen Urteilen wirft, könnte auch nicht ungerechter sein als unsere Richter.
Wenigstens wäre Justitia dann wieder blind (und wenigstens in ein paar Fällen müsste die Strafe dann dem Verbrechen auch tatsächlich angemessen sein).
Auf dass dieses widerwärtige Geschmeiß eines Tages die Früchte ernten möge, deren Samen es heute nur zu zahlreich ausstreut.
Der Keim des unauslöschlichen Hasses auf diess Pack möge in unseren Herzen wohl gedeihen …
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