Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass das mit Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs dem Moslem Rüstem Altinküpe, der gerne die Gerichte der Ungläubigen beschäftigt, für dieses Jahr auferlegte Schächtverbot verfassungswidrig sei.

Für WELT-Journalisten Alan Posener ein Sieg der Toleranz und des Multikulti. Dabei schreibt er einen Artikel, der vor Ungereimtheiten und Unkorrektheiten nur so wimmelt und man würde ihm gerne den Rat von Dieter Nuhr geben, einfach mal die F…. zu halten, wenn er keine Ahnung hat. Gleich zu Beginn erzählt er uns das Märchen vom Ausblutungsgrad.

Rüstem Altinküpe darf weiter schächten. Seit 1994 ist der Metzger aus Aßlar in Hessen immer wieder vor Gericht gezogen, um – stellvertretend für viele Glaubensgenossen – sein Recht zu verteidigen, gemäß den Vorschriften des Islam Rinder und Schafe ohne Betäubung mit einem einzigen Schnitt durch den Hals zu töten. Wie im Judentum ist auch im Islam das Fleisch nur dann rituell rein, wenn das Tier völlig ausgeblutet ist.

Zum einen gibt es genügend wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen kein Unterschied im Ausblutungsgrad zwischen dem Fleisch normal geschlachteter und geschächteter Tiere nachweisbar ist. Auch stirbt das Tier nicht mal eben an einem Schnitt, sondern es quält sich mitunter minutenlang zu Tode. Posener sollte sich Schächten einmal ansehen.

Das Bundesverfassungsgericht fügte die Erwägung hinzu, dass erstens der Islam vorschreibe, das Leiden der Tiere auf ein Minimum zu reduzieren, und dass zweitens etwa beim Jagen keine Betäubungsvorschrift aufgestellt werde. In der Tat ist nicht einzusehen, weshalb das Recht auf Freizeitballerei über dem Recht auf Erfüllung ritueller Vorschriften stehen sollte.

Auch die Richter scheinen weder Jagen noch Schächten bisher mit eigenen Augen gesehen zu haben, sonst wüssten sie, dass ein ordnungsgemäß erlegtes Tier innerhalb von Sekunden tot ist, ein ordnungsgemäß geschächtetes Tier unter Schmerzen qualvoll erstickt.

So sollte er dafür sorgen, dass bei der Schlachtung immer ein Amtstierarzt anwesend ist; eine Auflage, die er nicht erfüllen kann, wie das Bundesverfassungsgericht zu Recht feststellte. Schließlich sind Metzger gegenüber Amtstierärzten nicht weisungsbefugt.

Wie rücksichtsvoll gegenüber dem Amtstierarzt, dass dieser als oberster Tierschützer seines Bezirkes beim massenhaften Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht anwesend sein muss und Altinküpe ihm gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Ex-Kommunist Posener scheint allerdings auch nicht zu wissen, dass auf normalen Schlachthöfen immer Tierärzte zugegen sind und sogar der Abschuss von Gehegewild unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes erfolgt. Der Förster ist auch nicht weisungsbefugt gegenüber diesem, aber unter zivilisierten Menschen kann man sich absprechen.

Gibt sich aber die tolerante Zivilgesellschaft nicht auf, wenn sie solchen Forderungen nachgibt? Nein. Man sollte durchaus auf die Kraft dessen setzen, was die früheren Radikalen „repressive Toleranz“ nannten. Und – um die Fehler einer früheren Elterngeneration nicht zu wiederholen – auf die Verteidigung der Werte der Aufklärung und der Verfassung nicht mit Verboten, sondern mit Argumenten antworten.

Mit den Argumenten des Aufzuklärenden dessen Position zementieren? Oder wie? Aus welchem Grund sollten Moslems sich aufklären lassen, wenn wir ihnen widerspruchslos nachgeben, dies als Sieg der Toleranz feiern?

(Danke allen Spürnasen)

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106 KOMMENTARE

  1. Eine Frage dazu:

    So wie ich das Schächten verstehe, soll – im Optimalfall – der Tod des Tieres durch Blutverlust nach außen eintreten. Vom Erstickungstod kann davon also – eigentlich – keine Rede sein.

    Wenn der Islam den Verzehr von „blutlosem“ Fleisch vorschreibt, dann dürfte der durch den Eintritt des Blutes nach innen eintretende Erstickungstod gegen den Islam verstoßen.

  2. und dass zweitens etwa beim Jagen keine Betäubungsvorschrift aufgestellt werde. In der Tat ist nicht einzusehen, weshalb das Recht auf Freizeitballerei über dem Recht auf Erfüllung ritueller Vorschriften stehen sollte.

    So ein ahnungsloser Trottel. Ja klar, Jagen ist nur sinnlose „Freizeitballerei“ und erfüllt keinen Nutzen für das Ökosystem oder die Landwirtschaft…

    Und wie bitte stellt sich dieser „““““Journalist“““““ die Betäubung beim Jagen vor? „Komm mal her, Du kleine Wildsau, ich geb Dir jetzt ne Betäubungsspritze, dann legst Du Dich bitte hier hin zum schlafen, während ich schnell auf meinen Hochsitz klettere und Dich dann betäubt abknallen kann.“

  3. BVG entscheidet für das Schächten

    Was für Narren,denen ist doch echt nicht mehr zu helfen.

    So bekommt man das Kehledurchschneiden nicht aus muselmanischen Köpfen,das ja dann immer wieder auch auf Menschen angewandt wird !

    Ein zutiefst verabscheuungswürdiges Urteil von einem offenbar geistesumnachteten Gericht.

    Pfui Teufel.

  4. Keine Betroffenheit? Keine Traurigkeit (ein Stück weit zumindest) von unseren Ober-Gutmenschen?

    Diese Verlogenheit macht mich krank! 🙁

  5. Sieg der Toleranz Ha Ha Ha!

    Sieg der Tierquäler!!!

    Wo sind nur die Radikalen Tierschützer?
    Ich bin der Meinung das sie auch Angst haben und von den Muslimen bedroht werden!

  6. … auf die Verteidigung der Werte der Aufklärung und der Verfassung nicht mit Verboten, sondern mit Argumenten antworten.

    Wie kann ein Journalist ausgerechnet vor dem Hintergrund unserer Geschichte so einen Mist verfassen? Toleranz bis zur Selbstaufgabe! Hätte zum Beispiel die Regierung der Weimarer Republik die NSDAP und ihre Kampforganisationen schlicht verboten, wäre der Welt viel erspart geblieben.

  7. #3 Markus Oliver

    Beim Schächten wird die Kehle quer durchgesäbelt. Dabei werden beide Halsschlagadern, Speise- und Luftröhre durchschnitten. Das Geröchel und gegurgel ist grauenvoll, die Qual unendlich, denn die Tierwe spüren die Schmerzen klar und deutlich. Als Resiltat verengen sich schlagarrtig alle Blutgefäße; die Tiere bluten sogar weniger aus als betäubte.

    Beim Schlachten, wie es in unserem Kulturkreis verstanden wird, wird dagegen nur die Halsschlagader, und die nicht an der Kehle, sondern an der Brust des (betäubten) Tiers durchtrennt.

    Hier eine detaillierte, passionierte Beschreibung des Schächtens (und der unglaublichen Vertuschung der Grausamkeit durch die MSM) von einem ehemaligen Metzger. die Beschreibung kommt von einer Vegatarierseite, aber der Mann ist handfest und seine von ihm erzählte Lebensgeschichte ist außerordentlich spannend.

    http://www.vegetarismus.ch/hoelle/Kapitel9.htm

  8. @Markus Oliver
    Bei dem Schnitt durch den Hals, der nicht so leicht ist wie Hollywood suggeriert, wird auch die Luftröhre durchtrennt weshalb es zum Erstickungstod kommt da das ausbluten nicht so schnell vor sich geht.
    Und auch wenn es sich um einen Tod durch ausbluten handelt ist dieser nicht ohne Qual, Selbstmord mittels durchtrennen der pulsadern ist auch kein leichter Tod.
    Personen aus der Fachwelt die einen selbstbestimmten Tod vollziehen nehmen nicht umsonst Medikamente die die Angstzustände bekämpfen bzw. eine frühzeitige Bewußtlosigkeit herbei führen.

  9. Es wird überall von den Muslimen geschächet. Wohnungen und Keller werden mit Folie ausgelegt und die Tiere dann dort getötwt – auch in Eurer Nachbarschaft, liebe PI-Leser. Pünktlich, spätestens zum Opferfest seht Ihr meistens kleine Lämmer bei Euren „rechtgläubigen“ Nachbarn….

    Unternehmt was, schreibt die Menschen in den Städten und Gemeinden, Tierschützer in Nähe per e-Mail an! Die meisten von denen, wissen doch gar nicht was dort abgeht.

    Oder wohin verkaufen die Schafzüchter denn die meisten Tiere hin…..? !

  10. Menschen wie Alan Posener wiedern mich an, gern würde ich Ihm meine Verachtung mitteilen. Pervers, Pervers, Pervers sag ich da nur. Ich wünschte Ihm das er mal bei seinem Multi-Kulti-Metzger vorbei schauen darf um sich dieses unendliche Leid anzusehen! Herr Posener ich verachte Sie für Ihr Verständnis und Sätze wie:

    „Vor dem Bundesverfassungsgericht erstritt der Metzger, dass er weiter schächten darf. Doch gibt sich die tolerante Zivilgesellschaft nicht auf, wenn sie solchen Forderungen nachgibt? Nein. Multikulturalität ist eben ein Faktum.“

    sollten Ihnen in Ihrem Halse stecken bleiben!
    Oder Müssen Sie jetzt etwa im Multi-Kulti-Sumpf mitschwimmen wegen der Wut darüber das Broder & Co Ihnen die Mitarbeit in der „Achse des Guten“ aufgekündigt haben?
    Vielleicht sollten Sie auch mal wieder ne Weile in Ihrer Heimatstadt London wohnen um am Eigenen Leib zu erfahren was es heist „Dem Islam und seinen perversen Blüten“ zu begegnen! Pfui, Schämen Sie sich!

  11. Und wieder ein Etappensieg.

    Auch wenn es keinen Diskussionsbereich gibt (spricht in der Tat Bände) – immerhin kann man den Artikel bewerten.

    98 % fanden den Artikel nicht lesenswert. 🙂

    Bei der Online-Abstimmung bei Hart aber fair steht es derzeit übrigens ähnlich: „Darf man so zugespitzt formulieren, wie Sarrazin es getan hat?“
    Ja: 88 %
    Nein: 12 %

  12. Passend dazu Spiegel-Online:

    Lebensmittel für Muslime
    Mit Allah an der Fleischtheke

    Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt: Produkte, die nach den Regeln des Islam hergestellt werden, verkaufen sich in Frankreich und Großbritannien bestens. Doch in Deutschland fürchten Händler Ärger mit Tierschützern.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,651441,00.html

    Außerdem hat sich auch schon mal ein Kabaretist mit dem Thema: Tierschützer befasst:

    Ich hab mal die Leute an einem Greenpeace-Stand gefragt, warum sie immer Kampagnen gegen das Tragen von Pelzen machen und nie gegen das Tragen von Lederbekleidung.

    Die Antwort war:
    „Weil man alte Muttis leichter anpöbeln kann als die Hells Angels …“

  13. OT:

    Hat irgendjemand noch mal den Link zum kompletten Sarrazin-Interview? Habe den hier im Kommentarbereich gesehen, aber vergessen, ihn abzuspeichern und finde ihn nicht wieder.

  14. Aufklären, da hilft nur Aufklären, die meisten
    Mitbürger sind doch Ahnungslos.
    Nicht nur PI-lesen, auch PI-leben 😉

  15. Desto mehr ich über den Islam und seine Gewohnheiten und Regeln erfahre, desto mehr lehne ich ihn strikt ab.

  16. Wie war das nochmals mit dem Tierschutz…?
    Das der rote Aläng für nichts, aber für gar nichts zu gebrauchen ist, das bin ich mir mittlerweile gewohnt.

  17. Sie schneiden ja auch Menschen den Kopf ab und sprechen selbst vom Schlachten eine Menschen. Alles das Selbe.
    Vorstand: Dr. habil. Busch, Dr. Franzky, Dr. Wendland
    Geschäftsstelle: Silke Pahlitzsch, Bramscher Allee 5, 49565 Bramsche
    Kreissparkasse Bersenbrück, Konto 023434806, Bankleitzahl 265 515 40
    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
    Vorsitzender Arbeitskreis 3 (Betäubung und Schlachtung)
    Stellungnahme der TVT zum Betäubungslosen Schlachten
    Erarbeitet vom Arbeitskreis 3 (Betäuben und Schlachten)
    Verantw. Bearbeiter: Dr. Martin von Wenzlawowicz
    (Stand 24. Januar 2002)
    Die TVT lehnt das Schlachten insbesondere von Rindern, Schafen und Ziegen ohne
    vorherige Betäubung ab.
    Begründung:
    1. Die Tiere können durch das betäubungslose Schlachten erheblichen Schmerzen und
    Leiden ausgesetzt werden!
    Beim betäubungslosen Schlachten kann es infolge der Art und Weise der Ruhigstellung
    (insbesondere Rinder), des Hautschnitts, der Durchtrennung der Weichteile des Halses bis
    auf die Wirbelsäule und der Atemnot durch Aspiration von Blut in Bronchien und Lunge
    zu erheblichen Schmerzen und Leiden kommen.
    • Die Art der Ruhigstellung bewirkt eine besondere Belastung der Rinder.
    Rinder werden in Deutschland in Rücken- bzw. Seitenlage ruhiggestellt. Dies erfolgt
    entweder durch Fesseln und zu Boden werfen oder mit Hilfe des Weinberg’schen
    Apparates, der die Rinder seitlich einengt und durch Rotation um 180° in Rückenlage
    verbringt. Diese Maßnahmen dauern wesentlich länger als die Ruhigstellung im Stehen,
    wie sie z.B. im in den USA entwickelten ASPCA-Restrainer erfolgt. Sie führen auch im
    Vergleich zu dieser Fixierungseinrichtung zu mehr stressbedingten Lautäußerungen und
    einem höheren Anstieg der Stresshormone im Blut (Cortisol) sowie zur Veränderung des
    Hämatokrit-Wertes (7).
    Die manuelle Ruhigstellung von Schafen in Seiten- oder Rückenlage auf einem
    Schlachtschragen kann demgegenüber als schonende Ruhigstellungsmethode bezeichnet
    werden, wenn diese ohne Greifen ins Vlies und ruhig durchgeführt wird.
    • Wird der Halsschnitt nicht in einem Zug ausgeführt (zu kurze oder stumpfe Messer) oder
    berühren sich die Wundränder nach dem Schnitt, kommt es zu starken Schmerzen und
    Leiden.
    • Die Tiere werden nicht sofort bewußtlos.
    Beim betäubungslosen Schlachten im Stehen kollabieren ruhige Rinder bei korrekter
    Ausführung des Schächtschnittes in der Regel innerhalb von 10-15 Sekunden (1, 4). Sie
    können jedoch noch bis zu 47 Sekunden lang Aufstehversuche unternehmen (4). Bei
    Rindern bestehen zudem große individuelle Unterschiede in der Zeitspanne bis zum
    Bewusstseinsverlust. Es kann bis über eine Minute dauern (4, 6, 9, 12, 16). Zudem besteht
    die Gefahr, dass sich die Hauptschlagadern durch Blutgerinnsel und Veränderungen der
    Arterienwände verschließen, so dass im Einzelfall Aufstehversuche noch für länger als 6
    Minuten zu beobachten waren (4).
    Schafe verlieren innerhalb von 2 bis 15 Sekunden das Bewusstsein, wenn beide
    Halsschlagadern (Aa. carotidae) durchschnitten werden (4, 11, 15).
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    2. Es gibt zuverlässige Betäubungsmethoden: Nach dem derzeitigen Stand der
    Wissenschaft und Technik können Schafe und Rinder mit Hilfe der Elektrobetäubung in
    Bruchteilen einer Sekunde betäubt werden, so dass eine schmerzfreie Schlachtung durch
    Blutentzug erfolgen kann. Bei alleiniger Kopfdurchströmung mit den in der Tierschutz-
    Schlachtverordnung vorgegebenen Mindeststromstärken und Stromflussdauern werden
    die Tiere nur betäubt und nicht getötet. Um den Bedürfnissen von Angehörigen
    bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer
    Religionsgemeinschaft die Anwendung anderer Betäubungsverfahren untersagen, kann
    die sog. Elektrokurzzeitbetäubung (Mindeststromflusszeit 2 Sekunden, Verzicht auf
    elektrische Herzdurchströmung bei Rindern über 6 Monaten) verwendet werden.
    3. Keine Unterschiede im Grad der Ausblutung zwischen unbetäubten und betäubten
    Tieren:
    Bislang konnten keine wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, dass es zwischen
    betäubten und unbetäubten Tieren Unterschiede im Grad der Ausblutung der Muskulatur
    gibt. Der Blutgehalt der Muskulatur geschächteter und betäubter Rinder und Schafe
    unterschied sich nicht (5, 14). Selbst bei nicht entbluteten, an einem Hinterbein
    aufgehängten Rindern konnte kein höherer Restblutgehalt der Hinterviertelmuskulatur
    festgestellt werden (10). Bei der Schlachtung wird zwar ein möglichst vollständiger
    Blutentzug angestrebt. Dennoch bleiben auch bei gut ausgebluteten Tieren stets über 40%
    des Gesamtblutvolumens im Schlachtkörper, insbesondere den Organen, zurück (3, 18).
    Ein Restblutgehalt der Muskulatur von 1-2 % ist als normal anzusehen (13, 17). Dies gilt
    auch für geschächtete Tiere.
    Fachliche Anforderungen an die Erteilung der Ausnahmegenehmigung:
    Mit dem Urteil BVerfG, 1 BvR 1783/99 vom 15.1.2002 wurde festgestellt, dass muslimischen
    Metzgern unter bestimmten Voraussetzungen das betäubungslose Schlachten wieder erlaubt
    werden kann. Das Verfassungsgericht unterstrich, dass die Genehmigung an Auflagen und
    Bedingungen zu knüpfen sei, die die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Tiere vor
    der Schlachtung oder anderer Anforderungen, die nach deutschem Recht an derartige
    Schlachtstätten zu stellen seien, sicherstellen. Damit wurde gleichzeitig den überwachenden
    Behörden eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt. Sie müssen gewährleisten, dass das
    Schächten so tierschutzgerecht wie möglich durchgeführt wird, bevor sie eine
    Ausnahmegenehmigung erteilen. Dazu gehört:
    • Schonende Fixierung: Wie oben erwähnt, ist die Fixierung insbesondere beim Rind
    schwierig. Alternativen zum Weinbergschen Apparat, wie z.B. Nachbauten des ASPCARestrainers
    müssen daraufhin geprüft werden, dass sie die Tiere so wenig wie möglich
    belasten. Andere Arten der Fixierung wie beispielsweise das Verschnallen auf seitlich
    neigbaren Klauenschneidetischen sind ungeeignet für Färsen und Mastbullen, auch wenn
    sie für daran gewöhnte Milchkühe zur Klauenpflege eine Erleichterung darstellen.
    Aufgeregte Tiere dürfen nicht betäubungslos geschlachtet werden (9).
    • Optimaler Entbluteschnitt: Die Fixierung muß eine sichere Schnittführung (Strecken
    des Kopfes) ermöglichen, wobei gewährleistet sein muss, dass die Wunde während und
    nach dem Schnitt offen bleibt. Der Schnitt muß unmittelbar nach Abschluß der
    Ruhigstellung zügig und mit einem scharfen Messer (Länge: etwa doppelte Halsbreite)
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    erfolgen. Die Arterien müssen sofort durchschnitten und dürfen dabei nicht gedehnt
    werden (8, 9).
    • Keine Manipulation des Tierkörpers, bevor die Gehirntätigkeit erloschen ist:
    Unbetäubten Tieren können erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden, wenn der
    Tierkörper vor dem Eintritt des Komas manipuliert wird (Positionsänderungen, Auswurf
    aus einer Fixierungseinrichtung, Anschlingen oder Hochziehen an einer
    Hintergliedmaße). Nach dem Entbluteschnitt müssen vor einer Positionsänderung oder
    jeglicher Manipulation am Tier daher mindestens 120 Sekunden (Rind) bzw. 60 Sekunden
    (Schaf und Ziege) abgewartet werden. Sind Manipulationen zum Offenhalten der Wunde
    erforderlich (Thrombenbildung bei Rindern) sind die Tiere unverzüglich zu betäuben.
    • Unverzügliche Betäubung fehlerhaft geschnittener Tiere: Wenn bereits während oder
    unmittelbar nach dem Schnitt abzusehen ist, dass das Tier nicht korrekt geschnitten wurde
    (insbesondere, wenn kein rascher Blutverlust erfolgt) oder von den Religionsangehörigen
    nicht verwertet wird, muß unmittelbar mit einem bereitliegenden Schußapparat
    nachgeschossen werden.
    • Sachkunde des Personals: Es sollte sehr genau überprüft werden, ob die von den
    Schlachtbetrieben benannten muslimischen Metzger über die nach § 4 TierSchlV
    geforderte Sachkunde verfügen. Der Sachkundenachweis für z.B. das Schlachten von
    Rindern nach Bolzenschussbetäubung beinhaltet nicht automatisch die Sachkunde für das
    betäubungslose Schlachten. Hierfür müssen Kenntnisse, insbesondere über die Dauer bis
    zum Verlust des Bewusstseins und die darauf einflussnehmenden Faktoren vorhanden
    sein.
    • Hygiene: Der Schächtschnitt ist aus hygienischen Gründen nur im Rahmen des von der
    zuständigen Behörde genehmigten rituellen Schlachtens akzeptabel, da hierbei kein
    Messerwechsel nach dem Hautschnitt erfolgen kann.
    Grundsätzlich sollten Fleisch und Fleischerzeugnisse von Tieren, die ohne Betäubung
    geschlachtet wurden, als solche gekennzeichnet werden. Die ständige Anwesenheit eines
    Tierarztes wird nachdrücklich empfohlen. Sowohl mit Angehörigen des jüdischen als
    auch des moslemischen Glaubens sollte eine intensive Diskussion über das
    Betäubungsgebot geführt werden, auch um Vorurteile abzubauen !
    Literatur:
    1) Bager, F, Braggins, TJ, Devine, CE, Graafhuis, AE, Mellor, DJ, Tavener, A und Upsdell,
    MP (1992): Onset of insensibility at slaughter in calves: effects of electroplectic seizure and
    exsanguination on spontaneous electrocortical activity and indices of cerebral metabolism.
    Research in Veterinary Science 52, 162-173
    2) Blackman, NL, Cheetham, K and Blackmore, DK (1986): Differences in blood supply to
    the cerebral cortex between sheep and calves during slaughter. Research in Veterinary
    Science 40, 252-254
    3) Blackmore, DK und Delany, MW (1988): Slaughter of Stock. Publication No. 118,
    Veterinary Continuing Education, Massey University, Palmerston North, New Zealand. ISSN
    0112-9643
    Seite 4 TVT
    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. 4
    4) Blackmore, DK(1984): Differences in behaviour between sheep and cattle during
    slaughter. Research in Veterinary Science 37, 223-226
    5) Chrystall, BB, Devine, CE und Newton, KG (1981): Residual blood in lamb muscles.
    Meat Science 5, 339-345
    6) Daly, CC, Kallweit, E Und Ellendorf, F (1988): Cortical function in cattle during
    slaughter: Conventional captive bolt stunning followed by exsanguination compared to
    shechita slaughter. Vet. Rec. 122, 325-329
    7) Dunn, CS (1990): Stress reactions of cattle undergoing ritual slaughter using two methods
    of restraint. Veterinary Record 126, 522-525
    8) Grandin, T (1996): Der rituelle Schlachtschnitt. RFL – Rundschau für Fleischhygiene und
    Lebensmittelüberwachung 48, 200-203
    9) Grandin, T und Regenstein, JM (1994): Religious slaughter and animal welfare: a
    discussion for meat scientists. Meat Focus International, März 1994, 115-123
    (http://www.grandin.com/ritual/kosher.slaugh.html)
    10) Gregory, NG, Wilkins, LJ und Gregory, AMS (1988): Studies on Blood Engorgement in
    Beef Carcasses. Journal of the Science of Food and Agriculture 46, 43-51
    11) Gregory, NG und Wotton, SB (1984a): Sheep slaughtering procedures. II. Time to loss of
    brain responsiveness after exsanguination or cardiac arrest. British Veterinary Journal 140,
    354-360
    12) Gregory, NG und Wotton, SB (1984b): Time to loss of brain responsiveness following
    exsanguination in calves. Research in Veterinary Science 37, 141-143
    13) Hess, E und Klinger, I (1967): Quantitative Bestimmung des Blutgehaltes in der
    Muskulatur von Schlachtrindern nach Entbluten im Liegen und im Hängen. Zentralblatt für
    Veterinärmedizin B, 14, 685-697
    14) Kallweit, E, Ellendorf, F, Daly, C und Smidt, D (1989): Physiologische Reaktionen bei
    der Schlachtung von Rindern und Schafen mit und ohne Betäubung, Deutsche Tierärztliche
    Wochenschrift 96, 89-92
    15) Newhook, JC, und Blackmore, DK (1982a): Electroencephalographic studies of stunning
    and slaughter of sheep and calves: Part 1 – The onset of permanent insensibility in sheep
    during slaughter. Meat Science 6, 221-233
    16) Newhook, JC, und Blackmore, DK (1982b): Electroencephalographic studies of stunning
    and slaughter of sheep and calves: Part 2 – The onset of permanent insensibility in calves
    during slaughter. Meat Science 6, 295-300
    17) Waniak, F (1989) Probleme der tierärztlichen Fleischuntersuchung – dargestellt am
    Zusammenhang von Haltbarkeit und Ausblutungsgrad von Schweineschlachtkörpern.
    Vet.med.Diss. HU Berlin
    Seite 5 TVT
    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. 5
    18) Warriss, P.D. (1984): Exsanguination of animals at slaughter and the residual blood
    content of meat. Veterinary Record 115, 292-295

  18. Leute nicht aufregen, heute die Tiere! Also da muss schon der Gesetzgeber ran, also ich bin dafür in der Tagesschau das Schächten zu zeigen, damit jeder aber auch wirklich jeder wissen muss was Sache ist. Dann und nur dann wird es auch Verboten! Demokratie kommt von Mehrheit! Die Mehrheit darf nicht wegschauen, wenn alle Werte wertlos werden! Irgendwas stimmt nicht mehr im Land!

  19. Könnte man nicht eine Religion erfinden, bei der das Schächten von ganz besonderen Zweibeinern „vorgeschrieben“ wird?

  20. Selbst der Weltautor konstatiert:

    „Altinküpes strenger sunnitischer Glaube markiert die Grenze der Assimilation.“

    Der Metzger darf machen, was er will. Nicht nur beim Schächten — sein Glaube markiert die Grenze zum Grundgesetz.

    SAUEREI.

    „Justiz ist der Büttel der Herrschenden.“
    (Prof. Rauhut, Würzburg)

    Büttel der Eurabisierer. Noch Fragen ?

  21. „Das ist wie im Kommunismus“, schimpft der 42-Jährige. Und weil der Bedarf beim jährlichen Opferfest riesengroß sei. Rund 500 Lämmer und 40 Rinder bräuchte er für die drei Tage. „Das ist eine Katastrophe.“

    …sagt dieser Drecks-Schlächter. Der weis garnicht, was Kommunismus ist!

    Aber im Gegensatz zum Kommunismus sind hier die Grenzen offen, und er kann -besser heut, als morgen- hier verschwinden !

  22. Es handelt sich nicht um Toleranz, sondern um Weiterbefeuerung des Spontispruchs: legal-illegal-scheissegal.
    Es fehlt jetzt nur noch ein gesetz, dass Nichtjuden und Nichtmuslime verbietet aus Tierschutzgründen geschächtestes Fleich zu essen.

  23. …und wenn diese Forderung erfüllt ist, dann wird es nicht lange dauern und den Muslems fällt wieder irgendwas Neues ein…
    Egal ob Gebetsraum, Schächten, Moscheen, Islamunterricht, Sozialhilfe und und und… Sie werden nie Ruhe geben und solange fordern bis sie ihre Ideologie hier durchgesetzt haben.
    Der Islam ist eine zivilisationsgefährdende Gesinnung, die sich wie ein Geschwür in eine Gesellschaft frisst, diese durch gerade solche Urteile gegünstigt, aushöhlt und schlussendlich zerstört !
    Es wird Zeit, dass sich immer mehr Bürger zu Wort melden und sich aktiv gegen den Islam wehren. Vielleicht hat Sarrazin ja eindlich den berühmten Ruck ausgelöst, der endlich mal durch das Land gehen muss…

  24. Das ist die HOHE Kunst der ekligen Juristerei,

    mit dem normalen, menschlichen Verstand nicht mehr zu begreifen,

    man muß schon ABARTIG veranlagt sein um dieses Urteil begrüßen zu können.

  25. „Das Bundesverfassungsgericht fügte die Erwägung hinzu, dass erstens der Islam vorschreibe, das Leiden der Tiere auf ein Minimum zu reduzieren….“

    Die Frage ist ob das Bundesverfassungsgericht
    überhaupt in der Lage ist den Islam bzw die Scharia kritisch zu betrachten ?

    Woher hat ein Jurist bitte die Kenntnis über den Islam die zB ein Pi Leser hat ?
    Man müsste diese Wichtigtuer Elitanten zum Lesen einmal zwingen …

    Das die Justiz wie im dritten Reich unbeobachtet ,
    unbestrafbar , allwissend das ganze christliche Europa und damit die Demokratie und auch die Justiz selbst damit dummerweise ,wieder einmal voll gegen die Wand fährt, zeigt sich bereits überall überdeutlich.
    Da kann es mit dem Wissenstand der Juristen
    nicht zum Besten bestellt sein…man könnte es auch reine studierte Dummheit nennen-

    Die Musillanten müssen sich über uns totlachen
    warum führt das Bundesverfassungsgericht nicht gleich die Scharia ein?
    Antwort : weil es dann kein Bundesverfassungsgericht mehr gäbe…

    so weiterschlafen bis sie Steinigungen erlauben…die sollen auch dem Islam nach möglichst unschmerzhaft sein…

  26. Das trifft sich ja gut. Halal-Produkte sind laut Spiegel im Kommen: „Der Halal-Trend ist nicht aufzuhalten“, sagt Peter Grothues, Chef des Bereichs Ernährung bei der Kölnmesse. Dort präsentieren auf der Lebensmittelausstellung Anuga im Oktober mehr als 800 Aussteller ihre halal hergestellten Produkte.

  27. Schade schade schade, daß ich am 27.09.2009 nicht die Partei wählen konnte, die es vor knapp 65 Jahren noch gab.

    Zeit, eine Insel zu kaufen und autonom zu werden. Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen wollte!!!

  28. ich würde vorschlagen, dass man in aßlar bei dem herren vor seiner metzgerei eine kleine demo (kundgebung) vornimmt. damit auch alle in seiner umgebung erfahren, was er da so anstellt. am besten auch die presse dazu einladen.

  29. Der Islam schreibt vor…. Ungläubige zu töten äh schächten, zu steinigen etc!!
    Auf gehts, die Scharia rückt näher, staatlich und im Einklang mit dem GG!
    Ich hatte schon immer den Verdacht, das BVerfG ist völlig weltfremd und lebt im Elfenbeinturm, jetzt weiß ich es!!!

  30. Hier schon mal die Anschrift:

    AK-SA Schlachtbetrieb

    Fleisch und Viehehandel

    Hauptstraße 15

    35614 Aßlar – Werdorf

    Bestellungen

    Tel: 06443-2519

    Fax: 06443-5790

    eMail: info@ak-sa.net

  31. Jedes Geschäft was auch nur ein Teil Halal verkauft muss boykottiert werden.

    Es ist widerlich, doch am Schlimmsten ist, dass es jeder Moslem einfach so in seiner Wohnung macht!

    Ich fordere eine Tierschutzpatrouille zu den „bekannten, kritischen Tagen“, welche dann sofort spezielle Kräfte informiert, die den Mumm haben diesen Grausamkeiten ein Ende zu setzen.

    Wer einen Schächter auf frischer Tat ertappt hat diesen unverzüglich zu schächten!

  32. Wann endlich stellt das Bundesverfassungsgericht eeinmal fest, ob bzw. dass der Islam verfassungsfeindlich ist.

    Diese „Religion“ geniest in Deutschland nicht einmal den Status einer Religion kann sich aber permanent auf die Religionsfreiheit berufen – irgendwie komisch.

  33. :-(((( TIERQUÄLEREI VOM FEINSTEN OHNE WIRKLICHEN NUTZEN.

    wo bleibt die grüne plage wenn man sie mal braucht?

    willkommen in der steinzeit sag ich da nur !!!

  34. #1 A Prisn (06. Okt 2009 11:06)

    Aus Grün wurde Braun….

    Kenne keinen GRÜNEN TIERSCHÜTZER!

  35. grundrechte, gesetze, bla,bla,bla,…
    die deutsche justiz war und ist stets eine prostituierte, eine nutte der maechtigen.
    nein?
    wer hat denn z.b. die nuernberger rassegesetze gestrickt, hä?
    eben drum.
    widerlich.

  36. Daß die GRÜNEN auch eine Tierschutzpartei sein wollen, diesen Anspruch haben sie doch schon lange und stillschweigend aufgegeben bzw. verwirkt.

    An die Kreatur denkt doch bei denen KEINER mehr, bzw. die denken doch nur noch an die Selbstbedienung aus staatlichen Geldttöpfen.

  37. Eine deutsche Islamversteherin wollte mir vor einiger Zeit klar machen, dass Tiere beim Schächten nicht leiden. Im Gegenteil, sie würden sogar euphorisch!!

  38. … die Fehler einer früheren Elterngeneration …

    Na, da schwingen wir gleich wieder mal die Nazi-Keule, denn was sonst soll mit den „Fehler[n] einer früheren Elterngeneration“ gemeint sein?

  39. Und wieder ein Sieg für die größte Dekadenz-Massenbewegung, die die Welt je gesehen hat. Man muss seine Geisteskrankheit eben nur Religion nennen und in unserem „aufgeklärten“ Pseudo-Land ist jede Sauerei erlaubt. Da eine Schächtung ihren angedachten Zweck nicht erfüllt ist sie unterm Strich reine Tierquälerei. Quälen um des Quälens willen. Das ist Islam. Pfui Teufel!!

  40. GRRRRRR! Das ist zum Aus-der-Haut fahren! DIESE ********** (ewig lange Beschimpfungen Richtung Richter & Moslems)

    Gibts da keine Gutachter? Oder poppelt der Richter in der Nase und würfelt dann aus ob er es ihm erlaubt oder nicht? Bei einem W20 sind 1-19 „erlauben“ und bei 20 ein „noch ein Jahr warten“

  41. Bevor hier manch einer blind draufhaut und das Schächten als primitiv, grausam oder rückständig bezeichnet, sollte er sich vielleicht erstmal mit ein wenig Hintergrundinformation versorgen:
    http://www.pi-news.net/2009/05/versuch-ueber-das-schaechten/

    Merke: Schächten ist nicht per se schlechter als herkömmliche, „europäische“ Schlachtung. Nur wenn primitive, grausame Menschen schächten ist Schächten auch primitiv und grausam!

  42. Aufregung um künstliches Jungfernhäutchen
    Ägypten

    06.10.2009, 10:38

    Ein Unternehmen aus China vertreibt künstliche Jungfernhäutchen für frisch verheiratete Frauen in Ägypten – und sorgt bei konservativen Politikern für Empörung.
    Frauen, Ägypten, AFP

    Verschleierte Frauen in Kairo. Ägypterinnen haben laut Verfassung die gleichen Rechte wie Männer, doch die Realität sieht oft anders aus. (Foto: AFP)

    Chinesische Firmen machen in Afrika blendende Geschäfte. Doch ein Produkt aus Fernost sorgt nun für extrem viel Ärger in Ägypten: Es geht um ein künstliches Jungfernhäutchen. Das Kunststoff-Hymen soll frisch verheirateten Frauen ermöglichen, dem Ehemann zur Not die eigene Jungfräulichkeit vorzutäuschen.

    Konservative ägyptische Politiker sind empört und fordern das Verbot des Produktes. Scheich Sajed Askar, Mitglied der einflussreichen Muslimbruderschaft, sagte, das künstliche Jungfernhäutchen würde ägyptische Frauen in Versuchung führen. „Es wäre eine Schande, wenn die Regierung dieses Produkt zuließe“, heißt es auf der Website der islamisch-fundamentalistischen Bewegung, die 88 Sitze im Parlament hält.

    „Wer immer es importiert, sollte bestraft werden“, forderte der Islamgelehrte Abdel Moati Bajumi. Die islamische Kultur erlaube Geschlechtsverkehr nur innerhalb „der Grenzen der Ehe“.

    In Ägypten ist der Islam Staatsreligion. Obwohl Frauen und Männer laut Verfassung gleichberechtigt sind, wird Mädchen aus Kostengründen oft die schulische Ausbildung vorenthalten. Auch das staatliche Gesundheitssystem bleibt vielen vorenthalten, da sie keine Geburtsurkunde oder einen Personalausweis besitzen.

    Viele Mädchen werden schon vor dem gesetzlichen Alter von 16 Jahren verheiratet, nicht selten auch gegen ihren Willen. Von ihnen wird meist erwartet als Jungfrau in die Ehe zu gehen.

    Orange statt rot

    Die künstliche Jungfernhaut ist hauchdünn mit Kunstblut beschichtet. Sie reagiert auf Wärme und Feuchtigkeit, so dass es sich selbst auflöst. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes in Tübingen warnt jedoch vor künstlichen Hymen, die man im Internet bestellen kann. Beim Test färbte sich das Bettlaken orange statt rot.

    Laut der Menschenrechtsorganisation häufen sich auch in Deutschland die Anfragen junger Frauen mit Migrationshintergrund nach Möglichkeiten, ihr Jungfernhäutchen wiederherstellen zu lassen. Durch die Rekonstruktion wollen diese sicherstellen, dass sie in der Hochzeitsnacht bluten und ihre Jungfräulichkeit so bewiesen ist.

    Die gesellschaftliche Bedeutung der Jungfräulichkeit werde häufig dafür verwendet, Frauen ihre sexuelle Selbstbestimmung zu verweigern, so Terre des Femmes. Die Organisation lehnt deshalb die Rekonstruktion ab.

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/640/490021/text/

  43. Die nächste Stufe der Integration ist die Freigabe des Schächtens für jedermann. Necla Kelek hat beschrieben wie das Schächten eines möglichst großen Tieres auf der Straße dazu dient, die Nachbarn zu beeindrucken und den eigenen Status zu erhöhen. Die riesigen Mengen anfallenden Fleisches werden kaum vollständig verwertet, geschweige den Armen gespendet, sondern die besten Stücke werden zum Eigengebrauch eingefroren. Die Kinder, die selbstverständlich willkommene Zeugen der Schächtungsshow sind, spielen dann mit den übrig gebliebenen Köpfen und bekommen so schon von Anfang an beigebracht, dass Tiere nur zur Nahrung dienen und man ihnen gegenüber weder Respekt noch Mitgefühl entgegenzubringen hat.
    Barino hat erzählt, dass Imame in deutschen Moscheen die jungen Gläubigen auffordern, das Schächten an Hühnern und Kleintieren zu üben, um für das in der Zukunft stattfindende Abschlachten der Ungläubigen zu trainieren.
    Der Islam appeliert an die niedrigsten Instinkte und fordert dazu auf, sich an Schwächeren zu vergehen, sie zu unterdrücken, auszubeuten und zu mißbrauchen.
    Dass dieses unmenschliche (und unmännliche) Verhalten mit den Freuden des Paradieses belohnt werden soll, zeigt nur wie perfekt diese perverse Ideologie ausgearbeitet ist.

    (Dass Alan Posener so ein kranker Idiot ist, wusste ich nicht. Jetzt verstehe ich aber, dass er bei achgut.com rausgeflogen ist.)

  44. Wieder wird eine juristische Fehlentwicklung fortgesetzt, der nur der Gesetzgeber ein Ende machen kann. Er müsste die Anforderungen an Religionsgemeinschaften und Religionsfreiheit klären/nachschärfen.

  45. Der Islam ist erst ca. 1600 Jahre alt, beruft sich zwar auf noahistische Gesetze und auf den Stammvater Awraham, jedoch nicht auf Moses und mit diesem auf das Volk (Juden), das am Sinai das Gesetz übergeben wurde.
    Deshalb kann sich der Islam gar nicht auf religiöse Schlachtvorschriften berufen. Im Koran ist hierzu auch nichts zu finden. Nur dem Empfinden, bzw. Schriften islamischer Gelehrter zu folgen kann nicht richtig sein und entspricht auch nicht der g-ttlichen Weisung für “ die Völker der Welt „.

    Im Judentum hingegen ist die Schächtung erlaubter Tiere in mehreren Passagen der Thora vorgeschrieben und wird auch in heutiger Zeit, auch in Deutschland, in einem gesellschaftlichen Konsens durchgeführt

  46. Vielleicht sollte man den Richter schächten.
    Er würde dann anders darüber denken, wetten?

  47. SpOn berichtet in einem redaktionellen Sonderbeitrag, der offensichtlich von den genannten Firmen gesponsort wurde, über das Halal-Geschäft. Kritisch hinterfragt wurde nichts. Denn die Causa Sarrazin zeigt, dass kritik nicht erwünscht ist.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,651441,00.html

    Einer jüngsten Studie zufolge leben in der Bundesrepublik zwischen 3,8 und 4,3 Millionen Muslime. Und weil sie in der Regel mehr Kinder haben als Nichtmuslime, ist Wachstum in der Zukunft programmiert.

    (Implizit wird stets angenommen, dass alle Muslime Muslime bleiben und nie die Religion wechseln oder gar Ex-Muslime werden,… der Koran hat vorgesorgt und dafür Todesurteile ausgesprochen)

    Hier ist wohl eher Verdrängung und nicht Wachstum gemeint. Denn Deutschland wächst nicht, es schrumpft. Bevölkerungsanteile verschieben sich hin zum Islam

    Ohne Betäubung zu schlachten ist in Deutschland grundsätzlich verboten den meisten Muslimen aber gilt ein betäubtes Tier bereits als tot und sein Verzehr daher als Verstoß gegen das Aas-Verbot im Koran.

    Es gibt seit gestern umfassende Ausnahmeregelungen, die das Verbot ad adsurdum führen. Stellt sich die Frage, ob sich sich die Muslime auch wundern, wenn das Tier aus der Betäubung wieder aufwacht ? Wie ist es bei normalen Operationen am Menschen ? Verzichten Muslime auf Betäubung oder stehen sie einfach von den Toten wieder auf ?

    Und man sieht auch warum die Grünen der Entwicklung wohlgesinnt entgegen sehen. Halal heißt Öko-Landwirtschaft denn:

    „Industriefleisch ist nie halal“, sagt Mahmoud Tatari von Halal Control in Rüsselsheim. Laut islamischen Regeln dürfen die Tiere weder Stress noch Qualen ausgesetzt sein, doch diese Vorschrift werde in der Massenproduktion nicht erfüllt.

    Und nun wird es kurios:

    Manchen reicht bei maschinellem Schlachten ein Ruf vom Tonband, starten muss es jedoch ein Muslim

    .

    Wenn das kein Rassismus ist !

    „Der Halal-Trend ist nicht aufzuhalten“, sagt Peter Grothues

    Wenigsten erkennen die Halal-Prediger, dass man zwischen deutschen und muslimischen Verbrauchern Unterscheiden muss.

    „Wo der deutsche Verbraucher aus zig Sorten auswählen kann, hat der muslimische Käufer gerade mal zwei oder drei zur Wahl.“

  48. Jüdisches Schächten ist mit islamischen nicht vergleichbar.
    Ein Schoched, durchgeht eine mehrjährige Ausbildung, um zu schächtende Tiere so wenig wie möglich leiden zu lassen. Auch die Tier und Fleischbeschauung gehört zu seinen Aufgaben.
    Bei Muslimen gibt es solche Bedingungen nicht. Sie schächten, nach ihren althergebrachten , archaischen Methoden.
    In Neuköln soll es schon gelegendlich vorkommen , dass Hammel in Hausfluren getötet werden, das Blut die Treppen herunter läuft und somit jegliche Ethik des Schlachten und der Hygiene vernachlässigt wird.

  49. Landrat Wolfgang Schuster (SPD) war zu optimistisch, als er am Montag per Pressemitteilung verlauten ließ: „Schächten – Dauerhafter Streit könnte sich einem Ende nähern.“ Der Landkreis, teilt er darin mit, fühle sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Nun könne die Behörde jährlich Genehmigungen erteilen. „Ich glaube, dass damit ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen einer kleinen, sehr gläubigen Gruppe von Muslimen, und andererseits den Interessen der Bevölkerung am Schutz der Tiere gefunden wird“, so der Landrat. Dass die Stückzahlen begrenzt sind, hat nichts mit dem aktuellen Rechtsstreit zu tun…..

    …..berichtet die Frankfurter Rundschau.

    Es ist also nicht nur zunehmend so, das in diesem Land zweierlei Recht gilt. Nämlich eines für uns dumme Eingeborene, das unsere Rechtsverstöße unter Strafe stellt und eines für die islamischen Eroberer, mithilfe deresgleichen Gesetzesverstöße ausdrücklich gestattet werden, da unsere Gesetze für DEN muslimischen Herrenmenschen nicht gelten.

    Es ist auch so, daß das grüne Pack, das den Tierschutz ja gepachtet hat, zwar einerseits Jahr für ja Demarkationszäune beidseitig deutscher Landstraßen zieht, um Kröten zu retten, andererseits aber das unerträgliche Leiden des Schlachtviehs (dessen Transporte durch Europa man wiederum scheinheilig geißelt) das diesen Tieren von den muslimischen Tier-KZ-Metzgern zugefügt wird, ausdrücklich billigt.

    Und der durchgeknallte Landrat?

    Der billigt eine „kleine“ Menge von Tierschutzvergehen und brutaler Gewaltschlächterei im Interesse eines angeblich „kleinen“ fanatisierten Religionsklüngels innerhalb der Teppicherotomanen.

    Eine kleine Menge?

    Etwas Mord ist für einen SPD-Kommissar also zulässig?

    Da ist dann allerdings auch das Stückchen roter Charakterlosigkeit des SED-Adepten sicher ebenso entschuldbar, wie das bischen Demenz, das seinen Gehirnkasten zunehmend verkalkt.

  50. Es würde mich nicht wundern, wenn das BVG demnächst im Rahmen der Religionsfreiheit das Recht einräumen würde, ihre Frauen zu schlagen oder gar Ärgeres.

  51. Wieder einmal eine Kniebeuge vor den Islam.
    Das Schächten mag wohl auch eine Jüdische -Islamische -Tradtion sein, aber diesen Mittelalterichen Orientalischen Brauch aufrecht zu erhalten müssen, widerspricht gegen Jedes Tierschutzgesetz, daß hier wieder mal die Dhimmi-Richter elegant umschiffen möchten.
    In Italien wird so etwas unter Strafe gestellt, und ein Islamischer Metzger kann sofort seinen Laden schliessen und sein Köfferchen Packen , ihr deutschen Richterrassisten

  52. Ich sag nur…
    »Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten.« Georg Büchner

    »Wer seine Augen nicht zum Sehen gebrauchen will, der braucht sie dann zum Weinen.«

    »Keiner ist so taub wie derjenige, der nicht hören will.«

  53. Satans Hauptreligion (der Islam) hat einen weiteren Sieg in Sachen Blutrausch errungen.

    Der nächste (logische) Schritt wird die Sharia in D-Land sein.

  54. #1 A Prisn (06. Okt 2009 11:06)

    Wo sind die Proteste der “Grünen”, die sich um den Tierschutz bemühen ???

    Von der linksextremen Heuchlerbande namens Grüne wird man vergebens auf Protest warten. Der wird nie kommen.

    Die Grünen sind die übelste Mogelpackung, die es in Deutschland gibt. Auf dem Etikett steht Menschenrechte, Umwelt- und Tierschutz. Der Inhalt besteht aus roten Faschismus, Zerstörung von Rechts- und Sozialstaat.

    Pfuii und dreimal Pfui !!!!

  55. Kann mich mal jemand aufklären? Worin besteht der Unterschied zwischen Schächten und Schächten? Also ich habe gelesen, was hier dazu geschrieben steht, aber den Unterschied nicht verstanden. Meiner Meinung nach kann es doch, wenn man es den Juden erlaubt, nur darum gehen, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass so geschächtet wird, dass das Tier am wenigsten leidet: Ausbildung, Prüfung, Kontrolle, Auflagen etc. Wer dann schächtet, von mir aus ein Marsianer, kann doch keine Rolle spielen.

  56. Betäubungsloses Schlachten/Schächten ist inhuman – egal ob dies nun von einem Moslem, Juden oder Christen vollzogen wird. Dabei spielt für mich persönlich auch eine etwaige biblische Legitimation/Spiritualität keine Rolle.

    #72 Joel (06. Okt 2009 13:07)

    (…)Im Judentum hingegen ist die Schächtung erlaubter Tiere in mehreren Passagen der Thora vorgeschrieben und wird auch in heutiger Zeit, auch in Deutschland, in einem gesellschaftlichen Konsens durchgeführt

    Mit Verlaub, aber diesen gesellschaftlichen Konsens gibt es in Deutschland nicht! Kann es gar nicht geben, denn in der Gesellschaft wurde über diese Thematik nie ausführlich diskutiert. Im Gegenteil, eine offene Diskussion über das Schächten wird auch gerade durch die Medien eher vermieden als bewußt geführt.
    Was wir in Deutschland mehrheitlich haben ist einerseits ein stillschweigendes Hinnehmen und andererseits ganz einfach auch Desinteresse, weil das Schächten im öffentlichem Raum weitestgehend ausgeblendet wird.

    Wenn es einen Konsens gibt, dann den, daß Tiere möglichst auf die schonenste aller Weise getötet werden. Nicht zuletzt deshalb wurde ein Tierschutzgesetz geschaffen.
    Auf gesellschaftliche Entwicklungen/Ansichten einzugehen und sich daran anzupassen wäre in meinen Augen keine Zeichen von Schwäche sondern ein Zeichen von Stärke einer „Religion“. In „archaischen Riten“ zu verharren – und das ist für mich die Ablehnung einer Betäubung, nicht aber das Schächten an sich – kann niemals meine Zustimmung finden.

  57. @guderian

    Ähnlich sehe ich es auch. Entweder man erlaubt es allen, oder keinem. Es gibt ein paar Länder, wie z.B. Schweden, da ist es grundsätzlich verboten. Da spielt Religion keine Rolle. Ich gehe auch nicht von einem gesellschaftlichen Konsens aus. Wenn es den geben sollte, dann mehrheitlich eher gegen das Schächten.

    Übrigens hat das BVerfG am 2. Oktober aus ganz formalen Gründen entschieden und sich zur Frage des Schächtens diesmal nicht geäussert.

  58. „Für WELT-Journalisten Alan Posener ein Sieg der Toleranz“

    Wenn ich diese hohlen Phrasen nur höre/lese…

  59. Da gibt es nur eines: Esst nur noch Schweinefleisch, denn Schweine werden garantiert nicht geschächtet (weil es keinen Sinn machen würde). Aber wer weiß: Vielleicht wird Schweinefleisch bald „aus Rücksicht auf unsere moslemischen Mitbürger“ ganz verboten.

  60. Wer sich in Deutschland gegen das Schächten, nach der halachah ( jüdisches Gesetz ) wendet, sollte mal bei der nächsten PI Demo die Israelfahne weglassen.
    In Israel gäbe es für einen öffentlichen Aufruf gegen das Schächten 20 Jahre, wegen Hochverrats.
    Einige grüne(nichtjüdische) Tierschützer aus der EU könne davon bereits ein Liedchen singen, weil sie erst mach mehrjährigen Haftstrafen und auf Intervenieren ihrer Heimatländer wieder nach Hause durften.

  61. @ plapperstorch

    Das wußte ich bisher nicht.
    Interessant wäre aber einmal zu erfahren auf welche Rechtsgutachten welcher „Kapazitäten“ auf dem Gebiet der Islamwissenschaft sich das BVerfG hauptsächlich stützt. Diese müssen ja so bedeutend sein, daß der Tierschutz weniger wiegt als das Recht auf Religionsausübung. Für mich einfach nur unverständlich.

    ot

    nicht hart aber fair – die Gästeauswahl bei zur morgigen Sendung „hart aber fair“ läßt den Diskussionverlauf jetzt schon erahnen. Der Pro-Sarrazin-Part ist, wie zu erwarten war, minimal repräsentiert – und damit auch die Meinung der Mehrheit in der Gesellschaft (siehe Gästebucheinträge).
    Klare Aussagen – eventuell bis auf Köhler – sind wohl nicht zu erwarten. Meine Prognose für das Fazit der Sendung ist: Wir müssen uns Alle eben noch mehr anstrengen damit die Integration gelingt.

  62. Was will man denn von diesem Sammelsurium
    von Richtern erwarten die von den Deppen der
    im Bundestag vertretenen Parteien bestellt werden?
    Sie sind doch die Blockflöten der Parteien die
    unser Volk verarschen.

  63. guderian
    Diese müssen ja so bedeutend sein, daß der Tierschutz weniger wiegt als das Recht auf Religionsausübung.

    Genau so ist das auch !
    Das Recht auf freie Religionsausübung hat Verfassungsrang, Das Tierschutzgesetz ist „nur“ Bundes-bzw.Länderrecht.

  64. Wo sind denn unsere grünen GutmenschInnen? Tierquälerei ist Tierquälerei, auch wenn sie von Moslems begangen wird!

  65. #81 ComebAck (…) Der nächste (logische) Schritt wird die Sharia in D-Land sein.

    Entschuldigen Sie, aber da haben Sie eine Bildungslücke: Das heisst nicht D-Land, sondern Germanistan.

    #86 Besht “Für WELT-Journalisten Alan Posener ein Sieg der Toleranz” Wenn ich diese hohlen Phrasen nur höre/lese…

    Dieser WELT-Artikel ist kopierwürdiges Prachtsbeispiel für den linken Mainstream-Journalismus: Die WELT erlaubt zum Artikel ‚ Stand der Dinge im Einwandererland Deutschland‘ des Herrn Alan Posener keine Kommentare. Die einzige Möglichkeit: Leser können den Artikel bewerten. Stand der Dinge: Am 6.10.09 1515 Uhr haben 957 Leser ihre Stimme abgegeben. Ergebnis: 99 % haben den Artikel negativ bewertet. 1 % stimmte positiv ab. Das sind 10 Leser. Von 957.
    Noch Frage?
    Nein?
    Aber ich habe selber eine Frage: Warum beschäftigt die WELT einen solchen halbschlauen Schreiberling?

  66. #91 Joel (06. Okt 2009 15:41)

    Genau so ist das auch !
    Das Recht auf freie Religionsausübung hat Verfassungsrang, Das Tierschutzgesetz ist “nur” Bundes-bzw.Länderrecht.

    Falsch. Sie mögen sich mit israelischem Recht auskennen aber mit deutschem Recht nicht. Tierschutz hat in Deutschland bereits seit einigen Jahren Verfassungsrang – kann also eine Schranke für die anderen Grundrechte bilden. Somit ist es eine reine Abwägungsfrage zwischen zwei gleichwertigen Rechtsgütern und nicht wie Sie meinen ein grundsätzlicher Vorrang der Religionsfreiheit vor dem Tierschutz (Art. 20a GG).

  67. @guderian

    Schon richtig, aber Art. 4 GG, die Religionsfreiheit, ist Grundrecht und Art 20a GG demgegenüber nur unter ferner liefen. Zudem hat Art 4 keinen Gesetzesvorbehalt.

  68. Die Urteile werden immer perverser.
    Welche Möglichkeiten haben WIR, um gegen so ein Urteil vorzugehen? Ob in so einem Fall eine Anzeige wegen Rechtsbeugung was bringt?

    Also bei einer Demo sowohl vor dem Gericht als auch bei dem Dreckstürken wäre ich dabei. Vielleicht sollte die entsprechende PI-Gruppe vor Ort etwas organisieren und die anderen PI Gruppen dazustoßen, damit der Bevölkerung mal bewusst wird, was wir für „Schlächter“ wir in unserer Drecksgesellschaft haben.

    Und vergestt endlich die Grünen. Merke: Die Verpackung ist nicht gleich der Inhalt. Die kämpfen lieber für Tempo 30 Zonen oder sonstige Schikanen. Da gibt es bessere Interessenverbände wie z.B. der Dt. Tierschutzbund, Peta, Tierschutzpartei und wie sie alle heißen.

    Und die Tiere sind des, die sich am wenigsten gegen diese Wichser wehren können.

  69. damit wird in der BRD geschächtet. Die Kontrollen sind eh lasch und wer wird sich schon wagen einen Moslem am Schächten zu hindern. Da ist er gleich mit dabei.
    Man muß jetzt abwarten ob auch für das Schächten weiblicher Haustiere Quoten aufgestellt werden und Lizenzen womöglich gegen geringe Gebühr erteilt werden. Rechtsstaat? Das Streben danach ist schon lange aufgegeben, jetzt gehts im Stechschritt in den totalitären Gesinnungsstaat mit Fernziel Scharia.

  70. #96 plapperstorch (06. Okt 2009 17:01)

    Schon richtig, aber Art. 4 GG, die Religionsfreiheit, ist Grundrecht und Art 20a GG demgegenüber nur unter ferner liefen. Zudem hat Art 4 keinen Gesetzesvorbehalt.

    Richtig, jedoch bleiben noch die verfassungsimmanenten Schranken.
    Allerdings, wenn der Gesetzgeber schon den Tierschutz in die Verfassung aufnimmt müßte er diese abstarkte GG-Norm auch endlich mit Leben füllen. Bei der jetzigen Rechtslage bleibt der fade Beigeschmack, daß der Verfassungscharakter des Tierschutzes eher eine Alibifunktion hat.

  71. #38 Joel

    Wer sich in Deutschland gegen das Schächten, nach der halachah ( jüdisches Gesetz ) wendet, sollte mal bei der nächsten PI Demo die Israelfahne weglassen.

    Deswegen würde ich auch NIE unter der Fahne eines mir fremden Landes herumlaufen.
    Im übrigen ist doch Israel ein weltliches Land. Inwiefern da religiöse Anschauungen von Ultraorthodoxen (gelinde ausgedrückt) gesetzgebend sein sollen, würde ich gerne mal wissen. Kannst du deine Angaben durch Quellen belegen?

    Aber hat nicht schon mal hier ein ganz Schlauer behauptet, daß „jeder, der gegen die halacha ist, ein Nazi ist“. Warst das nicht zufällig Du?
    Wenn dem so ist, wiederhole ich meine Antwort aus dem Thread, daß es solchen Gestalten sehr freisteht, in ihr Halachistan zurückzureisen. Oder drücken die sich in D vor dem Dienst in der IDF?

  72. Im Bundesverfassungsgericht sitzen doch sowieso Abgesandte der Blockparteien, die die Direktiven ihrer Parteien in juristisches Geschwurbel umsetzen. Sozusagen kostümiertes und sehr teuer alimentiertes Übersetzungsbüro.

    Ist an sich schon ein Skandal, daß sich ein Provinzfleischer seinen Blutrausch so weit oben richterlich absegnen darf.
    Kann man auch dahingehend interpretieren, daß Deutschland so tief gesunken ist.

  73. Wer sich hier gegen jüdisches Schächten ausläst, hetzt gegen Juden und Israel.
    Im Übrigen tut ihr PI damit keinen guten Gefallen.

    Rudi Ratlos
    Meinen 3jähr. wehrdienst habe ich im Mahal abgeleistet. Dieses Jahr wurde ich aus der Reserve entlassen.
    Wenn Du unbedingt möchtest, dass ich Deutschland verlasse, erkläre es bitte vorher meinen Angestellten. Die würden nähmlich arbeitslos werden, sollte ich gehen

  74. @Joel

    Unsinn, schon deshalb ohne Sinn, weil von „jüdischen Schächten“ die Rede ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Lamm besser fühlt, wenn es weiß, dass ihm gleich ein Jude die Kehle durchschneiden wird. Da kann es keine Unterschiede geben. Entweder man verbietet es für alle oder für keinen. Da es nun einmal unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, wird man es in Deutschland kaum noch verbieten können. Die unter dem Mäntelchen Tierschutz geführte Diskussion kommt mir sehr scheinheilig vor.

  75. Ob Tiere jüdisch oder mohammedanisch geschlachtet werden ist ihnen und mir egal.
    Ein zivilisierter Staat, der diese Bezeichnung verdient, sollte ganz klare und allgemeinverbindliche Vorschriften und Gesetze haben, die das Leid der Nutztiere soweit wie möglich begrenzen. Schächten ohne Betäubung ist meiner Meinung nach eindeutig sinnlose Tierquälerei. Wenn es nicht nur von Fachleuten, sondern wie in Frankreich von jedem mordlustigen Rechtgläubigen praktiziert werden darf, hat der Staat versagt und die „Integration“ in die Barbarei der Sharia hat bereits begonnen.
    Genauso sollte die sexuelle Zwangsverstümmelung von Kindern (Beschneidung von Jungen und Mädchen) verboten und als Straftat geahndet werden. Dass immer wieder die Religionsfreiheit angeführt wird, ist völlig absurd angesichts der Tatsache, dass Islam in Deutschland keine anerkannte Religion ist.

  76. #102 Joel (06. Okt 2009 18:22)

    „Wer sich hier gegen jüdisches Schächten ausläst, hetzt gegen Juden und Israel.
    Im Übrigen tut ihr PI damit keinen guten Gefallen.“

    Schön, dass Du unter Deinem Chefsessel noch eine Nazikeule gefunden hast.

    Warum sollte man Mohammedaner für das Gleiche kritisieren, worüber man bei Juden großzügig hinwegsehen sollte?

    Ich bin gegen Schächten ohne Betäubung, egal wer sie durchführt. Ich bin für Tierschutz, artgerechte Haltung und humanes Schlachten.
    Absurde und irre religiöse Vorschriften und Traditionen sollten in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz haben, wenn sie sinnloses Leid verursachen.
    Falls Israel sich zum Gottesstaat entwickeln sollte, ist es mir so sympathisch wie das Afghanistan der Taliban. Bis jetzt habe ich allerdings den Eindruck, dass es die einzige Demokratie im nahen Osten ist, die diese Bezeichnung verdient.

  77. dazu fällt einem einfach nichts mehr ein – wohlwissend, dass auch diese website überwacht wird, ist zumindest irgendwann belegt, dass man sich diesem system verwehrt hat, in dem man frei sei meinung geäußert hat – jeden tag muss man sich fragen, was man in diesem land denn noch will? sind es die leute? ist es die landschaft? sind es die chancen auf ein bessere leben die man hat wenn man hier geboren wurde bzw. aufwächst? – man wird es einfach aufgeben – archäologen werden feststellen, dass mal wieder die völker weg gezogen sind – nicht weil sie nichts mehr zu fressen fanden, sonder weil sie gar nicht soviel fressen konnten, wie sie kotzen wollten …

  78. „Ex-Kommunist Posener.“

    Unnötiger Seitenhieb. Gerade Ex-Kommunisten sind – wie Ex-Muslime – besonders gründlich von ihrer ehemaligen Verirrung kuriert. Man nehme z. B. Ralph Giordano.

    Davon abgesehen: Posener wurde nicht ohne Grund bei achgut gefeuert.

  79. #20 Arabtimes (06. Okt 2009 11:35)

    Und wieder ein Etappensieg.

    Auch wenn es keinen Diskussionsbereich gibt (spricht in der Tat Bände) – immerhin kann man den Artikel bewerten.

    98 % fanden den Artikel nicht lesenswert. 🙂

    Könnte das nicht auch so gedeutet werden, dass der Artikel nicht weiter interessiert, es also egal ist? Das wär wohl eher kontraproduktiv, wenn darüber dann nicht mehr berichtet würde.

    Zum Thema: Mir ist ganz schlecht. 🙁 Gibt es eigentlich IRGENDWELCHE Gesetze in D, die unsere Gerichte für verteidigungswürdig gegenüber Angehörigen einer rückständigen Religion halten? – Sind die denn aus Jux und Dollerei „erfunden“ worden oder steht irgendwo im GG, ein jedermann kann jederzeit von jedem Gesetz auf Antrag ausgenommen werden?! – Ich fass es einfach nicht, dass die nicht einmal sagen können: So sind UNSERE Gesetze, das ist nunmal verboten und wenn Ihnen das nicht passt, ziehen Sie in ein Land, wo Sie schächten dürfen oder importieren Sie Ihr Fleisch aus solchen Ländern. Punkt. Aus.
    Kein Wunder, dass die Muslime unsere Gesetze überhaupt nicht respektieren, wenn unsere Gerichte selbst die noch nichtmals respektieren.

    In den 70ern hatte mein Vater eine kleine Hobbyschafzucht. Einmal kamen Musel bei ihm an und wollten ein Schaf kaufen. Das hat mein Vater nicht gemacht. Begründung: Die schächten die Tiere. Damals wusste ich noch nicht viel über unsere „Bereicherer“, denn dort lebten keine. Ich war jedenfalls froh, dass mein Vater so reagiert hat.
    Ab und zu wurden auch Tiere von den Weiden gestohlen (nicht von unserer). Ich kann mir gut vorstellen, dass die Musels schon damals privat die Tiere geschächtet haben und es heute auch noch passiert, wie hier jemand geschrieben hatte.

    @Joel
    Es geht doch nicht um Israel, sondern um unsere Gesetze, hier in der BRD. Warum wollen manche Leute die einfach nicht respektieren? Das ist jedes Mal, als wenn man uns ins Gesicht schlägt, wenn man so was lesen muss.
    Die Juden müssen das auch einsehen, dass das Schächten bei uns nunmal verboten ist. Die können doch ihr Fleisch importieren, die Wege sind doch wirklich nicht lang. Warum bestehen sie darauf, bei uns schächten zu müssen?

    Dabei fällt mir ein, dass ich vor -zig Jahren mal einen Artikel zu dem Thema gelesen hatte. Da hatten Muslime schon geklagt, aber damals wurde ihnen das Schächten (noch) nicht gestattet. Es wurde erwähnt, dass es nur für Juden eine Ausnahmegenehmigung gäbe. Darauf hatten sich die Muslims berufen. Die wollten auch eine. Nun haben sie sie.

  80. Der Islam ist erst ca. 1600 Jahre alt,

    1430 Jahre bzw: eigentlich auch erst 1390 Jahre wenn man Mo´s Geburtsdatum +40 Jahre wo er ja angeblich „heimgeleuchtet“ wurde als Basis der Rechnung nimmt. Vor 1600 Jahren war der Planet noch „Frei“ vom Islam- nur mal so zur Info und das mit dem „berufen“ ist eine leider logische Konsequenz MoHammerMAD und seine Nachfolger habe sich ja nun mehr oder weniger alles im Koran zusammen-geklaut und der Teil aus Tora(AT) und christlichem Neuen Testament.

    Der Islam bastelt sich alles so zu recht wie es passt.

    Wenn eine Person zu groß oder wichtig ist dann wird diese eben Islamo Assimiliert.

    Nur und das geht an die M´s:

    Jesus Christus ist der mensch gewordene Sohn Gottes und eben nicht irgend ein Prophet und btw. die Prophetie von Jesus war ohnehin die letzte vor dem von Gott festgelegten und hoffentlich bald kommenden Gerichtstag.

  81. #94 Tantalos (06. Okt 2009 16:01)

    #81 ComebAck (…) Der nächste (logische) Schritt wird die Sharia in D-Land sein.

    Entschuldigen Sie, aber da haben Sie eine Bildungslücke: Das heisst nicht D-Land, sondern Germanistan.

    @Tatalos WOW ja
    Sie haben Recht, dabei gehöre ich zu den „Pionieren“ 😉 die schon vor Jahren von Germanistan gesprochen haben.

    Offenbar wurde ich vom Gutsprech im Schlaf überrascht – Asche auf mein Haupt.
    Zur Buße:
    In einigen Teilen Germanistans haben sich Untertumore mit der lokalen Bezeichnung Assigrantistan gebildet.
    Na ist das jetzt eine „Wiedergutmachung ?“ 😉

    So zum Thema Schächten Selber.

    Es muss andere Wege geben als diese sinnlose Tierquälerei.

    Der Mensch ist nunmal alles (fr)esser was aber nicht heißt das das die Nahrungsbeschaffung mit überflüssigem Schmerz und qual von Tieren einhergehen muss.

    Kommt dazu das zum Oberschlacht“fest“ der M´s eine gehörige Portion Sadismus dazukommt wenn das Massenschlachten los geht und wie sehr dem lebendigen Gott derartige GÖTZENOPFER zu wieder sind sollte bekannt sein. Da Allah sowas aber „mag“ ist doch wohl klar was Allah ist. Genau ein G Ö T Z E

  82. Und noch was (nein bitte nicht die Antosemtismuskeule raus holen)

    Ich kann mich auch nicht für das jüdische Schlacht Ritual begeistern, aber das ist irgendwo auch „logisch“ denn als Neutestametarer sprich Christ, unterliege ich diesem ja auch nicht.

    Nix für ungut aber die Blutauslaufnummer ist mir zuwider.

  83. Es wird immer vergessen,daß nicht nur die Moslems,sondern auch die Juden schächten,wenn ich mich nicht irre….Also:Wenn verbieten,dann für alle,ohne Ausnahme!

  84. #102

    Ach Gottl.
    Und ich bin damals beim Apollo-Soyuz-Rendevouz Flugbegleiter gewesen.
    Aber das werde ich natürlich nicht jedem auf die Münchhausen-Nase binden.
    Den Verlust eines offenbaren religiösen Fanatikers wird man in einem säkulären Umfeld bestimmt nicht negativ sehen.

    #105 Abu Sheitan

    Vollste Zustimmung.
    In Israel ist es wie hier. Demokratien laufen immer Gefahr, daß sich hyperaktive Randgruppen zum Mittelpunkt des Geschehens aufspielen und dann allen anderen ihre Spielregeln diktieren wollen.

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