Nachdem das OLG Hamm vor kurzem entschieden hatte, den Polizeibeamten die Bregründung „Gefahr im Verzuge“ zu verbieten und durch diesen Umstand die Verbrechensbekämpfung für die Ermittler erheblich erschwerte (PI berichtete), legt nun das Bundesverfassungsgericht nach und gibt das „Rasen für alle“ frei.
Die Bild berichtet:
Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!
Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Das kennen wir schon. Die Verbrechensbekämpfung tritt auch immer weiter in den Hintergrund: Es geht weiter:
Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
Wir sind gespannt, wie die Justiz als nächtes blockiert wird.
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Sie steuern auf die Gesetzlosigkeit des
Lebens zu. Ich weiß nicht, was ich davon
halten soll, weil sie immer erst das falsche
und irrationale tun.
Nicht schlecht, dann können wir die Jungs der Blitzerbrigaden hier hin schicken.
Dann können sie unsere Jungs im Kampf unterstützten. Vielleicht mal eine sinnvolle Maßnahme.
http://www.youtube.com/stralsunder#play/uploads/0/6J_VYjCR428
Und was ist mit Überwachungskameras in Banken? Dürfen die das einfach so???
Super! Bis gleich auf der Autobahn!
Ich finds gut!
OT: Moslemausschreitungen in Luton an Rande einer BNP Veranstaltung
http://www.liveleak.com/view?i=754_1251735753
http://www.liveleak.com/view?i=a14_1251735787
Das ist schon seltsam! Der Staat braucht doch Geld…
In diesen Zeiten hätte ich jetzt erwartet: „Rasen nur für Moslems frei“
Da stimmt doch was nicht.
Sogar VIPs koennen es sich nicht verbieten lassen in der Oeffentlichkeit gefilmt oder fotografiert zu werden, was dann mit der ganzen VIP-Presse. Da ist doch was faul an der Geschichte
@5m DB2:
Bezüglich Deiner Links kann ich nur wiederholen,
daß es Zeit wird, daß Europa deislamisiert wird.
Sonst ist der Bürgerkrieg unausweichlich.
Bezüglich des Artikels zum OLG. In Deutschistan wundert mich gar nichts mehr.
Nichts was mich wirklich noch schockiert.
Konrad Adenauers Rede von der Bananenrepublik
lässt grüßen.
MilitesChristi
hallo, na ja gut ich rase mit meiner alten Gurke auch nicht der frisst mir dann zuviel Sprit. (Als deutscher Arbeitnehmer kann ich mir nun mal keinen A8 leisten, deale nämlich nicht) Wenn ich aber die BonusGnadenVerzeihJustiz sehe kann man doch bei Lächerlichkeiten für alle mal ausnahmsweise grosszügig sein.
Gruss Günnie
@#6 db72
danke für die links-die machen so weiter bis die direktive zum schlachten kommt.
zum urteil sag ich besser nix-so langsam kommt man sich in diesem staat verarscht vor wenn man nach der ordnung lebt.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand 🙂
Ich bin schon öfter geblitzt worden und straffrei davongekommen. Manche Blitzer blitzen nämlich nur von vorne und ein Motorrad hat vorne nun mal kein Nummernschild.
Und was ist mit den Überwachungskameras in den Geschäften? Ist das auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?
Nun, das passt zur überall „erfolgreich“ sich im Ausbau befindlichen „Eigenverantwortung“ „weniger Staat“ „freiwillige Selbstverpflichtung (der Wirtschaft), und und und….
In etwa das Vorfeld der „wissenschaftlich“ begleiteten Anarchie, auf die wir zusteuern.
Die, welche mit dem Peacezeichen um den Hals herumirren, bereiten das weite Feld, wo der Bürger „frei“ von staatlichr Gängelung andere vertrimmen oder, weil 30 km/h zu schnell gewesen, den Mitbürger welcher nicht im 3er BMW unterwegs ist, in den Strassengraben treiben darf. ist ja auch vollkommen in Ordnung, Opfer sind immer selbst schuld.
Geil! Ich wurde heute geblitzt und werde 3 Punkte bekommen, ich denke ich schalte den Fritzen ein!!!
Jetzt weiß ich auch, warum ich trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen immer überholt werde. Die kannten alle schon das Urteil!
🙁
Deutschland ist das Land der Schnellfahrer. UND DAS SOLL ES BLEIBEN!
#18 Dichter (31. Aug 2009 21:46)
Jetzt weiß ich auch, warum ich trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen immer überholt werde. Die kannten alle schon das Urteil!
🙁
—
Nein. Aber es soll Leute geben die auf diese ganzen Schikanen pfeifen!
Ich wurde heute geblitzt und darf richtig löhnen. Aber ich werde nichts an meinem Fahrstil ändern. Ich sehe das als mein Recht an, schnellfahren zu dürfen. Wer deshalb Angst bekommt Auto zu fahren, soll die Bahn nehmen!
#6 db72
„Pussies“, wie recht er hat.
Da wird dem Staat eine Menge Geld flöten gehen…
Moment mal!
Erstens ist zu schnelles Fahren kein Verbrechen, sondern eine Ordnungswidrigkeit,
zweitens sehe ich im zu schnellen fahren nichts schlimmes, solange die Straßen voll von sinnlosen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind.
Das Urteil war in diesem Fall genau richtig.
Und während die 68erInnen-Blutjustiz mohammedanische Serienkriminelle mit Transferleistungshintergrund auch nach der 50. schweren Straftat noch auf die scheißdeutschen Steuerzahler zum 51. Handyraub loslässt, ist man bei scheißdeutschen Steuerzahlkern nicht so zimperlich:
http://www.ksta.de/html/artikel/1251362203921.shtml
Ja was soll ich denn jetzt davon halten ?
http://www.alexa.com/siteinfo/pi-news.net
Kommunist Trittin lässt die grüne Maske fallen, nun kommt die Volksfront, erst in Saarbrücken und dann in Berlin:
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/landtagswahlen/2009/8/31/news-131444407/detail.html
Die zukünftige Religionspolizei interessiert es auch nicht ob Jemand falsch parkt oder zu schnell fährt, oder einen Christen (Juden) umbringt, oder eine Frau zu Tode geprügelt wird.
In Zukunft ist nur noch wichtig, daß die Damen Religions- und Patriarchatgetreu verhüllt sind wenn sie mit Erlaubnis ihres Besitzers das Haus verlassen dürfen.
#22 db72
na dann grüßen wir doch recht herzlichst die iraner:-),denn ich glaube das diese von dieser ziegenreligion gestrichen die nase voll haben.
Die Justiz- und InnenministerInnen von morgen?
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2009/8/31/news-131418614/detail.html
OT / TV-TIPP
Endlich mal was positives 🙂
Leider keine gelungene Überschrift. Raser sollten sich da nicht zu früh freuen. Es geht bei dem Urteil um verdachtsunabhängige Videoaufnahmen und nicht um Blitzer die nach Feststellung eines Verstoßes aufnehmen. Das ist sehr wichtig. Zudem fehlte für die Aufnahmen eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die es in anderen Bundesländern durchaus geben kann bzw. schnell geschaffen werden wird. Also: die meisten Blitzer nehmen nach Verstoß auf, also ist die Sensation gar keine so große…
P.S.: Ich find’s immer so geil, dass die Tuerken den Leuten HANDYS abziehen. AUSGERECHNET HANDYS, das absolut WERTLOSESTE, was unsere Zivilisation hervorgebracht hat. Gibt’s fuer EIN EURO bei JEDEM VERTRAG dabei!!!
OT
Handy-Bande: Geständnisse – Fehlanzeige
Schlauer (?) Schachzug der Justiz.
Da Millionen Mihigrus deutsche Gesetze nicht zu beachten gewillt sind, schafft man die Gesetze einfach ab. Es werden wohl in Kürze weitere wichtige Gesetze abgeschafft werden.
Fazit — es kann keine Verstöße mehr geben. Der Mihigru kann so „gesetzestreu“ erscheinen.
Die Idee zu diesem diabolischen „Ermächtigungsgesetz“ ist mit Sicherheit in einem kommunistisch-ökofaschistischen Juristenkollektiv entstanden.
Nationale Substanz wird weiter „ausgedünnt“….
Hat sich jemand auch mal die Mühe gemacht, die Begründung für das Urteil durchzulesen?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html
Zitat:
sowie
Sprich: Ein einfaches, verdachtunabhängiges Filmen ist nicht mehr möglich. Um jemanden dahingehend aufnehmen zu können, muss ein hinreichender Tatverdacht bestehen. Ergo, wenn die Streife auf der Autobahn mitbekommt, wie jemand deutlich oberhalb der Begrenzung unterwegs ist, dann darf er auch gefilmt werden.
Starenkästen sind davon nicht betroffen. Die fotografieren nur in dem Fall, wo eine Geschwindigkeitsübertretung aufgetreten ist. Anders ausgedrückt: Die Verkehrsteilnehmer, die sich korrekt verhalten, werden nicht erfasst. Anders in diesem Fall, wo prinzipiell jeder erfasst wird, auch wenn er sich nichts zuschulen hat kommen lassen. Das ist der Knackpunkt!
Solange der Gesetzgeber die entsprechenden Verwaltungsvorschriften nicht ergänzt dürfen eben einfach kein verdachtsunabhängigen Filmen erfolgen.[1]
Um mal zusammenzufassen: Ich finde, das Urteil ist so in Ordnung.
Eine ausufernde Überwachung ist einer Gesellschaft, die sich selbst ‚freiheitlich-demokratisch‘ nennt, nicht würdig und von daher sind solche Urteile wichtig.
[1] Jetzt kann man zwar einwenden, dass dann auch die ganzen Geschäfte ihre Kameras abmontieren müssten, da sie aber nicht Bestandteil der Justiz sind, zählt das hier nicht rein, da es sich nur auf Ordnungswidrigkeiten beruft.
Na danke, jetzt wieder die Hackfresse von Fatimah auf nem Foto…
#31 BUNDESPOPEL (31. Aug 2009 22:30)
Auch darf das Hakenkreuz dargestellt werden, wenn
Und wer aktuell http://www.gruene.de anklickt und rechts oben hinschaut…
Vor ein paar Jahren hätten sich die LinksgrünInnen damit noch strafbar gemacht!
2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee
Geil!
2010 weniger Starftaten, weil viele Handlungen nicht mehr den Straftatbestand erfüllen.
Geile Justiz! Juhuuuuu! Wann dürfen sich den Bio-Deutsceh mit Säbeln und Schu-tz-(ss)waffen ausstaffieren um sich mal RESCHPECKT zu verschaffen…. ich bin schon ganz aufgeregt 😀
Wieso soll das negativ sein???? Richtig so. Denn die Totalüberwachung von Schäuble und Co. nimmt schlimme Ausmaße an…!
Hallo?! PI, was soll das??? Endlich einmal ein Urteil im Sinne des Grundgesetzes, und ihr meckert schon wieder? In diesem Land gilt der Grundsatz der Gewichtung, eine Videoaufzeichnung (ohne Einwilligung des Betroffenen) zur Verfolgung einer simplen Ordnungswidrigkeit ist in der Tat verfassungswidrig! Persönlchkeitsrecht wiegt mehr als Ordnungswidrigkeit (wir reden hier nicht über Straftaten! Odrungswidrigkeiten werden nicht durchs StGB verfolgt!).
PI: Das hat hier auch niemand behauptet. Wir verlinken auch auf den Bericht über das Urteil des OLG Hamm.
Bei einem Verbrechen im Sinne des StGB greift dieses Urteil nicht, denn hier (z.B. bei Raub, Vergewaltigung, Mord etc.) steht das Persönlichkeitsrecht hinter der Aufklärung der Straftat zurück (begangenes Unrecht wiegt in diesem Falle mehr als das ersönlichkeitsrecht). Das BVerfG hat korrekt im Sinne der Gesetze und der gängigen Rechtsprechung (Abwägung von Rechtsgütern) geurteilt. Ich sehe keinen Grund zur Beanstandung.
PI: Mit ähnlicher Begründung wurde bereits gewichtigen Mordkommissionen in Deutschland untersagt, die Maut-Daten für ihre Ermittlungen auszuwerten!
Wenn ich dem Zitat aus der BILD mal folge, beduetet das Verfassungsgerichtsurteil lediglich, dass es nicht ausreichen soll, wenn ein Minister per Verwaltungsanordnung diese Videoaufnahmen erlaubt.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt ein durch den Bundestag beschlossenes GESETZ – that’s all. Kein Grund zum Jubeln für Raser.
Oben wird das Thema schon erschöpfend behandelt:
siehe: horsthorstmann (31. Aug 2009 22:32)
@ Theo van Gogh
@ horsthorstmann
Ich fürchte es macht sich kaum einer der Kommentatoren die Mühe sich unsere Kommentare durchzulesen, geschweige denn das Urteil oder dessen Zusammenfassung…
Und das ist das andere Extrem, Radarkontrolle live im TV: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/panorama/?em_cnt=1482555
Ich fahre auch mal bleifuß, aber auch nur da, wo es erlaubt ist. Ich finde das Urteil lächerlich.
Dieser Autofahrer ist genauso eine Heulsuse wie die unsere Muslime wenn diese auf Widerstand (durch Deutsche) stoßen.
Wenn ich schneller fahre als erlaubt und werde geblitzt dann stehe ich auch dazu.
Gerast wird leider selbst in Wohngebieten (30 Zone/Spielstraße) ohne Rücksicht auf Gefährdung und Lärm.
Wir haben hier an unserem Bahnhof ein
10 kmh! knipsdingsbumms. Es war auch schon ein
Fernsehsender hier der das Gefilmt hat. Und
ich muss immer grinsen, wenn Fahrradfahrer,
Skateboarder, Inline-Skater sich einen Spaß
machen und sich „Blitzen“ lassen. Blöd ist
nur, das viele Touristen und Orts fremde die
von der nahe gelegenen Autobahn kommen und
falsch Richtung Stadt abbiegen, in die Falle
tappen. Ich habe mal gelesen, dass jemand
durch Google-Street-View beim Fremdgehen
ertappt wurde.
http://computer.t-online.de/c/18/27/59/74/18275974.html
Ich kann mich horsthorstmanns Kommentar nur voll und ganz anschließen. Bitte erst einmal den Beschluss des BVerfG durchlesen und den Hintergründen zuordnen. Dann wird nämlich klar, dass hier im Sinne des Bürgers entschieden wurde, welcher sich bislang diesen verdeckt angefertigten, anlassunabhängigen Videoaufzeichnungen „auf Vorrat“ nicht entziehen konnte und ständig Gefahr lief, selbst bei nur kurzzeitig und ungewollt begangenen OWiG im Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Ich frage: wo wäre denn die Grenze? Am besten jeden Ort des öffentlichen Lebens 24 Stunden abfilmen und hinterher auswerten, wer, wann und wo eine OWiG begangen hat? Wo ist da die Verhälnismäßigkeit?
Gegen präventive Überwachung gefährdeter Orte zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten hat doch kaum jemand etwas. Aber der rechtschaffende Bürger, der auf der Autobahn mal kurz den Mindestabstand unter- bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ohne sich dabei einer Nötigung schuldig zu machen oder den Vorausfahrenden zu bedrängen oder zu gefährden, darf nicht auf diese Art und Weise kriminalisiert werden. Ansonsten hätten wir bald wirklich Zustände wie in George Orwells „1984“.
Ich finde diesen Beschluss des BVerfG – welcher in ähnlicher Ausprägung auch in Österreich i. S. „Section Control“ Anfang des Jahres schon ergangen ist – endlich mal eine sinnvolle Entscheidung unseres höchsten Gerichts gegen die quasi „Narrenfreiheit“ der örtlichen Verwaltungsbehörden. Jeder Straftäter hat mehr Rechte in diesem Land und hat bessere Chancen, durch eine Verfahrenseinstellung komplett straffrei davon zu kommen. Beim kleinen Bürger schlägt die Härte des Gesetzes immer gnadenlos zu, selbst bei kleinsten Parkverstößen.
Der Beschluss zeigt, dass auch für die Verwaltungsbehörden auf kommunaler Ebene gesetzliche Grenzen gelten. Und das ist gut so, denn der bisherigen Willkür möchte doch sicher niemand zum Opfer fallen.
PI: Mit ähnlicher Begründung wurde bereits gewichtigen Mordkommissionen in Deutschland untersagt, die Maut-Daten für ihre Ermittlungen auszuwerten!
Argumentativ ist das alles nicht so einfach herzuleiten. Die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebeung der „Maut-Daten“ ist das ABMG, das Autobahnmautgesetz. Dieses sieht, wenn man die entsprechenden Normen auslegt, eine Weitergabe oder Verwertung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden nicht vor. Die Daten sollen nur zum Zwecke der Mauterhebung verwendet werden. Die herrschende Meinung und die Rechtsprechung sehen eine Befugnis für den Zugriff auf die Daten in Generalklauseln der StPO. Hierbei wird das Verhältnis von lex generalis und lex specialis verletzt, da das ABMG eine spezielle und abschließende Regelung enthält.
Bitte immer Vorsicht bei „Jusitiz-Skandalen“.
PI-Team,
bevor Ihr Urteile kritisiert, lest sie Euch bitte durch. Es ist wirklich grotesk falsch, gerade dieses Urteil als Beispiel für den Untergang von Rechtsstaatlichkeit anzuführen. Gerade kritische Stimmen, denen vorgeworfen wird, rechtsradikal usw. zu sein, profitieren genau von diesen Entscheidungen des BVerfG. Hier wird staatlichem Willkürhandeln eine Grenze gesetzt, von der ALLE Bürger profitieren, die Ihre Rechte ausüben und frei leben wollen. Dass viele Gerichte, insb. in Strafsachen Unsinn fabrizieren trifft völlig zu. Aber gerade diese Entscheidung ist das genaue Gegenteil dessen,was kritikwürdig ist. Hier werden elementare rechtsstaatliche Grundsätze verteidigt vor einer ausufernden staatlichen Macht, die ohne Rechtsgrundlage in die Grundrechte ihrer Untergebenen eingreift.
BITTE: erst lesen, verstehen, dann losschreien.
@#6 db72
… ich hatte zuerst gedacht mit BNP sei die britische „Nazipartei“ gemeint, aber es war die von Bangladesh 😉
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