Beim Landgericht Saarbrücken findet derzeit eine deutsche Prozessposse gegen einen 38jährigen, türkischen Zuhälter sowie dessen türkischen Komplizen statt, welche sogar Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben sollen, die einer Preisverhandlung auf einem arabischen Jahrmarkt gleichkommt. Justizia würde vermutlich gleich mehrfach Suizid begehen.
Die Saarbrücker Zeitung berichtet:
Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts begann gestern der Prozess gegen zwei Männer aus Saarbrücken. Ein 38-jähriger Türke soll junge Frauen teilweise mit Gewalt zur Prostitution gezwungen haben.
Jugendschutzkammer wegen der jungen Opfer, die teilweise fast noch Kinder waren. Es handelt sich hauptsächlich um Ausreißerinnen. Es geht weiter:
Er führte ihnen Kunden zu und kassierte jeweils 50 Euro, die er für sich behielt. Die Vorfälle sollen sich zwischen Mai und Oktober 2006 ereignet haben. Unter den Opfern sollen sich auch zwei minderjährige Ausreißerinnen befunden haben. Ein 49-jähriger Landsmann des Angeklagten muss sich dafür verantworten, weil er in drei Fällen seine Wohnung für den Sex mit den Minderjährigen zur Verfügung gestellt haben soll.
Die Täter hatten offensichtlich keine Skrupel, die ungläubigen Mädchen wie Vieh zu behandeln. Mehr sind diese in islamischen Ländern bekanntlich auch nicht wert. Jetzt kommt die Preisverhandlung:
Zum Prozessbeginn bot der Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten ein Verständigungsgespräch an. Insbesondere das damals 13-jährige Opfer trage schwer an der Verpflichtung, vor Gericht und der Öffentlichkeit die damaligen Ereignisse dar zu legen. Das Gericht sicherte dem Hauptangeklagten im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren und drei Monaten zu. Sollte sich die Schuld ohne ein Geständnis beweisen lassen, käme eine fünfjährige Freiheitsstrafe in Betracht. Der zweite Angeklagte könne, falls er schuldig ist und gesteht, mit einer Bewährungsstrafe zwischen neun Monaten und einem Jahr davon kommen. Sogar an eine Einstellung des Verfahrens könne gedacht werden.
Drei Jahre und drei Monate bedeutet für den Hauptangeklagten, dass er bei der stets angewandten möglichen 2/3 Regelung nach 26 Monaten türkischem Fersehen und Kraftraum wieder in die Gesellschaft reintegriert ist. Wahrscheinlich aber durch dem der 2/3 Regelung vorgelagerten offenen Vollzug wesentlich früher. Der Mittäter sieht bei diesem Angebot erst gar kein staatliches Hotelzimmer ohne Klinke.
Es wird noch etwas über den Leidensweg der Opfer berichtet:
Ein zweites Opfer, heute 18 Jahre alt, erzählte die Geschichte. Sie war von zu Hause ausgerissen und traf in Burbach eine 13-Jährige, die ebenfalls von zu Hause weggelaufen war. Sie kannte den Hauptangeklagten und fragte nach Hilfe und Unterkunft. Der schlug vor, sie könnten mit Sex Geld verdienen. Es sei leicht gewesen, die Jüngere zu überreden: „Wenn du ja sowieso mit jedem rummachst, kannst du es auch für Geld tun“. Da habe sie zugestimmt. Der Angeklagte soll nur einen Tarif gekannt haben: 50 Euro für alles. Die Kontakte mit den Freiern fanden in der Wohnung des Mitangeklagten, der kostenlos die Dienste in Anspruch nehmen durfte, und in einem Hotel statt. Von dem Geld hätten die Mädchen nichts abbekommen. „Wenn ich sagte, ich habe Hunger oder ich brauche zehn Euro, gab er mit was“.
Das jüngere Mädchen, heute 16 Jahre alt, überraschte das Gericht mit einer bis dahin unbekannten Version. Sie sei unter massiven Morddrohungen gegen sie und ihre Schwester zur Prostitution gezwungen worden. Selbst jetzt fühle sie sich noch bedroht und durfte mit Einverständnis des Gerichts ihre Anschrift geheim halten. In dem Hotelzimmer sei sie geschlagen worden und eingesperrt gewesen. Bis zu den Vorfällen sei sie noch Jungfrau gewesen.
Der Prozess wird heute fortgesetzt.
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Die dt. Rechtssprechung widert mich einfach nur noch an!
Man muss sich nicht wundern, dass unsere Schätze ihre Probleme auf ihre Art klären und nicht vergeblich auf Gerechtigkeit hoffen …
Solche „Geschäfte“ sind heute üblich und sogar vom BGH abgesegnet. Mit Bereicherung hat das eher nebensächlich zu tun.
Seit Anfang der 90er sind die deutschen Gerichte überlastet – wegen der Bereicherung. Das führt mitunter zu abstrusen Ergebnissen.
Bekanntlich sind die Kassen in den Ländern klamm. In den 90ern mußte viel Geld in die völlig darniederliegenden Verwaltungsgerichte gesteckt werden (Asylschmarotzverfahren; der Präsident des Oberverwaltungsgerichts: „Die tischen blutige Geschichten auf“). Das Geld fehlte dann bei den anderen Gerichten.
Ich vertrat – Mitte oder Ende der 90er – eine Sache vor dem Arbeitsgericht, Gütetermin Ende des Jahres. Das Verfahren ging ernsthaft ohne Urteil ohne alles aus. Nachdem eine Einigung nicht zustande kam, sagte der Vorsitzende am Sitzungsende lapidar, daß Termin zur Verhandlung vor der Kammer erst im kommenden Jahr möglich sei (was nachvollziehbar war). Aber: Nächstes Jahr gibt es diese Kammer nicht mehr. Punkt, Ende, aus. Jetzt wissen wir also, was Schäuble, Böhmer & Co. mit Bereicherung meinen.
https://www.xing.com/profile/Uwe_Gattermann
Hier mal zum besseren Verständnis:
Dem haben wir übrigens zu verdanken, daß der Rechtsweg mehr und mehr beschnitten wurde. Zulassung der Berufung oder Revision, was ja immer mehr um sich greift, gehen darauf zurück.
Das waren sicher Sch…ss-Christen.
Die Herrenrasse darf an Christen verdienen und sie auch ausbeuten.
Wenn der Türke über drei Jahre bekommt, wird er doch normaler Weise automatisch ausgewiesen, oder??!
Sollte man zumindest meinen!
Gruss
Lindener
Dieses miese Stück Scheiße sollte die Höchststrafe erhalten, enteignet und dann ausgewiesen werden.
Ausgewanderter hat Recht, vor Gericht kommt es immer wieder zu Absprachen, die schon an Rechtsbeugung grenzen.
Ebenso wie beim „Richterrecht“ genannten Ermessensspielraum von Richtern.
Von deutschen Gerichten wird nach aussen hin immer noch „im Namen des Volkes“ geurteilt.
Wäre man ehrlich, müsste man den Spruch umbenennen. „Im Namen meiner Ideologie“, oder „im Namen des Notstands“ wären mal ehrliche Sätze aus Richtermund.
#5 Lindener (20. Aug 2009 07:26)
Jeder Ausländer, worunter auch und insbesondere Türken fallen.
#6 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:10)
Nun wissen wir, warum Türken bis auf ein paar Ausanhmen nie mehr als 3 Jahre bekommen.
#6 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:10)
Soweit die Theorie. Und wie viele Türken werden wirklich im Jahr ausgewiesen (und kommen nicht sofort wieder über die offenen Grenzen zurück)?
Als Ausländer muss er keine 2/3 absitzen, sondern nur 50% soviel ich weiss.
#8 Plondfair (20. Aug 2009 08:21) #6 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:10)
Jeder Ausländer, worunter auch und insbesondere Türken fallen.
Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Deswegen habe ich mich ja schon selbst ausgewiesen.
Warte mal meinen Beitrag unter 3 ab, der steht gerade unter Moderation. Da kommt ein elf Jahre alter Hammer.
Moderation kommt anscheinend sporadisch mal. Alle davor und danach geposteten Beiträge sind ohne Moderation.
Integration durch Segregation oder warum gibt es keine „Gesundheitshotline“ auf Chinesisch, Griechisch oder Kroatisch?
http://www.migazin.de/2009/08/20/service-hotline-zur-besseren-gesundheitsversorgung-turkischer-kinder/
Bitte was?????
Insbesondere das damals 13-jährige Opfer trage schwer an der Verpflichtung, vor Gericht und der Öffentlichkeit die damaligen Ereignisse dar zu legen.
Heißt es nicht, insbesondere bei Fällen von Vergewaltigung, sonst immer, daß die psychische Belastung für die Opfer minimiert werden und ihnen ein Auftritt vor Gericht erspart blieben soll????
17.08.09
Weil ein türkischer Schlachter Schafe und Rinder ohne Betäubung schächten will, prozessiert er erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter müssen nun zwischen Glaubensfreiheit und Tierschutz abwägen!
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Sch%E4chten-Tierschutz-vs-Religion/554613.html
„Integrations“- und SelbstaufgabeministerIn Armin Laschet (Kalifat NRW)gibt offen zu, dass die Integration der TürkInnen auch nach 40 Jahren im Prinzip gescheitert ist:
http://www.migazin.de/2009/08/20/turkeistammige-migranten-in-nrw-und-in-deutschland-lebenssituation-und-integrationsstand/all/1/
#12 Bundesfinanzminister (20. Aug 2009 08:27)
Das ist ein einem Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer unwürdiger Vorwand. Denn:
Vor Jugendkammern wird generell soweit wie möglich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Das gilt insbesondere für die Aussagen von Minderjährigen.
Worms hat hohe Sozialausgaben:
http://www.migazin.de/2009/08/20/drei-saulen-der-integration-bildung-partizipation-und-arbeit/
@#13 eurabier:
laschet will damit ausdrücken, daß es lange dauert, bis das komplette scheitern linker „integrationspolitik“ offensichtlich wird.
@#15 eurabier:
„nicht genügend qualifiziert für das berufsleben“
anders ausgedrückt: faule säcke, die lieber drogen verdealen als zu lernen oder schaffen zu gehen.
#17 kongomüller (20. Aug 2009 08:41)
Dafür hat die Stadt Worms aber gut qualifizierte „Integrationsbeauftragte“, aber kaum noch brauchbare Physiklehrer, man muss halt Prioritäten setzen, wenn man zur Bananenrepublik ohne eigenen Bananenaunbau werden will! 🙂
ach ja:
„Diese Arbeitskräfte würden auch in Worms dringend benötigt.“
wenn es sich denn um „arbeitskräfte“ handeln würde und nicht um sozialschmarotzer mit allerhöchster migrationskompetenz aus „südland“ .
vermutlich sind viele von ihnen „jugendliche“, deren freizeitbeschäftigungen den polizeibericht ausfüllen würde, wenn man ihn denn veröffentlichen würde.
Der Deal ist nicht gut: Im Knast kostet dieser Vollpfosten den Steuerzahler Unsummen.
Daher anderer Deal: Satte Geldstrafe – wenn nötig Enteignung – und ab in die Türkei. Raus damit!
Was wollen wir mit zig tausenden Orientalen, die hier die Gefängnisse bevölkern – und das zu Lasten der Steuerzahler?
Wie sozial – bzw. bekloppt – sind wir eigentlich?
#18 Eurabier:
zumindest früher hatten die wormser gymnasien einen guten ruf.
heute hat worms „integrationsbeauftragtinnen“
Um vom deutschen Steuerzahler zu leben, muss man nicht unbedingt aus dem Orient kommen, eine Karriere bei den LinksgrünInnen ist noch lukrativer, wir sollten einen Thread darüber aufmachen:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/2009/8/19/news-129885811/detail.html
#14 Ausgewanderter (20. Aug 2009 08:34)
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/jugendstrafrecht-teil-2.html
Die Verhandlung ist bei Jugendlichen – anders als bei Heranwachsenden und Erwachsenen – regelmäßig nicht öffentlich (§ 48 Absätze 1 und 3 Jugendgerichtsgesetz, JGG). Dies dient dem Schutz des Jugendlichen, der so vor zu starken Hemmungen und vor übermäßigem Geltungsdrang in der mündlichen Verhandlung bewahrt werden soll. Einem Bewährungshelfer oder Betreuer ist aber stets die Anwesenheit erlaubt, ebenso kann die Presse vom Gericht zugelassen werden (§ 48 Absatz 2 JGG). Wird im selben Verfahren (§ 103 JGG) auch gegen Heranwachsende oder Erwachsene verhandelt, so ist die Verhandlung öffentlich (§ 48 Absatz 3 JGG).
96 Stunden!
Der Vater der Mädchen sollte schon mal mit einer geladenen Waffe vor dem Schmierentheatergebäude warten, bis die beiden Drecksäcke mit einem breiten Grinsen herauskommen…….
#18 Eurabier (20. Aug 2009 08:45)
Nicht nur Integrationsbeauftragte, auch an deutschen Hochschulen ausgebildete Imame kann man in Bälde vorweisen. Unsere Kinder verlassen die Schulen dann zwar mit Klippschulniveau, aber was macht das schon, wenn Allah sowieso alles regelt..
„Iustitia in suo cuique tribuento cernitur.“
Auf Deutsch: “ Gerechtigkeit erkennt man daran, daß sie Jedem das Seine zuerteilt.“
Der Creator der „goldenen Latinität“, Marcus Tullius Cicero (106 v.Cht.-43 v.Chr.), Anwalt und Philosoph im alten Rom hat das trefflich erkannt.
„Jedem das Seine“, nicht „Jedem das Gleiche“.
So hatte mein alter Lehrmeister Professor Rauhut an der Universität zu Würzburg doch recht, wenn er dem staunenden Auditorium zu sagen pflegte:
„Justitia war und ist immer Büttel der Politik.“
„nur eine Momentaufnahme“!
http://www.hna.de/fritzlarsolo/00_20090820070200_Gewaltverbrechen_ueberziehen_die_Region.html
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Gewaltverbrechen überziehen die Region
Kriminalpolizei sieht ungewöhnliche Häufung
Schwalm-Eder. Eine Welle der Gewalt hat in den vergangenen Tagen die Region überzogen. „Betrachtet man Kassel und den Schwalm-Eder-Kreis gemeinsam, ist dies eine ungewöhnliche Häufung“, sagt Bernhard Volke, Leiter des Kommissariats 10, der Kriminalpolizei des Schwalm-Eder-Kreises.
„Man muss aber klar unterscheiden zwischen Beziehungstaten und Verbrechen, die zur persönlichen Bereicherung geschehen“, sagt Bernhard Volke. Bei Beziehungstaten oder Taten, die von Tätern aus dem persönlichen Umfeld des Opfers begangen würden, käme es zu schwerer körperlicher Gewalt. „Diese Verbrechen habe aber auch eine sehr hohe Aufklärungsquote und selten sind Unbeteiligte betroffen“, sagt Volke.
Volke rechnet in diesem Jahr aber mit einem Rückgang der Gesamtstraftaten. Die aktuelle Häufung sei nur eine Momentaufnahme.
#21 Eurabier:
wir sollten froh sein um jede grüne politikerin weniger, die ihren negativen einfluß auf schüler ausüben kann.
als politikerin kann sie wenigstens noch ihre inkompetenz öffentlich unter beweis stellen.
Basar trifft es. Kinderschänder die Kinder zur Prostitution anhalten. Das ist der Markt den Zensurella bekämpfen sollte statt einen fiktiven Online-Markt. Was bringt all die Zensur wenn die Täter mit unter 3 Jahren davon kommen????
Ergebnisse für „Sprachförderung“ bei google-news (1961 – 2009)
Selbstjustiz. Einen anderen Ausweg sehe ich nicht. Wir müssen wieder Galgen aufstellen und die Sache selbst in die Hand nehmen.
Das die Gerichte mit Äußerungsdelikten schwer beschäftigt sind, beleibt für die Verfolgung echter Verbrechen wohl keine Zeit.
Muss Sido sechs Monate in den Knast? Der lächerliche Macker! Nur in Gruppen stark oder halt gegen wehrlose Rentner. Was für ein armes Licht.
die Verfolgung von Meinungsdelikten, Nazis und sonstigen rechten Phantomen muß absoluten Vorrang vor sonstigen Delikten haben. Die exorbitanten Strafen sind der verständliche Ausgleich für das Abhätscheln vor allem der invasorischen Gewalttäter. Die BRD Justiz ist schlau genug sich schon jetzt auf die sich abzeichnenden neuen Herrschaftsstrukturen einzustellen. Darin waren die schon immer wahre Meister.
Geht nicht so streng mit unseren sauberen deutschen Richtern ins Gericht, oder glaubt ihr diese Feinen Herren zählen nicht zu den Kunden solcher Mädchen? Und da erwartet ihr wirklich, dass die Türken tatsächlich für länger nötig weggesperrt werden?
Einbrecher vergewaltigte 84-Jährige
Bitte weiter auf http://www.op-marburg.de posten bezügl. des Ramadanzeltes.
Danke.
#39 goldstr0m
So ein Quatsch und ausserdem Thema verfehlt.
Sommerloch sag ich nur….jetzt werden halt gerade Musiker/Promis etc. durch den Kakao gezogen.
Es gibt viele die Herrn Würdig gern ans Bein pissen würden.
Der ist harmloser als ne tote Fliege, verglichem mit dem was hier sonst so an Abschaum rumgeistert.
Sogenannte Absprachen (Deals) sind bei Gericht mittlerweile an der Tagesordnung und stellen per se auch nichts Schlechtes oder gar eine Rechtsbeugung dar. Absprachen kommen vermehrt dann zum Einsatz, wenn die Beweislage eher schwierig/dünn ist und ein Geständnis des Angeklagten das Risiko eines endlosen Beweisverfahrens ohne Ergebnis/Schuldspruch ausräumt. Aus Sicht des Staatsanwaltes und auf gut Deutsch – „Lieber 6 Monate weniger Freiheitsstrafe als ein Freispruch aus Mangel an Beweisen“.
Im ggst. Fall (Zuhälterei) müssten vor Gericht die Tatbestandsmerkmale, wie z.B. die Gewerbsmäßigkeit oder Ausbeutung der Opfer zweifelsfrei bewiesen werden. Dies wäre aber nur mit entsprechenden Aussagen der Opfer möglich und darauf wollte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht setzen.
Viel wichtiger ist aber, dass bei Absprachen gewisse formelle Voraussetzungen eingehalten werden, dass diese z.B. nicht zw. STA und Täter/Anwalt ohne zust. Richter erfolgen und darüber schriftliche Aufzeichnungen/Protokolle, zwecks späterer Nachvollziehbarkeit, angelegt werden.
Auch dürfen durch Absprachen nicht strafprozessuale Grundsätze unterlaufen werden, ebenso darf das Gericht im Rahmen der Absprache keine verbindliche Zusage zur Höhe der zu verhängenden Strafe machen.
Die deutsche Justiz ist das, was in der Apokalypse als die Hure Babylon bezeichnet wird…
Der Richter gehört mit dem Dreckspack gemeinsam in eine Zelle !
Schließlich muß man bei der Urteilsfindung auch von einem „Verbotsirrtum“ bei den Angeklagten ausgehen.
Nach mohammedanischen Rechtsverständnis ist Sex mit Minderjährigen legitim und letztendlich handelte es sich ja um Ungläubige, die ohnehin nur über mindere Rechte verfügen.
Das Ganze ist zutiefst krank. Deutschland als Nation gibt’s schon lange nicht mehr. Danke, Ströbele, Roth, Fischer, Trittin, Edathy undundund.
Wir werden Euch nie vergessen. Und das meine ich ernst!
Kein Strafnachlass für Zuhälter, die die Not-
lage von Minderjährigen ausnutzen, unabhängig
von der Herkunft der Täter – und auch keine vor-
zeitige Hafterleichterung bzw. -entlassung!
Hinter der Geschichte mit der ermordeten Ägypterin in Dresden soll ja eigentlich mehr stehen, als nur die Beleidigungen am Spielplatz. Ist es nicht viel eher so, dass hier jmd ungerecht behandelt wurde,… dann wurde dieser auch noch zu für seine Verhältnisse hohen Geldstrafe verurteilt.
Warum greift bei ihm nicht der gutmenschenen Reflex, das der Mord an der Ägypterin ein Hilfeschrei ist, weil sich jemand total ungerecht behandelt fühlte.
DAS sollte der Justiz doch mal zu denken geben. Denn er hat doch mit Absicht den Mord direkt vor Gericht getan.
P.S. Gibt es nicht auch die Möglichkeit, die
Opfer -da Minderjährige- in einem separaten
Raum vor der Kamera aussagen zu lassen und
dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab-
zuspielen?
Eine „Absprache“ des Gerichts mit den Tätern
käme jedenfalls einer Verhöhnung der Opfer gleich.
Wie wärs er heiratet das Mädchen und sorgt für sie als liebender und fürsorglicher Ehemann. Dann reichen doch auch 20 Peitschenhiebe als Strafe völlig aus.
Scotty beam mich rauf, das kann doch alles gar nicht wahr sein!
#49 seit99keingutmenschmehr
Sei umarmt!!!!!!!!!!!!!
Das ganze erinnert mich sehr stark an einen Film mit Robert De Niro. Am Ende des Films bekommen der Zuhälter und die Freier aber allerdings genau das, was sie verdienen und werden nicht an die „deutsche“ Justiz ausgeliefert.
(Nichts) Neues aus Meckenheim (Mecktown):
Meckenheimer Intensivtäter sitzen in Untersuchungshaft
Die anscheinend zu der Gruppe der sogenannten Intensivtäter gehörenden Verdächtigen sollen in den vergangenen Monaten an mehreren Einbrüchen in Meckenheimer Einfamilienhäuser beteiligt gewesen sein.
[…]
Der 19-Jährige erhielt erst im Juni vom Jugendschöffengericht in Euskirchen wegen mehrerer Straftaten eine Jugendstrafe auf Bewährung.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=629165
Allerdings kann man nicht sicher sein, ob die Schätze jetzt, wo ich das hier poste, nicht schon wieder draussen sind und vorschlafen für die nächtlichen Tätigkeiten…
…da hoffe ich mal dass „Braunauge“ einen netten muskel-bepackten homoerotischen Zellenkumpel bekommt, der ihm ein wenig den Vollzug von sexuellen Kontakten unter Geschlechtsgenossen beibringt! Und wenn er „Glück“ hat bekommt er auch noch den „Einheitstarif“ dafür….
Aber mal im Ernst: Warum lassen sich deutsche Mädels mit so einem Musel-Pack erst ein? Es soll sich ja bei den Tätern um „Bekannte“ gehandelt haben?
Schon bei dem Gedanken sprießt der Herpes!
Und hatte die Bratze keine Eltern? Von denen ist in dem Artikel nirgendwo die Rede! Wo bleibt denn das Jugendamt?
Wenigstens entstand nicht noch ein Musel-Bastard aus der „Vergewaltigung“….
OT
Gert Wilders bringt konkrete Schritte auf den Plan gegen die Islamisierung Europas.
Seine Rede in 2 Teilen zu sehen
http://www.youtube.com/watch?v=ZHC_uTz33WQ
http://www.youtube.com/watch?v=kA5gno3LJ5Q
#59 IchDuEr (20. Aug 2009 17:04)
Gestern noch der dumme “August”, davor “dodley”, davor “Eisenhower23?. Nennen wir ihn einfach das, was er ist: “Troll”. Das paßt immer.
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