Das BGH hat entschieden: Nazi-Parolen, die im Deutschen verboten sind, dürfen verwendet werden, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt werden. Dadurch wäre eine „grundlegende Verfremdung“ gegeben. Mit anderen Worten: nur was deutsch ist, ist wirklich rechts.

Die FAZ berichtet:

Naziparolen sind künftig in der Regel nicht mehr strafbar, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt sind. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Namen der in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Blood & Honour“. Die Karlsruher Richter hoben damit am Donnerstag die Verurteilung eines Angeklagten durch das Landgericht Gera auf, der T-Shirts mit der Aufschrift der verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Blood & Honour“ verbreiten wollte. Zwar handelt es sich dabei um die Übersetzung der Hitlerjugendparole „Blut und Ehre“ – ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist. Allerdings haben Naziparolen nach dem Karlsruher Urteil nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren. Deshalb stelle eine Übersetzung in eine andere Sprache eine „grundlegende Verfremdung“ dar, die nicht von der Strafvorschrift erfasst werde. (Az: 3 StR 228/09 vom 13. August 2009)

Darüber darf man sich durchaus wundern, vor allem, da die Verfasser hier keine ideologieverseuchten Politiker sind, sondern Richter am BGH. Kommt es bei extremistischen Parolen – gleich ob links, rechts, oder religiös – denn etwa auf die Sprache an, in der sie gegröhlt werden, und nicht auf den Inhalt?

Offensichtlich schon – meint zumindest wohl eine illusionierte Mehrheit hierzulande. Denn nur so ist zu erklären, dass die Menschen in Schockstarre verfallen, wenn irgendein minderbemittelter Glatzkopf „Heil Hitler“ schreit, aber von Bereicherung und Multikulti schwärmen, wenn eine tobende, genauso minderbemittelte Menge „Allahu akbar“ gröhlt.

(Text: Frank Furter, Foto oben: Nazi-Parole „Meglio morto che rosso“ – „lieber tot als rot“, gefunden in Norditalien)

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67 KOMMENTARE

  1. Dort am Stein steht „ALLAH“, hat das wirklich ein Nazi geschrieben? Wirkt irgendwie komisch…

  2. Dann gibt es sicher bald das kleine Wörterbuch für Nazis. Was heißt „Sieg Heil“ auf Französisch oder „Juda verrecke“ auf Arabisch.

    Diese Gruppe lebt in Deutschland, nicht in USA, England. Ob sie sich nun auf deutsch „Blut und Ehre“ nennen oder „Blood an Honor“, es gehört in jedem Fall verboten.

    Mich wundert langsam nichts mehr in der deutschen Justiz.

  3. „… Mit anderen Worten:
    nur was deutsch ist, ist wirklich rechts.“

    Z.B. der Freiheitskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg.

    Extremismus-Experte:

    „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke…
    Nichts ist uns verhaßter als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“

    Joseph Goebbels

    http://lichtschlag-buchverlag.de/rezension/37

  4. also da haben unsere herrenmenschen ja glück gehabt und dürfen ihre hassparolen weiterhin auf türkisch und arabisch skandieren.

    vll wollten sich die gerichte ja nur unnötige arbeit ersparen, oder den polizisten. ist doch auch logisch: deutsch = böse.

    lee harvey oswald, where are you, when we need you in germany? (ist ja nicht deutsch)

  5. Jetzt weiß ich, warum bei den Gaza-Demos nichts passierte: Die antijüdischen Nazi-Parolen wurden in den Sprachen islamischer Volksstämme skandiert.

  6. Nun gut, dann werde ich nur mehr Latein, English und Japanisch benutzen.

    Das heißt natürlich, wenn ich Nazi Sprüche ablassen würde.

    Man könnte daraus aber auch schließen, dass, z.B., Islamkritik in Deutschland dann besser auf Englisch gemacht werden sollte. Da ja, laut Links_grün, alle Islamkritiker „Nazis“ sind sollte man sich auf dieses Urteil berufen.

    Und auch blöd, dass die Nazis eigentlich nicht „Rechts“ waren und es auch nicht sind.

  7. Ziemlich schwacher Beitrag.

    In einerm Demokratie (wie etwa den USA) sind generell alle Meinungen zulässig und es gibt keine Gesinnungsparagraphen.

    Ein deutscher Rentner hat zum Beispiel Klopapier als „Koran“ verschickt und wurde zu einem Jahr Knast auf Bewährung (5 Jahre) verurteilt.

    http://www.jurablogs.com/de/fruehrentner-wegen-koran-klopapier-verurteilt

    Ich nenne dies alles einfach nur antidemokratisch!

    Die Meinungsfreiheit muss uneingeschränkt gelten.

  8. Eine hervorragende Nachricht: höchste Richter legen Zensurgesetze eng aus. Genau so muss es sein.

    Viele NS-Parolen sind tatsächlich nur durch den spezifischen historischen Kontext anstößig.

    Das wäre ja noch schöner gewesen, wenn jetzt umgekehrt der BGH in Anlehnung an Richter Kerner beschlossen hätte, dass das Wort Autobahn in jedwedem Kontext „nicht geht“.

  9. Mein Google kann eigentlich viele Sprachen und jetzt kann mich quasi Niemand mehr belangen :

    Sat?n de?il Türkler
    Kupi ne Turki
    Buys ei Turks
    ???? ?? ?????
    ??????? ??? ????????
    Køber ikke tyrkere
    ?? ????? ???????

  10. Von mir aus können die alles als graffiti behandeln.

    Diese ganze verbieterei geht mir auf dem keks.

    warum leute die Nazi-Parolen an eine wand schmieren härter bestrafen als anderes grafiti.

    Straffmass an Poltitischen Ansichten festzumachen entspricht nicht MEINER vorstellung demokratie.

  11. „Naziparolen sind künftig in der Regel nicht mehr strafbar, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt sind.“

    Ah ja, OK. Na dann wollen wir mal:

    „Hail Hitler !“

    „Don’t buy at the Jew’s !“

    „My honor is called fidelity.“

    „The Jew is our demise !“

    Wird wohl nicht lang dauern, dann marschieren NPD und Konsorten nur noch mit englischen Spruchbändern auf und kleben französische Plakate. ;D

  12. Sorry, aber die auf SPON zitierte Begründung des Richters ist absolut nachvollziehbar, in solch einem Hase-und-Igel-Spiel kann man nur verlieren. Das ist keine Aufgabe der Rechtstaatlichkeit und aus der Begründung lese ich auch nicht heraus, dass dort irgend welche Kuschelrichter die Sinularität des bösen Deutschen unterstützen möchten!

    […]

    Wollte man Übersetzungen in geläufige Sprachen als strafwürdig einstufen, weil der Inhalt der Parolen weithin verstanden werde, „dann würden wir uns auf ein Hase-und-Igel-Spiel einlassen“ – weil die entsprechenden Gruppen dann auf weniger verbreitete Sprachen ausweichen würden. „Rechtsklarheit hätte man so nicht“, sagte der Richter.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html

  13. Gutes Urteil. Es stünde einem Rechtsstaat sogar gut zu Gesicht, Worte, sofern sie nicht Persönlichkeitsrechte verletzen, überhaupt nicht unter Strafe zu stellen. Das könnte man dann endlich freie Meinungsäußerung nennen. Und das wollen wir ja schließlich.

  14. Kann mir das einer mal bitte beantworten.
    Dabei studiere ich Jura.
    Aua, aua aua.

    Ich dachte Leute mit Abitur und dann am BGH wüssten etwas.

    Weltfremd und Doof.

  15. Gilt das tatsächlich auch für mich als Süddeutschen?
    Ja dann, ein freundliches:
    fuck of, camelfuckers!

  16. Ich glaube, hier irrt der Autor. Volksverhetzende Parolen sind keineswegs gestattet, wenn sie in ausländischer Sprache gegrölt werden. Es geht hier um Parolen, die nur deswegen verboten sind, weil sie von Organisationen wie der SS verwendet worden sind.

  17. #9 kugelblitzz (13. Aug 2009 17:08)

    Darf ich dann ab sofort ein Hakenkreuz tragen wenn ich sage, das ist ein englisches?

    sag einfach, es ist ein „swastika“, ein glücksbringer.

    klick

  18. #14 auch die „Persönlichkeitsrechte“ sind ein Einfallstor für ziemlich umfassend Zensur. Alle politisch irgendwie interessanten Aussagen sind irgendwelchen Personen unangenehm. Auch Firmen und Staaten sind juristische Personen, und sie haben Persönlichkeitsrechte.

  19. @#18 jedermann110

    Wie wäre es, wenn gerade du als Jura-Student dir überlegen würdest, wie denn der Paragraph 130 StGB oder der 86b StGB mit Artikel 5 GG vereinbar sein sollen?

  20. #17 zwibak

    Wann siehst du z.B. Persönlichkeitsrechte durch Worte verletzt?

    Wenn jemand über einen anderen Lügen verbreitet um ihm zu schaden etwa, Stichwort Rufmord etc. Also „falsche Tatsachenbehauptungen“ zu Personen wie es so schön heißt.

  21. #17 zwibak
    Wann siehst du z.B. Persönlichkeitsrechte durch Worte verletzt?

    Wenn Jemand einen anderen eigentlich mit seiner offensichtlichen Krankheit konfrontiert : „Du bist eigentlich Islamisch“ wäre wohl quasi solch ein Fall.

  22. Ach, wird es weniger gefährlich, wenn ich Juden ins Gas auf schwedisch schreie ? Somit hat der BHG einen neuen Weg der Straffreiheit geschaffen und freigemacht, ich fasse es nicht.

    Übrigens wird hier erkannt, daß die größte Gefahr für die Juden in Europa eben nicht von „Rechts“ sondern von Links und Muslimen ausgeht. Es gibt also auch noch gesunden Menschenverstand, allerdings wurde es von der EUMC unterdrückt. Es war denen zu peinlich, der Wahrheit ins Auge zu schauen.

    http://www.hudsonny.org/2009/06/european-left-is-more-dangerous-for-jews-than-the-european-right.php

  23. Es kommt also nicht auf den INHALT der Nazischweinerei an, sondern auf die verwendete Sprache. Nun dann.

    Haben die Araber aber Glück gehabt.

  24. Ich glaube ich spinne nun komplett. Also dürfen die Herrenmenschen der Friedensreligion hoch offiziell gegen Juden hetzen in ihrer Sprache, ohne dass sie dafür belangt werden können? Sie dürfen Hitler und die Nazis auf türkisch und arabisch lauthals verehren, ohne dass jemand eingreift? Aber wenn ein Deutscher seine Hand zum Gruss hebt, wird er für immer eingebuchtet? Habe ich das jetzt richtig verstanden???

    Es gibt für Deutsche keine Zukunft mehr im Kalifat Germanistan. Ich empfehle echt JEDEM, so schnell wie möglich abzuhauen und die Politiker, Juristen und Journalisten mit ihrem arabisch-türkischen Nazi-Pack hier zu lassen!!!

  25. #30 – DHH (13. Aug 2009 17:42)
    Neonazis sind übrigens auch am Klimarmageddon schuld:
    ____________________________

    Bei der Gruppe allerdings sollte man nichts verharmlosen, es sind Neonazis, und das bedeutet Nazis, basta…….

  26. So sind sie unsere Juristen.
    Im Studium können sie fleissig Telefonbücher auswendiglernen. Aber mit Intelligenz hat das nunmal halt wenig zu tun.

    Kein Wunder das wir so ein [Stopschild] Gestzbuch haben und eine solche [Stopschild] Justiz.

  27. #35 Mit Intelligenz hat meist wenig zu tun, was in PI-Artikel zu rechtlichen Theman ausgeführt und dann von einem aufgeregten Publikum weiter aufbereitet wird.

  28. PS es sei denn das Verfremden von Flüsterbotschaften, wie es auf Kindergeburtstagen manchmal gespielt wird, gilt als eine intelligente Methode zur Verarbeitung von Informationen.

    Wo ist der Originaltenor des Urteils?

    Wo der Originaltext?

  29. Hier wird die deutsche Sprache diskriminiert. Vors BVerfG Artikel 3 GG Absatz 3
    Niemand darf wegen … seiner Sprache, … benachteiligt oder bevorzugt werden

    Ich glaube, den Gerichten geht der Volksverhetzungsparagraph auf den Keks. Dieser wird so lange aufgeweicht bis er „zerfliesst“.

  30. Was für ein widerliches System, das wir hier haben ! Demokratriefeindlich, bürgerfeindlich, anti-sozial. kurz: diese Bundesrepublik wollen wir nicht mehr ! Es wird Zeit, diese Schurkenrichter und Politclowns mitsamt ihrer verlogenen Scheindemokratie abzusägen. Notfalls mit Gewalt.

  31. @ 34 Zahal:
    D’accord – mir ging es nur um die unglückliche Wortwahl des Innenministers (oder wahlweise die Zitierkünste des „Spiegel“)…

    @ all, insbesondere 33 – Anti-Islam:
    Mal langsam; der BGH hat die Verurteilung nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) aufgehoben. Pointiert gesagt hat die HJ nun einmal nicht mit „Blood and Honour“ geworben, sondern mit „Blut und Ehre“.

    Das sagt nichts darüber aus, wie zB Hetze gg. Juden strafrechtlich etwa als Volksverhetzung oder Beleidigung bewertet wird. Wer „Juden in das Gas“ in einer fremden Sprache schreit, ist trotzdem dran – nur eben nicht wegen 86a StGB, wenn dieser Spruch zB ein Motto der NSDAP gewesen wäre.

    Also mal bitte ein bißchen das Hyperventilieren einstellen.

    – DHH

  32. Geschickt, geschickt. Damit kann also jeder türkische Bozkurt-Nazi, ohne dafür belangt zu werden, Deutsche verprügeln, ausnehmen und anschließend ihm noch ein Hakenkreuz auf die Stirn malen und sagen er wäre so einer.

    So lassen sich auch wunderbar Nazitaten fremdländischer Okkupanten in diesem Land einfach den Deutschen unterschieben.

    Nicht jeder ist gleich vor Gesetz in diesem Faschostaat der linkssozialistischen Denkfabrikanten. Inhaltlich kann es zwar das gleiche Vergehen sein, aber nur wer deutsch ist ist schließlich ein Nazi.
    ———-
    #20 Vasil (13. Aug 2009 17:13)

    Ich glaube, hier irrt der Autor. Volksverhetzende Parolen sind keineswegs gestattet, wenn sie in ausländischer Sprache gegrölt werden. Es geht hier um Parolen, die nur deswegen verboten sind, weil sie von Organisationen wie der SS verwendet worden sind.

    Du irrst dich. Außerdem gab es SS-Divisonen in vielen Ländern mit Parolen in verschieden Sprachen.

  33. gelöscht, Du armes krankes Hirn. Husch, husch ins Körbchen und Zeichensetzung üben. Ist ja grausam.

  34. #43 – DHH (13. Aug 2009 18:11) @ 34 Zahal:

    @ all, insbesondere 33 – Anti-Islam:
    Mal langsam; der BGH hat die Verurteilung nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) aufgehoben. Pointiert gesagt hat die HJ nun einmal nicht mit “Blood and Honour” geworben, sondern mit “Blut und Ehre”.

    Ja eben, nennen die es in Deutsch, ist dies strafbar, in Englisch aber nicht! Krank!

    Das sagt nichts darüber aus, wie zB Hetze gg. Juden strafrechtlich etwa als Volksverhetzung oder Beleidigung bewertet wird. Wer “Juden in das Gas” in einer fremden Sprache schreit, ist trotzdem dran – nur eben nicht wegen 86a StGB, wenn dieser Spruch zB ein Motto der NSDAP gewesen wäre.

    Ach, und wie sind denn die lieben Schätzchen drangekommen wegen dem „Juden ins Gas“??? Was hat denn die Polizei, Politik usw. getan??? NICHT, REIN GAR NICHTS!!! Und Nichtstun ist Beihilfe!!! Soll mir dann in 50 Jahren noch einmal einer kommen von wegen „Das konnten wir nicht wissen“!!!

    Und was hätten dieselben wohl getan, wenn solche Sprüche bei einer Neonazi-Demo gefallen wären???

    Also mal bitte ein bißchen das Hyperventilieren einstellen.

    Genau, immer schön relaxt der Dinge abwarten, die da kommen und nicht merken, wann es Zeit ist aufzustehen… Ist ja alles nicht so schlimm. Die Offiziellen lechzen bei jeder sich bietenden Gelegenheit sofort nach einer TV-Kamera, um deren Betroffenheitsminen zu präsentieren und gegen Rechts zu labern, wenn deutsche „Neonazi“ etwas böses gesagt haben. Im Gegenzug, wenn türkische oder arabische Nazis durch deutsche Gassen ziehen und Naziparolen von sich geben, verstecken sich dieselben im hintersten Rattenloch!!!

  35. Ironie on:

    Das Urteil hat schon seine Berechtigung. Schließlich können gravierende und falsche Übersetzungsfehler vorkommen, vor allem dann, wenn ein Text oder eine Wortgruppe aus dem Kontext gerissen wird.

    Ironie off

    Ohne Worte!

  36. Naja, zumindest darf man keine verfassungswiedirgen Kennzeichen verwenden jetzt, als auch keine Hakenkreuze auf indisch/englisch 🙂

    In der Neuauflage des Prozesses ist laut BGH aber dennoch eine Verurteilung möglich, weil der Angeklagte mit den T-Shirts möglicherweise die verbotene Organisation „Blood & Honour“ unterstützt hat. Zudem könnte der Schriftzug als verbotenes Symbol eingestuft werden, falls er ähnlich dem aus Runen zusammengesetzten Kürzel „SS“ grafisch gestaltet ist.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html

  37. „sagte der Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, NS-Gedankengut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.“
    Warum sind eigentlich Worte, Symbole und Bücher verboten ? Wie wäre es mit Aufklärung und Gegenpropaganda. Oder traut man der Mehrheit der Deutschen zu, bei einem gesehenen Hakenkreuz kollektiv das 4. Reich auszurufen? Gedanken sind also doch nicht frei. (auch wenn es schlechte sind)

  38. Es ist möglicherweise so das einer oder mehrere aus dem Dunstkreis von dem „K49“ unter folgender IP zu finden sind:

    212.37.163.190
    Ihr könnt euch das ja selber auflösen.

  39. mmmh, da die Begriffe National und Sozialismus nicht Deutsch sind wäre also nationalSOZIALISMUS BGH Recht. Dem zufolge die Autonome Variante Volksgemeinschaft eine Strafttat ! 😉

  40. Da sieht man mal wieder, dass sich Fremdsprachenkenntnisse auszahlen. Der GRÖFAZ wäre vermutlich niemals überführt worden, wenn er „Mein Kampf“ nicht in Deutsch, sondern z.B. Farsi verfasst hätte.

  41. #3 Philipp (13. Aug 2009 17:01)

    Z.B. der Freiheitskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg.

    Diesen Grafen als „Freiheitskämpfer“ zu bezeichnen ist in meinen Augen ein Tritt in den Hintern aller derer, die schon vor, während und nach der „Machtübernahme“ ihr leben, ihre Gesundheit, Familie Hab und Gut im Widerstand verloren haben. Ein Schlag ins Gesicht derer die beim Plakate kleben, Nachrichten transportieren, informieren, beim aktiven und passiven Widerstand zu Schaden kamen. Da ändert nach meinem Dafürhalten auch der exquisit geschönte Wiki Artikel nichts.

    Der deutsche Adel im Allgemeinen war fast bis zum bitteren Ende, einige sogar noch darüber hinaus fest an Hitlers Seite positioniert.

    http://www.zeit.de/2003/39/P-Malinowski

    Wikipedia
    Stauffenberg war ein konservativer Patriot und sympathisierte zunächst mit den nationalistischen und revisionistischen Aspekten des Nationalsozialismus, bevor er wegen des verbrecherischen Charakters des nationalsozialistischen Regimes und der Hoffnungslosigkeit der strategischen Lage zum aktiven Widerstand fand.

    Nach meinem Dafürhalten sah der deutsche adle nichts anderes als seine Felle davon schwimmen und wollte wenn es irgend ging noch die Köpfe aus den Schlingen ziehen. Nicht das Elend und der verbrecherische Charakter des Regimes waren ausschlaggebend. Den verbrecherischen Charakter hätten Insider wie Stauffenberg schon Jahre früher erkennen müssen, können und haben es wahrscheinlich auch erkannt.

    Ein wahrer Widerstandskämpfer hätte Adolf die Aktentasche in die Hand gedrückt und auf den Zeitzünder verzichtet.

  42. Die international Organisation „Blood-and-Honour“ hat weder vom Aufbau noch vom Zweck irgendwelche Ähnlichkeit mit der “Hitlerjugend”. In Deutschland wurde sie 2000 trotzdem verboten – da sich die Organisation „gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete“.
    Also ein Zusammenschluss von hauptsächlich RAC-Musik-Interessierten aus über 20 Ländern ist „gegen die Völkerverständigung“? Das war wohl selbst den etablierten Volksbetrügern zu ärmlich, daher wurde auch noch die „Gefährdung unserer verfassungsmäßigen Ordnung“ nachgeschoben. Warum wird diese nicht in Ländern wie USA, GB, NL, AU usw. durch diese Organisation gefährdet? Tja, darauf haben Linksfaschisten keine Antwort.
    Und auch wenn der Schreiber dieses Artikels offenbar einen anderen Eindruck erwecken möchte, nicht nur das Hakenkreuz und andere NS-Symbole sind – auch in abgewandelter Form – verboten, sondern auch eine große Anzahl anderer Symbole sind – oft nur im Zusammenhang mit einer rechten Gesinnung – verboten. Klar, wenn die Medien von gefundenen verfassungsfeindlichen Symbolen berichten, dann denken die Meisten an Hakenkreuz oder SS-Runen. In vielen Fällen handelt es sich aber um Zeichen wie Keltenkreuz, Odal-Rune, Wolfsangel und ähnliches. Von jeder rechtsextremen Gruppierung – und wenn sie noch so kein und noch so unbedeutend war – hat man gleich das Symbol als „verfassungsfeindlich“ mitverboten. Heute hat in der Regel nicht einmal der Polizist auf der Straße den genauen Überblick, was alles in welchem Zusammenhang genau verboten ist.
    Man muss Rechtsextreme nicht sympathisch finden um zu begreifen, dass es den Islamkritikern mit den gleichen undemokratischen Methoden an den Kragen geht. Auch bei Eingabe der PI-Adresse könnte schon bald der leicht irreführende „Warnhinweis“ – „Gesperrt wegen Kinderpornografie“ – erscheinen. Da nutzt dann auch dieser schöne Beitrag zum „Kampf gegen Rechts“ nichts.

  43. „Eine Verfassung, die man mit Worten verletzen kann, ist kein Rechtstext mehr,
    sondern eine Glaubensschrift.
    Wer diese Glabuensschrift anzweifelt, wird als Ketzer verfolgt!“

    Gerard Radnitzky (Prof. für angewandte Philosophie und Wissenschaftstheorie)

  44. In diesem Zusammenhang ist aber folgendes interessant:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschamerikaner

    Als „Deutschamerikaner“ gelten heute in den USA bis zu 60 Millionen der 300 Millionen Staatsbürger. 49 Millionen Amerikaner sahen sich laut Selbstbeschreibung im Jahr 2000 als deutschstämmig beziehungsweise gaben „deutsch“ als ihre Hauptabstammung an. Deutschamerikaner stellen somit aktuell noch vor den Hispanics und den Irisch-Amerikanern die größte Gruppe innerhalb der USA.

    […]

    Der Erste Weltkrieg brachte einen starken Assimilationsschub. Deutschamerikaner wurden verdächtigt, mit den Mittelmächten zu sympathisieren und wurden Opfer von Aggression und Diskriminierung. In Illinois wurde sogar ein Deutschamerikaner erschlagen. Kriegsgegner wurden verhaftet und mehrere Tausend Deutschamerikaner wurden gezwungen, Kriegsanleihen zu kaufen. In einigen Staaten wurde der Deutschunterricht und deutsche Zeitungen eingestellt. Deutsches Essen wurde sprachlich amerikanisiert: aus Sauerkraut wurde Liberty Cabbage; vergleichbar mit der vorübergehenden Umbenennung der French Fries in Freedom Fries während des Irakkrieges 2003.

  45. #15 Denker Und wie haben sich die deutschen Einwanderer in den USA verhalten, als sie während des 2. Weltkriegs mit Misstrauen beäugt wurden?
    Waren sie etwa beleidigt und haben sie erst recht ihr Deutschtum rausgehängt? Nein, sie haben sich BESONDERE MÜHE gegeben, gute AMERIKANER zu sein. Die Deutschen wussten, wie man sich als Einwanderer richtig verhält, auch die Koreaner wussten es nach dem Amoklauf eines koreanischen Studenten in den USA, aber die… (ist ja bekannt).

  46. Übrigens, wenn mich jemand fragt, was „Blood and Honour“ bedeutet, darf ich ihm das ins Deutsche übersetzen, oder bin ich dann ein Nazi??

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