Sieben Jahre muss ein Kosovare ins Gefängnis, der 14 mal mit voller Wucht auf seine Frau eingestochen hatte. Grund: Die Frau hatte sich von ihm getrennt, weil er sie ständig schlug und war mit der gemeinsamen Tochter in ein Frauenhaus gezogen. Dort lauerte ihr Mann ihr auf. „Während der Urteilsverkündung brach der Angeklagte, wie schon während der zwölf Verhandlungstage zuvor, immer wieder in Tränen aus und raufte sich die Haare. „Er weint um sich selbst“, hatte seine Frau dieses Verhalten bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht kommentiert.“ Mehr…
(Spürnase: Le Saint Thomas)
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Also da lauert jemand seiner noch Ehefrau mit einem Messer auf, sticht hinterrücks 14 mal auf sie ein und wird von einem deutschen Schriagericht mal wieder nicht wegen versuchten Mordes verurteilt.
Man sollte sich überdies klar machen, daß zwischen Lüneburg und Lübeck satte +100km liegen die der Mann gefahren sein muss um seiner Frau aufzulauern, die Tat also sehr wohl geplant gewesen sein muss.
Er wollte seine Frau nicht töten?…
Heimtücke!!
Weinen ist irgendwie eine große Stärke von den Herrenmenschen, mit denen sie ihre Gerichtsrabatte in ungeahnte Höhen steigern.
Ist Weinen in diesem Kulturkreis nicht ein no-go für „echte Männer“??! 😉
Also wenns nach mir ginge, sollte der mal richtig weich geklopft werden und dann, wenn er wieder weinen kann, spätestens nach 10 Minuten, darf er mit dem nächsten Flieger nach erkennungsdienstlicher Untersuchung auf Nimmerwiedersehen in seine paradiesische, überlegene Heimat!
Chance gehabt, Chance verspielt.
Aber die Frau und Kinder dürfen wird dann hier auf immer und ewig alimentieren…
Sind wir nicht ein tolles Land??!
Wir lassen alle hier und bezahlen einfach alles!!!
Eingeladen! Geschenkt! 😉 Hut ab!
Das muss uns erstmal ein Land nachmachen…
… aber keins ist so blöd!
„… brach immer wieder in Tränen aus und raufte sich die Haare.“
Tja, ihm dämmert wohl erst jetzt, was er da für einen Riesenfehler gemacht hat.
Er hätte einfach rechtzeitig nach Köln ziehen müssen, denn bei dem aufrechten Kämpfer gegen Migrantenbenachteiligung, Richter Riehe: da werden Sie geholfen.
Und daran sehen wir, dass Gefängnisaufenthalte doch etwas nützen: denn das passiert diesem Schätzchen sicher nicht wieder, eine Frau in der falschen Stadt abzustechen.
#1 HK (29. Aug 2009 12:36)
Hör doch mit diesem sinnentleerten Scheißgelaber auf. Ich erinnere an den letzten Mordprozeß, wo genauso dämlich gelabert wurde und dann kam das von mir prognostizierte Lebenslänglich. Keine Ahnung, aber Haupsache hier irgendwas reingeschissen.
Früh übt sich – was ein guter und starker Muselman werden will:
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/ich-stech-euch-ab_artikel_1251217065251.html
Aber halt: Der Islam hat ja schließlich nichts mit dem Islam zu tun – damit das mal so gesagt wird!
….einhergehend mit ungezügelter Aggressivität ist das ein Zeichen für eine schwere, narzistische Persönlichkeitsstörung!
Da wird so schnell kein Antiaggressionstraining helfen!
Das muß die Frau aushalten.
#6 Ausgewanderter (29. Aug 2009 12:48)
Quelle überhaupt gelesen?
Er wurde doch bereits verurteilt, zu 7 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht wegen versuchten Mordes.
ähm, ja, finde ich auch^^
Da ist die schweizer Justiz noch um einiges politisch korrekter. Dort bekommen orientalische Täter für versuchten Totschlag statt einer Gefängnisstrafe nur eine Psychotherapie:
http://www.20min.ch/news/stgallen/story/Mann-wollte-Freund-der-Tochter-toeten—bedingte-Strafe-18987012
Passend auch das Bild auf der rechten Seite (auf ntv) mit der Fraue welche gleich ihre Prügelstrafe erhalten wird. Da hat der Ehemann sich doch völlig korrekt verhalten.
…meidet sie im Ehebett und schlagt sie!
Der STERN will´s wissen!
Ach, sieh da! Kein Mordversuch. Nein: 7 Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung.
Bei guter Führung ist der in 4 Jahren wieder draußen und bringt die Frau dann um.
Justiz in Deutschland eben…
OTOTOTOTOTOT
Dhimmitude pur.
Aufnahmen von Kanzlerin Merkel in einer Moschee.
MIT KOPFTUCH!!!!!!!!
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#10 Eisfee (29. Aug 2009 14:21)
#6 Ausgewanderter (29. Aug 2009 12:48)
Ja, habe ich. Und die sieben Jahre sind mir auch bekannt. Ich habe auf das „Scharia“-Gericht“ und die angeblich nicht aureichende Bestrafung angespielt. Das ist hier ja weit verbreitete Meinung. Den Mordfall habe ich als Beispiel gebracht.
Die erkennenden Richter werden gewußt haben, warum sie nicht wegen versuchten Mordes verurteilten. Auf jeden Fall werden sie es in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht besser einordnen können, als der von mir angegriffene Hobby-„Jurist“ aus der Ferne. Nur darum ging es mir.
Mal ganz abgesehen von der Kleinigkeit, daß es PI gar nicht um das Strafmaß, sondern das muselmännische Selbstmitleid ging. Auch das hat er nicht geschnallt.
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