Ein Psychiater mit 53 Jahren Berufserfahrung muss sich derzeit wegen fahrlässiger Tötung vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten, weil er ein Gutachten eines „Gutmenschen–Kollegen“ verworfen und einen abgelehnten Asylbewerber für abschiebefähig erklärt hatte.
Die Frankfurter Rundschau berichtet über einen Psychiater, der als Gutachter für die Justizvollzugsanstalt Kassel eine Prognose seiner niedergelassenen Kollegen revidierte und den in Abschiebehaft sitzenden Kurden Mustafa A. für flugfähig und somit abschiebefähig erklärt hatte. Kurz darauf nahm sich der Abschiebehäftling in seiner Zelle das Leben, was unverzüglich eine Anklage wegen fährlässiger Tötung zur Folge hatte.
Das Blatt lässt zunächst den Angeklagten zu Wort kommen:
Er habe 53 Jahre als Psychiater gearbeitet, davon mehr als 20 Jahre im Strafvollzug, sagt der Angeklagte. Ihm könnten die Kollegen nichts vormachen, die „Gutmenschen“, die Gefälligkeitsgutachten erstellten. Als ein solches hatte er nach eigener Darstellung vor zwei Jahren auch das Begleitschreiben der Kollegen aus der Hanauer Psychiatrie entlarvt. Darin stand, dass Mustafa Alcali unter paranoider Psychose und akuter Selbstmordgefahr gelitten habe. In Wirklichkeit, meint der 82-Jährige, habe der 30-Jährige nur zu viel Haschisch konsumiert. Also schrieb er den Kurden gesund und gab ihm damit zur Abschiebung in die Türkei frei.
Von diesen Gutmenschen haben wir auch schon gehört, es soll sie geben. Es geht weiter:
(…) Vier Wochen war Mustafa Alcali dort in Behandlung, nachdem er sich mit Benzin übergossen hatte und damit drohte, sich anzuzünden. Der Angeklagte hingegen wusste schon nach einem knapp zweistündigen Gespräch, dass der Kurde „nur eine Show“ abgezogen hatte, um der Abschiebung zu entgehen. Das habe der Patient ihm gesagt und auch versichert, dass er sich nicht umbringen, sondern seine Verlobte heiraten wolle.Der Psychiater mit den jahrzehntelangen Erfahrungen glaubte dem Kurden das. Er nahm ihm auch ab, dass er als Mitglied der Vereinigung PKK in den wilden Bergen Kurdistans gekämpft hatte.
Der Prozess wird am 13. August um 13.00 Uhr im Frankfurter Amtsgericht fortgesetzt.
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na das problem ist doch wunderbar gelöst…
Hoffentlich geht es gut für den mutigen und ehrlichen Psychiater aus.
Das Verständnis für diese Zusammenhänge geht nicht durch meine Gehirnwindungen. Ich bin zu blöd.
Wenn ich mich selber töte, kann man jemand anders dafür verantwortlich machen? Ich dachte, das wäre nur möglich, wenn ich unter ärztlicher Daueraufsicht stehe, also mich in der geschlossenen Psychiatrie befinde.
Tja da versucht man Jemanden der seine Arbeit ernst nimmt aus dem Amt zu jagen um wieder nem geistigen Kind der 68er einsetzen zu können…
Uuuund wieder ein paar Tausend Euro Steuergelder fürs One-Way-Ticket gespart 🙂
Das ist doch perfekt ! Kurde begeht Selbstmord und der Deutsche ist Schuld. Super ! Der Kreis hat sich geschlossen.
Es sind solche überflüssigen Kommentare – von welcher Seite sie auch immer kommen mögen – die die Arbeit von PI sabotieren und in Mißkredit bringen.
Ja, so ein Prozeß ist selbstverständlich nötig, damit zukünftig und zükünfige Psychiater gaaaaaanz vorsichtig mit der Erstellung von solchen Gutachten, die abgelehnte Asylbewerber oder kriminelle Ausländer für abschiebefähig erklären, sind.
Der jüngere Kollege war wohl mehr Arzt als Psychiater (Achtung Insiderwitz)
Warum arbeiten 82-jährige noch bei Gericht?
Warum ist nicht der, der sich aufhängt, selbst verantwortlich?
Warum müssen wir geisteskranke Ausländer hierbehalten und durchtherapieren? Gibts keine Psychotherapie in der Türkei?
Warum werden in Deutschland Soldaten, Polizisten und Therapeuten angeklagt, während in Großstädten ganze CLANS ungestraft ihrem mafiösen Treiben nachgehen?
Erklärung bitte…
#8 karlos
*gähn* Glaubt hier wirklich jemand ernsthaft, dass es irgendeinen linken Schmock ernsthaft interessiert, ob hier solche Kommentare stehen oder nicht?
Wenn ich das richtig verstehe, sind die Deutschen nun auch schon schuld, wenn ein ausländischer Mitbürger Suizid begeht. Lachhaft!
Abgesehen davon, dass es sich natürlich schon um eine Fehldiagnose handeln könnte frage ich mich, weshalb eine Krankheit davor schützen sollte abgeschoben zu werden. Außerdem kann eine Fehldiagnose schon mal vorkommen, man kann einen Menschen nicht zu 100 % davor bewahren freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Wer das wirklich will, schafft das auch.
Mit einer paranoiden Psychose ist er außerdem in Deutschland eine Gefahr und Last und hätte ohnehin abgeschoben gehört. Warum soll man der deutschen Gesellschaft so ein Risiko und die Kosten der Behandlung zumuten? Die Türkei hat sicherlich auch gute Krankenhäuser, wie man an der dem abgestochenen deutschen Türkeiurlauber zugestellen Kostenrechnung ganz gut sehen konnte.
Es kann doch nicht sein, dass am Ende der illegale Aufenthalt einer Person einzig durch ihren Krankheitszustand rechtmäßig wird.
Gerade dann gehört er abgeschoben und in seinem Heimatland weiterbehandelt.
Hitler…Juden….Ausschwitz…Waldsterben! Natürlich sind die Deutschen schuld. Und zwar an allem.
8 karlos
bin mal gespannt was du erst schreibst wenn die ganze Sache mal ins rechte Lot
gebracht wird und die Gewalt nicht nur von der Gegenseite kommt.
Bleiben zwei oder drei Fragen offen :
hat er sich nun wegen dem Gutachten suizidiert oder wegen der Abschiebung?
Wenn er sich wegen der Abschiebung selbst „paradisierte“, was will man dem Gutachter vorwerfen?
Wie will man jetzt herausfinden wesewegen er sich der Öffentlichkeit selber entzog?
Es wäre demnach also eine beweisfreie Verhandlung wenn die Gerichte die Anklage akzeptieren.
Selbstmörder sind sehr oft Egoisten. Der Wunsch, dem Psychiater mit dem Selbstmord zu schaden, dürfte zu der Zeit sicher eine nicht so kleine Rolle gespielt haben!
Das war die Rache, zu der er in der Lage war.
@ #14 Totentanz (24. Jul 2009 11:43)
Am Wetter sind wir auch Schuld und das nicht alle Türken Millionäre sind.
Näher hat sich auf seiner linksextremistischen Hetz- und Kampfseite auch schon über den Kollegen echauffiert. In seiner krankhaft-morbiden Psychose hat er gewünscht, dass der Psychater, der seine Arbeit korrekt erledigt hat, eine lange Haftstrafe bekommt. Das ist der wahre Näher, abgrundtief häßlich.
fast schon eines Darwin-Award würdig ….
http://www.darwinawards.com/deutsch/
Im Prinzip finde ich diese Meldung gar nicht schlecht.
Wie oft habe ich bei Verhandlungen das Kotzen gekriegt wenn irgend so ein Gutachter dem Angeklagten nach einem dutzend Körperverletzungen eine positive Sozialprognose gestellt hat. Oder Vergewaltiger als geheilt auf die Menschheit losgelassen werden etc.
Da habe ich mir immer gewünscht das diese verblödeten Gutachter für jede weitere Straftat ihres Patienten mit auf die Anklagebank gesetzt werden.
Richter Riehe wäre auch so ein Fall für den Staatsanwalt.
Dies hier ist der erste Fall von dem ich höre das so etwas geht, hat jemand noch andere Fälle zur Hand?
Konsequenterweise müsste dann aber in Zukunft auch jeder Sachverständige, der für eine vorzeitige Haftentlassung ein positives Prognosegutachten erstellt und sein Klient wieder mordet oder weitere Sexualstraftaten begeht, angeklagt werden.
Bisher habe ich aber von solch einem Vorgehen der Strafjustiz noch nie gehört, obwohl mir etliche Fälle in Erinnerung sind. Das läuft dann immer auf den einfachen Stehsatz hinaus, – naja, man wird sich auch mal irren können, bei der Vielzahl der Gutachten – die Psyche des Menschen ist schließlich unergründlich.
Glaube übrigens nicht, dass sich der Psychiater allzu große Sorgen machen muss. Die Fahrlässigkeit bei der Erstellung seines Gutachtens kann ihm kein Mensch nachweisen, zumal der Hauptzeuge nicht mehr so wirklich greifbar ist.
#8 karlos (24. Jul 2009 11:31)
VOLLE ZUSTIMMUNG !!!
Ach, da fällt mir ein: 82-jährig!
Das könnte ja fast noch ein WASCHECHTER
NNAAAAAAZI sein!
1927 geboren! DER WAR DOCH NOCH IN DER
WEHRMACHT! Wahrscheinlich sogar in der SS! Oder beides. Ein Judenschlächter und Kindermörder, dieser Psychater.
Pfui Teufel. Nazi! Nazi! Nazi! Ausschwitz!
Obwohl. Die Kurden und die Juden sind ja auch nicht gerade Freunde…
Völlig irre, welche Blüten dieser Gutmenschen-Wahnsinn treibt.
Durch diese Einschüchterungstaktik, die vonseiten der Politverbrecher und Medienschufte betrieben wird, werden anständige Ärzte und Psychiater genötigt, die vom Staat und seiner Schurkenbande aus der Exekutive und Judikative gewünschten Gefälligkeitsurteile, -gutachten und -aussagen abzugeben.
Alles um den Schein eines demokratischen Prozesses aufrechtzuerhalten.
Wer gegen diese Gleichschaltung aufbegehrt, wer demokratisch handelt und seine freie Meinung äussert und mit solchem gegen die Linie der Politspinner und Schmierfinken verstösst, wird diffamiert, mit Prozessen überzeugen, zwangspensioniert und von allen Möglichkeiten ferngehalten am politischen Prozess teilzuhaben.
Scheusslich, wie Deutscheland immer zu einer bürgerfeindlichen Alibi-Demokratie verkommt !
Gesinnungsdiktatur!
@ #26 Totentanz (24. Jul 2009 12:08)
Ach was – einen Nazi erkennt man daran, daß er
groß ist, blond ist, und heldenhaft ist !!!
(=Zitat des Künstlers, der den Hitler-Gruß-Gartenzwerg geschaffen hat und die Nachfrage extrem ansteigt, nachdem das gerichtlich jetzt zugelassen wurde)
frage an die juristen:
wenn ein, aufgrund eines psychiatrischen gutachtens als therapiert entlassener, mörder oder vergewaltiger rückfällig wird, welche strafrechtlichen konsequenzen hat der gutachter zu befürchten?
Ein Schauprozess, als Warnung für andere Psychiater.
Es geht nicht um die Interessen unseres Landes, sondern darum, ihm größtmöglichen Schaden zuzufügen – nach linker Sichtweise nur konsequent, da Deutschland = Land der Täter, das bestraft werden muss.
Die Meldung besagt, dass bei Gutachten zu Asylbewerbern Fehler gemacht werden (können).
Im vorliegenden Fall begang der Psychiater ein „Fehler 1. Art“, ich möchte gerne wissen, wie viele Fehler 2. Art bei Diagnosen über Asylbewerber passieren.
Es liegt aber wohl in der Natur der Sache, dass man, im Gegensatz zu Fehlern 1. Art, darüber nichts erfahren wird, wenn so ein Fehler 2. Art einen Asylbewerber vor der Abschiebung bewahrt.
@ #24 david ben gurion (24. Jul 2009 12:07)
Eben.
Deswegen hoffe ich, dass der Psychiater verurteilt wird, damit man dann widerum der „Gutmenschen“ habhaft werden kann.
PS: Möge mir der Psychiater meine Gedanken verzeihen.
Die BRD ist völlig krank, innerlich verrottet und noch nicht mal mehr das Zerrbild eines selbstbewußten Landes.
Gnade denen Gott, die uns zu dieseer traurigen, meist widerlichen Karikatur einer Nation gemacht haben, denn ich kann keine Gnade für diese Irren empfinden!
Da drängen sich mir doch 2 Fragen auf:
1. Ist jemand mit 82 jahren wirklich noch fachkompetent für diese Arbeit?
2. Wann ist denn schon mal ein Gutachter belangt worden? Normalerweise, wenn ein Gutachter einem Vergewaltiger eine „gute Sozialpropnose“ bescheinigt, dieser daraufhin entlassen wird und wieder vergewaltigt, ist das für den Gutachter mit praktisch keinen beruflichen oder juristischen Folgen verbunden.
Warum wird also hier Anklage erhoben? Etwa, weil man dem Senior damit nahelegen möchte, sich auf sein Altenteil zurückzuziehen? Denn offensichtlich schreibt der Senior keine Gefälligkeitsgutachten. Wozu auch? Rücksichtnahme wegen des weiteren beruflichen Aufstiegs, ist bei einem 82-jährigen wohl nicht zu erwarten. Vielleicht gutachtete der Senior diversen 68er-Richtern zu unabhängig.
Frage 1 kann ich nicht beantworten. Aber ich könnte es mir vorstellen. 53 Jahre Praxis.
Dieser Mann muß eine besondere Wahrnehmung entwickelt haben. Und er muß seinen Job lieben, denn, wegen des Geldes muß er wohl nicht mehr arbeiten.
Lange Praxis und Liebe zum Job. Gute Voraussetzungen, um außergewöhnlich gut zu sein.
Also der Herr Psychiater muss sich keine Sorgen machen, die Anzeige ist strafrechtlich absurd. Es fehlt schon an der objektiven Zurechenbarkeit des Todeserfolges, da die todeskausale Handlung ein eigenverantwortliches Tun des Suizidopfers war.
Ein Fahrlässigkeits-Schuldvorwurf in Bezug auf eine Tötung, die eine andere Person an sich selbst durchführt, scheitert ferner an der hinreichend sicheren Vorhersehbarkeit bzw. Wahrscheinlichkeit eines solchen Kausalverlaufes.
#8 karlos (24. Jul 2009 11:31)
Ich glaube er hat das nicht ganz ernst gemeint…trotzdem kann auch ich wenig Mitleid aufbringen..vor allem weil es ja SELBSTmord war…
OTOTOTOTOTOTOTOTOTOTOTOTOTOTOTOT
http://reisen.t-online.de/c/19/50/96/88/19509688.html
Ob die Russen auch so ruhig bleiben, wenn deren Bürger abgestochen werden?
Vermutlich war die ursprüngliche Diagnose gar nicht so falsch: Paranoide Psychose, die durch Einnahem von Cannabis verstärkt wird und somit auch Suizidgedanken auslösen kann.
Allerdings ist diese Erkrankung auch in der Türkei zu behandeln.
Wenn der Erkrankte sich allerdings dafür entscheidet, dass er lieber stirbt als in der Türkei zu leben, müsste dieser unverständliche Türkeihass näher untersucht werden. Vielleicht sollte der Angeklagte eine anerkannte Türkeiexpertin in den Zeugenstand rufen, die sicherlich überzeugend darlegen kann, wie schön Sonne, Mond und Sterne in der Türkei sind und welch therapierende Wirkung das Leben dort hat.
Wer trotzdem lieber im kaltem, rassistischem, spießigem, gastunfreundlichem bleiben will, muss an einer schwere psychischen Krankheit leiden.
Sobald Bereicherer ins Spiel kommen, gelten eben andere Gesetze. Ein Moslemleben zählt schließlich mehr als das aller Ungläubigen zusammengenommen. Entsprechend dieser Regelung der Scharia werden solche Fälle dann eingehender untersucht.
Solche Verfahren verleiten Psychiater natürlich dazu, für die Häftlinge günstige Gutachten abzugeben.
Denn umgekehrt wird wohl nie ein Psychiater angeklat, wenn er einem Kriminellen etwa Harmlosigkeit bescheinigt, und der begutachtete Kriminelle – wie schon oft vorgekommen – bald wieder straffällig wird!
@33 Hombre (24. Jul 2009 12:15)
Schöner Gedanke, das mit „den Gutmenschen habhaft werden können.“
Leider scheint dieser Fall, soweit ich dies aus dem Artikel entnehmen kann, aber etwas anders zu liegen.
Hier hat nämlich der 82-jährige das „Gefälligkeitsgutachen“ eines Kollegen aus der Hanauer Psychiatrie verworfen und ein mutigiges Gegengutachten erstellt. Und nur deshalb kann es zur Anklage kommen, da im ersten Gutachten paranoider Psychose und akute Selbstmordgefahr diagnostiziert wurde. Trotzdem hat der 82-jährige m.M. nach vor Gericht nichts zu befürchten, da ihm kein Mensch Fahrlässigkeit bei der Erstellung seines Gutachtens nachweisen kann. Wie auch, der Betroffene hat sich für seinen freiwilligen Abgang entschieden und kann nicht mehr untersucht werden. Dass zwei Gutachter zu gegenteiliger Auffasssung gelangen, begründet noch lange keinen Straftatbestand. – Sowas soll schon öfter vorgekommen sein.
Wie heißt es so schön, 5 Gutachter – 6 Meinungen!
Was für ein Rechtssystem und Wertesystem haben wir eigentlich? Man muß nur mit Selbstmord drohen und schon bekommt man das Gewünschte auch wenn es gegen das Gesetz verstößt und den Erpresser anderen gegenüber bevorzugt.
Kann ich jetzt etwa einfach straffrei in einen Supermarkt gehen und mit Selbstmord drohen, wenn man mir nicht sofort die Tageseinnahmen aushändigt? Diese Tat wiederhole ich dann am besten jede Woche einmal und wenn ich auf eine Kassierin stoße, die mir das Geld nicht gibt, dann bringe ich mich um. Die kann dann aber etwas erleben, weil sie meine Drohungen nicht ernst genommen hat!
Wenn sich nur jedesmal die Gutmenschen-Gutachter verantworten müssten wenn einer ihrer Schützlinge anderen Menschen schwersten Schaden zufügt.
Es ist wirklich eine verkehrte Welt in der wir leben…
Es ist eine Schande, einen 82 (!) Jahren alten Mann wegen des Suizids eines Abschiebehäftlings anzuzeigen. Ein Mann, der über 53 Jahre in seinem Beruf tätig war, ein Mann, der den Krieg überlebt und Deutschland wieder mit aufgebaut hat. Wenn dieser Mann den Prozeß nicht überleben sollte, wen könnten wir dann anklagen? Die Staatsanwaltschaft, die die Anklage vertritt, die Anwältin der Mutter des Abschiebehäftlings oder gar die Mutter selbst, weil sie vielleicht auf Anraten eines Integrationsprojekts zur Anzeige angehalten wurde?
Hier wird wieder deutlich, wie mit unterschiedlichem Maß gemessen wird:
Ein Mann, der seiner Frau droht, ihr die Beine abzuhacken und ihr die dann auch mit einer Axt zertrümmert -> Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
Selbstmord eines Abschiebehäftlings -> Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Gutachter
Kein Mensch wird gezwungen, einen Suizid durchzuführen. Das ist einzig und allein die Entscheidung desjenigen selbst. Jemandem dann fahrlässige Tötung vorzuwerfen und ihn anzuklagen, finde ich mehr als beschämend, hat der Gutachter doch nur gewissenhaft seinen Job gemacht.
Ich wünsche ihm jedenfalls, daß er diese Gerichtsposse überleben wird und nicht an den Vorwürfen oder Strapazen zu Grunde geht.
#35 Ferengi (24. Jul 2009 12:22)
Wenn er sich in dem Alter noch für kompetent erachtet, ist er das. Außer ihm wird medizinisch das Gegenteil nachgewiesen.
Deine Frage erinnert mich an lange, lange vergangene Zeiten. Der erste große (fachliche) Zoff mit unserem Prof. (er zu mir nach wenigen Wochen: „Sie lesen Urteile wie andere Romane“). Es ging um das sog. Hebammen-Urteil des BVerfG. Die müssen ab einem gewissen Alter ihren Dienst quittieren, Ärzte dagegen nicht. Da prickte er, von wegen das könne ungerecht sein. Sah und sehe ich anders.
Wie hier einer der Vorredner bereits zu Recht einwandte, der Kurde ist auf Dauer nicht vernehmungsfähig – oder so. Wie will man also feststellen, ob das Gutachten oder die Aussicht auf einen Türkei-Urlaub ihn zum Suizid trieben? War der Versuch ernst gemeint (gibt ja auch genug Fälle, wo mit Suizid gedroht aber dieser nicht gewollt ist)? Nur so könnte man Feststellungen zur schuld des Arztes anstellen.
Letztendlich könnte es auf einen „Krieg der Gutachten“ hinauslaufen. Aber ohne Patienten? Hier spielt die Justiz ein gefährliches Spiel. Sie riskiert, daß Schüblinge nur mit Selbstmord drohen müssen um ein Gefälligkeitsgutachten zu erhalten, damit der Gutachter nicht ebenfalls riskiert, vor dem Kadi zu landen.
Auch ich fände es richtiger, dann mal die Fälle zu verhandeln, wo Gutachter und Richter positiv prognostizierten und dann das Unheil seinen Lauf nahm. Da läßt sich nämlich die fehlerhafte Begutachtung einwandfrei nachweisen.
Warum machen Ultra-Linke soviel Wind ?
Wenn der Staat erpressbar ist .. na dann gute Nacht.
Erinnert euch an das Mädchen in Österreich das mit Hilfe von „Nützlichen Idioten“ und Selstmorddrohung den Staat erpresste und so Aufenthaltsgenehmigung erpresste eine Familie , die mit Schleppern eingewandert ist
Unglaublich
Gehen die Erpressungen durch, dann wird das andere abgewiesene Asylwerber zur Nachahmung aufrufen, das Asylgesetz ad absurdum führen. Den ersten Fall gab es bereits in Steyr, wo ein Nigerianer sich nach Erhalt des für ihn negativen Bescheids mit einem Messer „aus Verzweiflung“ in der Öffentlichkeit Verletzungen zufügte. Die im „Fall Arigona“ jetzt aufheulende „Zivilgesellschaft“ möge einmal die Fakten des Falls näher betrachten
http://www.wno.org/newpages/lch20c.html
Wo sind diese Linken A…L….. wie im Fall Töging wo Gutachter den Sexualtäter mehrfach wieder freiliessen ?
Wenn einer Selbstmord begehen will …. bitte sehr .. Mach mal …
#3 Seepferdchen (24. Jul 2009 11:22)
„Wenn ich mich selber töte, kann man jemand anders dafür verantwortlich machen?“
Merke: „Migranten“ mit mohammedanischem Hintergrund sind nie für ihr Handeln verantwortlich, egal worum es geht (Stromklau, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Mord etc., etc. Und nun eben auch Selbstmord). Grundsätzlich ist IMMER ein anderer (bevorzugt böser deutscher Nazi) zu beschuldigen und für die Folgen des mohammedanischen Tuns haftbar zu machen. Bei dem doch schon betagten Psychiater wird die Nazikeule sicher nicht lange auf sich warten lassen. Herr Jessen recherchiert sicher schon fleißig…
Wetten, dass der Kurde seine Reise in die Türkei dennoch antritt?
@ #8 karlos #1 monsignore
Ja, ist recht. Bin ich froh, dass Shakespeare vor 400 Jahren gelebt hat, sonst hätte er seine Werke nicht spielen dürfen.
Wir müssen uns halt um das(selbstverschuldete)
Schicksal eines jeden Idioten kümmern.
Da hat der Kurde wohl zu hoch gepokert, und die Aufsicht kam zu spät. Kann passieren!
#23 S.P.Q.R
„Wenn die Klage durchgeht, dann können wir den nächsten Psychiater wegen Beihilfe zu einer Straftat anklagen, wenn dieser einen Kriminellen die Entlassung aufgrund von guter Prognose bescheinigt, dieser aber dann doch innerhalb kürzester Zeit rückfällig wird.“
__________________________________
Das wird nicht passieren. Das einzige was daraus folgen wird, ist dass jetzt kein Psychiater mehr einen Ausländer Haft- oder Absschiebehfähigkeit attestiert,weil er dann das Risiko eingeht bei dessem Selbstmord belangt zu werden.
dieser beitrag hat mich elektrisiert und wuehlt mich auch heute noch auf. selbst jahrzehntelang im doitschen „gesundheits“unwesen taetig, kann ich nur bestaetigen, dass in doitschland auch von der obrigkeit, z.b. der justiz, tatsachen gefaelscht, umgedeutet, zurechtgebogen werden, bis es passt. ideologische motive haben dabei absolute priorität, aber das ist nicht neu in doitschland. das war schon bei der stasi so, das war bei der gestapo so, und das ist jetzt so.
vorausgeetzt, der obige vorgang hat sich genau so abgespielt, dann glaube ich das aufs wort, ich selbst verfuege ueber analoge beispiele aus eigenem erleben.
ein gewissenhafter, unbestechlicher psychiatrischer gutachter wird fuer den selbst(!)mord eines straftaeters verantwortlich gemacht, der auch noch zugegeben hat, dass er gelogen und betrogen hat. der gutachter haette halt den auftraggebern nach dem mund reden und faelschen muessen – wes brot ich ess, des lied ich sing – die selbe …..lochjustiz schert sich aber einen feuchten dreck, wenn auf grund ideologisch begruendeter, oft auch durch fachliche ueberheblichkeit (da will ich im einzelfall gar nicht bestreiten) zustandegekommene krasse fehlgutachten z.b. kleine maedchen ermordet werden. wie war das doch mit kim kerkow, nicole nytsch u.a.???
sie moegen in frieden ruhen: ermordet von psychopathen mit mordlust und solchen in amtsrobe!
ich hoffe immer noch auf ein freiheitliches, demokratisches, rechtsstaatliches deutschland.
aber traeume und illusionen darf jeder haben. auch wenn sie immer unwirklicher werden.
aber in so einem real existierenden doitschland weiterleben, das wollte ich dann doch nicht mehr.
Natürlich tut es mir leid, dass der Mann
sich das leben genommen hat. Daran ist
nun wirklich nichts schönes. Aber er alleine
trägt dafür die Verantwortung und hat sich
mit seiner Selbsttötung der Abschiebung
auf tragische Art und weise entzogen. Wenn
ich einfach mal „spinne“ müsste doch jetzt
jeder Richter Angst haben, der sich nicht
auf die schmierigen „Gutachter“ und
„Anwälte“ einlässt, dafür nachträglich
zur Verantwortung gezogen zu werden, sollte
sich dann jemand im Gefängnis das Leben
nehmen. Heute steht wohl jeder, der von
Amtswegen viel mit Migranten zu tun hat
mit einem Bein im Gefängnis, jetzt kann
man vielleicht verstehen, warum mittlerweile
zu allem „Ja und Ahmen“ gesagt wird. Man
ist einfach nur noch erpressbar. Und die
Bürger bekommen von der Regierung überhaupt
gar keinen Rückhalt mehr, den Eindruck
gewinnt man zumindest. Sie wurden gewählt
um die Interessen der Bürger Deutschlands
zu vertreten und umzusetzen, das haben sie
geschworen und nicht die eigenen Ideologien
gegen den Willen der Bürger mit aller
Gewalt durchzusetzen um einer höheren
„Weltordnung“ zu dienen. Den eigenen Bürgern
ist man schon so feindselig gegenüber
eingestellt, nur als Melkkuh für ihren
politischen Wahnsinn noch zu gebrauchen,
ansonsten hat der das Maul zu halten,
notfalls auch per Gesetz, dass ich mich
langsam wirklich frage, wer hier eigentlich
die politisch verfolgte sind? Es fällt mir
immer schwerer mich in Deutschland zu
integrieren, weil ich nur noch „Bahnhof“
verstehe.
Ich wünsche mir Anklagen wegen „fahrlässiger Tötung“ wenn eine der Bestien auf Grund positiver Sozialprognose frühzeitig entlassen wird und ungläubige Meuchelt.
#56 mike melossa
keine sorge, mike. nicht integriert ist in doitschland voll integriert, nicht integriert sind die integrierten! nicht verstanden?
das ist das prinzip „neusprech“, nachzulesen in „1984“ von dem genialen visionaer george orwell.
unheimlich, wie praezise der vor 70 jahrenden doitschen alltag heute beschreibt!
Wenn man für nichts die Verantwortung übernimmt, dann kann einem auch nie jemand was vorwerfen, aber man bedeutet auch nichts.
Für die Gutmenschensozialisten ist der Mensch ja eh nicht Frei und eine freie Entscheidung gibt es nicht. Der Mensch ist immer und überall fremdbestimmtes Opfer, mal seiner Triebe, mal seiner Sozialisation, mal der Staatsmacht.
Für nichts was er tut braucht er zur Rechenschaft gezogen werden. Warum gilt das eigentlich nicht auch für den angeklagten Psychater?
Ich kann mich nicht erinnern, das ein Psychiater schonmal wegen eines falschen Gutachten vor Gericht gekommen wäre, bei dem danach Dritte getötet, oder vergewaltigt worden sind.
Da hieß es immer: Zum Zeitpunkt der Untersuchung wurde nach bestem Wissen und Gewissen begutachtet. Man konnte nicht wissen, das der Täter nochmal sowas böses tun würde.
Der Hauptgrund ist wohl, das die Opfer meist deutsch waren und das ist ja dann wohl nicht so schlimm.
Erinnert mich so ein bissel an die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan das Feuer eröffnet auf verdächtige Fahrzeuge eröffnet hatten.
Sogar ein Psychater ist in diesem Tollhaus Deutschland vor seinen Patienten nicht mehr sicher!
Genau richtig. Wenn ein Gutachter einem Sexualstraftäter eine günstige Sozialprognose bescheinigt und dieser dann erneut vergewaltigt und mordet, landet der Gutachter NIE vor Gericht. Und das, obwohl bekannt ist, daß noch jeder Täter für die Aussicht auf Freilassung Reue heuchelt und Besserung gelobt.
Ist mal einen Vergleich wert!
Für Gutachter wie für Abzuschiebende ist klar, wohin die Reise geht. Wer nicht abgeschoben werden will, wie schon passiert, droht, aus dem Fenster zu springen, hält das Kleinkind aus dem 2. Stock etc. pp. Wer als Gutachter nicht vor Gericht landen will, erfindet zukünftig besser ein Abschiebehindernis.
Aber so etwas wie Eigenverantwortung ist linken Gutmenschen unbekannt. Zum Kotzen!
#8 karlos
Es sind solche überflüssigen Kommentare – von welcher Seite sie auch immer kommen mögen – die die Arbeit von PI sabotieren und in Mißkredit bringen.
*gähn*
Junge, geh eine weiße Rose spenden und zünde für den Sünder ein Lichtlein an!
Was hat dich der Blutdruck von Abdul Näher zu kümmern?
Das klingt für mich sehr fahrlässig, etwa so wie: Nein, Sie haben keine Leberzirose, Sie haben nur zu viel Alkohol getrunken.“
Die Angst des Kurden, in den Folterstaat Türkei abgeschoben zu werden, kann ich verstehen. Ohne genauere Umstände zu kennen, wundert mich doch, dass Schwerkriminelle hier bleiben, und so eine arme Sau abgeschoben wird.
Da muss ich #22 Wueterich Recht geben: Es gab zahlreiche Fälle, wo Täter (namentlich Sexualstraftäter) wegen eines Gutachtens mit positiver Prognose entlassen wurden und kaum draußen, jemand ermordet haben. Soweit ich weiß wurde noch kein Gutachter wegten fahrlässiger Tötung angeklagt.
Dazu kommt, dass die Opfer meist völlig schuldlos waren, während in diesem Fall der Täter, also das bemitleidenswerte Opfer (naja, nicht wirklich), selbst Hand an sich gelegt hat. Aber es ist wie so oft: Kaum ist der Täter ein Moslem, greift die Kuscheljustiz!
#63 karlos (24. Jul 2009 14:55)
Wer weiß schon, ob es wirklich ein Kurde war oder nur ein Türke, der keine Lust auf Arbeiten mehr hatte. Wir haben in Deutschland wahrscheinlich mehr „Kurden“ als es in der Türkei jemals gegeben hat. Und überhaupt: die Türkei ist ein EU-Beitrittskandidat; dort gibt es keine Folterung.
Ist Mustafa jetzt abgeschoben? 😉
„gab ihm damit zur Abschiebung in die Türkei frei“. Ich dachte, die Türkei wäre so ein tolles Land, die beste Freundin von Claudia Roth und Beitrittskandidat für die EU!
Auf welcher juristischen Grundlage kann man denn einen Psychiater haftbar machen, wenn jemand Selbst(!)mord begeht?
Weiss das jemand?
„Kurz darauf nahm sich der Abschiebehäftling in seiner Zelle das Leben, was unverzüglich eine Anklage wegen fährlässiger Tötung zur Folge hatte. “
Diese BRD verursacht mir Dauerdepressionen, weil ich in meinem Heimatlande als Scheissdeutscher beschimpft werden darf, ohne dass die Behoerden dagegen wirksam vorgehen. Wenn ich mich nun umbringe, kaoennen dann Frau Zypries, Herr Schaeuble oder Herr Trittin, oder noch besser alle drei, wegen fahrlaessiger Toetung vor Gericht kommen?
Wenn ja, wuerde ich mir eine solche Massnahme ernstlich ueberlegen.
Egal, wie die Psychiater entscheiden, es kann nur falsch sein. Entweder sie bescheinigem dem Gewalt- und Wiederholungstäter ein positives Gutachten, dann kommt er frei und tötet wieder und wenn er ein negatives Gutachten schreibt, dann tötet dieser sich selbst.
Liebe Gutmenschen, wozu brauchen wir in Gefängnissen den Psychiater? Die Gutachten sind großer Blödsinn. Es kann nur subjektive Einschätzungen geben, die aber nie den Täter wirklich in seinem Ganzen einschätzen können!
Es beruhigt somit doch nur euer Gewissen, wieder so edel und gut zu sein!
Privat mag das der ein oder andere für nötig halten einen solchen aufzusuchen, generell gehören aber
Gewalttäter und Schwerkiminelle weggeschlossen und wenn sie sich wegen Abschieben selbst umbringen, dann ist das eben Pech für den Täter, Glück für weitere mögliche Opfer!
Beim Frankfurter Amtsgericht tippe ich mal auf Freispruch
Im Gegenzug sollte man alle, die Gewaltverbrecher nicht ausschaffen, ebenfalls wegen Beihilfe zu Mord anklagen!!!
Wenn man sich von den wenigen Anständigen die wir noch in Reihen der Politiker haben distaziert, wer bleibt da noch über?
#1 monsignore (24. Jul 2009 11:18) Kurz darauf nahm sich der Abschiebehäftling in seiner Zelle das Leben.
na das problem ist doch wunderbar gelöst…
Enthalten Sie sich sollcher Kommentare! Sie schaden nur. Leider kann man hier immer mehr Beiträge dieser Art lesen. Schade für PI.
#8 karlos
#25 Ypsilanti
#76 havel
Selbsternannte Sittenwächter oder Moralapostel???
@ #14 karlos
Folterstaat Türkei? Wenn ich mich richtig erinnere, ist doch die Türkei für die europäischen Politiker kurz davor, wegen ihrer enormen Fortschritte in Sachen Demokratie und Menschenrechte in die EU aufgenommen zu werden, und nach Ansicht der türkischen Politiker schon lange ein Vorbild für die Staaten des Westens.
Entscheide dich jetzt:
a) Türkei in den nächsten 100 Jahren nicht in die EU
b) Die Angst des Kurden war völlig unbegründet
Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Recchtsstaat auf einen Erpressungsversuch – wie z.B. durch Selbstmord – eingeht.
Oder wird die Regierung ausgetauscht, nur weil jemand ansonsten mit Selbstmord droht?
Oder kann ich jetzt eine Lohnerhöhung durchsetzen, indem ich mit Selbstmord drohe?
Sollten wir uns das wünschen?
Man muss nur nach Frankreich schauen, um zu sehen, wohin es führt, wenn der „Rechtsstaat“ unwillens ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Und das ist weder in Frankreich noch hier das Ende der Eskalation.
Wenn sich jemand also umbringt, weil er gegen geltendes Recht seine Privatinteressen durchsetzen will (wie hier das Aufenthaltsrecht), dann ist das nicht das Problem dieses Rechtsstaates.
Es ist allerdings ein Problem, wenn man dem nachgibt, weil man damit letzlich das Recht in das Belieben des Betroffenen stellt.
Wie Kant schon sagte (sinngemäß): ein Gesetz ist unangenehm, sonst wäre es keines!
Daher: Erpressungsversuch nicht geglückt, „Drohung“ wahr gemacht. Ende der Geschichte.
Leider aber nicht bei uns, da muss natürlich jemand der Schuldige sein, da doch ein anderer gegen das Gesetz seinen Willen nicht durchsetzen kann.
Im Übrigen betrachte ich das ganze als Einschüchterungsversuch! Welcher Psychiater wird sich noch trauen, jemand als abschiebefähig zu begutachten, wenn ihm/ihr eine Anklage droht.
Man stellte sich mal vor, es käme zur Anklagen von Richtern, die in ihren Urteilen Recht beugen und Kriminelle freisprechen, die wiederum töten. Ich meine, nur mal vorstellen, rein theoretisch, romanhaft gewissermaßen, also lediglich in der Phantasie, möglicherweise anderweitig prosaisch (Novelle, Erzählung, Comic) oder in einem erdachten Essay versteckt oder gar nicht in geschriebener Form, sondern als Märchenerzählung in oraler Tradition vor dem heimischen mit CO2-neutralem Teakholz aus Papua-Neuguinea befeuerten Schamottofen aus Omas Zeit. Nur mal vorstellen…
@ #30 Pete
Pete, hör auf, das ist zu grauenhaft!
Wurde jemals ein Gutachter angeklagt, geschweige denn verurteilt, wenn er die Freilassung eines türkischen gewalttätigen „Ehrenmannes“ befürwortete der dann seine Frau oder Freundin umgebracht hat?
Ich stell mir schon die Imane in den Müsel-Betstuben vor:
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