Winfried Hassemer (Foto), ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (1996-2008), plädiert dafür, bei „Ehrenmorden“ auch „den sozialen Kontext und die Sozialisation des Täters“ zu brücksichtigen. Das sagte er in einem Spiegel-Interview. Da der Täter in „anderen sozialen Mustern“ lebe, müsse man auch einen sogenannten Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

Der Spiegel fragt ungläubig nach:

Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.

Und bekommt die Antwort:

Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten.

Da werden sich zukünftige Schwesternmörder freuen, wenn diese Ansichten Schule machen. Sie wussten nicht, dass Morde verboten sind!

Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

Derselbe Richter findet es übrigens nicht richtig, Terrorcamp-Besucher zu bestrafen. Schließlich könne man ihnen – im Gegensatz zu jemandem, der betrunken Auto fährt, ja keine böse Absicht unterstellen.

(Spürnasen: MozartKugel, Le Saint Thomas, Pittiplatsch und Skeptiker)

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141 KOMMENTARE

  1. Da der Täter in “anderen sozialen Mustern lebe, müsse man auch einen sogenannten Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

    Und warum lassen wir solche Hinterwäldler dann überhaupt in unser Land?!?

    Eine arme, verwirrte Seele. Wir sollten für ihn beten.

  2. Unglaublich. Das wir in unserer Justiz einen unübersehbaren Migrantenbonus haben kann niemand ernsthaft verleugen.

    Aber wenn das, wie hier gefordert, auch noch offiziell werden sollte, fühle ich mich diesem Rechtstaat gegenüber nicht mehr verpflichtet.
    Da unsere zugewanderten orientalischen Schätze das noch nie taten, fühlt sich halt irgendwann dieser Gesetzgebung gegenüber gar keiner mehr verpflichtet.
    Und nu?

  3. Die Scharia hält Einzug in unsere Rechtsprechung – in 40 Jahren sitzt an Stelle des Herrn Hassemer ein Mullah

  4. Einen Menschen umzubringen
    plus
    Vorsatz
    plus
    niedere Beweggründe

    ist und bleibt Mord.
    Wenn ein Muslim das tut, dann darf man ihn eben muslimischen Mörder nennen, aber gemordet hat er dann trotzdem.

    Wenn das nicht so wäre, könnte ja ein NPD-ler genauso mildernde Umstände beantragen mit der Begründung „Hoppla – ich wusste nicht, daß es Verboten ist einen Juden umzubringen – ich komme nämlich aus einem anderen Kulturkreis – bei uns hat das Tradition“.

    Das kanns doch nicht sein!

  5. Der ehemalige Verfassungsrichter widerspricht sich selbst. Die harte Bestrafung eines Schandmords ist im Sinne der positiven Generalprävention zu fordern.

  6. Und unter Berücksichtigung der Umstände, die wir erst letztens gelernt haben, gilt:

    Die Muslime haben viel größeres Vertrauen in unser Rechtssystem als die Deutschen, sie haben nur leider keine Ahnung, was hier Recht und Unrecht ist. Sie sind die besseren Deutschen, weil sie sich viel enger an unser Recht gebunden sehen, sie kennen es nur nicht und sollten daher auch nicht so hart bestraft werden wie Biodeutsche. Ist doch alles logisch.

  7. Ich denke er könnte sich als Scharia-Richter bewerben. Für einen „Ehren“mord kommt es keine Rechtfertigung.

  8. Kotz! Würg! Spei!

    Solche Richter sind Freislers Antipoden und genau so schädlich für die freiheitlich demokratische Ordnung.

  9. Der gute Herr Hassemer muss während des Interviews unter starken Drogen gestanden haben, anders kann ich mir so viel schwachsinniges Gesülze einfach nicht erklären.
    Wieso schreit er nicht gleich nach der Sharia, das wäre wenigstens mal ein ehrliches Statement!

  10. Ich verstehe ihn so: Wenn man solche Morde aufgrund der sozialen und kulturellen Herkunft der Täter nicht bestrafen darf, dürfen Menschen aus solchen Kulturkreisen hier nicht leben.

    Das ist eine ganz schön rassistische Einstellung Herr Hassemer….

    norbert.gehrig@yahoo.de

  11. Ich glaub’s nicht, ich glaub’s nicht…Diese opportunistische Ratte wechselt schon jetzt die Seiten! Na, vielleicht gibt’s demnächst Gebetsteppiche bei Ikea, die haben ebenfalls ein Gespür für Trends!!

  12. Musel-Mörder sind eben bessere Mörder.
    Das ist doch wohl ausreichend bekannt!
    Was für arme Irre.

  13. Wie ist es denn mit dem Kampf gegen die Ungläubigen ? Der ist doch auch in manchen Ländern üblich. Kann man den auch mit „der arme Kerl wusste das nicht“ entschuldigen ?
    Ich dachte, 68 wäre vorbei.
    „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt also nur für uns.
    Wie alt ist er ? Reif für die Rente ? Ja.

  14. Zu dem schwachsinnigen Gesabbel Hassemers fällt mir nur noch Ludwig Thoma ein.
    Der sagte über den Richter, der ihn wegen angeblicher Majestätsbeleidigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilte:“ er ist Jurist und auch sonst ein Idiot.“

  15. Naja, Edathy will schließlich auch rechtsradikale Straftaten stärker ahnden lassen als linksradikale, wenn schon 68er, dann aber auch konsequent!

  16. Na, dann kann man ja Amon Göth und anderen KZ-Kommandanten wohl nichts mehr übelnehmen.

    Zum einen lebten ja gerade die Angehörigen der NS-Mordorganisationen wie SS und SA in einem eigenen sozialen Milieu, zum anderen gilt ja auch gerade für sie der Verbotsirrtum.

    Schließlich war die Ausrottung der Juden ja Staatsräson.

    Müßte man da jetzt nicht einen gewissen „Herren“, der gerade aus den USA bei uns eingereist ist, von Entschuldigungen begleitet in einen Flieger gen Amerika setzen?

    Ich dachte bisher immer, Mordrichter wie Roland Freisler wären eine einmalige Entgleisung der deutschen Justiz.

    Aber scheinbar ist eine pathologisch morbide Grundeinstellung für einen Teil unserer „Rechtsbeuger“ Voraussetzung für ihr Amt.

  17. Ein Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zu Verbrecher!

    (Kanzler in Goethes Faust)

    Mein Freibrief, ich kenne viele Gesetze nicht und mein Vater ist Engländer! Also auch MiGru!

  18. Wer nicht weiß, dass jemanden zu töten niemals rechtens sein kann, hat hier nun wirklich nichts verloren. Mehr ist dazu nicht zu sagen, punktum!

  19. typen wie dieser abgehobene alte mann,sind die sagnägel deutschlands.

    ich kann nur hoffen das er kinder oder enkel hat…weiteres erspare ich mir lieber !

  20. Nun gibt es doch einen tollen Grund für die Kulturbereicherer unsere Sprache nicht zu lernen.

    Wenn ich etwas nicht verstehe, dann weiss ich es nicht!
    Freispruch für Ehrenmord.

    Spreche ich deutsch, dann hätte ich es wissen können – weiss es aber nicht:
    18 Monate auf Bewährung für Mord.

    Spreche ich deutsch, weiss auch was Mord ist, habe aber einen Migrantionshintergrung:
    2 Jahre 8Monat ohne Bewährung.

    Ich bin Deutscher, habe einen Hauptschulabschluss:
    Lebenslänglich!

    Ja das ist sicherlich eine tolle Lösung. Ich kann damit leben – aber bitte nicht in Deutschland!

    „Der Kampf gegen Rechts ™“ muß ausgeweitet werden – es muß ein umfassender „Kampf gegen kranke Hirne ™“ werden.

  21. #21 Ypsilanti (13. Mai 2009 14:11)

    Da braucht man sich eigentlich nur auf den Koran berufen, dann ist Mord doch nichts ehrenrüriges, sondern in vielen Fällen sogar gefordert.

  22. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

    Der Mann ist gemeingefährlich. Aus diesen Zeilen tropft die Angst vor den zukünftigen Herrenmenschen und die war noch nie ein guter Berater.

  23. ähäm… ist das nicht derselbe Typ, der sich gegen die Bestrafung von Inzest aussprach (wegen einer nebulose kulturhistorisch begründete, wirkkräftige gesellschaftliche Überzeugung blablabla…. daß Beischlaf zwischen Geschwistern strafwürdig sei)????

    Also, echt, der Mann muß heute einen Clown gefrühstückt haben…
    … oder sehr, sehr schlechtes Gras geraucht haben. 🙁

  24. #25 tanjamaria

    stimmt natürlich. Aber vielleicht lebe ich noch zu sehr in einer „heilen“ Welt, wenn ich sage, dass jemand der hier lebt, wissen sollte, dass es auf den Koran nicht ankommt? Naiv, oder? 😉

  25. Mord (sogar „Ehren“-Mord) ist auch in vielen islamischen Ländern (wie z.B. Türkei) per Gesetz verboten, also unabhängig von der Rechtspraxis als Kapitalverbrechen eingestuft und bekannt. Wie der unsägliche Hassemer von da zu seiner Verbotsirrtums-Argumentation weiterleiten kann, ist ein Rätsel und eigentlich nur ein Indiz für die vorauseilende Unterwerfung von Teilen der Eliten unter mutmaßlich zukünftige Rechtsnormen. Hassemer ist eine klassische Funktionärspfeife und Windfahne, wie sie zu allen Zeiten gute Jobs bekamen.

  26. Die Aussagen von Hassemer sind wie ein Faustschlag in das Gesicht jedes gesetzentreuen Bürgers.

    Da der Täter in “anderen sozialen Mustern lebe, müsse man auch einen sogenannten Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

    Das ist ja der Hammer – ein „Verbotsirrtum“ aufgrund anderer sozialer Muster in Erwägung zu ziehen. Ist es nicht vielmehr so, daß die Mehrzahl der Schandmörder in Deutschland geboren ist und somit in keinen „anderen sozialen Mustern“ lebt? Einzig und allein ihre „Traditionen“ und „Kulturen“ haben ein anderes Rechtsverständnis (Sharia). Vergessen werden darf auch nicht, daß viele Schandmorde mit Billigung, wenn nicht sogar durch Auftrag, der Eltern geschehen, um die sog. „Familienehre“ wieder herzustellen. Bei den Tätern daher auf einen „Verbotsirrtum“ zu setzen, ist völlig fehl am Platz.

    @ mannimmond:

    Und da heißt es: Vor dem Gesetz sind alle gleich…

    Wenn es „nur das wäre… Aber die „Urteile“ werden auch noch „Im Namen des Volkes“ gesprochen… 🙁

  27. Hat man dem Typen ins Hirn geschissen und nicht umgerührt? Ich kenne den Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Das gilt vermutlich nur für Deutsche…

  28. Interessanterweise gab es in der Türkei im Strafrecht bis 2004 mildernde Umstände bei „Ehrenmord“. Die wurden auf Druck der EU abgeschafft. „Ehrenmord“ wird dort nun wie vorsätzlicher Mord mit lebenslanger Haftstrafe geahndet.

    Der Hassemer hat offenbar zuviel mit dem Jan Reemtsma zusammengesteckt. Das kann einem ja nur die Birne vernebeln.

  29. „Hassemer den hasse mer“

    hieß es in den 80er Jahren im Juridicum der JWG-Uni in Ffm.

    Die Vorlesungen waren grauenhaft langweilig…

  30. Am Ende gehen die dann noch straffrei aus!

    NEIN! NEIN! NEIN!

    Nicht „VERBOTSIRRTUM“! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

  31. Mr. Gutmensch Hassemer:

    „Ich rege nur an, den Blick zu weiten und auch andere Aspekte zu bedenken. Ich plädiere dafür, zwei im Ergebnis einander entgegengesetzte Argumente in ein praktisches Verhältnis zu bringen. Innerhalb dieses Verhältnisses versuche ich, das entschuldigende Element zu stärken. Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins.“

  32. Wie peinlich — wie wurde so ein Verwirrter jemals Richter in D?

    Wievielen Menschen hat dieser Schreibtischverbrecher willentlich geschadet, nur um seine Ideologie zur verwirklichen ?

    Hasseme(h)r — nomen est omen….

  33. Wer ist dann der Nachfolger von Winfried Hassemer im BVG ????

    Der da: Andreas Voßkuhle

    Auf Vorschlag der SPD wurde Voßkuhle am 25. April 2008 im Bundesrat als Nachfolger von Winfried Hassemer als Richter ans Bundesverfassungsgericht gewählt. Damit war er nach Johannes Masing der zweite Freiburger Professor innerhalb von zwei Monaten, der an das Bundesverfassungsgericht gewählt wurde.
    Ursprünglich hatte die SPD den Würzburger Juristen Horst Dreier für dieses Amt vorgeschlagen, konnte sich aber nicht gegen den Widerstand aus der CDU nach Stellungnahmen auch liberaler und linker Medien durchsetzen.
    Statt Dreier wurde daher Voßkuhle benannt. Am 7. Mai 2008 ernannte Bundespräsident Horst Köhler Voßkuhle zum Richter am Bundesverfassungsgericht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Vo%C3%9Fkuhle

  34. Alle Germanen dürfen jetzt jubeln:
    Endlich ist es wieder erlaubt, nicht genehme Personen im nächsten nebelumwaberten Moor zu versenken, wo sie schöne Moorleichen ergeben, über die sich die Archäologen eines Tages freuen.
    Schließlich hat das hierzulande kulturelle Tradition seit 2000 Jahren!
    Mir fallen da eine ganze Reihe zukünftiger Moorleichen ein….

  35. Waaaas??? 1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. 2. Wer weiss denn bitte nicht, dass man einen Menschen nicht töten darf? 2. Ist dieser sog. „Ehren“mord immer vorsätzlich und entspringt aus einem niederen Beweggrund.

  36. #42 Kybeline
    Lust hätte ich, aber keine Lust am Wochenende zu verreisen. Von Bonn ist es ja ein gutes Stückchen…

    OT:
    Was ist denn mit dem Artikel „Nicht an Muslime zu verkaufen“ BMW… hin?

  37. Wiki macht schlau:

    Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht in § 17 Strafgesetzbuch (StGB) und in § 5 Wehrstrafgesetz (WStG) geregelt. In gleicher Weise ist die Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht gefasst (§ 11 Abs. 2 OWiG). § 17 StGB lautet:

    „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“

    und weiter:

    Beispiel: Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und demnach keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hat (und haben muss, denn er wollte schließlich nicht nach Deutschland), etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise nicht verboten ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.

    Damit schlägt Wikipedia einen gestandenen Verfassungsrichter !!

    Verbotsirrtum bezüglich Ehrenmorde ist nicht auf hier lebende Ausländer anwendbar, weil:
    die leben hier absichtlich und mit Vorsatz und nicht zufällig! Daher müssen sie sich auch mit dem Land und seinen Gesetzen zumindest in Bezug auf Schwerverbrechen schlau machen!

  38. Dieser Typ ist krank – mir wird schlecht, wenn ich solche A… als Richter fungieren und dann noch solche Begründungen abliefern. Oder er wird bestochen oder bedroht oder alle drei Varianten zusammen. Weiß der was er da anrichtet? Dieses ist ja geradezu eine Aufforderung an eine bestimmte Migrantengruppe, Schandmorde zu begehen, da diese ja dann sowieso nicht wissen, dass das bei uns verboten ist. Dazu stellt er sich auf die Seite der Täter und die grausam ermordeten Opfer werden verhöhnt. Schande über Sie, Herr Richter. Sie stellen sich auf eine Stufe mit übelsten Kriminellen. Ich schäme mich, Deutsche zu sein. Was werden wir unseren Kindern einmal sagen, wenn sie uns fragen, was bei uns im Land alles möglich war? Ich schäme mich, Deutsche zu sein.
    #34 Schoensessel: Da dieser Herr kein Hirn hat, kann ihm auch niemdand hineinscheißen. Herr – wirf Hirn herunter.

  39. Wenn man das liest und bedenkt, dass der Mann Richter unseres Bundesverfassungsgerichts gewesen ist (ein öffentlich geachteter noch dazu), kann man erahnen, auf welche Art und Weise die ganzen Rechtsgrundsatzrelativierungen im Umgang mit Nichtbiodeutschen zustande kommen.

    Rechtsgrundsätze müssen nach Ideologie der Gutmenschlichkeit im soziokulturellen Gesamtzusammenhang gesehen und individuell “angepasst” werden. Sowas nannte man früher Rechtswillkür…bekannt zum Beispiel aus der UDSSR, wo Rechtssicherheit und-gleichheit (gemäß dem notorischen Zitat Luxemburgs) nur für das rechtgläubige Kollektiv galt.

    Eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundsätze ist auch in den USA zu beobachten, wo Nobama Vertreter dieser politisch korrekten Rechtssprechung in maßgebliche Positionen der Justizbehörden hievt.

    Ich kenne die Biographie Hassemers nicht, aber offensichtlich ist die Ideologisierung unserer Gesellschaft auf alleroberster Ebene angekommen.

  40. Solche Richter sind eine Gefahr für die Gesellschaft.

    Wieder einmal einer dieser Gutmenschen, die die Einwanderer für zu blöd halten, um ein Loch in den Schnee zu pissen.
    Es sollte mittlerweile selbst zu dem dümmsten Hinterwäldlermigranten aus dem sagenumwobenen Südland vorgedrungen sein, dass Mord in Deutschland unter Strafe steht.
    Wie war das nochmal: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich??!!“ Naja, manche dann aber wohl doch ein bisschen gleicher…

    Solche Richter sind mit dafür verantwortlich, dass über 60 Jahre nach dem Zusammenbruch von Nazi-Deutschland der Geist von Roland Freisler wieder durch die deutschen Gerichtssäle weht.
    Bei solchen Statements stellt sich mir die Frage: Wer schütz und vor dieser „Justiz“???

    Ich könnte gar nicht so viel fr***** wie ich ko**** könnte 🙁

  41. Galt nicht bisher:

    „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?“

    Immerhin mag auch der „Spiegel“ seinen Ohren nicht trauen. Mehrheitsfähig wird diese „Expertise“ hoffentlich nicht.

    Gemäß der Argumentation Hassemers muss man auch Demjanjukstraffrei stellen. Er ist ohnehin nur ein Bauernopfer, das die deutsche Justiz ihrem verspäteten schlechten Gewissen bringt, weil sie die Haupttäter größtenteils davonkommen und in Freiheit fettleben ließ.

  42. Oh Herr schmeiss Hirn runter, bei solchen Richtern, mit wie viel arabischen Oldollars wurde der „bestochen“. Alles spricht von der ial.
    Mafia, nur D/ ist schon ganz in der Hand von der arabischen Mafia….

  43. Sorry, immer diese widerspenstigen Tags:

    Gemäß der Argumentation Hassemers müsste man auch Demjanjuk straffrei stellen. Er ist ohnehin nur ein Bauernopfer, das die deutsche Justiz ihrem verspäteten schlechten Gewissen bringt, weil sie die Haupttäter größtenteils davonkommen und in Freiheit fettleben ließ.

  44. Ein ganz schäbiger Verfassungsrichter. Einer, der schon immer auf die Verfassung gespuckt hat.

    Einer, der sich auch als Schariarichter verdingen wird, wenn eine neue Herrschaft es von ihm verlangt. Ein Knecht, ein Stiefellecker.

    Einer, ehrlos für immer.

  45. Wie abgrundtief müssen diese 68er den deutschen Staat hassen, Sie jagen den Staat immer weiter in den Untergang.

  46. Da fällt einem aber auch gar nichts mehr ein, außer den Scharia-Richter umzupusten, ihn zu verbuddeln, um dann zu sagen: „man wüßte nicht, daß es verboten sei, Müllbeutel mit Richterleichen in seinem Garten zu verbuddeln“.

  47. @ #48 die klavierspielerin (13. Mai 2009 14:37)

    Nein !!!
    Der Typ da soll sich schämen, Deutscher zu sein!

  48. In meinem sozialen Hintergrund gibt es zum Beispiel keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das werde ich den Beamten nächstes Mal glaubhaft versichern. Mal sehen was passiert…

  49. Der feine Herr spricht doch nur aus, was in unseren Gerichten längst Usus ist. Das Zweiklassenrecht ist bereits etabliert. Daß man es in schriftliche Form fassen wird, ist nur eine Frage der Zeit.

  50. Aha. Dann wird der gute Mann wohl demnächst dank seiner „Expert“-Empfehlung die Islamisierung an seinen eigenen Kindern zu spüren bekommen wie die meisten im Lande. Den Muslimischen Oberlippenbart hat er ja bereits. Denn der Islam macht vor niemandem halt, jeder der sich nicht verbeugt muss dran glauben. Die Geister die der werte Herr Oberrichter rief.

    Diese sogenannten Experten (ähnlich den grünschnäbligen „Nahost-Experten“ im TV bringen dieses Land um Kopf und Kragen …

  51. Da hat doch so ein Mullah gesagt dass das töten oder morden auch laut Koran verboten ist?!! Was soll das, der Richter gehört ins Irrenhaus! Das ist ja der Feribrief für die Mohammeds ihre Weiber umzubringen das darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Ich dachte vor Gericht sind alle Menschen gleich, das ist wohl ein Irrtum! Schande über die Justiz die wollen die Scharia einführen das sind lauter Sadisten.

  52. Richter Hassemer hat hier das richtige Problemfeld angesprochen, zeigt aber noch nicht die Tragweite seiner Schlüsse auf.

    Die zu einer Verurteilung wegen Mordes notwendige Einschätzung des Tatmotivs als „niederer Beweggrund“ stellt eine moralische Wertung dar. Sie ist nur dann als rechtskonstituierend tauglich, wenn diese Moral von der Gesellschaft als ganzes geteilt wird. Auch der Täter selber muss diese moralische Einschätzung haben bzw. sollte sie aufgrund seiner Sozialisation mindestens haben können.

    Die fortlaufende Einwanderung aus kulturfremden Kreisen hat nun dazu geführt, dass dieser gesellschaftliche Konsens – plump gesagt die Antwort auf die Frage: „was ist gut, was ist schlecht?“ – Stück für Stück verloren geht. Im alltäglichen Zusammenleben ist das schon seit geraumer Zeit bemerkbar – vom Machogehabe jugendlicher Migranten bis hin zu den Schwimmverboten für türkische Mädchen durch die Eltern – aber zunehmend wirkt dies auch in die zivil- und strafrechtliche Sphäre hinein. Menschen mit völlig anderen Wertesystemen einen niederen Beweggrund zu unterstellen ist in der Tat zweifelhaft.

    Ein weiteres Indiz für diese Erosion zeigt sich in der Forderung britischer Muslime nach der teilweisen Paralleleinführung der Sharia – zunächst hauptsächlich beschränkt auf Familien- und erbrechtliche Fragen und unter Freiwilligkeit aller beteiligten Parteien. Ein Urteil des Shariagerichts soll dann aber rechtskräftig und von der traditionellen britischen Rechtssprechung auch nicht mehr anfechtbar sein.

    Beide Tendenzen weisen jedoch in eine Richtung – die Auflösung des Grundsatzes der Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Hinwendung hin zu einer Sozio- oder Ethnojustiz.

    Eine solche unterschiedliche Rechtsprechung für unterschiedliche Personengruppen ist freilich in der Geschichte nichts neues, sie war bis zur Errichtung des modernen Rechtsstaates sogar die Regel. Von den Anfängen des Heiligen Römischen Reiches, wo verschieden Stämme unter verschiedenen Rechtssystemen lebten, über das Mittelalter, wo streng reglementiert war, welche Stände welche Rechten und Pflichten hatten, bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, als immer noch spezielle (diskriminierende) Regelungen für Juden und andere existierten.

    Die Nachteile eines solchen Systems liegen vor allem in der Beurteilung von Konflikten zwischen Gruppen (und damit Wertvorstellungen). Daher versuchte man schon recht früh, nämlich mit dem Sachsenspiegel ein für alle verbindliches Rechtssystem aufzustellen – obwohl dieser nur die Rechtsprechung der Stämme vereinheitliche – verschiedene Rechte und Pflichten für verschiedene Stände blieben bestehen.
    Erst mit den preußischen Reformen im 19. Jahrhundert und der Einführung des Rechtsstaats war die Rechtslage für alle Menschen unabhängig von Ethnie oder Stand gleich. Der lange Weg zum gleichen Recht dauerte somit über 600 Jahre. Grund für sein Sieg wahr vor allem, dass im Zuge der Aufklärung sich die Idee von der Gleichheit aller Menschen durchgesetzt hatte – eine Idee, die bis zum heutigen Tage noch zu den Grundsätzen der deutschen und westeuropäischen Kultur im Allgemeinen gehört.

    Noch – denn sowohl die Versuche eines Richter Hassemer (und seiner noch aktiven, verständnisvoll urteilenden Kollegen) als auch die der britischen Ummah zielen darauf ab, diese Rechtsgleichheit zu beseitigen. Der Grund, warum solche Appelle nicht ungehört verhallen, liegt tatsächlich in der sich wandelnden demographischen Lage in Westeuropa – je größer der Anteil derer, die die ethisch-moralischen Grundlagen unserer Rechtsordnung nicht teilen, desto schmaler wird das Fundament, auf dem diese steht.

    Die Konsequenz ist offensichtlich: Entweder wir akzeptieren, dass die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz nur eine kurze Periode in der Geschichte war, und fallen in die Gepflogenheiten früherer Jahrhunderte zurück, oder aber wir verplichten alle in unserem Land lebenden auf die tradierte Werteordnung. Die Konsequenz aus dem letzteren wäre, kulturnahen, anpassungsbereiten Einwanderen den Vorzug zu geben und Menschen, die nicht bereit sind, sich unserem Wertesystem anzupassen, in ihrer Ursprungsländer zurückzuführen.

  53. #45 Timur (13. Mai 2009 14:32)

    OT:
    Was ist denn mit dem Artikel “Nicht an Muslime zu verkaufen” BMW… hin?

    Was ist das für einen Artikel? Ich kenne ihn nicht. Kannst du mehr dazu sagen?

  54. „Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.“

    … die Antwort:

    „Genau.“

    Offenbar ist die Abschlachtung eines Menschen nicht per se verwerflich, sondern nur dann, wenn sie gegen ein staatliches Verbot verstößt.

    Immerhin kriegen laut Jugendrichterin Kirsten Heisig viele jugendliche (meist muselgrantische) Mörder milde Strafen, weil das Gericht einen Tötungsvorsatz in der Annahme verneint, in jedem Menschen wirke eine sehr starke natürliche Tötungshemmung.

    Hassemer mag nicht sehen, dass ein sog. Ehren-Mörder – ob er sich der gesetzlichen Strafbarkeit seiner Handlung nun bewusst ist oder nicht – kulturell bedingt über einen hohen Grad innerer Verrohung verfügt und als gefährlich gelten muss.

    Letztlich ist alles, was Hassemer da plappert, ein deutliches Plädoyer dafür, solche Kulturbereicherer gar nicht erst zu uns hereinzulassen.

  55. #66 Kybeline (13. Mai 2009 14:58)
    #45 Timur (13. Mai 2009 14:32)

    OT:
    Was ist denn mit dem Artikel “Nicht an Muslime zu verkaufen” BMW… hin?

    Was ist das für einen Artikel? Ich kenne ihn nicht. Kannst du mehr dazu sagen?

    Stimmt, da war doch was … Ich hatte diesen Beitrag in der Übersicht gesehen, aber noch nicht gelesen, jetzt ist er verschwunden. Offenbar handelte es ich um eine Verkaufsanzeige für einen Gebrauchtwagen, dessen Verkäufer das gute Stück nicht an Musels abgeben will.

    Vielleicht wurde der Beitrag entfernt, um dem betreffenden Menschen, der das Auto inseriert hat, keine Schwierigkeiten mit der Justiz zu verursachen?

  56. Meie Ahnen waren Kopfjäger und mein „soziales Muster“ verlangt, Herrn Hassemers Rübe auf meinen Kaminsims zu stellen. Kein Problem, oder?

  57. „Hassemer mag nicht sehen, dass ein sog. Ehren-Mörder – ob er sich der gesetzlichen Strafbarkeit seiner Handlung nun bewusst ist oder nicht – kulturell bedingt über einen hohen Grad innerer Verrohung verfügt und als gefährlich gelten muss.“

    Doch, genau eben darauf zielt er doch ab!!

    Sein Mix aus Euphemismen und juristischem Abstraktdeutsch drückt nämlich genau das aus: an den verrohten Wilden seien unsere Rechtsnormen nicht 1:1 anzulegen. Mildernde Umstände qua inferiorer Zivilisationsstufe.

    Das ist natürlich unglaublich arrogant und in gewisser Weise auch „rassistisch“…genau wie affirmative action es auch ist.

    Aber diese Ironie geht Leuten wie Hassemer, Prantl, Laschet uswuswusw. leider wirklich nicht auf….

    Die Bigotterie der Gutmenschlichkeit ist im Grunde menschenverachtend!

  58. #70 ratloser (13. Mai 2009 15:10)

    (Hassemers) Mix aus Euphemismen und juristischem Abstraktdeutsch drückt nämlich genau das aus: an den verrohten Wilden seien unsere Rechtsnormen nicht 1:1 anzulegen. Mildernde Umstände qua inferiorer Zivilisationsstufe.

    Genau. So wie unreife und unwissende Kinder ja auch weniger hart oder gar nicht bestraft werden.

    Aber besser wäre es, Angehörige inferiorer Zivilisationsstufen gar nicht erst bei uns aufzunehmen.

  59. Mit etwas Glück macht er auch noch Bekanntschaft
    mit der Stoßstange des Wagens eines betrunkenen Autofahrers ohne Absichten.
    Manchmal gibt es ja auch zufällig doch noch die ‚höhere‘ Gerechtigkeit.

  60. #32 Kalfaktor (13. Mai 2009 14:21)

    Ich weiß nicht, wen Herr Hassemer meint, Mohammedaner kann er nicht meinen, sagt zumindest der Herr Mayzek vom ZMD:

    Der 24-Jährige habe die Religion vorgeschoben und sich mildernde Umstände erhofft, sagte Mazyek. „Gott sei Dank ist der Richter nicht darauf reingefallen.“ „Wir dichten sehr viel Islam in Sachen hinein, wo er eigentlich gar nicht hingehört“, sagte Mazyek. „Es gibt keinen leisesten Verdacht, dass Mord aus Ehre oder sonstigen Gründen zu rechtfertigen ist. Mord bleibt Mord.

    Der Verweis auf die unterschiedlichen Kulturen sei lediglich eine vorgeschobene Argumentation gewesen. Es sei wichtig, den Täter und die Tat als solche zu beschreiben und nicht zu versuchen, Religion als Begründung heranzuziehen. „Die Staatsanwaltschaft hat ja nicht umsonst gesagt, dass sie den Begriff Ehrenmord hier an dieser Stelle fehl am Platz“

    http://zentralrat.de/11558.php

    Auch die „Wormser Charta“ erklärt:„Ehrenmord hat nichts mit Islam zu tun“

    Somit wäre der Verbotsirrtum ausgeschlossen, vorerst. Aber da bei Verbotsirtum der Mord kein Mord mehr ist, ist der Ehrenmord auch kein Ehrenmord, sondern Brauchtumspflege wie zum Beispiel Schächten (das ist zwar auch untersagt, allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen).

    Deswegen sollten denjenigen, die nach „anderen sozialen Mustern“ leben zur Wiederherstellung ihrer Ehre oder der Ehre der Familie oder Islam die Möglichkeit eingeräumt werden eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Veterinäramt zu beantragen, um Rechtsirrtümer auszuschließen, bevor die Schwester wegen Verwestlichung fachgerecht geschächtet wird.

    Eine Ziege dürfte als Bearbeitungsgebühr angemessen sein, zumal die Gerichte entlastet werden und unschöne Szenen nach der Urteilsverkündung vermieden werden.

    Sehr schön finde ich übrigens das neudeutsch für Intregrationsverweigerung: „Leben nach anderen sozialen Mustern“

  61. Was ’ne Aufregung wieder !! Hassemers schwer erträgliche Aussage ist zwar abstrakt juristisch nach dem Lehrbuch korrekt, aber in der Praxis fast ohne Bedeutung.

    Eine Strafkammer prüft in erster Linie Tatsachen, nicht abstrakte Rechtsfragen. Erstens sind danach Tötungsdelikte in allen Gesellschaften mit Strafe belegt – über das Verbot zu Töten, kann sich also schon mal niemand irren. Und jemandem, der hier seit Jahren lebt, womöglich hier aufgewachsen ist, wird schlichtweg unterstellt, dass er das gewußt haben muss. Demnach kann sich auch niemand nicht mehr darüber irren, dass Mord oder Totschlag – aus welchen Gründen auch immer begangen – auch bei uns strafbar sind. Folglich ist noch nie ein Moslem bei Ehrenmord wegen eines Verbotsirrtums freigesprochen worden, noch hätte jemals ein solcher Fall dem BGH oder BVerfG zur Entscheidung vorgelegen.

    Die auch meiner Ansicht nach häufig viel zu milde Strafzumessung wurde am individuellen Fall festgemacht, aber nie am Verbotsirrtum .

  62. …dann müßten natürlich bei den Morden der Mafioso Clans auch mildernde Umstände berücksichtigt werden, sonst wäre das aber sehr, sehr ungerecht finde ich !

  63. Der Münsteraner Soziologe Helmut Schelsky 1975:
    „Daß in den meisten sozialdemokratisch regierten Ländern der Bundesrepublik heute Juristenausbildungsgesetze erlassen sind, die eine ‚langfristige Bewußtseinsbildung’ aller juristischen Berufe zum Ziel haben, ist in der aktuellen Politik kaum und im öffentlichen Bewußtsein überhaupt nicht registriert worden. Dabei sind diese Reformmodelle (vor allem das ‚Bremer Modell’ und das ‚Wiesbadener Modell’) derart kennzeichnende Marksteine des Umschwunges vom grundsätzlich liberalen Rechtsstaat zum sozialreligiös gesteuerten Sozial- und Planungsstaat, wie sie eine Veranschaulichung unserer Thesen nicht besser erfinden könnte. Diese Wirkung kommt durch ein Zusammenspiel von ‚engagierter’ Rechtssoziologie mit einer politischen Umpolarisierung des juristischen Berufsethos zustande.“ Es werde nicht mehr untersucht, wie man eventuelle „Subjektivitäten bei Richtern, Staatsanwälten, Polizei und sonstigem Justizpersonal“ am besten zurückdrängen könne, im Gegenteil, es werde „in einem geistigen Salto mortale gerade die subjektive Verfügungsfreiheit des Richters bei seinen Entscheidungen gefordert; man will ihn weniger binden an das Gesetz als an seine soziale Gesinnung.“ Und dann: „Es wird in Zukunft vor Gericht sehr darauf ankommen, in welcher Sozialgesinnung der jeweilige Richter ‚berufssozialisiert’ ist und ob man sich dem richtigen ‚Sozialanwalt’ anvertraut hat. Recht und Rechtsanwendung sind dann zu Instrumenten der sozial-religiösen Mission im Namen der jeweils unmittelbar gedeuteten sozialen Gerechtigkeit geworden.“

  64. Cool. Dann konvertier ich mal für paar Tage zur Hassideologie, bringe die Leute um, die ich nicht leiden kann. 🙂

    Aber nein, ich lasse es lieber. Denn es gibt ja noch einen Richter für die Ewigkeit, namens Jesus Christus. 😉

  65. Ich spende 1000 Euro an die Kosten, wenn sich dieser Ex-Richter bereit ist, sich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen.
    Er kann das Geld auch bekommen, wenn er bereit ist, blitzartig seinen Koffer zu packen und für mind. 1 Jahr im Iran oder in Saudiarabien oder im Jemen oder in Mali oder in Afghanistan oder in der Türkei zu leben.

  66. #79 Pinneberg

    visionär….das zeigt natürlich auch, dass es durchaus nicht nur zeitgeistige Bystandereffekte, sondern eine ideologische Agenda gab und gibt, mit der die Menschen, die für die Schlüsselbereiche gesellschaftlicher Ausgestaltung ausgebildet werden (u.a. Juristen, Journalisten)manipuliert und zugerichtet werden.
    Das die so Manipulierten sich als Krönung menschlichen Erkenntnis- und Urteilsvermögens wahrnehmen, ist ein psychopathologisch bekanntes Phänomen einer jeden „Hirnwäsche“.

  67. Wer solchen barbarischen Traditionen anhengt, wie z.B
    Ehrenmord, ist nicht integra-
    tionswillig und somit auch nicht
    integrationsfähig und hat in dieser Gesellschaft nichts zu
    suchen. Man sollte den Begriff
    Ehrenmord als Unwort des Jahres
    ächten.
    Ich warte auf den Tag, an dem
    die ersten Einwanderer aus Neu-
    guinea ihren Nachbarn verspeisen
    und dann vor Gericht geltend
    machen, das sei halt ihre Tra-
    dition und das Urteil lautet:
    8 Monate auf Bewährung unter der
    Auflage einmal wöchentlich bei
    einem Ernährungsberater vorstel-
    lig zu werden.

  68. Ist der gute Winfrid denn verheiratet?

    „Suedlaendisches“ Temperament bekommen ja nicht nur Familienangehoerige sondern auch Dhimmis immer oefters zu spueren.

    Was wenn Winfrid Dhimmis eigene Frau davon betroffen waere [sie waere ja nicht die erste}, haette Whinfrid Dhimmi da immer noch dieselbe Nachsicht dafuer???

    Herr, schmeiss Hirn vom Himmel !

  69. Und wieder ein Kandidat für Nürnberg 2.0

    wer wundert sich noch über die Zustände in Deutschland, wenn solche Bolschewiken das Amt eines Höchstrichters bekleiden können.

    Unnötig zu sagen, daß genau derselbe Richter bei Gesinnungsdelikten (wie „Antiislamismus“ etc.) für lebenslange Haft plädieren würde…

  70. Auch hier zeigt sich wieder die Einstellung unserer Eliten gegenüber den Fremden, speziell aus Drittweltländern. Das Verhalten ist patriarchalich und wohlwollend, herablassend und Verständnis heuchelnd. Und damit fast rassistisch.
    Man stelle sich eine Psychoanalytikerin vor, die ihren Kindern Reit- und Geigenunterricht verpasst. Die Rotwein und Buddha liebt und sich ehrenamtlich für ökologische und soziale Projekte engagiert.
    Sie wird mit Sicherheit keinen Kontakt mit einem Pinguin haben.
    Sie sind auch zu arrogant, sich ernsthaft mit dem Koran zu beschäftigen. Moslems, diese edlen Wilden werden sich schon in das grün-linksliberale Weltbild integrieren.
    Sie werden erst aus ihren Illusionen erwachen, wenn in ihren Stadtteilen die Kopftuchpflicht für alle Frauen eingeführt wird. Oder wenn wir sie aufklären.

  71. Was für ein Haufen dieses sogenannte Bundesverfassungsgericht ist, hat man ständig Gelegenheit zu erkennen. Über welche Verfassung richtet diese „Gericht“? Deutschland hat keine Verfassung. Dieses Gericht, welches dafür sorgen sollte, daß Deutschland eine bekomme, wie es im Grundgesetz verlangt wird, tut NICHTS in diese Angelegenheit.

  72. Mein Gott, mein Respekt vor den Verfassungsrichtern hat heute einen bösen Schaden erlitten!

    Ich kann es nicht fassen, dass dieser Richter allen Ernstes glaubt, dass die Sozialisation des Täters – die er ja gerade hier in D durch fleißige Integrationsarbeit hätte konditionieren können!!! – in das Strafmaß und die Tatbewertung einfließen müssen!

    Und außerdem wird durch solche juristisch bedenklichen Aussagen eines hohen Verfassungsrichters der Zweiklassenjustiz bedenkenlos Tür und Tor geöffnet – und das wäre dann grundgesetzwidrig!

  73. Man muß auch einen Vorteil darin sehen. Dieser Flachmann ist eben ein EX-Verfassungsrichter

  74. Also mir fehlen die Worte! Der Hassemer weiss doch genau, was ein Verbotsirrtum ist.

    Ich hatte leider nur kurz in den Artikel reingelesen und war bis zu dieser Stelle gar nicht gekommen und daher eben wie vor den Kopf geschlagen.Es scheint aber eher jemand dem Hassemer vor den Kopf geschlagen zu haben und zwar recht heftig.

  75. Nun ja, das Recht ist zwar in dieser Richtung auslegbar, aber der für die Rechtsordnung drohende Schaden ist weithaus höher einzuschätzen. Deshalb: Finger weg!

  76. Woah. Was fordert dieser Frauenmörder-Sympatisant als nächstes? Dass Muslime bei Pädophilie und Vergewaltigung straffrei wegkommen, weil die es ja nicht besser „wissen“ konnten?

    Geht es noch menschenverachtender und rassistischer?

  77. #68 Kybeline
    Keine Ahnung. Ich hatte die Schlagzeile unter „News“ gesehen, wollte den Artikel später lesen. Pustekuchen.

    Ich wollte eigentlich wissen, warum das überhaupt hier steht. Das hatte sich etwas albern ange“hört“…

    Wie saacht man hier im Rheinland esu schön?
    Wat fott is, is fott, da mähste nix!

  78. Danke für die Bestätigung des bereits seit längerem aufkeimenden Verdachts der ungleichen Strafbemessungen gegenüber Migranten und „Bio-Deutschen“ durch die deutsche Gerichtsbarkeit.

  79. Manchmal ist der Täter kein Opfer der Kultur sondern nur ein ordinärer Soziopath!
    Manchmal ist der Täter kein Opfer der „Kultur“ sondern nur der „religiösen“ Erziehung!

    ABER

    Manchmal ist das OPFER ein Opfer der „Kultur“(*1) wegen soziopathischen Richtern!

    *1: multikulturalistischer Fundamentalismus,
    Sanmariter Komplex, Selbsthass und narzistische Schizophrenie (Politisch bedenkt)

  80. Ein wahrlich demokratisches Land sollte sich solcher „Richter“ schämen. Dieser Mann ist in dieser verantwortungsvollen Postion untragbar.

    Eine Verfassung, gleiches Recht, gleiche Gesetze für alle. Aber nicht mehr in Deutschland. Wer den Moslem-Bonus hat, geniesst praktisch Narrenfreiheit.

    Die schlichte, logische Frage, warum eine Gesellschaft solchen nicht integrierugsfähigen Müll überhaupt ins Land lässt und grösstenteils auch noch mit Steuergeldern durchfüttert, ist absolut tabu. Statt dessen passt man lieber die Rechtssprechung an – zu Gunsten der „Migranten“.

    Die Islamisierungsmühle dreht sich immer schneller.

  81. Was für ein Vollidiot. Warum werden Ehrenmorde nicht gleich schariakonform legalisiert oder besser gleich zur Pflicht gemacht ?

  82. Jeder ist vor dem Gesetze gleich? Nun gut, um die Ehre von Europa zu retten, ermorde ich zukünftig solche Richter und Islamisten und habe demnach einen Ehrenmord begangen. Oder sehe ich da etwas falsch?
    *ironie off*

  83. hier liegt die lösung aller ehe und unterhaltsprobleme….

    tretet zu islam über, und legt dann eure frau um…..

    mir wird übel!

  84. Der Mann sollte vielleicht von den selbsternannten Rettern im „Kampf gegen Rechts“ überwacht werden, denn immerhin ist er in Gau-Algesheim geboren…. da würde ja bei jedem Normalo schon ein Anfangsverdacht konstruiert werden. Vergessen wir nicht, dass viele Nazis mit Muslimen sympathisieren und angeblich (fast?) alle Muslime doch Nazis sind, zumindest Antisemiten der durchaus übelsten Sorte.

    Gut das der Mann schon im Ruhestand ist und keinen direkten Schaden mehr anrichten kann.

  85. #49 die klavierspielerin (13. Mai 2009 14:37)

    Ist einmal zuviel: Ich schäme mich, Deutsche zu sein.
    .
    .
    .
    schämen, wieso, unsere politische elite schämt sich auch nicht.

  86. #11 politikpest

    Ja, das habe ich leider auch schon befürchtet. Schade, nichts gewesen.

    Aber laut diversen Artikeln wird in der neuen EU-Verfassung eh die Todesstrafe wieder eingeführt für Regimegegner und -kritiker. Also leben wir Islamkritiker eh nicht mehr lange…

  87. #32 Kalfaktor (13. Mai 2009 14:21) Mord (sogar “Ehren”-Mord) ist auch in vielen islamischen Ländern (wie z.B. Türkei) per Gesetz verboten, also unabhängig von der Rechtspraxis als Kapitalverbrechen eingestuft und bekannt. Wie der unsägliche Hassemer von da zu seiner Verbotsirrtums-Argumentation weiterleiten kann, ist ein Rätsel und eigentlich nur ein Indiz für die vorauseilende Unterwerfung von Teilen der Eliten unter mutmaßlich zukünftige Rechtsnormen. Hassemer ist eine klassische Funktionärspfeife und Windfahne, wie sie zu allen Zeiten gute Jobs bekamen.

    @kalfaktor,

    ja, da hast du recht, und hätte der in den 30/40er, gelebt, hätte er wahrscheinlich eine bombenkarriere gemacht. ein wendehals halt.

  88. Der Mann ist gefährlich.
    Wer jemand umbringt bezahlt!
    Wenn der Täter das richtig findet ist der reuelos und bezahlt gefälligst doppelt.

  89. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß Politiker eine unerreichbar verblödete Personengruppe ist. Heute muß ich erfahren, daß auch einzelne Ex-Verfassungsrichter dazu zählen. Wie will dieser juristische Geisterfahrer denn die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren, wenn ungebildete, verblödete Musels munter morden dürfen, ohne daß sie wie normale Bürger behandelt werden?

    Gegen die Volksverdummung – für die Freiheit!

  90. Was D alles für Richter rausbringt und was die alles so erzählen? Ich habe nicht viel Ahnung, aber 3 Namen kenne ich schon: Freisler, Filbinger, Hassemer.

  91. … solche Typen fachsimpeln noch darüber wann der Tod eintritt, wenn ihnen der Kopf abgeschlagen wurde. Dieser Haarspalter hat auf Allgemeinkosten Jura studiert? Da lebte ich zwar nicht aber mit meinen Steuern zahl ich dem sein Brot!

  92. 117 zusatz:

    endlich jemand, der es kapiert.

    ein richter sollte für die gerechtigkeit da sein, nicht für`s gesetz. denn dann müsste man posthum (verbrecher)freissler freisprechen, der hat auch nur nach gesetz und dem willen der regierung recht gesprochen….

    zitat JHF wir leben in einer verfassungsdiktatur

  93. Bei Mördern die Vater und Mutter getötet haben, muß auch berücksichtigt werden, dass die Täter Vollwaise sind.

  94. #120 Karenzmann (13. Mai 2009 19:35)

    Bei Mördern die Vater und Mutter getötet haben, muß auch berücksichtigt werden, dass die Täter Vollwaise sind.
    —————————————–
    werden…die armen

  95. Frei nach Otto Waalkes:

    „Wie, der hat einen Mord begangen? Das ist doch verboten. Mord ist verboten, das habe ich letztens noch irgendwo gehört.“

  96. Unglaublich, was dieser grenzdebile Herr von sich gibt.

    In direkter Linie zu Freisler.

  97. @ #1 Plondfair „Eine arme, verwirrte Seele. Wir sollten für ihn beten.“

    Der Sinn des einen ist oftmals der Unsinn des anderen. So ist das auch bei verschiedenen Kulturkreisen.

    Deshalb ist der Verfassungsrichter nur aus unserer Sicht verwirrt. Die „Ehrenmörder“ werden ihm aber zustimmen. Das Toleranzgebot haben wir eben noch nicht richtig verstanden, der Verfassungsrichter versteht das besser. Hat sowas ja auch studiert.

  98. Mal eine rein hypothetische Ueberlegung:

    Was passiert eigentlich mit einem Land, in dem Irre an der Spitze des Justizsystems sitzen?

  99. @Jesse James
    „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!!!!!“

    Doch, entgegen weitverbreitetem Glauben kann Unwissen doch vor Strafe schützen, und zwar beim UNVERMEIDLICHEN Verbotsirrtum. Nur wird auch beim hohlsten Moslem-Spinner wohl kaum unbekannt sein, daß man seine Schwester nicht abschlaschten darf. Und selbst wenn, unvermeidlich ist dieser Irrtum sicher nicht.

  100. Man könnte ja auch Moslems offiziell anbieten, ihre „ehren“zumordenden Töchter oder Schwestern zum Einschläfern zum Tierarzt zu bringen.

  101. Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

    Ein besseres Eingeständnis, daß die Integration in solchen „sozialen Milieus“ gescheitert ist, gibt es nicht. Bleibt die Frage weshalb die politische Klasse weiterhin mit Aufenthaltstrecht und deutschen Pässen winken.

    Außerdem sollte sich Herr Hassemer mal die Frage stellen, warum häufig der Jüngste des Clans mit derartigen „Aufgaben“ betraut wird.

  102. Hassemer…. schon in Ordnung. Wenn los Moslems sich untereinander umbringen sollte das generell von Bio-deutscher Seite ignoriert werden. Besonders die Weiber da sie haupsächlich verantwortlich sind für Bereicherung mit immer neuen Kulturgefestigten Nachwuchs. Sie erziehen doch bewusst fanatisch immer wieder die selbe Scheiße.
    Auch den Kulturellen Mix aus Schiiten-Sunniten-Kurden-Chechenen finde ich gut. Die bringen Mord und Totschlag in die Titelseiten ohne das es den Bio-Menschen weh tut.
    Mir geht da alles viel zu langsam. Ich möchte Morgen schon Gaza in Kreutzberg erleben wo Polizeistationen angegriffen werden. Ich möchte Gefängnisrevolten mit brennenden Zellen und kreischenden Weibern davor…Jalllllliiiilllllliiiiijallliiilllllliiii
    Al-Duran und Pallliwood wäre auch nicht schlecht

    Das ganze Integrations Geschwafel geht mir eh auf den Sack. Ich habe keinerlei Interresse daran das wir mit Innzucht Blut vermischt werden. Ich finde es super das sie in Gettos Leben, hervorragend das es bald reinrassige Kümmelschulen gibt, begrüßenswert das Sie nur Kanack-Schprack können, lobenswert das Sie sich selbst verwalten und Apartheit Pflegen, genial wenn Sie Doppelpass haben und bin schlichtweg dankbar dafür das Sie schon von weiten eindeutig zu erkennen sind.

    So soll es bitte bleiben, ich will Sie nicht auch noch in der Kirche ertragen müssen, bin froh wenn es endlich einen Kümmel-Tag im Schwimm Bad gibt damit der Rest der Woche Friede herrscht. Es fehlen noch Kümmel-Busse, Kümmel-Kino, Kümmel-Banken usw. Alles was die Apartheit fördert hat meine Zustimmung und ich bin hocherfreut darüber das Sie es selber anstreben und nicht der ganze Bio-Laden dafür verantwortlich gemacht wird.

    Zwangsheirat innerhalb der Familie, Ehrenmorde, Clans Kriege wegen Drogenhandel, Patriachengewalt gegen Weiber und das alles geht mich doch nix an.
    Ich mag doch nicht mal unsere eigenen Kröten Gesichter mit Ihrem Kanalgeräumten Unterleib. Warum soll ich heulen wenn die Pinguinin unterm Zelt Grün-Rot-Gelb bereichert ist..? Auch das Sie keine Enddarmstirdler mögen und deswegen nicht die Wower-Becks-Welle wählen passt mir in den Kram, Ich wähl sie auch nicht. Pro-Köln bleibt sicher Islam-frei, Gott sei Dank. Nee Leute is schon alles gut so wie es ist. Das muss nur noch bisschen reifen, meine Oma hat schon die Rosinen nur in einen Zipfel des Strudels gebacken, für die Kinder die keine Rosinen mögen.

  103. Wen wundert das denn wirklich,genau wegen dieser Denkweise war ein „Herr“Hassemer für dieses Amt prädistiniert.Es ging ,und geht ,beim Verfassungsgericht nicht um eine Rechtsprechung zu Gunsten des geltenden deutschen Rechts und somit des Volkes,sondern um eine direkte Einflussnahme der von den in unserem Land herrschenden Parteien ,auf die Rechtsprechung.Das Bundesverfassungsgericht ist nur ein verlängerter Arm der“etablierten Parteien ,und ihrer Domestiken.Man erkennt seine Schweine am Gang,also wen wunderts.

  104. Falls mir Wahnfried Hassemer mal wieder über den Weg läuft,

    werde ich ihn in Wahrnehmung meiner
    Rechte nach Art. 20 IV GG mit einem Satz kräftiger Backpfeifen willkommen heißen.

    Freispruch und Bundesverdienstkreuz sind mir gewiß. 😆

    Wer daran zweifelt, kann sicherheitshalber auch mal kurz zum Islam konvertieren.

    Ratio

  105. In solchen Wolkenkuckucksheimen lebt so mancher deutsche Richter – weltfremd und völlig losgelöst von der Realität.

    In Frankfurt (Oder) (Bundesland Brandenburg) hat ein Verwaltungsrichter entschieden, dass die Verdunstung von Wasser durch Schilfpflanzen in einer (genehmigten) selbsterrichteten Kleinkläranlage eine illegale Abwasser-Entsorgung darstellt und begründetet damit den teuren und völlig unnötigen Zwangsanschluss eines Einfamilienhauses an die Kanalisation.

  106. Was für ein A…..och, wohl zu viel Wein gesoffen, was??? Ob die Opfer auch so dachten???

  107. Hallo Leute von Pro-NRW,

    die Aussagen dieser Kanaille gehören auf euer nächstes Wahlkampfplakat, damit ganz NRW das schwarz-auf-weiß zu lesen bekommt.

  108. IN DEN ZOO

    „Verbotsirrtum“ – stark!!! Es gibt also Leute, die wissen nicht, daß man seiner Schwester nicht das Gesicht zu Brei schlagen darf. Oder die Tochter mit dem Schnitt durch den Hals schlachten. Aha. Genau diesen Eindruck vermitteln mir unsere anatolischen oder pakistanischen „Freunde“ schon eine ganze Weile. Aber es ist nützlich, das einmal von richterlichere Seite so autoritativ zu hören.

    Den guten Richter führt das zur Strafminderung. Meine Urteil lautet anders: Leute, die das nicht wissen, gehören in den ZOO! Es sind nämlich Tiere.

    In einem können wir uns vielleicht mit diesem Richter treffen: Leute, die aus Ländern kommen, in denen man nicht wissen kann, daß man seine Tochter nicht abstechen darf, sollten vielleicht doch keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

  109. Zu Herrn Hassemer fällt mir nur Broders Buchtitel ein: „Hurra, wir kapitulieren“. Das entschuldigende Element will er stärken – wie war das doch bei den Angeklagten im Prozeß um den sog. „Überfall von Postdam“ auf unseren Mitbürger Ermyas (der nun verurteilt wurde wegen Prozeßkostenhilfeerschleichung)? Das entschuldigende und somit entschuldende Element wird von unserer längst nicht mehr unabhängigen Justiz nur bezüglich unserer moslemischen Kulturbereicherer geltend gemacht; wer hätte auch etwas anderes erwartet von solchen „Richtern“, die offensichtlich entweder bedroht oder bezahlt werden oder beides. Man muß das im Zusammenhang sehen: Schäuble will die Bundeswehr im Innern einsetzen, um gegen Bürger vorgehen zu können, die endlich ihrem Unmut lautstark Luft machen. Das Parlament hat eilfertig den Lissabon-Vertrag abgesegnet, der den eigentlichen Souverän, das Deutsche Volk, noch weiter entmachtet. Die EU-Kraten wollen die Nationalstaaten zu Verwaltungsbezirken degradieren, in denen dann das Antidiskriminierungsgesetz voll durchschlägt, das jegliche Islamkritik unter Strafe stellt. SPD, Grüne und Linke verlangen Doppelpässe bzw. Wahlrecht für Ausländer. Kulturkonservative werden mundtot gemacht durch das Geschrei „Gegen Rechts“. Da greift eins ins andere.

    Legionärs Vorschlag, uns auf unsere germanischen Traditionen zu besinnen und wieder Moorleichen abzulegen, finde ich sehr gut.

  110. Ich bin entsetzt.
    Einer meiner besten Freund ist Strafrichter in Hannover und urteilt über Leute gleichermaßen, egal aus welchem Kulturkreis sie stammen.

    Vielleicht kann man schon von Dhimmitum reden.

    Gefährlich ist auch die Botschaft, die impliziert, dass man auf unwissend machen muss, um strafentschärfend ausgehen zu können.

    Das ist doch total beknackt.

    Nur Leute, die verstehen, dass Mord Mord ist, kommen in den Knast, weil sie einen Mord begangen haben, weil sie sich bewusst waren, einen Mord begangen zu haben.

    Justizia ist irgendwie verwirrend.

    Ich würde niemals besoffen Auto fahren oder jemanden töten, außer in Notwehr, aber irgendwie ist es verwirrend, wenn Leute tatsächlich nach deren Kultur juristisch geuerteilt werden.

    Als Ire gelte ich dann wohl als fröhlicher Trinker, der gerne mal besoffen 10 Menschen plattfahren darf und dafür einen erhobenen Zeigefinger und einen Karibikurlaub bekommt.

    Es ist schlichtweg absurd, was in der BRD abgeht.

    Viele Leute denken, dass im Bundesverfassungsgericht kompetente Leute sitzen und den inkompetenten Politkern im Zweifelsfall auf die Finger hauen, aber ich glaube dieses Thema hat sich erledigt.

  111. Im Koran wird aufgefordert, Ungläubige folgendermaßen zu behandeln: „So haut denn ein auf ihre Hälse und schneidet ihnen alle Fingerkuppen ab.“ Wenn ein frommer Moslem also einen Deutschen köpft, befindet er sich natürlich im Verbotsirrtum, er kennt den Koran, nicht jedoch unsere Gesetze.
    Was dieser Herr Hassemer da von sich gibt, ist Aufforderung zum Mord.

  112. @ #41 Pythagoras

    Das war sehr gut ausgedrückt.

    Moslems dürfen sich aus Unwissenheit alles erlauben.
    Komischerweise ist der Islam doch die einzige und wegweisende Religion.
    Es wäre doch total rassistisch, den Anhängern der Religion des Friedens Unwissenheit zu unterstellen.

    Tz tz tz, die Deutschen haben nichts dazugelernt.

    Den Begriff ‚Verbotsirrtum‘ finde ich ziemlich gefährlich.

    Ich verstehe es einfach nicht, warum man wegen ein paar € mehr seine Mitbürger verrät.

    Das wäre so, als ob ich absichtlich einen Behandlungsfehler machen würde.

    Bitte, Leute, wählt die Volksverräterparteien nicht mehr.

    Schaut Euch doch mal an, wer im Bundesverfassungsgericht tätig ist/war…
    Hassemer…

  113. darf ich bitte bitte in d eine bank ausrauben? ich weiss nämlich nicht, ob es dort verboten ist. folglich gehe ich straffrei aus.

    gibt es in d nicht auch das sprichwort: unkenntnis schützt vor strafe nicht?

    mfg

  114. Zur Debatte gestellt

    Gewalt gegen Deutsche

    Der Betonkopf ruft zur Sammlung auf, die Fundstücke sollen mir zur Orientierung im verminten Gelände dienen. Unter der ePost-Adresse goetz.kubitschek@web.de sammle ich in den nächsten beiden Wochen Fälle von Gewalt gegen Deutsche, und zwar vom sogenannten „Abziehen“ (dem Straßenraub) über die Körperverletzung und den Vandalismus am fremden Eigentum bis zu Mord und Totschlag.

    Die gemeldeten Fälle sollten folgende Kriterien erfüllen:
    1. Deutsche oder ihr Besitz sind Ziel der Gewalt.
    2. Es handelt sich nicht um einen unkonkreten, pauschalisierten Fall.
    3. Der Fall ist nachvollziehbar dokumentiert (im Internet, in einer Zeitung, in einer Akte), die Dokumente werden mir zur Verfügung gestellt oder wenigstens mit Fundort benannt.

    Ergänzend und sehr nützlich sind
    4. Studien und Fundquellen für Studien zur Ausländergewalt und
    5. Hinweise auf Internetseiten oder Einzelpersonen, die ähnliche Sammlungen schon angelegt haben.

    Ich meinerseits garantiere jedem Zuträger Diskretion. Was aus dieser Sammlung wird? Etwas zum Minenräumen.

    http://www.sezession.de/3868/gewalt-gegen-deutsche.html

  115. Raspail:

    Kluger Beitrag mit fundierten Argumenten, schade, dass nicht häufiger auf diesem Niveau diskutiert wird.

    Ganz einverstanden bin ich inhaltlich allerdings nicht. Die „Freiheiten“, d.h. die grosse Zahl völlig unterschiedlicher Rechtsprivilegien der Regionen, Zünfte, Stände und kultureller Gruppen – der letzte dieser Konflikte war wohl der „Kulturkampf“ Bismarcks um die Kultushoheit der religiösen Erziehung – wurde schließlich nicht dadurch gelöst, dass mann alle diese Gruppen ‚rausgeschmissen hätte – dann wären das Deutsche Reich oder Frankreich, das diesen Prozess ein Jahrhundert früher abgeschlossen hatte, ziemlich menschenleer gewesen.

    Stattdessen hatten erstarkende Zentralregierungen die Einebnung der unterschiedlichen Rechtsstatute erzwungen, manchmal Privilegien auch durch politische Zugeständnisse abgekauft und Widerstände ggf. mit Gewalt gebrochen.

    Ethnische Minderheiten wie Juden, aber auch die Minoritäten im Habsburgerreich empfanden das als Befreiung und Aufwertung, da sie ihren Rechtsstatus völlig zutreffend als minderwertig empfanden. Hier liegt ein erheblicher Unterschied zu islamischen Zuwanderern, von denen ein gewisser Teil zumnindest ihr eigenes Rechtssystem selektiv behalten will. Das kann sich der Rechtsstaat in der Tat nur dort bieten lassen, wo es in der Privatsphäre bleibt: Beten und Feste feiern kann jeder wie er will. Wo die Rechte anderer berührt sind (und das fängt bei Frauen und Kindern an), muss er sein Recht durchsetzen, und zwar konsequent und mit Härte – die Ausweisung solcher Leute wäre ja schon das Eingeständnis, dass er dazu nicht in der Lage ist !! Wem das dann nicht passt, der darf indes gehen. Unsere guten Wünschen werden ihn begleiten ….

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