Lex IslamSchon des öfteren haben wir drauf hingewiesen, dass deutsche Richter bei Tätern mit muslimischem Migrationshintergrund ganz gerne mal ein Auge zudrücken. Auch in dem nachfolgenden Fall, bei dem ein in Köln lebender Iraker den Geliebten seiner Ehefrau zunächst mit einem Hammer niederschlug, anschließend mit einem Küchenmesser auf ihn einstach und schließlich zu Tode würgte, verweist das Gericht in seinem Urteil auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“.

Die Kölnische Rundschau berichtet:

Zu acht Jahren Haft wegen Totschlags hat eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts gestern einen 36-jährigen Mann verurteilt, der im Januar vorigen Jahres den zwölf Jahre älteren Geliebten seiner Ehefrau getötet hatte.

Köln – Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der aus dem Irak stammende Ehemann den Nebenbuhler, der weitläufig mit seiner aus Palästina kommenden Frau verwandt ist, zunächst mit einem Hammer niederschlug, als er ihn zusammen mit seiner Frau in seiner Wohnung antraf. Anschließend stach er mit einem Küchenmesser auf das am Boden liegende Opfer ein und würgte es.

Mit dem Toten im Auto fuhr er ziellos zunächst zum Düsseldorfer Flughafen, dann in die Niederlande und weiter nach Belgien. Dort warf er die Leiche in einen Abwasserkanal, wo sie erst Monate später gefunden wurde. Die genaue Todesursache habe man in der mehrtägigen Beweisaufnahme nicht klären können, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Kammer blieb mit ihrem Spruch weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen beantragt. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden. Bei nachvollziehbaren Beweggründen wie Wut oder Zorn sei das nicht der Fall.

Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, wonach das Verhalten des Opfers „streng anstößig“ gewesen sei. Sie gingen davon aus, dass der Angeklagte „in maßlosem Zorn“ gehandelt habe, als er den Nebenbuhler mit dem Hammer attackierte. Die Beweisaufnahme habe nach ihrer Wertung ergeben, dass die Ehefrau tatsächlich ein Verhältnis mit dem späteren Opfer gehabt hatte.

Dem Angeklagten mochte das Gericht weder verminderte Schuldfähigkeit, noch Schuldunfähigkeit zubilligen. Die Richter folgten damit der Wertung einer Psychiaterin, die den 36-Jährigen als strafrechtlich voll verantwortlich für seine Tat bezeichnet hatte.

(Spürnase: Thorsten U.)

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118 KOMMENTARE

  1. Klarer „Einzelfall“, dieses Mal von Folklore!
    Ist doch possierlich!

    Ist es nicht „rassistisch“, um mal eine Lieblingsvokabel der Dressurelite zu benutzen, Urteile nach der Herkunft der Täter zu gestalten??!

  2. Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden.

    Hmmm, also haben sie seine Religion doch nicht berücksichtigt? So viel zu denen, die nach dem Morsal-Urteil schon geglaubt hatten, ab jetzt würde alles besser. Immerhin haben sie den 36-Jährigen nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt, dafür müssen wir schon dankbar sein.

  3. Und das heißt? In ein paar Jahren wegen guter Führung und günstiger Sozialprognose wieder ein freier Mann. In manchen Ländern muss man länger und härter Militärdienst leisten, als hier für Mord büßen. Man kommt wohl bald besser damit weg, aus Wut, also aus „nachvollziehbaren Beweggründen“, andere Menschen zu ermorden, als Steuern zu hinterziehen oder Propagandadelikte durchzuführen.

  4. Komisch, dass der so unzurechnungsfähige Täter, der aus dem arabischen Kulturkreis kommt, die hiesigen Gepflogenheit nicht kennt und nicht weiß, dass Mord strafbar ist, trotzdem noch die Geistesgegenwart besitzt die Leiche in seinem Auto über zwei innereuropäische Grenzen zu karren und dort in einen Abwasserkanal zu werfen. Oder ist das auch normal in seinem Kulturkreis und er hat gar nicht versucht die Tat zu vertuschen?

  5. Da freut man sich über ein paar vernünftige Urteile, und dann holt einem sowas wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

    Man schaue mal, was bei wikipedia unter dem Stichwort „Mord“ steht. Es ist offensichtlich bei unseren Juristen gar nicht so einfach, wegen Mord verurteilt werden. Regt man sich bei der Tat spontan auf, bringt jemanden also eher planlos um die Ecke, und hat man dazu den Migrationsbonus, gibt es nur eine Haftstrafe von 5-15 Jahren. Und außerdem ist seine Frau, die Schlampe ja auch ein bißchen mit schuld, oder :-)?

    Macht weiter so! Bald gibt es für Totschlag eine gebührenpflichtige Verwarnung, und für Parken im Halteverbot eine Haftstrafe.

  6. Sie gingen davon aus, dass der Angeklagte „in maßlosem Zorn“ gehandelt habe

    Eigentlich sind wir’s ja gewöhnt – aber es erstaunt doch immer wieder, was bei Muselmanen nicht alles strafmildernd wirkt. Sollte man sich alles aufheben und bei Bedarf belehrend als Präzedenzfall zitieren!

  7. Angesichts dieser Tatsachen frage ich mich immer wieder: wann landen denn endlich solche „Richter“ vor Gericht?
    Und zwar vor einem ORDENTLICHEN Gericht?
    Etwa erst dann, wenn wieder mal Demokratie in die meisten europäischen Länder Einzug gehalten hat?
    Wenn Recht statt Paragraphentum herrscht?

  8. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    Ich würde jemanden niederzuschlagen, auf ihn einzustechen und dann zu erwürgen als extrem grausam bezeichnen. Aber das gehört wohl auch den traditionellen Vorstellungen seines Kulturkreises.

  9. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden.

    Welche Sitten gelten denn in Deutschland?
    Nur eine rhetorische Frage.
    Wir müssen den Richtern da Hilfestellung geben.
    Sittenkataloge einführen!

    Bei nachvollziehbaren Beweggründen wie Wut oder Zorn sei das nicht der Fall.

    Also immer schön zornig und wütend sein, das bringt 7 Jahre.
    Ach, das sind die ja schon grundsätzlich :mrgreen:

    Es gibt keine Rechtskonsens in Deutschland mehr!

  10. Wir können doch schon froh sein, dass dieser Drecksbolzen 8 Jahre gekriegt hat!

    Die hätten ihn auch in die Psychiatrie einweisen können.

  11. Wie „friedlich“ doch der „arabische Kulturkreis“ ist.
    Man sollte dann die Bedeutung des Wortes Frieden(friedlich) ändern.

  12. Damit das Urteil härter ausfällt, hätte die Causa im Vorfeld stärker im Fokus der Medien liegen müssen.
    Die Fälle „Morsal“ und die „Münchner U-Bahnschläger“ haben das bewiesen.
    Irgendwann, in ferner Zukunft, werden Historiker unsere Zeit als eine unrühmliche Epoche definieren, in welcher Richtersprüche indirekt von medialen „Weisungen“ abhängig gemacht wurden.
    Traurig, aber wahr.
    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es heutzutage nicht auch geht.
    Es liegt an der vierten Macht im Staate, einer ebenso kulturalistisch wie rassistisch (=moslemfreundlichen)angewiesenen Jurikative, Einhalt zu gebieten.

  13. @ #8 Dwarsloeper

    Und außerdem ist seine Frau, die Schlampe ja auch ein bißchen mit schuld, oder :-)?

    Wie bitte, ein bisschen mit schuld??? Sogar die vermutlich deutschen Richter ‚verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, wonach das Verhalten des Opfers „streng anstößig“ gewesen sei.‘

    Nicht ein bisschen mit schuld, das Verhalten der Ehefrau verletzte sogar die Ehrgefühle der deutschen(?) Richter!

  14. Fehler bei #13 nihilo.
    Es muß im vorletzten Absatz heißen:
    „Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es heutzutage nicht auch desöfteren um Weisung gegen Weisung geht.

  15. Nur 8 Jahre?
    Was denn nun? Entweder ist der Täter voll schuldfähig, oder das Gericht hat seine Wut strafmildernd gewürdigt? Wenn er seine krankhaft übersteigerte Wut-Gefühle nicht unter Kontrolle hat, soll er damit zum Arzt gehen. Tut er das nicht (natürlich tut er das nicht!) darf es sich nicht strafmindernd auswirken.

    Kein Rabatt für solche Straftäter!

  16. Regt Euch wieder ab, die Staatsanwaltschaft geht garantiert in die Revision. Und dann gibt es lebenslänglich wegen Mordes. Der in der Revision zuständige Bundsgerichtshof hat wiederholt klargestellt, daß es keinen Muselrabatt gibt, sondern bei Tätern hiesige Maßstäbe anzulegen. Und dann geht es ab.

  17. @ 13 nihilo
    „Es liegt an der vierten Macht im Staate, einer ebenso kulturalistisch wie rassistisch (=moslemfreundlichen)angewiesenen Jurikative, Einhalt zu gebieten.“

    Die 4. Macht ist aber zu sehr großen Teilen in der Hand einer großen Partei, mittels der SPD eigenen Mediengesellschaft DDVG.

    Was lernen wir daraus? Wer SPD wählt, unterstützt solche Richtersprüche.
    Gut zu wissen, denn es ist Wahljahr!

  18. Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, wonach das Verhalten des Opfers „streng anstößig“ gewesen sei.

    Ähhhhhhhhhm. also, ich weiss nicht, aber ich halte es als Christ und Deutscher auch als „streng anstößig“ wenn meine Frau fremd gehen würde.

  19. Unser Rechtssystem ist mittlerweile zum Rechtsmittelsystem
    verkommen!

    Schuld daran hat die immer weiter ausufernde Winkeladvokaterei welche die Justiz als Wettbewerbsarena zu Selbsdarstellungszwecken missbraucht.

  20. Das mit den milden Urteilen geht schon in Ordnung. Irgendwann sollen diese Kültürbeglücker ja schliesslich auch unsere Rente sichern.

  21. Ich frage mich mal hypothetisch: Was wird es sein, wenn langsam die Muselmänner herangehen, die Kuscheljustiz von den Gurgel zu packen und kräftig zuzudrücken. Wird es Mord sein oder Totschlag?

  22. Gerade hatten wir ein wenig Freude aus Köln, die gelungene Mahnwache von Pro Köln.

    Kurzes Aufatmen, und schon trifft mich wieder der Pesthauch dieser Stadt. Urteile, nicht gesprochen im Namen des Volkes, sondern im Namen des Multi-Kulti-Wahns, der Lüge und der Diktatur der Rechtsrelativierung.

    WANDERER, KOMMST DU NACH KÖLN, DANN HAU SCHNELL WIEDER AB !

  23. Ist einem mal aufgefallen, dass die unbefriedigend milden Urteile fast alle aus dem Raum Köln kommen? Hier dohc auch wenn ich die Quelle richtig gelesen habe.

  24. edit: darauß folgere ich, dass es vornehmlich in NRW ein Problem mit der Rechtsauffassung gewisser Richter gibt…

  25. Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“

    Ich habe noch nie gehört, daß beispielsweise ein rechtsradikaler Mörder mildernde Umstände im Hinblick auf die „traditionellen Vorstellungen in rechtsextremen Kreisen“ bekommen hätte. Bei Moslems hingegen sind solche Rücksichten gang und gäbe. Solche Unterschiede sind ein Skandal.

  26. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden. Bei nachvollziehbaren Beweggründen wie Wut oder Zorn sei das nicht der Fall.

    Wut und Zorn packen auch mich, wenn ich lese: „Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, wonach das Verhalten des Opfers „streng anstößig“ gewesen sei.“
    Daher erfahre ich mich Erleichterung, dass mir keine niedrigen, sondern nachvollziehbare Bewegründe unterstellt werden, sollten sich meine Wut und mein Zorn über diese Aushöhlung unserer Rechtsnormen irgendwann tätlich Bahn brechen.

  27. Ich sehne den Tag herbei an dem dieses elende Geschmeiß endlich im hohen Bogen aus unserem Land fliegt…

  28. #19 Ariele
    Allerdings.
    Was mich jedoch bezüglich der vierten Macht im Staate zu verhaltenem Optimismus „zwingt“, ist die erfreuliche Tatsache, daß unabhängige Blogs im Vormarsch sind.
    Spiegel online hat ein weltweites Berichterstatternetz (allein zwischen Grönland und dem Nordpol sitzen vier Korrespondenten) und hat täglich nicht mehr als 250.000 Aufrufe.
    pi hat sechs freiwillige Mitarbeiter und ein paar Spürnasen und wird demnächst die 40-Tausender-Besucher-Marke „überklicken“.
    Wer weiß, wie die Medienlandschaft in ein paar Jahren aussieht.

  29. @ #18 Ausgewanderter

    Regt Euch wieder ab, die Staatsanwaltschaft geht garantiert in die Revision. Und dann gibt es lebenslänglich wegen Mordes.

    Du bist noch nicht lange in dem ‚Geschäft‘, was? Im Gegenteil wird das Urteil ‚lebenslänglich‘ gegen den Afghanen, der seine 16-jährige Schwester wegen seiner verletzten Ehrgefühle ermordet hat, in eine höchstens 8-jährige Jugendstrafe umgewandelt werden. Im vorliegenden Fall wird gar nichts passieren, außer dass der Verurteilte nach vier Jahren wegen fleißigen Koranlesens, Geschenken an die Richter und Drohungen seiner Verwandten freigelassen werden wird.

  30. Aktuelle Umfrage
    Sollte es an hessischen Schulen Islamunterricht geben?
    Eine der größten muslimischen Gruppierungen Deutschlands, die Türkisch Islamische Union, bietet sich als Träger für islamischen Religionsunterricht in hessischen Schulen an. Befürworten sie diesen Schritt?

    83 / 18,7%

    Ja, Deutschland ist ein multikulturelles und weltoffenes Land. Ein Islamunterricht an Schulen trägt diesem Anspruch Rechnung.

    305 / 68,69%

    Nein, muslimische Schüler sollten sich besser mit christlicher Religion und Kultur beschäftigen.

    56 / 12,61%

    Schwer zu sagen. Auf jeden Fall ist es besser, wenn muslimische Schüler den Islam in der Schule kennenlernen, wo die Inhalte des Unterrichts besser überwacht werden können.

    http://www.fr-online.de/_em_cms/_multifunktion/?em_client=fr&em_art=voting&em_loc=277&em_cnt=1675143

  31. „maßloser Zorn“ also. War da nicht auch etwas wie „die geraten leicht in Fahrt“? Bei mir herrscht schon länger maßloser Zorn. Maßloser Zorn auf die Mehrheit unserer Richter, Maßloser Zorn auf die Politkaste. Was ist denn, wenn ich jezt in „maßlosem Zorn“ meiner lieben Claudi eine watsche? Wahrscheinlich 4 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

  32. @ #29 Israel_Hands

    Daher erfahre ich mich Erleichterung, dass mir keine niedrigen, sondern nachvollziehbare Bewegründe unterstellt werden, sollten sich meine Wut und mein Zorn über diese Aushöhlung unserer Rechtsnormen irgendwann tätlich Bahn brechen.

    Ich würde darauf mal lieber nicht vertrauen; wenn du nicht gen Mekka betest, könnte genau das Gegenteil eintreten!

  33. eine änderung ist nicht in sicht und sollte es mal eine geben wird sie nicht von deutschland ausgehen, im gegenteil, hier wird solange wie möglich am gegebenen festgehalten !

    spätestens in 30 jahren wird es eine völkerwanderung geben, jeder der kann will nur noch weg aus diesem europa….wetten !!

  34. OT:

    Die taz ärgert sich darüber, dass die Dresdner Polizei bei den Kundgebungen zum Jahrestag der Bombardierung nicht nur gegen die Rechtsextremisten konsequent vorgegangen ist – sondern eben auch gegen die Linksextremisten:

    „Ein weiterer Grund war das Verhalten der Polizei: So wäre die Abschlusskundgebung eindrucksvoller ausgefallen, hätte die Polizei nicht in sinnloser Weise den bunten Zug der Initiative „No pasarán“ an der geplanten Vereinigung mit dem „GehDenken“ gehindert.

    Die autonome Demonstration, zu der sich beachtliche 3.500 Teilnehmer einfanden, darunter Antifas, Clowns, „Antideutsche“ mit Israel-Fahnen-Trägern und DDR-Nostalgiker mit FDJ-Fahnen, wollte die Isolation der vergangenen Jahre überwinden, in die sie sich mit der Lobpreisung des Bombenangriffs auf Dresden selbst manövriert hatte.

    Diesmal wollte man sich dem Bündnis anschließen, durfte aber nicht. So ist es vielleicht auch zu erklären, warum der Tag in Dresden nicht gewaltfrei endete. Frustrierte Gruppen kippten zwei Polizeiwagen um und beschädigten drei weitere.“

    Quelle: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/nur-ein-bisschen-staerker/

    Ah ja… ich verstehe. Wenn linke Randalierer zwei Polizeiwagen umkippen und drei weitere beschädigen, dann ist die Polizei daran schuld, weil sie die Radikalen „frustriert“ hat.

  35. #28 Argutus rerum existimator (15. Feb 2009 21:29)

    Ich habe noch nie gehört, daß beispielsweise ein rechtsradikaler Mörder mildernde Umstände im Hinblick auf die “traditionellen Vorstellungen in rechtsextremen Kreisen” bekommen hätte. Bei Moslems hingegen sind solche Rücksichten gang und gäbe.

    Das kommt daher, weil diese Leute die Muselmanen für geistig behindert halten. Und so unrecht haben sie nicht.

  36. bei dem ein in Köln lebender Iraker den Geliebten seiner Ehefrau zunächst mit einem Hammer niederschlug, anschließend mit einem Küchenmesser auf ihn einstach und schließlich zu Tode würgte, verweist das Gericht in seinem Urteil auf die “traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis”.

    Kulturkreis ist in dem Zusammenhang besonders gut!!!

  37. Sind Namen der verantwortlichen Richter bekannt? Wenn ja: Namen festhalten und nach dem Bürgerkrieg und dem Sturz der Regierung (ich hoffe immer noch darauf, bin ich zu naiv?) lebenslänglich hinter Gitter bringen!

  38. @ #37 felix7

    Ah ja… ich verstehe. Wenn linke Randalierer zwei Polizeiwagen umkippen und drei weitere beschädigen, dann ist die Polizei daran schuld, weil sie die Radikalen “frustriert” hat.

    Na siehste – sogar die taz hat sogar schon erkannt, dass Linke und Moslems zum selben Sumpf gehören.

  39. @ #37 felix7

    Frustrierte Gruppen kippten zwei Polizeiwagen um und beschädigten drei weitere.

    Ich glaube einfach, dass unsere Linksfaschisten von ihren islamfaschistischen Kompagnons gelernt haben.
    Es es zahlt sich aus, möglichst schnell äußerst beleidigt zu sein und seinem unbändigen Zorn freien Lauf zu lassen.

  40. @ #41 Rabe

    b>Kulturkreis ist in dem Zusammenhang besonders gut!!!

    Aber – weißt du nicht, dass wir den Arabern alles zu verdanken haben: Die Ziffern, die Medizin, die Wissenschaft, das Auto, den Computer, die Weltraumfahrt, den Toilettengang ohne Papier?

  41. @ #41 Rabe

    Kulturkreis ist in dem Zusammenhang besonders gut!!!

    Aber – weißt du nicht, dass wir den Arabern alles zu verdanken haben: Die Ziffern, die Medizin, die Wissenschaft, das Auto, den Computer, die Weltraumfahrt, den Toilettengang ohne Papier?

  42. „verweist das Gericht in seinem Urteil auf die “traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis”. “

    Ich weiß nicht, ob das dem Gericht klar ist… aber mit dieser Art der Argumnetation trifft ja das Gericht selbst die Aussage, dass nicht etwa „mangelnde Bildung“, sondern Kultur (mit)ausschlaggebend für die Tat war. Will sagen: Das Gericht bestätigt mit dieser Aussage im Grunde, dass ein Mensch aus dem arabischen Kulturkreis eher seine Frau aus Eifersucht töten würde als ein Mensch aus unserem Kulturkreis.

    Ich meine, man kann ja irgendwie nicht sagen, der Täter bekommt beim Urteil einen „Kulturbonus“ (niedrigere Strafe aufgrund seiner kulturellen Prägung), und im nächsten Atemzug sagt man dann, zwischen kulturellem Hintergrund und Kriminalität gäbe es keinen Zusammenhang?

  43. #35 Fensterzu (15. Feb 2009 21:34)

    @ #29 Israel_Hands

    „Daher erfahre ich mich Erleichterung, dass mir keine niedrigen, sondern nachvollziehbare Bewegründe unterstellt werden, sollten sich meine Wut und mein Zorn über diese Aushöhlung unserer Rechtsnormen irgendwann tätlich Bahn brechen.“

    Ich würde darauf mal lieber nicht vertrauen; wenn du nicht gen Mekka betest, könnte genau das Gegenteil eintreten!

    So ist es. Meine Wut und mein Zorn würden zu Hass umgedeutet und ich würde wegen eines „Hassverbrechens“ (abgrundtief niedrig, nicht im Mindesten nachvollziehbar) mit voller Härte bestraft werden.

  44. Mit Hammer niedergeschlagen, niedergestochen und gewürgt…

    Der angebliche Totschläger hat also einmal mit einem Hammer zugeschlagen und ist mindestens zweimal nicht von seiner Tötungsabsicht zurückgetreten.

    Der Richter sollte keine Urteile mehr „im Namen des Volkes“ sprechen.

  45. Die Kammer blieb mit ihrem Spruch weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen beantragt. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden. Bei nachvollziehbaren Beweggründen wie Wut oder Zorn sei das nicht der Fall.

    Na prima, dann darf ich Richter Riehe & Co. so niedermachen?
    Das geschieht dann auch nur aus Wut oder Zorn.
    Die paar Jahre nehme ich gerne in Kauf.

  46. “traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis”

    Jetzt verstehe ich auch, warum Moslemextremisten ihren Opfern so gerne beim lebendigen Leibe den Kopf abschneiden.

    Das ist lediglich korangetreues Schächten.

    Quasi muselmanische Folklore, die eindeutig „kulturell begründbar“ ist (garnicht so schlimm).
    Unter deutschen und europäischen Juristen scheint man das verstanden zu haben…

    Jedem aufgeklärten Staatsbürger dreht sich bei solchen Urteilen jedoch der Magen um!
    Was passiert eigentlich, wenn die Gedankenwelt dieser Juristen dem Volk absolut nicht mehr vermittelbar ist?

    Dürfen diese Verkorksten dann noch legitim Urteile „im Namen des Volkes“ sprechen?

    Nein!

    Sie tun es trotzdem weiter…

  47. Mir schwant, deutsche Richter haben eine neue Strategie. Bereicherer öffentlich hart verurteilen und über die Hintertür heimlich freilassen.

  48. #37 felix7 (15. Feb 2009 21:39)

    Frustrierte Gruppen kippten zwei Polizeiwagen um und beschädigten drei weitere.”

    Wer irgendwie frustriert wurde – wer sich also in tiefster Seele erniedrigt und in seinem Begehren enttäuscht fühlt oder wer von seiner Mutti den Lutscher nicht bekommt – besitzt ein Menschenrecht, sich in solch unerträglicher seelischer Bedrängnis durch Tobsuchtsanfälle Luft zu verschaffen. Das gilt erst Recht für Gruppen.
    Merke: Je niedriger die Frustrationsschwelle, desto zarter und wertvoller die Seele.

  49. Christen sollten sich auch ihrer kulturellen Wurzeln erinnern. Wenn man sein Gegenüber rädert statt erschiesst; oder pfält statt ihn zu erstechen, wird man auch „nur“ wegen Totschlags verurteil werden. Da bin ich mir sicher. Also Leute, dazulernen und gewinnen.

    Ich finde übrigens, dass die abendländische Kultur allerlei Feines im großen Schatz der Geschichte parat hat, das sich lohnt wiederbelebt zu werden.

  50. ‘Oh, Mohammed, wer soll für meine Kinder sorgen‘, flehte ihn nach einem Bericht des Hadith-Sammlers al-Bukhari einmal ein Kriegsgefangener an. ‘Die Hölle‘, antwortete der Prophet und liess ihn hinrichten.

    Was erwartet man von Menschen, die so ein Vorbild haben?

  51. Man kann nur jedem Straftäter empfehlen zum Islam überzutreten !
    Nebenbei tut man dem Staat noch was gutes und spart ihm Unterbringungskosten !

    Ich habe mir mal erlaubt die Ratsprotokolle der Stadt Köln vom letztem Jahr auszuwerten
    siehe:
    http://die-gruene-pest.com/forumdisplay.php?f=180

    Registriert euch um Mitzudiskutieren!
    (Es lohnt sich wir sind eine große Familie und haben auch viel Spaß)

    Ist schon absolut irre wie sich die Altparteien outen in dem Wissen das das nie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird !

    Außerdem Grüße auch von unserem Tech. Admin. Weckstube der die Pest völlig neu Gestaltet hat an Stefan Herre und Team

    Gruß Andre

  52. „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“

    Na da ist es aber erstaunlich das der beleidigte Ehegatte nach Erschlagen, Erstechen und Erwürgen, nicht gleich in Al-Quaida-Manier auch die kulturellen Werte des ENTHAUPTENS umgesetzt hat….

  53. Da kann man dem Verteidiger von Morsals Mörder-Bruder nur empfehlen, bei der Revision des Verfahrens auf den unbändigen Zorn des Mörders zu verweisen und schon ist mit einer milden Strafe wegen Totschlags zu rechnen.

    Wie sagte der Sprecher der Duisburger Polizei nach dem Flaggenskandal doch so treffend:

    „Wer die muslimischen Mitbürger kenne, wüsste, dass sie emotional oft schnell in Fahrt gerieten.“

    Es ist schon interessant, dass die Justiz neuerdings fehlende Sozialkompetenz und Empathie und kriminelle Persönlichkeitsmerkmale als strafmildernd berücksichtigt!

  54. Ein anderes Thema

    Kommentar

    Bunter Taucheranzug gegen Sonnenbrand und kühlen Nass.

    Oder die gierige Blicke, die nur moslemischen Frauen treffen sollen. Die Männer mit moslemischen Hintergrund sind natürlich nicht eingeschlossen.

    ———————————————-

    Testphase
    Burkini statt Bikini für Muslime – auch im Revier?
    WR, 15.02.2009, Julia Emmrich – DerWesten

    Berlin/Dortmund. „Pack‘ die Badehose ein, auch ein Burkini muss mit rein – und dann nüscht wie raus nach Wannsee…” Steigen muslimische Frauen in Deutschland demnächst in der Polyester-Burka ins Wasser? In Berlin läuft eine Testphase, im Ruhrgebiet sind noch viele skeptisch.

    In zwei Hallenbädern der Hauptstadt bietet sich derzeit an Bild, das an türkischen Stränden zum Alltag gehört: Muslimische Frauen, die bis zu den Füßen bekleidet ins Wasser gehen. Mittlerweile tragen die besonders streng Gläubigen den „Hasema”, ein Schwimmanzug der den Körper vom Kopf bis zu den Knien bedeckt. In deutschen Schwimmbädern verbietet meistens die Satzung solche Kleidung: „Badtauglich” soll sie sein.

    Das heißt: Badeanzug oder Badehose. Shorts, Leggings und langärmlige T-Shirts sind in der Regel nicht erlaubt – Hygiene und Sicherheit sprechen dagegen. Für streng gläubige muslimische Frauen bedeutet das: Schwimmverbot.
    Dortmund bietet Frauenschwimmen an

    In zwei Berliner Hallenbädern läuft jetzt bis zum Sommer ein Test: Erstmals sind hier so genannte Burkinis (aus „Bikini” und „Burka”) erlaubt: Ganzkörper-Schwimmanzüge, die allen Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen. Innensenator Erhart Körting hat bereits angekündigt: Läuft die Testphase problemlos, wird der Burkini ab Sommer in allen öffentlichen Bädern erlaubt. Berlin, heißt es bei den dortigen Bäderbetrieben, sei eine multikulturelle Stadt – und Toleranz ende nun einmal nicht am Beckenrand.
    „Damit wollen wir hier nicht anfangen“

    Im Ruhrgebiet ist der Burkini noch nicht angekommen. Und ginge es nach Klaus Henter, wird das auch nie passieren. Henter ist Betreiber des Hallenbads in Dortmund-Scharnhorst. Seit vier Jahren kommen jeden Freitag bis zu 200 muslimische Frauen aus Dortmund, Castrop-Rauxel, Hagen, Lünen und Unna in sein Bad – das zweistündige Frauenschwimmen ist ein fester Termin in der muslimischen Welt des Ruhrgebiets. Dabei sind die Kleidervorschriften streng: Wer ins Wasser will, muss einen Badeanzug tragen. Mehr Stoff ist nicht erlaubt. Gibt es Konflikte, sagt Henter, „regeln die Frauen das untereinander. Die, die schon länger dabei sind, überzeugen die Neuen, dass ein Badeanzug völlig in Ordnung ist.” Burkinis in Scharnhorst? „Damit wollen wir hier nicht anfangen.”

    Teilhabe am öffentlichen Leben

    Erika Theißen sieht die Sache anders. „Ich fände es gut, wenn Burkinis überall erlaubt würden.” Die konvertierte Muslimin ist Sportlehrerin und leitet das muslimische Frauenbildungswerk in Köln: „So ein Schritt könnte dazu beitragen, dass Frauen, die bislang aus religiösen Gründen nicht schwimmen gehen können, endlich ins Wasser kommen.” Die Frage sei doch, sagt Theißen, welches Ziel man sich bei der Diskussion um Integration und Emanzipation muslimischer Frauen stecke: „Geht es immer nur ums Ausziehen oder geht es um Teilhabe am öffentlichen Leben?”
    Wie weit kann man auf die Bedürfnisse von Minderheiten zugehen?

    Forum

    Auf Muslime mehr eingehen

    Diskutieren Sie mit anderen DerWesten-Lesern

    Die Debatte um den Burkini kreist um die selben Sorgen wie der Kopftuchstreit: Wie weit kann die Mehrheitsgesellschaft auf die Bedürfnisse von Minderheiten zugehen? Wo stabilisiert sie dadurch aber auch Traditionen, die der hiesigen Freiheitlichkeit widersprechen? Konkret: Wird es in Berlin demnächst Eltern geben, die ihre Töchter bislang im Badeanzug schwimmen ließen, sie jetzt aber in einen Burkini stecken? Und umgekehrt: Wird es Mädchen geben, die dank des Burkini überhaupt erst schwimmen lernen dürfen?

    Die Dortmunder Sportbetriebe planen derzeit, in einigen Bädern zusätzliche Frauenschwimmzeiten einzuführen, mit ausschließlich weiblichem Personal. Der Anstoß kam von den Integrationsexperten in den Stadtteilbüros. Die Kleidervorschriften aber, sagt Sportbetriebe-Chef Dieter Krause, sollen erst einmal unverändert bleiben. Doch die Berliner Testphase beobachtet auch Krause mit Spannung.

  55. Wenn ich so etwas lese und mit meinen eigenen aktuellen Erfahrungen als Münchener Strafverteidiger vergleiche, dann wird mir schlecht. Plakativ gesagt: Deutsche Eierdiebe werden gnadenlos verfolgt. Da hat man es leicht, als Staatsanwalt. Als deutscher Tatverdächtiger, gerade auch als Jugendlicher, wirst Du hingegen gnadenlos verknackt, da trauen sie sich ran, die Wohlstandszöglinge, die unsere Richter- und Staatsanwaltsplanstellen bestücken, aber ein Angeklagter mit Migrationshintergrund, da kommt Angst auf, lieber mal einen psychiatrischen Sachverständigen einschalten oder einen auf kulturellen Hintergrund machen, das ist derart ungerecht, dass mir der Hut hoch geht. Ich habe mich deshalb aus der strafrechtlichen Praxis jetzt endgültig verabschiedet, wer das noch bearbeitet, muss nationaler Masochist sein. Die beteiligten Richter und Staatsanwälte laden große Schuld auf sich, sie verraten das eigene Volk. Irgendwann werden sie dafür bezahlen müssen, das ist mein Glaube, bis zum letzten Atemzug.

  56. Also wenn ich mich jetzt in Fell hülle, meine Haare und mein Gesicht mit Lehm beschmiere und mit einer Axt brüllend in eine Moschee renne und alle abmurkse….dann muss ich nur vor Gericht ansagen, dass ich germanische Wurzeln habe und die alle gemeuchelt habe weil die meinen Wildschweinbraten nicht essen wollten? Na dann muss ich mal gleich los…

  57. Der Zorn der Gerechtigkeit wird diese Richter hoffentlich treffen. Damit sie wenigstens mal wissen, worueber sie urteilen.

    Hammer und Messer nehmen und Ehefrau ermorden ist keine Kleinigkeit. Wer sowas tut, gehoert lebenslaenglich weggesperrt oder besser weggespritzt.

    Was spielt es fuer eine Rolle, ob die Frau mit einem anderen Mann zusammen war? Das ist ihre Sache.

  58. Natürlich wird das Urteil in der nächsten Instanz kassiert.

    Leider ist es unsäglich, was diese Richter für Urteile fällen, obwohl sie wissen, dass diese Urteile kassiert werden.

    Absolute Geldverschwendung oder auch ABM-Maßnahme.

    Was wohl in den Köpfen dieser Richter so rumschwirrt, wenn Hass und Wut als mildernde Umstände betrachtet werden.

    Ehrlich gesagt sollte es strafverschärfend sein, da der Islam mörderisch ist.

  59. #66 berlinator (15. Feb 2009 22:28)

    Wir halten zu Dir!

    Du hast dann auch immer einige hundert Sympathisanten im Zuhörerraum!

  60. Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, wonach das Verhalten des Opfers „streng anstößig“ gewesen sei.

    Die Nagelprobe dieser Urteile wird sein ob diese Entschuldigung auch gilt, wenn einmal jemand aus „traditionellen Vorstellungen im deutschen Kulturkreis“ die Urteile der Richter „streng anstößig“ findet?

  61. #25 Luke (15. Feb 2009 21:26)

    Ich poste das nochmal. Migrantenbonus für Straftäter in NRW:

    „Nach Informationen von DCRS soll es in NRW eine Empfehlung geben, bei Straftätern mit Migrationshintergrund möglicht geringe oder gar keine Strafen auszusprechen, um deren Integration nicht zu gefährden. Ihre kulturelle Prägung soll bei der Urteilsfindung verstärkt berücksichtigt werden.
    DCRS beruft sich auf ein der Redaktion vorliegendes Schreiben eines ehemaligen, hohen Justizmitarbeiters.
    Ich bin froh, nicht mehr im Kreise der Justiz tätig zu sein. Das, was für mich einmal Beweggrund war, dort meine berufliche Laufbahn zu bestreiten, was meine Motivation war, meinen Beruf täglich und auch mit vielen Überstunden auszuführen, ist leider schon längst nicht mehr gegeben. …Meiner Ansicht nach gibt es nirgends eine höhere und sich schlimmer auswirkende Korruption, ja eigentlich müsste man schon sagen (Un-)Rechtsdiktatur, als in der Justiz in NRW…Täter mit Migrationshintergrund haben einen anderen kulturiellen Hintergrund und somit auch eine andere Tatmotivation…Dieser gilt besonders stark zu berücksichten…Gerade im Hinblick auf die Eingliederung unserer muslimischen Mitbürger sollte dringendst darauf geachtet werden, deren Glauben und Kultur als wichtige Tathintergründe zu berücksichtigen und eine zukünftige Integration nicht durch Brachialurteile zu verhindern…Man kann ja nicht erwarten, dass ein Mensch, der in einem völlig anderen Kulturkreis aufgewachsen ist als wir, die selben Wertvorstellungen und somit auch das selbe Rechts- oder Unrechtsbewusstsein wie wir hat.
    “Die hier lebenden Türken (Anm.: und Libanesen und Tunesier und Marokkaner und Pakistani und Afghanen und Araber und Kurden und Palästinenser…) können sich sicher fühlen.” Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU).
    (Spürnase: Steve B.)
    Kategorie: Justiz, Migrantengewalt | PI, 08. Sep 2008 | Druckversion

  62. …aufgrund der traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis

    halte ich mich von solchen Menschen fern und es interessiert mich einen Dreck ob diese sich deswegen unintegriert oder ausgestossen fühlen.

  63. Vielleicht meinte der Richter, es ist ok, solange Opfer und Täter aus demselben Kulturkreis kommen….?

    in dubio usw…

    fight x-ism, fight islam.

  64. Leute, Leute, Islam hin oder her, aber stempelt den Mann nicht zum Mörder ab, ohne die Fakten zu kennen. Wenn ich als Christ jemanden in rasender Eifersucht aus Wut und im Affekt töte, dann werde ich auch sehr wahrscheinlich nicht für Mord, sondern für Totschlag bestraft. Das wird aus dem kurzen Artikel hier aber nicht ersichtlich.

  65. @ #24 Elfigo

    Nanu?
    ‚zunächst mit einem Hammer niederschlug, anschließend mit einem Küchenmesser auf ihn einstach und schließlich zu Tode würgte…‘

    Ziemliche Affekthandlung.

  66. Als ich heute morgen irgedwo laß, dass der Vater von der toten kleinen Kardelen, sagte, dass die Familie der möglichen Mörder wissen müsse was sie zu tun hat war ich im ersten Augenblick entsetzt. Hat was mit meinem Rechtsempfinden zu tun.

    Nach dieser Begründung für das Urteil, wobei ich das Urteil selbst nicht kritisieren will, denn dessen Findung ist nicht meine Aufgabe, hat Kardelens Vater aber sicherlich ein erhebliches Interesse an starker Gerechtigkeit – und da scheint mir das von ihm angsprochene „Familiengericht“ für mehr Strafe zu sorgen.

  67. Wenn die Justiz versagt, ist Selbstjustiz angebracht.

    Das ist dann wenigstens wirklich ‚Im Namen des Volkes‘.

  68. Ob 8 oder 15 Jahre,Bewährung oder Lebenslang vielleicht gibt es ja,in vielen oder auch nicht so vielen Jahren, eine Amnestie…

  69. Ich habe vorhin den Spiegel TV Bericht gesehen -zum Thema des Schwesternmordes – also nur wenn das Gericht „sieht“ daß der Täter schon in D-Land mit den Gesetzen hier „aufgewachsen“ ist (Schule zum Beispiel) sind es Mordmerkmale bei der sogenannten Ehre… sonst geht Kültür vor Recht die haben sich da eindeutig verraten im Bericht.
    Deswegen wundert es mich nicht weiter…

  70. Unfassbar.

    Das ist als wenn man nahen Angehörigen direkt ins Gesicht schlägt und dabei lacht.

  71. @ #30 ComebAck

    Das ist ja eigentlich zusätzlich absurd, da sie ja in der BRD aufgewachsen sind, aber trotzdem gewisse kulturelle Eigenheiten haben, die berücksichtigt werden müssen.

    Es ist Alles so traurig, dass es schon wieder lustig ist.

  72. „Auch eine deutsche Kartoffel hätte dafür nicht lebenslänglich bekommen“ …..richtig, ist ein normales Strafmaß…aber die Bemerkungen im Urteil..ich weiß nicht…

  73. MORD ODER TOTSCHLAG BEI TAT AUS SITTENKODEX ???

    Diese Frage dürfte demnächst dynamischer diskutiert werden – zumindest in der juristischen Fachpresse – und von den Richtern
    der Berufungsinstanz im Fall Morsal.
    Denn was lange eingeübte und konsensgetragene
    Rechtspraxis war – das aus herkunftstypischen
    Sittengesetzen entstandene Tötungsmotiv bei Tätern mit Migrationshintergrund als mildernden, taterklärenden Umstand anzuerkennen – genau das konterkariert der Hamburger Richter total.
    Er legt den Finger auf die Wunde und reißt eine Frage auf, die man doch so gerne nicht gestellt und nicht diskutiert hätte :
    Wer setzt die Maßstäbe, wer hat die Definitionshoheit in einem Land darüber, was „unwert“ ist – das Land selbst – oder irgendwer oder irgendwas sonst ?
    Der Hamburger Richter hat – vielleicht, weil er anders nicht zu einem Mordurteil über diesen Obeidi kommen konnte – etwas Ungeheuerliches getan – er hat als „verwerfliches Merkmal“ genau das gewertet
    was sonst als Entschuldigung gewertet wird – nämlich fremdländische Herkunft, fremdkulturelle Sittenprägung.
    Man höre sich das an – afghanische Herkunft und die damit verbundene clandiktatorische Intoleranz gegenüber abweichendem Lebenswandel
    und Unabhängigkeit der Frau – das kann ein unwertes und besonders verwerfliches Tatmerkmal sein, daß auf deutschem Boden zur Verurteilung wegen Mordes führen kann.
    Da war noch nie da. Ein Knaller. Wegen Mordes kann man nur verurteilt werden, wen die sogenannten Mordmerkmale erfüllt sind – zum Teil führt der Paragraph sie wörtlich an –
    Heimtücke, Niedertracht, zum Teil bietet er aber auch ein paar Pauschalformeln an, die je nach vorherrschenden Wertvorstellungen dann eben einigermaßen flexibel befüllt werden können. Das war schon immer so, aber dieser Richter hat davon GEBRAUCH gemacht – und nundarf man gespannt sein, was die bundesdeutsche tonangebende Jurisprudenz aus diesem Richter und seiner Urteilsbegründung machen wird – man warte es ab !

  74. Leider war das „hat“ verrutscht – wir wollen ja nichts unterstellen!

    Hier die Korrektur:

    Hat Rischter Brief gekriegt?
    Isch weis wo dein Haus wohnt.
    Und du hast Mutter!

    Ironie / Off

  75. Folgt man der Logik des Gerichts, müsste ein Neonazi mildernde Umstände bekommen, wenn er einen Linken erschlägt.

  76. @ #34 Averroes

    Ja, der Deutsche hätte natürlich auch den kulturellen Nazi-Bonus bekommen und wäre wohl gar nicht erst angeklagt worden.

    Scheißen Dreck antischatz Juristerei.

  77. Traditionelle Vorstellung aus dem arabischen „Kultur“kreis besagt auch, daß nur die arabische Version des Koran der wahre Koran ist.

    Eine aus dem Arabischen übersetzte Version des Koran, ohne die arabischen Originalverse danebenzustellen, ist für islamische „Gelehrte“ Gotteslästerung. Deshalb haben sie in Afghanistan die Todesstrafe für Übersetzer und Herausgeber des Koran ohne danebengestellte arabische Originalversion gefordert.

    Das Gericht war äber „gnädig“ und erkannte auf „nur“ 20 Jahre Haft“. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt.

    http://www.welt.de/vermischtes/article3210609/20-Jahre-Haft-wegen-unvollstaendiger-Koran-Uebersetzung.html

  78. #83 Mistkerl (15. Feb 2009 23:46)

    @ #30 ComebAck

    Das ist ja eigentlich zusätzlich absurd, da sie ja in der BRD aufgewachsen sind, aber trotzdem gewisse kulturelle Eigenheiten haben, die berücksichtigt werden müssen.

    Es ist Alles so traurig, dass es schon wieder lustig ist.

    @#83 Mistkerl
    sagen wir mal so… wenns nicht so blutig und gefährlich wäre – wäre es (mir) egal ..ich hab ja auch nichts gegen Schuhplattler ;)aber im Ernst es kann keine 2 Rechtssysteme geben die hebeln sich Gegenseitig aus und wenn das zweite die Sharia ist verliert das erste immer.

  79. die deutsche justiz handelt verfassungsfeindlich. sie verstößt eklatant und durchgängig gegen das gleichbehandlungs-prinzip. groteskerweise kommt von der selben institution ein sog. „antidiskriminierungs-gesetz“, das menschen hart bestraft, die ein stellenangebot mit einer sekretärin statt mit einem sekretärInnen besetzen wollen.
    kriminelle idiotie! die ungleichbehandlung vor deutschen gerichten ist durchgängig, sie ist nicht auf einzelfälle zurückzuführen. das argument, die justiz sei unabhängig und die richterInnen (sic!) hätten handlungsspielraum ist genau so verlogen wie die rechtssprechung als solche. es besteht ein klares schema, das abgesprochen sein muß oder auf interne erlasse zurückzuführen ist. warum die das tun?
    ideologie. chamberlain- und daladier-ismus, druck von oben. beförderungsmotivation.
    geld(werte) zuwendungen? von wem?
    in manchen bereichen unserer gesellschaft sind phänomene immer noch am besten durch geldflüsse zu erklären.

  80. Da kommt aber ein erheblicher Schulungsaufwand auf unsere Richter zu.
    Die weltweit existierenden, unterschiedlichen Kulturkreise in den jeweiligen Urteilen zu berücksichtigen ist eine echte Herausforderung.
    Mein lieber Mann.

  81. „Sittlich niederste Beweggründe“ – was haben denn diese Richter für eine Vorstellung? Dass Mord nicht gleich Mord ist und bei einem bestimmten kulturellen Hintergrund (bald) nicht mal mehr als Totschlag angesehen wird? Diese „Entschuldigungen“ für den Mörder sind doch nur noch peinlich. Warum werden die denn überhaupt noch vor Gericht gestellt? Lassen wir sie doch gleich frei und wir sparen uns das teuere Geld für eine verbrecherische Justiz. Solche Urteile kommen einer Aufforderung an unsere Schätze und Bereicherer gleich, andere zu ermorden, weil die Nase nicht gefällt, oder weil Frau kein Kopftuch trägt oder gar Deutsche ist. Nicht nur in diesem Fall werden jetzt bestimmt einige findige Gutmenschen noch auf Notwehr plädieren und Freispruch fordern.
    Mir war schon klar, dass das Urteil im Falle Morsal eher zu den Eintagsfliegen unserer durch und durch verdorbenen, verhurten und von 68er-Gedankengut gehirnverseuchten Justiz ist. Sie konnten nicht anders. Empfindet es unsere Justiz eigentlich normal von solchen Bereicherern aufs übelste beschimpft, beleidigt und vorgeführt zu werden?
    Wenn ich mir überlege, was für ein Bohei unsere drittklassigen, überbezahlten, unfähigen, faulen Gutmenschen in Politik, Medien, Justiz, Behörden und der übrigen Gesellschaft machen, wenn es darum geht, einen Lebkuchen zu meucheln und um andere „rechtsradikale“ Straftaten, die dann gar keine sind, siehe Sebnitz, Mügeln, Potsdam, Mittweida, Bad Sooden, Ludwigshafen, Lübeck, Dautphetal, Backnang, seit neuestem in Zürich usw.

  82. Jaja – der Lebkuchenripper läuft noch immer frei rum;

    Mein Tip zum Fall Mannichl:
    Er hat sich das Messer selbst reingerammt;

    Nur ein einziger Einstich – und der ist von vorne!
    Keinerlei Fingerabdrücke auf dem Messer (nicht mal Mannichls eigene! Einfach nichts – gar nichts; nicht mal abgewischte Abdrücke; das Messer war ganz einfach Spülmaschinensauber;)

    Wenn der Täter von vorne kam, wieso hat Mannichl ihn dann von hinten gesehen?

  83. Angesichts dieser Tatsachen frage ich mich immer wieder: wann landen denn endlich solche “Richter” vor Gericht?
    Und zwar vor einem ORDENTLICHEN Gericht?

    Wenn Jahwe richtet!

  84. #98 Denker: So weit ich informiert bin wurden Spuren der beiden Mannichls auf dem Lebkuchenschneidemesser, mit dem dann kein Lebkuchen geschnitten wurde, gefunden. Die Angaben des Herrn Mannichl konnten alle widerlegt werden. Sich aber mal diesen Herrn vorzuknöpfen und ihn auszuquetschen, so wie das normal der Fall sein sollte, bei solchen Sachen, darauf kommt wohl keiner der Ermittler.
    Mannichl hat angegeben, als er die Türe geöffnet hat, habe er die hassverzerrte Fratze eines Neonazi gesehen und nachher erinnert er sich nicht mal an das Gesicht, ähem die Schuhgröße des Täters. Es gibt verschiedene Angaben über die Tatzeit, das Tatwerkzeug und die Verletzungen des Hern Mannichl. Eine Nachbarin und gute Bekannte der Frau Mannichl spielt auch ein undankbare Rolle in dieser Lebkuchenkomödie aus dem Lebkuchenstadl.

  85. Es gibt ja noch ein paar andere Mordkriterien, nicht nur diese niederen Beweggründe, die ich aber allein schon dadurch gegeben sehe, dass er die Leiche verschwinden hat lassen. Wenn ich mir erst nen Hammer hole, um den „Nebenbuhler“ niederzuschlagen, dann dürfte das die Anwendung gemeingefährlicher Mittel sein.
    Man wird ja auch weit heftiger bestraft, wenn man auf jemanden mitm Totschläger oder Schlagring losgeht, wie mit den blossen Fäusten.

  86. Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden. Bei nachvollziehbaren Beweggründen wie Wut oder Zorn sei das nicht der Fall.

    Was passiert dann, wenn ein Deutscher Wut oder Zorn hat und OB Schramma erschlägt, absticht und zur Sicherheit noch erwürgt,… bekommt dieser dann auch nur 8 Jahre für seine nachvollziehbare Tat?????
    In dem fall müßte der Notwehrparagraph zum tragen kommen!!

  87. Sicher, die Frau war Schuld. Weiter so liebe Richter. Könnt ihr eigentlich noch in den Spiegel schauen???

  88. Die politischen und juristischen Eliten dieses Systems haben nicht nur einen Dachschaden, das ist doch alles nur noch krank!

  89. Jemanden mit dem Hammer erschlagen, Stichverletzungen zufügen und anschließend zu erwürgen – was ist das anderes als Mord aus niederen Beweggründen? Skandalurteil. Dieses Dreckspack kommt immer fein raus.

  90. gibts in deutschland eigentlich noch so was wie abschiebehaft oder wurde das aus politisch korrekten gründen verboten?

  91. Nur schon dass sich die Frau eines solchen Extremisten, trotz der zu erwartenden Konsequenzen, traut, fremd zu gehen, sollte gegen ihn sprechen. Was für ein ausgemachtes Arschloch muss der Kerl gewesen sein, bis seine Frau das Risiko eingeht, ermordet zu werden, nur um ein paar Stunden mit einem anderen Mann verbringen zu können?!
    Und wie viel „niedriger“ können die Beweggründe überhaupt noch sein?
    Und wenn ich aus Wut jemanden erschlage, ist das dann juristisch auch in Ordnung und „nachvollziehbar“?
    Und wie kann ein Mord noch unsittlicher sein, als wenn man einen Kerl, der schon am Boden liegt, ersticht und danach noch erwürgt?!
    Und ich finde das Verhalten des Täters – als Folge meiner eigenen Kultur und Traditionen – auch „streng anstößig“. Sehr streng sogar.
    Aber aus traditionellen Gründen Scheisse bauen dürfen wohl nur Mohammedaner.

  92. Unsere diesseitigen Richter streben wohl auch nach dem jenseitigdiesseitigen Lustparadies bzw. der Scharia…

    Islaminstitut – Aktuelle Fatawa (Rechtsprechungen): Im Islam kann eine Schwangerschaft vier (4) Jahre dauern, das Badezimmer muss zuerst mit dem linken Fuss betreten werden und Abtrünnige, die nicht sofort widerrufen, müssen getötet werden etc. http://www.islaminstitut.de/Fatawa-Rechtsgutachten.10.0.html

  93. Köln wo sonst. Wenn erst die Scharia in Köln eingeführt wurde, wird er gar nicht mehr angeklagt in Köln.

  94. Wenn ich sowas lese, steigt in mir auch maßlose Wut auf. Darf ich jetzt mal den Richter besuchen ?
    Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, im Zusammenhang mit Arabien oder Islam von Kultur zu fabulieren.

  95. “Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“

    Komisch, da werden doch immer die Frauen gelyncht und nicht die Männer. Da stimmt was nicht!

    Da hier die Herkunft des „Nebenbuhlers“ nicht genannt wird gehe ich mal davon aus, dass es ein Deutscher mind. aber ein Nichtmoslem war. Das ist der Punkt!

    „Niedrige Beweggründe lägen nur dann vor, wenn die Motive eines Täters auf „sittlich niedrigster Stufe“ stünden. Bei nachvollziehbaren Beweggründen wie Wut oder Zorn sei das nicht der Fall.“

    Also da komme ich nicht mehr mit. Für mich ist Wut und Zorn ein niedriger Beweggrund.

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=41873&ccheck=1

    „Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein“

    Außerdem erfüllt er auch das Merkmal der Grausamkeit!

  96. Ist dieser ständige Bezug und Berücksichtigung auf die andere Kultur bei Gerichtsurteilen, nicht ein unglaublich handfester Beleg für die Unzumutbarkeit, diese Leute hier leben zu lassen?!

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