Und da soll doch einer behaupten, dass deutsche Gerichte keine harten Strafen gegen Gewalttäter verhängen. So wurde am Donnerstag ein 68-jähriger Deutscher zu viereinhalb Jahren verurteilt. Sein Vergehen: er hatte einem 37-jährigen Italiener aus „nichtigem Anlass einen Maßkrug mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen.“ Sein Opfer erlitt einen Schädelbruch mit Öffnung der Schädelhöhle.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 68-Jährigen sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von maximal dreieinhalb Jahren plädiert. Der 68-Jährige hatte die Tat in der “Schwemme“ des Traditionswirtshauses vor Gericht gestanden.
Laut Urteil war der Angeklagte griesgrämig über die Fröhlichkeit der anderen Gäste. Der später verletzte Italiener habe diese Verärgerung gesteigert, als er seinen Krug heftig auf den Tisch setzte – wobei Bier auf den Angeklagten spritzte. Der 68-Jährige packte daraufhin den Maßkrug eines anderen Besuchers und versetzte dem Opfer mit der unteren Kante des Krugs „mit äußerster Kraft“ einen Hieb auf das linke vordere Schädeldach. „Er hat den Tod des Mannes in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Dem Schwerverletzten musste bei einer Operation eine Titanplatte eingesetzt werden.
Komisch, denn wenn ein Kulturbereicher einen Dhimmi ein wenig mit „dem Messer kitzelt“, dann nimmt er selbstverständlich nicht den Tod in Kauf.
Der Angeklagte habe zur Tatzeit zwar einen Alkoholpegel von maximal 2,26 Promille gehabt, sei jedoch in seiner Leistungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt gewesen, hieß es. Vom Anklage-Vorwurf des Mordversuchs wich das Gericht ab, weil die Verärgerung des 68-Jährigen kein niedriger Beweggrund im Sinne des Gesetzes gewesen sei. Jedoch bestehe ein Missverhältnis zwischen Anlass und Tat. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte seinem Opfer bereits 10 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat. Auch habe er die Tat spontan verübt und sich bei dem Verletzten entschuldigt.
Nun soll hier nicht die Tat entschuldigt werden. Jeder der einem anderen Menschen aus nichtigem Grund den Schädel einschlägt, gehört in den Knast. Aber warum werden meist nur Deutsche für solche Taten eingesperrt? Liegt es daran, dass es ein „politisch korrektes“ Verbrechen war, sprich Deutscher schlägt Ausländer, also Neudeutsch formuliert, ein Nazi verprügelt Ausländer. Bei anderen Fällen wo „nicht korrekte“ Verbrechen, also Ausländer – vor allem mit muslimischem Hintergrund – schlägt Deutschen, wurden Ersttäter nicht gleich zu Gefängnisstrafen verurteilt. Aber ein Messer, das man seinem Opfer in den Rücken jagt ist ja was anderes als ein Maßkrug, oder?
Und da das Urteilsvermögen bei einem Deutschen selbst mit 2,26 Promille nicht getrübt sein kann, kann es logischerweise keine Gnade geben. Komisch ist nur, dass der Migrationshintergrund das Urteilsvermögen regelmäßig trübt und für milde Strafen sorgt. Also merke: nehmet keinen Maßkrug, sondern lieber ein Messer und verweist auf eure islamischen Wurzeln, dann klappt es auch mit dem Richter.
(Gastbeitrag von Marek W.)
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ich bin gespannt, was das PI Volk zu vermelden hat.
Sehr guter Beitrag! Trifft den Nagel auf den Kopf der deutschen Justiz!
Danke dafür!
2,26 Promille und keine verminderte Schuldfähigkeit?
Offensichtliche Reue und gute Sozialprognose
treffen wohl auch zu.
Trotzdem 4,5 Jahre.
Rentner sollte Rechtsmittel einlegen.
Ach, nur eine Frage, der Inder, der in Mügeln mit einem abgebrochenen Flaschenhals einem Deutschen die Halsschlagader aufschnitt, wie wurde der bestraft?
Gesinnungsjustiz wie sie im Büchl steht. Freisler wäre stolz auf seine Nachfahren. Bestimmt.
Wenn man Alkohol nicht verträgt, sollte man nicht saufen!
Nur weil man vom andern irgendwelches Bier abbekommt, schlägt man den nicht halbtot.
Mir scheint allerdings, dass Rentner eher im Knast landen als sogenannte „Jugendliche“.
Hitler wurde oft mit einem Maßkrug abgebildet aber nie mit einem Butterfly = Maßkrug ist Wiederbetätigung. Jeder der einen anderen angreift und verletzt sollte bestraft werden, ohne Rücksicht auf Herkunft oder Religion.
Bei uns wird doch schon länger mit zweierlei Mass gemessen !
Wäre der Täter auch ein Nichtdeutscher wäre die Strafe sicher milder ausgefallen !
Wäre das Opfer ein Moslem und der Täter ein Italiener wäre die Tat sicher zu den rechten gezählt worden !
Die Justiz mit der Waage der gerrechtigkeit ist schon lange Passee
Deutschland Migrantenprobleme siehe auch hier !
Gruß Andre
Das Urteil geht in Ordnung.
Ein Richter braucht vor einem 68jährigen Deutschen deutlich weniger Angst zu haben und Respekt zu zeigen wie vor einem 20jährigen Türken und seiner Sippschaft.
Was habt ihr erwartet? Schließlich kann man von einem Deutschen verlangen, daß er sich im eigenen Land benimmt. Die Tat war eine strenge Verfehlung der Disziplin. Und überhaupt: Ein griesgrämiger alter Mann ist ein spießiger Nazi. Das reicht a) in wegzusperren oder b) ihn von islamischen Herrenmenschen verprügeln zu lassen (wie Jens Jessen das so sieht). Und wer als deutscher Stammtischspießer sich mit 2,26 Promille nicht im Griff hat, ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit und gehört erst recht weggesperrt.
Auch wenn ich (noch) nicht mit diesem Land fertig bin, so bin ich es doch mit diesem Staat. Mein Gott, wie weit soll das noch alles gehen. Habe gerade, da ich gestern nicht online war, den Brief an Schäuble gelesen. Jedes Wort kann ich unterschreiben. Merken die denn überhaupt noch was? Wo leben die? Nicht bei uns, nicht mit uns! Wenn man früher den DDR-lern das Leben in einer Nischengesellschaft vorwarf, was meinen die denn, wo wir heute leben? Das hat doch Ausmaße anghenommen, die einfach unbeschreiblich sind. Wen es tatsächlich interessiert, der kann ja mal an einem ganz normalen Tag durch das Amtsgericht Tiergarten gehen und sich die Aushänge vor den Verhandlungssälen ansehen. Wer sich dann noch wie in Deutschland fühlt, kann nur der Gruppe von „Mitbürgern“ angehören, der wir dies alles zu verdanken haben. Aus diesem Grunde müssen uns Urteile wie die oben nicht verwundern: man freut sich doch, auch mal einen gebrenen Deutschen vor Gericht zu haben, da muß man dann auch mal ein Exempel statuieren… Ich höre jetzt lieber auf, sonst schreib ich meinen Frust die komplette Seite runter
So ein Urteil ist doch vollkommen in Ordnung.
Es wär aber zu wünschen, dass Mihigru Täter, für vergleichbare Taten, ebensolche Urteile abkriegen. Was hat eigentlich der eine Moslemrentner gekriegt, der jemanden abgestochen hat, weil der 1 Flasche aus dem Müll gezogen hat.
Ich meinte natürlich den geborenen Deutschen
Passt vieleicht zum Thema Richter. In der „Lenkrad“ dem Käseblatt des ACE ist ein Interview mit einem Berliner Verkehrsrichter mit halbpersischen Migrationshintergrund.
Man muss sich vorstellen 20 Jahre nach der Wiedervereinigung werden in diesem Interview mehrfach die Unterschiede Ost und West Aufahrer angesprochen aber nicht EINMAL die Fahrweise der in Berlin praktisch die Bevölkerungsmehrheit stellenden muslimischen „Mitbürger“. Zumindest aber wohl den Anteil an schweren Verkehrsstraftaten.
Da für aber wird „durch die Blume“ da drüber aufgeklärt das für Aussenstehende eine nur schwer verständliche Milde eben nur deshalb als Unverständlich erscheint weil diese ja eben nicht mit der ganzen Situation und dem Lebensumfeld des Angeklagten vertraut sind. Neusprech ick hör dir trapsen !
Lesenswerter, intelligenter, GLAUB-WÜRDIGER Autor (Hi Marek) :
„Also merke: nehmet keinen Maßkrug, sondern lieber ein Messer“
Wir sind doch Profis.
Bildungsferne mißbrauchen Messer, das älteste Werkzeug der Menschheit,
freie Menschen führen eine Klinge.
Fakt: Das Waffengesetz, daß das Schäuble unlängst verschärft hat, ist eine Erfindung der Führung der national-sozialistischen deutschen Arbeiterpartei.
Fakt: In der Geschichte der Menschheit tragen alle Freien Männer und Frauen Waffen;
nur Verbrechern / Vorbestraften, Geisteskranken (und – je nach „Kulturkreis“, Sklaven), wurde dieses Recht verwehrt. Intelligenten, verantwortungsvoll erzogenen Kindern / „Minderjährigen“ wurde diese Recht selbstverständlich nicht verwehrt.
Der Staat hat das Gewaltmonopol:
Treffer.
Der Staat bin ich.
(WIR SIND DAS VOLK!)
Nur so geht das.
Sorry wg. Abschweifung / persönlicher Befindlichkeiten, zurück zum Thema:
Fakten, Zahlen, Klartext, belegte Zitate.
Nicht nur bei WELT, FOCUS, F.A.Z., derwesten.de (die sowieso), taz:
Leserbriefschreiber informativer als die (in diesem Falle) Hochglanz-Redaktion:
» …
Als Werkzeug und Durchsuchungsmittel halte ich ein Messer in unserem Beruf [Zollfahndung, Red.] für unverzichtbar. Leider haftet dem Messereinsatz im Dienst etwas Meuchlerisches an. [diskutabel, Edit.]
… Einschätzung richtig, das Messer auch bei Sondereinheiten vor allem als Werkzeug zu verstehen – es bleibt aber immer auch seine Bedeutung als taktisches Einsatzmittel und Rückversicherung.*
Mit großem Interesse verfolge ich daher die Entwicklung in den USA und Russland, das Messer in polizeilichen Einheiten als ein der Schußwaffe gleichwertiges und nicht irrational vorbelastetes Einsatzmittel zu verstehen.
«
– MESSER MAGAZIN 2/2006, S. 24f
„Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!“
– Jesus Christus; Lukas 22, 36
„Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht,
weil keiner ihnen aufs Maul haut.“
– Klaus Kinski
„Your comment is awaiting moderation.“
– PI
„Abends endlich: Die Rolling Stones. Fans klettern immer wieder auf die niedrige Bühne und werden von den Angels zurückgeschubst. Mick Jagger singt gerade „Under My Thumb“. Der 18-jährige Schwarze Meredith Hunter richtet auf „speed“ eine Pistole auf den Jagger.
Der 21-jährige Alan Passaro hechtet auf den Schützen und sticht fünfmal zu. Vor Gericht wird er freigesprochen: Notwehr. „
– STERN
http://www.stern.de/politik/panorama/:Hells-Angels-Die-Krieger/608186.html?vs=1
* Backup (existentiell)
#7 Andre (21. Feb 2009 21:34)
„Wäre der Täter auch ein Nichtdeutscher wäre die Strafe sicher milder ausgefallen!“
Definitiv, denn in dem Falle werden grundsätzlich erst mal Bewährungsstrafen verhängt. Der Täter ginge NIE beim ersten Delikt in den Knast.
Bravo! In den Bau mit ALLEN Gewalttätern.
Der Vergleich der hier gezogen wird, bringt aber ein Geschmäckle ins Urteil. Zurecht darf man fragen, warum anscheinend mit zweierlei Maß geurteilt wird.
Auf diese Richter wartet der Zweite Nürnberger Prozess.
#9 ohrwurm:
„Und wer als deutscher Stammtischspießer sich mit 2,26 Promille nicht im Griff hat, ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit und gehört erst recht weggesperrt.
Wer mit 68 Jahren zum Saufen zu dämlich ist, gehört nicht auf die Allgemeinheit losgelassen!
Wer weiß, wem er das nächste Ding dann bei 2,8 Promille über die Birne haut, weil ihm die Stimmung mal wieder nicht in den Kram passt?
Leute, die im Suff gewalttätig werden, haben die volle Härte verdient.
Suff-Täter sind für mich wie Sexual-Täter: wegschließen solche Leute!
#3 Ferengi fragt:
„…der Inder, der in Mügeln mit einem abgebrochenen Flaschenhals einem Deutschen die Halsschlagader aufschnitt, wie wurde der bestraft?“
Nichts darüber gehört. Wäre auch ein wunder.
Dafür das, worüber http://www.welt.de/hamburg/article2058679/Milde_Strafforderung_fuer_brutale_Kiez-Taeter.html#article_readcomments
u. a. zeitungen berichteten:
Urteil: Cem Zafer M., Ahmet K., Özmen N., Volkan C. u. a. bekamen bewährung.
Im NDR-Hamburg Journal am 5.6.08 um 19.30 Uhr:
Der Vater, Hamburger Bezirksamtsleiter Mathias Frommann (SPD), erklärt vor der Kamera:
Nicht nur
Theo Retisch
eine strafe gottes, wenn man so einen vater hat…
@#5 Rechtspopulist
Nicht nur Ihnen!
Das ist bei Gewalttaten unserer muslimischen Bereicherer die Regel („Waschguggstdu“ -> Messer ins Fleisch; Hinweis auf Rauchverbot -> Schädelzertrümmerung, usf.).
Kennt hier jemand einen Fall, wo das Opfer eines muselgrantischen Seriengewalttäters auch nur einen Cent Schmerzensgeld gesehen hat?
Erinnern wir uns: Der Komaschläger Erdinc H. verweigerte die Entschuldigung bei seinem Opfer mit der Begründung, das ginge gegen seine (Muselgranten-)Ehre – und wurde laufen gelassen. (PI berichtete.)
Gibt’s davon Fotos im Internet? Denn der Führer war Anti-Alkoholiker. (Vermutlich einer der Nebengründe, warum sich Muslime ihm so verwandt fühlen.)
Zur Erinnerung Hamburg: x-mal vorbestrafter Musel sticht einem Deutschen (aus purem Hass auf Deutsche )abgebrochene Bierflasche in den Hals.
Urteil : Bewährungstrafe !
Endlich eine richterliche Bestätigung dessen, was schon immer die Ansicht von vielen Autofahrern war. Man kann mit 2,26 Promille locker Auto fahren, da ist man in seiner Leistungsfähigkeit noch lange nicht erheblich eingeschränkt.
Diese Begründung zeigt, dass Rechtssprechung ein willkürlicher Akt ist. Wieso muss man Rechtswissenschaften eigentlich studieren, könnte man zur Urteilsfindung nicht einfach Hölzchen ziehen, oder eine Münze werfen?
Fred:
Streng riechende Justiz 🙂
(kleines Scherzchen, nix für ungut :-)))))))))
Rotarierin-Präsidentin Marie Luise Graf-Schlicker, soll auf Vorschlag von Ministerin Zypries ab Juni zur Leiterin des Referats Rechtspflege im Justizministrium aufsteigen.
Später war sie das älteste von fünf Kindern.
Seitdem führt sie die Dienstaufsicht über rund 70 Richter am Landgericht sowie über weitere etwa hundert Richter an den angeschlossenen fünf Amtsgerichten.
http://www.rotary1900.de/bochum_constantin/00_aktuell/Presse/25392_Graf-Schlicker.php
„Ich habe Spuren, um nicht zu sagen Nachrichten, von einer großen Masse Lüge, die im Finstern schleicht, von der Du noch keine Ahnung zu haben scheinst. Glaube mir, unsere moralische und politische Welt ist mit unterirdischen Gängen, Kellern und Kloaken unterminiert, wie eine große Stadt zu sein pflegt, an deren Zusammenhang und ihrer Bewohner der Verhältnisse wohl niemand denkt und sinnt, nur wird es dem, der davon einige Kundschaft hat, viel begreiflicher, wenn da einmal der Erdboden einstürzt, dort einmal ein Rauch aus einer Kluft aufsteigt, und hier wunderbare Stimmen gehört werden. Glaube mir, das Unterirdische geht so natürlich zu als das Überirdische, und wer bei Tage und unter freiem Himmel nicht Geister bannt, ruft sie um Mitternacht in keinem Gewölbe.“ (1)
„Die Freimaurerei macht durchaus einen statum in statu (einen Staat im Staate). Wo sie einmal eingeführt ist, wird sie das Gouvernement zu beherrschen und unschädlich zu machen suchen. Sie einzuführen, wo sie nicht war, ist niemals rätlich ….
Hier in Weimar brauchen wir sie eigentlich gar nicht, und für Jena halte ich sie …. für gefährlich.“
Goethe an Herzog Karl August am 31.12.1807.
* Goethe am 22.6.1781 zu Lavater
Soviel zu den grotesken Lügen, unser „de Hess'“ Goethe wäre Freimaurer und Mohammedanismus-Sympathisant gewesen.
Klassisch: Goethes MAHOMED-Adaption
(vorsicht, schwer islamofob! 🙂 )
„Das Wort „Humanität“ gehört zu den berüchtigtsten, die sich zu allen Beschönigungen des menschlichen Verderbens missbrauchen lassen. Durch vornehmen Klang die Aufmerksamkeit erwecken und doch im Grunde die Hörer in Dunkel und Unwissenheit hüllen.“ (Fichte in „Reden an die deutsche Nation“, Ausgabe 1824, S. 101.)
„Bauhütte“, 1888, Seite 158:
„Unter dem streng geheim gehaltenen und mit großer Wichtigtuerei als Schätze ausgegebenen Dingen befand sich auch die Bundeslade des Ordensmeisters. In bekannter, leutseliger Weise erzählte der Kaiser einstmals, wie er trotz ängstlichen Sträubens des Ordenrates diese Lade zu öffnen befahl, weil man doch die geheimen Schätze des Ordens kennen müsse. Es geschah. Und nun denken Sie sich, meine Brüder, was war darin?
Nichts, gar nichts!“
http://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International
Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin
Otto Graf Lambsdorff, ehemaliger deutscher Bundeswirtschaftsminister
Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident
Heribert Prantl, Journalist, Ressortleiter bei der Süddeutschen Zeitung
Thomas de Maizière, Chef des Bundeskanzleramts
Bernhard zur Lippe-Biesterfeld †, niederländischer Prinz
Augusto Pinochet †, ehemaliger chilenischer Diktator
Karl-Friedrich Beringer, Leiter des Windsbacher Knabenchores
Ole von Beust, Erster Bürgermeister von Hamburg …
Also dieses Urteil und die Begründung bringen mich etwas aus der Fassung…
Das der Mann in den Knast wandert geht völlig in Ordnung, aber…
ich denke das Strafmaß hat einen völlig anderen Hintergrund!
Nämlich die nicht situationsgerechte Nutzung eines deutschen Kulturgutes!!!
Aus einem Bierkrug trinkt man! Andere Tätigkeiten sind unzulässig! Was soll das Ausland über den deutschen Bierkrug denken, evtl wird der noch in einem Bundesstaat der USA verboten, weil der Krug ne Waffe ist…
So geht das ja nun garnicht!
Ein typisch rassistisches Urteil.
Ein Deutscher hat zu wissen, dass das Schlagen schwerer Gegenstände auf einen Kopf den Tod des Geschlagenen herbeiführen kann, denn er hat eine deutsche Schule besucht.
Ein Zugewanderter, der einem Menschen ein Messer in den Kopf stösst, kann das natürlich nicht wissen, auch wenn er eine deutsche Schule besucht hat. Auch wenn er Biologie hatte und im Unterricht menschliche Anatomie behandelt wurde. Er kann einfach nicht. Es ist ihm unmöglich, so etwas zu begreifen.
Und deshalb richten deutsche Richter auch so. Eine andere Begründung ist gar nicht denkbar. enn würden deutsche Richter annehmen, die Zugewanderten mit koranischem Hintergrund hätten dieselben intellektuellen Fähigkeiten, würde dann unsere Rechtsprechung nicht Recht sprechen und kein Unrecht? Alles Rassisten, die Richter, ihren Urteilen nach zu urteilen. Menschen, die die Koraniten unter die Weissen stellen und niemand regt sich auf von denen, die sonst immer Rassismus rufen.
DAS wäre doch endlich mal ein Fortschritt, ein deutsches Gericht, das todesmutig den Schritt wagt, Koraniten als gleichwertig einzustufen und dementsprechend zu behandeln. Also, dass sie wissen, was sie tun.
Freilich müssten die Richter dann ihre Mütter in Sicherheit bringen, weil sofort nach Urteilsverkündung unanständige Anträge sexueller Art an deren Adresse erfolgen würden. Aber sollte den Richtern die Aufhebung der Justizapartheid das nicht wert sein, in Deutschland?
Ich glaube ja.
viereinhalb hätte ein muselmigrant vor einem deutschen gericht mit sicherheit auch bekommen.
viereinhalb monate auf bewährung. bis zur zweihundertsten gewalttat zumindest.
„Leute, die im Suff gewalttätig werden, haben die volle Härte verdient.“ (Nr. 18 Rechtspopulist)
1. Alle Gewalttäter verdienen die volle Härte gleichermaßen.
2. Niemand hier will dem Täter zum Anti-Agressionstraining verurteilen.
3. Der entscheidende Punkt ist: Wir wollen, dass alle Gewalttäter nach ein und demselben Maßstab verurteilt werden.
4. Das bedeutet unter anderem: Mohammedaner kriegen weder einen Bonus, weil sie eine erschwerte Kindheit erleiden, noch weil sie in einer unmenschlichen Kultur leben, noch weil sie einer Hass- und Hetzlehre anhängen, noch weil sie Richter und Staatsanwälte plausibel bedrohen.
5. Das Urteil ist nicht „rassistisch“, Karl Eduard (Nr.27). Es scheint bis auf weiteres gerecht. Nur die 10.000 Euro sind noch viel zu wenig. Da fehlt nach meinem Rechtsempfinden eine Null. „Rassistisch“ sind Urteile, die Mohammedanern einen Bonus im Sinne meines 4. Punktes zubilligen (siehe auch Demokrit Mr.23 und Israel_Hands Nr.21).
Der erste Schritt, den der Staat für die Integration tun könnte, wäre doch, die Immigranten plus Ihre Nachkommen, genau wie Deutsche zu behandeln. Strafrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht usw. Dann wären doch schon fast alle Probleme gelöst, oder glaubt jemand der Staat würde zulassen, wenn Deutsche sich in ganzen Stadtteilen einen rechtsfreien Raum schaffen würden? Ich denke nur an die damalige Hausbesetzerszene, da hat der Staat mit aller Härte durchgegriffen. Also liebe Politiker, tut und allen einen Gefallen und gebt Immigranten die gleichen Rechte und Pflichten wie Einheimischen. Wer dies als Ausländerfeindlichkeit betracht sollte das bitte mal begründen.
Natürlich ist dieses Urteil rassistisch, denn es geht davon aus, dass ein 68jähriger Deutscher hätte wissen müssen, dass das den Tod herbeiführt, während es ein Koranit nicht wissen kann.
Unterschiedliche Rechtsprechung, die auf die Herkunft des Täters Bezug nimmt, ist rassistisch.
Früher, da habe ich gelernt, die erste Gesetzgebung war in Stein gemeisselt, vom ollen Hammurapi, Herrscher im Zweistromland, das heute Irak heisst.
Glaubst Du, der hat zwischen Zugelaufenen und Einheimischen unterschieden? Oh nein, damals war die Dame Justizia noch blind. Heute ist sie sehend und vergewaltigt.
Aber warum werden meist nur Deutsche für solche Taten eingesperrt?
Weil auch hier eine Insassenquote erfüllt sein muß. Wo kämen wir denn hin, wenn im Knast keine Deutschen mehr einsitzen würden?
Er hätte sich vor dem Prozess zum Türke umbürgern lassen sollen.
Dann hätte er nicht nur keine Strafe bekommen, sondern noch eine 2 Monatige Alkohol Entziehungskur im 5 Sternen Ressort (Lohnausfall einbegriffen) finanziert bekommen von seine früheren Landesleuten.
Ich finde die Rücksichtnahme auf sog. „Kultureller Umfeld“ ein Affront für alle die die Gesetze achten, eine Schande.
#32 vossy
weil die deutsche justiz rassistisch ist.
invers rassistisch.
gegen ihr eigenes volk.
#22 Israel_Hands (22. Feb 2009 00:21)
Ich weis das er Vegetarier und Antialkoholiker war, aber da er sehr oft im Hofbräu auftrat nehme ich an das es solche Fotos gibt.
Es war aber eher als Metapher gemeint da ja die Musels keinen Alkohol trinken. Seltsamerweise hatte ich schon einige Probleme mit Jungtepichküssern, die nach Alkohol stanken und sich seltsam betrunken benahmen.
Deutsch Justiz!
Einfach lächerlich. Aber das hatten wir schon mal.
Das ist offensichtlich richtig! 🙁
Weil man vielleicht von einem Deutschen mehr Verstand erwartet?
Eher nicht. Hitler hat mit Babys für die Fotografen (bzw. seinen Hoffotografen Hoffmann) posiert, die er auch nicht mochte, aber mit einem Maßkrug – schwer vorstellbar. Das hätte dem Asketen-Image widersprochen, das er pflegte. Im Gegensatz zu heutigen Politikern war dem „Führer & Gott“ auch nicht daran gelegen, sich allzu volkstümlich zu verkaufen. Ein solches Foto hätte ich auch sicherlich schon irgendwo gesehen.
Okay.
Wenns ein Museltäter gewesen wäre, hätte es Freispruch oder Sozialstunden gegeben.
3 Ferengi (21. Feb 2009 21:30) 2,26
Es geht dem Verfasser um die unterschiedliche Behandlung gleichartiger Fälle.
Dem Juristen jedenfalls fällt sofort auf, daß trotz eines hohen Alkoholpegels die volle Schuldfähigkeit festgestellt wurde. Das bedeutet dann, daß der
Ich gehe mal davon aus, daß der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, darauf kann der Hinweis auf die Verbitterung hinweisen.
Wer also Urteile kritisiert, sollte sich mal die Entscheidungskrieterien vornehmen. Übrigens: Eine Sozialprognose wird nur dann angestellt, wenn es um die Frage der Bewährung geht. Eine solche kam hier wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe überhaupt nicht in Betracht (max. zwei Jahre Freiheitsstrafe).
Hier das Gegenstück mit islamischen MigraHu:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/witten/2009/2/11/news-110675722/detail.html
Das Urteil ist vollkommen richtig. Der Opa muss in Knast ob es hier jemanden passt oder nit. Wer jemanden den Schaedel einschlaegt, der muss hiter schwedische Gardinen.
An dem Urteil gibt es auch nichts „politisch korrektes“, denn die Opfer-Taeter Rollen sind klar verteilt: Ein Kufar schlaegt einem anderen Kufar den Schaedel ein.
Es gibt keinerlei Gruende, da irgendwas politisch korrektes rauszusuchen.
Wenn irgendwelche Komaschlaeger aus Koeln, ein Antiaggressionskurs wegen Totschlag bekommen, kann der Italiener mit dem gebrochenen Schaedel auch nichts dafeur. Vondaher, wunsch ich dem Opa viel Spass im Knast.
Was habt ihr eigentlich fuer Probleme mit dem Urteil? Soll der Opa vielleicht ein Antiaggressionskurs bekommen?
Wenn Mohammedaner nach der Sharia hierzulade besser davonkommen, kann das Opfer (in dem Fall ein italienischer Kufar) auch nichts dafuer.
Das Urteil war richtig, also entspannt euch mal.
#29 Mandy Koslowsky:
„“Rassistisch” sind Urteile, die Mohammedanern einen Bonus … zubilligen“
Das ist nur ein winziger teil des alltäglichen antideutschen rassismus.
Es vergeht kein tag, an dem wir nicht als die bestien der welt hingestellt werden.
Das allein führt schon dazu, dass sich jeder schmarotzer von sonstwoher als der beste mensch aufführen kann.
Was aber der staat an ausländerbevorzugung parat hält, ist keinesfalls nur
Theo Retisch
als rassistisch zu bezeichnen.
Bereiche wie
– medizin
– justiz
– soziales
– arbeitsämter
– finanzämter
– bildung
– beratungswesen… usw. usf.
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