nicht-ohne-meine-tochterDer Fall erinnert an die Vorlage zum bekannten Film „Nicht ohne meine Tochter“: Ein geschiedener muslimischer Vater entführt die eigene Tochter nach Ägypten. Zwei Jahre lang versucht die deutsche Mutter mit allen Mitteln und selbstverständlich ohne Hilfe des deutschen Staates, das Kind zu befreien und gerät dabei fast selber in ein ägyptisches Gefängnis. Endlich gelingt es ihr mit einer List, den Entführer mit seinem Opfer nach Deutschland zu locken. Ein Richter in Siegburg sprach ein gewohnt lachhaftes Urteil für den Kindesentführer: Acht Monate auf Bewährung.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet:

Seinen Respekt zollte der Staatsanwalt gestern vor dem Siegburger Amtsgericht einer 28-jährigen Frau, die zwei Jahre lang verzweifelt versucht hatte, ihre entführte Tochter wieder nach Deutschland zu holen. Der Vater hatte das Kind nach Ägypten gebracht. Selbst Anwalt Horst Schneider van Dorp, der den wegen Entziehung Minderjähriger angeklagten 34 Jahre alten Fadi M. (Name geändert) verteidigte, bezeichnete die Mutter als „Heldin“.

Sie hat ihr Ziel erreicht: Die heute Achtjährige lebt wieder bei ihr. Die Ehe der Eltern war 2005 geschieden und gemeinsames Sorgerecht für das Kind beschlossen worden. Im Mai 2006 war der Beschuldigte mit dem Einverständnis der Siegburgerin samt Kind nach Griechenland in den Urlaub geflogen. Doch der Vater meldete sich nach einigen Tagen nicht mehr wie vereinbart bei seiner Ex-Frau. Wie sich später herausstellte, war Fadi M. mit seiner damals fünfjährigen Tochter weiter in sein Heimatland Ägypten gereist.

Erst Wochen später bekam die 28-Jährige ein Lebenszeichen per E-Mail: Dem Kind gehe es gut, die Mutter solle sich keine Sorgen machen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Siegburgerin bereits Anzeige gegen ihren Ex-Mann erstattet und das alleinige Sorgerecht beantragt. Daraufhin wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Die Zeit bis zur ersten Kontaktaufnahme mit dem entführten Kind war für sie die Hölle: „Jeden einzelnen Tag habe ich E-Mails und SMS geschickt. Geantwortet hat er nicht.“

Erst als sie dem 34-Jährigen vortäuschte, an Krebs erkrankt zu sein, durfte sie ihre Tochter im August 2006 erstmals in Ägypten besuchen. Mehrere Versuche, das Mädchen von dort „zurück zu entführen“, so schilderte die Mutter, seien leider gescheitert: Das Kind sei stets vom Angeklagten oder dessen Verwandten schärfstens bewacht worden.

Deshalb griff sie zu anderen Methoden: Im Mai 2007 mixte die Frau dem Ägypter Schlafmittel in den Tee und flüchtete mit dem Tochter per Taxi. An der Grenze zu Israel wurde sie verhaftet. Der Angeklagte hatte bereits Anzeige gegen sie erstattet. Von einem ägyptischen Beamten sei sie vor die Wahl gestellt worden, entweder eine Erklärung zu unterschreiben, dass die Tochter beim Vater bleiben darf – oder für sechs Jahre im Gefängnis zu verschwinden. In ihrer Not unterschrieb die Frau dieses Schriftstück.

Aber sie gab nicht auf. Schließlich kam die 28-Jährige auf die Idee, dem Angeklagten vorzugaukeln, sie wolle ihn erneut heiraten. Dies gehe jedoch nur in Deutschland. Mitte September 2008 sollte die Hochzeit stattfinden.

Der Mann ging tatsächlich darauf ein, und die kämpferische Mutter holte ihn samt Tochter in Nordafrika ab. Bei der Einreise indes wartete auf dem Köln / Bonner Flughafen die Polizei auf den 34-Jährigen Bräutigam. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Gestern wurde der weitgehend geständige Angeklagte wie vom Staatsanwalt beantragt zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wegen Kindesentziehung verurteilt. Das Jugendschöffengericht ging davon aus, dass die Entführung der Tochter schon vor dem Antritt der Urlaubsreise nach Griechenland geplant gewesen war. Dafür sprach nach Meinung von Amtsrichter Lars Hillert, dass Fadi M. unter anderem seine Wohnung gekündigt und nur ein „Oneway-Ticket“ gekauft hatte.

(Spürnase: Eurabier

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53 KOMMENTARE

  1. Kann mir mal einer erklären, wieso ein 34-jähriger vor dem Jugendschöffengericht steht? Gelten jetzt grundsätzlich alle Moslems als „Jugendliche“? Oder geht die Justiz bei Moslems grundsätzlich von einem Entwicklungsrückstand von mindestens 15 Jahren aus?

  2. Wahrscheinlich wird ihm die Untersuchungshaft auch schon als verbüßte Strafe angerechnet. Wenn er dann wieder frei ist, wird er sich sicher friedlich mit seiner Frau aussprechen und nach Ägypten zurückkehren um dort ein arbeitsames, ehrliches Leben zu führen.

  3. #5 Tschuvak (23. Jan 2009 20:14)

    Wahrscheinlich wird ihm die Untersuchungshaft auch schon als verbüßte Strafe angerechnet.

    Nicht nötig. Die 8 Monate sind eine Bewährungsstrafe. Die muss er nur antreten, wenn er das Kind nochmal entführt und sich anschließend nochmal in die Falle locken lässt.

  4. Wenn Gerichte schon pädophile Möchtegernpropheten in Schutz nimmt, braucht man sich über das Urteil nicht wundern.

  5. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“.

    Den deutschen Frauen muß dringend zu einer Prüfung der angestrebten Verbindung geraten werden.

  6. Von einem ägyptischen Beamten sei sie vor die Wahl gestellt worden, entweder eine Erklärung zu unterschreiben, dass die Tochter beim Vater bleiben darf – oder für sechs Jahre im Gefängnis zu verschwinden.

    Schließlich kam die 28-Jährige auf die Idee, dem Angeklagten vorzugaukeln, sie wolle ihn erneut heiraten. Der Mann ging tatsächlich darauf ein

    Mit einem Wort: Islamische Gerechtigkeit und Ehre.

  7. Vor Jahren hatte ich mit einem Fall zu tun, wobei ein Palästinenser, der ein Kind mit einer deutschen Frau hatte, sich aber als Messerstecher und Gewalttäter herausstellte, das damals 3jährige gemeinsame Kind ebenfalls aus Deutschland entzog und nach Jordanien in ein Lager brachte. Die Mutter des Kindes erfuhr aber erst Jahre später vom seinem Aufenthaltsort und zwar dadurch, dass die palästinensische Ehefrau (!) das Elend des Kindes nicht ertragen konnte und telefonisch mit der Mutter Kontakt aufnahm. Die Frau konnte ihr an Hospitalismus leidendes Kind, welches seine Mutter natürlich nicht mehr erkannte, für etwa 60 Minuten sehen, dann wurde sie gezwungen, wieder zu gehen. Sie hat ihr Kind meiens Wissen bis heute nicht mehr gesehen. Der deutsche Staat hat keinen Finger gerührt, um das Kind, immerhin ein deutscher Staatsbürger, zurück zu holen.
    Damals bemühte ich mich darum, darüber einen Dokumentarfilm zu drehen, doch das Projekt wurde bei allen Sendern abgelehnt. Es waren übrigens fast ausschließlich Redakteurinnen (!), die den Stoff ablehnten. Gutmenschinnen und Frauenrechtlerinnen von Radio Bremen, WDR, ZDF etc., die durch eine Art unterlassene Hilfeleistung mal eben zu Barbarinnen wurden.

  8. das gehört jetzt nicht zu diesem Thema, aber anders erhalte ich ja nie eine Antwort, egal wie oft ich mich an pi wende. Also meine Frage lautet: wo finde ich denn hier etwas über die aktuelle Situation im Fall Eva Hermann? Ihr seid doch sonst stets auf dem Laufenden? Noch nicht mitbekommen, dass Kerner sich entschuldigen musste?…..

  9. Den Fall hatte ich schon gestern Mittag gemeldet. Der Express hat folgerichtig das ungeheuerlich niedrige Strafmaß verurteilt.

  10. Das deutsche Sozialsystem ist dermaßen attraktiv, dass sich sogar der Kindesentführer, damit in die Falle locken ließ: eine erneute Heirat hätte ihn wieder an die deutschen Fleischtöpfe gebracht.

  11. @1 , @ 19:

    Der Moslem geht überhaupt nicht in den Knast !
    Die 8 Monate sind AUF BEWÄHRUNG !!! D.h. er läuft frei herum, und erst wenn er wieder was anstellt muß er dann eventuell vielleicht, wenn es denn keine unzumutbare Härte darstellt und er sonst gerade nichts besseres vorhat, die Strafe absitzen. Und das wird nicht geschehen. Der macht sich hier mit HartzIV ein schönes Leben … und vielleicht entführt er die Kleine nochmals.

  12. Das Mitleid für diese Frau hält sich bei mir in (sehr engen) Grenzen!
    Die wahre Leidtragende ist das Mädchen; ihm gilt mein Mitgefühl!
    Wie oft sind schon solche multikulturellen Ehen gescheitert? Oft genug, würde ich sagen und trotzdem gibt es immer wieder welche, die meinen, es sei doch so toll, einen der Kulturbereicherer zu ehehlichen und dann jämmerlich auf die Schnauze fallen!

  13. #22 Axel_Bavaria Kommt auf die Bewährungsauflagen an , wahrscheinlich muß er dasselbe noch einmal machen. Abgesehen davon was macht dieser Mensch noch hier, wenn er in seiner Heimat doch gut klar kommt.

  14. Selber schuld. Die Natur des Musels ist wohlbekannt. Jesus ben Sirach sagt es klar und deutlich: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

  15. Und das ganze geht mal wieder von Köln aus. Ist mittlerweile schon klar, wo das Zentrum der multikulturellen Bereicherung in Deutschland zu lokalisieren ist. Es ist wohl kein Zufall, daß gerade dort Markus Beisicht mit seiner neuen Partei am energischsten gegen den Wahnsinn ankämpft.

  16. @ #12 Tina Erlenmeyer

    … ein Palästinenser, der ein Kind mit einer deutschen Frau hatte, sich aber als Messerstecher und Gewalttäter herausstellte, das damals 3jährige gemeinsame Kind ebenfalls aus Deutschland entzog und nach Jordanien in ein Lager brachte.

    Damals bemühte ich mich darum, darüber einen Dokumentarfilm zu drehen, doch das Projekt wurde bei allen Sendern abgelehnt. Es waren übrigens fast ausschließlich Redakteurinnen (!), die den Stoff ablehnten.

    Nein! Du musst einen Film drehen wie Mein Vater, der Türke

    Ich habe ein Interview mit dem Filmemacher gesehen, dessen türkischer Vater nach Schwängerung einer deutschen Studentin in die Türkei zu seiner Frau und zwei Töchtern zurückkehrte. Während des Gesprächs im SWR versicherten sich der Regisseur und der Interviewer mit Tränen in den Augen, welch schlimmmen Vorurteilen der arme Türke sich damals in den 60ern bestimmt im prüden Deutschland ausgesetzt sah. Dass er in der Türkei schon verheiratet war, wurde nur nebenbei erwähnt, viel wichtiger war zu betonen, dass die Familie der Studentin aus reinem Fremdenhass gegen die Verbindung war – obwohl sie nachgeforscht und von der Frau in der Türkei erfahren hatte. Später versuchte der edle Türke, die Mutter zu überreden, ihm den Sohn in die Türkei zu schicken, wo er von seiner Frau aufgezogen würde, weil die inzwischen vier Töchter ja nur einen Dreck wert waren.

    So was musst du drehen, da gibt’s dann:

    „Bester Dokumentarfilm“ auf dem 12. Filmfestival Türkei / Deutschland
    Prix Europa für den „besten Dokumentarfilm“
    Golden Gate Award, San Francisco International Film Festival

    Tut mir echt leid für dich!

  17. Der Ablaufplan für Geschichten aus 1001 Nacht:

    Frau (deutsch, weltoffen, tolerant, emanzipiert) will Mann. Soweit, so gut!

    Aber keinen deutschen! Deutsche Männer wurden durcg das Gendermainstreaming der linkgrünen EmanzInnen zu Männlein kastriert. Folge: Der deutsche Männlein ist zwar lieb, nett, tolerant, SitzpinklerIn, aber eben kein richtiger Mann mehr!

    Die Lösung: Der Susanne-Osthoff-Effekt!
    Sie soll einmal gesagt haben, nur Araber seien richtige Kerle.

    Und so ist es auch: Echte Kerle, maskulin gebaut, etwas rauhe Schale, dafür aber mit diesem charmanten weichen Kern.

    Was die deutsche Frau nicht versteht: Das ist Umgarnungs-Taqyyia, reines Balzritual!

    Und Liebe macht bekanntlich blind, da sieht man die eine odere andere Merkwürdigkeit nach, naja, das mit den Juden ist schon etwas hart, aber Ahmed meint es nicht bestimmt nicht so und hat nicht Israel selber schuld?

    Und dann schnappt die Falle zu! Hat Ahmed dann erst den deutschen Pass, ändert sich das Klima schlagartig, denn dann hat die Frau ihre Schuldigkeit getan!

    Und so fallen Jahr für Jahr naive deutsche Mädchen immer wieder auf diese Masche herein!

    Wäre ein Kartoffel nicht doch besser? Darf dann auch wieder im Stehen pinkeln! 🙂

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  18. In was für eine Gesellschaft sind wir heute durch sogenannte Politiker gekommen, bzw. ist das geworden, was einmal unsere Heimat war. Wo ist nun unsere Heimat hingegangen. Niemand ist heute eigentlich in der Lage zu sagen, das er nicht weis, was der Islam wirklich ist, dennoch werden wenigstens wir Deutschen, denn nur hier bin ich in der Lage durch eigene Erlebnisse ein Urteil zu bilden, von unseren Deutschen Politikern immer wieder dazu gezwungen, das wir uns dem Islam zu unterwerfen haben. Wie lange müssen wir uns dieser Diktatur noch ertragen. Wann geht endlich wieder das Volk auf die Straße und schmeißt diese Bande raus, die uns in dieser Lage gebracht haben und was wir ertragen müssen. Dennoch kann ich es auch nicht verstehen, das sich so viele Frauen mit diesen Moslems abgeben, obwohl sie wissen müssten was sie zu erwarten haben, denn das ist längst so bekannt, das es praktisch jeder wissen muss. Leider muss ich das auch immer wieder erleben. Es ist einfach nicht mehr zu

  19. Ich finde die Strafe schon in Ordnung.
    1. Wer sich mit einem Moslem einlässt ist selbst schuld. 2. Ist der Vater eben auch der Vater des Kindes und hat mindestens das selbe Mitspracherecht wie die Mutter.

  20. Das es vor dem Jugendgericht verhandelt wurde liegt daran dass das Opfer (die Tochter) unter 18 war. Das ist normal und nichts besonderes.
    Natürlich hat ein Vater dasselbe Recht auf Umgang mit seiner Tochter wie eine Mutter – er hat nur (ebenso wie Muttern) kein Recht der Tochter die Mutter vorzuenthalten.
    Das ist (zu Recht) strafbar. Das Urteil scheint aber ohne „Moslem-Bonus“ ergangen zu sein. Höchststrafe wären fünf Jahre – aber das ist wohl den Fällen vorbehalten wenn Fremde mit Gewaltanwendung diese Straftat begehen.

  21. Laßt Euch nicht so oberflächlich von der Nationalität blenden. Vor wenigen Jahren war das Alleinsorgerecht für Frauen selbstverständlich und was das „gemeinsame“ wirklich wert ist, mag sich jeder selbst informieren. Meine Tochter wurde im Alter von knapp acht ganz legal elfhundert Kilometer weit weg verschleppt und kein Hahn kräht danach. Es hat ungeheuren Aufwand und sehr viel Geld – nach gängiger Rechtsprechung allein mein Problem, nix Verursacher – gekostet, meine Tochter in den vier Jahren trotzdem regelmäßig zu sehen. Aber was sind schon ein paar Tage alle paar Monate? Der Schaden ist da und nicht wieder gutzumachen. Ich kann jeden Vater, der diese Behandlung der Feminazis nicht einfach so hinnimt wie der gefügige deutsche Dhimmi nur unterstützen.

  22. #12 Tina Erlenmeyer (23. Jan 2009 20:28) Der deutsche Staat hat keinen Finger gerührt, um das Kind, immerhin ein deutscher Staatsbürger, zurück zu holen.
    ……………………………………….
    Da das Kind aber auch die Staatsangehörigkeit des Vaters hat, zählt es dort als Inländer und damit sind den deutschen Behörden die Hände gebunden und sie können (zumindest offiziell) nichts tun.

    Schuld sind doch letztendlich die Frauen, die sich immer wieder auf Mohammedaner einlassen, vom AMIGA-Syndrom befallen sind und glauben die Nadel im Heuhaufen gefunden zu haben.

    Trotzdem lassen sich deutsche/europäische Frauen, wider besseren Wissens, in völliger Verblendung auf diese Typen ein und fallen mit schöner Regelmäßigkeit auch immer wieder auf die Nase.

    Da bewegt sich mein Mitleid inzwischen in engen Grenzen.

    http://www.1001geschichte.de

  23. Nur eine kurze rechtliche Anmerkung:
    Daß Kindesentziehung (also durch ein Elternteil) milder bestraft wird als eine Kindesentführung (durch Dritte) ist doch völlig plausibel.
    Problem ist nur mal wieder, daß man bei Gesetzlegung damals die Rechnung ohne die heutige Massenmuselwelt gemacht.
    Man konnte sich damals schlicht nicht vorstellen, daß eine Kindesentziehung mehrere tausend Kilometer entfernt und in einem prähistorischen, unmenschlichen Umfeld endet.

  24. #13 uww (23. Jan 2009 20:29)

    das gehört jetzt nicht zu diesem Thema, aber anders erhalte ich ja nie eine Antwort, egal wie oft ich mich an pi wende. Also meine Frage lautet: wo finde ich denn hier etwas über die aktuelle Situation im Fall Eva Hermann? Ihr seid doch sonst stets auf dem Laufenden? Noch nicht mitbekommen, dass Kerner sich entschuldigen musste?…..

    Wer holt den Kleinen ab, scheint in der Zeitreisemaschine steckengeblieben zu sein?
    Wer kümmert sich um die verlorene Seele – schmeiß doch mal einer den Rettungsreifen.

    P.S. es gibt schon seit Jahren Bücher über den Fall Eva Hermann, in dem wird alles aufgeschlüsselt, was hilflos Ertrinkende brauchen. :mrgreen:
    http://www.amazon.de/Fall-Eva-Herman-Hexenjagd-Medien/dp/393956205X

  25. Die Leidtragende ist die Tochter.
    Spätestens seit dem Film „Nicht ohne meine Tochter“ müsste auch die einfachste Frau kapiert haben, wie solche Experimente ausgehen können.

  26. @37 Eduard
    Wenn die Mutter Deutsche ist und das Kind in Deutschland geboren wurde, hat das Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit und deshalb muesste sich die deutsche Behoerde fuer dieses Kind einsetzen.
    Wenn Sie schon kein Mitleid mit den deutschen Frauen haben, die sich mit Mohammedanern „einlassen“, sollten Sie doch ein wenig Mitleid mit dem Kind haben.
    Irgendwie erinnert mich das an die deutschen Frauen nach dem Krieg, die sich mit den GIs „eingelassen“ hatten, und dann als Huren beschimpft wurden.
    Hatten Sie noch nie eine Beziehung mit einer Partnerin und haben sich hinterher gefragt, wie konnte ich nur?
    Ausserdem bitte ich zu bedenken, dass nicht alle so aufgeklaert sind ueber die Gefahren des Islam wie die Kommentatoren hier.

  27. eine deutsche die einen musel heiratet…

    da gibt es nichts zu sagen. so furchtbar das schicksal auch sein mag: sie hat nichts anderes verdient!!!!

  28. Hallo,

    Antwort auf 40

    Das Kind hat zumindest nach ägyptischem Recht die ägyptische Staatsbürgerschaft.
    Ist der Vater wie in diesem Fall erst mal auf ägyptischem Boden haben deutsche Behörden überhaupt nichts mehr zu wollen!

    In Ägypten selbst sind Kinder im Pass des Vaters eingetragen.
    Sollte eine Deutsche dort einen Ägypter heiraten sollte sie die Kinder in ihrem Pass eintragen lassen.
    Das und andere Kleinigkeiten sollten NOTARIELL in BEIDEN Sprachen BEGLAUBIGT in einem Ehevertrag vereinbart werden.
    Möglichst in Deutschland!

    Wer auf gut Glauben in Ägypten heiratet, womöglich noch eine Urfi Ehe (auf klar Deutsch=F..kerlaubnis) eingeht ist naiv und ist nur wenig zu helfen.

    Wenn man weiß, das deutsche Ehepartner auch noch ein GROSSARTIGES Sozialsystem (auf jeden Fall im Vergleich zu diesen Ländern) mit in die Ehe bringen, ist es kein Wunder, dass sie so begehrt sind.
    Da heiratet der 26 jährige Mohammed halt auch die 49 jährige Elke, die geschieden ist und 2 Kinder.
    Zuhause (Ägypten u. ähnliche Länder) ein ABSOLUTES NO GO!

    Kinder werden ab einem gewissen Alter (6?) vom Vater erzogen.

    Wer sich nicht über die „normalen“ Sitten des (kulturfremden) Ehepartners informiert (aber bitte nicht beim Ehepartner – der ist Partei, und somit keinstenfalls objektiv), hat selber Schuld und
    wird es büßen.

    Und ist auch klar, das beim werben (um die Frau) Unsinn erzählt wird.
    Welche Frau würde sich mit jemanden einlassen der sagt: „Ich halte Dich für eine Schl…., aber zum f…. reichst Du mir.“
    Vermtlich wenige. ;-))

    Gruß

    Z1

  29. Jetzt fehlt nur noch, daß der frei herumlaufende ex-Ehemann (Moslems bringen ja immer Liebe und Frieden, wo sie auch hinkommen)eine „Aussprache“ mit der Kindesmutter hat.
    Alles mit Billigung eines deutschen Gerichtes natürlich, wie so oft.
    Hinterher faselt der Richter dann wieder was von „Sozialprognose“ und „war nicht absehbar…“!

    Anstatt das Miststück von einem Musel ein Jahr einzuknasten und dann Ausschaffung mit lebenslänglichem Einreiseverbot in die EU!

    Bevor nicht die Justiz mit eisernem Besen ausgekehrt wird, wird das so weiter gehen, wie bisher!

  30. Hallo PrinzEugen,

    einknasten?? Keine gute Idee! :-((
    Das kostet dem deutschen Steuerzahler über 20.000 Euro. Moment ich rechne nach bei 70/Euro am Tag Haftkosten 25.500 Euro für 1 Jahr.
    Die kannste lieber der Mutter geben damit sie sich einen vernünftigen“ Mann sucht. Oder als Aussteuer für die Kleene.
    Ausweisen (falls noch möglich :-(((……..) und gut ist.

    Gruß

    Z1

  31. #10 BUNDESPOPEL
    Toda raba für diese Aussagen.

    Ich wünsche mir sehr, dass die besagten arabischen Männer an zweibeinige europäische, inklusive deutsche Katzen (Bezug Freiheitsliebe) geraten, die dann richtig Krallen und Zähne zeigen, wenn es notwendig wird. Die besagten Araber sollen anständig abblitzen, so dass Katzenjammer aus 1001 Nacht angesagt ist.

  32. Also mein Mitleid mit deutschen Frauen, die sich mit Männern islamischen Glaubens einlassen, hält sich in sehr engen Grenzen.
    Es gibt so viele nette, anständige deutsche junge Männer, warum muß es unbedingt ein Ausländer sein und dann noch einer mit dieser „Religion“ sein ?

  33. @babyboomer

    Natürlich hat das Kind eines/einer Deutschen die deutsche Staatsangehöriggkeit, aber eben auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Elternteils und wie Mehrstaatige behandelt werden, wenn sie sich in dem Staatsgebiet des Landes befinden dessen Staatsangehörigkeit sie (auch) innehaben, dürfte ebenfalls bekannt sein, nämlich als eigene Staatsangehörige.
    Das ist völkerrechtlich so geregelt und da können die deutschen Behörden eben nicht viel bzw. garnichts dagegen tun.

    Bei Heirat einer Deutschen z.B. mit einem Iraner, erhält diese ohne ihr zutun automatisch die iranische Staatsangehörigkeit und unterliegt dann im Iran voll und ganz den
    iranischen Bestimmungen. Sie kann sich dort nicht auf ihre D-Staatsangehörigkeit berufen und die deutschen Behörden haben somit keinerlei Handhabe für irgendwelche Hilfe- oder Beistandsleistungen.

    Ebenso verhält es sich bei Kindern (und Erwachsenen) mit doppelter Staatsangehörigkeit. Wenn sie sich in dem Land aufhalten (auch besuchsweise) dessen Staatsangehörigkeit sie (ebenfalls) besitzen, spielt die andere (deutsche) Staatsangehörigkeit keine Rolle.

  34. „Das Jugendschöffengericht ging davon aus, dass die Entführung der Tochter schon vor dem Antritt der Urlaubsreise nach Griechenland geplant gewesen war.“

    Denen kann man aber gar nichts vormachen.
    Was sagt eigentlich der „Ehemann“ der Kleinen dazu? Oder ist sie etwa noch gar nicht verheiratet im fortgeschrittenen Alter von ACHT Jahren?

  35. @babyboomer

    Bevor ich mich mit einem Menschen näher einlasse, befasse ich mich mit seinem Charakter und seinem kulturellen Hintergrund.

    Das die mohammedanische Religionskultur mit der des Abendlandes nicht unbedingt kompatibel ist, wußte ich schon als 12jähriger Junge und Karl-May-Leser.

    Wenn einer Europäerin die unterschiedlichen Auffassungen und andersartigen Moral- bzw. Ethikbegriffe eines Mohammedaners noch nicht augenfällig geworden sind, dann ist sie entweder blind oder blöd, schließlich leben diese Menschen nicht erst seit gestern in unserem Land und wer nicht völlig ignorant und mit geschlossenen Augen durchs Leben geht, dem dürften diese gewisse Unterschiede nicht entgangen sein.

    Natürlich sind diese Kinder zu bedauern aber die Schuld trifft ihre Mütter.

  36. #45 Zack1 (24. Jan 2009 10:00) Hallo,

    Das Kind hat zumindest nach ägyptischem Recht die ägyptische Staatsbürgerschaft.
    Ist der Vater wie in diesem Fall erst mal auf ägyptischem Boden haben deutsche Behörden überhaupt nichts mehr zu wollen!

    Sollte eine Deutsche dort einen Ägypter heiraten sollte sie die Kinder in ihrem Pass eintragen lassen.
    Das und andere Kleinigkeiten sollten NOTARIELL in BEIDEN Sprachen BEGLAUBIGT in einem Ehevertrag vereinbart werden.
    Möglichst in Deutschland!
    ———————————————
    Im Land des (ausländischen) Vaters wird allerdings der (deutsche) Ehevertrag kaum etwas nützen, weil er nicht im Einklang mit der dort herrschenden Rechtsauffassung steht.

    Übrigens: Kinder werden (in Deutschland) nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen, sondern müssen einen eigenen Pass besitzen.

    Allerdings nützt der D-Pass letzendlich auch nichts, wenn sie sich im Land des Vaters befinden, weil sie die dortige Staatsangehörigkeit auch innehaben und somit als Inländer behandelt werden.

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