KnastDas Urteil für den Informatikstudenten Sven G. ist gesprochen: Für seine zum versuchten Totschlag umetikettierte Notwehr gegen fünf Angreifer erhielt der bisher unbescholtene Mann drei Jahre und neun Monate – ohne Bewährung versteht sich.

Staatsanwalt Laurent Lafleur hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert.

Der bis dahin unbescholtene Sven G. stand am späten Abend des 14. März in Garching vor einer brenzligen Situation. Mergim S. (17), der zuvor schon in einem Jugendtreff geschlägert hatte, schlug an jenem Abend Svens Freund nieder und attackierte anschließend den 30-jährigen Studenten. Sven G. griff zu seinem am Hals getragenen Messer (Neck-Knive) und stach dem 17-Jährigen ohne Vorwarnung in den Hals. Mergim S. konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und leidet noch heute unter den Folgen.

Zum Vergleich: Said A., der in der Vergangenheit mehrfach bewiesen hat, dass ihm – wie Gudrun Eussner treffend schreibt – nicht nur Affen, sondern auch Schweine zuwider sind, und dem Rabbiner Zalman Gurevitch mit der Bemerkung „Scheiß-Jude, ich bring dich um“ grundlos ein Messer in den Bauch rammte, was dieser nur wegen seiner enormen Leibesfülle überlebte, erhielt dafür offiziell dreieinhalb Jahre. Ach richtig, er war ja nach dem Stich von der Tötungsabsicht zurückgetreten und will ein guter Mensch werden. Sven G. offenbar nicht.

(Herzlichen Dank an alle Spürnasen)

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195 KOMMENTARE

  1. „Der bis dahin unbescholtene Sven G. stand am späten Abend des 14. März in Garching vor einer brenzligen Situation. Mergim S. (17), der zuvor schon in einem Jugendtreff geschlägert hatte, schlug an jenem Abend Svens Freund nieder und attackierte anschließend den 30-jährigen Studenten. Sven G. griff zu seinem am Hals getragenen Messer (Neck-Knive) und stach dem 17-Jährigen ohne Vorwarnung in den Hals“

    Ja, hätte er erst noch mit dem Angreifer diskutieren sollen? In der Art „Du, das find ich aber nicht gut, was du da machst“? Sven G. hat alles richtig gemacht und das Urteil ist eine Schande.

  2. Dieses Urteil soll den Deutschen signalisieren:

    Ihr dürft Euch nicht wehren.
    Ihr müßt die neuen Herrenmenschen respektieren.
    In 30 Jahren seid ihr in der Minderheit.
    Senkt also den Blick demütig zu Boden, wenn euch die neuen Herren begegnen.
    In 30 Jahren könnt ihr nur so überleben.

  3. Wo sind die Bluckdrucktabletten,wenn man sie braucht ??????
    Unsere Justiz k…… mich manchmal so was von an.

  4. Ich denke, wir sollten mal ein Brainstorming abhalten und uns überlegen, wie wir Sven G. unter die Arme greifen können. Machen wir uns nichts vor, in so eine Situation kann jeder von uns kommen und uns KartoffelInnen droht schneller Knast, als man glaubt. Allerdings, können die uns nur so behandeln, wenn wir uns isolieren lassen, wenn wir als Volksgemeinschaft aktiv werden, sind solche Urteile nicht mehr möglich. Nur eine Gemeinschaft kann sich effektiv zur Wehr setzen.

    Heute er, morgen wir.

  5. Willkommen im Land der Zweikulturenjustiz, die Zweiklassenmedizin haben wir ja schon etwas länger.

    Hart Strafen von leistungsbereite Steuerkartoffeln, milde Strafen für orientalische TransferleistungsempfängerInnen, von den LinksgrünInnen mit dem deutschen Pass zum Nulltarif ausgestattet und als „Bereicherung“ gepriesen!

    Wie sehen die britischen Geheimdienste die die Entwicklung in Europa?

    http://info.kopp-verlag.de/news/chef-des-britischen-inlandsgeheimdienstes-warnt-vor-sozialen-unruhen-in-europa.html

    Britischer Inlandsgeheimdienst warnt vor sozialen Unruhen in Europa

    Udo Ulfkotte

    Eher selten sprechen amtierende Chefs des britischen Inlandsgeheimdienstes MI5 während ihrer Amtszeit mit Journalisten. Nun hat MI5 zum zweiten Mal in einem Jahr die Tür für ein Interview mit Geheimdienst-Chef Jonathan Evans geöffnet. Die Botschaft des Interviews ist politisch eher nicht korrekt: Mit Europa geht es von nun an wohl bergab. Europa befindet sich geschichtlich gesehen an einem Wendepunkt. Und es zeichnen sich Instabilität und soziale Spannungen ab. Diese düstere Prognose werden europäische Politiker nicht gern hören.

    Geheimdienst-Chefs neigen eigentlich zu Äußerungen, die jeden glücklich machen. Weil sie nie wirklich wissen können, was morgen passiert, werden in Geheimdienstberichten immer viele verschiedene Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen aufgelistet, wenn Entscheidungsträger eigentlich eine klare Aussage erwarten. Seit etwa zwei Jahrzehnten ist das so – zumindest bei europäischen Geheimdiensten. Zu oft haben sie mit ihren Prognosen falsch gelegen. Zu oft hat man sie in den Medien verhöhnt. Da lässt es aufhorchen, wenn ein renommierter europäischer Geheimdienst-Chef nun für die Zukunft ziemlich klare Aussagen macht.

    Jonathan Evans (Bild rechts) hat im Jahre 2007 Baroness Manningham-Buller als Leiter des Londoner Inlandsgeheimdienstes MI5 abgelöst. Er will das öffentliche Ansehen des Dienstes verbessern. Er will auf die Medien zugehen. Und er will Prognosen abgeben, auf die man bauen kann. Zunächst also die positive Nachricht: Die Angst vieler Briten vor neuen islamischen Terroranschlägen im Land ist übertrieben. Und nun die schlechte Nachricht: Europa steht an einer historischen Wende. Die weltweite Wirtschaftskrise wird Europa schwächen. Evans hob im Gespräch mit britischen Zeitungen hervor, Europa werde vor dem Hintergrund der weltweiten Wirtschaftskrise große Veränderungen erleben. Europa werde an Macht und Einfluss in der Welt verlieren. Und der Verlust an wirtschaftlichem Einfluss werde zu wachsenden sozialen Spannungen in Europa führen – auch in Großbritannien. Darauf müsse sich die Politik vorbereiten. In Whitehall habe man eine Gruppe von Analysten zusammen gezogen, die sich nur der Frage widmet, welche Auswirkungen die sich verschärfende Rezession auf die innere Sicherheit haben werde. Die Antwort lautet nicht nur für Großbritannien: verschärfte soziale Spannungen und innere Unruhen. Und auch in Nordirland sieht die Zukunft nicht rosig aus – die Bürgerkriegsgefahr steigt auch dort wieder von Monat zu Monat. Das sagt zumindest Geheimdienst-Chef Jonathan Evans.

  6. Habe auch gelesen und konnte nicht glauben.

    Nächstes mal werde ich den Angreifer fragen wie schwar ich den den verletzen darf.

  7. Die Begründung der Richter ist so dermaßen weltfremd, es ist zum Verzweifeln!

    Aber war G. denn nicht das Opfer, als ihn S. attackierte? Für die Strafkammer liegt der Fall klar: Der „körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete“ Sven G. habe mit dem Stich „überzogen“ gehandelt. „Es gab zwar eine Notwehrlage“, so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. „Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen“, wirft er dem Angeklagten vor.

    Er habe den Jugendlichen mit keinem Wort gewarnt und auch das Messer so versteckt gehalten, dass dieser es nicht bemerkt habe. Schließlich habe er auch gegen den Hals gezielt und nicht gegen Arme oder Beine. Auch das Argument des Angeklagten, er habe in „panischer Angst“ reagiert, lässt die Kammer nicht gelten. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wird nicht bestraft, wer „aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ die Grenze der Notwehr überschreitet (siehe unten). Doch dafür gibt es aus Sicht der Richter keine Anhaltspunkte

  8. Naja, rein juristisch betrachtet kann das korrekt sein.

    Denn die Gerichte gehen von einer sog. Hemmschwellentheorie aus, die besagt, dass zur Tötung eines Menschen eine besonders hohe Hemmschwelle besteht und Tötungsabsicht daher nicht ohne weiteres unterstellt werden kann. Ein Messerstich in den Bauch reicht für Tötungsabsicht daher nicht. Ein Messerstich in den Hals dagegen schon, auch wenn es nur ein kleines Messer ist. Sven wäre also ggf. besser bedient, hätte er ein KM 2000 (Kampfmesser) am Gürtel gehabt und es dem Angreifer in den Unterleib gestochen. Wenn er dann abgehauen wäre und den Rettungsdienst verständigt hätte, wäre es lediglich eine gefährliche Körperverletzung, jedem Versuch Tötungsabsicht zu unterstellen steht der Anruf bei der Rettungsleitstelle entgegen.

    Was ich nicht genau verstehe ist, warum hier nicht ein intensiver Notwehrexzess, § 33 StGB angenommen wurde.

    Für den, der potentiell Notwehr üben will, rät es sich daher, VORHER zu überlegen, wie er sich verteidigen will.

    Meine Empfehlung: Reizgase, Gaswaffen. Messer und Schlagstöcke bleiben zu Hause.

    Dass die Strafe unverhältnismäßig ist, sieht allerdings jeder, besonders im Bezug auf genannten Vergleich.

  9. Entschuldigung, doch da ist Sven G. ganz SELBER SCHULD. Währen Said A. längst mit der EU Norm übereinstimmt und den Weg für Eurabien „säubert“ ist der dumme Sven G. ein Kämpfer gegen die dringend nögite „Bereicherung“. So ETWAS gehört einfach weggesperrt. Said dagegen sollte, wie der Kindermörder der Hezbollah, welcher im letzten Jahr frei gelassen wurde, als europäischer, entschuldigung, islamischer Nationalheld gefeiert werden.

    Täglich grüsst 1984 …

    :mrgreen:

  10. Ich hatte mir überlegt, 50 Euro für PRO KÖLN zu spenden, aber ich hab mirs anders überlegt, ich spende 100 Euro! Mindestens!

  11. Für Notwehr gegen einen Bereicherer gibt es Knast.
    Wenn der Bereicherer die Scheikartoffel mit dem Messer angreift, macht er im schlimmsten Fall eine Mittelmeerkreuzfahrt.
    Habe ich die Einfügrung der Scharia zum 1.1.2009 verpaßt ?

  12. Aus dem von klandestina verlinkten sz-Artikel:

    „G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein.“

    Das spricht natürlich auch vollkommen gegen die Annahme, er habe aus Angst seine Notwehr „überzogen“…

    Im Übrigen sehe ich keinen Grund, warum G. den Krankenwagen für seinen Angreifer rufen soll, wenn vier Kumpels des Angreifers danebenstehen.

  13. Dieser Fall muss dringend eine breitere Öffentlichkeit bekommen, meinetwegen in der BILD. Für diese Art der Justiz kann man kein Verständnis aufbringen. Wie kann man den jungen Mann unterstützen?

  14. Ich kann nicht so viel Essen, wie ich kotzen möchte.
    Es gibt im Strafrecht auch den Begriff der Putativnotwehr, der sich strafmildernd hätte auswirken müssen. Da wird jemand, der sich gegen einen Angriff verteidigt, härter bestraft als jemand, der bewusst und absichtlich mit den gleichen Methoden angreift!

    Dieses Urteil wurde ganz sicher nicht im Namen des Volkes gefällt!

  15. Herr E. Ekat , erklären Sie uns das bitte .

    Der dumme, juristisch völlig ungebildete PI-Leser versteht solche Vorgäge nämlich leider nicht.

    Und bevor wir uns hier wieder alle fachlich unrichtigen und zudem noch vorurteilsbehafteten Blödsinn zusammenschreiben und uns dann am Ende von Ihnen doch wieder eines besseren belehren lassen müssen , legen Sie los !

  16. Das Urteil ist gerecht. In unserer Gesellschaft sollte niemand ein Kampfmesser um den Hals tragen. Man wehrt sich auch nicht gegen einen Faustschlag mit einem Stich in den Hals
    Der Skandal ist, dass vergleichbare, durch Migranten begangene Straftaten viel zu milde bestraft werden, nicht das Strafmass gegen Sven G.

  17. Na, Deutschland ist doch wohl auch ein Rechtsmittelstaat, in dem jede Urteil angefochten werden kann bis nach Karlsruhe oder gar nach Strasbourg? Liege ich da etwa falsch?

    Ich weiss schon lange, warum ich den Richtern nicht traue…..

  18. Ich glaube keiner von diesen Richtern ist annähernd mal in eine solche Situation gekommen.Der Angreifer muss damit rechnen,daß sich der andere wehren könnte,geht also „bewußt“ vor.Wenn man sich jetzt noch vor einer Notwehrsituation wiegen muß um sein dem Tathergang entsprechendes Notwehrgewicht festzulegen,na denn besser gleich zusammenschlagen lassen und hoffen das man nicht ins Koma fällt.

  19. Alle Tiere sind gleich.
    Aber einige sind gleicher.

    Und sie sahen vom Menschen zum Schwein, und von Schwein zum Menschen, und konnten einander nicht unterscheiden…

    (aus „die Farm der Tiere“)

  20. #30 Fleet (09. Jan 2009 17:36)

    Mir san schon so verrufen, uns bringt nix mehr in Verruf

    Und bitte fei net auf Wikipedia verlinken, des bringt dei Glaubwürdigkeit in Verruf!

  21. Es dauert nicht mehr lange dann wird man als Deutscher gehängt wenn man sich gegen Übergriffe von Musels wehrt. Behinderung der Bereicherung wird mit dem Tode bestraft.

    Es ist nicht zu übersehen dass sich die 68er Gesinnungsjustiz in unseren Gerichtssäalen breit gemacht hat und immer breiter macht.

  22. Mergim S. konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und leidet noch heute unter den Folgen.

    Die nächste Lichterkette wird bereits vorbereitet.

  23. #34 Linkenscheuche (09. Jan 2009 17:43)

    Als die GrünInnen nicht mit Serbien einverstanden waren, ließen sie es des lieben Friedens wegen bombardieren!

  24. Bevor man für Pro irgendwas spendet, sollte man eher ein Spendenkonto für Sven G. einrichten. damit der einen erstklassigen Anwalt bezahlen kann. Ist nicht der Bossi in München zu finden? Der scheint ganz gut zu sein, wobei ich mich damit überhaupt nicht auskenne.

  25. Es ist zum Mäuse- ähhmm Ziegenmelken.
    Klasse, der hat sich gewehrt, wenn auch nicht unbedingt angemassen und bekommt so eine saftige Strafe aufgebrummt, dass sein ganzes Leben versaut ist. Vor allem ein Student, quasi wieder einer weniger, die das Niveau hier in Deutschland einigermaßen über Wasser halten, wenn sie nicht auswandern, zwecks besserer Bezahlung im Ausland oder abbrechen werden sie halt in den Knast gesteckt. Das war aber abzusehen, allein schon die Tatsache, dass ein Deutscher ein Messer zu Selbstverteidigung bei sich führt lässt bei unserer Obrigkeit schon die Alarmglocken klingeln. NAZI, KUFAR (oder wie das heißt), sowas wird demnächst mit Baukran bestraft, wenn man sich gegen unsere Bereichernden Halsabschneider zur wehr setzen möchte. Wetten, der Täter bekommt nen Orden dafür !
    1. Weil er kein „scheiß“ Deutscher ist.
    2. Weil er dem „Nazi“ Deutschen zeigen wollte wer hier demnächst das sagen hat. Soviel Zivilcourage von einem Südländer lässt bestimmt dir Tränchen kullern bei CFR, Schäuble, TSG und Konsorten.
    BÄHHH !!!BANANA REPUBLIC !!!!!!!!!!!

  26. #27 Makepiece

    Ich weiss schon lange, warum ich den Richtern nicht traue…..

    Es sind nicht nur die räudigen Richter denen ich schon lange nicht mehr traue, sondern diesem ganzen verkackten Staat!

  27. Eine Dreckjustiz, die dieses Staates würdig ist.
    „Im Namen des Volkes“ wird geurteilt.
    Solange sich das Volk diese Dreckjustiz wählt, wird es so bleiben: Fremdländische Täter gehen mit Händedruck des Richters unter Siegeskundgebungen ihrer Sippe nach Hause, Deutsche werden eingeknastet, wenn sie sich nur wehren.
    Wenn es noch irgendeine Art von Gerechtigkeit gibt, darf dieses Schandurteil in der nächsten Instanz niemals halten.

  28. Knast für Notwehr

    Das Urteil ist falsch und muß in der nächsten Instanz korrigiert werden!

    Grundsätzlich sollte die Justiz davon ausgehen, daß der Normalbürger über nur sehr geringe juristische Kenntnisse verfügt.
    Wieviel Prozent der Bevölkerung haben denn Jura studiert oder sich zumindest einigermaßen ins Strafrecht eingearbeitet? Wird da nicht etwas zuviel vom Durchschnittsbürger erwartet?

    Wenn man angegriffen wird, dann hat man das Recht zur Notwehr. Schußwaffen zu tragen ist ja praktisch verboten -wie auch viele weitere Möglichkeiten der Gegenwehr gegen Angreifer. Was bleibt? Kleine Messer, Pfefferspray, Elektroschocker. Zumindest die zulässigen Instrumente muß man dann aber auch einsetzen dürfen. Sonst achtet bald niemand mehr das Gesetz. Denn eines ist absolut klar: Die meisten Menschen werden ein Gesetz, in dem ihnen ihr Recht auf Notwehr faktisch verweigert wird, nicht mehr achten und sich dann halt auf illegale Weise gegen Angreifer wehren.
    Niemand will gerne ins Gefängnis. Aber sterben zu müssen, weil man sich nicht mehr gegen Gewalttäter wehren darf? Nein, da würde ich jedenfalls das Gefängnis vorziehen.

    Besser im Bau als auf dem Friedhof !!!

  29. @ E. Ekat

    Wird hier mal wieder mit zweierlei Mass gemessen, oder geht die deutsche Steuerkartoffel zu Recht in den Knast?

    Zur Erinnerung: Hier in Deutschland laufen Serientäter (neusprech Intensivtäter) mit Migrationshintergrund frei herum, die zwischen 40-70 Bewährungsstrafen „auf dem Buckel“ haben. Und das sind beileibe ja keine Einzelfälle, sondern „business as usual“.

    Entwickelt sich Deutschland Rechtssystem immer mehr zu einen Unrechtssystem, dass einer Bananenrepublik würdig ist?

  30. Ich frage mich, wie hoch der Leidensdruck der deutschen Bevölkerung noch werden muss, bevor sie endlich kapieren, dass „CDU wählen“ der sichere Untergang des Abendlandes bedeutet.

    Deutsche haben hier keine Lobby mehr.
    Politiker sind Volksvertreter, fragt sich bloß welches Volk sie vertreten?

  31. Im Namen des Volkes ergehen hierzulande schon lange keine Urteile mehr … im Namen Allahs vielleicht.

  32. Von Organisationen wie amnesty international wird man doch immer wieder aufgefordert, politischen Gefangenen Solidaritätsschreiben zu schicken. Eigentlich wäre das hier auch so ein Fall. Im Ernst, weiß jemand, wo man Sven G. erreichen kann? Eine Mahnwache vor dem Gefängnis wäre ebenfalls angemessen.

  33. #25 vertiko (09. Jan 2009 17:29)
    Herr E. Ekat , erklären Sie uns das bitte .
    Der dumme, juristisch völlig ungebildete PI-Leser versteht solche Vorgäge nämlich leider nicht.

    Das sehe ich.

    Aber nicht jedem Dummschwätzer muß man deswegen Zusammenhänge erklären, die der ohnehin nicht kapieren will.

    Darüber hinaus haben sowohl

    #26 Zeckenhalsband (09. Jan 2009 17:29)

    als auch

    #17 Holy_Pig (09. Jan 2009 17:24)

    alles notwendige gesagt. Zu der Frage der Verhältnismäßigkeit, zur Frage der Würdigung einer Notwehrsituation.

    Es besteht keine Möglichkeit, ein gerechtes Urteil zwangsweise bereits in der ersten Instanz herbeiführen zu können.

    Halbwegs Gebildete ahnen, warum dies so sein dürfte.

    Ich nehme also an, daß dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.

    E.Ekat

  34. Um hier ein ausgewogenes Blog zu haben, sollte die Kirche ein bißchen im Dorf gelassen werden.

    Es scheint unstreitig zu sein, daß der Stich in den Hals „ohne Vorwarnung“ erfolgt ist. Dies ist in einer Notwehrsituation jedoch nur dann zulässig, wenn es sonst keine anderen Mittel gegeben hat, die Gefahrenlage abzuwehren.

    Wir alle kennen die näheren Tathintergründe nicht. Aber einen Stich in den Hals zu führen erinnert mich ein wenig an den sog. finalen Rettungsschuß, wo nur noch das sofortige Ausschalten des Angreifers (auch wenn dies tödlich enden kann) das einzig geeignete Mittel ist, die Gefahr abzuwehren.

    Vielleicht war dies hier der Fall. In diesem Fall sollte in der nächsten Instanz die Beweisaufnahme wiederholt werden. Wir wissen es jedoch nicht. Vielleicht hätte der Täter auch etwas besonnener reagieren können (zumal er mit dreißig Jahren nicht der Unerfahrenste sein dürfte), und hätte die Gefahrenlage anders lösen können. Die deutsche Rechtsprechung erwägt in solchen Fällen auch die Frage, ob eine Flucht (also das peinliche Wegrennen) eine Möglichkeit gewesen wäre, der Gefahrensituation zu entkommen.

    Ich hätte es jedoch als Leser begrüßt, wenn der Anwalt des Täters zumindest auf eine Affektsituation erfolgreich plädiert hätte können, um dann (eine sicherlich hohe) Bewährungsstrafe zu erreichen. Vielleicht können die Beweise in der zweiten Instanz noch einmal gesichtet zu werden, damit eine solche (doppelte) Notwehrlage zu Gunsten des Täters festgestellt wird.

  35. #26 Zeckenhalsband (09. Jan 2009 17:29)

    „Das Urteil ist gerecht. In unserer Gesellschaft sollte niemand ein Kampfmesser um den Hals tragen.“

    Du verwechselst die 60er mit dem Jahr 2008.

  36. @#37 uli12us
    Das wird verdammt schwierig, denn eine Berufung ist nicht möglich. Nur eine Revision kann der RA beantragen, aber da müssen erhebliche Verfahrensfehler nachgewiesen werden.
    -zu Bossi : der war mal gut und jetzt scheiße und reine Geldverschwendung.
    Aber einen Spendentopf für das eigentliche OPfer Sven G. einzurichten , halte ich für eine gute Idee.

  37. Man setze die mediale Berichterstattung dieses Falles in Relation zu dem Geschrei um Sebnitz, Ludiwgshafen, Bad Sooden-Allendorf, Potsdam, Backnang und Passau!

  38. Widerstand gegen das neoliberale, antideutsche BRDDR Regime! Es ist eindeutig Notwehr, wenn er das mildeste Mittel bedient mit dem er die Angriffe abwehren kann und das war das Messer! Vor allem waren es fünf Migranten gegen die er sich unbewaffnet nur unter hohem Risiko hätte wehren können! Es ist eine Schande, dass er schon 12500 Euro aussergerichtlich an den getroffenen Angreifer zahlen musste! Das Urteil zeigt nur eins: Während die Migranten wegen gefährlichen Gewalttaten mehrfach vorbestraft mit einem 12 Sekunden langen ermahnenden Blick von Richtern wie Riehe und Bewährung davon kommen wird ein Deutscher, der sich endlich einmal zur Wehr setzt zu nahezu vier Jahren Gefängnis verurteilt! Die Lösung kann nur sein gegen die Poltiker und Massenmedien bekämpfen, die verhindern, dass wir die Bereicherer wieder ihre eigene Heimat bereichern lassen! Sven G. hätte alle möglichen Verletzungen wie ein gebrochenes Gesicht, Lähmungen und ähnliches einkalkulieren müssen, wenn er auf das Messer verzichtet hätte, ausserdem hätte es auch sein können, dass die Angreifer ein Messer verdeckt bei sich tragen und zustechen wollen!

  39. #41 Dietrich von Bern (09. Jan 2009 17:48)

    Für Dich gilt mein Beitrag #47 natürlich ebenfalls.

    E.Ekat

  40. Wie gesagt. Juristisch ist das in Ordnung.

    StGB § 24 Rücktritt

    (1) Wegen Versuchs wird nur bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

    Er hätte trotz allem eben den Rettungsdienst alarmieren müssen.
    Außerdem: Lieber großes als kleines Messer, besser aber: Reizgase/Gaswaffen.

    Wir müssen halt draus lernen, jammern bringt nichts. Vom Gesetz her ist das OK, besonders wenn er bei der ersten Befragung schon „Fehler“ (=Aussage) gemacht hat. Nie etwas sagen, immer sagen „Ich bin noch so verängstigt und verstört, ich möchte erstmal zur Ruhe kommen.“ ENDE.

  41. Selbst wenn man von einer Notwehrüberschreitung ausgeht, müsste die doch angesichts der bedrohlichen Situation, in der er sich zur Tatzeit befand, entschuldigt sein.

    Dass die Strafe von Sven G. nicht mal zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist angesichts der Tatsache, dass völlig unmotivierte Gewalt mit gravierenderen Folgen für das Opfer sehr viel geringer bestraft werden und sehr wohl zur Bewährung ausgesetzt werden – wenn sie denn von Migranten begangen wurden. Ich sage nur: Richter Riehe in Köln.

    Dieses offensichtliche zweierlei Maß in der Rechtsprechung ist nicht hinzunehmen – schon gar nicht von Einheimischen im eigenen Land.

    Man muss sich dagegen wehren, mit Öffentlichkeitsarbeit, Flugblättern, öffentlichen Mahnwachen/Protesten, natürlich auch im Internet usw.

  42. Mal „blöd„ gefragt:
    was würde denn passieren, wenn man einen blind prügelnden Angreifer statt in Hals/ Brust NUR ins Bein oder in den Arm sticht? Ist das nicht so, dass die (hohe) Möglichkeit besteht, dass der Angreifer noch aggressiver wird und erst recht seinem Opfer schaden will (jetzt hat er ja grund…)? Oft ist es doch so, dass Türken/Araber auch Drogen nehmen, die hemmungs- und schmerzfreier, auch aggressiver machen.
    Zumal es bei Türken/ Moslems gang und gebe ist, dass bei erfolgreichem abwehren monatespäter dann die eigentliche RACHE/ ehrenrettung erfolgt.

    Wenn man eh schon panik/angst hat- wie soll man denn da noch rational nachdenken, wie man den Täter möglichst folgenfrei mit dem Messer unschädlich macht? Sollte das Opfer nicht die chance haben, zu sagen: „STOPP- ich muss kurz überlegen, wo ich dich gesetzlich korrekt verletzen kann„.

    Ja ich habe heute bei RTL Punkt 12 auch wieder so eine Intensivtäter- Sache mit Türken angeschaut. Der Täter war -wie gesagt- Intensivtäter und bei seiner letzten Tat hatte er seinen Kumpel brutal verprügelt und mit totschläger (glaube) angegeriffen. Durch die abwehrhaltung wurde sein Ellenbogen zertrümmert,welcher jetzt mit einer Metallplatte irgendwie zusammengehalten wird.
    Grund für den Angriff: das Opfer hatte die Freundin vom Täter angeschaut. ABER das türk. Opfer hat Verständnis- weil der täter „wahrscheinlich sowiso schon schlecht drauf war und er einfach seine aggression abbaun musste„.
    STRAFE: ihm wurde angedroht (…uhhhh) ins Gefängnis zu kommen, wenn er nicht an einem anti-aggressionstraining teilnimmt…

    Selbst vor der Kamera zeigt er sein Messer…-nur zur Abwehr…! Obwohl auch gesagt wird, dass er mit einigen noch eine Rechnung offen hat… ist das Anti-aggressionstraining sicher erfolgreich.

    Abgesehen davon, konnte man sehr schön sehen, wie er seinen Auftritt vor der Kamera genossen hat. Das dürfte seine Kollegen mächtig beeindrucken, Respekt.

  43. #4 Holy_Pig (09. Jan 2009 18:03)

    „Wie gesagt. Juristisch ist das in Ordnung.“

    Was für eine Nullaussage. Der Richter wird wohl schon eine so große juristische Bildung besitzen, dass seine Urteile (formal)juristisch in Ordnung sind.

  44. Und nun stelle man sich auf einmal vor, Sven G. hieße Özgür Ü., und dieser Özgür Ü. hätte sich gegen den Angriff von fünf Deutschen zur Wehr gesetzt. Das Resultat wäre bestimmt keine hohe Haftstrafe für Özgür Ü. – selbst dann nicht, wenn er einen der Angreifer getötet hätte. Und natürlich auch kein Schmerzensgeld für den verletzten Angreifer. Sondern
    – Hubschrauber nach Karlsruhe
    – hysterischer Aufschrei in den Medien
    – Edathy fordert mehr Mittel im Kampf gegen Rechts
    – Lichterketten
    – die CSU fordert ein NPD-Verbot
    – Merkel ist betroffen
    – lange Haftstrafen für die deutschen Angreifer
    – Zeugen, die der „rechten Szene“ zuzuordnen sind, werden festgenommen
    – Özgür Ü. bei Jauch
    – C. Roth läßt sich mit Özgür Ü. fotografieren
    – Özgür Ü. kriegt einen Preis für Zivilcourage

    Aber der Mann, der von seinem Notwehrrecht Gebrauch gemacht hat, heißt nun einmal Sven G. und ist bloß ein sch…deutscher Kartoffelmichel. Und nun behaupte noch einer, die deutsche Justiz sei gerecht.

  45. Aus Welt-Online.
    Streit in der Union
    Böhmer gegen CSU-Idee für Kriminalitätsstatistik
    VON AP/DPA/FAS
    Die CSU-Forderung nach Erfassung des Migrationshintergrunds von Straftätern stößt bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung auf Ablehnung. CDU-Politikerin Maria Böhmer hält die Ursachenforschung von Kriminalität für mindestens genauso wichtig. Die Staatsministerin hat vor allem eine Befürchtung.

    Hasenfüße
    Die schleichende Islamisierung Europas und Deutschlands.Das große Problem ist leider, dass sich keiner von den Politikern traut, mal etwas zu sagen weil die persönliche Angst zu groß ist und weil man rasend schnell eins auf die Nase bekommt. Die meisten Politiker haben keine Zivilcourage.Ich glaube schon, dass den meisten Politikern klar ist, dass hier etwas gewaltig aus dem Ruder läuft.Aber die Damen und Herren sind Politiker geworden, weil es bequem war, damals in der Politik, eine erstklassige Versorgung, während des aktiven Zeitraumes und danach fällt in der Regel ein schöner Posten bei dem ÖRR ab, oder in der Wirtschaft.Keiner von den Gutmenschen hat auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht, dass er vielleicht einmal einen Krieg befehlen muss und Leute im Namen des Staates in den Tod schicken muss(hört man deutlich, bei dem verbalen Eiertanz, um den Einsatz in Afghanistan).Wer von den Politikern sollte, im Falle eines Falles der Bundes Polizei z.B. befehlen: “Feuer frei”, wenn irgendwelche Unruhen z.B.( Bürgerkrieg gegen die Islamisierung) in den Städten losgehen, die sonst nicht in den Griff zu bekommen zu sind? Wer von diesen Leuten sollte oder will diesen Befehl erteilen?
    Bei dieser, zum Teil ungebildeten politischen Kaste, stand nie etwas von Verantwortung übernehmen auf der Agenda. Da steht etwas von: Ich muss meine Ideologie durchsetzen, und natürlich meine Pöstchen sichern. Die haben nie erkannt, dass eine Demokratie auch verteidigt werden muss. Dazu gehört irgendwann eben auch Gewalt, wenn es erforderlich ist.Aber die Staatsgewalt durchzusetzen traut man sich noch nicht einmal bei dem 15 jährigen Mehmet vor ein paar Jahren oder geschweige den heute gegen die derzeitigen Islamgewaltschläger. Schon da wird aus persönlicher Angst, vor islamitischer Gewalt, gekniffen.Diese Leute müssen bei den nächsten Wahlen ausgetauscht werden, aber durch wen?Diese Politiker bitten auch noch zur nächsten Integrationsrunde und suchen immer noch den Dialog, auch wenn jemand mit dem Schächtermesser vor ihnen steht.Mit solchen Politikern sind wir verraten und verkauft.Die wahren Rassisten sind die Mainstream Medien und nicht wir, die die Fakten diskutieren, auch wenn das mitunter polemisch ausfällt. Macht nix, man muss auch pointiert darstellen können.Bei den bekannten „Politikern“ fehlt es neben Kompetenz und Charakter, besonders an realen Erfahrungen. Sie treffen weder die Rütli-Borats nach leben sie Tür an Tür mit den Kulturbereichern. Sie kennen höchstens deren, teilweise sehr eloquenten Vertreter, welche eben nicht die muslimische Unterschicht darstellen. Das sind ideologisch verkleisterte marxistische, halbkommunistische Spontis denen die GRÜNEN /SPD eine prächtige Plattform gegeben haben.Wir müssen uns organisieren und den MSM und Volkstretern “Dampf” machen, Netzwerke aufbauen, Bürgerwehren organisieren, Rassisten sozial ausgrenzen und die eigene Identität stärken.Wir Deutsche und andere Völker in Europa haben eine unglaublich reiche Kultur geschaffen, die wir uns von Kommunisten, Spontis und neuerdings dem Islam, nicht zerstören lassen wollen. Niemals!!

  46. #2 Zeitgeist1 (09. Jan 2009 18:01) Widerstand gegen das neoliberale, antideutsche BRDDR Regime! Es ist eindeutig Notwehr, wenn er das mildeste Mittel bedient mit dem er die Angriffe abwehren kann und das war das Messer! Vor allem waren es fünf Migranten gegen die er sich unbewaffnet nur unter hohem Risiko hätte wehren können! Es ist eine Schande, dass er schon 12500 Euro aussergerichtlich an den getroffenen Angreifer zahlen musste!

    FRAGE:
    Wo hast du das mit den 12500 Euro her? Kannst du einen Link legen? Danke!

  47. #17 Holy_Pig

    Meine Empfehlung: Reizgase, Gaswaffen. Messer und Schlagstöcke bleiben zu Hause.

    Stimm ich vollkommen zu. Messer sollten nur als allerletzte Option benutzt werden. Sie können auch den Besitzer im Kampf verletzen. Modernes Pfefferspray ist auch deswegen vorzuziehen, da in dem Fall der Angegriffene sofort beim ersten Anzeichen von Nötigung gegen seinen Freund Nothilfe und aus einer Distanz ausüben könnte.

    Auch ist zu fragen, warum jemand ein Messer am Halsband trägt. Ich bin nich wirklich scharf brauf z.B. in der Bahn einen Nachbarn zu haben, der ein Messer offen transportiert.

    Ich weiß nicht wer in dem Fall wirklich welche Schuld hat – das kann man nur wenn man das als dritter direkt beobachtet hat. Aber mir erscheint es komisch, dass:
    – ein 17jähriger zwei angeblich köperlich überlegene Menschen angreift
    – der Angegriffene zur Selbstverteidigung ein Messer zieht und zusticht NACHDEM sein Freund zusammengeschlagen wurde und nicht versucht dem Freund Nothilfe zu leisten
    – der Angegriffene ein Messer am Hals trägt und in seinem Panikzustand es rechtzeitig rausholt (wenn es kalt war – im Sommer bei wenig Sachen klingt das einigermaßen plausibel)

    Ich vermisse auch die Details zu den Personenzahlen. Es steht, „Mergim S. und seine Freunde “ und „Sven G. und seine Freunde“. Wenn man keine genauen Zahlen hat, lässt es sich sehr schwehr feststellen, wie bedrohlich die Situation wirklich war.

    tz-Artikel:

    Es habe zwar eine Notwehr-Situation vorgelegen, so der Richter, aber: „Der wuchtige Stich in den Hals ging über das zulässige Maß weit hinaus.“

    Die Messerklinge verfehlte die Halsschlagader von Mergim S. nur um zwei Zentimeter. Götzl: „Der Geschädigte hätte genauso gut tot sein können.“ Heftige Kritik übte der Richter auch am Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Sven G. flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

    Das ist nun wieder eine ziemlich fadenscheinige Begründung eine Tötungsabsicht zu unterstellen, denn:
    1. Sven G. war alkoholisiert und im Panikzustand, da kann er u.U. nicht genau zielen können

    2. Es ist gut möglich, dass sich die Beteiligten nicht genau an die fatalen paar Sekunden erinnern können. Es ist nicht auszuschließen, dass Sven mit dem Messer einen Fausschlag konntern wollte aber eben den Arm nicht traf. Auch kann es sein, dass das Messer auf Grund eines Schlages von Mergim S. in dessen Hals landete.

    3. zu unterstellen, dass weil der Messerstich 2 cm von der Halsschlagader entfernt war sagt gar nichts – ist Sven G. Chirurg?

    4. Wollte Sven G. seinen Gegner sich und seinen Freunden vom Leide halten oder etwa wirklich tot sehen?

    Mein Fazit: Einige Momente werden durch die Berichte nur sehr schwammig wiedergegeben. Aber im Endeffekt wer Probleme macht muss auch die Konsequenzen dafür tragen.

  48. #30 Fleet

    Ich bin mir der Herkunft bzw. der Verwendung des Wortes in der NS-Zeit bewusst. 🙂

    Trotzdem bleibe ich dabei, ein Volk kann nur bestehen wenn es sich solidarisiert, wenn wir uns nur als getrennte Subjekte, in einer anonymen Masse wahrnehmen, sind wir medialer und politische Willkür hilflos ausgeliefert. Der Staat, kann gegen das Individuum gerichtet, einen unglaublichen Terror entfesseln, gegen eine Volksgemeinschaft ist er fast machtlos.

    Wenn wir eine wirkliche, dauerhafte Veränderung herbeiführen wollen, müssen wir die tabuisierten Worte und die damit verbundenen Gedanken und Vorstellungen von Volk, Volksgemeinschaft und Vaterland enttabuisieren. Nicht zu letzt, lasse ich meine Sprache nur ungern kontrollieren, Denken und Sprache bilden eine Einheit und sind die Hauptunterscheidungsmerkmale, die uns vom Tier unterscheiden. Wer die Sprache einschränkt, schränkt damit also den gesamten Menschen ein. Aber genug davon zurück zu Sven G.

    Ich könnte mir vorstellen, dass eine breite Öffentlichkeit, sprich Flugblätter, ein Berufungsverfahren beeinflussen könnte. Nur stellt sich die Frage, ob eine daraus abgeleitete Verbindung zu PI negativ aus Sven G abfärbt, da er eventuell ein Brauner sein könnte. Wenn man sich also ernsthaft mit Sven G solidarisieren möchte, müsste man es vorher mit seinem Anwalt absprechen, in wie weit das Verfahren dadurch beeinflusst werden könnte und ob Sven dies überhaupt möchte. Nicht zu letzt ist er Student und Anwälte teuer, Spenden sind also auf jedenfall hilfreich, nur fehlt noch Ansprechpartner.

  49. der richter will sich sicher nicht von der gesamten sippe verprügeln oder sonst was lassen. daher: dieses urteil.

    mfg

  50. #48 Beckskompressor

    Danke für Deine Einlassungen.

    Man sollte aber auch die Verständnislosigkeit einiger Blogschreiber verstehen, die sich Gedanken darüber machen, warum neuerdings immer mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Wenn mir jemand erzählt, dass ich in solchen Situationen nur die Möglichkeit der Flucht vor den neuen Herrenmenschen habe oder ich mir ansonsten von denen die Fresse polieren lassen muß, dann habe ich auch meine Verständnisprobleme – zumindest mit Satz: Vor dem Gesetz sind alle gleich!

  51. Wie gesagt, hier hat niemand ein Messer zu tragen. Jemanden mit einem Messer aufzuschlitzen oder abzustechen ist mit das Schlimmste überhaupt, schon alleine bereit zu sein, ein Messer einzusetzen sagt viel aus. Wie lange dauert es, ein unter der Kleidung am Hals hängendes Messer zu ziehen? Hier von einer Kurzschlussreaktion zu sprechen ist gewagt. Muss man sich nicht abgrenzen von zugewanderten Barbaren, die das Messer und Gewalt als selbstverständlich ansehen?
    Sollen wir jetzt wie die Tiere aufeinander losgehen? Selbstverteidigung: Wer es will soll ein starkes Pfefferspray wegen seiner Angst gegen Hunde tragen…. daran ist nichts feige, ich bin nicht hier um mit Fäusten zu kämpfen nur weil das in verrohten kulturlosen Landstrichen eventuell als männlich angesehen wird.

  52. Was haben eigentlich die fünf albanischen Angreifer für Urteile bekommen? Es kann doch nicht sein, dass sie Sven und seinen Freund angreifen und teilweise verletzen, aber straffrei ausgehen? Mussten sie aussergerichtlich etwas zahlen?

  53. @26 Zeckenhalsband: Der hatte kein Kampfmesser um den Hals, sondern sowas hier: http://www.toolshop.de/index.php?cPath=343_353

    Wenn man damit nicht nur Schmücken, sondern Schaden anrichten will, dann kann man nur den Überraschungseffekt ausnutzen und versuchen einen kritischen Treffer zu landen. Denn wenn der erste Stich nicht sitzt, dann ist bei 5:1 aus die Maus…

    Ich käme auch nicht auf die Idee, mein 5cm Mini Taschenmesser erst aufzuklappen und lange rumzuzeigen um dabei auf eine Abschreckende Wirkung auf die 5 vor mir stehenden, agressiven Orientalen zu hoffen…

  54. An Zeckenhalsband

    Für dich ist selbst Mitleid zu schade! Natürlich trägt niemand gerne ein Messer mit sich, ich möchte jedoch dich einmal sehen wie du dich verteidigst, wenn dich fünf Albaner, die möglicherweise sogar selbst Messer verdeckt dabei haben angreifen. Darüber nachdenken wirst du wohl wenn du irreversible, schwere Verletzungen davon trägst oder auch gar nicht, weil der Fußtritt gegen deinen Kopf als du am Boden lagst deinen Tod bewirkt hat!

    Über Pfefferspray etc. lachen die fünf Albaner doch darüber!

    Ausserdem muss man eine Flucht in keinem Fall in Erwägung ziehen, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Vielleicht ist es in dieser BRDDR Diktatur für einen Deutschen aber anders…

  55. #62 insideteller (09. Jan 2009 18:12)

    Ich vermisse auch die Details zu den Personenzahlen. Es steht, “Mergim S. und seine Freunde ” und “Sven G. und seine Freunde”. Wenn man keine genauen Zahlen hat, lässt es sich sehr schwehr feststellen, wie bedrohlich die Situation wirklich war.

    Das ist aus dem alten Bericht:

    „Das Unheil nahm am späten Abend des 14. März in Garching seinen Lauf: Sven G. hatte den Geburtstag seines Bruders gefeiert und wollte, schon stark angetrunken, mit drei Freunden in einem Wirtshaus noch einen draufmachen. Unweit der U-Bahn kam ihnen eine Gruppe von fünf Serben entgegen, auch besoffen und äußerst aggressiv. Die Serben waren gerade aus einem Freizeitheim rausgeflogen, wo sie herumgeschlägert hatten.

    Vor allem Mergim suchte Streit. Er verpasste Svens Freund einen heftigen Faustschlag, der sofort zu Boden stürzte. Nun knöpfte er sich Sven vor, schubste ihn. „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt“, beteuerte Sven G., der sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten muss. Er habe die damals aktuellen Bilder der U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt: „Ich habe den Eindruck gehabt, er und seine Freunde treten mich zusammen.“

  56. Der Nicht-Jurist E.Ekat versucht sich mal wieder an Themen, von denen er keine Ahnung hat, bezeichnet zugleich andere Kommentatoren als „Dummschwätzer“:

    Aber nicht jedem Dummschwätzer muß man deswegen Zusammenhänge erklären, die der ohnehin nicht kapieren will.

    Er selbst ist ein dermaßen unqualifizierter Dummschwätzer, dass die Schwarte kracht.

    Aber den Hintergrund der juristischen „Kompetenz“ von E.Ekat haben wir ja bereits neulich schonmal ausführlicher erörtert – ich darf mal E.Ekat zitieren:

    „[…] Ahh, jetzt hast Du es kapiert. Ich bin kein Jurist. […]“

    „[…] Aber ich hatte Juristen in meinen Arbeitsgruppen. […]“

    Quelle: http://www.pi-news.net/2008/12/77-jaehriger-rentner-opfer-der-kuscheljustiz/?wpc=all#comments sh. Kommentar #67.

    E.Ekat juristische Kompetenz: Selbststudium über Wikipedia und Juristen, die er mal in einer Arbeitsgruppe hatte…

    Im übrigen:
    Das hier vorliegende Urteil ist ein Fehlurteil.
    Und die Kritik an den urteilenden Richtern trifft durchaus die Verantwortlichen.

    Denn es ist eben nicht so, dass die urteilenden Richter nicht auch hätten anders urteilen können, wie E.Ekat fortwährend seit Monaten in seiner bornierten dummerhaften Unkenntnis des deutschen Rechtswesens behauptet.

    Die Richterschaft verfügt nämlich über einen beträchtlichen Ermessensspielraum, wie Sachverhalte unter Normen subsumiert werden.

    Dass hier vorliegende Urteil ist m.E. ein Fehlurteil. Ob es von einer höheren Instanz kassiert wird, bleibt abzuwarten.

    Oh, und bevor der Möchtegern-Jurist E.Ekat wieder zu seinen üblichen Schlaumeierbeleidigungen ausholt:

    Im Gegensatz zu Ihnen beziehe ich meine Kenntnisse nicht aus Wikipedia, sondern habe u.a. Jura an einer Universität studiert.
    (Meinen diesbzgl. zarten Hinweis, dass Sie mit Ihren geringfügigen juristischen Kenntnissen bei uns nicht mal das erste Semester überstanden hätten, haben Sie ja neulich nicht verstanden.)

  57. könnte mal jemand in gepflegtem amtsdeutsch eine petition an den bundestag schreiben?
    ich hätte gerne das „im namen des volkes“ aus urteilen deutscher gerichte entfernt.
    diese urteile sind in keinster weise im namen des volkes,ganz im gegenteil,sie verhöhnen das deutsche volk bestenfalls.
    was hier mal wieder geschieht ist unter aller sau und eine schande für die rechtssprechung.
    früher dachte ich immer justizia wäre blind um gerecht urteilen zu können,aber scheinbar ist die augenbinde dazu da,um tatsachen und hergänge besser leugnen zu können.

    könnte man nicht auch mal für deutsche opfer der justiz eine demo veranstalten?
    das ist in den usa gängige praxis und sehr oft auch von erfolg gekröhnt.

  58. ZU

    #54 Holy_Pig (09. Jan 2009 18:03)

    Außerdem: Lieber großes als kleines Messer, besser aber: Reizgase/Gaswaffen.

    Holy_Pig

    Ich bin mir nicht sicher, ob dies ein guter Rat ist. Ich jedenfalls rate jedem davon ab, sich zu wehren mit einem Hilfsmittel, welches er bereits bei sich führte.

    Sollte also jemand Reizgas mit sich führen, so empfgehle ich dringend, im Falle eines Einsatzes darüber nachzudenken, ob er das nicht zunächst nur deswegen bei sich führte, um sich damit gegen bissige Hunde verteidigen zu können.

    Ansonsten wird mir das dumpfe Geraue hier (damit meine ich nicht Dich, Holy_Pig) wirklich zu blöde. Ich werde auf diese Munkeleien nicht mehr eingehen.

    Ich erkenne zwar die Notwendigkeit, solche Vorgänge diskutieren zu müssen, also kritische Öffentlichkeit herzustellen. Meinetwegen auch durch solche Überschriften wie: „Knast für Notwehr.“

    Man muß aber sehen, daß wir hier nicht die Zielgruppe vorfinden, die solch einen Vorgang korrekt bewerten kann. Was soll das dann also bewirken?

    Was dann hier zu lesen ist, das ist eher unteririsch. Ich werde den Eindruck nicht los, daß hier ein Moderator ein etwas fragwürdiges Spiel mit solchen Themen treibt.

    Wir haben objektive Probleme in der BRD. Die Justiz gehört eher nicht dazu.

    Dazu muß man jedoch wissen, wie Justiz überhaupt funktioniert. Welche Aufgaben sie hat. Welche Mittel ihr zur Verfügung stehen. Welches Instrumentarium sie einsetzt, um am Ende zu einem „gerechten Urteil“ zu kommen.

    Das gehört eigentlich zur Grundausstattung einer Bildung.

    Das Köcheln von Ignoranten vor Ignoranten hilft uns jedenfalls wenig weiter. Ein dunkler Fleck von PI.

    E.Ekat

  59. Selbst schuld: Wer nicht Muslim ist, sollte sich auch nicht so benehmen als wäre er einer!

    Mit solchen Urteilen bringen die Richter en Dhimmi schon heute gute Manieren bei.
    Von einem Mulsim muss sich der Dhimmi verprügeln lassen – das gehört sich so!

    Darum haben wir ja auch „Intensivtäter“… Früher kannte ich dieses Wort nicht.

    Mal im Ernst: Man kann ja nur hoffen, dass es eine Instanz höher geht und die den Studenten dann endlich nach Hause schicken, statt seine bürgerliche Existenz zu ruinieren wegen eines Schläger-Idioten, der ausnahmsweise mal an den falschen geraten ist.

  60. Sind das wirklich noch unabhängige Richter, die solche Schandurteile sprechen?! Was geht in diesem Land und in Europa nur vor sich?!

    Während bei orientalischen Schlägern praktisch immer Milde geurteilt wird und arabische und türkische INTENSIVTÄTER frei herumlaufen, wird ein NICHT vorbestrafter deutscher Student 3 Jahre und 9 Monate für eindeutige Notwehr!!!

    Pfui Teufel, Richter Götzl!

  61. „Ich jedenfalls rate jedem davon ab, sich zu wehren mit einem Hilfsmittel, welches er bereits bei sich führte.“

    Warum?

  62. Knast für Notwehr. So viel zu euren beknackten Kommentaren wie „es tut sich was in Deutschland“ oder „Richter urteilen jetzt anders“

  63. 23 E.Ekat (09. Jan 2009 18:27)

    ich muss einfach mal etwas loswerden.
    du bist ein wiederlicher dummschwätzer.
    du kannst dir gerne eine auf das maul hauen lassen,aber erwarte das nicht von anderen.
    wer mich angreift,muss damit rechnen den kürzeren zu ziehen.Punkt.
    der sinn einer notwehr besteht doch darin,sich mit maximaler effektivität einen angreifer vom leibe zu halten.
    in einer gefahrensituation erst noch über evtl. politisch-,rechtliche schritte nach denken zu müssen,zeigt deine völlige weltfremdheit.
    auf der strasse zählt nur eins,er oder ich.

  64. Pingpong,

    ich wende mich nicht an so Leute wie Dich. Das müßtest Du irgendwann kapieren.

    Was willst Du erreichen? Eine Situation: Du, oder ich?

    Arme Sau. Mach Dir mal Gedanklen, wie Internet funktioniert, und warum es manchmal nicht funbktioniert. Und was dies mit Deiner persönlichen Konditionierung zu tun haben könnte. Alles klar?

    Es gibt hier Leute, die einen Text lesen können, die auch verstehen, was es bedeutet, daß ich hier einstelle, kein Jurist zu sein.

    Wissend damit solche Leute wie Dich auf mich zu ziehen.

    Es gibt hier Leute, die zu würdigen wissen, welche Gedanken ich dazu habe. Und die sogar wertfrei auf die Reihe bekommen, was es bedeutet, dabei auch auf Wikipedia zu verweisen.

    Du: Du gehörst nicht dazu. OK?

    Ich bedaure das, aber ich kann damit besser leben als Du.

    Möchtest Du daran vielleicht etwas ändern?

    E.Ekat

  65. Das Urteil ist ein Skandal! Warum geht das Opfer nicht in Berufung? Sowas kann doch nicht sein! Ich weiß, daß die Gerichte bei Notwehr gegen muslimische Migranten stets dem deutschem Opfer zumindest eine Mitschuld geben, aber in diesem Fall würde doch kein normaler Mensch so eine Strafe verhängen! Wo sind wir denn hier?

    Als wirksamen „Schutz“ kann ich übrigens nur einen Hund empfehlen. Das einzige, wovor diese Leute Respekt haben…

  66. Grundsätzlich muß man sagen:

    Lieber Knast als Tot oder ein Krüppel.
    Meines Erachtens ein krasses Fehlurteil.

  67. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem Urteil! Als Teil des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, kann ich dieses Urteil in keinster Weise mit meinem Gewissen vereinbaren und trage dieses nicht mit! Dieses Urteil ist nicht in meinem Namen gesprochen worden, was eine Distanzierung des Urteils erforderlich macht!

    Gerade bei Notwehr gehe ich mal davon aus, daß eine rationelle Reaktion nicht vorausgesetzt werden kann. Es gibt u.a. Reflexe, die wir mitunter nicht beeinflussen können (z.B. wenn wir eine Hand auf uns zukommen sehen, daß wir uns entweder ducken, damit die Hand ins Leere schlägt oder unser Gesicht vor den zu erwartenden Schlägen schützen, indem wir unsere Hände und Arme schützend vor das Gesicht halten). Eine Notwehrreaktion kann m.M.n. nicht überlegt sein, sondern erfolgt entweder im Affekt oder aus einem Reflex heraus. Sonst wäre es auch keine Notwehr mehr, sondern ein ganz gezielter Angriff. Diesen kann ich bei Sven G. jedoch nicht erkennen.

    Wie das Wort Notwehr schon so schön beinhaltet, wehre ich mich in einer Notsituation. Sinn und Zweck sollte es sein, meine Notsituation zu beenden. Die Mittel der Beendigung meiner Notsituation sind mir in dem Moment dann eigentlich egal. Demnächst ist vielleicht ein Tritt in die Weichteile von Männern auch kein geeignetes Mittel mehr, um eine Notsituation zu beenden….(sorry, Männer, nichts gegen euch, aber ein besserer Vergleich ist mir „auf die Schnelle“ oder besser – in meiner Not – nicht eingefallen).

    Auch das von Sven G. mitgeführte „Messer“ kann nicht als Waffe angesehen werden. Wenn er es um den Hals an einer Kette trug (wovon ich jetzt mal ausgehe), kann das Messer auch nicht wirklich als gefährlich eingestuft werden. Schon gar nicht wurde das Messer mitgeführt, um jemanden bewußt damit zu verletzen oder gar zu töten. Er hat die Kette noch nicht mal abgenommen, sondern in seiner Not das Messer einfach nur gegriffen.

    Im übrigen hätte allein schon der Griff zum Messer auch anders ausgehen können, indem dem Täter – also dem Angreifer – sofort klar würde, daß es sich um ein Messer um den Hals des Opfers handelt und der Täter dann blitzschnell ein „richtiges“ Messer aus seiner Hose zieht und auf das Opfer einsticht. Der Täter hätte dann aber nicht nur einmal zugestochen, sondern mehrmals, vor allem mit dem Bewußtsein, daß sein Opfer dadurch auch sterben könnte. Der Täter hätte also den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.

    Ebenso kommt mir zu kurz, ob das Opfer dem Täter das Messer „bewußt“ in den Hals gestochen hat oder ob das Opfer einfach nur, ohne auf die Richtung zu achten, zugestochen hat und der Täter vielleicht aufgrund einer von ihm festgestellten Notwehrsituation versucht hat, im Affekt oder im Reflex dem Messer auszuweichen und so die Verletzung zustande kam.

  68. Formaljuristisch handelt es sich um eine Notwehrüberschreitung, aber jeder, der einmal Ähnliches erlebt hat, weiss, wie gefährlich die Situation war. Sven mag vielleicht im Kampf eins gegen eins diesem Mergim überlegen sein, aber da waren noch dessen Freunde und die prügeln sofort mit los, wenn ihr Kumpel in Schwierigkeiten gerät.

    Hat dieser Mergim eigentlich gar keine Strafe erhalten? Er hat doch vorher schon eine Körperverletzung begangen.

  69. @#48

    Die deutsche Rechtsprechung erwägt in solchen Fällen auch die Frage, ob eine Flucht (also das peinliche Wegrennen) eine Möglichkeit gewesen wäre, der Gefahrensituation zu entkommen.

    Den Angegriffenen trifft im deutschen Recht keine Pflicht, vor einem rechtswidrigen Angriff zu fliehen.

    (Übrigens anders als in den USA, in denen Waffenbesitzer im öffentlichen Raum Ihre Schusswaffe nicht beliebig zur Notwehr einsetzen dürfen, sondern – sofern möglich – zunächst versuchen müssen, den Rückzug anzutreten.)

    Es gilt der bekannte Rechtsgrundsatz:
    Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

  70. #80 mark (09. Jan 2009 18:38) 23 E.Ekat (09. Jan 2009 18:27)

    ich muss einfach mal etwas loswerden.
    du bist ein wiederlicher dummschwätzer.
    du kannst dir gerne eine auf das maul hauen lassen,aber erwarte das nicht von anderen.
    wer mich angreift,muss damit rechnen den kürzeren zu ziehen.Punkt.
    der sinn einer notwehr besteht doch darin,sich mit maximaler effektivität einen angreifer vom leibe zu halten.
    in einer gefahrensituation erst noch über evtl. politisch-,rechtliche schritte nach denken zu müssen,zeigt deine völlige weltfremdheit.
    auf der strasse zählt nur eins,er oder ich.

    Mark, mal Hand aufs Herz:

    Du hast nicht ein Wort von dem verstanden, was ich geschrieben habe.

    Ich bin mir ganz, ganz sicher, daß diesbezügliche Ahnungen – wird das schon wieder zu schwer? – auch schon in anderen Zusammenhängen über Dich gekommen sind.

    Das Du schneller schreibst, als nachdenkst.

    Was hälst Du denn davon, daß Du Dir in allewr Ruhe nochmal die Beiträge durchliest.

    Vielleicht ausdruckst.

    Und dann wiederkommst und mir mitteilst, wo Du verstanden haben willst, daß ich jemandem rate, sich nicht zu verteidigen.

    Das könnte Dir nämlich dazu verhelfen, nicht selber mal eine geballertt zu bekommen. Ich glaube, diesem Umstand verdanken wir Deine Anwesenheit im Internet.

    Verstehst Du das?

    So, nun warte ich darauf, daß Du Deine Vorhaltungen gegen mich konkretisierst.

    E.Ekat

  71. #84 vossy
    Richtig!

    Wer überlegt denn in so einer Situation wohin er sticht? Wenn man Angst um sein Leben hat wird man doch nicht noch groß darüber nachdenken, ob man den Angreifer tödlich verletzen könnte…

  72. Dieser Staat vertritt nicht unsere Interessen!
    Warum zahlen und arbeiten wir für ihn?
    Wir finanzieren ihn, nur durch unsere Mithilfe und Arbeit kann er bestehen.

  73. an Nr 40: Das ist ja der Punkt, der Bürger soll sich ja nicht in den Gesetzen auskennen. Nur so kann man ihn richtig einschüchtern. Leider weiß ich wovon ich rede.

  74. tja, wäre das urteil in deutschland gegen einen arabertürken gesprochen worden, der sich nicht verteidigt sondern als angreifer jemanden lebensgefährlich verletzt hätte, wären jetzt alle 8 millionen hartz4 empfänger auf der strasse und würden „alakackbar“ und „isch fike ale deuzen“ schreihen und der oberbürgermeister würde umgehend beim hiesigen botschafter um verzeichung bitten, dem richter all seine pesionsansprüche streichen und diesen rauswerfen.

  75. Hallo,
    man kann davon ausgehen das ieser „feineHerr“ zu seinem Schutz natürlich eine Waffe trägt.
    Es würde mich aber überaschen wenn dieser Rechtsbeuger mit der Benutztung so lang wartet bis der Gegner ihm die Fresse pöliert hat und sich erst dann zu Wehr setzt, natürlich in Notwehr mit seiner Hanndfeuer-waffe. Ich gehe davon aus das dieses Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird.
    Hatte auch mal einen Prozess am LG Essen der aus unerklärliche Art verloren ging, entgegen aller Prognosen der Rechtsauskünfte die ich vorher einholte. Am OLG Hamm hat dann sein Kollege die Urteilsbegründung nicht nachvollziehen können und der Fall war kurz und schmerzlos für mich gewonnen.

  76. #23 E.Ekat (09. Jan 2009 18:27)
    „Ich jedenfalls rate jedem davon ab, sich zu wehren mit einem Hilfsmittel, welches er bereits bei sich führte.“

    Ist ja auch vollkommen unnötig, in einer Gesellschaft in der Lebkuchenmesser zur freien Verfügung ausgelegt werden.

    „Dazu muß man jedoch wissen, wie Justiz überhaupt funktioniert. Welche Aufgaben sie hat. Welche Mittel ihr zur Verfügung stehen. Welches Instrumentarium sie einsetzt, um am Ende zu einem “gerechten Urteil” zu kommen.“

    Dann unerkläre du Weiser uns Pöbel doch wie die Justiz funktioniert oder funktionieren soll.
    Ich selbst habe im Übrigen im Rahmen meines Studiums mehrere Rechtsklausuren erfolgreich absolviert. Aber ich lausche dir gerne, wenn du mir irgendetwas neues erzählen kannst.

  77. # 12 Eurabier

    <Britischer Inlandsgeheimdienst warnt vor sozialen Unruhen in Europa<

    Mit dieser Beurteilung steht der britische Inlandsgeheimdienst ja nicht allein. Auch der CIA sagt für allerspätestens 2015 – 2020 bürgerkriegsähnliche Zustände voraus!

    England wird aus der Finanzkrise sicherlich als einer der großen Verlierer hervorgehen, weil sich Großbritannien seit Margret Thatcher als „industrieller Standort“ von der Welt verabschiedet hat und ganz auf Finanzdienstleistungen gesetzt hat.

    Ob Deutschland auch als einer der Verlierer aus dieser Krise hervorgeht, darf bezweifelt werden denn Deutschlands Industrie und vielseitige Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren (auch dank der Lohnzurückhaltung der Arbeitnehmer) extrem fit für den Weltmarkt gemacht.

    Daher dürfte Deutschland wohl eher als einer der Gewinner aus der Krise hervorgehen; womit ich in der Beurteilung der Lage mit unserer Kanzlerin übereinstimme. Immer vorausgesetzt, die Krise dauert nicht länger als 1-2 Jahre.

    Ja, wenn da nur nicht das in Massen eingewanderte analphabetisch, muslimische Prekariat wäre, denn das ist die große Unbekannte in meiner Gleichung. Es könnte daher auch noch sehr viel früher in Deutschland zu einer „Balkanisierung“ kommen.

  78. Wir schreiben das Jahr 2010:
    Das „Opfer“ wird von der Polizei abgeführt und dem bereitstehenden Haftrichter vorgeführt.
    Der/die „Täter“ erhalten eine monatliche „Rente“ von mindestens €750 vom Opfer. Das Opfer muss sich beim/die Täter entschuldigen, was dem Richter zu einer „Bewährungsstrafe“ -unter dem „Namen des Volkes“ ausruft…

    Schöne Zeiten steuern wir da entgegen…

  79. Aha – der muslimische Komaschläger, der vom Familienvater das Leben billigend in Kauf nahm und ihm zum Krüppel schlug kam ohne Strafe davon, d.h. nein – Hartes „Aggressionsabbautraining“ gab es ja!
    Eine zwei Klassengesellschaft, in der Dhimmideutsche eindeutig benachteiligt werden!!
    Berlin/Jeden Tag wird einer aufgeschlitzt:
    http://www.focus.de/panorama/welt/migranten-gewalt_aid_125798.html
    Und was berichtete die MORGENPOST zu letzt?
    Jede 5. Gewalttat geht auf das Konto von Muslimen – d.h. dann also, daß jeder 5. KArtoffelopfer traumatisiert in unserer Gesellschaft aufwächst, wobei die Dunkelziffer noch wesentlich höher liegt (Wird ja nicht alles zur Anzeige gebracht)- dann also vielleicht jeder 3. bereits Opfer!
    ——–
    Aber die ganzen Gewalttaten, die täglich von Gläubigen an Ungläubigen begangen werden haben ihren Sinn, sie demoralisieren und schüchtern ein ganze Volk ein! Das macht Sinn, um das Land noch einfacher okkupieren zu können! Landnahme im Islam nichts Neues.Alles hat System im Islam. Und jeder von den Gläubigen ist ein Zahnrädchen, was unsere Wertekultur Stück für Stück abgräbt.
    http://www.kreuzzuege.net/die-islamische-landnahme/
    http://nebeldeutsch.blogspot.com/2008/01/landnahme.html

  80. Also nach unserer Justiz wäre es dann so; erst von 5 Unmenschen totprügeln lassen…dann muß man wenigstens nicht ins Gefängnis! WAAAAAAAAh, wer schütz uns noch vor diesem irrsinnigen, total beklopptem Staat?

  81. noch mal zusammengefasst.

    der täter schlägt einen menschen zu boden, mit verletzungen die unbekannt bleiben und greift einen weiteren menschen an und wird nicht zur rechenschaft gezogen, weil er erfolgreich abgewehrt wurde?

  82. Unglaublich!!!

    Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Bevölkerung. Mein Beileid.

    #26 Zeckenhalsband

    Der Mann hat sich gewehrt – gegen fünf aggressive Schweinebacken, die ihm womöglich weitaus Schlimmeres angetan hätten.

  83. Neue Gegebenheiten erfordern neue Gesetze. Das Notwehrrecht muß neu geregelt werden.

    Ein unbescholtener Mann, der von fünf Männern in mörderischer Absicht angegriffen wird, muß das Recht haben, sich mit allem zu wehren, was zur Verfügung steht.

    Das Notwehrrecht ist mittlerweile zum Täterschutzrecht versaut.

  84. Kann mir vielleicht mal jemand erklären, bei wem man sich über solche Urteile „beschweren“ kann?!

    Oder könnte man nicht eine Unterschriftenaktion organisieren?

  85. Na ja, das ist so die übliche Zweiklassenjustiz, aber andersherum als die Edathys, die Schrammas, die Roths, die Becks, die Ströbeles es sehen. Der Deutsche hat sich gefälligst abstechen zu lassen und sich nicht zu wehren, ist doch eh nur ein Nazi, der die armen braven Schätze so geplagt und getriezt hat, dass die gar nicht anders konnten, als … Deutsche sind immer Täter und Angehörige einer bestimmten Migrantengruppe sind immer Opfer. Nun, ihr in jeglicher Beziehung drittklassigen Gutmenschen in Politik, Justiz, Behörden, Medien und Gesellschaft, so habt ihr es gewollt und jammert nicht, wenn es euch mal treffen sollte. Das müsst ihr nämlich aushalten von unseren Schätzen. Bei euch weiß, ich dass nicht draufkommen werdet, dass die größte Gefahr nicht von den deutschen Steuerkartoffeln ausgeht.

  86. … da beliebt einem nur mehr eines zu sagen: Sicherungsschuß nicht vergessen. Wenn schon „Überschreitung der Notwehr“ dann wenigstens gleich anständig …

  87. #3 mari (09. Jan 2009 19:12)

    Politiker
    Weißer Ring
    Und das zuständige Gericht inkl. Richter hat sicher auch eine Anschrift (googeln).

  88. Der Richter und der Staatsanwalt gehört wegen Hochverrat und Rechtsbeugung für alle Zeiten eingesperrt !

  89. O.T.
    Eben im Autoradio gehört.
    Deutschsprachiges Terror-Video aufgetaucht

    Na klasse mittlerweile produzieren die Friedensstifer schon absolut hochwertige Videos um zum Massenmord aufzurufen.
    @BRD Islam heißt Frieden stimmts?? :-/

    Im Internet kursiert nach SWR-Informationen ein neues Drohvideo von Islamisten in deutscher Sprache. Sie bekennen sich darin zur Terrorgruppe “Islamische Bewegung Usbekistans” und zu den Ideen Osama Bin Ladens. Deutsche Ermittler sehen in dem Video eine neue Qualität.

    Terrorcamp in Pakistan (undatiertes TV-Bild)

    * Islamistisches Video (Archivbild)

    Der etwa 30 Minuten lange Film sei perfekt produziert, selbst die üblichen Lobgesänge würden auf Deutsch vorgetragen. Vor allem aber sei bedenklich, wie konkret und umfassend um Unterstützung aus Deutschland geworben werde, sagte ein Sicherheitsexperte der Bundesregierung dem SWR. So werden in dem Video deutsche Muslime dazu aufgefordert, zum Kampf nach Afghanistan zu kommen und ihre Familien mitzubringen. Für die Familien werde gesorgt, heißt es in dem Video.

    Der Film zeigt mindestens drei deutschsprachige Männer, die sich selbst als Gotteskrieger bezeichnen. Sie treten vermummt auf und werben auf Deutsch um Unterstützung für ihren Kampf. Das Bundeskriminalamt oder deutsche Nachrichtendienste konnten bislang keinen der Männer identifizieren. Konkrete Hinweise auf bevorstehende Anschläge enthält das Video nicht. Es zeigt aber Filmaufnahmen von Anschlägen auf westliche Soldaten und von der Beisetzung getöteter Soldaten aus Kanada und Deutschland.

    http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=4377602/1r8ok1h/

  90. interessant, dass er ihm in den hals gestochen hat.
    da darf man von einer gewissen tötungsabsicht schon ausgehen…

  91. Außerdem bin ich der Meinung, daß die Gesetze auf Grund aggressiver Gewaltäter muselmanischer Unkultur nicht mehr angemessen sind, wie man sieht. Die greifen immer in Gruppen an und man hat kjeine Chance angemessen sich wehren zu können in einer Gefahrensituation denkt keiner mehr nach, wie er ein Messer oder eine Waffe zur Abwehr einsetzen kann und verhältnismäßig unserem „Justiz- und Rechtsstaat“ handeln kann, ohne bestraft zu werden!!!
    ——-
    Deswegen stoppt die muselmanische Invasion – keine muslimische Einwanderung mehr nach Europa, verdammt! EU und Altparteien abwählen mit den Pro Parteien!

  92. Also ich bin 43 Jahre Alt und ca 110 kg leicht .
    Wenn mich ein ca 20 – 25 Jähriger Mann Angreift der nur ca 80 kg Wiegt Angreift ,
    darfe ich mich nicht mit dem Bestren was mir gerade zur Hand habe Wehren ?

  93. Ich kann nur sagen, dass wir uns anscheinend amerikanischen Verhältnissen nähern, was Täter und Opfer angeht – und das auch noch politisch zu Ungunsten der einheimischen Bevölkerung „eingefärbt“.
    Da gab es mal so einen Fall in Amerikanien, wo ein Einbrecher, der sich nachts beim Einstieg durch ein (natürlich fremdes) Fenster ein Messer in den Fuß gerammt hat. Das Messer lag auf der Spüle oder sowas. Jedenfalls hat er es geschafft, dass er sich das Ding so reinzieht, dass er nicht mehr wegkonnte.
    Amerikanisch „folgerichtig“ hat er die Wohnungseigner/Mieter auf Schmerzensgeld verklagt. Es sei deren Schuld, dass er sich verletzt habe. — Man ahnt es schon: er hat Recht bekommen. Vielleicht war die Jury gekauft oder zu blöd? Wird sowas überhaupt vor einer Grand Jury verhandelt? Ich weiß es nicht.
    Auf jeden Fall waren auch die Richter in diesem vorliegenden Fall entweder „gekauft“ oder nicht ganz bache, d.h. ziemlich verrückt.

    Naja, ist schon klar, hätten die Richter diese Anklage nicht durchgewunken, dann hätte vielleicht eines schönen Tages das eigene Haus in Flammen gestanden – oder ihre Kinder wären unterwegs in ein fernes Land? Auch ein mögliches Drohszenario, selbst wenn es defacto unwahrscheinlich ist, kann einen Menschen „kaufen“. Von einer unabhängigen Justiz kann man auf jeden Fall schon lange nicht mehr reden. Dafür haben Parteien, Clubs und Brüder schon gesorgt.

  94. #59 Candide (09. Jan 2009 18:04)

    Selbst wenn man von einer Notwehrüberschreitung ausgeht …

    Ich bin kein Jurist und kann die Sache nur vom moralischen Standpunkt aus beleuchten. Aus diesem Blickwinkel betrachtet sehe ich nicht ein, warum es den Begriff der Notwehrüberschreitung überhaupt gibt. Ich meine, er sollte ersatzlos gestrichen werden. Wer mutwillig (ich wiederhole: mutwillig) Gewalt gegen einen Unschuldigen ausübt, den sollte man auf jede beliebig heftige Weise bekämpfen dürfen. Wird er dabei getötet, ist es auch recht – das hat er sich dann selbst zuzuschreiben.

    Das oberste Prinzip des Strafrechts in den meisten Staaten Europas dürfte offensichtlich darin bestehen, die Opfer zu verhöhnen.

  95. Das neue Zeitalter der Deutschen/Europäischen Dhimmis (in Europa) ist angebrochen.
    Wie gerne würde ich den Richter vor 5 (!) Angreifern sehen. Der würde sich in die Hose p…

    Was für ein Schandurteil !

    Beim Prozeß um den Schandmord von Morsal, gibt es gleichzeitig folgende Wendung.Natürlich ebenfalls „Im Namen des Volkes“

    „In dem Prozess um den sogenannten Ehrenmord an der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal hat das Gericht den von der Staatsanwaltschaft beauftragten psychiatrischen Sachverständigen als befangen abgelehnt. Dieser hatte den Angeklagten für voll schuldfähig befunden. Damit entsprachen die Richter einem Antrag der Verteidigung.

    http://www.welt.de/hamburg/article3000497/Muss-der-Prozess-neu-aufgerollt-werden.html

  96. OK DAS WARS. Das ist so der letzte Ruck den ich noch brauchte um mir klar zu sein, das hier keine Chance mehr besteht normal zu leben.

    Ich habe keine Lust mehr auf diesen Wahnsinn und den noch viel schlimmeren in der Zukunft(Bürgerkrieg). Dieses Jahr werde ich die (Flucht) Auswanderung vorbereiten.

    Ich wüsste auch nicht wofür es sich hier zu kämpfen lohnt, die Bürger wurden verraten und verkauft.Am Ende sind sowieso wider die fetten Politiker/Richter oben und verhöhnen uns.

  97. @143 4justice
    In NRW haben wir zum Glück die Pro-Bewegung, was die anderen Bundesländer angeht, irgendeine rechte Partei oder unabhängige Kandidaten, so Henry Nitzsche-mässig z.B., wird sich da sicher finden.

  98. Es ist ganz eindeutig:

    Wer halbwegs informiert ist und die Fälle kennt wo z.B. ein entstelltes Opfer von südländischer Bereicherung sich verzweifelt vom Münchner Olympiaturm in den Tod stürtzt, oder von eingeschlagenen Schädeln und Folgen wie lebenslänglicher Behinderung…
    … dem muss klar sein das er mit dem Schlimmsten zu rechnen hat wenn er von solchen Leuten angegriffen wird.
    Wer will sich hier anmassen, vom Opfer zu verlangen den Täter zu schonen ?
    Selbst wenn das Notwehrgesetz so auszulegen ist wie manche es hier behaupten:
    Gesetz ist noch lange nicht gleich Recht.
    Verhältnismässigkeit galt vielleicht früher mal bei Wirtshausschlägereien.
    Aber bei Muselattacken wo man davon ausgehen muss das der Täter eine schwere Schädigung in Kauf nimmt oder gar beabsichtigt gilt das schon lange nicht mehr.
    Das Gesetz ist sozusagen „veraltet“.

  99. @#44

    Es ist sozusagen ein lange fälliges Zeichen für die Südländer, das sie sich an den Kartoffeln auch mal die Finger verbrennen können.

  100. # bordi, betr. Volksgemeinschaft

    Sicher hast du Recht, dass wir uns nicht vorschreiben lassen, schon gar nicht von den Nazis vor 70 Jahren, wie wir ein Wort benutzen. Wichtig ist, dass wir nicht die Ziele der Nazis vertreten.
    Inhaltlich hast du das auch gut begründet, meine ich.
    Ein Problem bei der Intergration von hier lebenden Ausländern ist übrigens der Mangel an „Identifikationsobjekten“ wie (deutsche) Flagge zeigen (das wurde gerade von Türken bei der WM gemacht)oder
    feste Rituale (z.B. Singen/Abspielen der Hymne bei mehr Anlässen als bisher).

    Solche „Dinge“ sind notwendig um eine zweite Identität neben der individuellen zu erzeugen und zu erhalten, also eine Volksgemeinschaft mit gleichen Werten und Zielen.

    Dass das absolut nicht rassistisch ist, liegt auf der Hand. Zu dieser Gemeinschaft gehören immer wieder eingewanderte Menschengruppen, z.B. tausende eingewanderte Polen Ende 19. Jh., die man heute nur noch an ihren Nachnamen erkennt.

    Damals gab es die von mir geforderten „Integrationsobjekte“ noch natürlich und nicht hinterfragt. Deshalb und um beim Beispiel zu bleiben, weil die Polen und Russen und Italiener und und und ein Kulturvolk waren, ist die Eingliederung immer gelungen. Wir können als Gesellschaft oder Volk nur gedeihen, wenn wir so etwas haben und pflegen. Dass das Problem damit nur vereinfacht wiedergegeben wird, sehe ich auch.

    Zur praktischen Hilfe für Sven G. ist zu sagen: Es soll ihm Gerechtigkeit widerfahren, auch wenn er schuldig ist. Dass das nicht der Fall ist, haben hier viele Beiträge gezeigt.
    Wichtig wäre sicher eine finanzielle Unterstützung für ihn, die es ihm erlaubt eine gleiche Resonanz in der Öffentlichlkeit zu erhalten wie manche Vertreter des Lumpenproletariats durch ihre Fürsprecher E. von der SPD und Konsorten. Eine Hilfe für Recht und Freiheit wäre vonnöten.

  101. #47 Krefelder (09. Jan 2009 21:02)

    Ja, vielleicht existiert bis dahin Pro-BW.
    Favorisieren würde ich eine bundesweite
    Pro-Bewegung. Wieso gibt es eigentlich noch
    keine bundesweite Pro-Partei? Wie wäre es
    mit „Pro-Deutschland“? 🙂

  102. Wenn es so war…

    1. Er wurde angegriffen.
    2. Er hatte keine verbotene Waffe, also keine zu lange Klinge o.ä.
    3. Er hat zugestochen und nicht geschlitzt.
    Vermutlich einfach in Richtung Täter.
    Und dabei zufällig in den Hals.
    4. Sein Freund lag bereits am Boden.
    5. Also war es Notwehr.
    6. Alles andere wäre zudem unterlassene Hilfeleistung gewesen. (4.)
    7. Er verdient einen Orden, denn vermutlich hat er seinem Freund das Leben gerettet,
    Und der Südländer gehört abgeschoben.

  103. # 31 Fleet
    warum sollten wir uns von einer selbsternannten linken Political Correctness die Begriffe vorschreiben lassen ? Wir befinden uns doch hier in einem Blog, der ausgewiesenermaßen political incorrect ist. Wir lassen uns unsere Sprache nicht diktieren. Also weiter ‚Volksgemeinschaft‘!
    Auch wenn’s gut gemeint war, Fleet.

  104. Nochwas:

    Er wurde angegriffen von einem Schläger.
    Selbst ist er keiner.
    Welche Chance hätte er gehabt ohne sein Messerchen ?
    Als Ungeübter gegen einen „Profi“ ?
    Garkeine.

    Also alles bullshit von wegen Überschreitung , blah blah blah

    Wer das nicht versteht, dem ist nicht zu helfen .

  105. @#146 nitro
    Stellen Sie sich doch einmal vor, es käme hier in Deutschland tatsächlich zu einem offenen Bürgerkrieg: Wir Deutsche gegen das Pack, und Sie sitzen irgendwo in Australien, Kanada oder in der Karibik und beobachten alles live via CNN vor Ihrem TV. Dann irgendwann kommt die langersehnte Nachricht aus der alten Heimat: Berlin/Neukölln ist gefallen! Die letzte Hochburg und Rückzugsgebiet der „Allianz heilige Krieger Deutschland“ ist am frühen Abend durch Freiwilligenverbände der deutschen Befreiungsarmee, unterstützt von schwerer Artillerie und Kampfhubschraubern, im Sturm genommen worden…und Sie waren nicht dabei
    🙂 In Zukunft wird jeder gute Mann und jede gute Frau gebraucht, soviel ist sicher. Kennen Sie „Die Wacht am Rhein“? Ein altes, deutsches Soldatenlied, motiviert ungemein (kein Sorge, ist frei verkäuflich und wurde sogar schon von Heino interpretiert) Anbei, als kleiner Motivationshappen für Sie, das Feld doch nicht kampflos zu räumen, meine 3 Lieblingsstrophen:

    III
    Er blickt hinauf in Himmelsau’n,
    Da Heldenväter niederschau’n,
    Und schwört mit stolzer Kampfeslust:
    Du Rhein bleibst deutsch wie meine Brust!

    IV
    Solang‘ ein Tropfen Blut noch glüht,
    Noch eine Faust den Degen zieht,
    Und noch ein Arm die Büchse spannt,
    Betritt kein Feind hier deinen Strand!

    V
    Und ob mein Herz im Tode bricht,
    Wirst du doch drum ein Welscher nicht,
    Reich, wie an Wasser deine Flut,
    Ist Deutschland ja an Heldenblut!

  106. Ein über 70jähriger Bekannter wurde von einem Drogenhändler mit dem Messer angegriffen. Er hat ihn mit einem Elektroschocker abgewehrt und wurde aus diesem Grund wegen Besitzes eines verbotenen Gegenstandes angezeigt. Nach einigem Hin- und Her wurde das Verfahren dann eingestellt. Der Mann wählt heute sehr rechts.

  107. #152
    soweit ich weiß, hat sich die Parteiführung von Pro-Köln bzw. Pro-NRW darauf verständigt, zunächst in NRW Fuss zu fassen, sich hier zu etablieren und flächendeckend Strukturen aufzubauen um dann dieses Modell auf die anderen Länder zu übertragen und letztlich auf Bundesebene aktiv zu werden. Daher „ruht“ das Projekt „Pro-Deutschland“ vorläufig, ist aber schon in Planung.

  108. Ich versteh die Aufregung nicht. Wenn ungleich geurteilt wurde, also eine Zweikklassenjustiz Einzug gehalten hat; wer oder was hindert die User vor Protestkundgebungen vor dem Gerichtsgebäude bzw. vor der Villa der „rechtssprechenden“ Richterin??

  109. #135 Micha (09. Jan 2009 20:17)

    ….Mal unterstellt -und davon erlaube ich mir auszugehen- , die Mitkommentatoren lügen uns hier nicht die Hucke voll, dann ist der Hinweis eines studierten Juristen, dass du als juristischer Laie Unsinn schwätzt, schon ein Datum.

    Dazu noch, wenn der gesunde Menschenverstand zum gleichen Ergebnis kommt.

    Jaja, der gesunde Menschenverstand. Und ich nehme an, daß Du auch auf jemanden verweisen kannst, der diesen repräsentiert.

    Dann meinst Du, daß sich Deine Beurteilung ändern würde, wenn ich hier zum meinem eigenen Hintergrund falsche Angaben gemacht haben würde?

    Du fährst darauf ab, was Leute hier über sich selber behaupten?

    Dann glaube das doch halt. Das ist eindeutig Dein, ganz alleine Dein Problem.

    Ich sage, was ich für richtig halte. Das erträgst Du nicht?

    Hmm.

    Ich wende mich grundsätzlich nicht an Leute, die ihre Schlüsse auf die Weise gewinnen, wie Du das offensichtlich zu tun pflegst.

    Ich hoffe inständig, aus der PI-Bewegung erwächst mehr als das, was sich hier in den „juristischen Kolloquien“ zeigt. Denn eindeutig ist dies bisher nicht die Parade-Disziplin dieses Forums.

    Wenn ihr nicht lesen wollt, was ich zu sagen habe, dann gibt es dazu eine einfache Methode. Kommst Du selber darauf?

    Oder was genau willst Du erreichen?

    Ich halte nichts von Dir, @micha. Ich halte nichts von Leuten, die andere Meinungen nicht ertragen und zu träge sind, sich selber sachkundig zu machen.

    Ich meine: sachkundig.

    Ich meine nicht: eine Volksabstimmung.

    E.Ekat

  110. #14 gnef (09. Jan 2009 21:55) Ein über 70jähriger Bekannter wurde von einem Drogenhändler mit dem Messer angegriffen. Er hat ihn mit einem Elektroschocker abgewehrt und wurde aus diesem Grund wegen Besitzes eines verbotenen Gegenstandes angezeigt. Nach einigem Hin- und Her wurde das Verfahren dann eingestellt. Der Mann wählt heute sehr rechts.

    Ich danke Dir für diesen Beitrag.

    Aus genau diesem Grund habe ich weiter oben davopr gewarnt, den hier kolportierten Ratschlag zu beherzigen, Reizgas, oder Tränengas mit sich zu führen.

    Das geht in die Hose, wenn ihr damit vor einem Richter landet.

    Alternativ habe ich darauf hingewiesen, daß man dann allenfalls glaubhaft machen muß, das Tränengas vorsorglich zur Abwehr beispielsweise eines Hundes bei sich zu tragen.

    Bitte weiter oben von mir nachlesen.

    Es ist unverantwortlich, was hier einige selbsternannte Spezialisten an Ratschlägen von sich geben.

    Ihr landet in Teufels Küche, wenn ihr das befolgt.

    @gnef, die Rechtslage ist so. Nochmals Danlke für Deinen Beitrag. Aus dem auch hervorgeht, daß dies nichts mit Museln zu tun hat.

    Es ist die Rechtslage. Für diese sind Richter nicht verantwortlich.

    Das bekoommt man aber in die Hirne dieser Allwahn-Forums-Spezialisten nicht rein.

    E.Ekat

  111. und nun wird mir einiges klar!

    Warum hat sich der Mannichl, Alois bei der Messerattacke nicht gewehrt. Er ist doch schließlich ein großer kräftiger Polizeioffzier? Ja, der war schlau, denn dann hätte ihm diese Notwehr mindestens 3 Jahre 9 Monate Knast eingebracht ,seinen Job gekostet und seine Versorgungsbezüge wären auch futsch gewesen. Aber wenn er weggerannt wäre, wie das ja Richter anscheinend erwarten, dann wäre sein gnadenloser Kampf gegen Rechts nicht in Deutschland bekannt geworden und er wäre gar nicht in der Zeitung gewesen.

  112. Fakt ist im umgekehrten Fall, 5 Deutsche Angreifer und ein Kulturbereicherer als Opfer, wie manch einer oben schon geschrieben hat, hätte sofort sämtliche Grünen, Linken, Kirchen, Betroffenheitsbeauftragte etc… auf den Plan gerufen, samt Lichterketten. Der Kulturbereicherer wäre als Held im Kampf gegen Rechts und mutiger Verteidiger der Zivilcourage im TV präsentiert worden und das Budget gegen „Rechts“ aufgestockt.

    Im Messen mit zweierlei Maß liegt der de Facto Skandal.

    Man LEUTE, der Freund lag schon am Boden!!! Ich hätte genauso gehandelt wie Sven. Wer ist denn in der Hizte des Gefechts, noch dazu wenn es unwerwartet geschiet ( noch sind wir ja NICHT im Bürgerkrieg ) so klar im Kopf, um ewig abzuwiegen wie man jetzt am besten verhältnismäßig die Notwehrlage beurteilt und entsprechende Maßnahmen ergreift.
    Fünf gegen einen ( erster Mann schon am Boden ) ist keine Situation in der man lange nachdenkt.

    Mein Ju-Jutsu Trainer sagt immer: Wenn es zum Kampf kommt: Schnell und hart ausschalten. Vor jedem Gericht bekommt ihr RECHT.
    Obgleich er uns empfiehlt es unblutig zu lassen, soweit es geht. Jeder weiss aber, dass man „blutlos“ ins Jenseits befördern kann.

    Ich bin bin ebenfalls bereit zu Spenden.
    Sven hat sich gewährt und dazu gibt es keine Alternative.

  113. Nun bleibt mal locker.
    Solche erstinstanzlichen Fehlurteile sind keine Seltenheit bei Notwehrfaellen. Die folgenden Instanzen, spaetestens der BGH wird diesen Schwachsinn kassieren und fuer nen Freispruch aufgrund gegebener Notwehr (in der es keine Verhaeltnismaessigkeit gibt) sorgen.

  114. OT:
    Meinungsfreiheit Heute
    Alternativ als pdf

    Vortrag von Frau Rechtsanwältin Gisa Pahl*) anläßlich der Verbandstagung
    der Deutschen Burschenschaft am 31. März 2007 in Landau
    „Ehre – Freiheit – Vaterland“, – das ist Ihr Wahlspruch der Deutschen Burschen-
    schaft. Wie es mit diesen Werten heutzutage in unserem Lande aussieht, und wie
    Justiz und andere Behörden diese Werte beurteilen, möchte ich Ihnen im folgenden
    anhand von Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre darstellen, – und ich kann je-
    des Wort durch das entsprechende Urteil belegen:

    Gefunden habe ich das bei Recherche zu dem hier beschriebenen Schuaprozess einer rechten Internetseite.
    Bezug ist der Gummiparagraph §130 StGB, dem hier sehr viele Kommentare unterliegen müssten. Auch die Rechtssprechungen dazu ansehen!
    Der Vortrag wäre m.E. einen PI-Artikel lwert. Es wird schön ausgeführt, was alles an Beleidugungen gegen Deutschland erlaubt ist und was im Gegenzug verboten ist, z.B.;

    Strafbar und eine Beleidigung ist es, wenn ein „Rechter“ einen „Linken“ als „rote Zecke“ bezeichnet.
    Umgekehrt ist es erlaubt und keine Beleidigung, wenn ein „Linker“ einen „Rechten“ als „braune Ratte“ benennt

    Auch die Statistik mit „rechten“ und „linken“ Straftaten wird betrachtet.

  115. #173 frankschaffer (09. Jan 2009 22:45)

    Nun bleibt mal locker.
    Solche erstinstanzlichen Fehlurteile sind keine Seltenheit bei Notwehrfaellen. Die folgenden Instanzen, spaetestens der BGH wird diesen Schwachsinn kassieren und fuer nen Freispruch aufgrund gegebener Notwehr (in der es keine Verhaeltnismaessigkeit gibt) sorgen.

    so isses.

    Totschlagsvorwurf in Zusammenhang mit Notwehr geht sowieso nicht.

    E.Ekat

  116. Ich hatte mal einen Treehugger, der wollte mir in D an die Waesche. Ist schon 10 oder 20 Jahre her. Dem passte nicht, dass ich mein Auto ein wenig auf dem Gehweg parkte und spielte mit der Antenne meines Autos Rodeo, obwohl er selber mit seiner Atomkraftneindankezugeklebterrostschuessel ganz auf dem Gehweg parkte.

    Die Sache ging vor Gericht und der Richter erklaerte mir, dass ich im Zweifel mein Auto auch mit Messer verteidigen kann. Mein spezieller Freund wurde verurteilt.

    Scheinbar haben sich nun die Zeiten geaendert. Ich kann nur den Tipp geben, Fersengeld zu geben, wenn man die Sache unter Dach und Fach hat. Ich laufe seit geraumer Zeit, egal wo ich bin (Ausnahme Flughafen und andere sicherheitsorientierte Bereiche), nur noch mit einem schoenen Springknife durch die Gegend. Wenn mir einer bloed kommt, dann kann er gerne damit Bekanntschaft machen. Auf die Polizei und auch auf die Cops ist im Zweifel kein Verlass. Die kommen erst dann, wenn alles vorbei ist.

    Also wenn moeglich Fersengeld. Bestenfalls natuerlich mit vermiedenem Kampf.

  117. Dieses Urteil ist die Aufforderung alle Deutsche zu töten ,denn kein Deutscher darf sich gegen Angreifer wehren.Wir sollen vernichtet werden.Ach wäre ich doch jünger ,ich würde auswandern,aber jetzt habe ich keine Chance mehr.Denn wenn sich was hier im Land ändern würde,dann müssen bis dahin noch viele Unschuldige dran glauben.

  118. Dass der bisher unbescholtene Student in Notwehr handelte und eine hervorragende Sozialprognose hat, spielt für diesen Richter augenscheinlich keine Rolle.
    Sven G. fehlt auch der Moslem- Migrationshintergrund, der von dieser Art Richter scheinbar als schuldmindernd bewertet wird.

    Waren dieser Richter und Herr Laurent Lafleur vielleicht sogar engagiert im (linksideologischen) „Kampf gegen Recht(s)“? 😉 Sven G. war ja schliesslich (Erbschuld-)Deutscher und der abgewehrte Angreifer war „Ausländer“(!).
    Naja… Fehlurteile können unterschiedliche Gründe haben.

  119. Ich vermute sehr, dass die jahrzehntelang gehandhabten milden Urteile deutscher Richter (z.B. Riehe-Urteile) gegenüber Migrantenstraftaten insbesondere im Musel-Milieu, als Förderung und Ermunterung zu weiteren Straftaten von den Tätern aufgefasst wurden.

    Somit sollte eine neutrale und unabhänige Expertengruppe die eventuelle Mitschuld von Richtern an der derzeitigen Ignoration von Migrantengruppen, insbesondere Musels an unseren Gesetzen untersucht werden.

    Möglicherweise würde sich dann eine enorme Mitschuld der Richter an den heutigen Zuständen im kriminellen Migrantenmilieu, in Deutschland herausstellen.

  120. #182 Kreuzotter (09. Jan 2009 23:09)

    Eine Untersuchungskommission muss einberufen werden.

    Irgendwie müssten Richter und Staatsanwälte Mutproben bestehen ……. wer sich als feige erweist MUSS GEHEN.

  121. „Mergim S. … leidet noch heute unter den Folgen.“
    Hoffentlich denkt er dadurch täglich dran, was er NICHT tun sollte.

  122. EinbLicke in die Herzen solcher Richter und Staatsanwälte.

    1) Muhamed war ein vielfacher Mörder, Plünderer, Dieb und Vergewaltiger.
    2) Muhamed wird in Deutschland geachtet.
    3) Ein Deutscher wehrt sich gegen einen Bekenner Muhameds.
    4)….folglich ist der Deutsche schwer schuldig.

    Wenn Richterherzen ihrer inneren Feigheit folgend solche Logiklinien be“gehen“ kommen solche Urteile zuwege………

    Fakt 1) Viele unsere Richter fühlen sich zu wenig geschützt.
    Fakt 2) Sogar mutige Richter werden ängstlich und sprechen Gefälligkeitsurteile für Muslime.
    Fakt 3) Weil die Justizbeamten bereits vielfach gebrochen sind wird die Aggression speziell der Muslime unterstützt.

    ………….usw usf

    DAS ZENTRALE UNTERBAUPROBLEM IST.

    Würde Muhamed in dieser Zeit leben er wäre mutmasslich einer der meistgesuchten Terroristen auf diesem Planet, er wäre verufen als Sektengründer und pädophiler Gewalttäter.

    In jedem Land der Welt würde so einer heutzutage verfolgt und gerichtet werden —- ironischerweise sogar in muslimischen Ländern, denn Muhamed ermordete auch andergläubige Araber und so ein Delikt würde heutzutage sogar in Saudi-Arabien juristisch verfolgt und bestraft.

    Ich WÜNSCHE dem Richter dringlich sein eigenes Urteil zu widerrufen ……und Politikern die Kraft HISTORISCHE WAHRHEITEN auch im HIER UND JETZT zu BEKENNEN.

    Es ist ein dreistes Messen mit zweierlei Mass, wenn der Judenfeind Hitler geschast wird und der Judenfeind und Feind ALL DERER die nicht an den einzig von Ihm selbst behaupteten Status der Gottesprophetie glauben – Muhamed als „herer Religionsgründer“ politisch korrekt zwangsgeachtet werden muss …….. und in Folge solch Irrsínns solche strafbaren Richtersprüche gefällt worden sind.

    Es ist hoch an der Zeit den Umschwung herbeizuführen.

    Mehr Muslime — mehr Schwierigkeiten.

    Ginge dies so weiter —- hätten wir in einigen Jahren in Städten Zustände wie vordem im Libanon.

  123. Das mit Abstand schlimmste Urteil, das mir in Deutschland je unter gekommen ist – und das in Bayern. Ich hoffe nur, dass es in der nächsten Instanz gekippt wird. Die „deutsche Justiz“ ist der Büttel der Mächtigen – einfach widerlich. Anführungsstriche, weil das Wort Justiz ja von Gerechtigkeit kommt. Ich werde künftig nur noch Parteien wählen, die deutsche Interessen und das deutsche Volk vertreten – also nicht mehr die Union.

  124. #31 Fleet

    Bitte das Wort “Volksgemeinschaft” meiden, es ist ein lupenreines Naziwort und bringt diesen Blog in Verruf.

    Was soll dieser Schmarrn?

    Dann darfst du das Wort Autobahn auch nicht mehr in den Mund nehmen!!

  125. @ #168 E.Ekat
    Ist es so schwer, darauf zu kommen, worauf ich hinaus will?
    Also gut, weil du’s bist und wir uns schon so lange kennen 🙂 :

    Ich vermeide, dass neue Mitleser, denen du mit nur scheinbar fachlichen Hintergründen unter ruhig-sachlicher Maske (Maske, nicht Art!) etwas erklärst, dir auf den Leim gehen.

    Denn sich konstant zu weigern, die ganz einfache und klare Frage zu beantworten, demaskiert dich ausreichend.

    Deine Verbaldiarrhoe kann das zwar noch besser, aber die kommt ja nur, wenn dich jemand in die Enge getrieben hat, und da das (leider? oder gottseidank?) nicht in jedem Thread stattfindet, könnten das neue Mitleser verpassen.

    Ich selbst übrigens habe etliche Semester Jura hinter mir, bevor ich zu einer echten Wissenschaft gewechselt habe. Der Grund? Ich konnte mir irgendwann einfach nicht mehr vorstellen, mein ganzes Berufsleben lang mit solchen Kotzbrocken zu verbringen. (Allerdings hätte ich mir damals kaum träumen lassen, wie schlimm sich manche dieser Etepetetestudenten noch entwickeln können. Siehe Riehe.)

    So, das kann nun stimmen – oder auch nicht. Gute Nacht.

    Ach – fast die Frage vergessen:

    #169 E.Ekat: „Es ist die Rechtslage. Für diese sind Richter nicht verantwortlich.“

    Welche Rechtslage zwang diesen Richter, einem Ersttäter keine Bewährung einzuräumen und zugleich unseren Richter Riehe, den Bereicherer nach 40 Intensivstraftaten noch einmal laufen zu lassen?

  126. #169 E.Ekat: “Es ist die Rechtslage. Für diese sind Richter nicht verantwortlich.”

    ______________________________________

    ……als ob ein Landwirt frei von Verantwortung wäre für das was er anpflanzt und wieviel mehr Verantwortung sollte einem das Richteramt bedeuten?

  127. Hoffentlich geht der Verurteilte in die zweite Instanz. In der ersten ist Notwehr totale Glückssache, aber am OLG wird dann meist Recht gesprochen. Ich drücke die Daumen!

  128. @ E.Ekat:

    Es ist die Rechtslage. Für diese sind Richter nicht verantwortlich.

    Das ist einfach falsch. Das deutsche Recht erlaube eine Notwehr wie in dem hier vorliegenden Fall…. jedenfalls soweit ich die Details kenne.
    Es gab auch schon krassere Fälle, die mit Freispruch endeten, aber meist erst in höheren Instanzen.
    Z.B. schnitt einmal jemand einem unbewaffneten Erpresser die Kehle durch, um ihn und seinen Komplizen an der Flucht mit der Beute zu hindern. Zweite Instanz: Freispruch.

  129. Nun das war Klar dass es so kommen musste. Ich persönlich habe bereits meine Entscheidung getroffen und warum wohl nenne ich mich Freedomfighter666? Weil ich für Freiheit und Gerechtigkeit bin und damit gegen Diktatur bin was hier eindeutig vorherrscht. Übringens ich bin dafür auch noch recht jung und wer glaubt das jungendliche leicht beeinflussbar ist der irrt. Zumindest trifft das auf mich zu.

  130. Leute wenn ich 3 Jahre bekommen würde, dann würd ich mich grämen, den Typen nicht ganz übern Jordan geschickt zu haben.

    Also in Zukunft aufgepasst. Besser keinen Halsstich durch uns Kartoffeln. Durch einen Russlanddeutschen ist doch vor einiger Zeit so ein Türke umgekommen. Wie war das da mit der Notwehr?

  131. … (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl.

    Richter Manfred Götzl, LG München (der Einfältige) stößt in Mordprozess an die (engen) Grenzen seiner Kompetenz.

    So ein CSU Günstling, bzw. Schwachmat spricht Recht in Bayern, SKANDAL. Das Urteil ist eine Frechheit. Die CSU Internats-Elite, bzw. die Dummköpfe in Landtag und Landes-Schlüsselstellen wachsen und gedeihen in Bayern – die Polit-Inzucht in Bayern hat leider knallharte Richter-ohne-Ahnung wie Götzl hervorgebracht.

  132. @#188 hundeblick

    @E.Ekat:
    Das ist einfach falsch. Das deutsche Recht erlaube eine Notwehr wie in dem hier vorliegenden Fall…. jedenfalls soweit ich die Details kenne.
    Es gab auch schon krassere Fälle, die mit Freispruch endeten, aber meist erst in höheren Instanzen.
    Z.B. schnitt einmal jemand einem unbewaffneten Erpresser die Kehle durch, um ihn und seinen Komplizen an der Flucht mit der Beute zu hindern. Zweite Instanz: Freispruch.

    Zutreffende Feststellung.

    Ich habe es schon weiter oben bereits schonmal geschrieben:

    Es gilt im Grundsatz das Prinzip: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

    Theoretisch dürften sogar rechtswidrige Angriffe auf Sachen mit einem Messer abgewehrt werden. Theoretisch.

    Es gibt im deutschen Notwehrrecht keine zwingende Norm, nach der einem rechtswidrigen Angriff nur nach ausführlicher Abwägung aller zur Verfügung Verteidigungsmittel begegnet werden dürfte.
    Ein krasses Missverhältnis zum etwaigen drohenden Schaden liegt auch nicht vor, da der Angegriffene einen womöglich lebensgefährlichen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit erwartete.
    Dass der Angreifer dabei – wie vom Richter vorgetragen – körperlich kleiner und 20 kg leichter gewesen sei als der Angegriffene, ist kein taugliches Argument für die Ungefährlichkeit des erwarteten Angriffs, denn die Gefährlichkeit eines Angreifers bemisst sich schliesslich nicht zwingend nach Körpergröße und Körpergewicht.
    Auch ein kleinerer Angreifer, der über Kampferfahrung und beträchtliche Aggression verfügt, kann einen deutlich größeren ungeübten Gegner lebensgefährlich verletzen.

    Selbst wenn man davon ausginge, dass das gewählte Mittel zur Selbstverteidigung krass überzogen gewesen sei, so muss man dann dem Angegriffenen rechtfertigenden Notstand zugute halten.

  133. wären die fünf deutsche – ich meine echte, gebürtige deutsche – und der angegriffene ein ausländer, asylant oder migrant, wie das heute heißt, wäre das urteil mit absoluter sicherheit anders ausgefallen. zu recht auch, wie ich meine. notwehr ist ein übergesetzlicher notstand, der moralisch völlig in ordnung ist, das ist seit hamurabi so und wahrscheinlich auch schon früher. die justiz hat da nur sehr begrenzt was zu suchen. schlimm amkonkretenfall ist die diskriminierende, rassistische deutsche justiz, die tagtäglich solche perversen urteile produziert und ihr eigenes antidiskriminierungsgesetz ad absurdum führt.
    friedrich dürrenmatt ist aktueller denn je: das recht wohnt auf einer etage, zu der die justiz keinen zutritt hat.
    die linksextremistische deutsche justiz hat diesen zugang nicht.

  134. #195 blumentopferde

    wer hat Dir denn in den Kopf ge***?

    Informier dich erstmal über die Sachlage. So ein (un)geistiges geschwurbel grenzt ja an Körperverletzung.

    Sch*** Troll

  135. Welches Urteil haben denn jetzt endlich die eigentlichen fünf Angreifer bekommen? Weiß da jemand etwas, würde mich wirklich sehr, sehr interessieren!

  136. #31 Fleet (09. Jan 2009 17:36)

    Bitte das Wort “Volksgemeinschaft” meiden, es ist ein lupenreines Naziwort

    Ich meine, die Nazis haben wahrlich genug Schaden angerichtet. Wir sollten ihnen nicht die Möglichkeit geben, auch nach ihrem Untergang 1945 noch weiteren Schaden anzurichten, indem wir unsere Sprache ihretwegen verstümmeln und Wörter meiden, die sie verwendet oder geprägt haben.

    Dieser Unsinn geht übrigens so weit, daß heute oft sogar solche Ausdrücke verpönt sind, die in Wirklichkeit überhaupt nichts mit den Nazis zu tun haben, bloß weil das fälschlich geglaubt wird. Das bekannteste Beispiel ist die Redewendung „bis zur Vergasung“. Das stammt aus der Sprache der Chemiker des 19. Jahrhunderts und bedeutet „bis zum vollkommen Übergang einer Flüssigkeit in die Gasphase“ und im übertragenen Sinn „bis bis zum völligen Abschluß eines Vorgangs“. Mit KZs oder Giftgas hat das überhaupt nichts zu tun.

    Ich jedenfalls nehme dezidiert für mich das Recht in Anspruch, im Anlaßfall auch weiterhin Wörter wie „Volksgemeinschaft“, „Überfremdung“ oder „Autobahn“ zu verwenden.

  137. Neulich höre ich von einem Fall, wo jemand weder mit Messer, Gas oder irgendetwas bewaffnet war. Er machte den Fehler „Blöd“ zu gucken…

    Die südländischen Täter sind weg und das Opfer hat derartige Kopfverletzungen davongetragen, dass der junge Mann für den Rest seines Lebens ein Pflegefall sein wird.

    Was die körperlichen Unterschiede in Größe und Gewicht angeht: Ein übler Wirtshaus-Schläger von 1,90 Metern Größe und 120 Kg Gewcht sollte sich ja mal mit einem chinesischen Shaolin-Mönch messen. Der Mönch ist 1,60 groß und wiegt maximal 60 kg, damit ist er in der Lage stapelweise Dachzigel etc. zu zerschlagen.
    Ein Freund von mir war von zig Jahren mal mit einem iranischen Bekannten in einer Disko. der Kerl war etwas schüchtern und sehr ruhig. Dann kamen irgendwelche Glatzen daher – dem kleinen Kerl massiv überlegen. „Ey, Kanacke, verpiss dich, oder willste auf’e Fresse“?

    Antwort: „Nein, ich möchte jetzt nicht kämpfen“.
    Diese Jungs haben ihn natürlich nicht in Ruhe gelassen, obwohl er mehrmals sagte, dass er nicht kämpfen möchte. Die Begegnung endete damit, dass letztlich medizinische Versorgung nötig wurde. Allerdings nicht für den Iraner, der war damals perischer Meister in irgendeiner Kampfsportart – ich meine Tek Wan Do oder sowas.
    Die Polizei meinte dann, dass deise Typen als Schläger stadtbekannt waren.
    Wenn irgendein 18-jähriger Südländer drei Jahre lang so etwas wie Kickboxen trainiert hat, dann ist das eine kleine Kampfmaschine. Und bei Straßenschläger aus Südland ist davon auszugehen, dass sie Kickboxen aus dem FF breherrschen, dass sie Messer tragen und große Clans hintersich haben…

    Selbst wenn unser Student im Knast bleibt: er hat sich möglicherweise durch deinen „versuchten Totschlag“ davor bewahrt, mit zertrümmertem Schädel und schweren Hirnverletzungen auf der Straße liegen zu bleiben. Er hätte sich nix bekommen, selbst wenn man die Täter dann hätte ausfindig machen können.
    Da hätte seine unbescholtene Familie nämlich ganz schnell freiwillig auf weitere fordferungen verzichtet, …äh… „um die weitere Inegration des Jugendlichen nicht durch immense finanzielle Forderungen zu gefährden…“ So lieb konnen deutsche Familien plötzlich werden.

    Ein weiterer Aspekt ist schließlich, dass solche Verbrecherkreise organisiert sind. Wer als nicht rechtzeitig verschwindet, hat nach solchen Straßenkämpfen, wenn er Pech hat, den gesamten Clan am Arsch.

    Es gab doch neulich erst den Fall, wo im mulitikulturellen Köln mal wieder jemand von einem Kulturbereicherer „abgezogen“ werden sollte, sich aber wirksam mit dem Messer verteidigen konnte, so dass er sein Geld usw. nicht abgeben musste.
    Der angreifende Straßen-Verbrecher hat’s nicht überlebt. Notwehr war’s dennoch.
    Danach gab es massive Demos usw.

    Bei allen Bereicherungs-Phantasien der im o.g. urteilenden Richter: Woher sollte ein unbescholtener Student mal eben in wenigen Sekunden einschätzen können, welche Gefahrenpotentiale von albanischen (sofern die Nationalität stimmt) Schlägern und Straßenräubern ausgeht?

    Was hat er davon, weglaufen zu wollen, wenn sie ihn wieder einholen und die „feige Ratte“ dann erst richtig niedertreten?

    Der Aberwitz liegt ja daran, dass Leute, die weil unbescholten, von Straßenkämpfen keine Ahnung haben, also mit derartigen Situationen hoffnungslos überfordert sind, gleich mal eben die volle Härte des Gesetzes abbekommen – und dann zivilrechtlich auch noch verdonntert werden, – wie ich gelesen habe – 12500,- an die Verbrecher zu zahlen, während anderseits Koma-Schläger und „Intensivtäter“ aus Südland hierzulande von Hartz IV leben und dabei geradezu Narrenfreiheit genießen.

    Dass da was faul ist, sieht doch ein Blinder mit Krückstock!

  138. Verlogene Drecksjustiz!
    Es gilt, was leider schon seit mindestens ein bis zwei Jahren immer offener zu Tage tritt: – aus eigner Erfahrung aber schon seit 13 !!! Jahren-

    Dem ehrlichen, unbescholtenen (nicht-migrierten) Bürger bleibt nur Selbstjustiz – dann aber bitte noch unerkannt entkommen!

    Es ist eine Schande!
    Diese Justiz bezahlen WIR, damit sie uns ausliefert und verrät und UNSER RECHT beugt.

    Was bleibt da übrig als Selbstjustiz???

    Es wird Zeit, dass es Mitglieder der Justiz persönlich erwischt. (Tut es aber nie, weil sie in einer Parallelwelt leben)
    Wie werden die dann wohl handeln und verurteilt??!

  139. #203 robertoelbermann

    mäßigung, mäßigung!
    justizverbrecher kann man auch im altersheim noch zur rechenschaft ziehen. sobald das regime, dem sie hinten rein gekrochen sind, nicht mehr ist. das war nach den nazis so, nach den stalinisten der ostzone und wird auch nach dem gutmenchenfachismus im gegenwärtigen postdemokratismus so sein. man muß dann halt initiative ergreifen. nicht wahr.

  140. Wir haben hier doch einige Juristen, wie ich gelesen habe. Würde denn die Möglichkeit bestehen, eine entsprechende juristisch fundierte Petition zu verfassen, daß Urteile eben nicht mehr „Im Namen des Volkes“, sondern vielmehr „Im Namen des/r RichterIn“ oder „Im Namen des Gerichts“ gesprochen werden?

    Ich beurteile die „Recht“sprechung so:

    Es ist nachweisbar, daß viele Urteile gegen Art. 3 (1) GG verstoßen, der besagt:

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Eine Gegenüberstellung von Urteilen von Intensivtätern und (deutschen) Ersttätern dürfte dies ganz klar belegen. Als Beispiele seien hier nur dieser Fall und Mügeln genannt.

    Ein weiterer Punkt ist m.M.n. die „Haftung“. In fast allen Bereichen des Lebens kann eine bestimmte Person/Institution/Firma etc. für unterlassene Beratung oder bei Schäden – egal ob fahrlässig oder vorsätzlich – zur Haftung herangezogen werden. Nicht jedoch bei Fehlurteilen. Bei Urteilen „Im Namen des Volkes“ ist keine bestimmte Person für Haftungsschäden vorhanden, z.B. wenn ein Intensivtäter seinen zwanzigsten Freispruch bekommt und danach sofort wieder straffällig wird. Es sollte die Möglichkeit geben, daß für die Folgen des Freispruchs – also die erneute Straftat mit ihren Folgen – die neuen Opfer entsprechende Haftungsansprüche an RichterInnen oder Gericht geltend machen können. Dies ist aber bei „Im Namen des Volkes“ nicht gegeben, da keine konkrete Person oder Institution vorhanden sind.

  141. Ein klarer Fall von Rechtsbeugung, der Junge muss unbedingt in Revision gehen und braucht einen besseren Anwalt.

    Herr Steinhöfel, bitte übernehmen sie!

  142. RobertOelbermann

    …Es wird Zeit, dass es Mitglieder der Justiz persönlich erwischt. (Tut es aber nie, weil sie in einer Parallelwelt leben)
    Wie werden die dann wohl handeln und verurteilt??!

    Die Mitglieder der Justiz sowie jeder Abgeordnete ab Landtagsebene erhält auf Antrag jederzeit einen Waffenschein und darf somit eine Schußwaffe führen.

  143. Eigentlich unnötig, die Diskussion.

    Augen zu, ein bisschen Vorstellungskraft

    (5 Schweinepriester wollen mir ans Leder, ich hab ein Messerchen dabei, reisse das Teil in meiner Panik aus der Scheide und steche zu. Wohin? Weiss ich doch nicht, habe ja schliesslich Todesangst.)

    Augen auf. Notwehr, klarer Fall.

    Eine Frage stellt sich noch. Warum laufen immer mehr Deutsche bewaffnet in der Gegend herum?

    Gratuliere. Richtige Antwort.

  144. Nochwas: Jeder Gegenstand läßt sich als Waffe gebrauchen.

    „Forever armed“ by Mike Janich. Man sollte sich spätestens jetzt mit solchen Dingen intensiv beschäftigen. Bringt im Ernstfall mehr als über die Justiz schimpfen.
    Und im schlimmsten Fall ist mir lieber, meine Frau bringt mir Zigaretten in den Knast, als Blumen aufs Grab.

  145. Wenn die geltende Rechtsprechung in der BRD für jedermann/-frau gleich gelten würde, dann wäre es ja OK, aber so ist es eine Farce.

    Wenn man Witzurteile sieht, bei denen Mörder nur Körperverletzer sind und Komaprügler verhätschelt werden, dann kann man auch nichts mehr machen.

    Wenn diese Urteile so ausgefallen wären, wie es logisch wäre, dann gäbe es zwar Gerechtigkeit, aber sinnlose Paragraphen regieren wider den logischen Menschverstand.

  146. 188 Micha. Nicht mehr mit Dir.

    Für diejenigen, die es interessiert. Nachhilfe sozusagen.


    #169 E.Ekat: “Es ist die Rechtslage. Für diese sind Richter nicht verantwortlich.”

    Bei dieser Feststellung bleibt es. Richter machen nicht das Recht, das macht der Gesetzgeber. Richer wenden Recht an.

    Das war die erste Feststellung, die ich nochmals bekräftige.

    Das bedeutet nicht, das von Richtern das Recht nicht auch fehlerhaft angewendet werden könnte.

    Dafür gibt es dann das Mittel der Revision, bzw in anderen Rechtbereichen das der Berufung.

    Das gehört dazu.

    Auch dies ist alles gesetzlich geregelt. Du verlierst Deine Recht nicht, wenn Du einen Prozeß verloren hast.

    Warum das so ist, das können einige sich denken. So Leute wie Micha nicht.

    Es gibt keine Möglichkeit, von einem Richter einfordern zu können, das Recht richtig anzuwenden. Man muß einem Richer zugestehen, daß er das Recht versehentlich falsch angewendet haben könnte.

    Kann man ihm nachweisen, das er das recht absichtlich falsch anwendet, dann ist er dran. Rechtsbeiugung.

    Bevor es nun hier losrauscht: Rechtsbeugung hat nichts damit zu tun, was der durchschnittliche PI- Forumsleser als solches empfinden mag.

    Ein fehlerhaftes Urteil führt zur Revision, sofern entweder der Beklagte, oder aber der SDtaatsanwalt – auch die können ja der Meinung sein, es sei ein Fehlurteil ergangen -das Urteil anfechtet.

    Recht ist keine Naturwissenschaft. (Oh je.) Damit ist die Möglichkeit der Interpretation, und damit notwendig des Irrtums nicht auszuschließen. Eine Tatsache, die ein Micha zwar an seinem eigenen Leib vorgibt erfahren zu haben. Indem er die Fakultät wechselte, und glaubt Wissenschaftler geworden zu sein.

    Ein Vorgang jedenfalls, den er gleichwohl bis heute selber nicht verstanden hat.

    @#188 hundeblick

    @E.Ekat:
    Das ist einfach falsch. Das deutsche Recht erlaube eine Notwehr wie in dem hier vorliegenden Fall…. jedenfalls soweit ich die Details kenne.
    Es gab auch schon krassere Fälle, die mit Freispruch endeten, aber meist erst in höheren Instanzen.

    Hundeblick. Du hast Dir nicht die Mühe gemacht zu lesen, was ich geschrieben habe.

    Auch ich halte das Urteil für revisionsfähig.

    Das habe ich schon in den meinem ersten Beitrag klargemacht, in welchem ich denen, die das sachlich vorgetragen und begründet haben, zustimmte.

    Natürlich erlaubt das Gesetz eine Notwehr. Das Notwehrrecht ist jedoch etwas umfänglicher als was Du Dir darunter vorstellst. Ich lehne es ab, in diesem konkreten Falle meine eigene Bewertung einzustellen.

    Es ist auf jeden Fall problematisch, Notwehr geltend machen zu wollen, wenn man eine dazu geeignete Waffe oder Werkzeug mit sich führte.

    Das wird Euch ein Richer erklären, wenn ihr demnächst vor diesem steht, weil ihr beispielsweise Reizgas bei Euch führtet.

    Daher nochmals mein Rat, dieses nur mitzuführen, um beispielsweise Kampfhunde abwehren zu können. Habt ihr es aus diesem Grunde dabei, und macht das auch glaubhaft, dann spricht nichts dagegen, dies dann auch in Notwehr gegen einen Angreifer eingesetzt zu haben. Ihr dürft nur nicht vergessen, wofür ihr es ursprünglich mitgenommen haben wolltet.

    Alles andere kann zu einer Verurteilung von Euch führen.

    So ist das Gesetz.

    Es ist darüber hinaus Gosse, aus einem Urteil schließen zu wollen, unser Rechtssystem würde versagen.

    Es gibt täglich hunderte Urteile, die anschließend wieder kassiert werden. Das gehört dazu. Es ist anders nicht machbar.

    Gebildete Menschen, die gelten machen, von einer Unkultur überrannt zu werden, durchschauen dies.

    E.Ekat

  147. @ E.Ekat

    So ist das Gesetz…

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, was die Bürger denken?

    Übrigens ist Rechtswissenschaft keine Wissentschaft, sondern lediglich eine Geisteswissenschaft, ähnlich wie Psychologie oder Philosophie.

    Einfach auspauken was vorgebetet wurde.

    Wärst ein ‚guter‘ Politiker E.Eklat.

  148. #210 rookie (10. Jan 2009 13:18)

    Nochwas: Jeder Gegenstand läßt sich als Waffe gebrauchen.

    So ist es.

    “Forever armed” by Mike Janich. Man sollte sich spätestens jetzt mit solchen Dingen intensiv beschäftigen. Bringt im Ernstfall mehr als über die Justiz schimpfen.

    Genau, Vor allem dann, wenn man nicht auf die Reihe bekommt, welche Aufgabe einem Richter zukommt.

    Der Gegenstand, mit dem man sich wehrt sollte besser nicht deswegen bei sich geführt werden, um Notwehr zu begehen. Bereits dahinter schimmert die Andeutung, warum dies dann womöglich keine Notwehr mehr sein kann.


    Und im schlimmsten Fall ist mir lieber, meine Frau bringt mir Zigaretten in den Knast, als Blumen aufs Grab.

    Exakt.

    Ändert die Gesetze. Dann ändert sich die Rechtsprechung.

    Ich glaube auch, daß hier die Beweisaufnahme nicht richtig funktioniert hat, oder daß der Richter eine fragwürdige Abwägung getaoffen hat. Hätte der Sven dem Angreifer was in die Fresse gehauen, und der wäre daraufhin nicht mehr aufgestanden, dann wäre der Sven ohne Zweifel freigesprochen worden.

    Die Frage ist, wie jemand, der unter Stress steht, weil er angegriffen wird noch zu vernünftigen Abwägungen kommen kann.

    Ein Messer bei sich zu führen und in den Hals zu stechen, das ist schwierig einzuordnen. Der Richter hat auf versuchten Totschlag erkannt. Da habe ich Probleme, denn es lag ganz offensichtlich eine Notwehrsituation vor. Und der Angreifer lebt ja noch.

    In einer Notwehrsituation eine Tötungsabsicht zu unterstellen, weil der ein Messer mit sich führte: das ist die eine Sache.

    Die Tötungsabsicht zu beweisen, das ist die andere.

    Meiner Meinung nach in einer Notwehrsituation nicht erbringbar.

    Aber ich bin kein Jurist. hahaha.

    E.Ekat

  149. #13 Mistkerl (10. Jan 2009 14:15) @ E.Ekat

    So ist das Gesetz…

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, was die Bürger denken?

    Oh. Ich habe kein Problem damit, die Gesetze zu ändern. Ich verteidige hier nicht die Gesetze. Also die Politiker, die Parlamente.

    Ich verteidige hier die Anwendung der Gesetze.


    Übrigens ist Rechtswissenschaft keine Wissentschaft, sondern lediglich eine Geisteswissenschaft, ähnlich wie Psychologie oder Philosophie.

    Sehr, sehr, sehr richtig.

    Das ist genau mein Vortrag. Und deswegen muß man auch zugestehen, daß es Fehlöurteile geben kann und wird. Freilich: das erfordert die Möglichkeit, diese Fehlöurteile korrigieren zu können. Durch eine Berufung. Hier: Revision etc.

    Einfach auspauken was vorgebetet wurde.

    Kann ich jetzt nix mit anfangen.


    Wärst ein ‘guter’ Politiker E.Eklat.

    Oh weh.

    E.Ekat

  150. Irgendein – wie auch immer beknacktes – Gesetz wird vom Bundestag, Bundesrat und dem heiligen Bundespräsidenten abgesegnet und plötzlich ist es gottgegeben.

    Komischerweise wird das Volk ja gar nicht gefragt…achja, die durften ja eine Partei wählen…ab und zu mal…wenns halt nicht gepasst hat, waren die Wähler Nazis.

    Achja, die Richter des BVG sind ja lupendemokratisch ernannt worden.

    Das deutsche Volk wird von hinten bis vorne verarscht.

    Wenigstens darf das Volk sich nicht beschweren, da es ja seine Nemesis gewählt hat.

  151. Der Angreifer hätte zumindest selbst eine Strafe kassieren müssen, wegen Straftatbestand. Hat er aber nicht oder?

  152. @Mistkerl,

    …Darf sich aber nicht beschweren, da es sich seine Verarscher selber wählt…..

    Dem würde ich nicht widersprechen.

    Aber es kommt Hoffnung auf. Die Wirtschaft bricht zusammen. Das wird zu Radikalisierung führen. Ich tippe mal: Richtung links. Das ist ja nicht schwer zu erraten.

    Was die Sache jedoch nicht besser macht. Vor allem nicht die Wirtschaft.

    Also. Wir befinden uns mittlerweile erkennbar in einer Zeit des Umbruchs. Ich behaupte: des Kollapses.

    Und es ist niemand, absolut niemand sichtbar, der sich den Ursachen dieses sich schnell nähernden kollapses widmet.

    Alle glauben, Frau Merkel sei eine gute Kanzlerin. Tatsächlich ist sie eine der HauptverursacherInnen dieses globalen Kollapses.

    Der hat nämlich was mit ihrem Lieblingsthema zu tun: Klimaerwärmung.

    Man kann nicht beides haben, liebe deutschen.

    Man kann nicht den Gutmenschen mimen wollen, und die Welt retten, udn dafür in die Wirtschaft eingreifen.

    Und auf der anderen Seite von dieser regulierten Wirtschaft gut leben wollen.

    Was genau ich damit meine, das habe ich hier schon vor Weihnachten eingestellt und prophezeit, daß dies nach und nach sich im Jahre 2009 entfalten wird.

    Daimelr hat nun Kurzarbeit beantragt, nach den verlängerten Weihnachtsferien?

    Na sowas. Schaun wir mal.

    Kommen wir zu Deinem Schlußsatz zurück: Ja, die Deutschen sidn es wiederum selber Schuld. Niemand hat sie gezwungen, die Merkel für ihre beste Politikerin zu halten.

    Die ist nur gut darin, Euch vorzumachen, dies alles wäre das Resultat der Finanzkrise.

    Was schlicht gelogen ist.

    Die Autokrise wurde sichtbar im Frühjahr 2008, nachdem man den menschen ihr Lieblingsspielzeug, das Auto, lange genug madig gemacht hatte.

    Nee. Mitleid mit den Deutschen habe ich nicht.

    Die sollen den Attentäter von Mannichl fangen. Wenn man davon leben kann, mir soll es recht sein, Herr Seehofer.

    Wie weise doch der Stoiber war, sich nicht in das Kabinett der Merkel einbinden zu lassen. Und wie falsch er das doch auf der anderen Seite eingeschätzt hat.

    E.Ekat

  153. „Hätte der Sven dem Angreifer was in die Fresse gehauen, und der wäre daraufhin nicht mehr aufgestanden, dann wäre der Sven ohne Zweifel freigesprochen worden.“

    Vielleicht hätte er den fünf Angreifern „in die Fresse gehauen“, wahrscheinlich hätte er aber zumindest selbst Prügel eingesteckt und wäre im schlimmsten Fall schwer verletzt worden oder sogar getötet.

    Sven G. hat klar nach dem Gesetz gehandelt:

    „Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als bei § 34 StGB – nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.“

    Das heißt der Richter hat klar und deutlich Rechtsbeugung begangen! Was ist denn nun mit den eigentlichen fünf Angreifern passiert, wurden sie verurteilt?

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