» PI: Knast für Notwehr

(Karikatur: Götz Wiedenroth, Spürnase: Humphrey)

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131 KOMMENTARE

  1. Klasse! Wie das Meiste von Wiedenroth.

    Ausdrucken und dem Richter als Postkarte schicken!

  2. Einmalig!

    Ich würde in einer Notwehrsituation, ganz gleich wie sie entsteht, immer zum Mittel greifen, das die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Kampfunfähigkeit des Angreifers garantiert. Zum Selbstschutz ist dies angemessen. Das eigene Leben überwiegt, zumal ich bei Musels sowieso davon ausgehen kann, dass bei einem Angriff Tötungsabsicht vorliegt.

  3. Ich wünsche dem guten Mann genau diese Situation. Vielleicht kann er sich dann besser in die Situation des Opfers (nein, damit meine ich keine Bereicherer) versetzen.
    Eine Schande und Armutszeugnis deutscher Recht?sprechung!!!

  4. Deshalb immer dran denken. So hart wie möglich austeilen dann so schnell wie nur geht abhauen und immer alles bestreiten.
    Weil vor Gericht gibt es nur Urteile und keine Gerechtigkeit !

  5. kann Unlinks nur zustimmen: Tut was Ihr tun müsst… aber verschwindet danach! falls man nämlich erwischt wird droht einem nicht nur Gefängnis: Die „Brüder“ des „Opfers“ würden sich nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit freundlich bei euch melden. Und die haben schließlich den Musel/Migratenbonus

  6. Tolle treffende Karikatur!
    Vor allem auch die anderen auf wiedenroth-karikatur.de.

    Gute Arbeit!
    Weiter so!

  7. ..man müsste schon ein kleines Agentenköfferchen bei sich tragen um eine Auswahl an „angemessenen“ Mittelchen für jede Situation dabei zu haben…

  8. Ist denn der Name des Richters bekannt? Oder irgendjemand aus dem Gericht.
    Denkt dran: auch WIR haben dazu beigetragen das Riehe den Komaschläger Prozess abgegeben hat.
    Wir sollten das Opfer (Sven G) bestmöglich unterstützen und die Täter (Richter) degradieren!

  9. #4 Unlinks

    Wer kann bei der etablierten Gerichtsbarkeit noch von Gerechtigkeit reden?

    Oft entstehen solche Notwehrsituationen schon, weil Türken unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschneiden wollen. Und dann wird man als Opfer plötzlich zum Täter gemacht und verklagt. Das sind die seit den 50ern immer weiter „Demokratisierten“ BRD-Gesetze! Zum K…

  10. Ich nehme an, bei solchen Fällen wie auch bei Morsal wird es nötig sein, Demos zu organisieren Präsenz vor den Gerichten zu zeigen. Schluss mit dem Migrantenbonus!

  11. In welches Gefängnis kommt er ?
    Man könnte ihm Pakete senden und vielleicht später wenn er wieder rauskommt.

  12. Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet der Notwehrparagraph das Recht,dasjenige, vorhandene Mittel zu wählen, daß eine sofortige und dauerhafte Beendigung des Angriffs erwarten lässt.

    So hatte es einst der Gesetzgeber formuliert und verabschiedet.

    Was diese Richter heute regelmäßig tun ist eine ständige Vergewaltigung deutschen Rechts!

    Das Recht des Angreifers auf Leben und körperliche Unversehrtheit muß selbstverständlich hinter dem des angegriffenen zurückstehen.

  13. Typisch:

    Hunderte Polizisten begleiteten den Duisburger Protestzug, bei dem es zunächst nur einen kleinen Zwischenfall gab: Demonstranten bewarfen unter anderem mit Schneebällen und Taschenmessern zwei israelische Flaggen, die aus dem Fenster eines Hauses hingen. Um eine Eskalation zu vermeiden, sorgte die Polizei nach Angaben eines Sprechers dafür, dass die Flaggen eingezogen wurden.

    http://www.stern.de/politik/deutschland/:Demonstrationen-H%F6rt-Massaker-Gaza/651156.html

  14. Wo bleibt eigentlich E.Ekat?

    Müßte der nicht umgehend Herrn Wiedenroth bescheinigen, dass er -wie wir alle hier- einfach nur zu unterbelichtet ist, um die Herrlichkeit und Unfehlbarkeit der deutschen Justiz zu begreifen?

    Verkneift er sich sonst doch auch nicht!

  15. 3,5 Jahre für vorsätzliche & religiös Motivierte Körperliche Gewalt mit Messern auf Juden beganngen von Ausländern !

    3,9 Jahre für Notwehr gegenüber einer übermächtigen Ausländer/Schlägertruppe !

    So sieht Gerechtigkeit aus !

    Faschistenstaat !

  16. Was haben die eigentlichen Angreifer eigentlich für Urteile erhalten?

    “Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als bei § 34 StGB – nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.”

    Das heißt der Richter hat klar und deutlich Rechtsbeugung begangen!

  17. @ #10 inga (10. Jan 2009 20:36)

    Ich nehme an, bei solchen Fällen wie auch bei Morsal wird es nötig sein, Demos zu organisieren Präsenz vor den Gerichten zu zeigen. Schluss mit dem Migrantenbonus!
    —–
    Eine gute Idee, ich werde das im Vorstand vortragen. Zumindest sollten die Richter sehen, was wir von dieser ideologisierten Rechtsprechung halten. Dennoch warne ich jeden, der auf seinem Notwehrrecht besteht. Sobald Hilfsmittel der körperlichen Gewalt(Knüppel, Spray, Messer, Schusswaffe, aber auch Kampfsportwissen) benutzt werden,
    hat man es bei der heutigen Richtersippe sehr schwer, ohne Abstrafung davonzukommen. Deshalb sollte man versuchen, der totalen Eskalation zu entgehen. Vielmehr muss mit dem Stimmzettel diesem linken globalisiertem Treiben ein Ende gemacht werden.
    Gruss an alle, Gallier
    PRO-NRW

  18. EILMELDUG

    Wie ich aus aus zuverlässiger Quelle (mein Frisör) erfahren habe, soll nach dem Münchener 3Jahre-und-9-Monate-Urteil und den richterlichen Einlassungen dazu, der Notwehrparagraph geändert werden.

    Zukünftig soll er Weglaufparagraph heißen und zwingend für alle Straftaten sein

  19. “ Heftige Kritik übte der Richter auch am Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Sven G. flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

    tz

    Leider hat die deutsche Justiz dafür gesorgt, daß in so einem Fall, Flucht die einzige Möglichkeit ist
    a) mit dem Leben davonzukommen
    b) einer hohen Haftstrafe zu entgehen.

    Die deutsche Justiz, mit ihren milden Urteilen gegen Straftäter mit Migratiionshintergrund, trägt ein hohes Maß an Schuld bei solchen Vorfällen.
    Umso schändlicher ist es von einem Richter, dem Angeklagten das vorzuwerfen, wofür eigentlich er und seinesgleichen die Verantwortung tragen.

    Pfui Teufel!

  20. Richtig Intresant wird aber noch die Zivilrechtliche Klage des „Notwehropfers“. Der kann sich das Urteil nämlich unter den Arm klemmen und auf ordentlich Schmerzensgeld hoffen.

  21. Wozu sollte denn Sven G. noch am Tatort bleiben, wenn sich doch die vier anderen Angreifer um den Verletzten kümmern können? Ausserdem auch sonst vollkommen nachvollziehbar, wenn man Gefahr läuft wegen Notwehr zu nahezu vier Jahre verurteilt zu werden oder Rache durch die Angreifer zu befürchten hat!

    Der Richter muss ein wahrer Deutschenhasser sein!

  22. EILMELDUG-II

    Wie ich aus aus zuverlässiger Quelle (mein Frisör) erfahren habe, soll nach dem Münchener 3Jahre-und-9-Monate-Urteil und den richterlichen Einlassungen dazu, der Notwehrparagraph geändert werden.

    Zukünftig soll er Weglaufparagraph heißen und zwingend für alle Straftaten sein

    Dieses sei ein Vorschlag der CDU/CSU behauptete mein Informant. Die SPD hat sofort, wegen des anstehenden Wahlkampfes, einen Gegenvorschlag eingebracht: Umbenennung des – Paragraphen wegen Unterlassener Hilfeleistung – in Wegsehparagraph.

    Man gehe davon aus, dass durch die Änderungen, der Anteil der wahrgenommenen Straftaten sinke und sehe dieses als echten Fortschritt bei den Integrationsbemühungen aller politsch sich selbst gut beleumdender Parteien an.

    Ende der Satire

  23. #9 PI-Blogger (10. Jan 2009 20:34)

    „Ist denn der Name des Richters bekannt?“

    Laut Süddeutscher handelt es sich um einen gewissen Manfred Götzl.

    Googeln hilft und fördert auch weitere Seiten zu ihm zu Tage.

  24. Keine Sorge!

    Die Bundesregierung empfiehlt: Untersten Knopf drücken!

    http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/01/18/justizministerin/faehrt-in-berlins-gefaehrlichster-ubahn,geo=3511202.html

    „Riechen Sie die U-Bahn?“, frage ich. Wir steigen ein, fahren durch die Problemviertel Berlins. Drei Betrunkene steigen zu, sie haben Bierflaschen in den Händen. Ich habe keinen Augenkontakt mit den Biertrinkern. Frau Zypries auch nicht. Wir sprechen über die Architektur der Großstädte, die auch Gewalt auslöst, über Hochhäuser.

    Frau Zypries glaubt, dass Gewalt von der Unmenschlichkeit des Wohnens ausgeht.

    Wir steigen aus. „Wohin soll ich fliehen“, frage ich die Ministerin, „wenn die Schläger mich verfolgen?“ Vor mir und hinter mir der U-Bahn-Schacht. Die Ministerin sagt: „Es gibt Notrufsäulen am Ende und am Anfang jeder U-Bahn-Station. Auch ein Kind oder Rollstuhlfahrer kann den Knopf drücken. Es ist der unterste.“

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  25. NSDAP-Nazis, SED-KommunistInnen, 68erInnen-LinksgrünInnen, antisemitische AntifantInnen:

    Sie alle hassten oder hassen ihr eigenes Volk!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  26. In Anlehnung an die 68’er Anarchisten und deren „Aktionen“ in Universitäten und anderswo…

    Unter den Talaren, der Muff von 41 Jahren !

    Weg muß er, dieser Muff im Zwei-Klassen-Justizapparat.

    Wie stellen die sich das vor, diese selbsternannten „Sozialingenieure einer modernen Gesellschaft“ und ihre Vasallen ?

    Man soll sich, will man seine bürgerliche Existenz nicht gefährden, wehrlos schlagen, treten und abstechen lassen ? Bekommt man dafür im Zweifel posthum einen Integrationshelfer-Orden ?

    Winkt vielleicht bald noch extra-Knast, wenn man unverschämterweise nicht geduldig zusieht wie eigene Familienmitglieder angegriffen werden ?

  27. Ich finde Karikaturen gut für die Sache der Gerechtigkeit. Sie sagen mehr aus als manch gut gemeinter Beitrag. Und, die Richtige aufs Plakat gemacht, schindet Eindruck.
    Pi, ich danke Euch für eure Zivilcourage.
    Wenn es auch hart wird, Gott ist bei uns.

  28. Auf der Telegraph- Website schrieb einer neulich einen Kommentar, er sei der festen Hoffnung, er werde die ganze herrschende Kaste noch wegen Hochverrats angeklagt sehen. http://www.telegraph.co.uk/comment/telegraph-view/4077465/Britains-betrayed-tribe-the-white-working-class.html Sein Wort in Gottes Ohr!

    Wie schon früher möchte ich aber auch in diesem Zusammenhang anmahnen, eine Erfassungsstelle für solche (hier: juristischen) Greuel- bzw. Unrechtstaten einzurichten. Falls es nämlich zu dem erhofften Umschwung kommen sollte, braucht man Belege über Einzelheiten, Namen, Daten, Fakten usw. Im Idealfall hätte schon die alleinige Einrichtung einer solchen Erfassungsstelle eine pädagogische Wirkung auf potenzielle Täter.

    Im Übrigen meine ich, dass die Zukunft des Abendlandes weniger im Internet als vielmehr abends im Schlafzimmer entschieden wird.

  29. #32 Konservativer (10. Jan 2009 21:43)

    Wie bei den Nazis 1946 muss nach einem multikulturellen BürgerInnenkrieg die Schuldfrage gestellt werden, ein Nürnberg 2.0 wäre folgerichtig.

    2051 – Claudia-Fatima-Roth-Moschee heisst wieder Kölner Dom

  30. #15 One fight in Paris

    Demonstranten bewarfen unter anderem mit Schneebällen und Taschenmessern zwei israelische Flaggen, die aus dem Fenster eines Hauses hingen. Um eine Eskalation zu vermeiden, sorgte die Polizei nach Angaben eines Sprechers dafür, dass die Flaggen eingezogen wurden.

    http://www.stern.de/politik/deutschland/:Demonstrationen-H%F6rt-Massaker-Gaza/651156.html

    Aha, in Deutschland müssen also israelische Fahnen eingezogen werden, um sie vor dem Mob zu schützen. (Nicht vor dem braunen.) Bravo für diese Schande!

  31. Ich hoffe, die Angehörigen und Bekannte von Sven G. lesen PI.
    Den Cartoon kopieren und vor’s Münchner Gericht hängen

  32. #34 Fensterzu (10. Jan 2009 21:54)

    Bei uns stellte heute der ach so antifaschistische Deutsche Gewerkschaftsbund DGB das Megafon zur Verfügung, damit die PalästinsenserInnen damit „Israel Judenstaat“ brüllen konnten!

    2050 – Kölner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  33. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Heute knacken wir locker die 30 000 er Marke und das am Samstag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  34. Ich kenne Wiedenroth erst seit resp. durch PI und muss sagen, dass der wirklich richtig gut ist. Wo veröffentlicht der seine Sachen? Weiß das jemand?
    Zum obigen Bild: Wenn`s nicht so traurig wäre..

  35. da fragt man sich doch was für einen schrottanwalt sven g. hatte.

    jeder muselanwalt kriegt das besser hin !

    ich bin dafür ein opferfond einzurichten und für solche fälle die besten anwälte zu engagieren, gerne würde ich da ab un an mein scherflein zu beitragen.

    man kann doch solche urteile nicht einfach abnicken und das wars ?

  36. @ #36 Eurabier

    Bei uns stellte heute der ach so antifaschistische Deutsche Gewerkschaftsbund DGB das Megafon zur Verfügung, damit die PalästinsenserInnen damit “Israel Judenstaat” brüllen konnten!

    Ja ja, die GewerkschaftsHündin, Verzeihung: GewerkschaftsbündIn.

  37. @Wotan

    Richtig! Warum kann in diesem Fall nichts unternommen werden? Wie schauts aus mit zweiter Instanz?

    Wie wäre es, wenn mal in einer Art Forum solche Dinge besprochen werden, ggf. suche nach einer Kanzlei, die solche Fälle vertritt etc.

    Ich bin ebenfalls ein unbescholtener Bürger, hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen. Allerdings weiss ich, wie ich jetzt zu reagieren habe. Auf die Polizei warten und versuchen die Sache zu aufzuklären, dass werd ich mit Sicherheit nicht machen.

    Ich hab sowas von nem Hals, wenn ich solche Berichte lese. Der arme Kerl.

  38. Hier die e-Mail-Anschrift der bayerischen C*SU Justizministerinhttp://www.justiz.bayern.de/ministerium/minister/00043/

    Ob einige Mails zum Nachdenken anregen könnten?

  39. Ein erstaunlicher Fall.

    Wie sind die Angreifer davongekommen?

    Der sich Wehrende, egal was er für eine Waffe er führte, hat sich doch nur gewehrt.

    In Amerika bekommt selten der Täter bei einer Notwehrverhandlung eine Schuld, geschweige die Hauptschuld.

  40. Update: geeignet für das „Flugblättern“ ist die„Druckversion“ -Funktion die unterm jeweiligen Artikel zu finden ist.
    Bei einigen Blogs ist die „Druckeversion“ nicht vorhanden – dann den Admin des Blogs ansprechen, bei vielen Blogs ist eine ein Klick entfernte „Adminssache“.

    ***
    Blogs und Internet haben in den letzten Jahren viel bewirkt.

    Es sind aber immer noch viel zu Wenige denen die Augen geöffnet wurden was uns die moralisch erhabenen doch versagerischen Dressur-möchte-gerne-eliten an Kulturbereicherung, Demokratie- und Menschenrechtestärkung sowie wirtschaftlicher Prosperity bescheren.

    Der Weg immer mehr Leute an das Internet zu bringen führt über Flugblätter und Aufkleber mit Texten / Passagen aus den Artikeln und Verweisen / Links zu den vielen verschiedenen Blogs die um die Sache der Freiheit und Grundgesetztreue kämpfen.

    Diese müssen möglichst breit verteilt werden – Briefkästen, Scheibenwischer, Bussen, Straßenbahnen, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Straßen vor Kaufhäusern, etc.

    Blogs kann man jederzeit abschalten, Beispiele haben wir schon erlebt und es kommen noch weitere und härtere Schläge dieser Art – „Flugblättern“ ist NICHT ZU STOPPEN und besonders noch in Verbindung mit Internet entwickelt sehr gute Wirkung!!!

    Die ganze „Solidarnosc“-Bewegung die den kommunistischen Machtbereich zum Sturz gebracht hat war auf Flugblättern aufgebaut – zugegeben in einer jahrelangen, gefährlichen Flugblätter-Sisyphos-Arbeit.

    Das haben die sozialistischen, mörderischen Weltverbesserer im ehem. Ostblock erfahren müssen, das wird auch unseren volksumerzieherischen, realitätsverweigernden, ignoranten Dressureliten passieren.

    Übrigens – ein S/W Laser-Drucker und 500 Blatt Papier kosten – neu gekauft – um die 120€.

    Soviel müßte doch Jedem seine Freiheit Wert sein.

    Last but not least – die Wahlen kommen.

    Jetzt handeln – es reicht!

  41. Noch eine Frage an alle:

    Wie kann man dem Hermann, Innenminister Bayern, dazu auf Abgeordnetenwatch eine Frage bzgl. diesem Fall stellen? Komm nicht wirklich klar mit der Webseite. Find ihn zwar, aber irgendwie haut das nicht hin.

    Danke!

  42. Bei 47 Jahren Alleinherrschaft der C*SU in Bayern ist auch dem dümmsten Juristen klar geworden, was zu tun ist im Staate Bayern, um die eigenen Karriereschancen nicht zu versauen.

  43. #11 gefos (10. Jan 2009 20:35)

    Es gibt keine „deutsche“ Justiz.

    85 % der Gesetze werden in Brüssel gemacht, von Leuten, die aufgrund erstklassiger Bezahlung genau das tun, was die EU von ihnen erwartet.

  44. Das Urteil ist eine Schande, keine Frage, allerdings werden derartige Urteile von der nächsthöheren Instanz in aller Regel wieder aufgehoben.

    Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Diesen Grundsatz können auch die verblödetsten Gutmenschenschwätzer nicht auf den Kopf stellen!

  45. Ist ein Jurist hier? Wie wäre es in diesem Fall mit Massenmails an das bayrische Justizministerium, um auf den Fall aufmerksam zu machen? Hat die Bild München schon darüber berichtet?
    Danke für die Infos.

  46. @Jorge Miguel

    Hab in der Münchner Bild nix gelesen, zumindest ist nichts online.

    Wer hat die Email-Addi der Leserbrief-Redaktion der Bild? Da sollten wir was hinschicken.

  47. Etwas ähnliches ist hier in Berlin ebenso passiert.
    Ein bekannter wurde von drei Türken zusamen geschlagen, das von der Polizei gegen die Türken ein Strafverfahren wegen schwerer gefährlicher Körperverletzung eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und die Türken stellten dann ein Gegenstrafantrag der zu einem Strafbefehl von über 10 000 DM führte gegen dem Opfer. Doch weil die Türken den Briefkasten aufbrachen und die Post kontrollierten, war der Strafbefehl auch erst in den Händen des Opfers gelangt als dieser bereits rechtskräftig war.

  48. @2 #2 Karlmartell

    Die EU macht erst bald Gesetze, die für Nationalstaaten bindend sind, deshalb darf Irland doch so oft abstimmen.

  49. @ 53: Die „Juristen“ halten alle zusammen, da will keiner dem anderen ans Bein pinkeln – könnte ja der Karriere schaden ! Also immer schön mitgeschwommen im linken Mainstream. Der Richter in diesem Fall ist eben nicht die schimpfliche Ausnahme, sondern Typen wie der dominieren unsere „Rechtsprechung“ !

  50. Dieser widerliche, ekelhafte Ausbund von Richteranmaßung ist gewiß von nun an der GÖTZE der „Politisch Korrekten“(i.e Lügnern, Heuchlern, Kulturselbstmördern).

    Sie werden ihm opfern auf dem Altar der Vaterlandsvernichtung und der Vernichtung christlich-jüdischen Kulturschatzes des Abendlandes.

    PFUI ! IN DEN KNAST MIT DIESER RICHTERPFEIFE !

    Er ist keiner von uns, denn

    „W I R- W Ä H L E N – D I E – F R E I H E I T“
    (Konrad Adenauer, Bundeskanzler)

  51. Wiedenroth ist Kult!

    Wenns nicht anders geht: Hart zuschlagen und dann nichts wie wech (sozusagen schnell den Waggon wechseln) …

  52. Wie dumm und weltfremd der berobte Kretin ist, zeigt seine abenteuerliche Argumentation von Armen und Beinen in die man hätte stechen können. Ich kann auch dort haarscharf an einer Schlagader vorbeistechen oder diese gar treffen und der Typ verblutet. Ein wenig meschliche Anatomie sollte man auch ein sesspupender Jurist drauf als studierter Mensch drauf haben. Auch dass er die Grösse und das Körpergeicht des eigentlichen Opfers als Vorteil auslegt, zeigt wie weltfremd er ist. Denn scheinbar hat er noch nie gesehen, wie ein 90 Kilo Mann von einem vermeintlichen Zwerg windelweich geprügelt wurde. Zumal der Angreifer noch 4 Freunde dabei hatte, bei denen man als Opfer nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass diese sich bedeckt im Hintergrund halten.

    Mich widern solche selbstgefälligen Blindfische einfach nur noch an und ich hoffe, das Urteil wird schnellstmöglich kassiert! Bei solchen Richtern kann ich gut verstehen, dass unsere Parallelgeschafter das Recht gerne in der eigenen Hand wissen wollen und Dinge unter sich austragen, wenn es sich machen lässt.

  53. # 53

    Mir ist nicht bekannt, dass es in Bayern ein Abgeordnetenwatch zur Fragestellung gibt, wie es das an Abgeordnete des Bundestages gibt.

    Die URL für Alle bayerischen Landtagsabgeordneten habe ich zwar schon gepostet, stehe aber immer unter Moderation, und es ist von PI noch nicht freigeschaltet.

  54. #63 BUNDESPOPEL:

    „Dieser widerliche, ekelhafte Ausbund von Richteranmaßung ist gewiß von nun an der GÖTZE der “Politisch Korrekten”“

    Das hat doch methode:

    Bewährungsstrafe nach Schießerei im Kiez-Milieu
    Bei einer Schießerei am Hammer Deich im März war der Boxer Ismail Ö. schwer verletzt worden. Trotzdem hat das Hamburger Landgericht nun den Schützen Dariusch F. nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. http://www.welt.de/hamburg/article22…e_readcomments vom 14. Juli 2008

    Oder dieses schandurteil:

    Brutalen Kiez-Tätern bleibt das Gefängnis erspart
    Nach einem äußerst brutalen Überfall auf zwei Jugendliche sind die fünf Täter mit vergleichsweise milden Strafen davongekommen. Mathias Frommann, Bezirksamtsleiter und Vater eines der beiden Opfer, kritisiert die seiner Ansicht nach mangelhafte Präventionspolitik des Hamburger Senats.

    Sie hatten am 3. November einen hinterhältigen und brutalen Überfall begangen, um zwei Oberschüler „abzuziehen“. Die jungen Männer erlitten schwerste Verletzungen durch das Glas zerbrochner Bierflaschen, durch Messerstiche, durch Tritte und Faustschläge. Die Opfer, Daniel W. und Nico Frommann, Sohn des Bezirksamtsleiters Nord, haben durch die hinterhältige Attacke ihren „Glauben an die Menschen“ verloren.

    http://www.welt.de/hamburg/article20…e_readcomments vom 5. Juni 2008

    Und das alles im namen des volkes, aber nur
    Theo Retisch!

  55. Augsburger Allgemeine: Mannichl wurde von mehreren Bürgern angezeigt wegen Vortäuschens einer Straftat.

    Nach Informationen unserer Zeitung sind bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen Alois Mannichl eingegangen. Darin heißt es, der Polizeichef sei verdächtig des „Vortäuschens einer Straftat“. Da dies ein sogenanntes Offizialdelikt ist, muss die Staatsanwaltschaft solchen Anschuldigungen nachgehen.

  56. Zutreffender geht es nicht mehr! Genial!

    Ich hatte es gestern schon mal geschrieben, aber in einer Notwehrsituation wehrt man sich lediglich, um eine Gefahr (Not) von sich abwehren zu können. Die Mittel und auch die Folgen meiner Notwehrreaktion sind mir eigentlich völlig egal, Hauptsache ist doch, daß die Notwehrsituation abgewehrt wird. Da überlege ich auch nicht, welche Folgen eine Handlung haben könnte. Bevor ich sämtliche Folgen einer Handlung abgewägt hätte, wäre ich schon lange am Boden (oder vielleicht sogar nicht mehr am Leben), ob jetzt durch Schläge oder Messerstiche spielt dabei keine Rolle.

    Und ich wiederhole mich – manchmal – gerne:

    Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem Urteil! Als Teil des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, kann ich dieses Urteil in keinster Weise mit meinem Gewissen vereinbaren und trage dieses nicht mit! Dieses Urteil ist nicht in meinem Namen gesprochen worden, was eine Distanzierung des Urteils erforderlich macht!

  57. Auch wenn es vielen in diesem Blog nicht gefällt. Ich halte das Urteil für ziemlich hoch aber im Grunde gerechtfertigt. Der Angreifer war bedeutend schmächtiger als der Angeklagte.
    Bei einer Notwehr muß auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet werden.
    Gerade Ausländer beachten dies ja häufig nicht.
    Eine Schlägerei hätte der Angreifer mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren, gleich ohne Vorwarnung das Messer ziehen, zuzustechen und dann das Opfer ohne Ärzte informieren liegen zu lassen, ist nicht die feine Art.
    Der Richter konnte in diesem Fall nicht anders entscheiden (ich halte aber 2 Jahre für eher angemessen). Die lachhaften Urteile die Türken bekommen, darf man wenn es um die Maßstäbe von Gerechtigkeit geht, nicht anwenden.

  58. #17 Theo Retisch (11. Jan 2009 00:00) Your comment is awaiting moderation.

    Theo Retisch
    oder praktisch nicht politisch korrekt genug – oder was soll das?

    Ich bin da ganz „awaiting“…

  59. Der bis dahin unbescholtene Sven G. stand am späten Abend des 14. März in Garching vor einer brenzligen Situation. Mergim S. (17), der zuvor schon in einem Jugendtreff geschlägert hatte, schlug an jenem Abend Svens Freund nieder und attackierte anschließend den 30-jährigen Studenten.

    1.Wer hat eigentlich dem „niedergeschlagenen Freund“
    Erste Hilfe geleistet?

    2. Drei Attacken innerhalb kürzester Zeit. Die durch den Messerstich verursachte Kampfunfähigkeit dürfte doch weitere Gewalttaten verhindert haben?

    3. Ich bin auch für einen Fond. Wo kann ich spenden?

  60. charlie33, Dein Beitrag ehrt Dich.

    Ich weiß auch nicht, wo das richtige Strafmaß liegen wird. Das ist schon ärgerlich, wenn man angegriffen wird, und das Gericht dann, weil es genauer hinschaut, auch Dich belangt.

    Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das Gericht tatsächlich von einer Tötungsabsicht hat ausgehen dürfen, damit der Staatsanwaltschaft folgte.

    Dämlich ist hierbei, daß der Sven G. in den Hals gestochen hat. Da liegt eine derartige Argumentation schon auf der Hand.

    Dennoch hat eine Notwehr- Situation vorgelegen, und es müßte bewiesen worden sein, daß der Angegriffene sich nicht in einer Ausnahmesituation befunden habe.

    Das kann jedoch meiner Meinung nach garnicht bewiesen werden. Es sei denn….. der Sven hat bei der Vernehmung dumme Sachen gesagt.

    So wie viele der hier bei PI sich Äußernden sehr dumme Sachen sagen, und womöglich dann auch in einer solchen Lage bei einer Vernehmung aufgrund ihrer Unwissenheit dumme Sachen sagen würden, die dann für Sie zu einer Verurteilung führen.

    Es langt halt nicht, sich über die dummen Musels lustig zu machen. Man muß auch selber viel pfiffiger sein, als viele dies hier an den Tag legen.

    Mir kommt auch die Rolle des Staatsanwaltes etwas zu kurz.

    Staatsanwälte sind Weisungs- gebunden. Nach allem, was wir erleben, beispielsweise in Passau, muß man davon ausgehen, daß die Staatsanwälte mehr oder weniger Vorgaben erfüllen, bei der Art der Schärfe einer Anklage, und damit natürlich auch bei den Vorermittlungen.

    Die haben eine scheißende Angst, daß da demnächst was hochgehen könnte, und werden sozusagen präventiv tätig.

    Ein Richter hingegen beurteilt, was ihm zur Beurteilung vorgelegt wird.

    Nach allem gehe ich davon aus, daß das Urteil keinen Bestand haben, also von der nächsten Instanz kassiert werden wird.

    E.Ekat

    Das alles wiissen wir hier nicht.

  61. Ein Neurologe könnte dem Richter sicher sagen, was in einer lebensbedrohlichen Situation im Bedrohten abläuft. In Sekundenbruchteilen, in denen das rationelle Denken ausgeschaltet ist, wird die Entscheidung gefällt, Flucht oder Abwehr bzw. Verteidigung. Flucht kam dann nicht vor, da ja sein Freund schon in Gefahr war. Allein, wenn noch möglich, wäre wohl die Flucht angetretten worden. Aber es reicht, wenn nur Einer Dich an der Jacke festhält, ist Flucht nicht mehr möglich. (Selbst schon erlebt.)

    Habe da mal eine ganz detailierten Bericht darüber gelesen, wie die Nervenbefehle nach Eingang der Meldung „Lebensgefahr, Selbsterhaltung“) den Umweg über das Gehirn, das ja üblicherweise alles noch überprüft und möglicherweise (moralische ect.) Einwände hat, quasie für weitere Reaktionen übergehen, und den Befehl an die Muskeln direkt (also auf kürzestem Weg) übermitteln und ausführen lassen, in dem Fall eben das Messer in der Hand zur Verteidigung.

  62. @ Pingpong (10.1.2009 06:56 „Knast für Notwehr“)

    … Selbst wenn man davon ausginge, dass das gewählte Mittel zur Selbstverteidigung krass überzogen gewesen sei, so muss man dann dem Angegriffenen rechtfertigenden Notstand zugute halten.

    Sehr geehrte/r Pingpong,

    ich bin ein stiller Bewunderer der juristischen Sachkompetenz, die Sie schon mehrfach in diesem Forum gezeigt haben. Da Sie als Volljurist auftreten, wollte ich Sie fragen, was der von Ihnen erwähnte rechtfertigende Notstand (§34 StGB) mit dem Notwehrexzess des Sven G. zu tun hat.

    Für die Beantwortung meiner Laienfrage danke ich Ihnen im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß

    Gomer Pyle

  63. Der Nachsatz

    Das alles wiissen wir hier nicht.

    gehörte da nicht hin.

    Ich rate jedem, sollte er je einmal in solch eine Lage kommen wie dieser Sven, keinerlei Aussagen zu machen, die über die Angaben zur eigenen Person, Wohnort etc hinausgehen.

    Auf jeden Fall also vorher mit einem Anwalt sprechen.

    Hier wurde jemand zum Opfer seiner eigenen Leichtfüßigkeit, doch bestens über alles Bescheid zu wissen, z.B. was Notwehrrecht eigentlich alles umfaßt. Was alles geht.

    Ein fürchterlicher Irrtum, wie dieser Sven G. jetzt wissen wird.

    Trotzdem hoffe ich natürlich, daß er aus dieser Nummer wieder rauskommt.

    E.Ekat

  64. #69 charlie33 (11. Jan 2009 00:29)

    Auch wenn es vielen in diesem Blog nicht gefällt. Ich halte das Urteil für ziemlich hoch aber im Grunde gerechtfertigt. Der Angreifer war bedeutend schmächtiger als der Angeklagte.

    Kennst du die Figur des Angreifers. Selbst wenn, spielt es keine Rolle, da die Angreifer 5 zu 3 waren und überhaupt hat niemand das Recht andere körperlich anzugreifen.Hawwacks greifen nur an, wenn sie stärker sind (bewaffnet oder in Überzahl, meist noch beides kombiniert).

    Bei einer Notwehr muß auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet werden.
    Gerade Ausländer beachten dies ja häufig nicht.
    Eine Schlägerei hätte der Angreifer mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren, gleich ohne Vorwarnung das Messer ziehen, zuzustechen und dann das Opfer ohne Ärzte informieren liegen zu lassen, ist nicht die feine Art.

    Es ist auch nicht die feine Art mit 5 gegen 2 friedliche Menschen grundlos anzugreifen. So ein Abschaum verdient eigentlich nur den Tod!
    Hätte, wenn und aber ist großer Mist. Der Angreifer war mit aller Sicherheit, wie die feigen Schweine nunmal drauf sind, bewaffnet. Und ob er verloren hätte, wenn der Kampfkunst beherrscht weiß auch keiner. Der ANgreifer trägt also die 100%ige Schuld! Warum sollte er dem Arschloch noch helfen? Damit ihn dann die Bullen einlochen? So wie jetzt geschehen?
    Außerdem lies mal richtig, es waren 4 weitere Angreifer, die den gerne kalt gemacht hätten (100% mit bemessert)!

    Der Richter konnte in diesem Fall nicht anders entscheiden (ich halte aber 2 Jahre für eher angemessen). Die lachhaften Urteile die Türken bekommen, darf man wenn es um die Maßstäbe von Gerechtigkeit geht, nicht anwenden.

    Ich halte sie nicht für angemessen, da ein friedlicher Bürger seine bürgerliche Existenz wegen einem Riesenarschloch verloren hat und unsere Justiz schlägt sich auf die Täterseite.
    Auch kann es niemals gerecht sein, wenn Hawwacks als angreifende Täter Freisprüche erhalten und Bürger in Notsituationen sich ihrer Haut erwehren müßen. Der Angreifer hätte selber eine Strafe verdient gehabt und Freispruch für den Sven! Die miesen Hawacks haben ihre Messer mit Sicherheit dabei gehabt und haben, wie es ihre Art ist, diese ganz schnell verschwinden lassen!
    ———-
    Unsere Justiz muß sich da bald was einfallen lassen, wie sie radikalen Museltätern beikommen kann, die sich nicht an Gesetze halten und Bürger zur Notwehr zwingen. Wenn jeder Bürger (jedes 5. Opfer, Dunkelziffer noch höher wird von Museleseln angegriffen) sich, wie Sven wehren würde, dann kann der Staat die Pforten schließen, weil dann alle Arbeitskräfte im Knast sitzen. Alles nur, weil sie sich ihrer Haut erwährt haben!

    Aber das ist Irrenhaus MUSELNAZIBANANISTAN freigesetzt von BÜRGERKRIEG 90, im Jahre 2009!

  65. @ PI-Blogger (10.1.2009 20:34)

    Ist denn der Name des Richters bekannt? Oder irgendjemand aus dem Gericht.
    Denkt dran: auch WIR haben dazu beigetragen das Riehe den Komaschläger Prozess abgegeben hat.
    Wir sollten das Opfer (Sven G) bestmöglich unterstützen und die Täter (Richter) degradieren!

    Sehr geehrter PI-Blogger,

    das Degradieren missliebiger Richter ist in Deutschland schwierig, denn gemäß Art. 97 Abs. 1 GG sind die deutschen Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Gemäß Art. 97 Abs. 2 S. 1 GG können hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellte Richter wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.

    Das Doppel-G steht übrigens für das Grundgesetz. Das Grundgesetz ist diejenige Schrift, deren Wort und Geist der Webblog Politically Incorrect zu schützen vorgibt. Siehe Startseite, rechts oben.

    Mit freundlichem Gruß

    Gomer Pyle

  66. Vielleicht erinnert sich noch der eine oder andere an den New Yorker U-Bahn-Notwehrtäter Hugo Goetz (nicht Götzl) aus 1984:

    Bernhard Hugo Goetz (* 1947 in Queens, New York City) wurde bekannt als der Subway Vigilante, als er am 22. Dezember 1984 in der New Yorker U-Bahn auf vier Afroamerikaner schoss, die ihn berauben wollten. In New York wurde er zu einer Symbolfigur für einen Bürger, der sich angesichts der extrem hohen Kriminalität zu dieser Zeit zur Selbstjustiz gezwungen glaubte. http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Goetz#cite_ref-0

  67. @#75 Averroes (11. Jan 2009 03:40)

    Vielleicht erinnert sich noch der eine oder andere an den New Yorker U-Bahn-NotwehrtäterHugo Goetz (nicht Götzl) aus 1984:

    Es sind in den USA gerade die Bundesstaaten mit den allerstrengsten Waffengesetzen – u.a. auch New York -, die seit Jahrzehnten die höchsten Verbrechensraten aufweisen.
    New York konnte in den letzten Jahren auch nur noch durch eine strikte Zero-Tolerance-Politik befriedet werden, die von über 39.000 Polizisten durchgesetzt wird.
    (Die Stadt New York hat damit eine größere Anzahl Polizeikräfte als der gesamte Staat Kanada als stehendes Heer.)

    Auch wenn die Ergebnisse der modernen Kriminologie von vielen Linken und Bürgerentmündigern konsequent geleugnet werden:

    Eine Liberalisierung des Waffenrechts führt immer und ausnahmslos zu einem deutlich messbaren Rückgang zahlreicher Delikte.

  68. #77 Pingpong:

    Zitat: „Eine Liberalisierung des Waffenrechts führt immer und ausnahmslos zu einem deutlich messbaren Rückgang zahlreicher Delikte.“

    Was ja auch einleuchtet: Wer überfällt schon gerne Leute, die plötzlich losballern?

    Ich kenne jemanden, der vor zig Jahren einmal überfallen werden sollte, woraus aber nichts wurde, weil sich der Angreifer plötzlich einer scharfen Waffe gegenübersah…

    Ich frage mich, wo es hinführt, wenn Studenten wegen solchen Böldsinn vor einer zerstörten bürgerlichen Existenz stehen, während muslimische Hartz-IV-Empfänger und Schwerstkriminelle bzw. „Intensivtäter“ mit 500er Mercedessen Rentner zu Brei fahren, um dann wegen „guter Soziaprognosen“ halt mal wieder nach Hause geschickt werden.

    Das ist sicher die Art von Justiz, die sich Edathy & Co. wünschen.

    Dieser Staat ist zu einem Irrenhaus geworden, in dem sich ausländische Schwerstkriminelle auf Kosten der Steeurzahler wohl fühlen dürfen. Sowas kotzt einen nur noch an…
    Von den Blockparteien werde ich nie wieder eine wählen.
    Wenn des „Die LINKE“ gibt, wird’s Zeit für „Die RECHTSPARTEI“ oder „Die RECHTE“ – und damit meine ich keine ewig Gestrigen, die dem III. Reich hinterherträumen!

  69. #19 charlie33 (11. Jan 2009 00:29) Auch wenn es vielen in diesem Blog nicht gefällt. Ich halte das Urteil für ziemlich hoch aber im Grunde gerechtfertigt…

    #19charlie33, du bist ein megasaublödes Arschloch und ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du auch einmal in eine solche Situation kommst, aber kein Messer dabei hast.

    Schmächtig oder nicht sagt definitiv nichts aus über Schnelligkeit, Reaktionsvermögen und Kraft.

  70. @#69 charlie33

    Auch wenn es vielen in diesem Blog nicht gefällt. Ich halte das Urteil für ziemlich hoch aber im Grunde gerechtfertigt. Der Angreifer war bedeutend schmächtiger als der Angeklagte.
    Bei einer Notwehr muß auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet werden.

    Tut mir leid, aber das ist – unter juristischen Gesichtspunkten – schlichtweg nicht zutreffend.

    Es gibt keine Rechtsnorm, nach der ein Bürger sich nur nach gründlicher Abwägung der Mittel und mit „verhältnismäßigen Mitteln“ zur Wehr setzen dürfte.

    Theoretisch dürften sogar Angriffe auf das persönliche Eigentum – z.B. mein Auto – – beispielsweise mit einem Messer abgewehrt werden.

    Es gilt der Grundsatz:
    Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

    Eine Ausnahme, wodurch das eigene Verteidigungshandeln strafbar würde, könnte durch ein „krasses Missverhältnis“ entstehen, z.B. wenn ein – im übrigen harmloser – Apfeldieb mit einem Gewehr erschossen würde.

    Prinzipiell dürfen im übrigen zur Selbstverteidigung alle tauglichen Mittel eingesetzt werden, die dem Angegriffenen zur Verfügung stehen, selbst wenn ich also eine – im übrigen illegalerweise – Schusswaffe mit mir führte, dürfte ich diese zur Selbstverteidigung einsetzen.

    Der vorliegende Fall ist ein weiteres gutes Beispiel dafür, über welch erheblichen Ermessensspielraum deutsche Richter verfügen, und wie sehr die Interpretation(!) ansonsten unveränderter Gesetzestexte durch Zeitgeist, politische, gesellschaftliche und kulturelle Stimmungen beeinflusst wird.

    Weite Teile des BGB als auch StGB haben sich über die Jahrzehnte kaum bis gar nicht geändert.
    Im StGB finden wir heute noch z.B. Normen bzw. Formulierungen, die aus der Nazizeit stammen, z.B. der Mordparagraph.
    (Wer sich dafür interessiert, hier dazu ein Aufsatz: http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html)

    Geändert hat sich hingegen oftmals die Interpretation und Anwendung durch die Richterschaft – was im übrigen einmal mehr die hanebüchene These des hier oftmals herumschwatzenden Nichtjuristen E.Ekat widerlegt, dass „nur die Politiker“ an den Verhältnissen schuld seien – so einfach ist es eben leider nicht.

    Ein übles Beispiel hat hier die Nazizeit geliefert:
    Viele der bereits bestehenden Gesetze wurden durch eine willfährige Richterschaft sehr rasch – entsprechend der herrschenden und erwünschten Gesinnung – neu interpretiert und angewendet.

    Gesetze bedürfen immer der Interpretation und Anwendung.

    Ursprünglich war auch die Bewährung nicht dazu gedacht, die Bestrafung unbelehrbarer Gewalttäter dadurch zu unterlaufen, dass bis zu 40mal(!) in Folge eine Bewährungsstrafe verhängt wird.

    Die diesbzgl. zugrundeliegenden Gesetze haben sich in vielen Jahren wenig bis gar nicht geändert, die faktische Rechtsprechung hingegen sehr:

    Solche ewiglichen Ketten-Bewährungen hat es – bei gleicher Gesetzeslage – in den 50ern beispielsweise nicht gegeben.

    Wenn sich also die Gesetzestexte selbst oftmals in den vergangenen Jahrzehnten kaum geändert haben, dann muss die veränderte Rechtsprechung auf eine Veränderung innerhalb der Rechtsanwender (=Richterschaft) zurückzuführen sein.

    Der Ermessensspielraum der Richterschaft ist ganz erheblich, und daher unterscheiden sich Gerichtsurteile bei ähnlich gelagerten Fällen – trotz identischer gesetzlicher Normen – oftmals sehr.

  71. @#31 Rechtspopulist (11. Jan 2009 09:34) #77 Pingpong:

    Zitat: “Eine Liberalisierung des Waffenrechts führt immer und ausnahmslos zu einem deutlich messbaren Rückgang zahlreicher Delikte.”

    Was ja auch einleuchtet: Wer überfällt schon gerne Leute, die plötzlich losballern?

    In der Tat.

    Ein liberalisiertes und vernünftiges Notwehrrecht schafft letztlich Waffengleichheit.

    Wer sich die Kriminal- und Polizeistatistiken verschiedener Länder ansieht, wird feststellen:
    In Ländern, in denen der Privatbesitz von Schusswaffen verboten wurde, ist die Zahl verschiedener Gewaltdelikte dramatisch angestiegen.

    Die Erklärung ist ebenso einfach wie logisch:
    Wird die Bevölkerung entwaffnet, dann sinkt natürlicherweise für Verbrecher die Hemmschwelle, Straftaten zu begehen, da das Risiko, auf ein wehrhaftes und wehrfähiges Opfer zu treffen, sich deutlich verringert.
    Wer damit rechnen muss, bei Einbruch in Anwesenheit des Wohnungsinhabers überrascht und niedergeschossen zu werden, überlegt sich dieses Vorhaben.

    Einige Zahlen:
    In Grossbritannien ist 1997 der Privatbesitz von Schusswaffen verboten worden.
    In der Folge sind lt. Kriminalstatistik verschiedene Delikte signifikant angestiegen.

    So meldete z.B. bereits am 19.1.2000 der Daily Telegraph, dass erstmals in sechs Jahren die Kriminalität angestiegen sei. 19% mehr Raubüberfälle, 5% mehr Angriffe auf Personen. Von der Regierung wiegelte man ab und erklärte sogar, dass „das Einziehen der Faustfeuerwaffen nie im Sinne einer Reduzierung der Gewaltkriminalität erfolgt sei“.

    Ich will hier nun nicht seitenweise aus der englischen Kriminalstatistik zitieren (wer ernsthaft diskutieren will, kann sich die Quellen selbst im Original ansehen), aber die Schlüsse, die hier gezogen werden können, sind schon überdeutlich.

    Man kann ab Beginn des englischen Waffenverbots einen dramatischen Anstieg verschiedener Delikte (Raub, Einbrüche, Gewalttaten gg. Leib und Leben) feststellen, und die Ursache ist so simpel wie einleuchtend:

    Wer den Bürgern den legalen Besitz auf Waffen verwehrt, überläßt diese der Gnade von Verbrechern, die selbst keinerlei Skrupel haben, sich illegal Waffen zu verschaffen und diese einzusetzen.

    An dieser Stelle möchte ich beispielhaft auf eine entsprechende Studie verweisen, die sog. Lott-Studie:

    Der Wirtschaftswissenschaftler John R. Lott – unterrichtet u.a. an der jurist. Fakultät Yales – unternahm einen breiten Vergleich anhand der sich über 18 Jahre erstreckenden Kriminalitätsstatistiken von 3054 Verwaltungsbezirken mit unterschiedlich restriktiven Waffenrecht.
    Das Resultat überraschte Lott: in den 31 Staaten mit liberaleren Waffenrecht erwies sich die Gewaltkriminalität als signifikant geringer.
    Zur Veranschaulichung: die restlichen 19 Staaten hätten sich durch ein liberales Waffenrecht in etwa 1500 Morde, über 4300 Vergewaltigungen, 60000 bewaffnete Angriffe und 12000 Raubüberfälle ersparen können. Ganz klar geht hervor, Verbrecher fürchten Auseinandersetzungen mit bewaffneten Zivilisten, da der Ausgang immer ungewiß ist. Sie rüsten nicht auf, vielmehr kommt es zu einem Verlagerungseffekt von Gewalt- auf Vermögensdelikte, etwa von Raub zu Diebstahl.
    Quelle: John R. Lott, More Guns, less Crime. Understanding Crime and Gun Control Laws, Chicago 1998

    Lott untersuchte auch gemeinsam mit William Landes die so verstörenden Amokläufe ala Erfurt und kam zu dem Ergebnis, daß die Zahl der Opfer mit Einführung liberaler concealed carry Gesetze um durchschnittlich 69% sank. Das Fazit Lotts: Amoktäter streben nach totaler Kontrolle, wollen sich selbst richten und nicht in ihren „Todesritualen“ von bewaffneten Bürgern „gestört“ werden. Diese stellen für den Täter ein nicht kalkulierbares Risiko dar, während die Anfahrtszeit der Exekutive oft minutiös eingeplant wird.
    Quelle: John Lott and William Landes, Multiple Victim Public Shootings, Bombings, and Right-to-Carry Concealed Handgun Laws; erhältlich unter: http://www.tysknews.com/Depts/2nd_Amend/multiple_victim_shootings_study.htm

  72. Manchmal staunt man auch dann nicht schlecht, wenn man schon ahnt, was kommt, wenn die Maske erst einmal fällt:

    #62 E.Ekat: „Sollte ich Dich irgendwo treffen, Micha – und das kann man ja nicht wirklich ausschließen – dann haue ich Dir was auf die Fresse. Ist hiermit versprochen.“

    E.Ekat, ich hoffe du weißt: ich erwarte ein streng rechtsstaatliches in-die-Fresse-hauen, in dem engen Rahmen, den die Politiker bedauerlicherweise der Justiz gelassen haben.

    Und das bedeutet für dich:

    erst konvertieren, dann zuschlagen.
    Ohne Rechtgläubigen-Bonus kann das vor unseren Gerichten richtig teuer werden!

  73. Was? Komaschläger laufen frei herum und man solle lieber warten bis man abgemurkst wird?
    Das kann ich nicht glauben.
    Schließlich sind es fünf, die den Angriff getätigt haben.Theoretisch kann ich sogar eine Gabel als „Waffe“ benutzen-oder damit essen.Aber genausogut haben oben genannte ihre Füsse und Beine als „Waffe“ missbraucht, und die laufen noch umher.
    Was soll der Quatsch, was ist das für ein Anwalt? Die können ja schon machen was sie wollen, es soll anscheinend ein Tabu werden, sich gegen gewisse Gruppen zur Wehr zu setzen, eine Art Umerziehung???
    Man stelle sich mal vor, dass man schon Angst haben müsse, dass man sich wehrt??
    Wehrt euch nicht, duckt euch, oder was??
    Unglaublich-das muss in die Bild.

  74. ein deutscher richter kann mit fug und recht verlangen, daß ein sich bedroht fühlender sich erst mal in aller ruhe hinsetzt und über alle optionen einer ausgewogenen, politisch korrekten abwehr nachdenkt, wie der richter selbst bei der urteilsfindung ja auch: in einem vorgewärmten luxussitzmöbel mit einem gläschen vino rosso aus der toscana. das schafft sogar noch ein abgekifftes 68er-hirn im justizwesen.
    der notwehrling könnte, um ganz sicher zu gehen, seinen selbstverteidigungsvorschlag mit drei durchschlägen bei der justizverwaltung vorlegen und mit dem vermerk eilt -straftäter fackeln bei angriffen üblicherweise ja nicht lange- eine beschleunigte abwicklung anregen. einschließlich zweier widerspruchsinstanzen könnte der ganze vorgang in gut zwei bis zehn jahren abgewickelt sein.
    nichts von alledem hat der notwehrling getan,sondern sich spontan gewehrt, deshalb die vergleichsweise hohe strafe, die hier klar erkennbar auch einen erzieherischen zweck verfolgt.
    noch fragen?

  75. @#39 Micha

    Manchmal staunt man auch dann nicht schlecht, wenn man schon ahnt, was kommt, wenn die Maske erst einmal fällt.

    So sind sie. Wenn man mit Argumenten kommt oder sie sich in die Enge getrieben fühlen, oder intelektuell unterlegen, fällt die Larve.
    Selbst bei solchen Personen wie E.Ekat.

    Aber Vorsicht…E.Ekat, vielleicht haut Micha Dich ja klein!
    Ich kenn ihn, ist so ein Grosser, Kampfsportler…Bestell schon mal einen Rollstuhl. Gibt richtig gute Modelle.
    😆
    😉

  76. Es sollte ein heiterer und geselliger Abend für die fünf Albaner um Mergim S. aus München werden, der durch eine Tracht Prügel für eine deutsche Kartoffel abgeschlossen werden sollte. Als sie schließlich fidel in die U-Bahn einstiegen sahen sie auch schon zwei geeignete Subjekte, die ihr Verlangen stillen könnten.

    „Normalerweise sind deutsche Kartoffeln wehrlos und unbewaffnet“, sagte Mergim S. nachträglich mit bedauernswerter Stimme

    Alles fing so schön an, der Freund von Sven G. bekam ein paar wenige wunderbare Schläge ins Gesicht und ging blutüberströmt zu Boden.

    „Alles ging nach Plan, wir waren schon in freudiger Erwartung der nächsten Kartoffel ein paar zu verpassen!“

    Doch dieser Plan wurde boswillig und niederträchtig von Sven G. vereitelt, dieser zückte nämlich ohne Vorwarnung ein Messer und stiess es dem Angreifer Mergim es in den Hals! Daraufhin lies dieser von der Täterkartoffel mit den Worten: „Jetzt reichts!“ ab und flüchtete mit den anderen Albanern.

    Doch diese Niedertracht von Sven G. konnte letztendlich doch noch gesühnt werden.

    „Seit dem Stich kann ich nie wieder ohne Schwierigkeiten Profifußballer werden und natürlich auch keine deutschen Kartoffeln verprügeln“, sagte Mergim S. mit schluchzender Stimme.

    Mergim S. wurden aussergerichtlich zunächst 12500 Euro Schmerzensgeld durch Sven G. zugesprochen. Doch dieser erfuhr erst vollkommene Gerechtigkeit als Sven G. im Gericht zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.

    „Es darf nicht sein, dass fünf Albaner die Abends nur Spaß haben und einer deutschen Kartoffel ein paar Schläge verpassen wollen damit rechnen müssen keine wehrlose und unbewaffnete Person zu treffen.“ sagte Richter Götzl mit erzürnter Stimme und zeigte auf das tränenüberströmte Gesicht von Mergim S. und fuhr fort: „Ich habe unzählige Van Damme Filme gesehen und obwohl dieser gegen hunderte Kämpfer antrat hat er nicht ein einziges Mal ein Messer benutzen müssen und Bud Spencer und Terence Hill waren selbst gegen bewaffnete Gegner stets im Vorteil. Sie sind Bud Spencer im Vergleich zu den Albanern und daher verurteile ich sie im Namen des Volkes zu 3 Jahren und 9 Monaten!“.

    Die Albaner und andere Südländer begrüßten das Urteil sehr, da es von nun an unwahrscheinlicher ist, dass ihre heiteren Abende getrübt werden könnten.

  77. #30 Eurabier (10. Jan 2009 21:24) NSDAP-Nazis, SED-KommunistInnen, 68erInnen-LinksgrünInnen, antisemitische AntifantInnen:

    Sie alle hassten oder hassen ihr eigenes Volk!

    Wobei ich mir bei den ertsen beiden nicht sicher bin.

  78. Hallo,

    alles schön und gut, aber wenig zielführend!
    Fragen:
    1. Ist dieses Urteil revisionsfähig?
    2. Hat / wird der Verurteilte Revision einlegen?
    3. Hat er ausreichend Unterstützung?
    4. Wenn nicht, wie wäre es mit einem Sammelkonto, verwaltet von Herrn Herre, für einen 2ten oder besseren Verteidiger?

    Spendet nur jeder zehnte auf pi an einem Tag 5 Euro hat die Verteidigung 12000 Euro zur Verfügung. 500 Verwaltung und Nebenkosten.
    Das sollte doch für ein bis zwei Schriftsätze eines Strafverteidigers reichen.;-))
    Bei dem übrigens nicht die richtige Gesinnung wichtig ist, sondern das Können!
    Wo können wir uns „treffen“ um das zu diskutieren?
    Ich wäre mit 10 Euro dabei.

    Gruß

    Z1

  79. @ Pingpong (11.1.2009 10:01)

    @#31 Rechtspopulist (11. Jan 2009 09:34) #77 Pingpong:
    Zitat: “Eine Liberalisierung des Waffenrechts führt immer und ausnahmslos zu einem deutlich messbaren Rückgang zahlreicher Delikte.” …

    In der Tat. …

    Richtig. Aus diesem Grunde ist die Pro-Kopf-Kriminalität in den Vereinigten Staaten wesentlich geringer als in Deutschland, weil das amerikanische Waffenrecht wesentlich liberaler als das deutsche Waffenrecht ist. Ich habe es schon immer gesagt: Jeder einzelne Knalldepp, der mit eine scharfen Waffe herumläuft, schafft ein Plus an Sicherheit für den deutschen Volkskörper.

    Und wenn wir dann noch die Altersgrenze für die Strafmündigkeit absenken und das Jugendstrafrecht abschaffen—so wie sich das eigentlich schon lange gehört—dann können wir endlich Zwölfjährige wegen Mordes verurteilen. Und Sechsjährige können endlich wegen sexueller Nötigung verhaftet werden, wenn Sie der Kindergärtnerin an den Busen getatscht haben.

    So wie in den USA. Wunderbar.

    Mit freundlichem Gruß

    Gomer Pyle

    @ Pingpong (der Volljurist)

    Bitte nicht meine obige Frage übersehen. Bitte erklären Sie, welcher Zusammenhang Ihrer Meinung nach zwischen Notwehrexzess und rechtfertigendem Notstand (§34 StGB) besteht.

    Danke.

  80. Wenn man sich als Bürger nicht mit Waffe wehren darf, dann müsste die Konsequenz sein, dass sich auch die Polizei gegenüber einer Überzahl an unbewaffneten Angreifern nicht mit Schlagstock oder Pfefferspray wehren darf. Und bei Messerstechern dürften sie dann auch keinen Schusswaffengebrauch machen. Schließlich sind Polizisten auch oftmals schwerer und größer als die kleinen Südländer und auch besser im Nahkampf ausgebildet!

  81. Man muss auch bedenken, dass 3 Jahre und 9 Monate eine relevante Zeit sind, die er wohl auch absitzen muss, da da nichts mit günstiger Sozialprognose ist.

    Sitzt er eigentich in U-Haft?
    Ich denke ja, das ist ein tolles Stigmatum.

  82. Geht auf die Homepage der Kanzlerin, fordert die sofortige Aufhebung dieses Skandalurteils und die Entlassung des Richters und zuständigen Staatsanwaltes.
    Je mehr desto besser.
    Auf gehts !

  83. Der Reihe nach:

    #89 Micha (11. Jan 2009 10:06) Manchmal staunt man auch dann nicht schlecht, wenn man schon ahnt, was kommt, wenn die Maske erst einmal fällt:

    #62 E.Ekat: “Sollte ich Dich irgendwo treffen, Micha – und das kann man ja nicht wirklich ausschließen – dann haue ich Dir was auf die Fresse. Ist hiermit versprochen.”

    E.Ekat, ich hoffe du weißt: ich erwarte ein streng rechtsstaatliches in-die-Fresse-hauen, in dem engen Rahmen, den die Politiker bedauerlicherweise der Justiz gelassen haben.

    Daß man nicht ungestraft falsche Behauptungen über andere aufstellen sollte im Vertrauen darauf, im anonymen Internet ungestraft provozieren zu dürfen, das sollte Dir klar sein. Du warst gewarnt. Du hast es nicht lassen können. Dafür gibt es auf die Fresse.

    Erzähle mir ein bißchen mehr von Dir.

    E.Ekat

  84. @ Zeitgeist1 (11.1.2009 14:35)

    Wenn man sich als Bürger nicht mit Waffe wehren darf, …

    Es liegt mir natürlich fern, mich in Ihr Gespräch mit Mistkerl einzumischen, aber was Sie schreiben, ist sachlich falsch. Im Rahmen der Grenzen, die das Notwehrrecht einräumt, darf sich ein Bürger durchaus mit einer Waffe wehren.

    Auch ohne das Urteil gelesen zu haben (das sollte man eigentlich tun, bevor man sich äußert), vermute ich, dass die zulässigen Grenzen der Notwehr vor allen Dingen aus folgenden zwei Gründen überschritten waren:

    1) Sven G. hat ohne Vorwarnung zugestochen (so etwas wie: „Verpiss dich, oder ich stech‘ dich ab!“).
    2) Sven G. hat dem Angreifer in den Hals gestochen und somit einen potentiell tödlichen Stich ausgeführt.

    Ein solcher Tötungsversuch ohne jede Vorwarnung kann (in aller Regel) nicht gerechtfertigt werden. Dies überschreitet die zulässigen Grenzen der Notwehr. Dass Sven G. die Grenzen der Notwehr i.S.v. §33 StGB aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ überschritten hat, das hat ihm der Richter—nach entsprechender Würdigung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen—wohl einfach nicht geglaubt. Es kann auch sein, dass sich Sven G. in der Verhandlung verplappert hat.

  85. Volljurist Pingpong, 87 u.w.

    Eine Ausnahme, wodurch das eigene Verteidigungshandeln strafbar würde, könnte durch ein “krasses Missverhältnis” entstehen, z.B. wenn ein – im übrigen harmloser – Apfeldieb mit einem Gewehr erschossen würde.

    Erstens war es ein Kirschdieb, um den es hier ging.

    Zweitens: wenn sich einem Gericht der Verdacht aufdrängt, dass eine Situation gesucht wurde, in der unter einem Eindruck einer Notwehr Handlungen als Abwehrhandlungen getarnt werden, dann fällt Notwehr weg.

    Dieser Eindruck wird gestärkt dadurch, dass beispielsweise jemand eine Waffe bei sich führt. Nachlesen, was alles als Waffe bezeichnet werden kann.

    Sie wissen nicht, was dieser Sven G. in seiner Vernehmung vorgetragen hat. Was also den Richter bewogen hat, dieses Urteil so zu fassen. Wenn der so vorgetragen hat, wie sie dies hier vorkauen, oder wie dies dem Forums- Geist entspricht, dann hat der Sven G. ganz schlechte Karten gehabt.

    Wenn Sie tatsächlich Jurist sind, und ihre Äußerungen Ausdruck ihres juristischen Inventars sind, dann sollten Sie vielleicht doch besser etwas anderes machen.

    Hier jedenfalls richten Sie mit Ihren wohl aus einer persönlichen Kränkung herrührenden Äußerungen massiven Schaden an, der durchaus zu weiteren Urteilen führen könnte wie jenem über diesen Sven G, und zwar immer dann, wenn jemand das Notwehrrecht so missversteht oder den Anschein aufkommen läßt es zu mißbrauchen, wie sie dies offenbar verstanden haben, auf jeden Fall hier kolportieren wollen.

    Auf den Rest ihrer Ausführungen einzugehen spare ich mir insbesondere als „Nichtjurist“.

    Richter interpretieren Gesetze. Die Interpretation ist im Laufe der Zeit u.a. gesellschaftlich bedingten Veränderungen unterworfen. Das ist eine Binse, Pingpong.

    Das berechtigt niemanden den Eindruck erwecken zu wollen, Richter würden willkürlich urteilen. Schon garnicht Leute, die dabei für sich geltend machen, vom Fach zu sein.

    Wenn Gesetze nicht mehr in die Zeit passen, dann müssen sie geändert werden. Für die Gesetze jedoch sind nicht Richter, sondern der Gesetzgeber verantwortlich.

    Es hat sich viel verändert. Auch durch den Zuzug Angehöriger fremder Kulturen. Wenn wir die nach unserem Kulturverständnis und den dementsprechenden Gesetzen aburteilen, dann landen wir in Schwierigkeiten.

    Ein Versäumnis des Gesetzgebers, der Politik. Nicht der Richter.

    E.Ekat

  86. An Gomer

    Haha seit wann muss man denn eine Vorwarnung geben, wenn man sich verteidigt!

    Des weiteren ist es auch völlig verständlich, dass er keine gegeben hat, weil wenn er gewartet hätte es eben hätte so gut sein können, dass seine Angreifer schon zuschlagen oder ihn ebenfalls mit einem verdeckten Messer attackieren. Ausserdem kann ein gewarnter Angreifer einen Verteidigungsschlag leichter abwehren!

    Man darf im Übrigen rechtlich gesehen bereits den Dieb eines mittelwertigen Gegenstandes erschiessen, wenn man ansonsten das Risiko hätte eine Körperverletzung hinnehmen zu müssen. Dann darf man das erst Recht, wenn es um die Unversertheit des Körpers geht, also auch ein Messer benutzen.

    „Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als bei § 34 StGB – nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.“

    Entschuldigung Ekat, ich habe zwar beim Überfliegen meinen Namen bei ihnen entdeckt, aber eigentlich überspringe ich ihre Beiträge immer!

  87. @E.Ekat,
    was mir völlig unverständlich ist, ist Ihre Kritiklosigkeit gegenüber der deutschen Justiz.
    Sie verteidigen selbst haarsträubende Fehlurteile.
    Das hat schon was von religiöser Anbetung.

    Ich bin fest überzeugt, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird.
    Trotzdem wurde es gesprochen. Da darf man doch mal die Frage stellen, ob dieser Richter wirklich auf dem richtigen Platz sitzt.

    In einem normalen Land, wo Staatsanwaltschaften sich ab und zu zur Wahl stellen müssen, wäre so ein Fall gar nicht zur Anklage gebracht worden.
    Der Bürger würde es mit Abwahl honorieren, wenn Staatsanwälte ihm das Recht auf Notwehr gegen kriminellen Mob verwähren.

    Ach nochwas, achten Sie mal auf Ihren Ton. Irgendwie hab ich Gefühl, Sie haben Ihre Medikamente nicht genommen.

  88. @ Zeitgeist1 (11.1.2009 15:48)

    Haha seit wann muss man denn eine Vorwarnung geben, wenn man sich verteidigt

    Wer eine potentiell tödliche Verteidigungshandlung ausführt, muss den Angreifer grundsätzlich vorwarnen. Wer z.B. in Notwehr eine Schusswaffe einsetzt, muss grundsätzlich in vernehmbarer Lautstärke einen Warnruf äußern („Stehenbleiben, oder ich schieße!“), bevor er einen potentiell tödlichen Schuss abgibt.

    Des weiteren ist es auch völlig verständlich, dass er keine gegeben hat, weil wenn er gewartet hätte es eben hätte so gut sein können, dass seine Angreifer schon zuschlagen oder ihn ebenfalls mit einem verdeckten Messer attackieren. Ausserdem kann ein gewarnter Angreifer einen Verteidigungsschlag leichter abwehren!

    Dann hätte er zumindest auf eine weniger sensible Körperregion zielen müssen. Ein vorwarnungsloser Stich in den Hals kann durch Notwehr grundsätzlich nicht gerechtfertigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Angegriffene (wie im vorliegenden Fall) eine gewisse Zeit hatte, um rational darüber nachzudenken, wie er sich verhalten will. Aber der Herr Informatikstudent hat wohl übersehen, dass das Notwehrrecht nicht den Denkgewohnheiten eines Ego-Shooters genügt. Es geht nicht ums Punktemachen durch heimtückisches Abstechen des Gegners.

    Man darf im Übrigen rechtlich gesehen bereits den Dieb eines mittelwertigen Gegenstandes erschiessen, wenn man ansonsten das Risiko hätte eine Körperverletzung hinnehmen zu müssen.

    1) Wenn Sie von dem „Dieb“ körperlich bedroht werden, dann ist es kein Dieb sondern ein Räuber (und mithin kein Diebstahl sondern Raub).
    2) Eine Notwehrsituation kann übrigens auch dann vorliegen, wenn weder das Leben noch die körperliche Integrität des Angegriffenen bedroht ist. Auch das Eigentum ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Soll heißen: In bestimmten, sehr speziellen Situationen (da müsste man sehr viel dazu sagen), erlaubt es das deutsche Notwehrrecht, zur bloßen Verteidigung des Eigentums zu töten.

    Das ist allerdings nicht ratsam, denn man muss anschließend beweisen, dass tatsächlich eine entsprechende Notwehrsituation vorlag, d.h. dass alle Tatbestandsmerkmale der Notwehr erfüllt waren. Und wenn dann nicht gerade eine Videokamera mitlief, die den gesamten Tatablauf aufgezeichnet hat, dann hat man vor Gericht sehr schlechte Karten.

    “Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als bei § 34 StGB – nicht statt. Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.

    Was Sie hier schreiben, ist m.W. richtig. Eine (vollumfängliche) Verhältnismäßigkeitsprüfung kann vor einer Notwehrhandlung selbstverständlich nicht stattfinden, weil dafür keine Zeit bleibt. Trotzdem hat auch das Notwehrrecht gewisse Grenzen. Vorwarnungslose Tötungshandlungen dürfen (in der Regel) auch bei vorliegender Notwehr nicht ausgeführt werden. Und das ist auch richtig so.

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis.

    Ich glaube, Sie sind über die Komplexität des Notwehrrechts nicht hinreichend informiert.

    Mit freundlichem Gruß

    Gomer Pyle

  89. #107 Sauerkartoffel (11. Jan 2009 15:53) @E.Ekat,
    was mir völlig unverständlich ist, ist Ihre Kritiklosigkeit gegenüber der deutschen Justiz.
    Sie verteidigen selbst haarsträubende Fehlurteile.
    Das hat schon was von religiöser Anbetung.

    Ich bin fest überzeugt, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird.

    Sehen Sie Sauerkartoffel, da werffen Sie den Blick auf ein tiefes Problem.

    Mit keiner Silbe habe ich in einem meiner bisherigen Beiträge dieses Urteil verteidigt. Ganz im Gegenteil habe ich frühzeitig kenntlich gemacht und geschrieben, daß ich es für ein Fehlurteil halte und erwarte, daß es in der nächsten Instanz kassiert werden wird.

    Fehlurteile jedoch gehören zum System dazu, jedenfalls solange, wie diese korrigiert werden können. Daher ist es völlig unangebracht, unser Jusitz-System an den Pranger zu stellen.

    Erkennen Sie den wesentlichen Unterschied, auf den ich aufmerksam machen möchte?

    E.Ekat

  90. Zeitgeist1, 106

    Entschuldigung Ekat, ich habe zwar beim Überfliegen meinen Namen bei ihnen entdeckt, aber eigentlich überspringe ich ihre Beiträge immer!

    Sie hallizunieren offensichtlich.

    Zudem folgen sie offenbar dumpfen Impulsen, mich mit der Mitteilung einerseits treffen zu wollen, daß sie mich nicht lesen, dennoch dazu jedoch etwas bei mir gelesen haben zu müssen.

    Pech für Sie. Denn nirgendwo hatte ich mich mit Ihnen überhaupt befaßt. Es ist so eine Sache mit den unkontrollierten Impulsen.

    Sie können also meine Beiträge tatsächlich überspringen. Wenns nicht mal so lustig wird wie gerade dieser Klo-Griff von Ihnen sehe ich kaum Veranlassung, sich mit Ihren Beiträgen auseinanderzusetzen.

    E.Ekat

  91. #107 Sauerkartoffel (11. Jan 2009 15:53)

    Ach nochwas, achten Sie mal auf Ihren Ton. Irgendwie hab ich Gefühl, Sie haben Ihre Medikamente nicht genommen.

    Diese Passage habe ich gerade erst gelesen, nachdem ich Ihren vorangegangenen Irrtum in 109 zu korrigieren versuchte. Ein guter Beleg, gerechte Strafe für mich dafür, Ihren Mist nicht zuende gelesen zu haben.

    Dann hätte ich mir 109 erspart.

    E.Ekat

  92. #108 Gomer Pyle

    Das Problem ist, daß sich hier bei PI nicht weniger als Volkes Stimme artikuliert. Die halten sich, ihre privaten Ansichten, schlichtweg für das Zentrum des Universums.

    Ein Richter muß auch prüfen, daß sich ein Notwehrrecht auch mißbrauchen läßt, um in dessen Schutz vermeintliche Notwehrmaßnahmen anwenden zu können.

    Dies zu übersehen, in einer derartigen Gefahr sehe ich alle diejenigen, die sich im Moment hier äußern.

    Diese tatsächliche Verpflichtung eines Richters lassen diese Bauchredner alle unter den Tisch fallen, einfach weil es ihnen so in den Kram paßt.

    Da kann man nicht viel mehr machen außer den Leuten einzuschärfen:

    Laßt die Waffen zu Hause, auch alles, was nach Waffe bereits ausgelegt werden könnte.

    Reizgas, ich wiederhole das hiermit, sollte, wenn es angewendet werden müßte – und das kann man ja heutzutage nicht ausschließen – bei der anschließenden Vernehmung so deklariert werden, daß man Angst habe vor Kampfhunden.

    Wer sagt, er habe dies in der Tasche gehabt zur Abwehr von jugendlichen Muslimen, der kommt damit womöglich schon in Teufels Küche.

    Verlaßt Euch nicht auf das Geschwätz von im Internet selbstdeklarierten „Volljuristen“. Die könnt ihr hinterher nicht haftbar machen. Seid kritischer.

    Die Leute hier leben in dem Wahn daß, was ihnen aus ihrem Hirn auf ihre Zunge fällt damit bereits zur Tatsache gerinnen würde, an die sich der Weltenlauf gefälligst zu orientieren habe.

    Da kann man nicht viel machen. Das wird noch viele Svens geben. Der – ich wiederhole mich hier vorsorglich – hoffentlich in Revision gehen wird und dort ein milderes Urteil erwarten sollte.

    E.Ekat

  93. „Wer eine potentiell tödliche Verteidigungshandlung ausführt, muss den Angreifer grundsätzlich vorwarnen.“

    Dazu hätte ich bitte eine Quelle!

    „Dann hätte er zumindest auf eine weniger sensible Körperregion zielen müssen.“

    Wie ist denn die Mannstoppwirkung bei einem Stich in den Arm? Ist der Angriff damit sicher beendet? Der Verteidiger hat dem Text nach den ich ihnen zitiert hat und dem sie selbst zugestimmt haben das Recht zu einer Abwehrhandlung die den Angriff mit Sicherheit beendet und das ist wohl bei einem Stich lediglich in das Bein oder den Arm nicht gegeben!

    „Wenn Sie von dem “Dieb” körperlich bedroht werden, dann ist es kein Dieb sondern ein Räuber (und mithin kein Diebstahl sondern Raub).“

    Wer hat von körperlicher Bedrohung gesprochen? Ich darf einen Dieb auch dann tödlich verletzen, wenn er mit dem mittelwertigen Gegenstand flüchtet und ich dabei Gegenwehr erwarten muss, die ich laut Recht nicht hinnehmen muss.

    „denn man muss anschließend beweisen, dass tatsächlich eine entsprechende Notwehrsituation vorlag“

    Noch gilt offiziell die Unschuldsvermutung in Deutschland, d.h. ich muss nicht meine Unschuld beweisen, sondern das Gericht meine Schuld!

    An Ekat

    Wer ihr Schadronieren entziffern kann, der muss ohnehin einen Master in Kryptologie besitzen!

  94. 113,

    Wer ihr Schadronieren entziffern kann, der muss ohnehin einen Master in Kryptologie besitzen!

    Hatte ich Ihnen nicht gerade was zu dumpfen Impulsen geschrieben, dennen man nicht folgen sollte? Nicht verstanden?

    Schadronieren? Kryptologie?

    (Nur ein Scherz. Weil es so schööön ist).

    E.Ekat

  95. @ E.Ekat (11.1.2009 17:13)  

    Das Problem ist, daß sich hier bei PI nicht weniger als Volkes Stimme artikuliert.

    Vox populi vox dei 😉

    Ein Richter muß auch prüfen, daß sich ein Notwehrrecht auch mißbrauchen läßt, um in dessen Schutz vermeintliche Notwehrmaßnahmen anwenden zu können.

    Richtig.

    Da kann man nicht viel mehr machen außer den Leuten einzuschärfen: Laßt die Waffen zu Hause, auch alles, was nach Waffe bereits ausgelegt werden könnte.

    Fraglos ein sehr vernünftiger Ratschlag.

    … Das wird noch viele Svens geben. Der … hoffentlich in Revision gehen wird und dort ein milderes Urteil erwarten sollte.

    Möglich.

    Ich wünsche Ihnen—und den anderen Teilnehmern hier—noch einen schönen Sonntag Abend.

    Gomer Pyle

  96. Es ist doch besser, wenn es mehr Svens geben würde als Schädelbrüche, mehrere andere Brüche und Kopfplatzwunden wie die deutschen Bundeswehrsoldaten, die in München von Immigranten schwer verletzt wurden.

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/251/450967/text/

    Schade, dass an deren Stelle nicht Ekat angegriffen wurde, der hätte unbewaffnet wie Bruce Lee mit einem Rundumschlag sicherlich alle ausser Gefecht gesetzt!

    An Ekat

    Ich entschuldige mich für die persönliche Anfeindung, aber ich finde um auch einmal sachliche Kritik zu üben ihre Texte oft unnötigerweise viel zu lang und missverständlich. Könnten sie sich nicht etwas prägnanter und klarer ausdrücken? Ausserdem wundere ich mich immer weshalb sie mit E. Ekat signieren, ihr Name ist doch ohnehin immer am Anfang des Beitrags sichtbar!

    An Gomer

    „<>“

    Diesen vernünftigen Ratschlag haben die Bundeswehrsoldaten in München befolgt, das Resultat habe ich oben beschrieben und so ist es vermutlich auch in 80 Prozent der Fälle!

  97. 116 Zeitgeist1

    Jetzt kommen wir scheinbar doch noch zusammen.

    Und zwar so:

    Schade, dass an deren Stelle nicht Ekat angegriffen wurde,

    Nett, vielen Dank.

    der hätte unbewaffnet wie Bruce Lee mit einem Rundumschlag sicherlich alle ausser Gefecht gesetzt!

    Ich kenne keinen Bruce Lee. Ich bin eigentlich auch kein Schläger. Ich bin allerdings auch noch nie angegriffen worden.

    Nun wen den Sie sich direkt an mich mit:

    An Ekat

    Ich entschuldige mich für die persönliche Anfeindung,

    Also gut. Erst wollen Sie mich vermöbelt sehen, einen Satz später dann piece.

    Einverstanden.

    aber ich finde um auch einmal sachliche Kritik zu üben ihre Texte oft unnötigerweise viel zu lang und missverständlich.

    Ist was dran.

    Könnten sie sich nicht etwas prägnanter und klarer ausdrücken?

    In meinen Kreisen werde ich verstanden. Alölerdings muß ich da nicht so weit ausholen. Das hängt also in vertrackter Weise tatsächlich zusammen.

    <I< Ausserdem wundere ich mich immer weshalb sie mit E. Ekat signieren, ihr Name ist doch ohnehin immer am Anfang des Beitrags sichtbar!

    Kurze Antwort wollen Sie?

    Wie sollte ich denn sonst signieren.

    E.Ekat

  98. …und „piece“ das war natürlich nicht etwa eine Verballhornung, sondern schlicht ein Fehler von mir

    „peace“ hätte das heißen müssen. Zumindest an dieser Stelle.

    E.Ekat

  99. „Also gut. Erst wollen Sie mich vermöbelt sehen, einen Satz später dann piece.“

    Nein, wollte ich niemals, ich wollte ihnen stattdessen nur zeigen, dass man sich ohne Waffen nur schwer gegen eine Überzahl an Angreifern wehren kann und dass diese Fälle nahezu immer mit schweren Verletzungen für den Angegriffenen ausgehen. Der Angreifer sucht in der Regel immer jemand schwächeren, zahlenmäßig unterlegenen bei dem er möglichst nicht riskieren muss selbst etwas abzubekommen.

    Bitte zitieren sie des weiteren bitte nicht jeden einzelnen Satz, weil das die Lesbarkeit erheblich einschränkt.

    „Wie sollte ich denn sonst signieren.“

    Sie müssen nicht signieren, denn ihr Name steht wie gesagt oben bei jedem ihrer Beiträge! 😉

  100. @ #103 E.Ekat

    E.Ekat, haben Sie eigentlich bemerkt, dass wir hier ein islamkritisches Forum sind?

    Wogegen wir uns hier auch wehren, ist das Schwinden der wesentlichen Kulturmerkmale, die die westliche Kultur auszeichnet – so z.B. die Freude am Diskutieren -gerne auch höchst strittig- , die Anerkenntnis des individuellen Gewaltverzichts bei Übertragung der Berechtigung einer Gewaltausübung auf entsprechende Institutionen und somit das Austragen von Streitigkeiten in der für unsere Kultur typischen -eben kultivierten- Weise.

    Wogegen wir uns hier insbesondere wehren, ist die Sofort-Beleidigtsein-Kultur, die wir bei unseren Mitbürgern aus dem mohammedanischen Kulturkreis so ‚gut‘ kennen, nahezu immer verbunden mit der Neigung zu sofortiger Gewaltanwendung.

    Und was machen Sie? Genau das Gleiche: sofort beleidigt, sofortige Androhung von Gewalt.

    Was wollen Sie eigentlich ausgerechnet in einem islamkritischen Forum?

    Gehen Sie doch bitte in Foren, wo auch die anderen Diskutanten Ihre proletenhafte Gewaltneigung teilen. Hier ist falsch.

    Und weiter werde ich mich mit Ihnen nicht beschäftigen – was allerdings nicht bedeutet, dass ich Sie nicht gelegentlich zitiere.

    Andere sollen ruhig auch rechtzeitig wissen, welches Niveau ihnen droht.

  101. Bitte zitieren sie des weiteren bitte nicht jeden einzelnen Satz, weil das die Lesbarkeit erheblich einschränkt.

    “Wie sollte ich denn sonst signieren.”

    Sie müssen nicht signieren, denn ihr Name steht wie gesagt oben bei jedem ihrer Beiträge

    Also. Zitieren soll ich nicht. Hmm

    Signieren: Stimmt. Oben steht mein Name über meinem Beitrag. Spricht das bereits dagegen, daß ich ihn dennoch signiere?

    Zum Angriff durch muslimische Schlägerbanden: das sehe ich alles ganz genauso wie Sie. Äußerst unangenehme Situation. Wird schnell so ausgehen, wie sie es schildern.

    Hat jedoch nichts mit dem zu tun, was ich hier vorgetragen habe. Ist mir schon klar, daß ihnen dies nicht klarsein kann.

    E.Ekat

  102. @ Zeitgeist1 (11.1.2009 17:20)

    “Wer eine potentiell tödliche Verteidigungshandlung ausführt, muss den Angreifer grundsätzlich vorwarnen.”

    Dazu hätte ich bitte eine Quelle!

    Roxin, Claus. ³1997. Strafrecht: Allgemeiner Teil. Bd 1. Grundlagen, der Aufbau der Verbrechenslehre. München: Beck. 569–570.

    VII. Erforderlichkeit der Abwehr

    Erforderlich ist jede geeignete, unter mehreren zur Auswahl stehenden Verteidigungsarten mildeste, nicht mit dem unmittelbaren Risiko eigener Beeinträchtigung verbundene Abwehr. Der BGH (GA 1956, 49) faßt das so zusammen: „Der Verteidiger muß von mehreren möglichen Verteidigungsarten diejenige auswählen, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt. Hierbei braucht er aber Beschädigungen seiner Eigentums und eigene körperliche Verletzungen nicht in Kauf zu nehmen. Er ist berechtigt, solche objektiv wirksamen Mittel als Verteidigungmittel anzuwenden, die die Beseitigung der Gefahr mit Sicherheit erwarten lassen.“ … Sie [die Abwehr] muß … das mildeste Mittel sein: Wer den Angreifer mit Fäusten oder Fußtritten abwehren kann, darf nicht zum Messer oder Revolver greifen. Wer ihn durch die Drohung mit einer Schlag- oder Schußwaffe oder durch einen Warnschuß abschrecken kann, darf nicht gleich schließen.

    Der Grundsatz des mildesten Mittels wird aber dadurch relativiert, daß der Angegriffene sich auf kein Risiko einzulassen braucht. Man braucht sich also auf einen Faustkampf mit dem Angreifer nicht einzulassen, wenn man nicht sicher ist, ohne Blessuren davonzukommen. Man braucht keinen Warnschuß abzugeben, wenn man bei dessen Erfolglosigkeit möglicherweise Opfer des Angriffs werden kann. Mißverständlich ist allerdings die in der neueren Rspr. häufig wiederkehrende Wendung, der Angegriffene dürfe dasjenige für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, „das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt. Er ist grundsätzlich nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist“ [BGHSt 24, 358; …]. Denn dann brauchte man nie mit der Waffenanwendung erst zu drohen oder einen Warnschuß abzugeben, weil nie sicher ist, ob sich der Angreifer dadurch beeindrucken läßt. In Wirklichkeit kommt es darauf an, ob nach der Warnung oder nach dem Einsatz eines weniger gefährlichen Abwehrmittels bei deren Erfolglosigkeit immer noch eine sichere Abwehr mit einem härteren Mittel möglich ist; dann muß man sich zunächst hinhaltender schonender Mittel bedienen, auch wenn deren Wirksamkeit zweifelhaft bleibt. Das gilt vor allem für den Schußwaffeneinsatz (BGH NStZ 1987, 172). Nur wenn Warnungen und mildere Abwehrmaßnahmen mit Gefahren für ihn verbunden sind, darf der Angegriffene ein härteres, aber sicheres Abwehrmittel wählen [BGHR §32 Abs. 2, Erforderlichkeit 10. Zur Problematik des Warnschusses instruktiv die viel diskutierte Entscheidung LG München I NJW 1988, 1860 (= NStZ 1989, 25). Dazu: Schroeder, JZ 1988, 567; Beulke, Jura 1988, 641; Mitsch, NStZ 1989, 26; Puppe, JZ 1989, 728. …]. Bei besonders gefährlichen Angreifern (z.B. einer von brutalen Schlägern drohenden Lebensgefahr) kann daher die Abgabe tödlicher Schüsse auch ohne vorherige Ankündigung des Schußwaffengebrauchs oder Abgabe eines Warnschusses gerechtfertigt sein (BGH StrV 1986, 15). …

    Wie gesagt: Die vorwarnungslose Abgabe eines tödlichen Schusses kann gerechtfertigt sein, unter bestimmten Voraussetzungen. Und der Richter kam nach Gesamtwürdigung aller Tatumstände zu der Auffassung, dass diese besonderen Voraussetzungen (z.B. drohende Lebensgefahr im Falle einer Warnung) im konkreten Fall nicht vorlagen.

    Und damit gilt das Grundsätzliche, auf das ich Sich hingewiesen habe: Sven G. hätte einen Warnruf abgeben müssen, bevor er den potentiell tödlichen Stich in den Hals des Angreifers ausführte. Das ist die Entscheidung des Gerichts. Wenn dem Täter diese Entscheidung nicht passt, dann muss er eben Rechtsmittel einlegen.

    Sie müssen verzeihen, wenn ich auf Ihr weiteres provokant-beleidigendes Geschreibsel hier nicht eingehe.

    Mit freundlichem Gruß

    Gomer Pyle

  103. Sie dürfen gerne zitieren, aber bitte nicht jeden einzelnen Satz! Sie können auch weiterhin signieren wie sie wollen, dass ist schließlich ihre Entscheidung, ich wundere mich nur darüber, weil es ja schon am Anfang des Beitrags steht, dass der Text von ihnen stammt und daher überflüssig ist! 😉

    Wenn sie das genau so sehen wie ich, dass man ohne selbst bewaffnet zu sein schwerste Verletzungen bei einem zahlenmäßig überlegenen Angreifer erwarten muss, dann stimmen sie mir doch wohl zu, dass man sich bewaffnen sollte um einen Angriff abwehren zu können oder nicht?

  104. @ Zeitgeist1 (11.1.2009 17:20)

    Verzeihung, ich habe die letzten Zeilen Ihres Postings auf mich bezogen, obgleich diese an den Teilnehmer Ekat gerichtet waren. Ich möchte Sie (und die anderen Teilnehmer, die es betrifft) trotzdem bitten, sich dieser ständigen Beleidigungen anderer Teilnehmer zu enthalten.

    Danke.

  105. @ Zeitgeist1 (11. Jan 2009 18:41)

    Sie dürfen gerne zitieren, aber bitte nicht jeden einzelnen Satz!

    Na… Sie sind ja ein ganz besonderer Vogel. Erst verlagen Sie von mir ein Quelle. Dann suche ich Ihnen die Quelle heraus und tippe die relevanten Stellen mühsam ab, damit Sie mir anschließend Vorschriften machen, was ich zitieren darf und was nicht. Geht’s noch?

    Wenn sie das genau so sehen wie ich, dass man ohne selbst bewaffnet zu sein schwerste Verletzungen bei einem zahlenmäßig überlegenen Angreifer erwarten muss, dann stimmen sie mir doch wohl zu, dass man sich bewaffnen sollte um einen Angriff abwehren zu können oder nicht?

    Keineswegs. Ich bin der Ansicht, dass durch strenge Waffengesetze (und durch die Wiedereinführung entsprechender Grenzkontrollen) die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Schusswaffen möglichst klein gehalten werden sollte. Je weniger Proleten mit Schusswaffen herumlaufen, um so besser ist es. Außerdem sollte man darüber nachdenken, die Waffengesetze auch bezüglich Stichwaffen zu verschärfen.

  106. An Gomer

    Vielen Dank für diesen klasse Text, aus diesem lässt sich aber klar erkennen, dass das Handeln von Sven G. vollkommen gerechtfertigt war.

    „Nur wenn Warnungen und mildere Abwehrmaßnahmen mit Gefahren für ihn verbunden sind, darf der Angegriffene ein härteres, aber sicheres Abwehrmittel wählen.“

    Diese Gefahr hat klar für Sven G. bestanden, denn

    1. hätte er durch das Vorzeigen des Messers womöglich entwaffnet werden können
    2. hättes es den Angreifern Zeit gegeben Sven G. in der Zwischenzeit schwere Schläge zuzufügen
    3. wären die Angreifer vorgewarnt gewesen und hätten den Verteidigungsstich leichter abwehren können
    4. gäbe es bei einem Stich in das Bein oder ähnlichem keine Gewissheit für eine Beendigung des Angriffs

    Das der Richter vollkommen verwirrt ist zeigt sich allein dadurch, dass er gefordert hat, dass Sven G. bei dem Angreifer bleibt. Denn das ist vollkommen sinnlos, da es in der UBahn genug Passanten gibt und die albanischen Freunde von Mergim S. auch ohne Sven G. den Notarzt rufen können!

  107. 123 Zeitgeist1.

    Das käme darauf an, ob sie von mir eine Antwort verlangen, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz stünde.

    Wir sind in der Situation, innerhalb unserer Grenzen Menschen integrieren zu wollen, deren Lebensinhalt es zumindest gelegentlich ist, Deutsche zu attackieren, ohne daß wir unsere Gesetze an diese veränderte Situation anpassen.

    Das bedeutet nicht, daß ich einen Vorschlag habe, wie diese Gesetze angepaßt werden könnten.

    Bis vor wenigen Jahren jedenfalls waren sie ausreichend, bevor hier Kulturfremde angesiedelt wurden.

    Ich hoffe, das war jetzt kurz genug, und ich möchte es auch dabei belassen, weil ich nicht die Mißstände auflösen kann, sondern lediglich auf die eigentlichen Ursachen und Verursacher dieser Mißstände hinweisen will.

    Die Justiz ist es nicht.

    Und nein. Ich bin nicht Angehöriger der Justiz. Ich habe mit denen überhaupt, absolut und in keiner Weise etwas zu tun.

    Es ist nur meine unmaßgebliche Meinung, die Sie getrost verwerfen dürfen.

    E.Ekat

  108. 126 Zeitgeist1

    Das der Richter vollkommen verwirrt ist zeigt sich allein dadurch,….

    Ich glaube, wir sollten das jetzt beenden.

    E.Ekat

  109. „Je weniger Proleten mit Schusswaffen herumlaufen, um so besser ist es. Außerdem sollte man darüber nachdenken, die Waffengesetze auch bezüglich Stichwaffen zu verschärfen.“

    Ist ihnen bekannt, dass es in der Schweiz die höchste Zahl an Schusswaffen pro Person weltweit gibt, aber gleichzeitig den geringsten Schusswaffengebrauch?

    In Deutschland darf ohnehin schon niemand mit Schusswaffen herumlaufen und selbst in den strengsten Hochsicherheitsgefängnissen kann man nicht verhindern das unzählige Stichwaffen verwendet werden. Das Problem ist doch, dass sich Kriminelle nicht an Gesetze halten, ihnen ist es meist egal, ob es verboten ist bestimmte Waffen mit sich zu tragen. Der Leidtragende ist dann der unbescholtene Bürger der sich nicht gegen bewaffnete Angreifer zur Wehr setzen kann.

    Ausserdem dürfen sie auch nicht die schlimmste Gefahr übersehen, die sich durch eine entwaffnete Bevölkerung ergibt! Wer schützt einen vor einem Staat der böswillige Absichten einem gegenüber hat, wie beispielsweise in der DDR? Der unbewaffnete Bürger ist einem Terrorregime wehrlos ausgeliefert, wie ein Gefängnisinsasse den Wärtern!

  110. @ Zeitgeist1 (11.1.2009 18:57)

    An Gomer
    Vielen Dank für diesen klasse Text, …

    Das klingt doch schon wesentlich freundlicher und angenehmer.

    … aus diesem lässt sich aber klar erkennen, dass das Handeln von Sven G. vollkommen gerechtfertigt war.

    Das haben nicht Sie zu entscheiden.

    Übrigens: Das Richteramt steht—im Prinzip—jedermann offen. Sie müssen sich nur zeitig genug entschließen, Jura zu studieren und im Studium die entsprechend Leistungen bringen.

  111. Naja, die (dienstliche) Adresse des Kollegen
    von H.W. Riehe ist:

    Manfred Götzl (Unter Kollegen:(„Der Einfältige“)
    Landgericht München 1
    Prielmayerstr. 7
    80097 München

    (Schlachte das Huhn und erschrick die Affen)…

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