In der Normandie, Frankreich, waren vor neun Jahren zwei muslimische Mädchen der Schule verwiesen worden, weil sie sich weigerten, im Sportunterricht das Kopftuch abzulegen. Das Kopftuchtragen an französischen Schulen ist offiziell seit 2004 nicht mehr erlaubt. Die beiden Schülerinnen klagten am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ihr religiöses Kopftuchrecht ein, doch auch dieses Gericht entschied jetzt zu ihren Ungunsten: Schulausschluss wegen der Verweigerung, das Kopftuch auszuziehen, sei eine „angemessene Maßnahme“. Der französische Staat habe somit weder die Freiheit der Meinung noch der Religion verletzt.

(Spürnase: pb)

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44 KOMMENTARE

  1. Hallo,

    Auszug aus der Welt:

    „Türkische Männer und Kopftücher
    WELT.de bat Mehmet Daimagüler, Forscher in Harvard, um einen Beitrag zum Thema „Kopftuch, Frauen, Türkei und der ganze Rest“. Und plötzlich muss der Autor sich fragen: Bin ich Feminist?

    Ich wurde gebeten, einige Zeilen über die türkische Frau in Deutschland zu schreiben. Das will ich gerne tun. Will man die türkische Frau verstehen, muss man zunächst den türkischen Mann kennen. Das Sein bestimmt das Bewusstsein, das gilt auch für Türken. Das Sein der türkischen Frau heißt Mehmet, Ali oder Mustafa. Die Geschichte des türkischen Mannes ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Türkische Männer sind beispielsweise überzeugte Frauenrechtler, was viele hier in Deutschland nicht wissen. Als ich neulich vorschlug, muslimische Frauen sollten als Zeichen der Integration das Kopftuch ablegen, hagelte es Proteste. Und zwar ausschließlich von türkischen Männern, die sich für das „Recht“ der Frau auf ihr Kopftuch einsetzten. Selbstlos warfen sie sich in die Bresche, immerhin geht es um die Entscheidungsfreiheit der Frau.“

    lol.

    MfG.

  2. also ich weiß nicht, wie eine Turnstunde in „Frankreisch“ ausschaut, aber wenn sie ähnliche Übungen machen, wie in Deutschland, dann kann das Tragen eines Kopftuchs ganz schön gefährlich werden, da es überall einklemmen kann.

    Sind diese Muslimas vielleicht bekloppt?

  3. Schöne Nachricht so auf den Abend. Bei uns in der Schule musste man auch die Mützen u.ä. ablegen, gleiches Recht für alle. Wenn ich keine Mütze aufhaben kann und die „modischen“ Mädels auch keine Kopfbedeckung, dan gilt das auch für Musels. Außerdem Kopfbedeckung is für draußen sonst Gibts Läuse ;-).
    Gut Frankreich, Daumen hoch und nun muss Deuschland das verdammt nochmal auch schnallen!

  4. Die islamische Geschlechterordnung bewahrt einen historisch überholten Patriarchalismus. Frauen stützen teilweise dieses System. Vielleicht hilft der folgende Gedanke von Simone de Beauvoir dabei, ihr Verhalten zu verstehen:
    »Der Mann ist stark daran interessiert, die Sittengesetze, die er aufstellt, einem Gott zuzuschieben. Vor allem deshalb, weil er über die Frau eine unbedingte Autorität ausübt, ist es gut. wenn diese ihm vom höchsten Wesen übertragen wird. (…) Die Gottesfurcht soll bei der Unterdrückten jede Anwandlung des Autbegehrens ersticken. Man kann sich auf ihre Gläubigkeit verlassen.«
    Dennoch wächst die Zahl der kritisch denkenden, mutigen und protestierenden Musliminnen.

    Aus: Das Gesetz Allah´s

    Dr. Hiltrud Schröter

  5. Das der europäische Menschengerichtshof wörtlich sagte, dass „das Verbot des Kopftuches kein Verstoß gegen Glaubensfreiheit oder Selbstverwirklichung sei, sondern schlicht unausweichlich in einer demokratischen Gesellschaft ist“ scheint sich langsam herumzusprechen..
    wurde Zeit

  6. Rektor, das war eine „Freudsche Fehlleistung“ weil die Gutmenschen den so klein gemacht haben. 😉

  7. „“Die beiden Schülerinnen klagten am —europäischen Gerichtshof!— für Menschenrechte in Straßburg ihr religiöses Kopftuchrecht ein, doch auch dieses Gericht entschied jetzt zu ihren Ungunsten:

    Hat dieses Urteil nicht Eu-weite Bedeutung?
    Oder nur für Frankreich?
    Hat jemand Fakten dazu?

  8. Vive la France! Wie mich das freut 🙂

    Besser wäre es natürlich wenn man den Islam als totalitäre Ideologie gleich komplett verbietet und damit der islamischen Eroberung unseres Landes den Boden unter den Pantoffeln wegzieht!

    Gruss, Karl

  9. ..erst die abgeschmetterte Musel-Krankenschwester, Moschee-Aufgabe in München und jetzt dies aus Frankreich. Jeder einzelne von uns kann in irgendeiner Form dazu beitragen, dass es noch mehr solcher Entscheidungen ‚hageln‘ wird. Mich würde mal interessieren, wer diese Gerichtsverfahren und Gutmenschen-Anwälte bezahlt.

  10. @ #10 antonio (04. Dez 2008 20:40)

    Verfahren [Bearbeiten]
    Der Kleine Gerichtssaal des EGMR – vormalig Sitzungssaal der Kommission.

    Zuständig ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Beschwerden von natürlichen Personen, von juristischen Personen bzw. Personengruppen (die keinen Staatsbezug aufweisen, d.h. im weitesten Sinne dem Privatrecht angehören) und von nichtstaatlichen Organisationen gegen einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten wegen Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder deren Zusatzprotokolle durch Handlungen eines Unterzeichnerstaates (vgl. Art. 34). Nicht notwendig ist, dass der Verletzte einem Unterzeichnerstaat angehört.

    Neben dieser Individualbeschwerde ist auch die Staatenbeschwerde durch einen anderen Vertragsstaat möglich, der die Verletzungen eines anderen Unterzeichnerstaates rügen will (vgl. Art. 33). Letzter Verfahren sind allerdings äußerst selten.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann im Individualbeschwerdeverfahren erst angerufen werden, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben. Daher muss grundsätzlich auch ein Verfassungsgericht wie beispielsweise das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, selbst wenn dieses nach dem nationalen Recht nicht zum eigentlichen Instanzenzug gehört. Die Anrufungsfrist nach dem letzten endgültigen innerstaatlichen Urteil beträgt sechs Monate (vgl. Art. 35).

    Gegen die Urteile einer Kammer des Gerichtshofes besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, binnen drei Monaten Verweisung an die Große Kammer zu beantragen. Der Antrag wird angenommen, wenn schwerwiegende Fragen (serious question bzw. serious issue of general importance) in der Sache zu klären sind (vgl. Art. 43).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte

    Kurzfassung: Der gerichtshof darf nur überprüfen

  11. #10 antonio

    In Frankreich gilt Religionsfreiheit = keine auffälligen Symbole etc. für Schüler. In D leider nicht, da gilt sowas nur für Lehrer 🙁

    #11 aufdemblauensofa

    Können wir eigentlich aus Religionsgründen drauf bestehen daß wir nicht von denen, vor denen die Bibel warnt, da sie falschen Propheten nachlaufen, im Taxi gefahren werden oder bedient werden etc. etc.???

  12. Hat dieses Urteil nicht Eu-weite Bedeutung?

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein EU-Gericht sondern ist für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuständig.
    Das Urteil hat daher zwar auch EU-weite Bedeutung, geht aber darüber hinaus, da es alle Unterzeichnerstaaten der EMRK betrifft. Meines Wissens gehört dazu etwa auch die Türkei.

  13. Hallo,

    ich nenne das Kopftuchverbot, was es bei uns so wie in Frankreich nicht gibt ein Verbot der negativen Religionsfreiheit.

    Die aus Afghanistan stammende und jetzige Deutsche Ferestha Ludin hatte gegen das Land Baden Württemberg geklagt, weil sie ihr Kopftuch auch im Unterricht an einer staatlichen Scvhule tragen wollte. Der Streit ging bis zu Bundesverfassungsgericht und endete mit einem negativen Bescheid für Frau F. Ludin:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030924_2bvr143602.html
    (11)
    Kurzer Auszug:#
    „Es handele sich beim islamisch motivierten Kopftuch um ein deutlich sichtbares religiöses Symbol, dem sich der Betrachter nicht entziehen könne.“

    Forum Spiegel online (sehr schön formuliert):
    „Ich finde, dass wir nicht den Fehler begehen sollten, muslimische Frauen lediglich als Opfer wahrzunehmen und somit deren eigenen Beitrag und Mitwirkung zu übersehen.
    Das Kopftuch ist de facto sexistisch begründet, aber nicht als Einbahnstraße. Liest man die Begründung der Musliminnen, die „freiwillig“ Kopftuch tragen, so klingt es für mich eher nach Sexismus gegenüber dem Mann. Sie sagen, dass Frauen Kopftuch tragen müssen, weil Männer triebgesteuerte Tiere sind, und dass Frauen diesbezüglich eine Verantwortung dem Mann gegenüber tragen, diesen Trieb nicht auszulösen.

    Sie tragen somit ein Erkennungsmerkmal für ihre so sozialisierten Männer, dass sie „die Anständigen“ sind, und wir „Ungläubigen“ werden dadurch als „Huren“ gebrandmarkt.
    Insofern liefert jede freiwillig kopftuchtragende Muslimin uns ihren Potenzprotzen aus und distanziert sich öffentlich von uns. Sie ist Teil des Systems und nicht Opfer. Das Kopftuch dient diesen ihrer Selbsterhöhung auf unsere Kosten.“

    Ich persönlich wäre für ein komplettes Verbot von Kopftüchern auf Schul und Universitätsgelände.
    Genauso wird es in der Türkei (99% Muslime) und in Frankreich gehandhabt.

    Was mir nicht klar ist:
    Die Leute komen her, möchten das es ihnen besser geht und behalten ihre (teilweise) komischen Sitten bei.
    Solange bis es hier wie dort ist!
    Was soll das? Neid? Nixcheckertum? Geistige Inflexibilität?

    Es gibt doch genug islamische Länder, da sollte für jeden Geschmack was dabei sein.

    MfG.

  14. @ 18 Sie kommen hierher , weil es hier Geld ohne Arbeit gibt. Ist doch besser als Esel zu hüten oder sonstwas mit den Viechern zu machen. Außerdem ist es ihre religiöse Pflicht uns Ungläubige mindestens zu belästigen. Am Besten noch ein bischen mehr.

  15. Ein begrüßenswertes EU-Urteil, nur wird man in den hisigen Medien darüber nichts lesen.

    Genau hier bietet sich die Möglichkeit für den Einzelnen zur Verbreitung in öffentlichen Kommentaren und Blogs, auch könnte jeder die Schulen seines Ortes über das EU-Urteil in Kenntnis setzen, manchem Schuldirektor oder Lehrer würde dadurch der Rücken gestärkt.

  16. Ich habe da mal eine blöde Frage, wer zahlt den eigentlich das viele Klagen vor Gericht, man weiß ja, was dies in Deutschland kostet wenn man vor Gericht ziehen muß, woher haben die das Geld?

  17. Dieses EuGH-Urteil dürfte insbesondere dem großen türkischen Führer in Ankara ziemlich sauer aufstoßen. Der macht sich ja immer so viele Sorgen darum, daß die Auslandstürken ihre „kulturelle Identität“ verlieren könnten, wenn sie sich nicht ungehemmt ausleben dürfen.

    Und jetzt sollten die Europäer ihm und allen anderen Muselführern endlich mal klarmachen, daß wir von allen Museln nicht Integration (Eingliederung) verlangen sondern totale Assimilation (Anpassung) oder alternativ die sofortige Abreise.

  18. #21 karl-friedrich (04. Dez 2008 21:12)
    Ich habe da mal eine blöde Frage, wer zahlt den eigentlich das viele Klagen vor Gericht, man weiß ja, was dies in Deutschland kostet wenn man vor Gericht ziehen muß, woher haben die das Geld?

    Richtig gefragt, und die schmierige Antwort kennen wir alle.

  19. Also taz nun mal aufgemuckt und die Bevölkerung mobilisiert.
    Diese elenden Nazirichter von EuGH für Menschenrechte, dieses Rassistepack weist doch tatsächlich die berechtigte Klage einer kopftuchbehelmten Museline ab. Wo bleibt die Religionsfreiheit, wo das Selbstbestimmungsrecht? Die Ehre der Muselmanenfrau wird mit den Füßen getreten.
    Der Kampf gegen Rechts muß verstärkt werden. Die Wochenzeitung „ Die Zeit“ schreitet uns voran. Organisiert Lichterketten, Demonstrationen überall in deutschen Landen. Die rote SA, in öffentlich – rechtlichen Volksverblödungsmedien auch Antifa genannt, mobilisiert (terrorisiert) im Namen der Menschenrechte die Straße.
    Wir werden es diesen Richtern schon zeigen.

  20. # Zack 1
    Die Leute behalten ihre komischen Sitten, wie
    das Kopftuchtragen, weil sie sich auf das muslimische Kalifat Deutschland vorbereiten, das
    sie mit Hilfe von OB Schramma, C. Roth und dem übrigen Klüngel in Politik und Justiz sicher bald vollendet sehen.

  21. Der Gerichtshof hätte noch im Urteil fordern müssen, dass Ausnahmen zum Kopftuchtragen nur in Verbindung mit Miniröcken, Strapsen, High-Heels und bauchfreien Tops zulässig sind!
    Na ja, und Netzstrümpfen vielleicht noch. 🙂

  22. Kybeline hat es schon im Bericht „Islamisches Kopftuch als Kündigungsgrund“ erwähnt:

    #46 Kybeline (04. Dez 2008 20:20)

    diese Frau ist nur ein Werkzeug in den Händen der Islamverbände.

    Bleibt noch zu erwähnen, dass türkische Frauen auch ein Werkzeug der nationalistischen Türken-Verbände sind, denn mit dem Kopftuch kann man auch schön die antideutsche Haltung zum Ausdruck bringen und zeigen dass man nicht zu dieser Gesellschaft gehören will, sondern ein überzeugter Anhänger türkischer Expansionspolitik ist.

  23. #4 Sveriges_fana: „Sind diese Muslimas vielleicht bekloppt?“

    Nein, die Sache ist etwas komplizierter. Zwei wesentliche Elemente stecken dahinter:

    a) haben sie keine Wahl, das wissen alle mindestens intuitiv, einige flüchten sich in die angebliche „Freiwilligkeit“. Die meisten werden gar nicht wagen, das Wort ihres Besitzers (=Vater, nach der arrangierten Ehe =der Ehemann) in Frage zu stellen.

    und b): es wird doch bloß Leben und Gesundheit einer Frau riskiert. Das muss schon mal hinter wichtigeren Dingen wie der Ehre oder der Besitzverteidigung zurückstehen. Was ist denn schon ein gebrochener Hals gegen ein gerissenes Hymen?

    Ach, liebe mitlesende Muslime oder islamophilen Bestmenschen: unterbrecht mal für einen Moment eure Empörung und hört mal einen Moment zu. Woher ich ein so scheußliches Frauenbild habe? Na hierher, aus dem Koran natürlich. Guckst du hier, Sure 16:58,59:

    „Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren?“

  24. -> “Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren?” <-

    Sollen die doch ihre Weiber umbringen ….., ohne Weiber keine Nachkommen, keine Nachkommen, keine Soldaten und SMA’r

    Mangels logischer Denkweisen und selbstständigen Hirnfunktionen ist es den ehrenvollen Frauenschlägern natürlich fremd, daß sie ihr Leben nur und ausschließlich ihren Weibern zu verdanken haben.

  25. 10 antonio (04. Dez 2008 20:40) “”Die beiden Schülerinnen klagten am —europäischen Gerichtshof!— für Menschenrechte in Straßburg ihr religiöses Kopftuchrecht ein, doch auch dieses Gericht entschied jetzt zu ihren Ungunsten:

    Hat dieses Urteil nicht Eu-weite Bedeutung?
    Oder nur für Frankreich?
    Hat jemand Fakten dazu?

    Natürlich gilt das für ganz Europa, ist schließlich der „Europäische Gerichtshof“. Aber um das durczusetzen, müssen die vorschreibenden Dhimmis in Deutschland erst einmal eine Vorschrift erlassen, die das Kopftuch – am besten ganz – im Spoertunterricht verbietet! Solange es daran mangelt, hat man keine Grundlage.

  26. #11 DeutschNews (04. Dez 2008 20:42) Vive la France! Wie mich das freut

    Besser wäre es natürlich wenn man den Islam als totalitäre Ideologie gleich komplett verbietet und damit der islamischen Eroberung unseres Landes den Boden unter den Pantoffeln wegzieht!

    Gruss, Karl

    Warum „man“? Warum nicht Du? Bleibt Dir doch unbenommen, bei passeder Gelegenheit eine solche Feststellung gerichtlich herbeizuführen. Du, und nicht „man“. Selbst ist der Mann.

  27. #21 karl-friedrich (04. Dez 2008 21:12) Ich habe da mal eine blöde Frage, wer zahlt den eigentlich das viele Klagen vor Gericht, man weiß ja, was dies in Deutschland kostet wenn man vor Gericht ziehen muß, woher haben die das Geld?

    Ihr Dhimmis! Ihr zahlt doch Dhimmi-Steuer. Schon mal was von Prozeßkostenhilfe (PKH) gehört? §§ 114 ff. ZPO.

  28. 1. Satz des 1. Artikel der franz. Verfassung (Fettdruck von mir.)

    „La France est une République indivisible, laïque, démocratique et sociale.“

    (Der 1. Satz des 2. Artikels lautet übrigens:

    „La langue de la République est le français.“)

  29. 1. Satz des 1. Artikels der franz. Verfassung (Fettdruck von mir.)

    “La France est une République indivisible, laïque, démocratique et sociale.”

    (Der 1. Satz des 2. Artikels lautet übrigens:

    “La langue de la République est le français.”)

  30. @ #32 Ausgewanderter

    Hat dieses Urteil nicht Eu-weite Bedeutung?
    Oder nur für Frankreich?
    Hat jemand Fakten dazu?

    Leider (oder auch nicht…) bin ich kein Jurist. Aber Deutschalnd scheint a priori etwas schlechtere Karten zu haben, denn die Urteilsbegründung erwähnt explizit, daß:

    “en France, comme en Turquie et en Suisse, la laïcité est un principe constitutionnel, fondateur de la République, auquel l’ensemble de la population adhère et dont la défense apparaît primordiale, surtout à l’école.”

    Nun, hier in Deutschland ist die Laizität leider nicht in der Verfassung verankert, Ihr habt ja sogar einen Kirchenvertrag, und da haben wir den Salat…

  31. Tja mein Zensor, heute lasse ich Dich wieder mal ackern, aber irgendwie hält sich mein Mitleid in Grenzen…

  32. Na wie geil ist das denn. Scheint ein guter Tag zu werden.

    Schön ist natürlich die Begründung, daß die Religionsfreiheit da aufhört, wo die Religionsfreiheit an den Schulen beginne und somit nicht die Meinungs- noch Religionsfreiheit verletzt wurde. Das könnte eine gewaltige Signalwirkung haben – für ganz Europa. Denn der erneute Klageweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfte sich daher für viele erledigt haben.

  33. #4 Sveriges_fana (04. Dez 2008 20:27)

    Letzten Endes geht es wohl darum, dem Sportunterricht gänzlich fernbleiben zu können. Beim Schwimmen wird das ja schon sehr erfolgreich praktiziert.

  34. # 24 Eurabier

    Die Fotostrecke fand ich gestern schon toll, besonders in Zusammenhang mit dem Artikel, dass man den Namen des Herrn G. verhohnepiepelt.

    Da zeigt SpOn doch überdeutlich:

    >b> Dieser Mann hat Format!

  35. Bei 99% dieser Kopftuch-tanten
    sollte man den Rest des Gesichts
    auch noch verhüllen Rest gelöscht

    Grüße vom Türken – Louis

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