Der neunfache Mörder und RAF-Terrorist Christian Klar ist nicht nur während der Haft bevorzugt behandelt worden. Der zu sechsmal lebenslänglich Verurteilte wird auf Bewährung entlassen, ohne – wie sonst bei Lebenslänglichen üblich – einen längeren Aufenthalt im Offenen Vollzug oder auch nur eine nachvollziehbare Tataufarbeitung unter Bekennung zu seinen Straftaten. „Der Hinweis auf den Gleichheitsbehandlungsgrundsatz wirke für Klars Mitgefangene deshalb wie eine Verhöhnung“, betonte der Sprecher der Gefangenenvertretung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal in einem Brief an die BADISCHEN NEUESTEN NACHRICHTEN. (Foto: Gedenkstein für die Opfer des Terrorimus in Köln)

Auch das Sozialverhalten des Mithäftlings wird in dem Schreiben thematisiert: «Dass sich der sicherlich intelligente Herr Klar auch einmal in der Haft für Schwächere oder nicht so intelligente Mitgefangene sozial engagiert hätte, konnte von hier ebenfalls nicht festgestellt werden.»

Der SPIEGEL schreibt:

Die Gefangenenvertretung sei „völlig irritiert“ über eine Äußerung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wonach Klar behandelt werde wie jeder andere Gefangene auch, schrieb demnach der Sprecher des von den Häftlingen gewählten Gremiums, Peter Lambert.

Von Gefangenen werde vor der Entlassung „regelmäßig ein längerer Aufenthalt im Offenen Vollzug, eine – unter Bekennung zur Straftat – nachvollziehbare Tataufarbeitung, oftmals die Absolvierung einer beruflichen Ausbildung im Strafvollzug oder gar die Durchführung (Sozial-)Therapeutischer Behandlungen etc. erwartet“.

Bei Klar habe dagegen offenbar ein nur gelegentliches Nachkommen der Arbeitspflicht, eine mehrmonatige „Teilnahme an der Tischtennisfreizeit“ vor einigen Jahren „sowie die spärliche Äußerung, er werde zukünftig ein legales Leben führen, zur Erfüllung von entlassungsvorbereitenden Maßnahmen genügt“. (…) Die Gefangenenvertretung erklärte: „Wäre es also so, wie es u.a. Frau Zypries darstellt, dann müssten bereits jetzt ein gutes Dutzend anderer Gefangener aus der JVA Bruchsal entlassen werden“.

Durch diese zur „regelmäßigen Arbeit“ umpriviligierte Gelegenheitsarbeit hat Klar sogar Urlaubsansprüche erworben und kann noch früher raus. Weihnachten wird er schon zu Hause Weihnachtslieder unter dem Tannenbaum singen.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus» zufolge soll Klar bereits um Weihnachten herum aus der JVA Bruchsal entlassen werden. Er werde den Urlaub, den er sich aufgrund seiner regelmäßigen Arbeit in der JVA in den vergangenen Jahren angespart habe, jetzt beantragen, berichtete das Magazin.

Einer, der die Entlassung der Bestie Klar besonders herzlich begrüßt ist Hans-Christian Ströbele. Der sähe am liebsten alle RAF-Killer frei. Das mag wohl daran liegen, dass der ehemalige RAF-Anwalt Ströbele wie sie noch immer ein gestörtes Verhältnis zu eigenen Nation hat. Bauchweh bereiten ihm daher nicht freilaufende Mörder, sondern nur deutsche Fahnen.

(Allen Spürnasen zu Klar und Ströbele herzlichen Dank)

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47 KOMMENTARE

  1. Das ist für mich der Hohn schlechthin.

    Die Mordtaten der RAF sind noch längst nicht aufgeklärt. Und der Kopf des Ganzen wird einfach frei gelassen.

  2. Wahrscheinlich können wir jetzt wieder seitenlange Elaborate von E.Ekat lesen, warum die Freilassung des Mehrfachmörders und Terroristen Klar vollkommen in Ordnung geht.

  3. Wenn die Schatten eine Gesellschaft erobert haben, dann sind Flaggen auch schlimmer als 9fache Mörder.
    Wir brauchen wieder Menschen, nicht nur ihre verzerrten Abbilder.

  4. Vielleicht findet sich ja ein Angehöriger oder Sympathiesant der Ermordeten der den Massenmörder Klar in der Freiheit begrüßt.

  5. Dieser Klara**** wird für Deutschland nochmal das was Nelson Mandela für Südafrika war.

    Wetten ?

  6. Äh habe ich da was falsch gesehen?

    Der zu sechsmal lebenslänglich Verurteilte…

    Also ist er einmal begnadigt, bleiben noch immer 5x lebenslänglich.
    Aber eine solche Rechnung verstehen die Richter in Deutschland ja nicht.

    Beweis: In Deutschland gibt es den Muselbonus – 3x Rauben, 5 x halb tot schlagen und 2 x Randalieren = 1 x „Ei, ei , du , du“ vom Richter. Für Mord gibt es dann bestenfalls 6 – 7 Jahre.(wenn das Opfer Deutscher war, dann überhaupt nur 5 – und davon 2 auf Bewährung)

    Und den Terroristenbonus: 9 Morde, 26Jahre Kost und Logis, und weil man brav arbeitet und den Urlaub anspart, darf man rausspazieren! Also nicht ganz drei Jahre Haft für einen Mord.

    Daraus errechnet sich der „deutsche Richterindex“ auf der nach unten offenen „Riehe Skala“:

    Deutscher: Index 7, Musel oder Migrant: Index 3, Terorist: Index 1

    Endlich ist damit nachvollziehbar, nach welchen Kriterien deutsche Richter urteilen!

    Ein deutscher bekommt immer das 7fache Strafmaß eines Terroristen oder das 2,5fache eines Musels. Für die gleiche Tat.
    Abweichungen nach unten für Nichtdeutsche möglich (ist ja eine „offene Skala“).

    Ihr werdet feststellen: die „Riehe-Skala“ stimmt IMMER!

  7. Als Bewährungshelfer wurde ihm ein Medienberater zugeteilt.

    Die optimale Organisation seiner Talkshow-Termine, der Exklusiv-Interviews bei stern & Co sowie der Live-Vorträge an Universitäten etc sind sonst nicht zu regeln.

    Willkommen in der Freiheit. Willkommen in der BRD 2008.

  8. Wir haben in Köln bereits einen in der Haft begnadigten und freigelassenen RAF-Täter, der sich nun schon lange wieder politisch betätigt – in einem linksextremen Verein versteht sich (Kölner Appell gegen Rassismus), der zudem regelmäßig von der Stadt Köln finanziell unterstützt wird. (s. auch http://www.pi-news.net/2008/02/forum-fuer-ex-raf-terroristen-klaus-juenschke/)

    Ich habe ja nicht viel dagegen, daß dieser Mann frei herumläuft, aber dann soll er allenfalls Landschaftspflege oder ähnliches machen, aber jede politische Betätigung sollte ihm verwehrt bleiben.

    Diese Stadt spinnt!

  9. ich soll hierzu was schreiben? Aber gerne. Obwohl: ihr habt doch schon, inklusive des Moderators, Schaum vor dem Mund. Mehr geht nicht. Zumindest nicht im Internet.

    Ihr seid halt reingefallen auf eine Masche der Gefangenenvertretung, die dem Affen Zucker gibt. Wer weiß, vielleicht bestellt? Selten, daß solche Leute eine Stimme in der Öffentlichkeit erhalten. Oder? Die stoßen zu gekonnt in – leider – Euer Horn. Wo bleibt da der ansonsten sichere Instinkt von PI, daß da was faul ist?

    Gerade noch ein Thema hier gelesen, mit Journalisten als Opfer. Und nun dreht sich das Blatt schon wieder und PI ist mittendrin dabei?

    Frage: sitzt etwa einer von Euch dort im Vollzug ? Naja, ein Scherz wird ja wohl erlaubt sein.

    zu:

    …einen längen Aufenthalt im Offenen Vollzug oder auch nur eine nachvollziehbare Tataufarbeitung unter Bekennung zu seinen Straftaten.

    Das jedenfalls gibt es nicht. Reine Fiktion.

    Bekennung zu seinen Straftaten ist kein Merkmal, das in einem Rechtsstaat einem Täter abverlangt werden darf. Auch zur Entlassung nicht. Natürlich nicht.

    Höchst bedauerlich, daß ihr die zwingende Begründung dafür nicht draufhabt.

    PI kennt offenbar Grenzen, wo es mit der Vokksseele in Resonanz zu geraten wünscht, und dazu sogar auch noch mitschürt. Gut zu wissen. Das relativiert – das ist Euch doch wohl christian klar – hier viele andere Themen.

    E.Ekat

  10. PI:
    Weihnachten wird er schon zu Hause Weihnachtslieder unter dem Tannenbaum singen.

    das zweifel ich mal stark an.

    wenn überhaupt, singt der die Internationale oder irgendwelchen ähnlichen müll.

    und lacht sich dabei schlapp über das „Schweinesystem“, daß ihn laufen lässt, wird ideologisch netzwerke knüpfen mit ehemaligen /neuen linksextremen gestalten (gibt es ja zur genüge) und so weiter…

  11. Na ja, man kann natürlich auch nicht völlig außen vor lassen, daß Klar unseren Kindern und Enkeln in Bälde als deutscher Nelson Mandela vorgestellt werden soll.
    Da muß Frau Zypries sich natürlich auch ein Stück weit vorteilhaft positionieren, nicht wahr? Nicht etwa so, wie der herzlose Kapitalisten-Köhler, dieser Repräsentant des untergehenden Kapitalistensystems.

  12. #11 E.Ekat

    Bekennung zu seinen Straftaten ist kein Merkmal, das in einem Rechtsstaat einem Täter abverlangt werden darf. Auch zur Entlassung nicht. Natürlich nicht.

    Aber das jemand der seine Taten kein Stück bereut und mutmaßlich jederzeit wieder so handeln würde nicht wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen wird, darauf darf man doch noch bestehen?

    Das ergibt sich schon aus § 2 StVollzG:

    Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

    Oder zählt der Begriff „Rechtsstaat“ bei Ihnen nur für Täter und nicht für Opfer?

  13. Die Seilschaft Zypries und Steinmeier, ehemalige Journalisten einer linksextremen Zeitung, haben dieses Monster wieder auf die Allgemeinheit losgelassen.

    Einer der bewiesen hat, dass er ein gewaltsamer Gegner einer Gemeinschaft war und diese Gemeinschaft immer noch ablehnt, muss zum Schutze der Gemeinschaft von dieser ferngehalten werden.

  14. Klar dürfen Sie darauf bestehen.

    Ich werde den Klar also gleich wieder einfangen und zurückbringen.

    Rechtsstaat gilt nur für Täter.
    Nicht für Opfer. Wenn dies der Schluß ist, der sich ihnen aufdrängt, dann würde ich es dabei gerne belassen wollen.

    E.Ekat

  15. Na, falls unser Bundespräsident einen Termin mit dem Dalai Lama haben sollte, sollte er diesen Termin schnell absagen und stattdessen den Serienmörder Klar einladen.

  16. #19 magnificat (06. Dez 2008 15:24) Na, falls unser Bundespräsident einen Termin mit dem Dalai Lama haben sollte, sollte er diesen Termin schnell absagen und stattdessen den Serienmörder Klar einladen.

    Euch muß wohl keiner zu Ernst nehmen.

    Vielleicht haben die Grünen ja doch recht, daß man ein wenig Aufrischung in dieses Volk bringen sollte, und daß dazu sogar ein anatolischer Bauer einen Beitrag leistet.

    E.Ekat

  17. #15 Fentanyl (06. Dez 2008 14:46) #11 E.Ekat

    Bekennung zu seinen Straftaten ist kein Merkmal, das in einem Rechtsstaat einem Täter abverlangt werden darf. Auch zur Entlassung nicht. Natürlich nicht.

    Aber das jemand der seine Taten kein Stück bereut und mutmaßlich jederzeit wieder
    ——————————————-

    Ein Rechtsstaat, hat doch wohl die Aufgabe , Gerechtigkeit walten zu lassen!

    En Mensch, der wegen neunfachen Mordens verurteilt wird, bekommt also wieder die Freiheit…all inklusiv des rechtssataatlichen Schutzes…. hier würgt es mich schon!

    ——————————————–

    Hier das nächste:

    Das ergibt sich schon aus § 2 StVollzG:

    Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

    ——————————————

    Schluchz, die armen Mörder….

    Ihr Arschlöcher seid nicht mal die mail wert, die ich hier verschwende…die bei PI könnenn mich maßregeln wie sie wollen…Wir leben in einem Unrechtsregime…egal wie ihr diese Scheisse von Demokratie nennt….

    Was bekommt denn nen Möder, oder Kindervergewaltiger zu hören…das erste……Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern….als nächstes…Sie haben das Recht auf einen Anwalt……hier liesst man nur von Rechten der Verbrecher, aber nicht ein Wort für die Opfer. Pfui Deibel auf unser Rechtssystem!!!

  18. #18 E.Ekat

    Ich werde den Klar also gleich wieder einfangen und zurückbringen.

    Wieso die Polemik? Widerlegen Sie doch bitte meine Aussage wenn Sie sich im Recht fühlen.

  19. @ E.Ekat

    Zitat #15 Fentanyl (06. Dez 2008 14:46)

    Das ergibt sich schon aus

    § 2 StVollzG:

    … Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

    #20 E.Ekat (06. Dez 2008 15:28)

    mein #17 war für #15

    16, Laurel. Nicht reden. Fangen sie den Klar ein und bringen ihn zurück.

    Sooo, sind sie auch der Meinung der Bürger solle eine Sache selber in die Hand nehmen, wenn ihm eine Sache im Staat nicht passt, so argumentiert auch ein Ch.Klar.

  20. Noch eines, jemand, der sich auf das gültige Gesetz beruft, kann sich von seiner Nazizeit freisprechen….Soll ich es für manche Deppen noch erklären?

    Gesetze sind augenblicklich….Mainstream….ob national, oder international.

    Die Nazis waren auch augenblicklich, und… war es Gerecht? Sie haben Gesetze erlassen, die völlig Ungerecht waren.

    Nicht Gesetze sind Gerecht, sondern dass, was uns von G´tt vermittelt wurde!

    Im direkten fall…stecke es weg, denn wer das Schwert benutzt, der kommt durch das Schwert um.

    Warum soll man Verbrecher „nicht“ schlechter behandeln, als Opfer?

    Allein diese Fragestellung, stellt doch die Gerechtigkeit, auf den Kopf!

  21. Der ksta macht sich schon Gedanken darüber, wer zuerst der Versuchung erliegt, den aus der Haft entlassenen Klar zu interviewen.

    Tingeltour durch die Talkshows?

    Von Jan-Philipp Hein

    Ist Christian Klar ein Kandidat für Fernseh-Talkshows? Die Redaktionen haben sich bislang offenbar zurückgehalten, den ehemaligen Terroristen zu sich einzuladen. Juristisch gesehen wäre Klar ein Gast wie jeder andere – schließlich hat er seine Freiheitsstrafe abgesessen.

    Wenn man das mit dem redaktionellen Umgang mit demokratisch gewählten, nicht vorbestraften Pro-Köln-Mitgliedern vergleicht, kann einen die Wut packen.

  22. Fentanyl, Da gibt es nichts zu widerlegen.

    Ich werde nicht gegen Sie anschreiben und nachweisen wollen, daß nicht Sie, sondern die Gerichte sich korrekt verhalten und das Recht richtig anwenden.

    Wenn ihnen das nichts sagt, dann sagt ihnen garnichts etwas. Und sowas kann ich nun mal nicht ändern.

    Bingen Sie ihren Einwand bez § 2 StVollzG als Hinderungsgrund, jemanden entlassen zu müssen, obwohl er nicht bereut doch bitte anderswo vor.

    Ich sage Ihnen: es ist blanker Unsinn, was Sie da schreiben. Sie können zwar lesen, aber sie verstehen die Zusammenhänge nicht.

    E.Ekat

  23. 24 Laural

    versuchen Sie sich jetzt, Scharfsinn in die Sache zu bringen ?

    Das Strafvollzugsgesetz steht über der Freiheitsgarantie des Bürgers, die über das Urteil hinaus eingeschränkt werden soll ?

    Aufgrund welchen richterlichen Beschlusses?

    Hoffentlich liest das keiner, der was davon versteht. Sind Sie aber sicher, daß sie verstehen, wovon Sie da reden.

    So wie ich sicher bin, daß Sie grundsätzlich nichts wirklich Substantielles beizutragen haben.

    Deswegen war mein insoweit gefahrloser Rat an Sie ergangen, auf ihr Gerede doch mal Taten folgen zu lassen, und den Klar doch einfach zurückzubringen.

    In diesem Falle wären jedoch Sie derjenige, der es dem Klar gleichtäte und nicht ich, wie Sie fälschlicherweise – aber nicht unerwartet – annehmen.

    So. Damit beende ich den Spaß hier. Nicht daß ihr mich noch in eine Falle lockt. Ihr Schlimmen, ihr.

    E.Ekat

  24. Ich werde nicht gegen Sie anschreiben und nachweisen wollen, daß nicht Sie, sondern die Gerichte sich korrekt verhalten und das Recht richtig anwenden.

    ————————————–
    Bis min ca. 02.45 haben sich auch deutsche Gerichte, an deutsches Gesetz gehalten! Freissler ist ihnen sicherlich ein Begriff…

    Was ist eigentlich eine Rechtsprechung Wert, Wir leben auch in diesem System, nur um 180 Grad verdreht!

    Ähhh, man könnte auch sagen, Hartz4/Sozialhilfe, hält die Massen zurück!

    Die Gerechtigkeit wird obsiegen, nicht geltendes Recht…denn dann würde ja jedem mächtigen Diktator, Tür und Tor geöffnet.

  25. Obwohl ich Klars Gedärme am liebsten über dem Boden verteilt sehen würde, muss ich dennoch feststellen, dass E. Ekat hier eindeutig Recht hat.
    Leider, aber ich fürchte von dem „Rechtsstaat“ hat hier E. Ekat mehr Ahnung als der Rest.

  26. @ #11 E.Ekat

    Eine Sache, E.Ekat, wirst du bei aller eventuell sogar formalen Richtigkeit deiner Argumente niemals begreifen, nämlich:

    Das Rechtssystem ist für das Volk da, nicht umgekehrt.

    Und wenn quer durch alle Schichten der Bevölkerung ein Aufschrei ob der empfundenen Unangemessenheit der Rechtshandhabung geht – dann kann es entweder an einer manipulierten, verrohten, ungebildeten Volksmasse liegen. Das gibt es sicherlich, die Geschichte ist voll davon.

    Aber bei bewußt unvoreingenommener Sicht: das kann ich hier nicht erkennen. Hier meldet sich nicht nur der berüchtigte „Stammtisch“ zu Wort. Hier protestieren nahezu ALLE (außer vielleicht diejenigen, die beim Anblick des ‚Schönfelder‘ eine Beule in der Hose bekommen).

    Und deswegen greift m.E. hier die theoretische 2. Möglichkeit:
    dieses Rechtssystem ist in seiner derzeitigen Ausprägung nicht mehr in der Lage, seine Aufgabe für eine gesund empfindende, aufgeklärte und rechtsstaatlichen Grundsätzen prinzipiell verpflichtete Bevölkerung wahrzunehmen. Also muss es reformiert werden.

    Den kürzlich hier thematisierten Aufruf des BGH, in Zukunft den gesetzlichen Strafrahmen mit größerer Härte auszuschöpfen, mal statt nur auf Steuersünder auch auf Gewalttäter anzuwenden, wäre schon mal ein Anfang, wenn auch noch lange nicht ausreichend.

    Ach, eins noch:
    “ …der Bürger solle eine Sache selber in die Hand nehmen, …so argumentiert auch ein Ch.Klar.“
    Und erfreut sich allerseits Verständnis, Schonung, Arbeitsplatzangebote u.v.m. von Ströbele, E.Ekat, Peymann u.v.a. !

  27. Die Freilassung Klars ist nicht nur hier, bei uns paar Bloggern auf Unverständnis gestoßen, er hat in der ganzen Republik zu äußerst kritischen Reaktionen geführt, nur E.Ekat und Frau Zypries finden diese Sache in Ordnung.

    Um es mal auf den Punkt zu bringen, sie sind schon ein ziemlich bornierter Mensch E.Ekat, wenn man das berücksichtigt, sind sie und ihre geringschätzigen Ansichten über andere Menschen ziemlich bedeutungslos.

  28. Und jetzt machen wir uns eine Gaudi mit Rumpelstilzchen E.EKAT.
    Wir radierent aus der ganzen Diskussion den Namen Klar weg und ersetzen ihn durch Dr. Mengele. (Nicht erschrecken E.Eki, zwischen roten Sozialismus und braunem Sozialismus gibt kaum einen Unterschied.)

    Und so wird aus dem tapferen RAF-Schneiderlein Speedy Gonzales – die mexikanische Wüstenrennmaus.

  29. #31 deltagolf:
    „Und jetzt machen wir uns eine Gaudi mit Rumpelstilzchen E.EKAT.
    Wir radierent aus der ganzen Diskussion den Namen Klar weg und ersetzen ihn durch Dr. Mengele…“

    Das ist gar nicht mal so weit weg von einem Stück Wirklichkeit.

    Vorfrage an E.Ekat:

    dürfen wir den Staat Israel als Demokratie und Rechtsstaat betrachten? Wenn nein, warum nicht?
    Wenn ja, bitte mal folgende Begebenheit kommentieren:

    Adolf Eichmann, SS-Obersturmbannführer, war als Leiter des für die Deportation der Juden zuständigen Referats des Reichssicherheitshauptamtes zentral mitverantwortlich für die Ermordung von schätzungsweise sechs Millionen Menschen in Europa. Im Jahr 1960 wurde er von israelischen Agenten aus Argentinien entführt und nach Israel gebracht, wo ihm der Prozess gemacht wurde. Zwei Jahre später wurde er zum Tode verurteilt und hingerichtet.

  30. #31 Christian Ernst: „Obwohl ich Klars Gedärme am liebsten über dem Boden verteilt sehen würde, muss ich dennoch feststellen, dass E. Ekat hier eindeutig Recht hat.
    Leider, aber ich fürchte von dem “Rechtsstaat” hat hier E. Ekat mehr Ahnung als der Rest.“

    Wo liegt dann wohl der Fehler angesichts der Dissonanz zwischen deinem Empfinden und geltendem Recht? Vielleicht hilft eine Antigewalttherapie? Hast du dich schon angemeldet?

  31. Die gesamten RAF ratten waren elitäre und priveligierte Gefangene. In Stammheim konnten sie ihre Zellen mit Bücherwänden, Plattenspielern und Zeitschriften einrichten. Die Zellen wurden nur abends verschlossen. Tagsüber hatten sie regelmäßig kontakt. Bader durfte mit Sartre philosphieren usw., usw.

  32. Worüber regen Sie sich eigentlich alle so auf? Die RAF-Sympathisanten-, Unterstützer- und geistigen Mittäter saßen oder sitzen in allen deutschen Parteien. Sie waren oder sind teil der BRD-Regierung. In den EU-Nachbarländern weiß das jeder!

  33. die Entscheidung des OLG ist eine Verhohnepippelung der Opfer, der Angehörigen, der Ermordeten, des verurteilenden Gerichts, des Volkes.
    Setzen wir 5 x lebenslänglich mit jeweils 40 Jahren an, dazu wegen Mordversuchen, 14 Jahre, 12 Jahre, 15 Jahre dann sind das mindesten 241 Jahre. Nach lächerlichen 26 Jährchen bleiben dann 215 Jahre. Für das Gericht ist das die „Reststrafe“.
    Die Entscheidung des verurteilenden Gerichts wird damit der Lächerlichkeit preisgegeben.
    Von „Bewährung“ für ein Mordmonster diesen Kalibers zu schwafeln, das verschlägt die Sprache. Die Richter des OLG sollen ihn doch im Umlauf als Untermieter aufnehmen.
    Man setze das in Relation für die von den EU Diktatoren ausgelobten 3 Jahre für Meinungsdelikte, wenn wir uns diese Absurditäten weiter gefallen lassen verdienen wir unser Schicksal.

  34. #21 E.Ekat (06. Dez 2008 15:32)

    Vielleicht haben die Grünen ja doch recht, daß man ein wenig Aufrischung in dieses Volk bringen sollte, und daß dazu sogar ein anatolischer Bauer einen Beitrag leistet.

    E.Ekat

    E.Ekat gibt sich zu erkennen. Ein politisch korrektes U-Boot aus der 68er Schmiede. Mindestens ehemaliger Gruenenwaehler, aber wahrscheinlich noch aktueller Gruenenwaehler. Sein Argument, „Der Rechtsstaat in D ist ein Rechtsstaat, weil er ein Rechtsstaat ist, basta!“ und seine sonstigen verbalen Ausfluesse entstammen direkt und ohne Umschweife dem Vokabular, aus dem sich auch ein Stroebele bedient. Es ist auch der gleiche Standpunkt.

    Die RAF-Sympathisanten sind schon einen Schritt weiter, waehrend der Michel noch schlaeft. Wieso denn ein tuerkischer Bundeskanzler? Wieso nicht gleich ein Terroristenkanzler? Und das alles nur, um ihrer krankhaften Ideologie zu huldigen: „Wir sind so toll und stehen ueber allem anderen, wir koennen sogar Terroristen wieder zu Gutmenschen machen.“

    Um ehrlich zu sein, ich halte die BRD mitsamt einem Grossteil ihrer Insassen mittlerweile fuer sehr sehr krank. Verseucht von sozialistischen Viren, die um ihrer Ideologie jeden Zweck heiligen. Und jeder, der meint es ist okay, dass ein 9facher, eiskalter Moerder, der nach 26 Jahren freikommt, obwohl er einst als Strafe 6x lebenslaenglich bekommen hat, gehoert nach meiner Meinung in die Kategorie: HEAVY RETARDED!

    Eine Diskussion mit E.Ekat bringt hier gar nichts, weil er Argumenten, die dem gesunden Menschenverstand entstammen, gaenzlich verschlossen ist. Er meint, er sei im Recht, komme, was wolle. Er steht eben ueber allem, obwohl er niemals, das hat er selbst zugegeben, mal ein Semester Jura studiert hat. Auf echte Gegenargumente reagiert er entweder mit persoenlichen Ausfaellen oder er schmollt und schreibt gar nichts. Selbst ein Teeny kann da besser mit Argumenten umgehen.

    Zum angeblich unfehlbaren und unabhaengigen Rechtssystem in der BRD nur das hier:

    Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, taetig bis 2004 und damit juristischer Profi: Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

    http://www.justizskandale.de/
    http://www.suendenregister.de/?p=61

    Da eruebrigt sich jede Diskussion mit Terroristenverstehern, wenn man das weiss.

  35. Dass ein Terrorist Klar bevorzugt behandelt wurde und nun auch bevorzugt freikommt, wie uebrigens die meisten anderen Terroristen in D gleichfalls, ist jedenfalls kein Zufall. Dahinter steckt System!

  36. Hallo,
    da kann man den gleichgelagerten Tätern nur raten auf Gleichbehandlung zu Klagen.
    Das wird sicher nicht zur Sicherheit im Land führen, aber mit Sicherheit zur Vorbeugung der möglichen Opfer.

  37. Nicht nur der massenmörder Klar genoss luxusknast, auch die anderen linken verbrecher:

    Bis zum Tag der Schleyer-Entführung, dem 5. September 1977, genossen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller im siebten Stock von Stammheim Haftbedingungen, wie es sie zuvor in keiner deutschen Justizvollzugsanstalt gegeben hat. 16 Tageszeitungen bezogen die Terroristen, die Bibliothek umfasste mindestens 300 Bücher, Andreas Baader hatte sogar einen Plattenspieler, ein Radio und einen Fernseher in seiner Zelle.

    „Ein normaler Gefangener durfte in der Woche 15 Minuten duschen, die RAF-Leute konnten jeden Tag eine halbe Stunde ins Bad, das war in medizinischen Gutachten empfohlen worden und war gerichtlich angeordnet“, sagt Bubeck. Einige prominente Stuttgarter Ärzte fanden es chic, Andreas Baader zu behandeln.

    Das schrieb u.a. http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~ECD6312C885014146A71F38B27ED027D9~ATpl~Ecommon~Scontent.html am 18.10.07!

    Und das unter einer tiefschwarzen cdu-regierung unter dem schlimmen filbinger….

    Nicht mal
    Theo Retisch
    zu erklären

  38. #45 E.Ekat: „Man muß (t)rotzdem weitermachen.“

    … sagte Gorbatschow, weswegen wir heute noch die Sowjetunion bewundern dürfen.

    … sagen die Vertreter der Idee des Sozialismus, obwohl dieses Experiment an Menschen bereits 120 Millionen Tote verursacht hat.

    … sagte der GRÖFAZ, obwohl jeder wußte, dass der Krieg verloren ist.

    … sagen die Befürworter von Gesamtschulen, obwohl jeder Schulleistungsvergleich solchen Schülern Rückstände bis zu 2 Jahren bescheinigt.

    … sagt auch jeder Lemming. Und E.Ekat.

  39. Wenn schon Christian Klar diskutiert wird, dann sollte man immer (IMMER) auch seine Opfer im selben Satz erwähnen.

    Eine hervorragende Gruppe Überlebender und Hinterbliebener hat sich gestern zu Wort gemeldet (und am Montag im FOCUS). Die machen jetzt eine Petition gegen die Vermarktung von Verbrechen durch die Täter:

    http://www.kapitalverbrechen.info

    Das wäre eine echte Headline wert. Aber jemand der Gestern kriminell war und heute allenfalls als Klaus Kinski Double am Berliner Ensemble einen Job bekommt und schlecht Tischtennis spielt… datt sollte uns nicht so kümmern.

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