mr-tag-009Anlässlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fand die Zeitung „Die Presse“ einige Worte der Würdigung, die im folgenden wiedergegeben werden. Was jedoch nicht erwähnt wurde, war die Verabschiedung der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam im Jahr 1990.

(Gastbeitrag von E.S.W)

Wikipedia hat folgende Informationen dazu:

Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist eine 1990 beschlossene Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, welche die Scharia als alleinige Grundlage von „Menschenrechten“ definiert. Vorwiegend islamische Länder wie Sudan, Pakistan, Iran, und Saudi-Arabien kritisierten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wegen der, ihrer Ansicht nach, fehlenden Einbeziehung des kulturellen und religiösen Bezugs der nichtwestlichen Länder. 1981 fasste der iranische Vertreter bei den Vereinten Nationen, Said Rajaie-Khorassani, die iranische Position zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei „eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne“.

Die Kairoer Erklärung wurde am 5. August 1990 von 45 Außenministern der aus 57 Mitgliedern bestehenden Organisation der Islamischen Konferenz angenommen. Sie soll den Mitgliedsstaaten als Richtschnur in Bezug auf die Menschenrechte dienen, besitzt allerdings damit keinen völkerrechtlich bindenden Charakter und ist auch im nationalstaatlichen Recht der meisten OIC-Mitgliedsländer von wenig Belang. Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari’a nachgeordnet.“ Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari’a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle zugeschrieben wird.

Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Scharia ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischem Recht nicht widersprechen. Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Scharia wahrgenommen werden.

Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.

Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.

Es wäre höchst an der Zeit, dass Politiker und Bevölkerung diese die Demokratie und Menschenrechte widersprechende Deklaration genauer unter die Lupe nehmen und in die Wüste zu schicken. Es kann und darf keine parallelen Menschenrechtserklärungen geben. Aber diese zu institutionalisieren, ist ganz im Interesse der Muslime.

„60 Jahre Kampf um die Menschenwürde“

Eine ganz kurze Geschichte der Vorgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Diese Erklärung hat einen moralischen Wert und eine Autorität, die in der Weltgeschichte ohne Beispiel sind.“ – Es war ein Abend der großen Worte, als die Menschenrechtskommission der UNO am 10. Dezember 1948 im Palais des Chaillot in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beschloss: Ein Dokument, das zwar rechtlich nicht bindend ist, aber erstmals in 30 Artikeln auf internationaler Ebene ausdrückte, was sich „die Welt“ von den Staaten im Hinblick auf deren Umgang mit Bürgern erwarte: etwa, dass niemand aufgrund von Glauben oder Rasse diskriminiert werde, jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör und Gratis-Grundschulbildung habe.

Damals gab es 56 Staaten – und obwohl der Kalte Krieg ausgebrochen war und islamische Länder eigene Ideen von der Staat-Mensch-Beziehung hatten, war es gelungen, 48 Länder auf das Papier einzuschwören. Nur UdSSR sowie Weißrussland und Ukraine (beide Sowjetrepubliken hatten eigene UNO-Sitze), Polen, Jugoslawien, Saudi-Arabien und Südafrika enthielten sich der Stimme.

Das war vor allem Eleanor Roosevelt (1884–1962) zuzuschreiben: Die Witwe des 1945 verstorbenen US-Präsidenten hatte die Kommission zwei Jahre mit Strenge und Sensibilität gleichermaßen geführt. Wichtig war auch der Input vieler Prominenter aus unterschiedlichen Kulturkreisen, etwa von Mahatma Gandhi, Aldous Huxley, Charles Malik. So entstand ein Dokument, das die individualistischen Wertvorstellungen des Westens mit den kollektiv-sozialen Ideen des Ostens und der „Dritten Welt“ verband.

Als Auslöser der Deklaration wurden die Greuel im Zweiten Weltkrieg genannt; tatsächlich hat die Idee der Menschenrechte, bei denen es im Grund immer um Schutz, Stellenwert und Ansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat geht, ältere Wurzeln: Sie gehen auf die Aufklärung zurück, als etwa Rousseau, Kant und Locke Dinge wie „natürliche Gleichheit“, „Menschenwürde“ und Recht auf Besitz, Freiheit und Leben postulierten. Im „Virginia Bill of Rights“ von 1776 schrieben die Gründerväter der USA, dass alle Menschen gleich seien und gegenüber dem Staat Anspruch auf Sicherheit, Freiheit und Erwerb hätten; in der französischen „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ (1789) taucht der Begriff „Menschenrechte“ erstmals als solcher auf.

Dass das Ende der Apartheid in den USA bzw. das Frauenwahlrecht in Frankreich erst im 20. Jh. kamen, zeigt, dass die Größe von Worten nicht mit der Schnelligkeit ihrer Umsetzung korrelieren muss (und es dauerte noch viele Jahre bis zu verbindlichen Menschenrechts-Schutzsystemen). Man sieht das auch an der Debatte um angeblich christliche Wurzeln der Menschenrechte: So sollen Augustinus (354–430) und Thomas von Aquin (1225–1274) solche Ideen postuliert haben. Dass die Kirchenväter den Menschen als vernunftbeseeltes Ebenbild Gottes sahen, beeindruckte die Mächtigen der Realpolitik über Jahrhunderte auch nur sehr wenig.

60 Jahre Menschenrechte

Vor 60 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UNO verabschiedet. Das legendäre Dokument mit seinen 30 Artikeln bleibt freilich bis heute in vielen Staaten nur das, was es ist: Papier.

Zehn der wichtigsten Grundrechte der UN-Deklaration – und wie es um sie bestellt ist.

Artikel 2: Allgemeines Diskriminierungsverbot

„Jeder hat Anspruch auf die Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, etwa nach Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder sonstigen Umständen.“

Dieses Verbot ist so allgemein, dass seine (behauptete) Verletzung millionenfach alltäglich ist – ob bei rechtlicher Diskriminierung Homosexueller im Familienrecht, von Behinderten und Frauen im Arbeitsrecht oder von Farbigen im Umgang mit Behörden in Europa.

Und wie sieht es mit der Diskriminierung von Christen, Atheisten, Agnostikern, als den sogenannten „Kuffar“ aus? Die tägliche Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppen in Europa seitens der Muslime und ihren Helfern und Helfershelfern (Gutmenschen, Sozialisten, der Antifa-Bewegung, etc. etc) wird gänzlich ignoriert. Stattdessen wird das vermeintliche Leid und die (in Wahrheit) nicht vorhandene Diskriminierung täglich angesprochen.

Artikel 3: Recht auf Leben

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Amnesty International (AI) zählte 2007 mehr als 1252 Hinrichtungen (etwa Iran, China, USA, Saudi-Arabien). In vielen Staaten (z. B. Sudan, Russland) gibt es Übergriffe von Soldaten auf Zivilisten. Abtreibungsgegner klagen an, dass jährlich 40 bis 50 Millionen Ungeborene umgebracht werden.

Artikel 4: Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel

„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei in allen Formen ist verboten.“

Laut UNO werden zehn bis zwölf Mio. Menschen wie Sklaven behandelt, davon die Hälfte Jugendliche. Besonders betroffen: Indien, Pakistan, Kongo, Mali, Mauretanien. Zehntausende junge Frauen aus Osteuropa verdingen sich im Westen als Prostituierte und werden wie Leibeigene behandelt.

Interessiert es die Damen und Herren der UNO und ihrer Gremien eigentlich, dass der Großteil der Sklaverei in islamischen Ländern stattfindet? Und weshalb sie dort noch stattfindet? Wie lange sehen die Politiker und die Gutmenschen in den diversen Anti-Diskriminierungsgruppen (z.B. ZARA in Österreich), dass die jungen importierten Bräute der „Migranten“ ebenfalls der Sklaverei ausgesetzt sind, indem sie das Haus nicht verlassen dürfen, sei es, um zu arbeiten oder um sich Sprachkenntnisse anzueignen und stattdessen als Putzfrauen und Huren für die Familie des „Ehemannes“ zur Verfügung stehen müssen?

Artikel 5: Folterverbot

„Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.“

Extreme Fälle wie der US-Folterskandal im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib (2004) sind nur die Spitze des Eisbergs. Amnesty International zählte 2007 in 81 Ländern Fälle von Folter und Misshandlung, darunter Ägypten, Türkei, Syrien – und Österreich.

Und wieder finden sich großteils islamische Länder in dieser Liste. Dass Österreich darunter ist (sein muss), ist nur natürlich, da ja unbedingt das eigene Land ein Bashing bekommen muss.

Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Verhaftung

„Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“

In Ländern wie Algerien, Ägypten, Russland, Kuba und Turkmenistan werden jedes Jahr hunderte Menschen vom Fleck weg verhaftet, nicht wenige davon verschwinden dauerhaft. Häufig werden ihnen nicht näher ausgeführte „politische Verbrechen“ vorgeworfen.

Und wieder nur islamische Länder, mit Ausnahme von Kuba und Russland. Wie jeder weiß, zählt in islamischen Ländern ein Menschenleben nicht viel.

Artikel 18: Gewissens- und Religionsfreiheit

„…die Freiheit, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, allein oder mit anderen zu bekunden.“

Gewahrt ist das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit nur in wenigen, meist westlichen Staaten. Weltweit wird eine Viertelmilliarde Christen verfolgt. Vor allem in islamischen Ländern (wie Saudi-Arabien, Iran) und kommunistischen Staaten mit Religionsverbot (etwa Nordkorea) werden Menschen wegen ihres Glaubens (oder Sektenzugehörigkeit – siehe Falung-Gong-Bewegung in China) diskriminiert, vertrieben, getötet. In Europa sehen sich viele Muslime angesichts der Diskussionen über den Bau islamischer Gebetshäuser, wie zuletzt in Tirol, im Recht auf freie Religionsausübung beschnitten.

Und wieder die armen, verfolgten Muslime, die ihre Religion nicht frei ausüben dürfen. Wie ist das mit Moscheen? Eine Moschee ist gleichzusetzen mit einer Kirche? Vielleicht sollten sich die Autoren mit Moscheen und deren Bedeutung auseinandersetzen, aber dazu haben die Herrschaften sicher keine Zeit gehabt. Macht nichts, man könnte ja etwas Unangenehmes herausfinden. Außerdem werden wieder einmal Atheisten und Agnostiker ignoriert. Auch diese Menschen haben das Recht, KEINE Religion auszuüben.

Artikel 20: Versammlungs- und Vereinsfreiheit

„…das Recht auf Versammlungsfreiheit. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Viele Länder, vor allem Diktaturen und Staaten mit Einparteiensystem, haben das Recht auf Vereinsfreiheit eingeschränkt. So ist in China für Arbeitnehmer lediglich die Mitgliedschaft bei einer staatlichen Gewerkschaft möglich. Auch Österreich gesteht den Bürgern nur ein teilweises Recht auf Vereinsfreiheit zu: Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschafts- oder Arbeiterkammer entspricht, zumindest bei strenger Auslegung, nicht den Menschenrechten. Gleiches gilt für die Zwangsmitgliedschaft aller Studenten in der Österreichischen Hochschülerschaft.

Wie es in Europa um das Recht der Versammlungsfreiheit steht, haben wir eindrucksvoll 2007 in Brüssel und 2008 in Köln gesehen.

Artikel 22: Soziale Sicherheit

„…Anspruch, durch innerstaatliche Maßnahmen in den Genuss unentbehrlicher wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte zu gelangen.“

Weltweit kaum gewahrt wird das Recht auf soziale Sicherheit, das vor allem auf staatlichen Schutz vor Armut abzielt: Eine Milliarde Menschen leben in manifester Armut, meist in Schwarzafrika. Viele haben keinen Zugang zu Nahrung und Trinkwasser, die Staaten sind dagegen machtlos. Auch in Europa sind laut EU-Kommission 78 Mio. Menschen armutsgefährdet – immerhin rund 16 Prozent aller EU-Bürger. In Österreich gelten eine Million Menschen als von manifester Armut bedroht.

Artikel 23: Recht auf Arbeit und gleichen Lohn

„Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“

Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit besteht auch in westlichen Industriestaaten meist nur am Papier: Zwar ist die Lohngestaltung häufig an Kollektivverträge oder staatliche Mindestlöhne gebunden, „gleicher“ Lohn für gleiche Tätigkeit kann in privatwirtschaftlichen Unternehmen aber nicht gefordert werden. Diskriminiert werden in diesem Punkt vor allem Frauen. Ein individuelles Recht auf Arbeit für jeden leitet sich aus Artikel 23 übrigens nicht ab – garantiert werden solle lediglich der Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Artikel 25: Soziale Betreuung

„…Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität und Alter.“

Das Recht auf soziale Betreuung ist auch in Staaten mit hohen wohlfahrtsstaatlichen Standards oft nicht gegeben: So besteht etwa in den USA keine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer.

Anläßlich des Tages der Menschenrechte fand in Wien am 10. Dezember 2008 ein Aktionstag der Plattform „Solidarität mit verfolgten Christen“ statt (PI berichtete).

wien-10-12-08

(Foto: Sabine Hertel, Fotografin/Fotoredakteurin, Tageszeitung HEUTE)

Den ganzen Tag über lud ein Infozelt am Wiener Stock-im-Eisen Platz, in unmittelbarer Nähe des Stephansdoms, viele vorbeihetzende Passanten ein, bei Tee, Kaffee und Keksen kurz innezuhalten und mehr über die weltweite Christenverfolgung zu erfahren. Dabei ergaben sich durchaus interessante Gespräche. Besonders erschütternd war die allgemeine Ahnungslosigkeit der Passanten. „Das ist ja fürchterlich, warum erfährt man nichts von diesen Grauslichkeiten, die Christen angetan werden?“ So lautete der Tenor derjenigen, die sich die Zeit nahmen und sich informierten. Den anderen, den nicht-Interessierten entging beispielsweise, dass

o Die Türkei nach wie vor den Genozid an christlichen Minderheiten leugnet

o Aktuell: Der türkische Verteidigungsminister lobte zur Feier des 70. Todestages von Atatürk die „Vertreibung der Griechen und Armenier“

o Das Kloster „Mor Gabriel“, geistiger Mittelpunkt der syrisch-orthodoxen Kirchen wird mit Klagen und Strafprozessen überzogen und ist derzeit von Enteignung bedroht. (ADO – Assyrisch Demokratische Organisation)

o Ägypten: Attacken auf Gottesdienste der koptisch-orthodoxen Kirche: 23.11.08, Kirche in Ain Shams, Attacke von 15.000 Muslimen mit Molotowcocktails und Steinen

o Pater Mathias Wahba: Verurteilt zu fünfjähriger Haftstrafe für Trauung vom Islam zum Christentum konvertiertem Paar.

o Kirche in Raschid: Mit Bulldozern dem Erdboden gleichgemacht. (Gesammelt von „Knecht Christi“)

Um 18 Uhr fand ein von Weihbischof Dr. Scharl zelebrierter Wortgottesdienst im Stephansdom statt. Dieser war mit rund 200 Gläubigen sehr gut besucht. Im Anschluss versammelten sich die Teilnehmer zu einer Lichterkette vor dem Haupttor des Domes und gingen mit Fackeln in der Hand einmal um den Dom, um zu bezeugen, dass dieses Gotteshaus verteidigt wird. Als sich der Fackelzug, an dessen Spitze Weihbischof Scharl und der Präsident des Akademikerbundes Dr. Franz Fiedler standen, in Bewegung setzte, läuteten die Domglocken. Wiederum blieben viele interessierte Passanten stehen.

Fazit dieser Veranstaltung: Es ist das erste Mal gelungen, viele verschiedene Gruppierungen unter einer Plattform zu vereinigen und ein Ziel zu verfolgen, nämlich auf die weltweite Christenverfolgung aufmerksam zu machen. Auch wenn wir nach wie vor weit von den Zahlen muslimischer Versammlungen entfernt sind, so bleibt doch die Hoffnung, dass nächstes Mal noch mehr Menschen an einer solche Aktion teilnehmen werden. Besondere Hoffnung gab die Anwesenheit vieler Jugendlicher und junger Erwachsener, vor allem im Hinblick darauf, dass das Durchschnittsalter der Mitstreiter der islamkritischen Bewegung derzeit eindeutig zu hoch ist.

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22 KOMMENTARE

  1. Hm, unsere Gutmensch(politiker) sollten diesbezüglich etwas leisere Töne anschlagen. Die meisten übelsten Menschrechtsverletzungen werden eben in Ländern mit kommunistisch/islamischen Regimen begangen. Wie müssen diese Verfolgten, Gequälten, Ermordeten sich wohl vorkommen, wenn sie mitkriegen, dass UNO, AI und andere Menschenrechtsorganisationen sich nicht um sie kümmern und Deutschland, der Schweiz und anderen demokratrischen Ländern Menschenrechtsverletzungen vorwerfen, und das mit Begründungen, die so lächerlich und albern sind. Die uns vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen bestehen darin, Kriminelle, Terroristen und Mörder möglichst nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Warum sollen wir Ehrengemordeten, ins Koma Getretenen- bwz. Geprügelten, Terrorisierten sagen, dass das nicht schlimm ist, dass das zur Kultur der Mörder, Prügler, Terroristen usw. gehört und sie das doch bitte verstehen sollen? Sie waren eben zur falschen Zeit am falschen Ort und darum war es ihr Schicksal. Noch mehr müssen sich diese Leute vera.. vorkommen, wenn sie mitkriegen, wie diese Leute auch nicht bestraft, sondern mit Sozialstunden und Bewährungsstrafen gehätschelt werden und sich auf ein Mal auf Menschenrechte berufen, die sie anderen nicht zugestehen.

  2. Ich erlaube mir, etwas pathetisch zu werden:

    Für mich ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Gesetzesform geronnene Liebe, um Lichtjahre besser, als jede Religion es bisher zustande gebracht hat.

  3. Zur Feier „60 Jahre Erklärung der Menschenrechte“ kann nicht grenzenlose Freude herrschen.

    Denn seit 60 Jahren stemmen sich die Unterzeichner der Kairoer Erklärung dagegen.

    Die Realisierung der Menschenrechte hat Fortschritte gemacht, aber der Sieg ist weit.

  4. 60 Jahre Erklärung Menschenrechte, deshalb kein ‘interkultureller Dialog in Konstanz

    Der ‘interkulturelle Dialog’ ist ein Angriff auf die Menschenrechte, die auf unserem Westlichen Sittengesetz und unserer Werteordnung gründen. Früher hätte man bei CDU gesagt auf unserem christlichen Menschenbild, lang ist ‘s her. Jetzt führt man das christliche Menschenbild immer noch im Munde, allerdings werden in der CDU auch schon Shariah-Werte hochgehalten.

    Was Shariah bedeutet kann man an dem Buch von Betsy Udink sehen, das Necla Kelek in der ‘Welt’ rezensiert hat. Den Link verdanke ich Candide. Sie hat ihn in dem Morsal Artikel gepostet.

    http://www.welt.de/welt_print/article1061438/Der_triebhafte_Mann_als_Mass_aller_Dinge.html

    Wir müssen alles dafür tun, dass in Konstanz Leute, die vom ‘interkulturellen Dialog’ schwafeln, auf den Pfad der Vernunft zurückfinden. ‘Interkultureller Dialog’ ist nichts anderes als Verrat an unseren kulturellen und zivilisatorischen Werten, weil er eine Gleichrangigkeit von Shariah und unserer Werteordnug herstellt, auf deren Grundlage dann über die Geltung unserer Werte und die der Shariah verhandelt wird. Dadurch wird ein Basar eingerichtet, auf dem unsere Werte gegen vermeintliche Integrationsleistungen der Mohammedaner verscherbelt werden.

    Nachdem die Gruenen mit dem Zauberwort MuliKulti nicht mehr punkten können, sprechen sie jetzt von Interkulturalität. Es ist klar, Schwierigkeiten mit der Integration gibt es nur mit den Mohammedanern, also bedeutet der ‚interkulturelle Dialog‘ eben nur das Verhandeln mit den Mos über unsere Werte und über die Werte der Shariah. Wir würden unsere Werte und unsere Zivilisation verraten, wenn wir sie mit der Shariah als gleichrangig betrachten würden. Wir Wertkonservative müssen uns mit allen Mitteln diesem ‘interkulturellem Dialog’ stemmen, weil der gruene OB und seine Kamarilla dadurch der Shariah durch diese Hintertür Zutritt nach Konstanz gewähren.

    http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/art372448,3556385

  5. Eilmeldung. Anti-Islamisierungskongreß wird am 9. Mai 2009 auf dem Kölner Roncalliplatz wiederholt!

    Die Wiederholung des Anti-Islamisierungskongresses wird am 9. und 10. Mai in Köln stattfinden. Im Rahmen eines Spitzengesprächs zwischen pro Köln, pro NRW, FPÖ, Vlaams Belang und MdB Henry Nitzsche wurde ferner vereinbart, daß am Samstag, den 9. Mai, eine große öffentliche Hauptkundgebung auf dem Roncalliplatz direkt vor dem Kölner Dom stattfinden wird. Als Redner werden Islamkritiker und Spitzenfunktionäre rechtspopulistischer Vereinigungen aus ganz Europa auftreten.

    Der Vorsitzende der pro-Bewegung Markus Beisicht hatte am Samstag zu einem diesbezüglichen Treffen nach Köln geladen. Für die FPÖ nahm der Wiener Landesminister Johann Herzog teil, die Parlamentsabgeordnete Hilde Delobel vertrat den Vlaams Belang und Bundestagsabgeordneter Henry Nitzsche führte die Delegation der Wählervereinigung „Arbeit, Familie, Vaterland“ (AFV) an. In dem konstruktiven Gespräch, an dem auch die pro-Köln-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter und der pro-NRW-Generalsekretär Markus Wiener teilnahmen, diskutierten die vier Delegationen Termin und Ablauf des Anti-Islamisierungskongresses 2009. Nach mehrstündigen Verhandlungen einigten sich pro Köln / pro NRW, FPÖ, Vlaams Belang und AFV auf die Eckdaten:

    Der Wiederholungskongreß wird am Wochenende des 9. und 10. Mai 2009 in Köln stattfinden, wobei die öffentliche Hauptkundgebung am 9. Mai auf den Roncalliplatz gelegt wurde. Als prominente Hauptredner stehen bereits jetzt der pro-Vorsitzende Markus Beisicht, MdB Henry Nitzsche, der Vlaams-Belang-Fraktionsvorsitzende Filip Dewinter und der Europaabgeordnete Mario Borghezio der italienischen Regierungspartei Lega Nord fest. Für die FPÖ sagte Johann Herzog eine hochrangige Spitzendelegation zu, deren genaue Zusammensetzung in den nächsten Monaten bekannt gegeben werden wird, ebenso wie die Namen weiterer islamkritischer deutscher Vertreter und Spitzenpolitiker erfolgreicher rechtspopulistischer Parteien in Europa.

    „Das rechtswidrige Ende unseres Anti-Islamisierungskongresses 2008, als die Kundgebung am 20. September auf dem Heumarkt aufgrund linker Ausschreitungen vorzeitig polizeilich beendet wurde, hat eine Wiederholung des Kongresses geradezu zwingend erforderlich gemacht“, erklärt dazu Markus Beisicht. „Wir protestieren mit der Neuauflage nicht nur gegen die Kölner Großmoschee und die Islamisierung, sondern auch für Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Vier Wochen vor der Kommunalwahl 2009 werden wir damit der Domstadt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zurückbringen, die in Köln nach der Schande vom 20. September Schaden erlitten haben. Dabei steht diesmal der Roncalliplatz als prominenter Veranstaltungsort der Hauptkundgebung nicht zur Debatte, ein diesbezügliches Entgegenkommen unserseits wird es 2009 nicht noch einmal geben. Zusammen mit bis zu 2.000 Besuchern aus ganz Europa werden wir direkt vor dem weltberühmten Kölner Dom ein machtvolles Zeichen gegen Islamisierung und Überfremdung setzen!

  6. o.t.

    Dem Mordversuch in Passau, liegt doch offensichtlich ein „Ehrenmotiv“ zu Grunde. Wenn es denn ein Neao Nazi war, wollte er wohl die „Beleidigung“ seiner Fahne rächen. Haben diese Typen etwa bei den Musels abgeguckt, und hoffen deshalb auf Verständnis?

  7. #9 Detlef42 (14. Dez 2008 17:48)

    Messer. Das sagt alles. Jeder kann sich den Kopf rasieren, und dass dann erst mal die Medien „rechts!“ schreien, wissen die auch.

  8. Irgendwann heisst der 1. Artikel:

    islamm isst friede weißtu und wer nisch glaubt wird tot klar!

    Die Dummern herrschen über die Intelligent(er)en, das widerspricht wahrhaft jeglichen Naturgesetzen…

  9. #salazar

    Das fürchte ich auch, gerade wenn man sich solche Werterelativisten wie Schäuble und den gruenen OB und seine Kamarilla anschaut.

    Artikel 1, Absatz 1 der baden-württembergischen Landesverfassung

    Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.

    Hier werden die Bürger unseres Bundeslandes also explizit in ihrem Handeln auf das christliche Sittengesetz verpflichtet. Deswegen ist es durch unsere Landesverfassung nicht gedeckt, anderen Sittengesetzen, wie etwa der Shariah, Gleichrangigkeit oder gar Geltung zu verschaffen. Das wäre allerdings der Fall, wenn man einen ‘interkulturellen Dialog’ als Mittel zur Integration der mohammdanischen Integrationsverweigerer führen würde. Denn dieser ‘interkulturelle Dialog’ würde ja bedeuten, dass man unsere Kultur mit der der Mohammedaner als gleichrangig postuliert. Davon kann aber keine Rede sein, da die Shariah als das Sittengesetz der Mohammedaner mit unserem christlichen Sittengesetz nicht vereinbar ist, sondern ihm in ihrer Gänze zuwiderläuft, die Shariah also auch nicht mit neben dem christlichen Sittengesetz, von dem die Landesverfassung spricht, Geltung beanspruchen kann.

    Deswegen sind Versuche, der Shariah den Status einer gleichrangigen Kultur zuzusprechen, ihr in einem Dialog zu Geltung verhelfen, nicht von der Landesverfassung gedeckt. Der gruene OB und seine Kamarilla verstoßen hier gegen die Landesverfassung. Daraus folgt von der Stadt Konstanz geführte Gespräche zur Integration der integrationsunwilligen Mohammdaner dürfen nicht unter der Bezeichnung ‘interkultureller Dialog’ stattfinden.

  10. Anstatt sich darum zu kümmern, dass diese sog. menschenrechte auch nur annähernd eingehalten werden, z. b. in pakistan oder saudi-arabien, sind diese staaten die grössten freunde der mächtigsten in politik und wirtschaft. Da stinken weder geld noch massenmord und unterdrückung.
    Und ausgerechnet von dort aus will die nato den terror bekämpfen, der in diesen ländern gegen frauen und „ungläubige“ tobt.

    Diese menschenrechte sind die keule, mit der wir in unserem eigenen heimatland geprügelt werden, indem man unser land in beschlag nimmt und uns kritiker kriminalisiert.

    Würde man dort, wo gegen diese rechte eklatant täglich verstossen wird, wirtschaftliche und andere massnahmen ergreifen, dann würde es auch keinen grund geben, dass sich millionen hierher auf den weg machen.

    Nicht mal
    Theo Retisch

  11. „Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.“

    Der Brüller schlechthin. Die „Männer“ rennen für die Familie zum Sozialamt die Stütze von den Ungläugigen einzustreichen.

  12. Das Nichterwähnen der Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die faktisch eine Anullierung der Menschenrechte darstellt, in den Medien wie z.B. in der „Tagesschau“, ist ein Skandal.
    Gibt es hier jemanden, der weiß, welche Staaten der Konferenz islamischer Staaten die Erklärung unterzeichnet und welche sie nicht unterzeichnet haben?

  13. zu : #13 Salazar
    -> Die Dummern herrschen über die Intelligent(er)en, das widerspricht wahrhaft jeglichen Naturgesetzen… <-

    Der (körperlich) Starke herrscht über den Schwachen, das entspricht den Naturgesetzen.

  14. @ #16 Ausgewanderter :

    Also, ich sah meistens Weiber dort, mit einer Handvoll Kinder die lärmten und zum herzerweichen heruntergekommen aussahen. Auch die (25 pro Person) Putzstellen werden eher von Frauen ausgefüllt.
    Die „Männer“ sitzen da eher in einem Kaffee und regeln die Dinge der Welt.
    Ausnahmen, Einzelfälle, bestätigern die Regel

  15. OT. Hier noch ein mutmaßlicher Fall von Kulturbereicherung aus Weingarten. Den Artikel dazu überschreibt der Südkurier:

    Streit um Zigaretten endet handgreiflich

    http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/weingarten/art372498,3557279

    Mein inzwischen vom Südkurier gelöschter Kommentar macht deutlich, dass sich hier mal wieder ein Redakteur des Südkuriers aus moralischer Verkommenheit voll im Ton vergreift.

    Hier von einem Streit um Zigaretten zu sprechen, halte ich für verfehlt und das zeigt mir, dass die Redakteure des Südkuriers ein gestörtes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat haben. Wenn zu Ihnen jemand kommt und sagt, e allda gib mir Laptop, und durch Schläge in Ihr Gesicht seiner Forderung Nachdruck verleiht, dann wollten Sie auch nicht hinterher in der Zeitung von einem Streit um einen Laptop lesen

    der handgreiflich endet, möchte ich hier noch hinzufügen.

  16. @ #17 Fleet
    Gibt es hier jemanden, der weiß, welche Staaten der Konferenz islamischer Staaten die Erklärung unterzeichnet und welche sie nicht unterzeichnet haben?
    Hier aufgelistet:
    Beitrag #54 Schlernhexe (25. Feb 2008 21:55)
    http://www.pi-news.net/2008/02/ziviler-ungehorsam-in-teheran/?wpc=2#comments
    Kann allerdings auf anderer Seite sein durch die neue Kommentardarstellung von PI.
    Nur Teilnehmer hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_der_Islamischen_Konferenz

    Meine Gedanken über die Menschenrechte hier:
    http://www.gegen-islamisierung.info/thread.php?postid=9949

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