Eine 33-jährige Kölner Muslimin, die als in NRW tätige Lehrerin kein Kopftuch bei der Arbeit tragen darf, hat kurzerhand eine französische Baskenmütze zum Schleier umfunktioniert, um ihre gesamte Haarpracht zu verbergen (PI berichtete). Da sie die Mütze eindeutig als Kopftuchersatz einsetzte, war sofort klar, dass der französische Hut aus religiösen Gründen getragen wurde und selbst zu einer Form der Verschleierung geworden war. Dies entschied jetzt auch das Landgericht in zweiter Instanz, das künftig Lehrerinnen in NRW untersagt, Baskenmützen aus religiösen Gründen als Kopftuchersatz zu tragen. Interessant an der Geschichte: Sie steht nicht nur im KStA, sondern auch auf TF1, denn schließlich hat die Muslimin den französische Nationalkopfputz islamisch zweckentfremdet.
(Spürnase: Anne)
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Dürfte eine muslimische Frau eigentlich dann ohne Kopfbedeckumg umherwandeln, wenn sie sich eine Glatze rasiert?
Ich meine die Frage ernst.
In Zukunft bitte nur noch original-Deutsche Kopfbedeckungen verwenden, liebe muslimae im Schuldienst:
Beispiele:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Preusische_Pickelhaube.jpg&filetimestamp=20050709234221
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Burschenmuetze_Corps_Hannovera.jpg
Liebe Deutsche Gerichte, ihr könnt rechtsprechen wie ihr wollt, irgendwann kommt der EUGH und wird Euch klarmachen, dass das Tragen der Burka im Unterricht sofort 300 PISA-Bonus-Punkte bringt.
Da werden Bremen, Hamburg und NRW jubeln!!
#1 Finn
Sind dann nicht selbst die nachwachsenden kurzen Haarstoppeln „anregend“ für die männliche Sippschaft? Dann müsste man auch die Augenbrauen und -wimpern einbeziehen.
Sorry, etwas sehr abstrakt 😉
Bundesamt für Justiz
Kein islamisches Kopftuch während des Primarschulunterrichts
Medienmitteilungen, BJ, 27.02.2001
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof erklärt Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig
Das Verbot, während der Unterrichtstätigkeit in einer Primarschule das islamische Kopftuch zu tragen, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Entscheid vom 15. Februar 2001 die Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig erklärt.
Die Beschwerdeführerin war 1990 vom Staatsrat des Kantons Genf zur Primarschullehrerin ernannt worden. 1991 konvertierte sie vom Katholizismus zum Islam. Später trug sie drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch. 1996 untersagten ihr die Genfer Behörden, weiterhin das Kopftuch während ihrer beruflichen Tätigkeit zu tragen. Das Bundesgericht bestätigte 1997 diesen Entscheid.
Der Europäische Menschengerichtshof ist in seinem mit Mehrheit gefällten Entscheid zum Schluss gelangt, dass das von den Genfer Behörden ausgesprochene Verbot weder gegen Artikel 9 (Religionsfreiheit) noch gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK verstösst. Die Beschränkung der Religionsfreiheit ist gemäss Artikel 9 nur zulässig, wenn sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützt, ein legitimes Ziel verfolgt und verhältnismässig ist. Diese Voraussetzungen erachtet der Gerichtshof im vorliegenden Fall alle als erfüllt. Das Verbot richte sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis acht Jahren unterrichtet, einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar sind als ältere Schülerinnen und Schüler. Es erscheine auch schwierig, so der Gerichtshof weiter, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts des anderen und insbesondere der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung zu vereinbaren – einer Botschaft, die in einer Demokratie alle Lehrkräfte ihren Schülern und Schülerinnen vermitteln müssten. Bezüglich des Diskriminierungsverbots unterstreicht der Gerichtshof, dass die Anordnung der Genfer Behörden nicht auf das Geschlecht der Beschwerdeführerin zielt, sondern den Respekt der Neutralität des öffentlichen Primarschulunterrichts gewährleisten will. Eine solche Massnahme könnte auch gegen einen Mann ergriffen werden, der unter den gleichen Umständen ostentativ die Kleidung einer anderen Konfession trägt.
Address :
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2001/ref_2001-02-27.html
sie könnte es eventuell noch mit ner aldi tüte probieren…..
#5 Wotan
Ne, das ist doch bestimmt nicht umweltschutzkonform. Dann doch besser einen Jutebeutel oder was selbstgeklöppeltes 😉
Und übrigens sollte bei Lehrpersonal, da öffentliches Amt, stets der volle Name genannt werden. Da oben steht nicht mal mehr Aysa A., wie im Artikel zuvor.
#1 Finn (19. Nov 2008 21:14)
seht mal hier
(„aus hygienischen Gründen den Kopf rasiert“ ?)
http://tf1.lci.fr/infos/monde/moyen-orient/0,,4160244,00-une-francaise-retenue-contre-son-gre-par-sa-belle-famille-.html
http://www.varmatin.com/ra/var/157748/hyeres-les-prisonnieres-du-desert
http://www.deusvult.info/
ist wider online.
Die Baskenmütze ist ein Kleidungsstück das traditionell von Männern getragen wird, zum Glück gibts hier noch keine Religionspolizei, die würden ihr die Leviten lesen!
@ #1 Finn
Die Ahmadiyya-Sekte bietet zum Thema Koptuchgebot einen recht ausführlichen Kommentar. Es geht nicht nur darum die Haare zu bedecken…
http://www.ahmadiyya.de/islam/themen—frauen-im-islam/kopftuchgebot.html#3
OFF
Ich habe einen Traum…
TRANS WORLD RACE – das ultimativsten Rennen der Menschheitsgeschichte
Jude gegen Moslem
Am 1. August 2015 Start in Dover
Durch den Ärmelkanal schwimmen, dann weiter auf dem Rennrad bis Venedig, weiter mit dem
… um ihre gesamte Haarpracht zu verbergen …
Ach was, ihre gesamte Haarpracht ??
😛
Augenbrauen und Wimpern sind doch auch Haare !
😀
Hat sie die mit ihrer Baskenmütze auch zugedeckt ?
Einfach lächerlich, was manche Leute so treiben, um sich zu „ver“kleiden.
Echnaton
OFF
weiter mit dem Ruderboot bis Alexandria, von dort aus weiter laufen bis zu den Pyramiden, mit Kamelen weiter nonstop durch ganz Afrika bis Kapstadt, dort stehen Segelboote bereit…
über den Atlantik durch die Magelanstrasse nach Südamerika. 25.ooo km über die Panamericana bis zur Beringstrasse.
Durch Sibirien mit dem Hundeschlitten und dann weiter mit dem Rad bis zum Ziel Burj al Arab wo dann nach über einem Jahr ein Jude vor einem völlig entkräfteten Moslem in´s Ziel einläuft.
Eurosport, CNN, ESPN im wechsel alle 8 Stunden LIVE rund um die Uhr weltweit.
Jeden Starter hat ein Ü-Wagen dabei der immer sendet.
Du kannst nach Hause kommen wann Du willst, Du siehst immer die grösste Show on Earth.
Nichts würde die Welt mehr in atem halten !
OK, ist nur ein Traum
Kopftuchträger/Innen kann man aber eindeutiger identifizieren.
Die sollte dann auch an Schulen unterrichten, wo das Niveau der Prüfungsfragen dem Milieu entspricht dieIhre Religion so hartnäckig hochleben lässt.
Hier die von mir empfohlenen Prüfungsfragen bei einer zu 100% kulturbereicherten Schule:
Sachverhalt::
Kemal’s Messerklinge hat eine Länge von 26 Zentimetern. Erkan’s Messerklinge ist 4 Zentimeter kürzer.
Frage:
Wie lang ist die Messerklinge von Erkan?
Sachverhalt:
Ali hält 5 Faustschläge in sein Gesicht aus, bevor er umkippt. Seine 4 Brüder halten 2, 4, 6 und 8 Schläge aus.
Frage:
Wie oft muß Igor dem Ali und dessen 4 Brüdern insgesamt in die Gesichter boxen, damit alle am Boden liegen?
Sachverhalt:
Paul bekommt von Jacek 200,00 Euro für einen gestohlenen BMW, 100,00 Euro für einen VW-Golf und 250,00 Euro für einen Mercedes-Benz.
Frage:
Wieviele Mercedes-Benz muß Paul entwenden, um auf 1500,00 Euro zu kommen, wenn er vorher schon 3 BMW und 4 VW-Golf gestohlen hat?
Die Prüfungsfragen findet Ihr
HIER
Hier: http://www.schaffnerbanditos.de/Schulle/PowerPoints/Hauptschulpruefung_8.pps
Bitte lest diesen neuen Artikel aus den Politischen Korrektheiten:
http://korrektheiten.wordpress.com/2008/11/17/strategien-des-gegendjihad/
@#5 Wotan
Die mit dem Zahlenschloss, falls ihr Mann Unternehmer ist!
Sachverhalt::
Kemal’s Messerklinge hat eine Länge von 26 Zentimetern. Erkan’s Messerklinge ist 4 Zentimeter kürzer.
Frage:
Wie lang ist die Messerklinge von Erkan?
Zusatzpunkte : Wie gross ist die Schnittmenge ?
Also ich habe noch gelernt, dass man seinen Hut, Mütze etc. aus Anstand vom Kopf nimmt, wenn man irgendeine Einrichtung betritt.
Also, was gibt es da so lange zu diskutieren?
Der Franzose (das Symbol für korrektes Benehmen) macht das mit seiner Baskenmütze doch bestimmt auch.
@#17 Widukind_ltd
Köstlich 😆
@ #15 Echn Aton (19. Nov 2008 22:18)
Thema „(fast) gesamte Haarpracht“: 🙂
http://sheikyermami.com/2006/12/19/muslim-woman/
Yep,
nur bei _Damen_ in _Kirchen_ ist/war es geringfügig anders, oder?
…
im übrigen aus uralten nostalgischen Gründen à la Islam.
kuckstu:
http://www.furkan-semi.de/muslime/10-ausreden-einer-frau.html
auf der Internetseite findet man auch, daß Musik für Moslems verboten ist- besonders Rock und Jazz, da es „Fahrzeuge Satans für die Freudenfahrt in die Hölle sind“.
(als ob es keine orientalische Musik gäbe)
Und die Seite soll Konvertiten helfen, sich zurechtzufinden im Islam.
Ich hab versucht, herauszufinden, was dran ist an einer Religion, die von Millionen von Menschen so fanatisch verteidigt wird.
Es hat offenbar eine gewisse Erotik, wenn man jeden Pups im Alltag religiös besetzt.
Und man fühlt sich dann wohl irgendwie „erhaben“.
Was so auf den Reklame-Seiten für Konvertiten steht, klingt für mich teilweise sehr dümmlich, z.B. „ein Moslem spuckt nicht auf den Boden“ (nachdem ich das gelesen hatte, habe ich schon einige Türken auf den Boden spucken sehen).
Und sie benutzen eine blumige, aber inhaltslose und deswegen gefühlskalte Sprache („die Wahrheit im Herzen…blablabla“).
Das Kopftuch in Schulen verstehe ich nicht: Gegenüber Kindern dürfen Mosleminnen das Tuch doch wohl abnehmen, oder meinen sie, das Sechsjährige sich unsittlich am Haar der Lehrerin erregen???
OT
Was ist denn aus der Vorlesung von Prof. Tilman Nagel im Kölner Domforum geworden ?
Würde gern wissen, wie es war. War jemand dort ?
……. und vergesst mir nicht das Haar in der Suppe.
Auch dieses will verschleiert sein.
Was, dieses gejaule nennst du Musik, du solltest mal dringend zum Ohrenarzt, deinen Tinnitus behandeln lassen.
Sie darf mit oder ohne Kopfbedeckung umherwandeln, wo und wie lange sie lustig ist, bloss halt nicht in der Schule. Nach dem Motto Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Wobei das eine halt mal nicht gemeinsam mit dem anderen sein darf.
Aber du hast offenbar auf Anhieb die richtige Idee entwickelt, zu der die Moslemfrau, offenbar trotz Studium nicht in der Lage ist.
Wenn die sich die Haare abrasiert und ständig eine Perücke trägt, kann kein Mensch was dagegen sagen. Es ist lediglich verboten aus Rituellen Gründen seine Haare zu verdecken, wenn man keine Haare mehr hat und das durch eine PErücke kaschiert, allerdings natürlich ohne Kopftuch, dürfte niemand mehr was dagegen sagen können. Dazu dürfte das die Arbeit für den Friseur erleichtern.
Ich schlage folgenden Kompromiß vor:
Lehrerinnen mit türkischem oder arabischem Gastarbeiterhintergrund dürfen als Kopftuchersatz im Unterricht ein PI-Basecap tragen. Das ist konstengünstig im PI-Shop zu erstehen und ist garantiert religionsneutral (und signalisiert darüber hinaus 100%ige Integrationsbereitschaft).
@1 Finn (19. Nov 2008 21:14):
Mann, Finn, dass müßte Dir doch eigentlich klar sein, dass die Tussi mit dem Merkmal „Glatze“ eindeutige als „Rechte“ zu identifizieren wäre.
Da aber die Frage von Dir ernstgemeint war, hmmm, ich glaube da gibt es ein echtes Argument das für Deinen Vorschlag spricht: Würde die Muslimin Glatze favorisieren (was auch meine dringende Empfehlung wäre), könnten sich die allseits beliebten Läuse nicht mehr explosionsartig vermehren.
Hygienisch gesehen wäre das also ein Fortschritt, wie dieser wohl nur alle hundert Jahre passieren dürfte…
Stichwort Spenden:
Zu Nikolaus (demnächst) zahle ich per PayPal 50€.
Falls ich bis dahin (Sa, 6.12.08) weitere 10 (zehn) Kommentare mit Zusagen über 2-stellige EUR sehe/lese, werde ich verdoppeln.
Also, bitte, ´ran.
…
Danke
#1 Finn (19. Nov 2008 21:14)
Dürfte eine muslimische Frau eigentlich dann ohne Kopfbedeckumg umherwandeln, wenn sie sich eine Glatze rasiert?
Ich meine die Frage ernst.
Ich bin immer wieder beeindruckt wie quer manche PI’ler denken.
Das ist echt eine verdammt starke Frage!
Wahrscheinlich würde das aber keine Frau riskieren, weil sie danach mit Benzin abgefackelt, in Säure gebadet oder gleich erstochen wird.
Weiss der arme Mann ja nich mehr wo er seinen Lümmel hinstecken soll bei der extremen Homophobie, so ein Glatzkopf, da funktioniert nichts mehr, da sieht der Allah-Barbi rot.
Zu meiner Schulzeit hätte diese Frau längst eine Bananenschale auf dem Kopf getragen.
Wir haben die Lehrer ja sogar nur zum Spass geärgert, bei dieser Frau wäre man ja sogar noch im recht, wenn sie verboteneer Weise Werbung für eine Religion betreibt.
Das müsste für jeden normalen Schüler ja geradezu eine Einladung sein dieser Frau die Nerven blank zu legen.
Ist das nicht wunderbar, wo sie sich alle mit Macht hineinzuklagen versuchen, die Toleranten?
Sie wissen genau, dass Schulen religiös und politisch neutral zu sein haben. Wenigstens die Lehrer und dann kommt so eine Kannibalin daher und klagt, dass sie ihr Zeichen, dass sie der Menschenfresserreligion angehört, stolz vor den Schülern tragen kann. Schaut her Kinder, es gibt auch nette Kannibalen und sie dürfen Euch unterrichten. Da kann der Kannibalismus ja nichts Schlimmes sein. Oder?
Und wenn Ihr nach dem Unterricht Fragen habt, wie man Menschen am besten zubereitet und welches Fleich am zartesten ist und wann ich angefangen habe, menschen zu esssen, die beantworte ich natürlich gerne. Denn Kannibalismus aus religiösen Gründen, das ist nur eine Religionsform unter vielen und schliesslich gibt es Religionsfreiheit und überall auf der Welt wird der Kannibalismus hoch geschätzt. Nur nicht von denen, die gerade zubereitet werden aber sonst schon. Denn er ist eine reiche und schöne Esskultur und die Kannibalen sind dankbar, dass gerade in Deutschland ihr Essen ihnen viele Gourmetrestaurants hinstellt, wo die Kannibalen sich darüber austauschen können, über ihr Essen.
Und was soll die Aufregung, wenn deshalb immer wieder Menschen in den Kochtöpfen verschwinden? Schliesslich trinkt die Kirche ja auch das Blut Christi und isst dessen Leib. Na bitte!
@ #2, #17, #21:
LOL! Danke! PI ist oft witzig. Bei den politisch korrekten linken Webites hingegen ist der Humor höchstens unfreiwillig.
@ #35 D.N. Reb (20. Nov 2008 01:15)
Na ja,
diese Art von Sarkasmus ist schon leicht grenzwertig.
@#37 Ktesias
Inwiefern? Entspricht es etwa nicht den Tatsachen? Dieses Vorgehen? Natürlich sind Muslime keine Kannibalen, die wegen der religiösen Regeln die Körper ihrer Feinde verspeisen. Oder hattest Du das angenommen?
Das im Artikel angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist noch nicht im Netz. Aber falls sich jemanden außer für das Endergebnis auch für juristische Begründungen interessiert, kann derjenige sich zum Thema Baskenmütze das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April zu Gemüte führen.
Zum Kopftuchkomplex hagelt es in NRW z.Zt. Gerichtsurteile, seit am 01.08.2006 der neue § 57 Absatz 4 des Schulgesetzes in Kraft getreten ist. Weitere diesbezügliche Entscheidungen aus NRW z.B. hier, hier, hier und hier.
Ein mittelmäßiges bis schlechtes Abiturzeugnis reicht im allgemeinen, um Lehrerin zu werden, keine Auswahlprüfung für Lehramtskandidaten, kein Test auf psychische Gesundheit. Da wundert
es niemanden, dass solche verschrobenen Gestalten, die in der freien Wirtschaft vermutlich kein Beine auf die Erde bekommen würden, auf unsere Kinder losgelassen werden.
Wenn eine Frau öffentlich ein Kopftuch trägt,
eine zwangsehe braucht keine flirts, scheint mir logisch.
OT:
Ein bisschen Taqqyia, damit die Dhimmis beruhigt sind und Schäuble an der Dialüg-Preisverleihung teilnehmen kann:
http://www.ksta.de/html/artikel/1226655102140.shtml
mit was für Verrückten haben wir und die Gerichte es eigentlich zu tun???
Was für eine Posse.
Warum schert sie sich nicht das Schädeldach… die Haarpracht ist dann nicht zu verstecken.
Obwohl die Auslegung von pathologischen Verschleierungsregeln lassen sich weitläufig interpretieren. Die Frage ist ob sich im Axiomensysem des Mohammedanismus eine Regelung für geschorene Weibsbilder findet. Die „göttliche“ Vorhersehung einer Kameltreiberseele konnte derartige Situationen wahrscheinlich nicht fassen.
Religiöse Kleidungen haben in der Schule nichts zu suchen.
Wie geschrieben: Nonnen und Juden dürfen ihre Kopfbedeckungen auch nicht tragen.
Nach unserem Grundgesetz sollte das eigentlich selbstverständlich sein!!!
Warum müssen da Gerichte Zeit verschwenden?!?
Das Problem lässt sich auch viel einfacher lösen.
Jede Schule kann schließlich in ihre Schulordnung schreiben, dass das Tragen von Kopfbedeckungen für Schüler und Lehrkräfte im Unterricht nicht erlaubt ist.
Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit muss dann leider für muslimische Schülerinnen eine Ausnahme gemacht werden – aber eben nur für Schülerinnen!
Ich will sagen: Wenn eine Lehrerin keine religiöse Kopfbedeckung tragen darf, weil sie den Staat repräsentiert… und nicht-religiöse Kopfbedeckungen darf sie nicht tragen, weil die Schulordnung das untersagt…
dann stellt sich ja die Frage gar nicht, ob die Baskenmütze nun eine religiöse Kopfbedeckung ist oder nicht, die Lehrerin dürfte sie so oder so nicht tragen und man muss kein Gericht mit der Sache belästigen.
Masochisten!
Mich würde übrigens interessieren, wie man vor Gericht beweisen will, mit welcher Absicht sich jemand ne Baskenmütze aufgesetzt hat.
http://www.ruhrpottforum.de/attachments/politik-wirtschaft/13718d1227002975-schule-kopftuchverbot-imgad.jpg
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