Diesmal geht es nicht um Migrantengewalt. Diesmal geht es um die ganz normale Deformation unserer Gesellschaft – und um die Wehleidigkeit der Täter, die mit den eigenen Opfern keine Gnade kennen: In Berlin klagt jetzt ein junger Mann auf Schmerzensgeld, der von seinem Opfer während eines Raubüberfalls in Notwehr leicht verletzt wurde. Und es findet sich auch ein Anwalt, der verkommen genug ist, ihn in dieser Angelegenheit vor Gericht zu vertreten.

Angeklagt wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung sind vier Männer, die am 1. April dieses Jahres maskiert und bewaffnet ein Einfamilienhaus in Hermsdorf stürmten. Einer von ihnen – der 18-jährige Dennis Z. – versucht nun mit Hilfe seines Verteidigers, vor Gericht den Spieß umzudrehen. Er verklagt den Besitzer des Hauses auf Schmerzensgeld. Zudem will er ihn verpflichten lassen, ihm alle materiellen Schäden zu ersetzen, die er an jenem 1. April erlitten habe. Für die Besitzer des Hauses, die noch immer unter dem Eindruck dieses Überfalls stehen, ist diese Forderung wie ein neuerlicher Schlag ins Gesicht.

Sie saßen am 1. April gegen 21.30 Uhr vor dem Fernseher. Die 18-jährige Tochter Sarah und eine gleichaltrige Nichte befanden sich zwei Etagen höher. Ebenso die beiden kleinen Kinder: vier und acht Jahre alt. Plötzlich standen die schwarz gekleideten, mit Sturmmasken vermummten Männer im Haus. Abdilgafar R. wurde von dem 18-jährigen Andreas J. niedergeschlagen. J. rannte dann weiter zu Heike R., die noch rief: „Lassen Sie mich! Bitte tun Sie mir nichts!“ Was den korpulenten jungen Mann aber nicht hinderte, ihr mit einem Faustschlag das Nasenbein zu brechen. Als die zierliche Frau schon benommen am Boden lag, schlug er weiter auf sie ein. Abdilgafar R. versuchte, zur Haustür zu gelangen, um Hilfe zu holen. Der 18-jährige Eric S. sprang ihm in den Rücken, R. erlitt einen Kreuzbandriss. Trotzdem konnte er einen Nachbarn alarmieren. Das merkten drei der Räuber und flohen. Einer von ihnen war noch im Haus: Dennis Z. war eine Etage höher gestürmt. Als Abdilgafar R. die Treppe hinaufgehumpelt kam, sah er seine Tochter am Boden liegen. Dennis Z. hatte sie mit Faustschlägen niedergestreckt, um sie zu fesseln. Er stürmte Abdilgafar R. entgegen und stieß ihn beiseite.

„Täter konnte sich nicht wehren“

Doch die Treppe hinauf kam jetzt der 43-jährige Nachbar Michael H. Er habe früher mal Judo-Sport betrieben, sagte er vor Gericht. Was Dennis Z.s Verteidiger in seiner Klage auf Schmerzensgeld dazu brachte, aus Michael H. einen „erfahrenen Kampfsportler“ zu machen, der seinen Mandanten „schnell und kunstgerecht fixiert“ habe, sodass Z. „zu keiner Gegenwehr mehr in der Lage“ gewesen sei.
Etwas anders sind da die Erinnerungen der Familie und des Nachbars: Der vermummte Räuber sei ihm regelrecht entgegen gesprungen, sagte Michael H. vor Gericht. Es habe ein Gerangel gegeben. Abdilgafar R. kam dazu und griff ein. Daneben schrie herzzerreißend die achtjährige Tochter. Heike R. versuchte verzweifelt, beim Kampf gegen den immer noch vermummten Räuber zu helfen. Sie weiß noch, dass sie ihn mit seinem eigenen Teleskop-Schlagstock, den er bei dem Gerangel fallen gelassen hatte, traf. Sie weiß aber nicht mehr wo.

Im Nachhinein war auch in einer gründlichen Beweisaufnahme nicht mehr festzustellen, ob Dennis Z. bei seinem Sturz auf der Treppe oder bei dem dann folgenden Kampf zu Schaden kam. Er erlitt eine Verletzung der Netzhaut des rechten Auges. Vor Gericht erklärte der junge Mann weinerlich, dass er seitdem eine Brille tragen müsse und vermutlich auf diesem Auge nie mehr richtig sehen könne. Ein ärztliches Attest hat jedoch einen etwas anderen Tenor: Darin wird unmissverständlich festgestellt, dass es bei Dennis Z. „mit hoher Wahrscheinlichkeit keine bleibenden Schäden“ geben werde.


(Spürnase: Tobias K.)

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95 KOMMENTARE

  1. Und schon bald melden sich die Rot_Innen, um für den armen Nicht-Täter (neudenglisch für ehemals Täter genannte arme Personen, die sooo böse von der Gesellschaft behandelt werden) zu protestieren.
    Das ist so was von unverschämt krank, da fällt einem nix mehr zu ein. Aber wetten, dass alleine die Konstellation schon wieder für ein entsprechenden Medien-Echo sorgt?

    Schade, dass man den nicht ausweisen kann.

  2. In einem gesunden Staat dürften die Hausbewohner dieses Raubgesindel straflos niederschießen und REST GELÖSCHT

  3. Es schüttelt mich, vor Ekel!
    Vor diesem Jammerlappen Dennis Z., der eigentlich nach Sibirien gehört und vor einer Justiz, die solche Gewaltverbrecher, die in Ausübung ihrer Straftat den verdienten Lohn erhielten, auch noch ernsthaft „verteidigt“!

    Anwalt und dieser Dennis Z. gehören ins Zuchthaus!

    Bei mir wären diese Raubtäter rausgetragen worden…

  4. Die eigene Wohnung ist unverletzbar!
    Ein Eindringen in diese mit räuberischer Absicht, zumal, wenn sich noch die Bewohner drin aufhalten, ist eine Straftat, die das äusserste Mittel erlaubt!

    In den USA werden solche Täter von den Hausbewohnern einfach niedergeschossen, kein Hahn kräht mehr nach denen, zu Recht!

  5. Wir tolerieren uns zu Tode, bzw. werden zu Tode toleriert von Führungs“eliten“, denen an der totalen Aufweichung gelegen ist und die nur noch eines im Sinn haben: das Volk auflösen, wie es nur geht….

    Dazu zählen auch solche Spinnereien(_Innen), die wohl nur hier möglich sind…

    OT:
    Werbung für den Film „Wie sind das Volk“ – tja, das riefen wir mal, heute brüllen die, die das damals riefen, nach denen, denen sie zubrüllten, sie frei zu lassen.

    Zum Thema Multikulti: wenn schon ein geteiltes Deutschland Probleme hat, wieder zu einem Volk zu werden – wie um alles in der Welt soll das dann mit völlig anders gepolten Zuwanderern klappen…

  6. Das ist nichts neues das war schon IMMER so. Früher wurde sowas allerdings von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Aber inzwischen haben die 68er sich ja so festgefressen das alles möglich ist.

  7. Ehe ich mich aufrege, warte ich erstmal das Urteil ab.

    Und dass die meisten Strafverteidiger moralfreie Mietlinge sind – wen überrascht’s? Je offenkundiger die Schuld eines Angeklagten, desto höher der anwaltliche Ruhm, wenn man es schafft, ihn rauszupauken. Die Anwälte, die O. J. Simpson in seinem ersten Prozess vertreten haben, wussten genau, das er schuldig war wie die Hölle, aber während Simpson nach seinem Freispruch gesellschaftlich erledigt war, konnten sich seine Verteidiger im anwaltlichen Ruhm sonnen.

  8. @ Liane: Ich beobachte zum wiederholten mal, dass du nur Links zu sogenannten „Radio Freiheit“ einbringst?

    Claudia Maschke arbeitet übrigens auch für die NPD-Seite Altermedia.

  9. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing..

    So ist die Moral eines Anwalts ausreichend beschrieben.

    Der Ausgang des Prozesses bleibt abzuwarten. Falls diese abartige Anklage nicht komplett abgeschmettert wird, müssen die Protestmails den 68er-Rechtsverbiegern nur so um die Ohren fliegen..

  10. „In Berlin klagt jetzt ein junger Mann auf Schmerzensgeld, der von seinem Opfer während eines Raubüberfalls in Notwehr leicht verletzt wurde. “

    Wieso wundert es mich nicht, dass diese Klage ausgerechnet in der Zeckenhochburg und Bundeshauptstadt Absurdistans Berlin vor Gericht kommt?

  11. Tote stellen keine zivilrechtliche Forderungen.
    Bei dieser Sache wäre also zwingend eine ordentliche Notwehr nötig gewesen.

  12. Ein trauriges aber nützliches Beispiel für die erodierte Rechtsprechung! – ja, es ist noch nichts gesprochen worden, aber allein die Tatsache, dass Täter und Anwalt es versuchen, spricht Bände, dass sie es für möglich halten dürfen!

    Es ist ein Irrenhaus Deutschland! Als Normaler hat man hier nichts mehr zu lachen!

    Mich freut aber sehr, wie die Hausbewohner sich tapfer mit Hilfe guter Nachbarschaft verteidigen konnten!
    Diese Loser von Räubern gehören an den Pranger! Mit dem Anwalt gleich dazu!

  13. OT:

    Das unten verlinkte Video der „Königsrasse“ geht nicht mehr.
    Oder nur bei mir nicht?

  14. Eine kräftige, milieugerechte Bastonnade für alle Anwälte des Unrechts.

    500 Stockhiebe mindestens mit der Chance auf mehr !

  15. Ich habe in jedem Raum meiner Wohnung mindestens einen Gegenstand der als Stichwaffe eignet. Ich weiß auch wofür. Und diese Genverschwendung Dennis sollte man nachträglich nochmal besuchen.

  16. #12 byzanz (05. Okt 2008 21:31)
    „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing..
    So ist die Moral eines Anwalts ausreichend beschrieben.“

    Nicht ganz. Solange man nicht zum Pflichtverteidiger bestimmt wird, kann man sich seine Mandanten, also seine Brötchengeber und mithin das Lied, das man anstimmt, ja aussuchen. In der Wahl (der Fälle) zeigt sich die anwaltliche Moral. Im vorliegenden Casus hat der Anwalt den Fall bestimmt nicht übernommen, weil der jugendliche Verbrecher ein besonders zahlungskräftiger Kunde ist, dessen Lied zu singen finanzielles Hitpotential hat. Hier geht es nicht vorrangig um Geld, sondern um den Ruhm eines schwierigen, weil anscheinend (oder nur scheinbar?) aussichtslosen und potentiell schlagzeilenträchtigen Falles.

  17. #5 AnZo (05. Okt 2008 21:03)

    In einem gesunden Staat dürften die Hausbewohner dieses Raubgesindel straflos niederschießen und REST GELÖSCHT

    man muß bescheiden bleiben heutzutage.

    ich wäre schon voll zufrieden, wenn:
    – der Anwalt und sein Kläger vom richter/ Staatsanwalt schallend ausgelacht werden würden.
    – die Klage abgewiesen würde.
    – beide eine Geldstrafe wegen gerichtsbelästigung/ verstoß gegen benimmregeln zahlen müßten, damit man daraus lernt, nicht wegen jedem schwachsinn zu klagen.

    aber wir sind ja in deutschland….

    und da gibt es bekanntlich genügend „richter“ die tatsächlich den täter zum opfer stilisieren.

    stellt sich nat. die frage, wenn ich selber mal überfallen werde im eigenen haus?

    bleibt ja nur stillhalten und gewähren lassen oder niederschießen den einbrecher und die leiche verschwinden lassen als sei nix gewesen.

  18. Jetzt muss man bei der Sache allerdings noch bedenken das dieser Haufen Sch…. selber kein Geld hat. Folglich hat er Prozesskostenhilfe beantragt und was der eigentliche Skandal ist nach einer PRÜFUNG bewilligt bekommen.
    Kommt er mit seiner Klage nicht durch. Kein Problem zahlt ja alles der Steuerzahler und für den Anwalt auch sicheres leicht verdientes Geld.
    Das lässt den Richter dann aber auch schlecht aussehen wie er mit Steuergeldern umgeht. Also geben wir dem Haufen Sch… Recht , wenn auch nicht ganz und so kann dann wenigstens ein Teil der Kosten auf den Angeklagten abgeschoben werden. Habe ich leider schon selber erleben dürfen. Wer Geld bezahlen kann hat vor Gericht die schlechtesten Karten. Endweder darf man keins haben oder eben so viel das man sich schon im Vorfeld freikaufen kann so wie unsere Polit und Wirtschaftsgrössen.
    Was eigentlich ein wunderbares Recht ist das jeder vor Gericht gehen kann wird von asozialen Subjekten schamlos ausgenutzt.
    Jede Wette das unser „armes“ Opfer Quittungen für seine beschädigte sündhaft teuere Lederjacke sowie die bei dem Gerangel verlorene teuere Uhr und Handy der Klage mit eingereicht hat ?
    Weil versuchen kann man es ja mal !

  19. #19 Linkenscheuche

    Warum auch – das würde ja heissen, man wehrt sich gegen Linke und Grüne 😉

  20. Sie sollen endlich dieses „Jugendstrafrecht“ überarbeiten, das ist längst überfällig.
    Dazu, dass solche Verfahren nicht sofort eingestellt werden, fällt einem ja nichts mehr ein.

  21. Das zeigt deutlich: Wenn man einen Einbrecher überwältigt, muss man sich danach solange mit ihm befassen bis er einen nicht mehr verklagen kann. Gut zu wissen.

  22. In diesem Staat darf ein Täter an das Opfer Schmerzensgeldforderungen stellen, anstatt sich beim Opfer bedanken zu dürfen, dass er noch lebt!

    Auch der dreiste Fall des Kindermörders Gäfgen, der den kleinen Jacob v. Metzler kaltblütig aus Habgier ermordete und nun laufend vor Gerichten jammert, wie ihm „widerfuhr“ lässt einem die Galle kochen!
    Der gehört doch eigentlich aus dieser Dimension befördert!

  23. Oh Mann !

    Was würde mir drohen? Bei mir wäre der Kerl wahrscheinlich nicht so „glimpflich“ davongekommen, denn Ich habe ein altes Bajonet meines Ur-Ur-Großvaters aus dem deutsch-franz. Krieg zur Verteidigung Zuhause. Also der wäre bei mir nur mit einer bösen Stichwunde, weggekommen.
    Die würden mich ja sehr wahrscheinlich 10 Jahre einknasten, weil Ich Männlich, Deutsch und Nicht-Moslem bin, oder?
    An die Juristen hier, wie sähe das bei mir aus, wenn ich dem Kerl mit dem Bajonet eine böse Wunde verpassen würde? Rein Interesse halber.

  24. tja, wenn es nach barry sotero a.k.a. barack hussein obame geht, wird das auch in den USA eingefuehrt.

    es gab da mal einen fall in illinois: einbruch, bei dem u.a. auch die autoschluessel und natuerlich das auto gestohlen wurde. am naechsten abend kamen die taeter zurueck und sind wieder ins haus rein und ihr „werk“ vollenden. der bedrohte hausbesitzer hat seine waffe genommen und einem eine kugel verpasst (ich weiss jedoch nicht, ob er ihn nur verletzt oder weitere straftaten wirkungsvoll fuer immer unterbunden hat). daraufhin hat der moechtegern-student-president dafuer plaediert, dass privatpersonen keinen waffen haben duerfen.

  25. #30 AndKoe (05. Okt 2008 22:10)

    „§ 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    § 33
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. “

    Bin kein Jurist, aber es ist wohl klar, dass man darauf keine allgemeine Antwort geben kann.

  26. Aus: http://hartgeld-forum.com/forum/index.php?sid=7ac9c939e04b4e5bdb4e93f6aec45b54

    Ergänzung:

    Was Frau Merkel mit ihren schon an Verzweiflung grenzenden Appellen (die Regierung garantiert…bla…bla..) meint, kennen viele aus Monopoly:

    „Gehen Sie direkt ins Gefängnis, gehen Sie nicht über Los!“

    Übersetzt:

    „Gehen Sie morgen (nächste Woche) bitte nicht zur Bank, holen Sie bitte, bitte nicht Ihr Eigentum (Ihr Geld) ab! Haben Sie Vertrauen!“

    Grins. Das Gegenteil werden wir tun.

  27. Wenn man sicht nicht mehr gegen Überfälle im eigenen Haus wehren darf, kann man nur noch empfehlen andere Leute in ihren Häusern zu überfallen. Dabei steht man ja unter besonderem Schutz.

    Spaß beiseite: Wer schon in der glücklichen Lage ist bei solchen brutalen und heimtückischen Überfällen die Überhand gegen einen Täter zu erlangen, der sollte im Wege der Notwehr so lange zuschlagen, bis sich der Täter nicht mehr rührt. Erst dann kann man sicher sein, daß vom Täter keine Gefahr ausgeht. Im Zweifel also mit dem Schlagstock auf beide Augen hauen.

    Es kann nicht sein, daß ein Überfallopfer quasie vernunftmäßig wie ein bewaffneter Polizist zu handeln hat und jeden Schaden vom Täter fernhalten muß, um nicht für übertriebene Notwehr zur Rechenschaft gezogen zu werden.

    Soweit zum Grundsätzlichen!

    Im übrigen weiß ich nicht, was dieser Artikel bei pi soll. Offenbar handelte es sich um eine Auseinandersetzung unter zwielichtigen Personen auf beiden Seiten.

  28. #32 pozilei (05. Okt 2008 22:16)

    Halte ich für leicht paranoid. Du kannst ja dann in einer Woche berichten, ob alle anderen ihren Einlagen verloren haben und nur du noch Geld besitzt 😉

  29. Doch die Treppe hinauf kam jetzt der 43-jährige Nachbar Michael H. Er habe früher mal Judo-Sport betrieben, sagte er vor Gericht.

    Alle Achtung vor diesem mutigen und wehrhaften Mann. Doch: Vor Gericht sagt man in einem solchen Fall doch bloß nicht, dass man Judo beherrscht. Da muss man erklären, dass man im Angesicht einer plötzlichen, nie gekannten Gefahr zu ungeahnten Kräften gefunden hat, um seine Nachbarn mit allen einem zur Verfügung stehenden amateurhaften Mitteln zu verteidigen.

    Allerdings verdient die schrankenlose Boshaftigkeit dieses Räubers, der auch noch gegen sein Opfer klagt, einen Eintrag im Guinessbuch der perversen Dreistigkeitsrekorde.

  30. ich glaube, wenn ich jetzt schreiben würde, was ich gerne mit den Tätern, deren Unverschämtheit schon unfassbar ist, tun würde, würde PI mein Account endgültig verhängen…

    Wieso sitzen die beiden übrigens nicht schon längst im Knast?

  31. Spiegel TV auf gerade RTL
    Thema Tag der deutschen Einheit.
    Die LinksLinke Deutschland verrecke Fraktion, der schwarze Block marschiert gerade auf.
    Der verdutzt Ost-Bürger (älteres Ehepaar) gefragt, was er davon hält, antwortet:
    Ja das sind doch die Rechten … Erschreckend! Einfach Erschreckend
    Sie haben keine Ahnung, keine Ahnung.
    LinksLinkes Pack marschiert und es sollen die Rechten sein.
    Jetzt gehts gerade um Allah und Türkische Reisewünsche nach Deutschland

  32. Apropos Anwälte

    1974 gab es ca 20.000 Anwälte in Deutschland

    1989 waren es ca 80.000 und inzwischen haben wir fast 160.000.

  33. Allerdings verdient die schrankenlose Boshaftigkeit dieses Räubers, der auch noch gegen sein Opfer klagt, einen Eintrag im Guinessbuch der perversen Dreistigkeitsrekorde

    Bestenfalls einen Eintrag ins Telefonbuch. Ich kann bestätigen. Das ist ganz normaler Alltag.

  34. Ich warte auf den Tag, dass solche
    Kulturbereicherer und Bereicherte mal
    in mein Haus einbrechen…
    …ich denke, ein geschädigtes Auge
    wäre das Wenigste um das dieses Pack
    sich danach Sorgen machen müsste!!!

  35. Recht erfreulich immerhin, welche Hochachtung uns Anwälten hier entgegengebracht wird.
    Augenscheinlich gehen viele hier davon aus, daß Prozesse nicht von einem Richter, sondern besser von einem Anwalt entschieden werden sollte. Wenn ein Anwalt im Vorfeld zu entscheiden hat, welche Partei im Recht ist – und dazu nicht nur die Fakten ermitteln, sondern auch eine ethische Wertung vornehmen muß – dann kann man sich das Urteil eigentlich auch sparen.

    Spaß beiseite: Natürlich hat dieser obskure Dennis (übrigens, erstaunliche Namensverteilung) einen Anwalt. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, in dem jeder das Recht hat, seine Rechte vor Gericht durchzusetzen. Wenn jemand keine durchsetzbaren Rechte hat (wie wohl hier), ist es am Richter, das festzustellen.
    Aufgabe des Anwalts ist es hingegen, den Kläger durch das Rechtssystem zu lotsen, und seinen Willen lege artis in Rechtshandlungen umzusetzen.
    Und natürlich hat der Richter sich eine solche Klage auch anzuhören. Wer weiß denn, wie es tatsächlich aussah? Einen Einbrecher niederzuschlagen und festzusetzen geht natürlich, aber wenn der Kläger behauptet hätte, daß man ihm danach noch eine ehrliche Tracht Prügel versetzt hätte? Wir leben doch nicht im Mittelalter.
    Zum Thema Prozesskostenhilfe: Vor der Gewährung von PKH findet eine summarische Prüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Klage statt, wenn der Sachverhalt also komplett absurd gewesen wäre, wäre diese nicht gewährt worden. PKH ist außerdem grundsätzlich zurückzuzahlen.

    Zu dem Vergleich mit den USA: In den meisten Bundesstaaten ist interessanterweise das Notwehrrecht enger gefaßt als in Deutschland. Eine Klage wie die vorliegende hätte dort durchaus Aussicht auf Erfolg.

    @andkoe: Das kann man so nicht voraussagen, es hängt von der Situation ab. Du darfst natürlich niemanden, der gefesselt auf dem Boden liegt, massakrieren. Bei körperlichen Angriffen hingegen ist das deutsche Notwehrrecht ziemlich robust.

    @34, Zallaqua: Nicht ganz. Länger zuschlagen ist nur dann gut, wenn Du ohne Fahrlässigkeit meinst, daß sich der Täter noch wehre, aus Furcht und Schrecken hingegen fester zuschlagen ist besser. Aber da frag besser einen Drittsemester, ich mach sowas seit längerem nicht mehr…

  36. #30 AndKoe

    An die Juristen hier, wie sähe das bei mir aus, wenn ich dem Kerl mit dem Bajonet eine böse Wunde verpassen würde? Rein Interesse halber.

    Es könnte passieren, daß Sie vor Gericht die Angemessenheit Ihres Waffeneinsatzes hätten nachweisen müssen. Wäre eine gefährliche Bewaffnung des Einbrechers nachgewiesen worden, zum Beispiel in Form eines Messers oder einer Schußwaffe, könnten Sie vermutlich im Recht bleiben. Wäre der Ganove „nur“ mit einem Knüppel oder seinen bloßen Fäusten bewaffnet gewesen, hätte sich das juristische Blatt meiner Ansicht nach gegen sie wenden können.

    Daß man den Einsatz von Hilfsmitteln im spontanen Affekt und während der furchtbaren Gefahrensituation natürlich überhaupt nicht vernunftmäßig abwägen kann, ist natürlich eine ganz andere Sache. Letztlich darf man einen Menschen, der in die Wohnung eindringt, natürlich auch durch Waffeneinsatz abwehren – zum Beispiel durch Gasspray oder auch einen Knüppel. Die Richter haben es nur nicht gern, wenn der niedergestreckte Halunke am Boden noch weiter gewalttätig bearbeitet wird. Das könnte eine Bewährungsstrafe nach sich ziehen.

  37. heute ist – ganz nebenbei – der begrenzte Einsatz der Bundeswehr im Innern beschlossen worden.

    Vergeßt diesen Staat.

  38. Die entscheidende Frage lautet doch eigentlich: Welcher perverse deutsche Rechtsanwalt vertritt brutale, gewalttätige Einbrecher, die gegen ihre Opfer klagen? Verbrecher, die, wie in diesem Fall, sogar Kinder zusammenschlagen? Solche Menschen verdienen unsere gesamte soziale Ächtung. Sie sind es, die Zwietracht und Unheil in unserem Land stiften. Eine wahre Schande für den Berufsstand des Juristen. Solche Menschen haben ihre Berufung pervertiert.

  39. #8

    Das kannst du gerne versuchen.
    Zwar ist in den USA der Schußwaffengebrauch auf eigenem Grund und Boden möglich, doch kann dir dann ein gerissener Anwalt daraus einen Strick drehen und viele, viele Tausend $$$ seinem womöglich diskriminierten Opfer angedeihen lassen.
    Es kommt halt ganz auf die Gegend und das Gemeinwesen da an.

  40. Das mit der Bundeswehr ist strategisch so ungünstig gewählt, dass es mir Sorgen macht ob der Grund nicht ein anderer ist.

  41. #40 Meister Eder
    Eine Frage ganz Privat, sind Sie Jurist ?
    „Das könnte eine Bewährungsstrafe nach sich ziehen.“
    Aber auch nur mit Gaaaaannnnnzzzzz viel Glück (€€€€€€).

  42. Amerikanische Verhältnisse!
    Ein Texaner erzählte mir mal, in Texas müsste man, wenn man seine Frau mit einem Anderen erwischt oder überfallen wird, den Widersacher unbedingt erschiessen! Verletzt man ihn nur, so würden seine Schadensersatzansprüche einen ruinieren!

  43. Muselmanischer Jugendschläger rammt „scheiß Deutschem“ ein Messer in den Bauch und verklagt sein Opfer, weil er sich dabei die Hand verstaucht hat…

  44. #29 Zenta

    Auch der dreiste Fall des Kindermörders Gäfgen, der den kleinen Jacob v. Metzler kaltblütig aus Habgier ermordete und nun laufend vor Gerichten jammert, wie ihm “widerfuhr” lässt einem die Galle kochen!

    Eine Weile hatte ich tatsächlich die Befürchtung, dass dieser gewissenlose Killer freikommen könnte. Wäre dies so gekommen, hätte ich nichts dagegen gehabt, wenn ihm ein „Unfall“ zugestoßen wäre.

  45. #42

    Ich wundere mich, wie der EINE Ganove seine Story glaubhaft machen will?
    Der hätte ja genauso im Dunkeln gegen eine Türklinke rennen können…

    Hier scheint sich zu bewahrheiten, daß man in solchen Fällen der Polizei am besten gar nichts sagt. Man meint sich im Recht und gibt es vermeintlich gewissenhaften Beamten zu Protokoll, die auch alles sehr verständnisvoll aufnehmen. Und dann kommt so ein Schleimer, verlangt Akteneinsicht und dreht dir die Wörter im Munde um.
    Vor allem krass, daß Richter so was auch noch zulassen.

  46. #45 Bad Religion

    Eine Frage ganz Privat, sind Sie Jurist ? “Das könnte eine Bewährungsstrafe nach sich ziehen.” Aber auch nur mit Gaaaaannnnnzzzzz viel Glück (€€€€€€).

    Ich bin Akademiker auf einem anderen Gebiet, jedoch kein Jurist – beschäftige mich mit juristischen Dingen aber seit langem aus Interesse sehr tiefgründig. Ich denke jedoch nicht, dass ein nicht vorbestraftes Einbruchsopfer aufgrund dessen, dass er dem Einbrecher eine Stichverletzung zugefügt hat, eine Haftstrafe ohne Bewährung erhält. Wenn der Einbrecher sterben würde, sähe die Sache möglicherweise anders aus. Ein anderer möglicher Ausgang wäre sicherlich die Verordnung von Schmerzensgeld.

  47. Muselmanischer Jugendschläger rammt “scheiß Deutschem” ein Messer in den Bauch und verklagt sein Opfer, weil er sich dabei die Hand verstaucht hat…

    Muselmanischer Jugendschläger schlitzt mit abgebrochenen Glas „Scheiss-Deutschen“ das Gesicht auf weil dieser ihn in der Disco in der „Ehre“ verletzt hat. Sprich im Gang keinen Platz gemacht hat und es so zu einer Rempelei kam , verletzt sich dabei an der Hand und verklagt Opfer. Das gab es schon vor 15 Jahren !!!

  48. Als Nachtrag: Daß in diesem Fall, in dem sogar die Gesundheit und das Leben von Kindern durch eine ganze Bande bewaffneter Einbrecher gefährdet wurde, überhaupt eine Klage gegen das Einbruchsopfer vor Gericht verhandelt wird, empfinde ich als totalen Skandal. Ich könnte mir vorstellen, daß der Richter das nicht viel anders sehen wird.

  49. Mit solchen Leuten wird eben viel zu milde umgegangen. Hier muß einfach viel härter abgestraft werden. Als ehemaliger DDR-Bürger kann ich da nur sagen: das hilft. In der DDR lag zwar so gut wie alles im argen aber mit solchen Leuten gab es keine Gnade. Ab in den Bau und fertig. Zudem kam da noch die gesellschaftliche Ächtung des Täters hinzu, da hat niemand nach einer schwerer Kindheit gefragt. Wer in andere Leute Häuser einsteigt, der stellt im Vorfeld ganz bestimmt eine Art Kosten-Nutzen-Rechnung an. Und bei den geringen Strafen und der gesellschaftlichen Nachsicht ist es dann eben kein Wunder wenn sowas ständig passiert. Ich sag da nur 8-10 Jahre in den Bau und gut ist es. Da überlegt sich es der nächste Kandidat ganz bestimmt zweimal.

  50. #56 micha24 (05. Okt 2008 23:31)
    “ In der DDR lag zwar so gut wie alles im argen aber mit solchen Leuten gab es keine Gnade. Ab in den Bau und fertig. Zudem kam da noch die gesellschaftliche Ächtung des Täters hinzu, da hat niemand nach einer schwerer Kindheit gefragt.“

    Nun ja, im real existierenden Sozialismus der DDR hatte offiziell auch niemand eine schwere Kindheit. Schwere Kindheit, das gab’s nur im dekadenten Westen.

  51. @ PI-Team:

    Ich fordere euch auf, Links zu NPD-nahen Seiten wie Radio Freiheit u.ä. zu löschen!!!

    Politisch unkorrekt: ja; Politisch rechts: ja; Konservativ: ja; Islamkritisch: ja.

    ABER KEINEN NAZISCHEISS!!! Das fällt im Endeffekt auf uns alle zurück und untergräbt die Seriosität dieser Seite!

  52. Je länger je mehr müssen sich Hausbewohner in .de nur ein Motto in den Kopf setzen, wenn das kriminelle Pack in der Wohnung ist: Shoot, Shovel & Shut up.

  53. #60 http://www.demokratische-liga.de (06. Okt 2008 00:49)

    Was wäre gewesen wenn die einen Einbrecher erschossen hätten? Was soll eine erlaubte Schusswaffe zur Verteidigung wenn man die nicht nutzen darf?

    Es gibt keine erlaubte Schusswaffe zur Verteidigung, zumindest nicht für normale Menschen. Politiker oder Staatsanwälte bekommen einen Waffenschein, normale Jäger oder Sportschützen dürfen ihre Waffen nur für den in ihrem waffenrechtlichen „Bedürfnis“ vorbestimmten Zweck verwenden, und bekommen lediglich eine Waffenbesitzkarte. D.h. Jäger schießt auf Tiere, Sportschütze auf Pappscheiben.

    Was jeder WBK-Inhaber zuallererst für die Sachkundeprüfung lernt ist der Notwehr, bzw. Nothilfe-Paragraph. Danach ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden (§ 32 StGB)
    Voraussetzung ist also ein Angriff auf Leben, Gesundheit, Freiheit oder Besitz. Der Angriff muß gegenwärtig und rechtswidrig sein, und die durchgeführte Verteidigungshandlung muß erforderlich sein. Und jetzt wird es interessant, denn was erforderlich war entscheiden hinterher oft erst die Gerichte. Dabei wird davon ausgegangen, daß das mildeste in der jeweiligen Situation zum Ziele führenden Mittel anzuwenden ist, und Menschenleben grundsätzlich höher zu bewerten sind als Sachwerte. Damit ist man immer mit einem Schritt in der Notwehrüberschreitung, die nur in ganz bestimmten Fällen straffrei ist, zivilrechtlich aber immer Folgen hat.

    Desshalb gibt es Ausbilder, die dazu raten gut zu zielen. Ein geschädigter Täter, der später als „Opfer“ aussagt, kann den Schützen für den Rest seines Lebens ruinieren. Ein beliebter Tip ist der zweite Schuß, als Warnschuß in die Decke…

    Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Einzelnen, eine derartige Entscheidung zu treffen und dann auch mit den Konsequenzen zu leben.

  54. Ich verstehe offengestanden die Aufregung nicht – außer, daß sich ein Kollege gefunden hat, der den vertritt. Aber es gab und gibt immer wieder Clowns, die sich für so etwas hergeben. In allen Branchen.

    Ich gehe davon aus, daß gemäß §§ 114 ff. ZPO Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragt wurde. Der Antrag wird so sicher wie das Amen in der Kirche abgewiesen und der Clown in der schwarzen Robe hat umsonst gearbeitet. Die Sache ist nämlich klar wie Klopsbrühe.

  55. @#63 xypher
    @ PI-Team:

    Ich fordere euch auf, Links zu NPD-nahen Seiten wie Radio Freiheit u.ä. zu löschen!!!

    Du sagst es, ein gewisser Beigeschmack ist da.
    Oder die Berliner Burschenschaft Gothia.
    Sowas muss man sich als Demokrat nicht antun!

  56. @#67 smartshooter

    Deshalb gibt es Ausbilder, die dazu raten gut zu zielen. Ein geschädigter Täter, der später als “Opfer” aussagt, kann den Schützen für den Rest seines Lebens ruinieren. Ein beliebter Tip ist der zweite Schuß, als Warnschuß in die Decke…

    😉

    Man muss wirklich wissen, wie man sich in so einem Falle richtig verhält.

  57. #67 stimme ich fast zu –
    Aber laut § 227 BGB i. V. m. § 823 BGB kannst Du bei Notwehr (ich nehm Mal an auch bei Nothilfe) zivilrechtlich nicht belangt werden.

    Das Problem ist wie Du Recht hast, wie die Richter entscheiden. Aber wenn das solche brutale Schläger sind, kann man auch mit einem Notwehrexzess als „Kurzschlussreaktion“ argumentieren. Der Tipp – lieber auf Nummer sicher ist vielleicht nicht der besten, aber ich kann schon glauben, dass er vielleicht gar nicht so schlecht ist.

    Mit den Waffen – sogar Pfefferspray darf nicht gegen Menschen (offiziell nur gegen Tiere) eingesetzt werden. Es gibt keine geschriebenen Gesetze, dass man diese Waffe bei diesem Angriff einsetzen kann – man muss halt „klug“ handeln. Das gut mit dem Waffenrecht ist, dass man in Deutschland zumindest innerhalb seiner vier Wände eine geladene Schusswaffe mit WBK tragen darf. Wenn solche Deppen kommen und man einen Warnschuss, dann auf die Beine schießt und wenn die es noch immer nicht verstanden haben, denk ich Mal ist es kein Problem auch weiter oben diese Arschlöcher anzuvisieren. Wenn sie beim Angriff Waffen mit sich haben, kann man sofort shoot-to-kill schießen, da man einfach erwarten kann, dass diese Waffen nicht einfach so zum Spaß mitgebracht wurden. Was mich z.B. im Fall des Überfalls auf die Polizisten in Köln gewundert hat, war dass sie obwohl anvisiert „nur Warnschüsse abgaben“ (vermute einfach Mal, sie haben sich in die Hosen geschissen und konnten nicht richtig zielen), da sie ja erst später feststellten, dass von den Waffen der Täter keine Gefahr ausging (Softair, Schreckschuss etc.). Denn soweit ich weiß, spielt es am Ende keine Rolle, ob die Waffe echt war oder nicht. Wenn sie echt aussah und es ein Arschloch weniger auf der Erde gibt kann man auf Putativnotwehr plädieren.
    In den USA (dessen Rechtssystem (Gerichte) ich aus anderen Gründen noch beschissener finde als das deutsche) würde es in manchen Staaten reichen, dass der Typ das Grundstück wiederrechtlich betritt, damit er straffrei erschossen werden darf.

    Disclaimer: Das ist meine persönliche Meinung. Sie kann falsch sein und stellt keine Rechtsberatung oder Empfehlung dar.

  58. @# 65 Demokratische Liga

    Was wäre gewesen wenn die einen Einbrecher erschossen hätten? Was soll eine erlaubte Schusswaffe zur Verteidigung wenn man die nicht nutzen darf?

    Wenns nach der „Demokratischen Liga“ bzw. deren Grundsatzprogramm geht, werden ja sowieso alle „gefährlichen Waffen“ verboten und für den gesetzestreuen Bürger stellt sich dann die Frage sowieso nicht. Er würde sich, im Gegensatz zu Verbrechern, ja an das Verbot halten und wäre eh unbewaffnet.

    Ansonsten kann ich als Besitzer legaler Schusswaffen diese zu Hause bzw. auf meinem Grund und Boden, solange ein Zaun drum herum ist, geladen im Holster führen, wenn mir danach ist und diese auch in einer Notwehr-Situation einsetzen. Wo steht, dass man das nicht darf?

  59. Unglaublich! Das passt aber zu unserem Rechtsstaat, in dem immer mehr der Täterschutz gegenüber dem Opferschutz gewinnt. So wurde der Kölner Raser, der einen Rentner brutal ermordet hat (u.a. unterlassene Hilfeleistung) jetzt dank guter Sozialprognose mit einer vorzeitigen Haftentlassung belohnt. http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/_artikel_1222769262331.html
    Angeblich will er Deutschland verlassen. Wer’s glaubt, wird selig. Wahrscheinlich wird er erst mal seine Ansprüche auf Sozialhilfe einklagen.

  60. Könnte man nicht mal die Klarnamen und die Adressen dieser netten Nachbarn veröffentlichen, nur damit man weiß mit wem man es zu tun hat?

  61. Mir kommt gerade mein Frühstück wieder hoch. Um es mal gar nicht ladylike auszudrücken: Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte. Obwohl wir ja schon lange wissen, dass der Täter- über dem Opferschutz steht, wird mir schlecht vor Wut. Da fällt einem nichts mehr dazu ein. Verbrecher dringen in ein Haus ein, drangsalieren, bedrohen und schlagen die Überfallenen, darunter kleine Kinder und weil einer dieses Abschaums sich verletzt hatte, weil die Überfallenen sich gewehrt hatten, werden die Überfallenen verklagt. Frage: Welcher Rechtsanwalt gibt sich zu so etwas her und wie wird wohl das Urteil ausfallen? Willkommen in Absurdistan.
    Mal abgesehen davon: Damit wird solchen Verbrechern angezeigt, dass sich ihre Opfer nicht wehren dürfen, denn sie die Verbrecher könnten ja dabei verletzt werden.

  62. kurze Zusammenfassung:
    vertrauen in Jusitz -nicht messbar-
    vertrauen in Polizei -nicht mehr vorhanden-
    vertrauen in Politiker -im Minusbereich-

    Glaube an Gerechtigkeit -nicht mehr vorhanden-

    Ich denke, diese Zusammenfassung würden der ein oder andere Bürger auch unterschreiben 😉

    Was ist nur aus unserem schönen Land geworden??

  63. @#77
    Also Rechtsanwälte wirst Du bei den ganzen Verbänden genug finden. Wenn man dann ausreichend Abschaum verteidigt hat, kann man wie wir alle wissen es in Deutschland bis zum Innenminister bringen. Selbstverständlich braucht in unserem Rechtsstaat auch der Abschaum einen Vertreter vor Gericht (Anwaltszwang), der seine Interessen vertreten kann.

    Warum haben wir in Deutschland niemanden, der sich diesen Abschaum bemächtigen kann und voll hinter unserem Grundgesetz steht?!

  64. Unser Rechtssystem wird immer mehr pervertiert.
    Ich habe schon länger den Eindruck, dass das Gesetz zunehmend auf Seiten derer ist, die es missachten. Und vom Rest der Welt wird „Toleranz“ gefordert. Wer nach Recht und Ordnung, härteren Strafen etc. verlangt, gilt als intoleranter Spießer oder gar als „Rechtspopulist“ und wird entsprechend geächtet. Manchmal denkt man, man sei in einem satirischen Film statt in der Wirklichkeit!

    #10 Salazar (05.10.08 21.16)
    „Wir tolerieren uns zu Tode, bzw. werden zu Tode toleriert …“
    Genau so ist es! Toleranz wird heutzutage zur höchsten Tugend erhoben, und es scheint kaum ein schlimmeres Stigma zu geben, als in den Verdacht der Intoleranz zu geraten.
    Die Allgemeinheit sollte sich diesem moralischen Diktat nicht beugen, sondern den Mut zur Intoleranz kultivieren, der sich bisher ja nur auf alles „Rechtslastige“ beschränkt.

  65. Kriminell zu werden scheint der beste Weg zu sein, von unserem Staat optimal versorgt und gehätschelt zu werden. Wenn man dann noch „Migrationshintergrund“ vorweisen kann, steht man sowieso ganz oben auf der Hitliste.
    Unsere so genannte Demokratie ist in Wahrheit schon eher eine Randgruppen- oder Minderheitendiktatur.

  66. Solche Absurditäten gibt es schon mindestens 20 Jahre. Ich erinnere mich an eine Geschichte aus einer Berliner Laubensiedlung anfang der neunziger Jahre. Dort wurde regelmäßig eingebrochen, Vater und Sohn legen sich auf die Lauer und erwischen drei Täter, zwei können fliehen, einer wird überwältigt und an einen Stuhl gefesslt. Vater ruft die Polizei, diese nimmt alle drei mit. Der Täter wird angezeigt, die Laubenbesitzer auch, wegen Freiheitsberaubung. Der Einbrecher war nach zwei Stunden zuhause, Vater und Sohn nach 6 Stunden. Es kam zum Verfahren, dabei war dem Richter weitgehend egal, warum der Täter in der Laube war, der Einbruch sei in einem anderen, späteren Verfahren zu behandeln. Der Täter erzählte, dass es furchbar geregnet habe, sie suchten nur was zum unterstellen, gingen in den Garten zur Laube und weil es draußen so windig war, „öffneten“ sie die Tür um sich hinzusetzen und wurden „sofort brutal angegriffen, zusammengeschlagen und gefesselt. Vater wurde wegen Freiheitsberaubung verknackt und zog seine Lehre: „Wenn der nächste kommt, schreie ich laut um Hilfe und erschlage den Einbrecher. Es gibt nur eine Zeugenaussage und wesentlich weniger Probleme.“

    Schlimm, wenn ein pervertiertes Rechtssystem Bürger zu solchen Überlegungen führt.

  67. moralisch verwahrloste Schwarzkittel hin oder her, wer meine Familie überfällt hat eine finale Entscheidung getroffen. Die Justiz gehört zu dem Augiasstall der auszumisten ist.
    Für die ideologisch richtenden Schwarzkittel Nürnberg II.
    Ein Meinungsdelikt bringt 5 Jahre, ein abgestochener Rentner mit 15 Monaten mit Bewährung dagegen günstig zu haben. Es reicht.

  68. Erinnert mich an eine Folge der schrecklich netten Familie.
    Der ewige Antiheld Al Bundy schlägt einen Einbrecher nieder und wird von dem wegen Körperverletzung verklagt. Der Einbrecher bekommt Schadenersatz zugesprochen.
    Ein wenig Gerechtigkeit gibt es aber dann in den USA doch noch. Bundy schlägt den Einbrecher im Gerichtssaal nochmal nieder und verklagt ihn dann auch – weil er sich seine Hand am Gesicht des Einbrechers verletzt hat.

    Skurril, aber doch nicht so weit an der Realität vorbei wie ich damals dachte.

  69. Wer sich gegen Einbrecher oder sonstige Angreifer zur Wehr setzen muss, tötet diese am besten!

    Wenn man selbst oder wenn die eigene Tochter derart brutal angegriffen wird, ist dies wohl eindeutig Notwehr.

    Ihr seht ja, was dabei rauskommt, wenn man solche Verbrecher nur verletzt!

  70. Ich bin erstaunt, dass es überhaupt zu einer tatsächlichen Verhandlung kommt. Normalerweise müsste die Staatsanwaltschaft den Antrag ablehnen. Es sei denn der Kläger führt einen Zivilprozess. So dass nicht der Staat, sondern er selber der Kläger ist. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Richter anders als auf Notwehr entscheiden wird. Wie dem auch sei es ist natürlich extrem frech so was. Ich hatte so einen ähnlichen Fall. 5 Erwachsene Menschen über 40 Jahre, die einer guten Gegend wohnen beleidigen mich, meine Mutter und meinen Vater während eines Spaziergangs. Als ich sie zur Rede stellen will gibt der eine Mann mir auch noch zwei Schläge ins Gesicht, worauf ich einen Schlag zurück, dass der Mann auf den Boden fliegt. Als die Polizei kommt, haben diese Leute tatsächlich den Nerv mich anzuzeigen. Sie haben ausgesagt, ich hätte alle zusammengeschlagen ohne Grund. Allerdings aufgrund von Indizien und Beweisen (ärtzliche Attest) die ich hervorgebracht habe, wurde die Klage von der Staatsanwaltschaft fallengelassen. Die hatten nämlich behauptet, sie hätten mich nicht angerührt. Also es sind nicht immer nur die Jugendlichen aus schlechten Gegenden, die sich kriminell und asozial verhalten. Hab ich zumindestens aus der ganzen Sache draus gelernt.

  71. #83 Marra (06. Okt 2008 09:40)
    „Unsere so genannte Demokratie ist in Wahrheit schon eher eine Randgruppen- oder Minderheitendiktatur.“

    Treffend in Worte gekleidet!

  72. #72 insideteller (06. Okt 2008 07:59)

    #67 stimme ich fast zu –
    Aber laut § 227 BGB i. V. m. § 823 BGB kannst Du bei Notwehr (ich nehm Mal an auch bei Nothilfe) zivilrechtlich nicht belangt werden.

    Das ist richtig, ich schrieb deshalb ja von dem kleinen Schritt zur Notwehrüberschreitung/Notwehrexzess. Das ist straffrei bei Verwirrung, Angst, Furcht, Schrecken, etc.

    Zivilrechtlich wird das Ganze aber anschließend neu verhandelt. Ein Freispruch vorm Strafrichter heißt nicht automatisch Klageabweisung bei Schadenersatz/Schmerzensgeld-Ansprüchen.

  73. Vollkommen verständlich. Die Opfer haben sich gefälligst ornungsgemöß ausrauben zu lassen. Ein bischen Umverteilung muß schon sein. Außerdem ist es natürlich gemein, den Täter so zu fixieren, das er sich nicht mehr wehren kann. Er hätte doch so gerne noch ein paar Nasenbeine gebrochen.

  74. Deutsche Richter leben überall, nur nicht in Deutschland!
    Rechtsprechung und Gerechtigkeit,etwas Unterschiedlicheres gibt es hier nicht….

  75. Es ist nichts anderes zu Erwarten in einer Gesellschaft in der Gerechtigkeit und gesunder Menschenverstand keinen Stellenwert mehr haben.
    Es gehört zum guten Ton auf Kosten der Opfer „politisch korrekt“ zu sein.
    Allen voran Politik und Medien!
    Man will ja vor der Welt nicht schlecht dastehen!
    Selbst bei dem 12-jährigen Sohn meiner Nachbarin kann ich jeden Tag beobachten dass derjenige etwas gilt der nichts tut aber alles hat.
    Gibt es Meinungsverschiedenheiten ist man erst einmal beleidigt oder wird ausfallend.
    Wie weit ist da noch der Schritt zum Kleinkriminellen bei dem man vor seinen Kumpels der Grösste ist wenn man in einer „Bullenkutsche“ abtransportiert wird und nach einer Stunde wieder zu Hause ist?
    Der nächste Schritt wäre dann in etwa ein Vorfall wie oben beschrieben.
    Politische Korrektheit ist nichts anderes als ein Werteverfall;ein Nebenprodukt der Multikulturellen Politik!
    Politische Korrektheit heisst Lügen auf Kosten anderer um es sich selbst leichter zu machen, vor allem in einer Zeit in der wir von so vielen „Kulturen“ bereichert werden!

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