Dass nicht alle Richter Riehe-light-Urteile aussprechen, zeigt der Fall Ekrem Y. in Wiesbaden. Der hatte am 28. April 2007 einen Freiwilligen Polizeihelfer angegriffen und den Mann durch mehrere Schläge mit einem ausziehbaren Teleskopschlagstock verletzt. Dafür erhielt er vier Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, deutlich mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Es (Anm.: das Urteil) ist Welten entfernt von dem, was Verteidiger Thomas Spintig für angemessen hielt – eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Es ist nach Auffassung des Gerichts eben kein „durchschnittlicher Fall“ gefährlicher Körperverletzung, wie Spintig argumentiert hatte. Die vier Jahre sind die Quittung für eine „erhebliche Brutalität“, so das Gericht. Eine Attacke wegen nichts. Der 25-jährige Ekrem Y. hatte am 28. April 2007 im Westend einen Freiwilligen Polizeihelfer, einen Amtsträger also, angegriffen und den Mann durch mehrere Schläge mit einem ausziehbaren Teleskopschlagstock verletzt.
Der ehrenamtliche Helfer ist zusammen mit einem Kollegen auf Streife, als ihnen der junge Mann auffällt, der Autofahrer ist nicht angeschnallt. Die Polizeihelfer ermahnen ihn, er solle sich anschnallen. Sie meinen es damit gut, denn sie hätten dem Autofahrer gleich 30 Euro für die Ordnungswidrigkeit abknöpfen können. Ekrem Y. ignoriert erst die Männer, die sich in seinen Augen erdreisten, ihn anzusprechen. Er fühlt sich allein schon davon gemaßregelt, dass sie ihre Arbeit machen. Dann lässt er Beleidigungen los und fährt weg.
Nur Minuten später hat er seinen zweiten Auftritt – und nichts dazugelernt. Nun ist er zwar angeschnallt, aber noch immer ein hochexplosives Pulverfass. Es reicht ein Funken. Ekrem Y. ist noch immer stinksauer, und der Kampfsportler ist intellektuell zudem noch schnell überfordert. „Na, geht doch“, mit diesem Spruch quittieren die Polizeihelfer seine Einsicht, den Gurt anzulegen. Retour gibt es eine neuerliche Beleidigung, dann geht es fix.
Ekrem Y. stellt das Auto ab, und einem der Polizeihelfer kommt die Idee, den jungen Mann fotografieren zu wollen. Allemal ein sicherer Beweis für die unausweichliche Anzeige. Der 25-Jährige rastet nun vollends aus, holt den Schlagstock, zieht ihn aus und geht los. „Mach´ das nicht“, warnt noch einer der Polizeihelfer. Zu spät. Einer wie Ekrem Y. lässt sich in solchen Momenten nichts mehr sagen, von niemandem stoppen, der Hebel in seinem Kopf ist umgelegt. So wie schon im Mai 2003, als er sich einen Mitarbeiter des Sozialamtes in dessen Büro in der Taunusstraße handgreiflich vorgeknöpft hatte. Auch damals wegen nichts.
Vier Hiebe treffen den Kopf des Polizeihelfers, vier klaffende Platzwunden sind die Folge. Blut strömt. Massivste Form von Gewalt zwar, aber keine Tötungsabsicht, so Vorsitzender Richter Rolf Vogel in der Urteilsbegründung. Dass es glücklicherweise nur bei Platzwunden blieb, sei letzten Endes Zufall gewesen, so Vogel. Hätten die Schläge das Gesicht oder die Schläfe getroffen, hätte es wegen der dort dünneren Schädelknochen anders ausgehen können. Drei Wochen war der Verletzte arbeitsunfähig. Der Schläger zahlt 3 000 Euro Schmerzensgeld. Das, aber nicht viel mehr, spricht zu seinen Gunsten. Demgegenüber steht ein hohes Maß an Gefährlichkeit.
Dagegen muten die sechs Jahre, die ein 18-jähriger Libanese für einen tödlichen Messerangriff auf einen 19-Jährigen erhielt, wieder als Kuschelurteil an.
Jetzt wird er weggesperrt: Das Aachener Landgericht hat einen 18-Jährigen zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der libanesische Jugendliche Anfang April einen 19-Jährigen nachts bei einer Schlägerei mit einem Messer hinterrücks niedergestochen hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der 18-Jährige selbst hatte behauptet, in Notwehr zugestochen zu haben, um einem Freund zu helfen. Der tödliche Streit hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil es in der Folgezeit mehrfach zu rechtsextremen Demonstrationen gekommen war.
Das Opfer war bei der Tat in Begleitung von NPD-Anhängern gewesen. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, um Unruhe im Gericht zu vermeiden.
„Das Opfer war in Begleitung von NPD-Anhängern.“ In der Tat, dann war der 19-Jährige ja zum Abstich freigegeben…
(Spürnasen: Skeptiker und Florian G.)
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Zu dem Urteil des Messerstechers:
Das Opfer war bei der Tat in Begleitung von NPD-Anhängern gewesen. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, um Unruhe im Gericht zu vermeiden.
——
Ach ist das ein Freibrief?Mensch bleibt Mensch mit oder ohne Pareibuch.Ich glaube ich spinne.
Die 4 Jahre sind sehr lobenswert.Man freut sich tatsächlich schon,wenn man ab und zu mal von einem fairen Urteil erfährt.
Tat und Strafe leider nur ein EINZELFALL.
Aber ob das Urteil auch Bestand hat??
Wird doch bestimmt nochmal drüber nachgedacht!
4 Jahre für schwere Körperverletzung sind das mindeste. Eine tödliche Kugel bei seinem Übergriff wäre aber wünschenswerter gewesen,so müsste der Steuerzahler nicht für ihn aufkommen und er könnte auch in Zukunft keinen weiteren Personenschaden mehr anrichten.
Vor allem
„mit einem Messer hinterrücks niedergestochen hatte..“
In Notwehr? Wie kann man jemandem in Notwehr in den Rücken stechen? Soll das Opfer ihn mit dem Ar… angegriffen haben doer was?
Ich halte beide Urteile für sehr gut!
Man muss bei dem zweiten bedenken,dass es sich um Jugendstrafrecht handelt, und da sind 6 Jahre schon ziemlich viel, auch wenn das angesichts der Folgen wenig erscheinen mag.
In der Presse gab es durchaus Fälle, wo mit Teleskopstöcken auf den Kopf geschlagen wurde und mindestens wegen veruchten Totschlags angeklagt wurde. Ganz zu schweigen von dem bekannten Fall aus Potsdam, wo ein einzelner Fausthieb ausreichte, um gar wegen versuchten Mordes angeklagt zu werden.
In 2 Jahren ist er wieder raus, wegen guter Führung!
na schau, es geht doch… 😆
Freiwillige Polizeihelfer? Für was zahlen wir eigentlich Steuern und was glaubt dieser Trachtenverein, für was er da ist???
„Massivste Form von Gewalt zwar, aber keine Tötungsabsicht, so Vorsitzender Richter Rolf Vogel in der Urteilsbegründung“
Wiiie Bitte?????
Dann sollte er dem Herrn wohl dankbar sein, dass dieser in seiner Rage so sauber gezielt hat, so dass bewusst keine Tötung herbeigeführt wurde…..
Wo leben diese Richter eigentlich????
Mir wird schon wieder schlecht…..
Knollen schreiben, unliebsame Demos auflösen, nach Schulhof-CDs suchen …
Neue Hetze gegen die FPÖ-Politikerin Susanne Winter:
„Frau Winter ist jetzt „Gutmensch“
FPÖ-Spitzenfrau Susanne Winter hetzte im Grazer Wahlkampf gegen Muslime. Ein Künstler plakatierte nun eine Aufforderung zur Toleranz unter ihrem Namen – mit einem legalen Trick.
(…) das Forum Stadtpark sämtliche Susanne Winters in Österreich antelefoniert habe. Er wollte die Frauen dafür gewinnen, ihren Namen für die Grazer Kampagne gegen Rassismus und Intoleranz herzugeben. Aber nur eine war dazu bereit – eine Salzburger Professorin deutscher Herkunft.“
http://www.taz.de/1/leben/kuenste/artikel/1/frau-winter-ist-jetzt-%5Cgutmensch%5C/
Den Multikultilinkgsgrünen ist auch nichts zu blöde. Die meinen, man könne reale gesellschaftliche Probleme mit billiger Propaganda einfach wegwischen.
Mag der eine oder andere dumme und reaktionäre Spruch von FPÖ und BZÖ- Politikern leider immer wieder Munition für diese Leute liefern, aber das ändert nichts an der berechtigten Kritik an den negativen Auswirkungen zügelloser Masseneinwanderung, Islamisierung, Kriminalität.
Auf dem Bild: Das ist kein Teleskopschlagstock sondern ein Totschläger.
Die beiden Urteile wären gut – unter der Vorausetzung, dass die Täter nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden
Das werden beide wohl nicht. Statt dessen werden diese Individuen, die ihre Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit hinreichend unter Beweis gestellt haben, wohl wieder auf Deutsche Bürger losgelassen.
OT:
Der Fall um den in Berlin überfahreren Rentner entwickelt sich inzwischen tatsächlich in Richtung „Opa Johann, die Zwote“:
http://www.welt.de/berlin/article2606342/Verwirrspiel-um-Unfall-vom-Potsdamer-Platz.html
Je mehr Kuschelurteile gegen muslimische Migranten aufgedeckt und kritisiert werden (danke, PI!), umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Justiz in Zukunft vorsichtiger ist, mit dem Verteilen von Kuschelurteilen an zugewanderte Schlägertypen. Derartige Rechtsverbiegungen und Aushöhlungen des Rechtssystems, zugunsten von Multi-Kulti, sind nämlich nur im Verborgenen durchführbar.
Obama laut Umfrage 14 Prozentpunkte vor McCain
Diese Prognosen sind großteils manipuliert. Obama hat mächtige „Wahlhelfer“ in den Medien. Und leider beeinflußen Umfragen die Wähler bei ihrer Entscheidung – das ist auch ihr Zweck. Na, noch zwei Wochen. Mal abwarten.
@ #13
Nein, das auf dem Photo ist ein Teleskopschlagstock, bzw Stahlrute. Er ist ausfahrbar.
Totschläger benutzt man in der Fischerei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschl%C3%A4ger
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei letzterem nicht um einen Totschlag, sondern ganz klar um einen Mord:
§ 211 abs. 2 StGB
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch[/b] oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Dass das Opfer evtl. ein NPD Parteibuch in der Hand hielt, kann nicht als mildernde Umstände herhalten.
„Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit“ – John Philpot Curran, Irland
Da hast du Recht Sauraon.Die Propaganda und Meinungsmache läuft zwar ähnlich ab wie wir es bereits aus der Geschichte kennen,der Vorteil ist jedoch das wir heute das Internet und Blogs wie PI haben,welche dieses knallhart Aufdeckt.Es müssen nur genug an diese Informationen gelangen.Die Zahl derer die gar nichts mehr mit dem Inernet anfangen können wird immer kleiner und sind meistens nur noch wirklich alte Leute.
Ich werde auch bald Nachts eine Guerilla Aktion starten und massenhaft PI Aufkleber in meiner Umgebung anbringen.Ich warte nur noch darauf ob PI die Aufkleber in runder Form rausbringt,wie es Britta vorgeschlagen hatte.
#3 SgtAwesome (22. Okt 2008 11:26)
Vor allem
“mit einem Messer hinterrücks niedergestochen hatte..”
In Notwehr? Wie kann man jemandem in Notwehr in den Rücken stechen? Soll das Opfer ihn mit dem Ar… angegriffen haben doer was?
Es handelte sich angeblich um Notwehrhilfe, der vom Opfer angeblich Angegriffene war ein Freund des Täters, nicht dieser selbst. Insofern funktioniert das Szenario durchaus: Das Opfer hat den angeblich Angegriffenen vor sich und würgt oder schlägt ihn, der Freund und Helfer eilt von hinten zur Rettung und rammt dem Würger ein Messer in den Rücken.
Offenbar hat das Gericht dieser (theoretisch möglichen) Version aber keinen Glauben geschenkt.
#18 Sarkast Totschläger bzw. Stahlruten sind biegsame Gegenstände und sind verboten. Während Teleskopschlagstöcke erlaubt sind. Auf dem Bild ist ein Gegenstand der aus Federn besteht und das ist kein Teleskopschlagstock lt. Definition Gesetz.
Früher nannte man so ein Instrument „Totschläger“. Aber das ist wohl nicht mehr politisch korrekt. Wie auch immer. 4 Jahre ohne Bewährung – das nenne ich gelungene Integration.
@ Paula
Der Tsp wird da schon deutlicher! Oh Wunder
„Der 25-jährige Araber ist nicht der Halter des teuren BMW-Coupés, sondern lediglich der „Nutzer“ wie er bei der Polizei sagte. Zur Tatzeit am Sonnabend um 21 Uhr will er jedoch nicht gefahren sein. Abdulkadir O. hatte sich in Begleitung seines Rechtsanwaltes bei der Polizei gemeldet. Nach seiner Befragung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. O. stammt aus einer polizeibekannten arabischen Großfamilie. Auch Abdulkadir O. ist der Polizei mehrfach aufgefallen, er steht jedoch nicht auf der Intensivtäterliste der Staatsanwaltschaft.
Wie berichtet, war der 77-jährige Tourist Johannes K. an der Fußgängerampel vor dem Sony-Center von einem silberfarbenen BMW erfasst worden, der mit hoher Geschwindigkeit das rote Licht missachtet hatte. Der Mann war sofort tot, der Wagen raste Richtung Leipziger Platz davon. Da sich Zeugen das Kennzeichen gemerkt hatten, konnte die Polizei den Halter schnell ermitteln: Den 41-jährigen Neuköllner Heiko H. Er gab an, dass nicht er, sondern O. den Wagen nutze.
Erst die Staatsanwaltschaft ernannte Abdulkadir O. Dienstag zum Beschuldigten. Bei der Polizei war er am Vorabend nur als Zeuge gehört worden. Dem Vernehmen nach ist die Beweislage bislang dürftig. Um ihm die Todesfahrt nachzuweisen, bedarf es eindeutiger Zeugenaussagen. Ob der Kriminaltechnik ein Beweis gelingen wird, ist offen. Denn O. hat ja zugegeben, den Wagen ständig zu nutzen. DNA-Spuren oder Fingerabdrücke im Wageninneren haben nur wenig Beweiskraft.
Das Fahrzeug war, wie berichtet, einen Tag nach dem Unfall in Tempelhof gefunden worden, es war in unmittelbarer Nähe des Landeskriminalamtes abgestellt. Das mehr als 100 000 Euro teure Coupé der 6er-Reihe war lediglich am Außenspiegel beschädigt, zudem war die Frontscheibe gesprungen. Unklar ist weiterhin, weshalb H. der arabischen Familie das Auto „zur Verfügung“ stellte. Vorstellbar sei, hieß es bei der Polizei, dass die Großfamilie den Wagen zwar bezahlt habe, aus Angst vor einer Beschlagnahmung aber nicht auf den eigenen Namen anmelden will.
Der Fall erinnert an die Todesfahrt von Levent U. Der 26-Jährige hatte im Februar 2007 in Schöneberg mit einem geliehenen Auto auf der Flucht vor der Polizei mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß mit einem anderen Auto tötete er einen Krankenpfleger. U. war zunächst geflüchtet, hatte sich dann am nächsten Morgen gestellt. Der Fall hatte Justizsenatorin Gisela von der Aue in Bedrängnis gebracht, nachdem bekannt worden war, dass ein Richter den Todesfahrer Tage zuvor erneut von der Haft verschont hatte. Dabei stand U. unter Bewährung. Seine Akte bei der Polizei hatte zu diesem Zeitpunkt bereits um die 200 Einträge. Öffentlichkeit und Opposition im Abgeordnetenhaus hatten die Entscheidung des Richters, den Türken nach einer neuen Festnahme wieder auf freien Fuß zu setzen, als völlig unverständlich kritisiert. Später zeigte die Justiz Härte: Im Oktober 2007 war der Mann zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden.“
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Mitte-Verkehrsunfall;art270,2642259
@21 Im Endeffekt ist es egal. Ich wollte damit nur sagen, das der abgebildete Gegenstand verboten ist. Nicht das einer auf die Idee kommt sich einen solchen zu beschaffen.
#21
#18
Was macht es schon für einen Unterschied…beides sind Gegenstände um vorsätzlich grösstmöglichen physischen Schaden seinen Mitmenschen zuzufügen….
Da sieht man doch schon, wessen Geistes Kind wir hier vor uns haben….
Unfassbar: Jetzt will Sarkozy unsere deutsche Wirtschaft unter EU-Befehl stellen. Vorgeblich als „Schutzmaßnahme“. Merkel hat überraschenderweise abgelehnt.
http://www.welt.de/politik/article2608193/Deutschland-erteit-Sarkozys-Krisenplan-Absage.html
Wenn man auf diese Weise, wie von Sarkozy gefordert, Industrie verstaatlicht, wird ja Deutschland regelrecht enteignet und unsere Konzerne an die Machthaber in Brüssel übergeben. Die EUssr schreitet hurtig voran. Das Ziel wird immer klarer: Alle europäischen Nationalstaaten sollen vernichtet und zu einem diktatorischen, sozialistischen Europa vermengt werden.
@ 16 Sauron
<Je mehr Kuschelurteile gegen muslimische Migranten aufgedeckt und kritisiert werden (danke, PI!), umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Justiz in Zukunft vorsichtiger ist, mit dem Verteilen von Kuschelurteilen an zugewanderte Schlägertypen. Derartige Rechtsverbiegungen und Aushöhlungen des Rechtssystems, zugunsten von Multi-Kulti, sind nämlich nur im Verborgenen durchführbar.
Genau so ist es. Man muss solche Urteile öffentlich machen. Die ganze Nation muss davon erfahren, nicht nur das lokale Umfeld.
Das Gleiche gilt meiner Meinung nach für manipulierte Berichterstattung in den Medien. Der Deutsche Michel ist zwar gutmütig und gutgläubig, aber meist ganz angefressen, wenn er merkt, dass er belogen wird. Umso wichtiger ist es, hier Falschmeldungen bzw. manipulierte Meldungen oder auch diese Geschichte mit der „gefälschten“ Ahmadiyya-Architektin öffentlich zu machen. Wichtig ist aber auch, dass wir selbst den Medien Rückmeldung geben, damit die merken, dass sie uns nicht unbemerkt belügen und betrügen können.
Es ist absolut zutreffend, dass die betreffenden Journalisten a) auf die Gutgläubigkeit der Leser zählen und b) damit rechnen, dass ihre Tricksereien nicht an die Öffentlichkeit geraten. Beides sollten wir immer und immer wieder richtigstellen.
@ 26
Formatierung hat nicht geklappt – der erste Absatz sollte als Zitat/Sauron gekennzeichnet sein.
#23 Schnarzan (22. Okt 2008 12:21)
„(…) Unklar ist weiterhin, weshalb H. der arabischen Familie das Auto „zur Verfügung“ stellte. Vorstellbar sei, hieß es bei der Polizei, dass die Großfamilie den Wagen zwar bezahlt habe, aus Angst vor einer Beschlagnahmung aber nicht auf den eigenen Namen anmelden will. (…)“
Heißt im Klartext wohl: die „arabische Großfamilie“ (Euphemismus für muslimischen Verbrecherclan) bezieht Sozialhilfe, kann sich daher offiziell keine 100.000-EUR-Karossen leisten. Ist dieser typische „südländische“ Sozialbetrug ebenfalls Gegenstand von Ermittlungen?
noch ist nicht aller tage abend:
wir werden ja sehen, wie lange dieser vernünftige richter im amt ist, bevor er versetzt wird.
@ #24 ZdAi
Ein Totschläger (manchmal auch Todesschläger genannt) ist eine Schlagwaffe. Es ist ein mit einem Gewicht, z. B. einer Eisenkugel, befüllter Beutel aus Stoff, z. B. eine Socke. Einsatz findet er bei der Fischerei, um die gefangenen Fische zu betäuben.
Für den Gebrauch an größeren Tieren gedachte, handelsübliche bzw. gesetzlich verbotene Totschläger, sind meist aus Leder gefertigt und manchmal mit Glasfasern verstärkt. Sie bestehen aus einer Lederschlaufe als Handgriff, an dessen einem Ende sich eine ins Leder eingenähte, etwa golfballgroße, meist bleierne Metallkugel befindet
Photos:
http://www.kfunigraz.ac.at/kriminalmuseum/totschlaeger.jpg
http://www.spoeket.net/images/ole/priest.jpg
http://www.smokiofen.de/images/totschlaeger_462.jpg
http://www.selbstschutztech.de/mediac/400_0/media/Totschl$C3$A4ger.JPG
Das sind Totschläger. Übrigens ein sehr altes Instrument von Attentätern.
Und das oben auf den Photo ist eine klassische Stahlrute oder Teleskopstab.
Manchmal wird auch ein aus Federstahl oder Kunststoff gefertigter flexibler Teleskopschlagstock, an dessen Ende eine Stahl- bzw. Eisen- oder Bleikugel befestigt ist als Totschläger bezeichnet, obwohl „Stahlrute“ der genauere Begriff wäre. Schläge auf den Schädel können jedoch durch den Peitscheneffekt des Endgewichtes, die dieses vom Treffpunkt an zusätzlich über den Federstahl weiter verteilt, schwerste Verletzungen bis hin zu einem Aufplatzen des Schädels verursachen. Die Stahlrute ist wie der oben genannte Totschläger nach deutschem Waffenrecht (§ 1 WaffG) eine Waffe.
Der Teleskopschlagstock aus festen unflexiblen Rohrstücken ist in Deutschland waffenrechtlich eine Schlagwaffe, welche von Personen über 18 Jahren erworben und besessen werden darf. Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist seit dem 1. April 2008 in Deutschland verboten und ordnungswidrig, soweit kein berechtigtes Interesse des Führenden vorliegt, das zumindest bereits in einem allgemein anerkannten Zweck bestehen kann. Vor dem 1. April 2008 war nur das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen für Privatpersonen untersagt.
Photos: http://stahlrute.ch/images/Stahlrute.jpg
http://www.copquest.com/25-3100.jpg
Leuchtet das ein?
Quelle:
Text: Wikipedia (Gute Erläuterung)
„Der Richter ist wegen fremdenfeindlichen Urteil in den Keller zum Tüten kleben zu versetzen!“
@28 Israel_Hands
Gute Frage. Mal sehen, was da noch kommt.
Was mich wundert, ist die immer offenere Berichterstattung im Tsp. Es häufen sich bei derartigen Artikeln (mit Ross und Reiter) auch die Beschwerden von Gutmenschen, unter dem Motto: was denn die Nationalität mit dem Verbrechen zu tun hat. Da schwimmen doch so einige Felle auf und davon.
Sorry wegen OT
Grüne Pest ist z.Z. down. Informationen hier:
http://gpforum.wordpress.com/
Aber machen wir uns nichts vor, das Urteil ist alleine deswegen härter als üblich ausgefallen, weil es einen Staatsdiener getroffen hat.
#28 Israel_Hands (22. Okt 2008 12:54)
Das glaube ich kaum. Die Justizbehörden sind nicht mit dem Sozialamt vernetzt.
Da müßte schon jemand der, mit dem Fall beschäftigt ist die Initiative ergreifen.
Ich würde es tun, wenn ich damit zu tun hätte.
Meistens sind es Sozialhilfeempfänger, die in der „Gebrauchtwagenbranche“ tätig sind.
(Besonders beliebt bei Zigeunern und Libanesen)
AUSWEISEN nicht mehr diskutieren raus aus Deutschland
„Je mehr Kuschelurteile gegen muslimische Migranten aufgedeckt und kritisiert werden (danke, PI!), umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Justiz in Zukunft vorsichtiger ist, mit dem Verteilen von Kuschelurteilen an zugewanderte Schlägertypen.“
—
da könnte man doch eine schöne Auflistung mit den Kuschelurteilen als Flyer verteilen. Kommt auch vor der Wahl 2009 ganz gut…
#4 SgtAwesome
Vor allem “mit einem Messer hinterrücks niedergestochen hatte..”
In Notwehr? Wie kann man jemandem in Notwehr in den Rücken stechen? Soll das Opfer ihn mit dem Ar… angegriffen haben doer was?
—
Wir erinnern Mügeln: Einer der (vorbestraften?) Inder hat einem „rechtsextremistischen Täter“ eine abgebrochene Flasche in den Rücken gestoßen – ambulanter Krankenhausaufenthalt für den „Täter“. Es gab ein Ermittlungsverfahren gegen mind. einen der Inder wg. schwerer Körperverletzung. Ist wohl im Sande verlaufen …
Die erste Strafe setzt die Erwartungshaltung – ich meine die erste Strafe, die so ein Junge in der Schule oder auf der Strasse beim ersten Mal, sagen wir mit 6 oder 7 Jaren bekommt.
Kuscheln bringt nichts.
#33 Schnarzan … immer offenere Berichterstattung im Tsp. Es häufen sich bei derartigen Artikeln (mit Ross und Reiter) auch die Beschwerden von Gutmenschen, unter dem Motto: was denn die Nationalität mit dem Verbrechen zu tun hat. …
—
Ich hatte den flüchtigen Eindruck, als ob nur ein Gutmensch unter div. Nicks gegen „Rassismus“ und für Zensur kämpft.
Wer einmal in den Koran geschaut hat, dem kann man nix mehr erzählen. Das werden immer mehr.
„Dagegen muten die sechs Jahre, die ein 18-jähriger Libanese für einen tödlichen Messerangriff auf einen 19-Jährigen erhielt, wieder als Kuschelurteil an.“
Andersrum hätts nee Anklage wegen Mord inklusive Höchststrafe gegeben. 6 Jahre heißt doch, dass der Libanese spätestens 2013 wieder aus dem Knast kommt. Dann bekommt er einen BRD-Paß und wir haben den für immer im Sozialsystem.
@ Philipp
Der Inder hatte den Deutschen mit der abgebrochenen Flasche nicht am Rücken verletzt sondern am Hals, so dass der Mann noch vor Ort fast verblutet wäre. Erst danach hat sich die „Hetzjagd“ auf die Inder entwickelt.
Der indische Täter streitet die Tat übrigens nicht mal ab (gesteht sie allerdings auch nicht). Er ist eindeutig identifiziert. Aber wer glaubt, dass in dieser Hinsicht eine Verurteilung folgte: nix da. Wir leben schließlich in einem Gesinnungsstaat. Stattdessen wurd ein Deutscher, der in der Pizzeria eine Glasscheibe eingeworfen hat und NIEMANDEN VERLETZT HAT und NICHT VORBESTRAFT war zu 8 Monaten OHNE Bewährung verurteilt.
Nach diesen Ereignissen spätestens ist klar, dass es eine unabhängige Justiz in diesem Land NICHT gibt. (Von der Presseberichterstattung über diesen Fall müssen wir – von zwei, drei Ausnahmen abgesehen, darunter ausgerechnet der sonst politisch so korrekte STERN – nicht reden).
Notwehr geht nicht um anderen zu helfen, wer schreibt denn bitte diese Artikel? Notwehr heisst das ganze nur, wenn man sich selbst verteidigt. Wundert mich aber nicht bei diesen Laien, die für die Zeitungen Artikel schreiben und sich noch nie ernsthaft mit dem Thema Gewalt befasst haben.
Ein wenig weniger Gesocks auf Wiesbadens Straßen! Merci dafür.
Na, da hat die Justiz dem Ekrem endlich mal ordentlich eins über die Rübe gezogen.
Jetzt müssen aber auch überall weitere Täter gleich gerechte Strafen erhalten.
Viel zu wenig für Muselköppe, besonders der Mord ist mit 6 Jahren ein Witz!
Aber immerhin, gibt es jetzt überaupt Verurteilungen. Ein Minischritt für die Gerechtigkeit und Maßnahmen zum Volkesschutz!
Wiesbaden? Da kommt die die CDU-Frau her ,die Fachpolitikerin für Islam, Integration und Extremismus ist.
Zufall?
@#43 Paula
Danke für die Information / Korrektur.
Das ist das Ergebnis vor der Revision! Und die folgt ganz sicher!
Die Urteile werden in der nächsten Instanz aufgehoben. Kültürbereicherer dürfen nicht verurteilt werden.
Wie lange dieser Richter noch im Amt bleiben wird? Ist doch offensichtlich, dass er ein faschistischer Fremdenfeind ist! 😉
/Sarkasmus.
#9 Plondfair (22. Okt 2008 11:43)
…
Freiwillige Polizeihelfer? Für was zahlen wir eigentlich Steuern und was glaubt dieser Trachtenverein, für was er da ist???…
Also bei solchen Blockwart-Typen, die sich freiwillig melden, um ohne Bezahlung in ihrer Freizeit den Sheriff zu spielen, hält sich mein Mitleid in engen Grenzen! Die sind alles andere, als Freunde und Helfer, es sind Denunzianten, die ein kleines bißchen polizeilicher Macht auskosten wollen.
Derzeit lese ich gerade ein Buch über die Geschichte der Gestapo. Es ist unglaublich, wie die deutschen Volksgenossen sich damals gegenseitig bespitzelt und denunziert haben.
Natürlich soll man nicht mit Teleskopschlagstöcken auf Köpfe hauen, auch nicht auf Köpfe von Hilfspolizisten. Allerdings möchte ich auch nicht von jedem dahergelaufenen Wichtigtuer kontrolliert werden, ob ich z.B. den Sicherheitsgurt angelegt habe!
#44 BRD2008 (22. Okt 2008 14:31)
Notwehr geht nicht um anderen zu helfen, wer schreibt denn bitte diese Artikel? Notwehr heisst das ganze nur, wenn man sich selbst verteidigt. Wundert mich aber nicht bei diesen Laien, die für die Zeitungen Artikel schreiben und sich noch nie ernsthaft mit dem Thema Gewalt befasst haben.
Nothilfe hängt aber eng mit dem Notwehrparagraphen zusammen, d.h. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wenn der in gewissen Staaten der USA versucht hätte, so gegen die dortige Polizei vorzugehen, hätte er ganz ganz alt ausgesehen…
warum sollte die deutsche Justiz in dem Fall ermitteln?
Das wäre
a) eine unzumutbare Kriminalisierung unsrer wertvollsten Einwohner
b) Ressourcenverschwendung von Beamten.
Es wundert mich, dass bisher noch keine Direktive herausgegeben wurde, dass gegen „Schätzchen“ nicht mehr ermittelt wird.
Wer dennoch „Schätzchen“ mit unnötigen Ermittlungen ihrer Integrationschancen beraubt, sollte mit einem Disziplinarverfahren belegt und
einem Eignungstest für den Staatsdienst unterzogen werden.
Es wäre doch gelacht, wenn man diese unnötigen Diffamierungen von Amts wegen nicht in den Griff bekäme.
Als Erfolg der verminderten Ermittlungen wird man dann auch eine baldige Senkung des Sozialmissbrauchs in den Statistiken erkennen.
Und das war ja schliesslich das Ziel, gell?
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