Auch Türken können Rassisten sein. Das hat das Bezirksgericht in Winterthur (Zürich) entschieden und drei Türken wegen Verstoßes gegen das Anti-Rassismusgesetz verurteilt, weil sie den Völkermord an den Armeniern als „internationale Lüge“ bezeichnet hatten. Genozid-Leugnung ist in der Schweiz verboten. Unter den schuldig gesprochenen befindet sich auch Ali Mercan (Foto), der 58-jährige Europavertreter der türkischen Arbeiterpartei.
Ali Mercan, der erst kürzlich auf sich aufmerksam machte, indem er mit einer Gruppe türkischer Nationalisten an der Frankfurter Buchmesse einen kurdischen Stand angriff und eine dort aufgehängte Kurdistan-Fahne zerriss (PI berichtete), kommt jetzt wegen eines Angriffs auf die Armenier weniger glimpflich davon. Der Grund: Mercan hatte am 30. Juni 2007 an einer öffentlichen Veranstaltung in einem Winterthurer Hotel den Genozid an den Armeniern als „internationale Lüge“ bezeichnet.
Natürlich fragt sich der europäisch-aufgeklärte selbstschuldzuweisungserprobte Leser: Können Türken überhaupt Rassisten sein? Gilt das Rassendiskriminierungsgesetz denn nicht nur für Autochthone? Kein Wunder gilt die Schweiz manchem UNO-Vertreter als Sündenbabel der Menschenrechtsverletzungen, da doch die schlimmste aller Verletzungen, die Beleidigung von muslimischen Gefühlen ist. Und ist eine Verurteilung als Rassist, wenn man selber doch Türke ist, nicht überaus beleidigend?
Reue zeigten Ali Mercan und seine Helfer bei der Verhandlung in Winterthur jedenfalls nicht. Noch während des Prozesses erklärten sich alle drei Angeklagten bereit, „jederzeit“ wieder einen solchen Anlass zu organisieren oder im Rahmen einer Veranstaltung eine (ähnliche) Rede zu halten.
Vielleicht kommt es billiger, wenn sie die nächste Rede wieder in Deutschland halten, dort dürfen nur Scheißdeutsche Rassisten sein. Außerdem stehen die fraglichen Äußerungen unter dem Schutz von Politikern, die „Sonne, Mond, Sterne und die Konflikte in der Türkei“ so sehr lieben.
Eine interessante Versuchsanordnung wäre, bestimmte Vertreterinnen der Grüninnen zu einem Vortrag über die Türkei und ihre Vergangenheit im Umgang mit den Armeniern nach Winterthur einzuladen und abzuwarten, was passiert.
(Spürnase: Wikinger)
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BRAVO, SCHWEIZ! Hop SCHWYZ!
ALLE IN EUROPA BEMERKEN, WAS DIE TÜRKEI FÜR EIN VÖLKCHEN IST, WAS DER ISLAM BEDEUTE, SIE WACHEN ENDLICH AUF, bis auf ein Land…
das schläft weiter im Tiefstschlaf, seinen Drogenrausch aus…so leicht können, wo es von den neuen Nazis überrannt wird (SED-STASI-NAZIS!)!!
Ein Land, was nie aus seiner Geschichte gelernt hatte, obwohl es selbst maßgeblich von 2 Totalitären Systemen unterwandert wurde…
Was heisst hier „Auch Türken können Rassisten sein“?
Die Türken sind neben den Arabern die schlimmsten Rassisten überhaupt. Dazu gesellt sich noch ihr absolut überzogener Nationalstolz.
„Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit“ – John Philpot Curran, Irland
Das ist eine sehr gute Nachricht. Aber:
Genau das befürchte ich: Dass es für die nicht beleidigend, sondern eine Auszeichnung ist. Die sind nämlich ganz anders gepolt.
Erst diese Tage hat ein Niederländischer Politiker das erkannt und auch den richtigen Ansatz angeregt:
Labour-Politiker in den Niederlanden fordert, dass man marokkanische Kriminelle erniedrigen soll
Und er begründet dies damit, dass für die Jugendliche derzeitige Urteile der niederländischen Justiz und Gefängnisstrafen als eine Status-Aufwertung gelten.
Nur die Lösung, die er vorschlägt, zeigt, wie weit entfernt er noch von der richtigen Realität ist: Er schlägt vor, dass diese Sozialarbeit in Knacki-Anzüge auf der Straße machen sollen. Aber Knacki-Anzüge sind doch schon längst in in der Szene.
Somit meine ich, bezogen auf diesen türkischen Nazionalisten, dass eine „Entehrung“ eine viel geeignetere Strafe wäre, als dieses Zürcher Urteil. Aber es muß eine „Entehrung“ nach türkischer Art sein, nicht nach der Vorstellung eines lahmen Labour Parlamentariers.
Ein sehr gutes Gerichtsurteil, leider wird in Deutschland so etwas nie stattfinden.
Der Mann hat also eine Meinung oder eine Behauptung zu einem historischen Ereignis öffentlich ausgesprochen und wurde dafür verurteilt.
Das spricht nicht für die Meinungsfreiheit, derer sich die Demokratien rühmen.
So schön die seltene Verurteilung eines Muselmanen auch ist: In diesem Falle ist es ein Armutszeugnis für ein demokratisch verfaßtes Land.
Ich sehe schon die Lichterketten mit Schramma, Roth und Co…
Nun sind die Schweizer auch schon Nazis 😉
Ist aber im Prinzip wie in der BRD. Eine Meinung darf man nur äußern wenn Sie der offiziellen Meinung entspricht oder sehr nahe an dieser ist! Daher muss ich # hedelfinger recht geben!
Türkei – größte Genozid-Leugner-Nation der Welt. Ich möchte garnicht wissen wieviele Türken gerade wegen der deutschen Vergangenheit hierher kamen.
Ich bewundere die Schweizer immer mehr. Die sind einfach prinzipientreu. Klasse!!!
Auch klasse, dass der Steinbrück jetzt wegen seinen Schweiz-feindlichen Äusserungen bei den Eidgenossen vortanzen lassen. Die lassen sich das nicht gefallen. Und unsere Merkel macht einen Kniefall vor einem Chavez und bedankt sich, wenn man sie in den Arsch tritt…..
OT
Anschläge gegen Türken aufgeklärt. PKK bekennt sich zu Anschlägen.
PI berichtete „Linke empört über Ausbleiben rechter Gewalt“
http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/23/957584.html
OT
Ein weiterer Einzelfall!
http://www.rp-online.de/public/article/kempen/629182/Auf-Parkplatz-niedergestochen.html
„Your comment is awaiting moderation???????????“
Könnte man nicht auch in Deutschland so einen Gesetzesvorschlag einbringen ?
#2 Kybeline
Dass es für die nicht beleidigend, sondern eine Auszeichnung ist.
„JA!“, ich sag’s mal pädagogisch korrekt, „man mus die Leute dort abholen, wo sie stehen“, i.e. die Dinge aus Sicht ihres Wertgefüges und Weltbildes sehen, wenn man sie erreichen möchte.
#4 hedelfinger
Es ist zwar richtig, dass solche Verbotsgesetze aus Sicht der Meinungsfreiheit nicht unbedenklich sind, aber so lange sie eben gelten haben sie für alle gleich zu gelten.
Die Gleichheit vor dem Recht ist nicht weniger wichtig als die Meinungsfreiheit.
#4 hedelfinger (23. Okt 2008 10:48)
Zu der Thematik ist heute in der Frankfurter Rundschau ein sehr interessanter Artikel erschienen.
http://fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/1617551_Der-Kampf-um-die-Erinnerung.html
@#4 hedelfinger, islamresistent, ophicus
das hat mit meinungsfreiheit nichts mehr zu tun. das ist volksverhetzung die zu recht unter strafe gestellt wird und in einer demokratie wirklich KEINE daseinsberechtigung hat
Müssen sich die Nachkommen von Völkern, die Völkermorde verübten, wirklich Generationen später zu „ihren Taten bekennen“? Steht das in irgendeinem Bezug zur Würde der Opfer? Ein einziges individuelles und freiwillig abgelegtes Bekenntnis ist doch mehr wert, als eine Million erzwungener.
Und was ist mit den Einwandererländern. Die meisten Einwanderer in den USA etwa, kamen als der Genozid an den autochthonen Nationen dort schon eine oder zwei Generationen zurücklagen.
Ein erzwungnes Bekenntnis einer ganzen Nation, zu einem Generationen zurückliegenden Verbrechen ist sowohl gegenüber den Opfern als auch gegenüber den damit Erpreßten unwürdig.
@#9
na das is ja sowas von „kültür“bereicherung. einfach nicht zum aushalten.
du verstehst das nicht ! 🙂
es geht nicht um das „bekennen von taten“ sondern um das leugnen
@ 13 Ophicus
Ich stimme Deiner Argumentation zu. Über ein generelles Verbot solcher Aussagen lässt sich streiten (ich persönlich finde das Verbot von Leugnungen historisch eindeutig belegter Greueltaten angemessen), nicht aber darüber, dass geltende Gesetze auch für Gesellschaftsgruppen anzuwenden sind, die nur all zu oft einen unbegründeten „Sonderstatus“ geniessen.
auch für einen türkischen Hohlroller muß gelten:
Meinungen, Äußerungen über geschichtliche Sachverhalte etc haben im Strafrecht einer Demokratie nichts zu suchen. Wenn da mal einer Mumm hat und das täglich einige Male wiederholt, wird der dann jedesmal bestraft?
In der BRD gibt es Leute, die sind wegen Meinungsdelikten mehr als 5 Jahre im Gefägnis gesessen. Setzen wir das mal in Relation zu den Strafen für türkische Messerstecher, Tottreter und Totfahrer. Eine solide Demokratie verkraftet auch dämliche und bösartige Meinungen und Aussagen.
Die Leugnung der Ermordung der Armenier wird systematisch und organisiert von türkischen Nationalisten, Chauvinisten kemalistischer Prägung im Verein mit überzeugten türkischen Mohammedanern. Es gibt wohl wenige Fragen, wo sich diese beiden türkischen Gesellschaftsgruppen so einig sind wie die „Armenier-Frage“.
Für einen kurzen Einblick in die perfiden Gedankengänge, die Verschwörungstheorien und den unsäglichen Hass den die türkischen Kemalisten und Mohammedaner nach Europa tragen:
http://www.politikcity.de/forum/showthread.php?t=16345
Und wer einmal ein anschauliches Beispiel für systematische Lobby-Arbeit in diesem Zusammenhang mitten in unserem Land betrachten möchte, dem sei der folgende Verein (Nomen est omen) empfohlen:
http://generation-zukunft.org
Zitat:
Da sieht man, wozu die Geschichte und die Tatsachen dem Türken dienen: als ideologische Resterampe mit Umdeutungshoheit zur Stärkung des (offensichtlich) schwachen Selbstbewußtseins. So wird Geschichte, wie in allen faschistisch-totatlitären Ideologien und Gesellschaften umgedeutet und für die Stärkung der chauvinistischen Ideologie mißbraucht.
Dies alles mitten im Europa des 21. Jahrhunderts. Ein Baustein naht sich nahtlos an den anderen, die Balkanisierung ins Herz von Europa zu tragen.
Die Schweiz tut gut daran, gegen dieses sich ausbreitende Gift vorzugehen.
#18 ComradeTheCore
Das ist Wortspielerei. Etwas „leugnen“ kann man nur, wenn man darin als Täter oder Zeuge involviert ist. Zu dem Leid, das einer Einzelperson oder einem ganzen Volk zugefügt wurde, können sich Angehörige nachfolgender Generationen bekennen oder nicht. Sie können es aber nicht leugnen, da sie nicht dabei gewesen sind. Ja, es ist moralisch schon fragwürdig, sie dazu zwingen zu wollen, davon Kenntnis zu nehmen.
Etwas anderes ist es mit historischer Forschungsarbeit. Sie soll Fakten zutage fördern, sichten und bewerten. Aus ihr ergibt sich ein Urteil. Aber es ist absurd, über Unbeteiligte (und das sind nachfolgende Generationen ja) zu sagen, sie „leugneten“ einen Sachverhalt.
Niemand wird schuldbeladen geboren!
den 130 stgb gibts nicht ganz ohne grund. ich persönlich halte jede „äußerung oder meinung“ die den holocaust oder jedweden genozid leugnet für hetzpropaganda die auch bestraft werden muss. meinungsfreiheit hat leider auch seine grenzen.
die doppelrechtsprechung unserer justiz hat damit doch erst einmal nichts zu tun. ich finde es echt furchtbar wie hier der straftatbestand der volksverhetzung als nicht wichtig oder unangemessen bewertet wird.
sorry
@ prausnitzer
ihre meinung in allen ehren.
es geht nicht um die kollektiv schuld die den deutschen aufgebrummt wurde/wird.
im duden bitte luegnen nachschlagen.
wer sich hinstellt und den holocaust/jeglichen genozid leugnet oder in irgendeiner weise revidiert gehört unter strafe gestellt und auch verurteilt. niemand hat das recht hetzpropaganda zu verbreiten. wenn das im eigenen köpfchen passiert ist das schon schlimm genug.
luegnen = leugnen
Sorry, aber der Link zur „Generation Zukunft“ funktionierte nicht.
Der müßte es tun:
http://generation-zukunft.org/page.php?modul=Index
#4 Hedelfinger
Unser Grundgesetz wird immer ein Widerspruch bleiben. Einerseits Meinungsfreiheit, andererseits eben das Gesetz, das nicht alle Meinungen tolerieren darf. Wenn ich also die Meinung öffentlich kundtun würden, alle Belgier seien schwul und müssten zwecks Heilung öffentlich gehenkt werden (Achtung: dies ist ein Beispiel und gibt meine Meinung in keinster Weise wieder), so geht das einfach nicht!!! Meinungsfreiheit ja, ABER! Vermutlich wurde das Antirassismusgesetz vor allem für den Kampf gegen Rechts (TM) geschaffen, und dass jetzt die Zöglinge der Sozis auch in diese Mühle geraten, freut mich natürlich doppelt. Gleiches Recht für alle!!!
Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Dummkopf.
Wer die Wahrheit verschweigt, ist ein Verbrecher
Bertolt Brecht
Dem ist nichts hinzuzufügen. Weder in Bezug auf den Völkermord an den Armeniern noch den brutalen, gewaltverherrlichenden und intoleranten Islam.
#24 ComradeTheCore
Machen Sie einmal den heutigen Mongolen klar, daß die „Leugnung“ des mit der Zerstörung des Choremsischen Reiches 1219-20 im Iran verbundenen Völkermordes nach §130 STGB als „Hetzpropaganda“ zu bestrafen ist.
Oder wo soll man anfangen und aufhören?
Nach christlicher Ethik wird der Mensch im Zustand der Unschuld geboren. Und der Geschichte darf auch kein „Glaubensbekenntnis“ angehängt werden; sie ist keine Theologie für Atheisten.
sie verstehen nicht was ich schreibe.
es geht nicht darum ob ich seit geburt als „erbe der naziverbrecher“ gelte. das ist nicht gegenstand meiner aussage.
ich sage: wer volksverhetzung betreibt soll angeklagt und verurteilt werden. und es ist auch kein „Armutszeugnis für ein demokratisch verfaßtes Land“ wenn dies auch durchgesetzt wird.
wo man anfängt liegt nicht in meinem ermessen und ich bin als „nicht jurist“ auch nicht in der lage dies zu beurteilen. aber wo man aufhören sollte da bin ich mir doch ziemlich sicher.
@ #16
Sie verwechseln da was. Die Türken der Gegenwart haben sicherlich den Genozid an den Armeniern nicht begangen und müssen sich dazu auch nicht bekennen. Genauso, wie wir gegenwärtigen Deutschen uns nicht zum Holocaust an den Juden bekennen müssten.
Es geht aber darum, ob es zulässig ist, ein Ereignis, was nunmal stattgefunden hat, einfach so aus den Geschichtsbüchern zu streichen, so als ob es nie passiert wäre.
Was wäre das für ein Geschrei, wenn wir das mit den Opfern der NS Zeit so machen würden.
Die Türkei soll sich nicht dazu bekennen, sie soll akzeptieren, dass dieses Ereignis – der Genozid an den Armeniern – stattgefunden hat.
Von Schuld redet keiner.
Felix Helvetia.
In Deutschland können rassistische Meinungsverbrechen nur von Deutschen begangen werden.
@#29 prausnitzer
Das ist nicht ganz richtig. Nach christlicher Ethik wird der Mensch bereits bei der Geburt mit der Erbsünde behaftet.
#16 prausnitzer (23. Okt 2008 11:29)
„Müssen sich die Nachkommen von Völkern, die Völkermorde verübten, wirklich Generationen später zu “ihren Taten bekennen”?“
Das ist eine berechtigte Frage.
Gleichwohl ist es aber wohl fair, dass, wenn man dies – im Falle der Bundesrepublik – den Autochthonen auferlegt, von den Zugereisten ebenso verlangt.
Außer natürlich, man will auch de iure die Zuwanderer über die Alteingesessenen stellen.
#4 hedelfinger
Der Mann hat also eine Meinung oder eine Behauptung zu einem historischen Ereignis öffentlich ausgesprochen und wurde dafür verurteilt.
Das spricht nicht für die Meinungsfreiheit, derer sich die Demokratien rühmen.
So schön die seltene Verurteilung eines Muselmanen auch ist: In diesem Falle ist es ein Armutszeugnis für ein demokratisch verfaßtes Land.
D’accord.
Auch wenn es hier einigen nicht paßt: Der Türke hat nur seine Meinung ausgesprochen, und zwar eine Meinung, die den meisten hier nicht paßt. Sich daher zu freuen, daß er deswegen verurteilt wird, ist ein Armutszeugnis. Entweder gilt die Meinungsfreiheit, und dann für alle Meinungen, oder sie gilt eben nicht. Mehr ist dazu gar nicht zu sagen. Heute freut ihr euch, wenn ein Türke verurteilt wird, weil er den Armeniergenozid in Abrede stellt. Und morgen wundert ihr euch, daß ihr verurteilt wird, weil ihr die Friedfertigkeit des Islams in Abrede stellt (um nur eine Meinungsäußerung zu bringen, für die man vielleicht in ein paar Jahren ebenfalls verurteilt werden kann).
#13 Ophicus schreibt:
Es ist zwar richtig, dass solche Verbotsgesetze aus Sicht der Meinungsfreiheit nicht unbedenklich sind
Solche Verbotsgesetze sind nicht nur „aus Sicht der Meinungsfreiheit nicht unbedenklich“, sie verstoßen gegen das angeblich fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit (GG „Eine Zensur findet nicht satt“), auf dem unsere sogenannten Demokratien fußen. Solche Verbotsgesetze sind daher schlicht und ergreifend fundamentales Unrecht.
#13 Ophicus weiter:
aber so lange sie eben gelten haben sie für alle gleich zu gelten.
Will sagen: Solange Unrecht eben gilt, hat es für alle zu gelten. Dann wird es zu Recht.
#13 Ophicus weiter:
Die Gleichheit vor dem Recht ist nicht weniger wichtig als die Meinungsfreiheit.
Will heißen: Die Gleichheit vor dem Unrecht (das damit zu Recht wird) ist nicht weniger wichtig als die Meinungsfreiheit (will sagen: ist wichtiger die Meinungsfreiheit, schafft sie kurzerhand ab).
@ sakast
um es mit den worten von bruce lee auszudrücken = BÄM 🙂
ich kann daran nichts unrechtes erkennen jemandem aussagen zu verbieten, die geschichtlich nachgewiesene tatsachen verdrehen oder revidieren. der straftatbestand ist dazu da, um uns vor demagogen zu schützen.
dann ist es also für sie legitim zu behaupten schwule und behinderte seien minderwertiges leben. ist doch meinungsfreiheit!
#30 ComradeTheCore
Ich verstehe sehr wohl was Sie meinen. Aber wir Deutsche sind nicht der Nabel der Welt.
Ein Rechtsgrundsatz sollte von allen Zivilisationen als plausibel anerkannt werden – und das mit unserem Begriff von „Volksverhetzung“ nicht so.
Wenn sich jedoch jemand als „Erbe der Nazivebrecher“ fühlt, so muß er wissen, daß man ein „Erbe“ sehr wohl auch ablehnen kann.
Mit dem was ich schrieb, will ich auf kein konkretes historisches Faktum anspielen, es geht mir um die Menschenwürde an sich und die Klarheit eines Rechtsgedankens. Jeder mag daraus selbst seine Schlüsse ziehen, auch in bezug auf §130 STGB.
Und im hier genannten Fall ist es doch so, wir können einem heute lebenden Türken nicht unterstellen, er „leugne“ ein Ereignis in der Geschichte seines Landes, von dem er womöglich noch nie gehört hat. Das ist absurd.
Danke für Ihren Hinweis auf den Duden. Sie verweisen offenbar auf eine neuere Ausgabe. In meiner (16. Aufl., 1967) fehlt bezeichnenderweise noch jede Begriffsdefinition für das Stichwort „leugnen“.
#15 ComradeTheCore
Auch eine volksverhetzende Meinung ist eine Meinung. Man kann streiten ob Volksverhetzung zu Recht verboten ist oder ob eine spezielle Meinung verhetzend ist oder nicht, aber man kann nicht einfach behaupten die Sache hätte mit der Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Die Bestimmung zur Volksverhetzung ist eine Einschränkung zur Meinungsfreiheit und daher – wie jede Grundrechtseinschränkung – nicht unproblematisch.
wenn besagter türke noch nie etwas vom völkermord an den armeniern gehört hat wird er dies auch nicht leugnen können, ist schon richtig. wenn ich aber die wörter holocaust oder armeniergenozid in den mund nehme kann ich ja getrost davon ausgehen das sich der betreffende mit dem thema auseinandergesetz hat oder etwa nicht? woran erkennen sie am beitrag das der betreffende noch nie etwas von dieser geschichtlichen tatsache gehört hat es aber trotzdem behauptet?
die bedeutung von wörtern kann man auch durch ihre synonyme erschließen.
#40 Ophicus
natürlich gibt es keine uneingeschränkte meinungsfreiheit. ob das mit dem wortlaut des gg vereinbar ist sei auch dahingestellt.
aber das man solche aussagen ohne konsequenz erlauben sollte, das halte ich für sehr gefährlich und zu recht unter strafe gesetllt. und ob es ein grundrecht ist falsche aussagen zu tätigen davon bin ich auch nicht überzeugt.
vgl. post 32
#34 Sarkast
Die Erbsünde wird in der Theologie zwar so verstanden – auch nach Luthers Lehre – daß der Mensch mit der Erbsünde des sogenannten „Sündenfalls“ geboren wird. Der „Sündenfall“ schließt allerdings nicht die Sünden der Eltern, Großeltern oder Urahnen ein. Von diesen Sünden ist er frei. Und gleichzeitig wird der Tod Jesu als grundsätzliche Befreiung des Menschen von der Sünde verstanden.
„Erbsünde“ ist somit das sehr wohl in allen Menschen als „Versuchung“ angelegte. Es bezieht sich allerdings nicht auf die Sünden der Vorfahren, sondern auf die Freiheit des Einzelnen zwischen Gut und Böse entscheiden zu können. Und mit Glaubensbekenntnis, Kommunion und Beichte gewährt das Christentum auch Absolution.
in Deutschland würde sowas nicht passieren, da liebt man solche Konflikte, man empfindet sie sogar als Bereicherung. Und außerdem schaffen sie Arbeitsplätze für linke Soziologen, die die Deutschen darüber aufklären, dass wir Deutsche, die kein Verständnis dafür haben und sowas nicht als Bereicherung empfinden, alle nur Nazis sind.
Prima.
Nun sollte man sie auch verurteilen können weil sie uns Schweizern als minderwertig betrachten, wie üblich bei muselz.
Ist schon ok die Verurteilung wegen der Sache mit den Armeniern, aber Don Kreis sollte einsehen, dass auch ein Schweizer Opfer von Rassendiskriminierung werden kann, ja sogar in seiner Heimat.
Das will Herr Kreis nicht sehen, er würde damit der SVP in die Hände spielen, und beweist damit, dass er völlig politisch Rassismusklagen aussondert.
Bewertung: Negativ
Warum verklärt ihr diese Typen auch so höflich zu Nationalisten? Das sind Bozkurt, im deutschen nennt man Holocaustleugner nicht umsonst Nazis. Die türkische Version eines Nazis ist ein Bozkurt, die übrigens in der BRD mehr Anhänger und Mitglieder zählen als die deutschen Holocaustleugner.
Mmmpf, da kenne ich noch so ne Rassistenseite, wo der Holocaust an Armeniern geleugnet wurde. Name? D. N. Betreiber von Paranoia Ku-Klux-Klan. Psssst, nicht weiter sagen.
Wenigstens sind sie in der Schweiz aufgewachter, wie hier.
Wenn dieses Genozid-Leugnungsgesetz in der Schweiz nun auch für Türken gelten soll, dann müssen die Schweizer ganz schnell noch eine Menge Gefängnisse bauen!
Ich kenne nicht viele Türken, die den Völkermord an den Armeniern eingestehen!
Meinungsfreiheit auch für Türken!
In diesem Punkt sind fast alle Türken gleich.
Den Völkermord an den Armeniern leugnen sie,
und insgeheim träumen sie von der Auferstehung des Osmanischen Reiches.
Die Eroberung Europas spielt immer noch eine zentrale Rolle, nur die Mittel wie man diese erreichen will sind andere wie die vor 325 Jahren.
Faschisten sind Faschisten, egal ob mit Hakenkreuzbinde oder Halbmondfahne!
Tja,dann muss man diese Turk-Rassisten eben dem Gesetz folgend verurteilen und dabei den Vorsatz zum Begehen einer Straftat nicht ausser acht lassen.
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