Dreist bewarb sich die 45-jährige deutsch-türkische Muslimin Yesim Fadia (Foto) um eine Stelle beim Diakonischen Werk, obwohl sie in keiner Weise die geforderten Anforderungen erfüllte. Die Muslima konnte weder das für die Stelle als Integrationslotsin vorausgesetzte Sozialpädagogik-Studium nachweisen, noch hatte sie überhaupt Abitur.
Konsequenterweise klagte sie auf Diskriminierung wegen ihres Glaubens und bekam vor dem Arbeitsgericht Hamburg auch noch Recht. Jetzt sprach das Landesarbeitsgericht Klartext und ließ auch keine Revision zu.
Das Diakonische Werk Hamburg hat einer muslimischen Bewerberin nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts zu Recht einen Job verweigert. Das Gericht wies eine Klage der Frau gegen die Diakonie ab, wie ein Justizsprecher am Mittwoch berichtete.
Voraussetzung für die Stelle sei ein Sozialpädagogik-Studium gewesen. „Die Klägerin hat aber weder Studium noch Abitur“, so der Sprecher. Mit ihrer Religionszugehörigkeit habe sich das Gericht daher gar nicht beschäftigt. Das Hamburger Arbeitsgericht hatte der Frau zunächst Recht gegeben und das Diakonische Werk im Dezember zur Zahlung von 3900 Euro verurteilt – wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Revision nicht zugelassen
Die Deutsche türkischer Herkunft hatte sich Ende 2006 in Hamburg um eine Projektstelle zur beruflichen Integration von Migranten beworben. Die Diakonie lehnte sie aber mit der Begründung ab, dass sie keiner christlichen Kirche angehöre. Dagegen zog die Frau vor Gericht und bekam zunächst als Entschädigung das Dreifache des monatlichen Gehalts für die ausgeschriebene Stelle zugesprochen.„Wer nicht geeignet ist, kann auch nicht wegen eines unzulässigen Diskriminierungsmerkmals benachteiligt werden“, heißt es nun in der Begründung des Landesarbeitsgerichts. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Diakonie hatte sich bei der Ablehnung der Muslima auf die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Religiösen Einrichtungen wird darin erlaubt, bei der Auswahl ihrer Beschäftigten auch auf deren Religionszugehörigkeit zu achten. Die ausgeschriebene Projektstelle war allerdings aus Mitteln der Europäischen Union und des Bundes finanziert.
Nicht immer funktioniert die moslemische Selbstmitleidnummer. Und manchmal gibt es auch noch Rechtsprechung in Deutschland, die diesen Namen verdient. Mal sehen, ob sie jetzt zum Europäischen Gerichtshof rennt, weil ihr in Deutschland die Menschenrechte versagt werden…
(Spürnasen: Wolf H. und Leo Pardi)
Like
hoffentlich muß der gelöscht die entschädigung zurückzahlen!
es gibt doch noch kleine lichtblicke!
3900 Euro … hat sich doch gelohnt.
Der (autochtone)Mensch freut sich über Kleinigkeiten….
Ich werde jetzt MohammedanerIn und bewerbe mich bei der Lufthansa als Pilot oder in der nächsten Klinik als Herzchirurg!
Ob ich de notwendige Qualifikation habe?
Wozu, ich bin doch als MohammedanerIn der edelste Schatz in diesem Lande, der die Sozialsysteme retten soll!
Und wenn ich den Job nicht bekomme, dann verklge ich den Arbeitgeber, weil er mich wegen meines Glaubens diskrimiert!
Schöne neue rotgrüne Multikultiwelt!
Das klingt alles so nach Obama … nur der Gerichtsentscheid fehlt noch.
@#2 sasha Du glaubst doch nicht wirklich das sie auch nur einen Cent gesehen hat.
Die 3900 € muß sie zurückzahlen, das erstinstanzliche Urteil war ja nicht rechtskräftig. Ich hoffe nur, das diakonische Werk hat wegen der laufenden Berufung zum LAG noch garnichts bezahlt, denn sonst kann es seinem Geld im Musel-Milieu nachlaufen.
Stichwort links-grüne Multikultiwelt:
BEI WEM HAT ES GESCHNEIT?
„Scheisskälte! Erderwärmung jetzt!“
@#7 Lepanto1571 Ich glaube nicht das die nur einen Cent bezahlt haben, sonst wäre eine Revision schwer möglich. Das wäre sozusagen ein Schuldanerkenntnis, wenn sie bezahlen.
OT
Jugendrichter Riehe erklärt sich für befangen
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/jugendrichter-riehe-erklaert-sich-fuer-befangen_artikel_1224763055050.html
Die Türken denken jetzt wohl, dass sie mit dem ADG eine neue Einnahmequelle aufgetan haben?
Genauso wird es bei dem klagenden 35- jährigem Türken aus Hannover sein, den man nicht in die Disco ließ. Ach übrigens, kann mir mal einer erklären, wie ein 35- jähriger Türke vor 22 Jahren nach Deutschland kommen konnte? Das war 1986, der Typ war da schon 13 Jahre alt und der Anwerbestopp sollte sich schon rumgesprochen haben. Ich glaube, wir werden hier nach Strich und Faden beschissen und verarscht.
Rassisten, Nazis usw. 😉
Wo kommen wir denn dahin ? daß für eine Anstellung die beruflichen Erfahrungen der Bildungsgrad und die Fachkenntnisse ausschlaggebend sind ???
Da ist ja finsterstes Mittelalter …. 🙂 (so um das Jahr 1429 herum)
@7 Solange das Revisionsverfahren lief wird die Diakonie wohl einen „Allah“ (Teufel) getan haben..
Übrigens „Chancengleichheit“ kann sich doch wohl bitte nur darauf beziehen das jeder die Chance bekommt als Bewerber zumindest mal in die Vorauswahl zu kommen egal, ob dieser weiss, scharz, rot gelb oder sonst was ist.
Danach entscheiden immer noch die relevanten Faktoren wie schon erwähnt.
Angesichts der in erster Instanz zugesprochenen 3900,- Euro, denke ich, dass dieses Anti-Diskriminierungsgesetz noch eine wahre Prozess-Lawine auslösen wird, weil sich jetzt sonstwas für moslems auf sonstwas bewerben und anschließend ihre ablehnung als „Diskriminierung“ verstanden wissen wollen, um dann vor Gericht abzukassieren.
Das Spektakel wird wieder Zeit, Geld und Nerven kosten…
Dieses „unwichtige“ Detail ist mir gar nicht aufgefallen, als ist zum erstenmal von diesem Fall gelesen habe (wahrscheinlich wurde es auch politisch korrekt weggelassen).
Und dann wundern sich die Türken, warum sie überall so unbeliebt sind. Unverschämt, anmaßend, einfach widerlich.
Die Frechheit muss man erst einmal besitzen, in dieser Situation zu klagen. Ohne Studium und Abitur!
Das sagt viel über den Zustand unserer Gesellschaft aus. So weit ist das Anspruchsdenken also schon.
typisch…. für das 68 Gesocks und diese Linken – Die wissen mittlerweile welchen Scheiss die gebaut haben ( ja selbst die sollten es kapiert haben) und jetzt machen die einen auf balla balla (oder ähnlich) mal sehen wann CFR sich auch für „befangen“ erklärt was Ihre Assigration und Sonne Mond udn Sternhagelvoll Politik angeht.
Er sich wie der besagte Elefant im Porzellan laden aufführen und dann rumheulen wenn das Porzellan in Scherben liegt – klar am (Assi)elefanten kann ja nicht liegen – nein das Porzellan ist „Schuld“ das hätte ja nun wirklich was „stabiler“ sein können.
Oder hat der Riehe schon selber ein Verfahren im Nacken wegen Rechtsbeugung ??? Möglich wäre es…
———————————————-
Zur weiteren Debatte, übergebe ich an die Abgeordneten Eurabier und Martell. 😉
Abgesehen vom Fall: die Begriffe „deutsch-türkisch“ bzw. „Deutsch-Türke“, „Deutsch-Türkin“ nervt mich enorm. Entweder man ist Deutscher oder Türke.
Bestenfalls könnte man sich durchringen, von „in Deutschland aufgewachsenen Türken“ zu reden.
Himmel aber auch! Was soll ich mit einer vollkommen verderbten und verkommenen Sprache anfangen, die Bezeichnungen wie „Afro-Deutscher“ sogar für Leute zuläßt, die nie einen Quadratmillimeter Afrika gesehen haben und trotzdem weniger deutsch sind als mein Wellensittich?
Rettet unsere Sprache! Unsere Begriffe verrecken, und damit auch unser Denken!
Ein begrüßenswertes Urteil, aber leider muss man einschränken, dass die Klage nicht abgewiesen wurde, weil sie der falschen Religion angehört, sondern weil sie nicht qualifiziert war. Hätte sie dagegen eine geeignete Ausbildung und gute Zeugnisse gehabt, dann hätte sie die Diakonie nicht ablehnen dürfen, selbst wenn sie im Schador angetanzt wäre.
Also leider nur ein Pyrrus-Sieg aus unserer Sicht. Das heißt weiterhin für jeden Arbeitgeber, dass er seine Ablehnung nicht mit der Religion oder Herkunft begründen darf.
Zu dem Thema fällt mir ein langer Beitrag in den Tagesthemen von vorgestern ein. Da wurde vollmundig eine Muslimin vorgestellt, die zahlreiche Preise wegen ihrer tollen Integrationsleistung erhielt. Sie hatte tatsächlich gute Noten in ihrem Studium – aber sie läuft nur mit Kopftuch rum. Und da von guter Integrationsleistung zu sprechen ist ein Hohn!
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja fast lachen!
Nicht zu glauben!
Ist ja fast wie bei den Politikern, die müssen auch nix können um in den Bundestag zu kommen.
Einfach zum kotzen
#10 Bundesfinanzminister (30. Okt 2008 11:40)
Jugendrichter Riehe erklärt sich für befangen
Wie ist denn diese Befangenheit auf einmal zu erklären? Weil er Erdinc wg öffentlicher Aufmerksamkeit nicht mehr freisprechen kann? Vielleicht sollte endlich mal die Qualifikation dieses Menschen überprüft werden, dessen fatale Rechtsprechung zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit wird und der dann in der Konsequenz auf“psychologisch befangen“ macht. Bitte dranbleiben und eigenständigen Bericht, damit die MSM schön abkupfern: Riehe und seine Urteile brauchen die Aufmerksamkeit, die sie verdienen!
Äh, ‚tschuldigung: in Zeile 1 muß es natürlich „Bezeichnung“ heißen.
Höhö, das ist wiedermal der typische Rassismus der Deutschen.
Weisen doch tatsächlich „Schwarzköpfe“ wegen deren Inkompetenz und Unzuverlässigkeit ab!
Unerhört!
#10 Bundesfinanzminister (30. Okt 2008 11:40)
Guter Hinweis. Riehe sollte sich aus Migrantenprozessen heraushalten.
#18 KDL
Man kann sich immer noch für einen anderen Bewerber entscheiden – man sollte in die Absage nur keine Begründung reinschreiben.
Und im Zweifelsfall ist die Bewerbung eben bei der Post verloren gegangen. Das kann schon einmal passieren bei den vielen Ausländern, die die heute dort beschäftigen. Die gute Yesim Fadia kann ja einen Nachforschungsantrag stellen.
Lest einfach mal das Alphabet der
NICHTCHRISTEN
A Arrogant + Aalglatt + Aufdringlich
B Blutsauger + Bedrohung + Bildungsschwach
C Christenhasser
D Dekadent + Dauerbeleidigt
E Ekelerregend + Eíferer
F Frustmenschen + Frauenunterdrücker
G Grüne Pest
H Hartz IV
I Idioten + Irre
J Jugendverderber
K Krebsgeschwulst + Klotz am Bein
L Lügner
M Menschenquäler + Mittelalterlich
N Nirgendwo beliebt
O Obrigkeitsschleimer
P Prüfstein für Europa + Pervers
Q Querulanten
R Religionsfaschisten
S Sargnagel der Aufklärung
Sch Schmarotzer + Schmierig
T Totalverb…..
U Unterdrücker + Ungebildet + Unkostenfaktor
V Verbündete des Satans
W Weltfremd + Wut gegen alles
X Bitte ergänzen
Y dito
Z Ziegenschmuser
Deutsche Türkischer Herkunft. Immer das Selbe. Entweder es sind Türken, oder Deutsche. Das ist ein riesen Unterschied. Ein Schwein, welches in einem Perdestall aufwächst ist und bleibt auch immer ein Schwein.
OT
Was haltet ihr von einer Mohammed Voodoo-Puppe ?
http://www.focus.de/politik/ausland/frankreich-sarkozy-machtlos-gegen-voodoo-puppen_aid_344500.html
(„Kinderschänder 1 Nadel, Frauenschänder 1 Nadel, Judenhasser 1 Nadel…)
Zu Richter Riehe:
Ein Hammer, ein Richter gibt zu, nicht mehr unabhänging entscheiden zu können; läßt sich dieser Fall auf die Justiz allgemein übertragen?
Es bleibt abzuwarten, was und ob weiter veröffentlicht wird.
Im schlimmsten Fall wird eine „Bedrohung von Rechts“ konstruiert und zu Mahnwachen und Lichterketten führen.
Sollte aber herauskommen, daß er schon während des Prozesses bedroht und damit in seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt wurde, hätte das für mich Präzidenzfallcharakter.
Während ich das schreibe wird mir leider klar: Es kann nur eine Bedrohung von „Rechts“ sein, öffentlich würde die andere Variante niemals zugegeben.
Resultat: Mehr öffentliche Gelder für den „Kampf gegen Rechts“ und Verständnisorgien für den tapferen Herrn Riehe.
Ich sehe das hier auch ein wenig anders.
Das diakonische Werk wollte hier einfach den Test machen, wie weit es mit der Ausnahme-Regelung wirklich her ist.
Mir kann keiner erzählen, dass die so dämlich sind, und wegen der Religion ablehnen, obwohl hier mit anderen mangelnden Voraussetzungen einfacher zu argumentieren wäre.
Und der Richter hat sich nämlich genau darum gedrückt, und hat es sich einfach gemacht, so dass die Frage weiter offen bleibt.
Es aber doch sehr merkwürdig, dass die Diakonie eine unqualifizierte Bewerberin mit der Begründung der Religionszugehörigkeit abweist.
Anstatt einfach wegen des fehlenden Studiums die Muslima zurückzuweisen.
Vielleicht hätten sie sich dann die zweite gerichtliche Instanz sparen können
Frage:
Wenn ich mich jetzt als „Kaiser“ von Germanistan beim dt. Bundestag bewerbe und das wird abgelehnt kann ich dann auch „Klagen“ ?
Das ist das beste darin. Revisionsverbot sollte immer bei den islamischen Prozessen mit im Urteil sein, weil es ihnen gar nicht darum geht, einen Prozess zu verlieren:
Man kann sich über das Urteil freuen, aber für mich gibt es dennoch ein Wermutstropfen: Solche Prozesse dürften auf Kosten der Europäischer Steuerzahler gehen. Die Islamverbände stiften ihre Fußsoldaten zu solchen Prozessen an, die Gerichte ziehen sie durch, weil das auch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiziaren ist, aber dabei verliert das Abendland immer wieder ein Fußbreit. Die Islamverbände können nur gewinnen, sie haben aber nie was zu verlieren. Und solche arbeitslose faule Moselms oder junge kopftuchlüsterne weibliche Moslems sind immer die Schachfiguren, die mit Prozesskostenhilfe solche Prozesse anzetteln und ausführen.
An diesen Prozessen verlieren wir immer, egal wie die einzelnen Urteile lauten.
Ist wirklich widerlich wie manche Menschen versuchen die Freiheit die ihnen ein Land gibt zu missbrauchen.
Sich ohne jede Qualifikation bewerben, und dann behaupten aus religiösen Gründen abgelehnt worden zu sein…ein dreister und aggressiver Akt.
Da weiß man ja als Arbeitgeber was man sich in den Laden holt.
#23 Plondfair
Ja völlig richtig. Aber es ist traurig, dass einen die Political Correctness mit seinem Gleichmacherwahn dazu zwingt zu lügen (und zu denken).
„Hätte sie dagegen eine geeignete Ausbildung und gute Zeugnisse gehabt, dann hätte sie die Diakonie nicht ablehnen dürfen, selbst wenn sie im Schador angetanzt wäre.“
Naja, soviele gebildete MüselmanInnen gibt es ja hierzulande nicht.
lasst uns mal raten, wer die Kosten für die Verfahren trägt…
…
Frau Fadia?
muahahahaha
…
Barack Obama?
…
Oskar Lafontaine?
…
Das ist aus dem damaligen SpOn – Artikel.
Kein Wort von mangelnder Qualifikation, alles Schuld der bösen Kirche.
Man, über so viel Dreistigkeit kann ich mich wirklich aufregen.
Was für Matschbirnen saßen denn eigentlich in der ersten Instanz? Hatte da der Gerichtspförtner den Vorsitz?
es wird zeit, dass sich die justiz einer revision unterzieht. die zurückliegenden urteile geben anlaß zu vermuten, dass das RECHT zu oft gebeugt wurde.
Schon wieder so ein brandgefährlicher Kinderschänder frei
Justiz lässt dieses Sch**** laufen
http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/10/30/kinderschaender-frei/justiz-laesst-dieses-sch_2A_2A_2A_2A-laufen.html
Dieses Urteil ist ein kleiner Lichtblick. Dennoch könnte es eine gewisse Signalwirkung haben.
Hätte das LAG jetzt auch zugunsten der Muslimin geurteilt, wäre es eine Aufforderung an alle Transferleistungsempfänger gewesen, sich in vielen Unternehmen zu bewerben und bei Abweisung auf Diskriminierung zu klagen. Es wäre eine zusätzliche Einnahmequelle gewesen.
So hat das LAG aber klar gestellt, daß keine Diskriminierung vorliegen kann, wenn noch nicht mal die sog. Zugangsvoraussetzungen (Abitur, Studium) gegeben sind.
Ein Urteil nach meinem Geschmack.
Im übrigen werden Zahlungen erst dann vorgenommen, wenn ein Urteil rechtskräftig ist. Und ein Urteil ist nicht rechtskräftig, wenn eine Berufung eingelegt werden kann. Dann muß die Frist erst abgewartet werden, ob Berufung oder Beschwerde eingelegt wurde. Wenn dem so ist, dann geht das Verfahren an das nächst höhere Gericht. Wenn keine Berufung eingelegt wurde, wird das Urteil im Normalfall nach 2 oder 4 Wochen rechtskräftig. Dann bekommt man auch einen vollstreckbaren Titel übersandt, der dann auch 30 Jahre lang vollstreckt werdern kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem vollen Eimer Scheisse und einen Tuerken,wollte vor Jahren ein verdaechtiger Tuerke von einem Tatortkommisar wissen.
Er wisse es nicht,sagte der Kommisar.
darauf der Tuerke,es gibt keinen Unterschied.
Diesen Dialog hat tatsaechlich gegeben,in einem Tatortkrimmi,weiss aber nicht mehr welche Sendeanstalt bzw.wer den Kommisar spielte.Vielleicht erinnert sich einer.
Wie recht doch der Tuerke hat.
Jugendrichter Riehe erklärt sich für befangen
————————————————
die linke Bazille Riehe hat schwerste Schuld auf sich geladen. Einen türkischen Gewohnheitsgangster direkt aufs nächtste Opfer losgelassen. Jetzt scheint ihm der Kittel zu brennen, er könnte für sein Verbrechen: Rechtsbeugung im Amt auf alternative Weise zur Verantwortung gezogen werden. Der Kerl darf nicht mehr zur Ruhe kommen.
Diese Klage ist ja wohl absolut dreist, es zeigt sich hier aber, wie selbstsicher diese Herrschaften sich sind, dass sie mit ihrer Tour auch durchkommen. Immerhin zeigt ja die Lebenserfahrung in der BRD, das, je dreister ihre Forderungen sind desto willfähriger und eher werden sie auch erfüllt. Aber eins ist auch sicher, die Dame hatte nur Pech dass sie auf den falschen Richter traf, es gibt mehr als genug Richter in der BRD die für sie entschieden hätten. Also, tapfer weiter Klagen, es wird schon noch klappen.
Da wird die UNO bestimmt noch eingreifen.
Soll die es nicht einfach darauf angelegt haben, von Anfang an, an die Entschädigungsknete zu kommen???
Im Vereinigten Dhimmidom of formerly Great Britain, bekam hingegen eine Muslimah Recht vor Gericht, und eine saftige Entschädigung dazu, die die Inhaberin eines Friseursalons fast in die Pleite getrieben hat, weil sich die Inhaberin weigerte eine vermummte Muslimah einzustellen, um ihren Kundinen die Haare zu schneiden.
Auch in diesem Fall vermute ich, dass die Muslimah, von Angang an nur an der Entschädigung interessiert gewesen ist….top
Hätte sie weiterhin Recht bekommen, dann hätte ich mich direkt mal auf eine Oberarzt-Stelle beworben. Und wehe, die hätten mich nicht eingestellt!
Meine Herren, bei dem Foto komme ich zu der Überzeugung daß eine komplette Verschleierung manchmal doch gar nicht so unangebracht ist….
Leute, lasst uns alle in Moscheen als Hausmeister etc. bewerben. Natürlich werden wir als Biodeutsche niemals genommen. Für jeden von uns 3000 Euro und für die anderen 3000 Euro weniger 🙂
das Arbeitsgericht Hamburg( 1. Instanz) ist bekannt für solche Entscheidungen, dort haben Arbeitgeber absolut keine Chancen.
Richter Riehe sieht sich als befangen – na diese Erkenntnis kommt ja reichlich spät.
Er und seine Familie seien bedroht worden, und im Express lässt man natürlich offen, WER ihn bedroht hat, aber da vorher von aufgebrachten Menschen die Rede war, hört sich das so an, als ob der Richter von empörten Kölner Bürgern bedroht worden wäre. Ich schätze eher, der Richter ist von seinem Kuschelhäschen namens Erdinc bedroht worden. Hätte er nicht immer wieder nachgegeben, wäre der Erdinc auch nicht so aufgetrumpft. Das hat auch wiederum Nachahmungswirkung auf andere, wenn die merken, dass sie mit der Kölner Justiz herumspringen können, wie es ihnen gefällt.
Für die späte Einsicht des Herrn Riehe mussten einige Leute fast mit ihrem Leben bezahlen.
Diese 68er sind wirklich die schlimmste Pest, die in der Nachkriegszeit hervorgebracht worden sind: ewig das Gelaber von wegen Zivilcourage, aber selbst einen Unschuldigen nach dem anderen über die Wupper gehen lassen, weil man selbst zu stolz ist, im richtigen Moment zuzugeben, dass man für diesen Beruf nicht geeignet ist. Ich kann meine Verachtung für solche Figuren überhaupt nicht in Worte fassen. Ich wünsche wirklich niemandem etwas Schlechtes, aber falls Erdinc nochmal zuhaut, dann erwischt er hoffentlich mal den Richtigen.
#34 Konflikte in der …
Das ist wohl richtig, aber wie in #18 KDL bereits geschrieben habe, wird fast jeder Fall in den Medien gefeiert und als Integrationsvorbild hingestellt. Ein fettes Kopftuch ist da nicht weiter störend.
Das Diakonische Werk macht in der Geschichte auch keine gute Figur. Wenn ich als religioese Einrichtung EU und Bundesgelder einstreiche und trotzdem von der Kirchenlausel im Gleichbehandlungsgesetz als Nichteinstellungsargument Gebrauch mache (die bei einem EU gefoerderten Projekt moeglicherweise nicht greift; siehe Arbeitsgericht) obwohl selbst elementare Einstellungsvorraussetzungen wie Ausbildungsbestandteile nicht vorhanden sind, dann muss ich mich fragen ob die Sachbearbeiter im Diakonischen Werk die unsere Steuergelder verbraten selber Abitur haben…..
@11 Civis. In dem Laden wo der Türke nicht reinkam,ist man sogar so Rassistisch das Menschen mit Kopfbedeckungen auch draussen bleiben müssen…. Ja so sind sie die Rassisten.
Dieses Antidiskriminierungsgesetz eröffnet Möglichkeiten, aber nur den Einwanderern aus einem bestimmten Kulturkreis. Man bewerbe sich auf eine Stelle, für die man keinerlei Voraussetzungen und fachliche Kompetenz mitbringt. Die Absage ist sicher, und dann klage man wegen Rassismus und Diskriminierung und am besten noch auf eine horrende Entschädigung. Man denke an die Kopftuchtante in London, die sich in einem hippen Friseursalon beworben hatte.
Was die Diakonie betrifft, so hält sich mein Mitleid in Grenzen. Wir brauchen keine Integrationslotsen für Leute, die sich nicht integrieren wollen. In einem Altenheim, in dem Personalmangel herrscht, wäre es besser eine Stelle als Altenpflegerin auszuschreiben und zu besetzen.
Unverschämtes Pack! Das würde sich kein normaler Mensch in einem anderem Land zutrauen! Respektloses Gesindel!!
Angesichts dieser Begründung kann ich nachvollziehen, dass die Frau einen Versuch wagte. Die dusselige Diakonie hat m.E. mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Glück gehabt.
„Die Diakonie diskriminiert Andersdenkende“
Die Diakonie denkt, dass man für den Job qualifiziert sein muss und Frau Fadia denkt eben anders. Wenn das keine Diskriminierung ist!
Moment – da kapiere ich was nicht.
Gefordert: Studium, die Tante hat nicht mal Abi, schreit aber „Diskriminierung“, und das Hamburger Geicht GIBT IHR RECHT ??
Wer urteilt da? Der Richter-Riehe-Fanclub ??
Kann man Mitglied dieser Spaßvereinigung werden ?
Gegen diesen gelebten Humor sieht doch jeder Karnevalsverein alt aus!
Übrigens: Lizenz zum Gelddrucken gefällig?
Mal überlegen:
Wenn ich konvertiere, meine neue Religion besonders in Bewerbungsgesprächen stolz wie Oskar vor mir hertrage, gerne auch z.B. deutlich mache: ohne Kopftuch = Schlampe, und irgend ein Betrieb dämlich genug ist, für die Ablehnung nicht eine geschickte Ausrede zu präsentieren: dann kann ich mich vorne und hinten mit Euronen vollstopfen lassen.
Das einzige Risiko: einmal in dem neofaschistischen Verein drin, bleibt es dabei. Wieder raus ist nur mit Rübe ab möglich (oder zumindest dem erheblichen Risiko, dass das passieren könnte).
Aaaaaber:
wer von der Firma Riehe + Co, die mir als ach so schrecklich Diskriminiertem die Kohle einstopfen wollen, prüft eigentlich, ob ich wirklich vor 2 rechtgläubigen Zeugen Allah und seinen pädophilen Propheten in den Himmel gelobt habe – was mich ja erst zum Muslim macht?
Allein das anzuzweifeln, ist doch wieder so bäbä-rassistisch, dass das keiner wagen wird.
So, dann schaue ich schon mal, wo man ein Konto mit besonders großem Fassungsvermögen aufmachen kann.
Hat mal wer die Stellenanzeigen zur Hand ? …
@ #36 crysis01
Was ist das eigentlich für ein ‚Bereich‘, der interkulturelle? Zwischen den Stühlen? Oder von nichts wirklich Ahnung? Oder ‚ich bin immer auf der Seite, wo es Vorteile gibt‘?
Diese Urteil:
Leider wirklich nur Einzefall…
@PI
Achtet mal mehr auf eure Ausdrucksweise:
Deutsch-Türkin?? Hatte die zwei Staatsangehörigkeiten?
Im unsäglichen Scholl-Latour-Artikel wurde seitens PI übrigens das Kunstwort „Islamist“ verwendet……… 🙁
Na ja, probieren geht ja bekanntlich vor studieren, wie das Arbeitsgericht Hamburg damals bestätigt hat.
Die Frau ist selber schuld. Hätte sie sich in der Türkei ein Abitur und ein Diplom gekauft , dann hätte sie bessere Chancen gehabt.
Da fällt einem doch langsam nichts mehr zu sein. Immer wird ihr verflixter Gleuban vorgeschoben wenn sie nicht mehr weiter wissen. Und der AMtsschimmel Katzbuckelt sofort vor diesen Sektenkaspern. Man sollte sich echt überlegen ob man nicht auch „Papiermoslem“ wird, dann kann man getrost nach der Prinzip von Frau Dr. Dr. Pipilotta L. leben:
Ich mach mir die Welt, wiedewiedewie sie mir gefällt….
Na ja, war ein Versuch wert, wird sie sich gedacht haben. Die Kosten des Verfahrens zahlt eh Ankara.
Sicherlich ist die gute Frau dreist, aber die Diakonie scheint sich auch höchst ungeschickt
angestellt haben.
Da ich die entsprechende Stellenanzeige nicht kenne und folglich nicht weiß, ob das Studium
als Vorraussetzung angegeben war, kann ich aus den Medien nur den Ablauf so folgern:
Die Türkin wurde zum Bewerbungsgespräch eingeladen, man machte ihr gewisse Hoffnungen
(denn sonst hätte man sie nicht gefragt, ob sie sich vorstellen kann Chrstin zu werden usw.usf.) und lehnte sie dann mit
der Religionsbegründung ab.
Mehr als ungeschickt.
Da kann ich es irgendwie sogar verstehen, daß die Tante sich gesagt hat, ich lasse es mal
darauf ankommen. Hätte ja klappen können.
Das ADG an sich ist natürlich ohnehin Schwachsinn.
Recht so! Das AGG (Allgmeines Gleichschaltungsgesetz ;))ist so überflüssig wie ein Kropf.
Schlimm, sehr schlimm, dass sich unsere Gerichte mit dieser muselanmaßenden Scheiße hoch 10 überhaupt länger als 5 Minuten beschäftigen müssen!
Kein Wunder, dass es in muselverseuchten Nationen nicht weiter geht – wenn sich dort Metzger als Herzchirurgen bewerben! 🙂
Wenn ich als Unternehmer eine MitarbeiterIn suche und zwischen drei oder vier gleichqualifizierten Berwerbern entscheiden muss, was ist dann wohl entscheidend?
Dass ich keinen dieser KandidatInnen einstelle, kann es ja wohl nicht sein!
Also wird so etwas wie Sympathie, Gefühl, Intuition oder Eene-mene-Muh-Spielen die Entscheidung beeinflussen!
Wer sich dann im Nachhinein als diskriminiert fühlt, wird wohl aus nachvollziehbaren Gründen den Kürzeren gezogen haben! Das Bessere ist des Guten Feind – sonst gäbe es keine Entwicklung!
Deutsch-türkische Muslimin?
Türkin in Besitz eines deutschen Passes trifft es wohl genauer.
Diskriminierend ist heute doch schon, einen Job anzubieten und Abitur und erfolgreich abgeschlossenes Studium zur Bedingung zu machen.
Bald kommen Ypsilanti und ihre FreundInnen an die Macht, dann ist mit sowas Schluss.
Die linken BildungspolitikerInnen tun bereits alles, das Abitur vollkommen bedeutungslos zu machen, als nächstes kommt das Studium dran- auch als Allesverweigerer und AllesabbrecherIn kann man ja ChefIn bei den GrünInnen werden.
Wenn ich Betreiberin einer Geisterbahn wäre, würde ich auf die Dame im Bild zurückkommen. Um nicht falsch verstanden zu werden: das soll keine Anspielung auf ihr Äußeres sein, sondern nur eine Möglichkeit, ihr einen ihrer Qualifikation entsprechenden Job zuzuweisen.
Ganz genau. Obwohl die Frau die angeblich geforderten beruflichen Qualifikationen nicht besitzt, hat die Diakonie sie zum Einstellungsgespräch geladen und dann mit der Begründung abgelehnt, sie sei keine Christin. Selbst schuld, Diakonie, kann man da nur sagen.
Dass die abgelehnte muslimische Bewerberin dann behauptet: „Die Diakonie diskriminiert Andersdenkende“, verdient allerdings gesonderte Beachtung. Gehört sie einem anderen Glauben an oder denkt sie anders? Das ist ja nicht dasselbe. Die Frau scheint selbst nicht recht zu wissen, worum es da geht.
eine mohammedanerin abzuweisen ist für ein deutsches gericht eigentlich an sich schon diskriminierung. abitur, berufsausbildung hin oder her.
Die Australier hingegen:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Australien-Behinderung-Einwanderung;art1117,2649839
In Australien muss man schon Arzt sein, um abgewiesen zu werden, bei uns hingegen gibt es ohne Abitur und Studium für TürkInnen 3.900 Euro Schadensersatz….
Comments are closed.