Jugendliche mit Migrationshintergrund„Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.“ Ein nobler Anspruch, der, wie man täglich erlebt, in der Praxis nicht umgesetzt wird. Historisch gesehen, wird die Gleichheit aller Menschen vor Gericht nur dann (und kurze Zeit) praktiziert, wenn ein völlig neues Rechtssystem nach einer Revolution oder Katastrophe etabliert wird. Alle Systeme, wie auch die Rechtspflege, neigen mit zunehmenden Alter dazu, eine Unzahl von Zusatzregeln, Auslegungs- und Durchführungsbestimmungen zu generieren, die in diesem Fall der absoluten Gleichbehandlung ein Ende setzen. Hinzu kommen Anwälte, deren Qualität mit dem verlangten Stundensatz korreliert, wodurch die weniger zahlungskräftigen Betroffenen vor Gericht benachteiligt sind.

In den zivilisierteren Ländern des Nordens hat sich im Laufe der Entwicklung ein Menschenbild entwickelt, welches wir als humanistisch bezeichnen. Eine der Grundannahmen ist, dass der Mensch von Natur aus gut sei, wie es schon Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) formulierte. Thomas Hobbes (1588-1679) dagegen, wie auch Irenäus Eibl-Eibesfeldt (1928-heute) sehen den Menschen als bösartige, mörderische Bestie, ein Standpunkt, der sich nicht durchgesetzt hat, der, bei näherer Betrachtung des Umgangs miteinander in bestimmten Kreisen, seine Berechtigung hat.

Weiter gibt es zwei diametrale Ansätze, über das, was der Mensch bei Geburt mitbringt. John Locke (1632-1704), sieht den Menschen als tabula rasa, John B. Watson (1878-1958), Begründer des Behaviorismus, steigerte sich zur gern zitierten Aussage: „Gebt mir ein Neugeborenes und ich mache daraus einen Verbrecher oder einen weltberühmten Pianisten.“

Die entgegengesetzte Auffassung geht von einer wie auch immer gearteten Determiniertheit aller Fähigkeiten oder Eigenschaften aus. Sei es die genetische Veranlagung oder die in einigen Religionen vertretene Auffassung, dass alle Geschehnisse von einem höheren Wesen vorausbestimmt sind und der Mensch sich seinem Schicksal ergeben muss und, wie in der griechischen Tragödie, durch keine noch so verzweifelte Tat der Vorbestimmung entgehen kann. In dieser Absolutheit werden die Auffassungen heute nicht mehr vertreten, die Praxis hat in zahllosen Beispielen gezeigt, dass entgegen der Veranlagung nicht aus jedem Menschen ein Pianist oder Weltrekordler wird und der Mensch durchaus Einfluss auf sein Leben nehmen kann.

Trotzdem bestimmen die auf dem Behaviourismus basierenden Lerntheorien und das oben genannte Menschenbild weiter unser Weltbild und damit letztlich auch das Rechtssystem. Völlig absurd ist diese Annahme auch nicht, zeigen doch verhaltenstherapeutische Ansätze, dass selbst bei schweren, vor Jahren noch als unheilbar geltenden psychischen Störungen wie Panik-, Angststörungen oder auch Zwangsstörungen durch eine Verhaltenstherapie innerhalb von Wochen eine deutliche Verbesserung, wenn nicht sogar vollständige Remission der Störung erreicht werden kann.

Unsere Welt ist nicht perfekt und so kommt es, dass ein überführter Täter vor Gericht erscheint und über sein Strafmaß befunden werden muss. Konsens besteht unter Ankläger, Verteidiger und auch Richter in der These, dass der Mensch Produkt seiner Umwelt sei. Da er von Natur aus gut ist, führten nur schlechte Einflüsse dazu, dass er zum Täter wurde. Die materielle Not ließ ihn zum Dieb werden, eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit gibt er weiter, getötet wurde das Opfer im Streit durch eine bedauerliche Überreaktion nach einer Provokation, usw., usf. Der Täter ist nur deshalb Täter, weil er das falsche Verhalten gelernt hat bzw. gelehrt bekam und daran ist er unschuldig.

Bevor dieser entscheidende Denkansatz weiter verfolgt werden kann, ein Einschub zum Lernen und zur Verstärkung. Positive Verstärkung ist die Gabe eines angenehmen Reizes (z.B. Belohnung) auf das Zeigen eines gewünschten Verhaltens, negative Verstärkung das Entfernen eines aversiven Reizes infolge des Auftretens des (gewünschten) Verhaltens (z.B. Vermeiden von Orten, an denen man belästigt wird). Weiter gibt es zwei Formen der Bestrafung, die Gabe eines aversiven Reizes auf Fehlverhalten (z.B. Schläge) oder der Entzug eines positiven Reizes (z.B. Fernsehverbot).
Bestrafungen haben in lerntheoretischen Überlegungen die Eigenschaft, dass sie das unerwünschte Verhalten nur unterdrücken, bei Wegfall des aversiven Reizes kommt es wieder zum Fehlverhalten.

Berücksichtigt ein Richter diese Theorien und erweitert sie mit eigenen Gedanken zu einem realitätsfernen, idealistischen Weltbild, kommt es zu Urteilen geradezu wiehescher Absurdität. Eine Haftstrafe unterdrücke nur z.B. die Gewaltneigung des Angeklagten, besser sei es also, ihn für Wohlverhalten zu belohnen, eine Bewährungsstrafe auszusprechen (negative Verstärkung). Fraglich ist allerdings, ob das aus Sicht des Angeklagten ebenfalls so ist. Er kann es auch so interpretieren: „Neben dem Spaß am Gewaltexzess und der Beute auch zahlreichen dem Gericht unbekannten Überfällen werde ich zudem noch mit Freiheit belohnt.“

Der Ansatz „Bewährungsstrafe“ mag bei singulären Taten angemessen sein, die durch Fahrlässigkeit oder Dummheit zu einem Schaden führten, nicht aber bei Vorsatz. Raubüberfälle mit Bewährungsstrafen zu behandeln ist nach Auffassung vieler Zeitgenossen der falsche Weg, da es bislang keinerlei Wirkung zeigte und zudem das Schutzbedürfnis der Gesellschaft vor dem Straftäter nicht zuletzt wegen der Dunkelziffer völlig vernachlässigt.

Zur weiteren Unterhöhlung unseres Rechtssystems tragen die Gutachter bei. Suchte man noch vor Jahrzehnten ihren Rat um zu verstehen, warum ein Täter X die abscheuliche Tat Y beging, mutierte dank eifriger Anwälte nach kurzer Zeit die Erklärung zur Entschuldigung. Aus dem Ansatz, zu begreifen um Wiederholungen zu verhindern, wurde das Standardverfahren „Schuldminderung wegen Unregelmäßigkeit in der Entwicklung des Täters“.

Seit einigen Jahren wird nun unsere Gesellschaft mit einer steigenden Anzahl von Gewalttätern aus dem islamischen Gesellschaftssystem konfrontiert. Bedingt durch den Kulturrelativismus und dem vorherrschenden humanistischen Menschenbild wird von verantwortlicher Seite übersehen, dass dieses Gesellschaftsmodell für seine Werte und Rechtsvorstellungen eine völlig andere Grundlage hat. Der Koran und die Begleitliteratur als Grundlage der Gesellschaftsordnung offenbaren in der gelebten Auslegung trotz der historischen Nähe zum Judentum und Christentum, dass uns im Westen das chinesische Wertesystem z.B. deutlich näher steht. Zum islamischen Dogma der eigenen Überlegenheit kommt der ideologisch fundierte Unwille, andere Wertesysteme anzuerkennen oder sich gar mit ihnen auseinander zusetzen. Wie schwer es uns im Westen fällt, ein solches Weltbild zu begreifen, zeigen die Darstellungen außerirdischer Lebensformen in vielen SF-Produktionen. Selbst die Klingonen, eine der am detailliertesten ausgearbeiteten Spezies, passen z.B. mit ihrer Definition von Ehre oder ihrem Frauenbild viel besser in unser (oder auch das japanische) Wertesystem als in die islamische Ideologie.

Durch den Massenzuzug und Segregation der Einwanderer aus islamischen Ländern findet eine Auseinandersetzung mit unserem Wertekanon wenn überhaupt, dann nur oberflächlich statt. Befördert wird das Festhalten am islamischen Wertebild durch das Verhalten unserer Politiker und Gerichte. „Der kulturelle Hintergrund der Straftäter ist bei der Urteilsfindung zu beachten“ heißt es zum Beispiel. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den Brief des ehemaligen Strafvollzugsbeamten aus NRW, dessen Echtheit ich annehme. Die aktuelle gültige Interpretation des humanistisch-behaviouristische Menschenbildes lässt zudem noch die Folgerung zu, dass der moslemische Straftäter noch viel bedauernswerter sei als ein einheimischer Verbrecher, da er unter ungleich schwierigeren Bedingungen sozialisiert worden sei und unsere Gesetze und Regeln nicht kenne. Deshalb sei er nur milde zu bestrafen; das basiert auf der naiven Annahme, als im Prinzip guter Mensch wird er unsere Bemühungen und Gnade honorieren, sein Fehlverhalten einsehen und von seinen Straftaten ablassen. Wie falsch diese Annahme ist, zeigen uns Hunderte von arabischen oder türkischen Intensivtätern, bei denen nicht die geringste Bereitschaft zu sehen ist, wenigstens mittelfristig gesetzestreu zu werden.

Interessant, mit einem Hauch Realsatire, ist in diesem Zusammenhang folgendes: Obwohl die Fähigkeit zu lernen eine der elementarsten menschlichen Fähigkeiten ist, die Grundvoraussetzung um als Lebewesen unter veränderten Bedingungen zu überleben, wird mit solchen milden Urteilen islamischen Straftätern diese Fähigkeit glattweg abgesprochen. Obwohl die Täter hier geboren sind oder schon viele Jahre bei uns in Europa leben, berücksichtigen die Gerichte fortlaufend den „kulturellen Hintergrund“, was bei den Freunden von Multikulti auf lodernde Zustimmung trifft.
Obwohl Angehörige verschiedenster Nationen ihre Integrationsfähigkeit täglich beweisen, werden Moslems mit einem anderen Maßstab gemessen.

Meine Schlussfolgerung daraus ist, dass alle jene, die diese milden Urteile, Freisprüche und Teilnahme an Therapien verhängen, gutheißen und verlangen, (eventuell unbewusst) einem enorm rassistischen bzw. faschistoiden Weltbild anhängen. Menschen wegen ihrer Herkunft oder Religion die Lernfähigkeit abzusprechen bzw. Islam als Synonym einer kollektiven Lernbehinderung zu betrachten, ist schon harter Tobak. Dabei hat der Mehmet-Effekt Ende der neunziger Jahre bewiesen: Die Ausweisung eines hochkriminellen Türken und das Verbot der Wiedereinreise senkte die Anzahl der durch jugendliche Ausländer begangenen Straftaten messbar. „Unsere Schätze“ sind durchaus lernfähig, unser System verhindert aber effektiv ein Einhalten unserer Gesetze und Regeln, da Verstöße nicht sanktioniert werden.

Es wird Zeit, mit dem zynisch aber treffend „Musel-Bonus“ genannten Sonderbestimmungen Schluss zu machen, entsprechend dem Grundgesetz alle Menschen gleich zu behandeln. Wenn schon eine Sonderbehandlung nötig ist, dann so, dass berücksichtigt wird, dass viele islamische Einwanderer sich bewusst außerhalb unseres Rechts- und Werteverständnisses stellen und überwiegend durch ihre Ideologie bedingt nicht bereit sind, ihre Wertvorstellungen zu hinterfragen und unsere Rechtsnormen als verbindlich anzuerkennen.

In welchem Maß kann ein Gemeinwesen die Treue seiner Mitglieder erwarten, wenn durch seine gewählten Repräsentanten die Ungleichheit vor dem Gesetz nicht nur gewollt praktiziert wird, sondern damit auch der Schutz einiger der wichtigsten Rechte eines Menschen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Leben, sträflich vernachlässigt werden? Wie viel Loyalität verdient ein Staat, der die Sicherheit seiner Bürger im öffentlichen Raum nicht mehr flächendeckend gewähren will oder kann? Welchen Rückhalt hat ein Staat beim Volk, dessen Interessen er missachtet, deren Bürger er aber gegenüber seine finanziellen Interessen und mit aller Härte durchsetzt?

(Gastbeitrag von Stelnikow)

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31 KOMMENTARE

  1. Bitte einen derartigen Artikel auch zu dem Thema „Die linke Dressur eines Volkes“.
    Das sollte sich jeder Richter einmal zuu Gemüte führen und sein eigenes Handeln hinterfragen.

  2. Wahrscheinlich stellt sich Richtern diese Frage nicht ob sie Links erzogen bzw. dressiert sind.
    Es entstehen bestimmt schon Manipulationen bei
    der Ausbildung,Einstellung und Beförderung. Drastig ist die Ernennung der Verfassungsrichter zu sehen, die von Bundestag und Bundesrat ernannt werden, was nicht unbedingt eine Parteiliche Abhängigkeit beinhalten muß, da aber auf jedenfall eine politische Gesinnung zur Vorraussetzung gemacht wird. Denn es gibt zb. Verabschiedungen im Bundestag die zum 270mal das Grundgesetz ändert, was von allen Parteien getragen wird, man kann schon im vorraus sagen wenn die CDU was verabschieden will, ist zb. die SPD dagegen oder die Linke.
    Das alles ist nach außen so hingestellt, aber in Wahrheit ist das alles schon beschlossen. Und nach langem simuliertem hin und her kommt dann auf einmal die Kunde, Gesetz sowieso, ist verabschiedet.Wie jetzt über Bundeswehreinsätze im innern, schon ohne Gesetzgebung beim letztem G8 Gipfel praktiziert!!!!Keine Entrüstungsrufe?????
    Was ist mit dem EU Lissaboner Vertrag?
    Da war scheinbar die parteiliche Gesinnung wohl egal. Zugegeben das Bundesvefassungsgericht hat schon einiges abgeschlagen, aber es kommen immer mehr Gesetzte zur Wirkung, die Auslegungssache sind und daher sehr gefährlich für uns Bürger sind, da sie gegen uns verwändet werden können, obwohl sie gegen Terrorristen gemacht sind,angeblich.

  3. Richter sollten vom Volke gewählt werden, aber das einzigste was wir Deutschen wählen dürfen ist wohl nur unser Toilettenpapier! Der Vergleich zwischen gewählten Personen und Toilettenpapier sind nicht von mir beabsichtigt.

  4. Den Vogel, in Bezug auf die Bestrafung von Kriminellen, hat doch der selbsternannte Kriminologe Soze und Alt68er Prof. Pfeiffer aus Hannover abgeschossen.
    Der sagte sinngemäß:“ eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren wäre im Grunde genommen unsinnig, weil ein Täter sich nur maximal 3 Jahre mit seiner Tat beschäftige, wenn überhaupt.“

    Es sind diese Pseudogeisteswissenschaftler der 68er-Generation und die nachgeborenen Anhänger ihrer Ideologie, die die Deutsche Gesellschaft auf den Kopf gestellt haben.

    Man kann es auch zugespitzt so formulieren:
    der Täter ist in ihrer irren Welt das eigentliche Opfer und das Opfer der eigentliche Täter.

    Bei einer Straftat bei der Musels und Urdeutsche beteiligt sind, hat der Urdeutsche immer die schlechteren Karten, weil außer einem irren Rechtsverständnis bei den 68ern auch noch ein fanatischer Deutschenhass hinzukommt.

    Es wird Zeit, dass diesen 68er-Verbrechern endlich das schädliche, kriminelle Handwerk gelegt wird.

  5. Es ist doch in höchstem Maße grotesk, dass wir uns die Schuld an der Erfolglosigkeit der Muslime ständig selbst in die Schuhe schieben – und so tun, als wären das keine zu eigenständigem Denken, Lernen und Handeln fähige Menschen!

    So banal es klingen mag, aber jeder ist seines Glückes Schmied! Von nichts kommt nichts. Und wer vom leben etwas erwartet, muss dafür Einsatz, Zeit, Schweiß und Engagement aufbringen. Das sind die Voraussetzungen, die Erfolg erst möglich machen.

    Die Musels kommen hierher und glauben, verlangen und erwarten, dass ihnen die gebratenen Tauben in den Mund fliegen – ohne jeden persönlichen Einsatz! 🙂

  6. Guter Artikel mit Sprung in die Politologie.

    Festzuhalten ist aber:
    In der überschaubaren Geschichte gab es noch nie „gerechte“ Justiz. Sie läuft in der Regel der Herrschaft hinterher und oft voraus.

    Idealiter ist „gerechte“ Justiz wohl nicht möglich, denn sie ist immer und überall abhängig vom System, dem sie innewohnt oder gar dient.

    Zu Recht zeigt man Justitia mit Augenbinde. Ohne Ansehn der Person sollte sie wohl agieren, dennoch ist nie Recht, was richtig ist. Nähert man sich dem Anspruch, ist schon vieles gewonnen.

    Justiz ist eben keine Naturgewalt, sondern von Menschen gemacht. Deshalb folgt sie verrückbaren Gesetzen.

  7. Österreich 2008: ein 30-jähriger wird zu 6 Jahren in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt, weil er im Herbst 2007 eine 6-jährige vergewaltigt hat. Zum Zeitpunkt der Tat war er auf Freigang aus dem Gefängnis, weil er bereits für ein ähnliches Vergehen eine Strafe abszusitzen hatte (ja, er vergewaltigt gerne kleine Mädchen).

    Ein Wiederholungstäter kommt davon weil Psycholügner und Anwälte ihm eine „schwere Kindheit“ unterstellen, und diese sei schuld an seinen Verbrechen. Der Richter glaubt den Mist auch noch und verurteilt diese Bestie zu einem Klaps auf die Hand. 2014 wird er spätestens wieder frei sein (wahrscheinlich sogar früher, die Psycholügner werden schon ein, zwei Gründe finden, ihn wieder auf die Kinder loszulassen).

    Zum vergleich:

    Japan 2008: ein Mann, der mit 18 eine junge Frau vergewaltigte, ermordete und dann auch noch ihr ein paar Monate altes Kind mordete, bekam einen neuen Prozess. Die Verteidigung versuchte die bei uns übliche Masche. Er hätte eine schwere Kindheit gehabt, die Vergewaltigung war in seinen Augen keine, es war für ihn das „Zurückkehren in den Mutterleib“ (originaler Wortlaut), etc. Das hat die Richter so sehr beeindruckt, dass sie den Täter -der vorher eine Haftstrafe hatte, weil er zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war- zum Tod verurteilt haben.

  8. Erschwerend kommt noch hinzu, dass zwei Welten aufeinander treffen, die ungleicher nicht sein können:

    Die orientalisch-mohammedanische Opferkultur (USA, Israel, Bush, Blair, Pro Köln) trifft die okzidental-judaö-christliche Schuldkultur (zuwenig Integration, Nazi-Barbarei, zuwenig Hartz-IV, Strassen in Afghanistan).

    Und so hat der Okzidentale permanent ein schlechtes Gewissen und will als „Wiedergutmachung“ nicht so hart mit den Mohammedano-OrientalInnen umgehen.

    Wenn Hans oder Fritz beim Ladendiebstahl erwischt werden, hat dies Konsequenzen, wenn Murat und Ahmed ein wenig „Warnstiche“ austeilen, werden sie mit 30 Sozialstunden, etwas „Anti-Aggressionstraining“ und einem steuerfinanzierten Selbstfindungstrip in der Karibik „abgeurteilt“.

    Wie der Artikel schon sagt, ist das Denken der 68er-Dressurelite zutiefst rassistisch-chauvinitisch, da man dem „edlen Wilden“ die Schuldfähigkeit abspricht.

    Um noch einmal auf den Terroranschlag von Bad Sooden-Allendorf zurückzukommen, bei dem der MDR erst von „Nazis“ als TäterInnen gelogen hatte und sich dann herausstellte, dass die TäterInnen Orientalo-mohammedanerInnen waren:

    Was wäre wohl geschehen, wenn die Opfer sich gewehrt hätten?

    Mügeln 2.0 mit dem vollen Pogrom äähh Programm:

    CNN, Antifa, Hubschrauberflug nach Karlsruhe, Empörung, Betroffenheit, Generalverdacht, Rock gegen Rechts…..

    Die Bad Soodener Opfer haben sich politisch-korrekt verprügeln lassen.
    Sie sind zwar verletzt und traumatisiert, aber immerhin nicht wie Eva Herman oder Dr. Peter Krause gesellschaftlich ruiniert worden!

  9. Wenn die Wirtschaftskrise kommt, fliegt uns Multi-Kulti um die Ohren, werden die muslimischen Zuwanderer noch stärker ihren Unmut, über die zu geringen Transferleistungen, mittels Gewaltanwendung gegen Einheimische äussern. Die Kuschelurteile der gekauften Kuschelrichter zeigen ihnen, dass selbst die Anwendung von Waffen, gegen Unbeteiligte, in Deutschland kaum juristische Konsequenzen für sie hat.

  10. #14 Sauron (07. Okt 2008 09:04)

    Ob es damit zusammenhängt, die Bundeswehr auf Inlandseinsätze vorzubereiten?

    Die durch „Deeskalation“ entmannte Polizei könnte einen zentral von der DITIB gesteurten Aufstand in 10 Großstädten gleichzeitig gar nicht mehr bewältigen, da würde als letztes Mittel nur das Militär aushelfen können, solange es nicht in Afghanistan für die Warlords Straßen baut, der Türkei Leopard-Panzer schenkt und am Horn von Afrika den PiratInnen bei der „Arbeit“ zuschaut.

    Heute noch undenkbar, aber was war nicht alles vor 10 Jahren undenkbar?

  11. Hinzu kommen Anwälte, deren Qualität mit dem verlangten Stundensatz korreliert, wodurch die weniger zahlungskräftigen Betroffenen vor Gericht benachteiligt sind.

    Das kann man so nicht sagen. Ein notorischer Habenichts (vorzugsweise aus Südland) bekommt Prozeßkostenhilfe und hat auch sonst keine finanziellen Folgen zu fürchten, und kann deshalb munter darauf los klagen.

  12. Ob Links oder Rechts ist wurscht. Das ist nur der Anstrich der dem Zeitgeist entspricht.

    Ein Richter ist nur “unabhängig”, so lange er sein Gehalt und seine Pension erhält damit er täglich “recht spricht”.

    Unter dem Kaiser, der Weihmarer Republik, bei den Nazis, der DDR und der BRD wurde von unseren „Richtern“ nur das “Recht” gesprochen das die jeweils selber ernannten Machteliten hören wollten.

    Schiessbefehl und Mauerschützen-Urteile machen das sehr deutlich.

    Nach meiner Meinung fallen Urteile nicht vom Himmel sondern werden “erarbeitet” von den herrschenden Machteliten und dann vom Gericht artig verkündet.

    Die Schimdts, Mielkes, Merkels, Honeckers und andere Künstler wie Herbert Ernst Karl Frahm (Künstlername Willy Brandt) sind nur die Verkünder des jeweiligen Zeitgeistes.

    Die Machteliten selber bestimmen seit über hundert Jahren die Farben Rot und Braun. Ich konnte das neulich in Köln sehen. Wer Nazi ist bestimmt der Büttel Schramma.

    Die Richter müssen traditionel das verkünden was man ihnen vorgiebt.

    Und das ist die Ungleichheit vor dem Gesetz.

    Leute! Seid Ihr Wahnsinnig? Wo kommen wir da hin wenn alle gleich behandelt würden.

    Der Dicke Kohl mit den Lügen und den vielen Spenden von Flick, Siemens und Co. währe heute im Knast!

    Wollt ihr das?? Bist Du Dir da sicher???

    🙂

  13. #17 dayan (07. Okt 2008 10:01)

    Klar, dass Brandon, Joseph und Danny nun hart verurteilt werden.

    Bei den „Asians“ Tariq, Muhammad und Sharif wären die Umma Kingdhim-Richet „verständnisvoller“ gewesen, ausserdem war der Umbau der Gefängnis-Toiletten schon ein paar Pfund zu teuer!

  14. „Historisch gesehen, wird die Gleichheit aller Menschen vor Gericht nur dann praktiziert, wenn ein völlig neues Rechtssystem nach einer Revolution (…) etabliert wird.“

    Ab 1793 machte in Frankreich im Sinne von Liberté, Egalité und Fraternité die Guillotine alle Menschen, die mit ihr zu tun bekamen, gleich tot.

    Soviel zu der oben gemachten Aussage.

    Mit ihrer einzigartigen Gesetzgebung schaften es die Deutschen zwischen 1871 und 1918 jedenfalls ohne Revolution Rechtsgleichheit für alle Bürger ihres Reiches zu erlangen. Aber da sahen sie sich ja auch noch in der Tradition eines Friedrich des Großen oder des
    leider heute fast unbekannten Carl Gottlieb Svarez (Suarez).
    Rechtsgleichheit ist kein Zufallsprodukt von
    Revolutionen oder Katastrophen, sondern sie ist das Ergebnis des Gestaltungswillens einer hohen Zivilisation.

  15. Meine Schlussfolgerung daraus ist, dass alle jene, die diese milden Urteile, Freisprüche und Teilnahme an Therapien verhängen, gutheißen und verlangen, (eventuell unbewusst) einem enorm rassistischen bzw. faschistoiden Weltbild anhängen.

    Denke ich auch. Man nimmt denen offenbar die Kuschelneger weg, wenn man verlangt, dass an Einwanderer aus Afrika dieselben menschlichen Massstäbe angelegt werden wie an Einwanderer aus Japan – und an Autochthone.

  16. #18 Press-Luft-Hammer

    Es würde mich einmal interessieren, wann „Unter dem Kaiser“ nur das Recht gesprochen wurde, das die jweweils selber ernannten Machteliten hören wollten.
    Lieber Press-Luft-Hammer, nenne hier doch einmal ein Beispiel und führe gleichzeitig aus, um welche „selber ernannten Machteliten“ es sich dabei handelte.

  17. Artikel von Stelnikow gehören bei mir ab sofort
    in die Kategorie „Lesebefehl!“
    Sehr guter Beitrag. Danke.

  18. Ich habe das schon einmal in einem anderen Zusammenhang gepostet, führe es aber gerne hier nochmals an: Ich erinnere mich an eine spezielle Sichtweise der Delinquenz während meines Studiums. Hiernach wurde die Ansicht vertreten, daß jede Form von Delinquenz krankhaft sei. Wir bräuchten daher weniger Gefängnisse, aber mehr Krankenhäuser. Das war eine Sichtweise der späten 70er Jahre, aber sie hat sich zu meinem Entsetzen in vielen Urteilen niedergeschlagen. Besonders augenfällig ist allerdings, daß heutzutage diese „Gnadenjustiz“ eigentlich nur noch im Zusammenhang mit Mohammedanern anzutreffen ist.

  19. #14 Eurabier
    Die Bundeswehr wird zu Inlandeinsätzen gebraucht, um die eigene Bevölkerung, falls sie auf die Idee kommt sich gegen Eurabia zu wehren niederzuschlagen.
    Die EU will die Islamisierung Europas, siehe auch den Aufbau einer eigenen paramilitärischen Polizei (Eurogendamerie). Diese ist gegen die eigenen Bürger vorgesehen.
    Man beachte auch den in der EU-Verfassung vorgesehenen Tötungsparagraphen.

  20. Wenn eine Armee aufs eigene Volk schiessen läßt ist das der Anfang vom Ende eines Staates.
    Wehe die Armee kämpft dann doch auf der Seite Ihres Volkes.
    Dann werden einige der etablierten Politikern an Laternenmasten baumeln.

  21. Über die Deutsche Justiz kann ich nur noch lachen oder auch gar nicht mehr!

    Habe selbst soviel Willkür erlebt, das geht auf kein Kuhauge mehr! Wenn man wegen Bagatelldelikten wie ein Schwerverbrecher behandelt wird und muslimische Ehrenverbrecher und muslimische Klein- und Großkriminelle wieder auf freien Fuß gesetzt werden!

    WO IST DA noch DIE GERECHTIGKEIT???

  22. Der Beitrag ist recht aufschlußreich, aber der geneigte Bürger sieht die Rechtsnormen schon in den einfachen Vorgängen, gleiche Straftaten entsprechend, gefährdet. Gibts schon eine Muslimabschlag, insbesondere bei Gewalttaten bis hin zum Mord, so wird auch innerhalb unserer Gesellschaft sehr unterschiedlich Recht gesprochen. So muß man sehr intensiv suchen, um herauszufinden, daß ein Gerichtspräsident, auf dessen Computer Kinderpornos gefunden wurden, mit einer Geldauflage von 4000 Euro prozeßfrei davonkam; ein anderer, weniger mit dem Recht vertraut und arbeitslos, konnte sich schon über 1 Jahr und 4 Monate mit Bewährung freuen! Einen heftiger Zuschlag für den Rechtsgelehrten hätte da ja wohl besser gepaßt. Aber weit gefehlt! Den Zuschlag bekam ein anderer! Und so geht es querbeet. Und die Steuerhinterzieher? Zwei Jahre mit Bewährung und eine Geldauflage! Das ist das Maximale! Als vor Jahren Peter Graf erwischt wurde (in Vertretung von Steffi), buchtete man ihn ein! Der muß wohl irgendwem in die Quere gekommen sein! Bei Zumwinkel und Konsorten wird sogar überlegt, ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden soll! Also es ist nicht weit her mit unserem Rechtssystem!

  23. Wenn man Bürgeschaftsabgeordneter, SPD- Mitglied und Schwuso- Vorsitzender ist, kostet es 8000 Euro, Kinderpornos auf dem PC zu haben…

  24. Eine hervorragende Bestandsaufnahme, wie sich „Kulturen gefunden“ und aufgrund ihrer Mentalität eine symbiotische Beziehung aufbauen kann! Toll!
    Sehr guter Text, der auch ein wenig die Hintergründe darstellt, wieso eine Juristerei, wie sie bisher funktionierte, hier nicht funktionieren kann…

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