Entschuldigen Sie bitte, Mr. Obama, Ich meine Senator Obama, Sir. Ich weiß, ähm… Sie sind wichtig und beschäftigt und so. Ich meine, sich für die Präsidentschaftswahl aufstellen zu lassen ist sehr wichtig und… eh… ich hasse es, sie zu belästigen. Es dauert nur eine Minute, ok Sir? Sehen Sie, ich habe da ein paar kleine, fehlende Puzzleteile, die mich beschäftigten.

Ich habe mich gefragt, Sir, ob Sie in ihrem vollen Zeitplan einen Moment finden könnten, um mir weiterzuhelfen. Keine große Sache, wissen Sie, nur ein paar offene Fragen und solchen Kram.

Hey, Sie haben es aber schön hier! Meine Frau sieht sich Häuser wie dieses immer im Fernsehen an und und wünscht sich auch so zu wohnen, wissen Sie? Ist dieses Gemälde echt? Wirklich? Wow! Ich habe sowas mal in einem Museum gesehen.

Oh, entschuldigen Sie bitte, Sir, jetzt bin ich vom Thema abgekommen. Wenn Sie mir bitte nur einen Moment behilflich sein könnten und mir ein paar Details geben würden, bin ich Ihnen sofort aus dem Weg. Ich will diesen Fall abschließen und mit meiner Frau vielleicht nach Coney Island fahren. Waren Sie schon einmal in Coney Island?

Gut, hören Sie, ich komme irgendwie an ein paar Informationen einfach nicht heran, die ich dringend brauche. Irgendwie sind sie alle „verschlossen“ oder „nicht verfügbar“. Ich bin sicher das ist nur ein Versehen oder ein Missverständnis oder so etwas. Wenn Sie mir sagen könnten, wo diese Informationen zu finden sind… ich… ähm… habe es hier irgendwo aufgeschrieben… oh, warten Sie. Entschuldigen Sie die Flecken auf dem Papier, es regnet draußen. Ich lese Ihnen den Zettel vor.

Können Sie mir helfen, diese Informationen zu finden, Sir?

– Ihre College Unterlagen, besonders von der Columbia
– Ihre Doktorarbeit auf der Columbia
– Ihre Unterlagen von Harvard
– Die Harvard Law Review Artikel von Ihnen, die angeblich publiziert worden sind
– Ihre Registrierung beim Selective Service
– Ihre medizinischen Unterlagen
– Die Akten des Senats von Illinois, inklusive der Pläne für die Zukunft
– Eine Liste der von Ihnen rechtlich betreuten Klienten
– Eine beglaubigte Kopie ihrer Original-Geburtsurkunde
– Ihren Taufschein

Oh hey, hören Sie! Ich weiß, Sie sind sehr beschäftigt. Ist das zuviel für Sie für den Moment? Ich sage ihnen was. Ich komme morgen wieder. Ich gebe Ihnen etwas Zeit, die Sachen zusammenzusuchen, wissen sie. Ich meine, ich weiß ja, wie beschäftigt Sie sind. Ich gehe jetzt und komme morgen wieder – und am Tag danach…

(Quelle: Diverse englischsprachige Blogs in unterschiedlichen Varianten)

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47 KOMMENTARE

  1. Also ich fand Obama anfangs gut. Er hatte einen Hang zur Veränderung, aber mit der Zeit kamen mir Zweifel…er labert nur YES we CAN aber nie sagt er wie ers anstellen will.

    langsam glaube ich der is von der quaida.

  2. Konvertiten vom Islam zum Christentum sind mit dem Tode zu bestrafen.Wieso lebt der noch ? .Zumal er in islamische Staaten reist.
    Achtung Tretmine ?

  3. OT??
    Was ‚Nettes: FETTER Ärger für die VERFASSUNGSFEINDLICHEN Klüngelnazis! 🙂

    Sorry, Mr. Oschramma, Mr. Osteffenhagen, äh, ich hätte da noch ein Schreiben, daß Sie – wenn es Ihre wertvolle Zeit zuläßt – eines Blickes würdigen mögen. Es geht wohl nach meinem Eindruck um die Grundlagen unseres Demokratischen Staates, und die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte wie Meinungs- Rede- und Versammlungsfreiheit, kurz, um DEMOKRATIE.

    (Hochinformativer juristischer Text, wegen der besonderen und allgemeinen Bedeutung für unsere Deutschen Grundrechte ungekürzt):
    _________________

    » 30. September 2008:

    Klage gegen den Polizeipräsidenten

    Die Bürgerbewegung pro Köln hat gegen den Kölner Polizeipräsidenten Klaus Steffenhagen (SPD) beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, die darauf abzielt, festzustellen, daß die am 20. September 2008 erfolgte Verbotsverfügung gegen den Anti-Islamisierungskongreß rechtswidrig gewesen ist. Die Klage wird vom Dortmunder Rechtsanwalt André Picker vertreten.

    Pro Köln hatte am 20. September 2008 von 12:00 bis 18:00 Uhr in Köln eine Versammlung angemeldet, die unter dem Versammlungsthema „Wahlkampferöffnung zum Kommunalwahlkampf 2009: ‚Nein zur Islamisierung Europas – Nein zur Kölner Groß-Moschee’“ stand. Als Versammlungsort war alternativ der Roncalliplatz, der Neumarkt oder der Heumarkt vorgesehen. Zu dieser Versammlung hatte pro Köln alle Kölner Bürgerinnen und Bürger sowie in- und ausländische Gäste und Journalisten eingeladen. Zu diesen Gästen, die großteils als Redner vorgesehen waren, zählten unter anderen das Mitglied des Deutschen Bundestages Henry Nitzsche, die Mitglieder im Europäischen Parlament Andreas Mölzer und Mario Borghezio, das Mitglied im Österreichischen Nationalrat Harald Vilimsky, das Mitglied im Flämischen Parlament Filip Dewinter, der ehemalige Europaabgeordnete und Journalist Harald Neubauer sowie zahlreiche andere Funktions- und Mandatsträger.

    Die Versammlung war unter dem Einsatz erheblicher, noch nicht abschließend bezifferbarer finanzieller Mittel seit Monaten beworben worden.

    Im Vorfeld der Versammlung erfolgten zusammen mit der Kölner Polizei mehrere Kooperationsgespräche, um den reibungslosen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten. In diesen Gesprächen hatte die Klägerin auf ausdrücklichen Wunsch der Beklagten als Versammlungsort den Heumarkt in Köln akzeptiert.
    Der Großteil der Versammlungsteilnehmer sollte sich am Veranstaltungstag an der S-Bahn-Haltestelle des Flughafens Köln/Bonn einfinden, um dann unter Polizeibegleitung über den Kölner Hauptbahnhof, Breslauer Platz und Rheinufertunnel dem Heumarkt zugeführt zu werden. Dieses Vorgehen beruhte auf einem Vorschlag der Kölner Polizei. Diesem Vorschlag stimmte pro Köln nach einer ausführlichen Beratung zu.

    Entsprechend den getroffenen Absprachen erhielt die Klägerin die Anmeldebestätigung.

    In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 20. September 2008, wurden nach polizeilicher Absprache die zur Versammlungsdurchführung benötigten aufwendigen Hilfsmittel wie Bühne, Videoinstallation etc. auf dem Heumarkt aufgebaut.

    Die Versammlung begann am 20. September 2008 wie vorgesehen gegen 12:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich auf dem Heumarkt ca. 150 Teilnehmer, darunter der „Organisationsleiter Heumarkt“ Manfred Rouhs und das Mitglied im Europäischen Parlament Mario Borghezio, während sich das Gros der ca. 500 bis 600 Versammlungsteilnehmer noch am S-Bahnsteig des Flughafens Köln/Bonn aufhielt. Entgegen den mit der Beklagten getroffenen Absprache konnte eine Zuführung der Versammlungsteilnehmer zum Heumarkt nicht erfolgen, weil die Beklagte nunmehr aufgrund angeblich unsicherer Lage am Hauptbahnhof Köln den zugesagten Polizeischutz verwehrte.

    Um ca. 12:35 Uhr erließ dann der Kölner Polizeipräsident gegen die Versammlung auf dem Heumarkt eine Verbotsverfügung.

    In dieser Verbotsverfügung stützt sich die beklagte Polizeiführung auf § 15 I Versammlungsgesetz. Sie behauptet eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, begründet auf den polizeilichen Notstand, ausgelöst durch Gewalttätigkeiten der Gegendemonstranten.

    Sie sah die tatbestandlichen Voraussetzungen als gegeben an, indem sie im wesentlichen ausführt, daß es ihr trotz des Einsatzes aller im Bundesgebiet verfügbaren Polizeikräfte aus Verhältnismäßigkeitserwägungen wegen der massiven Ausschreitungen unfriedlicher Gegendemonstranten nicht möglich wäre, Versammlungsteilnehmern den Zugang zum Versammlungsort zu ermöglichen.
    So sei der Zugang zum Heumarkt durch eine Vielzahl von Gegendemonstranten blockiert gewesen. Ein Einschreiten gegen die Störer würde zu massiven Beeinträchtigungen von Rechtsgütern auch unbeteiligter Personen (friedliche Gegendemonstranten und Passanten) führen. Zudem seien alternative Örtlichkeiten zur Durchführung der Versammlung geprüft worden. Diese seien jedoch mangels erforderlicher Schutzmaßnahmen nicht zu realisieren gewesen, da die entsprechenden Einsatzmittel am vorgesehenen Veranstaltungsort Heumarkt gebunden gewesen seien.

    Mithin sei der Erlaß der Verbotsverfügung die einzige verhältnismäßige Maßnahme gewesen, um die gegenwärtige erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leib und Leben von Personen, abzuwenden.

    Als Rechtsgrundlage für das Verbot der Versammlung benannte die Beklagte § 15 I Versammlungsgesetz. Hiernach ist Voraussetzung eines Verbots, daß anders einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht begegnet werden kann, die nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei Durchführung der Versammlung mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

    Die angegriffene Verbotsverfügung beruht nicht auf der Annahme, daß von der geplanten und begonnenen Versammlung der Klägerin Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen würden; sie ist aber auf das gewaltsame Vorgehen und das Bevorstehen weiterer gewalttätiger Aktionen von Gegendemonstranten gestützt.
    Die Klägerin ist damit versammlungs- und polizeirechtlich als sogenannter „Nichtstörer“ anzusehen.

    Der Staat ist indes durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gehalten, die Grundrechtsausübung möglichst vor Störungen und Ausschreitungen Dritter zu schützen und behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten, um die Durchführung der Versammlung zu ermöglichen (BVerfGE 69, 315/355 f./360 ff.; BVerfGK 8, 79/80).

    Gegen die Versammlung selbst darf in solchen Fällen nur ausnahmsweise, und zwar nur unter den besonderen Voraussetzungen des sogenannten polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (BVerfG NJW 2000, 3053; NJW 2001, 1411 f.; BVerfGK 8, 79 ff.; BVerfG, 1 BvR 1418/07 vom 26.6.2007). Dies setzt voraus, daß die Gefahr auf andere Weise nicht abgewehrt werden kann und die Störung auf andere Weise nicht beseitigt werden kann und die Verwaltungsbehörde nicht über ausreichende eigene, eventuell durch Amts- und Vollzugshilfe ergänzte, Mittel und Kräfte verfügt, um die gefährdeten Rechtsgüter wirksam zu schützen (BVerfG NJW 2001, 1411 f.). Der Staat darf hierbei insbesondere nicht dulden, daß friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung – hier einer rechtsgerichteten, demokratischen Bürgerbewegung – durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden (BVerfGK 8, 79/81).
    Gewalt von „links“ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine zu unrecht behauptete Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von „rechts“. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken (vgl. BVerfG NJW 2000, 3053/3056). Geht also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht von der Versammlung selbst, sondern von Gegendemonstranten aus, ist mithin insbesondere zu prüfen, ob die Inanspruchnahme des Nichtstörers durch eine versammlungsrechtliche Verfügung gegenüber den Veranstaltern von Gegendemonstrationen vermieden werden kann.
    Keinesfalls darf der Nichtstörer einem Störer gleichgestellt und die Auswahl des Adressaten der versammlungsrechtlichen Verfügung von bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen abhängig gemacht werden (BVerfG, 1 BvR 1418/07). Dabei ist stets zu beachten, daß das Grundgesetz auf der Einhaltung der Regeln des Rechtsstaats, den es zu verteidigen gilt, besteht (BVerfG NJW 2000, 3054).

    Die verfassungsgerichtliche Judikatur geht damit von objektiver Unmöglichkeit als echtem polizeilichen Notstand aus.

    Neben dem Fall der objektiven Unmöglichkeit wird teilweise noch der sog. „unechte polizeiliche Notstand“ anerkannt (z.B. Schmidt-Jortzig, JuS 1970, 509 f.). Ein solcher soll vorliegen, wenn die Schäden, die der öffentlichen Sicherheit bei einem Einschreiten gegen Störer drohen würden, in extremem Mißverhältnis zum erstrebten Erfolg stünde. Die in einem solchen Fall mögliche Inanspruchnahme des Nichtstörers durch Auflösung der Ausgangsveranstaltung komme demnach dann in Betracht, wenn es beim Einschreiten der Polizei gegen die Störer zu schweren Ausschreitungen bürgerkriegsähnlichen Zuschnitts mit Auswirkungen auch für die Ausgangsversammlung bzw. unbeteiligte Dritte käme. In einer solchen Ausnahmesituation müsse der Grundrechtsschutz für die Ausgangsversammlung zurücktreten, weil rechtsstaatliches Polizeirecht keine Rechtsdurchsetzung um jeden Preis verlange.

    Angesichts der oben dargestellten neuen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist diese „Theorie des unechten polizeilichen Notstandes“ nach diesseitiger Auffassung zu recht gegenstandslos geworden. Denn ansonsten könnte die Polizei durch entsprechende Einsatzplanung mit Vorhalten geringer Einsatzkräfte die Ausübung von Art.8 I GG über den polizeilichen Notstand leer laufen lassen. Das Gebrauchmachen von Art.8 I GG stünde letztlich wieder zur Disposition gewaltbereiter Störer (BVerfG NJW 2000, 3053; OVG Weimar NVwZ-RR 1997, 289; OVG Bautzen NJ 1998, 666).

    Den dargelegten verfassungsrechtlichen Maßstäben bei der Auslegung des § 15 I Versammlunggesetz hält die angegriffene Verbotsverfügung nicht stand.

    Zunächst wird von pro Köln bestritten, daß die Polizei tatsächlich alle im Bundesgebiet verfügbaren Kräfte im Einsatz hatte. Die Beweislast liegt insoweit auf Seiten der Beklagten. Eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht nicht aus, die Voraussetzungen des polizeilichen Notstands herbeizuführen (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069/ 2072; BVerfGK 8, 79/82). Jedenfalls aber reichten die vorhandenen Einsatzkräfte ohne weiteres aus, den Versammlungsteilnehmern den Zugang zum Heumarkt zu ermöglichen. Hier fehlte es nicht an den verfügbaren Einsatzkräften, sondern an dem politisch motivierten Willen der Einsatzleitung.

    Dies ergibt sich aus folgenden Umständen:

    Zum einen weist die Verbotsverfügung nicht aus, worauf sich nun der polizeiliche Notstand begründet.
    Die angegebenen „massiven Ausschreitungen unfriedlicher Gegendemonstranten mit Verletzten“ geben nur ein ungenaues Bild der Lage; es werden jedoch keine Tatsachen mitgeteilt, aus denen sich ergibt, daß die Polizei die Durchsetzung des Versammlungsrechts der Klägerin nicht mit unmittelbarem Zwang im Sinne der §§ 57 ff. Polizeigesetz NRW erreichen könnte. Die Verbotsverfügung teilt auch nicht die ungefähre Anzahl unfriedlicher Gegendemonstranten im Verhältnis zu den vor Ort (Heumarkt) eingesetzten Polizeikräften mit, aus denen sich Rückschlüsse auf den behaupteten polizeilichen Notstand ergeben könnten. Auch aus der mitgeteilten Tatsache, daß der Zugang zum Heumarkt „durch eine Vielzahl von Gegendemonstranten blockiert“ gewesen sei, erhellen sich nicht die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes.
    Statt dessen zieht sich die Beklagte in ihrer Verbotsverfügung auf nicht näher dargelegte Verhältnismäßigkeitserwägungen zurück, die in dieser Form angesichts der aus Art.8 GG abgeleiteten verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Auslegung des § 15 I Versammlungsgesetz keinen Raum haben können.

    Inwieweit ein Einschreiten gegen die Störer zu massiven Beeinträchtigungen von Rechtsgütern unbeteiligter Personen bei der Zuführung der Versammlungsteilnehmer zum Heumarkt führen würde, unterliegt einer Prognoseentscheidung, die gleichfalls auf Tatsachen gestützt werden muß, nicht jedoch auf bloße Vermutungen beruhen darf (BVerfGE 69, 315/354).
    Derartige Tatsachen werden in der Verbotsverfügung ebenfalls nicht mitgeteilt.

    Die angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit als Lebenselixier der demokratischen Staatsform (Depenheuer in: Maunz/ Dürig, GG, 48. Lfg.2006, Art.8 Rn. 5) mangelhafte Begründung der Verbotsverfügung ist entweder Ausdruck unzureichender Kenntnis der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Problematik des polizeilichen Notstandes im Versammlungsrecht (woran wir bei pro Köln nicht glauben mögen) oder aber Erfüllung politischer Vorgaben.
    So hat der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Fritz Schramma, von der Verbotsverfügung bereits vor Bekanntgabe an die Klägerin Kenntnis gehabt.

    In jedem Fall gab es keine Situation, die als polizeilicher Notstand im Sinne der verfassungsgerichtlichen Interpretation zu bezeichnen war. Dies räumt letztlich auch der Polizeieinsatzleiter Polizeidirektor Temme ein, wenn er in einem Zeitungsinterview gegenüber dem „Kölner Express vom 24.09.2009“ auf die Frage „Warum kam es trotzdem durch Linksautonome zu Krawallen?“ antwortete: „Totale Sicherheit gibt es nicht. Uns war im Vorfeld bewußt, daß es Ausschreitungen geben könnte. Die haben wir aber zügig im Griff gehabt.“

    In ähnlicher Weise äußerte sich der Innenminister des Landes NRW, Ingo Wolf (FDP), indem er feststellte, daß die Polizei ihre Arbeit „souverän bewältigt“ habe (Zeitungsartikel in der „Westfälischen Rundschau“ vom 26.09.2008). Eine „souveräne Bewältigung“ sieht anders aus. Sie läßt sich jedenfalls nicht mit der Ausrufung des polizeilichen Notstands in Einklang bringen.

    Wenn somit kein polizeilicher Notstand gegeben war, durfte die Beklagte nicht gegen die Klägerin im Wege einer Verbotsverfügung vorgehen, sondern hätte sich mit versammlungsrechtlichen Maßnahmen an die Gegendemonstranten halten müssen. Ausweislich des Inhalts der Verbotsverfügung ist eine dahingehende Prüfung offensichtlich unterblieben.

    Durch die Verbotsverfügung wurde die Klägerin massiv in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise in ihren Grundrechten aus Art. 8 I und 5 I GG verletzt.

    Die Verletzung des Art.8 I GG (Versammlungsfreiheit) liegt vorliegend auf der Hand. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Recht aus Art.8 I GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden. Eine auf § 15 I Versammlungsgesetz gestützte rechtmäßige Verbotsverfügung beschränkt damit in wirksamer Weise die Versammlungsfreiheit.

    Da aber – wie dargelegt – vorliegend die Rechtswidrigkeit der Verbotsverfügung zu beobachten ist, kann eine wirksame Beschränkung des Grundrechts nicht eintreten.

    Darüber hinaus stellt sich die Verbotsverfügung auch als Verletzung des Art.5 I GG (Meinungsfreiheit) dar.

    Wegen der großen Bedeutung, die der öffentlichen Meinung in der Demokratie zukommt – so ist die Meinungsäußerungsfreiheit für die Demokratie schlechthin „konstituierend“ (BVerfGE 20, 97; 93, 292) -, wird die freie Bildung der öffentlichen Meinung als durch Art. 5 I GG mitgarantiert angesehen (BVerfGE 8, 112; 20, 98).

    Der Klägerin war es durch die angegriffene Polizeiverfügung in rechtswidriger Weise schlechthin verweigert worden, an der freien Bildung der öffentlichen Meinung im Wege der Versammlungskundgebung teilzuhaben (vgl. insoweit auch Isensee, Die Welt, 23.09.2008).

    Immer wieder haben politische und behördliche Vertreter im Vorfeld der angekündigten Versammlung der Klägerin offen oder hinter vorgehaltener Hand dazu aufgerufen, die Versammlung unter allen Umständen zu verhindern. In diesem Zusammenhang wurde meist ein Zitat angefügt: „Kein Schutz der Freiheit für die Gegner der Freiheit.“ Wer seine Entscheidungen nach dem Primat eines derartigen Zitats ausrichtet, sollte nachdenklich werden, wenn er nach dem Urheber forscht. Das Zitat wird Saint Just zugeschrieben, geäußert auf dem Höhepunkt des jakobinischen Terrors Anfang der 90er Jahre des 18. Jahrhunderts. Eine Losung solcher Herkunft sollte für einen Rechtsstaat suspekt sein (Hoffmann-Riem, NJW 2004, 2781). Zu den Errungenschaften des Rechtsstaats gehört, daß er inhaltlich neutral ist. Er darf Kritik nicht als erwünscht oder unerwünscht definieren und je nach dem Ergebnis dieser Definition rechtlich unterschiedlich behandeln (Hoffmann-Riem, a.a.O., S.2782). Wer meint, Grundrechte politisch einfärben zu dürfen, demontiert sie (Seifert, Die Polizei 1998, 206).

    Die Chancengleichheit auf Teilhabe an der politischen Willensbildung, die auch die Klägerin für sich in Anspruch nimmt und nehmen wird, verkörpert sich gerade in den Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Offenhaltung der gleichen Chance läßt sich aus dem parlamentarischen Gesetzgebungsstaat nicht wegdenken. Sie bleibt das Gerechtigkeitsprinzip und die existenznotwendige Selbsterhaltungsmaxime
    (vgl. Carl Schmitt, Legalität und Legitimität, 2. Aufl. 1968, S. 32). «

    Quelle: http://pro-koeln.org – newsletter

  4. Columbo habe ich gerne gesehen. Er ist gut getroffen. Aber eines fehlt noch: immer, wenn er mit seinen Fragen angeblich fertig war und schon am gehen war, fiel ihm doch noch ganz kurzfristig was ein. „Eine Frage hab ich noch.“ Ja, das ist Columbo. 😀

  5. „- Ihre College Unterlagen, besonders von der Columbia
    – Ihre Doktorarbeit auf der Columbia
    – Ihre Unterlagen von Harvard“

    Wenn das alles tatsächlich fehlen würde, hätte dass die US-Presse ja wohl bemerkt, oder?

  6. @PI: M.E. ist die juristische und publizistische Aufarbeitung der „Farce von Köln“ (mindestens) einen PI-Beitrag wert.
    Wenn man sich – wie Klüngel-Skandalschramma – nur mit sozialistischen Schranzen, „Investoren“, DuMont-Hofberichterstattern und DITIB-Vertretern umgibt, verliert man offensichtlich den Sinn für REALITÄT.

    4000 Polizisten für 150 Radikale
    Die Farce von Köln

    http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/617759/Die-Farce-von-Koeln.html
    (116 Kommentare )

  7. Habt ihr ein Problem Leute? Obama ist sicherlich wesentlich besser als McCain. Abgesehen davon ist der Artikel ja wohl Schwachsinn.

  8. Sonst ist nichts zu finden außer Zweifel an seiner Biografie?
    Die Harvard Law School selbst nennt Obama wiederholt als HLS Absolventen (Obama ’91), das würden sie wohl kaum tun, wenn er keinen Abschluss hätte.
    http://www.law.harvard.edu/news/2007/03/15_obama.php
    Ziemlich schwach das Ganze.
    Übrigens hat sich GW Bush in seiner Studienzeit nicht gerade mit Ruhm beckleckert….

  9. bitte, herr unwichtig (#16), nur ein einziges argument, weshalb barry hussein nobama besser sein sollte als mccain. er ist „an empty suit“, der mit den falschen programmen (sozialistisches gedankengut) den usa sehr schaden wuerde.

    – mehr staat,
    – hoehere steuern (wenn er den menschen mit niedrigerem einkommen auch eventuell durch einen tax-cut 10 dollar in die linke tasche steckt, holt er dann 30 aus der rechten wieder raus),
    – in den chicagoer korruptionssumpf verstrickt (da wird ueber rezko noch einiges ans tageslicht kommen)
    – mit sehr dubiosen menschen im umfeld: terrorist ayers, ref. wright, etc.
    – auf der „bestechungsliste“ von fannie und freddie an zweiter stelle (weshalb haben wohl die demokraten 2005 neue regelungen abgeblockt, als u.a. mccain vor der bevorstehenden finanzkrise gewarnt hat?)
    – ist gerade dabei zu versuchen, die meinungsfreiheit ausser kraft zu setzen (seine anwaelte setzen radiostationen unter druck, die ads senden, die obama schlecht aussehen lassen – die ads beruhen auf tatsachen, die allerdings dem „empty suit“ nicht passen)
    – sein ungeklaertes verhaeltnis zu den museln
    – seine ungeklaerte „herkunft“
    – seine schwachsinnigen plaene in bezug auf das verhalten gegenueber achmachmirdendschihad und anderen geisteskranken
    – sein verrat gegenueber den usa: als er im irak war hat er versucht „hinten herum“ die irakische regierung dazu zu bringen, mit der bush-regierung keine verhandlungen ueber den truppenabzug zu fuehren und keine vereinbarungen zu treffen (in den usa hat er den schnellen truppenabzug gepredigt, diese linke socke). das ist unterwanderung der regierung im kriegsfall. auf gut deutsch: verrat

    und diese liste liesse sich ewig lange fortsetzen

  10. #12 Philipp

    Hochinformativer juristischer Text, wegen der besonderen und allgemeinen Bedeutung für unsere Deutschen Grundrechte ungekürzt.

    Nun spielt zum ersten mal der Vorsitzende von Pro-Köln, Rechtsanwalt Markus Beisicht, seine gesamte Kompetenz und Stärke aus. Seine Klage ist ein juristisches Meisterstück. Ausgezeichnet! Ich sehe bereits die Schweißperlen an der Stirn von OB Schramma.

  11. #19 JJPershing

    Eine beglaubigte Kopie ihrer Original-Geburtsurkunde. Der Mann kann nicht Präsident werden! Den gibt’s ja gar nicht!

    Die amerikanische Verfassung schreibt vor, dass, um amerikanischer Präsident werden zu können, man als Amerikaner geboren sein muss.

    Dies ist laut folgender, im August 2008 abgesetzter Klage nicht der Fall:

    http://www.americasright.com/2008/08/obama-sued-in-philadelphia-federal.html

    Die Umstände Obamas Geburt sind sehr komplex. Geburtsurkunden wurden möglicherweise gefälscht. Es besteht die Möglichkeit, dass Obama in Kenia geboren wurde. Siehe Link.

  12. #22 monsignore

    ich hoffe das ganze verläuft nicht im sand! wäre schade!

    Diese Klage kann praktisch gar nicht im Sande verlaufen. Schon allein wegen des großen öffentlichen Interesses daran. Das Urteil kann nur lauten, dass das Verbot der Veranstaltung rechtswidrig war. Oder man einigt sich auf einen Vergleich – in jedem Fall wird es dazu führen, dass es eine Neuauflage des Anti-Islamisierungskongreßes geben wird.

  13. @#20 Meister Eder

    „Ich sehe bereits die Schweißperlen an der Stirn von OB Schramma.“

    Und die Klüngel-Investoren hoffen, daß die internationale Presse nicht nachfragt, wo der Nickname „Skandal-Schramma“ eigentlich herkommt.
    Ich habe viele Kommentare zur „Kölner Farce“ gelesen. ~70-80% sehen den Rechtsstaat und die Versammlungsfreiheit gefährdet, und verachten die stinkenden rotbraunen „autonomen“ SA-Horden.

    Aufgeklärter türkischer Mitbürger zum Thema „linke Toleranz“ 🙂 :

    „Türkiyem meint

    In der Türkei sagt man:

    „Ein Türke geht immer auf der rechten Seite!

    Nicht links!

    Links ist nicht gut, links ist kommunistisch!“

    So geht Multikulti.
    Fundort:
    http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/22/940998.html?cmp=2#commentindex

    Aus dem Gedächtnis, Kommentar-Titel:

    “ Köln kämpft gegen Rechte
    – z.B: das auf Versammlungsfreiheit.“

  14. @21 residentalien

    „bitte, herr unwichtig (#16), nur ein einziges argument, weshalb barry hussein nobama besser sein sollte als mccain.“

    Obamas Pläne in Sachen Health Care würden von 47mio Unversicherten 34mio wieder versichern, wärend es bei McCain nur an die 5mio wären.

    Ist denke ich schon mal ein sehr gutes Argument für Obama.

  15. #18 HerrUnwichtig

    Habt ihr ein Problem Leute? Obama ist sicherlich wesentlich besser als McCain. Abgesehen davon ist der Artikel ja wohl Schwachsinn.

    Ist dir das selbst eingefallen oder hat dir das dein Imam eingeflüstert?

  16. Also was ich über den Dünnpfiff gehört habe, den Sarah Palin bei Interviews verzapft, die als evtl. Vizin ja nur einen Herzstillstand von einem evtl. 72 jährigen Präsidenten entfernt wäre, nehme ich auch lieber Obama. Leute, keiner der an der Macht ist, ist sauber!

    Pailin Interview

  17. #28 LARRY

    Ist denke ich schon mal ein sehr gutes Argument für Obama.

    Natürlich, alle rein in die Krankenversicherung. Dazu noch Sozialhilfe, eine schöne Wohnung usw., eine steuerfinanzierte Rundumversorgung von der Wiege bis zur Bahre. Die Folgen kann man in Deutschland bewundern.

  18. #18 HerrUnwichtig (30. Sep 2008 14:05)

    Oder Herr Trollinger mit dem Tarnkäppchen?

    Ich warte seit zwei Tagen auf Belege von Ihnen?

    Hier mal mein Post von gestern, unbeantwortet!

    War klar.

    #31 Wolfrabe (29. Sep 2008 12:55)

    #30 HerrUnwichtig (29. Sep 2008 12:35)

    Wissen Sie, was mich an Leuten wie Ihnen am meisten stört?

    Sie tauchen hier im Forum auf, labern die ganze Zeit unbelegtes Zeug von Pro Köln, wenn man Ihren Text liest, sehe ich nur Pro Köln und NPD.

    In meinen Augen sind Sie einfach nur ein Troll, der unter einem Tarnmäntelchen Pro Köln diskreditieren will.

    Ich fragte Sie gestern schon nach Belegen, und wie nicht anders zu erwarten, keine Antwort.

    Und kommen Sie mir jetzt nicht mit Rouhs oder so, das ist bekannt und hier schon reichlich diskutiert.

    Was Sie hier für einen Mist verbreiten, sind ziemlich harte Vorwürfe, also belegen sie diese, oder gehen wieder zu Inymedia, oder woher immer sie auch gekommen sind.

    Gerade habe ich das nochmal gelesen, und mir sind da noch ein paar Nettigkeiten aufgefallen, unter anderem so nebenbei mal Herrn Beisicht mit Adolf verglichen, die DVU auch nochmal mit mit ins Textbild gebracht.

    Hier mal ein Zitat von Ihnen dazu(Nr.30):

    Das ist auch der einzigste Grund warum Pro Köln im übrigen im Verfassungsschutzbericht auftaucht, weil sie Kontakte zu nachweislich rechtsextremistischen Parteien haben.

    Hier die von Ihnen Beklagte dazu:

    Das Innenministerium stützte seine Wertungen schwerpunktmäßig auf das folgende Zitat von der pro-Köln-Internetseite: „Schluß mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitrittes der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in Deutschland!

    Wissen Sie,ich beobachte die Pro`s auch sehr genau, aber beim Lügen habe ich die Pro`s noch nie erwischt.

    Also wie sieht`s jetzt aus Herr Trollinger, kommt da jetzt noch was?

  19. #23 Meister Eder (30. Sep 2008 14:34)

    Räusper.

    😉

    Die Klage wird vom Dortmunder Rechtsanwalt André Picker vertreten

    href=“http://www.pro-koeln.org/artikel6/klage.htm“>Quelle

  20. #16 Deutsch-Indianer (30. Sep 2008 13:52)

    “- Ihre College Unterlagen, besonders von der Columbia
    – Ihre Doktorarbeit auf der Columbia
    – Ihre Unterlagen von Harvard”

    Wenn das alles tatsächlich fehlen würde, hätte dass die US-Presse ja wohl bemerkt, oder?

    Nein, würde sie nicht. Die US Presse LIEBT Obama, egal was er tut oder was er macht. Er und seine Anhänger kommen mit allem davon. Man erinnere sich z.B and die „potatoe“ Affäre vor Jahren. Der Politiker damals war Republikaner. AUFSCHREI in der Presse. Aber das Bambi nicht weiß dass die USA 50 und nicht 57 Staaten haben, ist egal. Dass sein Vize von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, ist egal (lt. Biden sprach FDR -Präsident Roosevelt- 1929 zum amerikanischen Volk im Fernsehen; Öl ist böse, Kohle ist böse).

    Obama ist dort wo er ist nur weil er schwarz ist. Er spielt die Rassenkarte doch andauernd aus. Brauchbare Ideen hat er keine. Unter ihm werden die USA zu Deutschland 2.0.

  21. #28 LARRY, da scheinst du was verwechselt zu haben, das war aus dem Programm von Hillary, die hatte wenigstens eins und nicht nur change, ich weiss bis heute nicht wer da vom wem abgeschrieben hat, die Bayerische SPD von Osama oder umgekehrt. Und so schlecht finde ich es nicht, wenn jeder einen Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung bekommen kann. Die ist in Amerika mittlerweile selbst für viele kleinere Firmen unbezahlbar geworden. Dort verdienen die Ärzte auch wesentlich mehr wie hierzulande.
    Aber das sollte man nicht so machen wie Ulla Schmidt, dass das komplette Gesundheitssystem quasi verstaatlicht wird und jeder gezwungen in eine KV einzutreten.

    #31 Kunzlinger
    Und wegen S Palin, ich hab mir die Videos jetzt nicht angetan aber was darunter steht, ihr aussenpolitisches Wissen hat sie aus Büchern und der Bildung, darin unterscheidet sie sich freilich erheblich vom (Au)tor(en) dieser Webseite, der hat seine Bildung wahrscheinlich aus der (linken) Presse, was ja viel besser ist. Und was ist daran verwerflich, wenn man das Land, in dem man Vizepräsident werden will, liebt. Für einen linken ist es natürlich besser man hasst es, nur warum geht man dann nicht in ein Land. in dem man sich wohler Fühlt, wie Kuba, Nordkorea, China usw.

  22. Egal, was ist, worüber man hier diskutiert, woran man verzweifelt:

    Die Region Köln (wer nicht?) braucht dringend eine wahrhaft unabhängige, überparteiliche Zeitung.

    Basis könnte PI sein. Aber man braucht auch einen ganz starken Partner dazu. Springer? Bauer? Murdoch?

    Wie sonst könnte man der faschistoiden Systempresse contra geben?
    Etwa dem Stadtanstürmer.

    PI ist fantastisch, Internet ist nur streifenweise gut, aber im Kiosk hängt davon nun mal davon nichts.

  23. Ach ist das schön! Für mich als totalen Columbo-Fan! Komme nach Hause, mache PI auf und sehe …. Columbo! 🙂
    In dem Film mit dem Country-Sänger als Mörder, gespielt von Johnny Cash, hatte er den mit einem Trick genötigt, den Tatort nochmal aufzusuchen. Tief im Wald und mitten in der Nacht. Als beide dort nebeneinander im Auto saßen, meinte der Mörder „Daß Sie keine Angst haben … hier draußen mit mir allein …“ Columbo: „Ach wissen Sie … wer so eine gute Musik macht, wie Sie … der kann nicht vollkommen schlecht sein.“

    Aaaaach, fast hätt ichs vergessen! Es gibt sogar ein Columbo-Forum! http://forum.icolumbo.de/index.php Hätten Sie DAS gedacht? Oh, jetzt muß ich aber wirklich gehen! Sonst meint meine Frau noch, ich sitze schon wiedermal mit dem Mörder bei einem Glas Cherry. Hm … die kommt manchmal auf Ideen! Verstehen SIE das? Hm … ich auch nicht! Bis morgen, Sir! 🙂

  24. Die Parteigänger Barracks in Behörden und Institutionen haben dicht gemacht. Nichts kommt mehr ans Tageslicht, weder über Obama, noch über Barrack. Und über Barrack Obama schon gar nicht. Verwirrspiel.

    Interessant wäre, zu wissen, wie Obama Bin Barrack Im Laden gegenüber darüber denkt.

    Osama Bin Barrack.

  25. @ doenerschiss 17:44

    Ja, eine printed Version von PI wäre gut. Aber der starke Partner müsste doch nicht in D sein
    – könnte doch auch zB. in Tschechien oder Polen sein. Die sind viel aufgeschlossener, was dieses Thema betrifft. Oder der Kopp-Verlag?
    Springer ist keine Idee.

  26. Ein Herr Gaddhafi aus Libyen hat ganz eigene Erwartungen, was Obamas Politik angeht.

    Bitte unbedingt Gaddhafis Rede ansehen, oder gleich nen Artikel draus machen:

    http://de.youtube.com/watch?v=ikAnCz4OkOI
    (englischer Untertitel)

    Gaddhafi hält Obama für einen Moslem, der mit Israel aufräumen wird und der auch ansonsten ganz im Interesse des Islams Politik betreiben wird.

    Selbst wenn sich Gaddhafi Illusionen hingibt – für Obama sprechen Gaddhafis Hoffnungen nun wirklich nicht.

    gruß
    Roger

  27. #40 doenerschisss (30. Sep 2008 17:44)

    „Die Region Köln (wer nicht?) braucht dringend eine wahrhaft unabhängige, überparteiliche Zeitung.

    Basis könnte PI sein. Aber man braucht auch einen ganz starken Partner dazu. Springer? Bauer? Murdoch“

    #43 Aborigina (30. Sep 2008 19:08)

    Fangt doch mal klein an!
    Stellt euch aus ein paar PI-Artikeln selbst eine kleine 2,4,6-Seiten-Zeitung zusammen und kopiert und verteilt sie.

  28. #37 The Penguin (30. Sep 2008 16:33)

    Ach Gottchen. Es gibt auch Repuplkaner-affine Medien. Die zumindest würden es wohl bringen.

  29. Ich wundere mich was daran so seltsam sein soll wenn eine 25 Jahre altes Studienarbeit verschwunden ist. Ein Professor der 25 Jahre lang alle Studienarbeiten seiner Studenten aufhebt braucht ein SEHR großes Büro. Es handelt sich ja auch nicht (wie oben so bezeichnet) um seine Doktorarbeit, sondern nur um eine ~25-seitige Ausarbeitung.

    Inhalt der Arbeit war Verhandlungstaktik mit der Sovietunion. Zum Vergleich: Geschrieben 1982, als der zur Zeit amtierende Präsident die zweite von Papis Firmen ruiniert hatte und kurz vor seinem ersten Alkoholentzug stand.

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