Das neue Waffengesetz erregt weiterhin die Gemüter. Insbesondere die schwammigen Formulierungen bezüglich des Führens von Einhandmessern beunruhigen Bürger, die solche für Freizeit, Beruf oder zur Vorbereitung auf eine in deutschen Verhältnissen nicht unwahrscheinliche Notwehrsituation dabei haben. Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nähren jetzt den Verdacht, dass man die Rechtsunsicherheit für viele aus Gründen der „political correctness“ in Kauf genommen hat.
Die Eindeutigkeit von Gesetzesformulierungen, die möglichst wenig Raum für unterschiedliche Auslegungen durch die Exekutive läßt, ist eine wesentliche Bedingung von Rechtstaatlichkeit. Daran gemessen ist das neue Waffengesetz mit seinen undefinierten Ausnahmen wie „anerkannten Zwecken“ gründlich misslungen. Auf der Seite Abgeordnetenwatch nimmt Minister Schäuble gleich zweimal Stellung und erklärt augenzwinkernd, das sei ja alles nicht so gemeint. Der Bürger soll sich jetzt unter der Maximalstrafdrohung von 10.000 Euro darauf verlassen, dass der Polizeibeamte vor Ort die wahren Intentionen des Gesetzgebers schon richtig erraten wird:
Betrifft: Waffengesetz – Einhandmesser
Sehr geehrter Dr. Schäuble,
in Ihrer Antwort an Herrn Schneider vom 31.03.08 schreiben Sie zum neuen Waffengesetz, dass ein Gürtelholster mit Druckknopfverschluss eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit für die ab dem 01.04.08 mit einem Trageverbot versehenen Messer darstellt. Im Gesetz ist das berechtigte Interesse u. a. mit einem „allgemein anerkannten Zweck“ definiert. Ein solcher Zweck ist in meinen Augen die ständige Bereitschaft, als Ersthelfer an einem Unfallort tätig zu werden und so z. B. mit Hilfe eines Einhandmessers (wie es auch viele Rettungs- und Einsatzkräfte nutzen) Personen aus einem KFz zu befreien.
Diese Auslegung würde aber einer generellen Trageerlaubnis gleich kommen, solange man ggü. den Polizisten vor Ort die o. g. Tragebegründung angibt. Sind Sie der Auffassung, dass diese „schwammige“ Formulierung im Gesetzestext glücklich gewählt wurde? Nach Ihren Ausführungen soll mit dem Gesetzt vor allem „der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.“ Wäre in diesem Fall nicht eine Altersbeschränkung (z. B. frei ab 25 Jahren) für diese Messer sinnvoller und v.a. eindeutiger gewesen, als alle Bürger dadurch einzuschränken, dass sie diese praktischen (Rettungs-) Werkzeuge zukünftig nicht mehr mitführen können, ohne ein Bußgeld zu fürchten?
Oder sind Sie der Auffassung, dass dieses Gesetz lediglich eine Handlungsgrundlage für die Polizei darstellt und ein erwachsener, gesetzestreuer Bürger niemals ein Bußgeld bei der „gewöhnlichen Nutzung“ (Brot schneiden, Briefe öffnen, Erste Hilfe…) eines Einhandmessers in der Öffentlichkeit zu befürchten hat? Falls ja, werden auch alle Polizisten entsprechend angewiesen oder können diese je nach persönlicher „Tagesform“ von Fall zu Fall unterschiedlich entscheiden, ob der Bürger ein berechtigtes Interesse am Tragen eines Einhandmessers hat?
Mit freundlichen Grüßen
Mark PadbergSehr geehrter Herr ,
die Regelung des neuen § 42a Waffengesetz (WaffG) enthält in Absatz 3 Ausnahmen, die das Führen von Messern bei berechtigtem Interesse auch weiterhin ermöglicht.
Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des „allgemein anerkannten Zwecks“ schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten „Unzulässiger Lärm“ und „Belästigung der Allgemeinheit“ (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.
Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang SchäubleBetrifft: Waffengesetz – Messer
Sehr geehrter Herr Innenminister
Ich habe einige Fragen zur Änderung des Waffengesetzes und würde mich freuen, wenn Ihre Klarstellungen in einer Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz präzisiert würden, um zukünftig Missverständnisse bei eventuellen Kontrollen zu vermeiden.
1. Frage
Ich besitze ein Messer mit einer Klingenlänge von 25 cm. Damit streife ich bei ausgedehnten Wanderungen, abseits jeglicher Zivilisation durch Wälder, Büsche und wenn es sein muß, auch durch Dornenhecken, die eine lange Klingenlänge erfordern. Dies möchte ich auch in Zukunft tun. Ist dies nach dem 1. April weiterhin erlaubt?2. Frage
Zu dem oben genannten Messer ist ein stabiles Futteral vorhanden, das am Gürtel getragen wird. Ein zusätzlicher Riemen mit Druckknopfverschluss verhindert ein unmittelbares Herausnehmen des Messers. a) Wie darf ich vor oder nach einer Wanderung dieses Messer legal in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren? b) Was versteht der Gesetzgeber unter –verschlossenem- Behältnis genau. Welche Verschlussmechanismen sollte ein am Gürtel geragenes Holster haben, um die Eigenschaft – nicht zugriffsbereit – zu erfüllen?3. Frage
Klingenlänge von Messern
In §42a ist das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten. Bezieht sich die Klingenlänge auch auf die Einhandmesser oder ist das Führen der Einhandmesser ab nächsten Monat grundsätzlich verboten und nur noch feststehende Messer erlaubt, wenn deren Klingenlänge nicht länger als 12 cm ist.Mit freundlichen Grüßen
Winfried SchneiderSehr geehrter Herr ,
ab dem 1. April 2008 gilt für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit die neue Vorschrift des § 42a Waffengesetz. Den Wortlaut der Vorschrift habe ich am Ende für Sie aufgeführt.
Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.
Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen.
Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein
unbeschwertes Vergnügen!Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang SchäubleP.S.: § 42a Waffengesetz lautet wie folgt:
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder
Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein
berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Wenn wir den Herrn innenminister richtig verstehen, hat das neue Gesetz also eine ganz bestimmte Zielgruppe, nämlich kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund, die die jetzt generell verbotenen Waffen bevorzugt für Straftaten einsetzen. Das ist durchaus glaubhaft, denn in der Kriminalität deutschstämmiger Erwachsener spielen Einhandmesser keine wesentliche Rolle. Warum aber dann nicht ein Gesetz, dass die Absichten des Gesetzgebers, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, unmissverständlich zum Ausdruck bringt, anstatt eines Gesetzes, dass alle Bürger vom augenzwinkernden Wohlwollen des Polizisten vor Ort abhängig macht, wie man es sonst nur aus Bananenrepubliken kennt?
Möglichkeiten für solche Gesetzesregelungen gäbe es. Im liberalen Waffenrecht der Schweiz gelten die einfachen Bestimmungen ganz selbstverständlich nur für Schweizer. Ausländer benötigen eine besondere Erlaubnis zum Waffenerwerb, Ausländern bestimmter Nationalität ist er generell verboten. Auch eine klare Altersbeschränkung hätte das Problem auf rechtstaatliche Weise regeln können, ebenso wie die Unterstellung von Einhandmessern unter den bereits existierenden „kleinen Waffenschein“ für Gaswaffen, den volljährige Bürger ohne Probleme oder besondere Begründung erhalten, wenn sie nicht kriminell oder extremistisch auffällig geworden sind.
All das hätte der Polizei die erwünschten Möglichkeiten zum Eingreifen gegen die „Zielgruppe“ ermöglicht, ohne generell alle Bürger zu potentiellen Straftätern zu machen, die von der bewussten Duldung durch den Beamten vor Ort abhängig werden. Dass es keine den Aussagen des Ministers entsprechenden Durchführungsvorschriften für die Polizei gibt und auch nie geben wird, versteht sich dabei von selbst. Ein Gesetz aus politischer Feigheit für alle Bürger zu erlassen und dann die Polizei anweisen, es nur gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe anzuwenden – das wäre tatsächlich ein rechtstaatlicher Skandal.
Wenn der Gesetzgeber sich für die Lotterielösung entschieden hat, kommt dafür nur eine Erklärung in Frage: Man fürchtete das Diskriminierungs-Geschrei der „Zielgruppe“ und ihrer politischen Fürsprecher. Man scheute sich, das immer offensichtlicher werdende Problem beim Namen zu nennen. Und opfert statt dessen lieber wieder ein Stück Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.
(Spürnase Lieutenant Colonel)
Like
Die Migranten werden sich darauf berufen, daß das jeweilige Messer einen folkloristischen Bezug hat und daher getragen werden darf.
Selbst wenn das Gesetz eindeutig wäre, legen die Behörden es nach Gutdünken aus!
Trage ich das Messer bei mir, wird es sicher anders dargelegt, als wenn ein zugereister Freund ein solches mit sich führt. Oder eine bekannte Person!
Vor der letzten Bundestagswahl stand an einem Sonntag in den Sonntagszeitungen, daß als Wahlkampfspende ein gestifteter Gehstock eines ehem. Vorsitzenden einer Partei versteigert werden sollte in einem I-Aktionshaus! Gleichzeitig berichtete die Journalie, daß es sich dabei um einen Stock mit einer innen befindlichen Klinge handelt!
Dies ist verboten. Sowohl der Besitz und natürlich auch der Handel! Ich marschierte direkt am Morgen zur Polizeiwache und beschwerte mich über solch eine Auktion. Nach langem Zögern eröffnete man mir, daß man sich drum kümmere, aber eine Anzeige wurde nicht aufgenommen. Zeit, dies Auktion zu beenden und den Stock einzuziehen, war genug. Die Auktion lief noch 7 Tage am Tag meiner Beschwerde. Nach vilen Wochen teilte man mir mit, daß die Staatsanwaltschaft diesen Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat. Das ist nun 3 Jahre her! Ergebnis? Stcok versteigert – fertig!
So wird es nun auch vielen anderen gehen. Da bleibt es dem Ordnungshüter überlassen, wies weitergeht und wenn die Position hochgenug ist, —na ja, dann eben nicht!
Einhandmesser??
Ich speise sehr oft mit Messer und Gabel, jedes jeweils in einer Hand. Bin ich nun ein gefährlicher Gesetzesbrecher?
Ein sehr schwammiges Gesetzt.
Wer es als Hobby benutzt ( Jäger aufbrechen des Wildes, etcc.pp)
soll es mit einen „kleinen Waffenschein“ melden müssen. Dazu gehört keine Vorstrafen.
.Zum Gurte durchschneiden gibt es spezielle Gurtmesser.
Wenn Polizei-Feuerwehr-Rettunggsdienste eins brauchen, im Einsatz Ok.
Aber in rein privaten Umgang im öffentlichen Bereich hat kein Messer was zu suchen, und gehört richtig angemessen Bestraft.
Aus-Basta.
Vielleicht sollte sich Schäuble mal das Südtiroler oder Schweizer Modell ansehen,
aber der Deutsche weiß ja so wiso alles besser…
Ich trage täglich ein Einhandmesser bei mir, auch in der Freizeit. Ich pfeif auf das neue Gesetz, die können mich mal.
#2 Gilgenbach
Welcher Parteivorsitzender (ausser AKP Ergödän)hat den so ein Degenstock/Stockdegen?
Gleiches Hickhack gab es doch schon damals, als die Gesetze zu Gewaltbekämpfung in der Ehe auf den Weg gebracht wurden. Jeder wusste, dass diese Gesetze nicht gemacht wurden, weil etwa deutsche Männer plötzlich ihre Frauen häufiger verprügeln und man deswegen plötzlich dringenden Handlungsbedarf sah. Tacheles hat aber keiner geredet. Wie üblich schön feige, wieder um den heissen Brei gerührt.
#4 Schlernhexe
Ich bin ja auch ein Freund vom Messerverbot wenn es Faustmesser, Butterfly, Stossmesser, Dolche usw. Also die braucht wirklich kein Mensch im Alltag.
Und ich bin schon ein Waffennarr, aber hier trifft es ein wirkliches Taschenmesser bzw. Alltagswerkzeug.
# 6
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=586132
🙂
Nun haben wir also auch schon eine koranische Rechtssprechung (mir wäre eine koreanische lieber 🙂 ), indem wir Gesetze „schwammig“ gestalten, damit es im Ernstfall so passt, wie man es braucht!
Rettungsversuche von Gefährdeten mit dem Messer…
Einsatz in der Natur, oder nützliches Werkzeug…
Wie JÄMMERLICH!!!
Was ist das im Vergleich zur Ähre, die es dem freundlichen Migranten gebietet ein solches Statussymbol zu tragen?
Niemals würde er es gegen Menschen zum Einsatz bringen, außer natürlich in Notwehr ggü. dem rechten Mob, der Deutschlands Straßen terrorisiert! Natürlich muss man den „Menschen“ als solches definieren, aber daß kann er – der Migrant – besser, weswegen wir ihm diese Definition überlassen können!
Und sollte es jemals – und wir wissen, wie absurd dieser Gedanke ist – dazu kommen, daß er dieses Messer gegen einen anderen Menschen nutzen muss, so muss die Ursache bei uns selbst zu finden sein, denn er – der Migrant – ist vom Frieden geleitet, den er aus seiner Religion schöpft!
Oh, ihr Rechtspopulisten und islamophoben Nazis, wehe euch, wenn ihr ihn – den Migranten – provoziert!
Dringend würde ich Jeden raten, wenn er in Urlaub fährt, sich über die ausländischen Bestimmungen sich zu Informieren, denn dort sind die Gesetze strenger wie in D / zbsp It-CH, das Östereichische kenne ich nicht.
Wenn ich ins Ausland fahre, habe ich grundsätzlich keine Waffe im Auto..
wenn man schon nach dem Abstechen oder Tottrampeln eines Deutschen auch noch in fortgeschrittenem Alter von einem 68er Schwarzkittel nur ein Dudu bekommt und feixend die Juxbude (vormals Gerichtssaal) verlassen kann, da kann man sich die Wirkung „verschärfter Waffengesetze“ auf einen Invasorenlümmel leicht vorstellen. Die gefährliche Tatwaffe sind ohnehin die Indoktrineure in den Moscheen, die dem Killernachwuchs täglich einbläuen alle Nichtmoslems seien Affen und Schweine die man schlachten muß. Lesen die denn die Haßpostille Koran nicht unsere Politmarodeure?
@1
Genau, um das zu versichern gibts im Internet ja genug Videos, die die Folkloreveranstaltungen dem nichtmoslemischen Publikum nahebringen. Oft dürfen nichtmoslemische Menschen sogar eine tragende Rolle darin spielen. Kann jeder Musel bei der Polizeikontrolle dann von seinem Handy den Beamten vorspielen.
Hallo der Templer 6#
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=586132
#3 Parsifal (11. Apr 2008 16:21)
Ja, und ein Rechtspopulist.
😉
Nochmal der Templer
….und wo steht irgendwas von einem Urteil?
Obwohl der Betreffende schon vorbestraft war – nichts!
Das meine ich mit Gerechtigkeit und Gleichbehandlung!
8#-4# DerTempler
Zu welchen Zweck ein Beamter oder Bänkler Zbsp
auf den Weg zum Arbeitsplatz ein Messer braucht, kann ich nicht nachvollziehen.
Mir ist es egal, ob er sich im Büro seine Fingernägel mit einen 10 cm oder 20 cm Messer putzt.Für nicht autorisierte Personen hat das mitführen von Messern ab einer Länge von 8 cm (Klinge)nichts in der öffentlichkeit zu suchen. Braucht einer ein längeres (Wandern ettc.pp ) soll es gemeldet sein.
Folklore?
Verwechselt da Schäuble die Stutzen von den Schützen, oder den Mohamed auf den Weg in die HALAL-Metzgerei;-)
Wenn der FÜHRER aller Türken unter großem Jubel sein Messer zieht, darf der kleine Mehmet oder Murat diesem Vorbild doch wohl folgen. Drauf angesprochen, muß er dann nur sagen: ey mann, krieg isch voll de krasse Paket von Istanbul, muss isch aufmache! oder auch: muss isch deutsche kartoffelsack aufschlitze! na,na, na….wie doppeldeutig (pööööse!)
Mit Hilfe eines schwammig formulierten Gesetzes soll also die Polizei in die Lage versetzt werden, jungen Migranten bereits im Vorfeld einer Gewalttat die Messer abnehmen zu können.
Wo bitte ist also das Problem ?
Liebe PI Redaktion,
ihr müsst euch einen anderen Stil angewöhnen !
Manchmal fühle ich mich bei eurer Anti-Musel Rhetorik echt an Tante Frauke und RTL Exclusiv erinnert.
Eure Anstrengungen in Richtung Ironie gehen einfach zu oft daneben, sind zu seicht um Ernst genommen zu werden.
Der heutige Gastbeitrag von Christian S. (Über die verlorene Freiheit) war eine wohltuende Abwechslung.
Ironie muss man können oder man muss es lassen.
Nicht umsonst bleiben die Leserzahlen bei 25.000 hängen.
Man , man, muß man sich wegen den…
jeden Tag aufregen?
Vor zwanzig Jahren, sagt mein Mann, hätte man nie über so etwas Diskutieren brauchen.
Das “ verschärfte Waffengesetz “ (2000) haben wir nur den Kulturbereichern zu verdanken.
Übergriffe Südtiroler gegen Ausländer 2,
Ausländer gegen Südiroler 175 ( 2007)
Kam in den letzten 20 Jahren EIN Gesetz von Bedeutung aus unserem Parlament, das nicht sofort verschlimmbessert werden musste?
Und für diesen legislativen Murks bezahlen wir 613 sogenannte Abgeordnete.
Die Hälfte davon kann ohne Probleme den gleichen Mist liefern.
#20 vollmuffel
Das Problem ist, dass die Praxis zeigt, dass es oftmals nicht die trifft, die es treffen soll, sondern den Bürger der sich vorhatte zu schützen. Ein Kulturbereicherer der sein Messer zum Begehen von Straftaten nutzt, wird weniger bekommen, als der Deutsche, der jahrelang sein Messer etc. ohne Benutzung mitgeführt hat und lediglich bei einer blöden Kontrolle aufgefallen ist.
So sinnvoll Forderungen erscheinen, spezielle Gesetze, hier Messerverbote, für männliche Jungendliche aus Messerstecherkulturen zu erlassen, könnt ihr euch vorstellen, welches Geschrei ertönen würde, beschlösse der Bundestag ein Messerverbot für Muselmanen? Das steht unter der momentanen Lage kein Politiker durch. Unsere Berufsbetroffenen und die Empörungsbeauftragte(n) würden sofort Rassismus wittern, historische Vergleiche anstellen und konstruieren, wahrscheinlich sogar das Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte in den 30ern heranziehen. Die nächsten würden dann behaupten, ohne die Messer würden die armen Einwandererkinder den Nazihorden völlig schutzlos gegenüberstehen, etc, pp.
Realistisch betrachtet, ist das schon ganz ordentlich gedacht, wenn auch leider die ausführenden Beamten auf Gedankenleserei angewisen sind. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Dienstweisungen für die unteren Ränge gibt (die ohnehin nicht lange geheim wären), in denen die ausschließliche „Entwaffnung“ der Problemgruppe angewiesen wird.
Im übrigen ist es natürlich einfacher, einem zivilisierten Menschen erfolgreich um die Herausgabe des Messers zu bitten, als einer Truppe aufgeputschter Jungtürken mit uferloser Verwandschaft die Messer abzunehmen. Die praktische Anwendung des Gesetzes wird uns u.U. noch beschäftigen.
Positiv sehe ich allerdings die Verknüpfung mit einer Ordnungswidrigkeit, damit nimmt man die Verhängung der Strafe den Gerichten weg und übergibt die Entscheidung Menschen, die weniger weltfremd sind, eventuell auch schon Feindberührung hatten und sich in der Anonymität einer Behörde verstecken können.
@#21 Linkenscheuche:
Das ist nunmal das platte Niveau, der beim Versuch rauskommt, die Volksgemeinschaft wieder gegen etwas fremdes zu vereinen. Xenophobie war nie ein Merkmal der Intelligenz, aber dieses komische „wir müssen als Deutsche gegen die Bedrohung zusammenstehen“ – Getue ist ein typisch deutsch-faschistischer Reflex. Das finde ich ehrlich gesagt bedrohlicher als ein paar blöde Islam-Faschisten, weil diese nunmal doch noch eine Minderheit sind. Jaja und ab 5 Uhr wird zurück geschossen, schon klar. Ich frag mich ohnehin, wann hier der erste Depp einen Ariernachweis fordert, Ansätze in die Richtung gab es hier ja schon genug.
Bei Kontrollen von zugewanderten Ausländern, auf Strassen . oder Gebäude-Razzien,wurde an Vergehen festgestellt
a)18% gefälschte Aufenthaltsg,,,Führerscheine etcc.pp
20 % Drogenbesitz
60% Verstoß gegen das Waffengesetz u a. Schußwaffen und zu lange Messer, auch Hieb und Faustwaffen
Statistik von der Präfektur Bozen (2007 ) es handelte sich um 738 Fälle die zur Anzeige gebracht wurden.
Ist dies nur ein regionales Südtiroler Problem ?( mehr Kontrolle wegen Grenznähe ,oder int Schleusertransitdurchzug) oder wir in D zu wenig Kontrolliert?
Südtirol ist seit die Grenzbalken gefallen sind, zu einen regelrechten Polizeistaat geworden. Ich wurde zbsp auf 40 KM Richtung Östereich (Siilian )11 mal angehalten.
Kontrollien müssen die nicht die Einheimischen, die sich mal den Tank voll machen, oder billiger Einkaufen, nein kontrolliert wird wegen andern „Spitzbuben“, nur muß die outochone Bevölkerung darunter leiden.
Das müsse man eben Aushalten, würde bei euch die L.Beck sagen
#26 RedHead
Was genau versuchst du uns da gerade mitzuteilen?
Im Waffengesetz heisst es unter anderem:
„Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Es ist nicht zu bestreiten, dass für jeden Bürger ein berechtigtes Interesse darin zu sehen ist,jederzeit zur Notwehr gewappnet zu sein. Berechtigte Notwehr gilt allgemein als anerkannt. Insofern dient das Führen eines Einhandmessers einem allgemein anerkanntem Zweck.
Wo ist das Problem?
#30: notwehr kommt als anerkannter zweck nicht in frage, weil damit das messer als waffe geführt wird und unter das generelle verbot von hieb- und stichwaffen fällt. der „anerkannte zweck“ muss also einer sein, das messer als werkzeug benutzen zu wollen vorzugeben.
Liebe Leute,
nun gewöhnt euch doch endlich daran, dass ihr in einem „Rechtsstaat“ lebt!
Da bestimmen nun mal Rechtsanwälte, was Recht ist, auch wenn es Unrecht ist. Auf jeden Fall wird es aber dem Rechtsverständnis der Rechtgeleiteten rechtgemacht.
Durch die schwammigen Gesetze sind nun mal eindeutige und einfache Vorschriften, für die mal Deutschland bekannt und berüchtigt war, total verwässert worden.
Das macht zwar unser Land zu einem Basar, aber die Unsicherheit gibt einer ganzen Rechtsverdreherindustrie eine Lebensgrundlage.
Also denne, rechts vor links!
Solange es noch geht. 😉
Ach, apropos Aldi-Messer.
Wer hat denn noch alles den Schrott wieder zurück in den Laden gebracht?
Nicht das dann wegen defekter Arretierung plötzlich der Begriff Einhandmesser wörtlich zu nehmen wäre.
😉
#32 nonconformicus
Da fällt mir immer Bärbelchen ein, die 1990 zusammenfaßte „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.“
Shakespeare
DICK THE BUTCHER: The first thing we do, let’s kill all the lawyers.
(Henry VI, Act IV, Scene II).
Interessanter Ansatz.
Linkenscheuche + RedHeat
Eure Rechtskeule ist sowas von GÄHN!
Eure Beiträge hatte ich ja fast überlesen, so nichtssagend sind sie.
Ihr seid hier in einem Blog gegen Islamismus!
Keine Ahnung, wie ihr es geschafft habt, überhaupt so viel zu lesen.
Wenn ihr es überhaupt getan habt.
Also nochmal für euch zum mitschreiben:
Isamismuskritik hat nichts mit Rechts zu tun.
Wir sind nicht die Bösen.
Ihr nicht unbedingt.
Ihr seid eher die Blöden, die nichts merken und wenn es zu spät ist, nach den Starken schreien!
IHR seid Weicheier,
Duckmäuser und vollkommen asozial (im Wortsinn)!
Und diskutieren kann man mit EUCH warscheinlich auch nicht, gelle?
Zitat:
Nach Ihren Ausführungen soll mit dem Gesetzt vor allem “der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.”
—-
Was für ein Schwachsinn: Personen dürfen nicht einfach so einer Leibesvisitation unterzogen werden, davon abgesehen traut die Polizei sich eh nicht an die Musel ran.
Als Kameramann muss ich gelegentlich Gaffertape durchschneiden, kann ich dafür ein klassisches Rambomesser (oder einen geschärften Klingonendolch) benutzen ohne genervt zu werden :)?
Is ja wohl eindeutig beruflich bedingt…
Auf mich bezogen, freue ich mich über dieses Gesetz. Ich gehöre zu einer Gruppe der Brauchstumspflege, welche nun endlich Rechtssicherheit hat, und nicht mehr der Tagesform der Polizei ausgesetezt ist, obwohl, und das betone ich, ich persöhnlich, und auch von anderen, niemals negative Erfahrung mit der Polizei gemacht wurden.
Es gab schon immer die Möglichkeiten, Leuten, die andere mit einem Messer bedrohen, dasselbe wegzunehmen.
Dafür braucht man keine Regelung im Waffengesetz.
Das ganze Waffengesetz ist ein Musterbeispiel für planlose Anlaßgesetzgebung ohne jegliche langfristige Perspektive und immer weiter zunehmende Entmündigung der Bürger.
Wie sagte mein Juraprofessor: „Der Gesetzgeber ist ein Depp.“
Stimmt.
Das liegt daran, daß wir eine Bananenrepublik sind! Ein untrügliches Charakteristikum dafür sind Gummi-Paragraphen. Rechts = Gefängnis, Links = Bewährung.
Überhaupt: Wie soll denn ein Migrant, der von HIV lebt, 10.000 Euro bezahlen?
@#29 Reconquista Germanica: Auf diesem blog macht sich ein ekliger Nationalismus breit, der schon starke Ähnlichkeit zur faschistischen Vergangenheit Deutschlangs aufweist, genau das hab ich auch geschrieben, direkter gehts nicht. Zugestanden, es gibt ein paar brauchbare Kritikpunkte am Islam, die ich teile, deshalb ist nicht jeder Depp, der darauf mit was für einer Idiotie auch immer darauf rumhackt automatisch ein brauchbarer Partner im Kampf dagegen, mit deutschen Faschos will ich auch nur so viel zu tun haben, wie nötig ist, sie zu bekämpfen.
@#35 Re-Saulus: Der Untertitel dieses blogs lautet „News gegen den Mainstream · Proamerikanisch · Proisraelisch · Gegen die Islamisierung Europas · Für Grundgesetz und Menschenrechte“, wer lesen kann ist klar im Vorteil, an deiner Stelle würde ich mich zurückhaltender äußern und Nachhilfestunden im lesen etwas regelmäßiger besuchen. Ich werde ganz sicher niemals nach „den starken schreien“, ich war die meiste Zeit meines Lebens auf mich gestellt und habe (ernst gemeinte) Morddrohungen von Faschisten jeder Art bekommen, ich würde dennoch niemals die Polizei rufen (ich hatte auch schon Extremsituationen durch, die jetzt als Gegenbeispiel dienen könnten, aber nein, das ist nicht mein Stil), nach meiner Ansicht dürfte es diesen Staat und damit sein Gewaltmonopol überhaupt nicht geben. Ich halte eher die Spinner für „Weicheier“ (übrigens ein äußerst sexistischer Begriff, aber in politisch unkorrekten Kreisen ist das wohl nicht kritikwürdig), die den Nationalismus wieder aufkommen lassen wollen. Kacken sich in die Hose vor ein paar Islam-Faschos und heulen rum, weil es ihren breiten deutsch-faschistischen Konsens eben doch nicht gibt. Sowas aber auch, lächerlicher Haufen!
Trifft sicherlich nicht auf alle hier zu, aber auf deine Person wahrscheinlich schon, wer sich schon so dämlich äußert, ist doch für sich alleine zum Überleben zu dumm.
Schaut mal was Spanien jetzt macht…sehr Interessant !
http://www.welt.de/politik/article1893480/Geldgeschenk_soll_zum_Auswandern_verleiten.html
#19 hat Recht.
Ich vermute auch, der jungkriminelle Großstadt-Muselmaniac wird bei der Polizeikontrolle künftig einfach angeben, das Messer zur hobbymäßigen Ausübung des Kartoffelschälens benutzen zu wollen.
Toller Vorschlag von PI, einhändig bedienbare TASCHENMESSER (!) als Waffen zu qualifizieren und einen kleinen Waffenschein zu fordern. Schreibt vielleicht heimlich die Grünen-Tante Stokkar für euch, oder das Gewissen der Nation Ströbele? Das wäre ja ganz nach deren Geschmack. Es geht hier nur um Messer, nicht um Schnellfeuergewehre.
Ach Tschuldung, stimmt ja gar nicht, hier gehts ja nur darum dass die Moslems immer und an allem Schuld sind. Wahrscheinlich kann man sogar den Wetterbericht islamkritisch auslegen. Jeder Ansatz sich kritisch mit Jugendgewalt, insbesondere durch „Ausländer“, und deren Ursachen auseinanderzusetzen
würde von einigen hier doch eh platt geredet.
Mit solchen Parolen werdet ihr nichts erreichen, außer nicht ernst genommen werden.
Ja ich weiß schon., bin hier irgendwie im falschen Blog…
Danke für das Lob, allerdings war es nicht PI sondern der deutsche Bundestag, der die einhändig zu bedienenden Taschenmesser, und zwar unabhängig von der Klingengröße per Waffengesetz seit dem 1. April verboten hat. PI
@ 40 RedHeat
Zum Überleben zu dumm? Soso.
Ein ganz wichtiger Apekt eures Daseins ist, lange schwachsinnige Beiträge durch noch längere schwachsinnige Beiträge zu erläutern.
Ihr sprecht mir das Recht öauf Überleben ab, das ist aber sowas von rassistisch, das geht auf keine Schweinehaut.
Und Ihr merkt es noch nicht einmal!
Ihr und Deinesgleichen seid, verzeiht mir die Wortwahl, einfach nur ein faschistischer, arroganter, selbstherrlicher Dreckshaufen!
Wenn ihr wirklich gegen den Faschismus kämpt, dann solltet ihr euch erstmal selbst einer genauen Prüfung unterziehen.
Mein Mitleid ist euch gewiß, denn es wird schmerzhaft werden.
Was ist denn jetzt kaputt?
#37 HeinzWaescher (11. Apr 2008 19:33)
„Als Kameramann muss ich gelegentlich Gaffertape durchschneiden,“
klingt zwar blöd, aber das ist tatsächlich eine denkbare berufliche nutzung, nicht eines rambomessers, aber eines gängigen einhandmessers, da du ja möglicherweise gerade auf einer leiter stehst oder sonstwie nur eine hand frei hast.
@#45Re-Saulus: Aha, das (was eigentlich? wenn du mir drohen willst, werd ein wenig konkreter, du Witzfigur!) wird also schmerzhaft, das überzeugt natürlich schon inhaltlich.
Ich habe mich übrigens an dieser Stelle nicht zum Thema Recht geäußert, wie gesagt, etwas Zurückhaltung und erstmal lesen lernen, irgendwann kannst du vielleicht auch mal mit Erwachsenen diskutieren, dafür solltest du dich aber ranhalten.
In einem demokratischen Rechtsstaat sollte allein der Buerger (Souveraen) selber entscheiden, was und warum er mit sich herumschleppen will, solange er damit niemand anderen schaedigt.
Dieses WaffG ist ein Rueckfall in Zeiten vor 1848. Eine Schande fuer jede Zivilisation und eine Schande fuer dieses Land, dessen man sich eh nur schaemen kann.
Sehr schön-
wie man sieht, ist das Gesetz so sch..lecht formuliert, dass wirklich ALLE rumeiern und sich überlegen, was wohl betroffen / gemeint sein könnte.
Im Endeffekt seid ihr dann dem Polizisten ausgeliefert, der euch ein Einhandmesser wegnehmen kann mit der Begründung, ihr führt es ohne sozialadäquaten Grund.
Keine Ahnung, ob dann eure Rechtsschutzversicherung den Prozeß bezahlt….
Dauer schätze ich mal auf mindestens 2 Jahre- in der ersten Instanz. Aber dann wissen wir ja vielleicht Genaueres…….
Wenn man geschrieben hätte: „Kein wegen Roheitsdelikten rechtskräftig Verurteilter darf…“ hätte man eine konkrete Handhabe gehabt – und ob da dann der große Aufschrei der Gutmenschen losgebrochen wäre, bezweifele ich….
So kann man sich entweder dran halten (Kriminelle werden das NICHT tun) oder eben nicht – mit dem Risiko, dass es die Polizei vielleicht vorzieht- VORSICHT, POLEMIK! – die einfachere Beute statt einer Horde von Musel zu „entwerkzeugen“…
Rechtssicherheit sieht anders aus 🙁
Ich möchte mal ganz stark bezweifeln, das des
werten Herrn Ministers Gedankengut unsere lieben Mitbürger mit Migrationshintergrund, deren Hauptbeschäftigung neben Stechereien das Rumrotzen und Rumspucken von Pistazienkernen ist, erreicht. Das ganze Gesetz ist ein Lacher – ich müsste mich eigentlich ob meiner Küchenmesser sofort selbst anzeigen und dann alles gegen Plastikbesteck austauschen. Armes Deutschland,
womit haben wir solche Nieten als politische
“ Elite “ verdient?
@PI (#44)
Ja, wo der Schmarrn herkommt ist schon klar. Aber auch nach der Gesetzesänderungen gelten „normale“ Messer nicht als Waffen (Dolche, Butterfly’s etc. ausgenommen). Und das ist auch gut so, denn die Konsequenzen für die „anständigen Bürger“ wären sonst noch viel schlimmer. Aufbewahrung der Küchenmesser gem. Waffengesetz usw…
Aber um die Kirche im Dorf zu lassen: Genau die Einstufung von Messer als Waffen iSd. WaffG hatte der ursprüngliche Vorschlag der Berliner SPD vorgesehen.
Dieser paranoide Grundgedanke in jedem Messer vorrangig eine potentielle Waffe zu sehen ist nun wirklich nicht nachahmenswert.
Die rot-grünen Berliner Gesetzesinitiatoren haben sicher auch, aber eben nicht nur die hier so beliebten „Mitbürger mit Migrationshintergrund“ im Blickfeld, nein die sehen in jedem männlichen Wesen zwischen 12 und 60 den potentiellen Messerstecher.
Dass man ein Messer in der Tasche haben könnte, um einfach mal was zu schneiden, erscheint dort wohl als abwegiger Gedanke.
Einhandmesser verbieten? Nur zu, dann kommt eben wieder mein alter, treuer Zweihänder unter den Wintermantel!
😉
PS.: Das ganze ist ein sooo lächerlicher Schildbürgerstreich, nach dem Motto „der Berg kreiste“.
Der Staat ist mit der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung bereits mehr als überfordert, im Zuge dessen ist der gesetzestreue Bürger immer öfter dazu genötigt sich selbst auf eigen Kosten zu schützen.
Also ca. 100€ investiert (19€ verdient schonmal hier Vater Staat) und Gasrevolver geholt, aaaber wer meint den frei tragen zu können hat sich geirrt, kleiner Waffenschein ist angesagt, nochmal 50€! in den Staats-Sack.
Wo hier die Berechtigung bzw. der Gegenwert für dieses Entgelt liegt ist wohl für niemand nachvollziehbar.
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