Ein Richter verurteilt einen autochthonen Deutschen wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe und einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Er soll in Mügeln „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gerufen haben. Vier junge Türken beginnen an einem Berliner Badesee einen tätlichen Streit. Dabei wird ein 17jähriger Deutscher erstochen. Einer der Bande wird von einem deutschen Gericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (selbstverständlich ohne Geldstrafe).
Aufgrund eines einzigen zweifelhaften Hinweises werden zwei Deutsche von einem Spezialkommando festgenommen und mit verbundenen Augen per Hubschrauber zur Bundesanwaltschaft geflogen. Sie sollen einen Deutsch-Äthiopier attackiert und verletzt haben. Nach wochenlanger U-Haft werden beide Männer freigesprochen. Es gibt keinen einzigen Beweis gegen sie.
Ein 17-jähriger Türke prügelt in Köln einen 43-jährigen Familienvater vor den Augen seiner kleinen Kinder ins Koma. Der vierfache Vater kämpft auf der Intensivstation um sein Leben. Die Jugendstrafkammer setzt den 17jährigen auf freien Fuß. Begründung: „positive Entwicklungsaussichten“.
Bei einigen Döner-Buden in Wien ist die mangelnde Hygiene bereits von außen unübersehbar und offensichtlich. Ebenso offensichtlich trauen sich die Behörden hier nicht mehr zu kontrollieren und einzugreifen, was im Übrigen auch für die nicht eingehaltenen Ladenöffnungszeiten gilt. Auch die neuen strengen Nichtrauchergesetze scheinen nur mehr für einen Teil der Gesellschaft zu gelten.
Bei den deutschen und österreichischen Behörden und der Justiz gibt es offenkundig einen Moslem-Bonus und einen „Ungläubigen“-Malus. Wer einen muslimischen Hintergrund hat, darf, egal wie abscheulich seine Tat auch gewesen sein mag, auf Milde und Verständnis bei Staatsanwalt und Richter rechnen. Der gesetzliche Spielraum wird hier bis auf das Äußerste gedehnt, um die Strafe möglichst niedrig zu halten. Selbst der brutalste Mord kann sich in einem deutschen Gerichtssaal auf wundersame Weise in einen Totschlag verwandeln – Beispiele dafür gibt es mittlerweile dutzendfach. Fragt sich nur warum?
Natürlich ist es der Druck der linksgrünen Mainstreammedien groß, natürlich haben in vielen Gerichtsverfahren mittlerweile linke Gutmenschen den Vorsitz und natürlich üben linke Politiker direkt oder indirekt Einfluss auf Richter und Staatsanwälte aus. Doch der Hauptgrund für diese Schieflage ist woanders zu suchen und zu finden: Es ist schlicht und einfach Angst! Angst vor den Konsequenzen eines zu „harten“ Urteils. Welcher Richter möchte sich schon mit einer Großfamilie mit „Migrationshintergrund“, einer deutsch-türkischen Street-Gang oder einer islamistischen Vereinigung anlegen, zumal er von Seiten des Staates und der Politik bei zu weichen Urteilen mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen hat – ganz im Gegenteil. Mut und Zivilcourage stehen nicht im Vorlesungsverzeichnis der juristischen Fakultäten…
Die in Clans, Sippen und Großfamilien kollektivistisch strukturierte und organisierte vormoderne islamische Gesellschaft ist bei der Durchsetzung ihrer Interessen in der individualistischen westlichen Gesellschaftsordnung gegenüber der autochthonen Bevölkerung eindeutig im Vorteil. Sie versteht es hervorragend, ihre Ziele und Interessen in allen Sphären des deutschen Staates und der Gesellschaft durchzusetzen. Das Rechtswesen bildet da keine Ausnahme. Dabei sind oftmals Drohungen und nicht selten auch direkte Gewalt im Spiel. Das reicht von Prügel- und Messerattacken junger Streetgangs bis zu den (meist wenig) subtilen Andeutungen und unterschwelligen Drohungen organisierter Gruppen und Verbände. Etwa, wenn ein Muslimvertreter in der Causa Susanne Winter meint, viele Muslime seien jetzt zornig. Diese Botschaft kommt an, wird verstanden und zeigt Wirkung. Wie auf Zuruf beginnen die Politiker mit ihren – mittlerweile eingelernten – Unterwerfungsritualen und die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen.
Genau das macht den Unterschied. Wer das Christentum beleidigt, darf auf tolle Kritiken in der „Qualitätspresse“ und staatliche Kunst- und Kulturförderung hoffen, wer den Islam beleidigt, dem drohen gesellschaftliche Ächtung, Gerichtsverfahren und – wie im Fall Winter – bis zu zwei Jahre Haft.
Es scheint, als wollten Richter und Staatsanwälte ihre übertriebene Milde und Feigheit auf der einen Seite, durch übertriebene Härte auf der anderen Seite kompensieren. Die autochthone Bevölkerung hat von dieser Justiz und dieser Politik nichts mehr zu erwarten. Wir werden gerade zu einer entrechteten und verfolgten Unterschicht degradiert. Den Dhimmi-Status haben wir längst inne: De facto zahlen wir bereits die Dhimmi-Kopfsteuer – wer finanziert den Sozialstaat und wer profitiert von ihm? Oder, wie es Rolf Kaßauer vom Bund deutscher Kriminalbeamter jüngst ausgedrückt hat: „Wir haben hier sozusagen eine erkaufte innere Ruhe.“
Auch das Waffenverbot für Dhimmis ist in Deutschland bereits gelebte Praxis. Während bei der autochthonen Bevölkerung selbst Notwehr und Selbstverteidigung mittlerweile als politisch nicht mehr korrekt gelten und sich desorientierte linke Journalisten öffentlich über halb zu Tode geprügelte Rentner freuen, ist ein (gar nicht so kleiner) Teil der Bevölkerung in Deutschland bewaffnet und gewalttätig – Tendenz stark steigend. Kritik am Islam wird sowieso längst geächtet und verfolgt. Nur die honigfarbenen Umhänge brauchen wir (noch) nicht zu tragen. Der Spruch „Wehret den Anfängen“, den Grüne, Linke und andere selbsternannte „Antifaschisten“ gerne und oft zitieren, ist angesichts dieser Entwicklungen zu einer hohlen und lächerlichen Phrase verkommen.
All das ist evident. Trotzdem versucht ein großer Teil der Bevölkerung diese Entwicklungen noch immer zu ignorieren oder umzudeuten. Wann ist die Schmerzgrenze erreicht? Wann setzt ein Umdenken ein? Folgt man Henryk M. Broder, der schreibt,
„der scheinliberale Bildungsbürger, der für jede Untat so lange Verständnis äußert, wie sie nicht unmittelbar vor seiner Haustür passiert“,
kann der Zeitpunkt nicht mehr fern sein. Zumindest erste positive Anzeichen gibt es seit kurzem, selbst in den Mainstreammedien.
(Gastbeitrag von A.W.)
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