Gericht Stuttgart
Unser Gerichtskorrespondent Marquis berichtet aus dem Landgericht Stuttgart über die Urteilsverkündung im aufsehenerregenden Ehrenmordfall Lajqi (PI berichtete hier und hier).

Vor dem Gerichtsaal bildet sich eine lange Schlange. Viele Fernseh-, Radio- und Zeitungsjournalisten wollen über das Urteil des Landesgerichts Stuttgart berichten. Der Saal ist voll. Interessierte Bürger, darunter auffallend viele Frauen und Mädchen, sind heute im Gericht. Auch die Verwandten des Opfers Suzane Lajqi und des Täters wollen dem Urteil beiwohnen. Deshalb sind die Sicherheitsvorkehrungen enorm.

Kurz nach 9 Uhr wird der Mörder Abdil Lajqi in Fußfesseln und Handschellen vorgeführt. Das Schwurgericht lässt nicht lange auf sich warten und der Vorsitzende verliest das Urteil im Namen des Volkes.

Vom ersten Wort an ist klar, dass diesmal kein „Kulturbonus“ zu vergeben ist. Der Mörder wird zu lebenslänglicher Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Die Entlassung des Täters nach Verbüßung von 15 Jahren Haft ist somit unmöglich.

Der Vorsitzende Richter stellt fest, dass es sich um einen „Ehrenmord“ handelt, wobei es dem Täter nach Worten des Richters nur um „seine vermeintliche Ehre ging“. Es liegen Heimtücke und niedrige Beweggründe vor. Erschwerend wirken noch zwei Fälle der Körperverletzung, unter anderem von einem unbeteiligten Zeugen N., der einen Streifschuss abbekommen hat.

Auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt vor. Der Angeklagte besaß laut Gericht seit ca. 1990 eine russische Pistole „Tokarew“ Kaliber 7,62 mm mit acht Schuss Munition. Wobei ungeklärt blieb, wie er diese Pistole bei seiner Einreise nach Deutschland 1991 schmuggeln konnte.

Erschwerend wirkt, dass der Täter das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland nachhaltig beschädigt hat, da er als Tatort einen Flughafenterminal mit Hunderten von Passagieren und Mitarbeitern ausgewählt hat.

Entlastendes gab es nicht viel. Das Geständnis des Täters war nutzlos, da er in der Nähe des Tatorts gestellt wurde und zweifelsfrei identifiziert wurde. Seine Reue hat das Gericht als gespielt und unglaubhaft gewertet. Seine Verteidigungsstrategie ist zusammengebrochen, da das Gericht eine minutiös geplante Tat zweifelsfrei nachweisen konnte. Auch andere Lügengebilde des Täters und seiner Zeugen stürzten in sich zusammen. Somit war auch die Forderung des Rechtsanwalts hinfällig, eine erneute psychologische Expertise zu gestatten.

Das Gericht ließ die Geschichte dieser arrangierten Ehe, die später zu einer Zwangsehe wurde, Revue passieren. Dem Angeklagten wurden im Kosovo mehrere Mädchen vorgeführt. Innerhalb weniger Tage habe er sich für Suzana entschieden und sie geheiratet. Nachdem sie nach Deutschland nachgekommen ist, wurde sie wie eine moderne Sklavin in der Wohnung eingesperrt und nur in Begleitung der Schwiegereltern aus dem Haus gelassen. Die deutsche Sprache durfte sie nicht lernen. Sie wurde verprügelt und verlor ihr erstes Kind. Zwei Töchter sind aus dieser Ehe hervorgegangen.

Während ihr Mann, der als Türsteher in der Disco „Wuzzenstein“ in Aschaffenburg gearbeitet hat, sich mit anderen Frauen vergnügte, musste Suzane Lajqi ihre Verletzungen auskurieren. Eines Tages konnte sie aus der Wohnung entkommen, eine Polizeistreife rufen und wurde in ein Frauenhaus verbracht. Sie erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und Vergewaltigung und strebte eine Familienklage an, um das Sorgerecht für ihre Töchter zu bekommen. Suzana lernte Deutsch und bemühte sich um eine Arbeitsstelle.

Der Angeklagte konnte nicht überwinden, dass seine Frau ihn verlassen hat, ihn angezeigt hat und wollte ihre Kinder bei sich haben. Er entführte die Kinder in den Kosovo. Lajqi wollte seine „Ehre“ vor seiner Familie, den Verwandten und Bekannten „retten“. Er lauerte seiner Ex-Frau im Terminal 3 des Stuttgarter Flughafens auf, wobei er absichtlich einen Ort ausgesucht hat, wo sich zu dieser Zeit die meisten Menschen aufgehalten haben. Abdil Lajqi hatte alle acht Patronen abgefeuert, wobei schon der erste Schuss tödlich war. Er beschimpfte und bespuckte die Tote. Nach der Tat blieb er cool und ging zu seinem gemieteten Auto, wo er verhaftet wurde.

Eine Sache hat das Gericht beanstandet: Der Vernehmungsrichter und die Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg haben keine Wohnungsdurchsuchung veranlasst, obwohl bekannt war, dass der Angeklagte eine unerlaubte Handfeuerwaffe besaß.

Dagegen wurde ein Flughafenpolizist, ein Familienrichter, Rechtsanwälte und die Verantwortlichen des Frauenhauses vom Gericht wegen Vorwurfes der unterlassenen Hilfeleistung entlastet, da niemand sich vorstellen konnte, dass so eine grausame Tat in Deutschland und nicht im Kosovo passieren konnte.

Ein Nachgeschmack bleibt trotzdem. Die Klans des Täters und des Opfers haben ihren Frieden geschlossen. Die Mädchen wachsen im Hause eines Bruders des Täters im Kosovo auf. Der Vater des Täters wird nicht wegen einer Falschaussage bestraft, bezieht weiter Sozialhilfe und verbringt die meiste Zeit in seinem Haus im Kosovo. Und für Unterbringungskosten des Mörders werden ca. 1,5 Millionen Euro anfallen, wenn man annimmt, dass er 24 Jahre in einem deutschen Gefängnis verbringt, bevor er abgeschoben wird.

(Gastbeitrag von Marquis)

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43 KOMMENTARE

  1. Der Vater des Täters wird nicht wegen einer Falschaussage bestraft, bezieht weiter Sozialhilfe und verbringt die meiste Zeit in seinem Haus im Kosovo. Und für Unterbringungskosten des Mörders werden ca. 1,5 Millionen Euro anfallen, wenn man annimmt, dass er 24 Jahre in einem deutschen Gefängnis verbringt, bevor er abgeschoben wird.

    Ich bin ganz entschieden dafür, dass ausländische Täter zur Verbüßung ihrer Haftstrafe an ihre Heimatländer ausgeliefert werden, um Kosten zu sparen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, will die SVP die Zahlung von Entwicklungshilfe von der Rücknahme von Straftätern abhängig machen. Der richtige Weg, meiner Meinung nach.

  2. Der Vater des Täters wird nicht wegen einer Falschaussage bestraft, bezieht weiter Sozialhilfe und verbringt die meiste Zeit in seinem Haus im Kosovo.

    Wie jetzt? Deutsche Sozialhilfe beziehen und im Kosovo leben? Oder versteh ich das gerade irgendwie falsch?

  3. schön, daß diesmal ein gerechtes urteil gesprochen wurde, aber der fall war auch nur allzu klar und mit zuvielen zeugen verbunden, als daß man da irgendwas vertuschen und „einzelfallbeschönigen“ konnte!

    ich habe das urteil in den nachrichten eines radiosenders mitbekommen, natürlich politisch korrekt OHNE das nennen von Roß und Reiter.

    kein Wort vom Hintergrund der tat, migration, kosovo usw. womit man dhimmimichel nur unnötig belasten würde…

    nur „mord im flughafen an seiner frau, soundsoviel jahre.“

  4. #2 CD,

    was glauben Sie wie überrascht die Bundesregierung war, als in 2006 so viele „Bundesbürger“ aus dem Libanon evakuiert werden mussten!

    Oder die Dänen, die gingen von 1.000 „Dänen“ aus, aber dann waren es 10.000!

  5. „Auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt vor. Der Angeklagte besaß laut Gericht seit ca. 1990 eine russische Pistole „Tokarew“ Kaliber 7,62 mm mit acht Schuss Munition. Wobei ungeklärt blieb, wie er diese Pistole bei seiner Einreise nach Deutschland 1991 schmuggeln konnte.“

    Das möchten viele hierzulande auch gerne wissen, wieviele Pistolen und andere Schusswaffen aus dem Balkan in das Land geschmuggelt wurden:

  6. Half off topic:

    Beim Zürcher Obergericht wurde das Urteil aus der ersten Instanz im Falle eines Kosovo Albaners erhöht von vier auf acht Jahren.

    Das Opfer hatte das Pech die Türe zu öffnen als der Täter seinen Joint drehte. Durch den Windstoss wurden die Krümmel weggeblasen, was den Kosovo Albaner dazu veranlasste wie einen Irren mit dem Messer auf das Opfer einzustechen.

    Wenn der Kosovo abhängig wird, wird wahrscheinlich noch am gleichen Tage ein EU Beitrittsgesuch eingereicht!

    Willkommen in die EU du kleiner Drogenhandelstaat! 🙁

  7. Wie lebenslänglich? Der ist doch Mohammedaner? Der darf hier doch kein lebenslänglich kriegen? Das muss sofort in Revision vor das Bundesverfassungsgericht. Eine zweistündige Gesprächstherapie, in der man auf arabisch über das Grundgesetz in Deutschland diskutiert, wäre hier die gerechte Strafe. Ich höre Beifall von links.

  8. #4 Eurabier

    Ja und was glaubst du, was uns das gekostet hat. Die Kanadier haben danach extra ihr (extrem liberales) Staatsbürgerschaftsrecht geändert.

  9. Ein Nachgeschmack bleibt trotzdem. Die Klans des Täters und des Opfers haben ihren Frieden geschlossen. Die Mädchen wachsen im Hause eines Bruders des Täters im Kosovo auf. Der Vater des Täters wird nicht wegen einer Falschaussage bestraft, bezieht weiter Sozialhilfe und verbringt die meiste Zeit in seinem Haus im Kosovo. Und für Unterbringungskosten des Mörders werden ca. 1,5 Millionen Euro anfallen, wenn man annimmt, dass er 24 Jahre in einem deutschen Gefängnis verbringt, bevor er abgeschoben wird.

    Nachgeschmack ist extrem freundlich formuliert, mir ist immer noch schlecht. Hier wäre „mehr als bitterer Nachgeschmack“ der Situation angemessen gewesen.

  10. Ich bin ganz entschieden dafür, dass ausländische Täter zur Verbüßung ihrer Haftstrafe an ihre Heimatländer ausgeliefert werden, um Kosten zu sparen.

    Da würde dann wenigstens der Kosovo als EU-Protektorat wieder Sinn machen 😀

  11. Ich weis nicht recht – Punkte:
    a.) Gerade ist der fall am rande in den zeitungen mit den Mykonos-tätern – beide nach 15 jahren in den Iran abgeschoben – obwohl mindeststrafe 24 jahre vom Richter festgelegt wurde. da min. einer der beiden iranischer Agend auch ist, dürft ihr raten wie lange der im Iran im gefängnis sitzten wird:
    http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Mykonos-Attentat-Iran;art123,2436536

    b.) Das Urteil des Richters ist gut udnrichtig – nur was ist mit den Kindern?
    Die kindeer werden beim bruder des Vaters, des Mörders ihrer Mutter aufezogen. Es ist auch zu lesen, dass die beiden Familienklans sich vertragen haben (ist wohl Blutgeld geflossen) – d. h. für mich: ist nicht weiter schlimm gewsen aus den Augen dieser Familien.
    c.) Die Aussage: „ist in deutschlnad nicht vorstellbar“ – wie bitte, das oder ähnlich gelagerte Fälle gab es schon ein paar – das ist seit Jahrzehnten mittlerweilen ‚vorstellbar in Deutschland‘ Herr Richter.
    d.) 1,5 Millionen Euro – nun, soviel kostet nunmal ein Gefängnisplatz – acuh wenn es schmerzt, dafür die Totesstrafe wieder einzuführen, sollten wir mal nicht befürworten – auch in so relativ eindeutigen Fällen nicht. Was not tut ist eine rigorose Bekämpfung dieser oder ähnlich gelagerter „Kulturwertze“ – udn wer von den zuziehenden nicht bereit ist, diese nachweislich zu entsagen – auch in vielen anderen , dies nicht unmittal tangierenden Bereichen – sollte sein Bleiberecht verlieren. Denn vor dem Mord und dem ‚Frauenhausaufenthalt‘ des Mädchens war die Jahrelang daheim eingesperrt und niemand hat sich darum gekümmert, was diese familie mit ihr machte.
    Das kann einfach geschehen – ausser man führt eine Meldepflicht für eingeheiratete Frauen ein – die müssen sich ohne Entschuldbarkeit z. b. alle halbe Jahre oder einmal im jahr bei einem Amt melden z. b. – könnte man gleich verbinden mit dem einfordern eines Sprachnachweises oder den nachweisen für dann regelmäßigen Besuch eines Sprachlich-kulturellen Unterrichts – der auch zu 50% mitzufinanzieren sei – damit er auch sich gut überlegt eine Ausländerin zu heiraten und es ihm dementsprechend wichtig dann auch ist.

  12. #4 Eurabier

    Ich dachte schon, mich kann nicht mehr viel überraschen, aber siehe da, es geht immer noch.

    Wie „bekloppt“ muss man eigentlich als Staat sein, um sich so etwas bieten zu lassen.

    Hinter unserem Rücken lachen sich diese „Deutschen“ im Libanon und sonstwo doch scheckig über unseren einfältigen und dummen deutschen Staat.

  13. #14, Freiherr,

    letztes Jahr habe ich das bei Kewil gelesen.

    Die Tagesschau berichtet auch groß über die Evakuierung „deutscher Staatsbürger“ mit Kopftuch und „südländischem“ Aussehen!

    Wer hat denen nur den Paß gegeben?

    By the way: Al-Masri soll auch „Deutscher“ sein.

  14. #9 sachichdoch

    Doch…

    Nein… ich kenne keine Möglichkeit… Nein… ich kenne die nicht… Ich distanziere mich davon…

    Wo ist mein Valium, verdammt?

  15. Zum Abkühlen könnte man den heißblütigen Albaner in einen gemütlichen Knast jenseits des Polarkreises verfrachten, bei extrem moderaten Verpflegungskosten. Ca. 10 Rubel pro Tag, das sind etwa 0,30 EUR. Sehr budgetschonend.

    Achso, das darf man ja nicht.
    Ach, ich alter Menschenfeind! 😉

  16. @#1 Glauben Sie wirklich, daß der Täter im Kosovo, woher er ja seine „Rechtsauffassung“ nach D importiert hat, in Haft bleibt? Dort herrscht die Scharia von NATOs Gnaden. Und Scharia-konformß hat sich der Täter schließlich verhalten.
    Ich bin eher dafür, ihn gegen Gebühr (sicherlich geringer als die Haftkosten in D)in den immer noch Gulag-ähnlichen Strafvollzug Rußlands zu überführen. Das wäre endlich mal ein vernünftiges Aussourcen!

  17. #15 Eurabier

    Entweder müsste man die Hürden anheben, bis jemand die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann oder man muss ihm diese in solchen offensichtlichen Missbrauchsfällen wieder entziehen, oder beides.

    Das kann man sich doch lebhaft vorstellen, wieviel Missbrauchsfälle es da gibt, in denen jemand nur „Deutscher“ wird, um anschließend wieder in seine Heimatland zurückzugehen, um weiter Sozialleistungen zu kassieren. (kopfschüttel)

    Aber nach unseren Politikern „soll am deutschen Wesen (am deutschen Steuerzahler) die ganze Welt genesen“.

  18. #13

    Sprachkurspflicht für eingeheiratete Frauen – das gibt es schon. Steht im Ausländergesetz.

    Scheint allerdings für Kulturbereicherer nicht zu gelten.

  19. #18 Da sind wir uns ja einig.
    Und sooo schlimm gehts denen dort auch nicht.
    Es fehlen nur die Extras, die hier den Knastaufenthalt so teuer machen.

    Allerdings, der Lebenslange hier, sollte er wirklich in die Gemeinschaft der lebenslangen dort kommen, würde sein Leben nach ca. 10 Jahren aushauchen. Die sind ganz schlimm untergebracht.
    Isolationshaft, einseitige Ernährung, keine Besuche, keine Post, Wärter darf nicht angeschaut und angesprochen werden etc.

    Letztlich ist er ein gemeiner Mörder, der mit Vorsatz tötete. Er hat sein Leben verwirkt.

  20. Ich bin garnicht mal dafür dass der von deutschen Steuergeldern durchgefüttert wird; Kann der nicht dort unten im Knast vermodern?

  21. Hört schon auf zu mosern- immerhin ist er jetzt schon der zweite Ehrenmörder, der nicht mit den vorher so moslemtypischen 3-6 Jahren für Totschlag weggekommen ist!!!!
    Höchststrafe für diesen Abschaum!

    P.S.:
    Schön, wieder hier zu sein- hab euch vermisst:)

  22. #19 Freiherr vom Stein

    Entweder müsste man die Hürden anheben, bis jemand die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann oder man muss ihm diese in solchen offensichtlichen Missbrauchsfällen wieder entziehen, oder beides.

    Schau dir einmal an, welche Voraussetzungen du für einen US-amerikanischen Paß erfüllen mußt und welche für einen deutschen. Das sagt schon alles.

  23. Freut Euch nur nicht zu früh, die Richter haben wohl im Wissen so gehandelt, dass „Deutsch“land eh bald denen gehört und er in spätestens 10 Jahren schon wieder frei ist und sich an den Richtern rächen kann!

    Alles andere wäre tatsächlich eine (angenehme) Überraschung!

  24. Wieso denn 1,5 Millionen? Ist die Miete für eine 1 x 1 Meter große Betonzelle ohne allem so teuer? Ich hoffe doch mal, dass der Kerl nach dieser Hochrechnung nur einmal am Tag die Erlaubnis bekommt, dass Erbrochene der anderen Gefangenen und der Gefängnishunde zu essen.

  25. #26 Razorback

    Wieso denn 1,5 Millionen? Ist die Miete für eine 1 x 1 Meter große Betonzelle ohne allem so teuer?

    Wenn ich mich nicht verrechnet habe: 170 EUR am Tag, könnte schon hinkommen.

  26. Wäre das ein Türke gewesen und kein Kosovo-Albaner, wäre die Strafe möglicherweise, wie ähnliche Fälle zeigen, geringer ausgefallen. Ehrenmorde der Kosovaren sind meist traditionell und nicht religiös bedingt, die dt Rechtsprechung hat aber leider schon den Islam-Kulturbonus intus.

  27. Geht`s nicht ein bißchen billiger ?!?

    Kann der/die Täter/in nicht seine Strafe da absitzen ,wo er/sie kulturell hingehört ?!?

    Ich könnte mir denken ,wenn die Bundesrepublik z.B. mit dem Sudan ,Afghanistan oder Äthiopien oder Malawi ein Abkommen zum Verwahren von Häftlingen islamischen Glaubens in islamischen Ländern abschließt ,käme man locker für 25 Jahre mit …..((Das jährliche pro-Kopf-Einkommen Afrikas südlich der Sahara ist niedriger als Ende der 60er Jahre und mit 316 US $ (ohne Südafrika) das niedrigste der Welt./ das von Malawi oder Äthiopien liegt bei 200 bzw. 100 US $ )..(siehe:http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden
    /regionen/Afrika/regierungskonzept.html .)….
    ….sagen wir also mal locker ,500 Dollar/Jahr macht bei 25 Jahren 12.500 Dollar
    plus Flug../ +Sammeltransport der Bundeswehr zum Üben für unsere Jungs von der Truppe ,2×500 Euro hin und zurück
    macht summa..summarum locker großzügig gerechnet 15.000 Euro

    + Lebenshaltungskosten von 3 Bewachern +45.000
    +Familien (Frau+3 Kinder)+180.000 als freundliche Geste und Entwicklungshilfe macht
    15.000+45.000+180.00 = 240.000 Euro
    sagen wir ruhig mal :250.00 EURO

    minus 1,5 Millionen Euro =
    macht eine Ersparnis von 1,250.000 Millionen Euro/islamischen Häftling……..
    …und noch wichtiger ,wir sind ja im Gegensatz zu diesen Knackis nicht mehr auf dem primitiven Stand der Rachejustiz ,sondern für uns gilt :nur noch optimale Verwahrung und Schutz unserer Allgemeinheit vor denen ist uns wichtig…
    diese Knackis fühlen sich dann endlich klimatisch und kulturell wie zu Hause und auch das Essen ist perfekt :hallal !

    ….da sage noch einer unsere Regierung könne nicht ordentlich Geld sparen …wenn sie nur wollte ?…..bitte um Weiterleitung meines
    Vorschlages an die Ministerien für Inneres,Justiz und Entwicklungshilfe ..und natürlich den Bund der Steuerzahler…
    ..die müßten sich sofort alle einig sein und Jubeln………….

    ………….weiß Jemand eigentlich wieviele Jahre islamisacher Haftstrafen in Deutschland
    zur Zeit für alle islamischen Knackis zusammen noch anstehen ?…wie brauchen das um die Gesamtersparnis auszurechnen !

    na dann mal los !

    der Kölschdoc ist halt ein praktischer Doc

  28. Sehr witzisch!!

    Strafe im Heimatland absitzen????

    Hääää???

    Der würde im Heimatland keine Strafe absitzen!

    Der würde dort wie ein Volksheld gefeiert!

    Da habe ich es doch schon lieber das er hier sitzt und schwarz wird!

    Abschieben heißt in solchen Fällen nur ab in die Freiheit und die hat ein solches feiges muslimische Schwein (oh, das ist eine Beleidigung für ein Schwein) also, die hat solch ein Muslim nicht verdient!

  29. …für Unterbringungskosten des Mörders werden ca. 1,5 Millionen Euro anfallen…

    Beispiel Berlin:

    Justizvollzug in Berlin


    Die durchschnittlichen Tages-Haftkosten je Gefangenen (ohne Baukosten) betrugen:
    im Jahr Betrag
    2000 84,13 €
    2001 87,43 €
    2002 86,04 €
    2003 81,20 €
    2004 79,13 €
    2005 81,92 €
    2006 78,19 €

    In diesem Betrag sind neben den unmittelbar den Gefangenen gewährten Leistungen (Beköstigung, Bekleidung, Arbeitsentgelte, medizinische Versorgung etc.) sämtliche Personalkosten (einschließlich der Ruhegehälter für Ruhestandsbeamte), Zuwendungen an freie Träger (z. B. Freie Hilfe Berlin e. V.), Grundstücksbewirtschaftungskosten, sonstige Sachkosten sowie Investitionen (Sicherheitstechnik, Informationstechnik, Arbeitsmaschinen für die Arbeitsbetriebe etc.) enthalten.

    Seit Einführung der dezentralen Ressourcenverantwortung im Berliner Justizvollzug ab dem Haushaltsjahr 2000 erfolgt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nicht mehr zentral für alle Anstalten in der Senatsverwaltung für Justiz, sondern in den einzelnen Anstalten selbst, wodurch die Flexibilität und die Selbständigkeit der Anstalten erhöht wurde.

    Die Abteilung III der Senatsverwaltung für Justiz koordiniert im Rahmen ihrer Fachaufsicht die Haushalts- und Investitionsplanung der Berliner Justizvollzugsanstalten.

    Beispiel Bayern:

    Justizvollzug in Bayern


    Kosten des Vollzuges (Einnahmen und Ausgaben)

    Für das laufende Haushaltsjahr 2007 sind im Haushaltsplan für die Justizvollzugsanstalten vorgesehen

    Gesamteinnahmen von 48,7 Mio. EUR, darunter 44,3 Mio. EUR aus der Gefangenenarbeit.

    Gesamtausgaben von

    313,6 Mio. EUR, davon

    179,2 Mio. EUR Personalausgaben

    67,1 Mio. EUR sächliche Verwaltungsausgaben

    24,1 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse

    31,7 Mio. EUR Baumaßnahmen

    11,5 Mio. EUR Investitionen.

    Für Baumaßnahmen sind aus Privatisierungserlösen zusätzlich Ausgabemittel in Höhe von 3,0 Mio. EUR veranschlagt.

    Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2006 geben folgendes Bild:

    Gesamteinnahmen von 49,7 Mio. EUR, darunter 45,2 Mio. EUR aus der Gefangenenarbeit.

    Gesamtausgaben von

    293,4 Mio. EUR davon

    179,5 Mio. EUR Personalausgaben

    67,8 Mio. EUR sächliche Verwaltungsausgaben

    24,0 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse

    25,0 Mio. EUR Baumaßnahmen (incl. Mittel aus Privatisierungserlösen)

    5,3 Mio. EUR Investitionen.

    Daraus ergibt sich ein Zuschußbedarf in Höhe von 243,7 Mio. EUR.

    Die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen betrugen in Bayern 2006:

    a) Tages-Haftkosten: 61,85 EUR

    b) Baukostensatz: 5,50 EUR

    Insgesamt: 67,35 EUR

  30. #5 Tiefland (10. Dez 2007 19:30)
    “Das möchten viele hierzulande auch gerne wissen, wieviele Pistolen und andere Schusswaffen aus dem Balkan in das Land geschmuggelt wurden“

    Tiefland, believe it or not, aber mit den richtigen Kontakten kommst Du Dank Schengener Abkommen ohne jegliche Kontrolle über die Grenze.
    Und ich meine nicht den Kosovo, sondern Polen. Von dort kommen meiner Meinung nach die meisten Schusswaffen der Bereicherer. Ich habe da persönliche Erfahrungen sammeln dürfen (und die Tarifliste für Pistolen und Munition). EU ist schon geil, was?

  31. Tagesspiegelartikel v. 18.10.07
    für unsere Feingeister.
    (kam auch bei PI)

    Von den Nazis zu Saddam. Warum in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft wurde.
    Von Charles Lane

    Im Streit zwischen Europa und den USA über die Todesstrafe meldet sich kein Land lauter zu Wort als Deutschland. Dabei wird gern auf Artikel 102 des Grundgesetzes verwiesen. Darin steht ganz schlicht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Aus dieser 56 Jahre alten Klausel wird angeblich deutlich, wie gründlich die Bundesrepublik ihre Lehren aus dem staatlich sanktionierten Töten des Naziregimes gezogen und umgesetzt hat. (In der DDR existierte die Todesstrafe bis 1987.)

    Die wahre Geschichte des Todesstrafenverbots in Deutschland wirft jedoch ein anderes Licht auf eine solche Behauptung. Artikel 102 war das Geistesprodukt eines rechtsextremen Politikers, der mit verurteilten NaziKriegsverbrechern sympathisierte – und verhindern wollte, dass sie von den britischen und amerikanischen Besatzungskräften getötet würden. Artikel 102 war also keineswegs ein Signal gegen das barbarische System Hitlers, sondern eine Stellungnahme gegen die angeblichen Exzesse alliierter Siegerjustiz.

    Das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal verurteilte elf Naziführer zum Tode, die alle im November 1946 gehenkt wurden – bis auf Hermann Göring, der Selbstmord verübte. Die Westalliierten erhenkten oder erschossen Dutzende weniger bekannter Kriegsverbrecher – einschließlich jener 284, die in einem US-Army-Gefängnis in Landsberg zwischen November 1945 und Juni 1951 umgebracht worden waren. Obwohl sich darunter viele SS-Männer befanden, die KZ-Aufseher gewesen waren und an Massentötungen teilgenommen hatten, regte sich bei vielen Deutschen Widerstand gegen die Justiz der Sieger. „Je länger die Exekutionen andauerten“, heißt es in einer Landsberger Stadtgeschichte, „desto lauter wurden die Stimmen, die deren Ende forderten.“ Gleichzeitig gab es wenig Widerstand gegen die Todesstrafe für gewöhnliche Kriminelle. In einer Allensbach-Umfrage vom Februar 1949 sprachen sich 77 Prozent der Westdeutschen für sie aus. Die SPD war zwar historisch immer gegen die Todesstrafe gewesen, machte sie aber angesichts des politischen Klimas nicht zu einem Wahlkampfthema.

    Im August 1948 begannen die Deutschen mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Erste Fassungen, die dem 65-köpfigen Parlamentarischen Rat zugänglich gemacht wurden, beinhalteten die Beibehaltung der Todesstrafe. Erst am 6. Dezember, bei einem Treffen einer Unterkommission, überraschte ein einziger Delegierter, Hans-Christoph Seebohm, alle anderen, als er sich für die Abschaffung der Todesstrafe aussprach. Seebohm stand der kleinen, rechtsextremen Deutschland-Partei vor – die auch für den Namen „Deutsches Reich“ statt „Bundesrepublik“ plädierte.

    In seiner Rede vor dem Rat setzte Seebohm die Exekutionen „vor und nach 1945“ gleich. Wie der britische Historiker Richard J. Evans schreibt, dachte Seebohm „vor allem an die Exekutionen der Kriegsverbrecher, gegen die er und seine Partei sich so eindeutig ausgesprochen hatten. Verhindert zu haben, dass Nazi-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt werden, würde ohne Frage der Deutschland-Partei weitere Wähler auf der extremen Rechten zutreiben.“

    Sozial- und Christdemokraten wiesen die Seebohm-Initiative zunächst zurück. Doch nach und nach witterten sie deren Vorteile. Die Sozialdemokraten bekamen plötzlich rechtsextreme Fürsprecher für eine Idee, die sie alleine kaum hätten propagieren können. Und mehr als die Hälfte der Christdemokraten fand es richtig, Nazi-Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren. Nachdem am 24. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten worden war, bombardierten die Deutschen – darunter Konrad Adenauer und Kurt Schumacher – den US-Hochkommissar John J. McCloy mit Gnadengesuchen, die auf Artikel 102 fußten.

    Als US-Truppen im Dezember 2003 Saddam Hussein verhafteten, erklärte Gerhard Schröder: „Ich bin gegen die Todesstrafe, und das trifft auf jeden zu – auch auf Diktatoren wie Saddam Hussein, die ihr Volk auf grausamste Weise quälten.“ Damit stellte sich der Kanzler in die Nachkriegstradition seines Landes. Mehr vielleicht, als ihm bewusst war.

    Der Autor ist Reporter bei der „Washington Post“

    Hab` leider keinen Link gespeichert.

  32. Interessant finde ich auch das Herumgeeiere in den Zeitungen zu Herkunft dieses Verbrechers – „im Kosovo geborener serbisch-montenegrinischer Staatsbürger“…

  33. #35 willow:
    Wieder eine MSM-Lüge! Der Mörder ist ein Kosovo-Albaner, der 1991 nach Deutschland kam. Natürlich hatte er damals noch einen jügoslawischen Pass. Später wurde Serbien-Montenegro Rechtsnachvolger.
    Es wird damit in einigen MSM perfide suggeriert, dass der Mann ein Serbe oder ein Montenegriner wäre, was er definitiv nicht ist. (Mit einem Gerichtssiegel beglaubigt).
    Aber auch in so einem eindeutiden Fall versucht man das Herumgeeiere!

  34. Pardon, es muss natürlich „eindeutig“ heißen!

    Und Abdil Lajqi ist eindeutig kein serbischer oder montenegrinischer Name noch dazu. Den Namen des Mörders findet man aber auch nach der Abgeurteilung nirgendwo.
    Außer PI selbstverständlich!

  35. Ein Dank geht in erster Linie an Marquis, der uns über den aktuellen Sachstand immer auf dem Laufenden gehalten hat und natürlich an PI.

    Zum Fall selbst:

    Auch dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und von daher sehr begrüßenswert. Daß jedoch der Steuerzahler jetzt noch 1,5 Mio. Euro für die Inhaftierung des Täters aufbringen soll, geht dann doch zu weit. Könnte nicht die Familie des Täters auf ihre Sozialhilfe verzichten, um die Kosten dafür – zumindest teilweise – zu tragen???

  36. gerecht wäre „lebenslang“, das heißt bis zum Tod, nicht „lebenslänglich“, und bei Wasser und Brot, finanziert durch dessen eigene Arbeit, um Kosten zu sparen!!!!!
    Keine Sozialhilfe für im Ausland lebende Ausländer, so eine Frechheit!!!!

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