Ein wegen Pädophilie mehrfach vorbestrafter Mann – darunter auch ein schwerer Fall von Kindesmissbrauch – durfte auf eigenen Wunsch eine in 720 Stunden gemeinnützige Arbeit umgewandelte Geldstrafe in einem Kindergarten abarbeiten. Völlig unerwartet wurde der Mann in Gegenwart der vielen Kinder rückfällig.
Er selbst schlug einen Kindergarten als Arbeitsort vor. Er wurde jedoch zunächst in der Landesturnschule, später in einem Bauhof eingesetzt. Nachdem er die Arbeit dort nicht mehr leisten konnte und ein Arzt ihm das Tragen schwerer Lasten verbot, erhörte die Staatsanwaltschaft den Wunsch des Mannes, seine Strafe im Kindergarten abzuarbeiten. Dort wurde er der Anklagebehörde zufolge rückfällig.
Die zuständige Staatsanwaltschaft gibt sich zerknirscht. Man habe wohl die Akte des Mannes nicht eingehend geprüft.
(Spürnase: Moderater Taliban)
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„… völlig unerwartet“
Der war gut! 😀
Wenn in unserer Gesellschaft nicht so viele verblödete Gutmenschen für solche Leute Partei ergreifen würden gäbe es so etwas nicht. Solche Leute gehören ins Internet gestellt und angeprangert. Weiters gehören sie in jeder Gemeinde gemeldet. Diese kranken Subjekte würden sich dann sehr wohl zurückhalten.
Top Staatsanwaltschaft! Mit welchen Konsequenzen müssen diese Damen und Herren nun rechnen, oder wird dies abgelegt im Ordner „menschliches Versagen“???
Da fällt mir ein Liedtext von den Ärzten ein.
…ich schenk dir Schuhe aus Beton und dann gehn wir baden…
Wie gut das uns Justiz und Polizei immer und überall vor Gewalt und den Straftätern schützen.
Wir müssen uns doch nicht wundern, das die ganzen Jung-Rütlis mit Samthandschuhen angefasst werden, wenn solche SozialabreiterInnen und AnwältInnen bei Kinderschänder so verfahren.
es gibt genug menschen, die pädophilie entschuldigen, indem sie sie als große liebe (mit allen konsequenzen, das sage ich) bezeichnen und das noch verteidigen.
es gibt schon eine menge kranker (idi…) in unserer Gesellschaft. 😡
mfg
mc
Waren die so blauäugig und haben geglaubt er sei „geheilt“, oder waren die zu Faul seine Akte zu lesen und wussten nicht was er verbrochen hat??
Qualitätsstaatsanwälte !
Ich denke mal, der Mann wollte nur den Kindern im Sinne des Gender-Mainstreaming helfen, ihre sexuellen Vorlieben zu erkennen.
„Der Mensch ist ein sexuelles Wesen von Geburt an, sein Bedürfnis nach Wohlbefinden, Lust und Geborgenheit findet je nach Alter und Entwicklung unterschiedliche Ausdrucksformen. Bei Kindern gibt es keine Trennung von Zärtlichkeit, Sinnlichkeit und Sexualität. Sie erleben Schmusen oder Matschen, die Berührung der Genitalien genauso lustvoll und sinnlich wie das Kitzeln am großen Zeh. Und sie stellen wissbegierig und unbedarft – wie bei anderen Themen auch – Fragen zu ihrem Körper, zu Unterschieden zwischen Mädchen und Jungen, zu Liebe, Schwangerschaft und Geburt. Wenn ihre Neugier ernst genommen wird und sie ihre Lust und Freude am Entdecken des eigenen Körpers, ihren Wunsch nach Zärtlichkeit und Nähe ausleben können, sind das Lernerfahrungen, die grundlegend und prägend für das weitere Leben und die Beziehung zu anderen Menschen sind. Eine so verstandene Sexualerziehung ist mehr als „Aufklärung“ über rein körperliche Sachverhalte, sie ist eine liebevolle und unterstützende Begleitung. Sie ermöglicht Kindern, ihre Gefühle ernst zu nehmen und sich im eigenen Körper wohl zu fühlen, sie kann die Freude an Berührung und Nähe vermitteln, aber auch Grenzen und Intimität wahren.“
http://www.kinderliedertour.de/nasebauchpo/index.php?docid=002
Er hat also im Sinne der Bundesregierung gehandelt.
Und er war sozusagen dafür am besten geeignet: für eine „liebevolle und unterstützende Begleitung“.
Toll. Einen Pädophilen im Kindergarten arbeiten zu lassen ist ungefähr so als ob man einen Bankräuber zur „Strafe“ mit Geldtransporten betraut oder einen Junkie zum Drogenentzug nach Medellin schickt. Wir leben in Absurdistan.
Da müssten die Eltern eigentlich Klage einreichen. Aber sowas bringt bei uns ja eh nichts.
Staatsanwalt sofort einsperren, muss ein rot/grün blinder Gutmensch sein.
Als Sahnehäubchen fehlt jetzt noch die Klage des Pädophilen gegen die Staatsanwaltschaft, ihn dieser Versuchung ausgesetzt zu haben. In unserer täterfixierten Gesellschaft hätte diese Klage auf Schmerzensgeld doch gute Chancen.
„Er habe sich selbst in zwei Fällen vor den Augen eines Mädchens und eines Jungen über der Kleidung in den Schritt gefasst“, berichtet die Berliner Morgenpost.
Dieser bedauerliche Vorfall eignet sich nach meiner Ansicht überhaupt nicht zu irgendwelcher Polemik gegen rot-grün, schwarz-gelb, Alt68er, Neo-Liberale, Atheisten, Buddhisten, Moslems oder Christen. Weder Niggemeier noch PI sind danach glaubwürdiger oder unglaubwürdiger. Der Täter ist ein Deutscher mit DDR-Hintergrund. Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Deutsche, die politisch zwischen Andrea Nahles und Erwin Huber einzuordnen sein dürften.
Ich halte PI für dringend notwendig als Korrektiv, aber dieser Beitrag gehört nach meiner Ansicht nicht in dieses selbst gesetzte Spektrum.
Islam ist die Religion des Friedens.
Kampfhunde sind von Natur aus besonders friedliebend.
Pädophile sind von Natur aus besonders kinderlieb.
Da war diese Entscheidung doch durchaus folgerichtig, aus Sicht eines besonders guten Gutmenschen. Jede andere Entscheidung wäre eine Stigmatisierung und damit ein Hindernis für eine erfolgreiche Resozialisierung dieses armen Opfers seiner eigenen Veranlagung. Einfach wegsperren ist auch keine Lösung.
Deutschland 2007 (1386 iranischer Zeitrechnung), die 3. Gewalt erscheint immer öfter als Hort des unklaren Menschenverstandes, die angemaßte 4. Gewalt sieht ihre Aufgabe als verlängerter Arm, der 2. Gewalt, die wider ihre Existenzberechtigung schöpft, indem sie sich als Erziehungsberechtigte des deutschen Volkes wähnt. von der 1. Gewalt hört man nur ein leises Ächzen und murren und die Frage nach dem Sinn der täglichen Arbeit.
Da hat man wohl den Bock zum Gärtner gemacht.
zum „Kinder“gärtner
Ts ts ts, vielen hier mangelt es aber an der dem richtigen Einfühlen und Nachspüren in die inneren Zwänge und Nöte eines Mannes auf der Suche nach seiner sexuellen Persönlichkeit (was für ein häßliches, eindimensionales und vorverurteilendes Wort … Pädophiler). Da ist ganzganzviel Verständnis wichtig und sozialpädogische Nähe. Fathima Claudia Sienennenmichrothaberichbingrühünundsagzuallemwas kennt sich damit bestimmt auch ganzganzgut aus und man wartet gespannt auf ihre Fathwa zu diesem Kasus. Ansonsten hat #9 D.N. Reb schon alles gesagt: „Ich denke mal, der Mann wollte nur den Kindern im Sinne des Gender-Mainstreaming helfen, ihre sexuellen Vorlieben zu erkennen.“
Lt. Zeitung hat die Sachbearbeiterin wegen Arbeitsüberlastung die Akte des Typen nicht eingehend genug geprüft
Tja, passiert halt wenn man Beamte bzw. den öff. Dienst nur als Ballast ansieht und immer mehr Stellen abbaut, so dass heute dieselbe Anzahl Mitarbeiter Gesamtdeutschland bearbeitet wie vor der Einheit.
Aber Beamtenschelte ist ja so verbreitet und so eingebürgert, dass nichtmal PI darüber berichtet. Die Volksverdummung in diesem Bereich geht sogar noch über die Klimaverdummung hinaus…
#15 paul[us] (15. Nov 2007 12:22)
Aber klar doch gehört das hierher!
Es geht gegen den FEIND!:
„Grüne“ wollen Kindesmißbrauch legalisieren
In seiner Autobiographie schildert Daniel Cohn-Bendit, der Spitzenkandidat der Grünen für die Europawahlen, wie er in seiner Zeit als Kindergärtner Kindersex ausübte.
Zitat:
Mein Flirt mit den Kinder nahm bald erotische Züge an …
Manchmal kam es vor, daß die kleinen Kinder mir die Hose aufgeknöpft haben, und angefangen haben, mich zu streicheln. Wenn die Kinder darauf bestanden, hab ich sie auch gestreichelt…
Das Problem mit den Liberalen war: Sie erkannten die Sexualität der Kinder nur an, während ich versuchte sie zu entwickeln!
Der große Basar, Trikont-Verlag
Volker Beck (rechtspolitischer Sprecher der Grünen und Vorsitzender im Schwulenrat LSVD) fordert sogar offen die „Entkriminalisierung von Kindersex / Babysex):
Volker Beck in seinem Beitrag „Das Strafrecht ändern?: Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ in: Angelo Leopardi (Hg.): Der pädosexuelle Komplex, Foerster, Berlin 1988).
„Als Etappenziel kann hier nur eine Versachlichung der Diskussion um das Problem der Pädosexualität vorgeschlagen werden. Als strafrechtliche Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige „Schutzalter“ von 14 Jahren zur Disposition stellt […] oder auch eine Strafabsehensklausel. […]
Eine Strafabsehensklausel, wäre sie durchgesetzt, würde eine tatsächliche Auseinandersetzung vor Gericht, und, wenn die Bewegung stark genug ist, in der Öffentlichkeit um die Frage einer eventuellen Schädigung eines Kindes durch sexuelle Kontakte mit einem Erwachsenen ermöglichen. […] Wer für die Lebenssituation der pädophilen Menschen etwas erreichen will, muß diese Diskussion mit Aufklärung und Entmythologisierung vorbereiten […] Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich […] Allein eine Mobilisierung der Schwulenbewegung für die rechtlich im Gegensatz zur Pädosexualität völlig unproblematische Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität […] wird das Zementieren eines sexual-repressiven Klimas verhindern können – eine Voraussetzung, um eines Tages den Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der Pädosexualität aufnehmen zu können.“
Mehr Presse-Berichte über Kindersex-Experimente bei den Grünen:
http://www.schweizerzeit.ch/0701/instrument.htm
http://www.paedosexualitaet.de/German/lib/Beck1988.html
aus
http://www.politicallyincorrect.de/2007/05/stefan-niggemeiers-hasserfuellte-ahnungslosigkeit/#comments
Beck, Volker
Das Strafrecht ändern?: Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik
in: Angelo Leopardi (ed.), Der pädosexuelle Komplex, Berlin, Frankfurt (Main): Foerster, S.28-34 (1988)
Der nachfolgende Beitrag stammt von Volker Beck, der für das „Schwulenreferat“ der Grünen im Bundestag zuständig ist.
[…]
[S.260:] Der Sonderausschuß des Deutschen Bundestags hatte 1973 bei der Vorbereitung des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes versucht, seiner Arbeit eine rationale Erörtrung der Problematik zugrunde zu legen. Angesichts der Bedenken der geladenen Experten hinsichtlich der Behauptung, gewaltlose pädosexuelle Erlebnisse störten die sexuelle Entwicklung eines Kindes, verpflichtete sich der Sonderausschuß mit seiner Definition des zu schützenden Rechtsgutes als der „ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes“ immerhin einer sachlichen Argumentation. Allerdings hat der Sonderausschuß sich selbst bei seinen Vorschlägen nicht daran gehalten und sich wieder besseres Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden.
Obwohl dieser Ansatz einer rationalen Auseinandersetzung mit dem Problem der P. 176 nicht gleich zum Erfolg führte, scheint er mir der einzige Ausgangspunkt für eine tatsächliche Verbesserung der rechtlichen Situation der Pädophilen.
[S. 261-262:] Jäger hat recht, wenn er meint, daß es am aussichtsreichsten ist, die politische Diskussion zu führen, indem man die Reform an dem mißt, was die Reformer sich vorgenommen hatten. Hierzu formulierte er sieben programmatische Thesen, von denen ich vor allem die ersten sechs – hier im Wesentlichen wiedergegeben – maßgeblich für eine reformistische Sexualstrafrechtspolitik halte:
Das Strafrecht dient allein dem Rechtsgüterschutz. Gesetzgeber ist daher nur legitimiert, sozial gefährliche Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.
Die Schädlichkeit oder Gefährlichkeit des zu beurteilenden Verhaltens bedarf des empirischen Nachweises.
Selbst wenn der Nachweis der Gefährlichkeit gelingt, darf eine Strafvorschrift nur geschaffen werden, wenn Unrechtsgehalt und Schädlichkeit so gravierend sind, daß die Strafbarkeit nicht unverhältnismäßig, also als Überreaktion erscheint.
Nur tatbestandstypische Gefahren sind zu berücksichtigen. Strafvorschriften, die gefährliche und ungefährliche Verhaltenweisen gleichermaßen umfassen, sind nicht zu rechtfertigen.
Zu den gesicherten Auffassungen heutiger Kriminalpolitik gehört auch, daß das Strafrecht nur die ultima ratio im Instrumentarium des Gesetzgebers ist, die Strafbarkeit also nur das äußerste Mittel der Sozialpolitik sein darf. Bevor sich der Gesetzgeber zur Anwendung deses letzten und äußersten Mittels entschließt, hat er zu prüfen, ob nicht andere, außerstrafrechtliche Mittel zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter ausreichen.
(Herbert Jäger, Möglichkeiten einer weiteren Reform des Sexualstrafrechts, in: Dannecker/Sigusch: Sexualtheorie und Sexualpolitik. Stuttgart 1984, S.68f.)
[…]
[S. 263:] Man wird nicht umhin können, sich bei dieser Diskussion mit den Argumenten der Frauenbewegung auseinanderzusetzen und die Perspektive der Feministinnen, die oft auch durch frühe sexuelle Kontakte mit Vätern und Onkeln traumatisch gefärbt ist, ernstzunehmen.
Als Etappenziel kann hier nur eine Versachlichung der Diskussion um das problem der Pädosexualität vorgeschlagen werden. Als strafrechtliche Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige „Schutzalter“ von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel. Eine Diskussion um eine solche Reform des P. 176 würde sicherlich einem entkrampfteren und weniger angstbesetzten Klima den Weg bahnen. Eine Strafabsehensklausel, wäre sie durchgesetzt, würde eine tatsächliche Auseinandersetzung vor Gericht, und, wenn die Bewegung stark genug ist, in der Öffentlichkeit um die Frage einer eventuellen Schädigung eines Kindes durch sexuelle Kontakte mit einem Erwachsenen ermöglichen. Wer jetzt einwendet, daß man die Gerichte kenne und dort der Fortschritt nicht gerade Urständ feiert, hat sicher recht, aber die Alternative sieht nicht besser aus: Ein Vertrauen darauf, durch noch so starken öffentlichen Druck eine Mehrheit für eine Streichung des Sexualstrafrechts im Parlament zu erhalten, scheint reichlich naiv.
Immerhin – und das macht langfristig Hoffnung auf ein „Reförmchen“ auch gerade beim P. 176 StGB – hat der Sonderausschuß des Bundestages damals gerade für diesen Paragraphen eine erneute parlamentarische Diskussion für den Fall in Aussicht gestellt, daß sich die jetzige Definition des zu schützenden Rechtsgutes sexualwissenschaftlich nicht mehr halten lasse. Wer für die Lebens- und Rechtssituation der pädophilen Menschen etwas erreichen will, muß diese Diskussion mit Aufklärung und Entmythologisierung vorbereiten, eine bloße Ideologisierung der Gegenposition zum Sexualstrafrecht kann hierin ihres realpolitischen Mißerfolgs sicher sein.
[…]
[S.266:] Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.
[S. 268:] Auch wenn das Strafrecht als ultimo ratio hier nicht das geeignet Mittel ist, muß zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden werden. Bevor dies nicht der Fall ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild, das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch für das Kleinkind?) einschließt, einem mythischen Kinderbild gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung und einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität, auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter Auseinandersetzung.
http://swg-hamburg.de/Aktuell/Fachlich_und_politisch_abgesic/fachlich_und_politisch_abgesic.html
Und abschließend:
http://www.welt.de/politik/article1141249/Die_Krippenoffensive_kann_beginnen.html
#91 Deak (28. Mai 2007 22:23)
#87 karaya
http://de.wikipedia.org/wiki/Streichung_des_Sexualstrafrechtes
Dieses Diskussionspapier wurde am 9. März 1985 von der Landesdelegiertenkonferenz in Lüdenscheid mit 76 zu 53 Stimmen mehrheitlich angenommen und (mit dem Status Diskussionspapier als Anhang) ins Wahlprogramm der NRW-Grünen aufgenommen. Allerdings wurde – wohl auch aufgrund der öffentlichen Diskussion – wenig später eine revidierte Fassung des Programms beschlossen, in der diese Forderung nicht mehr auftaucht.
Es entstand ein starker öffentlicher Druck. Viele Stammwähler blieben der Wahl fern oder wählten eine andere Partei (meistens FDP oder SPD). Auch auf den öffentlichen Druck hin rückte die Partei in späteren Jahren deutlich von der Position nach einer kompletten Streichung der Sexualstraftatsbestände ab.
Das und nur das war der Grund für den Rückzug, die Becks und Rothz haben eingesehen, dass sie durch ihre kranke Ideen selbst die letzten kranken Hirne, sorry, die Stammwähler, verlieren.
Oder willst du hier den Leuten tatsächlich erzählen dass “wenig später” “aufgrund des öffentlichen Drucks” die pädophilen geheilt wurden? Nein die lügen einfach, die sind weiterhin so drauf nur zeigen sie es nicht, genauso wie Ströbele lügt wenn er von den Moslems in Kreuzberg redet.
Dr. Homa Darabi Foundation
Tahrir-ul-Vaseela, 4th edition – Imam Khomeini
(click image to zoom in)
Imam Khomeini – Supreme Leader of the Islamic Revolution
On sex with Animals: „The meat of horses, mules, or donkeys is not recommended. It is strictly forbidden if the animal was sodomized while alive by a man. In that case, the animal must be taken outside the city and sold.“
Fatwa von Khomeini höchstpersönlich aus dem Jahr 1978:
Es ist nicht erlaubt, mit seiner Frau geschlechtlich zu verkehren (wat´), bevor sie das 9. Lebensjahr vollendet hat, sei es Dauerehe oder zeitlich begrenzt, aber andere Vergnügungen, wie Streicheln mit Lust, Umarmen und Streicheln , dann macht das nichts, selbst wenn sie ein Säugling ist. .
Wenn er mit ihr vor ihrem 9. Lebensjahr verkehrt und sie dabei nicht entjungfert hat, dann erwächst ihm daraus nichts, als dass er schlimmstenfalls eine Sünde begangen hat (d..h wohl keine diyyah). Doch wenn er sie entjungfert hat, so dass Urin- und Mensisausgang einer geworden ist, oder wenn Mensis- und Darmausgang einer geworden ist, dann ist es ihm für immer verboten, mit ihr zu verkehren, und vorsichtshalber im 2. Fall. Doch auf jeden Fall tritt sie nicht aus dem Ehestatus mit ihm aus im schlimmsten Fall , und die Erbgesetze gelten für sie, und auch das Verbot, eine 5. (Frau zu heiraten) , das Verbot, ihre Schwester neben ihr zu heiraten und ähnliches, und er muss für sie sorgen, so lange sie am Leben ist. Doch wenn er sich von ihr scheidet, sie nach der Scheidung geheiratet hat, dann ist er als Vorsichtsmaßnahme seiner Verantwortung damit nicht ledig , und ihm obliegt die Entschädiungszahlung für (unerlaubte) Entjungferung, und das ist die Entschädigungszahlung für das (zu Unrecht getötete) Leben. Wenn sie eine freie Frau war, dann ist das die Hälfte des Blutgeldes für einen Mann, zusätzlich zur Morgengabe (mahr), die ihr durch den Ehebund und die erste eheliche Beiwohnung zusteht, und wenn er mit seiner Frau nach Vollendung ihres 9. Lebensjahrs Verkehr hatte und sie entjungfert hat , dann ist sie ihm nicht verboten und es wird auch kein Blutgeld festgesetzt , aber vorsichtshalber Unterhalt, solange sie am Leben ist…“
Quelle: Muslim-Forum
OFFENER BRIEF AN DIE GRÜNEN
Die GRÜNEN haben bis in die 90er Jahre bundesweit verkünden lassen, daß sie mit der Strafverschärfung gegen Kinderschänder nicht einverstanden sind.
Wenn Straftaten künftig nicht mehr den Straftaten angemessen bestraft werden sollen, dann Gnade uns Gott wenn Euer merkwürdiger Gerechtigkeitssinn einmal zum regieren kommt.
Schon 1987 brachten Sie in Ihrem Bundesparteiprogramm deutlich zum Ausdruck:
„Abschaffung des Schutzes minderjähriger Knaben vor sexuellen Handlungen“
In Ihrer Bundesdrucksache vom 04. Februar 1995 heißt es:
„Die Strafandrohung belastet das sexuelle Erleben“ Weiter steht in Ihrem Bundesprogramm 1987 geschrieben: „Gewaltfreie Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen darf niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein“
Die GRÜNEN aus Baden – Württemberg legen noch einen Zahn zu:
„Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und
Kindern müssen straffrei sein… Kinder gehören sich selber“
http://www.kreuz.net/article.5594.html
Ihr versteht das völlig falsch. Die Arbeit im Kindergarten sollte bestimmt so eine Art „Schocktherapie“ sein, um ihn von seinem „Leiden“ zu heilen.
„Positiv“ an der Sache wird hoffentlich sein, daß dieser Typ verurteilt wird mit anschließender Sicherungsverwahrung und nie wieder auf die Menschheit, vor allem auf Kinder, losgelassen wird.
Staatsanwälte haben es einfach nicht so mit dem deutschen Recht! Nächster Riesenskandal, doppelter Ehrenmord OHNE Folgen für Staatsanwältin, die ihn verursacht hat:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,517330,00.html
Bürokratie ist ein Virus.
Tja, vielleicht wollte der Mann zum Islam übertreten. Da hätte er sein Opfer ja auch gleich heiraten können. Und da muss man sich ja auch vorbereiten. Spätestens wenn die Scharia eingeführt ist, wird das eh völlig normal sein.
Deshalb würde ich meine Kinder niemals in irgend so eine Kita stecken, da wundert einen langsam gar nichts mehr.
Will die Todesstrafe wieder…
Nachrichtengehalt?
Ich meine, das wird ja nun wirklich auch in den Mainstreammedien kommuniziert?
Ich finde es merkwürdig, dass bei sowas immer ein Sozialarbeiter mit drin steckt. Studieren die eigentlich alle Gutmenschlichkeit?
„Nach Angaben Retemeyers sei der Mann jedoch nicht handgreiflich Kindern gegenüber geworden. Er habe sich selbst in zwei Fällen vor den Augen eines Mädchens und eines Jungen über der Kleidung in den Schritt gefasst“
Vielleicht hat der arme Kerl auch nur Sackratten.
#27 thickasabrick (15. Nov 2007 13:49)
Sehr hoch!
#28 JM (15. Nov 2007 13:52)
Ne die ham Sackratten…
Brüll!
Vielleicht sollten wenigstens wir uns von den vielen Euphemismen des Neusprech distanzieren.
Pädophilie=gr. pais (kind), phileo (wie einen Freund lieben); korrekte Bezeichnung: Kinderschänder.
Schwangerschaftsunterbrechung, kann man die später fortsetzen? Korrekte Bezeichnung: Kindsmord.
Migrationshintergrund=i.d.R. Moslem
Generalverdacht=gerechtfertigte Schuldvermutung bei Anhängern des Islam.
Gleichberechtigung=Schlechterstellung von Jungen und Männern.
Chancengleichheit=der Dümmste, Schwächste, Gewalttätigste bestimmt die Kriterien für alle.
Multikulti=jede Unkultur ist erwünscht, nur nicht die christliche Kultur.
Aufklärung=Sexualisierung und moralisches Verderben für unsere Kinder.
Demokratie=Totalitarismus Brüsseler Provenienz
Liebe=ungezügelte Hurerei und Ehebruch
Familie=perverses Konglomerat aus Schwulen, Lesben und sonstwie gescheiterten Existenzen.
usw. usw.
Die benutzen zwar dieselben Wörter wie ich, haben sie aber mit konträren Inhalten gefüllt.
Mein Kater ist kastriert. Er ist fett, faul, verschlafen, verschmust und zufrieden.
Wegen der Zeit davor darf ich jetzt beim Auszug die Wände neu tapezieren, die Kratzer aus dem Holzboden schleifen und das Sofa kommt zum Sperrmüll
Alles was nicht 100% heterosexuell ist und Kinder gefährdet, sollte staatlich kastriert werden damit unsere Kinder vor solchen Perversen sicher sind
Übrigens: Obwohl nur 1 – 4% aller Männer schwul sind, sind ein Drittel aller mißbrauchten Kinder Jungen. Mißbraucher sind zu 99% männlich
Oh Mann… Jetzt kann man seine Kinder schon nicht mehr in den Kindergarten schicken, weil der Staatsanwalt es scheinbar lustig findet, mal auszuprobieren, ob der Kinderschänder rückfällig werden könnte. Da geht mir das Messer in der Tasche auf. Die verantwortliche Person gehört in den Knast. Genau wie der kranke Bastard.
#15 paul[us] (15. Nov 2007 12:22)
Aber klar doch gehört das nicht hierher!
Es ginge primär gegen ein Gruppierung, der wir doch nicht zu nahe treten möchten…
Heißt der Mann Daniel Kohn-Bendit oder doch Volker Beck?
„Grüne“ wollen Kindesmißbrauch legalisieren.
In seiner Autobiographie schildert Daniel Kohn-Bendit wie er in seiner Zeit als Kindergärtner Kindersex ausübte…
„Der große Basar“, Trikont-Verlag
Volker Beck forderte sogar offen die „Entkriminalisierung von Kindersex / Babysex“ in seinem Beitrag „Das Strafrecht ändern?.. Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ in: Angelo Leopardi (Hg.) „Der pädosexueller Komplex, Foerster, Berlin 1988.
Mit dem Dank an die Userin Medea, die das noch vor Udo Ulfkotte am 5. Juli 2007 um 16.59 Uhr MEZ gepostet hat.
http://www.politicallyincorrect.de/comments/feed/
Wieso darf denn eine Geldstrafe so einfach in Sozialstunden umgewandelt werden?
Geldstrafe oder Knast – so sind doch die Regeln!
Was ist los mit Deutschland?
Wie kann sowas passieren, daß ein Kinderf****
in einem Kindergarten arbeiten kann?!
Einfach unglaublich!
@#37: Oder vielleicht waren es schon Spürnasen Deak und karaya, die diese Information über die Grünen Funktionäre, die Kindesmißbrauch legalisieren wollten,
am 28. Mai 2007 gepostet?!
In den „Schritt“ fassen? Hat ja irgend so ein Popheini, namens Michael dauernd vorgemacht.
Wäre allerdings was wirklich ernsthaftes passiert und mein Kind betroffen würde ich den Staatsanwalt erschiessen.
Ach was ihr habt doch alle nur Vorurteile. Ihr müsst euch doch mal in die Lage dieses Mannes versetzen. Dieser arme Mann muss in einem Staat leben, wo es nur 100000 Prostituierte Frauen gibt und eine 300000 köpfige Homoszene. Das reicht doch nicht um seinen sexuellen Trieben nachzukommen. Und dann muss er auch noch zwischen all diesen attraktiven 4-jährigen Strafarbeit leisten.
@ #28 thisnickwasfree
Was wird kommuniziert? Mit wem? Wohin? Hast du bei Gerd Schröder Deutsch gelernt?
Kommt, Leute, der hat sich doch nur gekratzt. Das wirkliche Verbrechen hier ist das Zuteilen an den Kindergarten.
Dümmer gehts nimmer.
Die, die in Deutschland in der Justiz was zu melden haben, sin nich mehr ganz Ahoi
Solange nicht neben den Tätern auch Sozialarbeiter und Psychologen wegen Beihilfe
zum Kindesmißbrauch mit bestraft werden, werden sich solche Schwe**e weiter mit staatlichen Segen weiter an Kinder vergreifen.
#22sachichdoch
Danke für deine Ausführung!
Es bestätigt meinen Verdacht, daß die Partei
Bündnis 90, die Grünen ein Hort für Kinderfi**** ist!!!!!!!!!!!
Wat ein fertiges Land..
da erinner ich mich an: „I love the smell of Napalm in the morning“
an #48 Knutsson 501
Dann solche Typen wie du, die mit solchen Formulierungen Haß sähen und maßlos danebenhauen („Bündnis 90, die Grünen ein Hort für Kinderfi****“). Ich bin wahrlich kein Grüner, aber das geht echt zu weit.
Ich muß auch ned „Uns Claudi“ verteidigen, aber über eine Beleidigungsanzeige der Grünen würde ich mich in dem Fall nicht wundern.
Wie krank mittlerweile die Hirne unserer Politiker sind, zeigt sich darin, daß das Familienministerium sich nicht entblödet die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ zu unterstützen, bei der es solche tollen Prospekte gibt, die sich mit Körper, Liebe und Doktorspielen von Kinder im Alter 1.-3. Jahren !!!!!!!beschäftigt.
Eine Kostprobe von S. 27:
„Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“ oder „es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt“ oder „Wenn Mädchen dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“
Wir reden hier wohlgemerkt von Kindern im Alter von 1-3 Jahren!!!
http://www.bzga.de/?uid=a0cab8c887ca64fd5daea87c132ee48c&id=medien&sid=72&ab=10
Wenn sowas von höchster Stelle gesteuert wird, wundert mich rein gar nichts mehr.
Jörg,
Knutsson hat sich eindeutig im Ton vergriffen, doch in der Sache scheint er der Wahrheit nahe zu sein.
Passt in die Landschaft.
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