Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD, Foto) möchte Aufstachelung zu Gewalt und Fremdenhass EU-weit unter Strafe stellen, wogegen prinzipiell auch nichts einzuwenden wäre. Nur erweisen sich die gutmenschlichen Aktivitäten schon wieder als weiteres Schutzgesetz für Muslime.
Denn wenn es nach Zypries geht, haben die Gewaltsuren im Koran nichts mit Aufstachelung zu Gewalt zu tun und fallen daher nicht in den Bereich des angestrebten Gesetzes. Michaela G. stellte der Ministerin auf Abgeordnetenwatch folgende Frage:
die aktuelle WELT schreibt:
„Laut Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen die Aufstachelung zu Gewalt und Fremdenhass EU-weit unter Strafe gestellt werden.“Welche Straftatbestände sehen Sie in folgenden Aufrufen und Aussagen erfüllt?:
Sure 9,29: „Kämpft mit Waffen gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben, noch an den jüngsten Tag glauben, und die nicht für verboten erklären, was Allah und sein Gesandter Mohammed für verboten erklärt haben, und die sich nicht nach der rechten Religion (dem Islam) richten – von denen, die die Schrift erhalten haben (d. h. Juden und Christen) – kämpft mit der Waffe gegen diese, bis sie die Minderheitensteuer abgeben als Erniedrigte!“
Sure 9:28 „O die ihr glaubt! wahrlich, die Götzendiener sind unrein.“
Sure 98:6 „Die Ungläubigen unter den Leuten des Buches (Juden und Christen):
Sie sind von allen Wesen am abscheulichsten“.Sure 8,55: „Siehe, schlimmer als das VIEH sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“
Darauf erhielt sie diese Antwort:
Sehr geehrte Frau G.,
in der Tat haben sich die EU-Justizminister am 19. April 2007 auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, der eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorsieht. Im Mittelpunkt steht das Verbot, öffentlich zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung aufzustacheln. Die Staaten der EU setzen damit ein deutliches Signal gegen Rassismus und Intoleranz.
Ganz offensichtlich geht es dem Rahmenbeschluss nicht darum, überlieferte religiöse Texte, die in einem spezifischen historischen und theologischen Kontext stehen, zu kriminalisieren. Den notwendigen Dialog mit der muslimischen Welt sollten wir auch nicht auf der Basis von einzelnen, zudem aus dem Zusammenhang gerissenen Textstellen des Korans führen, sondern in einem Klima gegenseitiger Achtung und Toleranz. Einen solchen Weg verfolgt die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz, deren zweite Vollversammlung kürzlich stattfand.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Das passt genau zu den Bestrebungen der Briten, Hassprediger zu schützen.
Auf britischen Wunsch werde der EU-Beschluss Ausnahmen für rein religiös motivierte Aufstachelung und Gewaltaufrufe enthalten, sagten mehrere Diplomaten. Die von Großbritannien durchgesetzte Ausnahme für rein religiöse Hass- oder Gewaltaufrufe führt nach Angaben eines Experten dazu, dass künftig EU-weit bestraft werde, wenn jemand rufe: “Tötet alle Deutschen.” Straffrei könne dagegen bleiben: “Tötet alle Christen”. Allerdings wollten 26 der 27 EU-Staaten von dieser Ausnahme keinen Gebrauch machen.
Gemeinsam mit dem Wunsch des Europarates, die Pressefreiheit einzuschränken erweisen sich alle diese Bestrebungen als Schritte hin zu dem Ziel, dem Islam alle Freiheiten zu geben, zu Hass und Gewalt aufzurufen und gleichzeitig jegliche Kritik an ihm als „Aufruf zum Hass“ unter Strafe zu stellen.
» Kontakt: brigitte.zypries@bundestag.de
(Spürnase: Michael M.)
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