Es gibt ein Grundrecht auf Familienzusammenführung. Und: die Kurden können auch keinen ordentlichen Krawall mehr machen. Das sind die beiden Erkenntnisse vom Besuch einer eher enttäuschenden Kurdendemonstration in Köln am heutigen Nachmittag. Von dem Grundrecht wussten wir noch nichts. Vielleicht ist es gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingetauscht worden, das wir letzte Woche in Brüssel nicht finden konnten?
Nur rund 60 Demonstranten hatten sich, trotz mehrsprachigem Aufruf auf mehreren Mülltonnen zusammengefunden, um die sofortige Aufhebung des „Rassistischen, Diskriminierenden Zuwanderungsgesetz“ zu fordern. Überwiegend Kurden, die dem Aufruf der kommunistischen „AGIF“ gefolgt waren. „Föderation der Arbeitsimmigranten aus der Türkei in BRD“, wie man sich etwas irreführend auf Deutsch nennt. Da die Immigranten vor lauter Arbeit bisher keine Zeit hatten, die Sprache des Gastlandes zu erlernen, dessen Gesetze sie gerne bestimmen würden, hatte man die wohlbekannte weibliche Klagestimme der Kölner Antifa gebucht, um auch den Einheimischen verständlich zu machen, was sie für Rassisten sind.
Der Vorwurf: Das neue Zuwanderungsgesetz sei rassistisch und diskriminierend, weil es das angebliche Grundrecht auf Familienzusammenführung einschränke und davon abhängig mache, dass die zusammengeführte Familie auch ernährt werden könne. Das gelte aber nur für Zuwanderer aus der Türkei. Und nicht z.B. für Zuwanderer aus den USA.
Bedingt durch das Sprachproblem, es befanden sich zahlreiche bereits erfolgreich zusammengeführte Familien unter den Demonstranten, wollten die von der Antifaträne angestimmten Sprechchöre auf deutsch nicht so recht zünden. Besser ging es mit den kurdischen, wobei auffiel, dass dort unüberhörbar immer wieder das Wort „Kurdistan“ fiel. In den deutschen Texten kam das nicht vor. Die Kartoffeln müssen nicht alles wissen, was man sich so erzählt.
Der Umzug endete sinnigerweise vor dem Kölner Dom. Welche faschistischen Organisationen es, wie auf dem Hakenkreuzbanner gefordert, im einzelnen zu zerschlagen gilt, wurde nicht so recht klar. Vermutlich der deutsche Bundestag und der Bundesrat. Das waren jedenfalls die einzigen Institutionen, die namentlich kritisiert wurden, weil sie das „Rassistische, Diskriminierende Zuwanderungsgesetz“ beschlossen haben. Obwohl die Arbeitsmigranten doch dagegen sind. Vertreten durch die „Föderation der Arbeitsimmigranten aus der Türkei in BRD“.
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