Im Prozess gegen einen 41-jährigen Kulturbereicherer aus Kamen, der seine Frau aus Eifersucht umgebracht und sich anschließend an ihr vergangen hat, stellte das Dortmunder Schwurgericht nach der Beweisaufnahme fest, dass es sich bei der Tat um Totschlag, und nicht um Mord handelte.

Die Begründung der Dhimmi-Richter:

Auch wenn der Angeklagte immer wieder betonte, seine Frau umgebracht zu haben, weil sie seine Ehre verletzt habe, sahen weder Staatsanwaltschaft noch die Richter dies als Hauptmotiv an. Sie waren der Auffassung, dass der Kamener seine Frau hauptsächlich aus Verzweiflung getötet habe – ein Grund, der nicht zu den niederen Beweggründen zählt.

Zum an den Kopf fassen…

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6 KOMMENTARE

  1. Ermordet und sich an ihr vergangen? Und das ist nicht als „niedrig“ zu bewerten.

    Unsere Justiz faellt wieder politische Urteile, wie damals halt.

  2. er seine Frau aus Eifersucht umgebracht und sich anschließend an ihr vergangen hat,

    Der hat sich an der Leiche vergangen?
    Was für ein unsäglicher Abschaum.
    Er sollte sich auch am Richter vergehen.
    Kumpels unter sich…

    Redneck

  3. Mich würde die Definition des Gerichts zu niederen Beweggründen interessieren, kann es sein das hier schon Muslime Urteile fällen, die schariakonform, also jenseits der FDGO stehen…?

    Es ist unglaublich das ein Mord zur „Wiederherstellung der muslimischen Ehre“ mit anschließender nekrophiler Neigungshingabe zu einem Totschlagsdelikt aus Verzweiflung vor einem deutschen Gericht umgemünzt werden kann….

  4. Hmm, unabhänig davon, dass hier niedrige Beweggründe verneint wurden, handelt es sich um ein klassiches Fehlurteil. Dadurch, dass sich der Angeklagte an der Leiche vergangen hat ist nämlich noch ein weiteres Mordmerkmal, das des Tötens zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, erfüllt. Aber allem Anschein nach haben die Richter auch dies elegant unter den Tisch fallen lassen. Da kann man nur auf Berufung und Revision hoffen.

  5. Unsere Justiz macht mir schon lange Sorgen. Die überaus milden, oft unverständlichen und in keiner Weise nachvollziehbaren Urteile im Zusammenhang mit Gewalttaten von Moslems in Deutschland sind ein Ausdruck des fehlenden Grundkonsenses auf Basis christlicher Werte in unserer gesellschaftlichen und politischen Landschaft. Ein Wertekanon existiert nicht. Eine schändliche Demutsgeste und eine unsinnige Verbeugung vor diesem mittelalterlichem Kult, genannt Islam.

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