Einspruch!Gegen die Ablehnung ihrer Strafanzeige (wir berichteten) wurde durch unsere Leserin Jutta S. wie folgt Beschwerde eingelegt. Eine Antwort hierzu steht noch aus.

Sehr geehrte Frau Dr. Kühne!

Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Nichteinleitung eines Ermittlungs- bzw. Einziehungsverfahren gemäß § 152 Abs.2 i.V.m. § 170 Abs.2 StPO.

Die Begründungen Ihrer Ergebnisse der Überprüfung bedürfen einiger Richtigstellungen bzw. Entgegnungen. Dabei möchte ich Ihre letzte Bemerkung zuerst aufgreifen, „dass dahingestellt bleiben kann, ob der Koran nur in der von Ihnen dargestellten Form, oder, wie es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.“

Fast alle islamischen Länder haben Menschenrechtserklärungen unterzeichnet, wie z.B. die „Allgemeine Menschenrechtserklärung“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 (Saudi-Arabien unterzeichnete nicht). Einige islamische Organisationen haben in den vergangenen Jahrzehnten sogar selbst Menschenrechtserklärungen formuliert, z.B. der Zentralrat der Muslime in Deutschland, ZMD. Sie unterscheiden sich allerdings alle insofern grundsätzlich von Menschenrechtserklärungen westlicher Länder, als dass sie dem Koran (Gesetzesquelle) und dem islamischen Gesetz (der Sharia) vor der Gewährung aller Menschenrechte stets den höheren Rang einräumen ! (siehe unten 1)

Artikel 24 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 1990 formuliert etwa : „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Sharia“, und Art. 25 ergänzt: „Die islamische Sharia ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.“ Diese betont die „Rolle der islamischen Umma (der weltweiten Gemeinschaft aller Muslime), die von Gott als die beste Nation geschaffen wurde und die der Menschheit eine universal und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat, in der zwischen dem Leben hier auf Erden und dem Jenseits Harmonie besteht, und in der Wissen mit Glauben einhergeht.“

Diese Höherordnung von Koran und islamischem Gesetz bedeutet, dass in islamischen Ländern Menschenrechte an sich, losgelöst von den religiösen Werten der islamischen Offenbarung (Koran), tatsächlich nicht existieren. Menschenrechte können daher in islamischen Ländern nur im Rahmen der im Koran und dem islamischen Gesetz festgelegten Gebote gewährt und eingefordert werden! Womit wir wieder beim Koran wären.

Die von Ihnen erwähnten vielen islamischen Reformer leben entweder versteckt im Exil, werden verfolgt oder sind schon tot. (2)

Sie bezweifeln, dass der Inhalt des Koran überhaupt an den Normen unserer allgemeinen Rechtsordnung gemessen werden kann, da seine Entstehung etwa auf das 7. Jahrhundert datiert wird. Abgesehen davon, dass die Entstehung und Echtheit des Koran zeitlich wie inhaltlich sehr umstritten ist (3), habe ich in meiner Strafanzeige aufzuzeigen versucht, dass es sich bei dieser Schrift Koran um eine Gesetzesquelle der Sharia handelt, die jetzt, hier und heute, zu allen Zeiten und für alle Muslime gültig ist und sich zudem als Verfassung über unsere Verfassung stellt! Der Koran hat also mitnichten den Status einer vorkonstitutionellen Schrift! (4)

Unter diesem Gesichtspunkt wäre hier zu fragen, inwieweit die Verbreitung des Koran von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt ist, zumal die Sharia, deren Quelle der Koran ist, jeden mit dem Tod bedroht, der aus der islamischen Gemeinde austritt. Das steht im klaren Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz garantiert.

Sie erwähnen, dass die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Grundgesetzes nach BVerfG NJW 1971, 931 nicht nur die innere Freiheit sondern auch das Verbreiten des Glaubens umfasst (BverfGE 24, 236, 245, BVerfG NJW 1972, 327 (329). Mit dem Koran sind Anhänger angehalten, andere zum Islam zu zwingen.

Sure 9:29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben….(siehe auch Sure 2:193) und Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“

So wird dem Islam nicht nur „vorbehaltlos“ sondern „schrankenlos“ die Religionsfreiheit gewährleistet (BVerfGE 32, 98 (107)).

Sie beschreiben ausführlich die seelische Bedrängnis, in die ein Gläubiger kommen kann, wenn er sich verpflichtet fühlt, dem höheren Gebot des Glaubens und nicht der allgemeinen Rechtsordnung zu folgen. Der Islam kennt die Trennung von Religion und Staat nicht! Der Koran ist für Muslime nicht nur die maßgebliche Schrift in Fragen des Glaubens, sondern immer auch die maßgebliche Schrift in Fragen des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und des Umgangs mit Andersdenkenden! Somit geht es beim Koran nie nur um eine persönliche ernste Glaubensüberzeugung, sondern immer auch um die maßgebliche eigene islamische Gesetzgebung, die sich sehr wohl in den Widerstreit mit unserer staatlichen Rechtsordnung begibt: Es tritt nicht unsere Rechtsordnung in den Widerstreit mit dem Glauben des Islam allein, nein, die Rechtsordnung des Islam mit dem Koran als Verfassung tritt in den Widerstreit mit unserer freiheitlichen Rechtsordnung. So wendet sich der Koran – zielgerichtet – gegen jede andere Verfassung, in diesem Fall gegen die Verfassungsordnung der BRD.

Ich gebe zu, dass es sehr mutig gewesen wäre, wenn Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hätten. Es ist auch die Frage, wie unbeeinflusst und frei von den Vorgaben aus der EU an unseren nationalen Gerichten mit Fragen zum Islam umgegangen wird. Immerhin wird mit dem Antidiskriminierungsgesetz und den zahlreichen EU-Kommissionen (EUMC, ECRI, Anna-Lindh-Foundation usw), insbesondere jede (auch konstruktive) Islamkritik überwacht oder kriminalisiert.

Allerdings hat die Staatsanwaltschaft in Kopenhagen (Byret ) durch die Anklägerin Lone Damgaard am 17.08.2006 Fadi Abdel Latif (Hisb ut-Tahrir) zu drei Monaten Haft verurteilt, weil er Texte aus dem Koran und der Hadith (Überlieferungen), die Drohungen gegen die dänische Regierung sowie gegen Juden enthielten, übersetzte und verbreitete.

Nach der neuerlichen merkwürdig begründeten Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Oldenburg vom 02.08.2006 (Drohungen gegen Islamkritiker über islamischer Website) mehren sich Bedenken, ob der Gesetzgeber unsere Grundwerte der „noch“ freiheitlichen Demokratie noch schützt, schützen kann, oder selbst infrage stellt.

Anmerkungen:

(1) Im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg 03/2002
– „Zentralrat der Muslime (ZMD) bekennt sich zur Priorität des islamischen Rechts“ –
wird aufgezeigt, dass sich die Werteordnung der „Islamischen Charta“ keineswegs am hiesigen Grundrechtskatalog orientiert. Deutlich wird das islamische Rechtsprinzip über die allgemeinen Menschenrechte gestellt.

Dr. Rainer Glagow, Islamwissenschaftler: „Die Islamische Charta des ZMD“ in Hans Zehetmair (Hrsg ): „Der Islam im Spannungsfeld von Konflikt und Dialog“.

(2) Anwar el Sadat, wurde 1981 durch die Muslimbruderschaft ermordet, weil er Ägypten zu einer freien Gesellschaft ohne religiöse Zwangsjacke reformieren wollte (Öffnung zum Westen und Israel).

Ali Dashti starb nach Folter im Gefängnis.

Mahmud Muhammad Taha, sudanesischer Theologe, wurde 1985 öffentlich gehängt, weil er versuchte, die Rolle des Koran als Rechtsquelle zu reduzieren.

Sadiq al-Azun („Die Welt des Islam“ ) flüchtete ins Ausland…….

(3) J. Schacht, C.E. Bosworth: „The Legacy of Islam“, Oxford 1974

John Wansbrough: „Quranic Studies, Oxford 1977

P. Crone: „Roman, Provincial and Islamic Law ?“, Cambridge 1977
M. Cook: „Muhammad“, Oxford 1983

Bat Ye`or: „Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam“

(4) Bundesverband der Bürgerbewegungen zur Bewahrung von Demokratie, Heimat und Menschenrechte e.V : „Bedrohte Freiheit“ (Arbeitshilfe für die geistige Auseinandersetzung mit dem Islam). www.buergerbewegungen.de

Ayyub Axel Köhler (Vorsitzender des ZMD): „Islam – Leitbilder“, S.25, S.28

Murad W. Hoffmann: „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f, 1995

Ibrahim El-Zayat (Islamische Gemeinde Deutschland (IGD), Muslimbruderschaft unter dem Dach des ZMD): „Jugendmagazin der muslimischen Jugend (MJ) TNT“, Nr. 1/9, 1996, S.2

Serap Cileli: „Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 29.01.2006 “.

Mark A. Gabriel, PH.D. ehemals Professor für islamische Geschichte an der Al-Azhar Universität, Kairo: „Islam und Terrorismus“.

Bat Ye`or: „Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam“

Der Koran der Website des Zentralrats der Muslime (ZMD) http://www.islam.de

Mit freundlichem Gruß

Jutta S.

» Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de

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63 KOMMENTARE

  1. Sehr guter Brief, Jutta! Ich gratuliere Ihnen zu der schlüssigen Argumentation.

    An alle: Da es hierauf wiederum nur eine Absage geben wird, lasst uns gleich den nächsten Schritt überlegen. Gibt es unter uns noch Juristen? Welche Rechtsmittel stehen noch offen?

    Ziel der Aktion ist ja nicht, ein Koranverbot durchzusetzen – das wäre vollkommen illusorisch. Ziel ist, ein größtmöglichen Teil der Bevölkerung über die wahren Ziele des Islam aufzuklären.

    Raspail

  2. … ganz verbieten ist wahrscheinlich unmöglich,aber jugendgefährdend ist der schon!

  3. Ich bin voller Bewunderung für diese Würdigung der Ablehnung. Die Gedankengänge sind logisch und werden mir bei Diskussionen Hilfestellung leisten

  4. *Ironie an* Aber der Islam ist doch die Religion des Friedens , ich weiss gar nicht warum hier soviel diskutiert wird *gg* Frieden ist doch immer gut *Ironie aus*

  5. Vielleicht wäre der Umkehrschluß zielführender.

    „Das Grundgesetz muß erweitert werden um den Schariavorbehalt“

    Wäre dann auf die Argumentation gespannt.

  6. Die Brüsseler Erklärung

    Wir, die Menschen Europas, bekräftigen hiermit unsere gemeinsamen Werte. Sie beruhen nicht auf einer einzigen Kultur oder Tradition, sondern gründen sich in allen Kulturen, die das moderne Europa ausmachen.

    Wir bekräftigen den Wert, die Würde und die Autonomie jedes Individuums und das Recht eines jeden auf die größtmögliche Freiheit, die sich mit den Rechten anderer vereinbart. Wir unterstützen Demokratie und Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit und streben die bestmögliche Entwicklung eines jeden Menschen an.

    Wir erkennen unsere Fürsorgepflicht für die ganze Menschheit einschließlich künftiger Generationen und unsere Abhängigkeit von und Verantwortung für die natürliche Welt an.

    Wir bekräftigen die Gleichheit von Männern und Frauen. Alle Personen, unabhängig von Rasse, Herkunft, Religion oder Glaube, Sprache, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Können, müssen vor dem Gesetz gleich behandelt werden.

    Wir bekräftigen das Recht eines jeden, eine Religion oder einen Glauben eigener Wahl anzunehmen und zu befolgen. Aber der Glaube irgendeiner Gruppe darf nicht zur Einschränkung von Rechten anderer führen.

    Wir halten daran fest, dass der Staat neutral bleiben muss in Angelegenheiten von Religion und Glaube, und niemanden bevorzugen oder benachteiligen darf.
    Wir halten daran fest, dass persönliche Freiheit mit gesellschaftlicher Verantwortung verbunden sein muss. Wir streben danach, eine gerechte Gesellschaft zu bilden, die auf Vernunft und Mitgefühl aufbaut, in der jeder Bürger in die Lage versetzt wird, sich voll einzubringen.
    Wir halten fest an Toleranz und Meinungsfreiheit.
    Wir bekräftigen das Recht eines jeden auf eine offene und umfassende Bildung.
    Wir lehnen Einschüchterung, Gewalt und Anstiftung zu Gewalt zur Förderung von Streitigkeiten ab und halten daran fest, dass Konflikte durch Verhandlungen und legale Methoden gelöst werden müssen.
    Wir halten fest an der Freiheit der Forschung in jeder Sphäre menschlichen Lebens und an der Anwendung der Wissenschaften im Dienst menschlichen Wohlergehens. Wir streben danach, Wissenschaft kreativ, nicht destruktiv zu nutzen.
    Wir halten fest an der Freiheit der Kunst, achten künstlerische Kreativität und Imagination und anerkennen die verändernde Kraft der Kunst. Wir bekräftigen die Bedeutung von Literatur, Musik, und der visuellen und gestaltenden Künste für die persönliche Entwicklung und Erfüllung.
    So verabschiedet am 25. März 2007, als dem 50. Jubiläum des Rom-Vertrages und der Gründung der Europäischen Union.
    https://www.iheu.org/v4e/html/german.html

  7. @ 1 Raspail

    Nun ja, wenn der Beschwerde nicht abgeholfen wird, könnte man ein Klageerzwingungsverfahren einleiten, § 172 StPO. Dazu braucht Ihr aber einen Anwalt (bei dem Verfahren zwingend). b.t.w.: Wie war das Ganze überhaupt gedacht? Als Strafanzeige gg. Unbekannt? Oder gegen einen konkreten Vertrieb bzw. gegen einen konkreten Verlag? Wäre besser.

  8. thomastartschhomepage
    Neuigkeiten
    Gerade bei dieser Thematik kann man keine Garantie für die Authenzität der Neuigkeiten übernehmen. So muss jeder selbst entscheiden, was er mit ihnen anfängt.
    http://www.sebjo.de/home/spengler/Neuigkeiten/

    Ständige Warnung!

    An alle Betreiber einer kritischen Islamwebseite. Es gibt unter der arabischen Webseite http://www.al-jinan.org eine neue Offensive gegen islamkritische Webseiten. Dort werden Informationen gesammelt, um die Webseiten der Islamkritiker zu hacken. Erhöhte Vorsicht also in der nächsten Zeit. Und bitte weitersagen.
    03.08.2007

  9. Hallo

    auch wenn ich mich über den Einsatz sehr freue halte ich die Sache für Zeitverschwendung man sollte sich mit Klagen usw. Eher auf die Medien konzentrieren etwa das Vorenthalten von Fakten usw. hier gibt es eine realistische Chance eine Richtigstellung zu erwirken was die Medien auch vorsichtiger werden lässt

    Simson

  10. Strategien islamischer Fundamentalisten
    Ausgansglage:

    Für die hier interessierenden islamischen Fundamentalisten (die verfassungsfeindliche Aktivitäten entfalten) besteht primär der Zustand einer „Hudna (Windtsille)“ im Dar al-Harb, da die Kräfte gegenwärtig zu gering sind, um eine Islamisierung offensiv durch einen „Jihad der Hand“ voranzutreiben. Dieser Waffenstilstand wird aber (entsprechend der Handlungen Muhammads im 7. Jahrhundert) nur solange Gültigkeit besitzen, bis die fundamentalistischen Kräfte stark genug sind, um den gegenwärtigen „Jihad der Zunge“ durch Da’wa gegen den „Jihad der Hand“ abzulösen, damit das Dar al-Harb in ein Dar al-Islam umgewandelt werden kann, indem die gesamte Schari’a gilt. weiter……..LESEZWANG 🙂
    http://www.sebjo.de/home/spengler/StrategienislamischerFundamentalisten/

  11. #9 kufr (07. Aug 2007 15:20)

    Das ist genau das, was Mohammed und seine Jünger mit dem Tenach (=AT) und den Christen gemacht hat.

    Ein bisschen von den Juden und ein bisschen von den Christen im eigenen Umfeld, die wichtigsten Lehren aus Juden- und Christentum NEGIEREN, dann noch den eigenen Senf dazu –Dann in eine Höhle sich verkriechen, und angeblich vom Himmel Koran-Suren runter kommen lassen, nicht auf Hebräisch, nicht auf Griechisch sondern auf Arabisch („Eine Sprache, die ihr versteht…“).

    Und diesen Unsinn dann als die absolute Allah-Gott gegebene Wahrheit verkaufen.

    Da das verkaufen nicht auf Anhieb funktionierte musste zu den Suren und Reden noch das SCHWERT hinzu. Da die Brüder erst von Makka den möchte gerne Musel-Führer und selbst ernannter Prophet „Mohammed“ als Irr abgetan haben, und ihn verstossen haben…

    Wandert er aus nach Medina, um dort „Freunde“ gegen die eigenen Brüder anzustacheln, die dann mit dem Allah-Gott-Versprechen für den Himmel und ein Butter-Brot (Land, war das glaub ich) mit Jungfrauen in der Ewigkeit in den Heiligen ewigen Krieg gegen Juden- und Christen ziehen.

    Das haben dann seine Jünger auch in die Tat umgesetzt.

    Islam ist kurz gesagt: Macht und List.

    Man könnte ergänzen: Krieg und Terror an den eigenen Menschen.

  12. #15 NEUTRAL – Nachtrag.

    Es war glaub ich so: Da die Brüder nicht gegen das eigene Fleisch (Brüder, Verwandte, Bekannte und Freunde) kämpfen wollten, hat der Prophet beim Meditieren in der Höhle „Kampf-Suren“ vom Himmel empfangen.

    Also: Wenn der Bruder nicht gegen den Bruder kämpfen will… was tun? –Man versteckt sich hinter angeblich Göttlichen-Eingebungen.

    Und das funktioniert noch heute wunderbar, nicht nur beim Islam.

    Prinzip: „Nicht ich habe zum Kampf aufgerufen, sondern Allah.“
    „Nicht ich habe getötet, sondern Allah!“

    Angeblich soll Mohammed mit seiner Blut-Bande Schuldgefühle sich gemeldet haben. Er geht zu einem weisen alten Mann, der sagt ihm: Nicht du hast getötet, sondern es war Allahs Wille.

    Damit ist er moral-ethisch rein gewaschen worden.

    Das ist die Lösung für das Gewalt-Gewissens-Problem: Man schiebt die Verantwortung und den Willens-Akt Allah zu. Damit werden sie zu Allahs-gewollten Gottes-Krieger.

    Damit metzeln sich auf Kommando Blutsverwandte Brüder und Schwestern und Freunde nieder.

    Mit dieser Methode bringt man die besten Freunde zu Totfeinden.

    Glaubt nicht, dass diese oder ähnliche Methoden nur auf den Koran oder den Islam beschränkt wären.

    Diese Ideen sind uralt, so lange es Menschen gab.

  13. Das ist nichts für eine Einzelperson ! Und auch im Hauruckverfahren läuft das nicht. Sowas muss man über mehrere Jahre mit einer ganzen Gruppe von absoluten Rechtsexperten ausarbeiten und dann dem Staatsanwalt auf den Schreibtisch knallen. Das wirkt eher als ein ehrenwerter Protestbrief einer guten deutschen Bürgerin !

  14. OT

    Zeit für ein Sicherheits-Update:

    http://www.oldapps.com – Now Providing 2668 Old Versions of 189 programs.

    For example the Sygate Firewall.

    Unbedingt installieren: Sygate Firewall
    Diese Software-Firewall für Windows-Systeme kann von aussen nicht abgeschossen werden.

    Sehr einfach zu bedienen, damit sieht man, welche Programm auf den eigenen Rechner zugreifen wollen und welche Programm vom eigenen Rechner zu andern verbinden wollen.

    Für Viren:
    AntiVir installieren. Gratis.

    http://www.free-av.com/

  15. Übrigens neulich war doch die Rede von Jugendlichen, die eine 80-jährige terrorisiert haben. Hier ist ein Bericht darüber, immerhin wird jetzt schonmal darüber geredet, dass der Vater der Bande ein albanischer Polizist war.

    Hier muss man auch mal die Gesellschaft ansich kiritisieren wie kann es sein dass solche Himpfies einen Statdteil terrorisieren und niemand tut was denen hätt´ ich mal die Ohren langgezogen

    Simson

  16. #24 Simson
    Das traut sich wohl keiner, weil die Familie als Bürgerkriegsflüchtlige nach Deutschland kam. Wenn Du ihnen die Ohren lang ziehst, bist Du ein Nazi und irgendein Asylverein demonstriert sofort gegen rechte Umtriebe.

    Zudem halten solche Großfamilien stark zusammen, da tut sich das deutsche Individu(u)m(m) doch schwer.

  17. @ #23 D Mark na was ist dass denn. Da ist der obersten Zensurbehörde doch etwas entgangen! Nur um zu bestätigen was wohl viele schon länger vermutet haben! Gibt es wo anders noch andere hinweise auf einen Migrationshintergrund?

  18. Sowohl die Anzeige, alsauch jetzt die Beschwerde finde ich sehr gut formuliert. Dennoch liegt die Anzeige derzeit (soweit bekannt) nur bei der Staatsanwaltschaft Hamburg vor.
    Ich sitze hier in Frankfurt/M. und hatte mir den Anzeigentext schon mal kopiert und abgesichert.
    Was wenn ich die gleiche Anzeige hier in Frankfurt einreiche..?
    Wer weiß, vielleicht würde ein Staatsanwalt hier ganz anders entscheiden entscheiden ..?!

    Wer kann was dazu sagen..?

  19. #22 Misteredd

    Scientology, 1954 von dem US-amerikanischen Science-Fiction-Autoren Lafayette Ronald Hubbard gegründet, sei eine totalitäre Organisation, verfassungswidrig und lehne unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. „Scientology ist eine Gefahr für Menschen und Gesellschaft und eine verfassungsfeindliche, extremistische Organisation“, sagt Caberta. Das hätten im Übrigen mehrfach Gerichte in verschiedenen deutschen Bundesländern bestätigt. So in Nordrhein-Westfalen, wo Richter der umstrittenen Organisation vorgeworfen hätten, sie spreche Kritikern die Menschenwürde ab. Eine Organisation aber, die sich bei Kritik derartig menschenverachtend äußere, gehe nicht konform mit dem Freiheitsgedanken des deutschen Grundgesetzes.

    Wo ist da nun bitte der Unterschied zum Islam???? Da kann man die Justiz ja eigentlich mit ihren eigenen Waffen schlagen…

  20. @ # 28

    Wäre toll, aber leider sind sie alle auf dem islami-Auge blind.
    Ach, Orianna Fallaci, du fehlst mir …

  21. „dass dahingestellt bleiben kann, ob der Koran nur in der von Ihnen dargestellten Form, oder, wie es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.“

    Die Dame ist wohl auf Nebeldeutsch reingefallen.

  22. Frage an Frau Kühne: Ist der Koran änderbar oder festgeschrieben auf alle Zeiten? Wenn änderbar zählen sie doch bitte die „vielen“ noch in Freiheit befindlichen und lebenden Reformer des Korans auf …

    Gott, wie blind darf oder muss man sein um in Deutschland als Staatsanwalt zugelassen zu werden …

  23. Man muss sich mal vor Augen halten, dass sich Hamburg da seit 15 Jahren hochbezahlte Spezialisten für Scientology leistet, die dort vollkommen hirnrissigen Schwachsinn betreiben und dem ungleich aggressiveren tödlichen Islam als zu Deutschland gehörig bezeichnen!

  24. Staatsanwältin – allein der Name sagt aus, dass Frau Kühne ANWALT DES STAATES ist, also die vitalen Interessen eines Landes vertreten MUSS! Dafür wird sie von unseren Steuergeldern bezahlt!

    Wir sollten sie mit e-mails zumüllen und wissen lassen, dass sie eines Tages, wenn der Kampf der Kulturen in unseren Städten tobt, UNS – DEM VOLK, Rechenschaft ablegen muss über Ignoranz und Dummheit!!!

    GuBe

  25. @LeKarcher
    das ist schon richtig hat aber einen dicken Haken: wo bekommt man die Rechtsexperten her?

    Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz,ECRI, hat u.a.in ihrer Anordnung an die EU-Staaten zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Muslimen geschrieben:
    -Es ist sicherzustellen, dass die moslemischen Gemeinschaften nicht aufgrund der Umstände, wie sie ihr religiöses Leben organisieren undf ihre Religion ausüben diskriminiert werden;

    -gemäß der einzelstaatlichen Situation, geeignete Sanktionen gegen Diskriminierung aufgrund der Religion zu verhängen;

    -die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die freie Religionsausübung voll und ganz garantiert wird; IN DIESEM ZUSAMMENHANG SOLLTEN INSBESONDERE UNNÖTIGE RECHTLICHE ODER ADMINISTRATIVE HINDERNISSE FÜR DEN BAU EINER AUSREICHENDEN ZAHL VON GEBETSHÄUSERN ZUR AUSÜBUNG DES ISLAM UND FÜR SEINE BESTATTUNGSRITEN ABGESCHAFFT WERDEN;

    -eine Auseinandersetzung in den Medien und der Werbebranche anzuregen über das Bild, das sie von den islamischen und moslemischen gemeinschaften vermitteln und über ihre Verantwortung in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Vorurteilen und einseitigen Informationen;

    -sicherzustellen, dass an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen, insbesondere im geschichtsunterricht, keine verzerrten Auslegungen der religions- und Kulturgeschichte vermittelt werden und das Bild des Islam nicht von Feindseligkeit und Bedrohung geprägt ist;

    zum Schluss heißt es:
    -dafür Sorge zu tragen, dass die Wirksamkeit aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegen Muslime überwacht und bewertet wird.

    Es gibt mehrere EU-Überwachungskommissionen!
    Vielleicht auch für die Justiz?

  26. Auffallend ist übrigens, dass unsere Frau Kühne sich in Ihrem Bescheid auf Urteile bezieht, die zw. 1945 und 1972 liegen.
    Ich glaube, damals gab es dieses Islam-Problem noch nicht, oder?

  27. sorry, es soll heißen :gab es dieses Islam-Problem in der EU und vor Ort noch nicht, oder?

  28. #21 NEUTRAL (07. Aug 2007 16:09)

    „Für Viren:
    AntiVir installieren. Gratis.“

    RICHTIG !!!

    Der Scanner ist für Viren, er nimmt sie alle dankbar an.

    Entweder G-Data, oder Kaspersky, es gibt keine Alternative. Der Rest ist Schrott.

  29. Originalbegründung der Staatanwaltschaft HH in Bezug auf das Bundesverassunggericht (es geht hier um muslimische Straftäter, nicht um Christen) :

    Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen. Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    Liebe Freunde,

    macnhmal werde ich richtig sauer. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg stellt in Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht fest: der Koran sei verfassungsgemäß. Aber nicht nur das! Es folgt dazu auch gleich folgende Einlassung (Zitat Staatsanwaltschaft HH): „Das Bundesverfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund festgestellt, dass Betätigungen und Verhaltungsweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solches Verhalten – unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivation – vorsieht.“

    Dieser obige und untenstehende Text der Staatsanwältin in Zitat-Bezug auf das Bundesverfassungsgerichtes wird entweder von der Staatsanwaltschaft im falschen Zusammenhang gebracht – oder er kann lügnerischer, ungerechter und selbstbetrügererischer kaum sein! Zweierlei Maß – kennen wir ja aus der deutschen Rechtsprechung. Nicht nur, daß man den Koran nicht verbieten kann, nein, es wird auch gleich schon festgestellt: auch die Ausübung von islamisch motivierten Straftaten stehe womöglich unter dem Schutz der Glaubensfreiheit und -ausübung! So ist das halt, in einer Gesellschaft, in der Bibel und Koran gleichgestellt sind: „gleiches Recht“ für alle! Im übertragenen Sinne steht – in dem von der StA HH gewählten Kontext – man muß zweifeln, ob man Muslime, die ihrem Glauben mehr folgen als dem Grundgesetz, überhaupt bestrafen könne, da sie ja kein Rechtsempfinden haben und durch eine Strafe in „seelische Bedrängnis“ kämen.

    Also: Wenn die armen, armen islamistischen Terroristen in Deutschland herumbomben würden, weil das „ihr Glaube“ ihnen sagt, ist in Frage gestellt, ob sie überhaupt dafür zu bestrafen wären, weil sie ja außerhalb des normalen Rechtsemfinden handeln, was durch Art. 4 Abs. 2 GG geschützt ist. Durch eine Bestrafung könnten die ja seelisch Schaden nehmen, und das wäre ja dann gegen die Menschenwürde. Hier zum Nachlesen der Wortlaut des Gesetzestextes, der aber ganz bestimmt NICHT in Bezug auf islamistische Straftäter geschrieben worden ist – Art. 4 Grundgesetz:
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Na, warum steht nicht gleich im Text des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft:

    „Jawoll, ihr islamistischen Muslime – mit ernstem Gewissen eurem Glauben gegenüber – unterwandert die Grundwerte, lügt uns weiterhin einen vor, plant und macht Terror unter dem Deckmantel des schützenden Grundgesetzes. [Allah ist groß!]“.. Ein Hurra auf GG Art. 2 Absatz 1 und 2 – in Verantwortung vor Allah und den Obermenschen (Muslimen)!

    Das wäre dann ehrlicher beschrieben. Wie bescheuert kann man eigentlich noch sein, daß Verfassungsorgane solche Entscheidungen etwas in Bezug auf den Islam in die Welt setzen?

    Wegen dem Seelisch-Schaden-nehmen sind die Übeltäter zu schützen und deshalb nicht verantwortlich zu machen. Hier wird die „Glaubensfreiheit“ und der Artikel 4 (Abs.1) im GG im Verhältnis zur sonstigen Rechtsordnung höchst mißbräuchlich angewendet. So ähnlich war es auch schon bei der Rechtsprechung gegen die Täter im 3. Reich. Man kann alles begründen, wenn man nur will.

    Wenn aber Juden und Christen durch die Taten der Muslime in seelische Bedrängnis kommen – dann scheint das herzlich uninteressant zu sein!!

    In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich ???

    Jörg

  30. Danke, Jutta! Die Rechtsorgane müssen an den Gedankengang gewöhnt werden, daß man den Koran auf Verfassungsmäßigkeit abklopft.

  31. @ #45 Luke
    „Danke für die Zensur…soviel zum Thema Grundgesetz und Meinungsfreiheit.“

    Hi Luke,

    es ist hier üblich, sich bei solchen Kommentaren wie Deinem auf einen vorherigen Beitrag zu beziehen !

    Welchen Beitrag meinst DU ?

    Ech-N Aton

  32. @ #40 asmodi
    „Entweder G-Data, oder Kaspersky, es gibt keine Alternative. Der Rest ist Schrott.“

    Habe ich beide ausprobiert – leider mit wenig Erfolg !

    Stattdessen habe schon vor geraumer Zeit ZWEI User auf meinem PC eingerichtet:
    Einen mit Admin-Rechten, und
    einen mit eingeschränkten Rechten (der unter Win-XP m.W. nicht konfigurierbar ist).
    „Start“ –
    Systemsteuerung –
    Benutzerverwaltung

    Seither gehe ich unter Win-XP NUR noch als User mit EINGESCHRÄNKTEN Rechten ins Internet.

    Seitdem ist Schluß mit Viren & Co, die mich zuvor auch hier & da genervt haben.

    Ech-N Aton

  33. #49 – Ergänzung

    einen mit eingeschränkten Rechten (der unter Win-XP m.W. nicht konfigurierbar ist).

    Dieser User mit eingeschränkten Rechten ist zwar wohl nicht konfigurierbar, aber er darf immerhin KEINE Programme installieren, also keine .EXE, .INF, .PIF … Dateien.

    Man muß nur sicherstellen, daß man die Grundeinstellung des WIN-Explorers so eingerichtet hat, daß Dateinamen-Erweiterungen IMMER angezeigt werden – also auch bei bekannten Dateitypen.

    Ech-N Aton

  34. Die Viren-Scanner hinken den Viren-Verbreitern zwangsläufig immer um mindestens ein paar Stunden, manchmal auch Tage hinterher – es sei denn, G-Data, Kaspersky, Norton & Co würden selber Viren in die Welt sezten, um ANSCHLIEßEND Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

    Ich gehe aber davon aus, daß die nicht SO doof sind und so etwas tun.

    Ech-N Aton

  35. 41 Jörg

    Dass ein MUSEL nicht schwächer sondern sogar WEGEN SEINES GLAUBENS ZU STRAFEN IST das ist der gedankliche Schluss den solch Richter in Feigheit zu denken verweigern.

  36. Der ISLAM ist keine Religion sondern ein VERBRECHEN an der Menschheit
    Und jetzt gleich.“was sind die universellen Grundlagen die eine RELIGION oder Glaubenbekenntnis ausmachen?“
    Sind es die unumstößlichen ewigwährenden Gesetze alle anderen umzubringen?
    Ist es das Göttliche Diktat das Frauen minderwertig sind?
    Ist es das Gebot das ein Mensch der in einer bestimmten Region dieser Welt geboren wird automatisch das Parteibuch erhält und nur durch den Tod wieder austreten darf?
    Ist es der Glaube das erst nach dem Tod das Leben beginnt?
    wenndas so ist dann ist das Christentum keine Religion!

  37. @ #53 Capt.

    „dann ist das Christentum keine Religion!“

    Jeder Götter- oder Göttinnen-Glaube beruht auf der Vorstellung, daß „Die Welt“, ihre Entstehung und ihr Sein irgendwie „erklärt“ werden müßte, und daß „die Welt“, „das Universum“ irgendwann „erschaffen“ worden sein müßte.

    Das Universum könnte – dieser Logik folgend – natürlich NUR von einem GOTT (vielleicht auch von einer Göttin) erschaffen worden sein.

    Diesen Gott kann es – nach der LOGIK dieser Glaubens-Fanatiker – SCHON IMMER geben oder gegeben haben.

    Mit der gleichen LOGISCHEN Berechtigung kann es aber auch DIE WELT – das Universum – SCHON IMMER geben.

    Dann brauchen wir keinen Gott – und auch keine Göttin – mehr, der / die / das die Welt angeblich „erschaffen“ hat !

    Götterglauben sind nur Märchen für Erwachsene, so wie z.B. die Geschichte von Schneewittchen und den Sieben Zwergen ein Märchen für Kinder ist.

    Was also können WIR tun ?

    Den Erwachsenen ihre Märchen lassen – oder sie davon überzeugen, daß ihre Märchen nur Trugbilder sind, billige Erklärungsmuster für noch nicht (!!) verstandene Natur-Phänomene ?

    Siehe auch:
    http://islamprinzip.wordpress.com/about

    Ech-N Aton

  38. #54 Echn Aton (07. Aug 2007 23:27
    Dieser Discurs ist sicher sehr spannend und auf alle Fälle der Seele zuträglich.
    Mein Komentar bezog sich allerdings ausschlieslich auf die Anerkennung des Mohamedanertums als Religion in Deutschland, auf gleicher Ebene wie das Christentum.
    Wenn das Eine Religionist, dann ist es das Andere nicht. Und umgekehrt. (smily)

  39. Sehr gut formuliert. Steckt da eine Juristin dahinter? Trotzdem bedürfte es wohl einer medialen Kampagne auf breiter Front, massiver Geldmittel und einer Wagenladung Expertisen und Gutachten diverser Koranwissenschaftler (besser Korangeschädigter) um dieses zu untermauern. Denke das ausstehende Resultat ist vorhersehbar. Ablehnung.

  40. Betreff Sicherheit: hier geht es IMHO nicht um die Sicherheit des persönlichen Rechners, sondern darum, daß Websites gecrackt und kompromittiert werden. Gegen sowas hilft kein Anti-Virenscanner…

    Gerade vor ein paar Tagen erst wieder bei heise.de über eine erneute Sicherheitslücke in WordPress gelesen. Da steckt z. B. ein potentielles Angriffsrisiko für Websites drin, die damit betrieben werden. Auch bei der „allseits beliebten“ Forumsoftware phpBB werden immer wieder mal neue Löcher gefunden.

  41. Achtung!!!!

    Der Hompagebetreiber aus meinen Postings:

    #15 karlmartell (07. Aug 2007 15:39) Strategien islamischer Fundamentalisten
    Ausgansglage:

    Für die hier interessierenden islamischen Fundamentalisten (die verfassungsfeindliche Aktivitäten entfalten) besteht primär der Zustand einer “Hudna (Windtsille)” im Dar al-Harb, da die Kräfte gegenwärtig zu gering sind, um eine Islamisierung offensiv durch einen “Jihad der Hand” voranzutreiben. Dieser Waffenstilstand wird aber (entsprechend der Handlungen Muhammads im 7. Jahrhundert) nur solange Gültigkeit besitzen, bis die fundamentalistischen Kräfte stark genug sind, um den gegenwärtigen “Jihad der Zunge” durch Da’wa gegen den “Jihad der Hand” abzulösen, damit das Dar al-Harb in ein Dar al-Islam umgewandelt werden kann, indem die gesamte Schari’a gilt. weiter……..LESEZWANG
    http://www.sebjo.de/home/spengler/StrategienislamischerFundamentalisten

    und

    #13 karlmartell (07. Aug 2007 15:28) thomastartschhomepage
    Neuigkeiten
    Gerade bei dieser Thematik kann man keine Garantie für die Authenzität der Neuigkeiten übernehmen. So muss jeder selbst entscheiden, was er mit ihnen anfängt.
    http://www.sebjo.de/home/spengler/Neuigkeiten/

    Ständige Warnung!

    An alle Betreiber einer kritischen Islamwebseite. Es gibt unter der arabischen Webseite http://www.al-jinan.org eine neue Offensive gegen islamkritische Webseiten. Dort werden Informationen gesammelt, um die Webseiten der Islamkritiker zu hacken. Erhöhte Vorsicht also in der nächsten Zeit. Und bitte weitersagen.
    03.08.2007

    wurde von einem Moslemanwalt (Deutscher Staatsbürger) unter Druck gesetzt „“alle angeblich volksverhetzenden Passagen aus seinen Internet-Seiten zu nehmen.““

    Was sagt ihr dazu?
    http://www.akte-islam.de/3.html

  42. OT: Zurück zur Werbung

    Fundstück auf der sueddeutschen.de site:

    Yusuf Islam
    Reduziert: Yusuf Islam Yusuf Islam superbillig!
    de.supabillig.com/Yusuf+Islam

  43. Durchdachter Text auf
    http://www.deusvult.info/lexislamia.htm

    „Juristische Aspekte der Islamproblematik und politische Lösungsansätze“

    Laut Lexikon bedeutet Religion zunächst nur „Bewusstsein der Abhängigkeit des Menschen vom Überweltlich-Göttlichen“.

    Stark geprägt von christlichen Glaubensinhalten wird der Begriff „Religion“ in unseren Breitengraden (bewusst oder unbewusst) jedoch automatisch meistens mit Liebe, Frieden und jedweder Gutartigkeit in Verbindung gebracht und auch so verstanden. Die Möglichkeit, dass es vielleicht auch Religionen und sonstige Bekenntnisse gibt oder geben könnte, die zu Kampf, Krieg und anderem (jedenfalls nach unserem Verständnis) nicht so Gutem aufrufen, wurde zur Entstehungszeit des Grundgesetzes mit Sicherheit nicht angenommen bzw. genügend berücksichtigt (, denn in erster Linie wurde das Grundgesetz ja aus den Erfahrungen mit einer pervertierten Staatsmacht, nämlich dem Naziregime, heraus geboren und sollte in erster Linie dem Schutze des Individuums vor staatlichen Eingriffen und darüberhinaus der Garantie von Teilhabe- und Mitwirkungsrechten dienen). Insofern und insoweit der Islam aber nun „unerwarteterweise“ zu solch „unguten Dingen“ aufruft, wäre tatsächlich zu prüfen, ob ihm der Status „Religion“ – jedenfalls staats- und verfassungsrechtlich – überhaupt verliehen werden dürfte/hätte dürfen.

    Für eine Aberkennung dieses Status und Einordnung eher als Politideologie spräche zudem auch die unbedingte Allumfassung sämtlicher Lebensbereiche durch das islamische Regelwerk (Scharia) und der absolute, bereits diesseitig, also auf irdisch-gesellschaftlich-politische Verhältnisse ausgerichtete Machtanspruch des (zumindest nach Mohammed orientierten) Islam. Einer der renommiertesten Orientalisten Deutschlands, Dr. Hans-Peter Raddatz, fordert daher folgerichtig eine Art „lex specialis“ (Sondergesetz) für den Islam, soweit er nicht „spiritualia“ (reine Geistessinhalte), sondern „temporalia“ (konkrete Diesseitsforderungen) regelt.
    … « (ebd.)

    M.E. hat der ehrenwerte Kreuzritter recht milde formuliert.

    Der Mohammedanismus (arab. = „Islam“, „Unterwerfung“) ist eine religiös verbrämte, primitive arabisch-sexistische HERRSCHAFTSFORM.

    Ein Blick in die Welt beweist:
    ÜBERALL, wo „Islam“ ist, ist Terror und Gewalt, Bildungsferne, Sexismus, Korruption, Folter, Frauenunterdrückung, Christenverfolgung, INTOLERANZ …

    Albanien, Algerien, Ägypten, Afghanistan …
    Nord-Zypern

  44. Beschwerde gegen die Ablehnung Strafanzeige auf Koran , gibt es dazu keinen neuen Sachstand ?

    In der Öffentlichkeit Presse/Medien wurde darüber bisher nicht berichtet , habe die Infos mit links an verschiedene Zeitungsverlage gesendet ohne Reaktion -> Zensur

    Die Strafanzieige enthält hochintelligent verfasste Informationen und Texte , hier müßten alle interessierten mitwirken an einer breiteren Öffentlichkeitsarbeit.

    Der Islam ist nicht mit Waffen zu besiegen sondern nur durch Information und Aufklärung in den Köpfen der breiten Masse.

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