Die mit dem Einzug der Scharia einhergehende Aushöhlung unserer Gesetze soll jetzt zumindest im Bereich des Tierschutzes gebremst werden. Die von Tierärzten seit langem geforderte Einschränkung des betäubungslosen Schlachtens soll endlich in Gesetzesform gegossen werden.
Der Bundesrat will die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Tieren verschärfen. Ein von Hamburg und Hessen vorgestellter Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Länderkammer in den Bundestag eingebracht werden. Demnach soll eine Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren nur noch erteilt werden, wenn sie nachweislich erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Tierschützer begrüßten die Entscheidung. (…) Es müsse gewährleistet sein, dass bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen oder Leiden, auftreten, heißt es in dem Antrag. Dafür haben die Länder eine Änderung des Tierschutzgesetzes ins Auge gefasst. Hintergrund ist die stärkere Nutzung der Möglichkeit der reversiblen Elektrokurzzeitbetäubung, durch die das Tier schnell in einen Zustand vollständiger Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt wird. Diese Methode werde etwa in Neuseeland bereits praktiziert.
Das Schächten von Tieren ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 müssen Behörden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn ein Antragsteller persönlich der Überzeugung ist, dass sein Glaube das Schächten erfordert. Eine solche individuelle Einstellung reiche aber nicht aus, argumentieren die zwei Bundesländer. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertete den Beschluss als „überfälligen Durchbruch“.
Wir sind gespannt, wie man einen „schonenden Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern Religionsfreiheit und Tierschutz„, erreichen will.
(Spürnasen: Bernd v. S. und Koltschak)
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