In NRW gibt es bekanntlich ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Pädagogin Ayse A., die sich ohne Schleier halbnackt fühlt, versuchte das Kopftuch mit einer Baskenmütze zu ersetzen. Das darf sie aber auch nicht. Den einzigen Ausweg, den das Düsseldorfer Arbeitsgericht ihr lassen will, um den Anblick ihrer Haare lüsternen „Männer“blicken im Unterricht zu entziehen, wäre eine Echthaarperücke.

Telefonisch ließ sie über ihren Anwalt ausrichten, dass sie in der Echthaarperücke nicht mehr oder weniger Bekundung sehe als in ihrer Baskenmütze – und lehnte die Kompromissvorschlag des Gerichts ab. Dafür wurde ihre Klage abgewiesen: Die Baskenmütze bedeute keine konkrete Gefahr, sondern eine abstrakte Gefährdung des Neutralitätsgebots, begründete die Vorsitzende Richterin Heike Menche das Urteil.

In der laizistischen Türkei soll das Tragen von Haarersatz in öffentlichen Gebäuden bei gläubigen Muslima bereits Usus sein. In NRW wurde die Echthaarperücke zum ersten Mal vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ins Spiel gebracht. Im Juni stritt dort eine Duisburger Referendarin für ihre Einstellung als Beamtin auf Probe. Doch weil sich die Muslimin auf die Perücke nur einlassen wollte, „wenn sie auch die Ohren verdeckt“, wurde die Möglichkeit wieder zurückgezogen – und ihre Klage abgewiesen.

Das eigene Haar sittsam bedeckt – Allah müsste zufrieden sein. Oder hat Muslima Angst, er könnte denken, die Perücke wäre ihr eigener – unverhüllter – Schopf oder, schlimmer noch, die eigenen Glaubensbrüder- und -schwestern könnten sie für eine Schlampe halten?

(Spürnase,: Hojojutsu und FreeSpeech)

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