justitia.jpgGibt es überhaupt einen Rechtsweg? Gibt es eine reale Chance, das von den Moslems als heilige Buch angesehene und von uns, die wir es gelesen haben, als unvereinbar mit unserer Rechtsordnung betrachtete Buch – den Koran – durch die Gerichte im Geltungsbereich unserer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung verbieten zu lassen?

Wir sind keine Rechtsgelehrten und erlauben uns deswegen keine Beurteilung. Wir unterstützen aber alle gesetzeskonformen Bestrebungen, die Menschen in unserem Land über den wahren Inhalt dieses Buches zu informieren.

In Brüssel wird am 11. September eine – hoffentlich – erfolgreiche Demonstration gegen die Islamisierung Europas stattfinden. Informationen hierzu gibt es hier.

In Köln, München und anderen deutschen Städten wehren sich Bürger gegen den Bau von Moscheen. In der Schweiz geht man gegen Minarette vor. 2009 sind Europawahlen und in vielen Ländern Europas werden islamkritische Parteien zur Wahl antreten.

Auf einer (noch in Arbeit) Webseite von Deus Vult fanden wir neben einer ausgesprochen informativen Gegenüberstellung von Aussagen der Religionsgründer Jesus Christus und Mohammed einen prägnanten Satz, den wir – aus christlicher Perspektive – gern wiederholen wollen:

DENN WIR KÄMPFEN NICHT GEGEN MOSLEMS, SONDERN UM SIE!

Viele Wege führen nach Rom, sagt man. Und wahrscheinlich wird damit auch unsere Frage nach dem Rechtsweg beantwortet: es gibt nicht nur einen sondern viele (Rechts-) wege. Unsere Spürnase Margit G. hat uns auf diese Strafanzeige aufmerksam gemacht, mit der Bitte diese zu veröffentlichen und unsere Leser zu bitten, diese bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. Wir wissen nicht, ob eine solche Aktion Erfolg haben wird. Wir wissen aber, das steter Tropfen den Stein höhlt. Eine Liste der Staatsanwaltschaften findet man hier.

Betrifft: Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Verbreitung einer Schrift, die gemäß § 166 ( 1,2 ) den Tatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie gemäß § 130 den Tatbestand der Volksverhetzung und andere Tatbestände laut GG und StGB erfüllt.

Begründung:
Die Voraussetzung der Strafanzeige liegt im Status der Schrift Koran gegenüber unserem Grundgesetz, wobei der Koran sich mit über 200 Aussagen gegen und insgesamt über unser Grundgesetz stellt : Der Koran ist für Muslime die maßgebliche Schrift in Fragen des Glaubens, des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und des Umgangs mit Andersdenkenden. Der Koran erhebt den Anspruch, unmittelbar von Allah gegeben worden zu sein. Nach dem Verständnis etlicher auch führender Muslime in Deutschland gilt er deswegen wortwörtlich und absolut für jede Zeit und an jedem Ort. Das belegen u.a. folgende Aussagen:

„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze – nämlich die göttlichen Gesetze – als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“
(Axel Köhler, Islam-Leitbilder, S. 28). „Der Rechtscharakter der Sunna bzw. des Hadith wird mit dem Koran erklärt….

Die Glaubensgrundsätze und das islamische Recht (Scharia) zeigen den QUASI-TOTALEN ANSPRUCH DER RELIGION AUF MENSCH UND GESELLSCHAFT.“
(Ayyub Axel Köhler , Islam-Leitbilder, S.25). A.Köhler ist Nachfolger des N. Elyas vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD).

„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm – ALS GRUNDGESETZ – …“
(Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)

Ahmad von Denffer, Islamische Gemeinde Deutschland (IGD im ZMD), fragt: „Verbietet das deutsche Recht das Leben nach der Scharia?“ und stellt im Vergleich des Koran mit Artikeln des Grundgesetzes der BRD eine Unvereinbarkeit fest.

„..Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. ….Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“
Ibrahim El-Zayat, Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2

Die Strafanzeige richtet sich nicht gegen den spirituellen Teil der Religion Islam, sondern gegen den rechtlich-politischen Teil, der durch den o.a. Status des Korans auch ein universalistisches Rechtssystem ist, so dass der Islam tatsächlich zu erheblichen Teilen inkompatibel mit unserem Rechtssystem ist.

In DIE ZEIT Nr. 23 vom 29.Mai 2002 „Selig sind die Belogenen“ erläutert der Moslem Prof. Bassam Tibi (Universität Göttingen) den noch heute existierenden universalistischen Absolutheitsanspruch des Islam. Die türkische Schriftstellerin Serap Cileli sagt: „Der Koran müsste historisiert werden, er ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz hier und den Menschenrechten.“ (WAZ, 29.01.2006)

Da diese Historisierung nie stattgefunden hat, bzw. immer wieder verhindert wurde, und durch die Verhinderung einer Islamkritik gerade heute (Meinungsfreiheit-Streit) verhindert wird, ist der Straftatbestand eines Großteils des Korans nicht verjährt.

Auf die Frage der Pforzheimer Zeitung: „Vielen Gläubigen gilt er (der Koran) aber als konkrete Handlungsanweisung….?“ antwortet S. Cileli:

„Deswegen kann man ihn (den Koran ) nur schwer als Gleichnis lesen wie die Bibel…“

Gläubige Muslime in Deutschland sind aus Sicht von Serap Cileli dann ein Problem, wenn sie den Koran über die Gesetze der BRD stellen.

Frage: „Ist das Grundgesetz mit dem Koran vereinbar?“ Serap Cileli: „Nein, natürlich nicht. Das Grundgesetz (Deutschland) und der Koran können niemals gleichgesetzt werden. Leider gibt es viele Muslime in Deutschland, die den Koran eher als Gesetz annehmen als unsere Verfassung.“

Wer Islamkritik übt wird verfolgt oder getötet: Salman Rushdie, Theo van Gogh ,Ayyan Ali Hirsi, aber auch Islamkritiker wie Hans-Peter Raddatz, Udo Ulfkotte, Serap Cileli , Necla Kelek und Fathma Bläser erhalten Morddrohungen.

Die Strafanzeige richtet sich gegen die Verbreitung folgender über 200 Verse von 114 Suren im Koran, die aufrufen zu:

a. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen gegen Nichtmuslime
b. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg gegen Nichtmuslime
c. Aufforderungen zu Verstümmelung und Züchtigungen gegen Nichtmuslime
d. Billigung von Hausfriedensbruch und Diebstahl bei Nichtmuslimen
e. Verstoß gegen den Gleichheitssatz gegenüber Frauen und Andersgläubigen
f. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
g. Verweigern der Glaubensfreiheit
h. Aufforderung zum Meineid wenn es dem Islam dienlich ist

Beispiele aus dem Koran:
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht
glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )

Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen § 211 StGB Mord und § 212 StGB Totschlag

Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime! „Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz

„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)

„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1)
§ 154 StGB Meineid (1+2)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt

„Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte

Die Schrift „ Bedrohte Freiheit“ vergleicht eine größere Zusammenstellung von Koranversen mit entsprechenden Grundgesetzartikeln so wie mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ von 1948, der „EUMRK“ 1950 und der EU – Grund R 2000.

In der Einführung wird der Status des Korans erklärt, womit die Bedeutung der Gewaltsuren deutlich wird. Außerdem wird die Widersprüchlichkeit erläutert und einem möglichen Vorwurf der willkürlichen Auswahl und Interpretation von Koranversen entgegengetreten. Die Möglichkeit zur Aufhebung der friedlichen Verse im Koran durch spätere Gewaltverse erklärt der ehemalige Professor für Islamische Geschichte an der berühmten Al-Azhar-Universität Kairo, Ph. D. Mark A. Gabriel in seinem Buch „Islam und Terrorismus“ (Resch-Verlag), S. 51 Islamische Verbände bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung („Solange wir in der Minderheit sind“, Nadeem Elyas auf dem ev. Kirchentag in Hamburg ), um einen eingetragenen Verein gründen zu können und u.a. in den Genuss der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit zu kommen.

Bassam Tibi fragt in DIE ZEIT Nr. 23 vom 29. Mai 2002, im schon erwähnten Artikel „Selig sind die Belogenen“: „Ist ihr ( ZMD und Islamrat und IGMG ) Bekenntnis zu Demokratie und relogiösem Pluralismus aufrichtig oder bloß Iham (Taqiya), also bewusste Täuschung der Ungläubigen, die nach dem Koran ausdrücklich erlaubt ist?“

Koran Sure 3, Vers 54: „ Und sie schmiedeten Listen, und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste Listenschmied.“ Diese Sure begründet die Verschleierungstaktik „Taqiya“, die z. B in folgenden Aussagen von Nadeem Elyas, dem gerade abgelösten ehemaligen Vorsitzenden des ZMD zum Ausdruck kommt :

“Wir können die Errichtung des islamischen Staates (in Deutschland) nur erreichen, wenn wir das islamische Leben (die Scharia) errichten.“ Bilal-Moschee, Aachen 1994. „ Solange wir in der Minderheit sind“, antwortete N. Elyas in Hamburg auf dem Kirchentag auf die Frage, ob er sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt.

Wie verhalten sich Muslime, auch führende Muslime gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, wenn sie Suren unvollständig oder falsch zitieren, um einen friedlichen Islam vorzutäuschen?

Z.B. wird gesagt, Islam bedeute Frieden. Richtig übersetzt heißt es Hingabe, Unterwerfung unter Gott.

„Es ist kein Zwang im Glauben“ meint den Muslim in seiner Glaubensgemeinschaft ( Ummah ), verlässt er den Islam ,wird er verfolgt und getötet. „Wer einen Menschen tötet, der hat die ganze Welt getötet.“ wird oft zitiert. Dieser Koranvers ist unvollständig!

Der Koranvers lautet richtig: „Den Kindern Israels ( Juden ) hat Gott geboten, dass wer einen Menschen tötet, der hat die ganze Welt getötet.“ Hier zitiert Mohammed also nur die jüdischen Gebote. Der Islamrat der Muslime und der Zentralrat der Muslime wollen als Religionsgemeinschaft Gleichberechtigung mit den anderen Religionen und im Folgenden Islamunterricht flächendeckend in Deutschland an staatlichen Schulen einklagen.

Diese Klage der Zweckgemeinschaft Islamrat und ZMD ist z.Zt. am OVG Münster anhängig. Alle islamischen Verbände berufen sich auf die im GG Art. 4 garantierte Religionsfreiheit. Sie fordern die Religionsfreiheit, obwohl der Islam keine Religionsfreiheit kennt: Ein Moslem, der den Islam verlässt, wird als Apostat verfolgt und getötet: Sure 47,8 und im Anhang 4. So muss hinterfragt werden, wie weit der Islam mit seiner politischen Verfassung, dem Koran, dem Artikel 4 des GG, der Religionsfreiheit, widerspricht. „Es geht um die politischen Aussagen des Islam, um seine historisch gewachsene Verfasstheit (Der Koran), insoweit sie nicht mit den Grundregeln des Rechtsstaats vereinbar sind, vor allem bezüglich des Gewaltmonopols, der Religionsfreiheit und der Frauenrechte“, sagt Hans Peter Raddatz im Interview mit der Wochenzeitung Jungle World, „Mehr Realismus käme allen zugute.“

Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit werden Islamische Verbände geduldet, die nicht nur im Hinblick auf Lehre, Finanzierung und Personal von Staaten abhängig sind, wo die Religionsfreiheit nicht oder nur eingeschränkt geachtet wird, sondern die ihre Verfassung, den Koran, lehren, verbreiten und sich letztlich die Herrschaft über alle Fragen gesellschaftlichen und politischen Zusammenlebens anmaßen, keineswegs nur über metaphysische Glaubensinhalte!

Die türkische Anwältin und Autorin Seyran Ates: „Die türkischen Verbände müssen ihre eigene Verantwortung für die Nicht-Integration der Mehrheit der hier lebenden Türken und Kurden übernehmen.“… „die türkischen Verbände und die Grünen sind mitverantwortlich für die verhärteten Fronten, weil sie immer alles schön zugedeckelt haben. Wir brauchen eine Politik des offenen direkten Wortes.“ (SPIEGEL ONLINE vom 08.Februar 2006).

Wie sehr sich das Lehren und Verbreiten des Korans im Alltag unserer Gesellschaft auswirkt, belegt der Offene Brief einer Lehrerin. Das Wirken der islamischen Verbände beschreibt der Offene Brief eines Moslems an die „Christliche Mitte“ (Unterlagen hierzu können nachgereicht werden).

Der Mord an Theo van Gogh zeigt auf, wie der Koran zu solchen Taten auffordert.
Der Täter heftete diese Sure des Korans an das Opfer : „Siehe, der Lohn derer, welche Allah und seinen Gesandten befehden und Verderben auf der Erde betreiben, ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hienieden, und im Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe“ (Sure 5 Vers 33).

Stellt sich unser Rechtssystem selbst in Frage, da es letztendlich Organisationen, die nach dem Koran leben, Macht einräumt, mit der diese die freiheitliche Grundordnung bekämpfen?

Vertreter unseres Rechtssystems haben das Unrechtssystem des Islam zur Urteilsfindung teilweise in unsere Rechtsordnung hereingeholt: beim Schächt-Urteil, Kopftuch-Urteil, Schwimm- und Turnunterricht für muslimische Mädchen, bei Ehrenmorden und Morden durch Muslime, die auf Grund von sogenannten Traditionen im Islam milder beurteilt werden. So wird der Bürger der Mehrheitsgesellschaft zum Bürger 2. Klasse. Der Einfluss islamischer Verbände auf die Presse- und Meinungsfreiheit ist Fakt!

Diese Strafanzeige besteht auf der verfassungsgemäßen Durchsetzung unserer Rechtsordnung, die nicht tolerieren darf, dass die Religionsfreiheit zur Beeinträchtigung von Recht und Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland missbraucht wird.

Nur durch konstruktive Islamkritik, Korankritik, wäre es möglich, neben den integrierten und sich öffentlich für unsere Grund- und Freiheitsrechte glaubhaft einsetzenden muslimischen Mitbürgern, auch der schweigenden Mehrheit der Muslime die Plattform zu geben, auf der sie sich konstruktiv artikulieren kann. Eine Gesellschaft zerfällt, wenn in wesentlichen Fragen des Zusammenlebens kein Konsens möglich ist.

Diese Auseinandersetzung ist überlebensnotwendig für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung und von größtem öffentlichem Interesse.

Hochachtungsvoll

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146 KOMMENTARE

  1. Ja, es waere ein Versuch wert,
    allerdings mir fehlt der Glaube, dass die Weicheigeneration der Richter, Staatsanwaelte,
    Gesellschaft einer contra Entscheidung eine Chance geben.

  2. Steter Tropfen höhlt den Stein.

    Iustitia wird den Fall nur ungern anfassen. Ich bin auf seinen Verlauf gespannt. 🙂

    Wie auch immer die Sache ausgeht, Hauptsache, der Islam bleibt in der Öffentlichkeit, die Beschwichtiger kommen mit dem Beschwichtigen nimmer hinterher und es findet sich eine Wählermehrheit, um der politischen Klasse am Wahltag gegen Schienbeine, Sitze und Diäten zu treten.

  3. # 1 Omega,

    ich werde es tun. Sie auch. Oder kneifen Sie jezt. Hier im Forum nur die Klappe aufreißen nützt wenig. Ihre Entschudigung zieht nicht. Heldentum wie am 20. Juli 1944 ist angesagt.

  4. Das sieht auf den ersten Blick plausibel aus. Jedoch gehe ich davon aus, dass jemand der das zur Anzeige bringt seinerseits mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung zu rechnen hat. Die hätte dann jedoch größere Aussicht auf Erfolg. Das werfe ich mal so in den Raum.

  5. Gibt es eine reale Chance ?

    imo:
    Not a „fu**in“ chance , als wenn es dann nur um das Buch von denen gehen würde.Es geht um gutmenschentum allesversteherei usw.

    Wir wissen doch alle wie „zweischneidig“ die Justizia in D Land „urteilt“ !!!!!!
    *
    Und ausserdem wie soll dann die Richerterin in FFM zukünftig Ihre Urteile sprechen ?? etwa nach den § der geltenden Gesetze und das bei Moslems und Scheidungen ? sowas wäre ja der blanke Faschismus* (ironie off)

    Und genau diese Justiz soll den Koran verbieten ?
    Ne, das wird nix selbst wenn man halb volle Gläser sieht

    Nein Herrschaften, da wird eher das Gegenteil eintreten, wenn sich der Islam hier in D-Land an die Macht geschlichen haben wird.

    Dann werden Tora und Bibel verboten, (wobei die ja ohnehin nicht mit dem Koran vergleichbar wären, als Originale, denn der Koran ist nun mal ein Plagiat)

  6. „Strafanzeige gegen die Verbreitung einer Schrift“

    Wer ist denn dieser Herr Verbreitung einer Schrift? Und wo wohnt er?
    Und wie genau erhebt man Strafanzeige wegen Verletzung von Grundrechten? Muss das nicht rein zufällig eine Verfassungsbeschwerde sein?

    Entschuldigt den ironischen Unterton, aber wer das auch immer in der Form losschickt bekommt vermutlich nicht mal eine Antwort, allein schon weil der Täter fehlt. Strafanzeige gegen jeden gibt es nicht.

  7. @9 pippin
    In Deutschland ist „Mein Kampf“ verboten.
    In der islamischen Welt soll das Buch aber
    beachtliche Auflagen erreichen.

  8. Hallo # 2 Max Emanuel,

    stellen Sie Strafanzeige oder schwätzen Sie hier im Forum nur so rum?

  9. Ich halte nichts davon, den Koran zu verbieten. Das ist eine unnötige Provokation.
    Was anderes ist, dass Menschen fremder Kulturen sich unserem Grundgesetz anzupassen haben.
    Im Buddhismus-Eintrag habe ich es mit den 2 Ethiken beschrieben: Das Grundgesetz, die 10 Gebote sind die Basis, die für alle gelten.

    Daneben und darüber gibt es noch andere Ethiken bzw. „Gebote“, die ich, wenn ich dazu berufen bin, einhalten muss – oder sogar gerne einhalte – aber dann darf ich mich auch nicht über die Konsequenzen beklagen. (wenn einer kath. Priester werden will, verpflichtet er sich eben zum Zölibat).

    Was ich sagen will: seid doch nicht so verbissen gegen alles was vom Islam kommt, sonst erkennt ihr nicht das wirklich gefährliche und bedrohliche.

  10. @ #10 prophethunter:

    Die Verlagsrechte für „mein Kampf“ liegen beim Budesland Beyern. Das Land nimmt diese Rechte nicht wahr. Das ist alles.

  11. @ #12 Karolinger

    stellen Sie Strafanzeige oder schwätzen Sie hier im Forum nur so rum?

    Haben Sie den Klagetext juristisch geprüft oder schwätzen Sie hier im Forum nur so rum?

    Ich bin kein Jurist. Muß sich eine Strafanzeige nicht gegen einen Rechtsgutverletzer, gegen eine Person richten?

  12. …DENN WIR KÄMPFEN NICHT GEGEN MOSLEMS, SONDERN UM SIE!…

    Das ist ein Luxus, den wir uns später leisten können, wenn uns denn danach ist. Zunächst sollten wir einmal für uns kämpfen.

  13. Hat das ein entsprechender Anwalt geprüft?
    Oder gibt es hier einen Anwalt, der das tun kann?
    Was würde passieren, wenn dieser Strafantrag gleichzeitig in 30 oder 40 oder 50 Städten gestellt würde?

    Würden die alle abgeschmettert?

    Die ersten beiden Fragen müssen vorher erstmal geprüft werden.

  14. Was anderes ist, dass Menschen fremder Kulturen sich unserem Grundgesetz anzupassen haben.

    Es muss sich überhaupt niemand dem Grundgesetz anpassen. Es ist ein Regelwerk, das dem Staat Verpflichtungen und Regelungen auferlegt, Einschränkungen seiner Macht festhält.

    Als Privatperson kann man gar nicht gegen das Grundgesetz verstoßen – es enthält daher auch keinen Strafmaßkatalog für Verstöße. Wogegen man nicht verstoßen kann, daran kann man sich auch nicht halten.

    Das Grundgesetz wird im Zusammenhang mit dem Problem der Islamisierung maßlos überschätzt. Teilweise nimmt das religonsähnliche Züge an – das ist etwas, was ihm nicht zukommt und wofür es auch nie konzipiert wurde. Es schützt uns vor der Macht des Staates, daher ist es wertvoll. Mit Privatpersonen hat das nichts zu tun.

    Was Privatpersonen alles nicht dürfen, ist im Strafgesetzbuch festgehalten.

    Zu fordern, dass sich Menschen fremder Kulturen daran halten, ist gleichbedeutend mit Nichtstun. Denn diese Forderung besteht an sich.

  15. @15 Ja genau so ist es, gegen eine Person oder gegen Unbekannt wobei Unbekannt erst noch ermittelt werden muss und nicht jeder beliebige sein kann. Desweiteren kann ein Amtsgericht vor dem die Anzeige landen würde keine Grundrechtsverletzungen verhandeln.

    Kurz: Es ist unmöglich den Koran zu verbieten genauso wie es unmöglich ist die Bibel zu verbieten. Aus dem einfachen Grund weil es als Religion quasi anerkannt ist. Würde jetzt jemand ein Buch schreiben mit ähnlichem Inhalt und man würde klagen könnte ich mir vorstellen, dass die Person tatsächlich ärger dafür bekommen könnte.

    Was hier in den Kommentaren stört ist, dass hier wirklich alles muslimische aufs schlimmste verurteilt wird, als bestünde gar nicht die Möglichkeit dass es auch Muslime gibt die sich von der Gewalt abgewendet haben.
    Warum steckt niemand seine Energie in ein Projekt zur Schaffung eines deutschen Islams, der sich von der Ummah trennt und der hier als einzig wahrer anerkannt und gelehrt wird? Achja, dafür müsste man ja mit Muslimen zusammenarbeiten die genauso denken und bevor einer anfängt zu meckern: Ja die gibt es! Aber wer blind ist wird sie nicht sehen und sie auch verurteilen.

  16. @ #6 Goma

    Entschuldigt den ironischen Unterton, aber wer das auch immer in der Form losschickt bekommt vermutlich nicht mal eine Antwort, allein schon weil der Täter fehlt. Strafanzeige gegen jeden gibt es nicht.

    Personen lassen sich in die Anzeige einbauen, es existieren ja genug, und ein Jurist kann den Text überarbeiten.

    Aber wenn schon dieser Text zugestellt werden sollte, schwant der Staatsanwalt bestimmt, was auf sie zukommt.

  17. @ #19 Goma

    Warum steckt niemand seine Energie in ein Projekt zur Schaffung eines deutschen Islams, der sich von der Ummah trennt und der hier als einzig wahrer anerkannt und gelehrt wird? Achja, dafür müsste man ja mit Muslimen zusammenarbeiten die genauso denken und bevor einer anfängt zu meckern:

    Ist für den deutschen Islam auch ein Koran 2.0 vorgesehen, in anerkannter deutschsprachiger Übersetzung?

  18. Dieses Interview, aus dem ich zitiere könnte vielleicht helfen, eine vernonftige Auseinandersetzung zu führen: http://www.jf-archiv.de/archiv06/200608021709.htm006

    „Gleicher Abstand zu den Lagern“
    Der konservative Vordenker Günter Rohrmoser über eine „dritte Position“ im Konflikt zwischen Islam und liberalem Establishment
    Moritz Schwarz

    Herr Professor Rohrmoser, Sie gelten als einer der engagiertesten konservativen „Kulturkämpfer“ Deutschlands und warnen seit langem sowohl vor dem Vordringen des Islam als auch vor der Vorherrschaft der „Political Correctness“.

    Rohrmoser: Derzeit ist viel davon zu hören, daß uns die Pressefreiheit ein „heiliges“ Gut ist. Wenn dem so ist, dann frage ich mich allerdings, warum sie nicht ein ständiges Thema ist. Denn Gefahr droht ihr ja nicht erst jetzt aus islamischer Richtung, sondern schon lange in Gestalt der Political Correctness.

    Es gibt natürlich immer ein Gefälle zwischen der abstrakten gesetzlichen Regelung und der sozialen Realität. Aber Kant etwa vertrat die Meinung, wenn das Recht auf die öffentliche und konsequenzlose Äußerung der eigenen Meinung eingeschränkt, bedroht oder abgeschafft ist, ist das freie Denken selbst eingeschränkt, bedroht oder abgeschafft. Und keine Demokratie kann sich liberal nennen, die die Bedingungen für dieses Denken nicht gewährleistet.

    Was die Etablierten, ob in Politik oder Presse, offenbar nicht verstehen, ist, daß Freiheit ohne Risiko nicht zu haben ist. Das heißt, wirkliche Meinungsfreiheit und das völlige Fehlen „skandalöser“ Meinungen „geht nicht zusammen“. Solche Meinungen sind im Gegenteil immer ein Zeichen für echte Meinungsfreiheit.

    Rohrmoser: Beides! Denn sowohl drückt sich in den Forderungen der Muslime – über das berechtigte Gefühl der Verletzung ihres religiösen Empfindens hinaus – ein gefährlicher Anspruch auf kulturelle Hegemonie des Islam in Europa aus als auch in dem Beharren des etablierten Milieus auf „Pressefreiheit“ der Wille, sich die kulturelle Hegemonie von dieser neuen Macht nicht streitig machen zu lassen. Damit erinnert die Forderung, sich im „Kampf der Kulturen“ auf die Seite der „Pressefreiheit“ zu stellen, an die Methode nach der kommunistische Parteien in Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg zum Teil erfolgreich versucht haben, bürgerliche Kräfte unter dem Motto „Kampf gegen den Faschismus“ zum Zwecke der eigenen Machtergreifung und -erhaltung zu instrumentalisieren. Ein Prinzip, das uns heute als Legitimierungsstrategie der PDS, des „Kampf gegen Rechts“ oder in der zeitgeistkonformen Geschichtspolitik wiederbegegnet.

    Was bedeutet das für den Konservativen?

    Rohrmoser: Äquidistanz! Also gleicher Abstand zu beiden Lagern! Sich ebensowenig in die Logik des Machterhalts der etablierten Eliten drängen zu lassen wie in eine unreflektierte Solidarität mit den beleidigten Moslems. Denn der abendländische Europäer steht hier zwischen einer europäischen Gesellschaft, der im Grunde nichts mehr heilig ist, und einer, der zwar etwas heilig, die aber nicht europäisch ist.

    Die wirklich intelligenten Leute begreifen, daß wir den Konflikt des 21. Jahrhunderts zwischen Moderne und Tradition nicht mit der Preisgabe der eigenen Tradition – allerdings auch nicht mit der starren Beibehaltung derselbigen – bewältigen können. Die Frage ist, gibt es eine Verbindung zwischen Islam und Moderne, zwischen Aufklärung und Tradition? Der Islam verteidigt seine Tradition gegen die Moderne, wir verteidigen die Moderne gegen die Tradition. Damit ist die eine Position in sich genauso problematisch wie die andere.

  19. Warum steckt niemand seine Energie in ein Projekt zur Schaffung eines deutschen Islams, der sich von der Ummah trennt und der hier als einzig wahrer anerkannt und gelehrt wird?

    Am deutschen Islam soll die Welt genesen?

    Das ist Größenwahn. Aber ich verstehe Deine Frage nicht. Mit der Gottspielerei befasst sich doch das ganze Politiergesocks – allen voran Wolfgang -Ich-habe-den-Koran-nicht-gelesen Schäuble.

    Naja. Vielleicht schafft man’s ja, dass die Moslems in Zunkunft beten:

    Allah ist groß und Wolfgang Schäuble ist sein Prophet. Und das Grundgesetz ist das unerschaffene Wort Allahs.

    Ich halt’s nicht für sehr wahrscheinlich ehrlichgesagt…..

    Der Islam ist eine Nummer größer, älter und finsterer. Warum sollte man aus Sicht eines gläubigen Moslems das Risiko der Hölle eingehen, sich von der einzigen und ewigen Wahrheit Allahs abwenden?

    Wofür?

    Für die neueste kurzlebigen Narretei von Ungläubigen (es gab viele andere zuvor) wie der Demokratie?

  20. Man geht als Moslem kein Risiko mit einem „deutschen Islam“ ein, jedenfalls nicht als aufgeklärter Moslem. Denn dann kann Islam wirklich Frieden sein. So sehr es dem säkularen Prinzip widerspricht, doch ein Islam mit deutschen Imamen und einem deutschen Islam wäre ein Weg in die richtige Richtung. Auf die Reform die dieser Glauben aus der Sicht der freien Welt so dringend benötigt kann man nicht nochmal 300 Jahre warten. Deshalb muss man sich direkt an oberster Stelle mit reformbereiten Muslimen zusammensetzen (bzw die die ich kenne halten das für den wahren Islam blabla) aber egal umso besser. Wenn man es schon nicht absetzen kann muss man es doch wenigstens verändern können.

  21. Warum steckt niemand seine Energie in ein Projekt zur Schaffung eines deutschen Islams, der sich von der Ummah trennt und der hier als einzig wahrer anerkannt und gelehrt wird?

    Weil es schlichtweg utopisch ist zu glauben wir könnten eine sich seit 1400 Jahren stetig ausbreitende Ideologie mit religiösem Touch auf den metaphysischen Teil beschränken.
    Gut, auf lange Sicht könnte man die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Macht des islamischen Klerus zusammenbricht und sich der Islam in eine sozial-verträgliche Religion wandelt, aber dazu werden erstens mindestens Jahrhunderte nötig sein (Zeit die wir hier in Europa nicht haben) und zweitens muss diese Reformation von den Unterworfenen getragen und vorangetrieben werden. Eine Entwicklung also von der wir weiter entfernt sind als je zuvor.

    Achja zum Artikel: Ich höre sie schon wieder heulen:
    „Der Vorwurf der Volksverhetzung gegenüber einer außereuropäischen Religion oder Volksgemeinschaft erfüllt selbst den Straftatbestand der Volksverhetzung.“
    So und nicht anders gehen unsere links-liberalen Guties mit dieser Argumentation um.

  22. #18 Eisvogel (31. Jul 2007 00:35)

    Es muss sich überhaupt niemand dem Grundgesetz anpassen. Es ist ein Regelwerk, das dem Staat Verpflichtungen und Regelungen auferlegt, Einschränkungen seiner Macht festhält.

    Als Privatperson kann man gar nicht gegen das Grundgesetz verstoßen – es enthält daher auch keinen Strafmaßkatalog für Verstöße. Wogegen man nicht verstoßen kann, daran kann man sich auch nicht halten.

    Soweit eigentlich ganz klar und richtig gesehen.
    Doch die kleine Ungenauigkeit zu Beginn wirkt sich dann doch ziemlich fatal aus…

    Das Grundgesetz wird im Zusammenhang mit dem Problem der Islamisierung maßlos überschätzt. Teilweise nimmt das religonsähnliche Züge an – das ist etwas, was ihm nicht zukommt und wofür es auch nie konzipiert wurde. Es schützt uns vor der Macht des Staates, daher ist es wertvoll. Mit Privatpersonen hat das nichts zu tun.

    Übersieht Eisvogel hier nicht eine Kleinigkeit?

    Etwas was man vielleicht AKZEPTANZ des Grundgesetzes nennen könnte?

    Was ist, wenn die Musels (oder andere) das GG schlicht ablehnen, bekämpfen, abschaffen?
    Was ist oder wird dann aus dem Staat?

    Richtig, ein Gottesstaat samt Scharia und Hackebeil. 😉

    Genau das wollen wir nicht und genau deswegen lehnen wir den Islam wie alle anderen verfassungsfeindlichen Organisationen und Bestrebungen kompromißlos ab.

    Wer das GG nicht akzeptiert, hat bei uns NICHTS verloren.

  23. Ich habe mir die frechheit erlaubt den Text der Strafanzeige zu „klauen“ (PI möge mir dies verzeihen) und das ganze als PDF-Datei umgesetzt. Zusätzlich habe ich noch die dafür notwendigen Angaben wie die Adresse des Anzeigen, sowie für die betreffende Staatsanwaltschaft eingefügt.

    Sollten Gründe von seiten PI dagegen stehen werde ich die Datei sofort von meinem Server entfernen.

    herzliche Grüße

  24. Wäre ja ausreichend, den Koran zunächst einmal auf den Index der jugendgefährdenden Schriften zu setzen.

    Wobei dies eine ausgezeichnete Methode wäre, Jugendlichen den Koran näherzubringen.

    Im Ernst: bei Glaubensinhalten handelt es sich um Dogmen, diese gehören in den Bereich der Religionsfreiheit. Freie Religionsausübung ist in Deutschland gewährleistet. Im Koran darf drinstehen, was immer eben drinsteht, solange dies bei einem Glaubensinhalt bleibt, der sich nicht konkretisiert. Beispielsweise die Jungfrauengeburt. Von der allgemeinen Lebenserfahrung her betrachtet ist dies wohl eher unwahrscheinlich. Als Glaubensdogma jedoch ist dies akzeptabel. Daher sprechen wir in diesem Falle von Glauben. Nicht von Wissen.

    Erst reale Handlungen müssen an der deutschen Rechtslage gemessen werden. Kreuzigen ist heute nicht mehr üblich, obwohl man durchaus den Fall machen könnte, bereits die Darstellung der Kreuzigung sei grausam und Kindergefährdend, gegen gute Sitten gerichtet, und die Darstellung könne darüber hinaus verhetzend wirken. Gegen Römer. gegenüber Juden.

    Auch das Zölibat, oder das Verbot weiblicher Priesterschaft ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar.

    Glaubensinhalte sind der Gerichtsbarkeit nicht zugänglich auch dann, wenn sie in das reale Leben womöglich hineinreichen. Handlungen, die aus Glaubenüberzeugungen entstehen und geltendem Recht zuwiderlaufen, werden jedoch verfolgt. Wer also einen großen Topf heißes Wasser aufsetzt, in der Glaubens- Überzeugung handelnd, damit einem Gebot seines Glaubens Folge leisten zu müssen, und darin z.B. einen Moslem verkocht und anschließend verspeist, der wird vor dem Richter enden. Garantiert. Dieser wird ihn, vielleicht nachdem man Rezepte ausgetauscht hat, verurteilen, oder in die Klapse verbringen lassen.

  25. Strafanzeige wegen Verbreitung einer Schrift, das hört sich bald so an als wollten bibelfeste Christen gegen Harry Potter vorgehen, weil da über Hexen und Zauberer geschrieben wird. Bisher glaubte ich immer, Strafanzeugen müssten konkret sein, um bearbeitet zu werden. Oder dass ein nachweisbarer Schaden gegen den Anzeigenerstatter vorliegen muss. Natürlich kann ich mich auch irren. Und gegen wen soll die Staatsanwaltschaft ermitteln? Gegen Allah, Mohammed, den Koran oder die Verlage? Nein, das hört sich sehr prächtig an, liest sich als Streitschrift auch toll, allein ich habe meine Zweifel.

  26. @#19 Goma

    Das Dumme an den sogenannten integrierten Muslimen ist, sobald ein bärtiger Herr aus Saudi Arabien auftaucht, der ihnen kräftig die Hölle heiss macht, in der Moschee, ist es vorbei mit dem integriert sein. Siehe Italien, wo die Anwohner dieser Moschee auch ganz begeistert waren, nur dass die Kinder, die die Moschee besuchten, aufgefordert wurden, ihre italienischen Klassenkameraden zu bespucken oder zu verprügeln.

    http://www.focus.de/politik/ausland/hassprediger_aid_67838.html

    Was hat der Islam denn bisher den Ländern gebracht, die er befallen hat? Stagnation und Niedergang. Meinst Du, deutsche aufgeklärte Muslime schmeissen den Koran in die Schublade und lassen die ganzen Fawahs links liegen? Wie kommst Du darauf, dass die alle plötzlich unislamisch werden wollen? Und wie gesagt, lass mal irgendwann eine Gruppe entschlossener Bärtiger auftauchen, die den angepassten Muslimen erzählen, wie sauer Allah auf sie ist und dass die Hölle auf sie wartet, wenn sie nicht endlich zusehen, dass der Koran das Buch ist, das das Leben in Deutschland regelt. Muslime sind wie die Borg, die handeln als Kollektiv. Kaum vorstellbar, dass dann Einige aufstehen und gegen Hassprediger protestieren werden. Wenn es hier mal Muslimdemos gab, dann immer schön im Sinne des Koran gegen den „grossen und kleinen Satan“, niemals gegen muslimischen Terror.

    Aber vielleicht sollte die gesamte Republik geschlossen dem Islam beitreten, dann haben wir wenigstens die Initiative.

    Und vielleicht sollten wir auch den Faschismus einführen, damit entfällt das Problem mit den Neonazis, da werden sicher auch viele Gemässigte dabei sein, die sogar deutsch sprechen.

    Oder wir rufen die Sozialistische Republik Deutschland aus, dann kriegen die GRÜNEN was sie verdienen.

  27. @ #29 E.Ekat

    Im Ernst: bei Glaubensinhalten handelt es sich um Dogmen, diese gehören in den Bereich der Religionsfreiheit. Freie Religionsausübung ist in Deutschland gewährleistet. Im Koran darf drinstehen, was immer eben drinsteht, solange dies bei einem Glaubensinhalt bleibt, der sich nicht konkretisiert.

    Würde der Koran die Öffentlichkeit unbeschadet überstehen? Die „Strafanzeige“ leistet möglicherweise ihren Beitrag zur Öffentlichkeit.

  28. Das wird keinen Erfolg haben; nie und nimmer!
    Stellt euch mal vor, was passieren würde,
    wenn darüber auch nur ansatzweise ernsthaft
    öffentlich nachgedacht werden würde.

    Ein Aufschrei par excellence ginge durch
    Deutschland. Der Druck auf die richterlichen
    Entscheidungsträger wären enorm und viel zu
    groß! Die Gutmenschen würden so ziemlich alles mobilisieren, daß alles bis dahin Gewesene in den Schatten stellt. Selbst die
    Riesendemo Anfang der 80er Jahre im Bonner Hofgarten, wäre dagegen ein gemütliches Beieinandersitzen. Man könnte sich zu 100% auf
    Lichterketten, Massendemos, Mahnwachen und
    Rock gegen Rechts (was hätte das damit zutun?)
    gefaßt machen. Aber nicht nur die linken Selbsthasser, auch Gutmenschen genannt, kämen
    aus ihren Löchern. Auch vermeintlich Bürgerliche und vermeintlich Konservative würden sich in diese illustre Runde einreihen.
    Dagegen hätte man nicht den Hauch einer Chance, selbst wenn dieses Anliegen aus rein
    logisch-nüchtener-theoretischer und argumentativer Sichtweise durchaus Erfolg haben müßte (die Gesetze sind ja eindeutig).
    Inm Gegenteil, es würde uns nur schaden.
    Die Solidarisierung mit dem Islam würde nur
    noch zunehmen, weil man den armen Musels doch
    ihre Religion wegnehmen würde, und das wäre
    ja ganz eindeutig eine faschistoide Tendenz.
    Wer weiß, was denn als nächstes von diesen
    Rechtsradikalen käme? ;-(
    Auch wenn man bedenkt, daß man Kinder schon
    den Namen Djihad verleihen darf, würde dieses
    Unternehmen nicht viel Erfolg beschieden sein.

    Deswegen ist das vergebnene Liebesmüh‘ , Lan.

  29. 32,Max Emanuel

    die Strafanzeige als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit? Sowas kann man natürlich überlegen, aber man muß wissen, daß man in der Sache unterliegen wird.

    Sowas würde nicht zur Verhandlung kommen.

    Was wäre dann erreicht? Zunächst einmal weitestgehende öffentliche Empörung über die Frechheit, eine Strafanzeige eingereicht zu haben. Mit ein wenig Pech, und Anschub durch ebenfalls PR- kundige Moslems bewirkst Du auf diese Weise vielleicht sogar weltweite Demonstrationen. Wäre ich radikaler Moslem, würde ich mir so eine Steilvorlage nicht entgehen lassen.

    Ständen auf der anderen Seite dem Anzeigenden ebensolche Vorteile ins Haus, durch z.B. Aufklärung ?

    In diesem Lande wissen alle, die es wissen wollen. Und jene, die es nicht wissen wollen, die wirst Du durch keine Information erreichen.

    Dann kommt Stadium Nr 2: der Triumpf, daß die Strafanzeige nichts hat bewirken können. Das wiederum wäre eine Steilvorlage für alle diejenigen, die daraus dann machen: der Koran, und vor allem die hier beanstandeten Aussagen des Korans sind aus der Sicht Deutschen Rechts nicht zu beanstanden.

    Wir wissen natürlich, daß eine Nicht-Annahme einer Strafanzeige dies nicht bedeutet. Aber genau so würde es interpretiert und verbreitet werden.

    Der Drops ist gelutscht.

    Die Deutschen haben sich gegen so vieles nicht gewehrt, und sie wehren sich bis zum heutigen Tage nicht. Jeden Tag bröckelt an irgendeiner Stelle irgendwas ab. Natürlich ist es ein Lacher der Geschichte, daß ausgerechnet Moslems zu uns kommen müssen, um aus dieser unserer Passivität ihren Nutzen ziehen können, unser Land übernehmen, mit ihren Auffassung von Freizügigkeit einebnen, und darauf ihre Minarette bauen. Dieses Land, seine Menschen haben es nicht anders verdient.

    Die Hochnäsigkeit, wonach wir in Europa die Kinder der Aufklärung, der französischen Revolution, und den Moslems daher überlegen seien, die hat sich erledigt, weil hier auf die Segnungen der Aufklärung überhaupt keiner iregendeinen Wert legt.

    So etwas läßt sich durch Strafanzeigen nicht ändern.

    E. Ekat

  30. @ #33 Starhemberg

    Das wird keinen Erfolg haben; nie und nimmer!

    Welcher Erfolg?

    Wenn die kleine, aber stete Überzeugungsarbeit im Kleinen, in der persönlichen Umgebung und in der Nachbarschaft Überzeuger gebiert, ist das für mich Erfolg.

    Stiftet eine Strafanzeige Unruhe und führt zur Beschäftigung mit Koran und Ahadith, ist das für mich Erfolg.

    Ein Aufschrei par excellence ginge durch
    Deutschland.

    Und in dessen Gefolge eine Islam-Diskussion, zum Schaden des Islam?

    Die Solidarisierung mit dem Islam würde nur
    noch zunehmen, weil man den armen Musels doch
    ihre Religion wegnehmen würde, und das wäre
    ja ganz eindeutig eine faschistoide Tendenz.

    Allenfalls im Rahmen der sonderbar stabilen elf Prozent Grünen-Quote.

  31. Also, ich finde diese Andklageschrift äusserst gut und ich meine auch, man muß anklagefähige Personen und wenn möglich, Organisationen, ausfindig machen und benennnen.

    Frage mich, ob es Sinn macht, in Brüssel Anklage zu erheben?

    Evtl. sind ja auch andere Europäer bereit, eine solche Klage zu unterstützen. Dänemark ganz bestimmt.

    Also, ich find’s gut, daß hier Aktion gemacht wird!

  32. Den Koran zu verbieten kommt einer Kriegserklärung an alle Moslems gleich.

    Und alle Moslems sind ja nicht Terroristen oder Feinde unserer Gesellschaft.

    Ich halte solche Ansätze für massiv kontraproduktiv und der Sache schadend.

    Ein Islam-Verbot – darauf liefe es ja wohl hinaus – wäre nur unter extremsten Bedingungen erwägenswert.

  33. Habt ihr keine anderen Probleme? Wie hier selbstgefällig an einem Kreuzzug für die Rettung des Abendlandes gefeilt wird, das von Islamo-Öko-Multikulti-Atheismus-Gutmenschen-
    faschisten in den Untergang getrieben wird, aufgeregt um 2 Uhr nachts mit roten Augen vor dem Rechner sitzend, da fühlt man im Dachgeschoss seines Reihenhauses, dass man an etwas GANZ GROßEM beteiligt ist, oder nicht? Und dann noch mit Verve die Bibel verteidigen, die 10 Gebote müssen wieder her, mal schnell Junge Freiheit zitieren und gut ists.
    Alles in allem eine ziemliche Posse. Viel Spaß!

  34. Es ist vollkommen klar, daß das Museltum (nicht jeder, der sich als Musel ansieht)

    gegen ausnahmslos alle grundlegenden Regeln unseres geltenden Rechts verstößt.

  35. @Willi:
    Nun, vielleicht hat ja jeder schon mal in der einen oder anderen schwachen Stunde das Islamverbot angedacht. 🙂

    So, jetzt muss ich aber wieder schnell ins Reihenhaus, äh, ins Dachgeschoss desselben natürlich.

  36. #34 E.Ekat

    Die Hochnäsigkeit, wonach wir in Europa die Kinder der Aufklärung, der französischen Revolution, und den Moslems daher überlegen seien, die hat sich erledigt, weil hier auf die Segnungen der Aufklärung überhaupt keiner iregendeinen Wert legt.

    Diejenigen, die auf die Segnungen der Aufklärung keinen Wert legen, stammen bloß aus der anderen religiösen Fraktion. 🙁

    Wollen uns teilweise sogar im PI missionieren.

    Mehr als 30% des Volks hat Schwachsinn, Verlogenheit und Gewalttätigkeit der „Religionen“ aber inzwischen durchschaut.

    Das läßt durchaus hoffen.

  37. OT:

    zum Fall der misshandelten 80jährigen Seniorin in Mönchengladbach schreibt jemand im Kommentarberreich der Welt:

    >>waters meint:
    30-07-2007, 19:51 Uhr
    Sprechen wir es offen aus:
    Es waren Zigeunerkinder. Nicht Türken, keine Araber, und schon gar keine Deutschen.
    Zigeuner.

  38. OT:

    zum Fall der misshandelten 80jährigen Seniorin in Mönchengladbach schreibt jemand im Kommentarberreich der Welt:

    >waters meint:
    30-07-2007, 19:51 Uhr
    Sprechen wir es offen aus:
    Es waren Zigeunerkinder. Nicht Türken, keine Araber, und schon gar keine Deutschen.
    Zigeuner.

  39. verdammt nochmal, warum wird mein Beitrag nicht komplett gepostet? 3. Anlauf (nur das was fehlt)

    …kann das jemand bestätigen? es muss doch möglich sein nähere Insiderinformationen für solch ein grauenhaftes Verbrechen zu finden…die MSM halten weiterhin geschlossen dicht…sehr verdächtig!…aber wir wollen niemand zu Unrecht verdächtigen, wer kann sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall betragen…?

  40. #37 Lulli (31. Jul 2007 03:25)

    Den Koran zu verbieten kommt einer Kriegserklärung an alle Moslems gleich.

    Wer hat uns denn längst den Krieg erklärt?

    Ein Islam-Verbot – darauf liefe es ja wohl hinaus – wäre nur unter extremsten Bedingungen erwägenswert.

    Massenmord an allen Ecken und Enden der Welt
    ist Dir nicht „extrem“ genug?

    Lulli, Du trägst Deinen Namen zu Recht. 😛

  41. #30 D.N. Reb (31. Jul 2007 01:58)

    Strafanzeige wegen Verbreitung einer Schrift..

    „Mein Kampf“ oder der „Stürmer“ sind ja schließlich auch verboten. 🙂

  42. #44 unrein :

    „wer kann sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall betragen“

    Bein Paperball.de habe ich schon alles abgeklappert. Fehlanzeige.
    Auch im Pressebericht der Polizei steht nichts. Man sollte sich in dem Fall nicht so sehr aus dem Fenster lehnen.

  43. @ #46 Ratio:
    Wie oft muss ich noch erzählen, dass „Mein Kampf“ nicht verboten ist.
    Ihr könnt wohl auch alle nicht schlafen?

  44. @Rat:
    Einige durchgeknallte Moslems haben uns den Krieg erklärt, das sollte man ernstnehmen, aber nicht den fatalen Fehler machen zu vergessen zu differenzieren [1].

    Es gibt auch keinen „Massenmord an allen Ecken und Enden“, wir beobachten stattdessen eine „Aufregung“ in der islamischen Welt, die es wohl seit eh und jeh gegeben hat.
    Ins Auge springt diese Sache: 1.) wg. verstärkter Anschläge im Westen 2.) wg. der verstärkter Immigration von Moslems in den Westen 3.) mangels anderer Themen, es gibt bspw. keine ernsthafte aussenpol. Bedrohung mehr durch den Kommunismus.

    Insofern sollte man das Thema „Islamismus“ bzw. besser islamisch motiviertes Politikverständnis und Terror ruhig und sachlich bearbeiten.

    Denn gewinnen tut am Schluss immer der Jäger [2].
    🙂

    [1] Ja, ich mag solche Wörter wie „differenzieren“, „reflektieren“ und so auch nicht sonderlich, aber ein Mindestmass an Differenzierung ist manchmal erforderlich.
    🙂
    [2] Das sind im Zweifelsfall immer noch wir.

  45. #49 Lulli

    Ich frage Dich nochmals:

    Massenmord an allen Ecken und Enden der Welt
    ist Dir noch immer nicht “extrem” genug?

    Wieviel Terrorisierte und Tote dürfens denn nach Deiner Ansicht noch werden???

    P.S.:
    schreib, wenns geht, bitte meinen Namen richtig.

  46. #48 pippin (31. Jul 2007 04:20)

    Wie oft muss ich noch erzählen, dass “Mein Kampf” nicht verboten ist.

    Dann verrate mir mal, wo ich das Werk außer in der Türkei etc. kaufen kann.

    Ihr könnt wohl auch alle nicht schlafen?

    Denk‘ ich an Deutschland in der Nacht,
    dann bin ich um den Schlaf gebracht.

  47. #51 Ratio:
    Man kann das Buch deshalb nicht kaufen,
    weil der Inhaber der Rechte, das Bundesland Bayern, das Buch einfach nicht druckt.

    Denk’ ich an Deutschland in der Nacht,
    dann bin ich um den Schlaf gebracht.

    Ja, ist möglich.

  48. P.S.: ganz vergessen:

    Dann verrate mir mal, wo ich das Werk außer in der Türkei etc. kaufen kann.

    Auf der ganzen Welt, auf Nachfrage praktisch in jedem gut sortierten Buchlanden. Aus oben erwähntem Grund lediglich in Deutschland nicht.

  49. #52 pippin (31. Jul 2007 04:52)

    Man kann das Buch deshalb nicht kaufen,
    weil der Inhaber der Rechte, das Bundesland Bayern, das Buch einfach nicht druckt.

    Die Mär kenne ich auch, pippin.
    Die „Rechte“ existieren aber nicht mehr.

  50. Die “Rechte” existieren aber nicht mehr.

    Wenn ich mich nicht täusche laufen sie bis 2009
    oder bis 20012. Weiß nicht.
    Probiere das Buch zu drucken, mal sehen ob jemand Tantiemen abhaben will 😉

  51. #38 William (31. Jul 2007 03:27)

    Habt ihr keine anderen Probleme? Wie hier selbstgefällig an einem Kreuzzug für die Rettung des Abendlandes gefeilt wird, das von Islamo-Öko-Multikulti-Atheismus-Gutmenschen-
    faschisten in den Untergang getrieben wird,..

    Du meintest:
    von den Theisten? 😛

  52. #55 pippin

    Uns Adolf hat seinen Schwachsinn bereits Anfang der 1920er in Landsberg verfaßt und publiziert.

    Lies mal das UrhG zum Thema.

    Du wirst das Buch weder in D noch in Ö kaufen können, weils verboten ist.

    Weißt Du, wie das heute Holocaust

  53. @Rat:
    „Dann verrate mir mal, wo ich das Werk außer in der Türkei etc. kaufen kann.“

    Eigentlich überall, nur wir Deutschen sind der Meinung, dass das o.g. Werk nicht durch die Freiheit der Meinungsäusserung zu schützen ist.

    Denn wir sind ja anfällig für radikale politische Theorien. Mag ja stimmen, aber das Verbot macht uns vielleicht noch anfälliger. Das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge ist m.E. auch problematisch, aber es gibt auch Pro-Argumente, schon klar.

    Richtig unangenehm würde es natürlich werden, wenn bspw. die Moslems einen Islamophobie-Paragraphen durchdrückten, entweder über das deutsche Recht oder gar über das europäische Recht.
    Oder Sexismus-Paragraphen (rechtliche Ansätze in diese Richtung haben wir schon) oder die Unterdrückung von abfälligen Aussagen über Homosexuelle („Blöde Schwuchteln“ fällt mir persönlich immer ein, wenn ich an die ekelhafte „Home-Ehe“ denke) oder – Huch! – Speziezismus.
    Ganz Kranke fordern übrigens auch die Strafbarkeit des so genannten Klimaleugnens, LOL.

    Du bist übrigens angefangen Dich über meinen Namen lustig zu machen, da revanchiere ich mich natürlich. Aber gut, war das letzte mal. 😉

  54. #57 Ratio:

    Du wirst das Buch weder in D noch in Ö kaufen können, weils verboten ist.

    Ich gebe hier nur amtlich beglaubigte Verschwörungstheorien wieder 😉

    Außerdem- wer kauft denn noch Bücher seit es Emule gibt *eg*

  55. @Margit G.: Sehr guter Beitrag!

    @ KarlMartell: Danke für deinen guten Kommentar. Ich seh das ganz genauso!

    #17 karlmartell (31. Jul 2007 00:28)

    Hat das ein entsprechender Anwalt geprüft?
    Oder gibt es hier einen Anwalt, der das tun kann?
    Was würde passieren, wenn dieser Strafantrag gleichzeitig in 30 oder 40 oder 50 Städten gestellt würde?

    Würden die alle abgeschmettert?

    Die ersten beiden Fragen müssen vorher erstmal geprüft werden.

    @ all (gemeint seid ihr 13.000 PI-Leser 😉
    Kann die oben aufgeführten Fragen nicht bitte mal ein Anwalt aus der Leserschaft von „PI“ prüfen?

    Bei 13.000 Lesern müßten doch einige Juristen dabei sein.

    So eine Aktion muß von einem Fachmann geprüft werden. Wenn auch nur eine kleine Chance besteht (und davon gehe ich mal aus) dann sollte man das mit aller verfügbaren juristischen Fachkenntnis weiterverfolgen. Das braucht wahrscheinlich einiges an Vorbereitungszeit aber der Einsatz lohnt sich. Es geht um uns alle. Es geht um dieses Land.

    Sinnvoll wäre hierzu ein Zusammenschluß mehrerer Fachanwälte aus der PI-Leserschaft.
    Wenn diese Fachleute dann ein Schriftstück ausgearbeitet haben, sollte man das noch mal hier auf PI veröffentlichen und dann wirklich als gezielte Aktion in allen großen Städten durchführen. Wo immer sich mindestens 3 PI-Leser finden, sollten diese als Gruppe zur jeweils zuständigen Stelle gehen und ihr Anliegen + Schriftstück gemeinsam vorlegen.
    Wenn das in den 50 größten Städten mit jeweilis 100 Leuten durchgeführt wird – dann würde das schon viel Eindruck machen. Dafür braucht man nur 5000 Leute – das wäre nicht mal jeder zweite „PI“-Leser.

    Und wer weiß, wie die Gerichte entscheiden. Vielleicht kann man bei genügend Unterstützung durch die gesamte PI-Community auch gleich an eine übegeordnete Stelle gehen.
    Aufmerksamkeit und damit Werbung für die Sache der Islam-Aufklärer hätten wir damit auf jeden Fall.

    Ihr Juristen, die ihr regelmäßig „PI“ lest, bitte meldet euch!!! Wir brauchen euren Rat. Oder habt ihr etwa schon aufgegeben?

    Ich hoffe nicht!

    Und ich bin mir sicher, es gibt juristische Mittel und Wege um die Islamisierung zu verlangsamen vielleicht sogar zu stoppen. Ein Jurist muß täglich alle möglichen Varianten und Wege durchspielen, wie er irgendwie das Recht seines Mandanten durchsetzt (oft genug ist gegen das Rechtsgefühl der Mehrheit) – also erzählt uns bitte nicht, man könne aus juristischer Sicht Nichts, aber auch gar nichts gegen den Islam tun. Ein Jurist kann gewöhnlich immer irgendetwas tun und sei es der Hinweis auf Formfehler.

    Können Sie/ Könnt ihr nicht bitte mal eine Liste zusammenstellen, was man im Detail alles gegen den Islam in Deutschland (in seiner ganzen Vielfältigkeit usw.) vorbringen kann und was welche juristische Chance hat.
    Das wäre wirklich mal ein Beitrag.

    Es ist möglich, auf juristischem Weg gegen die Islamisierung vorzugehen. Aber ich bin leider kein Fachmann. Ich bin mit meinem Blog und meiner Aktivität in den Foren auch erst mal genügend beschäftigt. Aber ich weiß, das allein reicht nicht. Ein Tropfen auf den heißen Stein.
    Deswegen müssen alle, die den Islam bremsen möchten, anfangen zusammenzuarbeiten. Hierzu sei auch noch mal auf die entsprechenden Foren verwiesen. Ich hoffe, in absehbarer Zeit wird auch ein geschlossener Forenbereich eingerichtet werden. Dort könnte man sich dann über solche Themen im kleineren Rahmen austauschen und Strategien entwickeln.

    Auch eine Bitte an die vielen tausend treuen Leser:

    Wir freuen uns über Kommentare und neue Foren-Mitglieder. Wie lange wollt ihr noch schweigen und abwarten nachdem ich nun schon seit längerem „PI“ lest und die Fakten kennt? 😉

    Werdet bitte aktiv!
    Es gibt so viele Möglichkeiten. Meldet euch in den Foren an und laßt uns gemeinsam Ideen und Strategien entwickeln, wie man dieses Land aus seinem Dämmerschlaf wecken kann. Jeder einzelne ist wichtig.

    hier die Foren:

    http://gegen-islamisierung.info

    ein paar Ideen von mir, was man z.B. im Internet noch alles machen kann um die Leute über den Islam aufzuklären:

    http://gegen-islamisierung.info/thread.php?postid=413#post413

    Hier stehen auch einige Anregungen drin:

    http://islamwatch.de/forum

    GP freut sich auch über tatkräftige Unterstützung:

    http://gruene-pest.de/

    Jeder sollte um seiner eigenen Zukunft willen eine gewisse Zeit investieren und sich mit seinen Fähigkeiten einbringen um in Deutschland ein Umdenken in Bezug auf den Islam zu bewirken. „PI“ alleine wird es nicht schaffen. Auch Ulfkotte kann nichts tun ohne eine entsprechende Basis-Bewegung.

    Eine islamkritische Parei braucht eine Basis. Diese Basis beginnt im Kopf mit einer klaren Sicht auf das Wesen des Islam. Wer die Gefahren klar erkannt hat, der sollte andere aufklären – mit den Mitteln, die er am besten beherrscht.
    Es reichen nicht die 50-100 Stamm-Kommentatoren hier bei PI. Es reichen nicht die knapp 1000-1500 islamkritischen Forenmitglieder – wir brauchen jeden einzelnen von euch 13.000 PI-Lesern.
    Oder ist diese Zahl nur eine Täuschung?

    Wenn ihr wirklich 13.000 Leute seid, warum schweigen dann 98% von euch?

    Fakt ist: 13.000 Leute könnten sehr viel bewirken. Mehr als 50 Blogger (von denen die Hälfte chronisch überlastet ist)
    .
    13.000 Leute können viel mehr bewirken als 1000 Foren-Mitglieder (von denen leider meist nur ein Drittel aktiv ist.)

    Fakt ist: 13.000 schweigende „PI“-Leser könnten wesentlich mehr bewirken, als sie zur Zeit bewirken.

    Wann fangt ihr an, ihr 13.000? 😉

    Gruß

    http://www.spitze-mondsichel.blogspot.com

  56. Das ist kein juristisches Problem.

    Und wenn man da mit Verboten etwas machen könnte, dann hätten wir nicht den Staat, den wir wollen.

    Grosse Teile der Linken würden doch sicherlich mit grosser Freude bspw. PI oder die Junge Freiheit verbieten lassen. Und siehe da, das geht auch nicht.

    In linken Foren war es jetzt bspw. Mode nach rechtlichen Mitteln für ein Vorgehen gegen Schäuble zu fahnden. Der wolle ja die informationelle Selbstbestimmung (LOL, falls es die jemals gegeben hat) abschaffen und den verbrecherischen Überwachungsstaat schaffen. Ob man da nicht unter Berufung auf §20 GG selber Hand anlegen könne, wurde da allen Ernstes gefragt.

    13.000 liest sich übrigens nicht gerade wie eine Glückszahl. 😉

  57. Etwas was man vielleicht AKZEPTANZ des Grundgesetzes nennen könnte?

    Richtig, Ratio, das wäre wichtig. Ich stimme Deiner Argumentation auch vollkommen zu.

    Ich sehe nur nicht, wie man die Akzeptanz nachprüfen kann. Ich sehe nicht, was ein Mensch tun oder lassen muss, damit man erkennt, dass er das Grundgesetz akzeptiert. Lehnen alle, die straffällig werden, es ab? Akzeptieren es alle, die nicht straffällig werden?

    Auf der Ebene des Individuums findet man nicht raus, ob jemand das Grundgesetz akzeptiert. Denn das Grundgesetz gibt keine Ge- und Verbote für Individuen raus. Nur für einen Staat.

    Auf der Ebene der islamischen Lehre ist die Akzeptanz des Grundgesetzes unmöglich.

    Auf der Ebene der Verbände begibt man sich beim „Dialog“ darüber in gefährliches Fahrwasser. Da das Grundgesetz ein Regelwerk für die Staatsmacht ist, gibt man diesen Verbänden, wenn man das Bekenntnis dazu verlangt, die Position staatlicher Macht.

    Man hat gemerkt, dass diese das bereits so sehen, als sie den Zinnober gemacht haben, man hätte sie nicht gefragt wegen der Änderung des Zuwanderungsgesetzes.

    Ich halte diese Forderung nach Akzeptanz des Grundgesetzes für „schöne Worte“, aber nicht für praktikabel.

  58. Ich wäre erst einmal vorsichtig mit solchen „Anzeigen“…
    Stellt euch vor, das BVG stellt in einem Urteil fest, der Koran sei verfassungsgemäß. Da dies mit den heutigen Richter absolut vorstellbar erscheint, wäre damit SEHR viel verloren.
    Ich halte es da ausnahmsweise mal mit Strauss in seiner Sonthofener Rede, singemäss: „es muss alles erst noch viel schlimmer werden, bevor die Leute aufwachen“.
    Die letzten Monate zeigen, dass sich der Islam langsam aber sicher selbst demontiert; lasst sie noch eine Weile damit weiter machen, lasst uns die Leute weiter aufklären, lasst es sich auf die Spitze treiben…
    Deutschland ist NOCH nicht reif für solche „Anzeigen“.

  59. Es geht doch gar nicht darum, ob der Koran verfassungsgemäß ist.

    Es geht doch nur darum, ob man(Muslim)den Koran wörtlich nehmen soll.

    Aufklärung tut Not !

  60. Frage mich, ob es Sinn macht, in Brüssel Anklage zu erheben?

    Das wäre ein bisschen wie im Vatikan Anklage gegen die Verbreitung der Bibel zu erheben … nur gefährlicher 😉

    Für mich hört sich der vorgeschlagene Text hervorragend an, sehr einleuchtend, sehr gut formuliert, sehr „juristisch“. Ich bin bloß keine Juristin, mir könnte man so einiges als „juristisch“ unterjubeln, was Löcher hat wie ein Schweizer Käse.

    Deshalb wäre es – wenn das nicht von einem gewieften Juristen formuliert wurde – besser, man würde einen drübersehen lassen. Wenn sich hier keiner findet, bestünde auch die Möglichkeit, einen zu engagieren und ein Spendenkonto dafür einzurichten.

    Wer einen Anwalt kennt, der wirklich gut ist und bereit wäre, das zu machen, könnte ihn ja mal fragen, wie viel er dafür haben will.

    Dass das durchgeht, ist ausgeschlossen. Das sollte man nicht bezwecken. Die Frage ist nur, ob man’s auch im Wissen, dass es nicht durchgeht, machen sollte.

    Was bewirkt es?

    Ist zuviel Ängstlichkeit und „Verkopfen“ vielleicht eines unserer Hauptprobleme?

  61. Ich bin auf jeden Fall dabei.

    Ich suche ausserdem immer noch Leute aus dem Main/Neckar/Rhein-Region, die mit mir ein paar Aktionen machen möchten.

    Kontakt über PI.

    Servus

  62. @Lulli,

    ich weiß, was du meinst. Aber es kann doch nicht sein, dass ein Buch derartig zum Hass gegen alle Nicht-Buch-Anhänger aufruft.

    Wenn es nur beim Aufruf bliebe – es gibt auch im Alten Testament Mord-Aufrufe. Aber diese waren auf die damalige Zeit begrenzt und selbst das Aug um Aug“ praktizieren die Juden gewöhnlich nicht mehr – auf jeden Fall nicht in diesem verheerenden Ausmaß wie die Islamisten ihren Koran praktizieren.

    Oder haben sie etwa nach dem Mord an ihrem Volk 6 Millionen Deutsche umgebracht? Sprengen sie sich etwa ständig in Luft mit dem Ziel möglichst viele zu töten und zu verkrüppeln? Nicht mal radikale Siedler machen das. Okay, irgendein Selbstmordsiedler werden sie schon finden – aber was ist das schon gegen eine ganze islamische Kultur des Terrors gegen Nicht-Muslime?

    Es besteht auch ein entscheidender Unterschied in der heutigen Praxis zwischen Islamisten auf der einen und Christen auf der anderen Seite.
    Das Neue Testament hat eine völlige Abkeher von Mord und Mordaufrufen vollzogen – und die Vergebung ins Zentrum gerückt. Jesus ist der Vergebung zusprechende Sohn Gottes. Allah und Mohammed dagegen sind rachsüchtig und blutrünstig gegen alles und jeden, der nicht ihren finsteren Koran annimmt.
    Christen sprengen sich nicht in die Luft. Tun sie es dennoch (IRA, Basken) handeln sie entgegen der Botschaft des NT und können sich nicht darauf berufen.

    Moslems dagege töten andere mit größter Hingabe und mohammedanischem Eifer. Sie berufen sich auf den Koran und der Koran gibt ihnen Recht.
    Sowohl der Koran als auch der Prophet legitimieren dies. Ebenso wird dieser Bomben-Jihad durch führende Immame, Muftis und Fathwa-Produzenten LEGITIMIERT.

    Man sieht sowohl in Theorie als auch in Praxis liegen heute massive Unterschiede zwischen Christentum und Islam vor.
    In der Theorie – also vom Buch her lagen diese Unterschiede schon von Anfang an vor. Nur hat sich damals die christliche Praxis teilweise der mohammedanischen Lehre und Praxis angepaßt. Aber dennoch: Das NT hat niemals Mordanschläge legitimiert. Der Koran tut es. Und zwar seit seiner Entstehung.
    Ebenso der Unterschied zw. Jesus und Mohammed: Der eine läßt sich kreuzigen und der andere schlachtet alle, die ihm in den Weg kommen.

    Diese ganzen Unterschied haben ja eine praktische, sich heute auswirkende, straftrechtliche Relevanz.
    Und diese Punkt muß man juristisch erfassen und in entsprechende Anklage-Schriften umsetzen. Und sei es nur der moralisch (symbolische Erfolg) – Warum wird nicht der Islam vor dem für Völkermord zuständigem Gericht angeklagt wegen seiner heutigen Verbrechen? Ich weiß, sie trauen sich nicht. Aber eigentlich müssten sie es tun.

    Natürlich kann sich Deutschland nicht juristisch mit den 1,5 Milliarden Moslems befassen. Aber es kann sich sehr wohl mit den hier lebenden Moslems juristisch befassen. Und darum geht es doch!

    Man kann hierbei auch nicht alle Religionen in einen Topf werfen und „Frieden“ drüberschreiben, während der Islam und seine Anhänger mordend und vergewaltigend durch die Lande ziehen.

    Es gibt straftrechtlich bedeutsame Aspekte in Theorie und Praxis des Islam. Diese müßten von fähigen Juristen mal herausgearbeitet und bewertet werden.

    Wenn man ein Land wegen Völkermord verurteilen kann, dann muß man auch eine ganze Religionsgruppe wegen Völkermord bzw. Aufruf zum Völkermord verurteilen können.

    Der Islam ruft in Theorie und Praxis zum Völkermord auf – sowohl an den Juden, als auch an den Christen genauso wie an jedem anderen NIcht-Moslem.

    Ähnlich schlimme Verbrechen begeht er an den Frauen, die unter seiner Kontrolle stehen.

    Das muß man doch juristisch beschreiben und bewerten können.
    Und ich weiß sie könnten es. Haben ja jahrelang studiert dafür…

    Man kann natürlilch auch einknicken vor den 6 Millionen Moslems in diesem Land (lt. Mikrozensus von 2005 und Prof. Raddatz sind es nicht 3,5 sondern 6 Mill.)

    Ist Aufruf zum VölkerMord plötzlich nicht mehr strafbar, bloß weil 6 Millionen es für gut befinden, weil es ja in ihrem (un)-Heiligen Buch steht und von ihren Fathwa-Produzenten abgenickt wird?

    Volkermord bleibt Völkermord auch wenn es 80 Millionen gutfinden sollten.

    Bisher sind es jedoch vielleicht nur ein Drittel von dien 6 Millionen in Deutschland , (die meisten gucken ja zum Glück nicht allzuoft in ihr grünes Buch (sofern sie überhaupt lesen können))

    Also müsste doch die Mehrheit aufstehen und sagen: Was euer Buch euch sagt und was ihr deswegen für richtig haltet – das ist nicht anderes als Aufruf zum Völkermord oder nennen wir es rictigerweise: Aufruf zum Mord an mehren Religionsgruppen.
    Der Koran propagiert die Auslöschung aller Nicht-Muslime, zumindest wenn man ihn so wörtlich nimmt, wie ihn die meisten Moslems verstehen.

    Also erzähl mir bitte nicht, dass währe doch alles gedeckt durch die Meinungsfreiheit.

    Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und die fangen nicht bei den empfindlichen Gefühlen der gern-beleidigten Grün-Buchleser an, sondern bei dem Recht auf Leben und dem Recht auf Schutz desselben.

    Außerdem: Wenn die Regierung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung nicht irgendwann eine klare Grenze ziehen, dann werden sie genauso wie wir alle irgendwann von dieser islamischen Welle weggespült werden. In der Sharia gibt es keine Gewaltentrennung und die jetzigen Machthaber werden unter der Scharia mit Sicherheit also erste dran glauben müssen…

    Klar, einige wenige Beamte, Juristen und Politiker in hohen Positionen denken vermutlich: „mich trifft es nicht mehr… ich bin alt genug… nach mir die Sintflut – von mir aus auch die islamische Sintflut…“

    Aber dieses Denken ist fatal für deren KInder – die jüngeren Generationen.

    Und zum Glück denken viele nicht so – nur schweigen sie bisher – und auf diese Leute hoffe ich.
    In diesem speziellen Fall hoffe ich dass sich hier auf „PI“ doch ein paar Juristen finden, die verstehen was ich meine.

  63. Ein Verbot des Koran ist verfassungskonform nicht zu machen und m.E. auch nicht wünschenswert. Aber das Zitat von Herrn Köhler geht in den Kern des Problems des politischen Islamismus: Der demokratische Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass die Gesetzgebungskompetenz gewählter Parlamente in Abrede gestellt wird. Als Gesetz darf in Deutschland nur das gelten, was gewählte Parlamente in Übereinstimmung mit den grundgesetzlich garantierten Grund- und Menschenrechten beschlossen haben.

  64. selbst das Aug um Aug” praktizieren die Juden gewöhnlich nicht mehr

    Doch, das tun sie. Und wir auch! Das ist nämlich kein Aufruf zur Rache sondern der Aufruf zur Mäßigung und die Grundlage des Schadenersatzes in unserem Zivilrecht (und natürlich auch in dem Israels und vieler anderer Länder).

    Das Auge ist symbolisch zu verstehen und es ging nie darum, Menschen wirklich die Augen auszustechen sondern um finanziellen Schadensausgleich für Körperverletzungen. Es ist nicht Teil des Strafrechts.

    Das wurde von jüdischen Gelehrten auch nie anders ausgelegt. Lediglich im Rahmen des chhristlichen Antijudaismus wurde es als „alttestamentarische Rachsucht“ ausgelegt.

    Auge um Auge

  65. Die Aktion ist grundsätzlich gut, weil es eine gue Zusammenstellung ist, insbesondere weil Aussagen heutiger Personen zur Unvereinbarkeit von Gesetz und Islam zitiert werden.

    Das Buch verbieten würde ich aber nicht. Es muss leicht erhältlich bleiben, damit seine Aussage bekannt wird und bleibt.

    Ich sehe eher den Weg, dass man Leute verurteilt, die sich auf Stellen aus dem Buch berufen. Dänemark geht diesen Weg.

  66. Aussserdem sollten wir durchaus die Gelegenheit wahrnehmen, dann und wann die Frage zu stellen, ob der Islam eine Religion ist, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Da läuft die Diskussion in die richtige Richtung.

  67. Diese Anzeige hat so keine Chance und könnte unnötigerweise noch gegen den Anzeigensteller verwandt werden.

    Zum ersten: Gegen wen ?? wendet sich diese Strafanzeige? Ohne konkreten Beschuldigten oder zumindest einen Unbekannten mit konkreten und belegbaren (was,wie, wann, wo, weshalb) Straftaten ist das keine Strafanzeige, sondern nur ein Pamphlet.

    Zweitens: Warum überlässt man der StA nicht die rechtliche Würdigung – in diesem Fall kann man nicht wegen falscher Verdächtigung und ähnlichen Delikten bestraft werden. Man schreibt nicht, liebe StA dort ist eine Volksverhetzung vorgefallen, indem …. sondern man beschreibt das angezeigte Handeln so konkret wie nur möglich und lässt dann den StA seine eigenen Schlüsse ziehen. Wenn man ihn mit den richtigen Indizien und Beweisen füttert, dann kommt auch das richtige dabei heraus.

    Bitte keine Strafanzeige als Laie wie oben stellen. Man erreicht so gar nichts und kommt nur selbst in die Schusslinie.

  68. …DENN WIR KÄMPFEN NICHT GEGEN MOSLEMS, SONDERN UM SIE!…

    Das ist ein Luxus, den wir uns später leisten können, wenn uns denn danach ist. Zunächst sollten wir einmal für uns kämpfen.

    Ganz genau. Erst kämpfen wir für uns. Ausserdem traue ich den Moslems nicht.

  69. @ # 17 karlmartell:

    „Hat das ein entsprechender Anwalt geprüft?“

    Mit Sicherheit nicht.

    „Oder gibt es hier einen Anwalt, der das tun kann?“

    Die wird’s schon geben. Aber um das zu „prüfen“ genügt eigentlich ein Jurastudent mit mehr als 3 Semestern.

    „Was würde passieren, wenn dieser Strafantrag gleichzeitig in 30 oder 40 oder 50 Städten gestellt würde?“

    30, 40 oder 50 Staatsanwälte (die sind nämlich dafür zuständig) werden mehr oder weniger ähnliche Formblätter aus dem Schreibtisch ziehen.

    „Würden die alle abgeschmettert?“

    Die Anzeigeerstatter (manchmal auch kurz „Anzeiger“ genannt) werden mehr oder weniger gleiche Formschreiben erhalten, mit denen der Eingang der Anzeige bestätigt und mitgeteilt wird, daß zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht gesehen werden, weshalb die StA auch nicht tätig wird (§152 II StPO).

    Na gut, vielleicht findet der eine oder andere Staatsanwalt das richtige Formblatt nicht, eröffnet ein Verfahren und stellt es nach §170 II StPO gleich wieder ein. 🙂

    @ # 61 SpitzeMonsichel:

    „Und ich bin mir sicher, es gibt juristische Mittel und Wege um die Islamisierung zu verlangsamen vielleicht sogar zu stoppen. Ein Jurist muß täglich alle möglichen Varianten und Wege durchspielen, wie er irgendwie das Recht seines Mandanten durchsetzt (oft genug ist gegen das Rechtsgefühl der Mehrheit) – also erzählt uns bitte nicht, man könne aus juristischer Sicht Nichts, aber auch gar nichts gegen den Islam tun. Ein Jurist kann gewöhnlich immer irgendetwas tun und sei es der Hinweis auf Formfehler.“

    Dein Glaube an die Allmacht der juristischen Zunft ist wirklich rührend. Rührend naiv. 🙂

  70. @ # 17 karlmartell:

    “Hat das ein entsprechender Anwalt geprüft?”

    Mit Sicherheit nicht.

    “Oder gibt es hier einen Anwalt, der das tun kann?”

    Die wird’s schon geben. Aber um das zu “prüfen” genügt eigentlich ein Jurastudent mit mehr als 3 Semestern.

    “Was würde passieren, wenn dieser Strafantrag gleichzeitig in 30 oder 40 oder 50 Städten gestellt würde?”

    30, 40 oder 50 Staatsanwälte (die sind nämlich dafür zuständig) werden mehr oder weniger ähnliche Formblätter aus dem Schreibtisch ziehen.

    “Würden die alle abgeschmettert?”

    Die Anzeigeerstatter (manchmal auch kurz “Anzeiger” genannt) werden mehr oder weniger gleiche Formschreiben erhalten, mit denen der Eingang der Anzeige bestätigt und mitgeteilt wird, daß zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht gesehen werden, weshalb die StA auch nicht tätig wird (§152 II StPO).

    Na gut, vielleicht findet der eine oder andere Staatsanwalt das richtige Formblatt nicht, eröffnet ein Verfahren und stellt es nach §170 II StPO gleich wieder ein. 🙂

    @ # 61 SpitzeMonsichel:

    “Und ich bin mir sicher, es gibt juristische Mittel und Wege um die Islamisierung zu verlangsamen vielleicht sogar zu stoppen. Ein Jurist muß täglich alle möglichen Varianten und Wege durchspielen, wie er irgendwie das Recht seines Mandanten durchsetzt (oft genug ist gegen das Rechtsgefühl der Mehrheit) – also erzählt uns bitte nicht, man könne aus juristischer Sicht Nichts, aber auch gar nichts gegen den Islam tun. Ein Jurist kann gewöhnlich immer irgendetwas tun und sei es der Hinweis auf Formfehler.”

    Dein Glaube an die Allmacht der juristischen Zunft ist wirklich rührend. Rührend naiv. 🙂

  71. Lohnt sich der Rechtsweg?

    Ich denke man kann es versuchen. Warum denke ich so?

    Die Religionsfreiheit ist ein durch ein Grundrecht geschütztes Recht nach Art. 4 GG, wie beispielsweise das Vereinigungsrecht nach Art. 9 GG auch. Grundrechte sind gleichranging, die Nummerierung sagt nichts über ihre Wertigkeit aus.

    Es gibt aber jedermann bekannte Präzendenzfälle, in denen verfassungsfeindliche Vereinigungen verboten worden sind. Wenn das schon auf verfassungsfeindliche Vereine und parteien angewandt wurde, warum dann nicht auch gegen verfassungsfeindliche Religionen?

    Warum die NSDAP-Nachfolger verbieten, warum die KPD verbieten, den Islamofaschismus aber dulden?

    Wäre das kein Ansatz?

  72. Eine Strafanzeige muß ja nicht unbedingt gegen eine Person gerichtet sein, sie kann auch gegen eine Institution oder auch sogar gegen Land und Bund eingereicht werden.

    Stellt euch doch nur mal vor, diese Strafanzeige würde gegen den Bund und somit gegen die Bundesregierung erstattet werden, um so unsere Politiker „in die Pflicht zu nehmen“. Dann bräuchte man nur eine einzige Strafanzeige, am besten gleich beim Generalbundesanwalt,einreichen, die von sehr vielen unterschrieben wird und es würde einen Aufschrei im ganzen Land geben.

  73. Dann benötigt man einen konkreten Rechtsverstoss für die Strafanzeige.

    Was soll dass denn sein?

  74. sicher sind die Schwarz- (Rot)Kittel besonders an den Obergerichten nur von den Systemparteien delegierte handverlesene und linientreue Justizkader (Originalton des Repser Schlauch von den grünlackierten Kommis nach der Machtbeteiligung:“Mir wollet jetzt auch ein Verfassungsrichter stellet“)

    Unbeschadet dessen wird eine massenweise Strafanzeige entsprechend dem hervorragenden Entwurf es der Systemjustiz sehr schwer machen die Aufnahme des Verfahrens abzulehnen. Der Sachverhalt ist eindeutig, da sind alle Künste der Rabulistik erforderlich. 2 Millionen Anzeigen und das System verglüht nicht nur, auch die Systemstrizzis müssen grübeln, ob der Schariastaat wirklich durchsetzbar ist.
    Ich werde den Entwurf sorgfältig durcharbeiten und Anzeige erstatten. Packen wirs an.

  75. Q # 81:

    Abgesehen davon, daß die Begriffe „Systempartei“ uns „Systemjustiz“ von den Nazis in der Weinmarer Republik erfunden wurden, um die damaligen Demokraten verächtlich zu machen und jetzt NPD-Jargon sind, ist schlicht albern, was Du schreibst.

    Macht aber nichts, Ahnungslosigkeit war noch nie ein Hindernis für sinnfreien Aktivismus.

    🙂

  76. Ich halte es eher für wahrscheinlich dass man anhand der obigen Argumentation gegen die Islamverbände juristisch vorgehen könnte als gegen die politisch-totalitären Vorschriften des Koran. Wer letztere erwähnt, bekommt ohnehin eins mit dem Totschlagargument übergezogen, dass sich auch im Alten Testament Gewalt finden lässt.

  77. Theoretisch könnte man den Koran sicherlich verbieten. Es werden alle möglichen Bücher verboten. In Frankreich wollte man den Roman „Plattform“ von Michel Houellebecq verbieten, unter anderem wegen folgender Passage:

    Er wollte mich davon überzeugen, dass die Ägypter keine Araber sind. ,,Wenn ich daran denke, was dieses Land alles erfunden hat, die Architektur, die Astronomie, die Mathematik, die Landwirtschaft, die Medizin; und seit dem Aufkommen des Islams nichts mehr: Das absolute geistige Nichts, die totale Leere. Wie sind zu einem Land von verlausten Bettlern geworden. Bettler voller Läuse, das sind wir inzwischen. Lumpenpack, Lumpenpack!“ Er verscheuchte mit einer wütenden Geste ein paar Kinder, die uns um Münzen anbettelten. ,,Sie dürfen nie vergessen, dass der Islam in der Wüste entstanden ist, inmitten von Skorpionen, Kamelen und allen möglichen Tieren. Wissen Sie wie ich die Muslime nenne? Die elenden Kerle aus der Sahara. Das ist der einzige Name den sie verdienen. Der Islam konnte nur im Stumpfsinn einer Wüste entstehen, inmitten dreckiger Beduinen, die nichts anderes zu tun hatten – entschuldigen Sie den Ausdruck – als ihre Kamele zu ficken….Und unsere Frauen! Wie schön unsere Frauen waren! Erinnern Sie sich nur an Cleopatra, die den großen Cäsar in ihren Bann zog. Sehen Sie sich nur an, was heute davon übrig geblieben ist.“ Er zeigte auf gut Glück auf zwei verschleierte Frauen, die sich mühsam unter der Last von Warenballen dahinschleppten. ,,Fettsäcke. Unförmige Fettsäcke, die sich unter zerlumpten Tüchern verstecken. Sobald sie verheiratet sind, denken sie nur noch ans Essen. Sie fressen und fressen und fressen! Die Wüste bringt nur Geisteskranke und Idioten hervor.“

  78. Ich kann mich für diesen Vorschlag nicht begeistern.

    Grundsätzlich soll jeder lesen können, was ihm Spaß macht. Es sind die Handlungen, welche man gegebenenfalls ahnden muß.

    Initiativen haben größeren Erfolg, wenn sie sich auf anschauliche Probleme, den Moscheebau etwa, konzentrieren. Aus dem Hin und Her der dort vorgebrachten Argumente wird der unbeteiligte Bürger seine eigenen Ansichten gewinnen. Irgendwann kippt die öffentliche Meinung vollkommen zuungunsten der Islamisierung.
    Und die islamischen Verbände sind so schön dabei, sich selber in den Schlamm zu graben – warum ihnen einen Fußhalt geben, um wieder herauszukommen?

  79. Auch wenn manche es mir unterstellen, ich bin kein Moslem.

    Ihren Vorschlag, kann ich nur so kommentieren.
    “ Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun“
    Warum nicht das AT. mit seinen Zig befehle zum Völkermorde, Todesurteile für geringste Vergehen, und Steinigungen verbieten lassen?

    Ich weiss, wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. gell?

    Viel Spaß beim löschen lieber Herr Herre.

  80. entschuldigt, dass ich jetzt auch noch meinen senf dazu gebe, aber ich halte es für nötig auch meiner meinung luft zu verschaffen.
    es nervt mich langsam, was in diesem „rechtsstaat“ alles möglich ist, was auf anderer seite als volksverhetzung und als aufruf zum rasenhass gehandelt wird. ich kann unsere alltolerante gesselschaft nicht mehr sehen. ich bin ja noch schüler eines gymnasiums in berlin und zarte 17 jahre alt, aber was ich in diesen 17 jahren erlebt habe, bezüglich unseres rechtsstaaates, lässt mich vor der zukunft erschaudern…
    wo man rechtsextreme als terroristen behandelt, die „gerade einmal“ jemanden zusammengeschlagen haben, bekommt ein kinderschänder GERADE EINMAL 3 jahre haft mit anschließender therapie (auf kosten des steuerzahlers natürlich. genau so werden hier muslime als opfer in jeder lebenslage behandelt. ich möchte ein verbrechen von rechter seite keines falls beschönigen, denn ich lehne jede politische gewalt ab, aber es ist doch erstaunlich wie man hier von meinungsfreiheit sprechen kann und im gleichen satz noch die unterschiedliche behandlung von ethnischen gruppen (bzw. auch deutschen gegenüber nicht-deutschen) damit begründet, dass es ja zu viele unterschiede zwischen den beiden „angeklagten“ gebe und man deswegen natürlich kein gleiches urteil beschließt.
    ich erlebte diese „meinungsfreiheit“ am deutlichsten, als ich einen islam-vortrag in meiner klasse hielt. ich konnte es nicht fassen, als mich meine geschichtslehrerin mitten in meinem wirklich sachlichen (aber islamkritischen) vortrag unterbrach und mich aufforderte, mich hinzusetzen, weil das politische hetze gegen eine religion sei. (ICH DACHTE, ICH HÖRE NICHT RICHTIG)
    nachdem wir uns dann den rest der stunde hitzig darüber unterhalten, ob denn meine argumente stichhlatig seien.
    es mögen mir alle ddr-bürger verzeihen, wenn ich das so hart ausdrücke (ich hab es ja nicht miterlebt), aber das erinnerte mich daran, wie SIE (lehrerin) uns erklärte wie schrecklich doch die verfolgung der stasi gewesen sei (mein opa war selbst ein opfer dieser verfolgung) und erklärte und danach natürlich sofort, dass das aber mit dem ns-regime keines falls vergleichbar sei (absolute russenpropaganda, wenn ihr mich fragt).
    und was tun wir gegen solche ungerechtigkeit???
    naja, man ist ja tolerant….
    mir sagte meine mutter doch tatsächlich, als ich mich über eine völlig falsch dargestellte reprotage über unsere türkischen mitbürger aufregte, ich müsse doch toleranter sein und ich sah in ihren augen, wie sie mich als nazi bezeichnen wollte, es aber aus mütterlicher fürsorge und liebe nicht tat (ich liebe meine mutter auch). wir unterhielten uns dann darüber, ob man allem gegenüber tolerant sein müsse.
    meine meinung: NEIN !!! natürlich nicht, wenn man gegen alles tolereant isit, dann lässt man terrorismus, beleidigungen gegen religionen und gegen andere gruppen und solche taten wie ehrenmorde zu, mit andern worten: totale toleranz ist nicht anderes als IGNORANZ und fehelender wille, sich mit problemen und konflikten sachlich auseinanderzusetzen !!!
    nun nachdem ich mich zu genüge über unser rechtssystem aufgeregt habe, noch ein wort zu meinem text. Ich entschuldige mich für jegliche rechtschreibfehler (allein schon groß-/kleinschreibung xD) und sinnlosigkeiten, aber sowas kommt bei mir schon mal vor, wenn ich mich darüber aufrege, wie wir deutschen uns fertig machen lassen (ich brauch schon fast eine neue tastatur).

    ps: es bringt hier übrigens gar nichts sich gegenseitig fertig zu machen, wegen aus langeweile resultierender erbsenzählerei…
    also haltet leiebr zusammen und ermutigt jeden dazu seine meinung friedlich (wie hier) auszudrücken…

    MfG Timmler

  81. @ # 84 egon:

    „Es werden alle möglichen Bücher verboten.“

    Welche denn z.B.?

    Also ich meine jetzt nicht in Frankreich, sondern hier.

    Mir fallen da nur ein paar „Werke“ ein, die sich mit Holocaustleugnung befassen oder einige, deren Veröffentlichung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter untersagt wurde.

    Und selbst da wird nur die Verbreitung, der Verkauf etc. strafrechtlich verfolgt, nicht der private Besitz.

    Und bevor jetzt wieder irgendein Vollpfosten behauptet, „Mein Kampf“ wäre verboten: Einfach mal „mein Kampf“ bei Google eingeben und man erhält dutzende Links zu Seiten, auf denen die Rechtslage ausführlich erklärt wird.

  82. @Kim: ich bin grundsätzlich deiner meinung, aber man muss sich mit solchen texten zumindest einmal auseinandersetzen. aus unwissenheit resultiert oft politische gewalt. wenn jemand „mein kampf“ liest und keine ahnung davon hat, wie sich das äußert, was hitler dort schreibt, hat er keinen grund, daran zu zweifeln und wahrlich, ZWEIFELN IST DIE GRÖßTE TUGEND DES MENSCHEN. wenn er nicht zweifelt, geriet er in eine einseitigkeit, aus der er mit der nötigen sturheit nicht mehr rauskommt….

    MfG Timmler

  83. Welche denn z.B.?

    Ulfkottes Buch zB. Spaß beiseite.

    Ein Buch ist ein Schriftstück wie jedes andere. Zeitungen werden verboten. Internet-sites werden geschlossen etc.

    Den Autor des Koran wird man nicht mehr belangen können, sehr wohl aber den Verleger. Es wäre schon ein Erfolg, wenn in Deutschland das Nachdrucken des verfassungsfeindlichen Buches Koran nicht mehr erlaubt wäre.

    Raddatz hat auch schon überlegt dem Islam juristisch ans Bein zu pinkeln:
    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,380806,00.html

    Dem Deutschlandradio Kultur sagte Raddatz, in seiner jetzigen Form stimme der Islam nicht mit dem Religionsbegriff überein, der bei der Formulierung des Rechts auf Religionsfreiheit im Grundgesetz gemeint sei. Es müsse Klarheit darüber geschaffen werden, welche Art von Religion von der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit profitieren solle, sagte Raddatz dem Sender. Der Islam hat seiner Einschätzung nach ein „Staatskonzept, das sich alleine sieht und langfristig jedes andere Konzept verdrängen will“.

    Würden die Verfassungsrichter Raddatz Einschätzung des Islam teilen, wäre das Religionsprivileg weg. Damit gäbe es keine Moscheen, keinen Religionsunterricht mehr. Nur mehr Kulturvereine, die sich aber ebenfalls deutlich vom Islam distanzieren müßten.

  84. #87 Softy (31. Jul 2007 10:59)

    „Warum nicht das AT. mit seinen Zig befehle zum Völkermorde, Todesurteile für geringste Vergehen, und Steinigungen verbieten lassen?“

    Insofern haben Sie Recht. Es müssten
    dann sämtliche Bücher und Schriften verboten werden, die irgendwelche Glaubensgemeinschaften, Völker, Religionen,etc. auch nur in geringster weise, ich sag mal diskriminieren = verächtlich machen, herabsetzen (wissenschaftlich auch: unterscheiden). Dieses wäre jedoch fatal, da es dann sicherlich sehr wenig Lektüre geben würde.

  85. Oha, sogar meine „Einschlaflektüre“ müsste dann im Namen der Gleichbehandlung verboten werden.
    Wobei ich untenstehenden Satz so liebe.

    Dorian Hunter (Ernst Vlcek)
    Sammelband Nr.8 / Seite 31

    Zitat:

    „Das Schwein quiekte, und die Bauersfrau schloss die Tür.“

    „Ibrahim – ist das nicht ein seltsamer Name für ein Schwein?“

    „Ibrahim ist ein muslimischer Name, antwortete Vavra. Ich bin eine gute Katholikin und wusste nicht, wie ich ein Schwein sonst taufen sollte.“

    Quelle: Zaubermond-Verlag, Schwelm

  86. Q # 89:

    „Zeitungen werden verboten.“

    In welchem eigenartigen Paralleluniversum lebst Du denn?

    Wann wurde denn hier zum letzten Mal eine Zeitung verboten? Welche?

    „Internet-Sites werden geschlossen.“

    Von Staats wegen? Welche denn?

  87. nachdem ich den Entwurf nochmal sorgfältig gelesen habe erkenne ich die dringende Notwendigkeit einer sachlichen und vor allem juristischen Überarbeitung. Mit den jetzigen Formulierungen wird die Einstellung des Verfahrens zu leicht gemacht. Ein Staatsanwalt, der diese Anzeige bearbeiten muß und ein Strafverfahren einleitet kann sich auch gleich am Paragraphensymbol aufhängen. Spätestens sein Minister wird ihn in die Registratur versetzen.
    Da muß schon eine 1. klassige juristische Formulierung her.

  88. @Timmler: Wir machen uns hier nicht gegenseitig fertig. PI hat sicher ganz bewusst diesen Artikel mit einem Fragezeichen eingestellt. Das war eine Aufforderung, darüber zu debattieren, und das wurde und wird gemacht.

    Blind drauflos rennen ohne die Konsequenzen zu bedenken, ist nicht so gut.

    Debattieren müssen wir schon. Wir kämpfen doch gerade darum, dass wir nicht in ein (islamisches oder politisch korrektes) Kollektiv gepresst werden, indem man im Dienst einer „höheren Sache“ die Klappe halten muss.

    Was Du über Deinen Vortrag geschrieben hast, ist skandalös. Aber leider hört man öfter vergleichbare Erzählungen von Schülern. Es ist verdammt schade, dass Du ihn in der Schule nicht halten konntest – aber wenn Du ihn schriftlich gut ausformuliert vorliegen hast, stelle ihn doch ins Internet und verlinke ihn hier. Es ist eine Sauerei, wenn sich jemand Mühe mit so etwas macht und es dann nicht gehört wird.

    Es gibt viel Aufklärung über den Islam – was aber nicht heißt, dass wir auch nur auf einen guten Artikel dazu verzichten wollen oder können.

  89. @#88 Timmler

    Ich verzeih Dir. Im übrigen ging es so „tolerant“ im Schulunterricht der DDR zu. Abweichende Meinungen gerieten schnell in Verdacht, Propaganda des Westfernsehens zu sein.

    Es erstaunt mich immer wieder zu erfahren, dass das freiheitliche System gar nicht so frei ist, was Meinungsäusserung betrifft. Da gegen den Strom zu argumentieren, verlangt viel persönlichen Mut auch wenn die Genossen von der Staatssicherheit nicht zum Hausbesuch kommen oder im Direktorenzimmer warten.

    Also lass Dich nicht entmutigen.

  90. @ Timmler:

    Ich als ehemaliger Bürger der DDR verzeihe Dir! :-). Und ich kann das nur so bestätigen. Ich war damals so ungefähr in Deinem Alter, als auch wir „aufpassen“ mußten, was wir sagten, vor allem im Unterricht. Da kam es schon mal vor, daß, wenn man ein Argument gegen die DDR oder noch schlimmer gegen die ehemalige UdSSR geäußert hat, man in „Stabü (Staatsbürgerkunde)“ gleiche eine 5 (eine 6 gab es nicht) bekam. Ich für meinen Teil habe damals schon sehr früh gelernt, mir zwar meine eigene Meinung zu bilden, diese jedoch besser für mich zu behalten, der Zensuren wegen und wegen Berufswunsch und so. Denn auch da konnte die ehemalige DDR Dir alles versauen.

    Und ich bewundere Dich, daß Du in Deinem Alter solch eine klare Position beziehst.

  91. @ #34 E.Ekat

    Sowas würde nicht zur Verhandlung kommen.

    Was wäre dann erreicht?

    Ich finde die Idee der Strafanzeige gut, sie kann von einem Juristen so formuliert werden, daß es zur Verhandlung kommt, und als Objekt der Klage bieten sich genug Schreier an. Das wird zweckmäßig von einem Anwalt erledigt, der das nebenher machen kann und der sich in der Öffentlichkeit profilieren möchte, schließlich haben wir ja eine Juristenschwemme.

    Damit wäre erreicht, daß Staub aufgewirbelt wird, daß Koransuren in die Öffentlichkeit kommen, daß das Gefühl der Bedrohung wächst, daß der Begriff Islamophobie seine Wirkung verliert und
    daß das Wahlkampfthema Islam vorbereitet wird.

  92. #63 Eisvogel (31. Jul 2007 07:42)

    Richtig, Ratio, das wäre wichtig. Ich stimme Deiner Argumentation auch vollkommen zu.

    Ich sehe nur nicht, wie man die Akzeptanz nachprüfen kann. Ich sehe nicht, was ein Mensch tun oder lassen muss, damit man erkennt, dass er das Grundgesetz akzeptiert. Lehnen alle, die straffällig werden, es ab? Akzeptieren es alle, die nicht straffällig werden?

    Auf der Ebene des Individuums findet man nicht raus, ob jemand das Grundgesetz akzeptiert. Denn das Grundgesetz gibt keine Ge- und Verbote für Individuen raus. Nur für einen Staat.

    Auf der Ebene der islamischen Lehre ist die Akzeptanz des Grundgesetzes unmöglich.

    Hmmm.. Du schreibst ja ganz richtig:

    Auf der Ebene der islamischen Lehre ist die Akzeptanz des Grundgesetzes unmöglich.

    Trotzdem kannst Du nicht erkennen, was man von jemand halten muss, der nach eigener Auskunft auf dem Boden der islamischen Lehre steht? – Wirklich nicht? 😉

    Im Einzelfall bleiben doch nur zwei Möglichkeiten:

    Der Musel ist gar kein Musel (ein Pseudo-Musel) – oder eben ein Verfassungsfeind.

    Das ist logisch doch zwingend, nicht wahr?

    Wir dürfen, nein wir müssen bekennenden Musels somit durchaus das Generalvertrauen entgegenbringen, daß es sich (definitiv) um Verfassungsfeinde und (potentiell) um Massenmörder handelt (potentiell weil zu Letzterem noch etwas mehr gehört).

    Andernfalls wäre der selbsternannte Musel in Wahrheit gar kein Musel, was theoretisch denkbar, praktisch aber wohl eher unwahrscheinlich ist. Die Beweislast für diese seltsame, schizophrene Konstellation liegt nicht bei uns, sondern beim „Möchtegern-Musel“. Er müßte uns zeigen, daß er in Wahrheit gar kein gläubiger Musel, nur so eine Art Parteibuch-Musel ist.

    Völker- und menschenrechtlich dürfen wir jeden ausweisen, der uns aus irgendwelchen Gründen nicht in den Kram paßt. Verdachtsausweisungen sind ohne weiteres zulässig. Jedes Volk hat das grundsätzlich uneingeschränkte Hausrecht auf seinem Territorium.

    In der EUdSSR haben wir uns allerdings einiger dieser Rechte begeben. EAD und EURABIA sind für weitere Überraschungen gut.

  93. Ihr habt etwas ganz entscheidendes in Eurer Diskussion vergessen. Der Islam ist in Deutschland keine anerkannte Religion. Er besitzt (noch) lediglich Vereinscharakter, auch wenn die Muselmanen an allen Fronten dagegen Sturm laufen. Es geht hier also nicht im Religiöse Dogmen sondern um die SATZUNG eines Vereins! Und diese Satzung ist verfassungsfeindlich. Es bedarf der genauen Ausarbeitung durch einen Juristen, das der Koran ein Anleitungsbuch ist, und das der Islam eine Ideologie. Ideologien ( Faschismus, Stalinismus Islame etc) kann man verbieten sofern deren erklärtes Ziel der Umsturz der bestehenden Rechtsverhältnisse ist. Mehr noch. Alle seine Organisationen und Teilorganisationen können verboten, deren Mitglieder Bestraft und das Vermögen eingezogen werden. Wir brauchen also einen Juristen. Einen guten Juristen. Könnte P.I. nicht mal Bossi anschreiben? Der vertritt doch sonst Kreti & Pleti. Teils sogar kostenlos, Hauptsache er kommt in die Presse.

  94. Obige Strafanzeige halte ich mit HPH (#64) derzeit nicht für sonderlich sinnvoll.

    Nicht weil sie nicht hinreichend begründet oder implizit nur gegen Unbekannt gerichtet ist, sondern weil Justitia eine Hure ist.

    Schade, schade, daß hier so wenig elementare Rechtskenntnisse vorhanden sind.

    Religionsfreiheit entbindet NICHT von der Beachtung der allgemeinen Gesetze.

    Raddatz, den hier viel nachbeten, geht insoweit von falschen Voraussetzungen aus.

    Es gibt ein „Religionsprivileg“ mW nur im Tierschutzgesetz (Schächten).

    (Diese einfachgesetzliche Regelung vestößt nebenbei gegen Art. 3 Absatz 3 GG, wonach niemand wegen seines Glaubens bevorzugt oder benachteiligt werden darf).

    Es geht auch gar nicht primär um das blutrünstige Buch als solches, sondern um Straftaten u.a. nach §§ 129 ff. StGB.

    Die Staatsanwaltschaften hätten längst von Amts wegen tätig werden müssen, aber die STA unterliegen den Weisungen der Regierungen und die Regierungen werden von den Volksverräterntretern und diese vom Volk gewählt. So hat jedes Volk letztlich die Regierung, Verwaltung und Justiz, die es in seiner Mehrheit verdient. 🙁

    Hoffen wir, daß wenigstens Günther Beckstein etwas gegensteuern kann und wird. Als bayrischer Innenminister hat er die Gefahren, die vom Islam ausgehen erkannt, immer wieder davor gewarnt und im Verein mit Schily einiges versucht und getan.

    Ich wäre ja sehr dafür, noch halbwegs vernünftigen Politikern durch Emails (meinetwegen „Petitionen“) der PI-Redaktion den Rücken zu stärken.

    Die hohe Zahl und Qualität der redaktionellen Beiträge zeugt doch davon, daß sich PI das quasi aus dem Ärmel schütteln könnte.

    Trotzdem findet der Vorschlag keinerlei Resonanz. 🙁

  95. „Ihr habt etwas ganz entscheidendes in Eurer Diskussion vergessen. Der Islam ist in Deutschland keine anerkannte Religion. Er besitzt (noch) lediglich Vereinscharakter, auch wenn die Muselmanen an allen Fronten dagegen Sturm laufen. Es geht hier also nicht im Religiöse Dogmen sondern um die SATZUNG eines Vereins!“

    Es gibt hier also irgendwo einen „Islam e.V.“?

    Mit einer Satzung?

    Du weißt bestimmt auch, an welchem Amtsgericht der ins Vereinsregister eingetragen ist, oder?

    „Ideologien ( Faschismus, Stalinismus Islame etc) kann man verbieten sofern deren erklärtes Ziel der Umsturz der bestehenden Rechtsverhältnisse ist.“

    Ideologien als solche kann man keineswegs verbieten. Schon rein faktisch nicht, weil „Ideologie“ nämlich von „Idee“ kommt und die Gedanken bekantlich frei sind.

    „Könnte P.I. nicht mal Bossi anschreiben?“

    *Megalol* Der ist 84 und nicht mehr so ganz auf der Höhe, hab‘ ich mal gehört. Als letztes soll er 2004 oder so allen Ernstes für sich eine „Schnellfahrausnahmegenehmigung“ beantragt haben. Erfolglos versteht sich. 🙂

    Mann, Mann, Mann. Selten soviel Blödsinn gelesen wie in diesem Thread. Sind hier eigentlich nur noch linke Trolle unterwegs oder ist das alles ernst gemeint?

    Naja so gesehen paßt Bossi ganz gut. 🙂

  96. „Aber es kann doch nicht sein, dass ein Buch derartig zum Hass gegen alle Nicht-Buch-Anhänger aufruft.“

    Warum denn nicht? Es gibt da etliche Bücher, die zum Hass aufrufen. Auch Videos im Internet oder Wesbites.
    Angeblich ist dieses Blog ja auch ein Hass-Blog.

    Der Koran ist ein Buch, das der „Prophet“ geschrieben hat bzw. schreiben liess um seine Leute auf Kurs zu bringen. Ob die Sache jetzt ernst gemeint war oder nicht, spielt keine besondere Rolle, der Koran stellt eine Verhaltens-Regelmenge bereit, die Vagabunden zusammenschweisste.

    Es ist ja auch kein richtiges Hassbuch, sondern ein Buch des Friedens (wenn man die angestrebte gesamte Verdummung der Menschen als friedlich akzeptiert 😉 ). OK, vielleicht lassen die als Zeichen der Toleranz auch ein paar Dhimmis überleben.

    Die Rufe nach Verboten sind also echt nicht gut. Wenn „die“ Moslems mal ein richtiges Großattentat in Europa durchführen, mit zehntausenden von Toten und unter Einsatz von Massenvernichtungsmitteln, dann könnte man die Idee wieder auspacken. Muss man aber m.E. auch dann nicht, ein härteres Anpacken der Moslems würde dann vermutlich zielführender sein. Und wenn man sowas vorhat, dann soll man es auch korrekterweise Religionsverbot (für den Islam) nennen.

  97. Bevor der Koran verboten wird, wird der Anzeigenerstatter an die Musel ausgeliefert.
    Trotzdem viel Erfolg.

  98. Trotzdem kannst Du nicht erkennen, was man von jemand halten muss, der nach eigener Auskunft auf dem Boden der islamischen Lehre steht? – Wirklich nicht?

    Doch, natürlich kann ich das erkennen.

    Der 😉 – Smilie war schon angebracht. Ich sehe das theoretisch absolut genauso wie Du.

    Allerdings reicht mein Vorstellungsvermögen nicht aus, dass die Eurabier das tun – warum sollten sie ihre eigenen Pläne sabotieren?

    Und es würde auch nicht friedlich ablaufen. Es wäre vermutlich sehr hässlich. Halten wir das aus?

    Den Islam hat noch niemand losgekriegt, indem er Moslems höflich darauf hingewiesen hat, dass ihre Überzeugungen mit den herrschenden Gesetzen nicht vereinbar sind und sie zum geordneten Rückzug aufgefordert hat, dem sie verständig nachgekommen sind.

  99. @ #46 Ratio

    „Mein Kampf“ oder der „Stürmer“ sind ja schließlich auch verboten.

    Ich stelle mir gerade eine Mozlemdemo für Meinungs/Redefreiheit vor.

    „Freedom of speech for all and behead those who insult islam.“

  100. So richtig das dahinter stehende Anliegen auch sein mag ( ich bin mir da noch nich sicher, da ich wohl doch zu sehr Gutmensch bin), so unsicher bin ich mir über die Erfolgsaussichten einer solchen Klage. Es bedarf schon konkreterer Anhaltspunkte um eine Schrift unter die genannten §§ zu subsumieren. Auch das alter des Koran spielt eine nicht unerhebliche Rolle…insgesamt wird ist das politische Klima nicht danach.

    Ich verfolge die Arbeit von PI jetzt seit mehreren Jahren und meine Haltung hat sich von einer völligen Ablehnung eurer Positionen hin zu einer reflexiven Auseinandersetzung geändert. Es ist auf jeden Fall gut, dass jemand eine Meinung jenseits des Mainstream vertritt und zum nachdenken anregt.

  101. #25 Goma (31. Jul 2007 01:05)

    Man kann doch auch hier nicht jedesmal neu anfangen mit dem Argument: Europäischer Islam für aufgeklärte Moslems.

    Hier sei doch eindeutig auf das folgende Dokument verwiesen

    http://www.akademikum.org/muslimrecht/homepage/dateien/mrflyer.pdf

    Wieso kann da noch irgend jemand glauben, dass die Moslems auch nur im entferntesten daran denken, den Koran zu reformieren.

    Das ist Wunschdenken.
    Und das sollte man sich ohne WENN und ohne ABER ganz klar machen.

  102. Nachtrag: Du darfst den Koran nach dem erfolgten Urteil nicht als „Kochbuch für Terroristen“ bezeichnen.

  103. #38 William (31. Jul 2007 03:27)

    Ach ja, dann kann man Ihnen ja gratulieren zum Standpunkt “ ohne Meinung“.

    Als Herr „Ohnemichel“ mokieren Sie sich getrost. Und schlafen Sie weiter.

  104. Grundgesetz Artikel 1

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    Und, wie veträgt sich das mit :
    „Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht
    glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )

    oder mit:

    Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).

    oder damit:

    Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe

    Wo ist da die Menschenwürde unantastbar?

    Der Moslem betrachtet den Koran als Gesetzesschrift. Wie vertragen sich die Verse des Koran mit der UNANTASTBAREN MENSCHENWÜRDE?????????

    Der Koran muss vor eine Menschrechtskommission!!!!!

    Er missachted die Würde des Ungläubigen!!!

    Die UNGLÄUBIGEN sind WIR !!!

    Macht euch das mal klar.

  105. Den Weg durch die Instanzen der 68er Justiz zu beschreiten wird vorerst keinen Erfolg haben, denn das Potenzial der wahren Demokratie und freien westlichen Werteverteidiger ist derzeit noch zu schwach organisiert. Die Tendenz zur Selbstbehauptung mit allem Nachdruck und allen zur Verfügung stehenden Mitteln macht allerdings Hoffnung!
    Aber auf dem Wege der Rechtssprechung alleine lässt sich Europa nicht retten.
    “Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei“
    Die Justiz hat schon haarsträubende diverse Scharia-Urteile gefällt: Das Klorollenurteil und etwas aktueller vom 22.03.07 eine deutsche Richterin die ihre Entscheidung gegen das Scheidungsbegehren einer jungen Deutschen marokkanischer Herkunft allen Ernstes mit einer Sure aus dem Koran begründete.
    http://www.welt.de/politik/article773442/Wo_Toleranz_mit_Recht_und_Ordnung_kollidiert.html
    Natürlich Richter, Staatanwälte und Rechtsanwälte sind auch nur Menschen, sie masturbieren und müssen genauso aufs Klo wie du und ich, der Studiengang der Jurisprudenz und die anschließenden Ämter machen aus diesem Personenkreis Menschen mit Machtfülle aber keine Übermenschen.
    Aber es gilt auch die Weisheit:
    “Wo kein Kläger da kein Richter“
    Deshalb ist der Klageweg durchweg zu begrüßen und eine Strafanzeige gegen den “Zentralrat der Muslime oder seine Ableger in Deutschland” äußerst interessant, zumal fast täglich Material von Imamen, Muftis, in unterschiedlichsten Formen (Fatwas und Co.) auf deutschem und europäischen Boden geliefert wird. Strafanzeigen lassen sich auch variabel ändern und dürften die Gerichte gut beschäftigen bei der BAT Vergütung ist das schon OK.
    Es gibt natürlich auch Maßnahmen bei Einstellung des Verfahrens (Beschwerde, Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Befangenheit etc). Dieser Widerstand braucht gute Juristen bitte vortreten!
    Es gilt sehr sehr UNBEQUEM zu sein, nicht nur ein Pickel am Arsch der islamistischen Indoktrination unserer Gesellschaft, Der Widerstand muss aber auch gegen die “Gutmenschen, Alt 68er, Links-Grünen Phantasten“ geführt werden, den sie sind die Wegbereiter dieser Entwicklung. Dazu später mal mehr.

  106. #105 karaya

    Was Phygos (#103) schreibt, ist durchaus vertretbar und weitgehend völlig richtig.

    Vor allem auch sein Hinweis auf die etablierten Kirchen, die laut GG – leider – gewisse Privilegien genießen, die aus der WRV übernommen wurden und auch in Art 7 Eingang gefunden haben.

    Dir sind ja offensichtlich nicht einmal die Grundzüge des Vereinsrecht bekannt, nicht einmal, daß es auch nicht rechtsfähige, nicht im Vereinsregister eingetragene Vereine gibt.

    Schäm Dich für Deine spöttischen, von Null Sachkenntnis getrübten Bemerkungen und sei wenigstens so anständig, die bei Phygos zu entschuldigen.

  107. #108 Eisvogel

    Dann wären wir uns jetzt also einig, daß das Grundgesetz im Zusammenhang mit dem Problem der Islamisierung keine belanglose (#18), sondern eine zentrale Rolle spielt.

    Allerdings reicht mein Vorstellungsvermögen nicht aus, dass die Eurabier das tun – warum sollten sie ihre eigenen Pläne sabotieren?

    Und es würde auch nicht friedlich ablaufen. Es wäre vermutlich sehr hässlich. Halten wir das aus?

    Nee, freiwillig verschwinden die Musels sicher nicht, es sei denn man klopft die soziale Hängematte aus. Und je länger wir die Dinge treiben und unsere Volksverräter gewähren lassen umso heftiger und häßlicher wir die Sache. Da gebe ich Dir Recht.

    Ob „wir“ das aushalten, naja, wer weiß das schon. Ich für meine Person bin dabei und werde alle unterstützen, die unsere Freiheit notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Selbst dafür kann man sich bekanntlich auf das GG berufen (20 IV). 😉

    Darf ich Dich als Mitglied der PI-Reda jetzt aber doch mal direkt fragen, was Du von dem Vorschlag in Sachen PI-Emails hälst? Besser ein paar redaktionelle Beiträge zum immer gleichen Thema weniger, wenn es dafür auch mal fundierte Emails gäbe, die wir mitunterschreiben könnten. Der User R.N.REB könnte vielleicht behilflich sein. Ist ein genialer Schreiberling, wie zuletzt an seiner Mail an C.R. zu sehen war.

    „Ohne Handeln können wir nichts tun.“
    Rita Süßmuth, Philosophin
    (zitiert nach Henryk M. Broder 🙂 )

  108. #92 asmodi (31. Jul 2007 11:35)

    Das ist der totale Schwachsinn!
    Betrachten Christen das Alte oder Neue Testament vielleicht als GESETZ??

    Wird in unseren Gerichten nach der BIBEL
    abgeurteilt??

    Also!

  109. #115 kalifatgegner (31. Jul 2007 16:18)

    Es gibt hunderte von Islamvereinen in Deutschland. Mehr oder weniger kriminell.

    In diesem Dokument, ich glaube auf den letzteren Seiten, sind diese auch nur zum Tel aufgelistet.

    Die ersten wurden ganz früh in den sechziger Jahren gegründet. Die Islamisierung Europas geht schon vierzig -jawohl VIERZIG- Jahre, wir haben bloss nichts davon mitbekommen in unserer DEKADENZ!!

  110. @ # 116

    „Dir sind ja offensichtlich nicht einmal die Grundzüge des Vereinsrecht bekannt, nicht einmal, daß es auch nicht rechtsfähige, nicht im Vereinsregister eingetragene Vereine gibt.“

    🙂 🙂 🙂

    Doch, die sind mir schon bekannt, glaub‘ es oder laß sein.

    Aber wo ist „der Islam“ in Deutschland als -meinetwegen nichtrechtsfähiger – Verein?

    Es gibt – in der Regel eingetragene – Moscheebauvereine und einige Dachverbände aber weit und breit keinen Verein oder sonstige Gruppierung – rechtsfähig oder nicht – die „den Islam“ darstellt oder repräsentiert.

    Und genau deswegen ist dein Geschreibsel genauso ahnungs,- und planlos wie das unter # 103.

    Wobei ich mich wegen des dort enthaltenen Rufes nach Rolf Bossi vor Lachen fast bepinkelt habe. 🙂

    Klar, der fehlte uns noch. 🙂 🙂 🙂

    Aber danke auch für die diese heiteren Momente. Viel zu lachen hat man ja nicht.

  111. Und ach ja, lieber Ratio:

    Wie man oben unter #46, 51, 54, 57 nachlesen kann, bist Du ja auch einer von den selbsternannten Sachverständigen, die hartnäckig behaupten, „Mein Kampf“ sei verboten.

    Dazu mal einen kostenloser Tip, du verkörperte Vernunft:

    Geb‘ mal „Mein Kampf Rechtslage“ bei Google ein.

    Ach so, vollständiger link erforderlich:

    http://www.google.de

    🙂 🙂

  112. #13 Uschi

    Naja, nehmen wir einmal an, ich bin jetzt auch Prophet (ich kann sogar lesen und schreiben…hört hört). So und ich denk mir mal ein paar wirre Thesen aus. Als Symbol meiner Religion nehme ich mir ein Hakenkreuz (wie die Buddhisten auch), setze das in ein weisses Feld auf Feuerrotem Grund. Ja, und dann hetze ich, genau wie der Koran auch, gegen Juden und andersgläubige. Auf meiner Gottesschrift steht nicht KORAN (Qu´ran) sondern „Mein Kampf“. Darf das denn auch nicht verboten werden?

  113. Aber zum eigentlichen Thema: Da muss ich mich Karaya anschliessen. Der Islam ist hier weder eine anerkannte Religionsgemeinschaft noch ein eingetragener Verein. Und im Zuge der Meinungsfreiheit kann jeder Depp alles behaupten was er möchte. Außer das in Auschwitz keine 6 Millionen Juden vergast wurden. Das darf er nicht behaupten. Anosnsten: alles was will man. (Achtung unbeliebt mach Modus ein: In Auschwitz wurden keine 6 Millionen Juden vergast).

  114. #123 karaya (31. Jul 2007 17:00)

    Mein Gott, gehts eigentlich noch dümmer.
    Steck Deine Nase ins StGB.

    Die (zustimmende) Verbreitung von „Mein Kampf“ ist als Volksverhetzung, Werbung für nazistisches Gedankengut etc. strafbar und somit verboten. Verteile das Büchlein doch gern mal unters Volk.

    Kannst es zur Abwechselung auch gern mit dem Hakenkreuz drapieren. 😛

    Weil Du nicht weißt, was ein Verein ist, weißt Du natürlich auch nicht, daß es jede Menge islamischer Vereine gibt.

    Ende der Durchsage. Troll Dich.

  115. @ Addi Galland

    Allerdings wurden unter Hitlers Herrschaft an die 6 Millionen Juden getötet. Und die, die es leugnen sind oft sehr Stolz auf das, was sie leugnen.
    Ist schon irgendwie paradox.

  116. @ #6 Goma :

    ich kenne den Menschen, der oder die diese Anzeige erstattet hat, persönlich (ich war’s allerdings nicht !)

    Von ihm oder ihr weiß ich, daß die Anzeige – erstattet übrigens am 06.03.2006 (!!) bei der StAwSchaft HH – als unbegründet zurückgewiesen worden ist.

    Ich denke, es geht wirklich nur über eine Verfassungs-BESCHWERDE oder eine Petition an den Deutschen Bundestag (kann JEDER einreichen !)

    Oder, wie es auf
    http://islamprinzip.wordpress.com/about/
    sehr weit unten (kurz vor dem Verbotsschild für „Propheten“) heißt:

    „Wäre der Koran die grundlegende programmatische Schrift einer Partei, so gäbe es zureichende Gründe, diese Partei zu verbieten.

    Zitat: n.n.“

    Ech-N Aton

  117. Rechtlicher Hinweis zur
    Verfassungs-BESCHWERDE:

    Die MUSS klar begründet sein und darf KEINEN Humbug enthalten, denn sonst macht man sich GANZ SCHNELL strafbar !

    Und das geht dann richtig ins Geld.

    Wer also mit so einem Gedanken spielt, sollte sein Ding ein paar Nächte überschlafen und mit Bekannten / Freunden diskutieren und sich BERATEN lassen.

    Etwas anders ist es bei einer PETITION an den Deutschen Bundestag – obwohl auch die, aus Eigeninteresse, nicht völlig blödsinnig formuliert sein sollte.

    Aber dazu bitte mal selbst ein wenig Gurgeln 😉
    Sorry, meinte Googln – oder so ähnlich.

    Ech-N Aton

  118. #128 semitimes

    Das ist richtig. Falsch ist die von G. Knopp und den Geschichtsschulbüchern verbreitete Aussage das in Auschwitz 6 Millionen Juden umgebracht wurden. Jedoch bekommst Du ganz schnell ärger, wenn Du das klarstellst ;).

  119. hmmm… nach der ganzen Diskussion, was soll man noch anfügen? Vielleicht, dass es jeden Tag ganz konkrete Verstöße gegen die Rechte von hier lebenden Menschen, hauptsächlich Frauen, gibt
    – Zwangsverheiratungen
    – Gewalt
    – Ehrenmorde
    – sexuelle Nötigung
    – Freiheitsentzug (einsperren zu Hause)

    Vielleicht sollten wir lieber Organisationen unterstützen, die direkt gegen diese strafrechtlich eindeutig definierten Tatbestände vorgehen.

    Insgesamt halte ich diese Diskussion über ein Koranverbot für nicht sehr wichtig – aber auch nicht ganz überflüssig 😉

  120. Dem allwissenden Ratio sei gesagt, dass es einen inhaltlichen Unterschied zwischen der Art der Verbreitung dem Inhalt des Buches gibt. Sonst wäre ja auch die kommentierte Version von „Mein Kampf“ verboten. Außerdem, warum immer gleich so aggressiv im Ton. Hab mal manchmal das Gefühl, dass es im Netz kein Etikette gibt. Sagst du auch gleich jemandem im wirklichen Leben er soll sich trollen? Ich hoffe doch mal nicht.

    wo wir gerade schon bei Dingen sind die nichts mehr so wirklich mit dem Thema des posts zu tun haben…ihr tut PI und der Sache keinen Gefallen wenn ihr hier rumpöbelt…bin ja schon froh dass das nicht mehr so is wie damals bei myblog…aber es geht bestimmt noch besser 😉

  121. #132 Addi Galland

    Das ist so nicht richtig! Mein Kampf ist nicht verboten und die Veräußerung und der Vertrieb auch nicht. 86 a greift hier nicht. Schaue Link. Hatte dazu auch vor kurzem meine RA befragt, da ich Militaria sammle und ein Original aus dem Jahre 1940 besitze.

    Der bloße Besitz ist natürlich nicht strafbar. Die Lektüre auch nicht.

    Warum und wozu sollte das auch strafbar sein?

    Vom Gesinnungsstrafrecht haben wir uns (im Unterschied zu den Kirchen) schon seit mindestens hundert Jahren verabschiedet.

    Strafbar ist die Verwendung von Hakenkreuz, Büchern etc. zum Zwecke der Verbreitung nazistischen etc. Gedankenguts.

    Dazwischen liegt ein Dunkelfeld, eine womöglich gefährliche Gratwanderung.

    Kritisch wird es in dem Moment, in dem sich ein vorher stiller Verehrer des GröFaZ zum (wenngleich verhaltenen) Propagandisten mausert.

    „Mein Kampf“, Hakenkreuz etc. sind – zugegeben laienhaft formuliert – somit sehr wohl verboten.

    Wenn man das sagt, denkt doch kein Mensch daran, daß man dergeichen nicht quasi unter der Bettdecke lesen dürfte oder beispielsweise zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, in Kunst oder Wissenschaft, in Forschung und Lehre, zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken verwenden dürfte. Wer Militaria bloß aus Liebhaberei sammelt, ist natürlich ebenfalls aus dem Schneider. 😉

    Daß Glatzköpfe gern pauschal propagieren, „Mein Kampf ist nicht verboten“ dient der Manipulation. Hoffe ich brauche das nicht weiter auszuführen.

    #134 Luke
    Wer hier dumdreist und frech wurde, kann jeder oben nachlesen.

  122. #132 Addi Galland
    Sorry technik

    Das ist so nicht richtig! Mein Kampf ist nicht verboten und die Veräußerung und der Vertrieb auch nicht. 86 a greift hier nicht. Schaue Link. Hatte dazu auch vor kurzem meine RA befragt, da ich Militaria sammle und ein Original aus dem Jahre 1940 besitze.

    Der bloße Besitz ist natürlich nicht strafbar. Die Lektüre auch nicht.

    Warum und wozu sollte das auch strafbar sein?

    Vom Gesinnungsstrafrecht haben wir uns (im Unterschied zu den Kirchen) schon seit mindestens hundert Jahren verabschiedet.

    Strafbar ist die Verwendung von Hakenkreuz, Büchern etc. zum Zwecke der Verbreitung nazistischen etc. Gedankenguts.

    Dazwischen liegt ein Dunkelfeld, eine womöglich gefährliche Gratwanderung.

    Kritisch wird es in dem Moment, in dem sich ein vorher stiller Verehrer des GröFaZ zum (wenngleich verhaltenen) Propagandisten mausert.

    „Mein Kampf“, Hakenkreuz etc. sind – zugegeben laienhaft formuliert – somit sehr wohl verboten.

    Wenn man das sagt, denkt doch kein Mensch daran, daß man dergeichen nicht quasi unter der Bettdecke lesen dürfte oder beispielsweise zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, in Kunst oder Wissenschaft, in Forschung und Lehre, zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken verwenden dürfte. Wer Militaria bloß aus Liebhaberei sammelt, ist natürlich ebenfalls aus dem Schneider. 😉

    Daß Glatzköpfe gern pauschal propagieren, „Mein Kampf ist nicht verboten“ dient der Manipulation. Hoffe ich brauche das nicht weiter auszuführen.

    #134 Luke
    Wer hier dummdreist und frech wurde, kann jeder oben nachlesen.

  123. „Wäre der Koran die grundlegende programmatische Schrift einer Partei, so gäbe es zureichende Gründe, diese Partei zu verbieten.“

    Und was das unsägliche Buch vom GRÖFAZ betrifft, das dem Koran in nichts nachsteht :

    Siehe:
    http://adolfhitler.ws

  124. @Grundi:
    „Nachtrag: Du darfst den Koran nach dem erfolgten Urteil nicht als “Kochbuch für Terroristen” bezeichnen.“

    Ist es ja auch nicht, LOL.

    Wird zwar so genutzt, aber konzeptionell hat es andere Ideen, Herrschaftsideen zwar, aber gut gemeinte oder zumindest aushistorischer Sicht akzeptable.

    Übrigens geht das mit der Volksverhetzung so:
    1.) provokante Aussage
    2.) Empörung
    3.) Anzeige
    4.) Verurteilung wg. erfolgter Empörung

    Dass heisst öffentliche Empörung macht erst die Volksverhetzung. Man sieht schon die Probleme bei diesem Straftatbestand.
    Aber wie sollte es anders gehen? Kein Straftatbestand? Schwierig, schwierig…

  125. #138 Lulli (31. Jul 2007 22:54)

    Übrigens geht das mit der Volksverhetzung so:
    1.) provokante Aussage
    2.) Empörung
    3.) Anzeige
    4.) Verurteilung wg. erfolgter Empörung

    Dass heisst öffentliche Empörung macht erst die Volksverhetzung.

    Exakt auf den Punkt gebracht. 🙂

    Aber wie sollte es anders gehen? Kein Straftatbestand?

    Ich glaube, daß nur D, Ö und jetzt auch die EUdSSR solche bekloppten Meinungs-Straftatbestände haben bzw empfehlen.

    Zu erwähnen wäre noch der vergleichbar strukturierte § 166 StGB (untechnisch: „Gotteslästerung“).

  126. @Ratio (#118): ich bin kein Mitglied der PI-Reda, aber wir arbeiten eng zusammen. Die Idee, vernünftigen Politikern den Rücken zu stärken, ist gut. PI gibt ja auch fast immer die E-Mail-Adresse an, wenn über einen berichtet wird.

    Ich finde es aber auch gar nicht schlecht, wenn viele verschiedene E-Mails von Privatleuten kommen, aber eine gesammelte mit vielen Unterschriften wäre sicher ab und zu in ganz bestimmten Fällen auch wirkungsvoll.

    Ich bin auch im D.N.Reb-Fanclub :), seine E-Mails sind genial. Sie würden aber verlieren, wenn sie zu einer Art „Petition“ mit vielen Unterschriften würden, denn ich bin sicher, dann würde er sie umarbeiten. Petitionen brauchen immer einen etwas langweiligen, öden „Manifest“-Stil – so der kleinste gemeinsame Nenner vieler Leute eben.

    Ich persönlich schreibe keine E-Mails an Politiker – vielleicht sollte ich das aber bzgl. positiver Ausnahmen überdenken. Für „Aufklärungsarbeit“ gegenüber Politikern bin ich schon zu resigniert, zu weit in der inneren Emigration. Ich glaube nicht, dass die „aufwachen“ müssen, ich glaube nicht, dass die naiv sind – ich glaube, die sind wach und wissen, was sie tun.

    Ich käme mir bei Aufklärungs-E-Mails an Politiker vor wie ein Perser, der an Achmedinedschad schreibt und ihm besorgt mitteilt, dass es so viel Israelhass im Land gibt und er doch endlich aufwachen und etwas dagegen unternehmen solle….

    Aber vielleicht bin ich ja nur zu böse und verbittert 😉 Die Fjordman-Übersetzungen bzgl. der EU (man befasst sich beim übersetzen viel intensiver mit einem Text als beim reinen Lesen und ich bin auch sehr vielen Links gefolgt) haben mir die letze Illusion über Politiker geraubt.

  127. Tja, die islamischen Rechtverdreher kämpfen aber mit Hile der „D/EU-Demokratie“ unermüdlich gegen alle, die ihnen auf dem Weg stehen – und sehr erfolgreich: Moscheen überall!!! Dafür sorgen schon deren islamischen Regierungen: im Feindesland so viel wie möglich islamKinder produzieren!

  128. Ich denke, wir sollten so eine Strafanzeige unbedingt machen, jedoch sollte sie vorher von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Danach sollte ein allgemeiner Aufruf zum Start gegeben werden. Auch sollte die Anzahl derer, die eine solche Strafanzeige losgeschickt haben, auf der Webseite für alle ersichtlich angezeigt werden, um denen, die noch zögern, Mut zu machen. Denn wenn es Tausende sind, kann dies nicht mehr ignoriert werden.

  129. Interessantes Umfrageergebnis im FOCUS-Forum:

    „Feb 06, 2006 3:44
    Titel: Taqyyia: Zentralrat-Elyas

    Koranverbot?

    Ja 85%
    Nein 14% “

    http://bb.focus.de/focus/
    c/o Google, „Koranverbot“

    Wie wär’s, PI ermöglicht / veranstaltet gelegentlich ebenfalls einschlägige Umfragen ;-]

  130. #143 Philipp

    Der Eindruck, der durch die islamophile Medien- und Politikerpropaganda über die öffentliche Meinung erweckt wird, ist wohl tatsächlich völlig falsch.

    Laut Umfrage Allensbach vom Mai 2006 denkt nur noch eine Minderheit von 23% der Deutschen, westliche und islamische Welt könnten friedlich nebeneinander leben. 12% waren unentschieden.

    65% erwarten immer wieder schwere Konflikte.

    Allensbach weiter:
    „In den Köpfen der Bürger hat der Kampf der Kulturen bereits begonnen“.

    Die Geduld der Deutschen mit dem Islam sei erschöpft.

    Das heißt, daß Medien und Politik in Wahrheit von einer kleinen radikalen Minderheit roter und brauner Sozialisten bestimmt werden, die ihrerseits mit den IslamoNazis verbündet sind.
    Offensichtich ist dies auch auf EU-Ebene (EUdSSR) sowie in den UN.

  131. Kennt ihr auch Koranverse wie diese hier – stammend aus dem 7. Jahrhundert ?:

    Den Himmel erbauten Wir
    mit (Unserer) Kraft und seht
    wie Wir ihn (ständig) ausdehnen!
    (Sure 51:47)

    => Vor sicher nicht einmal 30 Jahren haben Wissenschaftler die fortschreitende Ausdehnung des Universums anhand von Farbverschiedungen bei den sich entfernenden Galaxien erkannt.

    Sehen die Ungläubigen denn nicht
    dass die Himmel und die Erde
    eine einzige dichte Masse waren
    die Wir spalteten und dass Wir
    dann aus dem Wasser
    alles Lebendige entstehen ließen?
    Wollen sie denn nicht glauben?
    (Sure 21:30)

    => Dass diese Ausdehnung mit einer kleinen dichten Masse begann und, dass alles Leben aus dem Wasser stammt sind ebenfalls wissenschaftliche Erkenntnisse der jüngsten Moderne.

    Und die Berge, die du für
    so fest hältest wirst du
    wie Wolken vorbeiziehen sehen.
    Allahs Werk
    Der alles gut angeordnet hat.
    Er weiß wohl, was ihr tut.
    (Sure 27:88)

    => Etwa 100 Jahre ist die Erkenntnis der Kontinentalverschiebung auf der Erde erst alt.

    usw.
    Wenn ihr mehr dieser Stellen sehen wollt forscht weiter nach: http://www.quran-online.de/schopfung/universum/universum.htm

    Ist darin denn nicht ein Zeichen?
    Überlegt euch noch einmal WAS ihr da aus kleinlichem politischen Geplänkel heraus überhaupt verbieten wollt.

  132. #144 (22. Nov 2007 03:33)
    Na, du großer Wisserschaftler, wenn man einen Affen hinreichend lange auf einer Schreibmaschine tippen läßt, kommt da auch irgendwann ein Satz raus, dem man irgendeinen Sinn zuweisen kann.
    Aber daraus gleich zu folgern, daß der Affe intelligent ist, ist schon sehr tapfer.

    PS:
    Scheiße kann man nicht polieren, auch nicht durch Fettdruck.

  133. Den Fettdruck wählte ich nur weil ich das was ich zu sagen hatte für wichtig genug hielt um es aus den vorherigen Beiträgen die sich nur um Politik drehten hervorstechen zu lassen.

    Was den Affen angeht – so dumm ist er nicht: inzwischen hat man sich mit gefangenen Exemplaren schon differenziert über den für sie traumatischen Tod ihrer Eltern (Jagd, Fang) ausgetauscht usw.

    Was deine Aussagen über den Koran angeht …
    du kannst nicht sagen man hätte dich nie gewarnt – vielleicht helfen die Stellen aber anderen beim Nachdenken.
    Bemüh dich um Gottes Liebe.

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