Die Wogen der Empörung schlugen hoch wegen der Entscheidung einer Richterin am Frankfurter Amtsgericht, dem Koran einen höheren Stellenwert als dem deutschen Straf- und Familienrecht einzuräumen. Auch PI berichtete mehrfach (zum Beispiel hier oder hier). Nun ist klar, die Sache bleibt folgenlos.

Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) schloss ein Disziplinarverfahren gegen die Richterin aus. Zur Begründung führte er an, dass die Familienrichterin im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit gehandelt habe. Davor habe er „großen Respekt“. Das muss man erstmal wirken lassen. Ein Justizminister betrachtet es als Ausdruck richterlicher Unabhängigkeit und sieht keine Veranlassung einzuschreiten, wenn seine Richter zur Entscheidungsfindung nicht die hier gültigen Gesetze anwenden, sondern barbarische Bräuche, die sich auf die Sammlung angeblich göttlicher Eingebungen eines sadistischen Analphabeten beziehen. Dann dürfte als nächstes wohl auch ein Steinigungs- oder Handabhackurteil ohne Folgen für den verantwortlichen Richter bleiben. Der Richterbund begrüßte Balzers Entscheidung.

Wenn man jetzt noch zum Vergleich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Berliner Oberstaatsanwalt Reusch heranzieht, der es gewagt hatte, seine Meinung zum gutmenschlichen Umgang mit (moslemischen) gewaltbereiten Migrantenkids zu äußern, dann weiß man in etwa, in welchem Zustand sich die Republik befindet. Im Gegensatz zur Frankfurter Richterin vermutet man bei Reusch eine Rechtsbeugung. Deshalb soll er möglichst in Bereiche verschwinden, wo er „nicht so viel Schaden anrichten“ kann. Die Familienrichterin ist weiter am Amtsgeriht Frankfurt tätig. Sie hat nichts zu befürchten und darf auch zukünftig den Koran zur Entscheidungsfindung um Rat fragen.

(Spürnase: Stefan H.)

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