demo_grundrecht_2001.jpgWährend christliche Verbands-funktionäre beider Konfessionen sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit weiterhin den konservativen Islamfunktionären anbiedern und den Bau einer Großmoschee in Regie der türkischen Regierung propagieren, spricht der Wiehler Islamexperte der evangelischen Kirche, Eberhard Troeger, Klartext. In einem Beitrag des katholischen Internetdienstes Kath.net bezeichnet er den Bau der Kölner Großmoschee als Provokation gegen Christen.

Troeger begründet seine Haltung mit fünf stichhaltigen Argumenten:

1. Die Religionsausübung in dafür geeigneten Gebäuden gehört zur Religionsfreiheit. Diese ist aber kein Freibrief für eine ungehemmte öffentliche Demonstration religiöser Ansprüche, da dadurch die Freiheit anderer Bürger berührt wird.

Als politische Religion tendiert der Islam generell dazu, seinen Überlegenheitsanspruch öffentlich darzustellen. Insofern ist die in Köln geplante Großmoschee eine Provokation für Gesellschaft und Staat.

2. Der Bau einer Großmoschee kann nicht damit begründet werden, dass es in Köln auch große Kirchen gibt. Die Gleichberechtigung von Religionsgemeinschaften darf nicht heißen, dass eine in über tausend Jahren gewachsene christliche Kultur mit der Kultur von Zuwanderern, die gerade einmal 40 Jahre in einer Stadt leben und von denen die meisten noch Ausländer sind, auf eine Ebene gestellt wird.

Derartige Forderungen verschärfen die Gegensätze zwischen alteingesessener Bevölkerung und muslimischen Migranten. Sie vergrößern die gesellschaftliche Distanz und verhindern damit die Integration. Der Bau von Großmoscheen fördert die Verfestigung der muslimischen Parallelgesellschaft.

3. Der Träger des Kölner Projekts, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), ist eine Organisation des türkischen Staates. Insofern ist jede DITIB-Moschee eine türkische Enklave auf deutschem Boden. Das widerspricht der in Deutschland geltenden grundsätzlichen Trennung von Religion und Staat. Vor der Genehmigung neuer DITIB-Moscheen müsste sich dieser Verband völlig vom türkischen Staat lösen.

4. Der türkische Staat als Träger von DITIB verweigert bis jetzt in der Türkei die Anerkennung von kleinsten gottesdienstlichen Räumen für neue christliche Gemeinden.

Solches Messen mit zweierlei Maß ist nicht hinnehmbar. Angesichts der engen Beziehung zwischen der Türkei (die in die EU strebt) und Deutschland (das einer erheblichen türkischen Volksgruppe Aufnahme gewährt hat) kann der deutsche Staat auf Gegenseitigkeit bestehen und die Religionsfreiheit einfordern.

5. Der Umgang mit dem Islam als einer politischen Religion ist in erster Linie eine Angelegenheit des Staates. Christen können aber nicht übersehen, dass in Moscheen Korantexte rezitiert werden, in denen sie als Ungläubige verflucht werden.

Bei aller notwendigen Toleranz – Christen verleugnen ihren Glauben, wenn sie sich für den Bau von Groß-Moscheen einsetzen.

Mit Troeger haben die unter den Generalverdacht der Fremdenfeindlichkeit gestellten Kölner Moscheebaugegner einen weiteren Unterstützer ihrer inhaltlichen Argumentation gefunden, der über jeden Verdacht des Rechtsextremismus erhaben ist.

(Spürnase: Jeremy)

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