Die Geschichte um den vor Selbstmitleid zerfließenden Kindermörder Magnus Gäfgen nimmt kein Ende. Wie bekannt entführte Gäfgen am 27. September 2002 den 11-jährigen Jakob von Metzler, ermordete ihn und erpresste von den Eltern Lösegeld. Nach seiner Verhaftung ließ er die Ermittler in dem Glauben, Jakob wäre noch am Leben. Daraufhin ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch massive Gewaltandrohungen den entscheidenden Hinweis zum Ort des Versteckes zu erzwingen. Das klappte auch, allerdings war Jakob bereits tot, und in der Folgezeit erlebte die deutsche Öffentlichkeit ein absurdes Theater, bei dem es immer nur um das Wohlbefinden des Mörders ging.

Gäfgen wurde 2003 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was eine Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren verhindert. Die Verurteilung beruhte insbesondere auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatten keinen Erfolg.

Aber Gäfgen, der nie erkennen ließ, dass er die Tat bedauere, sondern immer nur sich selbst als Opfer sah, gab nicht auf. Er legte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Schließlich meint er, der einem Kind das Leben nahm, noch eine Chance zu verdienen. Es sieht so aus, als könnte er damit Erfolg haben. Die gutmenschlichen Richter nahmen jedenfalls die Beschwerde an:

Der Bonner Strafrechtsexperte Prof. Hans-Ullrich Paeffgen, Autor juristischer Kommentare zur Europäischen Menschenrechtskonvention, sagte den Zeitungen, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes habe die Beschwerde nun „sehr, sehr große Erfolgsaussichten“.

Üblicherweise werde in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, bei der das Gericht ein Scheitern erwartet. Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.

Ist Europa nicht gut? Wohlgemerkt: Gäfgen wurde kein Haar gekrümmt, und die Verurteilung erfolgte einzig auf Grundlage des in der Verhandlung abgelegten Geständnisses. Die Androhung von Folter diente ja auch nicht dem Erzwingen eines Geständnisses, sondern der Rettung des Kindes. Aber das ist egal. Gut-Europa wird dem Mörder eine neue Verhandlung ermöglichen und vielleicht läuft er dann bald wieder frei herum und bekommt eine neue Chance …

(Spürnasen: Feuervogel, Ulrich F. und Aibemaier)

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33 KOMMENTARE

  1. ..dadurch dass Gäfgen vielleicht
    vorzeitig rauskommt, und den
    Metzler-Eltern täglich über den Weg
    laufen, und ihnen lächenld einen
    schönen Tag entrichten kann,
    wird doch der kleine Jakob auch nicht
    mehr lebendig. Also was soll´s, –
    raus mit dem Täter.
    In Täterliebe haben unsere Juristen
    doch immer noch eine grosse Tradition.
    Da tätert zusammen, was zusammen gehört.

  2. Diese Nummer zieht der Gäfgen ja nicht alleine ab. Wer gehört noch dazu ? Wer finanziert dieses widerliche Schmierentheater ? Wer – außer G. – zieht sonst noch Nutzen aus diesem „Verfahren“ ? Wer hat Interesse daran, dass G. wieder frei herumläuft ?

    Es würde mich echt nicht wundern wenn sich die Spur irgendwo ins rotgrüngutmenschliche Musel- und Täterverstehermilieu verliert.

  3. Juristen, die im Nazi-Reich als Paragraphenreiter ihren Job machten, die es nicht interessierte, was die Anwendung ihrer Paragraphen an menschlichem Leid zur Folge hatte, werden heute als Negativ-Beispiele von Justizverständnis dargestellt.

    Nur – sind heutige Juristen besser, wenn es sie nicht kümmtert, daß ihre „Rechtssprechung“ ebenfalls schreckliches, sinnloses Leid verursacht ? Wie die unzähligen milden Urteile, die Verbrechern ermöglichen nach relativ kurzer Inhaftierung (wenn es überhaupt so weit kommt) dem Mitmenschen erneut Leid zuzufügen ?

    „Furchtbare Juristen“ haben wir heute teilweise wieder. Das sind Richter, die ihre Verantwortung für Wohl und Leid ihrer Mitmenschen nicht mehr wahrnehmen, bzw. nur noch aus der Täterperspektive. Die sich verstecken hinter ihren Paragraphen, obwohl ihnen bekannt sein muß, daß Wiederholungstäter bedeutet, daß es neue Opfer gibt, die es nicht hätte geben müssen, bei längerer Inhaftierung.

    Es wird immer deutlicher. Als Normalbürger hat man von der deutschen Justiz keine verlässliche Unterstützung mehr zu erwarten. Es entsteht der Eindruck, verbrecherfreundlicher Willkür ausgeliefert zu sein. Einer Justiz, die sich selbst dient, und ignoriert, daß sie eigentlich geschaffen wurde, um den Menschen zu dienen. Und zwar den ehrlichen, anständigen, nicht kriminiellen, den Opfern von heute und möglichen Opfern von morgen.

  4. Unklar ist mir, was die Wiederaufnahme bewirken soll, denn das Geständnis vor Gericht (nicht erzwungen!) und alle Indizien weisen Gäfken als Mörder aus.

    Gäfken wird wieder genauso verknackt werden wie zuvor. Wir sollten aber nicht so dumm sein, uns die Folter im Strafrecht zu wünschen!

    Zwar wurde nur mit Folter gedroht, aber wer die Lippen spitzt muss auch pfeifen, sonst würde die Folterdrohung bald nur noch mit einem Lachanfall quittiert: Du mich Foltern? harharharharhar….

  5. alleine die tatsache, dass diese miese kreatur überhaupt die dreistigkeit besass eine beschwerde beim euro. gerichtshof einzureichen, schlägt schon dem fass den boden aus.

    dass ein anwalt hier überhaupt mitspielt ist nur durch geldgeilheit und der tatsache, dass da unbedingt jemand ins rampenlicht will, zu erklären.

    es kotzt mich an. typen wie diese kreatur müssen bis zum ende ihrer tage im knast versauern, aber bitte ohne annehmlichkeiten wie fitness-studio, tv, etc. – knast, zuchthaus, zwangsarbeit (und zwar eine, bei der sie abends um 8 nach 10 stunden harter arbeit bei minimal-verpflegung müde ins bett fallen)

  6. Man lese die Geschichte über den Herrn Magnus Gäfgen in Wikipedia, Auszug:
    Gäfgen wurde nach der Übergabe des Lösegeldes beobachtet. Als er auch über Stunden sein – von der Polizei als noch lebend vermutetes – Opfer nicht aufsuchte, sondern stattdessen einen Urlaub buchte, wurde er festgenommen. Nachdem Gäfgen die Erpressung im polizeilichen Verhör fortsetzte und den Verbleib und Zustand seines Opfers verschleierte, wobei er wiederholt unbescholtene Bekannte als Mittäter denunzierte, ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch massive Gewaltandrohungen die aus seiner Sicht mutmaßlich lebensrettende Aussage zu erzwingen. Gäfgen sagte daraufhin aus, … .
    Quelle

    @#4 Turmfalke:
    JA!

  7. Staatliche Folter muss nicht primär im Feld der direkten körperlichen Gewalt liegen, sowas kann genauso im Bereich der Existensvernichtung über Jahre hinaus , zu Gunsten von zugereisten IslamoMANIACS erfolgen.

    Zitat:
    Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.

    Sauerei, denn der 11-jährige Jakob von Metzler war ja schon Tod als die „Folter“ angedroht wurde, somit liegt die alleinige Schuld, bei Gäfgen dem KINDERMÖRDER aus GELDGIER.

    Aber, was soll es das EU System ist krank bis in die Spitzen ,überraschen tut es mich nicht wirklich….

    Die KURnaziSIERUNG des „Rechts“ ist im vollem Gange.Es muss nur laut genug gebrüllt werden und schon sind ein paar Gutidioten da… (in dem Fall der… Zitat“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe Gäfgens Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einstimmig angenommen“)

    ca
    http://www.youtube.com/profile_videos?user=CA1965

  8. #4 Turmfalke (23.04.07 09:45)

    Genau!

    Ich wiederhole mich!
    Nach unseren Richtern gehört geschaut!!!

    Das kann so nicht bleiben!

    Auf der einen Seite fordert man z.B. vom Bürger – mit Recht – Zivilcourage, fängt dabei einer aber mal zu doll Aua, bekommt der „Couragierte“ aber dermaßen einen auf die Mütze, daß es bis zur Existenzvernichtung gehen kann.

  9. @#9 Sachichdoch

    Stimmt.
    Unabhängige Justiz ist was Tolles aber sie sollte nicht unabhängig der allseits geltenden Werte agieren. Bei Muslimen klappt es ja auch mit der Einfühlsamkeit. Da sollte sich ein Richter auch einfühlen können, was ein Schwerverbrecher unternehmen könnte, hätte er die Gelegenheit, wieder schwer etwas zu verbrechen.

  10. In diesem Land fehlen Mensche, die solche Sachen in Eigeninitiative regeln! Wenn Kindermörder sich auch noch über uns alle lustig machen, dann sieht man doch auch wieder, dass es kein Unrechtbewusstsein bei Tätern gibt. Zum Kotzen!

  11. JA!

    Opfer sind Täter
    Mörder sind Opfer
    Pervers ist Normal
    Gewalt ist Friede
    Freiheit ist Zwang
    Recht ist Unrecht
    Liebe ist Haß
    Leben ist Tod
    Richtig ist Falsch
    Glaube ist Verleugnung

    Ich liebe diese Zeit: Nihilismus; Hedonismus; geschmierte Bilder, die auf dem Kopf hängen; richtig ist falsch: WIR LEBEN DAS ABSURDE THEATER! ENDLICH SIND WIR NICHT MEHR NUR STATISTEN, WIR SIND AUFFÜHRUNG!

  12. Ich verstehe die Ablehnung nicht, die dem armen Herrn Gäfgen entgegenschlägt. Auf der Seite seines Rechtsverdre.. sorry Rechtsvertreters
    (http://www.michael-heuchemer.de/modules/tinyd2/)
    kann man doch lesen:
    „Magnus Gäfgen führt die Beschwerde mit dem Ziel, für die Zukunft Folter im Strafverfahren prinzipiell durch eine Leitentscheidung von weit reichender symbolischer Bedeutung zu verhindern. Er hat die Beschwerde absichtlich nicht mit dem üblichen Ziel einer auch finanziellen Entschädigung eingelegt. Dies hat er bewusst unterlassen, um die symbolische Bedeutung des Verfahrens zu unterstreichen.“
    Wenn doch alle Kindermörder so edel wären!

  13. Formal finde ich die Beschwerde okay. Gut, ich habe beim hören der Radiomeldung auch instinktiv gedacht „Der verdammt Arsch, soll er doch schmoren“, aber das System funktioniert halt so.

  14. 1. Besteht in diesem Fall kein Anlass zur Kritik an unseren Richtern. Bis hoch zum BVerfG wurde Gäfgens Beschwerde abgewiesen.

    2. Jeder hat das Recht auf seinen gesetzlichen Richter, auch Gäfgen. Das gehört zum Rechtsstaatsprinzip und das ist auch gut so. Gegen die Tatsache, dass Gäfgen Beschwerde einlegen kann, ist rechtsstaatlich nichts einzuwenden.

    3. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Sache noch gar nicht entschieden. Also abwarten!

    Das ist meine Meinung als Demokrat. Emotional meine ich:

    4. Gäfgen sollte so schnell wie möglich freigelassen werden, aber erst nach öffentlicher Bekanntgabe, wann und wo.

    5. Da wir aber in einer rechtsstaatlichen Zivilisation leben, kommt es auf meine Emotionen nicht an. Und das ist auch gut so!

    Vasil

  15. Wieso überhaupt Folter. Das war lediglich eine Güterabwägung. Das Leben des Kindes gegen eine allenfalls mentale Beeinträchtigung des Täters, der diese zudem leicht abstellen konnte, indem er halt das Versteck nannte.

    Was daran Folter sein soll, hat noch niemand mir erklären können.

  16. #15 Vasil (23.04.07 13:29)

    Freut mich, Sie hier begrüßen zu dürfen, Herr Landgerichtsrat…

  17. @ 4 Turmfalke

    Zustimmung, was den moralischen Aspekt Gäfgens Verhaltens betrifft. Gäfgen ist ein narzisstisch persönlichkeitsgestörter und dissozialer Täter, der seine vermeintliche Grandiosität immer wieder bestätigen muss. Dazu benötigt er eine Bühne und Zuschauer – leider liefert ihm das Rechtssystem UND DIE PRESSE was er benötigt.

    Dazu gehört jetzt aber auch PI, erst das BERICHTEN darüber, dass Gäfgen alle juristischen Möglichkeiten nutzt, die das Rechtssystem bietet (ursprünglich geschaffen worden sind diese Möglichkeiten ja nicht für Täter wie Gäfgen) gibt Gäfgen, was er braucht. Berichtete niemand darüber, hätte Gäfgen keine Bühne, um sich darzustellen, er würde mit hoher Sicherheit schnell das Interesse (und den Anwalt dafür) verlieren (bemerkt jemand die Analogie zum Fall Mederake?).
    Verantwortung gegenüber der Familie Metzler hieße meines Erachtens nach, Gäfgen da zu lassen, wo er hingehört: in den Orkus des Vergessens lebenslang hinter hohen Mauern. Dieser Verantwortung wird die institutionelle Öffentlichkeit (und leider auch PI) mit ihrer Berichterstattung nicht gerecht.
    Foxtrott

  18. @17 Sachichdoch

    Besser spät als nie! Hätten mich auch schon früher begrüßen können, schreib schon ne ganze Weile hier.

    Aber bitte nicht zuviel der Ehre, bin kein Jurist. Haben Sie denn auch was zu meinem Beitrag zu sagen?

  19. Dem Gäfgen wurde angedroht, man würde ihm „sehr weh tun“, wenn er nicht den Aufenthaltsort des entführten Jungen angäbe. Was ist das denn anderes als ein Drohung mit der Folter?

  20. #18 Vasil (23.04.07 14:57)

    In diesem konkreten Fall natürlich nichts Negatives.

    Es bezog sich mehr auf das Gesamtgebaren unseres Rechtswesens.

    Und da passte der Landsgerichtrat ( immerhin nicht Amtsrichter… ),
    ganz gut zu dem einen Korn das die blinden Hühner in dem Fall doch gefunden haben ( bis auf Daschner ).
    Und Europa?
    Na ja…
    Im Großen Ganzen sieht es in D aber leider nicht so aus.

  21. @ Übrigens ist es noch ein Unterschied, ob ihm Schmerzen angedroht werden in der Ungewissheit, welcher Art diese sind oder ob diese mit „Folter“ gutmenschlich titulierte Backpfeife für die mögliche Rettung eines Kindes hier infrage kommt.
    Gaefgen hat dagegen auf Kosten des Lebens eines Kindes den Staat erpresst! Dass sich dies kein verantwortlich denkender Ermittler bieten lässt, sollte nur natürlich sein – weil eine Ausnahmesituation, bei der Gefahr im Verzug war!

  22. Ich fahre jeden Tag sowohl am Wohnhaus des Opfers Jakob von Metzler als auch an der ehemaligen Wohnung der Mörderabschaums Gäfgen vorbei und denke oft an das verabscheuenswürdige Verbrechen.

    Die Taktik ist jetzt offensichtlich, eine frühzeitige Entlassung des Verbrechers zu erwirken und man muß befürchten, daß das nicht ohne Erfolg bleibt.

    Wäre das Opfer mein Kind, wüßte ich, was zu tun wäre.

    Ein Wort zu Wolfgang Daschner: Ich verbeuge mich in Dankbarkeit vor dem Mut und Rückgrat des Beamten, der für seinen Anstand einen hohen Preis bezahlen mußte. Und ich scheiße auf alle Gutmenschen und KindermörderversteherInnen.

  23. @23
    „Ein Wort zu Wolfgang Daschner: Ich verbeuge mich in Dankbarkeit vor dem Mut und Rückgrat des Beamten, der für seinen Anstand einen hohen Preis bezahlen mußte. Und ich scheiße auf alle Gutmenschen und Kindermörderver -steherInnen.“

    Er ist übrigens ein Beamter, der eine eigene Entscheidung getroffen hat und in der Lage war, Prioritäten zu setzen! Leider ist es so, dass in diesem Land eigenständige Entscheidungen von Beamten erst mal mit einem Verfahren beantwortet werden! Das gilt bei der Polizei ebenso bei Schusswaffengebrauch – egal ob berechtigt oder nicht. Die eigene Behörde steht nicht etwa auf der Seite der eigenen Beamten, sondern ermittelt erst mal. Durch diese Erfahrungen mit einem derartigen Umgang des Staates mit seinen Polizeibediensteten haben schon eine ganze Reihe ihren Dienst quittiert! Da ist es erstaunlich, dass es überhaupt noch Polizisten und Bundeswehrangehörige gibt, denen bei eigenen verantwortlichen Entscheidungen Kriminalisierung und Mobbing droht!

  24. Ein Rechtsstaat muss selbstverstaendlich Ermittlungen gegen die eigene Polizei fuehren koennen. Die Ergebnisse der Ermittlungen im Fall Daschner war allerdings zweifelhaft und menschlich enttaeuschend. Die Gueterabwaegung war in diesem Einzelfall klar gegeben und Daschner haette weder menschlich noch juristisch verurteilt werden sollen. Eine vorzeitige Freilassung Gaefgens waere absurd, die vollen 15 Jahre sind voellig angemessen. Ansonsten schliesse ich mich dem letzten Absatz Bukowski’s @23 an.

  25. Das Urteil gegen Daschner war ein erbärmlicher Kotau der Justiz vor der Macht der Medien, der sogenannten Öffentlichkeit. Die Medien sind bei uns von sogenannten linksliberalen dominiert.

    Daß ein Modell wie Daschner überhaupt noch gebaut wird, finde ich höchst befriedigend. Leider eine absolute Ausnahme der Mann.

  26. Tja.
    Hohmann, Günzel, Daschner…

    Alles Arschlöcher, dafür haben wir mit Roth, den Becks und Ströbele usw. wahre „Gesichtzeiger“.

    Nicht dass ich Folter gut fände, aber es ist keine Seltenheit, dass Verdächtige beim Verhör etwas „härter“ rangenommen werden, aber in den meisten Fällen ist es good cop, bad cop.

    Leider sind Leute, die wie Daschner, in höheren Postionen sind, nur auf ihre Karriere fixiert und nicht an der Aufklärung eines Verbrechens.

    Kritisch muss man aber auch bedenken, dass dieser Fall ein heftiges Medienecho ausgelöst hat.
    Es gibt viele Fälle dieser Art, aber wenn es einen Prominenten/Politiker trifft, dann wird nicht so ein Trara gemacht, außer es ist ein kleines Mädchen.

    Wenn man jetzt weiterdenkt, dann hat Jakobs Mörder alles richtig gemacht, er hat Medienpräsenz, das bedeutet, dass er im Fokus ist und seine Forderungen mehr Erfolg haben werden, als wenn er nur einen Deutschen abgestochen hätte, das wäre im Mediennirvana verschwunden.

  27. Tja.
    Hohmann, Günzel, Daschner…

    Alles Arschlöcher, dafür haben wir mit Roth, den Becks und Ströbele usw. wahre „Gesichtzeiger“.

    Nicht dass ich Folter gut fände, aber es ist keine Seltenheit, dass Verdächtige beim Verhör etwas „härter“ rangenommen werden, aber in den meisten Fällen ist es good cop, bad cop.

    Leider sind Leute, die wie Daschner, in höheren Postionen sind, nur auf ihre Karriere fixiert und nicht an der Aufklärung eines Verbrechens.

    Kritisch muss man aber auch bedenken, dass dieser Fall ein heftiges Medienecho ausgelöst hat.
    Es gibt viele Fälle dieser Art, aber wenn es einen Prominenten/Politiker trifft, dann wird nicht so ein Trara gemacht, außer es ist ein kleines Mädchen.

    Wenn man jetzt weiterdenkt, dann hat Jakobs Mörder alles richtig gemacht, er hat Medienpräsenz, das bedeutet, dass er im Fokus ist und seine Forderungen mehr Erfolg haben werden, als wenn er nur einen Deutschen abgestochen hätte, das wäre im Mediennirvana verschwunden.

  28. Sorry, doppelpost, jetzt sogar tripelpost.

    Vielleicht sollte ich auch dem IE abschwören und sowas wie Firefox benutzen.

  29. naja, wenn ich an die gefolterten
    Christen (den Deutschen) in der Türkei
    denke, denen unter anderem
    die Finger bis auf die
    Knochen aufgeschnitten wurden, und wenn
    ich dazu vergleiche, was dem Mörder
    angetan wurde , es wurde damit gedroht
    man würde ihm „sehr weh tun“, dann
    frage ich mich wirklich ob hier
    mittlerweile viele Guties komplett
    druchgeknallt sind. Wenn ich jemandem
    sage , ihm weh zu tun, bekommt das
    die gleiche Deklarierung und
    Gewichtung , als wenn ihn
    Moslems nachhaltig bearbeiten ?
    Könnte man dann nicht ogar ganz
    philosophisch-buddhisten-like davon
    sprechen, dass eigentlich das ganze
    Leben Qual , und damit das ganze Leben
    Folter sei…?

  30. Die Sache ist einfach, laßt ihn raus und sagt vorher Bescheid……
    Weiterhin ist Herr Gäfgen ja nie gefoltert worden. Herr Daschner hat seine Karriere geopfert, um eine möglicherweise noch lebendes Kind zu retten. Und ich vermute er hat gewußt was er riskierte.

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