Koran und westliche Werte (Symbolbild).

Die Scharia hält Einzug im Kalifat Deutschland: Am Amtsgericht Frankfurt erhebt eine deutsche Richterin den Koran über das Straf- und Familienrecht. Sie lehnte im Scheidungsantrag einer Frau eine Härtefallregelung wegen des prügelnden Ehemannes ab, weil beide Partner aus dem marokkanischen „Kultur“kreis stammten und der Koran dem Mann die körperliche Züchtigung der Ehefrau erlaube.

Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.

Ihr seien die Augen übergegangen, als sie die Ablehnung in Händen gehalten habe, sagt Anwältin Barbara Becker-Rojczyk: Eine deutsche Richterin zitiert den Koran, um einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres abzulehnen. „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB“, heißt es darin. Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem „marokkanischen Kulturkreis“ stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. „Es geht hier aber um staatliches Recht und nicht um religiöse Regeln“, hält Becker-Rojzykc dagegen.

Für die 26 Jahre alte Mutter zweier Kleinkinder waren die schweren Misshandlungen durch ihren Mann auch Grund zur Trennung. Im Moment ist sie vor körperlicher Gewalt sicher: Die Familienrichterin verhängte ein Näherungsverbot gegen den Mann. Auch deshalb könne aus deren Sicht der Scheidungstermin noch warten. Die Anwältin sieht das anders. Um die früheren Misshandlungen gehe es nicht: „Es geht aktuell um massive Morddrohungen und das stellt ja wohl einen Härtefall dar.“ Seit ihrer Trennung terrorisiere der Ehemann die 26-Jährige mit Beleidigungen und Morddrohungen. „Die Frau ist am Ende und verängstigt.“ Ihre einzige Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliert der Mann sein vermeintliches Recht, ihr als seiner Frau Gewalt anzutun.

Dass die Richterin auf die Morddrohungen nicht eingehe, zeigt für Becker-Rojcyzk, „dass sie wohl keinen neutralen Blick auf das grässliche Geschehen hat“. Deshalb hat sie beim Amtsgericht einen Befangenheitsantrag gestellt, den Michael Höhler, aufsichtsführender Familienrichter am Amtsgericht aber erst entscheidet, wenn die Anhörungsfrist für den Ehemann abgelaufen ist. Die Richterin selbst war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Wer von unseren Lesern den Namen der Richterin herausfindet, die für diesen Urteilsspruch verantwortlich ist, möge ihn uns bitte zusenden. Wir hätten da ein paar Fragen an sie…

(Spürnase: our darkness und Heiko G.)

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100 KOMMENTARE

  1. aha, die morddrohungen beeindrucken frau richterin nicht. morde gehören ja zum muselmanischen kulturkreis, nicht wahr? pi kann schon einmal den nachruf auf die arme marokkanerin verfassen, wird ja nicht mehr lange dauern, bis der ehrenmord eintritt.
    frau richterin ist daran natürlich unschuldig, sie hat alles in ihrer macht stehende getan, um die junge frau zu schützen. es handelt sich nur um einen bedauerlichen und tragischen einzelfall. in diesem zusammenhang muß vor einem generalverdacht gegen muslime gewarnt werden. islam heißt frieden.
    wärmt schon mal die lichterketten vor für den fall, daß die marokkanerin ehrenermordet wird.

  2. Die Richterin hat leider Recht.
    Der nächste folgerichtige Schritt im Interesse des Paares wäre, sie in ihren heimatlichen und darum für sie besten Kulturkreis abzuschieben.

    Was will Stefan Herre eigentlich, erwachsene und für immer geprägte Menschen umerziehen?

    Das hat nichteinmal der Kommunismus mit riesigem Machtapparat über 4 Generationen geschafft.

  3. Diese Richterin ist sehr schwer krank – psychisch gestört wohl und benötigt dringend Ärtzliche Hilfe.

    Aber im Ernst: da gibt es doch ein paar Fälle in denen genau der Kulturelle Hindergrund von Sitten abgelehnt wurden, weil sie nicht mit unseren Europäischen Rechts- und Sittlichkeitsverständnis konform gingen.
    Dumpf erinnere ich mich an einen Fall in Berlin, bei der eine Frau ihren Ehemann anzeigte, weil dieser von ihr verlangte ihm beim betreten der Wohnung die Füsse zur begrüßung zu lecken – seine Begründung dann vor Gericht: das sei in der gegend aus der er stamme so Sitte (beide – Mann als auch Frau – stammten aus der Türkei). Der Richter lehnte dies ab und verurteilte den Mann mit der Begründung, dass dies wohl dort wogher er käme möglicherweise so Sitte sei aber nicht hier und er würde nun hier in Deutschland leben und nicht in dieser netten Gegend mehr.

    Und: kann eigentlich auch ein Richter zur Rechenschaft gezogen werden bei sehr merkwürdigen Urteilen, die gegen allgemeines rechtsverständnis verstossen? Immerhin sprechen die ja doch im „Namen des Volkes“ – von daher müsste es doch soetwas wie eine „Allgemeine Rechtsauffassung“ (so schwammig das auch sein mag) geben, die hierbei herangezogen werden müsste, oder?

  4. Gute Nacht Deutschland. Gestern die Freilassung eines Schlägers weil das Opfer eh wieder aus dem Koma erwacht ist, heute Rechtsprechung a la Scharia in Deutschland. Und morgen?

  5. @3 Zag: § 339 StGB. Rechtsbeugung.
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Dürfte in diesem Fall allerdings schwerlich durchzusetzen sein. Trotzdem sollte die Dame von ihren Mitrichtern einmal gehörig die Meinung gesagt werden.

  6. Das sind die ersten vorsichtigen Schritte, um das Volk einzugewöhnen. Freuen wir uns auf das was noch kommen wird.

  7. Man kann es nur immer widerholen.
    Die Justiz soricht schon lange nicht mehr im „Namen des Volkes“. Vielmehr hat sich die Justiz zu einer eigenen Klasse entwickelt, die selbstherrlich Urteile und kein Recht mehr spricht.
    Passieren kann diesen Damne und Herren ja nichts. Und die Opfer solcher Entscheidungen? Egal. Sind eben Kollateralschäden.

  8. Dann kann man nur hoffen, dass die Zahl der indonesischen Kopfjäger in Deutschland nicht zunimmt, sonst dürfen die hier aus kulturellen Gründen auf Menschenjagd gehen. Was für eine Irrsinn. Die gute Frau Richterin sollte sich vielleicht auch mal das BGB durchlesen, denn sie scheint da ein paar Wissenslücken zu besitzen. Seid wann ist den körperliche Gewalt in der Ehe in Deutschland wieder erlaubt oder gelten ab jetzt generell die Gesetze und Vorschriften des Herkunftlandes?

  9. Das Urteil könnte auch als bewußte Provokation gesehen werden, nun berichtet sogar die FR empört darüber, die sich sonst immer auf die Seite der Kulturbereicherer stellt. Die vielen Ehrenmorde wurden doch bislang auch eher als Einzelschicksal gewertet. Der Bezug zum Islam wurde von diesen Medien nie hergestellt, sondern verleugnet und jede Gewalttat wurde als Hilferuf eines „Ausgegrenzten“ hingestellt, der von den „dumpfen“ Deutschen nicht integriert wird. Das nun dieses Urteil, das sich bewußt auf den „Kulturkreis“ des Täters bezieht, zu großer Empörung gerade bei denjenigen führt, die sich sonst immer auf den „Kulturkreis“ und dessen Bereicherung beziehen, bringt vielleicht doch einige wenigstens zum Nachdenken. Da kann selbst Hardcore-Multikulti Roth nicht die Partei des Ehemannes ergreifen.

  10. Diese Frau Richterin ist eine offensichtliche Felhlbesetzung und gehört an einen Platz wo sie kein Unheil anrichten kann.

    Ich würde Blumengiessen oder Arbeit am Photokopiergerät empfehlen.Im Keller die Archive säubern ginge auch noch…..rom

  11. Dieses Urteil kann, wie immer, von 2 Seiten gesehen werden: sicherlich müßte eien Frau von ihrem prügelnden Ehemann geschieden werden können (nach seutschem Recht). Auf der anderen Seite hat die Richterin die Dinge beim Namen genannt: „Kulturkreis“. Deutsche Richter haben schon immer den „Kulturkreis“ von Eheleuten berücksichtigt, das ist nichts Neues. In den 60ern wurden hier auch keine in Italien geschlossenen Ehen geschieden, weil in Italien eine Scheidung verboten war.
    Nur in einer Sache hat die Richterin Nachholbedarf: in Marokko würde eine solche Ehe (ohne dass ich den Sachverhalt kenne) nach der neuen „Mudawanna“ (seit 2005) wg. Prügelns geschieden werden. Vielleicht hilft dies der Anwältin.

  12. In welchen Gesundheitszustand sich die Richterin befindet, kann ich nicht sagen, aber sie war die Erste, die einen direkten Bezug einer familiären Gewalttat zum Koran hergestellt hat, der Ehemann darf unter Berufung auf den Koran seine Frau schlagen. Darauf ausdrücklich hinweisen und „Recht sprechen“ bringt mehr Aufregung als diese ständige Gehirnwäsche, der Islam ist eine friedliche gewaltlose Religion. Zumindest haben die Leser der FR erfahren, daß Schlagen der Ehefrau ausdrücklich im Koran erlaubt ist.

  13. Aber hallo , aus dem Bericht ist zu lesen sie seien Deutsche , dem zu Folge gehören sie dem deutschen Kulturkreis an oder ist Eurabia wirklich eine beschlossene Sache, dann dürfte es ist nur noch eine Frage der Zeit sein bis die Scharia für alle gilt.

  14. Artikel 20 des Grundgesetzes:
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Ich hoffe, daß in der nächsten Instanz die Richter nicht nach der Scharia, sondern nach deutschem Recht urteilen.
    Der öffentliche Dienst ist zunehmend von Kollaborateuren durchsetzt. Sollte Kollaboration um sich greifen, sollten verfassungstreue Deutsche sich des Paragraphen 20 erinnern.

  15. Nein, rational, dieses Urteil kann und darf nicht von 2 Seiten gesehen werden!
    Die Rechtssprechung in Marokko hat hier überhaupt nichts verloren – hier gilt deutsches Recht, sonst gar nichts!
    Oder wollen Sie auch die Ehrenmorde mit dem „Kulturkreis“ entschuldigen?
    So, wie Sie argumentieren, ist Rechtsbeugung immer möglich – irgendeinen „Kulturkreis“ gibt es immer, der irgendeine Straftat entschuldigt.
    Dann kehrt hier Anarchie ein!
    Wenn jemand in Deutschland lebt, hat er sich deutschen Gesetzen zu beugen, sonst gar nichts!

    Wir dürfen auf keinen Fall Toleranz mit Ignoranz verwechseln, wir dürfen auf keinen Fall unsere Rechtsordnung aus „Verständnis“ für andere Kulturkreise aufgeben!

    Und – es gibt hier keine Ausreiseverbot:
    wer mit unserem Kulturkreis (auch den gibt es!) nicht leben möchte, dem wünsche ich „Gute Reise!“

    Dieses „Verständnis“ für andere Kulturkreise und die daraus folgenden Handlungen – sie sind es doch, die uns deutsche Bürger so wütend, die Zugewanderten so stark machen!

    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, daß Sie mit Ihrer Aussage provozieren wollten – es kann doch wohl nicht sein, daß ein Mitglied der CDU, als das Sie sich geoutet haben, solche Meinung vertritt?

  16. @ 14 Kreuzritter: ist das eigentlich alles so schwierig zu kapieren? Die Eheleute sind marokkanischer Abstammung, gehören folglich zum narokkanischen Kulturkreis. Aus der PI-Information geht nur hervor, dass die Ehefrau deutsche Staatsbürgerin ist. In Marokko gilt nicht die Scharia, sondern ein Zivilrecht (mudawanna), welches 2005 das Prügeln in der Ehe (unter anderem) unter Strafe gestellt hat, und der Ehefrau das sofortige Scheidungsrecht zubilligt.
    Es ist schon zum Kotzen: da gibt es islamische Staaten, die in der Rechtssprechung westliche Werte und Normen einführen, und ein Kreuzritter (nomen est omen?) blubbert von Scharia!

  17. Damit hat das Zeitalter der Anarchie begonnen! Gesetze werden außer Kraft gesetzt, jeder lebt nach seiner Facon und macht, was er will. Willkommen im 21. Jahrhundert, willkommen im Bürgerkrieg.

  18. Das Gerede vom „Kulturkreis“ ist Unfug. Angenommen, ich sei 1938 als aus Deutschland geflüchteter Jude in den USA angekommen. Hätten für mich die Nürnberger Rassengesetze weitergegolten?
    Für oder gegen eine Kultur kann man sich aktiv entscheiden. Die Frau hatte sich gegen ihre Unterdrückung entschieden. Die Richterin hat ihr das verweigert.
    Wenn wir alle integrationsbereiten Nichtwestler so zurückweisen, dann haben wir keine Chance und werden niemals eine haben.
    Alle Menschen in Deutschland sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln, ganz gleich was irgendein rückständiger „Kulturkreis“ behauptet.
    Die Richterin hat so ziemlich alles verraten, was Deutschland an Errungenschaften aufgebaut hat, wofür der Name Deutschland im Guten steht und wofür ich einen Eid geleistet habe. Das Urteil muß aufgehoben und die Richterin wegen Rechtsbeugung und Eidbruch selbst vor Gericht kommen.

  19. Es wird ja immer besser!

    Die Richterin ist, gelinde gesagt, eindeutig befangen. Ich hoffe, dass sie von ihrem Chef eins auf die Kappe bekommt.
    Und zwar egal ob Sharia, Mudawana oder Hühnerfrikassee existieren.

    Vor Jahren hat die Muslimbrüderschaft in Ägypten den Gang durch die Instanzen angekündigt. Zuerst fingen sie an, ins Rechtssystem einzusickern, wo sie inzwischen schon allgegenwärtig sind.

    Wir sollten uns vor Augen halten, dass auch Deutschland nicht immun ist gegen das Einsickern von Maulwürfen und Kollaborateuren.

  20. Super! Endlich gilt Kulturkreise vor deutschem Recht.

    Herbei mit der Kannibalenkultur! „Ja, die Ermordung des Widersachers und das anschliessende Aufessen desselben sei zwar Mord und verstosse gegen das Lebensmittelgesetz aber da der Beklagte aus Wutzli-Tonga komme, wo die Tötung von Feinden und ihr Aufessen, um Mut und Stärke zu ehren, in seinem Kulturkreis üblich ist, wird von einer Bestrafung abgesehen. Der Beklage erhält aber die Auflage, vor der nächsten Tötung, das Opfer um Einwilligung zu bitten. So sind nun mal die Regeln. Gegessen dürfe auch nur Fleisch, das vorher der Lebensmittelbeschau unterworfen wurde.Daran möge sich der Angeklagte beim nächsten Mal bitte halten.

    Ja unsere Richter. Wenn das nächste mal wieder wegen dieser Spezialisten jemand ermordet wird, was solls. Ihr Leben geht weiter.

  21. Hier der Link zum Artikel in der FR:

    http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/
    lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1098411

    Zitat:

    „Richter Höhler [der den Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu prüfen hat] darf und will sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern, macht aber deutlich, dass „besondere Härte“ für eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres selten festgestellt wird: „Nur, wenn es für eine Seite unerträglich ist, dass das Eheband auch bei räumlicher Trennung weiterbesteht.“ In der Regel sei das nur der Fall, wenn psychische Probleme oder Krankheiten aufträten. Massive Morddrohungen allerdings, die das Opfer in Angstzustände versetzen, können gleichfalls darunter fallen. „Man muss prüfen, ob die Drohungen nur großspurig daherkommen.“

    Ich brech ab…wieder einmal wird die Brisanz der Sache grob unterschätzt. Wie um Himmels willen kann der Richter prüfen, ob die Morddrohung eines Mannes, in dessen Kulturkreis Ehrenmorde für gut befunden werden nur so dahergesagt ist ? Ich glaub es hackt!

  22. Kann PI nicht eine Rubrik einrichten wo solche Fälle unter einem Link gesammelt werden?

    „Des Wahnsinns fette Beute“ oder „Kollaboration“ würden gut passen.

    Sonst heisst es nachher immer nur „Einzelfälle“

  23. #16 rational

    einfach noch mal den Artikel lesen. reboot

    Hier blubbert keiner. Nicht mal Dir traue ich das zu.

    Es geht mehr um das Gewohnheitsrecht in Marokko, da muss die scharia nicht die staatliche Rechtsnorm sein.

    Was an Marokko demokratisch und westlich sein soll, musst DU wirklich erläutern. Allenfalls gemässigt Islamistisch.

    Lese zu Marokko und Dir wird geholfen. Das wäre dann „rational“ mfg

  24. Geht mal die Homepage vom AG Frankfurt. Ist echt lustig, was rechts zu lesen ist:

    „Wir sind mit Recht für Sie da.“

    Das ist doch wohl der absolute Brüller… eine Entscheidung zugunsten des Koran ist mit Recht für uns da??? Kapier ich nicht.

  25. @ 25 SAMURAI: wenn nichts argumentativ weiter hilft, wird ein „Gewohnheitsrecht“, was auch immer darunter zu verstehen ist, angeführt. Welches denn bitte? Früher war das Prügeln in der Ehe wohl gestattet, und heute eben nicht mehr. Und kein marokkanischer Richter wird in solchen Fällen nach einem nicht existierenden „Gewohnheitsrecht“ noch nach dem alten Recht urteilen. Das verhindert schon die königliche Diktatur. Denn der hat das neue Zivilrecht eingeführt.
    Wenn Du meinen Kommentar (9,5 Zeilen) nur einmal gelesen hättest. Da war keine Rede von Demokratie, sondern glasklar von der RECHTSSPRECHUNG. Marokko ist eine relativ gemäßigte königliche Diktatur mit islamischen Hintergrund. Der König versucht seit seinem Regierungsantritt das Land peu a peu in eine monarchische Demokratie zu verändern. Was liest Du denn zu Marokko? Die Pamphlete der trotzkistischen Internationalen? Gebe Dir einen Tip: http://www.telquel.com. ein politisches marokkanisches Wochenmagazin. Falls Du dieses regelmäßig lesen solltest, werden Dir die Augen übergehen.

  26. Ich glaub das einfach nicht, so weit ist es schon gekommen und die Idioten jagen noch Phantomnazis…

  27. @#27 rational

    Und was hat dieser Richterspruch nun mit deutschem Recht zu tun?

    „Tätlichkeiten: Art. 126
    Auch ohne körperliche Verletzung oder direkte Folgen für ihre Gesundheit kann eine Frau einen Mann wegen Tätlichkeiten einklagen. Wiederholte Tätlichkeiten innerhalb von Ehe- oder Paarbeziehungen gelten als Offizialdelikte und werden von Amtes wegen verfolgt. Diese Änderung im Strafgesetzbuch gilt seit 1.4.2004.

    Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung: Art. 180,181 und 183
    Diese Artikel beziehen sich auf schwere Drohungen, die Beschränkung der Handlungsfreiheit durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile und die Freiheitsberaubung und Entführung. Seit dem 1.4.2004 wird die Drohung in Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikt behandelt und also von Amtes wegen verfolgt.“

    Sieht eher aus wie vom Amte begünstigt.

  28. Hat nicht gerade erst vor ein paar Tagen ein „Niederlaender“ Frau und Tochter nach dem Scheidungstermin ermordet? Aber Morddrohungen gehoeren in jenem Kulturkreis eben dazu – die sind nicht wirklich ernst gemeint, oder? Und wenn, sind es nur „Einzelfaelle“ (Einzelfall Nr. 4278839).

  29. @#31 FreeSpeech

    Danke. Würd ich mir aber dennoch auch bei PI wünschen, wegen der höheren Frequenz.

    Hab ich mir verlinkt, falls ich mal in die Verlegenheit komme, der Einzelfallthese widersprechen zu müssen.

    Später heisst es dann wieder, man habe die Zeichen nicht gesehen.

  30. @ 29 D.N.Reb: bin kein Jurist, kann Dir folglich nicht antworten. Ich weiß nur, dass früher in Ehesachen auch das Recht des jeweiligen Staates der Eheschließung mit einbezogen worden sind. Deutsche Staatsbürger (italienischen Ursprungs, Eheschließung in Italien), wurden tatsächlich hier nicht geschieden. Da muss es irgendeinen § hier geben oder gegeben haben. Vorsichtshalber sollte , bevor wir hier weiter diskutieren, herausgefunden werden, wo diese Ehe der Deutsch-Marokkaner geschlossen wurde. Meine Vermutung geht in Richtung Marokko. Falls ja, ist die Richterin nicht „up to date“, oder die Anwältin der Mandantin taugt nichts.

  31. @#33 rational

    Ich bin auch kein Jurist. Ich weiss aber dass auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik bundesrepublikanische Gesetze gelten, wie das auch für andere Staaten zutrifft, dass auf derem Hoheitsgebiet ihre Gesetze gelten.

  32. Zum juristischen Aspekt verweise ich Interessierte mal pauschal auf diesen Artikel bei der Gegenstimme und die Kommentare dazu.

    Ergänzung: der Fall, daß das Heimatrecht die Ehescheidung nicht zuläßt, ist ein juristischer Klassiker des IPR. Es war damals übrigens ein spanisches Ehepaar, das hier geschieden werden wollte, aber vom deutschen Gericht zunächst nicht geschieden wurde aufgrund des damaligen spanischen Eherechts. Das ging dann bis zum BVerfG, wo – sinngemäß – entschieden wurde, daß die Ehescheidung in Deutschland möglich sei, weil das GG mit der Eheschließungsfreiheit auch das Recht schützt, sich zunächst mal scheiden zu lassen, um erneut heiraten zu können.

  33. Ich habe gegoogelt:

    „Haben die Ehepartner keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, kommen wir auf die 2. Sprosse (ART 14 I Nr.2 EGBGB), wonach das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem beide Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt haben, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Für gemischtnationale Ehen mit einem deutschen Ehepartner bedeutet dies, daß jedenfalls dann deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie zuletzt in Deutschland zusammengelebt hat.“

    In meinen Augen ist es also klar, daß deutsches Recht angewandt werden muß.
    Wobei es anscheinend auch irrelevant ist, wo die Ehe geschlossen wurde.

  34. Die konkrete Entscheidung hier richtet sich nach § 1565 BGB. Wie die Richterin dabei auf die Idee kommen konnte, bei der Entscheidung über den Scheidungsantrag einer deutschen Staatsangehörigen, der sich nach deutschem Recht richtet, auf irgendwelche Koranverse abzustellen, ist mir allerdings vollkommen schleierhaft. Ich würde gern die vollständige Begründung mal lesen.

  35. Die Frau wurde in Deutschland geboren.
    Besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Hat nach deutschem Recht geheiratet.
    Verlangt nach deutschem Recht die Scheidung.

    Und nun kommt eine deutsche Richterin von einem deutschen Gericht und verlangt von ihr, sich an die Regeln des Kulturkreises ihrer Vorfahren zu halten. Da ist es doch kein Wunder, wenn es mit der Integration nicht klappt.

    Die größte Frechheit ist noch, dass solche Richter ihre Urteile „im Namen des Volkes“ sprechen dürfen. Dieser Spruch verlangt für mich sowieso die direkte Wahl der Richter durch das Volk.

  36. @ 40
    Kurz gesagt: im Prinzip können ausländische Gesetze zur Anwendung kommen, wenn es ausländische Staatsangehörige betrifft. Diese Anwendung ausländischer Gesetze steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß das Ergebnis nicht gegen das GG verstößt, insbesondere nicht Grundrechte verletzt. Das BVerfG hat also das – vor dem deutschen Gericht anzuwendende! – spanische Eherecht am Maßstab des GG geprüft und befunden, daß der völlige Ausschluß der Ehescheidung nach dem GG unzulässig war.

  37. es ist doch im allgemeinen so, dass sogar deutsches recht angewendet wird, wenn sich für einen ausländischen kriminellen daraus vorteile ergeben. schwerstkriminelle und terroristen werden nicht an ihr heimatland ausgeliefert, wenn ihnen dort folter oder todesstrafe droht. in prominenten fällen, wie kaplan oder öcalan, wo sich die abschiebung nicht mehr verhindern liess, bestand man zumindest auf garantien, dass die türkei ihr recht nicht anwendet.
    allerdings gibt es auch immer wieder andere fälle. ich erinnere mich an eine iranerin, der nach dem übertritt zum christentum im iran die steinigung drohte. die wollte man trotzdem abschieben. weiss nicht, wie die sache damals ausgeganen ist.

  38. ++Kann PI nicht eine Rubrik einrichten wo solche Fälle unter einem Link gesammelt werden?++

    Das wünsche ich mir auch. Ein Artikelarchiv. Die Artikel dürfen nicht in der „Versenkung“ landen, dafür sind sie zu gut und wichtig! Man sollte auf PI einfach recherchieren können.

  39. @ 42 HP Petersen: und was versprichst Du Dir durch die Volkswahl der Richter?
    – die Gesetze ändern sich dadurch nicht
    – die Auswahl der Berufsrichter bleibt sehr begrenzt: Befähigung zum Richteramt
    – “ bessere“ Urteile? oder weniger Fehlurteile? wie kommst Du darauf?
    – oder: Richter vom „Volk“ abzuwählen, wenn ein Urteil dem „Volk“ nicht passen sollte?

  40. Es gilt schon deutsches Eherecht. Im konkreten Fall geht es es darum, welche Verhaltensweisen im jeweiligen Milieu wie zu beurteilen sind. Eine Züchtigung ist im islamischen Kulturkreis gang und gäbe, also keine besondere Drohung. Wenn allerdings ein Bankdirektor seine feine Ehefrau ohrfeigt, so ist das in diesen Kreisen wohl eine schwere Verfehlung. Darum geht es. Die Richterin hat deswegen die Einstufung als „Härtefall“ abgelehnt.

    Nur, Personen aus diesen Kulturkreis sind nicht integrationsbereit, und müssen daher ausgewiesen werden. Beim sogenannten Kopftuch-Urteil in Bayern wurde auch festgestellt, daß das Kopftuch Ausdruck einer Mentalität ist, unserer christlich-abendländischen Kultur entgegensteht. Es sollten daher Personen mit Kopftuch, Personen die andere zum Kopftuchtragen anhalten, prügelnde Ehemänner die sich auf den Koran berufen, ausgewiesen werden.

  41. #47 rational

    In der Schwiz werden Richter auf dieser Ebene tatsächlich vom Volk gewählt. Nach meinen Kenntnissen ist deswegen hier noch kein Chaos ausgebrochen.

  42. reb

    „Würd ich mir aber dennoch auch bei PI wünschen, wegen der höheren Frequenz.“

    Sicher. Ist aber eine Arbeit, die geleistet werden muss, und PI ist eh schon geflutet mit Arbeit.

  43. so, nun habe ich diese über 50 Beiträge hier gelesen, = „Internet Geschwätz“, der betroffenen Frau hilft dies überhaupt nicht, die Richterin kann sich weiterhin in ihren Sessel kuscheln, und PI kann in der Tat nichts dafür von handlungunfähigen Quatschköpfen überflutet zu werden……
    schönen Tag noch !

  44. @ #52 gespenstvonslobodan

    Was wir brauchen:

    -belastbare Fakten zu Demographie, Kriminalität, Sozialschmarotzertum
    -Artikelsammlung zB von PI
    -vorgedruckte Flugblätter in PDF-Format zum ausdrucken/kopieren
    -ein Diskussionsforum für konkrete Schritte (juristische Beratung, Anleitung zum Aktivismus)

    Das Internet-Geschwätz hilft wirklich niemandem, obwohl PI ständig steigende Besucherzahlen hat (an die 10000 Besucher (nicht Seitenaufrufe!)). Der Internetbereich ist gut beackert. Leider erreicht man viele Leute nicht über das Internet. Hier muß man andere Wege, zB über Flugblätter, Vereine, Bürgerrechtsbewegungen etc beschreiten.

  45. @ 49 Freespeech: in einigen Bundesstaaten der USA auch. Habe auch nicht behauptet, dass dadurch ein Chaos ausbricht. Nur wäre ich gerne über messbare Vorteile dieses Verfahrens informiert.

  46. @egon
    Da du offensichtlich Bescheid weißt, kannst Du mir vielleicht verraten, wie die Besucherzahl gezählt wird?

    Würde mich wirklich mal interessieren. Ginge es allein nach IP, wäre ich z.B. mindestens drei Besucher pro Tag.

  47. rational
    „Nur wäre ich gerne über messbare Vorteile dieses Verfahrens informiert.“

    Und auch Nachteile, nehme ich an.

    Aus Sicht der direkten Demokratie kann ich dir einfach sagen, dass hier ausführlicher diskutiert und abgewogen wird. Oberste Richter werden übrigens nicht vom Volk gewählt.

  48. @ 57 FreeSpeech: die Nachteile liegen auf der Hand. Ein Wahlgang alle X Jahre pro Amtsgerichtsbezirk, mit Wahlkampf?, sicherlich mit Kosten verbunden. Das Schlimmste: was passiert bei einer Wahlbeteiligung von, sagen wir mal 20%? Sind diese Richter immer noch vom Volk gewählt? Wahlwiederholung? Wahlpflicht?
    Ach, laß mein Gequatsche. Es ist der typische Bedenkenträger.

  49. #24 D.N. Reb

    „Kann PI nicht eine Rubrik einrichten wo solche Fälle unter einem Link gesammelt werden?“

    Die meisten blog-Programme erlauben so genannte „Tags“ (Stichwörter) womit man die einzelnen Beiträge markieren könnte.

    Dieser Beitrag („Richterin stellt Koran über…„) könnte z.B. folgende Tags haben: Islam, Sharia, deutsches Recht, Dhimmi, Einknicken, Firefox. 😉

    Übrigens, wenn ich in Deutschland einen Mord begehen sollte (werde ich nicht!), hoffe ich, dass ich nicht exekutiert werde, weil ich Amerikaner bin, und das nach amerikanischem Recht ginge. Das wäre Schwachsinn!

    Die Richterin sollte zumindest eine Verwarnung bekommen. Drei davon, und sie ist ihren Job los.

  50. Unglaublich:

    Ich habe immer an das gleiche Recht für alle Menschen in Deutschland geglaubt.
    Das tue ich nicht mehr.

    Ich liebe das Wort „Demokratie“ und ich liebe die Demokratie selbst. Das tue ich auch nicht mehr.

    Unsere Vorväter haben für Demokratie, Pressefreiheit und die Gleichberechtigung der Frau gekämpft. Diese Menschen habe ich immer bewundert. Aber ihr Kampf war umsonst.
    Sie wären besser Zuhause geblieben.

    Nicht die Moslems machen uns zu Dhimmis. WIR machen uns selbst zu Dhimmis.
    Wir schaffen in Namen der falschen Toleranz die Demokratie ab, wir lassen Gewalttäter laufen, treten die Opfer mit Füßen und jubeln der Scharia zu.
    Wir benutzen die Toleranz um die Freiheit abzuschaffen.

  51. Und wie sieht es mit Mord aus?
    Im Koran wird zur Tötung von Ungläubigen aufgerufen.

    Sure 2, Vers 191: „Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. …“

    Sure 5, Vers 52: „Oh Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden.“

    Aus Toleranz und Glaubensfreiheit dürfte man dann keinen Moslem verurteilen, wenn er uns Ungläubige tötet.
    Er tut ja nur-vielleicht auch ungerne-seine religiöse Pflicht.

  52. @#45 H.P. Petersen
    „Die größte Frechheit ist noch, dass solche Richter ihre Urteile „im Namen des Volkes“ sprechen dürfen.“

    Vielleicht heißt es ja demnächst passenderweise stattdessen: „In Allahs Namen“.

    @#65 Gertdergärtner
    „Und wie sieht es mit Mord aus?
    Im Koran wird zur Tötung von Ungläubigen aufgerufen.“

    Keine Bange, das wird bei der Urteilsfindung sicherlich auch mit berücksichtigt, inkl. Zitierung der entprechenden Koranverse.

  53. „… kann, wie immer, von 2 Seiten gesehen werden…“

    Na klar, das wusste auch schon Jesus: Wem auf die eine Wange geschlagen wird, der kann dann auch noch die zweite hinhalten.

    Sehr geehrte Frau Richterin,
    da mir Ihre Adresse nicht bekannt ist, schreibe ich Ihnen hier öffentlich.
    Da sie im Namen des Volkes sprechen, also zu einem Achzigmillionstel auch in meinem, möchte ich Sie bitten, mich künftig an solchen Ungeheuerlichkeiten nicht mehr zu beteiligen. Wären Sie also so freundlich, die entsprechende Formel wie folgt zu ergänzen:

    >> Im Namen des Volkes, einschließlich rational, aber ohne Micha, ergeht folgendes Urteil….

  54. @Micha

    Oder statt im Namen des Volkes dann doch gleich:

    Im Namen Allahs, des Allerbarmers …

    mfg

  55. @69 Micha: eieiei, jetzt sind die Richterin, Frau v. Alvensleben, aber vor allem ich zutiefst beeindruckt. Welch Ausdruck von Zivilcourage! Da stellt sich ein Pseudomicha via Tastatur nicht nur gegen „rational“ und eine Richterin, nein, er nimmt es sogar mit dem gesamten Volk auf. Das nenne ich wahren Mut, Pseodomicha fürchtet Gott, sonst nichts auf der Welt, zumindest was das Bedienen einer Tastatur angeht. Wir machen gewaltige Fortschritte mit unserem Kampf.

  56. ….ich weiß gar nicht, was es da zu bemängeln gibt – die Richterin setzt in logischer Folge die Mißachtung unseres Rechtes fort. Ansonsten wird Religonsrecht (nicht christl.!) ja auch über alles gestellt. Wenn wir schon nicht mehr unser „+-Zeichen“ nehmen dürfen, Theaterstücke abgesetzt werden, Kinderlieder umgedichtet werden und und und, warum sollen dann wir Frauen nicht auch geschlagen werden dürfen?!

  57. @ # 70
    rational, Sie dürfen mir durchaus abnehmen, dass ich nicht davon ausgehe, die Richterin hier irgendwie zu erreichen. Insofern hat hier schon genau der richtige getroffene Hund gebellt. Und wenn ich mich betätige – kämpfen würde ich es nicht nennen – ziehe ich die Papierform vor, die wird eher gelesen als eine Mailflut.
    Welchen Kampf meinen Sie eigentlich? Ihren gegen die Mehrheit der PI-Leser vielleicht?
    Es gibt übrigens tatsächlich einen Gott, den ich fürchte. Das sollten Sie auch langsam tun, anstatt zu versuchen, uns hier in eine angebliche Stärke des Rechtsstaates einzulullen. Natürlich kann man stolz auf die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates sein, wenn z.B. die mutmaßlichen Mittäter der Ermordung von Frau Sürücü freigesprochen wurden. Man kann aber auch erkennen, dass der Rechtsstaat genau hier die Wirkung erzielt, diejenigen zu stärken, die ihn beseitigen wollen. Im Knast ist der jüngere Bruder jedenfalls ein Held, und wenn der die 10 Jahre auf der linken A-Backe abgesessen hat, ist er ein freier Held und ein leuchtendes Vorbild. Mir sagt das: der Rechtsstaat hat bei aller Funktionsfähigkeit ein Problem, und das hier besprochene Urteil kann ich jedenfalls NICHT von zwei Seiten sehen!

  58. @ 73 Micha: da Sie mich zitiert haben, antworte ich höflich, nicht mehr oder weniger.
    Mit Kampf meine ich den gegen Islamismus und Islamisierung Europas. Gegen die Mehrheit der PI-Leser? Kenne Sie die Meinung dieser wohlbemerkt Leser von PI, nicht der Kommentatoren? Die mehrheitliche Meinung letzterer kenne ich auch. Und dagegen gehe ich an, weil ich die „Mehrheitsmeinung“ der Kommentatoren für wenig zielführend, demagogisch halte. So auch die Ihrige:
    – ein Rechtsstaat ist so stark oder gut, wie ihn die Staatsbürger ausstatten, sei es mit Gesetzen, Mitteln, Einsatz und Zivilcourage der Staatsbürger. Eine Papierflut bewegt bekanntlich nichts und ruht still vor sich hin.
    – Richter in Deutschland können und dürfen nur nach Gesetzeslage urteilen, Fehlurteile sind darin eingeschlossen und werden durch höhere Gerichtsinstanzen korrigiert, bis irgendwann Schluss ist.
    – Für die teilweise schlechten Gesetze, Verordnungen uvam sind wir verantwortlich, schlicht durch unsere Wahlentscheidungen, und nicht die hier lebenden Moslems. Die nutzen unsere Gesetzeslage nur aus, was übrigens auch viele Deutsche machen.
    – Wenn wir gegen die Islamisierung Europas vorgehen wollen und müssen, sind doch nicht die hier lebenden Moslems das Hauptziel (die sind doch nur Objekte), sondern das derzeitige Fehlen rechtsstaatlicher Mittel, die nur wir Staatsbürger herbeibringen können.
    – Stattdessen wird bei PI und ähnlichen Blogs tagtäglich gebetsmühlenartig wiederholt: Zwangsehen, Ehrenmorde, Straßenkriminalität uvam, und deren mangelnde Bestrafung. Nur wird dabei übersehen, dass WIR, die Staatsbürger, dies ermöglichen. Musterbeispiel ist das Land Berlin.
    – Für mich ist ein Ehrenmord ein Mord, genauso wie die Fahrermorde der RAF. Dass solche Urteile wie im Falle Sürücü herauskommen, incl. aller Folgeerscheinungen, ist doch nicht die Schuld der Familie Sürücü, sondern Stand des Rechtsstaates Deutschland im Jahre des Heils 2006. Die Richter haben KEIN Unrecht gesprochen, noch ein Fehlurteil gefällt. Sie haben das getan, was das Gesetz vorschreibt.
    – Wir werden diese mißliche Situation nur dann in den Griff bekommen, wenn wir den Rechtsstaat entsprechen ausstatten. Dann können wir den Moslems sagen: „seht, so wollen wir das, take it or leave it“. Dazu gehört unser politischer Wille, nichts mehr sonst.
    – Die Demagogie gegen Moslems hier ist kontraproduktiv, weil sie leicht in das Rassistische übergeht, auch bei PI zu beobachten. Es ist ein gewaltiger Unterschied ob ich sage: “ Ehrenmorde sind Morde und werden ohne Ausnahme mit lebenslänglich bestraft“, oder, „der Islam fördert Ehrenmorde, siehe Suren xyz, der Islam ist faschistisch“ ectpp. Ein Ehrenmörder gehört lebenslang in den Knast, egal ob er Allah oder den Arsch einer Kuh anbetet.
    – Unsere Gesetze müssen auf die für uns neu zukommenden Probleme ergänzt oder runderneuert werden. Vor 30 Jahren hat davon keiner etwas geahnt.
    So, ich hoffe, meine Ansicht zu diesem Problem klar genug ausgedrückt zu haben.

  59. Ich habe früher auch jeden Scheiss verteidigt, den die DDR-Partei und Staatsführung gemacht hat. Mein bestes Argument war dann immer, dass der Genosse Honecker von den Missständen im Land nicht informiert wird.

    Und was hat @rational für eine Ausrede, dass die „Genossen da oben, von der CDU“ diesen ganzen Scheiss mitmachen? Geheimpläne? Höhere Weisheit?

  60. Naja, der Sohn eines deutschen Fliesenlegers der gezwungen wurde in Marokko aufzuwachsen um später Badezimmer und andere Objekte im Mittleren Osten zu handeln ist er jedenfalls nicht, unser rational (giggle)..

  61. @73
    Micha, Sie haben ihn getroffen! Hat mir gut gefallen. Ist wirklich der richtige, der wieder gebellt hat. Der pseudorational würda auch das Recht von Maraokko gegen die Frau verteidigen, wenn es noch unverändert reines Schariarecht wäre. Im übrigen gibt es kein moslemischs Land, dessen Zivirecht völlig unabhängig von der Scharia wäre, das kann er sogar bei Udo Steinbach (sicher einem Geistesgenosen von ihm) nachlesen, dem niemand „Islamophobie“ u.drgl. nachsagen dürfte.
    Pseudorational ist einer diser herrischen Zurechtweiser, ein deutscher Zuchtmeister, der hier zum Rechten sieht und auch den Schweizern gerne vorschreiben würde, wie sie ihr Rechtsystem handhaben. Na, da wolln wr doch mal sehn, was die Schwizer so zu bieten haben.

    Die deirekte Demokratie scheint ihm ja in die nase gstochen zu sein, die eutschen Modelle scheinen wohl überzeugender gewesen zu sein…jawoll.

    spätwilhelminischen Kasernenhof herüber, den wir in der Schweiz so lieben. ier würde man sage, da isch denn gan e glungene siech…

  62. Die islamistische Revolution ist schon in vollem Gange in Deutschland, ist sogar schon im Kopf einer deutschen Richterin angekommen . Das linke Establishment wird sich noch wundern, wie das Deutschland aussieht, das durch Gleichgültigkeit und intellektuelles Gutmenschtum gerade geschaffen wird.
    Ich weiß, warum ich NPD wähle

  63. @ 76, 78: wie üblich, Allgemeinplätze, Allgemeinplätze…D.N.Reb, definiere doch bitte einmal „diesen ganzen Scheiss“. Was meinst Du damit genau?
    Was die Schweizer so zu bieten haben: nette, kompetente Banker, die gegen hohes Entgeld jede Steuerhinterziehung und unauffälligen Schwarzgeldtransfer vorschlagen und mitmachen, guten Käse, höfliche Menschen und leider, wenn man Deinen Text so liest, hier und dort miserable Schulen.

  64. @79
    Und ich weiß, warum ich nicht die NPD wähle. Neben anderen guten Gründen (NS-Nostalgie einschließlich antisemitischer Anklänge, sozialistisches Programm) auch deshalb, weil man dort ein schon sehr ambivalentes Verhältnis zu den Mullahs hat – kurz: Fremdvölkische, also eigentlich Feind, aber auch glühende Antisemiten, also Freund! Grade eben ist die Hamburger NPD-Vorsitzende von ihren eigenen Genossen abgesetzt worden, weil sie gegen Moscheebau demonstrieren wollte.

  65. @#82 rational

    Ich glaubte, Du wüsstest inzwischen, was „der ganze Scheiss“ ist, schliesslich verteidigst Du ihn ja ständig und preist die Weisheit der „Genossen da Oben“. Aber für Dich werde ich das gerne noch einmal zusammenfassen.

    Ungleichbehandlung der Bevölkerung entgegen des grundgesetzlichen Gleichheitsgebotes, in dem einer Religion laufend Zugeständnisse gemacht werden, die anderen Religionen oder Bevölkerungsgruppen nie zugestanden werden würden. Meist wird das mit der geistigen Unterbelichtung dieser Bevölkerungsteile erklärt, die einfach unsere Werte nicht verstehen, was für mich schon nach staatlichem Rassismus riecht.

    Zulassen ungehinderter Einwanderung von Menschen, die das Grundgesetz ablehnen, bzw keine Absicht haben, es jemals zu respektieren.

    Selbstzensur und Selbstbeschneidung bei Kunst, Kultur, Medien und Meinung, immer mit Rücksicht auf diese eine Religion, die unser Grundgesetz ablehnt.

    Ständiges Belügen des Wahlvolks über die Grossartigkeit der Grundgesetzaushöhler und fortlaufende Propaganda, wie diese Leute uns multikulturell bereichern.

    Und da schliessen sich die „Genossen von der CDU“ nicht aus. Aber der „Genosse Innenminister und die Genossin Merkel“, die haben bestimmt ganz schlaue Pläne in der Schublade, die wollen die nur in Sicherheit wiegen, um es dann zu machen, wie die Feudalherren damals, die ihre Widersacher zum Festmahl luden und wenn sie dann besoffen unterm Tisch lagen, wurden sie erdolcht. Geht natürlich heute nicht mehr genauso, wegen der UNO aber so ähnlich, nicht?

  66. @ 85 D.N.Reb: ich weiß, ich weiß, selbiges wirst Du bei meiner Antwort auch sagen.
    – Ungleichbehandlung: ist sicherlich der Fall. Ein Erbe der Nazivergangenheit, Gutmenschentums der 68er, Dummheit, Unwissenheit, Feigheit, Opportunismus auch mit Hilfe der CDU. Diese versucht nun, das alles (rechtsstaatlich) zurück zu drängen.
    – Zulassen ungehinderter Einwanderung: war sicherlich der Fall, eher ohne Hilfe der CDU. Die versucht nun, das (rechtsstaatlich) einzudämmen. Woher weiß Du, dass Einwanderer das Grundgesetz ablehnen, oder nie respektieren wollen? Das riecht für mich stark nach unzulässiger Pauschalierung.
    – Was hat ein Staat mit Selbstzensur und Selbstbeschneidung etc zu tun? Da musst Du schon die entsprechenden Organisationen befragen.
    – Ständiges Belügen des Wahlvolks.. da überkommt mich das große Lachen. Jeder Bürger (ausser Dir, wahrscheinlich) weiß, dass er ständig von den Parteien (incl. CDU) belogen wird. Nur, seitens der CDU wird wohl nicht oder sehr selten von „multikultureller Bereicherung gesprochen. Mir ist da nichts wesentliches bekannt.
    – Die „Genossen der CDU“ sind in das politische System Deutschlands integriert. Da sie selten alleine regieren, sind sie gezwungen, Kompromisse zu schließen (wie alle anderen Parteien). Dabei kommen nicht immer optimale Lösungen zustande, zumindest meist passable. Ist jedoch Ansichtssache.
    – Festmahl und Erdolchen: geht wohl leider wirklich nicht mehr, echt schade. Man sollte jedoch immer bedenken, auf der richtigen Seite des Tisches zu sitzen.

  67. @#86 rational

    Ich bitte Dich dringend mal dem Link zum Einbürgerungstest von Herrn Grell zu folgen. Dass Eingebürgerte das Grundgesetz ablehnen, zeigt die Entziehung ihrer Töchter vom Schulunterricht, Selbstjustiz und das Behandeln ihrer weiblichen Familienmitglieder als Eigentum, das auch mal umgebracht werden darf.
    Der Staat sind die Parteien oder haben wir jetzt schon Direktwahl oder Volksentscheid über unsere Staatspolitik? Und was die CDU-Dummheiten angeht, folge nur den PI-Artikeln. „CDU-Genossen“ sind an genau so viel Dummheit beteiligt wie die übrigen Parteien.

  68. Erstmal, Micha: die Richterin darf hinzufügen: auch ohne biggy!

    @ rational:
    „Ein Rechtsstaat ist so gut, wie ihn die Bürger ausstatten.“ ?????

    Der Bürger hat keine Möglichkeit, den Staat auszustatten – auch Sie, als aktives CDU-Mitglied in einem sehr geringen Umfang nur!
    Wenn es mehr Beteiligung der Bürger in Form von Abstimmungen gäbe (wie in der Schweiz) sähe es anders aus.
    Aber wir durften doch noch nicht mal über den Beitritt zur EU, über die Einführung des Euro, über die EU-Verfassung abstimmen!

    „Richter in Deutschland können nur nach Gesetzeslage entscheiden.“
    Ja, aber die ist endlos auslegbar, ja sogar verhandelbar.
    Ich bin ehrenamtliche Richterin und weiß genau, wie sehr die persönliche Ansicht des Richters in die Urteile einfließt!

    Für die „teilweise schlechten Gesetze und Verordnungen“ bin ich nicht verantwortlich, da ich keinerlei Einfluß darauf habe -s.o.
    Meine Wahlentscheidung hat nichts mit der Qualität der von der gewählten Partei ausgeübte Politik zu tun – rein gar nichts!

    Ja, die Muslime nutzen unsere Gesetzeslage aus – aber leider mit Prinzip! Sie bedienen sich unserer Demokratie und Toleranz, um ihre Interessen gegen die christlich geprägte deutsche Bevölkerung durchzusetzen, um – das ist das Entscheidende – unserer Gesellschaft ein anderes Gesicht zu geben – eins, das unsere Werte: Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung mit Füßen tritt!

    Natürlich muß ich die Familie Sürücü schuldig sprechen, auch wenn Angehörige dieser Familie nicht verurteilt worden sind.
    Diese Familie hat die Scharia befolgt – sich damit bewußt gegen unsere Gesellschaftsordnung gestellt – für mich ist sie schuldig, auch wenn ein Gericht meint, sie freisprechen zu müssen!

    Ich denke, der Rechtsstaat ist genügend ausgestattet: im Fall angeblich rechtsradikaler Gewalt beweist er, wie schnell er zugreifen kann, wie schnell sogar ein Generalbundesanwalt auftreten kann, weil angeblich Gefahr für unseren Staat in Verzug ist.
    Gefahr für unsere Gesellschaft ist auch in Verzug, wenn hier unverdrossen immer wieder versucht wird, der Scharia zum Sieg zu verhelfen – wir brauchen keine neuen Gesetze, nur eine intensive Schulung der Richter, auch ein Umdenken – dazu kann Papier sehr wohl beitragen, auch Demonstrationen, auch Parteigründungen!

    Es ist nicht rassistisch, wenn hier gesagt wird, der Islam fördere Ehrenmorde – es ist die reine Wahrheit! Oder sind Ihnen Ehrenmorde anderer Ursache bekannt?
    Der Koran ist für jeden lesbar.
    Die Gewaltaufrufe darin bestehen nun mal, ist es verboten, sie zu zitieren? Ist das „rassistisch“?
    Und – auch so seriöse Zeitungen wie die FAZ beschäftigen sich zunehmend kritisch mit diesem Dilemma – bis heute gibt es keine offizielle erlaubte Deutung des Korans, er wird bis heute buchstabengetreu ausgelegt – eine Aufklärung hat nicht stattgefunden – die Gelehrten, die eine symbolhafte Deutung versuchen, werden bedroht!
    Ist das unsere Schuld? Müssen wir das hinnehmen?

    Haben die, deren Beruf es ist, Schaden vom Volk abzuwenden, nicht die Pficht, sich des Problems ernsthaft anzunehmen?
    Und darf ich, die nicht die geringste Möglichkeit hat, Politik an entscheidender Stelle mitzugestalten, nicht kritisieren, hier meinem Unmut Luft machen, vielleicht hier auch Möglichkeiten finden, mit Gleichgesinnten zu protestieren?

    Sie machen es sich, meiner Meinung nach, sehr einfach, rational – diese Argumentationsweise ( ich kenne sie mittlerweise schon auswendig) ist genau die, die mich bei der nächsten Wahl davon abhalten wird, auch nur eine der etablierten Parteien zu wählen!

  69. Ich verstehe nicht, was die Richterin falsch gemacht haben soll. Ich halte das sogar für eine Anti-Dhimmi-Entscheidung einer Frau, die sich keine der üblichen gutmenschlichen Illusionen über den „friedlichen und gewaltlosen Islam“ macht.

    Die Ablehnung der Härtefall-Scheidung heißt doch nur, dass sie keinen Grund sieht, das übliche(!) Trennungsjahr nicht abzuwarten. Nicht mehr und nicht weniger. Die Frau kann nach einem Jahr Trennung (Trennung heißt, dass sie von ihrem Mann getrennt ist) die Scheidung haben, strafrechtliche Verfolgung der Prügeleien laufen vor einem anderen Gericht.

    Auf eventuelle Mordabsichten des Mannes hat doch die Härtefallscheidung keinen verhindernden Einfluss. Eher im Gegenteil. Der letzte Mordfall geschah NACH der Scheidung. Ein Näherungsverbot ist das einzige, was sie tun kann und das hat sie getan. Den Rest muss ein Strafgericht machen, nicht die Scheidungsrichterin.

    Zumindest hat die Richterin mit dem Urteil implizit zugegeben, dass eine Frau in der Ehe mit einem Moslem eher damit rechnen muss, geprügelt zu werden, als in einer Ehe mit einem anderen Mann. Das ist eine pragmatische Anerkennung von Tatsachen, die unsere Gutmenschen und Islamvereine stets leugnen.

    Wenn ich Satanistin bin und einen Satanisten heirate (möglichst noch in einer satanischen Zeremonie nach dem Standesamt) kann ich auch nicht daherkommen und eine Härtefallscheidung mit der Begründung ertrotzen: „Der feiert schwarze Messen und läuft mit umgedrehten Kreuzen rum“. Wenn der Mann sich erst nach der Eheschließung als Satanist entpuppt, kann man das aber eher.

  70. @ 87 D.N.Reb: keiner bestreitet, das es Eingebürgerte und Einbürgerungswillige gibt, die das GG ablehnen, nur, wieviele und wer sind die? Heraus mit den Zahlen! Sonst bleibst Du auf Deiner Pauschalierung hängen.
    @ 88 Biggy: der ewige Dauerbrenner „direkter Volksentscheid mit gesetzgeberischer Wirkung versus representative (Parteien)demokratie“ ist nun wahrlich nichts Neues. Keiner hindert Dich, diese Forderung durchzusetzen zu versuchen, den bisherigen Spielregeln folgend. Ansonsten sind „könnten, wären, müssten…“ alles Wolkenkuckuksheime.
    Mich wundert es sehr, dass eine ehemalige ehrenamtliche Richterin sich dazu hinreissen läßt zu behaupten, dass Gesetze endlos auslegbar sind. Der Ermessensspielraum ist in ca 90% der Fälle begrenzt. Natürlich kann der Berufsrichter eine Entscheidung beeinflussen (und der tut es auch): in den vorgegeben Grenzen (Ermessensspielraum) nach oben oder unten, Das wars,
    Dass Du keinen Einfluß auf die schlechten Gesetze hast und deswegen keine Verantwortung trägst, ist mit Verlaub gesagt die übliche, gängige Ausrede aller Meckerer.
    Wie schön, dass Du die Familie Sürücü schuldig sprichst. Das Gericht war wohl mangels Beweisen dazu nicht in der Lage. Bei vermuteten Fehlurteilen geht eine Partei mit Sicherheit in die Berufung. Das war hier nicht der Fall. Was schlägst Du denn nun vor?
    Ansonsten bist Du völlig frei, Deinem Unmut Luft zu machen, Missionsveranstaltungen zu betreiben, Parteien zu gründen, Politiker zu kritisieren, mit Gleichgesinnten zu protestieren, wenn es Dir weiterhelfen sollte.
    Ich mache es mir einfach? Mag sein, nur Du machst es Dir noch einfacher.

  71. @rational

    Erstens habe ich nicht behauptet, Volksentscheide seien etwas „Neues“, zweitens habe ich nicht die Möglichkeit, Volksentscheide durchzusetzen (die Parteien sind in ihrer Mehrheit, ganz besonders die CDU, ausdrücklich gegen ein Plebiszit) außerdem halten sich meine Vorschläge mit „wollen, könnte, möchte“ sehr zurück!
    Allerdings empfinde ich es durchaus nicht als „Wolkenkuckucksheim, wenn ich bei den Fragen der Eu abstimmen möchte, wie es die Angehörigen der meisten EU-Staaten auch dürfen!

    Ich bin keine ehemalige ehrenamtliche Richterin, ich bin es auch heute noch!
    Inwieweit die Meinung der Richter auseinandergehen, sieht man wohl an den verschiedenen Urteilen in den verschiedenen Instanzen: siehe jetzt den Prozess um die durchgestrichenen Nazi-Embleme!

    Ich pflege nicht zu „meckern“ – auch ist es mir widerwärtig, Andersdenkende mit solchen Ausdrücken abzuqualifizieren – keine Diskussionsgrundlage, so etwas! Dazu fällt mir ein: „Wer im Glashaus…..“ – gerade Sie fordern hier doch unentwegt eine gewisse Streitkultur ein!

    Die Familie Sürücü ist juristisch freigesprochen worden, was noch längst nicht heißt, das sie frei ist von Schuld – die Ausführungen dazu bitte ich vielleicht noch einmal in meinem obigen Beitrag nachzulesen.

    Nein, ich mache es mir gar nicht einfach – viel einfacher ist es, zu allem stillzuhalten, sich keine Gedanken zu machen: die „da oben“ werden´s schon richten!
    Sie tun es eben nicht – deshalb muß man schreiben, protestieren, seiner Stimme mit Gleichgesinnten Gehör verschaffen – nicht nur hier –
    das mir das unbenommen ist, das weiß ich – dazu brauche ich nicht Ihren Segen!

  72. @ 91 Biggy: glaub mir bitte, wenn eine Partei davon überzeugt wäre, mit einem Eintreten für den Volksentscheid Wählerstimmen zu gewinnen, würde sie es bestimmt machen. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass dieses Ansinnen weit unten auf der Prioritätenliste der Bevölkerung steht. Das kann sich ändern.
    Es tut mir leid, Dich eine „ehemalige“ bezeichnet zu haben. Der von Dir zitierte Fall, mit unterschiedlichen Ergebnissen zeigt, dass das Recht in Deutschland noch lebt. Kein Gericht ist gegen Fehlurteile gefeit, auch nicht der BGH oder das BVerfG. Ein Fehlurteil dieser Gerichte muss dann bedauerlicherweise als Daseinsrisiko abgebucht werden.
    „Hab keinen Einfluß auf die Gesetze“, „die da oben machen was sie wollen“, „das müssen die verantworten, die uns das eingebrockt haben“ höre ich täglich, sei es in der Straßenbahn oder Stammkneipe oder sonstwo. Narürlich ist dies der Ausdruck von Unzufriedenheit. Bohrt man jedoch etwas tiefer, so kommen vor allem 2 Gründe schnell zum Vorschein:
    – die Regierungs(Behörden)entscheidung entspricht nicht zu 100% den Interessen des Kritikers,
    – die Kompromissfähigkeit vieler Menschen ist wenig ausgeprägt.
    Ich kann dies ja individuell verstehen, nur Politik kann so nicht gemacht werden.
    – Deine Ausführungen zum Fall Sürücü habe ich sehr wohl gelesen. Der Kernsatz lautet: „Die Familie hat die Scharia befolgt“. Woher weißt Du das? Und selbst wenn: es ist in diesem Staat völlig gleichgültig, nach welchen Regeln, Gesetzen, Vorschriften eine Person oder ein Personenkreis lebt, solange dieser nicht gegen das GG oder andere Gesetze verstößt. Diese sind alle nachlesbar und nachvollziehbar. Verstößt er dagegen, muss er sich vor Gericht verantworten. Die Sürücüs und andere gehören aus Deutschland ausgewiesen wg Integrationsunfähigkeit, Schmarotzertum und was sonst noch, bevor sie ehrenmordend durch die Gegend laufen. Daran wird ja (hoffentlich erfolgreich) gearbeitet.
    Willst Du politisch erfolgreicher, schneller zum (Kompromiss)Ziel kommen, tritt in eine Partei ein oder versuche, eine neue erfolgreiche Partei mit Gleichgesinnten zu gründen.

  73. @rational
    Gut, vielleicht ist der Druck aus der Bevölkerung noch nicht groß genug, einen Volksentscheid zu erzwingen – daran kann ich mitwirken, indem ich -eben außerhalb von Partei und Parteienzwang – die mir möglichen Mittel einsetze: reden, argumentieren, schreiben – auch hier.

    Es geht nicht nur um „Fehlurteile“ – ich wollte klarmachen, inwieweit die Auslegung der Gesetze dehnbar ist, inwieweit die persönliche Einstellung eines Richters die Rechtsprechung beeinflusst – das tut sie – das Gerüst der Paragraphen läßt eine große Freiheit der Rechtsauslegung zu.
    Damit unterliegt unser Recht politischen, moralischen, religiösen Einflüssen – es ist beeinflußbar durch den mainstream!

    Kompromisse sind unser aller täglich Brot!
    Nur – eine politische Fehlsteuerung, wie sie in der Migrantenpolitik (damit meine ich die muslimisch geprägten arabischen und türkischen Migranten)zum Ausdruck kommt, bin ich nicht bereit, als kompromißfähige Lösung hinzunehmen.
    Und leider wurde bisher jeder, der sich in dieser Hinsicht kritisch äußerte, eingeschüchtert mit rechtsradikalen Verdächtigungen.
    Keine Partei ist bisher ernsthaft bereit, die Problematik zu benennen und aufzuarbeiten, außer der CSU – im gewissen Rahmen.
    Auch Sie waren in einem Ihrer Beiträge schnell mit dem „Rassismus-
    Vorwurf“ zur Hand – das hilft nicht!
    Und deshalb das Gefühl der Machtlosigkeit – oder – positiver ausgedrückt – das Gefühl, etwas unternehmen zu müssen, aber an den Parteien vorbei, da sich kaum einer von uns hier dort vertreten sieht!

    Die Familie Sürücü ist vom Islam geprägt – ein Familienmitglied hat einen „Ehrenmord“ begangen, weil die Familie sich mit dem Lebenswandel der Ermordeten nicht einverstanden erklären wollte.
    Ich denke, soweit handelt es sich um Tatsachen. Damit hat die Familie die Gesetze der Scharia befolgt – wo ist das Problem?
    Sie müssen hier keine Beweise einfordern, die man nicht leisten kann – nach allem, was veröffentlicht wurde, beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Befolgung der Scharia 99% -nur als Mitglied dieser Familie könnte man 100% Wahrscheinlichkeit erbringen!

    Damit an solchen Maßnahmen : Ausweisung etc., wie Sie sie schildern, auch wirklich „erfolgreich“ gearbeitet wird, muß man Druck erzeugen, u.a. auch hier.

    Ich kenne keine Partei (die CSU gibt´s in meinem Bundesland leider nicht), die sich auch nur annähernd der Problematik annimmt, die uns hier umtreibt – ich denke, es gibt auch andere Methoden, sich zu rühren.

    Wie wir sehen konnten, ist PI bereits bekannt: die FAZ, auch die Bild haben darüber geschrieben, dieser unselige Bonner Pressesprecher hat sich kräftig mit uns rumgeärgert – wahrgenommen werden wir ganz sicher.
    Herr Ulfkotte ist sehr rührig: mit Vereinsgründung, Parteiengründung.

    Die Presse scheint aufzuwachen: die FAZ läßt Kommentare zu – in den Städten formieren sich Zusammenschlüsse gegen Moscheebauten.
    Ich denke, über kurz oder lang wird der Druck so groß, daß selbst unsere Politiker die Problematik nicht mehr ignorieren können.

    Dazu trage ich dort, wo es mir (außerhalb einer Partei) möglich ist, kräftig bei!

  74. @ 93 Biggy: das „durchgestrichene Hakenkreuzurteil“ war wohl doch nach Ansicht des BGH ein Fehlurteil, es wurde nicht zur Neuverhandlung zurückverwiesen, das OLG Urteil wurde kassiert und neu, genau das Gegenteil entschieden. So etwas nenne ich schon ein Fehlurteil.
    Wie wollen Sie unsere Gerichte frei von Aussenwelteinflüssen machen?
    Wir können unendlich lange darüber diskutieren, die Fehler der Vergangenheit suchen, analysieren, versuchen diese heute zu vermeiden, eins steht fest: die muslimischen Migranten sind da, in Zahlen: ca. 3,5Mio. Selbst, wenn es uns gelingen sollte davon 2Mio auszuweisen, nur noch wenige reinkommen, bleibt ein erheblicher Rest. Sollen wir zur Tagesordnung übergehen? Aus dem Quantitätsproblem wird dann über kurz oder lang ein Qualitätsproblem. Dann werden auch Sie einen Kompromiss eingehen müssen, oder Sie stehen am Rande und müssen zusehen, wie andere den Kompromiss schließen.
    Ich benutze den Ausdruck „Rassismus“ eigentlich nicht, weil ich den permanenten Mißbrauch damit kenne. Nur, wenn Sie mir einen geeigneten Terminus für den Vorspann zum threat „Migrantenpolizisten für Wien“ nennen könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Ja, PI wird bekannter, das ist zu begrüßen. Ich gehe davon aus, dass jeder Teilnehmer hier nach seinen Fähigkeiten/Möglichkeiten gegen den jetzigen Zustand hinsichtlich Islamisierung in Deutschland arbeitet. Wo, ob im Sportclub, Kirchenchor oder Partei ist uninteressant. Hauptsache, es geschieht.

  75. @rational,
    Wenn Sie zum Spiegel online gehen, sich die Stellungnahmen besonders von Herrn Bosbach (den ich sehr schätze), ansehen, dann wissen Sie, was ich meine mit Beeinflussung der Gerichtsbarkeit.
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472951,00.html

    Ansonsten: einverstanden.
    Kompromisse mache ich aber auch jetzt schon jeden Tag (wohne im Ruhrgebiet – ein Ausweichen vor unseren muslimischen Migranten ist hier nicht möglich) –
    bin auch bereit zu Kompromissen – natürlich – wenn sie von beiden Seiten kommen!

    Daß sogar ein Miteinander möglich ist, weiß ich durch den Kontakt mit ehemaligen türkischen Kollegen, die aber auch selbst die schärfsten Kritiker ihrer eigenen Landsleute waren.

  76. @ 95 Biggy: danke, habe Ihren Einwand von der Beeinflußbarkeit der Gerichte sehr wohl verstanden.
    A propos Kompromisse: ich vermute, dass unsere anfänglichen „Gefechte“ aus der unterschiedlichen Annäherung an das Problem Moslems in Deutschland resultierten. Als Ingenieur steht man vor dem unlösbaren Problem, die theoretischen Ergebnisse der Naturwissenschaften, meist Physik und Chemie, in funktionierende und wirtschaftliche Praxis ohne Wirkungsgradverluste umzusetzen. Die sind mal 2% (beim elektrischen Stromtransport) bis zu 80% (beim Kompressor). Es ist häufig schwierig, dies Naturwissenschaftlern klar zu machen. Leider geht es ähnlich in der Politik. Manchmal werden hier Forderungen in die Welt gesetzt (alle Moslems raus), von denen ich weiß, dass sie nie realisiert werden (ausser im Sonderfall des „casus belli“ mit islamischen Staaten). Zu Beginn unserer Diskussion habe ich angenommen, dass Sie auch eine von diesen „Theoretikerinnen“ sind. Ich habe mich geirrt, und möchte mich dafür entschuldigen.

  77. Oh, Höflichkeit ist ja prima – man kann es aber auch übetreiben –
    einmal danke hätte gereicht – das war ein technischer Defekt.

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