Ein in Darmstadt lebender Algerier, welcher der sorgeberechtigten Mutter seit nunmehr sechs Jahren das gemeinsame Kind vorenthält, darf nicht durch wiederholte Haftstrafen gezwungen werden, die Rückkehr des Kindes aus Algerien nach Deutschland zu ermöglichen. Er hat nämlich bereits einmal für sein Verhalten eine Strafe abgesessen – und zweimal kann man ihn doch nicht für dasselbe Vergehen bestrafen, obwohl er ja auch fortgesetzt das Recht bricht. Und so wird das arme Mädchen ohne Kontakt zur Mutter wohl sein Leben in Algerien fristen müssen. Diesen Beschluss fasste das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.

Seine 1995 geborene Tochter war – mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter – 2001 zu Verwandten nach Algerien gereist. Sie kann aber seither von dort nicht mehr zurückkehren, weil für ihre Ausreise nach algerischem Recht das notariell beurkundete Einverständnis des Vaters erforderlich ist, das dieser hartnäckig verweigert.

Im familiengerichtlichen Verfahren hatte das Amtsgericht Darmstadt Anfang 2002 erklärt, das Verhalten des Mannes zeige, dass es ihm „nicht um das Wohl der gemeinsamen Tochter geht, sondern um die Durchsetzung eigener Interessen“. Der Mann versuche, die Sorge der Mutter um ihre Tochter „skrupellos für sich auszunutzen“, indem er seine Zustimmung zur Rückführung davon abhängig mache, dass die Mutter ihn mit Wohnsitz wieder unter ihrer Anschrift anmelde.

Davon erhoffe er sich einen Freigängerstatus. Die Mutter solle helfen, seine drohende Abschiebung zu verhindern. „Die Belange der Tochter, die seit mehr als eineinviertel Jahren keinerlei persönlichen Kontakt zur Mutter halten kann, interessieren ihn hingegen offensichtlich überhaupt nicht.“ Inzwischen ist das Mädchen seit etwa sechs Jahren in Algerien.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Mann 2003 wegen Kindesentziehung zu zweieinhalb Jahren Haft. Er trat die Strafe an, verweigerte aber die Zustimmung zur Ausreise der Tochter weiterhin. In einem zweiten Strafverfahren wurde er deshalb im April 2005 zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses zweite Urteil hob eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts jetzt als unzulässige Doppelbestrafung auf.

Was sind wir doch für ein „gutes“ Land – fortgesetztes Unrecht wird zu Recht, wenn man nur hartnäckig bleibt.

(Spürnase: Oriflamme)

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