schachtschneider.jpgWas bedeutet die EU-Verfassung? Wird darüber aufgeklärt? Was weiß der Parlamentarier, was der normale Bürger? Karl Albrecht Schachtschneider (Foto) ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen. Er hat für den CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag eingelegt. Das monströse Werk enthält zutiefst undemokratische Regelungen, die Angst machen. Schachtschneider ist der Ansicht, „dass die meisten Parlamentarier des Deutschen Bundestags wohl nicht im Ansatz wussten, was für einer Monster-Verfassung sie da zustimmten.“ Der Verfassungsvertrag ist ein Ermächtigungsgesetz, das „von bösartigen Kräften benutzt werden will – und die deutschen Politiker sehen weder Gefahren und Unheil, das auf uns in diesem Zusammenhang mit der EU-Verfassung zukommt.“

Die Informationen aus dem Interview mit Professor Schachtschneider sind für jeden Bürger der EU essentiell! So enthält der Verfassungsvertrag beispielsweise die Möglichkeit,

der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!

Frage: Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?

Schachtschneider
: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.

Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluss der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluss, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.

Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluss „tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft“. Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.

Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluss ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.

Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.

Frage: Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.

Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert (…)

Frage: Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. – In Ordnung.

Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Kurz gesagt: Die EU-Verfassung ermöglicht die Abschaffung der Demokratie und die Bildung eines „Willkür- und Tyrannenstaates, ja eine Diktatur eines kleinen Kreises von EU-Politikern, der nicht einmal gewählt, sondern nur berufen wurde.“

» PI: Es grüßt die totalitäre Vision – EU auf dem schnellsten Weg zur EUSSR
» Fakten & Fiktionen: EU-Verfassung "ein Haufen Scheiße"

(Spürnase: b. jellyfish)

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