Nach Deutschland brauchen sie noch nicht einmal als Trojaner zu kommen. Denn wir sind so gut, wir lassen auch wissentlich unsere Feinde ins Land. Und so dürfen vier türkischstämmige aktive Milli-Görüs-Mitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, obwohl sie in ihrem Einbürgerungsbegehren die Zugehörigkeit zu der verfassungsfeindlichen Organisation verschwiegen hatten.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof folgte den Argumenten der Kläger. Diese hatten angegeben, keine Ahnung von ihrem Vergehen gehabt zu haben. Daher hätten sie sich auch keiner arglistigen Täuschung schuldig gemacht.

Auch wenn die Antragsteller bei der Einbürgerung die Mitgliedschaft in die Organisation, die als verfassungsfeindlich eingestuft wird, verschwiegen haben, dürfe ihnen die einmal verliehene deutsche Staatsbürgerschaft nicht wieder entzogen werden. Mit dieser Entscheidung gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel den vier Männern Recht, die gegen das Land Hessen geklagt hatten.

Das Land hatte die Einbürgerungen rückgängig gemacht, weil die Männer Funktionäre der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ sind. Die Richter urteilten jedoch, dass ihnen diese Vorwürfe nicht bewusst gewesen sein müssen.

Die Kasseler Richter begründeten ihr Urteil mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Rücknahme der Staatsbürgerschaft nur bei arglistiger Täuschung oder vergleichbaren Fällen zulasse. Bei den vier Klägern sei so ein schweres Verhalten nicht feststellbar. Das Regierungspräsidium als zuständige Behörde hätte auch konkreter fragen können, erklärten die Richter.

Genau, ätsch! Hättest ja fragen können! Demnächst werden auch Verbrechensopfer vermutlich vom Richter hören, dass sie ja besser hätten aufpassen können. Der Anwalt betont:

„Es liegt nicht im Erkenntnisbereich meiner Mandanten zu wissen, welche Organisationen als verfassungsfeindlich gelten.“

Und das glauben wir natürlich. Merkwürdigerweise wird bei Steuervergehen nie davon ausgegangen, dass Fehler aus Unkenntnis passiert sind. Und überhaupt: Seid wann schützt Unwissenheit vor Strafe? Davon abgesehen, muss man schon sehr gutmenschlich eingestellt sein, um diesen Blödsinn zu glauben. Das sieht auch das Land Hessen so:

Das Regierungspräsidium Gießen widersprach dieser Darstellung. „Es ist weltfremd anzunehmen, dass jemand, der sein Leben in den Dienst eines Vereins stellt, nicht mitbekommt, dass über diesen Verein diskutiert und er beobachtet wird“, teilte ein Behördensprecher mit.

Innenminister Volker Bouffier (CDU) äußerte sich „erstaunt“ zu dem Urteil. Es müsse möglich sein, Bürgern, die durch Täuschung oder vergleichbares Fehlverhalten die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben, diese auch wieder in einem geordneten Verfahren zu entziehen. „Ansonsten kommt dies einer Einladung gleich, sich die deutsche Staatsbürgerschaft zu erschleichen“, sagte Bouffier. Das Innenministerium prüft eine Anfechtung.

Wir sind halt ein freundliches Land. Wir nehmen jeden!

(Spürnase: Florian G.)

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