Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Zunächst die guten Nachrichten: Die Richterin im Münchner Berufungsprozess sprach mich im dritten Anklagepunkt „Gewaltdarstellung“ frei. In den Punkten vier und fünf der Sammelklage wegen angeblicher „Volksverhetzung“ aus zwei Kundgebungen der Jahre 2015 und 2016 attestierte mir die Richterin, dass ich durch meine Ausführungen vor und nach diesen beiden beanstandeten Sätze ausreichend differenziert hätte. Einzig und allein die hypothetische Annahme, dass vorbeilaufende Passanten nur jeweils einen Satz mitbekommen haben könnten, begründete den Vorwurf der angeblichen „Volksverhetzung“. Die Punkte 1 und 2 bezüglich der Anzeige der Anti-Pegida-Glockenbimmlerin Pfarrerin Hahn wegen der Veröffentlichung ihres Fotos und einer vermeintlichen „Beleidigung“ in meinem PI-NEWS-Artikel hatte die Staatsanwaltschaft schon vor Beginn der Berufungsverhandlung eingestellt.
Im Urteil beschränkte sich die Richterin dann auf eine Geldstrafe und revidierte damit die Haftstrafe auf Bewährung aus der ersten Instanz. Sie verhängte aber recht hohe 220 Tagessätze à 20 Euro, also insgesamt 4400 Euro. Aus seinem Studio führte Oliver Flesch mit mir ein Gespräch im Landgericht (Video oben) kurz vor und nach der Urteilsverkündung.
Der Freispruch in Bezug auf die Gewaltdarstellung beruhte auf der Tatsache, dass ich mich in meinem Artikel über die Köpfung der beiden skandinavischen Touristinnen durch IS-Terroristen in Marokko klar gegen diese grausame Tötung ausgesprochen hätte. Sinn und Zweck aus meiner Sicht war auch eindeutig der warnende Aspekt, dass sich Frauen nicht in entlegene Gebiete islamischer Länder begeben sollten, schon gar nicht leicht bekleidet.
Bereits ein halbes Jahr nach diesem barbarischen Vorfall zeigte die Androhung der Köpfung von drei leichtbekleideten Belgierinnen durch einen marokkanischen Grundschullehrer, dass es sich hierbei keinesfalls um einen der vielbeschworenen „Einzelfälle“ handelte, sondern eine grundsätzliche Erscheinung des Politischen Islams darstellt.
Die Köpfung von sogenannten „Ungläubigen“ ist an zwei Stellen im Koran als klarer Befehl Allahs festgehalten (47:4 und 8:12). Dies muss umfassend kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, um letztlich an islamische Autoritäten die Forderung zu stellen, diese barbarischen Anweisungen mitsamt des gesamten Politischen Islams für ungültig zu erklären. Dazu muss es ein Aufrütteln geben, wozu das Köpfungsvideo aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten kann.
Meine Verurteilung am Donnerstag beruhte einzig und allein auf dem Vorwurf, dass ich in zwei isoliert herausgepickten Sätzen der beiden Kundgebungen am 17.7.15 und 29.10.16 für ein vorbeigehendes Laufpublikum möglicherweise Volksverhetzung betrieben hätte. Nachdem wir am Donnerstag Videos der beiden Kundgebungen angesehen hatten, billigte mir die Richterin zu, dass ich vor und nach diesen beiden beanstandeten Sätzen ausführlich differenziert habe. Meine grundsätzliche Position, dass sich meine Kritik an den Politischen Islam, aber nicht an Moslems richtet, ist darin klar und deutlich zum Ausdruck gekommen. Bei beiden Veranstaltungen habe ich selbstverständlich auch mit Moslems intensiv diskutiert.
Man muss sich auch vor Augen halten, dass diese Anzeige wegen „Volksverhetzung“ von einem in Dresden lebenden Libyer stammt, der mir seit 2011 ganz offensichtlich Rache geschworen hat. Damals hatte ich ihn angezeigt, weil er mich in einem Video neben einem Affen zeigte, der seinen Arm zum Hitlergruß erhob und eine Hakenkreuzarmbinde trug. Bei der Anhörung vor der Dresdner Kripo sagte er dann aus, dass ich „auf Affenniveau“ argumentieren würde und ein „Nazi“ sei. Seitdem scannt dieser Libyer das Internet nach Videos und Artikeln von mir ab und versucht mit der Lupe bei jedem Halbsatz etwas „Verwertbares“ im juristischen Sinne finden zu können.
Ich werde zusammen mit meinem Anwalt Wolfgang Wiesheier in Revision gehen, um auch nun diese letzten beiden Anklagepunkte von ursprünglichen fünf wegzubekommen und einen kompletten Freispruch zu erhalten. Bei der Kundgebung vor dem Bayerischen Rundfunk gab es lediglich Passanten, die an der vielbelebten Arnulfstraße im Abstand von 15 Metern im rechten Winkel vorbeiliefen, also gar nicht an unserer Kundgebungsfläche vorbeikamen. Der erhebliche Straßenlärm und das Geplärre der linken Gegendemo dürften es nahezu unmöglich gemacht haben, dass ein vorbeilaufender Passant überhaupt etwas mitbekommen hat. Zudem sind die meisten Passanten dort gezielt und eilig zu dem Busbahnhof Hackerbrücke unterwegs.
Bei der Kundgebung in der Sendlingerstraße regnete es, so dass nur vereinzelte Bürger eilig vorbeihasteten. Die Interessierten standen vor unserem Pavillon und diskutierten differenziert mit mir. So bleibt es spannend, wie sich dieses Verfahren entwickelt. Bei dem Eifer der Staatsanwaltschaft, über mich das Damoklesschwert einer Haftstrafe zu hängen, ist davon auszugehen, dass sie auch in Revision geht. Stefan Bauer führte für den Deutschland-Kurier Interviews, die auch in Kürze in einer Reportage veröffentlicht werden.
Nach dem Urteil sprach ich auch mit „Europäischer Widerstand Online“ über diese Gerichtsverhandlung und gab darin einen Ausblick auf eine unfassbare Justizposse, die am 18. Februar vor dem Landgericht Nürnberg ansteht. Wegen des zum Schutz vor gewaltbereiten Linksextremisten abgedeckten KFZ-Kennzeichens unseres BPE-Mobils auf einer abgesperrten Kundgebungsfläche wird uns allen Ernstes „Kennzeichenmissbrauch“ vorgeworfen:
Weitere Gerichtsverhandlungen gegen rechtskonservative Patrioten stehen für die AfD-Politikerin Linda Amon am 13. Februar in Fürstenfeldbruck an, die vom Kandeler SPD-Bürgermeister Poß wegen einer Pressemitteilung angezeigt wurde, und für Tim Kellner am 27. Februar in Berlin, den die daueranzeigenschreibende Berliner SPD-Staatssekretärin Sawsan Chebli wegen der Bezeichnungen „Quotenmigrantin“ und „islamische Sprechpuppe“ anschwärzte.
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon.
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Jetzt sind sie auf freiem Fuß?
Jetzt sind Sie auf freiem Fuß!
Herzlichen Glückwunsch!
ich höre bei Frau Merkel
auch immer nur Schnipsel,
die ich als Volksverhetzung
des deutschen Volkes betrachte.
Muss die jetzt auch zahlen?
Glückwunsch, der Rechtsstaat lebt noch.
Stürzenberger,
Nummernschilder dürfen nicht abgedeckt sein, Biker und Roller oder auch PKW in ihre Schutzabdeckung Löcher schneiden bzw.sie ist schon vorhanden.
Ihre Verurteilung ist ein „unverzeihlicher Vorgang“.
Der „muss rückgängig gemacht werden“.
Für München schon ein fast vernünftiges Urteil. Ich hoffe in der Revision gibt es einen Freispruch. Ein schlauer Mensch hatte einmal gesagt, die Justiz in Bayern habe es schwer, da die vielen Berge den Weitblick behindern. Dies sieht man an vielen grottenschlechten Urteilen in München.
Ausgezeichnet! Alles andere wäre auch
eine Farce gewesen. Wobei es ist trotzdem eine
Sauerei. Bin froh Herr Stürzi , dass sie mit einem
blauen Auge daraus gekommen sind.
Für die Revision viel Kraft und Erfolg!
Sic itur ad astra !
@ Konservativer90 7. Februar 2020 at 11:42
Glückwunsch, der Rechtsstaat lebt noch.
Sie träumen. Die gefährlichsten Gegner der Freiheit sind zufriedene Sklaven.
So lange GEZ-Verweigerer eingesperrt werden, ist das ein Scheißstaat.
Von der MP Wahl in Thüringen haben Sie sicher nichts gehört. Weiterpennen.
Auch Sie werden es irgendwann begreifen. Hoffentlich nicht durch Kuffnucken-Folklore.
Erst mal Glückwunsch, dass die Staatsanwaltschaft gestrandet ist. Viel Glück weiterhin! Braucht man ja heutzutage vor Gericht leider.
never give up, we stand behind you!!!
Diese Richter und Staatsanwälte sind alles Typen, die auch unter den Nazis Karriere gemacht hätten.
Justizposse?
Ein Rechtsstaat benötigt unabhängige Richter, die recht, also richtig sprechen.
Jeder Richter, der wider besseren Wissens – ob aus Feigheit oder in vorauseilendem Gehorsam – falsch urteilt, spricht hingegen unrecht!
Solch ein Richter gehört somit vor Gericht!
Deutschland ist es nicht mehr Wert sich dafür auf zu opfern
dieses Land wurde durch die Lichtgestalt des Jahrtausends völlig demoliert und wird den Weg Libanons gehen
Jedoch das Urteil wird dem LIBYER vermutlich gar nicht gefallen.
Ob dieser das Urteil durchgehen lassen wird, muss abgewartet werden!
Skandalurteile und Kuscheljustiz: Untergang des Rechtsstaats? Dr. Gottfried Curio redet über den Verfall des Rechtsstaats.
https://www.youtube.com/watch?v=yVmUrqqQo-w
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Da ist wirklich was dran. Es geht abwärts.
Persönlich unterstützen kann man Michael Stürzenberger in einer Woche in Lübeck:
BPE-Kundgebung mit Michael Stürzenberger in Lübeck
14 Februar um: 12:00 – 19:00
https://paxeuropa.de/
OT
Da kann man mal wieder sehen, wie unmenschlich Abschiebungen sind…..
.
„Tödlicher A2-Unfall: 26-Jähriger lief aus der Polizeiwache auf die Fahrbahn
Die Polizei Hannover hat am Freitagmorgen neue Informationen zum tödlichen Unfall auf der Autobahn 2 bekanntgegeben. Der 26-Jährige kam demnach unmittelbar zuvor aus der dort gelegenen Wache der Autobahnpolizei und rannte direkt auf die Fahrbahn. Hintergrund ist offenbar die geplante Abschiebung des Algeriers gewesen.
Der 26-Jährige sollte abgeschoben werden und rannte offenbar deshalb aus der nahe gelegenen Autobahnpolizeiwache auf die A2 bei Garbsen.
Quelle: Christian Elsner
Hannover/Garbsen
Der 26-Jährige, der am Donnerstagabend bei Garbsen auf die Autobahn 2 gelaufen und von einem Fahrzeug erfasst wurde, kam unmittelbar zuvor aus der dort gelegenen Wache der Autobahnpolizei gerannt. Das teilten die Ermittler am Freitag mit. Hintergrund war offenbar die geplante Abschiebung des Mannes, er stammt aus Algerien. Die Beamten hatten den 26-Jährigen erst am Nachmittag festgenommen. Weshalb das Opfer unvermittelt aus dem Polizeirevier fliehen konnte und auf die A2 lief, ist derzeit noch nicht geklärt. Die Ermittlungen dazu dauern nach Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft an.
Nach Angaben der Polizeidirektion Hannover hatten Beamte den Mann gegen 17 Uhr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ausfindig gemacht. „Gegen ihn lag ein Haftbefehl zwecks Abschiebung vor“, teilt die Polizei mit. Für weitere Maßnahmen hatten ihn die Beamten vom Rastplatz Varrelheide mit zur Wache an der Raststätte Garbsen-Nord mitgenommen. „Noch während sie andauerten, rannte der 26-Jährige unvermittelt los.“ Bereits seit Donnerstagabend hatte die HAZ die Polizei mehrfach auf Informationen angesprochen, der Mann sei direkt aus dem Revier gekommen. Doch die Behörde wollte diesen Umstand zu keinem Zeitpunkt kommentieren.
Unfallfahrerin erleidet schweren Schock
Die Fahrerin eines Skoda Octavia konnte gegen 21 Uhr nicht mehr rechtzeitig ausweichen und erfasste den jungen Mann. Der 26-Jährige wurde zu Boden geschleudert und starb noch an der Unfallstelle. Die 29-jährige Skoda-Fahrerin blieb zwar körperlich unverletzt, musste nach dem tödlichen Unfall aber dennoch von einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. „Sie stand deutlich unter dem Eindruck des Geschehens“, heißt es seitens der Polizei.
Stundenlange Vollsperrung der A2
Die A2 musste nach dem tödlichen Unfall ab Hannover-Herrenhausen Richtung Westen stundenlang gesperrt werden. Der Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst war erst gegen 3.30 Uhr beendet. Bis dahin wurde der Verkehr Richtung Dortmund an der Anschlussstelle Hannover-Herrenhausen abgeleitet und unter anderem über Garbsen bis Wunstorf-Luthe zurück auf die A2 geführt.“
https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Toedlicher-A2-Unfall-bei-Garbsen-26-Jaehriger-lief-aus-der-Polizeiwache-auf-die-Fahrbahn
vorbeigehende Passanten: Die Richterin hat grundsätzlich Recht, wenn sie sagt, dass vorbeigehende Passanten Äußerungen missverstehen können, da sie eben im Vorbeigehen die Differenzierung nicht mitbekommen. Das ist per se richtig. M.E. wurde da das Recht im Folgenden von der Richterin nicht miteinander abgewogen. Auf der einen Seite wiegt die Versammlungsfreiheit, Redefreiheit, Meinungsfreiheit und was weiß ich noch, also alles Rechte aus dem Grundgesetz; ich würde sie als starke Rechte bezeichnen. Und auf der anderen Seite vorbeipassierende Fußgänger. Auf welches Recht bezieht sich der Fußgänger? Häh? Jedenfalls ist das schwächer würde ich mal sagen. Wie sieht die Waagschale der Justitia aus, wenn man das dann miteinander abwägen würde? Wiegt der Nazivorwurf so schwer? Der wurde doch sogar entkräftet und dürfte gar nicht mehr in der Waagschale liegen.
Also ich sage mal als Nichtjurist mit nur mäßigem Rechtsverständnis, dass ich das Ergebnis ohne jetzt noch Näheres zu wissen und Details und Entscheidungsgründe zu kennen, nicht nachvollziehen kann.
Erleichterung, Glückwünsche und „Daumendrück“ auch weiterhin!
Also im Grunde:
Ich rufe irgendwo: Nazi sind Scheisse…
Ein vorübergehender hört nur Nazi und dann werde ich angezeigt wegen Beleidigung?
Gehts noch?
(Im Übrigen ist man mit über 90 Tagessätzen vorbestraft… Das Teil schreit nach Berufung)
OT Weil es so gut ist
https://youtu.be/u0X3aYyDq_A
Die Wahrheit will ja keiner hören
ist halt so in Schland
Offensichtlich ist das Prinzip der Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt.
Wenn Richter aus ideologischen Gründen sich an geltendes Recht nicht mehr verpflichtet fühlen und ihren dabei freien Spielraum in der Urteilsverkündung immer mehr im Sinne von politisch gewollten Urteilen benutzen, ist dieser Staat kein Rechtsstaat mehr sondern er ist korrumpiert.
@ffmwest
Stürzenberger,
Nummernschilder dürfen nicht abgedeckt sein, Biker und Roller oder auch PKW in ihre Schutzabdeckung Löcher schneiden bzw.sie ist schon vorhanden.
Du hast den Artikel schon gelesen?
Es war nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme gegen Beschädigung, sondern der Wagen (für Plakate, Anlagen usw.) stand auch im von der Polizei für die Demo abgesperrten Raum, nahm, so gesehen, also gar nicht am Strassenverkehr teil.
Ein Journalist zeigt seinen Leser an:
https://meetingpoint-brandenburg.de/
Ch. Griebel heisst der Betreiber dieser Internetplattform. Der hat Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft geht dem Mist sogar noch nach.
Ich hatte u.a das „Deutsche Ärzteblatt“ zitiert, welches über die psychische Gesundheit von Migranten aus Afrika Auskunft gab….Ach ja, den Auftritt von Staatsminister Roth wagte ich ebenfalls zu kommentieren, indem ich Zahlen in den Raum warf.https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/staatsminister-irritiert-mit-fluechtlingszahlen-1233412210.html
Wer kennt ähnliche Fälle, wo echte Journalisten ihre „Kunden“ der Justiz zur Aburteilung ausliefern?
„möglicherweise Volksverhetzung betrieben hätte“
Ist „möglicherweise“ (im Merkelstaat) auch schon strafbar?
+++++++++++++++++
@ STÜRZENBERGER: GLÜCKWUNSCH ZUM TEILERFOLG!
Korrektur: . . . sich an geltendem Recht nicht mehr verpflichtet fühlen . . .
Das heißt dann wohl auch, wenn ich mein privates Fahrzeug im Winter auf der Straße abstelle und eine Frostschutzplane überwerfe, ich dann einen Verstoß gegen die STVO begehen, da ich dann die Nummernschilder auch abdecke. Vielleicht sollte ich dann da, wo sich die Nummernschilder befinden, Löcher rausschneiden ????!!!!
Irrenhaus ist hier noch ein bechönigender Begriff, was sich hier abspielt.
OT
Die QuallitätsJournallie läuft mit Ihrer Volksverdummung wieder zur Höchstform auf. WDR2 meldet, daß die Deutschen überdurchschnittlich zufrieden mit unserer Demokratie sind. Nämlich 37% !!! der Bundesbürger sin sehr oder einigermaßen zufrieden. Für wie blöd halten Die Ihrer Hörer. 2 von 3 Leuten sind unzufrieden.
Das ist verordnetes Gegensteuern gegen die aktuellen Ereignisse. Staatsfunk eben…
Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod? Oder doch nicht?
Jetzt bräuchte man die Unterstützung eines Germanisten.
Spekulative Hypothesen, nach denen „wer wie oder was gehört oder mitbekommen haben könnte“ stehen nicht zur Debatte und „begründen“ rein gar nichts. Insofern wäre, wenn Recht gesprochen wäre statt Recht zu beugen, bei dem vorhandenen Zweifel der Richterin „in dubio pro reo“ zu entscheiden gewesen. Die Wahrheit aber ist, daß eine Volksverhetzung im Vortrag selbst, wie dies selbst das Gericht eingeräumt hat, nirgends stattgefunden hat. Solche Urteile stinken zum Himmel und beleidigen selbst noch das Papier, auf dem sie gedruckt sind – mit Recht hat das nichts zu tun, weder in moralischem, noch in juristischem Sinne.
@Mod.
Ich freue mich, dass meine Beiträge jetzt wieder in Echtzeit erscheinen – und nicht wie zuvor deutlich zeitverzögert.
@ topas 7. Februar 2020 at 12:24
Absolut richtig was Sie schreiben.
Die Beamtenjustiz ist Teil des deutschen Beamtenregimes.
Zur Sicherung der Privilegien werden aufmüpfige Oppositionelle unterdrückt.
Das verschwurbelte Urteil ist eine Rechtsbeugung.
Die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit wird mit Füßen getreten.
Herr Stürzenberger wird, oder hat schon, Revision zur Gesamtgeldstrafe 4.400,- € einlegen. D.h., bezahlen muss er solange nicht.
Eine extra Sammlung für solche “Strafen“ braucht noch nicht ausgeführt werden. Oder?
Ansonsten reicht unsere Unstützung an Michael Stürzenberger. Sollte er wegen solchen Anklagen in Schwierigkeiten kkmmen, werden wir ihn unterstützen mit Geld, vielleicht auch Mitarbeit ( bei BPE).
Ghanaer will 2 Millionen-Lottoschein einlösen.
___________________________
Rubrik: Bunte Vielfalt !
Anscheinend hatte der Ghanaer in seinem Dorf in Afrika gehört,
daß jeder in Deutschland zum Lotto-Millionär werden kann.
Schnell reiste er nach Deutschland!
Nachdem er hier den Lottoschein ausgefüllt hatte, begab er sich zur
nächsten Bank und wollte das Geld ausgezahlt bekommen.
Dort gab man ihm aber nichts.
Darauf hin wurde der Merkel-Gast wütend:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/4496026
Hallo Herr Stürzenberger,
könnte man dem “Lybier aus Dresden“ nicht eine medizinische Untersuchung empfehlen-“er“ leidet wohl unter einer psychischen Krankheit (Verfolgung usw)?
Ihnen selber wünsche ich ALLES GUTE und danke Ihnen für das Engagement!!
Lieber Michael!
Das Urteil und den Prozeßverlauf hast du N U R deinem medialen Rückhalt zu verdanken!!!
4.000 jedes Jahr wg. „Volksverhetzung“ Verurteile haben diesen BONUS nicht… darüber sollten alle Leser mal nachdenken… ich gehöre im Übrigen zu den 4.000 ….
Stimme mit Tom62 7. Februar 2020 at 12:50 absolut überein.
Die Begründung, dass man einen zweiten Teil nicht gehört hat, ist doch haarsträubend. Damit wären Diffamierungswütigen in Zukunft keine Grenzen gesetzt. Ich denke, Herr Stürzenberger kann einer Revision gelassen entgegensehen.
Herzlichen Glückwunsch zum juristischen Teilerfolg. In der Revision kann es nur heißen: Freispruch! Persönliche Unterstützung wird immer wichtiger. Also: Gesicht zeigen, runter vom Sofa und selbst bei den BPE-Kundgebungen unterstützend dabei sein!
Am Freitag, den 14.02.2020 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Lübeck auf dem Klingenbergplatz oder
Am Samstag, 15.02.2020 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Hamburg / Gänsemarkt
Es kann doch nicht sein, dass die linken Gegendemonstranten bei BPE-Kundgebungen über den Politischen Islam oftmals in der Mehrheit sind! Wenn die Patrioten sich endlich mal genauso organisieren würden und gemeinsame Stärke und Zusammenhalt zeigen, dann wäre diese angebliche Deutungshoheit von Antifa & Co. schnell vorbei.
Vorschlag: Organisiert Mitfahrgelegenheiten und unterstützt direkt vor Ort bei den Kundgebungen.
Wenn die Richterin schlau ist und ihr Amt ernst nimmt, informiert sie sich über ihre „Delinquenten“ auch ausserhalb ihrer Akten.
Und dann ist die Dame sichlerlich auch auf den Artikel über die sechzehnjährige Französin gestolpert.
PS:
An den Weggelaufenen „The Sondosable“ kann ich mich noch gut erinnern, mit Mr. Sonderbar hatten wir hier im Kommentarbereich einige Zeit recht viel Spass.
The daily Einzelfall!
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/muenchen-vergewaltiger-faellt-ueber-graefin-her-68618938.bild.html
„Volksverhetzung“, könnte sein, dass es manche so aufgefasst haben könnten ??????? Also Urteil ohne eindeutigen Beweis! Gut dass ihr in Revision geht.
“ Otto Normalo 7. Februar 2020 at 12:15 “
Sehe ich auch so: wer nur vorüberläuft und ein paar Worte aufschnappt, daraus dann „einen juristischen Strick“ drehen will, na ja… sehr konstruiert und merkwürdig. Wenn ich an Antifa-Zusammenrottungen vorbeilaufe, habe ich auch das Gefühl, ich verstünde nur kriminelle Äußerungen sowie Aufrufe zu roher Gewalt. Kann ich die jetzt ebenso anzeigen??
Und wer bekäme in Stürzenbergers Fall eigentlich die Tagessätze? Das Gericht? Doch nicht der Lybier, oder?? Glückwunsch jedenfalls an Stürzi und auf jeden Fall in Revision gehen. So oft wie möglich.
Glückwunsch.
Weiter machen.
Was für eine Ironie…….ein lybier flieht nach Deutschland weil er „Schutz suchte “
Vor seinen glaubensgenossen. (Wobei ich mich Frage warum ein muselmann vor einem muselmann fliehen muss)? Doch nur wenn er ganove ist….denn in glaubensfragen ticken die doch alle gleich….
Dann kommt er hierhin, wird vom sozialsystem durchgepudert, auch von dem Steuergeld, dass die Leute bezahlen, die er verklagt, und reisst hier sein Maul auf….
Hätte er das doch in lybien getan, dann hätten wir ihn nicht auf der Pelle….
Stürzenberger tut mir wirklich leid, diese absurden Gerichtsmarathons hat er nicht verdient. Wir wissen ja Deutschland ist ein Linksstaat, politische Gegner, oder Leute die nachweisbare Fakten aussprechen, sollen kriminalisiert werden.
Dieses Urteil ist eine riesen Sauerei. Hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Hier hätte es nur ein Urteil geben dürfen. Freispruch in allen Punkten. Viel Kraft und Glück bei der Revision.
Eine gute Nachricht. Super!
Ich meine natürlich nur, super, dass es keine Haftstrafe gegeben hat. Die Geldstrafe ist eine Fechheit.
Ich meine natürlich nur, super, dass es keine Haftstrafe gegeben hat. Die Geldstrafe ist eine Frechheit.
Richter und Staatsanwälte sind Justizbeamte, also weisungsgebunden wie jeder Beamte. Deshalb dürfen deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle ausstellen.
Wenn der Vorwurf der „Volksverhetzung“ allein auf der hypothetischen Annahme beruht (dass vorbeilaufende Passanten nur jeweils einen Satz mitbekommen haben könnten) dann schlägst echt DREIZEHN. Was für eine ulkige Posse. Die Richterin tut ja gerade so als hätte Stürzenberger eine Art Fürsorgepflicht für alle vorbeilaufenden Zeitgenossen. So etwas gibt es nicht. Lächerlich.
Wird auch jeder Satz im Fernsehen genauso betrachtet?
Dann dürfte keine Doku über den Nationalsozialismus mehr laufen, denn beim Zappen könnte man einen Satz über/von Hitler etc. falsch verstehen.
@Stürzi-Freiheitskampf
„Im Urteil beschränkte sich die Richterin dann auf eine Geldstrafe und revidierte
damit die Haftstrafe auf Bewährung aus der ersten Instanz. Sie verhängte aber
recht hohe 220 Tagessätze à 20 Euro, also insgesamt 4400 Euro.“
Wenn man überlegt, wie viele Schwarzfahrer oder Jointraucher in den
Kommi-Knästen von Frau Merkel verrotten, da stellt sich doch die Frage:
Märtyrer drinnen oder draußen.
Medienwirksam wäre auf jeden Fall der Hungerstreik im Knast mit der
Forderung gegen Julian Assange ausgetauscht zu werden.
Das würde dich, Stürzi in die Welthistorie katapultieren.
In Deutschland hast du keine Chance mehr, siehe die
MP-Wahlen in Thüringen, die Fr. Merkel rückgängig machte.
No Pain No Gain! Nutze die hist. Chance.
Kein Einknicken! Du bist ein Held!
Es stehen viel mehr Menschen hinter dir, als du es dir
vorstellen kannst!
(Bitte MOD „Idee“ weiterleiten)
Das mit der MP-Wahl hat ja auch (obwohl nicht von mir am
letzten Montag perfekt geklappt) – Danke.
Nachtrag: Als Bundeskanzlerin Merkel in „Mitteldeutschland“
ihr Abitur machte, war ich nicht weit weg davon im besonderen
Lager Bitterfeld:
Um zu überleben, habe ich mir nach einer Woche „Gulagfeeling“
die Pulsader durchtrennt, um zu überleben, wegen der absolut
schweren Eisenbahnschwellen, die ich sonst bei Minusgraden
hätte bewegen sollen.
Und von den Wachen wurde uns erklärt, wenn jemand versuche
zu flüchten, würde er genauso im Stacheldraht verbrannt,
wie bei Adolf in den KZs.
Heute lauert nun die rote SA in Inclusion zu der Merkelregierung
darauf erneut Menschen nach dem Stalinschema zu vertreiben.
Damals war ich jung und wollte die Welt erleben.
Heute bin ich alt und werde…
Ich habe kein Krebs…Bäh
2. Zugabe:
Was diese Menschen betrifft, die nach ihren Paragraphen handeln,
so sind jene genauso betriebsblind wie ihre Vorfahren.
Jene, haben mich damals in der DDR ausgelacht, als ich damals
verurteilt wurde. Ein paar Jahre danach wollten mir dieselben
Leute bei AA & später beim Jobcenter erklären, wie der
Kapitalismus funktioniert.
Damals empfand ich nur als Repression per Amt…
Rest später….
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