Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 16. April stand der Theologe Ernst Cran in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg (Video oben, mit Interview). Grund: Er hatte in einer furiosen Rede bei Pegida Dresden am 30. November 2015 die Gefährlichkeit des Korans dargestellt und dabei klargemacht, dass ein Moslem, wenn er sich die darin enthaltenen zeitlos gültigen Tötungsbefehle des „Gottes“ Allah zu eigen macht, zu einer „tickenden Terror-Zeitbombe“ wird. Um diesen Typus eines Moslems zu definieren, erfand er den Begriff „Koraner“. In der derzeit geltenden Mainstream-Sprache werden solche Gefährder „Islamisten“ oder „Extremisten“ genannt. Aber die Richterin unterstellte, genau wie in der vorangegangenen Instanz vor dem Amtsgericht, dass Cran damit „alle Moslems“ meine.

In der Verhandlung machte sein Verteidiger hingegen klar, dass sein Mandant keinerlei Abneigung gegen Moslems oder andere Religionen habe. Er übe vielmehr eine fundamentale Kritik am Islam, der aufgrund des Befehlsbuches Koran extrem gefährlich sei und unbedingt modernisiert werden müsse. Es gebe viele Befehle, Nicht-Moslems zu töten, Frauen zu unterdrücken und Gewalt im Namen Allahs auszuüben. Der Koran schreibe auch die Tötungen einem Gott zu und suggeriere damit dem Täter eine Unschuld. Ernst Cran sei es keineswegs um alle Moslems gegangen, sondern um die Gefahren, die vom Koran ausgingen.

Anschließend wurde im Gerichtsaal das Video der Rede bei Pegida Dresden begutachtet, bei dem die beanstandete Stelle ab Minute 10:03 zu sehen ist. Das Video ist für den Verteidiger die Bestätigung, dass es hier keinesfalls um „alle Moslems“ gegangen sei, sondern um diejenigen, die dieses Buch 1:1 wörtlich auslegten, sowie den Gefahren, die daraus entstünden.

Hamed Abdel-Samad sage das Gleiche und dürfe dies auch laut erstinstanzlichem Urteil vor dem Amtsgericht. Mit der überaus seltsamen Begründung, da jener dies vor einem „anderen Publikum“ geäußert habe, daher falle dies unter die Meinungsfreiheit. Außerdem sei behauptet worden, Cran würde „alle Moslems als minderwertig einschätzen“ und „im Kern ihrer Persönlichkeit treffen“.

Dies sei falsch. Er sehe nicht alle Moslems als potentielle Attentäter an, sondern eben diejenigen, die sich mit dem Koran intensiv beschäftigten und die Dschihad-Befehle Allahs akzeptierten – eben „Koraner“. Zum Beweis führte er an, dass es im Koran 27 direkte Tötungsbefehle gebe und las die einschlägigen Koranverse 2:191, 4:98, 5:33, 8:12, 9:5, 9:111, 47:4 und 8:17 vor. Dies seien allesamt Aufrufe zu Mord und Totschlag, insbesondere an Christen.

Hamed Abdel-Samad: „Der Islam züchtet geradezu neue Terroristen“

In seiner Beweisführung zitierte der Verteidiger Abdel-Samads Aussagen bei einer öffentlichen Veranstaltung in Wien, beispielsweise dass der Islamische Staat selbstverständlich mit dem Islam zu tun habe, der neue Terroristen geradezu züchte. Die Haltung zu diesem Buch und die Vorbildstellung von Mohammed seien die großen Probleme. In 206 Koranpassagen würden der Krieg, die Gewalt, das Kämpfen und das Töten verherrlicht. Das Leben sei dort negativ besetzt. Mohammed habe Kriege geführt, köpfen lassen und von Kriegsbeute gelebt. Islam bedeute Unterwerfung unter den Willen Allahs. Alle islamischen Eroberer der Geschichte hätten sich auf Mohammed berufen, genauso wie der Islamische Staat. Dies würde auch durch den türkischstämmigen Autor Zafer Senocak aus Berlin bestätigt, der bereits 2007 in einem Artikel für die WELT feststellte, dass der Terror aus dem Herzen des Islams komme, dem Koran.

Des weiteren zitierte der Verteidiger den bekannten Islam-Aussteiger Nassim Ben Iman, der alle Moslems, die die Befehle des Korans akzeptierten, in seinem Buch „Der wahre Feind“ als potentielle Terroristen bezeichnete. Jeder Moslem habe das terroristische Gedankengut in sich, wenn er sich mit den Inhalten seiner „Religion“ auseinandersetze und könne auch jederzeit zu einem Terroristen werden. Die Denkwelt des Islams unterscheide sich völlig von der anderer Religionen. Der Koran gelte als das direkte Wort Allahs und es sei keinerlei Kritik an den „religiösen“ Inhalten gestattet. Wer sich abwende, müsse getötet werden. Wenn der Islam nicht entschärft werde, höre der Terror nie auf.

Als Beispiele für die im Rahmen der Meinungsfreiheit legitimierte Islamkritik führte der Verteidiger auch meine Freisprüche vor dem Landgericht München in den Verfahren zum „Krebsgeschwür“ und der „faschistischen Ideologie“ an.

Staatsanwalt: „Es kommt auch darauf an, wo etwas gesagt wurde“

Der Staatsanwalt konzentrierte sich in seinem Plädoyer auf die Redepassage „jeder Koraner wird zu einer tickenden Zeitbombe“. Auch er unterstellte, dass Ernst Cran damit eine Gleichsetzung mit allen Moslems vorgenommen habe, was auch die Zuhörer so aufgefasst hätten. Die gesamte religiöse Gruppe sei verächtlich gemacht worden. Die Beweisanträge spielten für ihn keine Rolle. Es gehe nur um die Frage, ob man diese eine Aussage so vornehmen dürfe. Es komme auch nicht nur darauf an, was gesagt werde, sondern auch wo. Die politische Einstellung von Pegida sei klar: „Wir sind das Volk“ – die anderen nicht, was auch mit den Rufen „Abschieben“ und „Widerstand“ dokumentiert werde.

Der Angeklagte habe bewusst provozieren wollen und seine Missachtung ausgedrückt, indem er Moslems als minderwertige Menschen zweiter Klasse dargestellt habe. Mit der Bezeichnung „potentielle Terroristen“ habe er sie im Kern ihrer Persönlichkeit angegriffen und jedem Koraner so das Menschsein abgesprochen.

Durch die Rede sei auch der Frieden gestört worden, was durch den Ruf „Merkel muss weg“ unterstrichen werde. Cran habe Hass, Gewalt und Abneigung gegen Gruppen geschürt, so dass der §130 des Strafgesetzbuches „Volksverhetzung“ klar erfüllt und das Urteil der ersten Instanz sachgerecht sei.

Ernst Cran: „Das Koranertum ist eine existentielle Gefahr“

Ernst Cran bekräftigte in seinem letzten Wort, dass ein Koraner für ihn ein fleischgewordener Koran sei, ein Lebewesen, das dieses Buch zu seinem Lebendigsein mache. Damit sei nicht jeder Moslem gemeint, denn es beschäftige sich keineswegs jeder Moslem mit dem Koran. Er kenne dieses Buch genau und registriere, was in der Welt passiere. Als Theologe, der über Religionen genau Bescheid wisse und ihre Geschichte kenne, sowie als Bürger und interessierter Mensch wolle er vor dem Koran und dem Koranertum als existentieller Gefahr warnen.

Richterin: „Mit dem Begriff Koraner ist die gesamte religiöse Gruppe gemeint“

Trotz all dieser Fakten und Argumente verurteilte die Richterin Ernst Cran erneut wegen „Volksverhetzung“. Sie behauptete, dass mit dem Begriff „Koraner“ die gesamte religiöse Gruppe gemeint sei, da der Koran den Moslem definiere. Zudem seien die Gesamtumstände zu berücksichtigen. Das Publikum bei Pegida Dresden habe es so aufgefasst, dass alle Moslems gemeint seien, was auch durch die Forderung „keine Islamisierung“ bestätigt werde. Cran meine, dass es keine gemäßigten Koraner gebe und habe damit keine Differenzierung vorgenommen. Im Pegida-Rahmen sei es klar, dass alle Moslems gemeint seien, die durch die Beschimpfung „tickende Terror-Zeitbomben“ verächtlich gemacht worden seien. Cran würde unterstellen, dass sie alle potentielle Attentäter seien und mache sie damit zu Unpersonen. Die Rufe „Wir sind das Volk“ und „Abschieben“ drückten aus, dass die anderen nicht dazugehörten. Damit sei der öffentliche Frieden gestört, zumal die Bevölkerung derzeit für die Themen „Fremdenfeindlichkeit“ und „Islam“ sensibilisiert sei.

Der Artikel 5 „Meinungsfreiheit“ unterliege Grenzen. Hier handele es sich um einen Gesetzesverstoß. Die vorgetragenen Suren stimmten zwar, aber das rechtfertige nicht diese Äußerung. Die Meinungen der anderen aufgeführten Personen seien unerheblich. Da die Rede schon einige Zeit zurückliege, reduziere sie die Strafe statt 95 auf 90 Tagessätze à 35 Euro, also insgesamt 3150 Euro.

Die Einstellung der Richterin wurde auch durch die von ihr angeordnete Maßnahme deutlich, für die Prozessbesucher eine zweite Sicherheitsschleuse vor dem Gerichtssaal aufbauen zu lassen. Dies erinnerte fatal an die ganz offensichtlich schwer linksdrehende Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die bei meinem denkwürdigen Hakenkreuz-Islamfaschismus-Prozess am 18. August 2017 ebenfalls eine solche Extra-Schleuse anbringen ließ, um alle Besucher ein zweites Mal durchleuchten zu lassen und damit in gewisser Weise auch zu kriminalisieren. Gegenstände wie Halsketten, Ringe, Geldbeutel, Smartphones, Stifte etc. musste man bei den Justizbeamten abgeben und es wurden sogar die Ausweise aller Besucher kopiert. Ich selbst musste alle mitgebrachten Unterlagen meinem Anwalt übergeben. Nicht einmal meinen Kuli zur Dokumentation der Verhandlung hätte ich nach dieser krassen Anordnung behalten dürfen, was ich dann aber durch energischen Protest ändern konnte.

Revision bereits beantragt

Ernst Cran geht mit seinem Verteidiger selbstverständlich in Revision. PI-NEWS bleibt an diesem Fall selbstverständlich dran, da er für die öffentliche Islamkritik eine fundamentale Bedeutung hat. Parallel muss er sich auch noch in einem ähnlichen Verfahren in München verantworten. In einer Rede bei Pegida – das Original – hatte er am 28.4.2018 auf dem Münchner Marienplatz auch über die „Koraner“ gesprochen. Vor dem Amtsgericht München wurde er dafür am 12. März ebenfalls wegen „Volksverhetzung“ zu 120 Tagessätzen à 30 Euro, also insgesamt 3600 Euro, verurteilt. Die Berufung läuft. Der Staatsanwalt – übrigens der gleiche, der kürzlich den dauerbeleidigenden, menschenverachtenden und spuckenden moslemischen „Flüchtling“ aus Afghanistan mit Samthandschuhen anfasste – hatte sogar 140 Tagessätze gefordert. Die Nürnberger Nachrichten berichteten über die Gerichtsverhandlung:

Der Zeitungsartikel der Nürnberger Nachrichten über die Cran-Verurteilung.

Insgesamt belaufen sich alle derzeit gegen Cran laufenden Verfahren auf 10.500 Euro. Die Staatsmacht will ihn ganz offensichtlich mundtot machen.

Der „grobe Pope“

Ernst Cran war in den Jahren 2015 bis 2017 ein wichtiger Bestandteil der Pegida-Bewegung. Mit seinen inhaltsvollen Reden und kreativen Texten, die er auch häufig mit der Gitarre vortrug, begeisterte er das Publikum. Schon 1997 hat er zusammen mit der Band „Die groben Popen“ und dem frechen Musikvideo „Iss Brot, trink Wein“, das bei VIVA gespielt und in der Sunday Times, dem Spiegel sowie der taz besprochen wurde, Furore gemacht. Die immense Empörungsmaschinerie der politisch korrekten Realitätsverweigerer führte auch dazu, dass er seinen Posten als Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Trauerredner verlor.

Grundsätzliche Meinungsunterschiede seit 2018

Leider haben sich die Wege zwischen Pegida und Ernst Cran im Jahr 2018 getrennt, was mit seiner kompromisslosen Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit zusammenhängt. Dies führte ihn zu Veranstaltungen, bei denen Personen auftraten, deren national-sozialistische Überzeugungen fundamental den Grundsätzen der am längsten zusammenhängend demonstrierenden Bürgerbewegung in der Geschichte Europas widerspricht, so dass derzeit eine Zusammenarbeit mit ihm nicht möglich ist. Trotz wiederholter eindringlicher Warnungen seitens Pegida ließ er sich nicht von diesem Weg abbringen. Ernst ist zwar kein National-Sozialist, was er auch in seiner Dresdner Rede klarstellte:

„Faschisten raus. Nazis raus. Unser Land hat in den letzten Jahrzehnten schon zwei Diktaturen überstanden: Die Diktatur der Arier. Und hier im Osten die Diktatur der Prolet-Arier. Wir brauchen keine dritte Diktatur der Schari-Arier.“

Ihm war aber nicht klarzumachen, dass er durch seine Teilnahme an Veranstaltungen mit National-Sozialisten auch mit deren Überzeugungen in Verbindung gebracht wird. Für alle Kundgebungen der patriotisch-konservativ-demokratischen Bürgerbewegungen gilt die strikte Trennung von Personen mit NS-Gedankengut. Als Journalist berichte ich aber natürlich trotzdem über diese Gerichtsverfahren, denn Ernst Cran und damit auch der islamkritischen Bewegung insgesamt wird hier vom Justiz-Apparat großes Unrecht zugefügt.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon.

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141 KOMMENTARE

  1. Aber die Richterin unterstellte, genau wie in der vorangegangenen Instanz vor dem Amtsgericht, dass Cran damit „alle Moslems“ meine.

    ——————————
    Ja, diese Aussage ist doch der Beweis, das die Justiz doch nicht so blöd ist, wie sie tut !

  2. Wehe wehe wenn ein Deutscher immun gegen die Staatliche Gehirnwäsche und Umerziehung der Altparteien ist, dann schlägt die Diktatur Justiz zu.

  3. Seltsamerweise ist es keine Volksverhetzung, den Deutschen zu unterstellen, sie seien (potenzielle) Nazis oder Rechtsextremisten.

  4. Wo bleibt denn da die Solidarität unter Rechten? Es gibt in unseren Reihen doch ganz sicher Kameraden, für die die Begleichung solcher Strafen ein Klacks wäre. Auch wenn dies anonym geregelt würde, wäre dies ein starkes Zeichen des Kampfeswillens.

  5. Muss man sich merken. ….
    Dass Religion gleichgesetzt wird mit Volk.
    Evangelisten sind ein Volk.
    Katholiken sind ein Volk,
    Buddisten sind ein Volk…..

    über diese andere Religion schreibe ich lieber nichts mehr, da ich nicht von deren Inquisition verfolgt und abgeurteilt werden möchte.

    Hiermit läutere ich und bekenne, dass ich niemals mehr etwas negativ über diese Religion sagen und schreiben werde.
    Gut dass ich in Pension bin und demnächst dieses Land verlassen werde….

  6. Die Wahrheit wird im Merkelland nicht gerne gehört, wir faffen das ! aber zu welchem Preis ?
    Raub-Mord-Landnahme- Autokorsos- Vergewaltigungen- Ehrenmorde-unsicher Zonen -Shitholes usw.
    Für Deutsche ist keine Geld da, siehe unsere Strassen-Brücken-Rentner- marode Infrastruktur usw.
    aber 87 % wollen es so . Die Deutschen Lemminge laufen ihren Schlächtern mit Teddybären entgegen. Wie blöd sind die Leute einst das Volk der Dichter und Denker.
    DEUTSCHLAND HAT FERTIG !

  7. Gibt es eine Kontonummer auf die man für den Ernst was überweisen kann?

    Hoffentlich wird es eine höhere Instanz anders sehen.

    Meiner Meinung nach hat E.C. sich nichts zu Schulden kommen lassen.

  8. „Durch die Rede sei auch der Frieden gestört worden, was durch den Ruf „Merkel muss weg“ unterstrichen werde.“

    Wer die geliebte Führerin nicht liebt, gefährdet den Frieden. Das wird ja immer besser!

  9. Wie man im Netz nachlesen kann,
    heißen die Kinder der Goetheschule
    in Bremerhaven (Stadtmitte):

    Adam, Ali, Amina, Angelie, Armando, Elaina, Emir Baran, Fabian, Finya, Issa Ömer, Jean, Mehmetcan, Mert, Nhi, Nisa, Rana, Zahra, Zhannat *

    Asuela, Cinar, Danny, Daris, Dilara, Ela Nur, Emma, Iyad, Jason, Jona, Kiana, Leandro, Levon, Louis, Marlon, Martim, Mia, Mirac, Naithan, Noel, Qabeel Syed, Stila, Süheyla *

    Aliya, Akhmad, Arda, Aylis, Ben, Bozhidar, Damian, Damlanur, Emma, Ibrahim, Kayah, Leandro, Leni, Luna, Marlene, Marley, Maryam, Melek Alishya, Phil, Rama, Savir *

    Aia, Angelino, Batuhan, Berkan, Bozan, Burchin, Celine, Emre, Feenja, Finja, Kanojh, Lilav, Malik, Max, Negar, Parisa, Rasul, Sammy, Sarah, Silas, Sipan, Talia, Unisa, Yvonne *

    Die Namen der Messerstecher im Saarland lauten:

    Michael (24 Fälle), Daniel (22 Fälle), Andreas (20 Fälle), Sascha (15 Fälle), Thomas (14 Fälle), Christian (13 Fälle), Kevin (13 Fälle), Manuel (13 Fälle), Patrick (13 Fälle),
    David (12 Fälle), Jens (12 Fälle), Justin (11 Fälle) und Sven (11 Fälle).

    Stefan, Peter, Torsten, Matthias, Volker, Bernd und Carsten fehlen, ebenso Jan, Tobias, Benjamin, Torben
    und Florian.

  10. Solche Gräben aufzureißen, gefällt mir nicht. Es gab auch schon Freisprüche für ähnliche Aussagen. Eine homogene Richterschaft gibt es nicht.

  11. Ach ja….. sind das jetzt schon die Nürnberger Inquisitionsprozesse der M.Brüderschaft

  12. advokat 28. April 2019 at 12:31

    Meine Aussage bezog sich auf den Post von Gauckler, vergessen dazuzuschreiben.

  13. @ Ihab Kaharem -Nazi- 28. April 2019 at 12:29

    Finja, Yvonne, Louis, Marlon, Luna, Marlene, Max, Mia, Adam, Danny und Leni sind wohl Kinder von der Minderheit der Deutschen (11 Stück) auf der Goetheschule in Bremen.

  14. Weiß man wo das Haus der Richterin wohnt? Ich bin kein Moslem, aber ich werde mal einen fragen.

  15. Nicht ausser acht gelassen weeden darf, dass man ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt, somit einen Eintrag ins Führunszeugnis bekommt. Für einige ist das z.B, das berufliche AUS, bzw. keine Chance auf Anstellung.
    Dies ist für mich schwerwiegender als die Tagessätze ansich!

    „Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft. “
    https://www.fachanwalt.de/ratgeber/ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft

    Meine Meinung

  16. Auch ein durchschnittlich verständiger Laie ist in der Lage, den Äußerungen des Islamsachverständigen zu folgen, nur diese beiden Einserjuristen geben vor, es nicht zu können. Zwei weitere Kandidaten, die in wenigen Jahren wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger aus dem Richteramt bzw. der Staatsanwaltschaft entfernt werden unter Verlust der Anwaltszulassung und sämtlicher Pensionsansprüche, und die außerdem aus ihrem Privatvermögen den zu Unrecht Verurteilten Schadenersatz leisten müssen. Eine der leichteren Übungen, wenn es soweit ist.

  17. Man kann nur hoffen das diese sogenannten Richter und Staatsanwälte sich auch eines tages vor Gericht verantworten dürfen.

  18. Zeigt mir nur ein einziges Land auf diesem Planeten wo Moslems in friedlicher Coexistenz mit anderen Religionsgemeinschaften leben.
    Und weiter ist es doch ein nicht leugbarer Fakt, dass es überall auf der Welt Unfrieden mit Moslems gibt. Dies geschieht alles im Namen Allahs. Keine andere Weltreligion ist so kriegerisch wie der Islam. Zählt doch mal die vielen Toten welche durch Anschläge täglich dieser militanten Religion zum Opfer fallen. Wenn dann noch willfährige Unterstützer aus unseren eigenen Reihen diese brutale Masse unterstützen, ja sogar in den Arsch kriechen, dann weiß man wie es um unsere Zukunft steht.

  19. Man kann von diesen Köterrassen-Richtern und Köterrassen-Politikern doch nichts anderes erwarten. Köterrasse ist ein gerichtlich geschützter Begriff und darf für Deutsche verwendet werden. Richter und Politiker sind auch Deutsche. Also ist das keine Beleidigung und auch nicht strafbar.

  20. Sascha Adamek: Den Kampf gegen unsere Freiheit finanzieren wir selbst

    Der radikale Islamismus sieht sich als Todfeind des Westens und seiner Lebensweise. Unglaublich ist es daher, wie bedenkenlos deutsche Unternehmen, Verbände und Politiker mit Vertretern dieser Weltanschauung gemeinsame Sache machen. Deutschland betreibt Handel mit Staaten wie Iran, Katar, SA, usw., deren Rechtssystem überwiegend auf der Scharia beruht. Den Kampf gegen unsere Freiheit finanzieren wir dadurch selbst mit.

    https://youtu.be/nTcDwfHGAzs

  21. @ Rolf Ziegler 28. April 2019 at 12:49

    Super, hoffe der Weber wird dann nicht Junckers Nachfolger!
    Das wäre noch ein schönes Kuckucksei der Briten ins Nest der Kommunisten der EU bevor sie
    mit dem BREXIT die Fliege machen.

    Weber: „Es ist unser Europa und wir lassen es uns von niemandem wegnehmen“! – Video
    Außerdem ist an Weber gar nichts christlich, das hat Orban schon gesagt.

    https://de.euronews.com/2019/04/27/cdu-csu-europawahlkampf

  22. „Die Staatsmacht will ihn ganz offensichtlich mundtot machen.“

    Falsch, richtig müsste es lauten „Die Staatsmacht WIRD ihn ganz offensichtlich mundtot machen.“

    MICH hat der „Staat“ schon mundtot gemacht und viele andere Bürger -über die PI bewußt schweigt- ebenso! Der Staat wird nämlich AUF JEDEN FALL ein Urteil sprechen… Grund ist die hoheitliche „Meinung“ an den Gerichten welche nämlich Ankläger + Richter gleichermaßen haben. Es gibt bekanntlich KEINE Gewaltenteilung in Deutschland.

    Und DANACH wird folgendes passieren:

    der Verurteilte wird WIEDER angeklagt. Problem in dem kommenden Prozess (ebenso wie bei mir…) ist dann das der „Angeklagte einschlägig vorbestraft“ sein wird… alles klar???

  23. @ Rolf Ziegler 28. April 2019 at 12:49

    Französische Euronews: Orban attackiert Juncker und Weber!

    Orban: Die Situation sieht so aus, dass führende Politiker in Brüssel eine Interessensgruppe gebildet haben, um die christliche europäische Kultur auszulöschen. Es sei kein Geheimnis, dass die Migranten benutzt werden um das Christentum auf diesem Kontinent zu zerstören.

    https://fr.euronews.com/video/2019/04/05/europeennes-orban-lance-sa-campagne-en-attaquant-weber-et-juncker

  24. „Die vorgetragenen Suren stimmten zwar, aber das rechtfertige nicht diese Äußerung!“
    Somit wird das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe gestellt! Meinungen dürfen nur Muslime, Linke und Blödies-90 haben, denn alle die ihr Denkvermögen einsetzen sind natürlich, nach diesem Urteil Hetzer, weil sie die vereinfachte Wahrheit benutzen und nicht den einheitlich jubelten Grünsprech von friedlichen Islam.

  25. Die deutsche Justiz ist ein Phänomen.

    Offensichtlich hat sie aus der NS-Zeit nichts gelernt und Juristen in der DDR mussten im sozialistischen System arbeiten. das aber mussten Juristen in der Rheinischen BRD nicht. Weder in der Ausbildung an den Hochschulen noch im Berufsalltag. Es wiegt schwer, wenn es augenscheinlich ausreichend viele Geister in ihren Reihen gibt, die mit dem Grundgesetz und dem realen Leben nicht viel anfangen können.

    Wenn eine abermalige Wende gelingen sollte, das ist zu hoffen, werden die Aufrechten & Patrioten viel zu tun haben, um die Staatsgewalten von solchen Subjekten zu befreien.

  26. Für eine Demokratie wäre der Straftatbestand des Hochverrats, den dieses Gericht eindeutig begangen hat, wichtiger als der Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Straftatbestand der Volksverhetzung wurde meiner Meinung nach erfunden um die Demokratie einzuschränken und ist ganz klar demokratiefeindlich .

  27. @ Freya- 28. April 2019 at 12:46

    Das sind meist islamische Kinder. Genau das, was wir nicht brauchen.

  28. Diese für einen freien Menschen sich darstellende Art der Rechtssprechung in der BRD beruht auf zwei mit den Prinzipien des Völkerrechts und dem Grundverständnis demokratischen, zivilisierten Rechts unvereinbaren Tatsachen. Die BRD ist kein Staat, sondern das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (GG) der noch immer im Hintergrund rechtswirksam vorhandenen drei Besatzungsmächte. Es gibt nach wie vor keinen Friedensvertrag. Deshalb sind BRD-Gerichte keine Staatsgerichte (§ 15 GVG ist weggefallen). Des Weiteren ist § 130 StGB Sonderstrafrecht und mit den freiheitlichen Prinzipien eines Rechtsstaates wie auch dem des Völkerrechts unvereinbar.

  29. Die gegenwärtige deutsche Justiz ist vollkommen vermerkelt.
    Ist aber sicher nichts Neues.
    Schon immer unterwarf sich die deutscheJustiz der aktuellen Politik.

  30. @ Freya- 28. April 2019 at 13:07

    Letztes Jahr war es Volksverhetzung. Erst ging es um eine Stadt, dann gegen Sachsen und anschließend gegen alle im Osten. Nur weil es Proteste gegen islamische Messerstecher gab.

  31. Das erschreckendste an den ganzen ist ja, welche Mächte es in Deutschland mittlerweile geben muss, dass das Gericht zu so einem rechtsbeugenden Urteil gebracht wird. Was ist das für eine Macht, die Staatsanwalt und Richterin fürchten? Ist es der Islamterror, durch den sie eingeschüchtert werden? Ist es der Terror der Antifa, den sie fürchten, falls sie einen patriotisch und freiheitlich gesinnten Aktivisten nicht hart verurteilen? Fürchten sie die deutschenfeindlichen Medien? Dass sie von denen ins Visier genommen werden. Jedenfalls scheinen sie keine Angst davor zu haben, dass wir Deutsche irgendwann wieder Herr im eigenen Land werden und sie sich dann verantworten müssen.

  32. Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, dann frage dich, wen du nicht kritisieren darfst!

  33. Man sollte es den Gerichten auch nicht allzu schwer machen und entsprechende Worte kritisch abwägen. Wenn man will, kann durchaus der Eindruck entstehen, daß die zur Diskussion stehende Ausdrucksweise alle Mohammedaner meint. Und das ist in der Realität eben nicht der Fall. Es gibt gläubige Mohammedaner, die den Koran für heilig halten, alle seine Gesetze erfüllen und trotzdem nicht gegen die Menschlichkeit handeln, eine Hadsch machen, fasten und ihre täglichen Gebete auf dem Teppich verrichten und trotzdem weit davon entfernt sind, Nichtmohammedanern ein Leid anzutun.

    Andererseits birgt der Islam natürlich im Keim eine Gefährlichkeit, und im Ernstfall werden sich viele eingewanderte Mohammedaner eben doch mehr zu ihren Glaubensbrüdern hingezogen fühlen als zu unserer toleranten und sich demokratisch nennenden Gesellschaft. Das muß man kritisieren dürfen, und auch die zunehmende Islamisierung und den kompletten Umbau unserer Gesellschaft muß man kritisieren dürfen, aber wie gesagt: Die Worte sorgfältig abwägen. Es muß auch der Koran an sich kritisiert werden dürfen, aber mit der theoretischen Verurteilung von „Koranern“ sollte man nicht allzu schnell bei der Hand sein. Das würde die ohnehin schwierige Diskussion noch mehr anheizen.

  34. „Ihm war aber nicht klarzumachen, dass er durch seine Teilnahme an Veranstaltungen mit National-Sozialisten auch mit deren Überzeugungen in Verbindung gebracht wird. Für alle Kundgebungen der patriotisch-konservativ-demokratischen Bürgerbewegungen gilt die strikte Trennung von Personen mit NS-Gedankengut.“

    Im Gegensatz zu den Linken: Dort dürfen Huldigungsorgien für Mörder, Depotierer und Terroristen wie Mao, Pol Pot und der smarte Che abgehalten werden, es darf alles nichtlinke angezündet und überfallen werden – es ist ja für eine gute Sache. Die Justiz hat sich in bester Gesinnungsmanier eingereiht.

  35. .

    Betrifft: Islam; Basiswissen

    .

    1.) Islam ist politische Bewegung,

    2.) weil Moslems “Wüstenregeln der arabischen Halbinsel aus 7. Jahrhundert“ (= “Sharia“)

    3.) in HEUTIGE ZEIT und HEUTIGEN (westlichen) GESELLSCHAFTEN implantieren wollen.

    4.) Diese “blutigen Regeln“ sollen für alle gelten (also auch für Nicht-Moslems) und

    5.) sind mit unseren westlichen Wertevorstellungen und Gesetzen absolut unvereinbar.

    .
    PS: Das sind für regelmäßige PI-Leser natürlich “Basics“, aber es gibt ja immer noch neue Mitstreiter, die PI entdecken.

  36. „Heiko Maas auf Weltreise auf Kosten der Deutschen Steuerzahler

    Ohne Nutzen für Deutschland, ohne Ziel und Plan.“
    @ Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch
    Na immerhin durfte der kleine Heiko letztens neben Änschelina Jolie und der ollen vom Clooney stehen. Da hat sich Klein-Heiko gefühlt wie Bolle.
    Es ging um eine UN-Resolution gegen sexuelle Gewalt. Aber nur um eine bestimmte sexuelle Gewalt, angesichts von Kriegen. Die sexuelle Gewalt im Namen einer Friedensreligion ist anscheinend nicht so wichtig. Wie Klein-Heiko da aufgetreten ist, war erbärmlich, insbesondere hat er mit seinem katastrophalen Englisch seine Lehrerin aus dem 6. Schuljahr beschämt.
    Wahnsinn, was solche Armleuchter verdienen. Darf man nicht nachdenken drüber.

  37. Der Name der Frau Richter darf nicht mitgeteilt werden?

    Jedenfalls weiß sie jetzt Bescheid, hat vielleicht etwas dazugelernt über das mörderische Ideologie-Pamphlet „Mein K....Koran“. Möge ihr Verstand an der unausweichlichen kognitiven Dissonanz zugrunde gehen.

  38. @ joke 28. April 2019 at 13:26

    In linksextremen Parteien wie Grüne, MLPD, Linke, KPD etc. ist Hetze und Rassismus erlaubt. Natürlich nur gegen das übliche Feindbild alter weißer Mann. Islamische Migranten sidn dagegen heilig und dürfen nicht bei Fehlverhalten oder Verbrechen belangt werden.

  39. @ BenniS 28. April 2019 at 13:32

    Wo sind eigentlich die Frauenrechtsgruppen, wenn es um Gewalt und Vergewaltigungen durch Moslems geht? Ich habe da noch nichts gehört. In islamischen Ländern kann man sowas anprangern.

  40. Patrioten!

    Bei solchen Urteilen in der Justiz, muss man sich da nicht fragen ob es tatsächlich bloß eine Fata Morgana ist, falls man meint in der Ferne ein hohles Lachen aus Freislers Grab zu vernehmen?

  41. @ friedel_1830 28. April 2019 at 13:31

    Der Islam darf nicht verändert werden. Steht so im Koran drin. Im Islam sind religiöse und gesellschaftliche Gesetze drin. Daher gibt es keinen unpolitischen Islam.

  42. Durch die Rede sei auch der Frieden gestört worden, was durch den Ruf „Merkel muss weg“ unterstrichen werde.

    Das kann nicht der Ernst der Richterin sein. Entsetzlich! Wir sind nur noch einen Hauch von einer Diktatur, vom Personenkult, vom Gesslerhut-Grüßen entfernt. Wurde in Deutschland „der Frieden“ gestört, als Massen „Kohl muß weg“ oder „Birne muß weg“ riefen? Nein. Damals schienen solche Urteile undenkbar, unvorstellbar, auf immer im Giftschrank mit dem Schild „Diktatur“ eingeschlossen und der Schlüssel weggeworfen. Nun ist der Zweitschlüssel gefunden und das Monster wurde wieder freigelassen. Von Richtern, von Frauen, die einem Personenkult frönen.

    Cran habe Hass, Gewalt und Abneigung gegen Gruppen geschürt, so dass der §130 des Strafgesetzbuches „Volksverhetzung“ klar erfüllt und das Urteil der ersten Instanz sachgerecht sei.

    Der Volksverhetzungsparagraph ist längst zum Gummiparagraphen geworden, mit dem man ausschließlich gegen die eigenen Bürger vorgeht, wenn sie das tun, was ihr ureigenes, verfassungsrechtliches Recht ist: Politiker kritisieren und vor einer totalitären Ideologie warnen. Der §130 StGB der Bundesrepublik erfüllt heute die gleiche Aufgabe wie der §106 des Strafgesetzbuchs der DDR („staatsfeindliche Hetze“, zuvor „Boykotthetze“), unter dem die jegliche Opposition und fast alle explizit kritischen DDR Bürger nach Hohenschönhausen, Bautzen, ähnliche Einrichtungen wanderten.

    https://www.jugendopposition.de/lexikon/sachbegriffe/148487/staatsfeindliche-hetze-

  43. Dieses schon Moslem verseuchte Land wird von linksversifften
    Richtern und Staatsanwälten bestimmt nicht verhindert. Diese Kreaturen
    in schwarzen Roben, glauben tatsächlich, dass Sie Ihre Ideologie mit Hilfe des Islams in Deutschland und Europa durchsetzen können.
    Es sind alles astreine Nachfolger von Freisler, geben aber vor,
    unsere Demokratie zu schützen.
    Man muss sich solche Schweine aufschreiben, damit man Sie nach
    der Wende, sofort ohne jeglichen Anspruch suspendieren kann.
    Wer solche Urteile gegen hervorragende Patrioten fällt, muss wegen
    Volks- und Landesverrats verurteilt werden.

  44. Trotz wiederholter eindringlicher Warnungen seitens Pegida ließ er sich nicht von diesem Weg abbringen. Ernst ist zwar kein National-Sozialist, was er auch in seiner Dresdner Rede klarstellte:

    „Faschisten raus. Nazis raus. Unser Land hat in den letzten Jahrzehnten schon zwei Diktaturen überstanden: Die Diktatur der Arier. Und hier im Osten die Diktatur der Prolet-Arier. Wir brauchen keine dritte Diktatur der Schari-Arier.“

    Ihm war aber nicht klarzumachen, dass er durch seine Teilnahme an Veranstaltungen mit National-Sozialisten auch mit deren Überzeugungen in Verbindung gebracht wird. Für alle Kundgebungen der patriotisch-konservativ-demokratischen Bürgerbewegungen gilt die strikte Trennung von Personen mit NS-Gedankengut.

    Er hat aber verdammt nochmal recht. Es ist ein Kotau vor der linken Meinungsmafia, ihm nicht zuzugestehen diese Differenzierung selbst vorzunehmen. Ich verstehe, daß es anders wohl derzeit nicht möglich wäre, eine Bewegung wie Pegida überhaupt in der Öffentlichkeit auftreten zu lassen, aber wir sollten doch unter uns nicht vergessen lassen, was wirklich wahr ist und was der Politik geschuldet ist. Insofern gilt die Kritik also nicht ihm, dem „Wahrheits-Fundamentalisten“, sondern der verlogenen Umwelt, die es ihm und uns erschwert bis verunmöglicht über diese wichtigen Dinge zu reden.

  45. @ rasch65 28. April 2019 at 13:42

    Juristen und Beamte haben bisher jede Diktatur gestützt. Dabei ist es egal welche Richtung. Also NS-Zeit, DDR und heute in der Merkel-Diktatur.

  46. @ AFD Bundestagsfraktion
    @ AFD Landtagsfraktion-Saarland

    *************************************************************
    *************************************************************

    „Klima-Aktivistin“ Luisa Neubauer kommt am 13. Mai nach Saarbrücken zu einer Veranstaltung der Landesschülervertretung und Fridays for Future Saarland in den Räumlichkeiten der Stiftung Demokratie Saarland Europaallee 18.

    Für die Veranstaltung haben sich neben der Schülervertretung und „Fridays-Aktivisten“ auch,

    – Landeselterninitiative für Bildung
    – Gesamtelternvertretung
    – Landesjugendring
    – Stiftung Demokratie Saarland (gemeinnützig anerkannt)
    – Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien

    Die AFD werde man ganz bewusst nicht einladen, dies sei Mehrheitsmeinung der Initiatoren, wie es in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 19.04.2019 heißt

    https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/klima-aktivistin-luisa-neubauer-kommt-zu-diskussion-nach-saarbruecken_aid-38219743

    So sieht es also aus, wenn diese linksGrünen Bündnisse davon schwafeln, man müsse die AFD argumentativ stellen. Die wissen, das sie keine Argumente haben und scheuen den Diskurs.

    Dennoch hier die dringende Bitte lasst diesen ungeheuerlichen Vorgang von Ausgrenzung und Diskriminierung bitte juristisch prüfen, denn insbesondere Schüler und Eltern die politisch der AFD nahe stehen werden hier sowohl vom Gesamtelternverband und der Landesschülervertretung, sowie der Stiftung Demokratie Saarland massivausgegrenzt.

    Vor diesem Hintergrund muss auch die Gemeinnützigkeit der Stiftung Demokratie Saarland hinterfragt werden.


    Bitte diesen Vorgang den AFD-Juristen in Berlin zur Prüfung vorlegen und auch Dr. Christian Blex in Kenntnis setzen.


    @ alle Interessierten,

    bitte zahlreich zu der Veranstaltung am 13. Mai, 18 Uhr Europaallee 18 anreisen!

  47. Ich habe vor Jahren das Glück gehabt, Herrn Cran persönlich kennenlernen zu dürfen. Er hat damals als Trauerredner bei der Totenfeier und dem anschließendem Begräbnis meiner Mutter fungiert. Herr Cran ist ein äußerst sympathischer Mensch, ein brillianter Redner und eine taktvolle, sehr empathische Person. Wer ihm Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und sonstigem Mist unterstellt, hat gewaltig einen an der Klatsche.

  48. @ AFD Bundestagsfraktion
    @ AFD Landtagsfraktion-Saarland
    *************************************************************
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    „Klima-Aktivistin“ Luisa Neubauer kommt am 13. Mai nach Saarbrücken zu einer Veranstaltung der Landesschülervertretung und Fridays for Future Saarland in den Räumlichkeiten der Stiftung Demokratie Saarland Europaallee 18.

    Für die Veranstaltung haben sich neben der Schülervertretung und „Fridays-Aktivisten“ auch,

    – Landeselterninitiative für Bildung
    – Gesamtelternvertretung
    – Landesjugendring
    – Stiftung Demokratie Saarland (gemeinnützig anerkannt)
    – Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien

    Die AFD werde man ganz bewusst nicht einladen, dies sei Mehrheitsmeinung der Initiatoren, wie es in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 19.04.2019 heißt

    https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/klima-aktivistin-luisa-neubauer-kommt-zu-diskussion-nach-saarbruecken_aid-38219743

    So sieht es also aus, wenn diese linksGrünen Bündnisse davon schwafeln, man müsse die AFD argumentativ stellen. Die wissen, das sie keine Argumente haben und scheuen den Diskurs.

    Dennoch hier die dringende Bitte lasst diesen ungeheuerlichen Vorgang von Ausgrenzung und Diskriminierung bitte juristisch prüfen, denn insbesondere Schüler und Eltern die politisch der AFD nahe stehen werden hier sowohl vom Gesamtelternverband und der Landesschülervertretung, sowie der Stiftung Demokratie Saarland massivausgegrenzt.

    Vor diesem Hintergrund muss auch die Gemeinnützigkeit der Stiftung Demokratie Saarland hinterfragt werden.

    Bitte diesen Vorgang den AFD-Juristen in Berlin zur Prüfung vorlegen und auch Dr. Christian Blex in Kenntnis setzen.

    @ alle Interessierten,

    bitte zahlreich zu der Veranstaltung am 13. Mai, 18 Uhr Europaallee 18 anreisen!

    ————————————————————————————
    Hier in Bremen ist neben EU Wahlkampf auch Landtagswahlkampf. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie soviele Plakate gesehen, nicht mal annährend. Hier ist alles zugepflastert. Das witzigste ist jedoch das es nahzu keine Stände mehr gibt die allein stehen. Wie in unseren Landtagen Bundesweit und im Bundestag kann man live das Kartell auf der Strasse/innenstadt beobachten wie sie sich alle zu ein Haufen zusammenrotten. Auch das habe ich so noch nie gesehen. Das ist doch pure Angst. Die Kommunalpolitiker wissen das ihre Parteien am Ende sind. Kritik wird trotzdem nicht geäussert sondern 1:1 weiter vor sich hingeschwafelt. Ich habe auch noch nie so einfallslose und hirnverbrannte Statements auf Plakaten gesehen. Einziger Whermutstropfen, ich habe auch noch nie so wenig Menschen an deren Ständen gesehen.

  49. BenniS 28. April 2019 at 13:32
    @Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch

    – Heiko Maas bei der UNO gegen Vergewaltigungen „in Kriegsgebieten“ –

    Ich hätte den Zwerg in dem Moment gerne telepathisch-Darth-Vadermäßig erwürgt. Während sich die millionenfach nach Deutschland eingefallenen Araber, Afghanen und Afrikaner ungehemmt einzeln und im Rudel durch Deutschland vergewaltigen (vom kleinen Mädchen bis zur Greisin, die Beispiele stehen täglich in der Polizeipresse), schwingt Heiko völlig losgelöst von jeder Verantwortung dumme Reden in der Weltschwatzbude UN, diesem Mehrheitssammelsurium von islamischen und afrikanischen Despotien.

  50. Der Koran ist für jeden Moslem 1:1 auszulegen. Steht gleich am Anfang im ersten vollständigen Vers:

    Sure 2 Vers 2: Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.

  51. @ BenniS

    genau so ist es. Heiko Maas – als Außenvertretung für Deutschland.

    Es ist bezeichnend für den Zustand und das abrutschen aller Qualität in Deutschland.

    Heiko Maas schämt sich noch nicht einmal die Opfer sexueller Gewalt in Kriegsgebieten für sich zu vereinnahmen.

    Bei dem jüngsten Radio-Live Talk mit Michael Stürzenberger auf Radio 1 Deutschland rief eine Martina aus Kandel an und berichtete, dass sie Herrn Maas Links zu Internetvideos hat zukommen lassen indem Mädchen von muslimsichen Männern brutal missbraucht wurden.

    Heiko Maas hat auf die Bitte einer Prüfung noch nicht einmal reagiert.

  52. Dichter 28. April 2019 at 12:26

    Seltsamerweise ist es keine Volksverhetzung, den Deutschen zu unterstellen, sie seien (potenzielle) Nazis oder Rechtsextremisten.

    Nazis und „Rechtsextreme“ sind völlig verschieden, allein schon, weil Nazis links waren/sind.

  53. Islam zwang bereits unter Hitler Europa in die Knie – Der Führer freute sich

    „Schwarze Horden“ von aggressiven Männern, die die europäische Kultur „zerstören“, der „Alten Welt“ ihre Scharia-Regeln aufzwingen und Köpfe abschneiden wollen – so stellen europäische Rechtsextreme gewöhnlich die muslimischen Flüchtlinge dar. Dabei war der Islam einst ein lieber Freund des nationalsozialistischen Deutschlands.

    https://de.sputniknews.com/zeitungen/20180801321800238-islamisierung-europas-unter-hitler/

  54. Warum beachtet inkl. dem Autoren niemand, dass mit solchen „Gesinnungsurteilen“ ganze Existenzen zerstört werden¿
    Ab 90 Tagessätzen ist man VORBSTRAFT! Eintrag ins Führungszeugnis!
    So ein Eintrag wird erst nach 10 Jahren aus dem BUndeszentralregister gelöscht!
    https://strafrecht-eggenfelden.de/wann-werden-eintraege-im-fuehrungszeugnis-geloescht/

    Desweiteren wird dieses Urteil für evtl. spätere Urteile hinzugezogen werden…bis es irgendann z.B. heisst UNBELEHRBAR…Höchsstrafe.
    Immer liest man hier von diesen Geldstrafen…hat man nur die ungerechten Geldstrafen im Kopf. Bedenkt die Folgen! durch solche Urteile!

    Meine Meinung!

  55. Warum beachtet inkl. dem Autoren niemand, dass mit solchen „Gesinnungsurteilen“ ganze Existenzen zerstört werden¿
    Ab 90 Tagessätzen ist man VORBSTRAFT! Eintrag ins Führungszeugnis!
    So ein Eintrag wird erst nach 10 Jahren aus dem BUndeszentralregister gelöscht!
    https://strafrecht-eggenfelden.de/wann-werden-eintraege-im-fuehrungszeugnis-geloescht/

    Desweiteren wird dieses Urteil für evtl. spätere Urteile hinzugezogen werden…bis es irgendann z.B. heisst UNBELEHRBAR…Höchsstrafe.
    Immer liest man hier von diesen Geldstrafen…hat man nur die ungerechten Geldstrafen im Kopf. Bedenkt die Folgen! durch solche Urteile!

    Meine Meinung!

    ————————————————————————
    Die Bürgermeisterin von Chemnitz kennt sich mit den Grenzen der Tagessätze/Vorbestraft sehr gut aus. Für das Totfahren eines Rentners in der Fussgängerzone gab es ganu diese Grenze damit sie weiter für das System arbeiten darf/kann.

  56. Füge hinzu,
    die Richerin scheint in diesem Fall ja noch besonders gnädig gewesen zu sein, in dem sie das Urteil von 95 auf 90 Tagessätze mit einer mir fadenscheinigen Begründung runtersetzte. Sprich, dann wäre man nicht mehr vorbestraft. Warum gabs im vorherigen Urteil die seltsame Anzahl von 95 Tagessätzen, quasi ein kleines Stück über diesen besagten 90¿ Das Ziel war eindeutig dieser Eintrag ins Bundeszentralregister ( Vorstrafe )…Man hätte stattdessen ja auch 90 a 40 € nehmen können.

    Meine Meinung!

  57. Der Islam ist also ein Volk?
    Und Kritik an dieser totalitären Religion fällt unter Volksverhetzung?

    Es ist nur noch als irre zu bezeichnen, was hier in diesem Land abläuft!
    Die „Elite“ hat den Verstand verloren!

  58. Freya- 28. April 2019 at 14:12

    Islam zwang bereits unter Hitler Europa in die Knie – Der Führer freute sich
    (…)
    Dabei war der Islam einst ein lieber Freund des nationalsozialistischen Deutschlands.

    * * * * *

    Die waren nicht Freund, sondern hatten den gleichen Gegner!

  59. Tja, wie es schon immer war, in jeder Diktatur,oder sonstigen verbrecherischen Systemen,
    man kann die Kritiker,bestrafen,in Gefängnisse oder Gulags schicken,aber eines könnt ihr
    nicht,die Gedanken und Überzeugungen aus den Köpfen reissen.
    Nur weil man manche Dinge nicht sagt,weil man sie nicht sagen darf, heisst nicht,
    daß sie nicht existieren.
    Aber was lehrt uns dieses Schauprozess Urteil, es wäre das Beste, wenn jeder
    Redner,vor seiner Rede ausdrücklich darauf hinweist,daß er nicht alle meint,mit dem
    was er sagt,nur den entsprechenden Personenkreis.
    Somit dürfte er sich dann auf der sicheren,rechtlichen Seite befinden und
    einer Verfolgung durch den Staat, entgehen!
    Aber solche Urteile zeigen,wie tief dieser Staat gesunken ist,Wahrheiten werden solange
    durchleuchtet,bis man den Hauch einer Straftat hinein interpretieren kann.
    Ich hoffe,daß das OlG,dieses Urteil revidiert.

  60. Zur Erinnerung an frühere Rechtssprechung.
    Mitte der 90er Jahre stellte die Äußerung „Soldaten sind potentielle Mörder“ oder auch „Soldaten sind Mörder (Zitat Tucholsky 1931)“ keine strafbare Beleidigung dar, wenn damit „Kriegshandwerk“ und Soldatentum an sich gemeint waren und nicht einzelne Personen und Gruppen.

    Wäre demnach eine imaginäre Aussage wie etwa „Mohamedaner (Koraner?) sind potentielle Terroristen“ genauso zu behandeln? Warum ist ersteres keine Beleidigung aber zweites Hetze? Müsste nicht auch „Soldaten sind pot. Mörder“ als Hetze gewertet werden?

  61. „Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert” – Alexander Solschenizyn

  62. Freya- 28. April 2019 at 14:02

    Als ich den Hinweis auf diese Sendung gesehen hatte,
    war mir klar,wie das ablaufen wird, nehmt den linke Hackfressen,
    die Volksknete weg, gegen die sie vorgehen und du hast nur noch ein wimmerndes
    Häufchen,gescheiterter Existenzen, die sind ja noch nicht mal in der Lage sich selbst zu
    ernähren,aber schwurbeln über die große Politik und der Sozialromantik.
    Während der Deutsche Rentner,mittlerweile Flaschen sammeln muss,um sich noch
    ein Päckchen Billigtabak oder n paar Nudeln,am Monatsende leisten zu können,
    soll man den Sozialschmarotzern ein tolles Luxusleben ermöglichen, mit der Kohle,die die
    besagten Rentner mal an Steuern erwirtschaftet haben,aber weil sie keine Lobby haben,
    betteln gehen müssen, um ein nur einen halbwegs verdienten Lebensabend führen zu können.
    Aber so ist das in der heutigen Zeit, hier fallen die Horden von Glücksrittern und Sozialschmarotzer
    ein, werden umsorgt, gepampert und gepflegt,mit Kohle ,Markenklamotten und Handy überschüttet,
    und der Deutsche Rentner wandert ,z.B. nach Bulgarien aus,weil es dort noch möglich ist,
    von der Mini Rente, leben zu können!
    Das sind die Verhältnisse und Auswirkungen des Merkelsystem,in einem angeblich reichen Land,
    wobei sich,die, den Reichtum die in die Tasche stecken,
    welche auch nicht einen Euro,dazu beigetragen haben und es auch nie werden.
    Das einzig Gute an der Sendung ist, sie wird nachts um 0.20 Uhr gesendet, allerdings,
    dann schläft die arbeitsame Bevölkerung und die,die morgens auf Staatsknete liegen bleiben,
    können sich das Ganze, geifernden Blickes ,rein tun,und befriedigt im Morgengrauen,die
    Augen schliessen, der Staat wird schon für sie sorgen,sie sind ja schliesslich die Guten,in diesem
    Menschen verachtenden System!

  63. Elmsfeuer 28. April 2019 at 14:40

    Guter Hinweis. Unsere Justiz erlaubt – wenn es zur Klage kommt – per Urteil folgende Aussagen:

    – Soldaten sind Mörder (BVerfG, 10.10.1995 – 1 BvR 1476/91)
    – Deutsche sind eine Köterrasse (StA Hamburg, 22.02.2017 – 7101 Js 1051/16)
    – die Katholische Kirche ist eine Kinderfickersekte [(263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11)]

    Mit genau den gleichen Spitzfindigkeiten, mit denen sie die grundsätzlich sehr weit gefaßte „Meinungsäußerung“ von Linken und Moslems zu allem Deutschen erlaubt, verbietet sie rigoros per Urteil mit Verweis auf „Volksverhetzung“ und „Landfriedensbruch“ jegliche Aussagen zum Islam, zu Moslems, und neuerdings wohl auch zu Merkel.

    D.h.: Sie belohnt den jederzeit austickbereiten, landfriedensbrechenden Islam, indem sie ihn nicht „provoziert“; sie bestraft die Friedlichen, die den Landfrieden nicht brechen, aber auf Gefahren hinweisen. Sie unterwirft sich damit der Gewalt. Das kann man als „Rechtsstaat“ verbrämen; man kann es aber auch Angststaat oder Dhimma nennen. Die rudimentäre Rechtsillusion eingeschüchterter Mehrheiten („Ungläubige“) unter dem Islam.

  64. Die Richterin ist beknackt. Die Moslems würden dadurch zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Der Moslem sagt ganz offen das Ungläubige Menschen zweiter Klasse sind. Hat sich darüber ein Richter oder Staatsanwalt schon mal gedanken gemacht. Anscheinend nicht, denn es gilt nur den Deutschen mundtod zu machen.

  65. @Hotjefiddel

    Was der Islam ist war auch Thema des Vortrages den Professor Nagel im letzten Jahr hielt.

    Was ist der Islam?

    Zitat Nagel: „Er ist eine Religion, die das Diesseits als das fortwährend geschaffen werdende Werk einer einzigen, allmächtigen Gottheit ansieht. Grundsätzlich sind alle Menschen zur Verehrung dieser Gottheit verpflichtet. Dies geschieht vor allem durch Ritenvollzug, der der Kern der dem Menschen von Allah auferlegten Daseinsordnung ist. Im Idealfall ist das gesamte Dasein als Gottverehrung zu gestalten bzw. als Knechtsein vor Allah, wie man im schariatischen Kontext unter Verwendung derselben Wortwurzel sagt. Wie dies zu bewerkstelligen ist, kann man einem uferlosen Schrifttum entnehmen, dessen fiktiver Gewährsmann meistens oft Mohammed ist. Er ist das Vorbild schlechthin, auch für die sogenannte Höflichkeit gegen Allah, die in vielen bisweilen bizarr anmutenden Ausweitungen vom Sufismus gepflegt wird. Wir beginnen, so hoffe ich zu ahnen, was mit der zweifachen Bezeugungsformel des Islam gemeint ist: „Es gibt keinen Gott außer Allah. Mohammed ist der Gesandte und der Knecht Allahs.“

    Den Vortrag kann man auf folgender Seite herunterladen.

    https://www.maria-frieden-goettingen.de/news-liste/artikel/news-title/orientalist-und-islamwissenschaftler-professor-tilman-nagel-traegt-in-maria-frieden-vor-15723/

  66. Man darf in Deutschland ganz viel machen. Die WAHRHEIT sagen darf man aber nicht. Die Devise wird jetzt auch von Robenträgern vertreten. Da soll man noch Vertrauen in unsere Justiz haben. Ha, ha, ha.
    Wir haben 16 Bundesländer, also 16 unterschiedliche Möglichkeiten Recht zu interpretieren. LINKS – RECHTS. BGB – Sharia. Guter Anwalt – nicht so guter Anwalt. Clan Struktur – DEUTSCHE Struktur. Das ist zunächst mal der Level Amtsgericht. Das geht dann weiter auf der Ebene Landgericht. Und letztendlich kommt dann noch Brüssel. Tolle Entwicklung in unserem unterwanderten LINKEN – ROT – GRÜNEN Sammelbecken von ideologisierten Gehirnen. Der Zustand der EU – Mitgliedsländer spiegelt die seit Jahren betriebene Politik. Die EU – Wahl kommt. Prof. Meuthen, macht weiter wie bisher. Dann klapp es auch mit dem Wahlergebnis. Viel Erfolg!!

  67. Hagen von Tronje 28. April 2019 at 15:21
    Die LINKE ROT – GRÜN unterwanderte Zunft der Robenträger ist doch voll auf Linie der entsprechenden politischen Kartellparteien. Was politisch gewollt ist, wird auch umgesetzt. Dann klappt es auch mit der Weiterbeschäftigung.

  68. Hochinteressant. Der Konsul der Türkei in Chicago stellt diesen Artikel auf twitter ein.

    „Warum junge Juden Deutschland verlassen“, fragt Die Welt.

    Und die Antwort lautet:

    „Nach Ansicht von Kritikern hat es die deutsche Regierung versäumt, den zunehmenden islamisch animierten Antisemitismus im Land zu bekämpfen.“

    https://twitter.com/AcarUmut/status/1122239607217754113

  69. Namen der Schweinejustiz merken für Nurnberg 2.0
    Ganz wichtig. Von denen soll keiner sich verdrücken können wie 1989die Mauermörder.

  70. Man muss derweil bei Islamkritik tatsächlich penibel zwischen Islam und Moslems unterscheiden und nur Islam beschreiben, nie Moslems. Wir wissen natürlich, dass das Kokolores ist, aber momentan ist es nötig. Gerd Wilders sagte das schon vor 10 Jahren.

  71. Die Richterin scheint nicht nur keine Einser-Juristin zu sein, sondern hat auch Probleme, einfach deutsche Sätze juristisch einwandfrei auszulegen.

    Der Begriff “ KORANER“, auch wenn es sich um eine Wortneuschöpfung handeln dürfte, gehört in diesselbe Kategorie von Substantiven, die mittels des Suffixes -er an das Stammworrt einen Beruf oder Tätigkeit näher bestimmen. Wie z.B beim Maurer/ Maur-er, was einen Menschen bezeichnet, der im Beruf Mauern baut und gleichzeitig als Bereufsbezeichnung gilt.Lautet im Singular/Einzahl genauso wie im Plural/Mehrzahl, also der Maurer – die Maurer, der Koraner – die Koraner.Nur zur näheren Bestimmung ob Singular oder Plural, ist unbedingt die Setzung des bestimmten Artrikels im Plural/Nom. oder der Kontext von Bedeutung.

    Koraner ist also ein Mensch oder mehrere Menschen einer Gesamtmenge, die Gesamtmenge ist aber damit nicht gemeint, der sich oder die sich 1:1 an dem Inhalt des Korans orientiert bzw.orientieren.

    Für die Äußerung einer Meinung und Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit ist es sekundär, an welchem ORT eine Meinung geäußert wird, also vor einem Publikum oder vor einer PEGIDA-Versammlung. Das ist eine gendertypische Behauptung, die mit einer sorgfältigen Rechtsauslegung nicht das Geringste zu tun und widerspricht allen Prinzipien, die der Meinungsfreiheit, einer der höchsten Rechtsgüter des Grundgesetzes, zugrundeliegen.

    Dieses Urteil dieser gegenderten Richterin muß kassieret werden, weil es ein politischen Urteil ist, um gerechtfertigte Religionskritik am Islam zu sanktionieren..

  72. schinkenbraten 28. April 2019 at 13:24
    Man sollte es den Gerichten auch nicht allzu schwer machen und entsprechende Worte kritisch abwägen.
    ————–
    Das müßte heißen Man sollte es den Gerichten auch nicht allzu leicht (!) machen und entsprechende Worte kritisch abwägen.

    Begriffe brauchen im Zusammenhang mit dem Islam nicht erfunden zu werden, der Begriff „Islamismus“ reicht schon aus, die Diskussion vom Islam weg zu lenken. Islamismus und Islamisten gibt es ebenso wenig wie „Koraner“. Jeder kann den Begriff interpretieren, wie er will, Ernst Cran konnte der Richterin kein besseres Geschenk machen. Die deutsche Justiz ist dazu da, unserer kaputten Politikerkaste zu dienen, wie man an der Einschätzung von „Merkel muß weg!“ sehen kann.

    Was „Volksverhetzung“ angeht, so ist hier die „Verhetzung“ der Deutschen gemeint, nicht die der Muslime und ihrer Ummah, oder irre ich mich?

  73. Aber die Richterin unterstellte, genau wie in der vorangegangenen Instanz vor dem Amtsgericht, dass Cran damit „alle Moslems“ meine.

    So ist das mit den Richterinnen: Sie unterstellen einfach irgendwas, ohne auf die Fakten zu schauen.

    Ein gutes Beispiel, das zeigt, warum Frauen nicht ins Richteramt gehören.

  74. Fuerst 28. April 2019 at 13:11

    Die gegenwärtige deutsche Justiz ist vollkommen vermerkelt.
    Ist aber sicher nichts Neues.
    Schon immer unterwarf sich die deutscheJustiz der aktuellen Politik.

    Die Justitz ist ja auch weisungsgebunden…

  75. Wenn alles was heutzutage unter „Volksverhetzung“ fällt, schon in den 80er Jahren so gewesen wäre, hätten Franz-Josef Strauß und auch Herbert Wehner ihren ganzen Lebensabend im Gefängnis zubringen müssen…

  76. Rheintal 28. April 2019 at 16:43
    „Aber die Richterin unterstellte, genau wie in der vorangegangenen Instanz vor dem Amtsgericht, dass Cran damit „alle Moslems“ meine.

    So ist das mit den Richterinnen: Sie unterstellen einfach irgendwas, ohne auf die Fakten zu schauen.“

    Ich HOFFE, daß Cran ALLE Moslems meinte.
    Nur wo KEINE Moslems sind, gibt es keine Probleme und keinen Terror gegen „Ungläubige“.
    ALLE Moslems beziehen sich auf das Mohammed und das Koran- Machwerk, und damit sind für mich ALLE Moslems Feinde.
    Ich will ALLE Moslems in ihren Wüsten und Islam- Drecklöchern wissen, nicht hier, nicht eine(n).
    Punkt.

  77. Zitat: Der Angeklagte habe bewusst provozieren wollen und seine Missachtung ausgedrückt, indem er Moslems als minderwertige Menschen zweiter Klasse dargestellt habe.
    ————————————————————————————-

    Es hätte ausdrücken sollen, dass Moslems höherwertige Menschen 1. Klasse sind.

  78. Ein abgekartete Spiel: Richter & STA
    Wahrscheinlich werden die Juristen das Vorgehen vorher beim Mittagessen abgesprochen haben.
    Nach der Verhandlung werden die dann ein Bierchen trinken und sich Ihre Juristen-Anekdoten zum Besten geben.
    So läuft das im Rächtsstaat der BRD. Ein juristischer Zangengriff damit man sich der leidigen Akte entledigt.
    Die Beförderungsaussichten im juristischen System der BRD sind jedoch vor allem an das Anpassungsvermögen der Amtsinhaber gebunden. Wenn alles nach offizieller Vorgabe abgeurteilt wird dann gibt’s Pluspunkte für die Karriereleiter vom Gerichtspräsident.

    Die Juristen in der BRD sehen sich ohnehin als eigene Klasse. Klar unkündbar und auch sonst über allem stehend da Einser-Juristen im Staatsdienst.

    Die können Freislern solange sie wollen und solange das Regime nicht untergeht.

    Und dann auch noch in Nürnberg ! Eine Stadt deren Identität nach dem Krieg systematisch zu einem Türken-Ghetto umfunktioniert wurde, damit auch ja kein “falscher Stolz” aufkommt.

  79. „Mundtot machen“ genauso trieb es die wiener MBA22, welche in meinem Kleingarten alle Sachen auflistete als“Gefährlicher Abfall“ und somit enteignete und für diesen Besitz von „Gefährlicher Abfall“ eine Strafe von 3.200€+6.400€ verhängte und eine Ersatzfreiheitsstrafe dazu!
    Dreimalige Beschwerded beim VGH befreite mich dann von dieser ruinösen Strafe und Haft und reduzierte
    auf 30€ monatlich.
    Somit machten sich diese Roten Faschisten in Wien zu Verfassungsbrechern, wo es heißt §345ABGB “ Eigentum ist das Recht darob nach Gutdünken zu verfahren und andere davon auszuschließen“

  80. Shalom!
    Ausgerechnet „Nürnberg“!!!!!
    Da war doch was….?!
    „Volksgerichtshof“ zu Zeiten des „Vogelschiss“ in der Geschichte. Richtig!
    Die Niederbayern sind in ihrer Justiz aber gaaanz tief gesunken….
    Wird aber wohl Ganz- Deutschland betreffen. Leider.
    Diese „Empathielosen“, geschichtsunwissenden „Juristen“.
    Mich ekelt ….

  81. OT
    Inzwischen verschickt der GRÜNE OB von Tübingen, Boris Palmer, Enteignungsschreiben an Bauland-Besitzer. GRÜNE Gesinnungsterroristen machen ERNST MIT ENTEIGNUNGEN !!!.

  82. ich warte eigentlich jetzt nur noch auf die Forderung unserer interNATIONALSOZIALISTEN (Altparteien, grüne Kinderfickerpartei) zur Einführung des „blauen Sterns“ auf der Kleidung zur Kennzeichnung der „geistig zurückgebliebenen“ Elite mit einem IQ größer 120 und absolviertem Studium oder Fachausbildung.

  83. „Koraner“,
    alle, die den Koran wörtlich nehmen, seine Anleitungen befolgen,
    sind „Zeitbomben“.
    Derartiges darf man nicht sagen, es würde zu Verwerfungen führen,
    es würde „Krokodile“ aufscheuchen.
    Die Reihe der Verharmloser, Beschwichtiger, Taqiyya-Doppelzüngler ist groß.

    Dass die Richterin den Schwanz einzog, kann man nicht sagen.
    Sie ist ja eine Frau.

  84. Ich bin erschüttert und ich habe Angst. Nach der Täter Opfer Umkehr mit dem PR Desaster der Bahn, wo Palmer mehr oder weniger beschuldigt wurde ein Nazi zu sein, jetzt wieder sowas. Das erinnert stark an die Freisler oder Bucharin Urteile. Wegen des angeblichen Unterschieds zwischen Moslems und Islamisten – Frau Richterin, wie definieren Sie denn den Unterschied genau!!! – Nachrichten aus der „Zeit“, die hoffentlich aus Sicht des Gerichts (noch) nicht als rechtsextrem einzustufen ist. Dort wird von der Islamisierung in Indonesien, dem Land mit den meisten Moslems berichtet. Das läuft da gerade genau ab, wie in Afganisthan, dem Iran oder meinethalben der Türkei schon vorher. Die radikalisieren sich. Der Bürgermeister von der Hauptstadt und vermutlich der nächste Präsident Widodo berief vor 2 Jahren einen Christen in ein hohes Amt. Dieser Mann, ein Herr Ahok Purnama wurde zu mehreren Jahren Haft verurteilt wegen Blasphemie, nachdem er geäußert hatte, das Muslime die Aufforderung Christen gegenüber zu lügen im Koran NICHT WÖRTLICH nehmen sollten!

  85. Irgendwie bekomme ich das mit der Volksverhetzung nicht auf die Reihe.
    Wie oben bereits wer anfragte, um welches Volk handelt es sich¿
    Ist der Islam ein Volk¿ Gehören Moslems einem großen Volk an, wenn ja, wie heisst dieses¿
    Nenene..da stimmt hinten und vorne was nicht. Bei Vergehen dieser „Volksgruppe“ gegen Christen, Juden, Buddhisten, Hinduisten, meinetwegen auch Mormonen, Scientologen,. Zeugen Jehovas, Atheisten u. Ungläubige lasse ich da mal aussen vor, habe ich noch nie etwas von „Volksverhetzung“ gehört, geschweige denn, dass da wer für bestraft wurde.

    Mein Vorschlag wäre, der Rechtssicherheit und der Rechtsauslegung wegen. für dieses sich auf dem RECHTEN Weg befindene gläubige „Volk“ doch (wieder) einen Blasphemieparagraphen einzuführen! In Deutschland kann man ja anfangen, die EU und anschließend die UN nimmt sich das dann zum Vorbild und folgt. Dann versteht solche Urteile auch der rechtspopulistische Pöbel…
    VIelleicht wäre es der politischen Korrektheit wegen sinnvoll, das böse populistische Wort „Recht“ einfach in „Link“ umzuwandeln…Linksstaat, Linkssicherheit, Linksauslegung, etc.pp klingen doch sehr fein 🙂
    Das / die Vorgängerworte könnten man dann aus unserem Wortschatz streichen…und wer es doch benutzt, gar solche Gruppen gründet ( wie mag man dann auf Umwegen Rechtspopulisten nennen¿ Direkt Nazis vielleicht…) Rechts abbiegen kann man dann auch nicht mehr, geht nur noch links…

    Meine Meinung!

    Da fällt mir der Klamaukfilm „De Diktator“ ein…ein Diktator in einem fiktiven Staat im Orient ( Parallelen zum Iran ) Dieser verbietet dem ansässigen Volk das Wort „negativ“ zu nutzen…es darf nur noch „positiv“ gesagt werden…

    Meine Meinung!

  86. Sie wollen „die Krokodile nicht aufscheuchen“ und oder sie sind Gesinnung-„Juristen“.
    De facto betreiben sie „Krokodil-Aufzucht“.
    Krokodile bleiben ruhig, solange sie gefüttert werden.

  87. Ein Skandalurteil a la Freisler , wenn man bedenkt , was die WamS zum Terorismus seit 20/11 schreibt : 30 000 ilamistische Anschläge mit 150 000 Tote bis heute !
    Über solche Gerichte bin ich fassungslos , wenn Sie aus politischen Gründen Anklagen und Urteile fällen und dabei bewusst Tatsachen verdrehen ! Der Koran ist und bleibt die Handlungssnweisung an “ ALLE “ Moslem ! Wenn Staatsanwälte oder Richterinnen (wie meistens ) diese bewusst negieren , dann ist es ein Schandurteil aus politischen Gründen !!
    Warum erfährt man nicht die Namen dieser Staatsanwälte und Richter ??? Wo kann ich unter welchem Az. dieses Urteil und die anderen Urteile anderer Gerichte einsehen ??

  88. OT
    Folgende Organisationen In Bayern werden im Verfassungsschutzbericht des Bayer.Staatsminst. für Inneres als linksextremistischte Organistionen eingestuft:

    •Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD(AB), •Antifa-NT, •Antikapitalistische Linke München (AL-M), •Deutsche Kommunistische Partei (DKP), •Freie Deutsche Jugend (FDJ), •Interventionistische Linke (IL), •Linksjugend [`solid] Bayern, •Marxistische Jugend München (MJ), •Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), •MLPD-Jugendorganisation Rebell, •Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus, !!!!!!!!!!!! besonders aktiv in München •Rote Hilfe Ortsgr

  89. Ihab Kaharem -Nazi- 28. April 2019 at 12:29
    Die Namen der Messerstecher im Saarland lauten:

    Michael (24 Fälle), Daniel (22 Fälle), Andreas (20 Fälle), Sascha (15 Fälle), Thomas (14 Fälle), Christian (13 Fälle), Kevin (13 Fälle), Manuel (13 Fälle), Patrick (13 Fälle),
    David (12 Fälle), Jens (12 Fälle), Justin (11 Fälle) und Sven (11 Fälle).
    ——————-

    Falsch!

    Zum Hintergrund: Die im September 2018 von der Polizei vorgelegte Statistik zur Messer-Kriminalität im Saarland von Januar 2016 bis April 2018 hatte ergeben, dass bei 842 von 1201 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, bei denen ein Messer im Spiel war und der Täter anschließend ermittelt werden konnte, ein deutscher Staatsangehöriger verantwortlich war (70 Prozent).

    Die obige Namensliste gibt nur 193 von 842 Fällen wieder!

    Der Krimmellüge Statistikverdreher Christian Pfeiffer (mit 3 f) lässt grüßen.

    (1) Korrekt gelesen sagt die Statistik:

    Täter gesamt: 1201 (100%)
    Täter deutsch: 842 (70,1%)
    Täter Ausländer: 359 (29,9%)

    Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland (31.12.2017): 12,8%.

    Das bedeutet:
    — Eine Personengruppe (Ausländer) von 12,8% begeht 29,9% der genannten Straftaten.
    — Die andere Personengruppe (Deutsche) von 87,2% begeht NUR 70,1% der Straftaten.

    Frage: Welche Personengruppe ist krimineller?

    Richtig: Die Personengruppe „Ausländer“ ist krimineller, und zwar genau 2,33 Mal (29,9:12,8).

    Damit ist wieder einmal Idioten-, Merkel-, und Pfeiffer-sicher erwiesen: Auch in diesem Fall sind Ausländer mehr als doppelt so kriminell wie Deutsche!

    (2) Von der Tätergruppe „deutsch“ (842) haben 193 Deutsche Namen. Die Namen der restlichen 649 angeblich deutschen Täter wurden jedoch nicht bekanntgegeben.

    Bevölkerungsstruktur:
    (2) Deutsche mit Migrationshintergrund (30.09.2017):
    9,84 Mio. (11,9%)
    (ab 1950 zugewandert)
    — Deutsche Herkunft: 4,5 Mio
    — Türkische Herkunft: 1,32 Mio*
    — Polnische Herkunft: 1,24 Mio
    — Kasachische Herkunft: 1,2 Mio*
    — Russische Herkunft: 1,15 Mio
    — Rumänische Herkunft: 0,28 Mio
    — Sonstige Herkunft: 0,15 Mio
    D.h.: 13,4% der Migranten stammen aus der Türkei.

    Ich kann abso anhand der Bevölkerungsstruktur in Deutschland voraussagen: Mindestens 13,4% der restlichen 649 „deutschen“ Täter sind Türkischstämmig, also 87.

    Nun wäre das nicht beunruhigend, da Türkischstämmige in diesem Fall genauso kriminell wären wie Deutsche. Liegt die tatsächliche Anzahl der Türkischstämmigen Täter jedoch weit über 87 (was SEHR WAHRSCHEINLICH ist), dann wäre wieder einmal bewiesen, dass Türkischstämmige Deutsche wesentlich krimineller sind als Deutschstämmige Deutsche.

  90. Lächerlich „Koraner“ als Volk, Rasse, homogene Glaubensgruppe anzusehen.

    Macht mal Kontonummer oder PayPal.

  91. Indem das Gericht alle Besucher durch eine Schleuse schickt, unterstellt es allen, kriminell zu sein.
    Es tut also das, was sie dem Angeklagten unterstellt.

    „Wir sind das Volk“ grenzt keine anderen Menschen aus. Aber um das zu verstehen, muß man verstehen „wollen“!
    Es ist der Ruf an die Regierenden, unsere „Diener“, endlich wieder auf die zu schauen, die sie bezahlen.
    Aber gebildet zu sein bedeutet leider nicht unbedingt, daß der- oder diejenige auch klug ist.

    „Das menschliche Gehirn ist das einzige, das durch waschen schmutzig wird!“

  92. Penner 28. April 2019 at 18:44

    Ein Skandalurteil a la Freisler , wenn man bedenkt , was die WamS zum Terorismus seit 20/11 schreibt : 30 000 ilamistische Anschläge mit 150 000 Tote bis heute !
    Über solche Gerichte bin ich fassungslos

    Wo wart ihr, als eine 90-jährige wegen ihrer Geschichtsmeinung ins Gefängnis geworfen wurde?

    Wenn ihr erst aufwacht, wenn ihr selbst betroffen seid, dann ist es zu spät!

  93. #Pressekodex 12.1
    Mit Statstik kenne ich mich nicht gut aus aber es ist klar. Es sind nicht die friedlichen Mehrheiten die die Probleme machen. Es waren nicht die friedlichen Russen, nicht die friedlichen Japaner nicht die friedlichen Deutschen etc.

    Brigitte Gabriele hat das in ihrer Antwort auf die Frage einer Muslimin klar dargelegt und vorgerechnet….

    https://m.youtube.com/watch?v=ZoKP4HN55y0

    Mit deutschem Untertitel.

  94. Tolkewitzer 28. April 2019 at 19:25

    Cran bewegt sich teilweise in der Szene von Hardcore-Nazis. Da habe ich ein gewisses Verständnis, dass man gewisse Sicherheitsvorkehrungen trifft.

  95. advokat 28. April 2019 at 19:41

    Tolkewitzer 28. April 2019 at 19:25

    Cran bewegt sich teilweise in der Szene von Hardcore-Nazis. Da habe ich ein gewisses Verständnis, dass man gewisse Sicherheitsvorkehrungen trifft.

    Eben, das Gericht unterstellt unterschiedslos allen, gefährlich zu sein, auch Frauen, Opas und Omas.
    Woher soll Cran wissen, welche Moslems gefährlich sind und welche nicht. Er unterstellt also folgerichtig erst mal denjenigen, die den Koran befolgen, potentiell gefährlich zu sein.
    Das Gericht macht bei den Besuchern solche Unterscheidung nicht.

  96. Tolkewitzer 28. April 2019 at 19:49

    Das ist eine sitzungspolizeiliche Maßnahme, das kann man doch nicht vergleichen. Polizeiliche Maßnahmen sind ja gerade präventiv und leben von einer ex-ante-Einschätzung. Man wusste eben nicht, wer da kommt. Ob harmlose Pegida-Unterstützer oder eine Horde Neonazis.

  97. Auch wenn das Urteil der Richterin m. E. ganz offensichtlich Ausdruck einer politischen Justiz ist, die revidiert gehört, sollte Ernst Cran in der Zukunft seine Worte besser abwägen. Ich hatte nicht nur dieser Rede damals selbst zugehört und hatte bei dem Ausdruck „Koraner“, dem man bei ausreichender Böswilligkeit durchaus unterstellen kann, als Synonym für „alle Moslems“ zu fungieren, so etwas bereits befürchtet. Weisheit und Vorsicht sind in diesen schwierigen Zeiten Tugenden, für die man sich nicht zu schämen braucht. Sie haben auch mit dem Weichgespültsein einiger Zeitgenossen, die das damit verwechseln, nichts zu tun.

  98. Koran für Ahnungslose

    Der Überlieferung nach ist der KORAN vom arabischen Mond- und Kriegsgott Al-Lah (!!) selbst vom Himmel (= vom Mond) auf die Erde geworfen worden. Der Koran ist als direktes Wort Al-Lahs zu verstehen. Deshalb ist es Erdbewohnern verboten, den Koran zu kritisieren, weil sie damit Al-Lah kritisieren und sich klüger als dieser aufspielen würden. (https://legacy.quran.com)
    Koran, 3:2 — Allah – es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Ewig-Lebenden und Erhalter der Existenz.
    Koran, 3:3 — Er hat dir das Buch mit der Wahrheit [= Koran] herabgesandt, das zu bestätigen, was vor diesem (offenbart) war. Und Er hat (auch) zuvor die Tora und das Evangelium [= die Bibel] herabgesandt,
    Koran, 3:4 — als Rechtleitung für die Menschen. Und Er hat den Unterschied [zu Tora und Bibel im Koran] offenbart. Gewiß, diejenigen, die Allahs Zeichen verleugnen, für sie wird es strenge Strafe geben. Allah ist Allmächtig und Besitzer von Vergeltungsgewalt.
    Koran, 9:33 — Er ist es, Der Seinen Gesandten [= Mohammed] mit der Führung und der Religion der Wahrheit [= Islam] geschickt hat, um sie über alle Religionen zu erheben, auch wenn es den Götzendienern [= Juden, Christen] zuwider ist.
    Koran, 3:7 — Er ist es, Der das Buch [= Koran] zu euch herabgesandt hat. In ihm sind eindeutige Verse – sie sind der Kern des Buches (…).
    Koran, 43:3 — Wahrlich, Wir haben ihn zu einem Koran in arabischer Sprache gemacht, auf dass ihr (ihn) verstehen möget. [Mohammed (570–632 nach Christus) hielt arabisch offensichtlich für die Weltsprache.]
    Koran, 18:27 — Und verlies, was dir von der Schrift deines Herrn (= Al-Lah) eingegeben worden ist! Es gibt niemanden, der seine Worte abändern könnte.
    Koran, 2:2 — Dies ist das Buch, an dem es keinen Zweifel gibt, (es ist) eine Rechtleitung für die [Mond-]Gottesfürchtigen.
    Koran, 6:34 — Und es gibt niemand, der die Worte Allahs abändern könnte.

    Martin Luther: „Der Koran ist nicht von Gott und ist gotteslästerlich, er ist Frucht eines Planes der Finsternis zur Verführung der Menschen. Ihrer verderbten Neigungen wird hier geschmeichelt und Raum gegeben, es wird keine Veränderung zum Guten bezweckt noch bewirkt! Welche Verantwortlichkeit lädt sich dabei der Mensch auf, der an einen so schmutzigen, an Sünde liebenden, mordenden gesinnten und alles Schlechte mit dem Deckmantel der Religion zu deckenden Propheten glaubt! Das heißt ja wahrlich Gott lästern und ihn verabscheuenswert und unrein machen!“

    Aus diesem Grund ist der ISLAM nicht reformierbar:
    Koran, 4:14 — Wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den läßt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe.
    Koran, 3:100 — O die ihr glaubt, wenn ihr einer Gruppe von denen gehorcht, denen die Schrift gegeben wurde [= Juden, Christen], werden sie euch, nachdem ihr den Glauben [= Islam] (angenommen) habt, wieder zu Ungläubigen machen.
    Koran, 3:90 — Jene (aber), die ungläubig werden, nachdem sie den Glauben (angenommen) haben, und hierauf an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nicht angenommen werden, und jene sind die Irregehenden.
    Koran, 4:150 — Diejenigen, die Allah und Seine Gesandten verleugnen und zwischen Allah und Seinen Gesandten einen Unterschied machen wollen und sagen: „Wir glauben an die einen und verleugnen die anderen“, und einen Weg dazwischen einschlagen wollen,
    Koran, 4:151 — das sind die wahren Ungläubigen. Und für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet.
    Koran, 33:60 — Wenn nicht die Heuchler [= Nicht-Moslems] und diejenigen, in deren Herzen Krankheit ist, und diejenigen, die beunruhigende Gerüchte [über den Islam] verbreiten, (damit) aufhören, werden Wir dich [= jeden einzelnen Moslem] ganz gewiß gegen sie antreiben. Hierauf werden sie nur noch kurze Zeit deine Nachbarn sein.
    Koran, 2:217 — Wer aber unter euch sich von seiner Religion [= Islam] abkehrt und dann als Ungläubiger stirbt – das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und im Jenseits hinfällig werden. Sie werden Kameraden im Feuer sein und ewig darin bleiben.

    Recep Tayyip Erdogan (Präsident der Türkei): „Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam. Islam ist Islam und damit hat es sich.“ (2008)

    Eugen Abler (CDU): „Wir haben den Islam unterschätzt. 80 Prozent der Asylbewerber sind Muslime. Sie haben meist keine realistische Vorstellung von Menschenrechten, Demokratie und freiheitlicher Ordnung. Frauen sind nicht gleichberechtigt. Der Islam kennt aus seiner Heimat keine Toleranz gegen andere Religionen. Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Doch wenn es so weiter geht, gehört Deutschland in einigen Jahrzehnten zum Islam. Erdogan will die Islamisierung auch in Deutschland vorantreiben. Dabei spielen auch in Deutschland die von der Türkei unterstützten Moscheen für die Radikalisierung von Islamisten weiterhin eine zentrale Rolle. Dieser Islam ist totalitär, da er das gesamte Leben der Menschen beherrschen will. Das private wie das öffentliche und das politische. Der Islam möchte unsere Staatsform zerstören. Für ihn gibt es nur zwei Sorten von Menschen: gläubige Moslems und Ungläubige. Christen sind Ungläubige, die man laut Koran belügen, betrügen und töten darf. Ich warne ausdrücklich vor einer Verharmlosung der Islamisierung.” (Rede beim CDU-Parteitag 2016)

  99. Die (menschliche) Natur lässt sich eben nicht verbiegen!
    Frauen sollten vor Gericht vielleicht als eine Art Beisitzerin/Schöffin zugelassen werden, aber niemals als Vorsitzende. Dem weiblichen Geschlecht fehlt – bei allem Zugeständnis an Bildung und Qualifikation sowie Gleichwertigkeit – eben der eine Hauch „Freisler“ – der gnadenlos das Recht verkündet. Ohne Ansehen von „Beruf und Stand“. („Zuhälter und Clan“).

    Man erlaube mir eine gewisse Übertreibung – aber was ich hier am Gericht von „Weibern“ teilweise für Urteilsverkündigungen erlebe, das zieht mir regelmäßig die Schuhe aus.
    „Heimchen am Herd“ wäre in den meisten Fällen die bessere Berufswahl gewesen.

    Vergleichbare Zustände herrschen auch auf der Straße.
    Die „Neuen Bunten Bereicherer“ haben doch keinerlei Respekt vor unseren weiblichen Polizisten! Das ist ja nur noch lächerlich, was sich hier teilweise abspielt.
    Staatsgewalt? Unsere Werte?

    Ja, Toleranz-„Besoffenheit“ – siehe Auftritte von BRD-Kanzlerin und EU-Junker!

    DIES SIND UNSERE WERTE – UND DIE GILT ES ZU VERTEIDIGEN!

  100. HG5 28. April 2019 at 18:50
    Damit ist wieder einmal Idioten-, Merkel-, und Pfeiffer-sicher erwiesen: Auch in diesem Fall sind Ausländer mehr als doppelt so kriminell wie Deutsche!

    —————-

    Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, wenn man diese Tatsache weglügt und z.B. Türken im Glauben bestärkt, daß SIE in Deutschland die Opfer von deutschen Straftätern seien (obwohl es nachweis nicht der Fall ist!), dann kann bei denen auch kein Umdenken einsetzen.

    Und wenn es Moslems sind haben sie keine Ahnung von der Christlichen Kultur. Uns bläut man die zehn Gebote von Kind auf ein. Moslems bläut man von Kind auf ein, dass man Nicht-Moslems wegen Islam-Glaubensverweigerung straflos belügen, betrügen und umbringen kann, darf und MUSS.

    Anstatt Islam-Arschkriecherei zu betreiben, sollte man denen die zehn Gebote einbläuen und ihnen klar machen: Wer das nicht mit seinem Glauben vereinbaren kann, der hat in Deutschland nichts verloren und auch nichts zu suchen.

    Unsere Altweiber-Regierung hat schlichtweg den Verstand verloren!

  101. soweit sind wir also jetzt. Wer ei neues Wort erfindet, muss es erst beim Wahrheitsministerium zur Zulassung anmelden!
    Dieser „Richterin“ wünsche ich mal eine nächtliche Begegnung mit ein paar Koranern. Dann kann sie sich von der Richtigkeit ihres Urteils überzeugen.
    Und wenn Merkel endlich weg ist und „wir, das Volk“ wieder regieren, darf diese sich vielleicht mal rechtfertigen. In Nürnberg.

  102. Haremhab, 28.04. 13:35

    Wo sind eigentlich die Frauenrechtsgruppen, wenn es um Gewalt und Vergewaltigungen durch Moslems geht?

    Die sind genau so kleinlaut wie vor Jahren die Linksextremisten aus der Berliner Schererstraße 8, als die gegenüber neu eingezogene Türkengang mal bei ihnen „vorbeigeschaut“ und denen kurz gezeigt hat, wo „der Bartel den Most holt.“ Das linksextreme Jammern war anschließend groß.

  103. Damit wollen sie uns mundtot machen! In Zukunft wird jede Kritik am Islam und seinen Gläubigen verboten sein! Es kotzt einen nur noch, was in diesem Land geschieht!

  104. Cato 28. April 2019 at 13:23;Die ganzen Unis sind doch von vorn bis hinten und oben bis unten linksversifft.
    Dazu kommt, dass all diese Juristen (genauso wie praktisch alle anderen Geschwätzwissenschaftler und viele Journhalunken) ihr ganzes Leben lang staatlich „ali“mentiert werden. Drum sind die zu nahezu 100% ebenfalls stramm links eingestellt. Natürlich gibts ein paar wenige Ausnahmen. Die kann man normalerweise an den Fingern einer Hand abzählen und diese werden dann auch öffentlich angeprangert.

    BenniS 28. April 2019 at 13:32; Also wenn schon, dann Ex-Ollen was man derzeit so liest. Ausserdem Clooney, bekannt aus der Kaffeewerbung, aber sonst? Ich wüsste nicht einen einzigen Film, wo der mitgespielt hat und den ich gesehen hab.

    Der boese Wolf 28. April 2019 at 14:09; Ausserdem sind die Nazis bereits ausgestorben. Was man so übers 3. Reich immer wieder zu hören kriegt, war das eine extrem hierarchische Gesellschaft. Heisst, um da überhaupt was zu sagen zu haben, musste derjenige schon 30 oder älter sein. Plus der 74 Jahre seit dem Krieg komm ich auf knapp 105 Jahre. Wieviele 105 jährige wirds wohl bei uns noch geben und wer davon besucht Pegida? Selbst 95 jährige sind ähnlich selten wie Lotto Sechser.

    sakarthw14 28. April 2019 at 16:18; Die Allahwenigsten Richter sind Einser-Juristen. Einfach wegen der Reihenfolge. Die Einser werden Notare, das ist quasi die Erlaubnis zum Geld selber drucken. Die nächste Stufe wird Staatsanwalt, erst danach kommen die Richter, und die, hat die Prüfung grade noch bestanden werden das Heer an Anwälten, die uns mit allen möglichen und unmöglichen Klagen gegen alles und jeden das Leben schwer machen. Klar gibt es ein paar wenige, die trotz guter Leistungen lieber die geringere Stufe nehmen und noch viel weniger die aufsteigen. Die Masse wird aber in diese Kategorien fallen.

    HG5 28. April 2019 at 18:50; Ohne die Statistik gelesen zu haben, bezweifle ich, dass von 1200 ermittelten Tätern 70% deutsche verantwortlich sind. Wenn allein in Berlin 2000 Messerangriffe in einem jahr verzeichnet werden, dann sollen davon 1400 Deutsche sein. Gibts dort überhaupt noch soviele Deutsche?
    Oder handelts sich dabei um solche Fälle, wie den bekannten in Garching, der von Richter Götzl wegen Notwehr zu knapp 4 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Vor allem, wann immer man von einer Messerstecherei irgendwo in der Zeitung liest, kann man mit 99% Sicherheit von nem Moslem ausgehen.
    Ich trau unseren staatlichen Propagandschleudern mittlerweile alles zu. auch dass dass sie den Islamisten Mohammed in Markus oder Moritz umtaufen. Oder dass sie, falls es tatsächlich mal ein deutscher Täter ist, den mit nem Dutzend Zweitnamen versehen, die sie dann einzeln in der Statistik aufführen. Praktisch nie findet man in Berichten über nen Messerstecher eine Angabe drüber, dass der Täter Deutscher war, das ist ein recht sicheres Indisz dafür, dass er nicht deutsch war. Und selbst, wenn er mal explizit als deutsch bezeichnet wurde, dann ergaben schon einige Male unsere Nachforschungen, dass bestenfalls der Pass deutsch war. Z.B. der OEZ Massenmörder Ali Davud, der uns als Amokläufer David verkauft werden sollte. Oder der S-Bahn Mörder von Grafing, da wurde doch auch erst alles auf deutsch gefälscht.

  105. Der Paragraph zur sogenannten angeblichen Volksverhetzung ist ein politischer Todschlag-Paragraph, der – analog zum Paragraphen der Staatsfeindlichen Hetze im kollegialen Regime der DDR – einzig dazu dienen soll, die Vertreter und Äusserer politisch unliebsamer Meinungen in einer lediglich vorgeschützen, de facto nicht vorhandenen Meinungsfreiheit, kaltzustellen und mundtot zu machen. Es geht um Einschüchterung und Terror gegen Andersdenkende, kaschiert in einem pseudo-juristischen Kontext. JEDE Diktatur konstruiert eine diesbezügliche Möglichkeit, Menschen mit einer politisch nicht erlaubten Meinungsäusserung möglichst zu vernichten, sozial, beruflich, finanziell… Es ist eine moderne Form einer Verurteilung zum Tode. Menschen, zumeist Feinde der Demokratie und der Meinungsvielfalt, klagen andere Menschen an, deren Meinung sie nicht dulden wollen und staatlich installierte Feinde der Verfassung, wie etliche Staatsanwälte, Richter u.ä. vollstrecken dann quasi das Todesurteil, sie wollen Menschen mit einer anderen Meinung als der ihnen selbst anbefohlenen vernichten. Wenn das kein Faschismus ist, dann frage ich mich, was sonst…

  106. Könnt ihr das Urteil, sobald es schriftlich vorliegt, hier reinstellen? Dann können wir alle es mal auseinandernehmen.

  107. „Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, wenn man diese Tatsache weglügt und z.B. Türken im Glauben bestärkt, daß SIE in Deutschland die Opfer von deutschen Straftätern seien (obwohl es nachweis nicht der Fall ist!), dann kann bei denen auch kein Umdenken einsetzen.“
    _________________________________________________________________

    Umdenken bei Türken, Kulturbereicherern, wertvoller als Gold?
    Nach Armageddon um halb eins.
    Was Türken betrifft:
    „Die Türken haben Deutschland wieder aufgebaut“
    ((neben vielen Anderen, vor allem neben Türken) „Deuschladnm du mieses Stück Scheiße!“-Banner begleitende Claudia Roth)
    „Muslime können keinen Völkermord begehen“
    (Der Sultan)

  108. „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“-Banner…

    …inzwischen tickt die Roth etwas anders,
    darauf hingewiesen zu werden ist ihr peinlich.
    Kein Wunder, bei dem Salär des Postens eines BT-Vizes,
    auf den sie sich hochempört hatte,
    empört bei a über b, b über c, c über d, …

  109. Das Urteil hätte Roland Freisler nicht besser aussprechen können. Es wiederholt sich halt doch manches. Nichts gelernt. Was für ein Staat!

  110. Die Fragen sind doch:

    ist Cran jetzt ein politisch-
    oder ein religions- Verfolgter?

    Und wo bekommt er dann Asyl?
    Kirchenasyl oder staatliches Asyl?

  111. Schlimmer als $138 StGB ist ist die rechtliche Einführung eines Straftatbestandes “ HAßREDE“ den es nur in den angelsächsischen Ländern und in Deutschland unter Juristen und Verfassungsrechtlern nach wie vor sehr umstritten ist.Zu schwammig und vage.
    Wurde im Grunde von Heiko Maas, dem ehemaligen BMJ, gegen den Widerstand der überwiegenden Mehrheit der Juristen eingeführt.

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
    3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) 1Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

    (7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    Das Problem ist nicht dieser Paragraph, sondern die STwa und Richter, diesen Paragraphen ohne Bezug zur Rechtssprechung des BVerfG, BGH und BVerwG auszulegen.
    Die Schlüsselbegriffe sind:Störung des öffentlichen Friedens, zum Haß aufstacheln und zu Gewalt-und Willkürmaßnahmen auffordern.

    Rechtssprechung zu § 130 StGB

    BVerfG, 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08
    Wunsiedel – Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
    Zum selben Verfahren:
    BVerwG, 25.06.2008 – 6 C 21.07
    Glorifizierung von Rudolf Heß

    VGH Bayern, 26.03.2007 – 24 B 06.1894
    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum „Gedenken an Rudolf Heß“

    BVerfG, 22.06.2018 – 1 BvR 673/18
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des …

    Zum selben Verfahren:
    AG Verden, 21.11.2016 – 9 Ls 417 Js 26754/14
    Der Fall Ursula Haverbeck: Erneut Haft für Holocaust-Leugnerin

    BVerfG, 22.06.2018 – 1 BvR 2083/15
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …

    BGH, 03.05.2016 – 3 StR 449/15
    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens; …

    BGH, 30.10.2018 – 3 StR 167/18
    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige …

    BVerfG, 09.11.2011 – 1 BvR 461/08
    Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz; …
    BVerfG, 25.03.2008 – 1 BvR 1753/03
    olksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Inssgesamt gibt es dazu 716 Entscheidungen des BVerfG und BGH und BVerwG Steht überwiegend in Verbindung mit Gedankengut aus dem Dritten Reich.
    Eine Tatsachenbehauptung, auch eine überspitzte, ist keine Volksverhetzung.Die Aussichten für Ernst sind also gar nicht so schlecht.

  112. Dann wollen wir diese Justiz doch wieder mal mit einigen Koranzitaten gebührlich loben:
    „… tötet sie …“
    „… , denn sie sind schlimmer als Affen und Schweine…“
    „… Allah wird euch reichlich belohnen …“

    und was sieht der Koran für die ungläubige Dr Angela-IM-Erika Merkel vor?
    Doch sicher nur das was die Hass-und Hetzschrift Koran für alle Ungläubigen vorsieht.

  113. Das „Urteil“ entspricht der Strategie der Herrschenden – nicht nur in „Politik“, Medien, Kulturindustrie, sondern auch in der „Justiz“, die kaum weniger „unabhängig“ ist, als die „Qualitätsmedien“! -, die berechtigte Skepsis gegenüber der kollektiven Aggressionsneigung des Islam mit dem Argument der Religionsfreiheit für die individuelle Glaubensausübung der Muslime aufzulösen, wie Hans-Peter Raddatz geschrieben hat.

    Insofern werden auch Kämpfer von IS, al-Qaida und Hamas zu „Einzeltätern“ mit „traumatischen Diskriminierungserfahrungen“ (Mazyek), während die Zahl der Opfer der unausgesetzten Mordserie(n) der gepamperten „Religion des Friedens“ weltweit immer weiter steigt und steigt …

    Und ebenso die Zahl der eingeschleppten und angesiedelten Muslime, die „nun mal da sind“ (Big Mother) und den „länger hier Lebenden“ (auch Big Mother) – wozu das Staatsvolk als Souverän schwurbelmäßig relativiert wird – ungefragt vor die Nase gesetzt werden.

    Dies sollen par ordre du Mutti alle oberaffentittengeil finden, auch die lebenslange Rundumversorgung der ausgemachten Problemmigration mit ihren Negativauffälligkeiten, um bei abweichenden Positionen im ersten Schritt kriminalisiert zu werden (s. Cran), im zweiten Schritt zu Objekten der Antifa-SA und schließlich durch die Anhänger der „Religion des Friedens“ an Leib und Leben bedroht.

    Im Zuge des durch den Multikult, der die ISlamisierung euphemistisch umschreibt, propagierten „Zusammenhalts der Gesellschaft“ (die einen erbringen als Leistungs-„Normalos“ Leistungen, die im Rahmen einer linksgrünen Randgruppenförderung andere komfortabel und dauerhaft „empfangen“), werden dissidente Teile der „länger hier Lebenden“ zu Parias erklärt, stigmatisiert und schließlich zum Abschuss freigegeben.

    „Hinsichtlich der globalen Migration und ihres wirtschaftlichen Hintergrunds kann somit von einer durch die politisch-kirchlichen Eliten betriebenen Doktrin einer umfassenden Toleranz ausgegangen werden. Im Zuge der fremdkulturellen Expansion wird eher der nicht anpassungswillige oder –fähige Teil der deutschen Gesellschaft zum Paria erklärt, zum Fremdem in Glaube und Gesellschaft oder zum Rechtsradikalen, dessen Selbstbestimmungsrechte von den eigenen Eliten durch die Ideologien des multireligiösen Dialogglaubens und des fremdbestimmten Multikulturalismus außer Kraft gesetzt werden. Der Begriff des abzulehnenden ‚Fremden‘ bezeichnet immer weniger diejenigen Kräfte, die von außen zuwandern, sondern in zunehmendem Maße diejenigen, die an Resten der Eigenkultur wie christlichem Glauben, bürgerlicher Mitsprache und rationaler Objektivität festhalten.
    Daß diese Umkehrung des ‚Pariastatus‘ – als ein generell gegen die Eigenkultur gerichtetes, zwanghaftes Vexierbild – zu einer Machtbasis der neuen Eliten werden kann, erschließt sich aus den Ergebnissen dieser Untersuchung (- „Von Gott zu Allah“). So wie im religiösen Bereich das klerikale Heilsmonopol die überkommene Glaubensbasis entsorgte, so entsorgte das politische Parteienmonopol das demokratische Mitspracherecht.“
    Hans-Peter Raddatz, VON GOTT ZU ALLAH? CHRISTENTUM UND ISLAM IN DER LIBERALEN FORTSCHRITTSGESELLSCHAFT, München 2005

    Wie bescheuert – oder verzweifelt – muss man sein, wenn man dann wie Cran als Korankenner auch noch „den Nahzi“ gibt!?
    „Traumatische Diskriminierungserfahrungen“ (Mazyek) können nämlich nur die brandgefährlichen Sprenggläubigen für sich geltend machen …

  114. Aber echte Antisimiten und Hetzer, wie es gerade ein Großteil der Araber sind, dürfen Deutsche offiziell als Köterrasse bezeichnen! Solche Herabsetzungen und Beleidigungen sind dann hier legitim von der Justiz gebilligt (gewollt)…

  115. Er „habe wahrheitswidrig erklärt es würde sichbei allen Muslimen um potentielle Attentäter handeln“.

    Was bitte sehr ist daran wahrheitswidrig?

  116. Nochmas zur Richterin und ihrem Richterspruch.
    Ein durch und durch fehlerhaftes Gerichtsurteil.

    1.“ Merkel muß weg“ ist ein völlig legitime Parole auf einer Demonstration; ansonsten hätte ja schon in der Vergangenheit diePlakathalter und Rufer dieser Parole wegen Störung des öffentlichen Friednes angeklagt werden müssen. 1.FEHLER

    2.“ Wir sind das Volk „, eine legitime Parole auf einer Demonstration, die den Gegensatz zwischen den Demonstranten und der Regierung aufzeigen soll.Hat mit einer Abgerenzung zur anderen Bevölkerungenteilen oder Gruppen überhaupt nichts zu tun. 2.FEHLER
    2a.“ Abschieben “ soll nur darau fhinweisen, dass viele abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden. Defzit des Vollzugs, mangelnde Durchsetzungsfähigkeit rechtsstaatlicher Prinzipien und Hinweis auf eine nicht mehr verstehbar Politik der Regierung.
    Auch hier handelt es sich um eine legitime Parole auf einer Demo.3.FEHLER

    3.Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist für die Themen Islamisierung und Flüchtlinge sensibilisiert.
    Nur verantwortrungslose Bundespolitiker sind auf “ Fremdenfeindlichkeit “ und Schutz des “ Islams “ sensiblisiert. Verkennt die Bedeutung einer fundierten Religionskritik. 4.FEHLER

    4.“ Wenn die vorliegenden Suren stimmen, “ , kann das nicht unberücksichtigt bleiben, sondern müssen zu der geäußteren Meinung in Relation gesetzt werden. 5.FEHLER

    5.“Meinung der anderen aufgeführt Personen seinen unerheblich…“ ist arrogant, zeigt aber auch, dass man die Gefährlichkeit der Koransuren erkannt hat.Dabei ist “ unerhebelich“ mit unwichtig oder geringfügig auszulegen.Die Meinungen von Fachleuten zu einer Thematik sind aber nicht unwichtig.
    6.Fehler

    Dieser Richterin sind bei diesem Rechtsfall mindestens sechs/6 schwwerwiegende Beurteilungsfehler
    unterlaufen.

    Bei einer Revision ist das OLG Nürnberg zuständig.Die Revision als Rechtsmittel kann nicht auf neue Beweise, sondern nur auf materielle und formale Fehler des angefochtenen Urteils gestützt werden.
    Hat die Revision Erfolg, wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Rechtssache zur neuen Entscheidung an das LG Nürnberg.Fürth, anderer Spruchkörper, zurückverwiesen.

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