Update 28.1., 16 Uhr: Im sogenannten „Teppichmesserprozess“ gab es am Montag Nachmittag einen Freispruch für Heinz Magatsch. Im oberen Video erklärt er wie es dazu kam.

PI-NEWS hat schon am 20. Januar einmal auf den Fall von Heinrich „Heinz“ Magatsch hingewiesen, aber weil Öffentlichkeit wichtig ist, wenn der Staat seine ganze Gesetzesmacht gegen mutige Bürger, die im Widerstand gegen das System Merkel Gesicht zeigen, einsetzt, wiederholen wir unseren Appell heute noch einmal: Prozessbeobachter in Berlin gesucht!

Heinz schreibt uns dazu folgendes:

Zum Berliner Frauenmarsch am 17.2. war ich mit einem sperrigen Paket angereist, darin mehrere Plakate.

An der Polizeiabsperrung sollte mein, zum Schutz vor der Antifa, gut folienverpacktes Paket inspiziert werden, und ich war naiv genug gewesen, dem Polizisten zum Öffnen ein Teppichmesser anzubieten, welches ich im Rucksack hatte.

Dafür sollte ich nun laut Strafbefehl 900 Euro zahlen, wobei lügenhaft behauptet wurde, ich habe das Messer in der Jacke als Waffe mitgeführt, um Menschen zu verletzen, obwohl es leicht zu erkennen, ein Werkzeug, z.B. zum Schneiden von Glasfaserklebeband war.

Ich befürchte sehr, dass ich verurteilt werde, auch wenn die Sachlage noch so eindeutig ist, denn Merkel braucht nichts dringender als „gewalttätige Rechte“.

Der Prozess findet statt am Montag, 28. Januar 2019, um 13.30 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin. Verhandlungsort ist der Raum 571.

Wer in der Nähe ist und es zeitlich einrichten kann, sollte bitte unbedingt dahin gehen!

Nicht nur um den Prozess zu beobachten, sondern auch um Heinz moralische Unterstützung durch Anwesenheit möglichst vieler Gleichgesinnter zu bieten.

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121 KOMMENTARE

  1. Wir brauchen dringend eine Organisation, die ähnlich wie die „Rote Hilfe“ im linksradikalen Bereich, unsere Leute bei solchen Verfahren unterstützt! Ich hatte das híer schon mehrfach geschrieben.

  2. Kann Heinz dem Richter nicht sagen, das Teppichmesser hat er der Polizei vor Betreteten der Demonstrationsfläche aushändigen wollen? Oder ist das etwa wieder ein Hexenprozess? Heinz ist Weisser …. oh Sch**sse!!

  3. So so, die polizeilichen „Lügenbarone“ wieder ein Opfer gefunden? Na ja, der Tag naht und ich sage nur Frankreich. 😉

  4. Das gibt eine harte Strafe. Eine Tat gab es nicht, aber der Angeklagte hat keinen Migrationshintergrund. Somit kann ein Kulturbonus vor Gericht ausgeschlossen werden.

  5. Alles Gute, Heinz!
    Kenne das etwas, weil ich IMMER Schuhe mit Stahlkappen trage, bin Arbeiter. Damit in die Nähe eines linken Aufmarsches und schwupp! schmiert einen Genossin (!Weiber) Vopo an.
    Verlief dann im Sande, aber unnötiger Papierkram.

  6. Heinz, ich wünsche dir für deinen Prozess viel Glück und einen normal denkenden, realitätsnahen Richter. Hoffentlich können dich ein paar patriotische Berliner unterstützen.

  7. Soviel zu der ab und an auftauchenden These die Polizei sei „auf unserer Seite“.
    ‚N Scheiß sind die. Die kochen ihr eigenes Süppchen.

  8. Mhh, das Führen einer Waffe auf dem Weg zu einer Demonstration ist wirklich strafbar. Der Weg fängt beim Verlassen der eigenen Haustür an. Sieht also nicht gut aus.

    Was ich much frage, warum hat der Mann keinen vernünftigen Anwalt? Der reitet sich doch nur in die Sch… oder Kac…

    Junge, nimm Dir einen guten Anwalt, dann wird das Verfahren eingestellt!

  9. Soso,
    allerdings darf man Küchenmesser mit 14cm Klingenlänge bewusst zu einer Unterredung mitnehmen, jemanden abstechen ( 6- fach ) und wird dann der Notwehr wegen des Mordes freigesprochen… ( wer war eigentlich der Anwalt dieses Täters¿ )
    Ein Teppichmesser, wo sogar die Klinge geschützt ist darf man hingegen nicht mitnehmen, zumal der Sinn ja erkannt wurde, dass es zum öffnen des Pakets benötigt wurde…und das Messer ja auch im Rucksack verstaut war.

    Hallelujah, glorreiche Zeiten!

  10. Ehrliche, friedliche Bürger werden von LinksGrünen und ihren Knechten kriminalisiert.
    Wahre Gauner, Verbrecher, Schweine werden von LinksGrünen beschützt, gehegt und gepflegt.

  11. Mal Infos verlinkt❗ 😎
    Hoffen wir, dass es nicht zu spät kommt 😥
    Heinz ist ein wackerer Kämpfer für die Freiheit und sollte unterstützt werden.

  12. Autodidakt 27. Januar 2019 at 18:04
    Soso,
    allerdings darf man Küchenmesser mit 14cm Klingenlänge bewusst zu einer Unterredung mitnehmen, jemanden abstechen ( 6- fach ) und wird dann der Notwehr wegen des Mordes freigesprochen… ( wer war eigentlich der Anwalt dieses Täters¿ )
    Ein Teppichmesser, wo sogar die Klinge geschützt ist darf man hingegen nicht mitnehmen, zumal der Sinn ja erkannt wurde, dass es zum öffnen des Pakets benötigt wurde…und das Messer ja auch im Rucksack verstaut war.

    Hallelujah, glorreiche Zeiten!

    Der Linke Staats-Wahnsinn galoppiert❗ 😥

  13. @ joke 27. Januar 2019 at 18:05
    @ Autodidakt 27. Januar 2019 at 18:04

    “Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert”

    Alexander Solschenizyn

  14. @Autodidakt:

    Das anlasslose Führen eines Messers mit einer Klingenlänge von (ich glaube) 12 cm ist grundsätzlich nicht strafbar.

    Sobald ich mich zu einer Versammlung begebe ist das Führen jeder beliebigen Waffe strafbar, sobald ich den Entschluss gefasst habe, zu der Versammlung zu gehen. Also auch ein Teppichmesser oder ein Schweizer Taschenmesser mit 5cm Klingenlänge.

  15. Die wahre Schweinerei bei der ganzen Sache ist natürlich, dass grundsätzlich nur rechte Demonstranten eingezäunt und kontrolliert werden. Jedwede linke Gegendemo findet immer im öffentlich zugänglichen Bereich statt, wo man auftauchen und wieder verschwinden kann, ohne dass ein Polizist dich nur anschaut. Die Antifa kann, wenn sie will, ne Bazooka unterm Mantel mit zur Demo nehmen. Keinen juckts.

  16. …. und wo war die Unterstützung für mich als meine Seite FFD abgeschaltet und ich wg. Volksverhetzung angeklagt wurde?

    Da gab es trotz meiner Anfragen bei PI nicht mal eine Antwort…

  17. “ Autodidakt 27. Januar 2019 at 18:04
    Soso,
    allerdings darf man Küchenmesser mit 14cm Klingenlänge bewusst zu einer Unterredung mitnehmen, jemanden abstechen ( 6- fach ) und wird dann der Notwehr wegen des Mordes freigesprochen…“
    —————————–
    Glaube zwar selbst zu verstehen was Du meinst, allerdings rate ich im „Prozeß“ dringend vor derart vergleichender Argumentation ab. Das wird dann gleich als Vorsatz-Vortrag gewertet und macht es erst richtig schlimm.

  18. Zugegeben: der Heinz hat sich schon ein Bißchen naiv angestellt. Aber €900 für eine in diesem Fall klar erkennbare Harmlosigkeit? Wäre er ein K***nuck hätte es nur ein freundliches, respektvolles „Du, Du, Du“ gegeben. Allerdings kann Heinz froh sein von der BRD-Schandjustiz™ nicht wegen versuchten Mordes jahrelang eingeknastet zu werden.

  19. Tja Heinz, keine Chance auf Milde. Bei einer Veranstaltung ein Teppichmesser und evtl. über 12 cm Klingenlänge, wirst halt doppelt bestraft!
    Und der Ali mit dem Küchenmesser ohne Veranstaltung hat Glück gehabt!

  20. afd-sympathisant 27. Januar 2019 at 18:10
    @Autodidakt:

    Das anlasslose Führen eines Messers mit einer Klingenlänge von (ich glaube) 12 cm ist grundsätzlich nicht strafbar.

    Sobald ich mich zu einer Versammlung begebe ist das Führen jeder beliebigen Waffe strafbar, sobald ich den Entschluss gefasst habe, zu der Versammlung zu gehen. Also auch ein Teppichmesser oder ein Schweizer Taschenmesser mit 5cm Klingenlänge.

    Ja, die Schutzsuchenden brauchen keinen Anlass ❗ 😆

  21. Wer mal als Ordner bei heftigen Veranstaltungen tätig war, ist für diese Einschränkungen dankbar. Richtig und wichtig wäre es, das auch bei bei den linken Antifanten durchzusetzen. Da sind unsere Freunde und Helfer von der Polizei auf dem linken Auge blind, leider.

  22. Ich drücke ihm die Daumen und hoffe, dass viele Mutige hingehen und damit dem Willkürstaat deutlich machen, dass er nicht machen kann, was er will.

  23. Lumpenjournalie,kriminelle Jasager Antijournalismus Staatspropaganda verbreitende“Qualitätsjournalie“zeigt wie verkommen deren Auswurf noch immer greift.

    Kakarlakeninformation die der Speigeljournalie tatsächlich reicht.
    Käufer dieses Abschaumjounralismus kann man nur zutiefst verachten…

  24. Die eindeutig faschistische Antifa, deren erklärtes Ziel die Ausrottung des deutsches Volkes und die Errichtung einer kommunistischen Terrorherrschaft 2.0 ist, ist keine bloße Randgruppe, sondern Instrument der BRD-Elite und Terrortruppe des längst herrschenden Linksstaats, in dem alle demokratisch aussieht, “politisch-unkorrekte” Versammlungen zu verhindern oder mindestens der Polizei den Vorwand zu geben, diese einzuzäunen, abzuschirmen und ungehindert zulärmen zu lassen und Menschen anderer Gesinnung nach außen hin diffamieren zu lassen und zu verängstigen. Dadurch wird die Versammlungsfreiheit faktisch ausgehebelt und der Staat kann gleichzeitig behaupten, jeder hätte doch sich frei versammeln und frei reden können und wäre noch mit riesen Aufwand geschützt worden (ha-ha-ha!). Links-autonome Vereine erhalten Geld vom Staat, Politiker geben offen Kontakte zu führenden links-Autonomen zu, nein sie schmücken sich sogar öffentlich mit ihrer maoistischen Ideologie.

  25. @Haremhab
    Das Buch „Archipel – Gulag“ aus dem dieses Zitat stammt ist 1972 erschienen.
    Der Autor Solschenyzin kritisiert zurecht das stalinistische Regime.
    Das Stalin Nationalist und Vaterlandsverteidiger war habe ich schon hinreichend erklärt.

  26. Hier für euch mal kurz die Erläuterung zu dem vorgeworfenen Paragraphen:

    Verfahren wegen Verstoß § 27 Versammlungsgesetz, dieser besagt folgendes

    Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art
    nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich
    führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
    bestraft. Ebenso auf dem Weg zu einer Versammlung.

    Im Einzelnen:
    -Wer bei öffentlichen Versammlungen —> Versammlung lag vor, dieser Punkt ist erfüllt !

    -Waffen oder sonstige Gegenstände, —> Ein Teppichmesser ist keine Waffe, allerdings ein „sonstiger Gegenstand, dieser Punkt ist also auch erfüllt !

    – der Gegenstand muss nach seiner Art, dazu geeignet sein um Verletzung von Personen herbeizuführen oder zur Beschädigung von Sachen —> Teppichmesser kann Personen verletzen, dieser Punkt ist auch erfüllt !

    Nun der Knackpunkt:
    – der Gegenstand (Teppichmesser) MUSS auch vom Träger (Heinz) genau für diesen Zweck (Verletzen von Menschen) BESTIMMT sein —> Quasi nur wenn der Träger diesen Gegenstand mitführt um ihn bewusst gegen Menschen einzusetzen ist das mitführen Strafbar –> Heinz hat den Gegenstand aber dabei um Verpackungen zu öffnen, dafür ist er bei Heint bestimmt –> DIESER PUNKT DER „BESTIMMTHEIT“ IST NICHT ERFÜLLT UND SOMIT LIEGT KEIN VERSTOß GEGEN DEN § 27 VOR.

  27. @Glaukos
    Eben,weil die Antifa Teil des Systems ist ist sie nicht kommunistisch. (Basis versus Überbau (Marx))
    Die sind irgendwo falsch abgebogen, durch die Philosophie und Theorien der antimarxistischen Frankfurter Schule fehlgeleitet.

  28. Man kann sich auch fragen, warum es im ganzen Land keine rigorosen Kontrollen auf Stichwaffen und dazu zähle ich auch das kleinste Taschenmesser durchgeführt werden. Bei den täglichen Angriffen mit Messern, wäre es dringend geboten eine messerfreie Schutzone ( und nicht nur zu Versammlungen ) für ganz Deutschland einzurichten. Bei der Auffindung einer Waffe sollten ganz erhebliche Strafen angesetzt werden, es geht hier ganz klar um Abschreckung und vorallem um den Schutz der Bürger im Land. Wenn es finanziell möglich ist, sollte er sich einen sehr guten Anwalt nehmen,

  29. gamerlol 27. Januar 2019 at 18:52

    Es ist so vieles verboten…u.a. auch das vermummen auf Versammlungen und Kundgebungen…gibt es einen Fall wo das mal geahndet wurde¿ Und es gibt massenhaft solcher Vorfälle!
    Warum vermummt man sich¿ Bestimmt nicht um schöne Dinge zu machen…

    Leeven Jott Landsleute…
    Verbote, Bestimmungen. Auflagen…so gibt das nie was…

    Wie diese „Rasen betreten verboten“ und das berühmte Zitat mit der Bahnsteigkante…

    Die Franzosen,. die zeigen einen immer wieder aufs neue wie das geht…die „autonome Szene“ auch.
    Ob ich das gut finde…
    Liegt wohl an den konservativen „Genen“…die untersagen einem sowas, in der Art auch irgendwo zu lesen…

    Meine Meinung!

    p.s.: ich persl. würde da ein riesen Fass aufmachen, allerdings habe ich auch nichts zu verlieren…
    Dem Menschen dürften bis jetzt schon große Kosten entstanden sein…nach Berlin muss er ja auch noch…
    Selbst wenn dass alles gekippt wird, auf den Kosten bleibt der sitzen…und das ist auch ein Unding…sämtliche Kosten müssten seitens Klageerhebers beglichen werden, auch wenn es in diesem Fall letztendlich wieder der Steuerzahler wäre…wohlmögliche der bayerische…
    Allegmein riecht das nach „bestrafe einen, erziehe 1000″…Abschreckung an solchen Versammlungen teilzunehmen…“folgt denen nicht“….nur anders umegsetzt.
    Ich denke schon ein gesundes Rechtsempfinden zu haben…das „In Namen Des Volkes“ gehört zudem gestrichen!

    Meine Meinung!

  30. Ich nehme mal an, es handelt sich um ein stinknormales Cuttermesser. Bei meinem ist die Klinge genau 10,0 cm lang, beim Ausfahren der Klinge verbleiben 1,5 cm in der Halterung, somit kann man maximal 8,5 cm der Klingenlänge zum Schneiden benutzen.

  31. Teppichmesser

    Was mit Teppichmessern möglich ist, weiß der zivilisierte Normalbürger erst seit dem 11. September 2001, als einige Mohammedaner mit Teppichmessern zur Arbeit flogen. Vorher war ein Teppichmesser nämlich genau das: Ein Teppichmesser. Ein Werkzeug. Ein Gegenstand, um sich die Arbeit an anderen Gegenständen zu erleichtern. Auch, wenn man es bei einer Versammlung dabeihatte. Oder an Bord.

    Erst Mohammedaner haben ganz gewöhnliche Gegenstände, Erfindungen der modernen Zivilisation, die in der gesamten Zivilisation problemlos ohne zu morden zum Alltag gehörten, mit ihrem „Töten, Töten, Töten, Angreifen, Verletzen“ plötzlich zu Massenvernichtungsmitteln umgewidmet.

  32. Wir können wenigstens draus lernen. Niemals der Polizei vertrauen, das sind Merkels Leute.

    Es hat mich empört und angeekelt, wie die Polizei in Leipzig mit Freude Taschenkontrollen und Fahnenstangen-Längenmessungen bei uns Demo-Teilnehmern gemacht hat. Widerlicher Dreck ist das.

  33. Auch unter Polizisten gibt es eine Menge derer, die dem linken Spektrum zu zuordnen sind, die waren halt noch nicht auf einem G20 Gipflel.

  34. Absolut Falsch! Der hätte lieber Bilder von über 51 Millionen Gemein Gefährlichen Altpartein Wähler zeigen müssen!
    Besser wäre es, die Entnazifizierung nach dem Potsdamer Abkommen zu Werben und sich mit staatenlos.info zu sozialisieren!

  35. Wahrheitsbieger. Als Migrant hätte man ihm noch das Teppichmesser abgenommen und ihn mit einer ordentlichen Machete versorgt. So ist das in Deutschland 2019. Fürs Abstechen gibt es einen Freispruch, wie im Fall Jose, fürs Teppichmesser dabeihaben oder für ein Taschenmesser zum Semmeln schneiden, 900 EUR Strafe oder Karzer. Es ist einfach nur krank.

  36. Soweit ich weiß ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf Versammlungen verboten. Das Verbot gilt auch schon auf dem Hinweg zur Versammlung. Bei Bärgida hat jemand für ein Pfefferpray auf dem Weg zur Demo 2500 € Geldstrafe zahlen müssen. Ich befürchte da lässt sich nichts machen.

  37. Was GANZ, GANZ wichtig ist, bitte die Namen der Prozessbeteiligten (Richter/ Staatsanwalt etc.) merken/notieren und bei negativem Verlauf der Öffentlichkeit zugänglich machen.

    Prozess am Montag, 28. Januar 2019, um 13.30 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin.
    Verhandlungsort ist der Raum 571

  38. henrik5 27. Januar 2019 at 20:33

    Ich befürchte da lässt sich nichts machen.
    __________________________________________________

    Argh……genau sowas….wird nie was bewegen!
    Welche Demo der letzten Jahre führte zum Erfolg, egal mit welchem Anliegen¿
    Welche Petition führte zum Erfolg, egal in welchem Anliegen¿
    Wir haben zwar das Recht, das wars dann auch. Die lachen sich doch kaputt!
    Widerstand, Widerstand, Widerstand!

    Meine Meinung!

  39. Zur Höhe der Strafe kann ich nichts sagen, aber ein Messer würde ich nicht zur Demo mitnehmen. Das sieht nicht gut aus für „Heinz“.

  40. Da fällt mir nichts zu ein. Aber dass ich selbst in mehreren Prozessen angeklagt wurde wegen nichts, und die Richter einen gehasst und verurteilt haben !
    Auch von der Polizei selbst geschlagen worden, und verurteilt.

  41. Dass in dem Strafbefehl behauptet wurde, er habe das Messer mitgeführt, um andere zu verletzen, bezweifle ich. Da steht wahrscheinlich, dass das Messer „seiner Art nach dazu geeignet“ ist (wie es im Gesetz steht). Mit anderen Worten: Es ist gleichgültig, was er mit dem Messer wollte, darauf kommt es nicht an.
    Wie auch immer: Das sollte man sich merken, wenn man auf eine Demo geht.

  42. Genauso ist die Polizei, die ja angeblich AfD wählt: sie zeigen jeden an, denn es geht im Macht ! Überall ! In der Justiz und in der Gesellschaft, es geht nur um dreckige Macht !
    Jede Wahrheit wird unterdrückt und die Leute fertig gemacht, bis Knast und Psychiatrie !

  43. Was für ein dummer Bulle, der ihn anzeigt !
    Und der Teufel der Ankläger von Anfang an ist immer auf ! Siehe Christentum !

  44. selbst so ein Teppichmesser ist in deren Augen ne Waffe. Einem Skandinavier ist das doch auch schon mal zum Verhängnis geworden. Der war in Arbeitskleidung auf dem Weg nach Hause als er in der Nähe einer Demo angehalten wurde, wenn ich das alles noch richtig zusammen bekomme.
    Und dann dem Polizisten auch noch das Werkzeug in die Hand geben? Tut mir leid, selbst schuld, keine Absolution. Sowas lernt man doch in der Grundschule. Ja, ich weiß, ich bin eh unter Moderation. Seit ich hier ab und zu mal was poste…….

  45. Bitte dranbleiben PI!! Die angesprochene „nichtexistente“ Blaue Hilfe sind WIR. Falls irgendwas mit Heinz‘ Prozeß schiefgeht, stehe zumindest ich mit einer Spende zum Zwecke der Revision und auch für Heinz privat ein. Ich denke, es gibt derer viele hier. Teilt es Heinz mit! Ich kann zwar nicht nach Berlin, bin aber mit meinem Herzen da. Das ganze geht mir nahe, da auch ich nicht immer ganz genau aufpasse, was ich bei mir führe, wenn ich zu einer Demo gehe. Das Ding mit dem Teppichmesser könnte von mir sein…

  46. In Berlin ist eine Demokratie immer schwerer zu erkennen.
    Der linke Mob vom Antifa-Demonstrant bis zum zweifelhaften Clan-Polizisten hat die Zügel in der Hand.

  47. Lieber hquer,
    von der „Blauen Hilfe“ hatte ich bisher leider noch nicht gehört. Eure Homepage könnte verbessert werden. Von einigen Vorstandsmitgliedern fehlen die Fotos (oder haben die Angst vor der AntiFa?). Gut wären auch praktische Beispiel, wo ihr geholfen habt. Auf jeden Fall sollte PI-News über Euch berichten. Auch wenn vielleicht noch einiges nicht perfekt ist, wichtig ist aber, dass der Anfang gemacht ist!

  48. Ich habe mich auf Facebook auch gegen Merkels Politik geäußert. Ein Denunziant hat mich angezeigt. Beim Prozess am 20.4.17 waren viele Presseleute, aber keine Unterstützer. Ergebnis 660 Sozialstunden + 157,50€ Prozesskosten.

  49. Alle Gute für Heinz bei diesem Schauprozess. Unglaublich wofür die deutsche Justiz ihre Zeit verschwendet. Und das gerade in Berlin, wo die ganzen Araber-Clans bereits von der Polizei komplett unterwandert wurden.
    Da muß ich ja noch aufpassen, wenn ich mit meinem Rucksack bei Pegida einfalle.
    Ich habe da immer eine kleine Werkzeugbox mit Akkuschrauber, Seitenschneider, Schraubenzieher, Kabelmesser, Gewindebohrer, Schrauben und Dübel dabei. Dazu noch diverses Elektromaterial, Kabel u.a.
    Aber die Dresdner Polizei ist nach meiner Erfahrung noch in Ordnung, machen sogar mal ein kleines Späßle.

  50. Hallo Heuinz,

    ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich hoffe die Strafe fällt auf 300 €. Ganz raus kommen Sie da leider nicht.

  51. Wie gamerlol klar dargelegt hat: Heinz ist völlig unschuldig.
    Alles außer einem Freispruch wäre ein Skandal.

  52. Da sieht man doch mal wie bescheuert unsere Gesetze ausgelegt werden können von den Rechtsverdrehern. Können sie auch meine Oma verhaften, die hat immer ein kleines Taschenmesser in ihrer Handtasche. So langsam erinnert mich das ganze Getue an eine Zeit vor dem Krieg, so wie es aus Filmen dieser Epoche immer dargestellt wird. Wir gehen schlimmen Zeiten entgegen!

  53. Alles unverständlich. Angenommen ich kaufe so ein Messer im Baumarkt. Darf ich das dann nicht mit nach Hause nehmen, bzw. in die Jacke stecken? Aber ein Brotmesser schon?

  54. Da ich selbst einmal das gleiche „Erleben dürfte“, sogar beweislich nur auf die eindeutige Basis, einer Behauptung beruhte, ist mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung sicher, denn man braucht ja viel Euros um die „lieben“ Flüchtlinge zu finanzieren und dazu auch noch die Nazipolitik zu unterstützen, die man aus „Kampf gegen rechts“ bezeichnet, wird man nicht einmal mit einer „Bewährungsstrafe2 Weg kommen denn Bewährungsstrafen sind nur für die reserviert, die sich an Nazipolitik beteiligen und nicht für Menschen deutscher ursächlichen Staatsangehörigkeit, vorbehalten. Eal war man als absolute beweisliche Verteidigung auch vorbringt, es reicht niemals dafür aus, NICHT VERURTEILT ZU WERDEN. Ausserdem darf bezweifelt werden, ob die Geschäftsstelle dieser Justiz überhaupt berechtigt ist, ein Verfahren auf der Basis einer Gerichtsbarkeit zu betreiben denn laut dieser „Geschäftszeichens“, ist das nämlich nur eine Geschäftstelle und kein Staatliches Gericht. Ein Gericht erteilt nämlich nur ein Aktenzeichen und kein Geschäftszeichen. Ist meine Meinung nach Artikel 5 GG.

  55. …….vielleicht sollte mal ein nicht so Raffgieriger Anwalt (die Nadel im Heuhaufen)
    Auf eigene Kosten als Prozessbeobachter an dem Prozess teilnehmen !!!
    Ist auf jeden Fall eine typische Repressalie gegen Bio-Deutsche.
    Sämtliche Mielkes sind wurden seinerzeit in den Beamtenstatus BRD übernommen…

  56. Dass er da nicht rauskommt, wie einige hier schreiben, ist mieser Hass, mit solchen Gedanken kann man auch beeinflussen !
    Wunder gibt es auch, und der Mann wollte mit Sicherheit mit seinem Teil nichts Verbotenes tun !
    Dennoch ist er eben naiv, dass er Bullen das Teil geradezu servil anbietet,
    und ggf. wird diese Naivität gegenüber der Staatsmacht bestraft, damit er endlich lernt, was Sache ist !
    Dennoch halte ich die ganzen Demos für sinnlos,
    es ist alles bekannt und es bringt gar nichts !
    Gut, man sieht dann, wie es aussieht, nicht jeder läßt sich unterdrücken.
    Das ist aber auch alles.
    Um Sachen zu ändern, müssen ganz andere Methoden her wie große Revolutionen,
    die aber schon per Gesetz verboten sind,
    da ja alles demokratisch ist !

  57. @ Alexej-revolutionaer-links 27. Januar 2019 at 18:49

    Merkel ist doch eine Stalinistin. Sie benutzt die alten Methoden zum Machterhalt.

  58. Ich muss meinen obigen Beitrag von gestern korrigieren. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Staatsanwaltschaft nachweisen muss, dass der Gegenstand gerade für Verletzungen Anderer von dem Beschuldigten „gewidmet“ wurde.

  59. OT
    Tödlicher Streit in Nürnberger S-Bahn mit 2 toten Jugendlichen:
    Täter wegen Fluchtgefahr verhaftet.
    Zitat: „Wegen Fluchtgefahr und wegen der Schwere der Tatvorwürfe sitzen die beiden jetzt in Untersuchungshaft. „Fluchtgefahr deshalb, weil wir davon ausgehen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit versucht wird, sich dem Verfahren zu entziehen“

    Aha, aber es waren doch Deutsche, wie mehrfach stolz verkündet wurde. Wohin sollten die denn flüchten?
    Oder vielleicht doch „deutsch-türken“ die sich in ihrer Heimat absezen wollen…
    http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/todlicher-s-bahn-streit-kontrahenten-absichtlich-ins-gleis-gestossen-1.8544754

  60. Was hat er falsch gemacht? Kein Antifa T-Shirt angezogen. Dann hätte er vom Polizisten noch eine Butterfly bekommen. Die Cops sind in Berlin doch genauso rot wie der ganze übrige versumpfte SeilschaftenSodom Berlin.
    Für Berlin hat die freie demokratische Welt Reisewarnung Stufe 9!

  61. GOLEO 28. Januar 2019 at 16:12

    Warum die sich um die MUFL Sorgen machen? Mit den MUFL verdient die Asylindustrie am schnellsten Geld. MUFL sind nicht nur Goldstücke sondern echte Brillanten.

  62. leevancleef 28. Januar 2019 at 09:53

    Alles unverständlich. Angenommen ich kaufe so ein Messer im Baumarkt. Darf ich das dann nicht mit nach Hause nehmen, bzw. in die Jacke stecken? Aber ein Brotmesser schon?
    ————————————————————————————–
    So ein Teppichmesser am besten online bestellen. Wenn der Paketbote erwischt wird, ist der dran. 🙂

  63. Jetzt kann man nur noch die Bullen und die kranke StA = Anklagebehörde wegen falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger anzeigen ! Würde ich sofort machen !

  64. Heinz hat einen eklatanten Fehler begangen er hat das Messer im Rucksack mit sich geführt.. hätte er 6 mal in blinder Wut und Tötungsabsicht = „Selbstverteidigung“ zugestochen wäre ihm der Freispruch sicher!

  65. Da hat er aber Glück gehabt, wahrscheinlich war der Richter von der aussterbenden Rasse der Nichtverstrahlten. GLÜCKWÜNSCH!

  66. Ein Lehrstück für alle Naivlinge, die gerne „1, 2, 3, danke Polizei rufen“. Freund und Helfer? Denkste, die Systembüttel sind unsere Feinde.

  67. Da hat das viele Verlinken erfolge gezeigt ❗ 😎
    TOLL, TOLL,
    Meine großen Dank für alle die physisch anwesend waren 🙂

  68. Es ist grundsätzlich verboten, zu einer politischen Veranstaltung (Demonstration, Mahnwache etc.) einen gefährlichen Gegenstand mitzubringen, also z.B. Messer, Pfefferspray, Schußwaffen etc.

    Insofern war ein Anklagepunkt gegeben, als die Polizei des Messers ansichtig wurde. Es wäre aber in diesem Fall angemessen gewesen, das Messer der Polizei ausliefern zu lassen, zumal eindeutig ersichtlich war, wozu es diente, nämlich die verschnürten Plakate zu öffnen. Man hätte nicht unbedingt so einen Fall daraus machen müssen. Und im Ernst konnte doch keiner annehmen, daß „Heinz“ das Messer zu anderen Zwecken als dem vorgesehenen einsetzen würde.

    Das „Heinz“ freigesprochen wurde, zeigt, daß der Rechtsstaat rudimentär doch noch funktioniert, selbst wenn es gegen „Rechte“ geht. Jeder sollte aber die oben genannte Vorschrift (keine Mitnahme von bestimmten Gegenständen) verinnerlichen und der Veranstaltungsleiter sollte alle Teilnehmer schon vorher darauf hinweisen.

    Mein Glückwunsch an Heinz Magatsch!

  69. Die schlechte Tonqualität im Video wird durch das Votum von Heinrich „Heinz“ Magatsch dicke wettgemacht. Scheint ein gelassener und mutiger Mann zu sein. Kein Gejammer sondern selbstbewusstes Auftreten. Großartig!

  70. Hans R. Brecher 28. Januar 2019 at 17:32

    Unversehrt leben wird künftig für den künftigen Bürger deutscher Herkunft auch nicht mehr so ohne weiteres möglich sein.

  71. schinkenbraten 28. Januar 2019 at 17:15

    Das „Heinz“ freigesprochen wurde, zeigt, daß der Rechtsstaat rudimentär doch noch funktioniert, selbst wenn es gegen „Rechte“ geht.

    Nun ja…❓ 😕
    Hättest du die 1 Verhandlung von Stürzi (Darstellung von historischem Nazi – Islam Bild, Facebook )
    miterlebt, so hättest du eine echte Staats-Junta erleb.
    In meinen schlimmsten Träumen hatte ich mir so was in Deutschland nicht vorstellen können.
    Nach extrem viel Protest, auch international war die 2 Verhandlung 180° anders um nicht zu
    sagen die Richterin glänzte durch extreme Freundlichkeit. 😀
    Man wollte die Kuh vom Eis haben und sonst nichts ❗
    Ich hätte, um Stürzi noch bekannter zu machen, hätte eine Verurteilung als nicht so schlimm angesehen.
    Aber alle waren doch erleichtert … aus verständlichen Gründen
    und das erste Fehlurteil hatte ja schon schön gewirkt 😀

  72. Das heißt also, daß sämtliche Baumärkte wohl verbotene „Waffen“ verkaufen (Teppichmesser mit teilweise 15cm-Klingen) wenn ich das richtig sehe. Wird man damit in der Öffentlichkeit „erwischt“, gibt es eine Anzeige. Interessant, daß sich so wohl jeder nichtsahnende Handwerker und Hobbyheimwerker so strafbar macht, wenn es so ein Ding „führt“.

  73. Kleine Bitte: Falls hier jemand vor Ort im Gericht war, kleiner Bericht wäre prima. Vielleicht auch als Artikel. Ggf. den Text an PI-NEWS senden, siehe im Kopf oben unter „Kontakt“ oder als Mail an PI-NEWS siehe Kopf unter „PI-NEWS-Reporter werden!“ Dort erscheint ein direkter E-Mail Link unten.

  74. OT: https://www.derwesten.de/panorama/schreckliches-urteil-im-iran-schwuler-oeffentlich-hingerichtet-id216311413.html

    Aus Wikipedia: „. …. Der iranische Staat missachtet Menschenrechte, seine Kontrolle auf religiöse und ideologische Konformität durchdringt das Leben aller Bürger und beschneidet die Freiheit des Einzelnen. Es gibt im Iran keine umfassende Presse- oder Meinungsfreiheit. Seit der Islamischen Revolution haben sich die guten Beziehungen zu westlichen Staaten in eine offene Feindschaft gewandelt, die vor allem bezüglich der ehemals befreundeten USA und Israel auch fest in der Staatsideologie verankert ist….“

    Und mit diesem Staat haben wir einen Pakt geschlossen. Als Basis wird unter anderem die allgemeine Menschenrechtserklärung hervorgekramt. Dabei haben die islamistischen Staaten ihre eigene Erklärung, da die mit der der nichtmusel Staaten nicht vereinbar ist.

    Herr Gott! Lass sie mit ihren Werten ihre Kultur und Tradition leben. Und selbst wenn die Todesstrafe dazu gehört. Nur eben eins ist wichtig! Ohren zu halten: NICHT HIER IN UNSERER HEIMAT !

  75. Miss 28. Januar 2019 at 17:49
    😎 ❗1000% Zustimmung❗ 😎
    Aber erzähl das mal den Wählern von Islam-Merkel mit Anhang.
    Die haben genug damit zu tun die Taten IHRER Goldstücke zu verstecken, leugnen.

  76. francomacorisano 27. Januar 2019 at 17:31

    Wir brauchen dringend eine Organisation, die ähnlich wie die „Rote Hilfe“ im linksradikalen Bereich, unsere Leute bei solchen Verfahren unterstützt! Ich hatte das híer schon mehrfach geschrieben. “

    Ja, mutige Patrioten brauchen Unterstützung!

  77. Ergänzung zu 18:07 Uhr. Es geht um die afrikanische Schweinegrippe. Dänemark: Pragmatisch und voller Trutz, bauen die sich einen Schutz. Die EU mit ihren Gecken, können den Dänen mal am…

  78. @BIO Deutscher: Die Staatskasse.Wie i.d.R. immer bei Freisprüchen. Es gibt Ausnahmen. Würde aber zu weit gehen, diese hier aufzubröseln.

  79. Einige hier sehen zu schwarz!
    Ein bisschen Gerechtigkeit gibt es Gott sei Dank noch.
    ABER wir dürfen nicht aufgeben, damit wir uns unser Land zurückholen!!!

  80. AN DIE MOD.: Seid ihr sicher, daß das Video von heute ist? Momentan ist Winter, in Berlin regnet es und hat 2 Grad. Danach hat es im Video nicht ausgesehen.

  81. Herzlichen Glückwunsch, es sollten nur Personen die gewalttätig auftreten vor den Kadi gestellt werden

  82. niemals Aufgeben 28. Januar 2019 at 18:02

    Mic Gold 28. Januar 2019 at 17:45
    Nur wenn er auf, in einer Demo kontrolliert wird.
    ——-
    Bei der Waffensachkundeausbildung haben wir es anders gelernt. Der Ausbilder hat ausdrücklich auf die Thematik der „Teppichmesser“ Bezug genommen. Das Waffengesetz ist da im Prinzip auch recht eindeutig: https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html

    „Es ist verboten..3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.. zu führen.“

    „Führen“ ist jedwede Öffentlichkeit, sofern die „Waffe Teppichmesser“ nicht in einem verschlossenen Behältnis ist. Möglicherweise ist das eine rechtliche Grauzone (gibt mehrere strittige Punkte im Waffengesetz), ich habe aber noch die ausdrückliche Klarstellung diesbezüglich im Ohr. Müßte ich tatsächlich noch mal nachfragen, ob ich das nicht doch falsch verstanden habe.

  83. cgs 28. Januar 2019 at 19:26

    Bis zum Mittag war wohl sogar teilweise blauer Himmel in Berlin. Die Bäume sind kahl. Die Passanten ganz am Ende des Videos sind warm eingepackt mit Mütze & Co. Daraus folgt: Kommt hin.

  84. Wieder wurde ein Schauspiel besonderer Art vorgeführt und wären nicht so viele Zuschauer da gewesen, wäre es zu einer Verurteilung gekommen, egal welche Art da vorgelegen hätte und wie groß das Objekt oder die vorhandenen „Tatsachen“ gewesen wären. Fakt war also das man da nicht wie üblich, auf die Gefahr hin, das diese laparie in der Presse kommen könnte, sich wohl unvermeidlich blamiert hätte, das man ein kleines Werkzeug zur Waffe erklärt haben würde. Ein Teppischmesser, das zwar höchstens ausser dem eigendlichen Zweck, zum Fingernägel reinigen gebraucht werden kann. Aber bei einer entsprechenden Politik, wo man fiel Geld braucht, darf es keine Freisprüche geben wenn es sich um Deutsche angeklagten geht, das privielegien haben nur Merkels lieben Gästen zu beanspruchen. Schon der ganze Wirbel war ja dazu eingerichtet worden, diese Messer zu einer besonders gefährlichen Waffe zu stiliesieren, sonst hätte man dafür statt einen Strafbefehl, eine von amtswegen verfügte Einstellung gemacht und erst garnicht zu einem Gerichtsprozes werden lassen, was man vor dem Mauerfall auch getan hätte, zumal es erst garnicht dazu gekommen wäre, das viele besonders deutsche Menschen ihren berechtigten Frust überhaupt auf die Straße gebracht hätten.
    Doch weil es darum geht, das deutsche Volk zu vernichten, was unübersehbar ist, mußte eben besonders scharf „gearbeitet“ werden. Denn was einmal durch verantwortungsbewuste Politiker damals erreicht hatten, das Deutschland in aller Welt zu einem anerkannten vertrauensvollen Land zu werdeen, wurde in wenigen Jahren durch eine Stalinistin zunichte gemacht. Als Mitglied einer demokratischen Partei, ist man noch lange kein Demokrat. Sieht man sich einmal die vergangenheit dieser „Bundeskanzlerin“ etwas genauer an, sollte es unübersehbar sein wohin bei dieser Person die Reise tatsächlich geht und das ist bereits unübersehbar. So entstand aus lauter Angst ihre Macht zu verlieren, das schon früher eingesete System der Angst, wieder eingesetzt wird. Bei diesem Prozess ging das zu deren Bedauern wegen der Zuschauer nicht mehr und das Ende blieb dann nur noch ein Freispruch übrig. Wären aber keine Zuschauer da gewesen, wäre mit Sicherheit eine Verurteilung durchgeführt worden, egal wie die Beweislage auch gewesen wäre, denn es wird nicht mehr Recht gesprochen, sondern bestimmt was Recht zu sein hat, wie es auch in der sowjetischen Besatzungzone üblich gewesen ist. Das gehöht nämlich zur Politik der Angstmacherei, um überhaupt an der Macht zu bleiben, das man heute ohne Angst nicht mehr gehabt hätte.

  85. Der Heinz war zu naiv-ehrlich: Welcher Kuffnucke hätte den Polizisten freiwillig auf sein Messer aufmerksam gemacht? Und weil er Deutscher ist, bekam er auch nicht den sonst immer üblichen Migrantenbonus.

  86. Ist das Urteil schon rechtkräftig? Oder kommt jetzt noch eine zweite Instanz in die er gelockt werde soll um ihn durch Prozesskosten maximal abzuziehen?

  87. Ich nehme mal an, es handelt sich um ein stinknormales Cuttermesser. Bei meinem ist die Klinge genau 10,0 cm lang, beim Ausfahren der Klinge verbleiben 1,5 cm in der Halterung, somit kann man maximal 8,5 cm der Klingenlänge zum Schneiden benutzen.

    Leute, macht euch bitte schlau.

    Bei einem der handelsüblichen Cuttermesser ist die Klingenlänge egal, da diese Dinger einhändig zu öffnen sind und eine verriegelbare Klinge aufweisen.

    Sind diese beiden Kriterien erfüllt, kann die Klinge noch so kurz sein, es gilt im Ernstfall als Waffe, wenn kein „begründetes Interesse“ für das Tragen nachgewiesen werden kann.

  88. leevancleef 28. Januar 2019 at 09:53

    Alles unverständlich. Angenommen ich kaufe so ein Messer im Baumarkt. Darf ich das dann nicht mit nach Hause nehmen, bzw. in die Jacke stecken? Aber ein Brotmesser schon?

    Wenn es noch verpackt oder in der Einkaufstasche oder im Werkzeugkasten nicht griffbereit ist, ist alles gut.
    Ist es unverpackt in der Hosen- oder Jackentasche, also griffbereit, gibt das im Ernstfall Mecker.

    Hat der Handwerker das Ding beim Kunden im Gebrauch, ist alles gut.
    Trägt er es in der Latzhose griffbereit am Brotzeitstand, gibt das wieder Mecker.

    Trägt der Handwerker das Messer von der Arbeit nicht griffbereit nach Hause oder in die Firma, ist alles gut.
    Fährt er zuvor noch zu einem Kumpel oder zum Einkaufen, gibt das Mecker.

    Man sieht, die Staatsmacht gibt sich ordentlich Mühe, den Bürger zu ent“waffnen“.

    Ohne mir das Video mit den kratzgen Ton jetzt angesehen zu haben, vermute ich mal, Heinz Freispruch ist dem Umstand geschuldet, dass er das Messer im Rucksack, also nicht griffbereit, getragen hat.

  89. Das Urteil ist gut und ich freue mich. Gleichwohl fuerchte ich, dass irgendwer aus dem Merkel-Lager einen Dreh findet, das mutige Urteil irgendwie umzudrehen. Gericht und Staatsanwaltschaft werden sich zukuenftig wohl eher warm anziehen muessen. Es ist nicht opportun und “ gesund “ gegen den Merkel-Strom zu schwimmen.

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