1. Oktober 2011, ein Autobahnparkplatz in der Nähe von Freiburg: Das NPD-Mitglied Florian Stech sitzt in seinem Mitsubishi Colt und wartet. Stech soll andere Rechtsextreme zu einer Fete der Kameradschaft „Südsturm Baden“ geleiten. Doch anstatt der Gesinnungsgenossen betreten mehrere mit Sturmhauben maskierte Linksextremisten den Platz. Drei von ihnen stürmen, mit Schlagstock und Pfefferspray ausgerüstet, auf den Mitsubishi zu. Stech gibt Gas, verletzt einen der Angreifer schwer. Seit gestern muss er sich deshalb vor dem Landgericht verantworten – wegen versuchten Totschlags in drei Fällen.

Es ist einer jener Fälle, die Juristen Kopfzerbrechen bereiten können. Eine Notwehrlage gemäß § 32 StGB lag vor, zweifellos. Doch durfte Stech deshalb in die angreifende Gruppe hineinfahren? War das verhältnismäßig? Und kann man von jemandem überhaupt erwarten, dass er in einer solchen Situation die Verhältnismäßigkeit abwägt?

Fest steht, dass nach deutschem Recht niemand vor Angreifern zurückweichen muss (sogenannte „schimpfliche Flucht“) – schuldlos handelnde wie Kinder oder Geisteskranke ausgenommen. Allerdings darf „zwischen dem drohenden Schaden und den Folgen der Verteidigungshandlung“ kein „ganz ausnehmend krasses Mißverhältnis“ bestehen*. Doch genau dies könnte hier der Fall sein. Von „Rechtsmissbrauch“ sprechen Juristen da.

Mit § 33 StGB existiert gleichwohl noch ein letzter Rettungsanker für Stech. Hat dieser nämlich „die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ (nicht jedoch aus Wut!) überschritten, bleibt er straffrei.

Kein Wunder also, dass Stech in Panik gehandelt haben will. Zweifel an dieser Version sind indes angebracht. So schrieb der Rechtsextreme als Reaktion auf eine Bedrohung durch die „Antifa“ auf  Facebook, er warte nur darauf einmal angegriffen zu werden, um seinen Kontrahenten „die klinge fressen lassen“ zu können. Und:

das schöne daran, es wäre sogar notwehr! Man stelle sich das mal bildlich vor! so ne zecke greift an und du ziehst n messer. Die Flachzange klappt zusammen und rührt sich nicht mehr! Das muss doch ein gefühl sein, wie wenn man kurz vor dem Ejakulieren ist!

Vom Einwand einer Mitdiskutantin, dass dies wohl nicht mehr vom Notwehrrecht gedeckt sei, lässt sich Stech nicht beirren. „soll mal einer nachweisen, dass es nicht so ist!“, antwortet er und fügt fachmännisch ein „in dubio pro rea“ (eigentlich: in dubio pro reo; lateinisch für „im Zweifel für den Angeklagten“) hinzu.

Die Staatsanwaltschaft mag angesichts dieser im Voraus getätigten Aussage jedoch nicht zweifeln: „Er hat die Situation missbraucht“, ist sich Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier sicher. Allerdings: Könnte Stech trotz dieser Ankündigung nicht dennoch in Panik geraten sein?

Der Mann mit der Glatze und den markanten Koteletten selbst zieht es vor, gar nichts mehr zu sagen. Angesichts von Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung und übler Nachrede – zur Zeit des Geschehens stand Stech unter Bewährung – erscheint seine Glaubwürdigkeit ohnehin angekratzt. Derzeit wird gegen ihn zudem wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.

Stechs bisherige Rechtsanwältin Nicole Schneiders, früher wie er NPD-Mitglied und heute Verteidigerin des mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben, hat er vor einiger Zeit von ihrem Mandat entbunden. Stattdessen lässt er sich nun vom ultralinken Strafverteidiger Ulf Köpcke vertreten und will aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen sein.

Köpcke und seine designierte Kollegin Tina Gröbmayr werden derweil von sogenannten „Autonomen“ im Internet angeprangert. Allein weil Gröbmayr mit dem Gedanken spielte Köpcke bei der Verteidigung behilflich zu sein, zerbrach der Vorstand der „Grünen Alternative Freiburg“, einer Linksabspaltung der Grünen deren Sprecherin Gröbmayr war.

Inzwischen will selbst die NPD nichts mehr mit Stech zu tun haben. Wegen der Geschehnisse auf dem Parkplatz und anderer Vorkommnisse habe man ihn bereits am 31. Oktober 2011 aus dem Mitgliederbestand entfernt, lässt der baden-württembergische NPD-Landesgeschäftsführer Jürgen Schützinger wissen. Es wird einsam um Florian Stech.

» Badische Zeitung: ‚Gewalt zwischen Links und Rechts: Schwieriges Puzzle für Kripo und Staatsschutz

*zitiert nach: Schwind, Hans-Dieter; Nawratil, Heinz; Nawratil, Georg: „Strafrecht leicht gemacht“, 16. Auflage, Berlin 2011, S. 24

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66 KOMMENTARE

  1. Woher hätte der Neonazi wissen sollen, dass ihm die rotlackierte SA nicht das Fell über die Ohren ziehen will.

    In diesem Fall kann es nur eines geben und zwar die Einstellung des Prozesses und den unverschämten rotlackierten Nazis die Rechnung schicken.

  2. Wer so einen Müll ins Internet schreibt, orgasmusähnliche Gefühle in einer Notwehrsituation mit einem Antifanten bekommen zu können, darf sich über ein solches Urteil nicht wirklich wundern. Ich habe kein Quentchen Mitleid mit dem Stech, was das Urteil angeht. Der Angriff der Antifanten sollte natürlich trotzdem geahndet werden.

    PI: Das Verfahren wegen Nötigung gegen die beiden unverletzten Angreifer wurde gegen Geldauflage, das gegen den Verletzten ohne Geldauflage eingestellt.

  3. Umgekehrte Situation und aus dem Fahrzeuglenker wird ein Held und leuchtendes Beispiel für Zivilcourage.
    Man fühlt sich immer mehr an sozialistische Schauprozesse erinnert.

  4. Da ich letztes Wochenende selbst von einem Nazi angegriffen wurde, habe ich zur Zeit auf so Leute sowieso eine Wut, erst recht wenn ich so einen Stuß lese. Dennoch darf man wegen seiner Abscheu zu so Leuten juristisch objektiv entscheiden. Bei einem Angriff von 3 Maskierten handelt fast jeder erst mal in Furcht.

  5. Wer sagt denn eigentlich etwas von Verhältnismäßigkeit und abwägen? Das StGB in § 32 nicht und Juristen übrigens auch nicht. Das kommt sicher von Kewil, der keine Ahnung von Strafrecht hat.

    PI: Doch. „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

  6. Das Geschreibsel dieses Menschen erinnert mich an die Angeberei eines Schwächlings, der sich großtun und Stärke vortäuschen will.

    Gerade so ein Mensch ist prädestiniert dafür, in einer Extremsituation die Nerven zu verlieren und – in Putativnotwehr – Grenzen zu überschreiten, die ein wirklich kaltblütiger, nervenstarker und wehrhafter Mann auch dann beachten würde.

    So gesehen muß das Internet-Gepose nicht unbedingt als belastend gewertet werden. Es könnte auch – objektiv betrachtet – zu seiner Entlastung beitragen, indem es doch deutlich sein kindlich-schwächliches, wenig belastbares Wesen aufzeigt, daß dann eben unter dem Angriff von drei Maskierten gar nicht anders handeln konnte.

  7. Danke für den Hinweis auf die Einstellung der Verfahren bei den Angreifern. Das ist ein starkes Stück. Anscheinend wurde nicht damit gerechnet, dass die drei den Neonazi hätten verletzen wollen? Die Einstellung der Verfahren ist für mich der eigentliche Skandal.

  8. #12 Gourmet (19. Jun 2012 22:14)

    Das ist nicht von der Hand zu weisen. Dazu müsste man ihn besser kennen, um sein tatsächliches Wesen einschätzen zu können. So oder so ist es aber blöd so „herumzuposen“ und sich als Möchtegernkiller darzustellen. Dass so etwas einem auf die Füße fallen kann, sollte schon Pubertierenden einleuchten.

  9. #5 WahrerSozialDemokrat:
    „Da muss ich eher dem Gericht vertrauen ein gerechtes Urteil zu finden.“

    Die Liste von Schandurteilen ist enlos!

    Einem deutschen Gericht ist am allerwenigsten zu vertrauen, wenn es gegen die VS-gemachten Staatsfeinde geht.

    Und die Freisprüche oder milden „Körperverletzung-mit-Todesfolge -Urteilen“ bei islamischen Ausländern sind Legion. Sogar bei zig Messerstichen oder Kopfschüssen.

  10. #12 Gourmet (19. Jun 2012 22:14)

    Naja, es kommt wirklich darauf an… wenn er mit seinem Kleinwagen erst mal ’ne 180 Grad Wendung gemacht hat, wäre das etwas schwer zu glauben…

  11. War das verhältnismäßig? Und kann man von jemandem überhaupt erwarten, dass er in einer solchen Situation die Verhältnismäßigkeit abwägt?

    Die Notwehr ist eine der wenigen Gesetze bei der in Deutschland ausdrücklich keine Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Ganz abgesehen davon, war es in diesem Fall verhältnismäßig. Der Angefriffene war in seiner Gesundheit und seinen Leben bedroht. Das ist ja unstrittig. Unstrittig ist auch die Herkunft und Gesinnung des Angeklagten und die Herkunft und Gesinnung der Geschädigten. Deshalb hat der Angeklagte nun diese Probleme.

    Deutsche Richter können Notwehr je nach Bedarf auslegen wie sie wollen, es gibt zum Beispiel die Hintertür des „Notwehrexzesses“. Die deutschen Gesetze sind voller Hintertüren, die Richter entscheiden wie sie wollen. Wer erinnert sich noch an den Fall Sven G. aus München? Da war es sehr ähnlich.

  12. Ich mag weder die Weltanschaung des Herrn Stech noch die der sogenannten Antifa. Außerdem empfinde ich keine Sympathie für Herrn Stech. Aber…

    …ohne den Fall im Einzelnen zu kennen, hoffe ich, dass der Herr Stech einen fähigen Anwalt hat und ein halbwegs unvoreingenommener Senat diesen Fall verhandelt, der nur nach den reinen rechtstaatlichen Grundsätzen zu seinem Urteil kommt.

    Ich wünsche mir, das meine Hoffnung kein unerfüllbarer Traum bleibt…

  13. Aus dem Beitrag:

    …der “Grünen Alternative Freiburg”, einer Linksabspaltung der Grünen, deren Sprecherin Gröbmayr war.

    Kann mir jemand mal schlüssig erklären, wie eine Linksabspaltung der Grünen geht? Gibt es auch eine Sonderform der Verbrecher: Kriminelle Verbrecher? Fragen über Fragen! *kopf kratz*

  14. Ein Mensch zwischen allen Fronten. Mein Mitleid hat er. Das heißt nicht, dass ich seine Gesinnung gutheiße. Aber wer mal solche Sachen geschrieben hat wie oben aufgelistet werden, hat keine Chance mehr in unserem Lande. Dem werden alle Möglichkeiten, es in Zukunft besser zu machen, verstellt.

  15. PI: Doch. “Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.”

    Das meint Verhältnismäßigkeit nicht. Das ist ein sehr verbreiteter Irrtum. Notwehr ist nicht verhältnismäßig. Wird man zum Beispiel bestohlen, darf man sich mit Gewalt wehren. Verhältnismäßigkeit würde bedeuten, dass man einen friedlichen Einbrecher nur mit gutem Zureden stoppen dürfte.

    Da ist Deutschland sehr fortschrittlich. In Amerika zum Beispiel hat man in vielen Bundesstaaten die Pflicht zur Flucht und zur Verhältnismäßigkeit. Das glauben mir viele anti-amerikanisch eingestellte Deutsche nie, aber es ist so.

    Das Pech des Mannes sind in diesem Falle Dinge wie Geschlecht, Alter, Gesinnung. Eine 55jährige Grüne hätte in dieser Notwehrsituation das Auto als Mittel zur Notwehr benutzen dürfen. Der Angeklagte dagegen hätte sich besser verprügeln lassen sollen.

  16. #22 PI-User_HAM

    …und ein halbwegs unvoreingenommener Senat diesen Fall verhandelt, der nur nach den reinen rechtstaatlichen Grundsätzen zu seinem Urteil kommt.

    Da war der Wunsch wohl Vater des Gedankens! 😉
    Wahrscheinlicher ist, dass Stech einem Richter wie Manfred Götzl in die Hände fällt, dann hat er als NPD-ler definitiv verloren. Siehe Götzls Urteil gegen den unbescholtenen Bürger Sven G., der nur sein Notwehrrecht ausübte.

  17. Was ich ja eigentlich schreibe wolle, war etwas anderes.

    Ein großes Lob an den Autor, weil er so interessant-sachlich schreibt und für niemanden einseitig Partei ergreift.

    Das ist ein sehr gutes Niveau und viele Leser würden sich sicherlich über mehr Artikel des Autors freuen. Oder andere PI-Autoren lesen sich mal diesen Artikel durch. Als kleine Anregung.

  18. @WahrerSozialDemokrat

    Vielleicht ist das schlechtes Deutsch was ich geschrieben habe. Das mag sein.

    Aber dass Notwehr keine Verhältnismäßgikeit kennt, könnten Sie sich auch einfach in 10 Sekunden ergooglen. Selbst die deutschen wiki-Ideologen wissen Bescheid:

    Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[2] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Notwehrhandlung

  19. Er hätte der Lage unbeschadet entkommen können, aber er hat voll draufgehalten. Das war sicherlich keine Notwehr. Wie oben richtig steht: Er hat die Situation missbraucht.

  20. #26 HKS (19. Jun 2012 23:33)

    …und ein halbwegs unvoreingenommener Senat diesen Fall verhandelt, der nur nach den reinen rechtstaatlichen Grundsätzen zu seinem Urteil kommt.

    Da war der Wunsch wohl Vater des Gedankens!
    Wahrscheinlicher ist, dass Stech einem Richter wie Manfred Götzl in die Hände fällt, dann hat er als NPD-ler definitiv verloren. Siehe Götzls Urteil gegen den unbescholtenen Bürger Sven G., der nur sein Notwehrrecht ausübte

    Und damit ist der Beweis erbracht, daß wir in diesem Land eine 2- nein, sogar schon eine 3-Klassen-Justiz haben. Und das ist des Pudels Kern und der eigentliche Skandal.

    Das wurde schon oft genug hier thematisiert, aber es muss immer wieder zum Thema gemacht werden.

    Irgendwann springt vielleicht der Funke auf die breitere Öffentlichkeit über, die sich medial nur aus Staatsfernsehen und sonstigen MSM ernährt.

  21. #25 Hayek

    Verhältnismäßigkeit würde bedeuten, dass man einen friedlichen Einbrecher nur mit gutem Zureden stoppen dürfte.

    Falls du mit Einbrecher eine Person meinst, die nachts gewaltsam, widerrechtlich und mit kriminellen Absichten in mein Haus eingedrungen ist, so würde mein gutes Zureden aus einer ziemlich schnellen 12-g-Pille bestehen. Die Diskussion ist dann sehr schnell beendet.
    Zum ‚guten Zureden‘: Mein Schwager erlebte einmal auf einem Campingplatz in Südfrankreich, wie in den Wohnwagen einer alleinreisenden GutmenschIn eingebrochen wurde und die Geschädigte in einem grandiosen Verdrängungsprozess über das Malheur hinwegging. Der Einbruch war wohl so leicht, dass der ’sozial benachteiligte‘ Einbrecher prompt wiederkam und dabei von ihr sogar überrascht wurde. Da hat sie flugs einen Stuhlkreis für zwei eingerichtet und fing mit gutem Zureden an. Der ’sozial benachteiligte‘ Gesprächspartner fand das seinerseits so gut, dass er sie in ihrer Gegenwart und vor ihren Augen erneut ausraubte und verschwand.:mrgreen: Sie verstand die Welt nicht mehr…

  22. Hätte ich genau so gemacht. Wenn vermummte und bewaffnete Personen auf mein Auto zustürmen halt ich drauf. Soll ich warten bis die es nochmal an anderer Stelle versuchen oder jemand anders zum Opfer wird ? Ich würd wenn möglich noch zürücksetzen und mir die Kerle genauer ansehen.

  23. 1.) Ich mag die Antifa nicht, die NPD aber genausowenig. Und wenn PI „Für Grundgesetz und Menschenrechte“ ernst meint, sollte es das auch so sehen.

    2.) Der Fall muss natürlich, wie jeder Fall, individuell analysiert werden, unabhängig von der Gesinnung von Täter und Opfer. Aber wenn Folgendes zutrifft:

    (…)

    Die Anklage geht davon aus, dass sich S. auf dem Parkplatz in keiner zwingenden Notwehrsituation befand. Sie stützt diese Einschätzung vor allem auf einen Facebook-Eintrag, den S. wenige Tage vor der Tat verfasste: „Ich warte ja nur drauf, dass einer mal angreift! dann kann ich ihn endlich mal die Klinge fressen lassen!“ Und, wenig später: „das schöne daran, es wäre sogar notwehr!“ Daraus, so Staatsanwalt Maier, habe man geschlossen, „dass er die Situation missbraucht hat“.

    (…)

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-neonazi-soll-absichtlich-in-gruppe-von-linken-gerast-sein-a-839505.html

    …dann ist der Typ auch ein Stück weit selber schuld, dass er jetzt vor Gericht steht. So ein Facebookeintrag ist natürlich ein richtiges „Eigentor“, dann muss selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft untersucht werden, ob er nicht „einfach so“ hätte wegfahren können, ohne noch einen von den Antifanten über den Haufen zu fahren.
    Im Übrigen ist so ein Verhalten auch deshalb dämlich, weil man damit bei den Linken „Märtyrer“ schafft (auch wenn der angefahrene Antfant noch lebt). Genauso wie er vermutlich zum „Märtyrer“ geworden wäre, wenn sein Motor nicht angesprungen wäre.

  24. #32 HKS
    Ich schrieb friedlicher Einbrecher, nicht weil ich an friedliche Einbrecher glaube, sondern weil die Rechtslagen wie angesprochen sehr verschieden sind.

    Viele Deutsche glauben auch tatsächlich, dass sie ein Einbrecher erst bedrohen muss, bevor sie ihm mit dem Baseballschläger eins überbraten dürfen.

    Dieser Eindruck ist auch nicht ganz falsch, das gebe ich ehrlich zu. Das Gesetz ist zwar relativ klar, aber man sieht dann ja vor Gericht immer wieder wie das Recht gebeugt wird, wenn der sich Wehrende die falschen Merkmale hat.

    Ich denke da zum Beispiel an den Fall dieses deutschen Rentner, der einen jungen albanischen Einbrecher erschossen hat. Eigentlich ist die Rechtslage klar, aber was deutsche Richter daraus fabrizieren, ist ja mittlerweile weltweites Allgemeinwissen.

  25. #34 Thomas_Paine
    Das ist die angesprochene Parteilichkeit der einschlägigen deutschen Medien und Anhängsel.

    Nur weil der Angeklagte einmal solche Aussagen machte, kann er sich für den Rest seines Lebens nicht mehr in einer Notwehrsituation befinden? Absurd.

    Wurde die Antifa gezwungen in zu dritt anzugreifen? Wohl kaum.

  26. Die Antifa – also die Typen, die hier vermummt und bewaffnet sich auf den Neonazi zubewegt haben – haben in Freiburg viele heimliche Gönner und Sympathisanten, nicht zuletzt auch im dortigen Monopolblatt Badische Zeitung. Die BZ lässt sich durch Linksradikale informieren und bringt deren Aussagen, nicht aber die von Rechtsradikalen.

    Der Neonazi hat zunächst nichts verbotenes getan – Leute zu einer Party weiterleiten, ist nicht verwerflich, zumal wenn, wie im Großraum Freiburg, jede wirkliche oder vermeintliche rechtsradikale Versammlung von Linksradikalen gewaltsam unterbunden wird.

    Dass die Antifa auf dem Parkplatz aufmarschierte, zeigt, dass sie einen funktionierenden Geheimdienst hat, der weiß, was in der rechtsradikalen Szene vorgeht. Dies zeigte sich auch bei anderen Gelegenheiten.

    Man darf gespannt sein, wie das Freiburger Landgericht hier urteilt.

    Sollte es zu einer Verurteilung des Neonazis kommen, träfe es sicher keinen Unschuldigen. Wenn aber nicht gleichzeitig die Antifanten verurteilt würden, wäre das Urteil ein Stück Gesinnungsjustiz.

  27. Ich verstehe nicht, warum hier über so einen NPD-Typen berichtet wird? Seine Fahne will ich auch nicht sehen. Sein Schicksal interessiert mich auch nicht.
    Kann man nicht das Thema Notwehr an einem anderen Beispiel erörtern?
    So weit kommt das noch, dass wir hier Sympathie mit Ex- oder sonstwie-Nazis haben.
    Hat euch das sog. 3. Reich nicht gereicht? Ich will in so einem System nicht leben, in keiner Diktatur, egal ob rechts, links oder islamisch.

  28. #38 innocent
    Es ist das Kennzeichen eines Rechtsstaates, dass man auch diesen Anti-Demokraten, die gleichen Rechte und die gleiche faire Berichterstattung gewährt. PI ist in diesem Bereich weiter als die deutschen MSM.

  29. Trotzdem ist es unklug, das so zu machen.Wie wollen wir denn das Nazi-Image, dass uns pausenlos unterstellt wird, sonst loswerden?

  30. #8 exzessiv

    Da ich letztes Wochenende selbst von einem Nazi angegriffen wurde…

    Was ist dir denn passiert? Würdest du deine Erfahrungen mit uns teilen?

  31. #13 pazifaust

    Die Einstellung der Verfahren ist für mich der eigentliche Skandal.

    Hast du etwas anderes erwartet. Was glaubst du, wie das Gericht geurteilt hätte, wenn die Situation umgekehrt gewesen wäre…

  32. #34 Hayek

    Ich schrieb friedlicher Einbrecher, nicht weil ich an friedliche Einbrecher glaube…

    Ich musste beim Lesen deiner Formulierung zunächst auch schmunzeln, dann aber wurde ich beim Gedanken an die aktuelle deutsche ‚Recht’sprechung doch ziemlich nachdenklich.

    Eigentlich ist die Rechtslage klar, aber was deutsche Richter daraus fabrizieren, ist ja mittlerweile weltweites Allgemeinwissen.

    Vor vielen Jahren sagte mir mal ein Richter im persönlichen Gespräch auf meine Frage nach der Gerechtigkeit vor deutschen Gerichten wörtlich, „sagen Sie mir, wo das Verfahren stattfindet und ich sage Ihnen wie es ausgeht!“
    Dem ist nichts hinzuzufügen.

  33. #38 innocent

    So weit kommt das noch, dass wir hier Sympathie mit Ex- oder sonstwie-Nazis haben. Hat euch das sog. 3. Reich nicht gereicht?

    Krieg‘ dich mal wieder ein, hier hat keiner Sympathie weder mit Links- noch mit Rechtsaußen. Punkt.
    P.S. Ich habe bisher noch nicht mitbekommen, dass du dich genau so über die Rot-SA beschwerst, oder habe ich da etwas verpasst?

  34. #40 innocent

    Wie wollen wir denn das Nazi-Image, dass uns pausenlos unterstellt wird, sonst loswerden?

    Das kriegen wir nicht los, auch wenn man sich pausenlos und meilenweit distanziert. Unser ‚Problem‘ ist, dass wir Dinge öffentlich ansprechen, die dem gegenwärtigen linken Mainstream total zuwiderlaufen und Kontrolle und Disziplinierung der Bürger sowie die Deutungs- und Meinungshoheit der Linken stören könnten. Unser Problem ist also ’systemimmanent‘ und keines eines irgendwie gearteten Nazi-Images.

  35. #34 Thomas_Paine

    Genauso wie er vermutlich zum “Märtyrer” geworden wäre, wenn sein Motor nicht angesprungen wäre.

    Da habe ich so meine Zweifel: Wie stand es einaml frohlockend im Göttinger Tageblatt: „Starke Antifa hält Rechtsextreme in Schach“.
    Wer glaubt, dass in Schland Recht gesprochen wird, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten… :mrgreen:

  36. Was wissen wir hier vom „räumlichen Hergang“ der Tat? Wie groß der Parkplatz war, von wo die Angreifer kamen, wie weit sie es zum Wagen hatten, damit der Angegriffene Zeit hatte zu übeleger, oder überhaupt die Möglichkeit sich zwischen Wegfahren oder Umfahren zu entscheiden?

    Die Einstellung der Verfahren gegen die Angreifer ist ein Skandal.

    Ob nun so rechts, dass es menschenverachten wird, oder nicht. Wenn die linken Angreifer ihn „alle“ machen wollen, also irgendwas zwichen blutig schlagen und totschlagen, kann er sich nur freuen, dass, aus seiner Perspektive, der Angriff erfolgt.

    Vor dem Gesetz sind alle gleich!
    Das ist das einzige was ich vom entmündigenden, verräterischen, derzeitigen Staat, für irgendwelche Linke, für irgendwelche Rechte und irgendwelche Moslems erwarte.

    Gibts nur nich‘ …

  37. Mir ist es egal, welch Geistes Kind jemand ist, der andere Leute angreift und ihnen Schaden zufügen will. Ob Nazi, Linker oder von mir aus Chinese. Jeder der andere Leute angreift muss damit rechnen, dass die sich das nicht gefallen lassen.
    Wenn ich also jemanden vermöbeln will und das dann versuche, krieg ich vielleicht eins auf die Rübe. Warum hinterher jammern? Ich gehe das Risiko bewusst ein. Ausser ich bin ein Kind oder geistesgestört. Ich kann es ja sein lassen oder? Und sich dann noch mit Alkohol rausreden wollen ist ja dann das Letzte. Wenn ich auch damit nicht umgehen kann, selber schuld. Müssen das andere nun büssen? Ich greife nicht einfach andere Leute an, auch wenn mir manche nicht passen. Das nennt man Erziehung. Damit haperts aber scheinbar sehr bei vielen Leuten.

  38. #45 HKS

    „Das kriegen wir nicht los, auch wenn man sich pausenlos und meilenweit distanziert.“

    „Ich stehle niemals bei LIDL. Es ist nicht wahr, daß ich meine Frau schlage.“
    „Man wird – bei aller herrschenden politischen „Korrektheit“ – ja wohl noch sagen dürfen …“

    Wer sich distanziert, nimmt die faule Karte des Feindes auf und hat schon halb verloren.

  39. #38 innocent

    „Kann man nicht das Thema Notwehr an einem anderen Beispiel erörtern?
    So weit kommt das noch, dass wir hier Sympathie mit Ex- oder sonstwie-Nazis haben.“

    Werter Frommer, es gibt keine Paragraphen über Notwehr von Werder-Bremen-Anhängern, nationalen Sozialisten, „Anti“-Fanten oder FDP-Wählern. Es gibt nur Paragraphen über Notwehr.
    Recht muß gleiches Recht sein, ungleiches Recht ist immer Unrecht.

  40. Hätter er darauf warten sollen, dass ihm die mit Sturmhaupen Maskierten und mit gefährlichen Waffen armierten, zuerste einmal tatsächlich
    tot schlagen, um sodann eine Notwehrmaßnahme zu überlegen?
    Ihm blieb offenbar gar keine andere Wahl, als sich mit seinem PKW in Bewegung zu setzen.
    Die Maskierten waren also offensichtlich nicht schnell genug dem Auto auszuweichen, ihr >Pech.

  41. #38 innocent (20. Jun 2012 00:34)

    Ich verstehe nicht, warum hier über so einen NPD-Typen berichtet wird?…
    … Sein Schicksal interessiert mich auch nicht.

    Sie vergessen dabei, dass Sie, Ich und jeder hier bei der „Anti“Fa ebenfalls als Nazi gilt.

    Was, wenn sich diese neue Definition von „Nazi“ in die Gerichte frisst?

    Und wie schaut das mit den Gesetzen allgemein aus?
    Für welche Deutschen sollen deutsche Gesetze und Rechte gelten und für welche nicht?

    Es ist schlimm genug, dass sich nach den Medien auch in den Gerichten ein Gesinnungsstrafrecht etabliert, da müssen wir Bürger diesen Verlust des Rechtssaates nicht auch noch akzeptieren oder gar unterstützen.

    Ob international-sozialistischer Assifant oder national-sozialistische Glatze, Rechtsstaat muss Rechtsstaat bleiben.

  42. Hätte er die Gruppe umfahren können, wäre es unverhältnismäßig und die Anklage wäre gerechtfertigt .

    Blieb ihm zu wenig Zeit, oder war dies mangels Platz nicht möglich, wäre es Notwehr .

    …..nach meiner Meinung, die ohne juristischen Sachverstand auskommen muß .

    Seine Ejakulats-Fässbuck-Einträge machen ihn nicht sympathischer .

    Übertriebene Notwehr wird es in jedem Falle bleiben, solange man nicht die Gesinnung und Anschauung des gemeinen BRD Bürgers und somit der breiten Öffentlichkeit vertritt .
    Das ist nichts Neues und ich kann dies, aus eigener Erfahrung in 2 Fällen, nur bestätigen .

    #38 innocent (20. Jun 2012 00:34)

    Ich verstehe nicht, warum hier über so einen NPD-Typen berichtet wird? Seine Fahne will ich auch nicht sehen. Sein Schicksal interessiert mich auch nicht.
    Kann man nicht das Thema Notwehr an einem anderen Beispiel erörtern?
    So weit kommt das noch, dass wir hier Sympathie mit Ex- oder sonstwie-Nazis haben.
    Hat euch das sog. 3. Reich nicht gereicht? Ich will in so einem System nicht leben, in keiner Diktatur, egal ob rechts, links oder islamisch.

    Das Thema Notwehr kann man an vielen Beispielen erörtern, also warum nicht an diesem aktuellen Fall ?

    Was meinst du überhaupt mit „wir“ ?

    Bei solch engstirnigen Vertretern, die den gesamten Umerziehungsprozeß schon verinnerlicht haben, wird es weder ein „wir“, noch ein „uns“ geben, und das ist auch gut so !

    PS. „Seine“ Fahne ist die kaiserliche Kriegsflagge von 1871 !

  43. Wer gern wissen möchte, was Islamkritikern zukünftig droht? Urteile gegen Rechtsextremisten sind da eine wahre Fundgrube! Man muss ihre Ansichten nicht teilen um zu begreifen was da abläuft. Mit „Rechtsstaat“ hat das zweifellos nichts mehr zu tun. Einem Staat, der zu solchen Mitteln greift, dem fehlen schlicht und einfach die Argumente. Was angesichts von „Wissenschaftlern“ wie Prof. Dr. Wolfgang Benz, der vor seiner Karriere als „Islam-ist-Frieden-Botschafter“ einer der führenden „NS-Aufklärer“ der BRD war, auch nicht weiter erstaunt. Wenn er diese Aufgabe mit der gleichen Wahrheitsliebe wie seine „Islam-Studien“ betrieben hat, kann sich jeder deren wissenschaftlichen Wert an 3 Fingern abzählen. Aufrechterhalten lässt sich das nur mit rigoroser Kriminalisierung seiner Kritiker. Genau zu diesem Zustand wandern wir langsam aber sicher mit der Islamkritik.

  44. Die Ahnungslosigkeit bei PI ist erschreckend. Man sollte deshalb einfach die Finger von juristischen Themen lassen. Erforderlichkeit und Gebotenheit bei der Notwehr sind gerade keine Verhältnismäßigkeit und das steht auch in jedem Lehrbuch oder Kommentar zum Allgemeinen Strafrecht.

  45. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Nicht aber vor dem Richter. Der Rentner, der hinterlistigerweise auf die schoss, die ihn überfielen und mißhandelten, hat dadurch ja auch die Situation mißbraucht.

    Mensch ist hier nicht gleich Mensch. Es gibt wertvolle, die von unseren Gerichten geschützt werden und dann gibt es die unwerten. Also praktisch lebensunwerten, deren Leben vor Gericht kein Pfifferling zählt.

    Spießige Rentner gehören dazu aber auch jeder, der als Nazi gebrandmarkt wird.

  46. Neues aus der Jauchegrube:

    Internationale Sozialisten überfallen nationalen Sozialisten, Pack schlägt sich und streitet vor Gericht weiter…..

    „So schrieb der Rechtsextreme als Reaktion auf eine Bedrohung durch die “Antifa” auf Facebook, er warte nur darauf einmal angegriffen zu werden, um seinen Kontrahenten “die klinge fressen lassen” zu können.“

    Was ein Geniestreich….

  47. Dass Stech keine Intelligenzbestie ist, daran besteht kein Zweifel.

    Seine Träumereien, Linke einmal umzubringen in genau so einer Situation sind eine Steilvorlage für jeden Staatsanwalt.

    Es wird schwierig. Anderseits war es vermutlich seine einzige Chance den Angreifern zu entkommen – mit Schlagstöcken bewaffnete Vermummte machen keinen Hehl aus ihren Absichten.

  48. Kann mir gut vorstellen dass der Nazi Typ übertrieben hat – Aber: in einem Land wie Deutschland sollte JEDER einen fairen Prozess bekommen, ich habe aber den Eindruck dass das nicht der Fall ist.

  49. Deutsches Recht 2012?

    Erst wenn man Dich totgeschlagen hat, darfst Du mit der Notwehr anfangen. Vorher ist es ein Verbrechen!

  50. Es geht nicht um Sympathien für Rechtsextremisten sondern um Rechtsstaatlichkeit. Man stelle sich einfach mal den gleichen Vorfall in anderer Konstellation vor: Es sitzt ein Türke im Auto und wird von Rechtsextremisten angegriffen…….. Man kann sicher sein, es hätte kein Verfahren wegen versuchten Totschlages gegeben. Es hätte gegen den Türken gar kein Verfahren gegeben. Das ist nicht einmalig sondern systematisch – oftmals im Verbund mit gezielter Desinformation der „Qualitätsmedien“.
    Wer meint, man müsse dazu schweigen, weil es ja um einen bösen Rechtsextremisten geht, der sollte sich nicht all zu sehr wundern, wenn er eines Tages selbst nach gleichem Strickmuster abgeurteilt wird. Denn die Rechtsextremisten sind da nur die Ersten – sicher aber nicht die Letzten.
    Wir sind gerade im Begriff, die Aufklärung zu überwinden und in ein finsteres Mittelalter der Denkverbote zurückzufallen.
    Dabei geht es nicht nur um Islamkritik. Auch wegen Eurorettung, Energiewende, Klimawandel usw. können sich die „Aktivisten“ nicht auf eine sachliche Diskussion einlassen. Wer nicht den „richtigen“ Standpunkt hat, wird im harmlosesten Fall totgeschwiegen. Wenn das nicht reicht, Berufsverbot, sozial ausgegrenzt, diffamiert, kriminalisiert…..Spätestens hier sollte sich jeder fragen, wo er vielleicht in 5 Jahren steht.

  51. Ich habe mir abgewöhnt, über Urteile der deutschen Justiz nachzudenken. Wir haben für jedes Vergehen ein Strafmass von – bis zu (meinetwegen) 5 Jahre Haft.

    Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

    (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Niemals habe ich erlebt, ( *ausser vielleicht bei den fürchterlichsten Morden *), dass in diesem Land die Höchststrafe ausgesprochen wird. Mag sein, dass andere Menschen davon schon mal gehört/gelesehen haben, ich nicht.

    Wir sind ein Land vom „von“ Strafmass , aber nie von „bis“. Es ist zum daVONlaufen.

    * Und hier ist das höchste Strafmass dazu noch lächerlich.

  52. MÖÖÖÖPPP!!!

    Zitat
    35 Hayek (20. Jun 2012 00:17)

    Ich denke da zum Beispiel an den Fall dieses deutschen Rentner, der einen jungen albanischen Einbrecher erschossen hat.
    ………..

    Sie haben leider verloren.
    Der Verbrecher Labinot S. (ALNANISCHER Herkunft und in Albanien begraben) war Intensivtäter und Achtung! jetzt kommt es:
    ____________________________________

    !!!RÄUBER!!!
    ____________________________________
    in diesem Fall.
    Wieso?
    Er hat mit den anderen 4 BUNTEN den Renter ÜBERFALLLEN und mit Waffengewalt gedroht.
    Das nennt sich Raub.

    Zu dem Stech Fall:
    Schwer zu beurteilen. Nehmen wir an der Mann (Stech) sieht das ein paar Menschen_Innen auf ihn zustürmen die tw. bewaffnet sind.
    Jetzt könnte er auf die Idee kommen das die kein therapeutisches deeskalierendes Gespräch mit ihm suchen (ist eh nur für linksversiffte und öhm „Südländer“ vorgesehen).
    Aber er steht mit seinem Automobil auf einer (…Theorie…) 100 km² freien Fläche.
    Da muss er niemand überfahren, sondern hat 3 Auswege zur Auswahl.
    Wenn man vorher (angeblich?) Äußerungen wie der Angklagte Stech macht trägt das nicht zu der Unschuldsvermutung bei.
    Sach ich ma so.

    Z1

  53. Eine kleine Anmerkung:
    Die abgebildete Reichskriegsflagge hat mit den Nazis nichts zu tun. Das war aus Kaiserszeiten und ist somit ein Symbol der Monarchisten. Die Nationalsozialisten waren, genauso wie die Kommunisten, sozialistische Gesellschaftserneuerer und wollten eigentlich die alten Klassen abschaffen und eine Volksgemeinschaft schaffen. U.a. desswegen waren sie mit den konservativen Monarchisten verfeindet. Leider wissen die heutigen sogenannten Nazis ebensowenig über die Geschichte wie die Antifa. Im Grunde hat deren Kampf nocht das geringste mit den historischen Vorbildern zu tun.

  54. … in diesem „unserem“ Staat hat man sich gefälligst von Linken, Grünen, Autonomen und vor allem von Bereicherern zum Krüppel schlagen zu lassen ….. der Mann hätte nach dem Recht des Staates Florida – stay your ground! – die Befugnis gehabt, diese Kaputzenträger allesamt umzulegen … und das wäre wirklich gut gewesen! …

    P.S.: ich habe beide jur. Staatsexamen! ..

  55. Als ich die Angebereien Stechs im verlinkten Facebook-Thread las, fiel mir ein, dass etliche Leute bei der NPD auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stehen. Es gibt drei Gründe für solche Leute, besonders radikal aufzuztreten:
    1. Die Partei darf nicht glauben, der Mann sei nicht rechtsradikal, sonst fliegt er auf. Stech lässt bezüglich eine ultrarechten Position keine Zweifel offen.
    2. Der VS hat ein Interesse, die NPD zu diskreditieren – Stech tut dies in Facebook.
    3. Ein Agent muss sehen, dass in der Partei was läuft – Stech förderte dies zumindest verbal – sonst ist er für den VS uninteressant.

    Das sind reine Gedankenspiele von mir. Vielleicht ist Stech auch nur blöd und arbeitet nur an der eigenen Selbstbestätigung.

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