Auf der Kritischen Islamkonferenz in Köln machte der Autor des Buches „Die Macht der Mullahs“, Thomas Maul, während der Podiumsdiskussion zur Stellung der Frau im Islam mit pointierten Statements auf sich aufmerksam. Der Schriftsteller aus Berlin sieht die Verhüllung der Frau als Dreh- und Angelpunkt islamischer Herrschaft. Wir veröffentlichen nachfolgend den Text eines Vortrags, den Maul am 16. Januar 2008 in Freiburg über die Notwendigkeit eines Kopftuchverbots für Schülerinnen gehalten hat.
„Unbedecktes Fleisch zieht Katzen an. Wird es ohne Bedeckung draußen auf die Straße gelegt oder in den Garten oder in den Park, dann kommen die Katzen und essen es. Ist das nun die Schuld der Katzen oder des unbedeckten Fleisches?“
Diese zoologische Naturbetrachtung, die natürlich keine ist, bzw. mehr sein will als das, entstammt einer Rede, die Tadsch Al-Din al-Hillali, seineszeichens Großmufti in Australien, anläßlich des Ramadan im Herbst 2006 gehalten hat. Thema: Die Pflicht der Frau zur Bedeckung. Für den „Merkur“ (8-9/2007) kommentierte der liberale Journalist Jörg Lau wie folgt:
„Die Empörung war weltweit groß, daß ein einflußreicher Prediger Frauen ohne Kopftuch damit de facto zur Vergewaltigung freigab.“
Eher unfreiwillig offenbart sich hier wahrlich Empörenswertes, nämlich die Unfähigkeit der Weltöffentlichkeit bzw. des liberalen Journalismus, den Islam als globale Bedrohung der Menschheit richtig einzuschätzen.
Denn empörenswert ist doch nicht, dass ein einflussreicher Prediger in dankenswerter Offenheit die sozialdarwinistisch-faschistoide Naturalisierung zwischenmenschlicher Verhältnisse, die eben Frauen zu bedeckten oder unbedeckten Fleischstücken und Männer zu Tieren degradiert, und damit das Wesen einer repressiven Sexualmoral, die ihrerseits zum Kernbestand islamischer Orthopraxie überhaupt gehört, auf den Punkt bringt.
Empörenswert ist die symptomatische Verniedlichung der Regel zur empörenswerten Ausnahme.
Dass Männer Frauen vergewaltigen ist freilich nichts spezifisch islamisches. Spezifisch islamisch ist der Umgang mit solchen Verbrechen. Sofern Vergewaltigung kriminalisiert wird und die Hürde der schariatischen vier Augenzeugenregelung nehmend als bewiesen gilt, das Opfer also nicht wie üblich für Verleumdung bestraft wird, kann sich etwa in den palästinensischen Autonomiegebieten der Täter einer Strafverfolgung im Einklang mit dem dort herrschenden jordanischen Recht dadurch entziehen, dass er sich bereit erklärt, sein Opfer zu ehelichen. Nicht weniger pervers ist die Legalisierung und Sakralisierung der Vergewaltigung in der Institution der Zwangsehe, die sich abhängig vom jeweiligen gesetzlichen Mindestalter der Mädchen häufig genug als staatlich gefördertes Recht auf Pädophilie erweist.
Handelt es sich bis hierhin gewissermaßen um Reproduktionsanforderungen der Umma, die der Koran mit der Verpflichtung der Ehefrau auf Fortpflanzung und Triebbefriedigung ihres Mannes festschreibt, oszilliert die Rationalisierung der Vergewaltigung unverschleierter Frauen in der Öffentlichkeit zwischen Sanktionsmaßnahmen, mittels derer sich die Umma vor Zersetzung schützt und einer simplen, quasi kostenlosen Inanspruchnahme von Huren.
„Der Vater eines jungen Türken, der gemeinsam mit einigen Landsleuten eine junge Kreuzbergerin, die nachts auf die Straße gegangen war, vergewaltigt hatte, kommentierte die Tat mit den Worten: Wenn ich dabei gewesen wäre, ich hätte mitgefickt“ (Duerr 1995, S. 622f.).
Dass junge Männer derart zur Tat schreiten – Gruppenvergewaltigungen als Strafaktion im Namen der Tugend werden auch immer wieder aus den französischen Banlieus berichtet – mag extreme Ausnahme sein, wobei dies Zugeständnis nicht dazu führen darf, die Häufigkeit zumindest sexualisierender und bisweilen gewalttätiger Übergriffe auf vermeintlich oder tatsächlich „freizügig“ gekleidete eingewanderte oder einheimische Frauen durch sogenannte Migrantenkids herunterzuspielen. Die väterliche Rechtfertigungsideologie jedoch, dass es sich bei Frauen, die sich nachts allein auf der Straße aufhalten, nur um sexuell zur Verfügung stehende Huren handeln könnte, ist, als Rückhalt gebender Background der Ausnahme, unter eingewanderten Muslimen durchaus verbreitet:
„Frauen hätten zu viele Freiheiten, ‚und eine Frau hat solche Freiheiten eben nicht zu haben‘; erklärt der Leiter einer (Berliner) Jugendeinrichtung das Bild männlicher Migrantenjugendlicher, und fährt fort: ‚zumindest nicht die eigene Frau, alle anderen Frauen, sagen wir mal, sind für die halt Prostituierte'“ (Zentrum Kultur und Demokratie 2003, S. 129).
Laut der neuesten umfangreichen Studie zu Einstellungen bei Muslimen in Deutschland von Katrin Brettfeld und Peter Wetzels (Juli 2007) findet die Aussage: „die Sexualmoral der westlichen Gesellschaften ist völlig verkommen“ Zustimmung bei 68% der Befragten.
Dass nicht die das unbedeckte Fleisch fressende Katze die Schuld trägt, sondern das unbedeckte Fleisch selbst, dessen moralische Verpflichtung es wäre, die Katze vor ihren natürlichen Trieben zu schützen, indem es sich bedeckt, ist dabei nur die eine Seite der islamischen Moral, der islamischen Schuldverstrickung, des islamischen Zusammenhangs von Scham, Schande und Ehre, welche innerhalb des Rackets eine unglaubliche Gewaltdynamik freisetzt. Denn wer, so fragt die Umma, hat denn das Stück Fleisch, um beim Beispiel zu bleiben, so unbedeckt auf die Straße gelegt oder in den Garten oder in den Park?
Die Frage zielt auf die Verantwortung der Männer, die Ehre der Familie zu schützen, indem sie die Sittsamkeit der Frauen gewährleisten, weil andernfalls Ehrverlust und Ausschluss der Familie aus der Umma drohen.
Wo derart anstelle von moralischen Verinnerlichungsprozessen und individuellen Sublimierungen autoritäre Kollektive anhand einer religiös überhöhten Konventionsmoral bei gleichzeitiger Zurückweisung individueller Verantwortlichkeit für Sünde oder Irrtum über richtig und falsch entscheiden, da wird nicht nur allgemein eine Ethik der Selbstgerechtigkeit generiert, welche Schuld verschwörungstheoretisch stets beim devianten Anderen sucht und an diesem verleugnete, versagte Selbstanteile projektiv ausagiert, da wird insbesondere gegen Frauen ein totalitärer Kontroll-Apparat von Überwachen und Strafen errichtet, den Hirsi Ali treffend als Jungfrauenkäfig bezeichnet und dessen Techniken ich im gleichnamigen Kapitel meines Buches im Einzelnen und in ihrem Zusammenhang systematisch darstelle.
Endstation der weiblichen Passion bei orthodox-islamischer Sozialisierung ist dann häufig genug der handfeste Ehrenmord oder dessen verschleierte Variante, die das Wort „Balkonmädchen“ bezeichnet, das sind die zum Sprung aus dem Fenster getriebenen.
So wünschenswert es wäre, dass Licht die diesbezüglichen Dunkelziffern erhellt, zur Kenntnis zu nehmen ist bereits anhand der zu tragischen Einzelfällen verklärten bekannt gewordenen Ehrenmorde vor allem zweierlei: erstens ihre Funktion, über die Wiederherstellung der konkreten Familienehre hinaus eine Warnung an alle Mädchen und Frauen abzugeben, die sich den herrschenden Zwängen des Rackets zu entziehen gedenken; zweitens die bedenklich hohen Zustimmungsraten innerhalb islamischer Communities zur Gewalt gegen Frauen von gewöhnlichen Disziplinierungsschlägen bis hin zu eben Ehrenmorden.
Zwischen der Aussage jenes australischen Großmufties und menschenrechtsverletzenden Alltagspraktiken, die weder in den islamischen Parallelgesellschaften des Westens noch in den islamisch dominierten Staaten bloße Randerscheinungen bilden, besteht also offensichtlich ein Zusammenhang. Diesen auszublenden oder zum Gegenstand einer Debatte von pro und contra zu machen und damit wegzudiskutieren, was bei den hierzulande in der Tat verstärkt einsetzenden medialen und außen- wie integrationspolitischen Auseinandersetzungen mit dem Islam Methode hat, das ist der eigentliche Skandal.
Dabei schreitet die Islamisierung so schleichend wie total voran. Völlig selbstverständlich sind aus vormals Gastarbeitern, Ausländern, Asylanten und Scheinasylanten, das hieß politischen und Wirtschaftsflüchtlingen, inzwischen Muslime bzw. Migranten mit muslimischen Wurzeln geworden. Nicht umsonst gibt sich ein politischer Zusammenschluss von in Deutschland lebenden säkularen Migranten aus islamischen Ländern den Namen Zentralrat der Ex-Muslime und inszeniert den eigentlich, d.h. unter normalen Bedingungen, unspektakulären, privat zu vollziehenden Abfall vom Glauben als öffentlichen Tabubruch im Stil der alten Stern-Kampagne zur Abtreibung.
Und das leider zurecht: Wo die Bedingungen alles andere als normal, nämlich ver-rückt sind, da steht Mina Ahadi, die Vorsitzende des Atheisten-Clubs, seit dessen Gründung monatelang unter Polizeischutz.
Die gängige und gebetsmühlenartig wiederholte Abspaltung des Islam als Religion des Friedens und Privatangelegenheit des Einzelnen von sowohl dessen angeblicher politischer Instrumentalisierung (also Islamismus und Terror) als auch von der angeblich dem Islam äußerlichen kulturellen Tradition des (ursprünglich arabischen) Stammeslebens, ist entweder Wunschdenken bzw. Forderung nach einer praktischen Selbst-Reformierung des Islam oder die naive Übertragung des dem Christentum über jahrhunderte lange Kämpfe abgerungenen säkularisierten Religions- und damit Selbstverständnisses auf den Islam.
Eines ist sie sicherlich nicht: die adäquate Beschreibung des Ist-Zustandes des Islam, wie er sich hegemonial darstellt und von der (weltweit betrachtet) überwiegenden Mehrheit der Moslems praktiziert wird.
Was den Islam historisch ausmachte, war gerade Mohammeds Synthese von verkürzten jüdischen und christlichen Glaubensinhalten auf der einen und den sozialen Regeln des arabischen Stammeslebens auf der anderen Seite.
Politik und Glauben, Staat und Religion sind in der Geschichte des Islam – und das ist bis ins 20. Jahrhundert eine Geschichte von Kalifaten – nie getrennt gewesen, ebensowenig wurde und wird irgendwo auf der Welt im Namen des Islam wirkungsvoll, d.h. über Lippenbekenntnisse, die selbst Ausnahme sind, hinaus gegen kulturelle Praktiken wie Genitalverstümmelung, Zwangsehen und Ehrenmorde vorgegangen. Deswegen ist es unsinnig, im Islamismus eine zweckentfremdende Politisierung des Islam als Religion zu sehen; was z.B. noch Henryk M. Broders scharf-gemeinte Polemik, Islam und Islamismus verhielten sich wie Alkohol und Alkoholismus, nahelegt, womit sie ihr Ziel gerade verfehlt. Denn es geht vielmehr darum, dass Entpolitisierung den Islam überhaupt erst als eine Religion im modernen Verständnis konstituieren würde.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein also zentrale öffentliche wie private Vergesellschaftungsideologie eines imperialistischen Weltreiches ist der Islam heute antiimperialistische Subjektivierungsform von Zukurzgekommenen, was selbst islamapologetische Kulturwissenschaftlerinnen wie Christina von Braun und Bettina Mathes erkennen, weil sie es affirmativ wenden:
„Die Verbindung von religiösem und politschem Kampf macht bis heute den Islam zu einer Religion, der für Freiheitskämpfe wie prädestiniert erscheint. Sie liefert die religiöse Begründung, deren das Streben nach Unabhängigkeit und die Bereitschaft, das eigene Leben für die Sache zu opfern, bedürfen.“ (2007: 300)
Islamisierung wird dementsprechend überall als Kampf gegen eine angeblich vom Westen forcierte Marginalisierung von Moslems bzw. Orientalen geführt: im Nahen Osten als staatlicher wie nicht-staatlicher Antikolonialismus, in den westlichen Diaspora-Gemeinden als Antirassismus.
Dass dieser „Befreiungskampf“ den immergleichen Charakter eines destruktiven, regressiven, irrational-apokalyptischen Amoklaufs hat, der also über die Verletzung und Vernichtung anderer in letzter Konsequenz auf Selbstzerstörung hinausläuft, ist nicht weiter verwunderlich. Denn es ist eben nicht die kurze Episode des Kolonialismus verantwortlich für das nicht zu bestreitende Elend, in dem große Bevölkerungsteile des Nahen Ostens leben. Und es ist eben auch nicht der zu bekämpfende Rassismus westlicher Gesellschaften, der moslemische Migranten am gesellschaftlichen Fortkommen hindert. Es ist dort wie hier die in keinster Weise subversive Weigerung, moderne-inkompatible Bestandteile der eigenen kultur-traditionellen Sozialisierung abzulegen: der Islam selbst war und ist das Problem.
Islamisierung bedeutet daher, die hausgemachte Verelendung zu steigern, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Offensichtlich ist diese Endlosschleife des Wahnsinns das Gegenteil von Befreiung, die nur lauten kann: Befreiung vom Islam.
Da der Islam also (bis heute) keine Religion ist, sondern Legitimationsideologie und Praxis staatgewordener wie nicht-staatlicher Rackets (Banden), ist Islamkritik auch keine moderne Religionskritik, sondern Ideologie-Kritik und politischer Kampf gegen eben diese Rackets. Während moderne Religionskritik (wenn auch unterschiedlich gewichtet) beide Seiten der Religionsfreiheit verteidigt, nämlich die Freiheit von jeglicher Religion und die freie Wahl einer beliebigen Religion und deren freie Ausübung, jedenfalls solange diese nicht mit übergeordneten Freiheitsrechten kollidiert, verweist Islamkritik den Umma-Sozialismus gerade vom Terrain der Religionsfreiheit, und entzieht der islamischen Takiyya damit ein wesentliches Medium ihrer Wirkung.
Takiyya nennt sich die islamische Kunst der Verstellung, der Täuschung als die Erlaubnis bzw. Pflicht des Gläubigen, im Umgang mit den Kuffar zu lügen, sofern dies der Sache des Islam, und das ist dessen Verbreitung, dient.
Ein alltägliches Beispiel im folgenden. Eines von zahllosen. An diesem aber lässt sich besonders gut demonstrieren, wie im Mainstream-Diskurs die Exotisierung dezidiert antiherrschaftlicher Islamkritik und die islamische Takiyya einander komplettieren:
Am 8. Dezember 2007 strahlt Phoenix die „29. Aschaffenburger Gespräche“ aus. Thema: „Das Kreuz mit dem Halbmond. Zwischen Leitkultur und Multikulti“. Hier das Video zur Sendung:
Fünf Diskussionsteilnehmer werden vorgestellt. Als Vertreter des Islam ist Aiman Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) eingeladen – ein mit wenigen rhetorischen Wassern gewaschenes FDP-Mitglied, dass sich gern und erfolgreich liberal und gemäßigt gibt.
Den dagegen positionierten Islamkritikern Necla Kelek und Ralph Giordano wird dabei von vornherein die Rolle unversöhnlicher Radikalinskis zugedacht. Das jedenfalls garantieren zwei gutmenschelnde Schwätzer ohne ersichtlichen eigenen Standpunkt, abgesehen vielleicht von der Vorliebe fürs besonnene, verantwortungsvolle Denken, zwei Dhimmis also, wie sie im Buche stehen: Cem Özdemir und Rafael Seligman.
So gefällt das den Deutschen: ein Deutschtürke relativiert die Islamkritik einer Deutsch-Türkin, die als einzige Frau in der Runde zudem immer wieder auf ihre Erfahrungen als Frau angesprochen statt als Soziologin befragt wird, und ein deutscher Jude relativiert die Islamkritik eines deutschen Juden. Für eine aktive Teilnahme am Disput ist das Thema Islam den Nur-Deutschen offenbar zu heiß. Daher gibt man lieber den neutralen Zuschauer bzw. gar vermittelnden Schiedsrichter in einem Ring, der Juden, Türken und Berufs-Moslems aufeinander los lässt.
Es moderiert der Experte für die Vertreibung der Deutschen zu betroffen-kitschiger Musik: Guido Knopp. Erwartungsgemäß erweist sich der Historiker-Darsteller sogar als unfähig, wenigstens das Geschmackloseste zu verhindern. Ohne Widerspruch kann etwa Seligmann Giordano maßregeln, gerade als Jude habe dieser vor dem Hintergrund der Nazi-Zeit bedächtigere Worte zum Islam und zu den Muslimen zu finden.
Womit Aiman Mazyek der Boden bereitet ist, noch weiter zu gehen: Immer wieder, wenn Giordano im folgenden betont, dass der Islam das Problem sei (und nicht etwa die Moschee), wird Mazyek geifern: „Und wie würden Sie gerne das Problem endgültig lösen?“ „Wie wollen Sie uns lösen?“ Sein Gesichtsausdruck, seine Betonung des Wortes „Lösung“, die Verwendung von „endgültig“ und „uns“ machen dabei den perfiden Versuch deutlich, Zuschauern und Diskussionsteilnehmern eine Analogie von „Lösung des Judenproblems“ und „Lösung des Islamproblems“ aufzudrängen, was den Juden Giordano zum Nazi stempelt und die Moslems zu Juden machen soll.
Die Selbstviktimisierung läuft bei Mazyek wie bei allen Jammermoslems in Deutschland stets über den Verweis auf die Religionsfreiheit des Grundgesetzes.
Deshalb ist es – am Rande gesagt – hohl und leer, geradezu rechtspositivistisch, wenn Politik und Medien die Akzeptanz des Grundgesetzes durch die Islamverbände auf Islamkonferenzen und Integrationsgipfeln als Integrationserfolg feiern. Vielmehr wäre eine aufgeklärte Gesellschaft sich darüber im Klaren, dass die Grundrechtsartikel ein und desselben Grundgesetzes kollidieren können, und daher entsprechend zu hierarchisieren sind: dass also etwa die bürgerliche Gleichstellung von Mann und Frau oder die Meinungsfreiheit über der Religionsfreiheit stehen.
Vernünftiger Weise versucht Giordano daher, Mazyek vom Feld der Religionsfreiheit zu jagen. Er zitiert ihn mit der Aussage, dass Grundgesetz und Scharia vereinbar seien.
Als Entgegnung führt Mazyek nun ein Lehrstück in Sachen islamischer Takiyya auf, leider ohne, dass Giordano, der den Vorwurf der Takiyya ständig im Munde führt, in der Lage gewesen wäre, dies aufzudröseln. Darum also hier:
Mazyek bestätigt zunächst vor aller Augen und Ohren im liberalsten Tonfall, dass er nach wie vor „selbstverständlich“ Scharia und Grundgesetz für vereinbar halte. Ohne dann auch nur mit einem Wort auf den Begriff der Scharia zurückzukommen, erläutert er, was Moslem-Sein einzig für ihn beinhalte, nämlich die berühmten und relativ harmlosen fünf Säulen des Islam: das Glaubensbekenntnis, das Gebet, Fasten-Monat Ramadan, die Spendenpflicht und die Pilgerfahrt nach Mekka. Alles andere, schließt Mazyek seine Verteidigung, sei „disponabel“.
Das klingt moderat und ist auch nur halb gelogen. Schließlich sind die fünf Säulen des Islam mit dem Grundgesetz vereinbar. Als „ibadat“ genannter Teil der Scharia, ist es damit logisch auch ein Teil der Scharia.
Nur unterlässt Mazyek eben eine unmissverständliche Distanzierung vom weitaus größeren und interessanteren, weil menschenrechtsrelevanten, Teil der Scharia, genannt „muamalat“, dessen barbarisches Menschenbild, dessen Anwendung in zivilisierte Gesellschaften kategorisch nicht zu integrieren ist, bzw. erklärt er diesen Teil indirekt für zwar nicht zwingend zur islamischen Identität gehörend, aber doch immerhin für „disponabel“.
Was Mazyek stattdessen nicht unterlässt, aber unterlassen müsste, würde er seine Entgegnung ehrlich meinen, also nicht lügen und täuschen wollen, ist die Selbstviktimisierung. Denn wann hat wer jemals die Rituale der fünf Säulen des Islam beanstandet und deren Vollzug reglementiert oder auch nur reglementieren wollen?!
Mazyek müsste zugeben – und würde so nebenbei einen reformierten Islam aufscheinen lassen – , dass bei all den gesellschaftlichen Diskussionen zu Moscheebau, Höhe von Moscheen, Kopftüchern, Koedukation in der Schule, Klassenfahrten, Sexualkundeunterricht, Sport, Schächten, arrangierte Ehe, usw. alles mögliche verhandelt wird (z.B. Tradition, Patriarchat, zuweilen auch Rassismus, usw.), mitnichten aber Religionsfreiheit oder eine Diskriminierung von Moslems.
Wer jedoch in einem Land, das Antidiskrimisierungsgesetze für nötig hält, in entsprechende Debatten ständig Diskriminierung hineinruft, bedeutet damit, dass da etwas gerade nicht „disponabel“ sein soll, das über die fünf Säulen des Islam hinausgeht. Und so werden von Mazyek zuvor ausgeschlossene, „disponable“ Teile der Scharia, wieder ins nicht-„disponable“ Moslem-Sein integriert.
So funktioniert Takiyya, die bisher von den Moslemverbänden erfolgreich angewendete Strategie, eine Gesellschaft an der Nase herumzuführen, die an der Nase herumgeführt werden will, die es ernsthaft für diskutabel hält, wenn Mazyeks Zentralrat der Muslime das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst als Berufsverbot für Muslime denunziert.
Dieses islamische Kopftuch erscheint dann in den Beiträgen von Gegnern wie Befürwortern stets als ein Symbol. Es wird damit auf einen Gegenstand reduziert, der unabhängig von seiner materiell-stofflichen Beschaffenheit bloß Bedeutungsträger sei für etwas von ihm selbst Verschiedenes. Das aber ist nur die halbe Wahrheit.
Um wenigstens mit der halben Wahrheit nicht zu lügen: die objektive Bedeutung eines Symbols kann vielfältig und ambivalent sein, niemals jedoch lässt sie sich beliebig und voluntaristisch bestimmen. Entsprechend ist die Bedeutung des Kopftuchs nicht die Summe der Motive seiner Trägerinnen; irrelevant sind erst recht die exotischen Märchen, die (bestenfalls gutgläubige) postmoderne Feministinnen ausgewählten und besonders gewitzten Muslimas ablauschen: man denke an das Gewäsch vom „emanzipativen identitätspolitischen Protest gegen die westliche Dominanzkultur“ und ähnliches.
Auch zeigt das Kopftuch nicht lediglich die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft an, so, wie dies vom Kreuz und von der Kippa ausgesagt wird. Denn der konsequente Islam, wie er hegemonial praktiziert wird, ist wie bereits angesprochen, keine Religion im modernen Sinne, sondern entweder eine Sekte, neben der die Scientology-Church wie ein Club von Briefmarkensammlern aussieht, oder ein kriminelles Racket mit Tugendpolizei:
Die mächtige islamische Orthopraxie schreibt den Frauen das Kopftuchtragen ausschließlich bei Sichtungsmöglichkeit durch nicht-verwandte und nicht-geehelichte Männer vor, sie organisiert so ausdrücklich die vorgeblich allgemein-religiöse Unterwerfung unter Gott als speziell weibliche Unterordnung unter Männer und verbindet, was die Islamversteher unbedingt getrennt sehen wollen: islamische Religionsausübung und tradionell-orientalisches Patriarchat. Wo also das zarte Pflänzchen eines dem Christen- und Judentum ähnlichen, von der Religionsfreiheit bewässerten, Reformislams wächst, blüht es kategorisch ohne Kopftuch.
Denn als Symbol ist das Kopftuch das Erkennungszeichen, mit dessen stetiger Verbreitung explizit politische Islamisten und vermeintlich apolitisch orthodoxe Islamverbände ihre Landnahme des öffentlichen Raums markieren.
Vergleichsweise abstrakt ist das Kopftuch daher Symbol für die allgemeinen Kernelemente von Islamismus und Orthopraxie, bzw. bildet es deren symbolisches Scharnier: Selbstopfer im (suizidalen) Djihad, Antisemitismus, Scharia, Frauen- und Schwulenhass.
Vergleichsweise konkret ist das Kopftuch Symbol für eine dreifache Segregation:
Die erstens geschlechtliche Apartheid trennt innerislamisch Männer und Frauen entlang der Grenzen Öffentlichkeit und Privatheit.
Die zweitens theologisch-politische Apartheid trennt ebenfalls innerislamisch die „guten Muslimas“ (Kopftuchträgerinnen) von den „schlechten Muslimas“ bzw. „Schlampen“ (Nicht-Trägerinnen).
Im Sinne der drittens kulturellen Apartheid demonstriert das Kopftuch (nicht nur in der Migration) die ostentative Trennung der Umma von und ihre Verachtung für die säkulare, individualistische, hedonistische Kultur der westlichen Gesellschaften.
Die Verschleierung ist also nicht nur Schutz des Mannes vor den eigenen Trieben. Vielmehr strukturiert sie die Umma als Ganzes entlang manichäischer (religiöser, gesellschaftlicher, politischer) Gegensätze: Gut – Böse, Göttlich – Weltlich, Tugend – Sünde, Östliches Prinzip – Westliches Prinzip, Tradition – Moderne.
Selbst dort, wo, einem islamischen Gottesstaat gemäß, staatlich kontrollierter Schleierzwang herrscht, im Iran, können die die islamische Gemeinschaft konstituierenden Dichtomien mittels einer originellen Konstruktion dennoch aufrechterhalten werden. Frauen sind dort nämlich entweder Ba-Hijab, das heißt angemessen verschleiert und damit gut, göttlich, traditionell oder Bad-Hijab, das heißt nachlässig verschleiert bzw. gekleidet (man sieht z.B. etwas vom Haar und/oder der Rock ist zu kurz), und damit böse, westlich, weltlich, modern.
Das Kopftuch auf diese Symbolhaftigkeit zu reduzieren, in ihm also lediglich ein von seiner stofflich-materiellen Beschaffenheit unabhängiges Zeichen für spezifisch islamische Herrschaftsformen zu sehen, kommt allerdings seiner Verharmlosung gleich.
Denn das Kopftuch ist nicht nur bloßes „Erkennungszeichen für insbesondere patriarchalische und allgemein islamische Herrschaft und Unterdrückung“, es ist diese selbst, bzw. eines ihrer bevorzugten Medien/Mittel/Techniken, das – wie es bei Chahdortt Djavann heißt – „unauslöschbare Spuren in der Psyche, der Sexualität und der sozialen Identität“ derjenigen hinterlässt, denen es ab der Pubertät aufgezwungen wird: „Das Kopftuch ist eine Misshandlung von Minderjährigen.“
Die zentrale Rolle, die der islamischen Frau als Mutter, Ehefrau und zuweilen Mitkämpferin für die Reproduktion und Ausdehnung der Umma zugedacht ist, was ihre nicht geheuchelte Wertschätzung und Verheiligung begründet, macht sie zugleich aber auch zum größten innenpolitischen Sicherheitsrisiko. Die obsessive Fixierung auf weibliche Jungfräulichkeit, die Dämonisierung weiblicher Sexualität macht die Frauen zum Gegenstand kontinuierlichen Misstrauens. Sie sind potentielle Verursacherinnen der Clan- und Familienschande, von ihnen geht große Unruhe (Fitna) für den Bestand der Umma aus.
Die wichtigsten Sozialtechniken des oben als „Jungfrauenkäfig“ bezeichneten Überwachungsapparats zur Kontrolle von Frauen sind in aller Kürze: Entfremdung von Körper und Sexualität als gewissermaßen pornografische Desexualisierung (Abwertung weiblicher Genitalien, im Extremfall ihre Verstümmelung und Bekleidungsvorschriften), geschlechtliche Apartheid, Verwandten-, Kinder- und andere Zwangsehen, Überwachung und Züchtigung, Vergewaltigung, Ehrenmord).
Angesichts bisher erhobener und zugänglicher Zahlen ist davon auszugehen, dass von einer derart systematisch betriebenen Menschenrechtsverletzung je nach Härtegrad 33-66% aller Migrantinnen in der BRD betroffen sind.
Die humanistische, feministische und antirassistische Forderung nach (auch kurzfristig) wirksamen Gegenmaßnamen zur Emanzipation (zwangs-)islamisierter Frauen ist also nur recht und billig, dabei am Kopftuch anzusetzen besonders sinnvoll, weil es sowohl eine Technik des vermeintlich apolitischen Jungfrauenkäfigs und Symbol für ihn als Ganzes, als auch Kampfmittel der politischen Islamisten ist.
Antikopftuchpolitik wäre daher Frauen-, Integrations- und Sicherheitspolitik (nach Innen wie Außen) in einem.
„Die Laxheit der Deutschen hat den Islamismus in der Türkei gestärkt […] Weil [das Kopftuch] sich in Frankreich und Deutschland ausbreiten konnte, ist das auch in der Türkei und Nordafrika möglich.“ (Djavann)
Prädestinierter Akteur einer Antikopftuchpolitik ist der Staat – nicht nur, weil er über die für kurzfristig wirksame Gegenmaßnahmen nötige Macht und entsprechende Mittel verfügt, und für die islamischen Rackets das gleiche gilt, was Adorno (1962) in Bezug auf antisemitische Gemeinschaften formuliert hat:
„Wo sie sich ernsthaft vorwagen […], müssen die wirklich zur Verfügung stehenden Machtmittel ohne Sentimentalität angewandt werden, gar nicht aus Strafbedürfnis oder um sich an diesen Menschen zu rächen, sondern um ihnen zu zeigen, dass das einzige, was ihnen imponiert, nämlich wirklich gesellschaftliche Autorität, einstweilen dann doch noch gegen sie steht.“
Prädestinierter Akteur einer Antikopftuchpolitik ist der Staat vielmehr, weil, so lange die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht derart umgeworfen sind, dass es zum Schutz der Individualrechte auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit keines Rechtsstaates mehr bedarf, der Souverän in die Pflicht zu nehmen ist, die Rechte auch seiner migrantischen Bürgerinnen zu wahren und diese nicht mehr der Privatsphäre des Clans bzw. dem Bereich vermeintlich zu schützender Religionsausübung auszuliefern.
Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen öffentlicher Schulen oder um es positiv auszudrücken: die kopftuchfreie Schule – verbunden mit der (notfalls repressiven) Wahrung von Schulpflicht und der Beendigung einer Praxis, die es hinnimmt, dass Schülerinnen aus religiösen oder kulturellen Gründen von Klassenfahrten, koedukativem Bio-, Sexualkunde-, Schwimm- und Sportunterricht abgemeldet werden – ist das Mindeste.
Zur Beruhigung antietatistischer und pazifistischer Reflexe sei daran erinnert: was das alte Patriarchat im Westen beseitigte, d.h. Frauen und Kinder gegen die bisherige Verfügungsgewalt des Patriarchen ermächtigte, war die Ausweitung des Rechtsstaates, insbesondere u.a. Gewaltmonopolisierung und Schulpflicht.
Die politische Konsequenz der Kopftuchdebatte ist erschreckend: bis dato hat die Hälfte aller Bundesländer ein Kopftuchverbot für Angestellte des öffentlichen Dienstes (v.a. Lehrerinnen) verhängt.
Nichts ist dabei unangebrachter als die dorfatheistisch-laizistische Gegnerschaft zum Kopftuch innerhalb des rot-rot-grünen Lagers, die es z.B. in Berlin als „religiöses Symbol“ definiert und daher ebenso wie Kreuz und Kippa mit Verweis auf die Neutralitätspflicht des Staates für Lehrkörper untersagt. Damit wird im Ergebnis eine staatliche Neutralitätspflicht gegenüber Antisemitismus, Patriarchat, Misshandlung von Minderjährigen behauptet. Eine solche existiert jedoch weder ideell noch praktisch. Im Gegenteil – die schleichenden Islamisierungs-, d.h. Schariatisierungsprozesse werden bislang gefördert: Wer als frommer Multikulturalist im Schwimmbad bestimmte Badezeiten nur für muslimische Frauen einführt, unterstützt aktiv den Clan, wenn es heißt, jenen Frauen Vorwürfe zu machen, die weiterhin an den anderen Tagen schwimmen gehen. Wer die Abmeldung muslimischer Mädchen von bestimmten Unterrichtseinheiten duldet, hilft aktiv, den Druck auf Väter und Mütter zu erhöhen, auch ihre Kinder fernbleiben zu lassen. Wer das Kopftuch in öffentlichen Räumen gestattet, stärkt aktiv die Repressionsbemühungen der Orthopraxie.
Dazu Djavann:
„Die Mehrheit der muslimischen Frauen will kein Kopftuch tragen, und sie will nicht mit diesem Symbol der Entfremdung verwechselt werden. Leider berichten die Journalisten nicht darüber. Ich habe in Frankreich Schülerinnen getroffen, die ihre Lehrer anflehen: ‚Bitte lasst das Kopftuch nicht an die Schule. Wenn ihr es erlaubt, werden unsere Eltern es auch uns aufzwingen.’“
Sympathischer ist daher die verfassungspatriotische Gegnerschaft zum Kopftuch innerhalb des christlich-konservativen Lagers, die es z.B. in Baden-Württemberg als „extremistisches Symbol“ auf Seiten der Lehrkörper für untragbar erklärt und dabei die religiösen Symbole Kreuz und Kippa unangetastet lässt, womit immerhin der fundamentalen Differenz zwischen religiöser und politischer Symbolik Rechnung getragen wird.
Begreift man das Kopftuch dagegen in seiner Doppelgestalt als erstens ein wesentliches unter Gewaltandrohung und Ausübung sich in den betroffenen Körper materiell einschreibendes Unterdrückungswerkzeug des patriachalen Keuschheitskäfigs und zweitens sowohl konkretes Symbol für den ganzen Überwachungs- und Strafapparat als auch abstraktes Symbol für Modernefeindschaft und Islamismus, dann ist nicht einzusehen, warum sich ein Kopftuchverbot auf Lehrerinnen beschränken sollte.
Nicht Neutralitätspflicht oder Atheismus, sondern die unveräußerlichen Menschen- und Individualrechte, die auch für Migrantinnen zu gelten haben, legitimieren die und zwingen zur kopftuchfreien Schule.
Das bis in liberale islamkritische Milieus verbreitete Unbehagen gegenüber einer „paternalistischen Zwangsemanzipation von oben“, die jenen Migrantinnen nicht gerecht werde, die das Kopftuch freiwillig tragen, ist grundlos: hinter der immer wieder vorgetragenen Vielfältig- und Unübersichtlichkeit der Motive „selbstbestimmter“ und „selbstbewußter“ Kopftuchträgerinnen, deren Präsentation regelmäßig jene Islamkritiker einknicken lässt, die sich einseitig aufs Bild der Opfer-Muslima kapriziert haben, verbergen sich schließlich nur zwei Varianten:
Die harmlose „Mode-Muslima“ legt das Kopftuch nach eigenem Gusto an und ab, etwa, weil sie hin- und wieder auf ihre Herkunft aus dem Orient verweisen will. Bei dieser inhaltsleeren Folklore ist kategorisch zum einen die Anwesenheit von Männern niemals ausschlaggebend, zum anderen stellt das Ablegen des Kopftuchs in der Schule kein Problem dar.
Andernfalls ist entweder die behauptete Freiwilligkeit Selbstschutz, weil es sich um eine erzwungene Affirmation der Orthopraxie handelt, oder die vermeintliche „Mode-Muslima“ ist in Wirklichkeit Überzeugungstäterin, die sich ohne Kopftuch „fremden“ Männern gegenüber „nackt“ fühlt, also eine sich der Männerherrschaft freiwillig unterwerfende „Neomuslima“.
Das „Selbstbewußtsein“, mit dem diese die Selbstauslöschung als Selbstbehauptung propagiert, hat dabei natürlich nichts mit Emanzipation im Sinne einer Befreiung des Individuums von Traditionen und Zwängen zu tun, sondern alles mit der islamisch-weiblichen Option, in der sich „Libido ausgerechnet an ihre Unterdrückung heften kann“ (Natascha Wilting): als der männlichen Beschneidung pseudokomplementärer Initiationsritus erscheint die mit der Pubertät einsetzende Verschleierung und Beschneidung der persönlichen Freiheit als Herstellung gar von Geschlechtergerechtigkeit. Das Kopftuch gerät zum Ersatz-Penis.
Nicht so sehr die pauschale Verunglimpfung aller Männer als „wilde Tiere“ suggeriert die Pseudoermächtigung der Ohnmächtigen, wirklich subjektiv geil ist erst die halluzinierte Macht, alle Männer bereits dadurch „verrückt“ machen zu können, dass nur das Kopftuch abgelegt wird.
Zugleich erhebt die Potenzdemonstration innerhalb der patriarchalen Hierarchie über jene anderen moslemischen Frauen, denen die (religiöse) Stärke und Kraft fehle, sich für die Verschleierung und die damit verbundenen Entbehrungen zu entscheiden. Wo diese nicht als Schlampen angegriffen werden, wird mitleidig auf sie herabgesehen. Die „Neomuslima“ würde daher ein rechtsstaatlich durchgesetztes Kopftuchverbot für Schülerinnen zurecht als gegen ihren „freien Willen“ gerichtete Repression erleben. Denn dieser Mittäterin des islamischen Patriarchats Einhalt zu gebieten, ist als notwendiger Bestandteil einer Befreiung der „Zwangsmuslima“ eben u.a. sein Zweck.
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Ich liebe die Argumentationen der Mohammedaner, hier mein Konter:
„Bedektes Fleisch zieht in der Sonne Fliegen an. Wird es mit Bedeckung draußen in der Sonne auf die Straße gelegt oder in den Garten oder in den Park, dann kommen die Fliegen und fliegen drum rum. Ist das nun die Schuld der Fliegen oder des bedeckten Fleisches?“
Wir halten fest: Mohammedaner verlgeichen sich selbst mit Tieren.
Der Islam befriedigt also animalische Instinkte. Hmm, wusste ich schon vorher. Aber schön, dass die es selbst auch so sehen.
Lacht über Muhammedaner:
Lady J
…immer diese Aufregung wegen des Dresscodes.
Vor ein paar Jahrzehnten war´s zu wenig, jetzt ist´s zu viel . Hü und hott geht das…
Allerdings hat man heute zur Durchsetzung der
aktuellen Moden wesentlich stärkere Instrumente an der Hand als damals. Und in den kulturbereicherten Parallelwelten hat´s nun die Möglichkeit, von früh an, die Vorteile von massig viel Textilien an die Jungfrau zu bringen. ARD und ZDF könnten das ja kulturtravers auch übernehmen, und anstatt einer 8 – 12 Jährigen
könnte man so „Sendung mit der Maus“-mässig , die bald frei werdende Anne Will einsetzen. Die kann-, und macht das bestimmt gerne.
Zum nicht schlechten Originalfilm dann Click auf Bild. (Ok, – habs etwas von der Achse übernommen) 🙂
Heute dürfen die Mädchen das Kopftuch tragen, morgen müssen sie.
…der Vergleich mit Fliegen und Katzen bei
ansichtiger Frauenhaut, lässt irgendwie auch
Rückschlüsse auf äh, – den Normalfall zu, wie da alltäglich zwischengeschlechtlich interagiert wird.
„Fast ein Drittel der US-Veteraninnen gibt an, Kameraden hätten sie vergewaltigt – nur ein Bruchteil der Fälle kommt vor Gericht. Eine Abgeordnete bilanziert: US-Soldatinnen werden im Irak eher von Kameraden vergewaltigt als im Kampf getötet.““
http://www.tagesspiegel.de/politik/div/US-Veteraninnen;art771,2542771
@ #7 The Twelfth Viking (05. Jun 2008 00:13)
…das ist wahrlich das allerbeste Argument dafür, warum Soldatinnen in der US-Armee unbedingt Kopftuch tragen sollten. …Und überhaupt, vielleicht sollte man viel stärker die geschlechtsspezifischen Stärken mit einbeziehen, anstatt die Ladys dort rumlaufen zu lassen wie schlechtere Kerle, weil sie ja sowieso körperlich unterlegener sind als Männer. Jedoch einfach die Girls mit künstlichen Schwangerschaftsbäuchen und viel Munition und Sprengstoff darin rumlaufen lassen. Das hält wahrscheinlich auch die Fliegen und Katzen ab.
@wolaufensie
Wie du von den Soldatinnen jetzt auf Kopftücher oder überhaut auf Islam kommst, ist mir schleierhaft (haha!). Auf jeden Fall hatte ich keine solche Verbindung im Sinn.
Kleiderordnung und engste Anlehnung an Vorschriften des Koran sind lediglich taktische Ziele der Strategen der Islamisierung.
Das eigentliche, strategische Ziel ist zunächst die Landnahme des europäischen Kontinents und die Herrschaft über seine Menschen.
Die Landnahme ist graduell gestaffelt. Peu a Peu erst Wohnblocks, Stadtteile, Städte, exterri-
toriale Gebiete, jeweils unter der Herrschaft der Scharia und ihrer Vertreter wie Imame, Muftis, Großmuftis etc. !
Die Herrschaft über die Menschen des Gastlandes beginnt mit PC, sonstigen Sprechverboten, Einflußnahme und Aufweichung des Rechtes und der Verfassung, Errichtung der Scharia als universales Recht für das Gastland.
Warum erkennen die Regierungen Europas dieses lümmeleinfache Procedere nicht ?
Ist das Ignoranz oder Absicht ?
bote, dann Aufweichung der
Uuuah … aah … gähn… ok, also was haben wir …., ok:
WELCH UNERTRÄGLICHER RASISSMUS ! Was ist das für ein Nazi, rechtsextremistisch, menschenverachtend, trennend, gegen Diversität.. uaaaah gähn, geifer, sabber …, Nazi blah blah … Juden ermordet Mohammedaner Juden…. uaaah … aah .. na ja, usw….
Ist keine Ausnahme: In Malmö, Schweden, wo es ausnahmsweise eine Statistik darüber gibt, werden 80% der Vergewaltigungen von Migranten, überwiegend Muslime, begangen.
http://www.acht-der-schwerter.com/2007/08/01/der-tod-schwedens/
Guter, wenngleich schwer lesbarer Vortrag, der mich in meiner Meinung bestärkt, dass Schäuble mit seiner Islamkonferenz Landesverrat nach §100 begeht
1. Kopftuch und Schuldumkehr bei einer Vergewaltigung
Wie von der türkischen Religionsbehörde neulich wieder festgestellt, macht sich eine nicht nach koranischen Vorschriften gekleidete Frau schuldig, weil sie die Fleischeslust ihrer männlichen Betrachter weckt. Im Fall einer Vergewaltigung kommt es bei den Koranern zu einer Schuldumkehr, nicht der Vergewaltiger sondern das ihr Fleisch darbietende Opfer trägt die Schuld. Die Eingangsbemerkungen des australischen Obermuftis in dem Vortrag bezogen sich auf den Fall einer Vergewaltigung einer Australierin durch leider dort auch anzutreffende Libanesen-Musels.
2. Kopftuch und Umma
Nur eine nach den Vorschriften der Koraner sich verhaltende Frau ist geschützt vor Übergriffen durch die Koraner. Andere Frauen werden durch sie systematisch gedemütigt, bis ihnen nur der Ausweg bleibt, sich selbst zu verhüllen. Dadurch schaffen es die Koraner durch Terror der mit Krieg überzogenen Gesellschaft ihre Regeln aufzuzwingen. Das staatliche Gewaltmonopol wird unterhöhlt, indem der Polizei der Zugriff in den von der Gegengesellschaft eroberten Gebieten verwehrt wird, so dass die Polizei nicht mehr in der Lage ist, in diesen Gebieten die individuellen Freiheitsrechte der Bürger zu schützen.
3. Multikriminalität als Instrument des Jihad
Man sieht es an den Übergriffen gegen deutsche Frauen in den von den Koranern eroberten oder zu erobernden Gebieten, an der Drogenkriminalität, an den Raubdelikten, an den Übergriffen gegen die Polizei, dass hier ein mit vielfältigen Formen der Kriminalität geführter Krieg gegen die der Umma zu unterwerfende Gesellschaft geführt wird. Die deutsche Gesellschaft ist dem mehr oder weniger ausgeliefert, weil unser Rechtssystem nicht tauglich ist, das wirksam zu bekämpfen. Man sieht es an unserem Strafrecht, das sich die Resozialisierung der Straftäter zum Ziel setzt. Findet eine Resozialisierung statt, dann jedoch in die Gegengesellschaft, aber die ist ja gerade der Grund für die Multikriminalität. Resozialisierung mit dem Ziel der Abkehr von Kriminalität hat hier den gegenteiligen Effekt, die Multikriminalität wird weiter betrieben.
4. §100 unseres Strafgesetzes
‘Friedensgefährdende Beziehungen
(1) Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, zu einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes oder zu einem ihrer Mittelsmänner Beziehungen aufnimmt oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.’
5. Schlussbemerkung
Das ist zwar wohl nicht die aktuelle Fassung des § 100, und als juristischer Laien sollte ich mich mit einer Bewertung zurückhalten, dennoch drängt sich mir der Verdacht auf, dass bei Schäubles Islamkonferenz bei ihm die Tatbestandsmerkmale dieses Paragraphen erfüllt sind. Er unterhält zu Mittelsmännern einer fremden Macht Beziehungen, denn er verhandelt mit der von der Türkei gesteuerten DITIB in der Islamkonferenz. Dass hier auch die Absicht, einen Krieg gegen die Bundesrepublik herbeizuführen, vorhanden ist, ist schwer abweisbar, weil hier ein Krieg gegen uns nach der Lehre des Jihads herbeigeführt wird. Wenn man noch hinzunimmt, dass Schäuble die deutsche Öffentlichkeit systematisch und arglistig täuscht, wenn es um den kriegerischen Charakter der koranischen Lehre geht, muss man darin ein Indiz für sein nach §100 strafbares Handeln sehen.
Kopftuchverbot und lueckenlose Teilnahme der Schulerinnen und Schueler am Unterricht mit entsprechenden Deutschkenntnissen vor Schulantritt sollte obligatorisch sein.
Wer dies nicht erfuellt, kann mit seiner Familie wieder gen Orient ausreisen, je mehr desto besser.
Wer auf der einen Seite die Wohltaten des deutschen Sozialsystems bis zum letzten Heller ausnutzt muss gezwungen werden als Gegenleistung Gesetzestreue, Mitarbeit bei der Gemeinschaft wie Schulen etc. sowie eine Beschaeftigung, egal was, annehmen, um eine Kleinigkeit der Gesellschaft zurueckzugeben, auf deren Tasche er ein komfortables, sorgenfreies Leben fuehrt.
Es ist unglaublich wie der Giordano, selbst als Jude, sich ständig verteidigen muss: Nein ich bin kein Rassist.
Jegliche objektive Diskussion kann gar nicht entstehen, weil man ist ständig dabei sich zu rechtfertigen und stellt seine Postition von vorneherein in Frage oder schwächt diese zumindest.
Europa krankt an sich selbst. Deutschland besonders.
Und was heißt großer Applaus von der Rechten Seite: Null Differenzierung was BBegrifflichkeiten wie rechts, rechtsradikal, rechtsextremistisch, faschistisch, konservativ, patriotisch, nationalistisch oder sonstwas angeht.
Grundregel für jede wissenschaftliche Arbeit, Debatte oder ähnliches: Zuerst hat eine Begriffsdefinition stattzufinden. Gehts um „heikle“ Themen hört hierzulande jegliche Vernunft auf. Absolute Frechheit und dermaßen bedenklich.
Man sehe sich nur die Stelle an wie Giordano das Thema Takkyia anspricht und der Vertreter der Bereicherer wegschaut.
Das kann man sich hier nochmals und nochmals ansehen. Der kann nicht standhalten, weil er weiß dass er im Unrecht ist. Kein Mensch verhält sich so im Mimik und Gestik wenn er im Recht und reinen Gewissens ist.
Urteilen Sie selbst.
Ironie der Geschichte: Ein Jude schickt sich an das deutsche Volk zu retten. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen.
Das Interview mit Henryk M. Broder zum Thema „PC“ in der Juni-Ausgabe von politik&kommunikation
Download (PDF, 336 KB)
Sehr starke Argumente gegen Kopftücher.
Aber der Beitrag ist leider nicht flüssig zu lesen, zumindest war er es für mich (zu viele Fremdwörter, verschachtelte Satzkonstruktionen).
@#13 talkingkraut (05. Jun 2008 01:40)
Hervorragender Kommentar!
Interessante Analyse, die, wenn sie denn den Weg zu den Islamophilen finden würde, vieles richtigstellen könnte. Allein der Glaube fehlt mir…..
Ein Kopftuchverbot (und selbstverständlich ein Verbot für sämtliche Vermummungen) muß für die gesamte Öffntlichkeit her, denn in Schulen machen sich eher selten Katzen über unbedecktes Fleisch her !
Ein Kopftuchverbot an der Schule doktort doch nur an den Symptomen herum. Das Problem ist, daß sich eine nicht integrierbare soziale Unterschicht aus diversen mohammedanischen Ländern in unserem Land eingenistet hat und dort rasent schnell vermehrt. Die Alternativen lauten daher Zwang zur vollständigen Integration (und das bedeutet sehr viel mehr als nur kein Kopftuch in der Schule) oder Ausschaffung.
Sehr stark!
@ #14 rock
Nein – der erste Teil deines Satzes muss verhindert werden, alles andere ist doch Augenwischerei. Man könnte doch ein autofreies Wochenende abhalten, an dem nur Busse nach Süden auf den Autobahnen fahren dürfen.
#23 Fensterzu
Dafür würde ich mein Auto auch länger als ein Wochenende in der Garage stehen lassen. Und ich würde mir das Ereignis bei Schweinesteaks vom Grill und einem kühlen Bierchen im Fernsehen anschauen.
Ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen hätte natürlich Signalcharakter und wäre ein erster Schritt.
WIR müssen daher die Regierungen (Länder, Bund, EU ) zwingen, endlich im Sinne des Grundgesetzes tätig zu werden. Dies geht sicherlich nur durch eine neue politische Partei, deren Hauptziel die Verteidigung des Grundgesetzes sein muß. Schäuble zähle ich zu den Gegnern, die CDU auch!
OHNE unseren persönlichen Einsatz ganz unten wird sich nichts bessern. Jeder Tag unserer Tatenlosigkeit hilft den Islamisten! Also Arsch hoch und politisch tätig werden. Jeder an seinem Wohnort, Arbeitsplatz usw.! Join pro NRW, Pax Europa oder ähnliche Gruppen! TUT WAS!!!
Nicht nur reden oder schreiben!
Die theoretischen Grundlagen sind jedem zugänglich! (Bat Ye’or und viele andere, siehe oben!!!)
Also ich halte Broder Vergleich für völlig richtig: man kann täglich ohne dass man sich und andere schädigt Alkohol genießen. Wenn man dies aber im Übermaß tut wird es gefährlich für alle Beteiligten. Und zudem: ob man bei gleichem Konsum zum Alkoholiker wird oder nicht ist erwiesenermaßen eine Frage der Veranlagung und der Lebensumstände. Also, um im Bild zu bleiben: dem Einen schadet die tägliche Dosis Islam, dem Anderen nicht.
Das ist auch gut so, denn sonst hätte der Islam längst weltweit alle Nichtmoslems zwangskonvertiert oder ermordet. Aber andererseits: wie man die letzten Jahre beobachten kann, steigt der Trend zum Ismus dramatisch.
Sehr starker Vortrag.
Hier noch etwas zur Stelle, da Mazyek von den 5 Säulen redet. Das ist brisanter als im Vortrag besprochen.
http://nebeldeutsch.blogspot.com/2007/12/mazyeks-5-sulen-des-islams.html
(Dort auch ein Link zum Video)
@ #24 Plondfair
Ich glaube, den Empfang in der geliebten Heimat würde sich keiner von uns ansehen wollen, er könnte das verklärte Bild von der orientalischen Gastfreundschaft womöglich sehr trüben.
#7 The Twelfth Viking…..
als ex soldat glaube ich so einen dreck nicht.
jeder soldat weiß was passiert wenn er eine kammeradin vergewaltigt.
propaganda scheiss !
#28 Fensterzu
Und ob ich mir das anschauen würde. Das käme in meiner persönlichen Beliebtheitsskala direkt nach dem Ausscheiden der türkischen Nationalmannschaft in der Vorrunde der Fußball-EM.
Als Katzenfreund verbiete ich mir den Vergleich zwischen Katzen und Moslems!!
@Fensterzu @all: Daheimgeblieben Türken „lieben“ die „Deutschländer“.
Solange die nicht als reicher Onkel zu Besuch kommen und großzügig Geschenke verteilen, gelten die als neureich, großkotzig und verkommen. Ihre Kinder als verzogene unmögliche Gören mit großer Klappe. Kurz: eine Schande.
Besonders die Bildungsbürger aus Istanbul und Ankara hassen die zu Geld gekommen Bauern die dann ohne jede Kinderstube groß einen Raushängen lassen.
Türkischer Witz (echt wahr): „Warum gibt es in Anatolien keine Toiletten? Weil die Arschlöcher alle in Deutschland sind!“
Nochwas: Ich habe leider keine Belege dafür, aber mir wurde gesagt daß das Erstarken des Islam in der Türkei auch damit zu tun hätte, daß die anatolischen Hinterwäldler durch das Geld, was ihre Angehörigen in Europa verdient (geklaut/erschlichen/hinterhergeworfen bekamen) haben zu Wohlstand und Einfluß gegenüber den laizistsichen „Atatürken“ gekommen sind.
@ #30 Plondfair
Danke, dass du mich daran erinnerst – ich wollte ja noch Sekt kalt stellen.
Kastrierte Katzen neigen viel weniger zur Wilderei und bleiben gewöhnlich stärker ans Umfeld des Hauses gebunden.
Legt man den Vergleich auf Hunde um, so verhindert auch ein Beisskorb das unkontrollierte Aufnehmen von herumliegender Nahrung.
Sehr guter Bericht & Analyse.
Das Problem, was von der Politkaste immer noch nicht angegangen wurde. Es bleibt links liegen.
In diesem Sinne: Lauf, Fleisch, lauf !
Ein klares Kopftuchverbot zunächst an allen öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Universitäten, Behörden) kann nur ein erster Schritt sein.
In einem zweiten Schritt ist zu prüfen ob es sich beim Islam überhaupt um eine Religion im Sinne des Grundgesetzes handelt und nicht um eine politische Ideologie bzw. eine Mischung aus beiden die in einem klaren Gegensatz zu Kernaussagen des Grundgesetzes steht. Ich Vertrete die Auffassung das es sich um Letzteres handelt.
Falls das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung nach objektiver Prüfung der Fakten bejahen würde könnten folgende Rechtsfolgen eintreten.
Ergänzung des $ 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Tatobjekt:
Tatobjekte können Kennzeichen von solchen Parteien oder Vereinigungen sein, die in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführt werden.
Kennzeichen verbotener Vereinigungen:
In § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB werden Vereinigungen genannt, die unanfechtbar verboten sind, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Gleiches gilt für deren Ersatzorganisationen.
Ergänzung des Gesetzes um folgenden Paragraphen (bzw. Einführung dieses Paragraphen)
§ 86 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Kennzeichen verbotener religiös-politischer Vereinigungen:
In § 86 Abs. 1 Nr. 3 StGB werden religiös-politische Vereinigungen genannt, die unanfechtbar verboten sind, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Gleiches gilt für deren Ersatzorganisationen.
Tathandlung
Verboten ist sowohl das Verbreiten der genannten Kennzeichen als auch das öffentliche Verwenden sowie das Verwenden in einer Versammlung (Abs. 1 Nr. 1). Ebenso sind entsprechende Vorbereitungshandlungen, namentlich das Herstellen, das Vorrätighalten sowie das Ein- und Ausführen strafbar (Abs. 1 Nr. 2).
Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).
Rechtsfolgen
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann dem Täter nach Maßgabe von § 92a StGB die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen. Bei geringer Schuld kann das Gericht gem. § 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 4 StGB von Strafe absehen. Außerdem können die Tatgegenstände gem. § 92b S. 1 Nr. 2 StGB eingezogen werden.
Wie aus den obigen Ausführungen klar ersichtlich könnte eine Hinzufügung eine § 86 Abs. 1 Nr. 3 StGB
„Kennzeichen verbotener religiös-politischer Vereinigungen“
eine erhebliche Wirkung entfalten und „das“ Symbol des politischen Islam, das Kopftuch massiv mit juristischen Mitteln aus der Öffentlichkeit verdrängen.
Es fehlt bis jetzt offenbar nur der ernsthafte politische Wille und Mut den Islam auf seine Kompatibiltät mit den Aussagen des Grundgesetzes zu objektiv überprüfen. Die Religionsfreheit kann kein Feigenblatt sein für eine totalitäre politische Ideologie die im Mantel der Religion daherkommt.
Tja wenn das Kopftuch unterdiesen § fallen würde dann:
„Verboten ist sowohl das Verbreiten der genannten Kennzeichen als auch das öffentliche Verwenden sowie das Verwenden in einer Versammlung (Abs. 1 Nr. 1). Ebenso sind entsprechende Vorbereitungshandlungen, namentlich das Herstellen, das Vorrätighalten sowie das Ein- und Ausführen strafbar (Abs. 1 Nr. 2).“
Ist das Tragen des K.-Tuches in der Öffenlichkeit in Versammelungen (z.B. in der Moschee) verboten und strafbar. Auch alle Vorbereitungshandlungen wie Produktion, Lagerung und Ein- und Ausführen von K.-Tüchern strafbar.
Das tragen von K.-Tüchern kann dann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Desweiteren dürften dann K.-Tuch Trägerinnen keine öffentlichen Ämter bekleiden, Sich nicht bei Wahlen als Kandidaten aufstellen lassen und würden auch ihr Wahlrecht verlieren gemäß der Folgen nach §92a StGB.
Desweiteren könnten die K.-Tücher gemäß § 92b S. 1 Nr. 2 StGB zugunsten der Staatskasse eingezogen werden.
Das wäre interressant wenn man es mal weiterdenkt und könnte religiös fundierten Feinden der Demokratie massiv den Boden entziehen.
Kopftuch ab bei Schulmädchen! Wenn die Gesellschaft sich keine zukünftigen Sozialhilfeempfängerinnen heranzüchten will, die
für ihren Lebensunterhalt nicht selbst sorgen können, muss das islamische Kopftuch schon in der Schule tabu sein. Ausbildungsstellen und Jobs für Kopftuchträgerinnen sind nämlich äußerst rar gesät und ohne Ausbildung werden die meisten Kopftuchfrauen irgendwann auf staatliche Stütze angewiesen sein. (und auf das Geld der Steuerzahler)
LESENBEFEHL FÜR DIETMAR NÄHER!
Den Goebbels kann er ja wieder später anbeten! 😀 Wenn er dann noch mag, aber Kleinhirne brauchen Zeit, um zu verstehen 😉
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